409/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Oktober 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-500 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dem Nationalrat am 30. November 2021 den gegenständlichen Bericht über Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Oktober 2021 (III-500 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Elisabeth Götze, Christoph Stark, Erwin Angerer, Mag. Gerald Loacker und Mag. Dr. Petra Oberrauner sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Oktober 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-500 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 03 10
Erwin Angerer Peter Haubner
Schriftführung Obmann