450/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-532 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 13. Jänner 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021 (III-532 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. April 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordnete Hermann Weratschnig, MBA MSc, die Abgeordneten Johann Höfinger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Katharina Kucharowits, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Julia Seidl, Gabriele Heinisch-Hosek und Fiona Fiedler, BEd sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-532 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 04 07
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd Mag. Eva Blimlinger
Schriftführung Obfrau