415/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-525 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 30. Dezember 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III‑525 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Franz Leonhard Eßl und Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-525 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 03 10
Peter Schmiedlechner Dipl.-Ing. Georg Strasser
Schriftführung Obmann