443/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-546 der Beilagen)

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 27. Jänner 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021 (III-546 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

In der Debatte meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres
(III-546 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 03 17

                  Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                             Dr. Christian Stocker

                                    Schriftführung                                                                            Obmann