465/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. in der 8. Sitzung vom 30. März 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 4. Mai 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 05 04
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführerin Vorsitzender-Stellvertreter
Untersuchungsausschuss
betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
8. Sitzung/medienöffentlich
Mittwoch, 30. März 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 8. Sitzung
10.03 Uhr – 20.34 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf mich an die Frau Bundesministerin und ihre Vertrauensperson wenden und sie herzlich begrüßen. Ich habe Blätter mit Ihren Personaldaten, und ich gehe davon aus, dass sie natürlich der Richtigkeit entsprechen.
Ich darf Sie, Frau Bundesministerin, als Auskunftsperson belehren. Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zum Thema Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB als falsche Beweisaussage mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann darf ich mich auch gleich an die Vertrauensperson, Mag. Köck, wenden: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an die Verfahrensrichterin oder die Verfahrensanwältin zu wenden. – Vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke recht herzlich.
Als Auskunftsperson, Frau Minister, haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie davon Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson nickt.) – Dann soll sie 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte sehr.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Medienvertreterinnen und Medienvertreter! Die Chats und auch die Vorkommnisse der Vergangenheit haben unser Bild von der Justiz zum Teil auf eine sehr harte Probe gestellt. Sie haben viele Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz abgestoßen und zugleich verunsichert – abgestoßen, weil sie ein Sittenbild und auch ein Amtsverständnis offenbart haben, dem viele Menschen zu Recht nicht folgen können und auch nicht folgen wollen, dem auch viele Menschen in der Justiz nicht folgen wollen; verunsichert, wie unabhängig und unbeeinflusst unsere Justiz in bestimmten Bereichen tatsächlich arbeitet.
Für mich als Justizministerin hat sich auch ein deutlicher Handlungsbedarf gezeigt. Es hat sich auch bestätigt, dass die tiefgreifenden Veränderungen, die ich im Bereich der Aufsicht vorgenommen habe, richtig und auch wichtig waren. Die Unabhängigkeit der Justiz muss weiter mit aller Kraft gestärkt werden; sie muss resilient werden, weil sie eben auch besonders wichtig für unseren Rechtsstaat und auch unsere Demokratie ist.
Ich habe – wie vorhin erwähnt – tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Aufsicht, insbesondere im Bereich der Aufsicht über die WKStA, vorgenommen. Ich habe unmittelbar nach meinem Amtsantritt begonnen, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Im Bundesministerium für Justiz habe ich durch die Teilung der großen Strafrechtssektion an der Lösung der auch damit verbundenen Interessenkonflikte gearbeitet. Ich habe dadurch auch die Aufsicht im Ministerium über die Staatsanwaltschaften personell und organisatorisch auf völlig neue Beine gestellt; aber auch bei der Oberbehörde, bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien habe ich grundlegende Änderungen bei der Aufsicht über die WKStA vorgenommen. Im Ergebnis ist der in die Chats involvierte Leitende Oberstaatsanwalt nicht mehr für die Aufsicht über die WKStA zuständig, also eben nicht mehr für die Fach- und Dienstaufsicht.
Mir wird berichtet – und so habe ich auch die Aussagen des Oberstaatsanwalts vor diesem Untersuchungsausschuss verstanden –, dass die Aufsicht und die Zusammenarbeit der WKStA mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt und auch insgesamt mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium durchaus gut und mittlerweile professionell funktionieren.
Der Fokus muss aber auf der Zukunft liegen – was können wir verbessern? –, denn mein Verständnis von guter Politik ist es, in die Zukunft zu blicken und Vorschläge für die Zukunft zu machen, damit die Menschen auch verstärkt Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie und letzten Endes auch die Politik haben. Deshalb werde ich bis zum Sommer ein Innovationsprogramm, Justiz 2030, ins Leben rufen. Mit Justiz 2030 werden wir im Laufe dieser Legislaturperiode eine Reihe von Vorschlägen machen. Wir werden uns anschauen, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, damit die Justiz auch im Jahr 2030 modern ist, inklusiv ist und vor allem auch ihre Unabhängigkeit weiter gestärkt wird.
Dem ersten Thema, nämlich der Unabhängigkeit und der Unbeeinflussbarkeit der Justiz, werden wir uns natürlich zuerst widmen und uns anschauen, welche Schritte wir setzen können, um die Unabhängigkeit für die Zukunft zu stärken und auch strukturell abzusichern. Um aus möglichen Fehlern zu lernen, werden wir uns auch die Vergangenheit anschauen müssen, denn das ist auch notwendig, wenn wir wissen wollen, welche Verbesserungen wir für die Zukunft vorschlagen können.
Schwerpunkte werden dabei natürlich auch die Regelungen abseits des Dienst- und Strafrechts sein; dazu zählen insbesondere auch die Complianceregelungen, aber auch Verbesserungen in der Organisationskultur, denn klar ist eines: In einem komplexen und sorgsam austarierten System wie der Justiz gibt es nicht nur schnelle Lösungen. Wir müssen uns ganz genau anschauen, an welchen Schrauben wir drehen können, damit sich auch systemisch solche Sachen in Zukunft nicht wiederholen müssen. Damit geben wir den Menschen die Sicherheit, dass die Justiz auch im Jahr 2030 in allen Bereichen weiterhin unabhängig und unbeeinflusst arbeiten kann.
Eines möchte ich an dieser Stelle noch betonen: Das tut sie auch heute. Österreich hat eines der besten Justizsysteme der Welt mit dem größten Vertrauen der Bevölkerung in Europa – und das völlig zu Recht, denn der weit überwiegende Teil, eigentlich die gesamte Justiz mit ihren 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitet jeden Tag gewissenhaft und mit vollem Einsatz daran, dass wir einen gut funktionierenden Rechtsstaat haben und dass die Menschen in unserem Land auch Vertrauen in die Justiz haben.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich hiermit an dieser Stelle für ihre Arbeit und ihren unermüdlichen Einsatz ganz herzlich danken. – Vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um die Erstbefragung ersuchen. – Bitte sehr.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Frau Bundesministerin, Sie sind seit 7.1.2020 im Amt. Wenn ich jetzt diesen doch allgemein bekannten Konflikt zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und der WKStA ansprechen darf: Was haben Sie zu Ihrem Amtsbeginn über diesen Konflikt und seine Ursachen wahrgenommen?
Dr. Alma Zadić, LL.M. (in den Unterlagen blätternd): Sie sprechen ein Thema an, das ich damals zu meinem Amtsantritt geerbt habe. Es haben sich einige Minister vor mir mit diesem Konflikt – so kann man es auch sagen – beschäftigt. Mein großes Ziel war es, hier Verbesserungen zu bringen, weil ich weiß, dass das absolut notwendig ist, gerade für die Menschen außerhalb der Justiz: Es ist notwendig, zu zeigen, dass die Justiz in Ruhe, unbeeinflusst und ruhig arbeiten kann. Deswegen war es mir wichtig, gerade in der Aufsicht auch tiefgreifende Veränderungen durchzuführen – sei es jetzt durch die Teilung der Strafrechtssektion, weil wir in der Vergangenheit auch gesehen haben, dass diese fokussierte, übermächtige Strafrechtssektion für die gesamte Strafrechtspflege nicht gut war.
Wir haben hier daher eine sogenannte Gewaltenteilung vorgenommen, wo wir natürlich die Sektion für Einzelstrafsachen und die Strafrechtslegistik geteilt haben. Das war, glaube ich, ein entscheidender und ein wichtiger Schritt, weil es natürlich gerade bei den Einzelstrafsachen, wenn es um die staatsanwaltschaftlichen Verfahren geht, absolute Ruhe braucht, da muss nach innen gearbeitet werden. Mit der neuen Sektionschefin funktioniert das auch einwandfrei; sie ist eine sehr gute, akribisch arbeitende Person, die ruhig und mit einer sehr, sehr ruhigen Hand die gesamte Staatsanwaltschaft führt. Ihr möchte ich auch einen großen Dank aussprechen, weil ich glaube, dass in den letzten zwei Jahren – man sieht es auch an den Aussagen von diversen Oberstaatsanwälten vor diesem Ausschuss – die Arbeit gut und professionell funktioniert, jedenfalls besser als vor zwei Jahren.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Wenn ich die Frage aber vielleicht doch noch einmal wiederholen darf: Wissen Sie etwas zu den Ursachen des Konflikts? Ist der persönlich, ist der fachlich, ist der – wie jetzt unterstellt wird oder vermeint wird – politisch, oder kann man das im Nachhinein vielleicht gar nicht mehr so genau festmachen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das ist insofern schwierig zu sagen, als da mehrere Facetten mitgespielt haben. Das war natürlich auch persönlich, es war aber auch strukturell bedingt – also die Struktur habe ich auch angesprochen, es waren persönliche Sachen –, es hat auch den Ursprung in anderen Verfahren, die heute nicht Gegenstand sind, gehabt, und diese Verwerfungen haben zu einem tiefen Vertrauensverlust geführt. Diesen Vertrauensverlust - - Da ging es mir halt darum, dieses Vertrauen wiederherzustellen und zu schauen, wie wir wieder zu einer guten, professionellen und vertrauensvollen Arbeit zurückkehren können.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.
Wenn ich jetzt zu meiner nächsten Frage kommen darf – Sie haben die Aufsicht, die Sie sozusagen verändert haben, wo Sie Änderungen eingeführt haben, angesprochen –: Sie haben in einer Anfragebeantwortung Anfang dieses Jahres – wie auch heute schon angesprochen – ausgeführt, dass die Aufsicht jetzt sozusagen teilweise von einem Oberstaatsanwalt aus Innsbruck, der innerhalb der OStA Wien weisungsfrei gestellt ist, durchgeführt wird (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen), haben gleichzeitig aber auch ausgeführt: Daran, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien in allen sonstigen Fällen vorgesetzte Behörde der WKStA ist, ändert sich nichts!
Können Sie das jetzt bitte einfach anhand von faktischen Beispielen sagen: Wofür ist der Oberstaatsanwalt aus Innsbruck in der Zusammenarbeit mit der WKStA zuständig und wofür ist weiterhin die Oberstaatsanwaltschaft Wien zuständig?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also Sie haben es richtig angesprochen: Aufgrund der Ermittlungen sowohl strafrechtlicher als auch disziplinarrechtlicher Natur war es notwendig, hier eine neue Lösung herbeizuführen.
Da es gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien strafrechtliche und disziplinarrechtliche Vorwürfe gab, stand die Frage im Raum: Ist denn die OStA Wien strukturell befangen? Deshalb hat es ein umfassendes Gespräch mit allen Beteiligten gegeben, die auch zur Übereinkunft gekommen sind, dass die Aufsicht über den gesamten Ibizakomplex – und das ist natürlich mehr als nur das Casag-Verfahren – einem eigens dafür zugeteilten, innerhalb der OStA Wien weisungsfrei gestellten Oberstaatsanwalt übertragen wird. Also er ist jetzt nicht mehr der Leitung der OStA Wien unterstellt, und ich glaube, das war auch ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Ruhe in diese ganze Sache reinzubringen, weil es keine Weisungen vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs geben kann. Der Oberstaatsanwalt aus Innsbruck ist somit quasi die Ober- -, übt die Dienst- und Fachaufsicht über den gesamten Ibizakomplex aus. Das hat sich in den letzten Monaten meines Erachtens – zumindest das, was mir gesagt wird – auch bewährt.
Mir ist wichtig, klarzustellen, weil das, glaube ich, auch immer wieder verwechselt wird: Die Person ist nicht weisungsfrei im Allgemeinen, sondern sie ist natürlich dem Ministerium berichtspflichtig und natürlich auch weisungsgebunden.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Eine letzte Frage darf ich vielleicht stellen – ganz anderes Thema –, es geht um die Chats, die auch betreffend Abteilungsleiterin Martini bekannt geworden sind. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Darf ich Sie fragen, ob es in Bezug auf die Frau Abteilungsleiterin irgendwelche Konsequenzen dienstrechtlicher oder sonstiger Art gegeben hat oder nicht?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also nach Bekanntwerden der Chats wurde natürlich die Abteilungsleiterin aufgefordert, hier auch Stellungnahmen abzugeben, welche Erinnerungen sie zu diesen Chats hatte. Es wurden auch Vertreter der OStA Wien befragt, ob sie Wahrnehmungen hatten, und es wurde selbstverständlich auch geprüft. Veranlassungen von der jetzigen Abteilungsleiterin Martini konnten nicht nachgewiesen werden und damit gab es auch keine Dienstverfehlung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen herzlichen Dank, ich wäre damit am Ende. – Danke schön.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Redezeitvereinbarung ist den Abgeordneten bekannt und im Sinne der Redeordnung darf ich Frau Abgeordneter Krisper das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben im letzten U-Ausschuss ausreichend die unterschiedlichen Torpedierungsversuche auf die Arbeit der WKStA herausgearbeitet. Als Sie hier waren, haben Sie 16 Mal von prüfen gesprochen, 17 Mal gesagt: Es wird geprüft!, zehn Mal, dass Sie Gespräche führen.
Was sind denn bitte heute, da Sie fast ein ganzes Jahr später wieder bei uns sind, Ihre Wahrnehmungen dahin gehend, ob es unzulässige Einflussnahmen auf die Ermittlungen in der Ibizaaffäre gegeben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht nur vorweg: Als Bundesministerin ist es meine Pflicht, nach dem Gesetz zu handeln, daher prüfe ich selbstverständlich auch jeden Vorwurf, der im Raum steht. Es würde, glaube ich, auch kein gutes Bild abwerfen, wenn ich nicht Prüfungen voranstellen würde. Dementsprechend kann ich sagen, dass im Laufe der letzten zwei Jahre aus der Vergangenheit heraus, insbesondere jetzt, durch die aufgetauchten Chats, einige Sachverhalte und Vorwürfe an mich herangetragen wurden, die unterschiedliche Personen betroffen haben, und ich habe immer und jedes Mal eine dienstrechtliche beziehungsweise strafrechtliche Prüfung veranlasst.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? – Es hat viele Gespräche gegeben und aus diesen Gesprächen haben sich viele Handlungen abgeleitet. Wie ich bereits ausgeführt habe, haben wir in der Dienst- und Fachaufsicht, insbesondere in der Aufsicht über die WKStA grundlegende Veränderungen vorgenommen, sodass man durchaus sagen kann, dass diese Aufsicht jetzt auch gut und sehr professionell und sehr ruhig funktioniert. Ich glaube, dass das auch ein Erfolg der letzten zwei Jahre ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Machen wir es konkreter: Wichtig wäre ja, wenn Missstände bekannt werden – und Sie wissen über Missstände oft schneller Bescheid als die Öffentlichkeit –, dass zeitnah von Ihrer Seite gehandelt und nicht nur gesprochen wird; daher kommen wir gleich zu Oberstaatsanwalt Fuchs: Ihnen wurde, haben Sie gemeint, berichtet, dass vonseiten der WKStA gemeint wird, hier liefe jetzt mit der Änderung bei der Fach- und Dienstaufsicht alles gut.
Es war aber gerade Weratschnig, der bei uns im U-Ausschuss sagte, als er vor Kurzem hier war (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen), dass es für ihn ein einzigartiges Vorgehen sei und er es nicht verstehe, warum es keine weiteren Konsequenzen über die Suspendierung von Pilnacek hinaus gibt, weil ja diese Konstruktion schließlich nur umgeht, dass man die Frage: Warum wird Oberstaatsanwalt Fuchs aufgrund dessen, was jetzt im Raum steht, nicht suspendiert?, nicht beantwortet – daher die Frage an Sie.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Was ist noch einmal die Frage?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum Sie Oberstaatsanwalt Fuchs nicht suspendieren, einstweilig. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Alle Vorwürfe, die aufgetaucht sind, und alle Chatnachrichten, die aufgetaucht sind - - Sie haben es richtig gesagt, man darf nicht nur reden, man muss auch handeln, deswegen bin ich damit nicht an die Öffentlichkeit gegangen, sondern habe diese Chats und die Vorwürfe, die im Raum gestanden sind, selbstverständlich der dafür zuständigen Sektion für Dienstsachen, aber auch der Sektion für strafrechtliche Ermittlungen angezeigt, und das wird auch geprüft; das wurde auch geprüft.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, es wird wieder geprüft - -
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Und vielleicht, weil Sie die Suspendierung angesprochen haben: Es ist halt auch so, dass es einen gewissen gesetzlichen Rahmen gibt, wann man Personen suspendieren kann. Und das ist ein ganz, ganz großer – und zum Glück großer – Unterschied, dass es andere gesetzliche Regelungen für Beamtinnen und Beamte und eine andere gesetzliche Regelung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt.
Wenn ich Ihnen das auch vorlesen kann, nach dem § 147 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – welche Voraussetzungen für die einstweilige Verfügung gegeben sind, das ist im § 147 geregelt –: „In dringenden Fällen können sowohl der unmittelbar vorgesetzte Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter als auch die Leiterin oder der Leiter der Dienstbehörde die einstweilige Suspendierung verfügen; sie sind jedoch verpflichtet, die Sache gleichzeitig und unmittelbar an das zuständige Disziplinargericht zu verweisen, das ohne Verzug nach Anhörung des Disziplinaranwaltes über die Suspendierung zu entscheiden hat. Mit dieser Entscheidung tritt die einstweilige Suspendierung außer Kraft.“ (Abg. Krisper: Ja!)
Und ich verweise auch auf den § 146, welche die Voraussetzungen für die Suspendierung sind: „Das Disziplinargericht kann ohne mündliche Verhandlung die Suspendierung des Beschuldigten vom Dienst verfügen, wenn dies mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der ihm zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse liegt oder zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erscheint.“ (Abg. Krisper: Ja!)
Wichtig dabei ist, dass wir selbstverständlich auch - - vielleicht zu erwähnen, dass ich vor einem Jahr auch die Suspendierung angeregt habe, und der Oberste Gerichtshof hat anhand dieser gesetzlichen Grundlagen entschieden, dass diese nicht durchgeführt werden kann.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Ministerin, ich kann den Paragrafen mittlerweile auch schon auswendig.
Erstens geht es um die einstweilige Suspendierung, die Sie in analoger Anwendung des Paragrafen vornehmen könnten, weil es für Leiter der Staatsanwaltschaft eben keinen gibt, aber hier für die Mitarbeiter. Es kann nicht sein, dass ein Leiter nicht einstweilig suspendiert werden kann.
Zweitens geht es auch um das zeitnahe Handeln. Seitdem Sie die erste Prüfung wiederum animiert haben, angeregt haben, kam es ja zu weiteren Erkenntnissen und weiteren Sachverhalten, die natürlich eine Suspendierung auch Ihrerseits hier einstweilig möglich machen.
Zu zeitnah möchte ich auch noch ausführen: Sie erinnern sich, dass im Juli 2020 Weratschnig und andere bei Ihnen zu einem Gespräch waren (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson), und Sie erst im August 2021 die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht hier geändert haben – das heißt, weder einstweilige Suspendierungen noch ein zeitnahes Handeln für diese Alternativlösung, die auch nur ein halber Schritt ist, weil, wie Sie wissen, ja weiterhin noch zwei Stellvertreter von Oberstaatsanwalt Fuchs hier tätig sind und – wie auch Weratschnig ausgeführt hat – halt das Ganze keine klare Lösung der vorhandenen Befangenheits- und sonstigen Problematiken ist.
Warum sehen Sie das anders?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wie ich bereits angeführt habe, gab es nach der Sicherstellung letztes Jahr (die Vertrauensperson übergibt der Auskunftsperson ein Schriftstück) eine Änderung der Geschäftsverteilung; das war letztes Jahr im März. Da hat es eine Sicherstellung gegeben, deswegen haben wir sofort eine Änderung der Geschäftsverteilung veranlasst. Somit ist der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs nicht mehr für die Justizverwaltungsagenden sowie auch - - also eben für die Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA zuständig.
Wir haben auch eine Disziplinaranzeige beim OGH eingebracht, samt Anregung der Suspendierung. Diese wurde vom OGH auch entschieden: dass der Leitende Oberstaatsanwalt nicht zu suspendieren ist. Und ich glaube nicht, dass Sie dann davon ausgehen, dass wenn der OGH, also der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass die Person nicht zu suspendieren ist, dass man dann die Person danach vorläufig suspendieren kann. Diese vorläufige Suspendierung müsste ja dann vor demselben Obersten Gerichtshof auch halten. Und die Gründe, die der Oberste Gerichtshof genannt hat, dass es eben zu keiner Suspendierung gekommen ist, die gleichen Gründe würden ja für die vorläufige Suspendierung gelten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, nur kamen seitdem neue Sachverhalte dazu.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, selbstverständlich kamen neue Sachverhalte, und diese neuen Sachverhalte werden sowohl dienstrechtlich als auch - - sie wurden dienstrechtlich als auch strafrechtlich geprüft.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Werden? Futur Präsens oder Gegenwart. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das habe ich jetzt akustisch nicht verstanden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Werden geprüft werden oder werden sie schon geprüft?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie wurden schon geprüft.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und aufgrund der neuen Sachverhalte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Um hier nichts Falsches zu sagen: Es gibt einige Vorwürfe, und ich bin mir nicht sicher, ob jetzt alle geprüft wurden oder ob sie noch geprüft werden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann bitte schauen Sie sich die Sachverhalte an und Ihr mögliches Tätigwerden aufgrund des einschlägigen Paragrafen!
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht noch einmal zur Konkretisierung: Wir haben alle Sachverhalte angezeigt. Alle Sachverhalte werden geprüft, manche davon wurden geprüft, andere wahrscheinlich – weiß ich jetzt nicht, weil es natürlich viele Sachen sind (Abg. Krisper: Viele!), und ich möchte mich jetzt nicht in irgendwelche Unklarheiten verstricken. Also meine Antwort habe ich diesbezüglich schon gegeben, ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu den Ressourcen. Laut Anfragebeantwortung an mich war ein „höherer [...] Besetzungsgrad [...] in Ermangelung geeigneter Interessent:innen“ für dieses Verfahren nicht möglich „zu erzielen.“ (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Welche Schritte setzen Sie, um auch dem Mangel an Interessenten entgegenzutreten? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also zur Frage, welche zusätzlichen Ressourcen für die Entlastung der WKStA gestellt wurden, kann ich Ihnen sagen, dass wir insbesondere mit einem Blick auf die aktuelle Personalsituation bei der WKStA folgende Maßnahmen ergriffen beziehungsweise initiiert haben: Es gab eine Aufstockung der Planstellen um 10 Prozent im Jahr 2020; es gab aktive Kontaktaufnahme mit potenziellen Interessentinnen und Interessenten an Zuteilungen oder Nennungen; es gab wiederholte und laufende Ausschreibungen freier Planstellen; Zuteilung einer Sprengelstaatsanwältin mit 1. Februar 2021; Zuteilung einer Oberstaatsanwältin von der Oberstaatsanwaltschaft Wien; bundesweite InteressentInnensuche für Ernennungen und Dienstzuteilungen zur WKStA im ersten Quartal, die eine Zuteilung mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2021 nach sich zog; InteressentInnensuche für Ernennungen und Dienstzuteilungen zur WKStA im zweiten Quartal 2021; Zuteilung von Personal, insbesondere RechtspraktikantInnen zwecks Unterstützung bei Chatauswertungen für den Ibiza-Untersuchungsausschuss und Vorbereitung einer Zuteilung eines Staatsanwalts, einer Staatsanwältin aus dem Sprengel der OStA Graz zur WKStA; Einrichtung – und ich glaube, das ist auch besonders wichtig – einer dritten Planstelle für einen Ersten Stellvertreter der Leiterin in der WKStA mit 15. Dezember, die jetzt mit 1. April besetzt wird – ich glaube, das war auch ein ganz wichtiger Schritt, um auch die Leiterin der WKStA zu stärken –, und es gab auch eine Zuteilung einer Richterin aus dem LGZ Graz zur WKStA seit eben 17. Jänner 2022 bis auf Weiteres – ich glaube, die Richterin ist allen hier bekannt, auch aus dem Untersuchungsausschuss –, und darüber hinaus wurde mit dem Budget 2022 eine weitere Verbesserung für die WKStA durchgesetzt, die WKStA bekommt nämlich jetzt auch die vielgeforderte Mediensprecherin.
Wie Sie wissen, bin ich hier auf der Seite meiner nachgeordneten Dienststellen und kämpfe tagtäglich für mehr Personal und auch mehr Budget in diesem Zusammenhang. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht mir konkret um das Ibizaverfahren, zu dem hier wiederholt – seit Beginn dieses Untersuchungsausschusses – Vertreter der Justiz, der Staatsanwaltschaft sagen, sie bräuchten mehr personelle Kraft in diesem Verfahren; konkret, vor drei Wochen, Weratschnig wiederum: sie bräuchten fünf Personen mehr. Jilek kam zurück. Sie hat hier ja schon ausgesagt, dass sie aufgrund der zermürbenden Fachaufsichtsausübung durch Oberstaatsanwalt Fuchs ging. Ihre Unterstützung war zu dieser Zeit nicht wahrnehmbar. Sie kam nun zurück.
Aber wie werden Sie sich, das wäre konkret meine Frage, für dieses Verfahren – das können Sie machen – bemühen, dass hier die zuständigen personellen Ressourcen da sind, um objektiv und effizient ermitteln zu können? Das Verfahren wird größer, es gibt immer mehr Beschuldigte, es ist politisch brisant und ist schon bis jetzt nicht sehr effizient abgelaufen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also vielleicht weil Sie die Oberstaatsanwältin und auch Richterin Jilek angesprochen haben: Ja, sie hat damals von Störfeuern gesprochen, auch zermürbender Fachaufsicht, und ich bin wirklich sehr froh, dass sie auch in die WKStA zurückgekommen ist, weil das ja auch davon zeugt, dass es jetzt gut und professionell funktioniert, wie ich das auch eingangs gesagt habe.
Weil Sie auch noch einmal erwähnen: Was tun Sie, damit es der WKStA personell besser geht? – Ich habe Ihnen vorhin ausgeführt, was wir alles gemacht haben, insbesondere im Bereich der Zuteilungen, Interessentensuche, neue Planstellen, die im letzten oder vorletzten Budget möglich waren; wir werden selbstverständlichen auch im nächsten Budget, bei den nächsten Budgetverhandlungen, mehr Planstellen für die Staatsanwaltschaften fordern. Sie haben vollkommen recht, das ist ein sehr, sehr brisantes Verfahren, ein politisch besonders heikles Verfahren, das immer in der Medienöffentlichkeit ist, wenn sich etwas tut.
Und natürlich, die Auswertungen für den Untersuchungsausschuss, zu denen wir verpflichtetet sind, und das sind Tausende, Tausende, Tausende, Hunderttausende Nachrichten, Chatnachrichten und E-Mails, führen ja auch dazu, dass wir dort auch mehr Personal hinschicken müssen; insbesondere eben auch die Zuteilung von RichteramtsanwärterInnen, um auch die ermittelnden Staatsanwälte und Staatsanwältinnen hierbei zu unterstützen.
Eines ist klar: Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist natürlich, das Ermittlungsverfahren zu führen. Und ja, wir haben sowohl vom Untersuchungsausschuss als auch vom Verfassungsgerichtshof den Auftrag bekommen, zusätzlich zu der Aufgabe, auch für den Untersuchungsausschuss die Chatauswertungen vorzunehmen. Das tun wir selbstverständlich, weil wir uns auch an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes halten, aber natürlich erfordert das auch mehr Ressourcen und führt auch zu gewissen Verzögerungen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben die Planstellen angesprochen. Wie viele Mascherlposten gibt es denn noch in der WKStA? Das verstärkt ja schließlich das Personalproblem noch. – Wie viele Mascherlposten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht wollen Sie das konkretisieren, weil ich das so nicht beantworten kann. Ich weiß, dass Sie oder Ihre Fraktion immer wieder Anfragen, parlamentarische Anfragen, dazu stellen, die wir diesbezüglich alle wahrheitsgemäß und umfangreich beantworten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie wissen es nicht? Das bindet ja Ressourcen. Es könnte ja eine Ministerin Edtstadler zurückkommen, was dann auch - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich bitte grundsätzlich dazu sagen: Wenn die Frau Bundesministerin diese Fragen bis jetzt beantwortet hat, glaube ich, ist es interessant und wir sind ihr auch dankbar dafür. Ich möchte aber schon sagen, dass es viel die aktuelle Willensbildung eines Vollziehungsorgans und nicht mehr den Untersuchungsgegenstand betrifft, und ich würde daher meinen, dass sie es ausreichend beantwortet hat, für unser aller Interesse. Ich würde Sie daher bitten, beim Untersuchungsgegenstand zu bleiben.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es betrifft die Ressourcen der WKStA, die natürlich entsprechend davon zeugen, wie effizient sie ermitteln kann, auch in dem Verfahren, das wir uns hier ansehen. Ich denke, es ist sehr wohl zentral für den Untersuchungsgegenstand. Die Antwort war aber eh schon vielsagend.
Da Sie angesprochen haben, dass Jilek zurückkam: Die ÖVP hat ja die Attacken auf die WKStA auch medialer Natur reduziert, eher weil die internen Umfragen hergaben, dass es nicht gut ankommt, und nicht weil hier ein Umdenken stattfand.
Haben Sie das Gespräch mit den jeweiligen ÖVP-Vertretern gesucht, da Sie sich medial nicht sehr oft, sondern eher selten nach solchen Attacken zu Wort gemeldet haben, um hier auf die Vertreter einzuwirken, dass man sich als Partei, besonders als betroffene, nicht zu politisch brisanten Verfahren äußern sollte? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe immer wieder medial auch gesagt, dass Kritik, die unsachlich ist, oder wenn sie als Mittel einer politischen Kampagne darauf abzielt, rechtsstaatliche Institutionen zu delegitimieren oder unter Druck zu setzen, dass die für den Rechtsstaat sehr gefährlich und auch eine unverantwortliche Grenzüberschreitung sein kann, und da muss man auch entschieden entgegentreten. Ich habe mich auch, sowohl öffentlich, aber auch in vielen Gesprächen mit dem Koalitionspartner, stets schützend vor die Justiz gestellt und auch immer auf die Sachlichkeit gedrungen. (Abgeordneter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass das in Summe vonseiten der WKStA als nicht ausreichend wahrgenommen wird, zeigt sich daran, dass vor Kurzem der Dienststellenausschuss an Sie einen offenen Brief gerichtet hat, den ich hiermit vorlege. Das ist die Vorlage Nummer 2.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 5 Sekunden Redezeit!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dieser ist medial bekannt, und da ich keine Zeit mehr habe nur die Bitte, mir die Frage zu beantworten, was Sie aufgrund dieses Drängen des Dienststellenausschusses auf Handeln Ihrerseits schon für Tätigkeiten eingeleitet haben und intendieren zu tun. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben gesagt, Sie werden mir den Brief vorlegen. Vielleicht - - (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vorlage 2. Wir machen das jetzt elektronisch, Sie sollten es vor sich haben. Sie kennen ihn auch. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht nur eingangs: Also dieser Brief ist aus dem Jahr - -, vom 17. Februar 2022, der Untersuchungszeitraum geht bis zum 11. Oktober 2021. Ich weiß jetzt nicht, warum wir uns mit diesem Brief beschäftigen. Ich kann Ihnen trotzdem sagen, ich habe den Brief zum Anlass genommen und habe den Dienststellenausschuss zu mir ins Ministerium eigeladen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Der Nächste in der Reihe der Fragesteller ist von der ÖVP. – Herr Abgeordneter Stocker, bitte.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Frau Bundesministerin, beginnen wir mit ein paar Überblicksfragen, bevor wir ins Detail gehen. Es ist vorhin schon die Frage gestellt worden, ob es eine unzulässige Einflussnahme auf die Ermittlungen der WKStA gegeben hat. Ich würde Sie bitten, mir zu beantworten, ob es Ihrerseits Wahrnehmungen für eine politische Einflussnahe auf die Ermittlungstätigkeit der WKStA gibt. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich glaube, dass sowohl Sie als auch der Verfahrensrichter aus dem letzten Untersuchungsausschuss mir die gleiche Frage gestellt haben, und ich würde sie auch gleich beantworten. Zum einen prüfen Sie ja die politische Verantwortung und – wenn ich das richtig entnehme – auch Einflussnahmen, und dieser Prüfung möchte ich – Ihnen und auch dem Untersuchungsausschuss – nicht vorgreifen. Sie alle haben alle Unterlagen von uns bekommen, und ich würde dieser Prüfung des Untersuchungsausschusses nicht vorgreifen wollen.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich würde Sie bitten, meine Frage zu beantworten, nämlich ob Sie Wahrnehmungen dazu haben.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wahrnehmungen zu was?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Zu einer politischen Einflussnahme auf die Ermittlungstätigkeit der WKStA im Ibizaverfahren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Beurteilung!
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter! Ich würde meinen, auch wenn Sie das Wort Wahrnehmungen verwenden, es ist einfach eine Einschätzungsfrage. Das ist ja nicht eine Frage, die sozusagen mathematisch beantwortet werden kann. Daher glaube ich, dass es eher keine Wahrnehmungsfrage ist. (Abg. Stocker hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Stocker gemeldet. – Bitte schön.
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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Bei allem Respekt, Frau Verfahrensrichterin, es geht mir nicht um eine mathematische Aufzählung eins, zwei, drei, vier, sondern es geht mir um eine materielle Auskunft, ob es in diesem Verfahren nach Kenntnis der Frau Bundesminister eine politische Einflussnahme gegeben hat. Das ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Dann würde ich Sie bitten, genau zu definieren, was Sie mit politischer Einflussnahme – in Abgrenzung von politischer zu zum Beispiel rein rechtlicher oder fachlicher Einflussnahme – meinen.
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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Außerhalb der Redezeit präzisiere ich diese Frage: Politische Einflussnahme bedeutet, dass von Personen aus politischen Motiven oder im politischen Zusammenhang die Ermittlungen der WKStA beeinflusst worden sind beziehungsweise diese Ermittlungen im Ibizaverfahren beeinflusst worden sind.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn die Frau Bundesministerin die Frage beantworten kann, dann kann sie sie beantworten, aber über die Motive anderer Personen Antwort zu geben halte ich für schwierig. (Abg. Stocker hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung: noch einmal Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte.
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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht mir nicht um eine Motiveinschätzung, aber wir reden darüber, dass in der WKStA die Personen, die ermitteln, sich beschweren, dass sie immer wieder behindert worden sind. Jetzt frage ich Sie – machen wir es ganz einfach –: Hat es außerhalb der Dienst- und Fachaufsicht Einflussnahme auf die Ermittlungen im Ibizaverfahren gegeben?
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: So, würde ich meinen, ist die Frage zulässig.
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Dr. Alma Zadić, LL.M.: Und ich kann Ihnen einfach noch einmal antworten: Wir haben Ihnen aus dem Justizministerium alle Akten, alle Vorgänge, alles geliefert, was im Zusammenhang mit Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeiten im Zusammenhang steht.
Ich bin weder ermittelnde Staatsanwältin noch bin ich Leiterin der WKStA noch bin ich in der Oberstaatsanwaltschaft, um eigene Wahrnehmungen zu haben, wo es wie zu welchen Sachen gekommen ist. Das müssen Sie prüfen. Sie haben alle Unterlagen bekommen. Es ist Ihre Aufgabe.
Also wenn Sie mich nach meinem Wissensstand fragen: Bei mir hat keiner versucht, die Verfahren zu beeinflussen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich noch einmal Kollege Stocker gemeldet. – Bitte schön.
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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich stelle jetzt mehrfach dieselbe Frage und die Frau Bundesminister verweist mich auf eine Leseübung. Das ist nicht meine Aufgabe, hier vorzulesen, sondern es ist Ihre Aufgabe, die Fragen zu beantworten! Und die Frage war nicht, ob bei Ihnen interveniert worden ist, sondern meine Frage ist, ob Sie Wahrnehmungen haben, ob außerhalb der Dienst- und Fachaufsicht auf das Ibizaverfahren Einfluss genommen wurde. Wenn Sie es nicht haben, sagen Sie Nein, und wir sind bei der nächsten Frage. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Stögmüller. – Bitte schön.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nur ganz kurz: Ich glaube, wie die Frau Ministerin antwortet, die befragte Person, kann man sich nicht aussuchen. Ich finde diese Abgrenzung schon ein bisschen schwierig: Was ist politische Einflussnahme von außen? Ist es dann die Postenbestellung, Postenbesetzung? Vielleicht kann man das konkretisieren.
Ich finde ja die Frage eh nicht unspannend, aber das kann man vielleicht noch einmal ein bisschen konkretisieren, dann wäre das ja eh einfach. Aber eine Beantwortung einer Frage zu kommentieren, die die Frau Ministerin schon beantwortet hat - - Aber vielleicht sieht die Verfahrensrichterin das anders.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, ich sehe es prinzipiell nicht anders, weil ich eben der Meinung bin, wie ich es vorhin schon gesagt habe, dass die Frau Bundesminister natürlich wahrnehmen kann, ob es eine Einflussnahme außerhalb der Dienst- und Fachaufsicht gegeben hat, wie Sie es gemeint haben, aber ob das aus politischen Motiven der einflussnehmenden Person ist, glaube ich, würde ich nicht meinen, dass sie das einschätzen kann und auch nicht muss, weil ganz einfach, wie die Frau Bundesminister auch richtig gesagt hat, derartige Entscheidungen oder Einschätzungen letztendlich zuständigen Stellen zustehen und nicht ihr persönlich.
*****
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich fahre mit meiner Befragung fort, halte aber fest, dass seitens der Frau Bundesministerin keine Wahrnehmungen für eine Einflussnahme außerhalb der Dienst- und Fachaufsicht hier zur Kenntnis gebracht werden können.
Kommen wir zu dieser Konfliktsituation, in der sich die WKStA befindet, erstaunlicherweise sowohl hinsichtlich der Dienst- und Fachaufsicht, Rechtsschutzbeauftragten, den Ermittlungsbehörden. Daher ein paar ganz grundsätzliche Fragen: Der Entzug der Ermittlungen hinsichtlich der Soko Tape, war das mit Ihnen abgesprochen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wir wurden davon zeitgleich verständigt.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Die Frage war nicht, wann Sie verständigt wurden, sondern ob es abgesprochen war, ob das Ihre Zustimmung findet, dieser Entzug der Ermittlungen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Welche - - Also die ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können ja entscheiden, welche Ermittlungsaufträge sie an die Kriminalpolizei stellen, da müssen sie mich nicht damit befassen.
Dementsprechend, um Ihre Frage konkreter zu beantworten: Nein, sie haben mich nicht um mein Okay gebeten; das müssen sie auch nicht. Wir haben – ich glaube, zeitgleich – auch ein Schreiben bekommen, dass das passiert ist, und die Begründung, warum es passiert ist.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Unterstützen Sie diese Maßnahme? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und blättert in ihren Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Grundsätzlich habe ich großes Vertrauen, dass die Ermittlungsbehörden und die ermittelnden Staatsanwälte natürlich auch entscheiden können, welche Ermittlungsaufträge sie erteilen oder eben nicht erteilen. Ich habe Vertrauen, dass das aus wohlüberlegten Gründen auch so passiert ist.
Ich habe selbstverständlich auch gleich das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht, um eine Lösung herbeizuführen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und blättert in ihren Unterlagen.)
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage hat sich nicht auf Ihr Vertrauen bezogen, sondern ob Sie diese Maßnahme des Ermittlungsentzuges unterstützen, weil ja dadurch derzeit nicht ermittelt wird.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das ist so nicht korrekt, dass nicht ermittelt werden kann. Die Ermittlungen sind nicht gefährdet.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wer ermittelt derzeit im Ibizaverfahren?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe sofort, nachdem das bekannt geworden ist, mit dem Innenministerium oder mit dem Innenminister gesprochen. Es hat auf unseren Kabinettsebenen Gespräche gegeben. Es hat auch bereits Gespräche gegeben mit der Fachebene, sowohl mit Generaldirektor Ruf als auch mit Sektionschefin Göth-Flemmich. Es wird jetzt nach einer Lösung gesucht. Aber nichtsdestotrotz: Die ermittelnde Staatsanwaltschaft kann immer entscheiden, also insbesondere der fallführende Staatsanwalt, mit welchen Ermittlungshandlungen die Kriminalpolizei beauftragt wird und mit welchen nicht.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage war – Sie haben gesagt, die Ermittlungshandlungen sind nicht gefährdet –: Wer ermittelt im Ibizaverfahren?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe es jetzt akustisch nicht verstanden.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Es war dieselbe Frage wie vorhin: Wer ermittelt im Ibizaverfahren?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann Ihnen gleich noch einmal dieselbe Antwort sagen: Die Ermittlungen sind nicht gefährdet.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Zur Geschäftsordnung: Frau Verfahrensrichterin! Es ist jetzt mehrfach so, dass die Frau Bundesminister auf Fragen antwortet, die ich nicht stelle, aber auf die gestellten eben nicht. Ich würde schon bitten, dass man darauf drängt – sie steht unter Wahrheitspflicht, sie sagt, die Ermittlungen sind nicht gefährdet. Wenn sie nicht gefährdet sind, müssen Sie auch wissen, weshalb sie nicht gefährdet sind und wer ermittelt. Gespräche sind keine Ermittlungen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht noch einmal klarstellend: Das Verfahren führt die WKStA und sie kann selbstverständlich selber auch ermitteln. Bei Zwangshandlungen braucht es eine Kriminalpolizei.
Und ich möchte noch einmal betonen, denn das war das Erste, was ich gefragt habe: Sind die Ermittlungen dadurch gefährdet?, meine Rückmeldung war: Nein.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Und das reicht Ihnen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Selbstverständlich schauen wir mit dem Innenminister, dass wir eine Lösung herbeiführen, denn eine Einheit wird es brauchen, sollte es Zwangsmaßnahmen geben, und deswegen werden gerade Gespräche geführt. Aber derzeit ist es so, dass die Ermittlungen nicht gefährdet sind, weil die WKStA das Verfahren auch führt.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich komme zur nächsten Frage – ich halte fest, Sie wissen nicht, wer ermittelt –: Haben Sie überhaupt einen Überblick im Ibizaverfahren, wie viele Aktenzahlen in diesem Ibizakomplex beinhaltet sind und in welchem Stadium sich die Verfahren befinden?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich muss noch einmal kurz Ihre Unterstellung klarstellen: Die WKStA ermittelt selbst, und wie der Oberstaatsanwalt Weratschnig auch klargestellt hat: Sie werten ja auch Sachen, die sie haben, auch selbst aus. Nichtsdestotrotz braucht es natürlich für erfolgreiche Ermittlungen eine Kriminalpolizei, und welche Einheit das jetzt sein wird, darüber wird gerade mit dem Innenministerium und auf der Fachebene diskutiert. Derzeit sind die Ermittlungen nicht gefährdet, denn sie laufen weiter. Daher würde ich Sie bitten, diese Unterstellung auch zurückzunehmen und auch die erste Unterstellung in Ihrer vorherigen Frage, dass ich - -, zu meinen Wahrnehmungen, diese Frage habe ich Ihnen auch beantwortet.
Und ich möchte auch noch einmal betonen, es laufen zahlreiche dienstrechtliche und strafrechtliche Ermittlungen in unterschiedlichen Sachen aufgrund unterschiedlicher Unzulässigkeiten und Vorwürfe, daher kann ich Ihnen diese erste Frage, die Sie mir gestellt haben, so pauschal auch nicht beantworten.
Bei mir persönlich hat es keine Einflussnahme gegeben. Alles andere: sollte irgendwas aufgetaucht sein, sollte irgendwas auftauchen, da erstatten wir regelmäßig Anzeigen und dienstrechtliche Prüfungen.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn Sie bitte die gestellte Frage beantworten würden.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie die noch einmal wiederholen, denn ich musste ja Ihre Unterstellungen klarstellen?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Außerhalb der Redezeit: Ich nehme keine einzige Unterstellung, so wie Sie es bezeichnen, zurück, weil Sie meines Erachtens die Fragen nicht beantworten.
Ich wiederhole die Frage noch einmal: Haben Sie einen Überblick über die Aktenzahlen im Ibizakomplex, wie viele Verfahren geführt werden und wie der Verfahrensstand ist?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben in der nächsten Befragungsrunde die Leiterin der WKStA, ich glaube, diese Frage kann sie Ihnen wesentlich besser beantworten, denn zu mir kommen im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht nur sehr heikle Akten und Sachen, die dann über den Weisungsrat gelaufen sind.
Also ich bitte Sie, ich bin nicht ermittelnde Staatsanwältin und ich werde mit Sicherheit nicht Akten zu mir ins Kabinett einfordern. Und deswegen kann diese Frage eigentlich nur entweder von der Leiterin der WKStA oder von den Leitenden Staatsanwälten beantwortet werden.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass ein Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck die Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA im Ibizaverfahren ausübt, der nur mehr Ihnen weisungsgebunden ist. Das heißt, dann muss er ja an Sie auch berichten.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der Oberstaatsanwalt aus Innsbruck ist der OStA Wien zugeteilt, innerhalb der OStA Wien weisungsfrei gestellt und natürlich aber innerhalb des Ministeri- -, dem Ministerium weisungsgebunden und unterliegt natürlich auch der Dienst- und Fachaufsicht.
Wir haben ja auch in diesem ganzen Konstrukt dann den Weisungsrat. Und – vielleicht ist das auch irgendwie einfach nur einmal zur Klarstellung – der Oberstaatsanwalt aus der Oberbehörde berichtet ja nicht an mich direkt, sondern das geht an das Ministerium. Die zuständige Sektion prüft das, sie schickt Vorschläge zum Weisungsrat, der Weisungsrat gibt Empfehlungen ab, weil er auch als beratendes Organ tätig ist. Das wird dann noch einmal von der Sektion geprüft, und es gibt einen Erledigungsvorschlag der Sektion, der von einem Mitarbeiter in meinem Kabinett, der für die Einzelstrafsachen zuständig ist, noch einmal gesichtet wird.
Vielleicht auch, um Ihnen auch das Verständnis oder das Konstrukt der Justiz etwas näher zu erläutern: Es werden nicht Akten zu mir geschickt und es werden auch nicht Akten dem Ministerium geschickt oder dem Weisungsrat. Es werden Berichte raufgeschickt. Und es werden nicht in jedem kleinen Schritt Berichte raufgeschickt. Wir haben ja zum Glück auch die Berichtspflicht reduziert, damit die Staatsanwaltschaft auch in Ruhe arbeiten kann und auch in Ruhe ermitteln kann. Wir haben auch diese Dreitagesberichtspflicht abgeschafft, ... drei Tage vor einer Hausdurchsuchung in solchen brisanten Verfahren berichtet werden muss, ja zum Glück. Und deswegen kann ich Ihnen diese Detailfrage nicht beantworten.
Und wie ich gehört habe beziehungsweise gelesen habe, konnte Ihnen auch Oberstaatsanwalt Weratschnig diese Frage auch nicht konkret beantworten, der ja in der Behörde sitzt. Wie erwarten Sie dann von einer Ministerin, dass sie den gesamten Akt kennt? – Gott sei Dank kenne ich nicht den gesamten Akt, denn ich bin nicht ermittelnde Staatsanwältin, und es ist eine politische Funktion des Justizministers, der Justizministerin, und als solche habe ich nicht in Akten herumzustöbern.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Aufgrund der Brisanz dieses Ibizakomplexes wäre es halt schön, wenn sich irgendjemand in Ihrem Ministerium in dem Verfahren auskennen würde, aber ich nehme zur Kenntnis, ich werde die Frage auch anderen noch stellen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Meine Frage, die ich an Sie richte, ist: Die Frau Leiterin der WKStA hat sich über die Rechtsschutzbeauftragte medial geäußert und gemeint, sie wäre befangen, weil sie die Amtsverschwiegenheit verletzt hätte. War das mit Ihnen abgesprochen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht zu Ihrer Feststellung aus der letzten Frage: Das Verständnis, wie ein Justizminister zu arbeiten hat, ist bei mir wohl ein gänzlich anderes, denn ich mische mich mit Sicherheit nicht in die Aktenführung und die Akten der ermittelnden Staatsanwälte ein, denn die Staatsanwaltschaften führen den Akt und sie haben auch unbeeinflusst von mir zu arbeiten. Deswegen habe ich nicht zu wissen, wie der Akt ganz genau ausschaut. Ich nehme die Berichte zur Kenntnis und über die Erledigungsvorschläge der Sektion werde ich informiert, die werden auch freigegeben. Und so funktioniert unser Justizsystem, so sichern wir ab, dass die Justiz, die Gerichtsbarkeit und die unabhängige Rechtsprechung, auch tatsächlich unabhängig ist.
Könnten Sie nur die Frage zur Rechtsschutzbeauftragten Aicher noch einmal wiederholen?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Außerhalb der Redezeit wiederhole ich meine Fragen so oft Sie es wünschen: Die Frau Leiterin der WKStA hat sich öffentlich über die Rechtsschutzbeauftragte geäußert, und zwar dahin gehend, dass sie sie für befangen hält, weil sie mutmaßlich oder möglicherweise die Amtsverschwiegenheit nicht gewahrt hätte.
Und meine Frage ist, ob diese Äußerung mit Ihnen abgestimmt ist und ob Sie diese Ansicht teilen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die WKStA und die Leiterin der WKStA hat ausführlich und überzeugend dargestellt, dass es Gründe gibt, die zumindest für das Vorliegen des Anscheins der Befangenheit der Rechtsschutzbeauftragten Dr. Aicher sprechen.
Die Leiterin der WKStA hat auch angekündigt, zukünftige Zustellungen im Ibizaverfahrenskomplex nur zu eigenen Handen der Vertreterin der Rechtsschutzbeauftragten zu übermitteln. Und dieses Vorhaben ist vor diesem Hintergrund weder von der Oberbehörde noch vom Justizministerium beanstandet worden.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Verstehe ich Sie richtig, dass Sie diese Vorgangsweise als korrekt empfinden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und blättert in ihren Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben mich auch richtig verstanden. Das Vorhaben wurde der Oberbehörde und dann auch dem Justizministerium angezeigt, und es wurde nicht beanstandet.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Kennen Sie die Chats im Zusammenhang mit Frau Poppenwimmer als Mitarbeiterin der WKStA?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich lese keine Chats, aber ich lese mediale Berichterstattung.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es innerhalb der WKStA Unstimmigkeiten gibt, die im Zusammenhang mit Frau Poppenwimmer stehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie die Frage konkretisieren?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Nachdem wir den Chatverlauf jetzt nicht vorlegen können, ziehe ich die Frage zurück. Vielleicht stelle ich sie bei einer späteren Befragung.
Ich komme zu Sektionschef Pilnacek. Es wird immer wieder ein System Pilnacek kolportiert. Können Sie mit diesem Begriff etwas anfangen? Haben Sie Wahrnehmungen zu so einem System?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich persönlich habe den Begriff meines Wissens nicht verwendet.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich wiederhole die Frage außerhalb der Redezeit. Die Frage ist nicht, welche Begriffe Sie verwenden. Gibt es so ein System Pilnacek nach Ihren Wahrnehmungen im Ministerium, und wenn ja, wie sieht es aus?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Können Sie das konkretisieren, was denn genau Sie damit meinen?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich kenne den Begriff von dort, wo er kolportiert wurde: System Pilnacek. Können Sie damit nichts anfangen, dann bin ich beruhigt und sage: Okay, gut, das ist so, das gibt es nicht.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie wissen, dass gegen Sektionschef Pilnacek Verfahren laufen, dienstrechtliche und strafrechtliche Verfahren, und zu diesen möchte ich mich nicht äußern.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Es hat eine heimliche Aufnahme einer Dienstbesprechung durch Mitarbeiter der WKStA gegeben. Ist Ihnen das bekannt, und welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Soviel mir bekannt ist, handelt es sich dabei um das Eurofighter-Verfahren, und das ist nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bitte Sie, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards:Frau Bundesministerin, zugegebenermaßen würde ich diese Frage schon zulassen. Erstens ist es innerhalb des Untersuchungszeitraums, weil es diese Dienstbesprechung Anfang 2018 gewesen ist, und ganz sicherlich besteht ein Zusammenhang mit all diesen Konflikten, die dann entstanden sind und die wir hier im Untersuchungsausschuss besprechen. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank für diese Einschätzung. Die Frau Verfahrensrichterin hat, wenn ich das kurz zusammenfassen darf, festgestellt, dass diese Dienstbesprechung innerhalb des Untersuchungszeitraumes stattgefunden hat und aufgrund der Auswirkungen auch ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand besteht. Dieser Meinung schließe ich mich an und ersuche um Beantwortung.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, ich habe gehört, dass der Oberstaatsanwalt die Dienstbesprechung im Eurofighter-Verfahren am 1.9. ohne Wissen der übrigen Sitzungsteilnehmer aufgezeichnet haben soll. Soviel ich weiß, sind damals dem Justizministerium zugeteilte Generalanwälte zu dem Schluss gelangt, dass das keinen Tatbestand verwirklicht. Die Entscheidung, ob es dienstrechtliche Schritte gibt oder nicht oder einzuleiten ist oder nicht, haben meine Amtsvorgänger getroffen. Es fiel in die Amtszeit des ehemaligen Justizministers und Vizekanzlers Jabloner, und er hat die Entscheidung getroffen, dass keine disziplinarrechtlichen Schritte einzuleiten sind.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Eine ergänzende Frage dazu: Diese Aufnahme ist ja dann auch in die Öffentlichkeit gelangt, und das ist ein Umstand, der ja auch nicht nur für mediales Aufsehen gesorgt hat und auch dem Ansehen der Justiz alles andere als förderlich war. Wenn man jetzt sagt: Strafrechtlich, dienstrechtlich keine Konsequenz!, haben Sie darüber hinaus Handlungsbedarf gesehen, ja oder nein?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meine Amtsvorgänger haben sich mit dieser Frage beschäftigt, weil es ja in ihre Amtszeit gefallen ist. Es hat unter Justizminister Moser eine Dienstbesprechung gegeben, und weiters hat der ehemalige Justizminister und Vizekanzler Jabloner eine Entscheidung getroffen, und zwar die Entscheidung, dass da jetzt keine disziplinarrechtlichen Schritte einzuleiten sind. Darüber hinaus hat es eine Arbeitsgruppe gegeben, die sich auch mit dem Thema der Dienstbesprechungen auseinandergesetzt hat, und die ist zu einer Reihe von Empfehlungen gelangt, die dann letzten Endes in einen Erlass gegossen wurden, und diese Empfehlungen sind jetzt in Erlassform – also schon länger eigentlich in Erlassform – da.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wie lange habe ich noch?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1:24 Minuten.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Personalsituation in der WKStA. Es hat ja die Ausführungen des Herrn Gruppenleiters gegeben, dass er sich als unterbesetzt in der WKStA betrachtet. Sie haben gesagt, es bewerben sich immer wieder - -, oder Sie suchen Bewerber in der Justiz allgemein und vor allem auch für die WKStA.
Meine Frage ist: Wenn Sie bei den Postenbestellungen die Entscheidung treffen, haben Sie immer den Erstgereihten genommen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es sind wahnsinnig viele Personalentscheidungen zu treffen, weil es sehr, sehr viele - - Es sind 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Meines Wissens habe ich immer den Erstgereihten genommen.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine nächste Frage bezieht sich wieder, zurückkommend, auf die Dienst- und Fachaufsicht und die Konfliktsituation der WKStA in diesem Bereich. Es ist so: Ich stelle fest, dass sich diese Konflikte leider mehr ausweiten und auch an Anzahl zunehmen, sprich Rechtsschutzbeauftragte, Soko Tape.
Jetzt ist meine Frage: Wie intensiv ist der Kontakt zur Leiterin der WKStA von Ihnen persönlich? Sehen Sie sich regelmäßig? Tauschen Sie sich regelmäßig über die Anliegen der WKStA aus? Wenn ja, in welcher Regelmäßigkeit? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also es gibt immer wieder Besprechungen, die wir im Justizministerium führen. Diese Besprechungen finden in unterschiedlichen Zusammensetzungen statt, wie auch vorhin Abgeordneter Krisper ausgeführt.
Es gab ja viele Eingaben, sowohl seitens der WKStA als auch dann seitens der Oberstaatsanwaltschaft Wien, und wir ha- -, wir sind immer - - Also ich bin ja immer - - Ich habe ja immer Prüfungen veranlasst, dienstrechtliche oder strafrechtliche Prüfungen, und wenn Sachen darüber hinaus gefordert wurden, haben wir natürlich Besprechungen mit den dafür zuständigen Sektionen gehabt, der Sektionschefin, die ja für die Staatsanwaltschaften zuständig ist, wenn es um das Dienstrecht gegangen ist, und dienstrechtliche Geschichten dann natürlich mit dem Sektionsleiter. Auf Fachebenen gibt es häufiger und regelmäßiger einen Austausch, und bei mir findet der Austausch statt, wenn halt gewisse Notwendigkeiten bestehen, und meistens mit meinem Team und auch zusammen mit anderen Beteiligten.
Wenn ich mich jetzt richtig erinnern kann – aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das die letzte Besprechung war –: Die letzte Besprechung hat mit dem - - gemeinsam mit der Leiterin, Oberstaatsanwalt Klackl stattgefunden. Da ging es um die Frage der Aufstellung insgesamt und ob die Situation, wie sie jetzt ist, ob man sie ins Dauerrecht führen kann, ob die WKStA dem Ministerium zu unterstellen sein wird. Also das war eine allgemeine Besprechung, aber ich wei- -, ich müsste jetzt raussuchen, wann genau die stattgefunden hat und ob das die letzte war – meines Wissens: ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 9 Sekunden sind noch Restredezeit.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Die nehme ich in die nächste Runde mit.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, damit ist dann als nächste Fraktion die SPÖ an der Reihe. Frau Abgeordnete Herr gelangt zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Hallo, Frau Ministerin! Zur aktuellen Situation in der Koalition brauche ich jetzt keine Frage mehr zu stellen, die wurde gerade gut, eindrucksvoll geschildert. Ich komme zu einer Ihrer Aussagen bezüglich eines Termins mit Herrn Sobotka zur Vorbereitung des Untersuchungsausschusses.
Wie kam es dazu und was wurde da – am 19. Jänner 2022 – besprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensanwältin hätte dazu eine Bemerkung zu machen. – Bitte schön, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Sie sagen, die Frau Bundesministerin hätte sich mit dem Herrn Nationalratspräsidenten zur Vorbereitung getroffen. Das würde ich jetzt nahezu als unterstellend empfinden.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Dann würde ich es nur gerne – außerhalb meiner Redezeit – klarstellen: Das ist eine Anfragebeantwortung zur Vorbereitung von Aktenlieferungen an den ÖVP-Untersuchungsausschuss, wobei ganz konkret angefragt wurde, ob es da ein Treffen mit Herrn Sobotka gab. Das hat die Ministerin mit Ja beantwortet – also das ist aus der Anfrage. Wir legen sie vor.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Dann dürfte ich Sie, Frau Abgeordnete, um zwei Punkte bitten: Erstens, dass Sie bitte diese Unterlagen, auf die sich die Fragen beziehen, im Sinne des § 42 der Verfahrensordnung gleich vorlegen. Insofern ist Ihr Vorhalt nicht ganz vollständig, denn hier steht: „Vorbereitung von Aktenlieferungen“ und nicht Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wir können die Akte gern auch gleich vorlegen, aber nachdem das Treffen ja stattgefunden hat, habe ich mir gedacht, vielleicht kann die Frau Ministerin auch einfach so beantworten, wie es dazu gekommen ist und was besprochen wurde, dann kann es ja für uns alle hier aufgeklärt werden. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich habe jetzt die Seite herausgesucht, das ist die Seite 4. Da habe ich geantwortet: „Es fand ein Termin mit dem Präsidenten des Nationalrats am 19. Jänner [...] statt, um den er am 3. Jänner [...] gebeten hat.“
Im Großen und Ganzen ging es allgemein um die - - also er hat im Vorhinein bekanntgegeben, um was es auch gehen soll: erstens um Veröffentlichung - - oder Unrechts - - also Veröffentlichungen von Strafakten, um den Datenschutz und auch den Untersuchungsausschuss im Allgemeinen. Sein - -
Ich möchte aber noch einmal voranstellen, dass das nichts Ungewöhnliches ist, weil Präsident Sobotka und ich regelmäßig in Kontakt sind – also regelmäßig: wahrscheinlich einmal im Jahr, kann man sagen (allgemeine Heiterkeit), oder zweimal im Jahr, ich weiß es jetzt nicht, also nageln Sie mich nicht fest! Es hat vielleicht auch öfter Treffen gegeben, aber das müsste man heraussuchen. Wenn es Sie interessiert, kann ich es nachreichen.
Sein großes Anliegen war aber – was die Aktenlieferungen betrifft –, umsichtig umzugehen, auf den Datenschutz zu achten, auf die Persönlichkeitsrechte zu achten und in Bezug hat er natürlich auch die Klassifizierungen der Akten angesprochen – ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wurden Einzelstrafsachen oder generell anhängige Strafsachen besprochen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Er hat sich erkundigt, warum es in gewissen Verfahren zu gewissen Aktenleaks kommt. Ich habe darauf hingewiesen – was ich immer wieder tue, wenn ich gefragt werde –, dass die Staatsanwaltschaft kein Interesse hat, Dinge zu leaken, und dass natürlich die Staatsanwaltschaft - -, dass es immer wieder Akteneinsicht gibt, und dass die Staatsanwaltschaft kein Interesse hat, dass Ermittlungsergebnisse oder Akteninhalte veröffentlicht werden, weil es am effizientesten ist, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen unbeeinflusst und ohne die Öffentlichkeit führen kann.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Haben Sie auch die mögliche Befangenheit von Sobotka als Präsidenten hier im Untersuchungsausschuss thematisiert?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das hat - - haben die Grünen, also die grüne Fraktion auch, glaube ich, immer wieder angesprochen. Ich habe das auch erwähnt – ja. Ich weiß jetzt nicht, ob ich es genau bei diesem Gespräch erwähnt habe oder in einem anderen Gespräch im Vorbeigehen, aber ich weiß, dass ich das mit ihm auch einmal besprochen hatte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gab es mit anderen ÖVP-Regierungsmitgliedern etwaige Vorbereitungstreffen für den Untersuchungsausschuss?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, dann legen wir wieder ein paar Akten vor – gleich zu Beginn, vor meiner Frage.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das sind jetzt einige Akten, die sollten Ihnen aber alle bekannt sein. Das waren Schreiben der Leiterin der WKStA Vrabl-Sanda an Sie. Ich beginne mit dem Schreiben vom 23. Mai: Da ist die Rede davon, dass der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Fuchs „gegen die WKStA anstatt mit der WKStA“ arbeitet. Da ist die Rede von „unsachlichen Einflüssen“ auf das Ermittlungsverfahren, das quasi als von schikanösen Prüfverfahren bedroht gesehen wird – und so weiter.
Was war Ihre Reaktion auf das Schreiben vom 23. Mai?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Welches Schreiben? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): 23. Mai, Aktennummer 3062.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Aktennummer 3062?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Seite 4. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Können Sie mir nur sagen, woraus Sie zitiert haben? – Weil: Die Seite 4 enthält nicht das, was ich jetzt bruchstückhaft gehört habe.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich lese Ihnen die Zitate vielleicht noch einmal vor: schikanöses Prüfverfahren, LOStA Fuchs „gegen die WKStA anstatt mit der WKStA arbeiten“, „mit den dort handelnden Personen beträchtlich erschwert, ein von unsachlichen Einflüssen freies Ermittlungsverfahren zu führen.“ – Das sind jetzt drei Zitate aus dem Schreiben von Vrabl-Sanda an Sie. Das haben Sie aber erhalten.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Auf der Seite 4 steht das nicht. Vielleicht können Sie mir nur sagen, wo das steht, dann kann ich den Zusammenhang besser erkennen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich nur ergänzend sagen: Es gibt nämlich zwei Seiten 4, die Dokumentenseite 4, aber ich glaube, es steht auf - - Ich habe es zumindest selber auf beiden Seiten 4 nicht gefunden.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Sie haben einen anderen Akt vorliegen als ich. Das ist jetzt Seite 1 zum Beispiel – oder Seite 6. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Auf Seite 1 steht:
„In diesem Sinne werden hier Fälle schikanöser ,dienstaufsichtsbehördlicher Prüfverfahren‘ zusammengefasst, deren Einleitungen auf unrichtig dargestellten Sachverhaltsannahmen oder Interpretationen gegründet wurde, deren Beantwortungen [...] entsprechenden Aufwand erfordern und deren Ergebnisse mit einer Ausnahme der WKStA nicht mitgeteilt wurden“. – Ist es das?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Genau. Und – ich lese es noch einmal vor, vielleicht jetzt außerhalb meiner Fragezeit – auf Seite 6 steht:
„Aus Sicht der WKStA ist es in der aktuellen Weisungshierarchie mit den dort handelnden Personen beträchtlich erschwert, ein von unsachlichen Einflüssen freies Ermittlungsverfahren zu führen.“
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete, ich tue mir jetzt eher schwer, den Beschreibungen zu folgen. Es war die Rede von Seite 1, dann von Seite 4, dann von Seite 6. Vielleicht kann man noch einmal – außerhalb der Redezeit natürlich – konkretisieren, wo das jetzt genau ist, damit wir alle auch die Möglichkeit haben, das nachzulesen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Jetzt haben wir es zwar schon zweimal vorgelesen, aber auf Seite 1 ist zum Beispiel von diesen schikanösen „Prüfverfahren“ die Rede, die aufgezählt werden.
Und auf Seite 6 – ich lese es noch einmal vor –: „Aus Sicht der WKStA ist es in der aktuellen Weisungshierarchie mit den dort handelnden Personen beträchtlich erschwert, ein von unsachlichen Einflüssen freies Ermittlungsverfahren zu führen.“
Das wird Ihnen im Jahr 2020, zu Beginn des Jahres, geschrieben. Was war Ihre Reaktion darauf, dass hier klargemacht wurde, dass – laut dem Schreiben der WKStA – „ein von unsachlichen Einflüssen freies Ermittlungsverfahren“ „mit den dort handelnden Personen“ nicht zu führen ist?
Sie haben anscheinend die Seite 11, es ist im Akt Seite 11, aber ich glaube – wieder außerhalb meiner Redezeit – es geht auch nicht konkret darum, sondern: Sie haben ein Schreiben erhalten – das haben Sie damals ja sicher gelesen –, in dem einfach Kritik der WKStA an Sie kam, dass es mit der OStA Wien Probleme gibt, ein Verfahren zu führen. – Vielleicht können Sie darauf reagieren. Lassen wir die Zitate!
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht nur kurz einordnend: Teile davon beziehen sich ja auf die Soko. Ermittlungsaufträge wurden ja mit dem Schreiben der WKStA nicht mehr erteilt beziehungsweise entzogen. Zu den handelnden Personen in der Weisungshierarchie innerhalb des Justizministeriums habe ich auch schon einiges gesagt: Es gibt jetzt eine neue Sektionschefin, und für die WKStA ist in der OStA Wien generell jemand anderer zuständig, nämlich Stellvertreter Klackl, und für das Ibizaverfahren überhaupt ein Oberstaatsanwalt aus Innsbruck, der dienstzugeteilt ist.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber wurde damals, im Mai 2020, die Befangenheit zum Beispiel von LOStA Fuchs überprüft?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es gab sowohl Gespräche als auch Prüfungen. Ich habe das, glaube ich, auch im letzten Untersuchungsausschuss dargelegt: Es gibt dieses Konvolut, das mir geschickt wurde, das dann am 25.5. mit den Vertretern, also mit der Leitenden Staatsanwältin Vrabl-Sanda, die in Begleitung kam - -, mit ihr wurde am 25.5.ein Gespräch geführt. Das Konvolut wurde auch geprüft, sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich.
Dann gab es auch Eingaben, auch von der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die auch der WKStA gewisse Sachen unterstellt hat. Das haben wir auch geprüft.
Wir haben daraufhin - - Also das war ungefähr um den Zeitpunkt der Sektionsteilung. Es ist dann eine neue Sektionschefin ausgeschrieben worden. Mit der neuen Sektionschefin und dem Sektionsleiter, der für Dienstrecht zuständig ist, hat es dann Gespräche, zahlreiche Gespräche gegeben. Ich habe ein Gespräch zu diesem Konvolut und auch zu den anderen Konvoluten mit der Leiterin der WKStA geführt, ich habe ein Gespräch mit dem damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs geführt, und daraufhin hat mit der neuen Sektionschefin das Ganze einen neuen Anlauf gestartet. Dann wurden gewisse Chats veröffentlicht, es hat die Suspendierung des damaligen Sektionschefs Pilnacek gegeben, dann war der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs nicht mehr für die WKStA zuständig. Insofern hat sich da seit dem Schreiben, das jetzt da vorliegt, einiges verändert.
Und vielleicht nur der Vollständigkeit halber: Das ist jetzt alles fast zwei Jahre her. Ich habe das jetzt aus meiner Erinnerung hervorgeholt – ich hoffe, das stimmt alles so im Zeitraum. Also das ist nur meiner Erinnerung nach.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Es ist nämlich so, dass Sie am 6. Juli erneut ein Schreiben von Vrabl-Sanda bekommen, in dem wieder geschrieben wird, dass eine notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit LOStA Fuchs unmöglich ist, und bis dahin anscheinend keine Tätigkeit erfolgt ist, denn Sie werden dann noch einmal darum gebeten. Auch dieses Dokument haben wir Ihnen vorgelegt, das ist vom 6. Juli – Dokumentnummer 3310.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Was ist noch einmal die Frage?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Na ja, bis dahin sind doch Monate vergangen. Da hat es keine Tätigkeit von Ihnen gegeben – ist das richtig? Sie werden dann zumindest noch einmal gebeten, Maßnahmen zu setzen, die Sie beim Termin am 25. Mai angekündigt hatten.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es ist ja einiges passiert! – Genau, am 23. kam das Schreiben, am 25.5. hat es ein Gespräch mit der Leiterin der WKStA gegeben, am 26.5. habe ich die Sektionsteilung bekannt gegeben. Dann kam ein paar Monate später – jetzt habe ich das genaue Datum nicht – auch eine Eingabe von der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die auch ihre Sicht der Dinge dargetan hat.
Später, danach ist dann die neue Sektionsleiterin ins Amt gekommen, was ja auch zu einer großen Veränderung in der Dienst- und Fachaufsicht insgesamt geführt hat. Danach hat es Gespräche gegeben, wo ich auch noch einmal beiden Seiten klargestellt habe, was ich mir von einer guten und professionellen Zusammenarbeit von beiden Seiten erwarten würde.
Dann – da sind wir schon im Jahr 2021 – sind die ersten Chats aufgetaucht. Dann kam später die Suspendierung insgesamt des Sektionschefs Pilnacek. Dann, im März im Jahr darauf, ist der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs nicht mehr, weder für die Fach- noch die Dienstaufsicht der WKStA, zuständig gewesen. Also es haben sich viele Sachen aufgetan.
Alle diese Vorwürfe, die mir bekannt werden, lasse ich immer dienstrechtlich und strafrechtlich prüfen. Ich glaube auch, dass es im Sinn der Abgeordneten in diesem Haus ist, dass ich gesetzmäßig handle.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Ministerin, Sie zählen da jetzt Maßnahmen auf, die aber in einem Zeitraum von zeitweise zwei Jahren passiert sind.
Ich gehe vielleicht zu einem anderen Dokument – 3058 – weiter: Obwohl im Mai bereits diese großen Vorwürfe gegen Herrn Fuchs erhoben werden, vergeht Zeit bis in den Dezember, in der er nach wie vor für die WKStA zuständig ist, obwohl geschrieben wird, dass ein sachliches Verfahren nicht möglich ist.
Und dann schlägt die Sektionschefin in Ihrem Haus vor, Herrn Fuchs die Fachaufsicht zu entziehen. Am 3.12.2020 – auch dazu haben wir ein Mail vorgelegt – kommt dieser Vorschlag von Mag. Göth-Flemmich.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja. Was ist die Frage?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wann haben Sie von diesem Vorschlag erfahren?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann mich jetzt ehrlich gesagt nicht erinnern. Es hat eine Besprechung – auch laut diesem Schreiben – mit mir gegeben. Sektionschefin Göth-Flemmich und ich waren ja immer laufend im Austausch, insbesondere im Zusammenhang damit, wie wir die Situation verbessern können, weil es ja für alle Beteiligten eine unerträgliche Situation geworden ist – wirklich für alle, es gab Vorwürfe von mehreren Seiten –, und letzten Endes hat es dann, insbesondere als dann gewisse Chats öffentlich geworden sind und wir auch gesehen haben, dass es für gewisse Sachen auch Beweise gab, auch Konsequenzen gegeben, indem LOStA Fuchs nicht mehr für die Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA zuständig war, nicht mehr bei den Verschlusssachen und auch insgesamt, im gesamten Ibizakomplex weder Fach- noch Dienstaufsicht hatte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Aber verstehe ich das richtig: Sie haben von dem Vorschlag aus der Sektion, Herrn Fuchs da die Aufsicht zu entziehen, schon erfahren, im Dezember?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wie gesagt, es hat viele Gespräche gegeben – da steht ja auch, es gab eine Besprechung mit FBM Anfang Dezember –, wo halt Punkte erörtert wurden, unter anderem auch der Vorschlag der Sektionschefin, den wir dann auch aufgegriffen haben.
Ich möchte Sie auch noch daran erinnern, dass ich mit 6.1. in den Mutterschutz gegangen bin und dann mit 16. März – oder 15. März – zurückkam, und ich glaube, zwei Tage später ist der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs nicht mehr für die Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA zuständig gewesen. – Genau, also 16.3. war das Ende, und am 16.3. wurde sogar die Änderung der Geschäftsverteilung dann vorgenommen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber da vergehen noch einmal drei Monate einer, wie Sie selbst sagen, unerträglichen Situation. Also haben Sie da zum Beispiel Herrn Kogler mitgegeben, das zu erledigen, als Sie den Vorschlag im Dezember erfahren haben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es war einer der Vorschläge, wie auch die Sektionschefin hier schreibt: Es „könnte [...] von der OStA selbst bewerkstelligt werden“; „Eventuell könnte angedacht werden“. Also das war eine der Überlegungen, die schon im Vorfeld gestanden ist. Ich bin in einer sehr engen und sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Sektionschefin, weil ich genau weiß, dass sie sehr akribisch, sehr genau nach dem Gesetz arbeitet. Es wurden offensichtlich bei der Besprechung mit mir mehrere Punkte besprochen, und letzten Endes hat es dann, als ich wieder da war, zu einem Entzug - -, also LOStA Fuchs war dann einfach nicht mehr für die WKStA zuständig, weder fach- noch dienstaufsichtsrechtlich.
Und in meiner Vertretung hat Vizekanzler Kogler ja auch - - Also es hat ja damals in dieser Zeit – das war eine sehr, sehr intensive Zeit, wenn Sie sich erinnern – einige Hausdurchsuchungen gegeben, es hat auch die Suspendierung des Sektionschefs Pilnacek gegeben, es hat einige Gespräche gegeben. Also es ist dann alles recht rasch gelaufen, ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Recht rasch: Also die ersten Vorwürfe kommen an Sie im Mai. Fast ein Jahr später, nachdem die Vorwürfe gegen Herrn Fuchs kommen, wird ihm erst – und auch dann: nur – die Aufsicht über das Ibizaverfahren entzogen. Fast ein Jahr – ist das aus Ihrer Sicht schnell genug gegangen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie erwarten natürlich von einer Bundesministerin, dass sie sich an das Gesetz hält und gesetzliche Maßnahmen ergreift – und nicht überschießend. Deswegen habe ich auch diese Sachen, dieses Konvolut, das mir im Mai vorgelegt wurde, dienstrechtlich, strafrechtlich geprüft. Dann ist eine Prüfung des Konvoluts, das von der OStA Wien an uns herangetragen wurde, vorgenommen worden. Dann gab es Besprechungen, wo man auch noch einmal klargestellt hat, wie man sich die Zusammenarbeit erwartet. Diese Besprechungen hat es auch mit der neuen Leiterin der Sektion gegeben. Also es hat sich in dieser Zeit in der Fach- und Dienstaufsicht sehr, sehr viel geändert. Es waren immer neue Player dabei, die dann halt auch zu einer gewissen Verbesserung der Situation geführt haben – und letzten Endes, wenn man sich auch den Oberstaatsanwalt Weratschnig noch einmal in Erinnerung ruft, hat dieser ja auch selbst hier gesagt, dass es sehr wohl zu Verbesserungen gekommen ist.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu Konflikten der WKStA mit anderen Oberstaatsanwälten der OStA Wien? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie das bitte etwas konkretisieren?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Hat die WKStA auch Kritik, abseits von Herrn Fuchs, an anderen Staatsanwälten der LOStA Wien an Sie herangetragen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wer zum Beispiel?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Zum Beispiel im Dokument 3306, wo „die beiden [...] Stellvertreter“ von Herrn Fuchs angesprochen werden.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Auf welcher Seite des Dokuments 3306?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich glaube, Seite 3 – ich hoffe, es stimmt (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen) – Beginn des dritten Absatzes.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Worauf beziehen Sie sich da konkret?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Dass laut Schreiben auch „die beiden ersten Stellvertreter“ an „der Vielzahl der auffälligen Ereignisse im Verfahrenskomplex Ibiza“ laut Vrabl-Sanda mitgewirkt haben.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Und was ist die Frage von Ihnen?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also das Einzige, woran ich mich jetzt erinnern kann, ist ein Vortrag von, ich glaube, Oberstaatsanwalt Salzmann bei einer Veranstaltung vor RiAAs, aber da habe ich keine konkreten Erinnerungen, ehrlich gesagt; ich weiß, das war kurz Thema im letzten Untersuchungsausschuss. Aber was ich Ihnen sagen kann, ist, dass die Leitende Staatsanwältin und Leiterin der WKStA erstens nach mir dann geladen ist, Sie können sie auch befragen, wie die Zusammenarbeit funktioniert.
Meiner Wahrnehmung nach oder das, was ich in persönlichen Gesprächen, sowohl mit ihnen beiden gemeinsam, denn es können ja jetzt wieder gemeinsame Gespräche stattfinden, was ja sehr gut ist - - Sowohl jetzt beim Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben sie ein sehr geeintes Bild auch gezeigt, also der Vertreter, der Erste Oberstaatsanwalt Klackl, als auch die Leiterin der WKStA. Sie kommen auch oftmals gemeinsam mit Vorschlägen, wie man eine Situation verbessern kann, und ich glaube, dass das auch gerade für die Zusammenarbeit in dem Zusammenhang auch sehr gut ist. Die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht über die WKStA im Allgemeinen, nicht über den Ibizakomplex, führt der Erste Oberstaatsanwalt Klackl aus, ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ja, wie Sie richtig sagen, hat sich Herr Salzmann kritisch über die WKStA geäußert, und er war ja auch bei der Sicherstellung der Postfächer der WKStA, als es unter anderem auch um die privaten Chats ging, mit beteiligt. Was ist Ihre Wahrnehmung dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie mir konkretisieren, welche Chats und welche Sicherstellungen?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Dokument 630, Seite 24, 2630.
Aber es geht um die privaten Chats, die unter anderem von den Ermittlern der WKStA sichergestellt werden sollten; ist Ihnen sicher bekannt, da gab es zig Berichte darüber. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie mich auf die konkrete Seite hinweisen? Weil das ist ein Konvolut von 32 - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) 24, okay.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Seite 24, unten, aber, um es vielleicht außerhalb meiner Fragezeit zu wiederholen: Es geht einfach darum, dass hier versucht wurde, Mails sicherzustellen und auch Herr Salzmann eingebunden war, der sich auch an anderer Stelle bereits kritisch über die WKStA geäußert hat - - und auch von der WKStA als Stellvertreter von Herrn Fuchs ebenfalls in einem Schreiben, dass er eingebunden war in quasi seltsame Vorfälle. Was ist da Ihre Wahrnehmung dazu? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also vielleicht müssen Sie ja den Herrn Stellvertreter, den Oberstaatsanwalt Salzmann laden und fragen, ob er tatsächlich beauftragt wurde. Ich kann Ihnen zu diesen Chats nichts sagen, weil ich weder Empfänger noch Sender, Absender der Chats bin. Das müssen Sie, glaube ich, die Personen selbst und direkt fragen.
Und wie ich auch vorhin schon dem Abgeordneten der ÖVP gesagt habe, ich lese diese Chats nicht, weil ich - - Sie haben viel mehr Akten, als ich letzten Endes im Kabinett habe.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber dass die Sicherstellung von Mails von WKStA-MitarbeiterInnen geplant war, das ist sicher nicht an Ihnen vorbeigegangen, aber ich frage dann vielleicht anders: Wurde die mögliche Befangenheit von Herrn Salzmann geprüft?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Inwiefern das geplant war, müssen Sie mir auch darlegen. Also es ergibt sich jetzt aus der medialen Berichterstattung - - Der Herr Salzmann ist in der medialen Berichterstattung nicht aufgetaucht, daher kann ich Ihnen zu diesem Vorhalt jetzt auch nichts aus meinen Wahrnehmungen sagen.
Ich habe Ihnen aus meinen Wahrnehmungen das gesagt, was ich aus dem letzten Untersuchungsausschuss - -, was an mich herangetragen wurde (Abg. Herr: Wurde seine mögliche Befangenheit geprüft?), aber wie gesagt, es ist der Erste Oberstaatsanwalt Klackl, der in erster Linie für die WKStA zuständig ist.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ja, aber indirekt auch noch Herr Salzmann. Also: Wurde seine mögliche Befangenheit geprüft?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Klackl ist der Erste Stellvertreter.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Es gab ja auch von der WKStA den Vorwurf, dass die OStA Wien gesamt vielleicht befangen ist. Wurde diese mögliche Befangenheit von Herrn Salzmann geprüft?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Diese strukturelle Befangenheit, wie auch vorhin angesprochen, haben wir selbstverständlich geprüft, weil sie im Raum gestanden ist. Wir sind nicht zum Schluss gekommen, dass sie strukturell befangen ist, aber dass sehr wohl der Leitende Oberstaatsanwalt eben nicht mehr für die WKStA, auch aufgrund der hervorgekommenen Vorwürfe und der dienstrechtlichen und strafrechtlichen Ermittlungen, zuständig sein soll.
Der Stellvertreter, der Erste Stellvertreter, eben der Oberstaatsanwalt Klackl, ist für die WKStA zuständig, und natürlich auch - - also führt die Dienst- und Fachaufsicht aus, ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, ich lasse das jetzt dahingestellt und halte fest, dass es dann doch fast über ein Jahr gebraucht hat, bis diese schwerwiegenden Vorwürfe der WKStA tatsächlich in eine aktive Handlung geflossen sind.
Ich komme vielleicht zu einem anderen Thema. Innenminister Nehammer hat eine Novelle zur Strafprozessordnung vorgelegt, wodurch Razzien bei Behörden in Zukunft de facto abgeschafft werden sollen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Warum legt ein Innenminister Vorschläge zur Strafprozessordnung, also quasi Ihrem Gebiet, vor? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M. (in den Unterlagen lesend): Also es gab eine neue Fassung des § 112a StPO, wo es im Begutachtungsverfahren sehr viel Kritik gab, weil man Sorge hatte, dass die Ermittlungsbefugnisse eingeschränkt werden. Zu der Zeit, wo das in die Begutachtung gegangen ist, war ich im Mutterschutz, und als ich zurückgekommen bin, sind ganz viele Themen an mich herangetragen worden, nämlich ganz viel Kritik auch zu diesem 112a StPO.
Dementsprechend haben wir das Gesetzespaket auch selbstverständlich abgeändert und dem haben dann auch im Nationalrat fast alle Parteien zugestimmt. Also ich glaube, dass wir die berechtigten Bedenken auch ausräumen konnten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Darf ich nur fragen: Wie wurde das argumentiert, dass die ÖVP hier für Ihr Ressort Vorschläge macht und eine Novellierung intern vorlegt? Haben Sie das besprochen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Soviel mir bekannt ist - - Aber wie gesagt ich war in die Details da nicht involviert, weil ich genau in diesen zwei Monaten im Mutterschutz war, also zweieinhalb Monaten. Als ich zurückgekommen bin und die Begutachtungsthemen und Begutachtungsverfahren gesehen habe, auch, dass viel Kritik eingebracht wird, habe ich das selbstverständlich auch sehr ernst genommen und ausgebessert, aber man muss ja auch dazusagen, es ist in ein gemeinsames Gesetz gegossen worden, aber die Vorschläge kamen fairerweise ja auch aus meinem Haus; also es ist ja nicht so, dass das Innenministerium was geschrieben hätte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Danke.
Hat die ÖVP versucht, Sie zu beeinflussen, als es zum Beispiel um den Entzug der Aufsicht bei Herrn Fuchs gegangen ist? Haben Sie da - - Wurde da - -
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich bin am 16. März zurückgekommen und habe am 16. März die Vorwürfe auf meinem Tisch gehabt und habe gleich - -, also wir haben das gleich verfügt. Ich habe gleich ein Gespräch gehabt mit dem Leitenden Oberststaatsanwalt Fuchs, mit dem zuständigen - - mit dem Präsidialchef meines Ministeriums, und wir haben gleich die ersten Veranlassungen getroffen. Also das ist ein Handeln in meinem eigenen Wirkungsbereich. Da brauche ich mich mit niemandem abzustimmen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 24 Sekunden noch, bitte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Auch das Jahr davor, wo es Herrn Fuchs oder Herrn Pilnacek betrifft, also sowohl die Suspendierung von Herrn Pilnacek, aber auch davor schon gab es ja Kritik an Herrn Fuchs, da haben Sie nie wahrgenommen, dass vonseiten der ÖVP versucht wurde, für diese zwei Personen zu lobbyieren, oder dass versucht wurde, Sie da in Ihren Entscheidungen zu beeinflussen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Sie die Suspendierung von Sektionschef Pilnacek ansprechen, so ist das auch relativ rasch gegangen. Also es sind die Vorwürfe aufgetaucht, es gab eine Sicherstellung im Ministerium. Jede vorläufige Suspendierung muss auch sehr rasch entschieden werden und ich weiß, ich habe dann auch mit Vizekanzler Kogler telefoniert, der mich zu der Zeit vertreten hat. Und es war relativ klar nach einer Prüfung durch die Sektion – denn es wird, wie gesagt, immer alles geprüft, ob es den Gesetzen, den gesetzlichen Vorgaben entspricht –, nach einer Prüfung ist auch die Präsidialsektion zum Schluss gekommen, dass hier eine vorläufige Suspendierung notwendig ist, dementsprechend wurde das auch verfügt.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Und auch bezüglich der Sektionsteilung gab es keinen Einfluss von der ÖVP, das zu verhindern?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Sektionsteilung ist auch etwas, was in meinem Zuständigkeitsbereich ist und in diesem Zuständigkeitsbereich habe ich die Sektionsteilung vorgenommen. Ich habe alle selbstverständlich informiert, ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 3 Sekunden wären noch übrig.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Die nehme ich mit. Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.
Dann ist als Nächste an der Reihe (Die Verfahrensanwältin wendet sich an den Vorsitzender-Stellvertreter.) - - Moment!
Ich wurde um eine Sitzungsunterbrechung gebeten und komme diesem Ersuchen nach. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten. Das heißt, es geht um 12.22 Uhr weiter.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 12.12 Uhr bis 12.24 Uhr.)
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche, zur Weiterführung der Sitzung die Plätze wieder einzunehmen.
Als Nächste an der Reihe ist die Fraktion der FPÖ. Zu Wort gemeldet ist Herr ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Auskunftsperson ist noch nicht bereit. – Frau Bundesminister, wenn man sich vorher das Match zwischen Ihnen und der ÖVP angesehen hat, dann bin ich zumindest froher Hoffnung, dass wir bald in Neuwahlen gehen werden.
Aber Sie haben vorher etwas Bemerkenswertes gesagt, und da wollte ich noch nachfragen, und zwar: Sie haben explizit herausgehoben, dass Sie ein anderes Amtsverständnis als Justizministerin haben. Worauf beziehen Sie das eigentlich?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich beziehe das in erster Linie auf die Aussage, die in die Frage vom Abgeordneten geknüpft war, dass ich nicht die Akten kenne – jetzt kann ich mich an den Wortlaut nicht so genau erinnern –, und da wollte ich einfach noch einmal klarstellen, dass mein Amtsverständnis auch eines ist, dass die Staatsanwaltschaften einfach arbeiten, unbeeinflusst arbeiten sollen, müssen, können, und dass ich auch versuche, durch alle Maßnahmen, die ich ergriffen habe – sei es durch die Reduktion der Berichtspflichten –, ihnen auch die notwendige Unabhängigkeit in den heiklen Verfahren zu lassen, natürlich unter Wahrung meiner gesetzlichen Dienst- und Fachaufsicht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, Sie haben vorher die Wahrnehmung gehabt, dass es nicht so war, dass die Staatsanwaltschaften unbeeinflusst vom Minister gearbeitet haben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das, was ich klargestellt habe, auch auf Fragen des Abgeordneten Stocker, war: Sie haben ja auch jetzt in den anderen Befragungen gesehen, es hat immer wieder Eingaben geben – seien es Eingaben von der WKStA, Eingaben von der Oberstaatsanwaltschaft Wien –, wo es auch, und das haben wir ja auch zu Beginn nach der Frage der Verfahrensrichterin geklärt, wo es auch zu einem Konflikt innerhalb des Gefüges gekommen ist.
Diesen Konflikt - - Es war mein großes Ziel, diesen Konflikt zu lösen und aufzulösen und da Maßnahmen zu ergreifen, die unbeeinflusste Ermittlungsarbeit zu gewährleisten. Das macht man, indem man einerseits die Berichtspflichten reduziert, andererseits auch die Vorwürfe, die im Raum stehen, ernst nimmt und dann eben Entscheidungen trifft, die zu einer Änderung, Veränderung der Aufsicht führen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich frage das deswegen, weil Sie ja auch im Vorfeld des heutigen Ausschusses – nämlich direkt davor – zur „Kronen Zeitung“ (in einer Unterlage lesend) gesagt haben: „Dabei arbeite die Justiz ,in bestimmten Bereichen‘ tatsächlich unabhängig und unbeeinflusst.“
Was sind die „bestimmten Bereiche“ und was sind die anderen? – Soll ich es Ihnen vorlegen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, bitte. Ja. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Unter dem Bild von Frau Vrabl-Sanda finden Sie dann das Zitat. (Zwischenbemerkung von Auskunftsperson Zadić.) – Ganz unten.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das (in den Unterlagen lesend) muss aus dem Zusammenhang gerissen werden. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Justiz nach wie vor tatsächlich unabhängig, unbeeinflusst arbeitet, dass der Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Entschuldigung, wir können Sie ganz schlecht verstehen. Vielleicht können Sie das Mikro - -
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben vollkommen recht, ich habe ja die Maske auf. (Die Auskunftsperson nimmt die FFP2-Maske ab.)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): So ist es noch besser, danke.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Mittlerweile schon eine Gewohnheit. – Es scheint auch aus dem Zusammenhang gerissen, denn was ich auch gesagt habe, sowohl in meinem Eingangsstatement als auch vorne bei meinem Eingangsgespräch mit der Presse, ist, dass der Großteil, also eigentlich fast - - also der überwiegende Teil, der Großteil und eigentlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Justiz auch tatsächlich unbeeinflusst, unabhängig arbeiten.
Und die Chats, die veröffentlicht wurden, die die Justiz betreffen und die auch gewisse Beamte in der Justiz betreffen – einer davon ist ja suspendiert; es gibt laufende ermittlungs- und dienstrechtliche Verfahren gegen einen anderen –, das ist nicht ein Bild, das die Justiz abgeben will, und das muss man auch so nennen und benennen.Und es ist natürlich - - es verunsichert, man fühlt sich abgestoßen. Und mir ist einfach wichtig, klarzustellen, dass der überw- - also dass eigentlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gut tagtäglich für die Justiz, für unseren Rechtsstaat arbeiten, und in gewissen Bereichen – und da spreche ich halt auch konkret den Sektionschef an, der ja letzten Endes auch suspendiert wurde – haben diese Chats, diese veröffentlichten Chats auch gewisse Themen ans Tageslicht gebracht, die verunsichern und abstößlich sind, ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Aber wie können Sie das jetzt inhaltlich so bewerten, wenn Sie die Chats nicht gelesen haben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Chats, die veröffentlicht wurden - - Also wie Sie richtig gesagt haben, lese ich diese Chats nicht, aber die mediale Berichterstattung lese ich selbstverständlich, und das, was zur Justiz gesagt wurde und wo es öffentlich und veröffentlicht wurde, das ist etwas, das - - Da habe ich ja auch vor Kurzem ein Schreiben des Dienststellenausschusses bekommen, da habe ich auch ein Schreiben der WKStA bekommen, da geht es letzten Endes auch um das, was öffentlich thematisiert wurde: dass man versucht, gewisse Observationen durchzuführen bei ermittelnden Staatsanwälten. – Also das ist das Bild, das wir nicht abgeben wollen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau das ist der Punkt, wo ich auch gern weitermachen möchte: das System Pilnacek – und das ist übrigens nichts, was ein politischer Begriff ist, sondern das hat ja auch der Leiter des Oberlandesgerichts Innsbruck so bezeichnet; das jetzt nur nebenbei. Aber ich möchte dort weiterfragen, wo Frau Kollegin Herr auch aufgehört hat, nämlich genau bei den Stellvertretern vom Herrn Fuchs.
Also wir kennen den Themenkomplex, dass Herrn Fuchs dann schlussendlich Kompetenzen entzogen worden sind, und da stelle ich mir grundsätzlich schon die Frage: Wie rechtfertigen Sie es auch für sich selbst als Ressortchefin? Denn wenn Sie die Chats nicht kennen - - Also es ist sehr nobel, dass Sie natürlich nicht in Verfahren eingreifen wollen und dort vor allem auch keine Akten lesen, aber nur: Wenn es um disziplinäre Fragen innerhalb des Ressorts geht, dann würden mich diese Chats ja interessieren, und vor allem genau die, die man eben im Dokument, das vorher vorgelegt worden ist – 26302 –, auf der Seite 24 findet.
Ich würde Sie bitten, diese Seite noch einmal aufzuschlagen. (Auskunftsperson Zadić: 24?) Seite 24, ja. Eher das untere Drittel dieser Seite. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Da geht es eben genau um diese Observationen, die Sie gerade angesprochen haben.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe noch gar keine gestellt. (Allgemeine Heiterkeit. – Auskunftsperson Zadić: Ach so!) Ich wollte nur, dass Sie es sich einmal durchschauen. (Auskunftsperson Zadić: Gut!)
Also es geht darum: Es geht um die Observation von Staatsanwalt Adamovic, und diesen Chats kann man entnehmen, dass in diese Diskussion drei Personen mit einbezogen waren, und zwar sind das (in einer Unterlage lesend) die Staatsanwälte Jirovsky, Klackl und Salzmann. Wenn man sich das jetzt genauer anschaut, sind die offenbar Teil dieser Pilnacek-Fuchs-Chats. Das heißt, die werden da drinnen auch namentlich genannt. (Die Auskunftsperson blättert und liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Salzmann sehe ich. Wer noch?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, dann (in den Unterlagen lesend):
„Meine Nachricht an Michi von soeben“
„Ja, wir müssen jetzt scharf eingreifen, die Truppe ist das Letzte“.
Das sieht man oben. – Moment! Fuchs schreibt:
„Da solltet ihr am Mo“ – Montag – „ein 310er Verfahren bei der StA“ –Staatsanwaltschaft – „Wien einleiten und dort die VJ-“ – Datenzugriffe – „aufs BVT-Verfahren auswerten lassen“
„Meine Nachricht an Michi von soeben“.
Es ist davon auszugehen, dass das Herr Klackl ist. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Da steht, wenn ich das jetzt richtig lese: SMS von Christian Pilnacek (aus den Unterlagen vorlesend):
„Hans, wir müssen koordinieren: meine Idee ist, dass StA“ – die Staatsanwaltschaft – „Wien – Schneider – mit SOKO das Leak ermittelt“. Ist das, was Sie ansprechen? So „habe ich das auch M“ Mister, äh „Klackl“ - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nein, es beginnt am 23.8.2019 um 19.28 Uhr. Ich kann es gern vorlesen, wenn es außerhalb der Redezeit ist, denn sonst komme ich nicht zu meinen Fragen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: „Robert Jirovsky hat bereits Tom informiert“. Ist das, was Sie - -? Wer ist Tom?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wenn Sie zwei Chats oben darüber schauen, dann steht dort das mit dem 310er-Verfahren. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Das wäre die Nachricht von Herrn Fuchs an Herrn Klackl gewesen. Das teilt er nur Herrn Pilnacek mit, dass er ihm das geschrieben hat.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Okay, und was ist Ihre Frage?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage dazu ist die: Wenn man jetzt diesen Chat sieht und wenn man sieht, dass die wichtigsten Stellvertreter beziehungsweise auch Staatsanwälte in dem Zusammenhang in diese Chats zumindest insofern mit einbezogen werden, als dass man da Weisungen gibt oder Informationen abruft, dann stellt sich für mich die Frage, warum man sozusagen zwar Herrn Fuchs Kompetenzen entzogen hat, aber diesen anderen Staatsanwälten nicht – oder ist das überhaupt geprüft worden?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Als diese Chats bekannt geworden sind, wurden die selbstverständlich dienstrechtlich und strafrechtlich geprüft. Vielleicht präzisiere ich zu meinen Antworten davor: Das prüfe ja nicht ich persönlich. Wir haben ausgezeichnete Juristinnen und Juristen im Haus – Staatsanwältinnen, Richterinnen, Richter –, die ja auch in der Präsidialsektion, die für das Dienstrecht zuständig ist, sitzen, die sich das natürlich ganz genau anschauen. Es gibt einen Abteilungsleiter, der also sogar einen Kommentar für das Dienstrecht geschrieben hat und daher wirklich also der Experte ist auf dem Gebiet, der sich das alles anschaut, und dort, wo es dienstrechtliche Verfehlungen gibt, dort wird das auch aufgegriffen – strafrechtlich genauso.
Also wir geben das natürlich auch immer wieder den Sektionen zur Verfügung, wenn wir sehen, dass etwas auftaucht in den Medien, dass es Vorwürfe gibt, die an uns herangetragen werden. Das machen wir, das mache ich wirklich in jeder Sache, in jedem Vorwurf, der an mich herangetragen wird. Auch die Vorwürfe der Aktenleaks, die halt immer wieder herangetragen werden, auch die lassen wir jederzeit sowohl - - also strafrechtlich prüfen, und wenn sich herauskristallisiert, dann dienstrechtlich, ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Oberstaatsanwalt Fuchs vielleicht aus einem dieser Netzwerke oder aus diesem Netzwerk noch Informationen erhält, die er nicht mehr erhalten sollte, weil er in diesen Bereichen Kompetenzen abgeben musste?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Jetzt, meinen Sie?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Jetzt habe ich keine Wahrnehmungen dazu, also meines Wissens, ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Und vorher?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also alles, was - - Es gibt halt einfach Vorwürfe, die auch in diesem Zusammenhang stehen, ob es Informationen gab, die weitergeleitet, unbefugtermaßen weitergeleitet oder nicht weitergeleitet wurden, und diese Vorwürfe werden beziehungsweise wurden strafrechtlich und dienstrechtlich geprüft.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Bundesminister, ich möchte jetzt zu einem anderen Themenbereich kommen, und zwar: Letzten Freitag ist bekannt geworden, dass es weitreichende Coachings gegeben hat im Justizministerium, auch im Zusammenhang auf der einen Seite mit dem Untersuchungsausschuss, auf der anderen Seite auch im Zusammenhang mit einzelnen Strafrechtsverfahren. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dazu meine Frage grundsätzlich: Warum macht man im Justizbereich solche Coachings, denn ich gehe davon aus, dass Sie als Ministerin wissen, wie Sie medial auftreten, dass Ihre Staatsanwälte wissen, wie sie medial auftreten? Warum muss man für einen Untersuchungsausschuss gecoacht werden?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meines Wissens betrifft diese Frage nicht den Untersuchungsgegenstand.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na ja. – Zur Geschäftsordnung.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Grund meiner Frage ist ein ganz anderer. Wenn da Coachingagenturen herangezogen werden, wenn für den Untersuchungsausschuss oder für strafrechtliche Verfahren gecoacht wird, dann liegt ja auch die Vermutung nahe, dass da vielleicht auch inhaltlich Informationen den Besitzer wechseln. Wenn man dann weiß, dass diese Agenturen auch noch andere Tätigkeiten anbieten, dann würde es mich grundsätzlich interessieren, ob da auch im Umkehrschluss Einflussnahme auf Ermittlungen stattfinden könnte. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, das ist jetzt natürlich ein Gedankenspiel, das sie da aufstellen. Gibt es da irgendeinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass Sie so etwas sagen? Sonst würde ich Sie wirklich bitten, mir hier einen genaueren Zusammenhang und auch einen nachvollziehbareren Zusammenhang zu dem Beweisthema, zu dem die Frau Bundesministerin gesprochen hat, zu nennen. Das ist ein so theoretisches Gedankenspiel, dass ich, ehrlich gesagt, keinen konkreten Zusammenhang herstellen kann.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde es gut, dass ich jetzt die Möglichkeit habe, das in der Geschäftsordnungsdebatte zu erklären, da erspare ich mir Fragezeit. Danke dafür, Frau Verfahrensrichterin.
Es geht grundsätzlich um Litigation-PR, das wird Ihnen etwas sagen. Das sind auch genau die Tätigkeiten, die genau diese beiden Agenturen, die vom Justizministerium für die Coachings herangezogen worden sind, auch anbieten. Das kann man auf den Homepages dieser Agenturen ganz genau nachlesen. Mich interessiert natürlich die Frage, was im Rahmen dieser Coachings passiert ist, wie weit man da in die Materie eingetreten ist und wie weit es auf der anderen Seite dann Informationsrücklauf in diese Agenturen, die auf der anderen Seite dann Litigation-PR machen, gegeben hat. Ich würde sagen, Litigation-PR ist gerade aus dem heraus, was wir in den letzten Tagen in der Zeitung gelesen haben, ein sehr, sehr problematisches Thema im Justizministerium. Genau deswegen bin ich bei diesem Fragenkomplex und deswegen würde ich auch gerne meine Fragen stellen. Ich würde Sie, Frau Verfahrensrichterin, auch bitten, dass Sie mich das nächste Mal nicht gleich auslachen, wenn ich eine Frage stelle. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, es tut mir sehr leid, ich habe nicht Sie persönlich ausgelacht, sondern ich habe versucht, diesen Gedankengang nachzuvollziehen. Wenn, dann habe ich über mich selber gelacht, weil es mir schwer gefallen ist.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank für diese Klarstellung. Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? Darf ich davon ausgehen, dass diese Erklärung den Zusammenhang ausreichend hergestellt hat? – Dann bitte ich um Beantwortung.
*****
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es wird auf Fachebene allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich einem Untersuchungsausschuss stellen müssen, eine Möglichkeit eingeräumt, ein Coaching in Anspruch zu nehmen, weil es ja keine alltägliche Situation ist. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Ressorts unterliegt natürlich dem Amtsgeheimnis, und ich gehe stark davon aus, dass dieses Amtsgeheimnis nicht verletzt wurde. Sollten Sie Anhaltspunkte haben, dass das der Fall war, dann würde ich bitte um Rückmeldung ersuchen, damit wir dem auch nachgehen können.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Anhaltspunkte hätte ich gerne von Ihnen gewusst. Nachdem Sie ja selbst, glaube ich, so ein Coaching in Anspruch genommen haben, hätte ich gerne gewusst, ob Sie da auch Inhalte des Ausschusses diskutiert haben, nur damit man sich vorstellen kann, was dort passiert, ob dort in irgendeiner Form Aktenwissen diskutiert worden ist oder ob es nur rein um Gestik, Mimik oder sonst etwas gegangen ist. Das würde mich interessieren, nur damit ich mir vorstellen kann, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, dass solche Dinge abgeflossen wären.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also konkret für diesen Untersuchungsausschuss habe ich für mich kein Coaching in Anspruch genommen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Und für den am 28. Juni 2021?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das ist nicht untersuchungsgegenständlich, konkret. Wenn Sie konkret nach den Ermittlungen fragen: Ich ermittle nicht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Da sind wir im Untersuchungszeitraum drinnen, und wie gesagt, es interessiert mich, wie solche Coachings ablaufen. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin. – Der Vorsitzende berät sich mit Verfahrensanwältin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin! Bitte um Ihre Beurteilung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde zwar der Meinung sein, dass es jedenfalls in den Untersuchungsgegenstand und auch in den Untersuchungszeitraum fällt, aber meiner Meinung nach hat die Frau Bundesministerin die Frage so weit beantwortet, wie es ohne Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte möglich ist, weil dass sie sozusagen in einer vertrauensvollen Situation wie in einem Coaching - - Wenn sie sagt, sie hat das jetzt nicht in Anspruch genommen und Sie keine weiteren Anhaltspunkte haben, dann würde ich einfach meinen, dass das eh zu sehr den Persönlichkeitsbereich betrifft, was sie in einem Coaching bespricht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dann lege ich Ihnen jetzt den Akt 2392 vor, da kann man ein bisschen besser nachlesen, wofür Ihr Ministerium 24 000 Euro ausgegeben hat. Ich würde Sie bitten, auf die Seite 7 zu schauen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Da geht es darum, dass seitens des Justizministeriums zwei Agenturen angeheuert worden sind. Eigentlich fast alle Angehörigen des Justizressorts haben ihre Coachings bei Bettertogether bekommen, auch Sie. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Das ist ja in Ordnung, man kann ja auch eine Agentur beauftragen, in der die ehemalige Kommunikationschefin der SPÖ Partnerin ist.
Die Frage, die sich jetzt stellt – es ist vielleicht auch für die Verfahrensrichterin interessant –: Warum hat ausgerechnet der Oberstaatsanwalt Fuchs als Einziger im Justizressort eine andere Agentur bekommen, nämlich eine, die der ÖVP zuzurechnen ist? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Warum ist das so? Und übrigens: Beide Agenturen bieten Litigation-PR auf ihren Homepages an. Warum kriegt das ganze Justizministerium eine rote und Herr Fuchs in einer Einzelausnahme eine schwarze, wenn es nicht um Politik geht?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich glaube, das müssen Sie die zuständige Abteilungsleiterin fragen. Ich weiß nicht, warum welche - - also warum die Agenturen beauftragt wurden. Ich kann das jetzt nur lesen, was Sie da gesagt haben. Ich lese das auch zum ersten Mal. Vielleicht fragen Sie die zuständige Fachabteilung.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind noch 13 Sekunden Fragezeit übrig.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Vielleicht noch eine abschließende Frage: Das Justizministerium wird ja über eine eigene Kommunikationsabteilung verfügen. Warum berät man sich nicht mit der? Warum muss man extern an Rote und Schwarze vergeben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Dann danke ich Ihnen eigentlich sehr für die Frage. Die Öffentlichkeitsabteilung oder die Stabsstelle für die Öffentlichkeitsarbeit im Justizministerium ist wirklich sehr, sehr klein. Wir versuchen bei jeder Budgetverhandlung händeringend, diese aufzustocken.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, dann werden wir das einmal sacken lassen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 2 Sekunden sind noch übrig. (Abg. Hafenecker: Nehme ich mit!) – Passt, danke schön.
Damit kommen wir zum Abschluss der ersten Fragerunde und zur Fraktion der Grünen. Herr Abgeordneter Stögmüller ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Grüß Gott, Frau Justizministerin! Ich möchte mit einer Frage beginnen, die Herr Stocker nicht ganz so gut rüberbekommen hat, ich möchte sie vielleicht anders formulieren: Haben Sie das Gefühl, dass StaatsanwältInnen in Österreich unabhängig ermitteln können? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich kann mich nur wiederholen: Gefühle sind jetzt nicht Gegenstand der Auskunft hier, aber ich möchte vielleicht trotzdem nochmal betonen: Alle Vorwürfe, die in eine entgegengesetzte Richtung laufen, werden geprüft – dienst- und strafrechtlich. Mir ist es als Justizministerin besonders wichtig, dass der Konflikt, über den wir gesprochen haben, dass der gelöst wird. Er ist auch zum Großteil durch die Änderung in der Fachaufsicht gelöst worden. Ich habe den Eindruck und die Wahrnehmung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden gut funktioniert.
Wenn Sie konkrete Punkte aus dem Konflikt ansprechen, so war ja immer der Vorwurf da, dass es überbordende Berichtspflichten gibt. Diese überbordenden Berichtspflichten haben wir mit einem Berichtspflichtenerlass reduziert und die Aufsicht wurde tiefgreifend verändert. Die Sektionsteilung wurde vorgenommen. Es sind viele Schritte gesetzt worden, um die unabhängige Ermittlungsarbeit weiter zu stärken.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie ist jetzt aktuell das Verhältnis zwischen der WKStA und dem BMJ, also mit Frau Göth-Flemmich als Leiterin für die Sektion Einzelstrafsachen? Hat sich hier etwas verändert, auch in der Zusammenarbeit? Ist es besser geworden, ist es spürbar?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meines Wissens hat die Sektionschefin Göth-Flemmich einen regelmäßigen Austausch sowohl mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch mit der Leiterin der WKStA. Sie ist ständig in Gesprächen, weil das ja letzten Endes auch ihre Aufgabe ist. Ich habe den Eindruck, dass die Zusammenarbeit zwischen den - - in dieser Linie quasi, der WKStA, der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Ministerium, gut und professionell funktioniert.
Braucht es weiterhin Verbesserungen? – Natürlich braucht es Verbesserungen. Das schauen wir uns in der Zukunft auch an. Ich habe jetzt auch den Dienststellenausschuss zu einem Gespräch geladen. Es wird auch weitere Gespräche geben, eben auch über die Personalsituation in der WKStA, mit der Leiterin der WKStA und mit der Sektionschefin Göth-Flemmich. Also im Großen und Ganzen, wie erwähnt, funktioniert es gut und professionell – meinen Wahrnehmungen nach.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir haben heute schon über die ständigen Angriffe auf die Justiz geredet. Wie gehen Sie damit um? Wie kann man sich da schützend davorstellen? Wie funktioniert das? Der Kollege hat es ja auch gesagt, gerade auch mit der Litigation-PR, vonseiten des Altkanzlers Kurz gab es immer wieder Einfluss auf die - - Spürt man da einen Einfluss auf die Justiz – fragen wir einmal so – durch diese Litigation-PR?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also wichtig ist mir, noch einmal klarzustellen – das habe ich auch immer wieder versucht, öffentlich zu machen –: Kritik, sachliche Kritik, ist in einem liberalen Rechtsstaat natürlich zulässig. Jede Institution muss sich das gefallen lassen, das ist auch okay und das ist auch, glaube ich, notwendig, wenn es um Verbesserungen geht. Unsachliche Kritik oder wenn sie als Mittel politischer Kampagnen verwendet wird, gerade eben, um Druck auf staatliche Institutionen auszuüben, führt dann letzten Endes schon zu einer Grenzüberschreitung.
Public Litigation ist natürlich in einem gewissen Rahmen auch legitim. Wir haben de facto ja auch die gesetzlichen Grundlagen dafür, aber es ist natürlich fragwürdig, wenn einzelne Personen ihre Positionen im staatlichen Gefüge dazu verwenden, um Public Litigation in eigener oder fremder Sache zu betreiben. Ich habe mich öffentlich immer in Gesprächen, und auch öffentlich natürlich, schützend vor die Justiz gestellt und auch mehr Sachlichkeit eingefordert, weil es notwendig ist, hier sachlich zu agieren.
Ich habe schon auch den Eindruck, dass das Ganze Früchte getragen hat, denn wenn man sich die Justizdebatten der letzten Monate anschaut, dann ist der Tonfall gerade in der justizpolitischen Debatte schon ein anderer, ja.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kommen wir zu einem anderen Komplex, zur Rechtsschutzbeauftragten Aicher. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Sie wissen ja, dass es den 30-seitigen Bericht gegeben hat, wo sie die WKStA massiv kritisiert hat; gemeinsam mit der Kanzlei von Ainedter, von der sie auch beraten worden ist. Ist es prinzipiell üblich, dass sich eine Rechtsschutzbeauftragte sozusagen vorab mit einer Anwaltskanzlei abspricht und diesbezüglich zusammenarbeitet?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich habe das bis jetzt so noch nicht gesehen, dass man im Zusammenhang mit den Akten, die man behandelt, eine Kanzlei beauftragt, die die Medienarbeit unterstützt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben auch gesagt, dass es im Februar ein Gespräch gegeben hat. Können Sie uns schildern, worum es gegangen ist? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wie ist das verlaufen? Was wurde besprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich habe ja damals, als die Vorwürfe medial bekannt wurden, die Rechtsschutzbeauftragte zu mir ins Ministerium geladen, auch noch einmal klargestellt, dass ich mich nicht über das Verfahren unterhalten möchte oder über die Beschwerde, denn das steht mir nicht zu. Eine Rechtsschutzbeauftragte ist auf keinen Fall weisungsgebunden.
Das Gespräch mit der Rechtsschutzbeauftragten fand am 15.2. statt. In diesem Gespräch hat die Rechtsschutzbeauftragte ihre Sichtweise zu den Medienberichten dargelegt. Ich habe unter anderem festgehalten, dass die Unabhängigkeit der Justiz immer gewahrt werden muss und nach außen auch sichtbar sein muss. Das gilt meines Erachtens auch für die Medienarbeit.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War das auch das Ergebnis des Gespräches – beidseitig?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das Ergebnis des Gespräches war letzten Endes, dass ich eben festgehalten habe, dass die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleiben muss. Ich habe schon auch den Eindruck, dass sich die Rechtsschutzbeauftragte in dem Gespräch auch einsichtig gezeigt hat und versichert hat, in Zukunft nicht mehr diese Kanzlei zu beauftragen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nachträglich gab es ja ein Schreiben der WKStA, die den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten vom Ibizakomplex forderte. Wann haben Sie davon erfahren, dass es hier ein Schreiben geben wird? Oder haben Sie erst durch das Schreiben erfahren, dass die WKStA fordert, sie abzuziehen
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Welches Schreiben?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von der WKStA.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Welches? Von wann?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich glaube, letzte Woche war das. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie uns das vorlegen lassen? Oder den Medienbericht?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Den haben wir jetzt nicht, das war im „Standard“ am 30. - - Vielleicht komme ich zur nächsten Frage, während wir das suchen: Sind Maßnahmen geplant, um das Vertrauen zwischen der WKStA und der Rechtsschutzbeauftragten wieder zu verbessern?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Sache ist: Die WKStA hat ja ausführlich und überzeugend auch dargestellt und damit die Oberbehörde befasst und die dann auch das Justizministerium, dass es Gründe gibt, die zumindest für das Vorliegen eines Anscheins der Befangenheit der Rechtsschutzbeauftragten sprechen. Und dieses Vorhaben der WKStA, dass sie nämlich Zustellungen im Ibizaverfahrenskomplex nur zu eigenen Handen der Vertreterin der Rechtsschutzbeauftragten übermitteln, haben wir im Justizministerium nicht beanstandet, und die Oberbehörde hat das genehmigt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kommen wir zu einem anderen Komplex, kommen wir zur Entlassung der Soko. Sie haben gesagt, Sie haben das zeitgleich mit dem Schreiben der WKStA erfahren. Welche Schritte haben Sie als erste unternommen? (Die Auskunftsperson blättert und liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Als ich davon erfahren habe, habe ich gleich den Innenminister angerufen, um mit ihm auch zu klären, wie wir weiter vorgehen wollen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie auch Wahrnehmungen, wie sich das Verhältnis im letzten Monat verschlechtert oder verbessert hat, seit Holzer nicht mehr der Leiter der Soko war? Ist es durch Csefan schlimmer geworden? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kenne jetzt nur dieses Schreiben von der WKStA, und mit diesem Schreiben hat die WKStA alle Ermittlungshandlungen quasi auch entzogen beziehungsweise gesagt, dass sie die Soko Tape nicht mehr beauftragen werden, und dementsprechend gibt es jetzt Gespräche. Denn letzten Endes, und das haben Generaldirektor Ruf aus dem Innenministerium und auch Sektionschefin Göth-Flemmich aus dem Justizministerium klargestellt, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Sicherheitsbehörden immens wichtig ist, eben auch für die Ermittlungsarbeiten und für unseren Rechtsstaat. Und dementsprechend hat es dann Gespräche gegeben, sowohl zwischen mir und dem Innenminister auf Kabinettsebene und letztlich auch mit den Beteiligten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es sehr bald eine Lösung geben wird.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die meisten Handlungen werden ja jetzt vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung durchgeführt. Wird es auch zu dieser Lösung kommen, dass in Zukunft bei diesen Ermittlungsschritten vermehrt das BAK beigezogen wird?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es ist noch nicht endgültig geklärt, welche Ermittlungseinheit der WKStA jetzt zur Verfügung stehen wird. Da würde ich Sie einfach bitten, die Gespräche, die jetzt laufend stattfinden, auch auf den Fachebenen und auf Ebene der Leiterin und des Leiters, einfach abzuwarten. Ich bin zuversichtlich, dass da eine Lösung in Sicht ist. Da gibt es das politische Bekenntnis dazu, dass wir eine Lösung auch wollen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War bei diesen Gesprächen auch Holzer dabei?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meines Wissens wurde jetzt auch Vertraulichkeit zwischen den Gesprächen vereinbart, aber nageln Sie mich nicht fest, das weiß ich nicht. Ich habe das erste Gespräch mit Innenminister Karner geführt, es hat ein Gespräch auf der KC-Ebene gegeben und weitere Gespräche mit den Leitern, also natürlich mit dem Generaldirektor, mit der Sektionschefin, mit der Leiterin der WKStA und dem Leiter der Soko Tape, so viel ich jetzt weiß. Aber Details kann ich nachbringen, wenn es interessant ist.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die Soko wird nach wie vor Ermittlungsschritte für die Staatsanwaltschaft durchführen, oder? Die Soko Tape wird nicht aufgelöst?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die WKStA hat alle Ermittlungsarbeiten quasi entzogen, also alle Ermittlungsaufträge der WKStA wurden entzogen, ja.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und für die Staatsanwaltschaft Wien wird weiterhin von der Soko Tape ermittelt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meines Wissens ja, aber das müsste man noch genauer überprüfen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Aber das, was ich jetzt in Erinnerung habe, ist das nach wie vor der Fall. Aber ich bin jetzt nicht die ermittelnde Staatsanwältin und würde Sie bitten, das vielleicht an die entsprechenden Behördenleiter zu stellen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das werden wir sicherlich.
Wir gehen zu einem anderen Komplex, der noch nicht angesprochen worden ist, nämlich zu Julian Hessenthaler. Da ist ja heute ein Prozesstag, an dem das Urteil erwartet wird, zumindest gibt es heute wahrscheinlich eines. Er befindet sich seit Dezember 2020 in Untersuchungshaft. Die fallführende Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Wien. 15 NGOs aus dem Menschenrechtsbereich haben zu Prozessbeginn im Fall Hessenthaler mit Kritikpunkten nicht gespart, haben sich geäußert. Sind Ihnen diese Kritikpunkte auch bekannt?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Entschuldigung, ich habe jetzt die Frage nicht verstanden.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hessenthaler, Kritikpunkte: Es gab relativ viele Kritikpunkte wegen seiner Verhaftung. Er ist ja wegen Suchtgifthandel, Fälschung besonders geschützter Urkunden sowie Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter besonderer Urkunden seit Dezember 2020 in Untersuchungshaft. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Der Fall wird von der Staatsanwaltschaft Wien geführt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und wendet sich an die Verfahrensanwältin.) Es gab mehrere NGOs, die sozusagen seit Prozessbeginn wegen seiner langen Untersuchungshaft Kritik geäußert haben. Mich würde interessieren, ob Sie die Kritikpunkte auch kennen, Frau Minister. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben richtig gesagt, es wird ein Urteil erwartet. Das ist unabhängige Rechtsprechung, und da würde ich auf diese verweisen. Wenn Sie mich fragen, ob ich die Kritikpunkte kenne: Ich habe auch die Berichterstattung dazu gelesen, aber, wie gesagt, das ist ein Akt der Gerichtsbarkeit und das ist zur Kenntnis zu nehmen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber in dieser Causa gibt es keine Weisungen, Erlässe oder sonst etwas vom Justizministerium hin zur Soko Tape bezüglich Hessenthaler? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Beurteilung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ab dem Hauptverfahren ist einfach das Ermittlungsverfahren zu Ende. Es ist jetzt einfach reine Rechtsprechung und reine Sache der Gerichtsbarkeit.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab ja mehr als 60 gerichtlich bewilligte Grundrechtseingriffe im Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen Hessenthaler. Das Oberlandesgericht Wien hob mit Beschluss vom 17.12.2020 viele der Beschlüsse zur Datenauswertung und Telefonüberwachung auf und ordnete deren Vernichtung an. Das ist sehr wohl auch im Rahmen des Untersuchungsausschusses.
Da die Entscheidung des Oberlandesgerichts doch sehr deutlich war, dass viele der bewilligten Zwangsmaßnahmen überschießend waren, würde mich interessieren, welche Wahrnehmungen die Frau Ministerin zu den Ermittlungen gegen Hessenthaler im Allgemeinen hätte. Das ist ja noch vor der Zeit, vor der Gerichtsbarkeit sozusagen. Gibt es besondere Auffälligkeiten bei den StaatsanwältInnen, die ja in diesem Fall auch ermitteln? Das würde mich interessieren. Es ist noch Ermittlungsakt, das ist noch eindeutig im Untersuchungsgegenstand, ist auch Ermittlung und auch - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich tue mir jetzt ehrlich gesagt insofern ein bisschen schwer, weil einfach alle diese Ermittlungsschritte der gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Daher kann jetzt die Frau Justizministerin eine ganz persönliche Meinung dazu abgeben, aber die Entscheidung darüber, ob es zulässig oder nicht zulässig ist und aus welchen Gründen – ja oder nein – einfach den Gerichten - - Wie Sie selber sagen, sind es Entscheidungen des Oberlandesgerichts und der Gerichte und der gerichtlichen Bewilligungen, die halt einfach nicht der Überprüfung unterliegen. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung. – Ich sage nur dazu, es sind dann noch 38 Sekunden Fragezeit übrig.
Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.
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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Mir geht es ja um den Staatsanwalt. Das ist Staatsanwalt Bernd Schneider, den kennen Sie ja schon, Sie sind ja immerhin fleißige Zuhörerin, auch von verschiedenen anderen Verfahren, der von der Staatsanwaltschaft sehr oft herangezogen wird. Da würde ich gerne herausarbeiten, ob es da überbordende Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft gibt, die angeordnet werden. Bernd Schneider kommt auch in den Chats von Fuchs und Pilnacek vor, und das wollte ich gerne aufbereiten, weil es da anscheinend eine enge Verbindung zwischen den drei Staatsanwälten gibt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich Sie vielleicht insofern - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin! Darf ich unterbrechen? Es gibt noch eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich würde vorschlagen, diese noch anzuhören. – Herr Abgeordneter Matznetter, bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich habe nur eine Frage an die Verfahrensrichterin. Logischerweise ist der Untersuchungsausschuss nicht berechtigt, das Tätigwerden der Organe der Rechtsprechung zu überprüfen, aber soweit ich weiß, hört ja die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften nicht mit Beginn des Gerichtsverfahrens auf, sondern sie unterliegen ja hinsichtlich derer Handlungen oder Anträge, die sie stellen, weiterhin der Weisungspyramide.
Daher war meine Frage ganz grundsätzlich für unsere Tätigkeit hier: Wenn es in den Untersuchungsgegenstand fällt, kann man doch befragen, ob es in der Weisungspyramide Weisungen gegeben hat, zum Beispiel einen Antrag zu stellen oder nicht zu stellen oder einen Enthaftungsantrag zu berufen oder sonst etwas. Das war meine Frage, ob das wirklich nicht zulässig ist, nur weil es begonnen hat.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Dann würde ich die Frau Verfahrensrichterin um ihre Beurteilung ersuchen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja. Herren Abgeordnete Stögmüller und Matznetter – insofern würde ich Ihnen nach dieser Präzisierung recht geben. Wenn die Frage präzise darum gestellt wird, ob es zu bestimmten Verfahrensschritten konkrete Weisungen gegeben hat, dann würde ich das als zulässig erachten. Ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann würde ich entsprechend den Ausführungen der Verfahrensrichterin ersuchen, die Frage in diese Richtung zu konkretisieren.
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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann konkretisiere ich: Frau Ministerin, sind Ihnen Weisungen in der Causa Hessenthaler an die Staatsanwaltschaft Wien bekannt? Wissen Sie dazu etwas?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Mir sind in dem Zusammenhang jetzt keine Weisungen erinnerlich.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, dann gebe ich weiter.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 31 Sekunden sind noch übrig.
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Wir sind nun mit der Fraktion der NEOS am Beginn der zweiten Fragerunde. Frau Abgeordnete Krisper ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe zunächst nur zwei Nachfragen. Sie meinten auf eine Frage des Kollegen Stögmüller, es wäre über gewisse Gespräche Vertraulichkeit vereinbart worden. Was meinen Sie damit?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie meinen die Gespräche im Zusammenhang mit der Soko Tape?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also da bin ich mir nicht sicher, ob jetzt Vertraulichkeit vereinbart wurde oder nicht, daher kann ich das jetzt nicht sagen. Ich war - - Ich glaube schon, müsste es aber noch einmal nachprüfen. Es finden derzeit Gespräche statt, die nicht mit mir stattfinden, sondern auf den Fachebenen, Generaldirektor, Sektionschefin, Leiter der WKStA, Leiter der Soko Tape. Und in diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse der Gespräche abzuwarten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die zweite Nachfrage: Ich habe Ihr Statement in der Früh nicht gehört, weil ich schon im Raum war. Ich dachte zuerst akustisch Sie haben Justiz 2023 vor, aber es ist Justiz 2030. Da wollen Sie im Sommer beginnen, acht Jahre lang, sich im Laufe dieser Zeit der Reihe nach anzuschauen, welche Maßnahmen es braucht. Ist das richtig, ab Sommer?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wir wollen im Sommer ein Innovationsprogramm ins Leben rufen – das haben wir aber schon länger vorgehabt –, ein Innovationsprogramm 2030, wo wir insbesondere schauen, wie wir die Justiz für die Zukunft noch moderner, inklusiver - - und vor allem wie wir die Unabhängigkeit der Justiz noch weiter stärken wollen. Und wir werden uns im ersten Themenkomplex mit der Stärkung der Unabhängigkeit befassen. Hier wird es natürlich einen Blick in die Vergangenheit brauchen, um einerseits zu schauen, wie wir die Organisationskultur ändern können, andererseits welche Complianceregelungen nachgeschärft werden sollen. Aber dem möchte ich jetzt noch nicht vorgreifen, weil wir das bis zum Sommer auch einsetzen werden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also Justiz 2030.
Da Sie das als Replik bei den vorherigen Fragen manchmal betont haben: Es geht uns hier ja nicht darum, dass Sie abseits der Gesetze handeln, sondern klar nach den gesetzlichen Regelungen, die es gibt, gerade im Fall von Befangenheit, damit zeitnah agiert wird. Und was unserer Wahrnehmung nach sehr oft passiert, ist, dass Sie persönlich sehr lange nicht handeln, sondern überprüfen lassen, wenn Sie sich an die Befangenheitsdiskussion zu Pilnacek erinnern. Und dazu kommt meine Frage: Haben Sie sich auch erkundigt, was der Hintergrund der Personen ist, denen Sie diese Überprüfungen delegieren? Stichwort: System Pilnacek.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Überprüfungen - - Also weil Sie sagen, zeitnah handeln: Sobald die Vorwürfe bekannt sind, lasse ich die Juristinnen und Juristen in meinem Haus das Ganze überprüfen. Sobald es bekannt ist. Und diese Überprüfungen - - Das wollen Sie ja auch nicht, dass ich diesen Überprüfungen vorgreife und meine Meinung dazu äußere, denn jede Ministerin hat nach dem Gesetz zu handeln. Und deswegen sind die Juristinnen und Juristen in meinem Haus damit beauftragt. Es gibt eine Präsidialsektion und auch einen Abteilungsleiter, der sich auch das Dienstrecht genau anschaut und hier auch diesbezüglich Empfehlungen in der Präsidialsektion abgibt. Und es gibt auch die Sektion V, die für Einzelstrafsachen zuständig ist, wenn strafrechtlich Relevantes aufkommt. Das prüft dann auch diese Sektion – strafrechtlich Relevantes – und ob uns eine Anzeigepflicht trifft.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Noch einmal meine Frage: Wenn Sie schon nicht, wie gesetzlich möglich und zeitlich drängend, selbst Maßnahmen setzen, so wie Kogler in Ihrer Abwesenheit Pilnacek persönlich suspendierte – endlich, als Sie nicht da waren –, Sehen Sie sich an, widmen Sie sich der Frage, inwiefern Naheverhältnisse der dann entscheidenden Personen, denen Sie die Überprüfung überlassen, zu Pilnacek und Fuchs bestehen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben es ja selbst gerade angesprochen. Die Suspendierung von Sektionschef Pilnacek ist auch selbstverständlich zeitnah an die Sektion herangetragen worden, weil es auch Sicherstellungen gab und Vorwürfe im Raum gestanden sind. Die Sektion, die Präsidialsektion hat auch die Empfehlung ausgesprochen, dass vorläufig zu suspendieren ist, und deswegen wurde auch Sektionschef Pilnacek vorläufig suspendiert. Das gleiche Prozedere findet auch in anderen Verfahren statt, in anderen dienstrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage: Widmen Sie sich der möglichen Problematik, dass Personen, die hier über Suspendierungen und disziplinarrechtlichen Maßnahmen zu Pilnacek und Fuchs und anderen entscheiden, selbst in einem Naheverhältnis zu diesen stehen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das ist ein gewisser Vorwurf Personen aus meinem Haus gegenüber, deswegen würde ich Sie bitten, dass Sie diesen Vorwurf konkretisieren. Und wenn Sie Anhaltspunkte haben, die möglicherweise Konsequenzen nach sich ziehen, dann würde ich Sie bitten, diese auch an mich heranzutragen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage war, ob Sie sich dieser Frage gewidmet haben, ob mögliche Nahebeziehungen der Entscheidungsträger über Suspendierungen et cetera aufgrund der hierarchischen Gegebenheiten und der schon langen Arbeitszeit von Pilnacek und Fuchs in Ihrem Ministerium bestehen – ob Sie sich der Frage gewidmet haben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass gewisse Personen befangen sind, dann würde ich Sie bitten, diese Anhaltspunkte zu konkretisieren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, wer in Sachen Fuchs als Disziplinaranwalt tätig ist?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ist mir sicher einmal gesagt worden, aber vielleicht wollen Sie mir das konkretisieren?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vielleicht möchten Sie zum Beispiel dieser Frage nachgehen, wer hier für Sie entscheidet, weil Sie es in gewissen Fällen, wo es das Gesetz ermöglichen und die Zeit drängen würde, nicht selbst tun.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der Disziplinaranwalt in der Regel ist im - -Also soweit ich jetzt das Gesetz in Erinnerung habe, ist im Zusammenhang mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch immer die Generalprokuratur - - Aber vielleicht geht es da konkret um jemanden, dann würde ich Sie bitten, das zu konkretisieren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich sehe es in Ihrer Verantwortung, dieser Frage systemischer Befangenheiten nachzugehen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Befangenheitssachen oder wenn es Befangenheitsgründe gibt, die an mich herangetragen werden, dann werden wir diesen Befangenheitsgründen nachgehen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte prüfen Sie aktiv!
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das, was ich in meiner Verantwortung gemacht habe, ist, fähige Juristinnen, Juristen mit unterschiedlichen Fragen zu beauftragen. Entweder Sie unterstellen dem gesamten Justizministerium, befangen zu sein, dann würde ich Sie schon bitten, das auch offenzulegen und klar zu thematisieren, weil sehr fähige Juristinnen und Juristen aus unterschiedlichen Sektionen – sei es die Sektion für Einzelstrafsachen, Sektion für die Justizverwaltung, eben die Präsidialsektion – hier umfassende Prüfungen vorgenommen haben, und es besteht auch im Justizministerium ein System von Checks and Balances. Es entscheidet nicht nur eine Person.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Frau Aicher nahegelegt, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen, weil schließlich auch Weratschnig gemeint hat, das sei für ihn ein wieder mal ungewöhnlicher und nicht verständlicher Vorgang, dass sie weiterhin in dem Verfahren tätig ist?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Rechtsschutzbeauftragte ist, wie Sie auch wissen - - oder hat nicht von mir Weisungen zu bekommen (in den Unterlagen blätternd). Ich habe auch keine Weisungen, weder inhaltlicher Natur noch betreffend welche Verfahren sie führen soll, zu erhalten. Deswegen habe ich ihr jedenfalls nahegelegt, dass die Justiz nach außen sichtbar unabhängig sein muss, und das betrifft auch die Medienarbeit, und meines Wissens hat sie sich auch einsichtig gezeigt und versichert, dass sie die Kanzlei eben auch nicht mehr beauftragen wird; aber einmischen in ihre Arbeit darf ich mich als Justizministerin nicht. Das steht ganz klar im Gesetz so geregelt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sie die Intention geäußert, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen? War das Thema? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also sie hat in ihrem - - in den Ausführungen angedeutet, dass sie das nicht mehr machen wird. Ob das dann tatsächlich der Fall ist oder nicht, steht mir nicht zu, da nachzufragen. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laut Weratschnig ist es nicht der Fall.
Hatten Sie Kenntnis über den Sideletter mit der ÖVP?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Bitte?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie Kenntnis über den Sideletter ÖVP/Grüne? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin hätte dazu gerne eine Beurteilung abgegeben. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, würden Sie bitte einen Zusammenhang zum Beweisthema 3 herstellen?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht darum, dass sich im Sideletter auch Absprachen zur Zusammensetzung zum BVwG wiederfinden, für das die Frau Ministerin zuständig ist, und schließlich geht es ja dann auch um politische Einflussnahme auf Verfahren.
Und antworten darf die Frau Minister immer. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das stimmt.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also was das Bundesverwaltungsgericht betrifft, so habe ich nicht im Konkreten Kenntnis davor darüber gehabt, aber die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Bundesverwaltungspräsidenten vorzuschlagen, und dieser Prozess erfolgt in vier Schritten und ist jedenfalls immer gesetzlich einzuhalten.
Die zu besetzende Position wird zunächst öffentlich ausgeschrieben. Aus den einlangenden Bewerbungen empfiehlt die Personalkommission der Bundesregierung zumindest drei Kandidaten oder Kandidatinnen. Üblicherweise werden diese KandidatInnen von der Kommission in ihrer Qualifikation gereiht, und in diesem Fall wird der/die erstgereihte Kandidat/in von der Bundesregierung für das Amt der Präsidentin vorgeschlagen und in der Folge vom Präsidenten bestellt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Ihnen Vorlage 25 vorlegen. Da steht „BVwG“ auf Seite 1 von 1, da steht „BVwG“ „Präsident (2022): Nominierungsrecht ÖVP“. Was machen wir jetzt da?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also gesetzlich - - Also wie gesagt, ich habe es im Konkreten nicht oder im Detail gerade nicht gekannt, es ist aber so, das ist die Frage: ob es einen Handlungsbedarf insofern gibt. Und es ist halt so, dass das BVwG, also das BVwGG, in dieser Gesetzgebungsperiode erstmals zur Anwendung kommt, und es ist auch noch nicht absehbar, ob die Personalkommission der Praxis, die derzeit leider noch freiwillig ist, folgen wird – nämlich freiwillige Praxis, dass die Kandidaten tatsächlich auch gereiht werden. Wie Sie vielleicht auch meinen medialen Ausführungen entnehmen konnten, bin ich schon bestrebt, hier auch gewisse Änderungen vorzunehmen, dass tatsächlich auch gesetzlich eine Reihung vorgenommen werden muss.
Sollte das nicht der Fall sein, nämlich dass die Personalkommission entgegen der Erwartungen keine Reihung vornimmt, dann braucht es innerhalb der Bundesregierung einen Streitlösungsmechanismus, sonst entsteht einfach eine Blockade, denn wenn sich die Regierungsmitglieder nicht darauf verständigen können, wird es schwierig, und das halt nur für den Fall, sollte keine Reihung vorgenommen werden.
Wenn eine Reihung vorgenommen wird, ist es klar, meines Erachtens und für mich, und das habe ich auch immer kommuniziert, dass der Erstgereihte dem Präsidenten vorgeschlagen werden sollte, und sollte von der Personalkommission keine Reihung vorgenommen werden, braucht es einen Streitlösungsmechanismus innerhalb der Regierung, sollte die Regierung sich nicht verständigen.
Es ist ein Vorschlag nicht der Justizministerin, sondern ein Vorschlag der Bundesregierung und somit: im Ministerrat, wissen Sie, herrscht Einstimmigkeit, und da braucht es einen Streitbeilegungsmechanismus.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Sideletter steht „Nominierungsrecht ÖVP“, thematisch schließen wir eigentlich an das Letzte an, nämlich die Frage: Wer entscheidet im Endeffekt? Wie wird sich die Kommission in diesem Sinne nach § 2 BVwGG zusammensetzen? Wer wird entscheiden, wer in der Kommission sitzt, die entscheidet?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es ist gesetzlich festgelegt, wer dort sitzt. Es gibt auch zwei Ministerien, die eigene Vertreter nominieren. Aber wenn Sie mir das Gesetz vorlegen, kann ich es Ihnen auch vorlesen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche zwei Ministerien werden das sein? Und wer sucht dann die Personen aus? Müsste ja dann die ÖVP sein. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich weiß jetzt nicht, ob zwei - - ob beide Ministerien konkretisiert sind, aber ich gehe stark davon aus, im Gesetz stehen ja zwei Ministerien. Zum einen ist das üblicherweise, wenn das so steht, das Beamtenministerium und auch, weil Zuständigkeit Justizministerium, schätze ich mal, aus dem Justizministerium. Aber das weiß ich noch nicht, ja. Aber vielleicht legen Sie mir das Gesetz vor, dort steht es wirklich ganz genau drinnen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch das tun Sie bitte selbst (erheitert). Und wir hoffen, dass Sie sich - -
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, aber Sie stellen die Frage.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir hoffen, dass der Sideletter in diesem Punkt Geschichte ist und es zu einem wirklich objektiven Verfahren kommt und werden das beobachten. (Die Auskunftsperson nickt.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, und vielleicht um es zu konkretisieren, vielleicht für die ZuseherInnen, weil es ja doch eine medienöffentliche Sitzung ist: Im Gesetz steht ganz klar: der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, also es sind wirklich viele Personen, auch Professoren sollen quasi in diese Personalkommission ernannt werden, und ich gehe davon aus, auch Gleichheitsbeauftragte. Also es sind wirklich viele Personen, die dort in dieser Kommission sitzen, und ich gehe davon aus, dass die Personalkommission auch eine Reihung vornehmen wird, was das Ganze auch etwas vereinfachen würde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir werden sehen.
Ich komme zu Firtasch. Wenn Sie sich erinnern, haben Sie hier auf eine Anfrage meinerseits geantwortet – ich lege die gerne vor, Vorlage 10 –, die Antwort kam im Dezember, dass es in diesem sehr, sehr langen Verfahren, wo vonseiten Amerikas schon kein Verständnis mehr da ist, dass es zu keiner Auslieferung kommt, wiederum zu einer Verlängerung des Verfahrens dadurch kam, dass es einen Richterwechsel wegen Väterkarenz und wegen der Komplexität des Falles gab. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Können Sie sich die mittlerweile sehr lange Verfahrensdauer von fünf Jahren erklären? Wobei ich weiß, dass jetzt letztendlich interessanterweise eine Entscheidung gefallen ist. Aber warum hat das fünf Jahre gedauert? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also die lange Verfahrensdauer ist natürlich unbefriedigend, aber wie auch vorhin gegenüber dem Abgeordneten Stögmüller erwähnt, es ist tatsächlich im Zuständigkeitsbereich der Gerichtsbarkeit, und da habe ich keinen großen Einfluss darauf – zum Glück –, und ich habe auch Gespräche geführt in diesem Zusammenhang, sowohl mit der Sektionschefin, und wir wurden auch von der Botschafterin diesbezüglich kontaktiert. Aber soviel mir bekannt ist, hat es jetzt eine Entscheidung gegeben.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also keine Wahrnehmungen.
Ich möchte auch noch zu Mascherlposten fragen, ob es unter Ihnen keine mehr gab und ob Sie intendieren – entgegen der Vertagung unserer Anträge auf Abschaffung der Mascherlposten –, diesen Missstand zu beenden, weil es Ressourcen bindet und dadurch weniger da sind für die Ermittlungen, wo offensichtlich der WKStA Ressourcen fehlen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie vorhaben, den Missstand der Mascherlposten zu beenden.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Und was hat das mit Einfluss auf Ermittlungen zu tun?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil es Ressourcen bindet und offensichtlich die WKStA insbesondere in dem Fall über unzureichende verfügt. Es würde Ressourcen erhöhen.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Und wir reden auch über abgeschlossene - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außer Ministerin Edtstadler kommt zurück, dann wäre sie in dem Fall wahrscheinlich nicht zuständig, aber sonst? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 8 Sekunden Redezeit sind noch übrig. (Die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Frau Abgeordnete meint, dass der Zusammenhang mit den Personalressourcen besteht. Ich habe ein persönliches Problem damit, dass es einfach eine aktuelle Willensbildung eines Vollziehungsorgans ist, das jetzt nicht unbedingt mit einer - - (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie sich während des Untersuchungszeitraums dafür eingesetzt, dass die Mascherlposten Geschichte werden, weil sie Ressourcen binden und zum Beispiel eine Ministerin Edtstadler wohl nicht zurückkehren wird, um in diesem Verfahren mitzuhelfen – im Untersuchungszeitraum. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe mich im Untersuchungszeitraum sehr stark dafür eingesetzt, zusätzliche Ressourcen für die WKStA zu bekommen, Interessentensuchen, es hat viele Zuteilungen gegeben, es gab Interessentensuche, also es hat viele Maßnahmen budgetärer und ressourcentechnischer Natur gegeben, hier der Personalknappheit entgegenzuwirken.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Fragezeit ist aufgebraucht.
Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Frau Bundesministerin, ich schließe an die vorige Befragung in der ersten Runde an. Wenn man sich den Akteninhalt bezogen auf die WKStA im Untersuchungszeitraum ansieht, dann kann man schon den Eindruck gewinnen, dass die WKStA zwar sehr kritikfreudig ist und auch konfliktfreudig ist, aber bei der Kritikfähigkeit durchaus noch Luft nach oben besteht. Wenn ich mir ansehe, dass immer dann, wenn Kritik an der WKStA geübt wird, und das durchaus in sachlicher Weise im Justizbereich, es dazu kommt, dass heimliche Aufzeichnungen von Dienstbesprechungen erfolgen, Entzug von Ermittlungshandlungen beziehungsweise Befangenheitsanzeigen, wenn man das so bezeichnen will, dann drängt sich schon die Frage auf, was eigentlich im Justizbereich in der Strafrechtspflege los ist.
Ich verweise jetzt auf ein Dokument, das Sie auf Ihrem Bildschirm sehen sollten. Das ist das Dokument 3948 vom 31.8.2020, also im Untersuchungszeitraum. Hier wird auf insgesamt 104 Seiten dieser Konflikt der WKStA mit der Dienst- und Fachaufsicht ausgebreitet und besprochen. Kennen Sie dieses Dokument? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Soll ich mir das gesamte Dokument anschauen – weil es hat 104 Seiten?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich glaube, wenn Sie es ansehen, sollten Sie entscheiden können, ob Sie es kennen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es handelt sich dabei um das Konvolut, wenn ich das richtig sehe, dass uns vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs am 31. August ...
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Entschuldigung, Sie sind akustisch unverständlich.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es handelt sich dabei um das Konvolut, das dem Bundesministerium für Justiz am 31. August vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs übermittelt wurde. Das ist mir bekannt, ja.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): War dieses Dokument die Entscheidungsgrundlage dafür, dass Sie die Dienst- und Fachaufsicht neu geordnet haben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das Dokument reiht sich, wie viele andere bereits besprochene Konvolute aus dem Jahr 2020, in eine Reihe von gegenseitigen Vorwürfen ein, die zu Prüfungen und Gesprächen geführt haben zwischen dem Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs und der Leiterin der WKStA Vrabl-Sanda. Es haben Gespräche auf mehreren Ebenen stattgefunden. Dienstrechtliche Prüfungen haben stattgefunden, weil ja natürlich hier gegenseitig vorgeworfen wurde, dass man nicht okay handelt.
Es hat Gespräche gegeben und daraufhin - - Also aber dienstrechtliche Verfehlungen hat es - - beziehungsweise, wenn ich mich jetzt richtig erinnere, wurden keine dienstrechtlichen Schritte gesetzt, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf das Dokument 3312 richten und hoffe, dass es Ihnen ebenfalls angezeigt wird. Das ist ein Gesprächsprotokoll vom 9.7.2020 hinsichtlich einer Besprechung, an der Sie offensichtlich auch teilgenommen haben. Kennen Sie dieses Protokoll? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kenne die E-Mail an sich nicht. Aber ich habe sie jetzt durchgelesen und kann mich an das Gespräch, das stattgefunden hat, zwischen mir und der Leiterin der WKStA sowie auch Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern meines Kabinetts, meiner Kabinettschefin, auch erinnern, ja.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ist der Inhalt des Gesprächs in diesem E-Mail richtig wiedergegeben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Könnten Sie das etwas konkretisieren, was genau Sie meinen?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das ist etwa eine halbe Seite, die Sie sich gerade durchgelesen haben. Und ich frage, ob diese gesamte halbe Seite, alles, was hier steht, dem Inhalt des Gespräches, das Sie geführt haben, entspricht.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also mehr oder weniger, würde ich sagen, ja. Aber vielleicht können Sie konkretisieren und mich konkret fragen, was Sie denn hier besonders interessieren würde.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Mich würde interessieren, in welchen Teilen es weniger dem entspricht, was Sie in Erinnerung haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es ist ein Aktenvermerk von einem Dritten, der die für ihn wesentlichen Punkte zusammenfasst. In der Schnelligkeit, in der ich das jetzt hier gelesen habe – ich kann das auch nicht meinen eigenen Gedanken und Notizen jetzt gegenüberstellen –, schaut es für mich okay aus. Aber ich wollte Sie - - Also es ist nicht mir zugegangen, auch nicht meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das ist ein WKStA-internes Dokument. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte haben oder mich Sachen konkret noch einmal fragen wollen, ob das stimmt oder nicht, bitte tun Sie das.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Im zweiten Absatz dieses E-Mails, letzte und vorletzte Zeile, wird angegeben, dass Sie betont hätten, dass die Berichte der WKStA „als provozierend empfunden werden können.“
Können Sie sich daran erinnern? Entspricht das mehr oder weniger Ihrer Erinnerung? Und wo könnte die Provokation, die Sie hier meinen, gelegen sein?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe damals, das war Anfang des Sommers, beide eingeladen gehabt, sowohl die Leiterin der WKStA als auch den Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs, der damals mit dem Ersten Oberstaatsanwalt Klackl anwesend war. Hier ging es mir in erster Linie darum, klarzustellen, dass das ein Konflikt ist, der sich aufgeschaukelt hat; dass es einerseits, ja, auch überbordende Berichtspflichten gab und andererseits einige dieser Berichtsaufträge auch provokant geschrieben waren.
Das habe ich halt einfach noch einmal betont. Beiden Parteien – Parteien, ja – habe ich klar betont, dass das zu unterlassen ist, denn einerseits hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien eine Schutzfunktion auch gegenüber der WKStA, andererseits ist die WKStA eine nachgeordnete Behörde und die Berichte sollen auch neutral formuliert sein.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Im vierten Absatz, letzter Satz, ist hier angegeben: „Auch betonte FBM“ – die Frau Bundesminister – „in diesem Gespräch, dass ein direkter Kontakt mit der Soko die Position der WKStA schwächte.“ Was haben Sie damit gemeint? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also der Kontakt zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und der Soko ist nicht per se illegitim. Er ist aber problematisch, weil die Stellung der WKStA als Leiterin des Ermittlungsverfahrens damit auch unterminiert wird, denn es stand der Vorwurf im Raum, dass die Soko die WKStA umgeht und direkt mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft spricht. Jetzt ist das nicht illegitim, aber eben problematisch, weil die Leiterin des Ermittlungsverfahrens ja die WKStA ist und dadurch ihre Stellung unterminiert wird, wenn dieser neue Kanal eröffnet wird.
Ich habe genau das Gleiche auch mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs thematisiert, der auch zugesagt hat, dass er, sollten in Zukunft diese direkten Kontaktaufnahmen erfolgen, hat er zugesagt, dass man dann auf die Steuerungsgruppe verwiesen wird; denn es wurde ja vorher schon eine Steuerungsgruppe einberufen auf der Arbeitsebene, die eben Probleme lösungsorientiert besprechen soll. Also es ist in diesem Zusammenhang zu sehen.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Im letzten Absatz vor den Schlussworten steht, dass von Ihnen positiv aufgenommen wurde, „dass für die WKStA externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden können, um eine Medienstrategie für die WKStA zu entwickeln“. Haben Sie Kenntnis und Wahrnehmungen, inwieweit die WKStA auch andere Beratungsleistungen in Anspruch genommen hat?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also es ging da in erster Linie darum, ob es Medienstellen geben wird, nachdem das zum damaligen Zeitpunkt, das war Mitte 2020, nicht absehbar war – jetzt stehen wir vor einer anderen Situation, denn wir haben jetzt Medienstellen zur Verfügung gestellt bekommen –, wie man denn damit umgeht, weil ja tatsächlich die WKStA immer wieder medialen Angriffen ausgesetzt ist und zweitens es immer wieder auch sinnvoll wäre, wenn man auch mediale Vorbereitungen hat. Dann ging es natürlich weiter um die Frage, inwiefern man irgendwie Beratungsleistungen, gerade Medientrainings und so weiter, in Anspruch nehmen kann.
Medientrainings werden vom Haus aus angeboten, weil ja manche Staatsanwälte und Staatsanwältinnen auch medial auftreten. Die Frage ist halt, ob das ausreichend ist, denn nicht jeder setzt sich in eine „ZIB 2“ und muss dort ein Interview führen. In diesem Zusammenhang muss man sich das einfach noch mal anschauen. Aber ich habe jetzt keine Wahrnehmungen, ich weiß es einfach nicht, ob da jetzt - - wer da jetzt beauftragt wurde, ob da wer beauftragt wurde, weiß ich nicht.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage hat sich weniger auf die Mediensituation bezogen, sondern: Haben Sie Wahrnehmungen oder Kenntnis, inwieweit von der WKStA auch Anwälte oder Anwaltskanzleien beigezogen wurden für ihre Arbeit?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Für die Ermittlungsarbeit, ob man externe Anwälte herbeigezogen hat?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ob man überhaupt durch die WKStA Anwälte beauftragt, beigezogen hat im Rahmen der gesamten Arbeit – nicht der Ermittlungsarbeit, sondern der gesamten Arbeit.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Arbeit, die die WKStA macht und die die Staatsanwälte dort machen, ist entweder Ermittlungsarbeit oder jetzt als Auftrag vom Untersuchungsausschuss Auswertung der Chats. Vielleicht wollen Sie das konkretisieren.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage ist, ob Sie Wahrnehmungen darüber haben, dass von der WKStA Anwaltskanzleien, für welche Tätigkeit immer, beauftragt worden wären.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Von der WKStA als Behörde? Oder von einzelnen Staatsanwälten?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Von der WKStA als Behörde beziehungsweise für die Tätigkeit der WKStA. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin.) Der Zusammenhang mit dem - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gibt es vielleicht einen Anhaltspunkt, eine Unterlage, die Sie zu dieser Frage vorlegen? Denn ich muss ganz ehrlich gestehen, ich weiß auch nicht genau, worauf da Bezug genommen werden könnte.
Ich versuche, es zu erklären: Es kann ein Mitglied der WKStA, der selber ein Strafverfahren hat, einen Anwalt beiziehen in dieser Sache, aber zu welchem Zweck die WKStA als solche das tun sollte, da würde mir jetzt einfach nichts einfallen.
*****
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung darf ich den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen: Wir haben heute ausführlich erörtert, dass im Zusammenhang mit der Äußerung der Behördenleiterin der WKStA zur Rechtsschutzbeauftragten hier Befangenheiten angenommen worden sind, weil diese mit einem Anwalt zusammengearbeitet hat, sich beraten hat lassen, wie auch immer.
Diese Befangenheit hat dazu geführt, dass die Frau Justizministerin ja gemeint hat, sie stützt das, sie sieht das genauso, sie würde das auch so empfinden. Und jetzt haben wir hier in der WKStA Beratungsleistungen.
Meine Frage ist: Ist es – ähnlich wie bei der Rechtsschutzbeauftragten – auch in der WKStA dazu gekommen, dass Anwälte beigezogen wurden für Tätigkeiten, Aufgaben der WKStA? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank. Jetzt ist es für mich nachvollziehbar.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke für die Erläuterung. Ich bitte, zukünftig die Worterteilung bei der Geschäftsordnungsdebatte abzuwarten.
Ich möchte diese Geschäftsordnungsdebatte auch dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten, und ich habe darauf hinzuweisen, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe. – Danke schön.
Ich bitte, mit der Beantwortung fortzufahren.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich habe keine Wahrnehmung darüber, dass sich die WKStA als Behörde eines Rechtsanwalts bedient. Ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privat einen Rechtsanwalt beauftragen für ihre privaten Angelegenheiten, das liegt in ihrem Ermessen, nehme ich an.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich komme zum Dokument 1478 und darf mich beim Herrn Vorsitzenden noch dafür entschuldigen, dass ich mir das Mikrofon genommen habe. – Tut mir leid.
Sie sollten dieses Dokument auch auf Ihrem Bildschirm sehen. Das ist im Wesentlichen die Auswertung eines Chatverlaufs zwischen Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs und der Oberstaatsanwältin Poppenwimmer. Könnten Sie sich das Dokument bitte ansehen und mir sagen, ob Sie dieses Dokument kennen? (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtige Dokument auf meinem Bildschirm habe. Da geht es um Wahrnehmungen, um interne Informationsweitergabe aus der WKStA. Ist es das? Habe ich das richtige Dokument? Können Sie noch mal nachschauen?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Die Dokumentnummer ist bei mir 1478. Das ist: „Wahrnehmungen um interne Informationsweitergabe aus der WKStA“. Wenn Sie aber weiterblättern, dann finden Sie auf der Seite 1 von 137, das ist Seite 3 des Dokuments: „Aktenvermerk Chat Fuchs und Poppenwimmer“. Darauf beziehen sich dann meine Fragen.
Daher die Frage: Kennen Sie diesen Aktenvermerk?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Von wem ist denn der Aktenvermerk? Ich blättere gerade und - -
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Mir liegt er so vor wie Ihnen. (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden Redezeit sind in dieser Fragerunde noch übrig.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also dieser Aktenvermerk ist mir jetzt nicht erinnerlich.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 17, etwa in der Mitte dieser Seite, auf den Chatverlauf lenken. Hier steht von Frau Poppenwimmer geschrieben, dass sie von einem Anwalt „mit guten Kontakten zur WKStA“ wisse, „dass die WKStA Pilnacek absägen wolle...“
Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ob ich Wahrnehmungen zu dem Chatverlauf habe? (Abg. Stocker schüttelt den Kopf.) Sondern?
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Nein, dazu, ob die WKStA Pilnacek absägen wollte.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist mittlerweile abgelaufen, aber ich ersuche noch um Beantwortung der Frage. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich weiß jetzt nicht, was die Staatsanwältin Poppenwimmer in dem Zusammenhang genau meint. Ich kann das auch nicht kommentieren, ich weiß ja nicht, wen sie konkret meint, was sie mit „absägen“ genau meint. Sie haben ja gar keine Befugnis, irgendjemanden abzusägen, es sind ja, unsachlich gesprochen, Staatsanwälte der ersten Instanz. Dazwischen ist die Oberbehörde, dann gibt es das Justizministerium, danach den Weisungsrat. (Zweite Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Wenn es dienstrechtliche Verfehlungen oder dienstrechtliche Vorwürfe oder strafrechtliche Vorwürfe gab, so wurden die ja auch immer wieder angezeigt, dem ist man immer wieder nachgegangen. Manche strafrechtlichen und dienstrechtlichen Verfahren laufen ja noch. Das ist alles, was ich Ihnen dazu sagen kann. Es gab Vorwürfe, die wurden angezeigt, es gab Dinge, die durch all die Chatveröffentlichungen publik wurden, diesen sind wir nachgegangen. Dienstrechtliche Verfahren sind noch offen, strafrechtliche Verfahren sind noch offen, die kann und möchte ich einfach nicht kommentieren.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe nun die Freude, den Untersuchungsausschuss weiter zu leiten und begrüße Sie recht herzlich. Grüß Gott, Frau Bundesministerin!
Wenn ich das richtig sehe, gelangt jetzt die nächste Fragestellerin zu Wort, das ist Frau Abgeordnete Herr. – Bitte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Ministerin, am 16. März 2021, vor mehr als einem Jahr, wurde Herrn Fuchs die Aufsicht im Ibizastrang entzogen und eine Disziplinaranzeige eingebracht. Sind Ihrerseits weitere Maßnahmen, beispielsweise dienstrechtlicher Natur, geplant?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es sind ja danach auch wieder Vorwürfe aufgetaucht, und diese Vorwürfe wurden dienstrechtlich und strafrechtlich geprüft.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gibt es da schon Ergebnisse?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Über Ergebnisse kann ich medienöffentlich wirklich nicht sprechen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wir legen einen Artikel aus dem „Falter“ vor.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich wurde ersucht, ganz kurz eine Pause zu machen. Ich würde vorschlagen, das Schriftstück noch zur Verteilung zu bringen und die Fragen nach der Unterbrechung zu stellen, Frau Abgeordnete. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Sind 5 Minuten in Ordnung? (Die Auskunftsperson nickt.) – Gut. Es ist jetzt 14.03 Uhr, um 14.08 Uhr setzen wir die Befragung fort. Die Sitzung ist für 5 Minuten unterbrochen.
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(Sitzungsunterbrechung: 14.03 Uhr bis 14.09 Uhr.)
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14.09
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen.
Den Damen und Herren draußen haben wir schon Bescheid gesagt, dass wir fortsetzen. Ihre Vertrauensperson fehlt noch, Frau Ministerin, auf die warte ich aber noch. Es wurde von Frau Abgeordneter Herr ein Artikel vorgelegt. – Frau Abgeordnete, Sie sind nun am Wort.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Die Frage bezieht sich auf die letzten zwei Sätze, konnten Sie die schon lesen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich lese das jetzt einmal schnell. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) – Ja?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Was ist Ihre Wahrnehmung zu diesem Vorhabensbericht, der laut Artikel im Justizministerium erstellt wird? Gibt es den?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der Vorhabensbericht wurde dem Ministerium geschickt, ja.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wo eine Anklage gegen Herrn Fuchs vorbereitet werden soll, entnehme ich auch dem Artikel?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Über Inhalte des Vorhabensberichts kann ich nicht in medienöffentlicher Sitzung sprechen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Im Artikel steht, Sie wollten dann „zur Tat schreiten und Fuchs absetzen.“ Das wäre ja sehr wünschenswert – was ist dazu Ihre Wahrnehmung beziehungsweise Ihr Vorhaben?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Über Inhalte kann ich in medienöffentlicher Sitzung nicht sprechen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, Sie sehen weiterhin kein Problem darin, dass Herr Fuchs ja nach wie vor Leiter der Oberstaatsanwaltschaft ist? Oder haben Sie Pläne, das quasi nochmals infrage zu stellen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wie gesagt, es gab strafrechtliche und dienstrechtliche Prüfungen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber die letzte Disziplinaranzeige ist zum Beispiel über ein Jahr alt. Haben Sie vor, eine weitere vorzubereiten oder einzubringen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie meinen eine Disziplinaranzeige an den OGH oder - -
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ja, es sind ja viele weitere Chats im letzten Jahr aufgetaucht, es gäbe ja neue Vorbehalte.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wie schon ausgeführt, die wurden ja von mir den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht beziehungsweise zur Prüfung vorgelegt, und es wurde auch geprüft. Es gab strafrechtliche Ermittlungen und in diesem Zusammenhang auch idente dienstrechtliche Ermittlungen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich würde gerne das Verlangen auf vertrauliche Sitzung stellen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme an, das ist für das Ende der Befragung vereinbart, oder? Ich weiß es jetzt nicht genau, es gibt ja an sich immer Vereinbarungen, wann man zum vertraulichen Sitzungsteil übergeht, und mir ist jetzt nicht geläufig, welche Vereinbarung Sie getroffen haben. (Abg. Krainer hebt die Hand.)
Sollen wir dazu eine kurze Stehung durchführen? (Ruf: Ja!) – Gut, dann bitte ich die Fraktionsvorsitzenden, zu mir zu kommen, und unterbreche kurz die Sitzung.
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(Sitzungsunterbrechung: 14.13 Uhr bis 14.20 Uhr.)
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14.20
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir haben jetzt vereinbart, dass wir in medienöffentlicher Sitzung die Befragung noch circa 25 Minuten lang fortführen, dann gibt es noch eine Restzeit für Befragung und Beantwortung von 15 Minuten, mit der wir allerdings im Lokal 7 in einem vertraulichen Sitzungsteil fortsetzen werden. Das ist jetzt sozusagen die vereinbarte weitere Vorgangsweise.
Bitte, Frau Abgeordnete Herr, Sie sind wieder am Wort, um Fragen zu formulieren.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Dann klären wir die Zukunft des Herrn Fuchs später.
Ich komme noch einmal zum Termin mit Herrn Sobotka zurück, da ist noch eine Frage offen: Sie haben vorher gesagt, es sei auch um die Einstufung bei den Akten gegangen. Können Sie noch einmal konkretisieren, was genau da die Wünsche des Herrn Sobotka waren?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Was war die Frage? Über einen Einspruch?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Die Einstufung. (Auskunftsperson Zadić: Einstufung!) Ich glaube, das haben Sie vorher gesagt, dass das auch Thema war. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das war der Grund, gemeinsam über die Aktenvorlagen zu sprechen: Einstufungen im Sinne von Klassifizierung, wie so etwas rechtlich auszuschauen hat. Ich habe meine Rechtsansicht dargelegt, wir haben sogar einen Kommentar geöffnet und darin gelesen. Insofern ging es also um rechtliches Hin und Her, wie das Informationsordnungsgesetz zu verstehen ist.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Was war konkret das Anliegen von Herrn Sobotka? Also was war sein Wunsch, den er bei der Einstufung klarmachen wollte?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielleicht noch einmal zur Klarstellung, nicht, dass das irgendwie missverständlich rüberkommt: Es ging jetzt nicht konkret um irgendwelche Akten, es ging in erster Linie darum: Ihm ist es ein Anliegen, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Ich als vorlegende Stelle, als Justizministerin muss mich ja an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes halten und auch, wenn das Informations- - und das Informationsordnungsgesetz ganz genau beachten. Und da ging es um die Frage, inwiefern gewisse Nachrichten oder inwiefern Nachrichten überhaupt in welcher Stufe vorgelegt werden, wenn sie privat sind. Dann habe ich ganz klar das Gesetz auch zitiert und dann haben wir darüber gesprochen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Welche Einschätzung hatte Herr Sobotka, was zum Beispiel private Chats betrifft, wie diese eingestuft werden sollten?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich glaube, das ist ja auch öffentlich bekannt, dass der Nationalratspräsident immer wieder von einer geheimen Klassifizierungsstufe ausgeht, und das sieht er auch vom Gesetz gedeckt. Das ist aber nicht die Wahrnehmung - - Also das ist nicht das, was das Gesetz wiedergibt – ehrlicherweise –, insbesondere - - Also ich kann Ihnen das Gesetz jetzt aufmachen – ich habe es nicht vor mir –, aber ja, wir haben den Kommentar aufgeschlagen und gelesen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, dass ich das richtig verstehe, Herr Sobotka hat sich dafür eingesetzt, dass private Chats geheim eingestuft werden?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das würde ich so nicht sagen. Ich würde nur sagen, dass er sich dafür eingesetzt hat, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sehr wohl beachtet werden sollen und wir uns auch die Klassifizierungsstufen des § 4 Informationsordnungsgesetz genau anschauen sollen. Dann haben wir lange Zeit darüber debattiert: Was heißt vertraulich? Was heißt geheim? Das debattiere ich ja mit anderen Personen auch.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, aber Sie haben jetzt gerade gesagt: Eine Position des Herrn Sobotka hat das Gesetz nicht hergegeben. Das war gerade Ihre Wortwahl. Worauf beziehen Sie sich da? Also welche Aussage von Herrn Sobotka war aus Ihrer Sicht vom Gesetz nicht gedeckt?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann mich jetzt an alle Details nicht erinnern. Das, was - -Ich kann mir das vielleicht noch einmal anschauen, dann kann ich Ihnen das genauer sagen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Aber das war ja gerade Ihre Aussage, dass da manche Wünsche auch vom Gesetz nicht gedeckt waren, das war ja vor 1 Minute Ihre Aussage. Worauf haben Sie das circa - - Wenn Sie das noch erinnerlich haben.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ihm war – und ist es ja auch nach wie vor – wichtig, dass private Nachrichten, wenn sie den Datenschutz oder die Persönlichkeit gewisser Leute betreffen, nicht veröffentlicht werden. Ich habe noch einmal klargestellt: Mein Maßstab ist das Gesetz, und der Untersuchungsausschuss hat dafür zu sorgen, dass Sachen, die vorgelegt werden, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Das habe ich dem Nationalratspräsidenten auch als Pflicht mitgegeben, darauf zu schauen, als Vorsitzender in diesem Untersuchungsausschuss, dass der Untersuchungsausschuss Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wahrt. Meine Aufgabe als vorlegende Stelle ist es, Akten zu liefern und sie entsprechend dem Informationsordnungsgesetz einzustufen.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Hat Herr Sobotka dort Beispiele genannt?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Mir sind ehrlicherweise keine Beispiele erinnerlich.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Haben Sie den Eindruck, dass er vor der Veröffentlichung dieser Chats schützen wollte?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Bitte?
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wollte er vor der Veröffentlichung dieser Chats schützen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe noch einmal betont: Die Staatsanwaltschaft hat kein Interesse, aus Eigenem Akteninhalte zu veröffentlichen. Ich bin verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss Akten vorzulegen, unabhängig davon, ob Datenschutz oder andere Rechte davon betroffen sind, sondern ich muss nach dem Gesetz, dem Informationsordnungsgesetz vorgehen und das dem Untersuchungsausschuss liefern.
Wir haben tatsächlich auch diesen Grabenwarter-Kommentar herausgeholt und da habe ich ihn noch einmal darauf hingewiesen, weil es auch mir ein besonderes Anliegen ist – ich habe das beim letzten Mal im Untersuchungsausschuss auch noch einmal präzisiert und gesagt –, und das lese ich Ihnen jetzt auch vor:
„Die umfassende Vorlagepflicht gegenüber dem Untersuchungsausschuss bedeutet allerdings nicht, dass der Ausschuss, seine Organe oder einzelne [...] Mitglieder berechtigt wären, die auf diesem Weg erlangten Informationen in jedem Fall an die Öffentlichkeit zu bringen; vielmehr ist der Ausschuss gehalten, bei seiner Berichterstattung die privaten Geheimhaltungsinteressen gegen das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse abzuwägen [...].“
Und ich als vorlagepflichtiges Organ – und das lese ich Ihnen auch gerne vor – muss liefern: „Im Umfang des Untersuchungsgegentands stehen daher der Übermittlung der vom Untersuchungsausschuss angeforderten Akten weder § 1 DSG noch Art 8 EMRK entgegen. Das vorlagepflichtige Organ hat diese Akten vielmehr ohne Rücksicht auf allfällige Verschwiegenheitspflichten unabgedeckt zu übermitteln [...].“
Das ist meine Anleitung, wie wir das zu machen haben. Mir war es einfach auch wichtig, gegenüber dem Präsidenten zu betonen, dass die Veröffentlichung - - dass halt mit diesen Sachen, die wir vorlegen, besonders sorgsam umgegangen werden muss.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Ministerin, ich gehe davon aus, dass Sie das alles absolut korrekt vorgelegt haben. Die Frage ist: Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Sobotka sich auch mit Vertretern anderer Ministerien mit diesem Wunsch, mit diesem Anliegen, diese Gespräche zu führen, getroffen hat?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Hat Herr Sobotka das Thema aufgebracht, wie die privaten Chats eingestuft werden?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das Thema unseres Treffens war Untersuchungsgegenstand, die Aktenleaks und die DSGVO.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Sobotka ist ja für diese Aktenleaks quasi gar nicht zuständig. Ich meine: Haben Sie das Gefühl, dass er Sie da irgendwie überreden wollte oder Einfluss auf die Art und Weise nehmen wollte, wie Sie Akten einstufen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Nein, das Gefühl hatte ich nicht.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Dann noch eine Frage zum Korruptionsstrafrecht: Da haben Sie angekündigt, dass das im ersten Quartal 2022 vorgelegt wird, das wäre quasi morgen. Was ist da schiefgegangen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich glaube, dass ich zu Ermittlungen und nicht zur Gesetzgebung geladen bin.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Ich dachte, vielleicht wollen Sie freiwillig die Fragen beantworten, weil es ja doch die zukünftige Korruptionsaufarbeitung sehr stark betreffen wird. In einer Zeitung liest man auch, dass Sie einen Entwurf schon fertig haben, diesen an die ÖVP übermittelt haben und diesbezüglich möglicherweise Blockaden entstehen. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Hafenecker.
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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Da haben wir als Parlamentarier ja das Interpellationsrecht auch noch zur Verfügung und wir sind ein bisschen knapp mit der Zeit. Frau Kollegin, vielleicht können wir diese Themen später besprechen oder auf schriftlichem Wege im Rahmen des Interpellationsrechts. Geht das?
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Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das scheint nicht der Fall zu sein. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Pilnacek hat ja laut einem Artikel von Zackzack einmal eine Weisung erteilt, ohne mit dem Herrn Minister oder seinem Kabinett – also Moser war das damals noch – zu sprechen. Können Sie ausschließen, dass das in Ihrer Zeit passiert ist?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Sie Anhaltspunkte haben, bitte geben Sie mir Bescheid. Ich habe jetzt - - Das kann ich einfach schlicht und ergreifend nicht beantworten, was hinter meinem Rücken gemacht wird. Wenn ich es wüsste, wäre es einfach.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das zeugt jetzt nicht von einem Vertrauensverhältnis zu Herrn Pilnacek.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie wissen, dass der Sektionschef suspendiert ist.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Das heißt, gegenüber den anderen Sektionschefs, Sektionschefinnen würden Sie da jetzt anders antworten? Da gehen Sie nicht davon aus, dass das passiert ist?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich gehe einmal nicht davon aus, ja. Aber wie gesagt - - Ja, kann man - -
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Wie viel Fragezeit habe ich noch?
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 1:45 Minuten.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Gut, dann noch die Frage: Es gab auch oft den Vorschlag, die WKStA zu einer eigenen Oberstaatsanwaltschaft zu gestalten. Warum haben Sie davon abgesehen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der Vorschlag war, die WKStA direkt dem Ministerium zu unterstellen. – Moment! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Also der Vorschlag und der Wunsch, der an mich auch seitens der Leiterin der WKStA und des Ersten Oberstaatsanwalts Klackl herangetragen wurde, war eben, die WKStA direkt dem Ministerium zu unterstellen. Das fand ich nicht besonders - - habe ich nicht für einen guten Weg gehalten, weil dadurch auch eine politische Einflussmöglichkeit sogar noch stärker ist, denn wenn man eine Behörde stärker an die Ministerin, die politische Ministerin holt, dann ist das vielleicht nicht gerade ideal.
Außerdem sind die Staatsanwaltschaften jetzt so ausgestaltet: Es gibt die Staatsanwaltschaft, dann gibt es die Oberbehörde, dann das Ministerium und dann den Weisungsrat und ich halte diese Checks and Balances eigentlich für gut. Nichtsdestotrotz gibt es jetzt eine Arbeitsgruppe zum Bundesstaatsanwalt, wo genau über diese Themen auch gesprochen und debattiert wird. Das wird sich auch noch weisen, was die Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang vorschlagen wird.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Damit gelangt der nächste Fragesteller, Herr Abgeordneter Hafenecker, zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nur zwecks Orientierung: Wann müssen wir gehen? Wie lange haben wir hier noch Zeit?
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir haben noch 10 Minuten.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.
Frau Bundesminister, im Zuge dieser Coachings – oder der Veröffentlichungen darüber – ist ja auch bekannt geworden, dass es ein Coaching im Rahmen der Hauptverhandlung gegen Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller gegeben hat, und zwar ist da Oberstaatsanwältin Thaller mit dem Verweis darauf, dass so viele nationale und internationale Medien da sind, gecoacht worden.
Jetzt gibt es aber im Umkehrschluss einen Medienerlass, in dem eigentlich den Vertretern untersagt wird, dort Medienkommunikation zu betreiben. Das heißt, warum muss ich StaatsanwältInnen für Verfahren und den Umgang mit den Medien dort coachen, wenn sie eh nichts sagen dürfen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Können Sie das vorlegen? Ich weiß jetzt nicht, auf was Sie sich beziehen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gerne. Ich lege Akt 2399 vor und bitte Sie, Seite 4 anzusehen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Zweiter Absatz.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich kenne das Schreiben und den Wunsch nicht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage ist grundsätzlich: Warum muss man Staatsanwälte medientechnisch coachen, wenn sie nichts sagen dürfen? Dann haben Sie vielleicht irgendwie Fehlausgaben in Ihrem Ministerium.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann Ihnen nur vorlesen, was da drin steht, aber das müssen Sie auch die zuständige Abteilungsleiterin fragen. Ich kenne das Dokument nicht, aber das Haus stellt ja immer, wie vorhin erwähnt, diese Möglichkeit zur Verfügung. Da steht: „Wenngleich gem.“ – gemäß – „Medienerlass grundsätzlich niemand in eigener Sache Medienauskünfte erteilen (also keine Interviews geben) darf, ist es doch Aufgabe des Sitzungsvertreters in der öffentlichen Hauptverhandlung die Anklagepunkte allgemein verständlich vorzutragen und einzelne Schritte im Zuge der Hauptverhandlung öffentlichkeitstauglich zu erläutern.“
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau. Das ist interessant. Sollte man nicht davon ausgehen, dass Staatsanwälte das – ihr Plädoyer vortragen – können müssen? Brauchen sie dazu ein Coaching?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Schauen Sie, jeder professionelle Anwalt macht das immer wieder: professionelle Trainings, wie man Sachen noch effizienter und besser vorträgt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Macht das jeder Staatsanwalt? Ist das Usus bei Ihnen im Ressort, dass Richter oder Staatsanwälte solche Coachings kriegen? Ich will es nur verstehen – oder geht es nur um clamorose Fälle?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann Ihnen die Frage leider nicht beantworten. Also ich kenne nur die Sachen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss, aber das sehe ich jetzt zum ersten Mal.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Bundesministerin, Sie machen es wesentlich sympathischer, aber leider Gottes gleich effizient wie die Vertreter der ÖVP: Sie wissen leider gar nichts aus Ihrem Ministerium. – Finde ich schade.
Gut, dann wechseln wir noch das Thema. Ich komme noch zu einem anderen Punkt, und zwar zur Bestellung von Frau Aicher als Rechtsschutzbeauftragte. Das wird Ihnen ja ein Begriff sein. Wir haben ja schon ein bissl drüber gesprochen. Wie ist es zur Bestellung von Frau Aicher gekommen? Wer hat sie Ihnen empfohlen? Oder wie sind Sie auf Frau Aicher gekommen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also Gabriele Aicher wurde vom zuständigen Gremium, nämlich von Verfassungsgerichtshofpräsident Grabenwarter, Volksanwalt Achitz und Örak-Präsident Rupert Wolff angehört und als Erstgereihte im Besetzungsvorschlag genannt, und der zuständigen Sektion im Justizministerium waren damals keine Gründe bekannt, die gegen eine Ernennung sprechen würden, und deshalb wurde sie auch ernannt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): War die Position der oder des Rechtsschutzbeauftragten auch Teil Ihrer Verhandlungen mit Wolfgang Sobotka, denn Sie waren ja gemeinsam im Fachbereich Staat, Gesellschaft und Transparenz? Haben Sie über diesen Bereich auch gesprochen?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gleich dazu kommend: Da Wolfgang Sobotka Ihr Visavis gewesen ist: Haben Sie dort irgendwelche Sideletter miteinander verfasst oder sonst irgendwie Vereinbarungen gemacht?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wir haben in unserem Punkt Justiz, Transparenz, Verwaltung, Staat keine Sideletter verfasst.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also unter Transparenz ist nichts Intransparentes verhandelt worden?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ist nichts Intransparentes gewesen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich frage nur deswegen, weil natürlich auch im Bereich der höchsten Gerichte und so weiter sehr wohl, wie wir wissen – das ist ja auch vom „Standard“ veröffentlicht worden –, Positionen im Sideletter ausgemacht wurden. Deswegen meine Frage an Sie: Wussten Sie von diesen Positionen oder von diesen Sidelettern etwas, bevor Sie Ministerin geworden sind?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich nehme an, Sie sprechen konkret das Bundesverwaltungsgericht - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): VfGH-Vizepräsident und so weiter.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also Teile davon waren mir bekannt. Es war mir nicht jedes Detail bekannt. Bundesverwaltungsgericht habe ich zum Beispiel nicht gewusst, aber ich habe vorhin auch erläutert, wie das zu verstehen ist, denn es gibt ja ein gesetzliches Prozedere für den Bundesverwaltungsgerichtshofspräsidenten, und dieses wird selbstverständlich auch eingehalten.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Um jetzt auf Frau Aicher zurückzukommen: Die hat ja dann öffentlich sehr stark die WKStA kritisiert, und es hat sich später herausgestellt – sie hat es mittlerweile auch zugegeben –, dass die Formulierungen dazu von der Kanzlei Ainedter stammen.
Wissen Sie, wer die Rechnung dafür bezahlt hat? Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass Herr Anwalt Ainedter das aus karitativen Gründen gemacht hat.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. Das weiß ich nicht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben aber ein Gespräch mit ihr gehabt. Da wäre es ja interessant, was sie dazu motiviert hat, genau zu der Rechtsanwaltskanzlei zu gehen, die sich ja laufend kritisch zur WKStA geäußert hat.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie hat gesagt, sie waren privat bekannt und sie hat privat einen Anwalt in Medienfragen beauftragt, weil sie befürchtet, dass es hier zu Angriffen gegen ihre Person kommen wird.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dass unter anderem auch der Parteianwalt der ÖVP Formulierungen für eine Rechtsschutzbeauftragte schreibt, mit denen sie dann gegen die WKStA vom Leder ziehen kann – hat Sie das nicht irgendwie stutzig gemacht?
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich habe das auch klargestellt und auch noch einmal ihr gegenüber betont, dass die Unabhängigkeit der Justiz nach außen, auch nach innen, gewahrt werden muss und dass das auch die Medienarbeit betrifft. Ja, aus meiner Sicht war die Optik keine gute, und weil sie auch eben den Anschein der Befangenheit begründen könnte.
Die WKStA hat für sich jetzt, wie das auch medial bekannt geworden ist, quasi eine Entscheidung getroffen, die Akten, die vorzulegen sind, ihrer Stellvertreterin vorzulegen, aber ich habe noch einmal mit Nachdruck hingewiesen, dass die Unabhängigkeit der Justiz immer gewahrt werden muss und auch nach außen sichtbar sein muss und jeglicher Anschein einer Befangenheit zu vermeiden ist. Und im Gespräch hatte ich schon den Eindruck, dass sich die Rechtsschutzbeauftragte auch einsichtig gezeigt hat und versichert hat, diese Kanzlei nicht mehr zu beauftragen, aber - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Staatsanwältin Poppenwimmer hat ja dann schlussendlich auch einen sehr flotten Wechsel von der Anklägerbank auf die Verteidigerbank gemacht. Die ist jetzt auch in der Kanzlei von Herrn Dr. Ainedter gelandet. Wie sehen Sie das im Hinblick auf Compliance und auf Akten, Informationen, die man zuerst von der anderen Seite hat und dann auf die anwaltliche Seite mitnimmt? Gibt es da Regelungen im Justizministerium, dass man vielleicht eine Abkühlungsphase bräuchte, oder warum funktioniert so etwas? Das ist ja nicht das einzige Beispiel.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, ich meine, Sie sprechen einen Punkt an, der schon wichtig ist, nämlich also im Sinne auch, ob man die Complianceregelungen auch ändern müsste. Ja, also ich glaube schon, dass es hier auch gewissen Handlungsbedarf gibt, sich die derzeit geltenden Complianceregelungen anzuschauen und auch vor diesem Hintergrund noch einmal zu überprüfen.
Die Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt während einer Karenzierung ist grundsätzlich möglich, und man darf nicht vergessen: Während einer Karenzierung greift die Amtsverschwiegenheit nach wie vor. Das bedeutet, dass Staatsanwältin Poppenwimmer ihr Wissen zu den einzelnen Fällen, das sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Justiz erlangt hat, natürlich nicht verwenden beziehungsweise weitergeben darf, weil sie nach wie vor während der aufrechten Karenzierung den Verpflichtungen unterliegt, die sie auch gegenüber der Justiz hat, ja, also nämlich der Amtsverschwiegenheit.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hafenecker, ich unterbreche Sie jetzt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Eine letzte Frage, ganz kurz?
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir haben die 15 Minuten vereinbart, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich wollte nur noch – wirklich ganz kurz – abschließend fragen: Frau Ministerin, kennen Sie die Nachricht, in der Herr Ainedter Herrn Pilnacek geschrieben hat: „Weiß nicht mehr, ob ich Dir das damals gesagt habe. Wollte ich jedenfalls“ noch „schreiben, nachdem Dir die Zadic den Kopf abgeschnitten hatte, hab mich [...] aber nicht getraut....“
Haben Sie noch irgendeine Wahrnehmung dazu, was er da gemeint hat? Das ist doch ein sehr robuster Ausdruck, der da verwendet wird.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich weiß - - also ich weiß jetzt nicht genau, was gemeint ist, aber ich habe einige interessante Ausdrucksweisen in den Zeitungen über mich gelesen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt unterbreche ich die Befragung.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin, wenn ich noch kurz ein paar Sachen, zwei Sachen klarstellen darf!
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe Sie jetzt nicht verstanden. Was wollen Sie von mir? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Vorsitzender-Vertreterin.)
So, damit Sie auch über unser Gespräch informiert sind: Die Frau Bundesministerin wollte noch den Protokollauszug dazu, wie wir vereinbart haben, dann in einen vertraulichen Sitzungsteil zu gehen, nämlich diese Fragestellung, und möchte dazu aber auch noch jetzt kurz etwas sagen. Diese Zeit werde ich ihr einräumen und dann erst die Sitzung für den vertraulichen Teil unterbrechen. – Bitte, Frau Ministerin.
Dr. Alma Zadić, LL.M.: Nur drei Punkte würde ich gerne korrigieren. Ich weiß nicht, ob ich gesagt habe: Es liegt ein Vorhabensbericht! – Richtig ist: Es lag ein Vorhabensbericht bei uns im Ministerium, das abgefertigt wurde.
Eine Frage war auch noch, ob die Beauftragung von Medienberatern bei der WKStA, von Abgeordnetem Stocker - - Also meines Wissens hat die WKStA keine Aufträge erteilt, aber es wurde ein Berater quasi ihnen zur Seite gestellt, der vom Ministerium aus beauftragt wurde. Also das war eine ganz kurze Episode. Das wollte ich nur einmal richtigstellen, sollte ich das nicht gesagt haben.
Und eine Korrektur noch, weil ich es kurz nachgeschaut habe: Der Begutachtungsstart von 112a StPO war am 26.3. Das war etwas mehr, eine Woche, also über eine Woche, nachdem ich zurückgekommen bin, aber die Verhandlungen dazu waren schon abgeschlossen. Nur damit da auch eine Konkretisierung - -, dass da keine falsche Aussage da ist.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke, Frau Ministerin. Das haben wir jetzt dann auch im Protokoll richtigerweise so festgehalten.
Bevor ich die Sitzung unterbreche, sage ich außerhalb der Zeit, dass jetzt ja Wortmeldungen vorliegen, um in einen vertraulichen Sitzungsteil überzugehen.
Ich unterbreche für 10 Minuten, würde ich vorschlagen. Wir haben einen Weg von ungefähr 5 Minuten in das Lokal 7. Das heißt, ich unterbreche bis 15 Uhr die Sitzung und werde um 15 Uhr einen rund 10-minütigen vertraulichen Sitzungsteil ermöglichen. Das heißt, es ist dann 15.10 Uhr. Wir werden dann auf Wunsch der Fraktionen eine kurze Mittagspause machen, auch für die Medienvertreterinnen und Medienvertreter, würde ich sagen. Wir werden dann um 15.25 Uhr die Sitzung mit der Auskunftsperson Ilse-Maria Vrabl-Sanda fortsetzen. Die Sitzung ist jetzt unterbrochen.