441/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des
Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2021, vorgelegt vom
Bundesminister für Inneres
(III-487 der Beilagen)
Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 16. November 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2021 (III-487 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
In der Debatte meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner zu Wort.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
für Oktober 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres
(III-487 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G,
N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 03 17
Eva-Maria Himmelbauer, BSc Dr. Christian Stocker
Schriftführung Obmann