433/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-511 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 20. Dezember 2021 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat diesen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Bedrana Ribo, MA, die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Bettina Zopf und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis November 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-511 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 03 16
Tanja Graf Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann