415/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-525 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 30. Dezember 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III‑525 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Franz Leonhard Eßl und Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-525 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2022 03 10

                           Peter Schmiedlechner                                                  Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann