462/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson MinR Dr. Hannes Schuh, MBA in der 7. Sitzung vom 10. März 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 4. Mai 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson MinR Dr. Hannes Schuh, MBA zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 05 04

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                         Mag. Friedrich Ofenauer

                                    Schriftführerin                                                              Vorsitzender-Stellvertreter


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

7. Sitzung/medienöffentlich

 

Donnerstag, 10. März 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 7. Sitzung
9.06 Uhr – 17.36 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Ministerialrat Dr. Hannes Schuh, MBA

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich gleich daran anschließen: Herr Ministerialrat Dr. Schuh, guten Tag! Sie haben ein Personaldatenblatt ausgefüllt. Ich nehme ich an, die darin aufscheinenden Daten entsprechen der Wahrheit, und darf Sie nun über Ihre Rechte belehren.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen, erstens, Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren sowie, drittens, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB als falsche Beweisaussage mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich darf nun auch die Belehrung der Vertrauensperson vornehmen. Ich weiß, dass Herr Mag. Huemer das schon mehrfach gehört hat und genau weiß. Ich würde es Ihnen vielleicht der Ordnung halber dennoch vorlesen.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlichen falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar gehindert werden.

Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an die Verfahrensrichterin oder die Verfahrensanwältin zu wenden. – Danke schön.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals, Frau Mag.a Edwards.

Herr Dr. Schuh, Sie haben gehört, dass Sie das Recht haben, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die nicht länger als 20 Minuten dauern soll. Ich frage Sie, ob Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten. (Auskunftsperson Schuh: Ich ersuche darum, ja!) – Ja, dann erteile ich Ihnen das Wort. Bitte, Herr Dr. Schuh.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Werte Abgeordnete! Ich darf nur kurz zu drei Punkten Stellung nehmen: Vorstellung meiner Person, Anmerkungen zur Internen Revision im Allgemeinen und eine Einbegleitung des Themas Untersuchung, Studien und Inserate.

Zu meiner Person: Ich bin mittlerweile seit mehr als 43 Jahren im Bereich des Finanzressorts tätig. Die erste Hälfte meiner beruflichen Karriere: 23 Jahre im Bereich der Betriebsprüfung, steuerliche Betriebsprüfung bis hin zur Managementverantwortung für die gesamte Außenprüfung im Rahmen der Abteilung Management der Steuerverwaltung. Das heißt, ich war zuständig für alles, was im Außendienst war: Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung, Abgabenerhebung. Der zweite Bereich meines beruflichen Lebens ist: ab 2003 Leiter der Internen Revision des Finanzministeriums. Wie es das Berufsleben halt so mit sich bringt, habe ich in dieser Zeit auch ungefähr zehn Jahre lang ehrenamtlich im Vorstand des Österreichischen Instituts für Interne Revision mitgearbeitet und habe als Nebenbeschäftigung eine Tätigkeit als Mitglied des Kontrollkollegiums der Europäischen Patentorganisation. Das ist streng getrennt, auch zeitlich gut nachvollziehbar, da ist nichts in der dienstlichen Tätigkeit drinnen, es sei aber erwähnt.

Was die Interne Revision betrifft, so darf ich mit der Rechtsgrundlage beginnen. Ich habe lange herumgesucht – 20 Jahre – und nichts anderes als den Hinweis in § 7 Abs. 4 Bundesministeriengesetz gefunden: Die Interne Revision in der Bundesverwaltung kann es geben und sie stört das Ordnungsgefüge der anderen Sektionen, Abteilungen, Gruppen nicht. Ich könnte es zitieren, aber so ist die Ausrichtung. Das ist das Fundament, auf dem wir tätig sind.

Wie haben wir es im BMF angelegt? – Einerseits dadurch, dass in der GPE, Geschäfts- und Personaleinteilung, die unabhängige Wahrnehmung für den gesamten Bereich vorgesehen ist, also da ist die Unabhängigkeit normiert. Welcher Bereich ist das? – Das ist einerseits Prüfen, also Revisionen durchführen, es ist Beratung auf Anforderung, es ist klarerweise Vernetzung und es ist – und das ist hier wichtig zu erwähnen – eine Koordination mit dem Büro für Interne Angelegenheiten. Warum? – Weil das eine eigene Einheit ist, die nicht in die Interne Revision integriert ist.

Was die Revision betrifft: Wir prüfen den gesamten Bereich, das heißt, das gesamte Ressort, Steuerverwaltung, Zollverwaltung, Zentralleitung, alles, was sonst dazu gehört, beispielsweise die Bundesfinanzakademie. Wir prüfen gelegentlich im internationalen Bereich – sogenannte Joint Audits mit der Europäischen Kommission beziehungsweise auf Basis derartiger Bestimmungen –, und wir prüfen Ausgliederungen, aber nur dann, wenn es dazu eine gesetzliche Basis gibt, wie beispielsweise bei der Bundesfinanzierungsagentur, und sonst auf Basis vertraglicher Vereinbarungen. Das war der Bereich Geschäfts- und Personaleinteilung.

Wir haben zusätzlich eine Revisionsordnung, die die Rechtsqualität eines Erlasses hat, der sich an alle Bediensteten des Ressorts richtet – natürlich mit Fokus auf Interne Revision, aber Auskunftspflicht betrifft alle. Diese Revisionsordnung ist im Prinzip den IIA-Standards, also den Standards des Instituts für Interne Revision, weltweit nachgebildet und wird auch vom Rechnungshof durchaus als positiv gesehen.

Eine weitere Abstützung ist, dass wir alle paar Jahre – genauer gesagt: alle vier bis fünf Jahre – ein externes Quality Assessment von externen Prüfern, die darauf schauen, ob wir die ungefähr 50 Prüffelder, die uns hier die Standards vorgeben, gut abdecken, durchführen lassen. Das heißt, das geht von Unabhängigkeit bis professionelle Qualität, Prüfabläufe et cetera.

Zusätzlich zu der Aussage: Ja, die Standards werden eingehalten!, gibt es auch noch eine externe Benchmark, wo uns die Validatoren beziehungsweise Qualityassessoren unseren Status im Vergleich, international, zu anderen Einrichtungen gleicher Größenordnung bekannt geben, und ich darf mit Stolz sagen, dass wir hier immer sehr gut abschneiden.

Als letzte Anmerkung zur Internen Revision: Der Prüfansatz ist eher Richtung Systemaudit, Managementaudit ausgerichtet und nicht auf Prüfung einzelner Fälle, das heißt, wir prüfen beispielsweise Kontrollsysteme und nicht Einzelfälle im Allgemeinen.

Was den dritten Bereich betrifft, die Untersuchung – Studien und Inserate –, da wird es viele Fragen geben, denke ich, aber Kurzeinstieg: Der Prüfauftrag wurde durch den Herrn Bundesminister erteilt und zwar im Wege des Herrn Generalsekretärs. Kennzahlen: Die Prüfung hat, wenn man den Auftrag hernimmt, am 8.10., das war ein Freitag, vorigen Jahres begonnen – wenn man die tatsächliche Arbeit als Beginn ansieht: am Montag danach –, hat bis 15. Dezember gedauert. Es hat zwischendurch einen Berichtsentwurf gegeben, der am 29. November erstellt und am 30. November verteilt wurde.

Das Prüfteam bestand aus einem Teamleiter und drei PrüferInnen. Ich selbst war intensiv eingebunden, zusätzlich – wenn Sie wollen, waren fünf Leute damit beschäftigt. In Summe hat das Prüfteam ohne meine Person 122 Tage in die Prüfung investiert. Als Tage gerechnet, würde man die Überstunden dazunehmen, wären das ungefähr 150 Tage à 8 Stunden. Mein zeitliches Engagement war ebenfalls in der Größenordnung von 30 Tagen.

Es hat keine Integration der Finanzprokuratur in die Prüfung stattgefunden. Es hat gelegentlich Anbindungen gegeben, aber sie waren nicht Teil des Prüfteams und haben auch weder prüferisch noch im engeren Sinn beratend mitgewirkt.

Außenkontakte, sprich alle Kontakte außerhalb des Prüfteams oder außerhalb der Internen Revision, wurden genau mitgeschrieben. Es gibt ein Tagebuch, das Ihnen auch übermittelt wurde, wo nicht nur tage-, sondern mitunter sogar minutengenau festgehalten wurde, was hier an Kontakten und mit welchem Inhalt stattgefunden hat.

Zum Inhalt der Prüfung und zum Bericht: Wir haben nur – bewusst nur – die Aktenlage geprüft, all das, was schriftlich, im Sinne von elektronisch, vorhanden war. Fokus: die sogenannten Elaks – elektronischen Akten – und alles, was uns zusätzlich übermittelt wurde, wie Studien, wie auch Mails, die wir erhalten haben. Wir haben bewusst keine Interviews durchgeführt.

Die Schwerpunkte waren der Versuch, die Rahmenbedingungen darzustellen, also Strategie, Budget einerseits, andererseits – das ist der Hauptpunkt schlechthin – alle Studien der Abteilung GS/KO, I/8, Kommunikationsabteilung – ich verwende die Begriffe synonym. Alle Studien haben wir also durchgesehen; wir haben auch Inserate, Kampagnen angesehen, wobei hier der Fokus dieser Inserate auf die Mediengruppe „Österreich“ gerichtet war; und wir haben auch versucht, Kontrollsysteme, Qualitätssicherungssysteme darzustellen und zu beurteilen.

Es gibt zwei Dokumente: ein dünnes veröffentlichtes (ein Schriftstück in die Höhe haltend)  das ist der Untersuchungsbericht, er hat 18 Seiten –, und es gibt den Anhang dazu, der Ihnen mittlerweile auch übermittelt wurde; der hat, wenn ich es recht sehe (ein weiteres Schriftstück in die Höhe haltend), ohne Deckblatt 142 Seiten.

Die Veröffentlichung dieses Anhanges war ein anhaltendes Thema. Ich habe im Prinzip diesen Bericht mehr oder weniger auf eigenes Risiko übermittelt, wobei das Risiko sehr eingeschränkt ist: Ich habe zwei mündliche Aussagen. Die eine ist von der Personalabteilung, die darauf hingewiesen hat, dass sie in ihrem Aktenlauf und dem Akt nicht festgehalten hat, dass es eine vertrauliche oder geheime Sitzung gibt, sondern dass halt hier gewissermaßen öffentlich verhandelt wird, wenn ich das so sagen darf; und der zweite Bereich war die Aussage des Oberstaatsanwaltes Adamovic, dass er keine Einschränkung der Einsicht in den Akt bezüglich des Anhanges mehr hat. Daher war also sozusagen von zwei Seiten – wobei ich wahrscheinlich die WKStA-Seite stärker bewerte – das Signal: Es kann übermittelt werden. Daher habe ich dann nicht mehr überlegt: Sollte das über das Justizministerium oder wie auch immer überlegt werden?, sondern ich habe das vorgelegt.

Damit bin ich mit meinen Ausführungen am Ende. – Danke schön.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Schuh.

Nun ersuche ich Frau Mag.a Edwards, gleich mit der Erstbefragung zu beginnen. – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Dr. Schuh, wenn man die Daten Ihrer Untersuchung, das heißt den Untersuchungszeitraum, betrachtet, dann kommt man ja als Staatsbürger, der die österreichische Innenpolitik am Rande verfolgt, nicht umhin, zu bemerken, dass das mit dramatischen Umwälzungen innerpolitischer Art zu tun hatte oder gleichzeitig einherging.

Können Sie mir bitte noch einmal sagen: Was war der unmittelbare Anlass für den Untersuchungsauftrag durch den Herrn Bundesminister?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Es ist für mich insofern schwer zu sagen - - Ich bewege mich zunächst einmal auf dem gesicherten Terrain; das ist: Ich habe den Prüfungsauftrag erhalten, der sich mit den Vorwürfen der WKStA im Zusammenhang mit einem Abteilungsleiter des Hauses und mit der entsprechenden Abteilung befasst. Daher: Von dieser Position ausgehend würde ich meinen, dass die Vorgänge Hausdurchsuchung, Beschlagnahmen der WKStA durchaus eine Rolle gespielt haben.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: War Ihnen zum Zeitpunkt der Untersuchung der Begriff des Beinschab-„Österreich“-Tools schon bekannt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein; und bezogen auf die Aktenwelt ist er mir natürlich auch jetzt noch nicht bekannt. Ich kenne ihn aus den Medienberichten heraus, aber Beinschab-„Österreich“-Tool findet sich als Wort, als Begriff na selbstverständlich in keinem Akt. Das wird nicht erwähnt, klarerweise.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Natürlich wird das nicht erwähnt, aber Sie werden ihn aus den Medien gekannt haben, nehme ich an. (Auskunftsperson Schuh: Ja!) – Ich frage deswegen, weil ich Sie danach würde fragen wollen, ob Ihnen während Ihrer Tätigkeit die politische und möglicherweise auch strafrechtliche Relevanz Ihrer Untersuchung bewusst war.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Jein. Selbstverständlich war mir bewusst, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hier in dieser Sache tätig ist, dass es hier Maßnahmen gegeben hat, klarerweise, selbstverständlich gibt es hier einen starken Politikbezug – das ja. Meine Welt war aber jene der Akten, wo ich exakt hineingeschaut habe: Was gibt es, was gibt es nicht?, auch um hier eine klare Trennlinie zu ziehen: Was ist vorhanden, und was ist allenfalls Gegenstand weiterer Diskussionen, Überlegungen et cetera? Wir haben hier den Prüfgegenstand also ganz scharf abgegrenzt.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Sie haben in Ihrem einleitenden Statement erwähnt, dass es am 29. November einen Entwurf gegeben hat und dieser am 30. November verteilt wurde. Wem, wo wurde der verteilt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Der Entwurf wurde am 30. November vormittags von mir persönlich verteilt und in der Folge dann an die genannten Personen, die ich gleich sagen werde, per Elak übermittelt; und zwar waren das der Generalsekretär und die Finanzprokuratur sowie wegen des Bezuges allfälliger personeller Relevanz die Sektionsleiterin I und die Abteilungsleiterin I/2, wenn ich mich recht erinnere.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich komme wiederum nicht umhin, zu bemerken, dass der 30. November wenige Tage vor einer weitreichenden politischen Entscheidung gestanden ist. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob dieses Bekanntwerden Ihres Berichtes dazu beigetragen haben könnte, dass solche politischen Entscheidungen getroffen wurden?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein, habe ich nicht. Meine Wahrnehmung sind die Ereignisse des 2.12. und des 6.12., aber ich kann keine Kausalität herstellen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut, vielen Dank. Ich bin damit mit meiner Erstbefragung am Ende. – Danke.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank für die Erstbefragung.

Wir haben ja zu Beginn der Sitzung die Redezeiten vereinbart, ich werde daher auch so vorgehen.

Erster Fragesteller: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Schuh, am 8. Oktober haben Sie den Auftrag bekommen, ich glaube mündlich, dass der Minister eine Untersuchung will. Haben Sie mit dem Minister am 8. Oktober irgendeinen Kontakt gehabt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein. Ich habe die ganze Zeit über mit Minister Blümel keinen Kontakt gehabt. Ich habe gerade am Schluss der Prüfung, wie es um die Vorbereitung der Konferenz, der Hintergrundgespräche gegangen ist, eine kurze Besprechung mit Minister Brunner gehabt – also kein Kontakt mit dem Herrn Bundesminister.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, das war aber dann Mitte Dezember?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und den Kontakt hatten Sie mit Herrn Schuster?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie sonst mit jemandem aus dem Kabinett des Bundesministers Kontakt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ein Mitarbeiter des Kabinetts war dabei oder ist kurz beigezogen worden, als es darum gegangen ist, den Entwurf des Prüfungsauftrages ein bisschen nachzujustieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wer war das?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Puh, mein - - Name, ist mir - - Es war irgendein Mitarbeiter des Sekretariats vom Herrn Generalsekretär; Name entfallen. Er hat keine entscheidende Funktion gehabt, ja, es war - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Also Sie haben am 8. - - Dann haben Sie das Prüfungsteam zusammengestellt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Zugänge zum Elak, Abstimmung mit BIA, mit Peschorn und so weiter gemacht. Der Prüfungsauftrag wurde mehr oder weniger vom Generalsekretär gegeben?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, er wurde von ihm unterzeichnet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, und Sie haben diesen dann abgearbeitet, beziehungsweise Ihr Team, und dann waren Sie so Mitte Oktober - - Also Entschuldigung, wann waren Sie denn fertig? Wann circa haben Sie einen Berichtsentwurf fertig gehabt? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Der Berichtsentwurf war am 29. fertig, und am 30. – also: November – ist er übermittelt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Gab es nicht davor schon einen Entwurf?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Es ist wie immer die Frage, was ein Entwurf ist. Entwurf im Sinne von: wir legen es jemandem vor, als Zwischenstück, gewissermaßen als Produkt, an dem man sich einmal orientieren kann, das ist der 29., 30. November gewesen. Selbstverständlich hat es vorher immer wieder Entwürfe gegeben. Es war dieser Bericht ja ein Living Paper, also das ist dauernd weiterentwickelt worden. Wir haben auch zwischendurch einmal einen Entwurfsstand, und zwar Präsident Peschorn, zur Kenntnisnahme gebracht, in einer sehr restriktiven Form. Das heißt, wir haben einen Entwurf physisch ausgedruckt, und er ist physisch durchgesehen worden und vom Herrn Präsidenten mit Anmerkungen versehen worden. Auch das ist entsprechend vorgelegt worden – diese handschriftlichen Anmerkungen, die es zu dem Vorentwurf oder wie auch immer man das bezeichnen muss, gibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war Anfang November, 10. November?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, wahrscheinlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann gab es auch eine Sichtung des Berichtsentwurfes durch eine Person aus dem Bereich Generalsekretariat?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ein Entwurf?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Danach Sichtung des Berichtsentwurfes durch eine Person aus dem Bereich GS“.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also ich bin jetzt nicht genau im Bilde. Es hat klarerweise einige Entwürfe gegeben, die zwischendurch erstellt worden sind, aber - - Also mir fehlt jetzt die exakte Anbindung. (Auskunftsperson und Vertrauensperson wenden sich an die Verfahrensanwältin. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 31043 vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Würden Sie noch die Dokumentennummer sagen, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, noch einmal: 31043.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke. Herr Abgeordneter, ich habe Sie jetzt möglicherweise überhört, aber gibt es einen Hinweis, worauf sich die Auskunftsperson beziehen soll?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf Seite 11 wird eine Vorgangsweise vorbereitet, nämlich, dass eben die „Sichtung des Berichtsentwurfes durch Peschorn in den Räumen der IR“ vorgesehen wird, und: „Danach Sichtung des Berichtsentwurfes durch eine Person aus dem Bereich GS“, und dass das für den 16. November vorbereitet wurde. – Die Frage ist ja, ob das dann auch so passiert ist.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Danke für die Unterlage, ich habe mittlerweile die Stelle gefunden. Es ist die Besprechung, die mit meinem Team und Herrn Dr. Peschorn stattgefunden hat. Sie haben eine Vorgehensweise Sichtung des Berichtsentwurfes, Sichtung durch eine andere Person, also „Sichtung des Berichtsentwurfes durch Peschorn in den Räumen der IR“ angesprochen. Das war genau das, was ich zunächst angesprochen habe. Die ist in der Folge dann passiert.

„Danach Sichtung des Berichtsentwurfes durch eine Person aus dem Bereich GS bzw. S I“. – Das war der Plan. Da bin ich mir nicht sicher, ob der in dieser Ausführung passiert ist.

„Die Schlussbesprechung wird als ,erweiterte Schlussbesprechung‘ abgehalten“; da war dann noch die Überlegung, wie wir das Ende im Hinblick auf Partizipation der Personen gestalten.

Ich überlege gerade. Es war - - Ja, genau, die Situation war, dass Peschorn das im Vorfeld der Berichtsentwurfserstellung gesichtet hat, danach der Entwurf erstellt und verteilt wurde und der von GS und S I gesichtet wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, am 29. beziehungsweise am 30. November verteilen Sie das jedenfalls an die von Ihnen erwähnten Personen. Nur eine Frage: Es gibt ja jetzt zwei Sachen. Das eine ist eben dieser Bericht, dieser dünne (ein Schriftstück in die Höhe haltend), und dann gibt es eine Beilage. Wer hat entschieden, dass das getrennt wird?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das kann ich insofern nicht sagen, als mir die Entscheidung kommuniziert wurde, die Kommunikation ist über die Finanzprokuratur, über den Präsidenten erfolgt. Es hängt aber auch mit der Frage zusammen: Wie wird der Bericht in der Öffentlichkeit behandelt beziehungsweise wird er überhaupt der Öffentlichkeit präsentiert? Da hat es Diskussionen gegeben, die ich von außen gewissermaßen zur Kenntnis genommen habe. Mein Arbeitspaper war immer der jetzige Anhang (in den Unterlagen blätternd), der für sich selbst natürlich auch steht und separat eigenständig da ist. Das Untersuchungsergebnis, der dünne Bericht, hat sich als Folge der Entscheidung ergeben, die Öffentlichkeit zu informieren; das heißt, zeitlich gesehen ist er deutlich später entstanden als der Anhang, der auch im Wording im Anhangsbericht zum Schluss Anhang geheißen hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, mir fällt nur auf, dass quasi bis Mitte November immer nur über den Bericht gesprochen wird. Ab dann plötzlich gibt es einen Anhang zum Untersuchungsbericht, und das sind dann ja (ein Schriftstück in die Höhe haltend) diese 144 Seiten.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist eigentlich Ihr Bericht, der heißt nur „Anhang zum Untersuchungsbericht“. Das war eigentlich Ihr Bericht, der ist von Ihnen oder von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellt worden und am 30. November fertiggestellt worden.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, als Entwurf, genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann hat es noch ein paar Korrekturen gegeben. Wer hat denn dann (ein Schriftstück in die Höhe haltend) diesen Untersuchungsbericht geschrieben?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Der wurde von mir persönlich auf Basis des Berichtes, sprich jetzt des Anhanges, der schon vorhanden war, erstellt. Im Prinzip ist das handwerklich gesehen das Summary des Anhanges plus die ersten Kapitel, wo es um die Formalia, also Auftrag und diese Dinge, geht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Entscheidung, das zu trennen und den eigentlichen Bericht zum Anhang zu machen, haben nicht Sie getroffen, die wurde Ihnen von Herrn Peschorn kommuniziert. Wissen Sie, wer diese Entscheidung getroffen hat? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wenn meine Notizen jetzt richtig sind, hat es immer wieder Diskussionen gegeben, deren Ergebnis an mich herangetragen wurde, einerseits. Andererseits hat es am 13.12., knapp vor Berichtsabgabe, noch ein Treffen gegeben, Kabinettschef, Generalsekretär, Sektionschefin I, Finanzprokuratur, über die Vorgehensweise mit dem Hinweis, es gibt am 16.12. eine Medieninformation und so weiter. Hier ist es endgültig auch in meiner Gegenwart entweder entschieden oder noch einmal bestätigt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur für das Protokoll: Sie haben jetzt, glaube ich, 30.12. gesagt, aber 30.11. war gemeint, oder? – Ah, 13.12.!

Dr. Hannes Schuh, MBA: Sie haben zum dünnen Bericht, zum Untersuchungsbericht gefragt. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Dass der an die Medien verteilt wird, das ist für mich erkennbar, ist in meiner Gegenwart auch noch einmal am 13.12. bestätigt worden oder erstmals entschieden worden. Er ist von mir gewissermaßen im Wissen oder in der Vermutung erstellt worden, dass es eine Medieninformation gibt und dass die sozusagen eine Kurzversion des Berichtes ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da haben Sie den Auftrag mehr oder weniger von Niedrist oder von Schuster bekommen, das so zu machen? Niedrist ist der Kabinettschef.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich weiß, ich weiß. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Das dürfte eher über Peschorn gegangen sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Kommen wir vielleicht zu den Ergebnissen! Was waren die Ergebnisse Ihrer Untersuchung?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das Ergebnis ist in den Berichten dargelegt. Wir haben einerseits gesehen, ganz grob zusammengefasst, dass, was das Thema strategischer Zugang, Jahresplanung betrifft, so etwas nicht vorhanden war, obwohl es schon im Vorfeld Hinweise darauf gegeben hat, dass man Derartiges machen sollte. Es hat hier keine Planung gegeben. Es hat eine Budgetsituation gegeben, die, was die Volumina betrifft, deutlich angestiegen ist. Das Besondere ist einerseits das Ansteigen der Volumina als solche, andererseits auch die Relation Finanzierungsvorschlag zu den Zubuchungen, wo man eh schon mehr oder weniger zu immer höheren Finanzierungsvorschlägen dann noch einmal ordentlich Zubuchungen durchgeführt hat.

Was den Bereich der Studien betrifft, ist die Situation so, dass die Aktensituation es nicht dargelegt hat - - oder die Studien nicht mit abgelegt wurden, von zwei Fällen abgesehen, dass die Dokumentation meist mit dem Anbot beginnt und es halt nicht entsprechend verschiedener Regeln der Dokumentation des internen Kontrollsystems abgebildet war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht betreffend Budget: Das heißt, es hat ein Budget gegeben; da wurde nicht vernünftig geplant, wie man das eigentlich und wozu man das überhaupt macht und wie viel man braucht. Das wurde dann immer in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 massiv überschritten, wenn wir jetzt vielleicht vor der Pandemie bleiben?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren diese Zubuchungen immer eine politische Entscheidung?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das kann ich nicht beurteilen. Was wir in diesem Zusammenhang gefunden haben, ist der uns vorgelegte Schriftverkehr zwischen der Kommunikationsabteilung und der Budgetabteilung, wenn ich sie so bezeichnen darf, der mailbasiert ist, der teilweise darauf hinweist, wofür die Mittel benötigt werden, und teilweise nicht darauf hinweist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie haben noch 10 Sekunden in der Fragerunde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In Ihrem Bericht steht immer, dass da cc Kabinett, HBM, HGS fast durchgehend dabei ist, und es wird auch immer wieder zum Beispiel auf Wunsch des Kabinetts verwiesen.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich kann nur sagen, wir haben die Mails exzerpiert, die uns vorgelegt worden sind, und das ist die Sachlage, ja. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt aber, ab 2017 durchgehend oder ab 2018 jedenfalls durchgehend ist immer cc das Kabinett oder der Generalsekretär in die Aufstockungen des Budgets eingebunden?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter!

(In Richtung Auskunftsperson:) Sie können die Frage noch beantworten.

Dr. Hannes Schuh, MBA: So ist es dargestellt, ja.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt verweise ich Sie auf die nächste Fragerunde.

Herr Abgeordneter Hafenecker gelangt zu Wort.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Schuh, Sie haben uns ja jetzt die Genese erzählt, wie es zu dieser Prüfung gekommen ist. Eine Frage, die für mich wichtig ist, ist: Sind Sie im Zuge Ihrer Überprüfungen irgendwie unter Druck gesetzt worden oder kontaktiert worden oder hat man versucht, Einfluss auf Sie zu nehmen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Was wir gemacht haben, ist natürlich eine Prüfungsankündigung, das ist ja üblich. Ganz zu Beginn der Prüfung, da habe ich persönlich noch Mag. - -, den Abteilungsleiter erwischt und der hat mitgeteilt, dass er ab morgen dann auf Urlaub ist und seine beiden Vertreter, erste Vertreterin, zweiter Vertreter, für die Prüfung zur Verfügung stehen. Das war das eine.

Wir haben als Prüfteam mehr oder weniger laufend Kontakt mit der Kommunikationsabteilung im Hinblick auf Richtigkeit und Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Akten gehabt.

Es ist ein eigener Ordner angelegt worden, wir haben die Dokumente dort dann vorgefunden. Wir haben nachgefragt, haben Antworten erhalten, also diese Interaktion: Sind die Daten vollständig? Gibt es allenfalls nicht noch was? Wir haben auch gegengeprüft mit einer eigenen EDV-Rolle, Revisorenrolle und selbst recherchiert und dann noch einmal nachgefragt. Also diese Art der Kommunikation hat es gegeben, es hat aber keine Kommunikation gegeben, die man als Schlussbesprechung bezeichnen könnte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist es üblich, dass so eine Kommunikation nicht stattfindet?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Die Frage der Üblichkeit bezieht sich immer darauf, woran man das misst. Wir haben hier keine Revision im Sinne der Revisionsordnung durchgeführt. Hätten wir eine derartige Revision im Sinne der Revisionsordnung durchgeführt, hätte es eine Schlussbesprechung gegeben.

So war der Auftrag, die Aktenlage durchzusehen und über die Aktenlage zu berichten. Ja, das ist die Situation.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber trotzdem wäre die Frage interessant: Wer hat genau den Auftrag gegeben, das so zu machen und nicht im Sinne einer üblichen Revision?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Es steht im Auftrag ab ovo (ein Schriftstück in die Höhe haltend) sozusagen so drinnen, eine Untersuchung der Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Vergabe der Studien und so weiter durchzuführen; also das ist die Untersuchung, die wir durchführen müssen.

Der Konnex, der logische Konnex liegt darin begründet, dass letzten Endes auch dieser Anhang, der mittlerweile als Anhang bezeichnet wird, als Werk von der Einsichtnahme durch den Anwalt im Rahmen der WKStA-Ermittlungen ausgenommen wurde, und das sind genau diese Probleme, die mir dann entsprechend kommuniziert wurden. Ich habe daher nicht den Anhang - - beziehungsweise im Vorfeld die Besprechungen über den Anhang mit Personen durchgeführt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. Also wenn man sich Ihren Bericht durchliest, dann sieht man vor allem einen – ja, ich möchte es fast so sagen, das ist meine Formulierung – Inseratenexzess und einen Öffentlichkeitsarbeitsexzess; und zwar wenn man sich die Zahlen von 2016 bis 2019 anschaut, dann hat man ursprünglich einen Etat von 2,84 Millionen Euro gehabt, und das Ganze ist dann bis fast 13 Millionen Euro hinaufeskaliert. Und das ist in einer Phase – wir haben gerade auch über das Projekt Ballhausplatz gesprochen –, in der im Bereich des Finanzministeriums mehr Mittel für Sebastian Kurz aufgestellt worden sind.

Können Sie, Herr Dr. Schuh, erklären oder haben Sie eine Analyse dazu, warum man von knapp 3 Millionen Euro auf 13 Millionen Euro eskaliert ist, und das in doch relativ kurzer Zeit? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das kann ich nicht - -, also das war auch nicht die Aufgabe. Ich habe nur festgestellt, es ist ein Anwachsen vorhanden. Ich kann oder könnte auch darlegen – das ist auch im Bericht geschehen –, zu welchen Themen die Inserate beziehungsweise insbesondere die Kampagnen geführt worden sind. That’s it, ja? Darüber hinaus kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Aber Sie sind ja lang in der Revision tätig. Vielleicht können Sie uns dabei helfen, zu verstehen, wie Ministerien funktionieren. Wenn man also innerhalb von wenigen Jahren den Werbeetat so dermaßen in die Höhe fährt: Gibt es da nicht so etwas wie automatische Brandmelder, dass man sagt, das ist jetzt fast eine Vervierfachung? Gibt es da nicht irgendwelche Automatismen, die dann anzeigen, da eskaliert gerade ein Budget?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Normalerweise sind diese Budgets nicht die Größenordnungen, denen wir uns widmen. Es ist richtig, wenn man prüft und das findet, würde man das allenfalls im Rahmen einer Revision entsprechend darstellen. Wir haben es im Rahmen des Auftrages dargestellt, faktenbasiert und nicht weiter.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber in dem Fall war es ja nicht irgendwie linear fortgesetzt und vielleicht noch ein bissel mit der Inflation begründbar, sondern es ist ja exponentiell angestiegen.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zumindest entnehme ich das Ihrem Bericht.

Dr. Hannes Schuh, MBA: So ist die Realität, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Schuh, Sie haben die Studie zum Thema Budgetpolitik aktuell und nach der Coronapandemie genau unter die Lupe genommen. Da geht es um Frau Karmasin. Meine Frage ist: warum nur diese eine Studie und keine anderen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wir haben alle Studien, die von der Kommunikationsabteilung beauftragt worden sind, durchgesehen. Das ist halt die eine Studie Karmasin „Medikamentenfälschung“, eine andere ist mir hier nicht ersichtlich.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gibt es grundsätzlich seitens des Finanzministeriums Indikatoren, die dazu führen, dass man dann Studien prüft und noch einmal schaut, wie die zustande gekommen sind und was dabei herausgekommen ist, so eine Art Automatismus?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Tut mir leid! Ich habe die Frage nicht verstanden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe sie vielleicht auch schlecht formuliert.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also nein, physisch; ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ob es grundsätzlich Automatismen im Ministerium gibt, im Finanzministerium vor allem, dass man sagt: Gut, Studien werden halt immer routinemäßig überprüft, ob sie sozusagen zielgerichtet sind, ob sie den Zweck erfüllen und so weiter – oder muss man sie quasi anlassbezogen prüfen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wir haben auch in unserer Prüfung festgestellt, dass es ein Beschaffungscontrolling in diesem Bereich nicht gibt, ja. „Controlling- und Qualitätssicherungsberichte fehlen“ – Zitat aus dem Bericht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, Herr Dr. Schuh. Ich möchte Sie noch ganz kurz auf Ihre Rückschlüsse bezüglich Medientransparenz ansprechen, und zwar: Sie schlussfolgern, dass das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz nicht eingehalten wurde – nach § 3a, also die Deckung des Informationsbedürfnisses. Jetzt war die Frage, die ich vorhin auch gestellt habe: Vielleicht können Sie uns erklären, was das aus Ihrer Sicht konkret heißt, dass die Deckung des Informationsbedürfnisses nicht vollzogen worden ist?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Auch hier wieder: Es ist das Faktum, das haben wir festgestellt, mehr darüber hinaus nicht. Eine Randbemerkung: Ich weiß, dass der Rechnungshof eine Prüfung angekündigt hat, auch im Zusammenhang mit dem Thema, wo es also um Medien und Medientransparenz geht und Verantwortlichkeit des Medientransparenzgesetzes mitangesprochen wird. Es ist aber nicht vorhanden, wir haben es nicht überprüfen können, auch nicht aufgrund dieser Aktenlage, eben deswegen, weil die Inserate gewissermaßen gefehlt haben. Man hätte sich hinsetzen und – ich weiß nicht – die Medien durchblättern müssen oder was auch immer. Jedenfalls wir hatten keine Möglichkeit, das zu überprüfen, diesen § 3a Medientransparenzgesetz.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. – Frau Vorsitzende, wie lange habe ich noch Zeit?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 40 Sekunden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dann nehme ich die mit in die nächste Runde.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Tag, Herr Schuh! Was uns noch interessieren würde: Das Untersuchungsziel und die Methodik – war das auch Teil der Abstimmung mit dem Generalsekretariat?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein, nein, eindeutig nicht. Generalsekretariat: Das war eine 15-Minuten-Geschichte. Schauen (Unterlagen in die Höhe haltend) Sie sich den Entwurf des Prüfungsauftrages durch! Ich habe ihn durchgesehen, habe kleinere Anmerkungen im Hinblick auf das, was von uns leistbar ist, gehabt. Ganz grob gesagt: mehr Betriebswirtschaft, weniger Juristerei, weil wir die Tatvorwürfe nicht de jure nachvollziehen können und wahrscheinlich auch nicht dazu befugt sind. Das war es. Dann sind wir gegangen, und dann haben wir gewissermaßen gleich während - -, mit Beginn der Prüfung auch versucht, uns zu überlegen – teamintern –, wie wir das hier designen, und haben teilweise auch ein bisschen nachjustieren müssen, nicht im Grundsätzlichen, aber wir haben uns im Hinblick auf die Situation, die leistbar ist, nach der Decke strecken müssen. Also beispielsweise haben Kampagnen im Elak bis zu 906 Seiten gehabt, und da sind halt manche Ideen, die man gehabt hat, in der Masse hängengeblieben, insbesondere jene Bereiche, die in Kleinanzeigen und so weiter, also Kleinmedien, hineingehen. Wir haben uns daher wirklich auf das fokussiert, was man außerhalb unserer Prüfwelt Beinschab-„Österreich“-Tool nennt – aber hier bezogen auf unseren Medienbereich, den wir hier fokussiert haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau; Sie haben es gesagt: Sie haben nur Aktenrecherche im Elak betrieben, aber keine Befragungen durchgeführt. – Das war Ihre Entscheidung, das so durchzuführen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso ist im Untersuchungsziel nur Johannes Pasquali? Er ist der Einzige, der im ganzen Bericht namentlich genannt wird, und er ist gleich im Untersuchungsziel genannt.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich bin mir nicht einmal sicher, ob er im Bericht genannt wird. Er ist im Auftrag genannt. Ich darf zitieren: Wie bereits mündlich angekündigt, wende ich mich im Auftrag des Bundesministers Mag. Gernot Blümel, MBA an Sie, mit dem Auftrag eine Untersuchung vorzunehmen. So – also da haben wir es dann: „Konkret sollten im Zusammenhang mit den von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption erhobenen Tatvorwürfen gegen“ den „Abteilungsleiter Mag. [...] Pasquali“ und so weiter „untersucht werden.“ – Also hier ist der Name im Auftrag genannt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass im Bericht der Name nicht genannt ist, aber möglicherweise täusche ich mich hier, wenn - - Normalerweise sagen wir Abteilungsleiter, also insofern ist eine direkte Zuordnung möglich, aber namentlich glaube ich - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In Ihrem eigentlichen, also in dem großen Bericht, ist es hier (ein Schriftstück in die Höhe haltend – Auskunftsperson Schuh: Ja!) genannt: Johannes Pasquali, genau der Satz, den sie gerade vorgelesen haben.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Seite?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 10.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Genau! Damit schließt sich der Kreis, das ist der Prüfauftrag, ja. Und darüber hinaus - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche anderen Personen sind noch bei den Ergebnissen, die Sie erzielt haben, involviert gewesen? Sie haben das ja jetzt sehr lange untersucht.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Es ist so, dass wir im Bericht eher die Funktionen bezeichnet haben: Abteilungsleiterstellvertreter oder – je nachdem – Anweisungsreferent und so weiter. Das ist genannt, die Namen sind nicht genannt.

Ich darf vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Anhang oder überhaupt der Bericht auf die Aktenlage plus die ergänzenden Informationen, die wir erhalten haben, fokussiert, aber nicht die Prüfung der Umgebungsrechtsmaterie beinhaltet. Das heißt, wir haben nicht in das Strafrecht hineingeprüft, deswegen auch keine Interviews durchgeführt; wir haben nicht ins Dienstrecht, Disziplinarrecht hineingeprüft, daher auch dort keine Interviews durchgeführt, sondern: Das ist die Ausgangsbasis für die Arbeiten anderer – insofern Strafrechtsrelevanz, auch die Einbindung der Finanzprokuratur und im Bereich des Dienstrechtes die Information – später halt – der Personalabteilung beziehungsweise der Sektionschefin, die darübersteht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso haben Sie zum Beispiel nur die Inserate der Zeitung „Österreich“ angeschaut?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wir haben - - Ja genau, Inserate - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es sind nur jene von „Österreich“ angeführt. Es gibt ja andere Zeitungen auch noch.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Da muss ich schauen. Es ist immer die Frage - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Also im Prinzip haben wir uns auf die Inserate der Mediengruppe „Österreich“ fokussiert, ja, und Kampagnen haben wir natürlich alle durchgesehen, aber wieder: Fokus auf Mediengruppe „Österreich“.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das ist der Bezug hin zur WKStA, zu dem Beinschab-„Österreich“-Tool, zu den Ermittlungen, die sich aus dem Auftrag heraus ergeben haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wird das seitens Ihrer Abteilung noch nachgeholt? Ich meine, es könnte vielleicht naheliegend sein, dass es, wenn es eine Zeitung betrifft, bei anderen hinsichtlich der Inserateneinschaltungen auch noch Problematiken da sein könnten?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Es braucht einen Auftrag dazu – klarerweise –, eine interne Revision kann nicht ohne Auftrag tätig werden. Wir haben im Jahresprüfungsplan für heuer den Beschaffungsbereich der Sektion I drinnen, ja. Es gibt parallel dazu ein Projekt des Finanzministeriums, das auch das Beschaffungswesen durchsieht, und es gibt drittens noch, wie aktuell angesprochen, den Auftrag des Rechnungshofes, auch hier hineinzusehen. Es gibt also zwei Prüfzugänge und einen Projektzugang zu diesen Themen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt gehen wir zu den Studien über: Haben Sie sich auch die Finanzierung beziehungsweise die budgetäre Deckung dieser Aufträge, der Studien angeschaut?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein. Also wir haben klarerweise natürlich die Zubuchungen angeschaut, das ist vorhanden. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wir haben gesehen, dass der Erfolg unter diesen Werten liegt – so weit, so klar. Wir haben uns auf Ebene der individuellen Vorgänge die Zahlungsvorgänge angesehen, aber es war bei Weitem nicht mehr die Zeit, darüber zu reflektieren und generell ins Budgetrecht hineinzugehen und aus einer Sicht der Bedeckung etwas anzusehen. Wobei ich aber auch sagen muss: Es ist uns diesbezüglich keine Anmerkung aufgefallen, in Richtung, dass, ich weiß nicht, die Mittel nicht vorhanden sind oder Ähnliches.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Uns ist beim Aktenstudium aufgefallen, dass die Beinschab-Studien, die komplett 587 000 Euro betragen haben – erwähnen Sie auch im Anhang des Interne-Revisions-Berichts –, komplett aus den Forschungsförderungsmitteln bedeckt worden sind. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Überhaupt keine, nein. Nein, nein!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also ich finde diese Tatsache schon besonders bemerkenswert, vor allem auch hinsichtlich der nächsten Frage: Wie läuft da die Inhalts- und Qualitätskontrolle solcher Studien ab, die von Forschungsförderungsmitteln bezahlt werden?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das war nicht Prüfungsgegenstand, ja. Also dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber haben Sie darüber hinaus Wahrnehmungen? Uns sind ja die Eichhörnchen und Delfine noch alle vor Augen.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wir haben diesen Bereich nicht geprüft, Forschungsförderung oder Ähnliches.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es Anmerkungen im Elak zur Qualitätssicherung dieser Studien, insbesondere jener von Sabine Beinschab?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Soweit ich das in Erinnerung habe, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur wissenschaftlichen Qualität?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Soweit ich das in Erinnerung habe, gab es da keine Anmerkungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie darüber hinaus Wahrnehmungen zur Forschungsförderung von Studien im Haus, vielleicht dass es schon einmal im Zuge einer anderen Prüfung aufgefallen ist?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar nichts?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Gar nicht, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 1:40 Minuten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde mich noch hinsichtlich der Unterlagen interessieren: Sie haben eingangs selber oder bei der Befragung vom Kollegen Krainer erwähnt, dass es da ziemlich viel Hin und Her gab, wer denn Zugang zu diesem Anhang beziehungsweise – eigentlich muss man sagen – zu Ihrem eigentlichen Bericht bekommt. Der Rechnungshof wollte ihn auch, hat ihn aber nicht bekommen. Ist das mittlerweile nachgeholt worden? Der Rechnungshof hat wegen des Berichts angefragt, weil er noch die Parteifinanzen von der ÖVP von 2019 prüft.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Meiner Erinnerung nach hat der Rechnungshof im Hinblick auf die Parteienfinanzierung 2019 angefragt, also ein Jahr von vielen. Er hat den Bericht nicht erhalten, aber er hat Informationen in Zusammenhang mit dieser Situation 2019 erhalten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wieso bekommt der Rechnungshof diesen Bericht nicht?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Weil er weitaus größer ist als die angefragte Thematik.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weitaus größer als die angefragte Thematik?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja. Inserate, Studien et cetera von 2015 bis laufend, Oktober 2021. Und die angefragte Thematik bezog sich auf 2019. Ich habe sie angeschrieben und natürlich den Hinweis gegeben: Für Nachfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Offensichtlich war seitens des Rechnungshofes der Bedarf nicht gegeben, noch einmal nachzufragen beziehungsweise den Bericht oder den Anhang zum Bericht abzuverlangen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In den Akten wird darauf verwiesen: in der Stellungnahme von Peschorn. Mit dem haben Sie das besprochen – korrekt, oder? (Auskunftsperson Schuh: Ja!) –, dass es wegen der Strafermittlungen sei, dass der Rechnungshof das nicht kriegt. Ich meine, Sie hätten dem Rechnungshof ja zumindest die 2019er-Auszüge zukommen lassen können, oder? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Vertrauensanwältin.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich habe hier die Stellungnahme vom Präsidenten, wo ich angefragt habe (aus den Unterlagen vorlesend): „Der Rechnungshof verlangt im Rahmen eines Auskunftsersuchens gem. § 3 und 4 RHG betreffend die Kontrolle des Rechenschaftsberichtes 2019 der ÖVP die Übermittlung des Berichtes. Gibt es rechtliche Gründe die gegen eine Übermittlung des Anhanges sprechen?“ – Antwort Peschorn: „Auf Grundlage eines gesetzeskonformen Ersuchens des Rechnungshofes wäre der Bericht diesem zu übermitteln. Ob der Anhang zum Bericht dem Rechnungshof vorzulegen ist, ist wohl an Hand des Prüfungsgegenstandes zu entscheiden. Im Hinblick auf die laufenden Untersuchungen der Strafverfolgungsbehörde empfehle ich, von einer Übermittlung des Anhangs an den Rechnungshof derzeit Abstand zu nehmen und diesen anzubieten, allfällige durch den Bericht noch offene konkrete Frage im Zusammenhang mit der Kontrolle des Rechenschaftsberichtes 2019 der ÖVP an das BMF zu stellen und diese Fragen anschließend zu beantworten, soweit diese Vorgehensweise dem Prüfungsersuchen nicht widersprechen sollte.“

Das ist die Situation. Ich habe die Information 2019 weitergegeben – ich habe es jetzt nicht vor mir liegen, aber meiner Erinnerung nach –, mit dem Hinweis: Wenn es weitere Fragen gibt beziehungsweise der Bedarf, etwas zu ermitteln, dann jederzeit - - Es ist seitens des Rechnungshofes nichts nachgefragt worden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie sich zur Sache der Nichtvorlage hinsichtlich Rechnungshof nur mit Wolfgang Peschorn ausgetauscht oder sonst noch mit jemandem im Haus, insbesondere vom Kabinett, mit dem Generalsekretär?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein, das ist die Finanzprokuratur, also Peschorn, gewesen und sonst mit niemandem. Der Grund ist ganz einfach: Ich wollte eine Rechtsauskunft haben – in dem Fall zu drei Bereichen, einer davon ist hier angesprochen –, und ich habe sie schriftlich formuliert und nach ein paar Tagen auch schriftlich erhalten und habe daraus zitiert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit einer sehr ähnlichen Begründung ist Ihr eigentlicher Bericht, die 140 Seiten, auch an den Untersuchungsausschuss nicht geliefert worden.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was aber hat sich jetzt geändert, denn jetzt ist er ja geliefert worden?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Letzten Endes die Aussage – die Aussage, nicht schriftlich! – des Herrn Oberstaatsanwalts mir gegenüber, dass die Beschränkung von der Einsichtnahme durch den anwaltlichen Vertreter des Beschuldigten nicht mehr aufrechterhalten wird. Damit fällt sozusagen das Argumentarium weg.

Es gibt auch dazu einen Schriftverkehr, den ich zitieren könnte. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Tomaselli: Ja, gerne!) Auch hier hat letzten Endes wieder Präsident Peschorn der WKStA bekannt gegeben, dass seitens des BMF keine Gründe mehr bestehen, auf dem Ausschluss von der Einsichtnahme zu beharren, sofern die WKStA keine Gründe sieht, hier auszuschließen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ja auch noch eine Reihe an Unterlagen bekommen, zum Beispiel vom Kabinett, Generalsekretär, haben selber Unterlagen erstellt, die wir jetzt alle nicht bei der Aktenlieferung gefunden haben. Werden die noch nachgereicht?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Die Prüfung ist abgeschlossen, wir haben nichts - -, wir werden nichts mehr erhalten, wir haben im Prinzip die Unterlagen erhalten, die uns primär die Kommunikationsabteilung übermittelt hat, gelegentlich auch die Budgetabteilung. Also das Kabinett war nicht in Lieferlaune, wir haben aber auch nicht gefragt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie haben noch 13 Sekunden in der Runde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber liefern Sie diese Unterlagen noch, Herr Schuh? Also würden Sie über das BMF Ihre Prüfungsunterlagen – Sie beziehen sich ja auf Akten – noch nachliefern? Ich glaube, das wären noch wertvolle Informationen für den Untersuchungsausschuss und auch vom U-Gegenstand umfasst.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich habe die Unterlagen des Prüfaktes in drei Phasen übermittelt. Das erste war noch relativ eingeschränkt, da waren die Studien noch nicht veröffentlicht, dann hat es einen Nachtrag gegeben: Studien und Korrespondenz dazu; und jetzt ist gewissermaßen eine volle Öffnung da, und ich habe in der zweiten Nachlieferung alles nachgeliefert. Mehr haben wir nicht.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich muss Sie jetzt auf die nächste Runde verweisen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe sicher noch 2 Sekunden auf der Uhr.

Sie haben eine Liste über MitarbeiterInnen, die involviert waren, erstellt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures (erheitert): Frau Abgeordnete, ich verweise Sie - - (Abg. Tomaselli: Die war nicht in der Aktenlieferung! Liefern Sie die noch, Herr Schuh?) – Frau Abgeordnete, es ist Ihre Redezeitvereinbarung, die Sie getroffen haben, nicht meine.

Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Schuh, vielen Dank fürs Kommen und vielen Dank auch für Ihre Arbeit, denn Ihr Bericht war ja in Wahrheit sehr umfassend, und nicht die wenigen Seiten. Ich würde gerne ab jetzt mit der richtigen Diktion arbeiten: Der Anhang ist Ihr Bericht, der hätte öffentlich werden sollen, und der Bericht ist eine Zusammenfassung, mit der man in die Medien gehen wollte – damit wir uns vielleicht darauf verständigen. Also danke für Ihren langen Bericht. Am Ende dieses Prozesses stand wenig Weite an Aufklärung im BMF und sehr wenig Transparenz.

Ich fange wieder am Anfang an und lege Ihnen zwei Erlässe aus dem BMF vor – Vorlage 4 und 5 –; Sie kennen sie wahrscheinlich, ich erkläre es nur: Da geht es darum, dass bei einer Verdachtslage strafrechtlich relevanten Verhaltens im BMF ein Antikorruptionsbeauftragter zu verständigen ist, der mit dem zweiten Erlass in Büro für Interne Angelegenheiten umbenannt wurde.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass dieses BIA zeitnahe und umfassend über Verdachtslagen, die sich aufgrund der Berichterstattung, aber vielleicht schon aufgrund vorherigen Wissens im BMF über die strafrechtlich relevanten Vorgänge ergeben haben, informiert wurde?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also meine Wahrnehmungen beschränken sich auf die Frage, ob BIA – ganz am Anfang – in der Prüfung mitwirken sollte oder nicht. Es ist da nicht näher ausgeführt worden: als Teammitglied oder sollen sie den Lead haben, wie auch immer. Es hat erste Überlegungen gegeben, dem Vernehmen nach auch eine Anfrage des Leiters des BIA bei der Personalabteilung. Letzten Endes habe ich die Frage auch an Präsident Peschorn gestellt (Abg. Krisper: Mhm!), aber nicht nur, weil es er sagt, sondern auch, weil es meine Überzeugung ist; BIA wäre in dem Fall zu spät dran, BIA wäre eine Einheit, die dann ermittelt, wenn eine konkrete Verdachtslage sozusagen im Einzelfall da ist und ein Anfangsverdacht verifiziert wird. Da waren wir aber schon wesentlich weiter. Es war die WKStA schon tätig, daher – gewissermaßen – hat BIA nicht mehr die Möglichkeit gehabt, hier entsprechend tätig zu sein.

Es war sowohl BIA klarerweise bekannt, dass hier etwas ist, es ist der Dienstbehörde bekannt gewesen, es ist auch der Finanzprokuratur bekannt gewesen, damit ist halt die Frage der Meldepflichten mehr oder weniger obsolet, weil es bekannt ist und vermutlich auch gemeldet wurde, sozusagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und BIA zu beauftragen war auch kein Thema, aufgrund einer inhaltlichen Nähe? (Heiterkeit der Fragestellerin.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Letzten Endes: Es war eine Untersuchung – ich darf es noch einmal sagen – und keine Revision, das heißt, im Prinzip hätte der Herr Bundesminister jede Einheit damit beauftragen können, draufzuschauen. Uns hat das Schicksal oder das Los oder wer auch immer erwischt – deswegen, weil wir halt Prüferfahrung haben und wir das Team ad hoc zusammenstellen konnten. (Abg. Krisper: Mhm!) Ich will jetzt nicht mutmaßen, ob BIA ressourcenmäßig dazu in der Lage gewesen wäre et cetera. Wir haben den Auftrag erhalten, wir haben ihn durchgeführt, und so ist es halt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihr Los war aber sehr limitiert, der Prüfauftrag war extrem eng, also auf die Kommunikationsabteilung reduziert.

Gab es da nie Gespräche, ob man sich nicht aus diesem Anlass heraus sehr weit in Selbstreflexion der Aufklärung widmet?

Dr. Hannes Schuh, MBA (auf seine Ohren deutend): Darf ich ersuchen, die Frage zu wiederholen? Sie merken, offensichtlich - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nein! Ob es Diskussionen gab, den Prüfauftrag zu erweitern.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein. Es gab von niemandem die Intention, den Prüfauftrag zu erweitern. Ich muss sagen, wir haben alle Hände voll zu tun gehabt, den Prüfauftrag überhaupt zu erfüllen, in der Zeit, die ich vorgegeben habe.

Die erste Peilung war ungefähr ein Monat, voll ins Blinde hinein, dann ist irgendwo gleich im Gespräch dazugekommen: wahrscheinlich ein halber Monat mehr; irgendwo gibt es handschriftliche Aufzeichnungen: ein Monat plus ein halber oder so irgendetwas. Wir haben versucht, das einzuhalten, um nicht ewig herumzuarbeiten; irgendwo sollte so eine Art 80:20-Regel Platz greifen, das heißt, das Wesentliche herausgreifen und dann nicht ewig weiterblättern und noch etwas und noch etwas suchen, daher - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber im Interesse, bei dem Ressort umfänglich aufzuklären: Haben Sie Wahrnehmungen, dass abseits Ihres Mandats auch diskutiert wurde, zu den anderen Abteilungen Revisionen vorzunehmen? Wäre schließlich angebracht.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich darf wiederholen: Ich habe den Vorschlag gemacht beziehungsweise er wurde sogar von der Sektionschefin I im Rahmen der Erstellung des Jahresprüfungsplanes an uns herangetragen, die Beschaffungsvorgänge der Sektion I zu prüfen, und das werden wir heuer machen. „Heuer machen“ heißt: Wir sind gerade in der Vorbereitung und werden die Prüfung bis Juni abschließen, Schlussbericht wird also etwa Juli fertig sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was ist da der Prüfauftrag, Zeitspanne und Inhalt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Den habe ich irgendwo, den kann ich Ihnen vorlesen (in den Unterlagen blätternd) – sofort. Prüfplan 2022 – der ist mittlerweile auch vom Herrn Bundesminister abgenommen (Abg. Krisper: Mhm!) –, Seite 11 (aus den Unterlagen vorlesend): Das Beschaffungswesen der Sektion I kann sich auf aktuelle Instrumente stützen, dazu zählen das BMF-Handbuch der Beschaffung vom März 2021, aber auch das Pilotprojekt. – Das ist gewissermaßen die Einleitung.

Die IR hat die Effizienz der Compliance- und Reportingsysteme bei Beschaffung und Bezahlungen durch die Sektion I zu untersuchen und sich dabei am Leitfaden des Rechnungshofes „zur Überprüfung von Internen Kontrollsystemen“, insbesondere am Abschnitt 2.3 „Leitfaden IKS bei Beschaffungsvorgängen/Vergaben“ zu orientieren. Untersuchungsgegenstand sind dabei auch allfällige Beschaffungsvorgänge durch Organisationseinheiten der Sektion I, denen in der GPE keine Beschaffungskompetenz zugewiesen wurde. – Zitatende.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da geht es um die Zukunft (Auskunftsperson Schuh: Ja!), was man besser machen kann, das ist erfreulich; aber sich die Vergangenheit, auch in anderen Abteilungen, anzusehen – nicht?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich darf noch einmal darauf hinweisen – und irgendwo habe ich das auch (in den Unterlagen blätternd) –, dass der Rechnungshof sich angekündigt hat, in diesen Bereich hineinzuprüfen (Abg. Krisper: Mhm!), und ich - - Also erstens einmal habe ich demnächst eine Besprechung mit dem Rechnungshof über unsere Wahrnehmungen im Rahmen dieser Prüfung und zweitens kenne ich auch die Fragebögen, die er vorbereitend übermittelt hat, und die gehen in diese Richtung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also Sie wurden zuständig mit einem sehr engen Prüfauftrag, unterstützt durch die Finanzprokuratur. Gab es eine Unterstützung schon in vorherigen Fällen, und was war die Unterstützung?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein, es gab meiner Erinnerung nach – ich müsste jetzt in etwa fast 20 Jahre überblicken – keine Befassung der Finanzprokuratur. Die Finanzprokuratur war eher informativ eingebunden, weil sie ja gewissermaßen in einem anderen Verfahren eine wahrscheinlich aktive Rolle hatte. Das heißt, wir haben ganz am Anfang das Prüfdesign abgestimmt. Das war aber eine klare Sache: Ja, passt so; kein Wunsch der Finanzprokuratur, da etwas zu ändern. Wir wollten da natürlich am Ende des Tages nicht mit einem Ergebnis dastehen, wo dann der Vorwurf kommt: Hättets was anderes angeschaut!

Es war irgendwann einmal eine Information - - Da in den - -, in meiner Erinnerung steht (in die Unterlagen blickend): Nach zwei Dritteln der getanen Arbeit, so in etwa, ist die Finanzprokuratur, also Peschorn, mündlich über den Zwischenstand hinsichtlich einzelner Kapitel informiert worden; die sind extra angeführt worden. Es hat dann die Sichtung des Berichtsentwurfes gegeben, mit handschriftlichen Anmerkungen, die ich als harmlos bezeichnen würde; also im Prinzip so in Richtung Hinweis: Haltet die Zeiten ein, nicht einmal Gegenwart, einmal Mitvergangenheit!, so in der Richtung. Das ist auch wirklich so genannt – also nichts von Substanz. Und dann war er halt bei den Besprechungen dabei – das ja –, war auftragsgemäß auch Adressat des Rohberichtes und Schlussberichtes. (Abg. Krisper: Mhm!)

Zwischendurch hat es einmal ein Schreiben des Abteilungsleiters gegeben, wo hingewiesen wurde, dass wir nach der Revisionsordnung – ich weiß nicht – vorgehen sollten oder vorgehen und daher eine Schlussbesprechung erwartet wird. Dieses Schreiben ist an beide gegangen, Peschorn und meine Person, und wir haben das gemeinsam – das heißt Peschorn auch in meinem Namen nach Abstimmung – beantwortet.

Ich glaube, das war es, also ich weiß nicht, sonst dürfte da nichts gewesen sein. Lassen Sie mich kurz durchschauen! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Ja, irgendwann einmal war zwischendurch noch eine parlamentarische Anfrage, wo wir gesagt haben, wer welchen Teil - -; da ist es auch um die Frage, glaube ich, der Veröffentlichung des Berichtes gegangen, und wir haben dann - - (Abg. Krisper: Des echten Berichtes, des langen Berichtes?) – Ja, genau (Heiterkeit der Auskunftsperson), ja, ich sage immer „des Berichtes“; des Anhanges. (Abg. Krisper: Nein, nein, „des Berichtes“, bitte, gerne! Ja!) Und so ist es, ja wir haben halt dann - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da komme ich eh wieder zum Punkt: Wir entnehmen dem, was wir aus den Akten bisher wissen – die kamen erst jetzt relativ tröpfelnd herein, insbesondere der Bericht kam erst jetzt an den UsA –: Es war sehr kritisch, dass Herr Dr. Peschorn hier eigentlich der war, der kommuniziert hat, dass diese Trennung stattfinden soll, dass der echte Bericht ein Anhang wird (Auskunftsperson Schuh: Ja!) und es eine Zusammenfassung gibt und nur mit der in die Öffentlichkeit gegangen wird; dadurch wurde die Transparenz in Richtung Öffentlichkeit sehr reduziert.

Es kam ja dann auch der Bericht in den Akt der WKStA. (Die Auskunftsperson nickt.) Wissen Sie, wie das verlief, wie da der Weg war?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Konkret weiß ich es nicht, aber ich kann schon darauf hinweisen, dass der physische Endbericht – 12. Dezember – an die Finanzprokuratur übermittelt wurde, auch zur Übermittlung an die WKStA. (Abg. Krisper: Mhm!) Es gibt einen Elak dazu (Heiterkeit der Auskunftsperson), wo ebenfalls darauf hingewiesen wurde: Weiterübermittlung – meiner Erinnerung nach – an die WKStA. Und es gibt eine elektronische Übermittlung, wo ich mir erlaubt habe, in Schattenschrift draufzuschreiben: WKStA; die wurde auch übermittelt. In der Folge hat es dann offensichtlich Anfragen – letzten Endes sind sie auch bei mir gelandet – gegeben, dieses PDF-Dokument ohne Schattenschrift an die WKStA (Abg. Krisper: Mhm!) zu übermitteln; auch das ist über die Finanzprokuratur erfolgt.

Ich habe bis zum - - – fragen Sie mich jetzt nicht (in den Unterlagen blätternd), ich könnte nachschauen – Ende Februar, ja, nicht gewusst, wer da im Bereich der WKStA dafür zuständig ist (Abg. Krisper: Ja!), es ist alles über die Finanzprokuratur gegangen. Irgendwann einmal hat man auf mein Ersuchen hin, beziehungsweise es war dann ein Angebot, letzten Endes, des GS/VB, also der Abteilung Verbindungsbüro - -, ist mir der Name genannt worden, und wir haben - - Ich habe den Herrn Oberstaatsanwalt angeschrieben, und der hat mir dann - -, der hat mich dann angerufen und hat mir mitgeteilt eben - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau, das würde ich gerne auch besprechen, weil ich Vorlage 6 vorlegen möchte: Schreiben des BMF mit Begründung hinsichtlich Auskunftspflicht. Hier steht – haben Sie es vor sich? (Auskunftsperson Schuh: Ja!), Seite 2 –: „die Finanzprokuratur den Bericht samt Anhang am 16. Dezember [...] im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen“ – BMF – „der WKStA vorgelegt und den Antrag gestellt, diese Unterlagen [...] zum Akt zu nehmen und den Anhang“ – also den echten Bericht, den echten Bericht – „von der Akteneinsicht [...] auszunehmen.“ – Warum das? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Frage noch.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Okay. Also dieses Dokument sehe ich zum ersten Mal (Abg. Krisper: Mhm!), zumindest meiner Erinnerung nach, aber ich glaube, die täuscht da nicht. Es geht schon aus dem Schriftverkehr hervor, dass durchaus auch die Ausnahme von der Akteneinsicht von der WKStA – ah, was rede ich –, von der Finanzprokuratur - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Beantragt wurde?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Be- - Ja, genau.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt muss ich Sie auf die nächste Runde verweisen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber ich habe noch keine Antwort. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe jetzt geglaubt, Sie haben jetzt zu einer Frage angesetzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, ich sage nichts mehr.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also wie gesagt, ich kenne das so nicht, aber mir ist durchaus bekannt, dass auch die Finanzprokuratur angeregt hat, das von der Akteneinsicht auszunehmen. Ob das aus Eigenem war oder im Auftrag des Ministeriums, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Dr. Schuh, ist für Sie die Frage jetzt beantwortet? – Ja? Gut.

Dann ist der nächste Fragesteller Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dr. Schuh! Ich möchte einleitend einmal meine Wertschätzung Ihren Berichten gegenüber zum Ausdruck bringen. Die sind klar, nachvollziehbar, fokussiert, zusammengefasst und eine gute Grundlage auch für die Ausschussarbeit hier.

Ich teile die Einschätzung von Frau Kollegin Krisper, dass der Begriff Anhang irgendwie missverständlich ist, was den eigentlichen Bericht betrifft. Ich verstehe aber schon auch, und das möchte ich anmerken, den Zugang des BMF, die Aktenvorlage inhaltlich mit der WKStA abzuklären, weil man natürlich Ermittlungshandlungen nicht gefährden wollte. Und nachdem die WKStA gesagt hat: kann vorgelegt werden, wurde ja umgehend übermittelt, und ich begrüße das ausdrücklich, weil wir natürlich diese Unterlagen für die Ausschussarbeit brauchen.

Inhaltlich ist aus meiner Sicht medial eh alles sehr gut durchrecherchiert und auch schon behandelt worden. Man kann das ja auch im Revisionsbericht nachlesen. Ich würde mich gerne auf Ihre Empfehlungen, die im Revisionsbericht genannt worden sind, fokussieren. Darf ich Sie da um Ihre Wahrnehmungen ersuchen: Was sind die drei zentralen Empfehlungen, die Sie im Revisionsbericht nennen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Die zentralen – und da sehen Sie wieder gewissermaßen den Überlegungszugang der Internen Revision – beziehen sich auf Systeme. Im Prinzip könnte und sollte es doch möglich sein, auch Kommunikationsarbeit strategisch darzustellen und auf Basis einer Jahresplanung in etwa zu gestalten – nicht in dem Sinn, dass alles klar ist und alles auf ein Jahr vorhersehbar ist, aber, dass man eine ungefähre strategische Linie hat und die mit Maßnahmen untermauert und auf Basis dessen in etwa auch ein Budget schätzen kann.

Abweichungen gibt es immer wieder, aber ein Jahressteuergesetz ist keine Überraschung. Inhalte möglicherweise und all diese Dinge könnte man hier allenfalls mit einplanen, auch Personalrecruiting und, und, und. Es ist also durchaus planbar in einem gewissen Umfang, und dem sollte man nähertreten.

Und das andere ist, dass es in anderen Bereichen durchaus prima vista ganz gute Systeme im Bereich der Beschaffung, im Bereich des Beschaffungscontrollings gibt. Es gibt ein sogenanntes Pilotprojekt, das geht eh schon einige Jahre, im Beschaffungscontrollingbereich.

Es sind also schon Instrumente vorhanden. Die Situation war bloß die, dass man gesagt hat, Kommunikation im weiteren Sinne ist davon immer ausgenommen. Daher ist es durchaus überlegenswert, die Kommunikation mit in den allgemeinen Bereich einzufangen beziehungsweise dort, wo es Besonderheiten gibt, die herauszuarbeiten.

Ich darf darauf hinweisen, auch in Bezug auf die jetzt aktuell anlaufende Prüfung, dass es parallel dazu auch ein Projekt gibt, das sich mit Beschaffungswesen befasst, und wir gewissermaßen von zwei Seiten noch einmal draufschauen, um herausfinden zu können, was sich hier an neuen Zukunftsszenarien tut. Wie gesagt, erster Arbeitsansatz – das, was außerhalb des Bereiches Kommunikation vorhanden ist, scheint nicht so schlecht zu sein.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Strategien, Pläne sind natürlich als Grundlage für Planungen auch in der Kommunikationsarbeit gut. Sie haben selber angesprochen, es können natürlich dann unvorhergesehene Dinge passieren. Sind wir da einer Meinung, dass zum Beispiel die Coronapandemie eine klassische Situation war, die unvorhersehbar war und wo man dann halt natürlich auch seine Kommunikationsstrategie hat überarbeiten müssen?

Ich erwähne es deshalb, weil natürlich auch die Budgetsteigerungen meinen Informationen nach diesem Umstand geschuldet waren. Sehen Sie das auch so?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also unvorhersehbar ist unvorhersehbar. Corona im ersten Jahr sicher, Corona im vierten Jahr möglicherweise nicht mehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehe ich genauso.

Eine Frage, die mich inhaltlich noch zum Beschaffungswesen interessiert, ist, welchen Zugang Sie hier haben. Inserate unterliegen natürlich dem strengen Regime, wie Beschaffungen im öffentlichen Bereich vorzunehmen sind, aber wie weit sind Inserate konkurrenzierbar oder welches System würden Sie hier anlegen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Da weiß ich nicht mehr, ob die Frage noch im Bereich des Untersuchungsgegenstandes ist, aber - -

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: An und für sich, wenn Sie bereit sind, sehr gern, aber eigentlich ist es eine Einschätzung und keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass natürlich ein Beschaffungsregime bei Inseraten meiner Einschätzung nach ein nicht ganz so einfaches Thema ist.

Wir haben uns aber auf die Empfehlungen fokussiert. Ich darf noch einmal zusammenfassen, dass der Bericht eine ausgezeichnete Grundlage ist, bestehende Systeme gut weiterzuentwickeln. – Danke, und ich gebe weiter.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

*****

Dann kommen wir jetzt zur zweiten Fragerunde. 2 Minuten Fragezeit sind vereinbart.

Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Schuh! Welche Akten und Unterlagen sind Ihnen vom Auftraggeber, also vom Generalsekretär, zur Verfügung gestellt worden?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wir haben vom Generalsekretär keine Unterlagen abverlangt. Es ist alles, was die GS/KO betrifft, also die Kommunikationsabteilung betrifft, von der Kommunikationsabteilung übermittelt worden. Ja, das ist es.

Gelegentlich findet sich natürlich im Elak drinnen ein Hinweis auf Generalsekretär, in einem Mailverkehr gelegentlich ein Hinweis auf Generalsekretär. Wir haben aber vom Generalsekretariat – im Übrigen auch vom Kabinett nicht – keine Unterlagen abverlangt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, an und für sich war der Anstoß für Ihre Untersuchung die Anordnung zur Hausdurchsuchung. Stimmt das?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ob das Anlass war, weiß ich nicht (in den Unterlagen blätternd), aber es ist jedenfalls im Prüfauftrag darauf Bezug genommen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen diese Anordnung vom Ministerium, vom Generalsekretär, vom Kabinett zur Verfügung gestellt worden?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein, wir haben sie aber auch nicht abverlangt. Wir haben sozusagen die Medienvariante gehabt. Letzten Endes geht es aber nicht darum, die Vorwürfe im Strafrechtsbereich nachzuvollziehen, sondern die Auftragslage war die, dass wir die Realsituation, so wie sie sich in der Aktenwelt abbildet, wiedergeben, um eine stabile Basis zu haben für alle anderen Bereiche, die rundum schon aktiv oder bald aktiv behandelt werden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben protokolliert, dass Sie sich die Anordnung von der Onlineplattform Zackzack runtergeladen haben. Stimmt das?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wenn es protokolliert ist, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie den Auftrag, zum Beispiel auch zu untersuchen, inwiefern das Kabinett oder die politische Ebene auf Studien beziehungsweise auf Inseratenvergaben und Inseratenbudgets Einfluss genommen hat?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das war nicht Gegenstand des Auftrages.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf Ihnen 166480 digital vorlegen. Da geht es um diese exorbitante Ausweitung der Inseratenbudgets. Sie haben vorher auf eine Frage des Kollegen Hanger gemeint, dass die Ausdehnung der Inseratenvolumina auf die Pandemie zurückzuführen gewesen wäre.

In Ihrem eigenen Bericht schaut das anders aus. Da schaut es so aus, als ob man unter 3 Millionen beginnt 2015, bis 2017auf 6 Millionen und bis 2019 auf fast 13 Millionen verdoppelt und auf diesem Niveau bleibt. Das heißt, in Wahrheit war das Niveau ja schon 2019 so hoch wie bei der Pandemie. Habe ich das richtig gelesen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, also ich sehe es hier. Ich kann mich an die Situation so nicht erinnern, weil ich nicht im Detail die einzelnen Dokumente habe, die das Prüfteam durchgearbeitet hat, aber dass das auf Pandemie oder Ähnliches zurückzuführen ist, das ist, glaube ich, nicht aus den Akten erkennbar. Ich habe es auch nicht gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Nur, dass wir festhalten, dass das Inseratenvolumen bereits 2019 so hoch war wie in der Pandemie, in etwa um die 13 Millionen plus/minus ein paar Prozent.

Das, was ich Ihnen vorgelegt habe, sind diverse E-Mails, wo es um diese Aufbuchungen geht, das heißt, wo unterjährig entschieden wird, dass da jetzt wesentlich mehr Geld zur Verfügung steht, die dann vom Budgetsektionschef und Generalsekretär oft sehr lapidar beantwortet werden, wie mit „in Ordnung“, „[...] Entspricht dem Auftrag des Kabinetts.“ – Das sehen Sie zum Beispiel auf der Seite 14. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie müssen jetzt die Frage formulieren, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das ein üblicher Vorgang, dass Budgetausweitungen über mehrere Millionen Euro in einem Zweizeiler beantwortet werden: „Liebe Alle, Entspricht dem Auftrag des Kabinetts. Lg. Dietmar“?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das kann ich nicht beurteilen, ob das üblich ist oder nicht. Es ist die Sachlage so, wie Sie es hier auf Basis dieses Mailverkehrs dargestellt haben. Wir haben es entsprechend zusammengefasst dargestellt, haben die wesentlichen Zitate, denke ich, herausgenommen, in den Bericht reingestellt. Das ist die Situation. Wir haben sie analysiert, wir haben – auch im Bericht dargestellt – jene Mails angesprochen, die in etwa eine thematische Zuordnung erkennen lassen. Wir haben auch jene angesprochen, wo es bloß um Mittelzuweisungen ohne thematische Zuordnung, ohne uns erkennbare thematische Zuordnung geht, und wir haben das entsprechend dargestellt. Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke.

Als nächster Fragesteller ist mir Herr Abgeordneter Zanger gemeldet. – Nein, dann: Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Schuh, eine Frage habe ich noch zu Ihrem Bericht, und zwar haben Sie da relativ explizit herausgearbeitet, was die Budgetsteigerungen bei der Mediengruppe „Österreich“ betrifft, und da sieht man ja doch eine immanente Steigerung der Ausgaben.

Meine Frage wäre: Warum hat man explizit nur „Österreich“ überprüft? Gibt es auch andere Medien, wo es ähnliche Steigerungskurven gibt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich denke, das ist schon beantwortet. Es ist der Prüfauftrag gewesen in Zusammenhang mit den Tatvorwürfen, und die Tatvorwürfe haben sich auf das nicht in den Akten befindliche oder genannte, aber in den Medien bekannte Beinschab-„Österreich“-Tool bezogen.

Wir haben ursprünglich auch in Orientierung einer parlamentarischen Anfrage versucht, andere Medien herauszufiltern, nur ist das bei der Zeit nicht gegangen.

Ich darf noch einmal erwähnen, dass es riesige Medienschaltpläne gibt, dass die Kampagnen meines Wissens 600 bis 900 Seiten pro Elak haben, die man händisch herausfiltern muss, weil das PDFs sind. Es ist keine automatische Möglichkeit gegeben, zwischen Elak und HV-SAP hin- und herzuswitchen. Das heißt, das war Handarbeit, die wir da gemacht haben, und in der Zeit ist das denkunmöglich, dass man sich auch noch auf andere Medien außer jenen dieser genannten Gruppe stützt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich möchte mich dem Kollegen Hanger anschließen und auch sagen: Respekt für Ihre Arbeit, das soll hier auch einmal erwähnt werden.

Aber wenn dieser Elak 900 Seiten hat, dann ist wohl davon auszugehen, dass die 900 Seiten sich nicht nur mit der Mediengruppe „Österreich“ auseinandersetzen, sondern dass da andere auch noch umfasst sind.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also was wir gemacht haben, und das ist nachvollziehbar, ist, dass wir das Gesamtvolumen angesehen haben und davon die Mediengruppe herausgenommen haben. Wir haben auch immer wieder den Anteil dieser Mediengruppe am Gesamtvolumen der einzelnen Kampagne dargestellt. Das war noch möglich, aber darüber hinaus nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Schuh, haben Sie im Zuge Ihrer Überprüfungen Wahrnehmungen gemacht, wo Ihnen explizit aufgefallen ist, dass es vielleicht auch noch ein anderes Medium gibt oder eine andere Mediengruppe, die dabei wirklich auffällt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Dann möchte ich Ihnen jetzt noch ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 31003. Das geht jetzt elektronisch. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da handelt es sich um eine E-Mail, die im Zusammenhang mit der Steuerangelegenheit Sigi Wolf ergangen ist. Da hätte ich einige Fragen an Sie, und zwar schreiben Sie, dass aus Ihren Daten ersichtlich ist, dass Sie diesen Vorfall nicht geprüft haben. Ist das so?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, so ist es. In Zeiten wie diesen lese ich vielleicht überdurchschnittlich viele Medienberichte, wenngleich ich sonst auch immer einiges lese, und da ist mir aufgefallen, dass hier interne Prüfer des Finanzministeriums in einem Artikel genannt wurden, und natürlich fragt man nach.

Ich habe bei mir im Archiv nachgeschaut, nicht nur die Titel der Prüfungen, sondern mit auch Wortsuche die Dokumente durch- -: Wolf und so weiter – gibt es das? Ich habe festgestellt: Nein, wir haben hier keine Prüfungswahrnehmung dazu. – Ich habe dann zur Sicherheit, weil ich auch nicht alles wissen kann, bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch nachgefragt: Habt ihr eine Wahrnehmung dazu?, und die Rückmeldungen waren eindeutig: Nein, wir haben dazu keine Wahrnehmung, wir haben nicht geprüft, wir haben das nicht - - Also nicht geprüft heißt: weder als Thema der Prüfung gehabt, noch ist es uns irgendwo als gewissermaßen Beifang bei einem Bericht aufgefallen. Also absolute Nullmeldung von der gesamten Internen Revision.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, in der Causa Sigi Wolf gibt es keinen Persilschein der Innenrevision?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Da gibt es überhaupt nichts, weder so noch so. Wir haben das nicht geprüft.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie mittlerweile einen Überprüfungsauftrag diesbezüglich erhalten?

 

Dr. Hannes Schuh, MBA: Nein. – Wäre möglicherweise auch nicht Gegenstand einer internen Revision, weil das ein Einzelfall ist. Aber ganz eindeutig: Wir haben keinen Auftrag erhalten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Eine Frage noch, weil es mich interessiert – es ist ja doch ein internes Mail, das Sie da bezüglich der Nichtüberprüfung des Falles Sigi Wolf geschickt haben –: Haben Sie eine Idee, wie das beim „Falter“ gelandet ist?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Sofern die Prüf- - die Frage zulässig ist: Ich weiß es nicht, ja, schlicht und einfach.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. – Danke, Herr Doktor Schuh.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals. – Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was ich vorhin nicht mehr fragen konnte: Herr Schuh, Sie haben ja eine Liste über die Involvierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt – Sie nicken –, die war bei uns nicht in den Akten. Liefern Sie uns die noch?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Kurze Anmerkung: Wir haben – wie bezeichnen wir ihn jetzt? – also den Anhang nach wie vor, den großen Bericht (in den Unterlagen blätternd), wir haben hier im Kapitel 7 eine Auflistung aller Studien und der Inserate, die im Prinzip den Ablauf Elak-mäßig wie auch zahlungsmäßig darstellen.

Es sind hier (auf ein Schriftstück deutend) die Funktionen bezeichnet: ARE – Anweisungsreferent – und so weiter und so fort. Die Personalabteilung hat uns ersucht, die Personen hinter diesen Funktionen zu nennen; dem sind wir nachgekommen. Wir haben es, vielleicht übervorsichtig, aber jedenfalls eindeutig gemacht, indem wir die Namenskürzel übermittelt haben – also was weiß ich, bei mir wäre es HS, und so weiter –, und die Personalabteilung weiß jetzt genau, wer dahinter steht.

Sie haben mit dem und mit weiteren Ermittlungen, die sie durchgeführt haben – dem Vernehmen nach hat es auch Befragungen der Personen gegeben –, weitere Ermittlungsschritte gesetzt. Das heißt, wenn es in den Personalbereich hineingeht, würde ich meinen, ist meine Zuständigkeit zu Ende, sondern das wäre halt dann allenfalls Thema der Personalabteilung – unter der Voraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit, das kann ich nicht beurteilen –, hier die Namen zu nennen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind Ihnen Disziplinarmaßnahmen bekannt, die eingeleitet worden sind – ausgenommen Johannes Pasquali, das ist ja öffentlich bekannt?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Indirekt! Indirekt – insofern, als es nach der Prüfung gelegentlich noch Nachfragen zu Dokumenten gegeben hat und der Teamleiter der Prüfung halt die Dokumente beziehungsweise Leserechte im elektronischen Ordner noch einmal zur Verfügung gestellt hat. Daher beschränkt sich meine Vermutung darauf, dass etwas gemacht wird, ja – was, ist dann nicht mehr Gegenstand der Internen Revision.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zwei Studien haben Sie ja nicht untersucht, die haben Sie mit Verweis darauf ausgenommen, dass gerade eine interne Untersuchung läuft – eine davon eben von Sabine Beinschab und eine andere von Sophie Karmasin. (Die Auskunftsperson nickt.) Können Sie dazu noch ausführen, wie es dazu gekommen ist?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Wir haben ja bekanntermaßen im Oktober begonnen – das war genau die Zeit, wo dann auch die Frage der rechtlichen Möglichkeiten, die es im Zusammenhang mit diesen beiden Verträgen gibt, aufgetaucht ist. Am Ende des Tages – aber außerhalb unserer Prüfung – dürfte dann festgestellt worden sein, dass die Verträge, ich weiß es nicht rechtlich, aber jedenfalls beendet werden, aufgelöst werden – wie auch immer –, also nicht weiter verfolgt werden, um das faktisch auszudrücken – und das war es.

Das wäre wahrscheinlich doppelt gemoppelt gewesen, wenn wir noch einmal darauf geschaut hätten. Wir hätten allenfalls feststellen können, es gibt eine Anfangssituation – irgendjemand hat etwas beauftragt –, mehr nicht, und daher war es für uns nicht mehr wesentlich, in Verfahren, die andere beurteilen, noch einmal hineinzuarbeiten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie da Wahrnehmungen, dass es zu Schwierigkeiten ist bei der Vergabe an die Karmasin Research & Identity GmbH gekommen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn wir gerade beim Thema Vergabe sind: Sie kritisieren ja auch den Umgang mit der Ausschließbarkeit – können Sie das vielleicht noch erklären?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Auch das, ich glaube, ist deutlicher als alles andere – nämlich mit Zitaten – im Bericht dargestellt. Es geht darum, ob Inserate unter die Begrifflichkeit der technischen Ausschließlichkeit fallen, weil man nur in der Zeitung XY das entsprechend abbilden und darstellen kann und man die entsprechenden Leserschichten oder Leser hat et cetera.

Es hat in dem Zusammenhang Anfragen der Kommunikationsabteilung der Aktenlage nach gegeben, zu einer alten Rechtssituation und dann zur neuen Rechtssituation – altes Bund- -, neues Bundesvergabegesetz. Die Kommunikationsabteilung hat sich darauf gestützt. Es hat gerade bei dem Wechsel im Rechtsbereich eine Anmerkung in einem Elak der Abteilung I/3 gegeben: Achtet auf das neue Recht, und außerdem gibt es auch die Möglichkeit, über Bundes- - über die BBG zu beschaffen!

Es hat - - Während der Prüfung habe ich das - - Weil ja immer wieder die Finanzprokuratur hier massiv genannt wurde, habe ich das der Finanzprokuratur schriftlich vorgelegt und habe gesagt: Das werden wir besprechen. – Es ist dann am Ende des Tages eine schriftliche Stellungnahme gekommen, die auch bei Ihnen im Akt ist und wo halt hingewiesen wird: Das Alte muss schon wirklich alt sein, weil die Person, die dort genannt wird, ist seit 1.1.2009 in einer anderen Funktion, und das Neue ist so nicht gültig, man müsste das im Einzelfall begründen.

Es gibt ein Protokoll zwischen - - einer Besprechung zwischen der Finanzprokuratur und der Kommunikationsabteilung, wo die Kommunikationsabteilung meiner Erinnerung nach sagt: Ja, wir werden das im Einzelfall beurteilen. – Wir haben in der Prüfung nachgefragt: Ist eine Einzelfallbeurteilung erfolgt? – Antwort: Nein, ist nicht erfolgt – und dann wieder der Hinweis: Es ist ja alles so schwierig!, was teilweise auch nachvollziehbar ist.

Für mich – prüferisch gesehen – ist es teilweise dann nicht nachvollziehbar oder deshalb nicht nachvollziehbar, weil es sich immer um Streukonzepte handelt, und ein Streukonzept – ein bisschen etwas dort, ein bisschen etwas da; mehr dort – ist nicht wirklich eine technisch einmalige Sache, die nur einer in dieser Form machen kann, sondern da gibt es halt mehrere Möglichkeiten dazu. – Das war der Hinweis.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau! Zum besseren Verständnis, glaube ich – für alle, die nicht so - - denen das Bundesvergabegesetz nicht so geläufig ist –: Es gibt eine Schwelle, wo man Direktvergaben machen kann – bei 100 000 Euro liegt die –, und wenn man die nicht einhalten kann, dann nur unter der Bedingung, dass es eine technische Ausschließlichkeit gibt, dass quasi nur ein bestimmter Anbieter diese Leistung erbringen kann. Hier, in dem Fall, ist sie aber auch auf Inserate, Studien und et cetera angewendet worden, was auch die Finanzprokuratur kritisiert hat, auch Sie als Interne Revision.

Dr. Hannes Schuh, MBA (erheitert): Ich kann nur sagen – wenn das eine Frage war –: Ja. (Heiterkeit der Abgeordneten Tomaselli und Stögmüller.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie wird denn jetzt damit umgegangen, mit diesem Faktum, mit der Direktvergabe der Inseraten und Studien?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also ich darf noch einmal auf das bereits Gesagte verweisen: Wir haben nicht weiter geprüft – das ist keine ewige Prüfung. Wir haben den Bericht abgegeben – causa finita –, aber ich weiß, dass es ein Projekt gibt, wo man sich dieser Themen annimmt und wo auch mit einer - - mit einem Fokus auf die rechtskonforme Qualität – aber nicht nur, auch Prozessabläufe und so weiter – draufgesehen wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir möchten noch das Dokument 90029 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann mache ich in der Zwischenzeit darauf aufmerksam – nur für das Zeitmanagement –: Wir haben jetzt rund 1:37 Stunden Befragungsdauer; 2 Stunden sind vereinbart.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In der Stellungnahme der jetzigen Kommunikationsabteilung sagen sie eigentlich zusammengefasst, sie machen das weiter so – kann man das so sagen? –, weil sie sagen, Ausschließlichkeit bei jedem Medium hat immer eine spezielle Zielgruppe.

Dr. Hannes Schuh, MBA: Also wir haben jetzt (Abg. Tomaselli: Und sie möchten weiterhin so verfahren, im Grunde genommen, oder?) genau die Situation, die ich angesprochen habe: Es hat in diesem seinerzeitigen Protokoll den Hinweis gegeben: Na, wir werden das im Einzelfall begründen. – Wir haben nachgefragt, und die Antwort war: Wir haben es nicht!, und dann kommen Argumente, ja, warum sie es nicht gemacht haben.

Sie haben es vorgelegt, ich kann es vorlesen – also im Prinzip: weil es schwierig ist. Aber – noch einmal – die Rechtsansicht der Finanzprokuratur ist hier glasklar: Wenn man technische Ausschließlichkeit beansprucht, muss man es im Einzelfall begründen und kann nicht sagen: Die Lage ist generell so schwierig, und wir machen es nicht!

Also es sind hier dann letzten Endes rechtliche Diskussionen zwischen der GS/KO einerseits und der Finanzprokuratur, die wir beobachtend zur Kenntnis nehmen und auch grundsätzlich die Ansicht der Finanzprokuratur vertreten: also wenn schon technische Ausschließlichkeit, dann muss sie auch den Bestimmungen des Gesetzes entsprechend begründet werden. (Abg. Tomaselli: Eine Frage noch!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, es ist nämlich keine juristische Diskussion, es geht ja darum, dass alle auch die Chance bekommen, die das können – Studien –, aber auch bei den Medien, Zeitungen und so weiter, die Inserate zu bekommen, und nicht, dass das quasi freihändig gegeben - -

Meine letzte Frage wäre: Wie geht es Ihnen eigentlich jetzt beziehungsweise was passiert nach so einer Prüfung? Gibt es da noch ein Follow-up? Uns ist auch aufgefallen, dass Sie bereits 2017 kritisiert haben, wie auch im jetzigen Bericht, dass die Kommunikationsabteilung eigentlich gar keine langfristige Planung hat und auch keine Kommunikationsstrategie verfolgt, die die Grundlage für diese Inserate und Studien wäre. Welche Schritte kommen jetzt also beziehungsweise machen Sie dann auch noch ein Follow-up?

Dr. Hannes Schuh, MBA (erheitert): Das ist fast eine Fangfrage – deswegen, weil wir hier in den Spielregeln der Revisionsordnung sind. Wäre das eine Revision, wäre es ganz normal so, dass wir – Vorbesprechung, Schlussbesprechung – in der Schlussbesprechung Vereinbarungen treffen. Das heißt, wir haben Empfehlungen und schauen uns dann die an und sagen: Was machen Sie, ja, innerhalb der nächsten 12 Monate? – Die Zeit wird verlängert, aber irgendwann einmal ist der Horizont des Radars beendet. Wir verfolgen das weiter, und nach zwei, vielleicht drei Jahren sagen wir endgültig: umgesetzt oder nicht umgesetzt – wäre die Normalsituation.

Wir sind hier bei der Untersuchung. Wir haben die Empfehlungen, aber wir haben formal gesehen kein Visavis, das sagt: Ja, ich setze das bis um!, aber – ich darf mich wieder wiederholen – das Projekt ist aufgesetzt, es wird sehr ernst genommen. Es war auch eine öffentliche Aussage des Ministers – vielleicht waren es sogar mehrere, die gesagt haben, wir setzen das um. Das heißt, ich habe hier in irgendeiner Form – ich interpretiere es jedenfalls so – eine politische Zusage, ich habe eine Zusage der Sektionsleitung I, sich darum zu kümmern.

Es gibt das Projekt, ich bin eingeladen, im Lenkungsausschuss teilzunehmen, wobei ich gleich dazusage, das heißt immer, dass ich Beobachtung- - beobachtendes Recht habe, Fragerecht, aber kein Stimmrecht habe – also ich stimme nicht mit, denn sonst würde ich irgendwann einmal in die Situation kommen, dass ich mich selbst prüfe, nicht? Also es passiert etwas, formal gesehen, ohne dass man im Sinne unseres Jargons eine Vereinbarung abgeschlossen hat.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Schuh, haben Sie Wahrnehmungen, wann geplant war, den echten Bericht, den Peschorn zum Anhang machte, medial bekannt zu machen, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Hannes Schuh, MBA: Das kann ich nicht gut beantworten. Irgendwann einmal ist es mir gesagt worden beziehungsweise habe ich aus dem genannten Telefonat mit der Personalabteilung einerseits und andererseits und insbesondere mit der WKStA entnommen, das ist - - die Gründe sind so nicht mehr aufrecht beziehungsweise – im Personalbereich – hat es von Haus aus nicht gegeben, und daher habe ich das dem Untersuchungsausschuss weitergeleitet.

Veröffentlichen im Sinne einer Medienöffentlichkeit: Da ist mir nichts bekannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dadurch, dass der Bericht nicht öffentlich wurde - - Das konnte man dadurch natürlich völlig als absurd hinstellen, indem man sagt, es würden die Ermittlungen gefährdet werden, was Herr Dr. Peschorn durch den Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht insinuiert hat. Zur Folge hatte das, dass der echte Bericht von der Akteneinsicht ausgenommen wurde.

Die Begründung ist auf jeden Fall fragwürdig, aber insbesondere dass die WKStA hier öfter per Amtshilfeersuchen nachfragen musste, ob endlich dieser Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht zurückgezogen wird - - Man musste Dr. Peschorn nachtelefonieren.

Wenn ich Ihnen vorlege Dokument – Entschuldigung, jetzt geht es mit Nummer – Nummer 8, Seite 3. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da sieht man, wie dieses Ersuchen der WKStA eben auf Aufheben der Ausnahme von der Akteneinsicht liegen gelassen wurde, denn Dr. Peschorn schreibt am 14. Februar ans BMF, Zanetta: „Mit Email vom“ 21. Jänner „haben Sie mir“ dieses Ersuchen „der WKStA vom“ 14. Jänner „übermittelt“. – Das heißt, es lag eine Woche im BMF, und dann drei Wochen – gute drei Wochen – bei Herrn Dr. Peschorn, der dann wiederum in seinem Schreiben vom 18. Februar meinte – das ist Vorlage 9, letzter Satz –: „Soweit dies aus Sicht der WKStA nicht der Fall ist“ – also Ermittlungsgefährdung – „,wird der Antrag [...] nicht [...] aufrecht gehalten“ – so als wäre es jetzt an der WKStA.

Im Resultat hat man wochenlang den Zustand aufrechterhalten, dass hier der echte Bericht von der Akteneinsicht ausgenommen ist. Was sind da Ihre Wahrnehmungen zu diesen seltsamen Wochen?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Die Wahrnehmungen sind sehr eingeschränkt. Sie haben hier im Prinzip eine Abfolge, eine Verkettung von Mails zitiert. Wir haben oder die Interne Revision oder meine Person hat am 18. Februar ein Mail mit vielen vorangegangenen Mails erhalten (in den Unterlagen lesend), wo es genau um diese Fragen, die Sie angesprochen haben, gegangen ist.

Ich darf aus meiner Antwort vom selben Tag, die Sie auch hier vorgelegt haben, zitieren: „Ihre gelebte Rechtsansicht, dass dies die IR nichts angeht, macht mir das Leben grundsätzlich leichter. Ich ersuche aber mich so weit zu briefen, dass ich bei meiner Befragung im Untersuchungsausschuss weiß, ob der Anhang zum Untersuchungsbericht der IR weiterhin gem. § 51 Abs. 2 StPO hinsichtlich der Akteneinsicht gegenüber den Parteien eines Strafverfahrens beschränkt ist bzw.“ – beziehungsweise – „ob er vom Justizministerium vorgelegt worden ist.“

Hier habe ich das erste Mal Kenntnis erhalten und dann ist es losgegangen mit Hin-und-her-Kommunizieren. Letzten Endes hat es in den beiden genannten Telefonaten gemündet: Personalabteilung und insbesondere WKStA, Oberstaatsanwalt Adamovic.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 20 Sekunden noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Man hätte Ihren Prüfauftrag auch weiter fassen und Ihnen ausreichende Ressourcen geben können. Insgesamt, in die Zukunft blickend, falls Sie einmal einen weiteren Prüfauftrag erhalten, auch was die Vergangenheit betrifft: Wie steht es um Ihre Ressourcen, um Ihre Möglichkeiten, Ihre Arbeit effizient auch im täglichen Geschäft vorzunehmen? Welchen Verbesserungsbedarf sehen Sie aufgrund der erkannten Defizite?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich beginne jetzt nicht damit, dass jede Verwaltung zu wenig Leute hat. Mit den Ressourcen ist es wahrscheinlich nicht das Problem, es ist hier eher das Problem der Prioritäten und des Auftrages – Prioritäten insbesondere; wir haben vieles andere zu prüfen: soll man hier weitermachen oder nicht? Wir machen in irgendeiner Form weiter, siehe den Prüfauftrag des heurigen Jahres. Letzten Endes ist es aber auch eine Frage des Zuschnittes, wie man das Thema angeht, ob man nur eine Abteilung anschaut oder ob man eine Umweltenanalyse macht und andere Abteilungen miteinbindet und auch die Zusammenarbeit mitbetrachtet.

Wenn es einen Auftrag gibt, prüfen wir klarerweise. Allenfalls müssen wir weiter auf laufende Prüfungen Rücksicht nehmen und das anstellen. Es ist aber grundsätzlich keine Frage der Ressourcen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Eine ungewöhnliche Antwort, wenn man die Frage stellt, ob Ressourcen ausreichend sind. Üblicherweise kommt natürlich dann die Antwort: Nein, sind sie nicht!, weil man natürlich viele Aufgaben wahrnehmen könnte.

Ich möchte nur eine abschließende Frage stellen, um es noch einmal zu präzisieren und zusammenzufassen. Sie haben, glaube ich, sogar in Ihrem einleitenden Statement gesagt, was die Vorlage dieses eigentliches Berichtes betrifft: Der wurde, nachdem Sie das mit Herrn Oberstaatsanwalt Adamovic abgeklärt haben, unmittelbar vorgelegt. War das so?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ja, es hat das Telefonat gegeben, und auf Basis dessen habe ich dann die GS/VB ersucht, wieder einen neuen Ordner zu öffnen, und da habe ich dann die letzten noch fehlenden Unterlagen hineingestellt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Keine weiteren Fragen.

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Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals. Wir haben jetzt die zweite Fragerunde beendet.

Ich frage Frau Verfahrensrichterin Mag. Edwards, ob sie noch abschließend ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Bitte, eine ganz kurze: Herr Dr. Schuh, Sie haben klargestellt, dass nicht Ihre Abteilung Interne Revision den Steuerakt Wolf angesehen hat. Nach der Aktenlage ist es eine Fachabteilung des BMJ gewesen. Wer war das? Welche Fachabteilung war das oder wissen Sie das nicht?

Dr. Hannes Schuh, MBA: Ich habe eine Vermutung, aber ich weiß es nicht. (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Okay!) Mir war nur wichtig, festzustellen: Waren wir in irgendeiner Form auch nur am Rande damit befasst?, und die Antwort war nein. Daher wird es eine prüfende Fachabteilung gewesen sein.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Also eine in einer Geschäftseinteilung des BMF ausgewiesen Fachabteilung gibt es da nicht?

Dr. Hannes Schuh, MBA: So ist es. Es gibt Fachabteilungen, es gibt Abteilungen, die in den Zentralen Services beheimatet sind, früher bundesweiter Fachbereich. Also möglicherweise ist es aus diesem Bereich gekommen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Mir liegen nun keine Wortmeldungen vor.

Herr Dr. Hannes Schuh, MBA, ich bedanke mich recht herzlich, dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind. Ich bedanke mich auch bei der Vertrauensperson, die mitgekommen ist.