419/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Landesverteidigungsausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-518 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem
Nationalrat am 22. Dezember 2021 den gegenständlichen Bericht nach
§ 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 (III-518 der
Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 15. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
In der Debatte meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner zu Wort.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-518 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 03 15
Johann Höfinger Dr. Reinhard Eugen Bösch
Schriftführung Obmann