451/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Kulturausschusses

über den Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
(III-574 der Beilagen)

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 16. Februar 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2022 (III-574 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. April 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, die Abgeordneten Johann Höfinger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Katharina Kucharowits, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Julia Seidl, Gabriele Heinisch-Hosek und Fiona Fiedler, BEd sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-574 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 04 07

                  MMag. Dr. Agnes Totter, BEd                                             Mag. Eva Blimlinger

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau