463/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Fachvorstand HR Dr. Gerhard Weinmann in der 7. Sitzung vom 10. März 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 4. Mai 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Fachvorstand HR Dr. Gerhard Weinmann zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 05 04
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführerin Vorsitzender-Stellvertreter
Untersuchungsausschuss
betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
7. Sitzung/medienöffentlich
Donnerstag, 10. März 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 7. Sitzung
9.06 Uhr – 17.36 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Dr. Weinmann, wenn ich mich nun an Sie wenden darf: Grüß Gott! Sie haben ein Datenblatt mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt. Ist das, was Sie dort angegeben haben, richtig? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) – Also das können wir in der Weise zu den Akten nehmen.
Ansonsten darf ich Sie darüber belehren, dass Sie vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu folgendem Beweisthema angehört werden: 3 – Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB als falsche Beweisaussage mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden, und weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Ich darf dann zu Herrn Dr. Stefan Prokop kommen. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar gehindert werden.
Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an die Verfahrensrichterin, also an mich, oder an die Verfahrensanwältin zu wenden. – Vielen Dank.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Frau Mag.a Edwards.
Herr Dr. Weinmann, Sie haben gehört, Sie haben das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die nicht länger als 20 Minuten dauern soll. Möchten Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, danke.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wenn das nicht der Fall ist, dann gehen wir gleich in die Befragung ein, und ich erteile der Verfahrensrichterin zur Durchführung der Erstbefragung das Wort. – Bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Dr. Weinmann, wenn ich Sie fragen darf – voraussichtlich geht es heute vorwiegend um die Steuersache des Herrn Siegfried Wolf: Waren Sie mit dieser Abgabensache persönlich dienstlich befasst, und wenn ja, in welcher Weise?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war der Fachvorstand des Finanzamtes, das für die Steuerangelegenheiten des Herrn Siegfried Wolf zuständig war, habe aber an der Bearbeitung des Aktes nie teilgenommen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Können Sie grundsätzlich sagen, was der Inhalt dieses Abgabeverfahrens war und was das bescheidmäßige Ergebnis dieses Abgabeverfahrens gewesen ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Das Abgabeverfahren ist jahresweise zu sehen. Ich bin mir jetzt nicht im Klaren, welches Jahr, welches Verfahren Sie meinen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Dann ist es am besten, wir legen Herrn Dr. Weinmann ein Dokument vor. Ich spreche jetzt von jenem Dokument, in dem es darum geht, was medienöffentlich sehr intensiv bekannt geworden ist, nämlich eine Steuerforderung gegenüber Herrn Siegfried Wolf aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens, durch die er 11 Millionen Euro hätte bezahlen sollen. Letztendlich war das Ergebnis dann bescheidmäßig ein anderes. Ich wollte wissen, ob Sie dazu etwas sagen können. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Dr. Gerhard Weinmann: Es hat für den Zeitraum, der mir jetzt im Genauen nicht mehr erinnerlich ist, eine Betriebsprüfung durch die Großbetriebsprüfung gegeben, und im Zuge dessen war einer der Prüfungsgegenstände die Frage, ob die Einkünfte aus der Schweiz Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus nichtselbständiger Arbeit sind. Das war deshalb von Relevanz, da sich im Jahr 2007 eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ergeben hat und es daher gegebenenfalls zu einer anderen Besteuerung hätte kommen sollen/müssen – das natürlich immer unter der Voraussetzung, dass Beweismittel in der einen oder anderen Richtung diese Qualifikation bestätigen.
Das Betriebsprüfungsverfahren wurde durch die Großbetriebsprüfung durchgeführt, und im Rahmen des Prüfungsverfahrens wurde uns vom Abgabepflichtigen oder von dessen steuerlicher Vertretung – das weiß ich jetzt nicht genau, weil ich nicht involviert war, sondern immer nur wieder Berichte durch die Großbetriebsprüfung erhalten habe – erklärt, dass aufgrund des langen Zeitraums keinerlei Unterlagen zur Bestätigung der einen oder anderen Qualifikation mehr vorliegen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich hätte für mein eigenes Verständnis vor allem folgende Frage – das ist wahrscheinlich eher eine rechtliche und gar nicht in Bezug auf die konkrete Sache –: Es ist sozusagen durch die Medien gegangen, dass eine Steuernachforderung durch die Großbetriebsprüfung in der Höhe von 11 Millionen Euro im Raum gestanden ist und es zu einer Reduktion auf 7 Millionen Euro hätte kommen sollen und letztendlich auch gekommen ist. Mich hätte interessiert: Hat es dazu eine klare, nachvollziehbare gesetzliche Vorgabe gegeben, oder war das ein Einzelfall, bei dem es verschiedene Rechtsansichten gab und man vielleicht eine Rechtsansicht nicht geteilt hat, die aber vertretbar gewesen ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Also ich glaube, die Rechtsansicht, also dieses Doppelbesteuerungsabkommen selbst, ist in der Frage schon eindeutig, aber die Frage, wie der Sachverhalt ist, unter welche Einkunftsart er zu subsumieren ist, war eben - - dem müssen Beweismittel zugrunde liegen. Im konkreten Fall waren die mir einzig bekannten Beweismittel die Aussagen des Abgabepflichtigen, die natürlich auch zu würdigen sind.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das heißt, die Rechtsansicht der Großbetriebsprüfung, die zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist, war klar, und die ist sozusagen vom Steuerpflichtigen deswegen bestritten worden, weil er gemeint hat, dass er, wenn er bestimmte Unterlagen oder bestimmte Beweismittel vorlegt, dann gerechtfertigterweise zu einer Reduktion kommen kann.
Dr. Gerhard Weinmann: Zu einer anderen Würdigung. Also: Wie ich versucht habe, zu erklären, war die Frage: Die Betätigung, die in der Schweiz zu Einkünften geführt hat: Sind das Einkünfte aus selbständiger oder aus nichtselbständiger Tätigkeit? Da gibt es einige Fachmeinungen, nach welchen Kriterien das zu überprüfen ist. Die Richtigkeit des Vorbringens, ob jetzt tatsächlich die für den Abgabepflichtigen günstigere Variante vorliegt, konnte - - dem lagen nur Aussagen des Abgabepflichtigen zugrunde.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Eine letzte Frage vielleicht: Es hat nach meinem Wissen sozusagen zwei Bescheide gegeben: einerseits von der grundsätzlichen Steuerpflicht, und nachher hat es noch eine Nachsicht gegeben, einen weiteren Bescheid, der ebenfalls medial sehr bekannt gewesen ist. – Haben Sie zu dem irgendwelche Wahrnehmungen?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich wurde von der Vorständin zuerst einmal informiert, dass dieses Ansuchen beigebracht wurde, nachdem es davor schon Gespräche im Ministerium gab, wo offensichtlich eine Vorankündigung stattgefunden hat. Dieses Gespräch hat mit Frau Mag. Rathgeber stattgefunden, und es gab darüber Einvernehmen, dass eine Nachsicht von Anspruchszinsen aufgrund der vorhandenen Judikatur nicht zulässig wäre. In weiterer Folge wurden andere Vorbringen vom Abgabenpflichtigen dargebracht, die natürlich auch zu würdigen sind.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie – abgesehen davon, dass Sie jetzt mehrfach gesagt haben, es wurden andere Beweismittel oder andere Argumente seitens des Steuerpflichtigen beigebracht, die dann womöglich zu einer Änderung der rechtlichen Beurteilung geführt haben – Wahrnehmungen, dass Interventionen irgendwelcher Art und von irgendwelcher Seite vorgenommen worden wären?
Dr. Gerhard Weinmann: Die steuerliche Vertretung des Abgabepflichtigen dürfte des Öfteren mit der Vorständin Kontakt aufgenommen haben. Sonst waren mir zu diesem Zeitpunkt keine Wahrnehmungen auffällig.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank. Ich habe keine Fragen mehr. – Danke.
*****
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank für die Erstbefragung.
Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Erster Fragesteller: Herr Abgeordneter Zanger, bitte.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Dr. Weinmann, grüß Gott! Vielleicht eingangs eine allgemein gehaltene Frage: Wie viele Verfahren zur Reduktion von Abgabennachforderungen werden im Schnitt üblicherweise in einem Finanzamt Ihrer Größe pro Jahr bearbeitet?
Dr. Gerhard Weinmann: Meinen Sie in jeglicher Höhe oder nur in dieser Höhe?
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Entschuldigung! Das habe ich nicht verstanden.
Dr. Gerhard Weinmann: Meinen Sie nur hinsichtlich dieser Betragsgröße oder allgemein?
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Allgemein, und dann vielleicht auch noch abgestuft nach Betragshöhe.
Dr. Gerhard Weinmann: Also allgemein ist das eine freie Schätzung, also ich habe keine Statistiken dazu. Ich würde sagen, zwei bis drei Ansuchen um Abgabennachsicht werden pro Jahr kommen. In dieser Höhe ist mir keines erinnerlich.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Und in welchem Zeitraum werden solche Anträge üblicherweise abgearbeitet?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Ansuchen in einer deutlich geringeren Größenordnung, wie sie auch gelegentlich stattfinden, werden von meinem Team Abgabensicherung durchgeführt und sind nicht meiner Überprüfung unterzogen worden. Ich weiß es nicht.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Okay. Was können übliche Gründe für einen solchen Antrag sein?
Dr. Gerhard Weinmann: Also ich möchte, nachdem es auch nicht mein Spezialgebiet ist, kein Referat abhalten, aber eine Unbilligkeit der Einbringung ist natürlich ein wesentliches Kriterium.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Sie haben bei der Befragung durch die Verfahrensrichterin gesagt, Sie wären bei diesem Akt nicht beteiligt gewesen. Habe ich das korrekt verstanden?
Dr. Gerhard Weinmann: Bei der Veranlagung ab dem Jahr 2004, wo ich in dem Jahr war, waren meine - - habe ich keine Beteiligung gehabt. Im Rahmen des Betriebsprüfungsverfahrens, wie ich auch gesagt habe, wurde mir natürlich berichtet. Ich habe aber keine Einflussnahme auf die Bescheiderlassung durchgeführt beziehungsweise auch keine Möglichkeit dazu gehabt, hätte auch kein Interesse daran gehabt. Und der Nachsichtsbescheid wurde von der Vorständin selbst veranlasst und genehmigt.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Gibt es über die Vorständin hinaus noch weitere Beteiligte an diesem Akt, und wer waren diese?
Dr. Gerhard Weinmann: Tut mir leid, die Frage verstehe ich nicht. Ich verstehe die Frage nicht!
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Na ja, wenn Sie sagen, Sie waren nicht beteiligt und eigentlich war die Vorständin diejenige, die das Ganze gemacht hat: Es muss doch noch irgendjemanden gegeben haben, der diese Sache bearbeitet hat.
Dr. Gerhard Weinmann: Für die Nachsichtssache?
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ja.
Dr. Gerhard Weinmann: Herr Amtsdirektor Wanzenböck hat die technische Umsetzung durchgeführt.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Wann ist es Ihnen aufgefallen oder ist es Ihnen überhaupt aufgefallen, dass es in dieser Causa Interventionen gegeben hat?
Dr. Gerhard Weinmann: Interventionen? – Also es war mir natürlich bekannt, dass die steuerliche Vertretung regelmäßig Anbringen eingebracht hat und auch vorgesprochen hat, und die Vorständin hat mir vermittelt, allgemein gesprochen, dass das Ministerium Bescheid weiß.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Wussten Sie, dass sich namentlich Generalsekretär Thomas Schmid wesentlich in diese Sache eingebracht hat?
Dr. Gerhard Weinmann: Das wusste ich ausdrücklich erst zu dem Zeitpunkt, wo ich einen Berichtstermin wahrnehmen musste, und mangels entsprechender Kenntnisse, wie ich den behandeln sollte, habe ich die Vorständin danach gefragt, weil ich keine Informationen hatte. Zu dem Zeitpunkt hat sie mir gesagt, dass der Generalsekretär involviert ist.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Wann war das?
Dr. Gerhard Weinmann: Der Berichtstermin ist aktenkundig. Ich weiß es nicht mehr.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Hatten Sie persönlich in dieser Causa Kontakt mit Generalsekretär Thomas Schmid?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war einmal in Begleitung der Vorständin beim Generalsekretär eingeladen. Ich konnte mich bis vor Kurzem nicht mehr daran erinnern, wann das war. Bei der WKStA wurde mir ein Kalendereintrag vorgelegt, und wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, ist darauf ein Termin aus dem Jahr 2016 gestanden. Das ist der einzige persönliche Kontakt, den ich mit Generalsekretär Thomas Schmid hatte.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Würden Sie der Meinung sein, dass Steuerangelegenheiten oder sich für eine andere Person in Steuerangelegenheiten einzusetzen Aufgaben eines Generalsekretärs sind?
Dr. Gerhard Weinmann: Mir sind die Aufgaben des Generalsekretärs in der Form nicht bekannt gewesen. Ich habe da kein Anforderungsprofil oder auch keine Möglichkeiten - - oder keine Information gehabt, was die Aufgaben sind und wie die Schnittstellen zum Finanzamt sind. Dafür habe ich eine Vorständin, die zum Ministerium kommuniziert. Es ist auch aus unserer Sicht unzulässig, eine direkte Kontaktaufnahme durchzuführen, wenn eine Vorstandstätigkeit betroffen ist.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Sind Sie mit Herrn Siegfried Wolf persönlich bekannt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe ihn einmal bei der Schlussbe- -, nicht bei der Schlussbesprechung, bei einer Besprechung in der Großbetriebsprüfung gesehen, und ich kann nicht ausschließen, nachdem ich Golfspieler bin, dass ich ihn dort gesehen habe, aber er ist mir nicht bekannt.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Welche Wahrnehmungen hatten Sie zum Verhältnis zwischen der Leiterin, Frau Kölndorfer, und Herrn Wolf?
Dr. Gerhard Weinmann: Es hat keine wesentlichen Aussagen gegeben. Das Einzige, was mir bekannt war, war, dass sie ihn Sigi genannt hat.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Okay. Dann vielleicht noch eine Einschätzung, wie Sie das sehen: Vielleicht schauen wir uns dazu das Dokument 85773 an. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir haben Ihnen jetzt zwei Stück ausgehändigt, damit Sie beide dieses Dokument haben.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ich nehme an, Sie kennen dieses Schriftstück, oder?
Dr. Gerhard Weinmann: Es wurde mir schon einmal vorgelegt, ja.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Da geht es darum, dass bei Stattgabe einer Nachsicht von mehr als 150 000 Euro die Zustimmung der entsprechenden Abteilung einzuholen sowie ein Dokumentationsvorgang zu machen ist. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt, dass es dann trotzdem quasi zu einer Bescheiderstellung mit Reduktion et cetera, Nachsicht und so weiter gekommen ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Es gibt ein Organisationshandbuch und einen Genehmigungserlass. Der Genehmigungserlass regelt grundsätzlich, wer für welche Agenden die endgültige Approbation durchführen muss.
Im Rahmen einer Besprechung mit der Vorständin und Amtsdirektor Wanzenböck hat dieser von einer Teamleiterbesprechung berichtet, wonach im Genehmigungserlass die Bestimmung, die in einer Fußnote vorhanden war, dass die Zustimmung des Finanzministeriums einzuholen ist, weggefallen wäre. Daraus hätten alle dort anwesenden Teamleiter der Abgabensicherung, die im Wesentlichen auch für die Nachsichten zuständig sind, befunden, dass damit diese Zustimmungspflicht des Ministeriums weggefallen wäre.
Ich wurde dann aufgefordert, das zu überprüfen, und habe festgestellt, dass dieser Passus tatsächlich weggefallen ist. Der Umstand, dass das im Organisationshandbuch, einer Organisationsvorschrift, die meiner Erinnerung nach 1 100 Seiten hatte, weiterhin aufrecht war, wurde übersehen. Nachdem das ja ursprünglich bei einer Einschau schon zum Thema gemacht wurde, hat mir das einschauende Organ gesagt, dass das zwar fachlich unrichtig war, aber dass auch andere Vorstände – im Speziellen hat er den Vorstand des Finanzamts 8/16/17 genannt – diese Fehlbeurteilung durchgeführt hätten.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Eine Frage noch: Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob diese Vorgehensweise, die dann gewählt wurde, also die Nichteinbeziehung der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht, damals in Absprache zwischen Thomas Schmid und Helga Kölndorfer getroffen wurde?
Dr. Gerhard Weinmann: Im Nachhinein hat sie mir gesagt, dass das Ministerium durch den Generalsekretär informiert gewesen wäre. Zu dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung hat sie es mir noch nicht gesagt gehabt.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Alles klar. Danke schön.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.
Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Grüß Gott, Herr Weinmann! Damit wir ein bisschen Ordnung in die Befragung kriegen, würde ich chronologisch beginnen, und zwar mit der Übernahme von Helga Kölndorfer als Vorständin des Finanzamts Wiener Neustadt. Sie sagen in der Beschuldigteneinvernahme des früheren Verfahrens, dass Sie gleich nach Übernahme der Vorstandstätigkeit quasi den Akt von Sigi Wolf zur Vorstandszuständigkeit erklärt hat. Können Sie das ein bisschen näher ausführen, bitte?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich glaube, ich habe es nicht ganz so gesagt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Doch, das ist zitiert.
Dr. Gerhard Weinmann: Ich bin im Jahr 2004 Fachvorstand des Finanzamts Neunkirchen/Wiener Neustadt geworden, und Frau Dr. Kölndorfer war zu dem Zeitpunkt schon die Vorständin. Und zu dem Zeitpunkt, wie ich dorthin gekommen bin, war dieser Akt schon in Vorstandszuständigkeit, aber ob sie ihn von - -, zu Beginn - -, oder wann immer sie ihn zur Vorstandsagende gemacht hat, weiß ich leider nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie den Grund?
Dr. Gerhard Weinmann: Meine Annahme war immer, dass es nach den entsprechenden Organisationsvorschriften heißt, dass Fälle von Medieninteresse, von hohem Aktenaufkommen und noch einem dritten Punkt, der mir nicht mehr erinnerlich ist, Vorstandsagenden sind. Also ich habe darin keine besondere, ungewöhnliche Vorgangsweise gesehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viele Steuerakten betrifft das quantitativ in Wiener Neustadt noch oder hat das betroffen?
Dr. Gerhard Weinmann: Eine Handvoll.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Das Interessante war, dass es ja im ersten Halbjahr 2016 zur Selbstanzeige durch Sigi Wolf kam. Frau Kölndorfer hat dann diese Anzeige mit Aktenvermerk im eigenen Aktenschrank aufbewahrt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich weiß, dass die Vorständin Aktenteile bei sich im Kasten hatte, aber inhaltlich weiß ich nicht, um welche Aktenteile es sich dabei gehandelt hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Um die Anzeige, um die Selbstanzeige. Sie hat auch nur Sie in die Selbstanzeige von Sigi Wolf involviert, glaube ich, oder? Ist das korrekt?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Selbstanzeige war meines Wissens bei der Großbetriebsprüfung bekannt und ein Teil des Prüfungsverfahrens.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, die ist zuerst in der Strafsachenstelle bei Ihnen im Finanzamt hinterlegt worden. Ist es korrekt, dass zunächst nur Sie und Frau Kölndorfer in die Selbstanzeige involviert waren? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie zitieren da aus einer Selbstanzeige. Sie zitieren daraus nicht die Auskunftsperson. Wenn Sie aus der Selbstanzeige zitieren und diese im Aktenbestand ist, dann würde ich Sie ersuchen, sie vorzulegen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.) – Bitte. (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsbehandlung!) – Ja, ja.
*****
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Die Selbstanzeige von Sigi Wolf liegt uns nicht vor, aber es liegt uns ein Gedächtnisprotokoll einer involvierten Beamtin vor. Ich kann dieses Stück gerne vorlegen, aber die Selbstanzeige gibt es im Aktenbestand des Untersuchungsausschusses nicht.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte – und danke für die Information.
*****
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann lege ich das Dokument 31191 vor. Es war nicht eine Beamtin, sondern ein Beamter. Ich habe vorhin das falsche Geschlecht genannt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie vielleicht die Stelle oder die Seite noch nennen? Dann können wir es ein bisschen einschränken.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist der dritte Absatz.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Erste Seite, dritter Absatz?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hier ist auch ausgeführt, dass die Selbstanzeige in Wiener Neustadt einlangte. Ich frage jetzt die Auskunftsperson, ob diese Schilderungen korrekt sind. Herr Weinmann? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Herr Weinmann!
Dr. Gerhard Weinmann: Die Selbstanzeige in der Form ist mir nicht erinnerlich. Ich weiß, dass der Inhalt, der hier angeführt wurde, während des gesamten Betriebsprüfungsverfahrens Gegenstand war, also ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso eine Meinung bestünde, dass ich einer von nur zwei Personen gewesen wäre, der das Ganze kennt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Anfang Jänner 2016 waren Sie ja im Finanzministerium, haben Sie bereits erwähnt.
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es korrekt, wenn man sagt, Sie haben quasi dort fachlich-inhaltlich mitgenommen, dass die Rechtsansicht sozusagen der Großbetriebsprüfung mit den 11 Millionen Euro als Steuerschuld korrekt ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Meine Vorsprache im Finanzministerium in der Fachabteilung für Verfahrensrecht, die auch die einzige ist, an die ich mich im Ministerium erinnern kann, behandelte nur die Nachsicht von Anspruchszinsen, hat aber nichts mit der Höhe der Abgabenvorschreibung zu tun gehabt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, wir sind im Jahr 2016. Jetzt reden wir noch gar nicht von Zinsen, Herr Weinmann.
Dr. Gerhard Weinmann: Dann würde ich wieder ersuchen - - Welches Gespräch im Jahr 2016? – Ja, Sie meinen die zuerst erwähnte Vorsprache mit der Vorständin beim Generalsekretär und beim Herrn Mag. Krammer?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren in der Abteilung V und die Großbetriebsprüfung war beteiligt.
Dr. Gerhard Weinmann: Könnte ich da wieder das entsprechende Dokument sehen, bitte?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 85619. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Würden Sie da auch wieder kurz einschränken?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich beziehe mich auf die Seite 3, aber ich befürchte eh, dass es nicht erinnerlich ist. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es ist auf der Seite 3, die markierte Stelle.
Dr. Gerhard Weinmann: Inhaltlich ist mir das Thema natürlich bekannt, aber ich muss Ihnen beipflichten, dass ich mich nicht an dieses Gespräch erinnern kann. Dass das inhaltlich ein Betriebsprüfungsthema war, das nebenbei - -, glaube ich, über das Einvernehmen bestanden hat, über diese Stock Options und Lebensversicherung, nachdem es sich hier um eine Selbstanzeige des Herrn Wolf gehandelt hat, ist ja klar.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist ja dann in der Folge eben nicht klar. Es kommt ja zu jeder Menge Interventionen im Finanzministerium. Aktenkundig sind da Schmid, Krammer, Mayr. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen? Wir sind im ersten Halbjahr 2016.
Dr. Gerhard Weinmann: An den Zeitraum kann ich mich nicht erinnern. Aber das eine Gespräch habe ich ja erwähnt, und im Zuge dessen wurden auch andere Ideen vorgebracht oder die Frage an mich gestellt, ob eine andere Beurteilung der Causa Schweizer Einkünfte denkbar wäre, und - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Von wem an Sie herangetragen?
Dr. Gerhard Weinmann: Vom Generalsekretär. Ich habe damals die Meinung der Groß-BP wiederholt. Wenn ich mich richtig erinnere, hat Herr Krammer auf Rückfrage des Generalsekretärs bestätigt, dass das, was ich sage, richtig ist, und wir haben dann ohne weiteren Handlungs- oder Gesprächsbedarf – aus meiner Sicht – das Ministerium wieder verlassen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben dann im Juni 2016 im Finanzamt in Wiener Neustadt einen Entwurf von einem Gutachten von PWC, vom Steuerberater, bekommen. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Können Sie das ausführen?
Dr. Gerhard Weinmann: So ohne Weiteres kann ich mich daran nicht erinnern, weil ja damals sowieso die Großbetriebsprüfung für die Höhe der Abgabenfestsetzung zuständig war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber die Vorständin wendet sich per Mail ans Finanzministerium: Sie und Kölndorfer könnten gerne nach Wien kommen zu einem Termin, um das zu besprechen. Die Antwort war dann ziemlich rüde: Es braucht kein Gespräch, die rechtliche Sache ist bereits geklärt. Man hatte aber Unverständnis, wieso das Finanzamt einen Entwurf von einem PWC-Gutachten des Steuerschuldners hatte.
Dr. Gerhard Weinmann: Die Vorständin hatte Kontakt mit der steuerlichen Vertretung. Wenn ich mitgenommen oder beigezogen wurde, dann war das ihre Entscheidung. Wenn sie mich da erwähnt, dann mag das wohl so sein (Abg. Tomaselli: Ist Ihnen - -!), aber ich habe da wie gesagt weder Kenntnis - - noch Interesse gehabt, mich da irgendwie zu involvieren.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie gar keine Wahrnehmung zu diesem PWC-Gutachten?
Dr. Gerhard Weinmann: Keine Erinnerung davon.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir sind dann im Juli: Dann sollte eigentlich eine Schlussbesprechung stattfinden, und diese ist dann verschoben worden. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Gerhard Weinmann: Es hat immer wieder geheißen, es wird eine Besprechung stattfinden, und es haben auch in der Zwischenzeit Besprechungen stattgefunden, die aber letztendlich nicht als Schlussbesprechung gewürdigt wurden, sondern nur als Zwischenbesprechungen. Ich war nur - - bei einer dieser Besprechungen war ich Teilnehmer, ansonsten weiß ich nicht, wer neben dem Abgabepflichtigen, seiner Vertretung und der Großbetriebsprüfung anwesend war. Ob das Finanzamt vertreten war, weiß ich nicht. Also - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hier geht es ja nicht um irgendeine Besprechung. Das muss man vielleicht erklären: Das ist die Schlussbesprechung nach Bundesabgabenordnung (Auskunftsperson Weinmann: Ja!) und stellt sozusagen den Schlusspunkt einer Prüfung dar. Deshalb war es wichtig, vom Abgabenschuldner, das zu verschieben. – Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie es zu dieser Verschiebung gekommen ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar keine?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Am 31.8. war dann dieser Termin mit Thomas Schmid, laut Akten; dürfte Ihnen, glaube ich, wie Sie gesagt haben, die WKStA auch vorgelegt haben.
Dann kommt und das ist interessant: Sigi Wolf berichtet zum Beispiel an Thomas Schmid – im September 2016 sind wir jetzt –, dass Kölndorfer, also Ihre Chefin, bocke – Zitat –, und sie habe auch auf das Telefonat mit dem Kollegen verwiesen.
Jetzt frage ich Sie: Sind damit vielleicht Sie gemeint gewesen?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe keine Ahnung, auf wen sie verwiesen hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ob Sie vielleicht mit Sigi Wolf oder dem Steuerberater von Sigi Wolf in dieser Sache telefoniert haben, kommuniziert haben?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, ich habe nicht kommuniziert, aber ich habe der Vorständin natürlich auf deren Fragen hin meine Beurteilung bekannt gegeben, die halt im Regelfall die Meinung der Großbetriebsprüfung war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zwei Tage später hat Sie dann die Großbetriebsprüfung auch darüber informiert, dass der dringende Tatverdacht einer Abgabenhinterziehung bei Wolf vorliege. Welche Schritte haben Sie daraufhin gesetzt?
Dr. Gerhard Weinmann: Haben Sie dazu wieder irgendwelche Unterlagen? Ich kann mich so nicht erinnern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich lege es Ihnen gern vor, aber wissen Sie: nicht, dass Sie nachher dann sagen, Sie erinnern sich nicht.
Dr. Gerhard Weinmann: Na, dann kann ich es jetzt auch sagen, weil - - (Abg. Tomaselli: Ja, gut!) Wenn ich nicht weiß, worauf Sie mich da ansprechen, dann kann ich mich - - Nur aufgrund dieser Aussage kann ich mich daran nicht erinnern, dass mir die Großbetriebsprüfung diese Information gegeben hätte.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Frage noch, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Und am 19.9. fragt dann Wolf bei Schmid nach – da sind Sie nicht involviert, das ist klar –, ob es eine Einigung gegeben habe. Und Schmid antwortet – ob eine Einigung möglich sei beim gleich stattfindenden Meeting, also am 19.9.: man habe mit dem Finanzamt direkt gesprochen. Er berichtet darüber, dass Krammer Kontakt aufgenommen habe. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen: Michael Krammer – Kontaktaufnahme Finanzamt?
Dr. Gerhard Weinmann: Wenn es so war, dann mit der Vorständin und nicht mit mir.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Danke schön.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Krisper.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Hofrat Dr. Weinmann! Danke fürs Kommen. Ich hätte grundsätzlich noch ein paar Fragen zu dem, was schon gesagt wurde. Sie haben gemeint, eine Handvoll Akten hat Frau Kölndorfer, Ihre Chefin, zur Vorstandszuständigkeit erklärt und an sich gezogen.
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe damit gemeint, dass die unter diesen Erlass, diese Regelung fallen, und deshalb auch immer Bericht- - zumindest Berichtspflicht an die Vorständin war.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, aufgrund des Erlasses - -
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): - - und nicht durch eine Intervention oder Aktion ihrerseits?
Dr. Gerhard Weinmann: Jeder Mitarbeiter ist angehalten, den Erlass wahrzunehmen; und wenn jetzt im Zuständigkeitsbereich – nur als Beispiel – ein tätiger berühmter Tennisspieler geprüft wird, dann wird der Fall damit auch automatisch zur Vorstandssache.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.
Haben Sie Wahrnehmungen, dass sich Thomas Schmid auch in anderen Fällen derart involviert hätte oder sonst jemand von der politischen Ebene – Generalsekretär, Kabinett, also nicht Verwaltung?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, mir ist kein anderer Fall bekannt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir hatten nämlich schon Dr. Müller hier und andere, aus dem Kabinett auch, die gemeint haben, man nähme sich hier auch der Sorgen einfacher Bürger an und würde sich da engagieren. Das müsste dann eigentlich bei Ihnen auf der Verwaltungsebene aufschlagen.
Dr. Gerhard Weinmann: Das könnte zwar sein, aber Erstkontakt durch das Ministerium erfolgt im Regelfall bei der Vorständin. Ob jetzt aus irgendwelchen Gründen bei weniger prominenten Fällen gleich in das zuständige Team solche Einflussnahmen, nicht Einflussnahmen, solche Informationen, Aussagen durchgedrungen sind, wäre mir nicht bekannt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben keine Wahrnehmungen, dass auch in anderen Fällen von der politischen Ebene an die Vorständin – wie wir wissen, ist das dann auch nicht so klar formuliert, man nennt das Wünsche, nicht Weisungen – irgendeine Art von Auftrag herangetragen wurde?
Dr. Gerhard Weinmann: Dazu hat sie mir nie irgendwas gesagt oder Aufträge erteilt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zur inhaltlich zuständigen Fachabteilung im BMF: Wer war diese in diesem Fall?
Dr. Gerhard Weinmann: Meinen Sie für die Nachsicht oder fürs Abgabenverfahren?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für die Nachsicht.
Dr. Gerhard Weinmann: Der Leiter dieser Abteilung ist Herr Dr. Vock, das ist die Fachabteilung für Verfahrensrecht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kannten Sie dessen Rechtsansicht in dieser Causa?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Mitarbeiterin, Frau Mag. Rathgeber, die ich zuerst erwähnt hatte, arbeitet oder arbeitete – ich weiß nicht, ob sie noch dort ist – in dieser Abteilung; und im Rahmen dieser Besprechung wurde festgehalten, dass die Nachsicht von Anspruchszinsen oder eine Nachsicht aufgrund der Begründung, dass die Betriebsprüfung sehr lange gedauert hätte, nicht erfolgreich wären. Zu weiteren Themen ist mir keine Rechtsmeinung von der Fachabteilung bekannt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann wurde Ihnen diese ablehnende Haltung bekannt?
Dr. Gerhard Weinmann: Entschuldigung?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann wurde Ihnen diese Haltung, diese Position bekannt, wann war dieses Treffen?
Dr. Gerhard Weinmann: Pfff! Auch das ist aktenkundig. Ich weiß es aber nicht mehr, wann - - ob das 16, 17, 18war, weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wurden am 17. Mai 2019 vom BMF aufgefordert, zur Frage betreffend des gegenständlichen Nachsichtsbescheids Stellung zu nehmen. (Auskunftsperson Weinmann: Ja!) Ich darf Ihnen Vorlage 2 am Bildschirm einblenden. Sie sehen hier als - - (Auskunftsperson Weinmann: Bis jetzt noch nichts!) – Jetzt? Seite 11, wenn Sie runterscrollen. Da ersucht Sie Herr Dr. Vock, den Sie vorhin genannt haben, diese Fragen bis zum 31. Mai 2019 zu beantworten, und die erste Frage ist: „Aus welchen Gründen wurde die erlassmäßige Zustimmung des BMF nicht eingeholt?“ (Auskunftsperson Weinmann: Ja!)
Und Sie antworten – auf Seite 12 findet sich das – am 5. Juni: „Das Einvernehmen mit dem Herrn Generalsekretär wurde hergestellt.“
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war zu dieser Zeit Leiter des Finanzamts Neunkirchen/Wiener Neustadt, als Fachvorstand, der gleichzeitig Stellvertreter ist – Frau Dr. Kölndorfer hat zu dieser Zeit ja schon das Finanzamt gewechselt –, und mir waren viele Umstände dieser Bescheidwerdung nicht bekannt, weil es ja ihr Nachsichtsbescheid war, der von ihr angewiesen und genehmigt wurde. Aus diesem Grund habe ich sie gebeten, für mich die Inhalte zusammenzustellen - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für die Antwort?
Dr. Gerhard Weinmann: Für die Beantwortung, ja, weil sie eben die einzige mir bekannte Person war, die die Fragen richtig beantworten konnte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben hier sozusagen die von Frau Kölndorfer verfasste Antwort weitergeleitet?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die da ist, dass das Einvernehmen mit dem Herrn Generalsekretär die erlassmäßige Zustimmung des BMF quasi ersetzt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe den Text so übernommen. Ob er es ersetzt oder nicht – es sollte nur erklären, dass das Ministerium nicht gänzlich beiseitegelassen wurde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich bin froh, dass es nicht Ihre Antwort war, denn von Herrn Dr. Vock kam eine Kritik an dieser Begründung.
Vorlage Nummer 3, Seite 2: die fachliche Einschätzung der Stellungnahme, die formell durch Sie, aber inhaltlich offensichtlich durch Frau Kölndorfer erfolgte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Bei Punkt 2 – „Strafrechtlich:“– unter Punkt 1. – Finden Sie das?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da steht: „Die Rechtfertigung des Finanzamtes [...] kann die absichtliche Umgehung der formellen Zustimmung des BMF und deren Dokumentation nicht entschuldigen.“
Dr. Gerhard Weinmann: Also erstens einmal ist das, was Dr. Vock hier schreibt, nicht meine Rechtsmeinung. […][1] Und, wie Sie auch richtig gesagt haben, war die Argumentation auch nicht meine.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sondern die von Frau Kölndorfer mit der Argumentation, dass sozusagen die Zustimmung des Generalsekretärs eigentlich die Zustimmung der Verwaltungsebene ersetzen kann.
Dr. Gerhard Weinmann: Ich hätte das nur so verstanden, dass zumindest der Generalsekretär informiert wurde, wenn schon – aus Unwissenheit – nicht die zuständige Fachabteilung. (Vorsitzender-Stellvertreter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)
Richtig ist, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. (Abg. Krisper: Ja!) – Gut, Sie wissen es.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie den Text, die Antwort nicht verfasst haben, sondern Frau Kölndorfer: Haben Sie Wahrnehmungen zu Absprachen zwischen Frau Kölndorfer und Herrn Thomas Schmid oder sonstigen Personen aus der politischen Ebene?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn ich Sie noch etwas zu Vorlage 4, Amtsvermerk Wolf, Seite 14 fragen darf (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück), vielleicht nur eine Verständnisfrage: Da steht: „Am 5. Juli 2018 unterbreitete ein steuerlicher Vertreter von WOLF an den Fachvorstand [...] Dr. WEINMANN, [...] einen Vorschlag, dass man als Kompromisslösung einen Betrag von“ – vielen – „Euro, nachlassen könnte, also rund 4.000 Euro weniger als ursprünglich beantragt. Dr. WEINMANN prüfte den Antrag ‘auftragsgemäß’ und meinte ihm teilweise stattgeben zu können.“
Was bedeutet „auftragsgemäß“?
Dr. Gerhard Weinmann: Auftragsgemäß bedeutet, dass die Frau Vorständin mich beauftragt hat, dieses Ansuchen zu prüfen. Ich habe das insofern gemacht, dass ich versucht habe, genau zu diesem Thema eine Judikatur zu finden. Und ich konnte genau zu dieser Frage keine Judikatur finden. Das habe ich der Vorständin mitgeteilt und dazu erwähnt, dass ich damit ausdrücklich meine bisherige Begründung für die Abweisung - -, dass die nicht vollständig wäre, sondern dass man auch über diesen Punkt entscheiden muss und dass der aus der Judikatur nicht zwangsläufig negativ zu bescheiden ist.
Es wäre aber nicht meine Entscheidung gewesen, ihn positiv zu erledigen. Sie hat dann ausdrücklich zu mir gesagt: Dann mach’ es so, so positiv! Das: Mach’ es so!, ist in der Form erfolgt, dass ich den Begründungstext, der bisher nur über die Anspruchszinsen gehandelt hat und abschlägig war, auftragsgemäß um die positive Erledigung ergänzt habe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dadurch kam es dann zu einer Einigung – laut Vorlage 4, Seite 63 – mit einem Terminus, der dann wieder irritiert. Hier steht nämlich: „Die Lösung, 75 % der Einkünfte der österreichischen Besteuerung zuzuweisen und 75 % der Schweizer Steuern anzurechnen, sei laut den schriftlichen Eingaben der Steuerberater von WOLF aufgrund Beweisproblemen auf beiden Seiten als Kompromiss festgesetzt worden“.
Dr. Gerhard Weinmann: Dabei handelt es sich nicht um die Abgabennachsicht, sondern um das Betriebsprüfungsverfahren. (Abg. Krisper: Mhm!) Das Endergebnis wurde durch die Großbetriebsprüfung, meines Wissens - - den damaligen Leiter, zu einer Lösung geführt. Aber ich habe da keine Informationen, wie es genau dazu gekommen ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber haben Sie Wahrnehmungen, dass es üblich ist, bei einer sehr klaren Gesetzeslage – einer sehr detaillierten, wie im steuerrechtlichen Bereich – Kompromisse zu finden zwischen einer Behörde und - - (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Verfahrensanwältin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Dr. Gerhard Weinmann: Ich sehe - - Es ist zwar die Rechtslage - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin möchte sich zu Wort melden. Ich möchte noch dazusagen: Es sind noch 16 Sekunden Fragezeit übrig. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Dazu, ob das eine ganz klare gesetzliche Regelung ist, kann ich aus meiner Sicht als Richterin nur sagen: Es gibt immer einen Ermessensspielraum und daher ist es möglich, das hier ein solcher Ermessensspielraum bestanden hat. Das würde ich gerne Herrn Dr. Weinmann so fragen. (Auskunftsperson Weinmann: Also - -)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, ich habe nur gemeint, dass das Steuerrecht eine recht detailreiche gesetzlich vorgesehene Materie ist.
Dr. Gerhard Weinmann: Ein Sachverhalt muss unter einem gewissen Tatbestand subsumiert werden. Dazu sind tunlichst alle Beweismittel heranzuziehen, auch – wie zuerst erwähnt – die Aussage des Abgabepflichten selbst. Und wenn aus der Summe der Beweismittel keine ganz eindeutige Lösung hervorkommt, dann ist es nicht ausgeschlossen, dass auch ein Mittelwert genommen wird.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 15 Sekunden Redezeit sind noch übrig.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme wahr, dass es immer einen Ermessensspielraum gibt, egal wie nuanciert die Gesetzesmaterie ist, aber dass das als Kompromiss bezeichnet wird, ist aufgefallen. Und wenn Sie sagen, es ist nicht ausgeschlossen – meine Frage betraf ja auch die Üblichkeit –: Wie oft kommt das vor?
Dr. Gerhard Weinmann: Also dazu muss man zuerst einmal schauen: Wie viele Fälle gibt es überhaupt, wo der Sachverhalt nicht so eindeutig ist, dass die Rechtsfolge des Gesetzes die einzig richtige Lösung ist? Aber wenn tatsächlich verschiedenste Argumente da sind, die auch zugunsten des Abgabepflichtigen sprechen, dann gibt es tatsächlich Fälle, wo gesagt wurde: So und so viel Prozent spricht für den Abgabepflichtigen, so und so viel dagegen. Und wenn alle der Meinung waren, dass das wohl das richtige Ergebnis wäre, dann hat das auch stattgefunden.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 3 Sekunden Fragezeit wären noch übrig. (Abgeordnete Krisper schüttelt den Kopf.)
Dann ist der nächste Fragesteller Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Grüß Gott, Herr Dr. Weinmann! Ich möchte gerne damit beginnen, den Amtsvermerk der WKStA zur Steuersache vorzulegen. Für meine Kolleginnen und Kollegen: Es handelt sich um das Dokument mit der Nummer 158303.
Ich würde das gerne strukturiert vornehmen, und da sich dieser Steuerakt ja über Jahre hinweg gezogen hat, darf Sie ersuchen, mir Folgendes zu beantworten: Wann sind Sie das erste Mal mit dieser Thematik in Berührung gekommen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Gerhard Weinmann: Welche Thematik meinen Sie jetzt? Dass es einen Steuerakt Sigi Wolf gab, war mir schon seit nahezu dem Beginn meiner Tätigkeit in Wiener Neustadt bekannt, weil er einer der prominentesten Abgabepflichtigen war. Das Datum der Betriebsprüfung im Zusammenhang mit der damit zusammenhängenden Selbstanzeige wird aktenkundig sein; ich weiß nicht mehr genau, wann mir darüber berichtet wurde.
Ich weiß jetzt nicht genau, worauf sich Ihre Frage bezieht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Fangen wir ganz am Anfang an: Als Sie das erste Mal mit der Thematik in Berührung gekommen sind – das war ja 2004 –, welche Funktion haben Sie damals bekleidet?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war Fachvorstand im Finanzamt Neunkirchen/Wiener Neustadt, wurde 2004 dorthin versetzt und bestellt mit dieser Funktion.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Können Sie uns erklären, was ein Vorstandsakt ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Ein Vorstandsakt in dem Sinne ist ein Akt, wo der Vorstand sich die Vorgangsweise, die Bearbeitung, also die Behandlung des Aktes vorbehält. Im konkreten Fall hat die Vorständin die Abgabenerklärungen immer ohne mein Zutun – also immer möchte ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen, aber regelmäßig – einer Mitarbeiterin des Amtsfachbereiches zur Bearbeitung vorgelegt.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Die Steuersache Wolf war somit ein Vorstandsakt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): War das ungewöhnlich oder gibt es mehrere solche Fälle?
Dr. Gerhard Weinmann: Nachdem im Einzugsgebiet des Finanzamts Neunkirchen/Wiener Neustadt nicht wahnsinnig viele derart prominente Personen waren, war es für mich nicht ungewöhnlich, dass das der einzige mir bekannte Fall war.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wer war außer Ihnen noch mit der Causa Steuerakt Sigi Wolf betraut? Ich werde Ihnen jetzt ein paar Namen nennen und darf Sie dann ersuchen, mir zu sagen, ob und inwiefern diese Personen da involviert waren.
Ich beginne mit Frau Dr. Kölndorfer: Inwiefern war sie damit betraut?
Dr. Gerhard Weinmann: Frau Dr. Kölndorfer war die Vorständin des Finanzamts Neunkirchen/Wiener Neustadt und hat damals den Akt als Vorstandsakt erklärt.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Frau Mag.a Steffl?
Dr. Gerhard Weinmann: Frau Mag. Steffl ist in späterer Folge als Mitarbeiterin der Fachabteilung für Verfahrensrecht in Erscheinung getreten.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Herr Mag. Rathgeber?
Dr. Gerhard Weinmann: Frau Mag. Rathgeber war auch Mitarbeiterin der Fachabteilung des Herrn Dr. Vock.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Und welche Rolle hat Herr Mag. Vock?
Dr. Gerhard Weinmann: Er ist Leiter der Fachabteilung und hier auf einigen Schriftstücken angeführt. Ich persönlich kann mich an kein Gespräch mit ihm erinnern.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Kommen wir jetzt zu Ihrem Verhältnis zu Frau Dr. Kölndorfer: Haben Sie sich mit ihr regelmäßig zu dieser Causa ausgetauscht?
Dr. Gerhard Weinmann: Während der ersten Jahre habe ich damit überhaupt nichts zu tun gehabt, weil sie direkt den Kontakt - - Ich weiß nicht, wer da war, die Steuerberatung oder ob Herr Wolf selbst auch im Finanzamtsgebäude war, das weiß ich nicht, aber ich war da nie anwesend. Ich kann jetzt nicht sagen, ob ich auf Urlaub oder am anderen Standort war. Wir hatten ja zwei Standorte zu betreuen, und da hat es einen fixen Zeitplan gegeben, wer wann anwesend war.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gab es jemals Weisungen von Frau Dr. Kölndorfer an Sie? Und wenn ja, welche?
Dr. Gerhard Weinmann: Reden wir jetzt noch immer über den gesamten Zeitraum von 2004 bis 2018, wo sie das Finanzamt verlassen hat? Oder wollen Sie irgendwas Konkretes fragen?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): In Bezug auf Wolf: ja, über den gesamten Zeitraum.
Dr. Gerhard Weinmann: - - Weisung gab es, die Begründung für die positive Erledigung des Nachsichtsansuchens zu verfassen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Auf Seite 2 des vorgelegten Dokuments wird ausgeführt, dass die Nachprüfung der Großbetriebsprüfung damals eine Steuernachforderung von rund 11 Millionen Euro ergab. Haben Sie damals die Ansicht der Großbetriebsprüfung geteilt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Gerhard Weinmann: Die Rechtsfrage selbst war unstrittig, demzufolge war sie auch zu teilen. Hinsichtlich des zugrunde zu legenden Sachverhalts und - - Beweismittel hatte ich bei Weitem keine vollständige Information und habe darauf vertraut, dass die Großbetriebsprüfung einen richtigen Bescheid erlässt.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gehen wir jetzt bitte zu Seite 7. Wie man dieser Seite entnehmen kann, kommt es Ende August 2016 zu einem Treffen zwischen Ihnen, Herrn Mag. Schmid, Mag. Krammer und Frau Dr. Kölndorfer im BMF.
Was waren Ihre Wahrnehmungen dazu?
Dr. Gerhard Weinmann: Meine Wahrnehmung war, dass Herr Mag. Schmid von mir wissen wollte, ob eine andere Form der Beurteilung zulässig wäre. Nachdem ich das verneint habe und er sich bei Mag. Krammer vergewissert hat, hatte ich den Eindruck, ihn überzeugt zu haben.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): War es üblich, dass sich das Kabinett dermaßen in Steuerangelegenheiten einmischt?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gehen wir bitte weiter zu Seite 8; für die Kollegen und für Sie, Herr Doktor: in der Mitte.
Können Sie uns erläutern, wie die Steuernachzahlung dann – als Ergebnis der Schlussbesprechung – von 11 Millionen auf 7 Millionen Euro geändert wurde?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war dabei nicht anwesend. Verhandlungsführer für die Großbetriebsprüfung war damals Herr Mag. W.[2], und wir wurden nur informiert, dass diese Lösung von beiden Seiten für richtig erachtet würde.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Welche weiteren Personen waren dort anwesend?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war nicht dort. Ich war bei einer Vorbesprechung, aber nicht bei der Schlussbesprechung.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Im Jahr 2017 forderte Sigi Wolf beziehungsweise sein Steuerberater eine weitere Steuernachsicht für die Anspruchszinsen in Höhe von circa 700 000 Euro. Das ergibt sich aufgrund der Ausführungen auf Seite 9 in dem vorgelegten Dokument. Dem Kabinett soll vorab ein diesbezüglicher Antragsentwurf übermittelt worden sein. – Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich wurde von Frau Mag. Rathgeber angerufen, und sie hat mir mitgeteilt – wobei: beim Datum bin ich immer völlig frei, ich weiß nicht mehr, wann das stattgefunden hat, aber es ist ja aktenkundig –, hat mich informiert, dass ein solches Ansuchen beabsichtigt wäre, und mich zu dieser Besprechung nach Wien eingeladen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ist es üblich, dass solche Anträge vorab übermittelt werden?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wurde dieser Antrag dann weitergeleitet?
Dr. Gerhard Weinmann: Bitte?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wurde dieser Antrag dann weitergeleitet?
Dr. Gerhard Weinmann: Es ist erst geraume Zeit später bei der Vorständin ein Antrag eingelangt. Ob das dieser war und welchen Weg der genommen hat, weiß ich nicht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Warum wurde dieser Antrag abgelehnt? – Verzeihung, diese Frage ziehe ich zurück.
Wenn Sie bitte zu Seite 17 weiterblättern: Es ergibt sich, dass 2018 dieser Antrag nochmals gestellt wurde, der schlussendlich am 26.7.2018 genehmigt wurde. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Vorständin hat mich darüber informiert, dass das Ansuchen eingelangt ist. Wir haben ursprünglich immer über die Nachsicht von Anspruchszinsen gesprochen, wofür ich - - sowohl aus eigener Meinung als auch nach Rücksprache mit Frau Mag. Rathgeber eindeutig der Meinung war, dass das nicht geht. Darum habe ich auch den entsprechend abweisenden Bescheid vorbereitet. Erst in weiterer Folge wurden mir weitere Argumente vorgebracht, die zu überprüfen waren.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sehen Sie einen Zusammenhang mit der Änderung des Genehmigungserlasses von 2017?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich verstehe die Frage nicht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich darf das präzisieren: Es soll ja hier zur Streichung einer Fußnote gekommen sein (Auskunftsperson Weinmann: Ja!), wie Sie es früher auch schon kurz angesprochen haben. (Auskunftsperson Weinmann: Ja!) Hat das damit zu tun?
Dr. Gerhard Weinmann: Keine Ahnung. Das Ministerium kann Ihnen sicher besser erklären, wieso sie eine Fußnote streichen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich komme zur nächsten Frage. Es geht hier um einen Zeitungsartikel aus dem „Standard“ vom 26.12.2021. In diesem Artikel ist auf Seite 4 oben angeführt, dass der Fachabteilung im BMF bei einer internen Revision des Finanzamtes auffiel, dass ein Steuernachlass genehmigt wurde, der rechtswidrig gewesen ist. Können Sie uns Ihre Wahrnehmungen dazu schildern? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Gerhard Weinmann: Ich nehme an, dass es sich dabei um die Kasseneinschau handelt, die im Jahr 2019 stattgefunden hat – wobei mir eben das Prüforgan berichtet hat, dass er auch in diese Richtung die Überprüfung hätte durchführen sollen –, und dabei wurde eben festgestellt, dass tatsächlich die Zustimmung der Fachabteilung durch die Vorständin nicht eingeholt wurde.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 9 Sekunden Restredezeit sind noch übrig.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also lässt sich zusammenfassend sagen, dass durch die interne Revision die falsche Rechtsauffassung aufgefallen ist. Wie haben Sie dann dementsprechend darauf reagiert? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um Beurteilung ersuchen, darf aber auch darauf hinweisen, dass die Fragezeit bereits verbraucht ist.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Der Vorhalt, Herr Abgeordneter, ist deswegen nicht ganz richtig, weil das Rechtsmittelverfahren betreffend diesen Nachsichtsbescheid noch anhängig ist und daher der Vorhalt der falschen Rechtsansicht noch nicht geklärt ist.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Damit kommen wir zum Abschluss der ersten Fragerunde zur Fraktion der SPÖ. Frau Abgeordnete Herr gelangt zu Wort. – Bitte sehr.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Dr. Weinmann, ich beginne noch einmal mit der Großbetriebsprüfung: Diese hat sich ja Ende 2016 verdichtet, da haben Sie jetzt schon gesagt, dass Sie die quasi folgerichtig auch für richtig empfunden haben. Was war denn Ihrer Wahrnehmung nach die Position von Frau Kölndorfer dazu?
Dr. Gerhard Weinmann: ... einige Punkte schon besprochen: Zu Beginn der Großbetriebsprüfung war aus meiner Sicht eigentlich eher ein ganz anderer Punkt Berichtsgegenstand, nämlich die Frage, ob aus einer Landwirtschaft irgendwo im Ausland Einkünfte gezogen wurden, und dazu wurden von der Großbetriebsprüfung wiederholt Beweismittel verlangt und vom Abgabepflichtigen erklärt, er hätte keine. Das war eigentlich zu Beginn das einzige wesentliche Thema, wobei dann der Standpunkt des Finanzamtes war: Wenn keine Beweismittel vorliegen, dann muss aufgrund der Sach- und Aktenlage entschieden werden, weil es nichts mehr geben wird.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Meine Frage war, ob Sie wissen, ob auch Frau Kölndorfer das so für korrekt empfunden hat oder ob sie eine andere Meinung dazu hatte.
Dr. Gerhard Weinmann: Na, also dass man entscheiden muss, ob zugunsten oder zuungunsten des Abgabepflichtigen, völlig offen, war auch ihre Meinung.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich frage nämlich, weil wir in den Chats auf Seite 5 lesen, dass Frau Kölndorfer laut Herrn Schmid weniger streng sei. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Dr. Gerhard Weinmann: Kann ich mir nicht erklären, was jetzt konkret damit gemeint wäre.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, es ist auch nicht öfter vorgekommen, dass Frau Kölndorfer eine widersprüchliche Meinung zu Ihrer hatte beispielsweise?
Dr. Gerhard Weinmann: Zu meiner persönlichen Meinung? – Also ich würde einmal annehmen, dass meine Meinung grundsätzlich bekannt ist, und wann immer ich gefragt wurde, habe ich die entsprechende Meinung vertreten. Da war von ihrer Sicht dann eigentlich kein gröberer Widerspruch.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich frage auch, weil wir in den Chats rund um Juli 2016 lesen, dass Kölndorfer jetzt doch „verunsichert“ sei, laut Wolf, und Schmid auch nochmals das „Backing“ für das Finanzamt zusichert. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich kann mir jetzt wirklich nicht erklären, welches Argume- - welcher Punkt dabei zu einer Verunsicherung geführt haben sollte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): In den Chats lesen wir dann auch von einer möglichen Drohung mit der WKStA. Haben Sie das im Jahr 2016 mitbekommen?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich weiß zwar nicht, wann, aber die Vorständin hat mir gegenüber einmal erwähnt, dass die, sie hat das allgemein die Großbetriebsprüfung genannt, mit der WKStA droht. Ich wüsste aber - - Sie hat aber nicht ausdrücklich erklärt, wem gegenüber diese Drohung gegolten hätte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ende August findet dann, wie bereits besprochen, ein Treffen mit Mag. Schmid, Mag. Krammer und auch Frau Dr. Kölndorfer statt. Wieso haben Sie diesen Termin bei der Beschuldigtenvernehmung im Verfahren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nicht erwähnt?
Dr. Gerhard Weinmann: Wie auch nachher bei der Einvernahme in der WKStA war mir schon damals absolut nicht mehr erinnerlich, worum es im Detail gegangen ist, und daher konnte ich auch keinen wesentlichen Zusammenhang mit meiner Rechtfertigung erkennen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ist Ihnen der Termin, oder worum es da gegangen ist, jetzt erinnerlich?
Dr. Gerhard Weinmann: Die WKStA hat mir den Kalenderauszug des Generalsekretärs vorgelegt und aus dem Datum war eindeutig zu erkennen, dass es noch den Betriebsprüfungszeitraum betroffen hat. Meine Erinnerung, die damals war und jetzt auch ist, ist, dass ich die Meinung der Finanzverwaltung vertreten habe und dass diese akzeptiert wurde. Es war aus meiner Sicht also auch kein besonders wesentliches Element in der Entscheidungsfindung.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wie oft waren Sie bei solch Terminen mit Herrn Schmid?
Dr. Gerhard Weinmann: Ein einziges Mal.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Nachfolgend – nach diesem Termin – lesen wir dann in den Chats, dass Schmid sagt, jetzt wird verhandelt und das Finanzamt hätte „völlig freie Hand“ und wäre „jederzeit bereit“. – Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Gerhard Weinmann: Das verwundert mich jetzt sehr, weil die Verhandlungsführung bei der Großbetriebsprüfung durch die Großbetriebsprüfung erfolgt ist und die Beteiligung des Finanzamts an Besprechungen immer nur die eines Zuhörers war. Und die letztgültige Entscheidung ist – nach Information, die ich durch Frau Dr. Kölndorfer erhalten habe – vom Leiter der Großbetriebsprüfung erfolgt.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wurden Sie in der Zeit, in der eben Schmid schreibt: Jetzt wird verhandelt!, von den Steuerberatern des Herrn Wolf kontaktiert?
Dr. Gerhard Weinmann: Ist mir nichts in Erinnerung.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Erinnern Sie sich überhaupt, wie oft Sie von den Steuerberatern des Herrn Wolf kontaktiert wurden?
Dr. Gerhard Weinmann: Im Regelfall habe ich Informationen immer über die Vorständin erhalten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Sie haben ja dann später direkt von dem Steuerberater des Herrn Wolf eine Mail mit dem konkreten Antrag bekommen.
Dr. Gerhard Weinmann: Anlässlich einer Besprechung, die im Beisein von Frau Dr. Kölndorfer im Vorstandszimmer stattgefunden hat, hat er auf diese andere Rechtsmeinung hingewiesen, die aus meiner Sicht zu prüfen, aber nicht gänzlich abwegig war, und die Vorständin hat ersucht, diesen Schriftsatz gleich an mich zu richten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Da geht es jetzt um die Nachsicht?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, im Jänner 2019 waren Sie der Meinung, dass die Nachsicht nicht zulässig ist und später haben Sie es dann doch für möglich gehalten?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich war der Ansicht und bin es auch weiterhin, dass Anspruchszinsen nicht nachsichtsfähig sind. Hier hat es dann in weiterer Folge weitere Argumente gegeben, und – ich glaube, das habe ich versucht, zuerst schon zu erklären – ich konnte zu dieser Rechtsfrage, ob daraus eine Nachsicht berechtigt ist, keine sofortigen gegensätzlichen Argumente finden. Genau das habe ich auch der Vorständin gesagt, dass ich darüber keine hundertprozentige negative Entscheidung gefunden habe und wurde daher beauftragt, es positiv zu finalisieren.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Sie haben gerade gesagt, Sie waren der Rechtsansicht, dass man hier nicht nachlassen kann?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich persönlich hätte den positiven Nachsichtsbescheid nicht erlassen, aber ich war der Ansicht, dass es sich um eine vertretbare, wenn auch nicht meine Rechtsmeinung handelt.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Noch einmal zurück zur Frage: Sie wurden ja dann von der Fachabteilung des Ministeriums kontaktiert, dass Herr Wolf erneut einen Antrag auf Nachsicht stellen wird, auch mit der Mitteilung, dass die Fachabteilung dem nicht positiv gegenübersteht. Ist das korrekt?
Dr. Gerhard Weinmann: Frau Dr. Steffl hat mich kurz angerufen und hat es erwähnt, aber es ist damals auch in diesem Gespräch aus meiner Sicht nur um die Unmöglichkeit der Nachsicht von Anspruchszinsen gegangen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Und haben Sie das damals als Weisung wahrgenommen?
Dr. Gerhard Weinmann: Eigentlich nicht, weil mir nicht bekannt war, in welcher Funktion sie überhaupt tätig ist. Es hat aber nichts daran geändert, dass ich die Vorständin darüber informiert habe.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Die Fachaufsicht kann Ihnen in dieser Funktion aber schon Weisungen erteilen – richtig?
Dr. Gerhard Weinmann: Dazu müsste ich einmal wissen, wer die handelnden Personen sind, und wenn man sich mir nicht mit der Funktion vorstellt, kann ich mir es zwar denken, das ist aber für mich nicht zwangsläufig ein geeigneter Weg, eine Weisung zu erteilen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich inhaltlich ja d’accord war. Also es ist ja nicht so, dass ich dem, was mir Frau Dr. Steffl gesagt hat, widersprochen hätte, sondern diese Rechtsmeinung, die sie geäußert hat, habe ich beibehalten, weitergeleitet und vertreten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber das heißt, die Fachabteilung war gegen eine Nachsicht, Sie waren der inhaltlichen Meinung, dass eine Nachsicht nicht sinnvoll ist. Wie erklären Sie sich dann – jetzt noch einmal zusammengefasst –, dass diese dann trotzdem erteilt wurde? Wer hat dann die gegensätzliche Meinung vertreten und eingefordert, außer Herrn Wolf und seinen Steuerberatern?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe versucht, zuerst zu erklären, dass weitere Argumente vom Steuerberater nachgereicht wurden, die jetzt für mich a) noch nie vom Ministerium besprochen wurden und mangels entsprechender Judikatur nicht von vornherein aussichtslos wären. Der Umstand, dass ich es anders gemacht hätte, ist ja damit weiterhin nachvollziehbar.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, es waren letztlich alle bis auf Frau Kölndorfer der Meinung, dass das mit der Nachsicht nicht gehen sollte. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Offensichtlich besteht hier ein falscher Vorhalt, aber ich würde die Frau Verfahrensrichterin um ihre Beurteilung ersuchen. – Bitte sehr.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Der Vorhalt geht dahin, dass ja keine Anspruchszinsen nachgelassen worden sind, sondern noch einmal ein Teil von der Einkommensteuer nachgelassen worden ist. Es geht einfach darum, dass Herr Dr. Weinmann zu erklären versucht hat, dass es, nur weil er die Meinung nicht vertreten hat, keine vollkommen abwegige, nicht nachvollziehbare Rechtsmeinung ist, was auch nichts daran ändert, wenn nur eine Person diese hat, wenn die Meinung aber grundsätzlich nachvollziehbar ist.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das ist sicher richtig. Die Frage ist nur, wie viele Personen es eben waren, die diese eine spezifische Rechtsmeinung vertreten haben. Und für mich wirkt es jetzt so, als wäre das dann eigentlich nur eine Person, nämlich Frau Kölndorfer, gewesen. Ist das richtig?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich kann nicht beurteilen, wie viele Leute noch diese Rechtsmeinung vertreten würden. Da ich nur mit Frau Dr. Kölndorfer gesprochen habe, war es zwischen uns nur eine von zweien: Sie ja, ich nein – aber ob andere Personen dieser Meinung wären oder nicht, kann ich einfach nicht beantworten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Hat sich Ihnen gegenüber irgendjemand abseits von Frau Kölndorfer sonst mit dieser spezifischen Rechtsmeinung geäußert?
Dr. Gerhard Weinmann: Ist mir nichts erinnerlich.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Auch nicht Herr Schmid?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich komme zu einem nächsten Thema: Es sind ja tatsächlich Sie nachgerückt, nachdem Frau Kölndorfer gewechselt hat, und wurden interimistisch Vorstand. Hat es danach noch Themen gegeben, wo Sie Herr Schmid kontaktiert hat, beispielsweise mit einem möglichen Wunsch mit ähnlichem Sachverhalt?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, ich hatte nie Kontakt mit dem Herrn Generalsekretär.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Mit seinen Nachfolgern, Herrn Schuster oder Herrn Kabinettschef Rößlhuber?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, sind mir nicht bekannt.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Haben Sie mit Frau Kölndorfer, die dann, als sie gewechselt hat, in neuer Funktion war, den Kontakt gehalten?
Dr. Gerhard Weinmann: Wie ich es zuerst erzählt habe, war mir natürlich der Umstand für die Bescheiderlassung nicht in der Form bekannt, als ich um die Stellungnahme, die vom Ministerium gefordert wurde, durchzuführen - - Dabei habe ich sie natürlich gefragt und um ihre Stellungnahme gebeten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, Sie waren nur zur Causa Wolf nach wie vor im Kontakt und im Austausch?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, das ist in der Form nicht richtig. Es hat ja im Wesentlichen dienstliche Treffen gegeben. Wir hatten Hearings für Lehrlingsaufnahmen. Sie hat mich ersucht, ein Hearing für die Bestellung eines Teamleiters, für das nur ein einziger Bewerber war, zu leiten. Und ich kann nicht ausschließen, dass wir auch vereinzelt miteinander Golf spielen waren.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Und hat Sie Ihnen bei diesen Golfspielen oder anderen privaten Zusammentreffen dort noch sonstige Dinge zur Causa Wolf mitgeteilt, auch dann im Nachhinein?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 19 Sekunden Fragezeit sind noch übrig.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Welcher Golfklub war das?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich spiele im Golfclub Richardhof; also nicht regelmäßig, an ein bis zwei Runden kann ich mich dort auf jeden Fall erinnern.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, Sie haben beispielsweise auch im Club von Herrn Wolf, Fontana, Golf gespielt, oder nicht?
Dr. Gerhard Weinmann: Zu der Zeit schon lange nicht mehr. Ich habe vorher vereinzelt im Fontana Golf gespielt, aber dabei Herrn Wolf nicht kennengelernt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 12 Sekunden wären noch übrig.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Die nehmen wir in die zweite Runde mit. – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist die erste Runde beendet.
*****
Wir kommen zur zweiten Fragerunde.
Die FPÖ, Abgeordneter Zanger? – Keine Wortmeldung. Dann kommen wir zur Fraktion der Grünen.
Ich höre gerade ein Ersuchen um Unterbrechung.
Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten, für eine ganz kurze Pause.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 13.32 Uhr bis 13.42 Uhr.)
*****
13.42
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich ersuche die Abgeordneten und alle anderen, die vorgesehen Plätze einzunehmen, damit wir mit der Befragung in der zweiten Runde fortfahren können.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Weinmann, was ich noch gerne klären würde: Der Bescheid im Sommer 2018, bei dem es um den Erlass in Höhe der Anspruchszinsen gegangen ist, also nicht die Zinsen sind erlassen worden – haben Sie die Bescheidbegründung geschrieben?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Begründung ist von mir.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay – weil Sie anfangs gesagt haben, Sie waren bei der Bearbeitung des Aktes nicht involviert.
Dr. Gerhard Weinmann: Bearbeitung, damit meine ich natürlich die Genehmigung, weil das da der wesentliche Schritt ist. Ich habe es zuerst eh schon gesagt, der Text: ursprünglich eine Abweisung, nachher auftragsgemäß Gründe für eine positive Erledigung – habe ich weisungsgemäß erledigt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und dann sind Sie ja interimistischer Leiter des Finanzamtes Wiener Neustadt geworden, gell? Nun sind wir im August 2018.
Dr. Gerhard Weinmann: Also der Fachvorstand ist automatisch Stellvertreter, und wenn das Ganze länger dauert, dann erfolgt auch noch formell eine Betrauung damit.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kölndorfer ist dann nach Baden gewechselt; und dann sind wir eh schon im Mai 2019, 6.5. – Es geht um die Überprüfung des Finanzamts in Wiener Neustadt durch das Ministerium.
Nun ist uns da aufgefallen: Wer ist bitte Dr. K. M[3]., Herr Weinmann?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe Sie jetzt akustisch - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dr. K. M.. Wer ist das?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe den Namen noch nie gehört, glaube ich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Finanzamt wurde ja deshalb überprüft – das war nicht quasi routinemäßig, sondern weil Sie auch in einem anderen Fall sozusagen vergessen haben, sich die Erlaubnis für eine Steuernachsicht einzuholen, nämlich im Fall Dr. K. M..
Dr. Gerhard Weinmann: Nicht wir, das muss ein anderes Finanzamt gewesen sein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es ein anderes gewesen?
Dr. Gerhard Weinmann: Das Prüforgan hat mir auch ausdrücklich gesagt, dass das auch schon in einem anderen Finanzamt vorgekommen ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war in einem anderen Finanzamt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar.
Dann möchte ich Sie noch gerne fragen: Seit wann wussten Sie eigentlich, dass Sigi Wolf Ratenzahlung wollte? War das von Anfang an klar?
Dr. Gerhard Weinmann: Über eine Ratenzahlung habe ich nichts gewusst. Deshalb, wie ja auch aktenkundig ist, meine knappe Antwort an Frau Dr. Steffl, dass ich dazu nichts weiß, weil das Ganze Vorstandssache ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sind ja dann im Mai – Kollegin Krisper hat es Ihnen schon vorgelegt – zu Fragen aufgefordert worden. Sie wollten sie dann nicht gleich beantworten, haben um Fristverlängerung angesucht. Ist das korrekt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja; also, wie gesagt, ich habe die Vorständin ersucht, mir das zu beantworten. Sie hat gemeint, es geht nicht so schnell, und hat mich ersucht, um die Fristverlängerung zu ersuchen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist, wenn man es nämlich mit dem Aktenvermerk von Sigi Wolf vergleicht, sieht man, dass Wolf Schmid schreibt: Er bittet ihn um Hilfe, weil er jetzt nämlich dringend eine Antwort brauche, denn die Fristverlängerung sei nicht gewährt worden.
Haben Sie Wahrnehmungen, dass Sigi Wolf in die Beantwortung durch das Finanzamt Wiener Neustadt involviert war? Wieso wusste Sigi Wolf, dass Sie eine Frist zum 5.6. haben?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe das in den Medien auch verfolgt, diese Aussage, und war entsetzt, dass er solche Interna wusste.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wem haben Sie es denn sonst mitgeteilt – Frau Kölndorfer in dem Fall?
Dr. Gerhard Weinmann: Der Vorständin, ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Abschlussfrage, ein Satz – die Fragezeit ist eigentlich vorbei.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, passt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut, danke.
Damit ist die nächste Fraktion am Wort, die NEOS. – Frau Abgeordnete Krisper, bitte. – Keine Fragen.
Herr Abgeordneter Weidinger von der ÖVP wäre der Nächste an der Reihe. – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich lege die Vorlage 85773 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da handelt es sich um die Überprüfung durch Herrn Dr. Vock, der Ihnen dann ein E-Mail geschrieben hat mit dem Inhalt, dass der Bescheid der Nachsicht aufzuheben ist und dass es da einen Bescheid in neuer Form zu erstellen gibt, der die Abweisung zum Inhalt hat. – Sind Sie dieser Abweisung nachgekommen?
Dr. Gerhard Weinmann: Jawohl.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Es handelt sich um Seite 16 – für die Kollegen zum leichteren Mitschauen –: Hiermit möchte ich festhalten, dass das interne Kontrollsystem funktioniert hat und somit auch die interne Amtsrevision des Bundesministeriums für Finanzen einwandfrei gearbeitet hat. – Danke, keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.
Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Herr. – Bitte schön.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich hätte noch eine Frage zu Frau König von der Großbetriebsprüfung. Haben Sie diese in ihren Positionen, die sie vertreten hat, im Laufe als extrem wahrgenommen?
Dr. Gerhard Weinmann: Im Rahmen der möglichen Bandbreite hat sie 100 Prozent verlangt.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Entschuldigung, ich habe Sie - - Sie hat 100 Prozent verlangt, haben Sie gerade gesagt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ja. Also es hat ja die Rechtslage gegeben – und wenn man den Sachverhalt so sieht, dass er diese Einkunftsart hatte, dann wäre 100 Prozent Steuerpflicht rausgekommen, und das war ihre Meinung.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, Frau König war einfach der Meinung, er solle in dem Sinne die ganze Summe zurückzahlen, zu 100 Prozent.
Dr. Gerhard Weinmann: Ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung, warum Frau König beim Termin am 31. Oktober 2016 nicht dabei war?
Dr. Gerhard Weinmann: Warum sie nicht dabei war, weiß ich nicht. Ich habe davon gehört, dass sie nicht dabei war und stattdessen ihr Vorstand Dr. W..
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Thomas Schmid schreibt an Herrn Krammer: „Hast du eh darauf geschaut dass die König bei“ – Sigi Wolf – „SW nicht dabei ist am Montag wie besprochen ...“. – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, Sie wissen nicht, ob ihr offensichtlicher Ausschluss aus einem wichtigen Termin damit zusammenhängt, dass Frau König eben wollte, dass die gesamte Summe zurückgezahlt wird?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein, bis zu mir sind keine diesbezüglichen Informationen gekommen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Danke schön.
Vielleicht noch eine Frage generell zu Herrn Krammer: Wie haben Sie denn seine Rolle in dieser ganzen Causa wahrgenommen?
Dr. Gerhard Weinmann: Das einzige persönliche Zusammentreffen – wobei ich sagen muss, es hat kein telefonisches gegeben – war, dass er zuerst geschilderte - -, wo ich den Eindruck hatte, dass er meine Rechtsmeinung bestätigt hat und das dem Generalsekretär so vermittelt hat.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Also auch Herr Krammer war der Meinung, dass es bezüglich der Nachsicht – darüber haben wir jetzt eh schon gesprochen –, nicht zu einem positiven Bescheid kommen sollte?
Dr. Gerhard Weinmann: Das hat nichts mit der Nachsicht zu tun. Das war das Abgabenverfahren, das Betriebsprüfungsverfahren.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Vielleicht abschließend noch eine Frage: Würden Sie sagen, dass der Fall Sigi Wolf in Ihrer Karriere einzigartig war, wenn man an die Länge denkt, an die Interventionen, die da stattgefunden haben? Sie haben selbst gesagt, es ist unüblich, dass ein Antragsentwurf direkt an das BMF geschickt wird, dass der Generalsekretär sich dazu einschaltet. Kann man das als einzigartig bezeichnen?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Summe der von Ihnen aufgezählten Umstände - -, war das sicher der einzige Fall.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Danke.
Allerletzte Frage: Dass man sich für einen Fall so viel Zeit nimmt – Sie haben gesagt, da gab es ein paar Fälle, die wurden zur Vorstandsfrage erklärt –, ist das auch dann oft so gekommen, wenn es um besonders wohlhabende Personen gegangen ist?
Dr. Gerhard Weinmann: Die erlassmäßige Regelung heißt Fälle mit besonderem Aufkommen. Da geht es nicht um den Vermögenstand der Abgabepflichtigen, sondern um die Höhe des steuerlichen Aufkommens in dem jeweiligen Jahr.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber das steuerliche Aufkommen hängt ja damit zusammen, wie viel Einkommen, Vermögen et cetera vorhanden ist.
Dr. Gerhard Weinmann: Einkommen selbstverständlich, Vermögen nicht zwingend.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, damit ist auch die zweite Fragerunde beendet. Vereinbarungen betreffend eine dritte Fragerunde gibt es nicht.
*****
Ich stelle diese Frage in den Raum, ob eine Stehung erwünscht ist, um allfällige Modalitäten oder Notwendigkeiten einer dritten Fragerunde zu besprechen? (Abg. Tomaselli nickt.) Ich nehme durch ein Kopfnicken wahr, dass es zumindest von einer Fraktion der Fall ist. Dann würde ich ersuchen, zu einer kurzen Stehung zusammenzukommen.
Ich unterbreche die Sitzung bis zum Ende der Stehung.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 13.51 Uhr bis 13.53 Uhr.)
*****
13.53
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Für das weitere Prozedere darf ich festhalten, dass bei der Stehung eine Fragezeit von 2 Minuten pro Fraktion ohne Mitnahme der Restredezeit aus den Vorrunden vereinbart wurde.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: wobei man mehrere Runden machen kann; also die Vereinbarung ist, immer die volle Fragezeit auszuschöpfen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine dritte Fragerunde und 2 Minuten in der dritten Fragerunde? (Abg. Krainer: Drei!)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde das nun ein bisschen kompliziert, da müssen wir nachher wieder eine Stehung machen. Das ist nicht effizient. – Gut, fangen wir mit den Fragen an.
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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn wir mit der Fragerunde beginnen, dann ist aber die erste Fraktion an der Reihe die FPÖ. Deswegen stelle ich die Frage, ob es vonseiten der FPÖ eine Frage gibt. – Es gibt keine Fragen.
Die zweite Fraktion ist diejenige der Grünen. – Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir kommen wieder zum 3.6.2019 zurück. Bei diesen SMS zur Fristverlängerung, die ich vorhin erwähnt habe, ist auch die Sprache vom Einvernehmen Herstellen mit dem Generalsekretär.
Wann ist das Ihrer Wahrnehmung nach das erste Mal zur Sprache gekommen, dieses Einvernehmen für diese 687 000 Euro, für diese Steuernachsicht? Wann haben Sie die erste Wahrnehmung dazu, dass es dieses Einvernehmen gegeben hat?
Dr. Gerhard Weinmann: Wie mir Frau Dr. Kölndorfer diese Information, diesen Text gegeben hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann war das?
Dr. Gerhard Weinmann: Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber war das ad hoc 2018 oder war das dann in der Rückbetrachtung 2019?
Dr. Gerhard Weinmann: Meiner Erinnerung nach war es im Rahmen der Stellungnahme zum Berichtsauftrag des BMF.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Dann ist das also korrekt, weil es vorher auch keinen Aktenvermerk oder sonst etwas dazu gibt.
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe mir gedacht, das war eine Aussage.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es gibt keinen Aktenvermerk dazu, darüber hinaus, bis zu dieser Stellungnahme, oder?
Dr. Gerhard Weinmann: Wenn Sie keinen haben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben nicht alles. Wir haben sehr wenige Aktenvermerke, obwohl es so viele Treffen gegeben hat.
Danach gab es ja dann die Weisung ans Finanzamt, diese Steuernachsicht wieder zurückzunehmen. Sigi Wolf hat dann schon wieder um eine Fristverlängerung angefragt, die haben Sie dann genehmigt.
Wie ist es dazu gekommen? August 2019.
Dr. Gerhard Weinmann: Ja, ich fürchte zwar, Sie werden wieder sehr entsetzt zu mir herschauen, aber auch daran kann ich mich jetzt nicht erinnern. (Abg. Tomaselli: Hm!) – Ja, ich habe es schon befürchtet, dass Sie so reagieren werden, aber es ändert nichts an dem Umstand, dass ich diese Details nicht mehr parat habe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, das macht es ein bisschen schwer.
Zur Hausdurchsuchung Kölndorfer: Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Helga Kölndorfer hat ja offenbar eine Reihe an Akten vom Finanzamt Wiener Neustadt bei sich zu Hause aufbewahrt.
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe das in den Medien gelesen, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es Ihnen bekannt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe das in den Medien gelesen, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie darüber hinaus irgendwelche Wahrnehmungen? Sind Ihnen die Akten nie abgegangen? Haben diese in Wiener Neustadt nie gefehlt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich habe auch schon ausgesagt, dass ich, nachdem Frau Dr. Kölndorfer das Finanzamt verlassen hat, in ihrem Kasten Aktenteile gefunden habe, die ich dann ohne weitere Prüfung den zuständigen Teams weitergeleitet habe. Daraus war für mich jetzt irgendwie kein Anlass - -, dass irgendwas Weiteres fehlen würde, und ich hätte eigentlich eher angenommen, dass sie Kopien zu Hause hatte – aber das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, das wissen wir eben auch nicht. Ist das ein üblicher Vorgang, dass die - -
Dr. Gerhard Weinmann: Dass man Aktenkopien zu Hause hat, ist kein üblicher Vorgang.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 11 Sekunden noch.
*****
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Wäre es für alle in Ordnung, wenn ich jetzt einfach in Ruhe meinen letzten Fragenblock – es dauert etwa 1 Minute – noch abfrage, ohne dass wir eine Stehung machen? (Abg. Krainer: Ja, bitte!) Ist das in Ordnung? Herr Vorsitzender, bitte. (Abg. Weidinger: Antrag zur Geschäftsbehandlung!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Weidinger.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche schon darum, dass wir einfach das, was wir ausmachen, einhalten – und wir haben früher 2 Minuten eingehalten. Ich ersuche auch, dass Sie, wenn Sie Fragen stellen, bitte die Dokumente immer vorlegen, damit dementsprechend in der Aufklärungsarbeit eine bessere Nachvollziehbarkeit gegeben ist.
Deswegen plädiere ich dafür, dass wir uns an die 2 Minuten, die wir eigentlich vereinbart haben, halten. Es gibt ja jetzt die Möglichkeit für Abgeordnete Tomaselli, ihre Frage dementsprechend in der verbleibenden Zeit einzubringen. (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsbehandlung!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Wir haben ausgemacht, dass wir immer die volle Fragezeit, die 2 oder 4 Stunden ausschöpfen. Da ich die Einzige bin, die noch Fragen stellt, wäre es effizienter, wenn man mir nun einfach die Minute zugesteht.
Wir können aber gerne nochmals eine Stehung machen. Bitte, dann machen wir noch eine.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann würde ich vorschlagen, eine Stehung zu machen – weil Tatsache ist, dass im Rundlauf, soweit ich gesehen habe, grundsätzlich zwei Fragerunden vereinbart waren, die dritte Fragerunde nach Einigung unter den Fraktionen und keine vierte Fragerunde.
Bitte, machen wir eine Stehung zu diesem Thema.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 13.59 Uhr bis 14.04 Uhr.)
*****
14.04
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf das Ergebnis der Stehung mitteilen: Unpräjudiziell hat man sich in der Stehung für den weiteren Verlauf dieses Untersuchungsausschusses auf eine vierte Fragerunde mit einer Fragemöglichkeit und einer Redezeit von 2 Minuten pro Fraktion geeinigt.
In der dritten Fragerunde hat Frau Abgeordnete Tomaselli noch 11 Sekunden Fragezeit.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die nehme ich dann mit oder nicht, je nachdem, was möglich ist.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gab jetzt in dieser Stehung zum Thema der Mitnahme (Abg. Tomaselli: Ja!) keine Vereinbarung, aber ich würde Sie, sofern es keinen maßgeblichen Einwand dagegen gibt, diese 11 Sekunden in die vierte Fragerunde mitnehmen lassen, ebenfalls unpräjudiziell für den weiteren Verlauf dieses Untersuchungsausschusses.
Damit frage ich die Fraktion der NEOS. (Abg. Krisper verneint.) – Offensichtlich gibt es keine Fragen. ÖVP, in der dritten Runde? – (Abg. Weidinger: Unpräjudiziell keine Frage!) SPÖ, in der dritten Runde? – Keine Fragen.
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Dann treten wir in die unpräjudizielle vierte Fragerunde ein. Die Fraktion der FPÖ hat keine Fragen.
Fraktion der Grünen: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte schön.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Weinmann, Sie sind ja mittlerweile quasi im alten Team, wieder vereint mit Frau Kölndorfer, im Finanzamt Baden Wie ist es dazu gekommen?
Dr. Gerhard Weinmann: Das ist organisatorisch richtig gewesen, ich bin mittlerweile im Ruhestand. Im Rahmen der aktuellen Steuerreform musste jeder Führungsfunktionär in einer Funktion A1/5 und A1/6 erneut Interessenbekundungen abgeben, für welche der neuen Dienststellen – bisher Finanzamt – man weiter tätig sein wollte. Das hat jeder gemacht, und ich habe zwei Interessenbekundungen abgegeben: Die erste Wahl war für mein bisheriges Finanzamt Dienststelle Neunkirchen/Wiener Neustadt und meine zweite Wahl war Baden/Mödling. Wer auch immer die Entscheidung im Ministerium getroffen hat, hat mich mit der Funktion des Fachdienststellenleiters Baden/Mödling betraut.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann war das?
Dr. Gerhard Weinmann: Die Reform ist jetzt mit 1.1.2021 in Kraft getreten, aber zu dem Zeitpunkt war ich schon in meinem Abwesenheitsjahr, im Sabbatical, also ich habe mit ihr persönlich nicht zusammengearbeitet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar; Sie sind dort zwar zugeteilt, aber haben nie dort gearbeitet. Es ist uns nur aufgefallen, dass Helga Kölndorfer ja offenbar laut den Akten – die kennen sie auch – unbedingt nach Baden wechseln wollte.
Dr. Gerhard Weinmann: Mit 1.11.2020 hat mein Abwesenheitsjahr im Rahmen des Sabbatical begonnen und deshalb habe ich die Tätigkeit in Baden/Mödling körperlich nicht mehr aufgenommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das hatte aber nichts mit den Überlegungen zum Disziplinarverfahren wegen der Causa zu tun, oder?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Wahrnehmungen.
Dann würde mich noch interessieren: Haben Sie Wahrnehmungen, wieso Helga Kölndorfer unbedingt nach Baden wechseln wollte? Was ist in diesem Finanzamt so viel besser?
Dr. Gerhard Weinmann: Das Finanzamt Baden/Mödling ist in der Region Ost – früher hat es ja Regionen gegeben – das aufkommensstärkste Finanzamt und hat demzufolge die beste Reputation.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.
Dr. Gerhard Weinmann: Von der Besoldung her ist kein Unterschied.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, es ist kein Unterschied, deshalb hat es alle gewundert. Hat Helga Kölndorfer zu irgendeinem Zeitpunkt Ihnen gegenüber einmal erwähnt, dass Sie dorthin wechseln möchte, bevor sie gewechselt hat?
Dr. Gerhard Weinmann: Sie hat mir erklärt, dass sie sich um diese Funktion beworben hat. Ja, es ist einfach das Flaggschiff der Region gewesen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat sie irgendwie erwähnt, dass sie eh gute Chancen hat, also dass es irgendeinen Hintergrunddeal gibt?
Dr. Gerhard Weinmann: Ich wusste, dass es mit der Zeit nur mehr zwei Bewerberinnen gibt, das hat sie mir gesagt, aber irgendwann einmal hat sie mir dann freudestrahlend gesagt, sie ist es.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Abschließende Frage: Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zum Treffen in der Raststätte Guntramsdorf zwischen Sigi Wolf und Helga Kölndorfer in der Causa Bestellung?
Dr. Gerhard Weinmann: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Wahrnehmungen.
Vielen Dank für die pragmatische Lösung der vierten Fragerunde.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön. Damit blicke ich in Richtung der NEOS. – Von Ihnen wird offenbar keine Frage mehr gestellt. Vonseiten der ÖVP? – Keine Fragen. Vonseiten der SPÖ? – Ebenfalls keine Fragen.
*****
Ich halte fest, dass die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist und frage die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nein, vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Auskunftsperson Herrn Dr. Gerhard Weinmann und bei seiner Vertrauensperson Herrn Dr. Stefan Prokop für ihr Erscheinen. Vielen Dank, ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textpassage wurde abgesehen.
[2] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit W. anonymisiert.
[3] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. M. anonymisiert.