454/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19­Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III­591 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 3. März 2022 den gegenständlichen Bericht (III-591 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. April 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Martina Diesner-Wais, Fiona Fiedler, BEd, MMag. Katharina Werner, Bakk., Peter Wurm und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  (III-591 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 04 21

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann