466/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Leitende Staatsanwältin HR Mag.a Ilse-Maria Vrabl-Sanda in der 8. Sitzung vom 30. März 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 4. Mai 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Leitende Staatsanwältin HR Mag.a Ilse-Maria Vrabl-Sanda zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 05 04

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                         Mag. Friedrich Ofenauer

                                    Schriftführerin                                                              Vorsitzender-Stellvertreter


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

8. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 30. März 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 8. Sitzung
10.03 Uhr – 20.34 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Leitende Staatsanwältin Hofrätin
Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich begrüße die Frau Leitende Staatsanwältin. Ich darf Sie darüber belehren, dass Sie vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zum Thema Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit angehört werden.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dann darf ich auch die Vertrauensperson, Frau Mag.a Täubl, begrüßen und auch sie belehren. Auch Sie hätten strafrechtliche Folgen einer allfälligen falschen Aussage zu gewärtigen, auch die Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich, die Verfahrensrichterin, oder an die Verfahrensanwältin zu wenden. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja, vielen Dank, Frau Mag.a Edwards.

Frau Mag.a Vrabl-Sanda, Sie haben gehört, Sie haben die Möglichkeit, also eigentlich natürlich das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Ich frage Sie, ob Sie davon Gebrauch machen möchten. (Die Auskunftsperson nickt.) – Bitte, dann haben Sie das Wort für eine einleitende Stellungnahme, die nicht länger als 20 Minuten sein soll. Bitte.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Frau Verfahrensrichterin! Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin, wie schon gesagt wurde, zum Thema Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit eingeladen, und ich kann sagen, in meiner langjährigen Berufslaufbahn hätte ich in den ersten 20, 25 Jahren dazu gesagt: Das ist überhaupt kein Thema, das gibt es gar nicht!

Ich möchte - - (Die Vertrauensperson rückt das Mikrofon näher zur Auskunftsperson.) – Hören Sie mich besser?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja, danke vielmals! Die Akustik ist so schlecht.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich möchte Ihnen in den einleitenden Worten zu drei Punkten etwas sagen. Das Erste ist vor allem die Chance, die ich jetzt sehe, zu einem verbesserten Organisations- und auch Berichtswesen innerhalb der staatsanwaltschaftlichen Strukturen zu kommen. Der zweite Punkt beschäftigt sich mit dem Thema, das medial auch unter dem Schlagwort Justizstreit kolportiert wurde, und der dritte Punkt wird sich mit den Ressourcen in der WKStA beschäftigen.

Meine KollegInnen und ich haben schon in früheren Aussagen unsere Wahrnehmungen hier deponiert, auch vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss und zuletzt auch ein Kollege von der WKStA, mit welchen Mitteln hier gegen die WKStA und aus meiner Sicht damit gegen die Aufklärungsarbeit und gegen die Strafverfolgung agiert wurde. Ich muss das jetzt gar nicht alles aufzählen, dazu gibt es sicher auch noch Gelegenheit, und Sie kennen ja schon die Details, die hier stattgefunden haben und wo über mehrere Seiten gegen die MitarbeiterInnen der WKStA und auch mich Druck aufgebaut wurde.

Ich möchte schon jetzt hervorheben, dass sich die Arbeitsumstände und die Situation aus meiner Sicht in den letzten Monaten erheblich verändert haben, im Sinne einer Verbesserung. In Wahrheit ging es aber nach meinem Eindruck nie um einzelne MitarbeiterInnen, auch nicht um mich. Es geht eigentlich nicht um einzelne Personen, sondern es ging im Kern um die Verfahren, die diese Personen geführt haben. Was wir gesehen haben, ist eine Beeinträchtigung der Strafverfolgung, das sind die Erschwerungen der Ermittlungen für Zwecke außerhalb der Strafgesetze, und da waren die Angriffe gegen diejenigen, die diese Verfahren dem gesetzlichen Auftrag entsprechend führen, nur Mittel zum Zweck.

Nach meiner Überzeugung bilden die teilweise erst vor Kurzem in die Öffentlichkeit gelangten Chatnachrichten in ihrer Gesamtheit die Basis für eine gründliche Aufarbeitung der sicher nicht nur für mich so unerträglichen Zustände. Ich habe bereits an anderer Stelle gesagt, dass die Justiz jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Selbstverständlich muss diese unrühmliche Periode aufgearbeitet werden, und dazu reichen einzelne Straf- und Disziplinarverfahren aus meiner Sicht nicht hin, weil das der Sache gar nicht gerecht wird, denn wir müssen sehen: Die Grenzen unseres Handelns markiert nicht erst das Strafrecht. Mit so einer Befundaufnahme nach Aufarbeitung kann dann der notwendige Blick in Richtung einer Zukunftsperspektive hin zu einem verbesserten System gerichtet werden, in dem die Ermittlungen, aber auch die Ermittelnden geschützt sind.

Das Ziel ist also die Absicherung der Ermittlungsverfahren, das ist unsere Aufgabe, und erreichen können wir das durch ein besseres System in der Organisation und in den Abläufen im staatsanwaltschaftlichen Gefüge. Es geht aus meiner Sicht darum, ein verbessertes System zu finden, in dem nicht nur wie jetzt aktuell bloß durch zufällige Entwicklungen Unlauteres verhindert oder zumindest aufgeklärt werden kann, ein System, in dem die bereits jetzt bekannten Gefahren nach Möglichkeit ausgeschaltet sind, in dem nicht alle Macht in einer Hand liegt und in dem das Kontrollsystem auch gegenüber den hochrangigen Funktionsträgern gleichermaßen wirksam eingesetzt wird.

Ich denke, wir sollten die Chance nützen, dieses unrühmliche Kapitel abzuschließen und daraus zu lernen, denn es ist symptomatisch, dass diese Vorkommnisse in einem Deliktsbereich stattgefunden haben, der eben in der Sonderzuständigkeit der WKStA liegt. Da geht es meines Erachtens schon um die Frage, ob in Österreich zielführende, ungestörte Ermittlungen in Korruptions- und Wirtschaftsstrafsachen möglich sein sollen und gewollt sind. Soll die Strafverfolgung in diesem Bereich funktionieren?

Die systemisch bedingte Problematik ist ja nicht in einer allgemeinen Strafsache so deutlich hervorgekommen, dort passieren solche Beeinflussungen in aller Regel auch gar nicht. Was macht den Unterschied? – Korruptions- und Wirtschaftsstrafsachen spielen sich schon wegen ihrer deliktspezifischen Eigenheiten in einem gehobeneren Milieu ab, und sie betreffen weit weniger oft den Herrn Mustermann Max, für dessen Verdachtslagen in allgemeinen Strafsachen sich in Wahrheit eben kein besonderes öffentliches Interesse zeigt. Dort, wo hohe Amtsträger involviert und beschuldigt sind, ist es aber sehr wohl interessant, weil: vor dem staatsanwaltschaftlichen internen Berichtswesen sind nicht alle gleich. Ob dieses Berichtswesen tatsächlich die Ermittlungsverfahren – wie es ursprünglich gedacht war – befördert oder zu einer Fehlervermeidung führt oder es die Verfahrensdauern unangemessen verlängert und als Einfallstor für Beeinflussungen verwendet werden kann, und ob die Kontrolle über die Amtshandlungen der Staatsanwaltschaft nicht eher bei den unabhängigen Gerichten liegen sollte, wäre für mich ein sinnvoller Prüfansatz für ein verbessertes System.

Verstehen Sie mich bitte richtig: Es braucht Kontrolle, gerade auch im Zuständigkeitsbereich der WKStA, aber eben eine unabhängige, die ihrerseits frei ist von unsachlichen Beeinflussungen und Argumenten und auch so arbeiten kann.

Es ist in den letzten Tagen immer wieder auch medial von dem sogenannten Justizstreit die Rede – und Streit ist negativ besetzt. Ich möchte klarstellen: Ich selbst arbeite wie wahrscheinlich die allermeisten Menschen auch gerne und grundsätzlich gerne in harmonischen Arbeitsbeziehungen, und ich hatte das Glück, das in meiner bislang 34-jährigen Berufslaufbahn bis zum Jahr 2019 so erleben zu können. Ich bin auch die Erste, die sich aufrichtig darüber freut, wenn die KollegInnen mit der Sicherheit, dass alle an einem Strang ziehen, in Ruhe arbeiten können. Wenn Einzelne aber andere Prioritäten setzen, sozusagen andere Prioritäten als den Schutz der Ermittlungsverfahren, und vielleicht andere, eigene Ziele verfolgen, dann sehe ich mich verpflichtet, dagegen aufzustehen. Da bin ich auch bereit, dagegen im besten Sinne des Wortes zu streiten. Das ist meine Aufgabe als Leiterin der WKStA. Wenn der Beschluss eines unabhängigen Gerichts, mit dem eine staatsanwaltschaftliche Anordnung genehmigt wird, als Putsch diffamiert wird, wenn also gegen die Strafverfolgung gearbeitet wird, dann ist das kein Justizstreit, sondern da versteht jemand vielleicht seine Aufgaben anders, als er sollte.

Wenn ich in einige veröffentlichte Chats hineinlese, dann drängt sich mir schon der Eindruck auf, es ginge zu einem nicht unbeträchtlichen Teil vorrangig um eigene Befindlichkeiten – und das ist schon sehr schade für die jeweilige Person, aber es ist insgesamt natürlich besonders schädlich für das System, wenn man der vermeintlichen persönlichen Wichtigkeit auf den Leim geht und sich mit seiner Visitenkarte verwechselt. Es geht nämlich nicht darum, wie beispielsweise zu lesen ist, dass StaatsanwältInnen gegenüber der Person des Vorgesetzten demütig zu sein haben. Das ist ein völlig fehlverstandener Ansatz, der zum Nachteil unseres Berufsethos und unserer Aufgabe wirkt.

Integer geht anders; und diese Auffassung ist ja auch entlarvend, weil ein integrer Chef dem achtungsvollen Umgang mit den MitarbeiterInnen auch seinerseits verpflichtet ist. Wenn der Amtsträger aber seiner Vorbildfunktion entsprechend, getreu arbeitet, dann verdient er Respekt und Anerkennung; aber Demut, also Hingabe oder Ergebung, und auch Loyalität verdient nicht die Person, sondern das jeweilige Amt, die jeweilige Aufgabe. Es bedarf aus meiner Sicht eines umfassenden Commitments aller im Rahmen der Staatsanwaltschaft mit dem Berufskodex der Staatsanwaltschaften, der da lautet: „Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nehmen ihre Aufgaben objektiv und unparteilich wahr. Ihr Handeln ist entschlossen, frei von rechtswidriger Einflussnahme“ – und damit auch von unsachlicher Einflussnahme, um es zu konkretisieren – „und Furcht vor Nachteilen.“

Dann lassen Sie mich bitte noch einen Punkt zu den Ressourcen im Rahmen der WKStA anschließen: Dass die Arbeit für die WKStA insgesamt und auch in diesem Verfahrenskomplex, den Sie ja sehr gut kennen, sehr aufwendig und fordernd, zeit- und ressourcenintensiv ist, das muss ich, denke ich, nicht extra erklären; das sehen Sie anhand der Ihnen gelieferten Akten. Ohne zu übertreiben, kann ich sagen, dass die hier interessierenden Verfahren groß sind, und sie sind teilweise komplex; und die Aufklärung ist diffizil, weil es nicht wie bei allgemeinen Strafsachen sonst üblich einen Schaden gibt, der offen daliegt, sondern sich vieles im Geheimen abspielt, das ist halt bei Korruptionsstrafsachen so immanent.

Dass die KollegInnen höchste Fachkompetenz in diese Verfahrensführung einbringen, das sehen Sie auch an den bisherigen Ergebnissen, die Ihnen geliefert werden konnten, ebenso wie auch die Raschheit, mit der die Ermittlungen selbst unter den früheren Umständen vorangetrieben werden konnten.

Ich bin der Meinung, dass die Fülle der zu prüfenden Verdachtslagen einen höheren Personalbedarf sehr deutlich aufzeigt. Im Rahmen der bestehenden Voraussetzungen kann ich aber für das konkrete staatsanwaltliche Team nicht mehr Kapazitäten zuweisen, weil darunter alle Verfahren leiden würden, für die ich ebenso Verantwortung trage und die auch Bedarf an weiteren personellen Kapazitäten haben. Sie wissen, wir haben etliche Großverfahren.

Lassen Sie mich das darstellen: Die WKStA führt laut Kurzstatistik Februar rund 200 anhängige Verfahren gegen bekannte Täter, das sind personenbezogen gezählt rund 2 480, 14 gegen unbekannte Täter, 46 Rechtshilfeersuchen für andere Staaten, insgesamt gegen 150 Personen, und einiges andere mehr, wie beispielsweise das Hinweisgebersystem. Alle Verfahren müssen gleichermaßen akribisch und zügig bearbeitet werden, und daher meine ich, dass insgesamt eine personelle Aufstockung der WKStA erforderlich ist. – Ich danke schön.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Frau Hofrätin, für Ihre einleitende Stellungnahme.

Ich ersuche nun die Frau Verfahrensrichterin gleich um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Leitende Staatsanwältin, Sie haben schon in Ihrer Befragung vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss am 9. Juni des letzten Jahres diesen Konflikt innerhalb der Justiz, das heißt OStA und WKStA, angesprochen und von einer seit Jahren bestehenden Negativkampagne gesprochen.

Sie sind seit 2012 Leiterin der WKStA. Wie hat dieser Konflikt Ihrer Wahrnehmung nach begonnen, was war die Ursache und wo waren die Anfänge?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich habe das erstmals wahrgenommen, in dem - - Ich weiß jetzt nicht, ob das hier auch Thema sein kann, das bezieht sich nicht auf diesen Ibiza-Ausschuss, den Sie angesprochen haben, oder den jetzigen Untersuchungsausschuss, aber ich kann es natürlich sagen, weil es auch in den Medien vorgekommen ist und bekannt war: Das erste Mal in dieser Qualität habe ich so etwas anlässlich der Dienstbesprechung im Eurofighter-Verfahren bemerkt.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das verstehe ich jetzt insofern nicht ganz, als es auch medial bekannt ist, dass es dort ja sozusagen zu diesem Abhören gekommen ist. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Daraus hätte ich jetzt geschlossen, dass es vorher schon einen Konflikt gegeben hat, sonst wäre es ja - - Oder: Was war der Grund für diese Tonbandaufnahme (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Ja, also ich möchte mich ...!), wenn es nicht vorher schon einen Konflikt gegeben hat?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Entschuldigung, ich wollte Ihnen nicht ins Wort fallen. Ich möchte mich nur versichern, ob das auch tatsächlich Thema hier ist, und dann kann ich natürlich etwas sagen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, es ist im Untersuchungszeitraum, und ich bin der Meinung – das haben wir vorhin schon besprochen –, dass dieser Konflikt Thema des Untersuchungsausschusses ist, des hier vorliegenden Gegenstands, und daher auch die Ursache Thema sein muss.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Gut. Davor habe ich keinen Konflikt wahrgenommen. Ich kann zu dieser Dienstbesprechung etwas sagen. Ich habe damals auch medial schon dazu Stellung genommen, wie sich das sozusagen im historischen Ablauf entwickelt hat, und habe genau erklärt, wie dieser Ablauf war, und ich mache das natürlich auch gern neuerlich hier vor dem Untersuchungsausschuss.

Die Dienstbesprechung war in einem sehr großen Rahmen angesetzt, mit sehr, sehr vielen Teilnehmern – ich denke, es waren in etwa 15, 17; das weiß ich jetzt nicht so genau –; wir haben sie ja angeregt, also die WKStA hat die Dienstbesprechung angeregt, und es war aufgrund dessen, was wir dort mit an Informationen hingebracht haben, damit zu rechnen, dass sie sehr, sehr lange dauern wird. Wie ich im Nachhinein erfahren habe, als mir das Protokoll vorgelegt wurde, ist eine Aufnahme zum Zweck der leichteren Protokollierung mitgelaufen: wegen dieser langen Dauer und wegen dieser vielen Menschen, die da teilnehmen, ist das nicht allzu einfach. Sie wissen, bei einer Dienstbesprechung ist immer die erste Instanz sozusagen berufen, das Protokoll zu führen, und das Mitschreiben ist gar nicht so leicht; Sie wissen das.

Ich kann auch sagen, dass ich selbst diese Situation, wie ich damit dann konfrontiert war, wie mir das Protokoll vorgelegt wurde - - Das finde ich nicht schön, ja. Ich selbst empfinde das auch nicht als sehr angenehm, wenn ein Tonband mitläuft und ich spreche und ich weiß das nicht; das ist gar keine Frage. Deshalb kann ich eine entsprechende Irritation über diesen Umstand schon auch nachvollziehen, aber gleichzeitig ist es nichts Illegales, das möchte ich betonen.

Man muss auch sehen, dass es einen Unterschied macht, ob jemand in einem privaten oder jedenfalls formlosen Gespräch aufgenommen wird, oder ob das im Rahmen einer förmlichen Dienstbesprechung mit – weiß ich nicht – 15, 17 TeilnehmerInnen oder mehr stattfindet; ein Umstand, bei dem ja theoretisch auch wörtlich mitprotokolliert werden könnte, noch dazu in einem besonders wichtigen Verfahren für die Republik und noch dazu in einem besonders wichtigen Verfahrensabschnitt dieses Verfahrens, wo es ja darum gegangen ist, dass der WKStA erst kurz zuvor dieser Akt nach – ich glaube jetzt – achtjähriger Ermittlung übertragen worden ist, sich vorher eben bei einer anderen Staatsanwaltschaft befunden hat – und wir haben eben eine Situation, wo es ein Protokoll geben muss, bei so einer Dienstbesprechung.

Wir sind also davon ausgegangen oder ich bin auch davon ausgegangen, dass im Zuge solch einer Besprechung eigentlich nur das gesagt wird, was auch geschrieben werden kann, ohne dass es besonders unangenehm ist. Ich hätte im Jahr 2019 vor der Dienstbesprechung mit solchen Äußerungen niemals gerechnet. Dann sind aber von der Aufsicht denkwürdige Äußerungen und auch Vorgaben gefallen; ich will das jetzt nicht neuerlich beschreiben oder neuerlich vorwerfen. Sie wissen ja, wir haben das anders beurteilt, als es letztlich dann im Verfahren von der Staatsanwaltschaft Linz beurteilt worden ist, deshalb möchte ich da die Einzelheiten jetzt nicht noch einmal bringen, Sie kennen das; dazu gibt es, glaube ich, auch eine Veröffentlichung in der Ediktsdatei. Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Anzeige zurückgelegt.

Es hat sich eben für mich gezeigt, dass die Inhalte – und das war auch der Grund für diese Anzeige – dieses Protokolls - - Das kann ja nicht totgeschwiegen werden, wir können nicht so tun, als wäre es nicht geschehen. Da zeigt sich auch, dass es in der Justiz Bedarf gibt – und auch da bin ich der Meinung –, dass es entsprechende Reformüberlegungen geben sollte, wie mit solchen Dingen umzugehen ist, wenn hohe und höchstrangige Funktionsträger innerhalb der Justiz betroffen sind, denn wir haben ja dann in der Folge – wenn ich jetzt ein bissl weggehe von der Dienstbesprechung – auch gesehen, dass wir verschiedene Dinge aufgezeigt haben, Auffälligkeiten aufgezeigt haben; und da ist der Prozess, wie da vorzugehen ist, eigentlich nicht sehr klar definiert. Ich glaube, dass wir da einen Bedarf haben, dazu auch Überlegungen anzustellen.

Ich habe auch damals schon gesagt, dass mich die Inhalte, die Vorgaben und so weiter, die da in der Dienstbesprechung gefallen sind, in eine meines Erachtens noch nie dagewesene Zwangslage versetzt haben – und nicht nur mich, sondern auch alle Mitarbeiter in der WKStA.

Ich denke, das führt bei mir jetzt zu der - - wieder den Gedanken in die Zukunft: Was lernen wir daraus?, oder: Was können wir daraus lernen? – Ich glaube, dass Inhalte von Dienstbesprechungen insgesamt durchaus genauer zu protokollieren sind und zu dokumentieren sind, weil es sich ja gerade im Eurofighter-Verfahren gezeigt hat: Da gab es ja auch schon bevor die WKStA zuständig war Dienstbesprechungen, die wahrscheinlich auch nicht nur 5 Minuten gedauert haben – aber ich war nicht dabei –, und es ist nicht sinnvoll, wenn der Inhalt dann im Dunkeln bleibt, weil es keine ausführlichen Protokolle gibt.

Das hat nämlich den Nachteil - - Soweit ich mich erinnern kann, hat damals auch - -  vielleicht sogar Sektionschef Pilnacek, ich weiß es nicht, es war jedenfalls jemand von der Aufsicht gemeint, er wäre unter Umständen damals bei den früheren Besprechungen vielleicht belogen worden. Das konnte man aber nicht mehr nachvollziehen oder kann man nicht nachvollziehen, wenn nicht drinnen steht, was überhaupt in der Dienstbesprechung gesprochen worden ist.

Das ist also für alle Seiten aus meiner Sicht dringend erforderlich, da genauere Protokollierungen zu machen; und eine Dienstbesprechung – stundenlange Dienstbesprechung – mit dem Protokoll zu beenden, das da lautet: Erörtert wurde die Sach- und Rechtslage!, ist sehr intransparent und macht die Sache nicht gerade nachvollziehbar.

Wir haben ja dann auch die Probleme gehabt, dass wir nicht gewusst haben: Was ist überhaupt - - Was hat tatsächlich stattgefunden? Gab es da irgendwelche Besprechungen? In welche Richtung sollte weitergearbeitet werden? – Das war für uns, die wir den Akt damals übernommen haben, gar nicht klar; und jetzt meine ich nicht, dass man jedes Wort in einer Dienstbesprechung auf die Waagschale legen muss, aber es sollte schon so sein, dass man Dinge sagt, die auch in einer formellen Dienstbesprechung erfasst werden können.

Das nur zur Abrundung, aber selbstverständlich – und das möchte ich auch ergänzen – hat niemand von der WKStA diese Aufnahme an die Medien weitergegeben oder das schriftliche Prot- -, die Verschriftung dann an die Medien weitergegeben. – Das vielleicht zur Abrundung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.

Was aber dann diesen – ich nenne es jetzt einmal so – Konflikt vielleicht auch weiter verstärkt oder am Laufen gehalten hat, war die Frage der immer wieder zur Sprache kommenden Leaks: dass da sozusagen gegenseitig vielleicht Vorwürfe oder Vorhaltungen, Beschuldigungen vorgenommen werden, dass es zu Strafverfahren gegen unbekannte und gegen bekannte Täter kommt.

Sie haben, wenn ich da ebenfalls auf Ihre Ausführungen im Ibiza-Ausschuss vom 9. Juni des Vorjahres verweisen darf, ja an und für sich – also nicht an und für sich, sondern sehr nachvollziehbar – gesagt, dass es natürlich nicht im Interesse der WKStA oder der Staatsanwaltschaft liegt, da Informationen an die Öffentlichkeit weiterzugeben, dass es aber, wenn Personen in einem Verfahren Parteien sind, die aus unterschiedlichen politischen Parteien kommen, widerstreitende Interessen gibt und dass es dann natürlich dazu kommen kann, dass die Medienlandschaft sozusagen bedient wird.

Daran schließt sich jetzt meine Frage: Warum wird dann dieser sogenannte Casag-Akt – in dem jetzt mittlerweile unzählige Sachverhaltsstränge sind, die überhaupt gar nichts miteinander zu tun haben, wo uferlose Akteneinsichten und genau diese widerstreitenden Interessen ja geradezu auf der Hand liegen – in einem einzigen Akt geführt, wenn diese Akteneinsichten ja schon manipulativ ein Wahnsinn sein müssen, und wenn es ganz klar ist, dass da solche widerstreitenden Interessen kommen und dass die Gefahr solcher Leaks groß ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich gehe gleich auf die Frage ein, aber ich möchte schon auch klarstellen, dass das Wort „Leaks“ in diesem Zusammenhang für mich ein sehr problematisches ist, weil es schon darauf hinweist, dass ein Beamter, eine Amtsträgerin der Ursprung dieser Veröffentlichung war, und das Leak ist eben so besetzt.

Ich habe aber – und das haben Sie ja richtig festgehalten – sehr wohl darauf hingewiesen, dass es unterschiedliche Interessenlagen auch von den Beschuldigten und Ihren Vertretern, ihren Verteidigern gibt; und natürlich ist es auch ein Teil der Medienarbeit, zu der die Verteidiger ja auch berechtigt sind, dass sie sich da auch medial zu verteidigen suchen und dann durchaus auch Informationen an die Medien weitergeben. Das ist berechtigt und jedenfalls nicht illegitim.

Was mich in dem Zusammenhang befremdet hat, ist, dass dann immer wieder gleichsam so in einem Aufwaschen behauptet werden würde – sei es in den sozialen Medien oder in anderen Stellungnahmen –: Na ja, das kann ja nur von der Staatsanwaltschaft kommen! – Das ist unangenehm, und ich glaube, man muss sich darüber klar werden, wo da die Interessenlagen liegen. Ich habe es schon mehrfach betont – Sie haben es auch gesagt –: Es ist niemals im Interesse der Staatsanwaltschaft – und die tut das auch nicht –, dass sie solche Dinge an die Medien herausgibt.

Um zu Ihrer Frage zur Aktenführung zu kommen: Es ist tatsächlich so, dass das schlicht und ergreifend – aus meiner Sicht, Sie sehen das offenbar anders – im Gesetz begründet liegt. Wir haben die Bestimmung, dass bei subjektiver und objektiver Konnexität, bei zusammenhängenden Sachverhalten – und das ist aus meiner Sicht so, aber nicht nur aus meiner Sicht, darauf kann ich gleich eingehen – die Verfahren zusammen in einem Akt geführt werden müssen.

Es gibt auch nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit zur Trennung, zur Abtrennung, wenn es unter Umständen der Beschleunigung dient – oder, wie Sie es erwähnt haben: Das dient der Beschleunigung, wenn die Aktenmanipulation einfacher wird. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass diese Voraussetzungen der Trennung in einigen Verfahrensteilen zutreffen, die sind auch abgetrennt geführt, in anderen eben nicht, und die sind gemeinsam geführt. Diese Kritik gibt es ja auch schon sehr lange, also das ist jetzt auch nichts Neues. Es hat auch Rückfragen von unserer Aufsicht gegeben, wir haben dazu auch berichtet, und ich denke, das ist für mich auch die Bestätigung, dass die Aufsicht das auch so sieht, denn andernfalls hätte sie eine Weisung gegeben, das anders zu machen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Eine letzte Frage: Wir haben heute von der Frau Bundesministerin über die neue Organisation der Aufsicht über die WKStA gehört, dass es einen Oberstaatsanwalt aus Innsbruck gibt, und aus einer Anfragebeantwortung wissen wir, dass aber grundsätzlich die Oberstaatsanwaltschaft Wien obere Dienstbehörde ist.

Könnten Sie bitte faktisch erläutern, inwiefern Sie in Ihrer Alltagsarbeit mit dem Oberstaatsanwalt aus Innsbruck, der für Sie zuständig ist, zu tun haben, und wofür genau die Oberstaatsanwaltschaft Wien noch zuständig ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Mhm! Also die Situation ist ja so gewesen – und das sind positive Entwicklungen, ich habe das schon in meinen Eingangsworten gesagt: konkret zur Situation der Aufsicht in diesem Ibizaverfahrenskomplex, nenne ich das jetzt einmal, Sie wissen, dass ich, wenn ich das sage, den gesamten Verfahrenskomplex meine –, dass ich an das Bundesministerium herangetreten bin und dringend gebeten habe: Hier brauchen wir – aus meiner Sicht damals – eine andere Form der Aufsicht. Das hatte damals konkret mit Aussagen zu tun, die, glaube ich, auch im Untersuchungsausschuss von LOStA Fuchs gefallen sind, wo es dann eben zu den strafrechtlichen Prüfungen und Verfahren gekommen ist, deren Verfahrensstand ich nicht kenne, ja, also das wird ja nicht bei uns geführt. Diese Verfahren – Pilnacek, Fuchs und dergleichen – führt die Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Es ist so gewesen, dass grundsätzlich einmal daran gedacht worden ist, zuzuwarten, weil es ja, wie Sie wissen, Debatten und auch eine Arbeitsgruppe darüber gibt, ob nicht die Aufsicht grundsätzlich neu geregelt werden soll. Das sind die Fragen des Bundesstaatsanwalts oder der Bundesstaatsanwaltschaft, und ob man das dann in einem regeln kann. Ich bin der Meinung gewesen – und bin es nach wie vor –, dass wir auf das nicht warten können und dass hier eine kurzfristige Lösung anzustreben ist, und diese Auffassung wurde dann geteilt.

Es war dann so, dass für diesen Verfahrenskomplex Ibiza ein von der Oberstaatsanwaltschaft Wien völlig unabhängiger, weil weisungsfrei gestellter Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck dieser Oberstaatsanwaltschaft Wien zugeteilt wurde, der jetzt sozusagen für die OStA Wien arbeitet, aber eben weisungsfrei gestellt ist. Und der Berichtszug von ihm geht also nach wie vor an das Bundesministerium für Justiz.

Das ist aber nur auf diesen Verfahrenskomplex beschränkt. Für alle anderen Verfahren der WKStA ist die Aufsicht derzeit so geregelt, dass der Leitende Oberstaatsanwalt von der Aufsichtsseite herausgenommen wurde, wenn man das so sagen kann. Also er führt nicht mehr die Fach- und Dienstaufsicht über die Agenden der WKStA. Es war dann eine Zwischenstufe, da wurden seine beiden Ersten Stellvertreter eingesetzt, und letztlich hat man dann gesehen, dass das keine günstige Lösung ist, und jetzt ist der Erste Oberstaatsanwalt Klackl für die Agenden der WKStA mit Ausnahme des Ibizaverfahrenskomplexes zuständig.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Allerletzte Frage: Ist dadurch die Alltagsbewältigung der Arbeit leichter geworden? Ist sie atmosphärisch besser, dienstlich besser, fachlich besser, alles besser?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Alles besser? – Ich habe einleitend schon gesagt, es ist eine wesentliche Erleichterung, und diese wesentliche Erleichterung spüren ja auch die Kollegen, insbesondere im Ibizateam, weil es natürlich schon einen Unterschied ausmacht, ob man - - Und ich habe das auch schon bei meiner vorherigen Vernehmung hier gesagt, im Ibiza-Untersuchungsausschuss: Es ist schon ganz schwierig zu arbeiten unter dem Damoklesschwert, dass jederzeit eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung stattfinden kann, auch wenn man überhaupt keinen Anlass dafür geboten hat. Und dieses Gefühl ist schon einmal weg. Aber was auch weg ist, und das muss ich schon betonen, sind die außerhalb der gesetzlichen - - und dem Berichtswesen laut Berichtspflichtenerlass entsprechenden Berichtsaufträge. Da kommt genau das, was gesetzlich erforderlich ist, und wenn eine Nachfrage notwendig ist, kommt eine Nachfrage, aber es kommen nicht solche Nachfragen, die wir vom Sinn her überhaupt nicht zuordnen können und die eigentlich nur sehr viel Arbeit machen und eher den Zweifel gerührt haben und den Eindruck erweckt haben, dass es der Aufsicht nicht darum gegangen ist, unsere Ermittlungsverfahren zu befördern.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank, ich bin fertig.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank für die Erstbefragung.

Wir gehen jetzt der Redeordnung nach in die Befragung durch die Abgeordneten über. Vereinbart ist, dass die ÖVP beginnt. – Herr Abgeordneter Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Frau Vorsitzende! Sehr geschätzte Frau Hofrätin! Sie haben ja vorhin den Begriff des Justizstreites verwendet und auch die Konfliktsituation mit der Dienst- und Fachaufsicht besprochen. Jetzt liegen Sie ja nicht nur mit der Dienst- und Fachaufsicht im Konflikt, sondern das hat sich ja mittlerweile auf die Rechtsschutzbeauftragte und auch auf die sogenannte Soko Tape ausgeweitet. Und auch im Inneren scheint hier einiges aufklärungsbedürftig zu sein, wenn ich mir den Chatverlauf von Frau Poppenwimmer ansehe, der ja im Akt ist und auf den wir noch zurückkommen können.

Ich sage ganz offen, mich irritiert ein wenig Ihre Darstellung zu dieser Aufnahme der Dienstbesprechung. Sie haben das so dargestellt, als wäre das das Natürlichste der Welt, dass protokolliert wird, heimlich hoffentlich nicht. Meine Frage ist: Ist jemals vor dieser Dienstbesprechung eine Tonbandaufnahme gemacht worden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich möchte sagen, Sie haben mich vielleicht missverstanden oder ich hätte mich missverständlich ausgedrückt: Ich halte das nicht für das Normalste auf der Welt, dass eine Aufnahme passiert, die nicht auch kundgetan, also gesagt wird, dass aufgenommen wird. Das habe ich so gar nicht gemeint. Und ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich das nicht für schön erachte, dass ich selbst auch nicht gerne sozusagen ein Gegenstand bin, der da aufgenommen wird, ohne dass es mir mitgeteilt wird.

Und über eine Aufnahme einer Dienstbesprechung davor habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ist danach eine Dienstbesprechung auf Tonband aufgenommen worden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wenn ich dabei war jedenfalls nicht so, dass ich es gewusst hätte. Also aus meiner Wahrnehmung: nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Daran schließt sich meine Frage: Was war jetzt davor bei Dienstbesprechungen anders und auch danach anders, dass nur genau diese eine Dienstbesprechung aufgenommen wurde?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Noch einmal: Die Motivlage habe ich erfragt, als ich das Protokoll vorgelegt bekommen habe, wie das denn sein kann, was das Motiv war zum Protokollieren – Pardon! –, nicht zum Protokollieren, sondern zum Aufnehmen. Mir ist die Information zugekommen, dass das ausschließlich damit zu tun hatte, dass man ein Protokoll verfassen kann, das auch dem Inhalt gerecht wird, damit man nicht wieder so wie in dem Verfahren zuvor ein Dienstbesprechungsprotokoll hat, wo keiner sich mehr genau erinnern kann und wo andere, die das dann lesen oder den Akt in weiterer Folge übernehmen - - Sie wissen, das ist ja auch im Bereich einer Staatsanwaltschaft nicht so, dass immer alle bis zum Schluss des Verfahrens dabei sein können, da kann es auch einen personellen Wechsel geben, eine Fluktuation, die nicht vorhersehbar ist, und dann sollte man wissen, was in diesen Dienstbesprechungen vorkommt. Und mir wurde mitgeteilt, dass die Motivlage diese war, damit man das, so wie ich es schon gesagt habe, halt dokumentiert hat.

Uns ist es ja vor allem um die Information der Aufsicht gegangen. Also das war das Anliegen, warum ich diese Dienstbesprechung angeregt habe, damit wir das, was wir seit Februar – glaube ich, ist der Akt gekommen –, in diesen wenigen Wochen bis zum Beginn der Dienstbesprechung - -, auch darstellen können: Was haben wir jetzt aus dem Akt herausgeholt sozusagen, wie schaut das denn aus, wie ist denn der Verfahrensstand in den einzelnen Strängen, was brauchen wir noch dafür, nämlich sowohl an Ermittlungsschritten als auch an Kapazitäten, und wie wird es weitergehen?

Es war uns natürlich schon wichtig, auch diverse, sage ich jetzt einmal, Unglücklichkeiten im Verfahren, die uns zumindest so erschienen sind, aufzuzeigen und nachzufragen, wie die Aufsicht denn das sieht, weil sie ja informiert war, mit entsprechenden Berichten und in den Dienstbesprechungen, aber wir eben nicht. Denn die Kollegin, mit der der Akt von der Oberstaatsanwaltschaft an die WKStA übertragen wurde, hat ja in Wahrheit nicht in dem gesamten Akt mitgearbeitet. Also dieses Wissen war in der WKStA gar nicht da, sondern sie war in einem Teilbereich involviert, den sie dann sozusagen als Teamarbeit gemeinsam mit dem eigentlich für den Akt zuständigen Kollegen gemacht hat, der damals auch in den Eurofighter-Untersuchungsausschüssen ausgesagt hat.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Diese Motivlage kann ich ja nachvollziehen, aber können Sie mir auch etwas zur Motivlage sagen, warum das heimlich gemacht wurde?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dazu kann ich gar nichts sagen, denn ich habe es nicht gewusst und - - Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt haben Sie vorhin ausgeführt, dass die Aufnahme, auch wenn sie heimlich war, strafrechtlich keine Konsequenzen hat, aber gleichzeitig in Ihrem Eingangsstatement gemeint, das Strafrecht ist nicht immer die Grenze dessen, was zulässig ist. Sehen Sie das hier auch so, und zwar ganz konkret als Grenzüberschreitung, oder nicht?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wenn Sie mich nach meiner persönlichen Einschätzung fragen, dann kann ich sagen: Ich habe es als Grenzüberschreitung gesehen, weil ich nicht gerne aufgenommen werde. Ich sehe auf der anderen Seite, wie notwendig - - ist und dass man da eben abwägen muss, warum sozusagen etwas gemacht wurde, ob das sinnvoller ist und überwiegt oder nicht. Für mich war dann ganz klar, und das habe ich auch dem Kollegen so kommuniziert, dass dieser Zweck der Aufnahme, nämlich in Richtung einer vollständigen Dokumentation dessen, was in der Dienstbesprechung an Informationen weitergegeben wird und welche Vorgaben man erhält, welche Einigungen sozusagen bestehen, wo man auf einen Nenner gekommen ist, dass das auch tatsächlich dokumentiert ist, das überwiegt für mich das andere, dass es mir unangenehm ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf ersuchen, dass Sie sich ein Dokument ansehen (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Ja!), wenn es eingespielt wird, Nummer 1478, und zwar auf Seite 20 den ersten Chat, das ist ein Chatverlauf Fuchs/Poppenwimmer.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe nichts. Muss ich irgendetwas tun?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es dauert ein bisschen. – Offensichtlich wurde uns vorher die Nummer nicht bekannt gegeben, darum dauert es jetzt ein bisschen, bis dieses Dokument aufgerufen wird. Wir warten bis es da ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf die Zeit vielleicht dazu nützen, inzwischen weiterzufragen, bis das Dokument aufscheint.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Oder Sie verteilen es. – Aha, da wird jetzt noch beraten.

Gut, dann können wir in der Fragestellung fortfahren, und wir gehen dann noch einmal auf dieses Dokument zurück, wenn es da ist. – Bitte, Herr Abgeordneter. – Aber es wäre jetzt da.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Aha, gut.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Seite 20.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Seite 20, der erste Chat oben.

Ich darf den Chat ganz kurz darstellen: Es ist hier ein Chatverlauf, in dem Frau Poppenwimmer an Herrn Fuchs Folgendes schreibt, unter anderem - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Entschuldigung, ich habe Sie jetzt nicht gehört. Pardon!

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Außerhalb meiner Redezeit wiederhole ich gerne meine Frage.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Das waren jetzt 2 Sekunden, aber die kriegen Sie.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Gut, danke.

Der Chatverlauf, der ganz oben steht, beinhaltet, dass ein Mitarbeiter – so wie ich es lese – Ihrer Behörde erzählt hat, dass Wolfgang Handler überlegt hat, eine Unterhaltung mit einem Verteidiger heimlich aufzuzeichnen. Kennen Sie diesen Chatverlauf?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Selbstverständlich nicht. Ich kenne diese ganzen Chatverläufe nicht. Ich nehme an, das ist ein - - Also ich kenne einen marginalen Chatverlauf, der teilweise zumindest – jetzt vielleicht nicht im Original, aber inhaltlich – auch in einer Veröffentlichung war, was Kollegin Poppenwimmer anlangt, mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs. Diesen Teil, den kenne ich nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Heißt das, Sie haben sich diese Chatauswertung nicht angesehen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich verfüge nicht über diese Chatauswertung. Ich nehme an, das wurde Ihnen von der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgelegt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es in Ihrer Behörde Überlegungen gibt, Gespräche mit einem Verteidiger heimlich aufzuzeichnen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na selbstverständlich nicht. Aber weil Sie gesagt haben, ob ich darüber verfüge, möchte ich vielleicht anschließen, dass ich aufgrund der Veröffentlichungen, die es gegeben hat – mit Chats von Linda Poppenwimmer und dem Leitenden Oberstaatsanwalt –, an das Ministerium herangetreten bin, denn die Frau Oberstaatsanwältin ist ja nach wie vor im Personalstand der WKStA, und daher bin ich der Meinung, dass das einer umfänglichen Prüfung bedarf, zu der ich mich auch insofern berufen fühle, als es ja jederzeit sein kann, dass die Kollegin wieder bei uns Dienst antritt. Daher muss ich natürlich auch dafür sorgen, dass einmal aufgeklärt wird, was da überhaupt vonstattengegangen ist.

Und das ist natürlich alles interessant, was da geschrieben wurde. Ich kann mir kein Bild machen, wenn ich nicht den gesamten Verlauf sehe, allerdings hat mir das Ministerium - - Also ich meine, ich habe ein dienstliches Interesse daran, das zu sehen, weil man ja unter Umständen, wenn es darum geht, dass da irgendwelche Dinge nach außen geliefert werden, auch entsprechende Vorkehrungen treffen muss und dergleichen, zumindest ich als Leiterin müsste das aus meiner Sicht. Daher habe ich gebeten, mir diesen gesamten Verlauf zur Kenntnis zu bringen. Das ist nicht erfolgt. Also ich habe diesbezüglich nichts bekommen und kenne das daher nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Kommen wir zum nächsten Konflikt, der betrifft die Soko Tape: Sie haben der Soko Tape die Ermittlungen im Ibizaverfahren entzogen. Auf welcher Grundlage? Was waren Ihre Motive, Ihre Überlegungen, und welche Umstände haben Sie dazu veranlasst?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich möchte vielleicht gleich zu Beginn sagen: Es war eine Ermittlungsanordnung zu diesem Entzug – Sie kennen das, wahrscheinlich ist Ihnen das schon vorgelegt worden –; alles, was da drinnen steht, ist so, wie wir es sozusagen wahrgenommen haben.

Ich möchte vielleicht eingangs sagen, damit man das ein bisschen besser nachvollziehen kann: Sie reden davon, wir kommen zu dem „nächsten Konflikt“. Ich hatte mit Kollegin Poppenwimmer keinen Konflikt. Also mir ist davon überhaupt nichts bekannt gewesen, dass es da mit ihr einen Konflikt gegeben hätte. Ich bin über diese Nachrichten sehr überrascht.

Vielleicht kann ich auch ergänzen: Es war eine sehr eigenartige Situation – ich komme gleich auf Ihre Frage zurück –, wie das auch begonnen hat sozusagen, denn Kollegin Poppenwimmer ist ja zunächst einmal der WKStA zugeteilt worden und ist dann in einer aus meiner Sicht sehr einzigartigen Aktion vom Leitenden Oberstaatsanwalt dem Eurofighter-Team zugewiesen worden. Einzigartig meine ich deshalb, weil ich das noch nie so erlebt oder gehört hätte, dass der Leitende Oberstaatsanwalt ein Team bildet, ein staatsanwaltschaftliches Team bildet, ohne die Leitung – nämlich mich in dem Fall – miteinzubeziehen.

Sie ist in dieses Team gekommen. Er hat dieses Team umgeschaltet. Er hat ja den damals eingesetzten – von mir eingesetzten – Teamleiter herausgenommen, einen Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien als Teamleiter eingesetzt und eben unter anderem auch Kollegin Poppenwimmer dort in dem Team eingesetzt und mit dieser Aufgabe betraut. Ich finde das alles schon sehr bedauerlich, wie sich das entwickelt hat – aufgrund dieser Veröffentlichungen weiß ich das –, denn man muss ja schon auch sehen, und das ist für mich eine durchaus problematische Situation, dass Frau Kollegin Poppenwimmer ja im Eurofighter-Verfahren auch für diesen Grasser-Verfahrensteil zuständig war und jetzt offenbar zu dem Anwalt gewechselt hat, der Herrn Grasser damals vertreten hat. Das wollte ich jetzt nur zur Abrundung noch sagen. Deshalb bin ich der Meinung, dass ich natürlich schon auch diese Nachrichten bekommen sollte, aus dienstlichem Interesse, um das alles zu überprüfen und ob da irgendwelche Vorkehrungen zu treffen sind. – Das zu Kollegin Poppenwimmer. Das ist aus meiner Sicht jetzt kein Konflikt, deshalb habe ich das jetzt angesprochen, weil Sie das so gesagt haben: „zum nächsten Konflikt“.

Die Situation mit der Soko ist eine gänzlich andere, kann man aus meiner Sicht überhaupt nicht vergleichen, und man muss sich, um es zu verstehen, zuerst aus meiner Sicht einmal die Aufgabenverteilung irgendwie genau anschauen: Was sind denn die Aufgaben einer Staatsanwaltschaft und der Leiterin der Staatsanwaltschaft?

Meine primäre Aufgabe, ich habe Ihnen das schon im Eingangsstatement gesagt, ist die Sicherung der Verfahren; und die Sicherung insofern, als die Verfahrensergebnisse auch in weiterer Folge, wenn es allenfalls irgendwann einmal zu einer Hauptverhandlung kommt, belastbar sein müssen. Und da ist es darum gegangen, dass wir ja hier in der Zusammenarbeit, in diesem Kooperationsmodell, dem gesetzlich vorgesehenen, mit der Soko Tape, einen Prozess erlebt haben, der durchaus von Auffälligkeiten begleitet war.

Das hat schon damals mit der doch viel beachteten – aus meiner Sicht – Befangenheit den Ausgang genommen. Wir haben damals ja dann in weiterer Folge eine Problematik aufgezeigt, wenn Sie sich erinnern können – ich möchte das jetzt gar nicht alles im Detail aufzählen –, diese Rücktritt-vom-Rücktritt-SMS oder -Nachricht. Das ist allerdings weitergegangen und hat damit nicht geendet. Es hat dann einen Sachstandsbericht gegeben, den Sie im Ibiza-Untersuchungsausschuss auch kennengelernt haben, der offenbar dazu gedient hat – und ich weiß nicht, ob es allenfalls in Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien war –, uns, also die Zusammenarbeit mit der WKStA, in ein besonders kritisches Licht zu stellen, und der für mich – und ich habe dazu auch Stellung genommen, sehr umfassend, weil ich es aufgrund dieser besonderen Situation als notwendig befunden habe – nicht nur teilweise ganz falsch war, sondern auch in gewisser Hinsicht oder in einzelnen Bereichen irreführend unvollständig. Ich habe das aufgezeigt in einem Bericht, der mir auch aufgetragen wurde im Zuge der Dienstaufsicht.

Allerdings ist das Besondere an dem Sachstandsbericht: Es entspricht ja auch nicht dem Kooperationsmodell, das ja besagt, dass, wenn man tatsächliche Probleme in der Zusammenarbeit hat, dann der Kontakt gesucht werden sollte, dass man diese Probleme ausräumen kann und dergleichen. Das ist eigentlich das Kooperationsmodell, das ja sonst grundsätzlich gut funktioniert.

Und nachdem uns ja bei diesem Sachstandsbericht nicht nur nicht im Vorfeld die Probleme mitgeteilt wurden, sondern der ganze Sachstandsbericht ja gar nicht mitgeteilt wurde, sondern wir das, ich glaube, jetzt im Zuge eines Untersuchungsausschusses, wo das hier Thema war, über die Medien erfahren haben, war das, finde ich, schon mit einer besonderen Auffälligkeit behaftet. Was noch dazukam, ist, dass wir ja dann aufgrund dessen, dass wir es dann über die Medienberichterstattung wahrgenommen haben, extra an die Soko herangetreten sind, konkret an den damals operativen Leiter Csefan, und um Übermittlung dieses Sachstandsberichts gebeten haben, um dazu Stellung nehmen zu können – und das ist nicht erfolgt.

Also wir haben das damals nicht bekommen. Wir haben es dann auf einem anderen Weg bekommen. Ich habe Ihnen das beim letzten Untersuchungsausschuss – also ich weiß nicht, ob konkret Ihnen, aber jedenfalls hier schon einmal – gesagt, dass wir ein anonymes Schreiben bekommen haben – soweit ich das jetzt in Erinnerung habe, aus dem Untersuchungsausschuss heraus mit einem Wasserzeichen einer Partei –, und es ist tatsächlich so, dass wir dann auch noch über die Dienstaufsicht, also über das Ministerium und die Oberstaatsanwaltschaft damals, den Auftrag zur stellungnehmenden Berichterstattung bekommen haben, und das haben wir gemacht.Aber es hat außerhalb des Sachstandsberichts dann – das darf man ja auch nicht vergessen, das ist ja weitergegangen, und ich möchte die vielen Ermittlungspannen, die möglicherweise Ermittlungspannen geworden wären, hätte die WKStA sich nicht um das Verfahren sehr gut gekümmert und dafür unter Umständen auch im besten Sinne des Wortes gestritten, dass es gut funktioniert – ganz besonders gravierende Auffälligkeiten gegeben, und die nächste kann ich erwähnen, nämlich dass uns der Videofund über viele Wochen – ich glaube, es waren sogar sechs Wochen – gar nicht einmal mitgeteilt wurde, obwohl wir eine entsprechende Anordnung zur Sicherstellung geschrieben haben. Ich glaube, das ist damals ein ganz massiver Vertrauensbruch gewesen. Wenn ich jetzt die Chats lese, die in der jüngsten Zeit veröffentlicht wurden, könnte man daraus auch das Motiv herauslesen, dass es nämlich nicht, so wie das meine Aufgabe ist und wie ich es verstehe, um den Schutz der Ermittlungsverfahren gegangen ist, sondern um eine möglichst positive mediale Darstellung des eigenen Erfolgs sozusagen, was man da gemacht hat.

Ich glaube, wenn man auf Kosten des Ermittlungsverfahrens – und ich weiß, dass die Staatsanwaltschaft Wien mit der damaligen Medienarbeit nicht besonders glücklich war und da eher überrumpelt wurde – - -, wenn man sozusagen nicht den Schutz des Ermittlungsverfahrens an die erste Stelle stellt, sondern die positive Medienberichterstattung prioritär im Auge hat, dann halte ich das nicht besonders für legitim. Es ist vielleicht nachvollziehbar, verständlich, aber es ist ja auch darum gegangen, wenn ich diesen Chat richtig verstehe, hier einen Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft Wien darzustellen – was auch wieder in das Bild des Sachstandsberichts passt, wo die erste Seite, glaube ich, sich damit befasst, wie gut man mit der Staatsanwaltschaft Wien zusammenarbeitet, und die restliche Seite - - Probleme mit der WKStA aufgezeigt werden.

Ich möchte jetzt gar nicht auf weitere Details eingehen, was noch alles passiert ist – Sie wissen das alle, Sie brauchen sich nur die Akten anzuschauen. Jedenfalls kam es dann dazu – um auf die konkrete Frage zurückzukommen –, dass diese Veröffentlichung, diese jüngsten Veröffentlichungen jetzt nicht nur das gezeigt haben, was wir aufgezeigt haben, worauf wir hingewiesen haben, worüber wir berichtet haben: dass es eine sehr, sehr schlechte Zusammenarbeit in diese Richtung gibt – und zwar, betone ich jetzt, nicht auf Sachbearbeiterebene, sondern weil immer wieder Dinge passieren, die in einem Verfahren höchst unüblich sind; so meine ich das –, sondern das hat sich jetzt aufgrund dieser Chatnachrichten, die da in den letzten Tagen veröffentlicht wurden, so manifestiert – auch in Richtung einer möglichen, wie soll ich sagen, Anscheinsproblematik in Richtung des aktuellen Leiters, der ja von Beginn an schon operativer Leiter war –, dass eine Situation eingetreten ist, wo ich der Meinung war, zu sagen: Meine Aufgabe, der Schutz des Ermittlungsverfahrens, muss über allem anderen stehen, und irgendwann einmal – und das war aus meiner Sicht der richtige Zeitpunkt, weil eben das aufgetaucht ist – muss man dann auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen und entsprechende Schritte setzen.

Ich bin ja tatsächlich der Meinung, man kann über alles Mögliche reden und dergleichen, aber eine Anscheinsproblematik kann ich nicht zerreden, das geht einfach nicht, und daher muss hier nicht nur, wie vielerorts, eine Empörung herrschen, sondern anstatt dieser Empörung muss auch eine Handlung gesetzt werden – und das war die Begründung für diesen Schritt. (Abg. Stocker: Ich würde Sie bitten - -)

Vielleicht darf ich das noch anschließen – Entschuldigung –: Ich glaube, dass es deshalb auch ein wichtiger und notwendiger Schritt war, weil ich ja schon gesagt habe, wir können aus all dem lernen in Richtung einer Zukunftsperspektive. Es muss auch ein Schnitt gesetzt werden, dass das nicht mehr so weitergehen kann. Das ist aus meiner Sicht das Erforderliche. Wir müssen damit rechnen: Wenn wir in eine Hauptverhandlung kommen, müssen die ganzen Beweisergebnisse belastbar sein. Man darf nicht, sage ich jetzt, den Verteidigern Stoff liefern, um das anzugreifen, wenn dann vonseiten der Verteidigung behauptet wird, da bestand bei den Ermittlungen eine Anscheinsbefangenheit.

Das ist meine Aufgabe als Leiterin der Staatsanwaltschaft: dafür zu sorgen, dass hier ein entsprechender Schnitt gesetzt wird. Es ist sozusagen jetzt eine gewisse Situation, die für alle aus meiner Sicht gut ist, weil wir diesbezüglich unbelastet arbeiten können und nicht mehr befürchten müssen, hier einem nicht Bestand habenden Ermittlungsergebnis ausgesetzt zu sein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben sich jetzt auf kürzliche Chatnachrichten bezogen. In diesem Akt oder in den Unterlagen, die wir geliefert bekommen haben, befinden sich unzählige Chatnachrichten. Ich würde Sie bitten, zu konkretisieren, welche Chatnachricht für Sie Auslöser für diese Anordnung des Entzuges der Ermittlungen war.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es waren die Nachrichten, die in der Zeitung „Falter“ veröffentlicht worden sind. Ich weiß nicht mehr, wann es war – vor, Entschuldigung, ich glaube, drei, zwei Wochen; ich bin mir da jetzt nicht sicher, wann das war. Das waren nicht solche Chats, wie Sie sie mir hier jetzt auf den Bildschirm spielen, wo ein Name und dann dieser Chat ist, sondern es war die Story darüber geschrieben, wie das halt in einem Zeitungsartikel passiert.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Würden Sie bitte den Inhalt der Chats und die Personen, zwischen denen der Chatverkehr stattgefunden hat, hier darlegen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich glaube, Sie wissen das. Es hat sich um Chats des Leitenden Oberstaatsanwalts Fuchs mit Pilnacek und Holzer gehandelt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben sich diese Chats in irgendeiner Weise in der Ermittlungsarbeit ausgewirkt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wo darf ich anfangen? Selbstverständlich haben sich diese Chats ausgewirkt! Sie müssen sich ja nur die Genese dieses Verfahrens anschauen. Also wenn Sie jetzt alle Punkte haben – ich weiß nicht, was Sie jetzt genau meinen: Soll ich alle Punkte aufzählen, was einen Einfluss auf das Verfahren hatte?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Aus den Chats bitte.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Aus den Chats konkret. Natürlich spielen Sie darauf an, dass man über einen Chat, den man nicht kennt, ja auch keine Beeinflussung verspüren kann.

Das sehe ich anders, denn wir haben ja natürlich gespürt, dass da etwas nicht - - – also vielleicht ist gespürt das falsche Wort, wir haben es gemerkt anhand des Umgangs der Fachaufsicht mit uns –, dass in diesem Verfahren ja alles anders läuft, als es in sonstigen Verfahren läuft und es in der jeweiligen Zusammenarbeit aus meiner Sicht auch laufen sollte – und eben auch, und das habe ich Ihnen jetzt schon im Wesentlichen gesagt, in der Zusammenarbeit mit der Soko.

Jetzt sehen wir – das kann man aus diesen Chats, aus diesem Artikel, wenn Sie so wollen, auch ableiten; ich gehe davon aus, dass das keine erfundenen Nachrichten sind, sondern dass Sie die ja auch kennen, weil Sie sie geliefert bekommen haben; ich kenne nur die Veröffentlichung –, kann man daraus ersehen, dass es tatsächlich so war, dass darüber Unterhaltungen stattgefunden haben, wie es denn sozusagen weitergehen soll, ob es irgendwelche Verfahren geben soll, ob es Ermittlungen geben soll, dass diese das BKA und bitte eher nicht das BAK führen sollte – soweit ich das jetzt aus meiner Erinnerung wiedergeben kann, ich habe das jetzt nicht vor mir –, aus dem Grunde, weil man sich die Aufsicht, sozusagen die Kontrolle behalten wollte, dass das BKA eher dazu geeignet ist, die Verhältnismäßigkeit einer Staatsanwaltschaft sozusagen zu wahren. Da muss man sich natürlich schon immer denken: Was ist denn das für eine Dienstaufsicht?

Die Dienstaufsicht dient doch nicht dazu, die Kriminalpolizei zu verwenden, um eine Verhältnismäßigkeit in den staatsanwaltlichen Ermittlungen sicherzustellen. Ich bin überzeugt davon, dass das auch gar nicht so gemeint war.

Diese begleitenden Ermittlungen, die dann letztlich als – ich glaube, wenn ich mich an die Formulierung richtig erinnere – „Risikomanagement“ verniedlicht worden sind, das ist schon ein Problem.

Jetzt kann man sagen, unabhängig davon - - – vielleicht hat es gar nicht stattgefunden, das weiß ich nicht, da gebe ich Ihnen völlig recht –, bedeutet alleine die Tatsache, dass man sich das überlegt, für uns eine massive Beeinträchtigung. Ich habe sie vorhin geschildet: Die Beeinträchtigung entsteht dadurch, dass ja parallel dann immer auch noch andere Dinge gelaufen sind – diverse §-310-Verfahren, also Verfahren wegen Amtsgeheimnisverrats – und dass ich jedes Mal natürlich als Mitglied der WKStA und in diesem Team in einem Gelegenheitsverhältnis stehe. Es werden sehr viele Verfahren eingeleitet.

Wir müssen zuerst im Dienstaufsichtsweg Stellung nehmen, wer damals gerade in Gelegenheit war oder wer sich das angeschaut hat, wer Zugriff auf den Akt hatte und – das darf man natürlich auch nicht vergessen –: Gibt es dann das Verfahren, das Strafverfahren, das bei einer anderen Staatsanwaltschaft geführt wird? – Und auch da werden wir im Zuge der Amtshilfe wieder zunächst einmal aufgefordert, einen Stellung nehmenden Bericht dazu abzugeben.

Das ist eine ganz massive Beeinträchtigung, weil es uns einerseits von der Arbeit abhält – das ist sozusagen der Hauptangriffspunkt, dass wir keine Zeit zum Ermitteln haben, wenn man sich immer für alles rechtfertigen muss, wo man gar nichts damit zu tun hat; die geht uns auch ab, diese Zeit –, und es ist auf der anderen Seite so, dass man permanent gewärtigen muss: Da hängt irgendwer wie ein Damoklesschwert sozusagen - - sucht jemand aktiv nicht nur Fehler – die man ja dann nicht gefunden hat –, sondern man sucht auch Angriffspunkte: Wie kann man denn diese Ermittlungen beeinträchtigen, wie kann man denn diese Staatsanwaltschaft unter Umständen sozusagen abbringen davon – das ist jetzt meine Interpretation –, da weiter zu ermitteln? Und das ist schon aus meiner Sicht höchst problematisch und einer Aufsicht sicher nicht entsprechend.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt haben Sie ausgeführt, dass Sie diesen Chatverlauf aus dem „Falter“ kennen. Haben Sie den in irgendeiner Weise überprüft, insbesondere auch die Soko Tape damit konfrontiert?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also nein, das habe ich nicht im Vorfeld, ich habe unmittelbar reagiert.

Ich habe gemeint, ich hätte das schon gesagt – vielleicht muss ich es noch einmal ausführen –: Für mich war klar: Wenn man das Kooperationsmodell anspricht, dass man, so wie ich das bei dem Sachstandsbericht der Soko gesagt habe, dass - - wenn es Probleme gibt, muss ich darüber reden, um sie auszuräumen.

Ich glaube, eine Anscheinsbefangenheit – so wie sie sich für mich sehr deutlich anhand dieses Artikels gezeigt hat – kann man auch mit einem Gespräch nicht ausräumen, deshalb war ich der Meinung – und bin es nach wie vor –, dass das ein wichtiger und richtiger Schritt war zu der gegebenen Zeit. Es ist jetzt eine gewisse Möglichkeit eingetreten, dass auch Ruhe in das Verfahren einkehrt, dass wir nicht immer aufpassen müssen, ob alle Beweisergebnisse auch wirklich belastbar sind und schauen müssen: Wer macht denn da was?, sondern einfach sagen können: Es gibt einen Schnitt, die Problematik ist ausgeräumt, die sich hier über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat – ich habe Ihnen das erzählt. Das war ja eine Entwicklung und nicht ein Schnellschuss, so möchte ich das sagen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie diese Anordnung an die Soko Tape selbst geschrieben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Da müsste ich jetzt nachschauen, ich glaube schon. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) So wie bei den Berichten funktioniert das so, dass mir das vor- - Also ich habe es nicht selbst geschrieben, aber ich habe es natürlich revidiert und unterschrieben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Bevor diese Anordnung hinausgegangen ist: Haben Sie diese innerhalb des Ministeriums mit jemandem besprochen, vorgelegt und sich allenfalls auch die Entscheidung genehmigen lassen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sie wissen das: Das habe ich nicht. Das ist auch keine vorhabensberichtspflichtige Sache. Also parallel dazu, mit dem, dass die Anordnung von uns rausgegangen ist, so wie es aus meiner Sicht das Gesetz bei wichtigen Ermittlungsschritten vorsieht, gab es dann einen entsprechenden Informationsbericht an das Bundesministerium für Justiz, der auch die Ermittlungsanordnung – also das, was Sie angesprochen haben mit dem Entzug der Ermittlungen – als Information beigelegt war, die ich vorab telefonisch gegenüber Oberstaatsanwalt Schirhakl auch kundgetan habe, der das wahrscheinlich dann auch entsprechend transportiert hat.

Das war ganz knapp davor, ja, also nicht, dass Sie jetzt glauben - - Tage davor oder so war das nicht, aber ich telefoniere vorher, wenn ein Bericht kommt, mit Oberstaatsanwalt Schirhakl und kündige ihm das an.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das heißt, den haben Sie telefonisch vorinformiert? Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Kurzzeitig davor ja, also knapp davor. (Abg. Stocker: Heißt was?)  Bitte?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wie knapp?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das weiß ich jetzt nicht mehr. Wahrscheinlich ganz kurz, also nicht Tage – jedenfalls nicht Tage, vielleicht auch gar nicht Stunden –, sondern knapp davor, bevor ich es wegschicke – so wie das bei uns Standard ist.

Wir verkehren ja mit dem Oberstaatsanwalt per E-Mail, und dann kündigen wir das vorher an, damit wir sicher sind, dass es auch ankommt und zu dieser Zeit gelesen werden kann.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie auf diese zeitlich knappe telefonische Ankündigung eine Reaktion erhalten?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sie meinen jetzt, ob das begrüßt oder nicht begrüßt worden wäre oder - - Ich weiß es nicht mehr genau. Ich glaube, es ist zur Kenntnis genommen worden, dass es jetzt kommt: Aha!, in dem Sinne, und das war es. Es ist ein Informationsbericht. Also es geht in diesem Bericht ja auch nicht um eine Frage: Wird es genehmigt oder wird es nicht genehmigt?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie danach Reaktionen aus der Dienst- und Fachaufsicht beziehungsweise aus dem Ministerium zu diesem Schritt erhalten?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, ja, also das kann ich Ihnen sagen: Es gab Gesprächsrunden und es gab ja auch eine ressortübergreifende Pressemitteilung zu dieser Sache, also insofern: Ja, habe ich, und da ist genau das angesprochen worden, was Sie jetzt auch angesprochen haben: - - nämlich die Frage gestellt worden oder in den Raum gestellt worden, man hätte darüber im Vorfeld kommunizieren sollen und man hätte darüber reden sollen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): In diesem Fall darf ich jetzt sagen: Ich komme zum nächsten Konflikt, und zwar, was die Rechtsschutzbeauftragte anbelangt. (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Mhm!) Sie haben da eine Befangenheit gesehen wegen einer möglichen Verletzung der Amtsverschwiegenheit, eines Bruchs des Amtsgeheimnisses. Können Sie uns die Umstände und Ihre Motive beziehungsweise Wahrnehmungen dazu mitteilen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, sehr gerne. Ich möchte vielleicht ganz grundsätzlich vorausschicken – dass da keine Missverständnisse aufkommen –: Die Frau Rechtsschutzbeauftragte ist selbstverständlich zu dieser Beschwerde, die sie erhoben hat, legitimiert. Das steht außer jedem Zweifel. Wir geben dazu dann eine Stellungnahme ab, und das Oberlandesgericht wird darüber entscheiden; diese Entscheidung ist aber derzeit noch nicht gefällt worden. Das zum Inhalt der Beschwerde.

Das, was Sie angesprochen haben, geht weit über die Beschwerdelegitimation aus meiner Sicht hinaus und beinhaltet eine Medienarbeit, aber auch Stellungnahmen, die in die Beschwerde hineingepackt worden sind, die eben überhaupt keine Beschwerdebezugspunkte darstellen, sondern zusätzliche Aspekte aufzeigen, die grundsätzlich einmal teilweise falsch sind, weil sie gar nicht die WKStA betreffen. Also da ging es, soweit ich mich jetzt erinnern kann, im Konkreten um den Vorwurf, dass die WKStA – nageln Sie mich nicht fest –, ich glaube, ein Handy oder irgendetwas dergleichen einer Journalistin hätte sicherstellen wollen. Das hat mit uns überhaupt nichts zu tun gehabt, hat ein ganz anderes Verfahren betroffen und ist auch gar nicht passiert; also es war außerhalb – nämlich bei einer anderen Staatsanwaltschaft – geführt und ist auch nicht passiert. Ich denke, wenn solche Dinge dann in einer Stellungnahme auftauchen, die auf die WKStA und ihre Arbeit Bezug nimmt, dann ist das sehr kritisch zu sehen.

Jetzt kann jeder einmal einen Fehler machen – ich bin auch nicht fehlerlos –, aber es war dann in der Dichte doch sehr auffällig. Soweit ich weiß, hat es ja in dieser Hinsicht auch ein Gespräch vonseiten der Frau Bundesministerin für Justiz mit der Rechtsschutzbeauftragten gegeben. Ich war da allerdings nicht dabei oder involviert, kann daher nichts zu den Inhalten sagen.

Was ich sagen kann, ist, dass wir aufgrund der damaligen Situation selbstverständlich angenommen haben, dass sich die Frau Rechtsschutzbeauftragte selbst aufgrund ihrer möglichen Befangenheit - - Und ich sehe das als zumindest den Anschein einer Befangenheit, weil es ja darum geht, dass sie sich eines Verteidigers bedient hat, also eines Anwalts als Beistand bedient hat, was ja an sich - -, das soll sie machen, das geht mich ja gar nichts an, aber es ist darum gegangen, dass das jemand ist, der ja auch in unserem – in dem konkreten – Verfahren, in dem sie tätig geworden ist, auch Beschuldigte vertritt, und das habe ich dann schon für sehr problematisch erachtet. Also daraus ergibt sich im Zusammenhang mit dem, was sie geschrieben hat und - - auch öffentlich Stellung genommen hat, für mich durchaus der Anschein der Befangenheit.

Ich wäre davon ausgegangen – das ist eben einmal so –: Grundsätzlich muss sich das Organ selbst immer als Erstes mit dieser Frage auseinandersetzen und seine mögliche Befangenheit kundtun, nach der entsprechenden Prüfung entsprechende Schritte setzen – es gibt ja nicht nur die Frau Rechtsschutzbeauftragte, sondern das ist ja so aufgebaut, dass es da auch Vertreter, VertreterInnen gibt –, und sich sozusagen fernhalten von dieser Sache. Das ist der ganz normale Weg – jetzt auch unabhängig von der Frau Rechtsschutzbeauftragten – in jedem anderen Verfahren, wenn eine Anscheinsbefangenheit auftaucht.

Wir sind davon ausgegangen, dass das so stattfindet, haben dann aber eine Aktenurgenz über Lieferung, glaube ich, war das, bekommen, eine Aktenlieferungsurgenz – Entschuldigung! – bekommen. Da ist es auch darum gegangen – und das habe ich schon problematisch gesehen; das betrifft allerdings einen Verfahrensstrang, der nicht Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses ist, dass der gesamte Akt, einschließlich jener Aktenteile, die von der Akteneinsicht noch nicht umfasst sind, geliefert werden sollte, und das halte ich in dieser Hinsicht dann schon für sehr problematisch. Was ist also der richtige Weg? – Wir haben uns an die Aufsicht gewendet – das ist in diesem Fall sicherlich der richtige Weg gewesen –, haben einen entsprechenden Vorhabensbericht geschrieben, dass wir beabsichtigen, uns mit dieser Aktenlieferung, die die Frau Rechtschutzbeauftragte urgiert hatte, an ihre Vertreterin zu wenden, dass man das also ihrer Vertreterin zustellt – ein ganz normaler Vorgang, der überhaupt nicht irgendwie skandalisiert werden muss aus meiner Sicht. Dieser Vorhabensbericht ist auch genehmigt worden, und das ist dann auch so erfolgt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Es bleibt noch diese in den Raum gestellte Verletzung des Amtsgeheimnisses offen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Worauf sprechen Sie an?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Kolportiert wurde, dass Sie auch meinen, dass im Zuge des Verhaltens der Rechtschutzbeauftragten allenfalls auch das Amtsgeheimnis verletzt worden wäre.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich bin der Meinung, dass das durchaus prüfenswert ist. Es ist nicht meine Zuständigkeit, zu prüfen.

Sie wissen, dass es in Wahrheit eine ganz schwierige Situation ist, weil man ja wie das Gesetz geschaffen wurde, also wie der Rechtschutzbeauftragte als Institution sozusagen eingerichtet wurde, davon ausgegangen ist, dass diese Funktion nur ganz besonders hervorragend geeignete integre Personen übernehmen. Es gibt keine Weisungsbefugnis gegenüber der Rechtschutzbeauftragten, von niemandem, und es gibt aber auch kein Disziplinarrecht oder irgendetwas dergleichen. Das ist damals, bei der Gesetzwerdung, eben so eingerichtet worden.

Ob die Frau Rechtschutzbeauftragte in diese Richtung sozusagen irgendetwas gemacht hat oder nicht: Das steht mir nicht zu, das zu beurteilen. Wir haben jedenfalls auch keine Anzeige in diese Richtung eingebracht, weil das auch medienöffentlich kolportiert worden wäre oder nachgefragt worden wäre, ob sie angezeigt worden ist. Nein, das ist sie nicht, dazu haben wir die Anhaltspunkte nicht.

Ich habe Ihnen gesagt, wo ich die Problematik sehe: wenn ein Anwalt beschäftigt wird, der gleichzeitig Beschuldigte in dem Verfahren vertritt. – Das ist für mich eine problematische Situation, und deshalb habe ich das aufgezeigt und habe diesen Vorhabensbericht geschickt, dass wir uns an die Vertreterin wenden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Anscheinsbefangenheiten werden von Ihrer Behörde oder Ihnen offensichtlich sehr leicht angenommen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat der ehemalige Minister Jabloner Ihnen eine Rechtsansicht überbunden, was die Befangenheit Soko Tape betreffend anbelangt, die Sie, wenn man den Akt liest, na ja, sagen wir einmal, aus meiner Sicht etwas widerwillig aufgenommen haben – jetzt sehen Sie wieder eine Anscheinsbefangenheit.

Jetzt stellt sich für mich schon ein Umstand dar: Sie liegen im Konflikt mit der Dienst- und Fachaufsicht, Sie liegen im Konflikt mit der Rechtschutzbeauftragten, Sie liegen im Konflikt mit der Soko Tape – und ich frage jetzt: Ist es nicht auch innerhalb der WKStA begründet, dass überall dort, wo Sie Schnittstellen mit anderen Behörden haben, Konflikte entstehen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also wenn ich vielleicht so beginnen darf: Es ist grundsätzlich schon eine Frage der Lebenserfahrung, dass man sagt: Na ja, wenn jemand – und deshalb ist es sehr, sehr naheliegend, dass Sie mich so etwas fragen –, mit allen möglichen Leuten in Konflikt ist, dann liegt es vielleicht an einem selbst – nicht? Darauf baut diese Fragestellung auch auf. – Ja, Sie haben recht, wir müssen uns diesbezüglich immer hinterfragen, das ist ganz klar, aber ich möchte so antworten – ich habe es Ihnen in den Eingangsworten schon gesagt, in meinem Statement –: Es ist immer eine Frage der Aufgabe, und meine Aufgabe ist der Schutz des Ermittlungsverfahrens, und der steht über allem.

Und wenn wir Befangenheiten erkennen können oder Anscheinsbefangenheiten aufzeigen, dann halte ich das für eine ganz wichtige Situation, gerade in so einem Verfahren, gerade als Korruptionsstaatsanwaltschaft. Warum? – Weil wir wissen, und es hat sich ja letztlich auch bewahrheitet - - Sie haben die Weisung des damaligen Vizekanzlers Jabloner angesprochen – und die ist uns überbunden worden, da gebe ich ihnen recht –, die hat sich darauf bezogen, dass es, wenn es sozusagen die Mitgliedschaften bei einer politischen Partei oder eine Nahebeziehung zu politischen Parteien bei der Kriminalpolizei gibt, dass das an sich kein Grund ist, eine Befangenheit anzunehmen.

Diese Rechtsauffassung ist uns überbunden worden, und das gilt, nur: Das, was sich in dem Verfahren gezeigt hat, hatte ja dann in der Folge, wie wir gesehen haben, damit gar nichts zu tun, sondern es wurde mit einem Beschuldigten Kontakt aufgenommen, dem man den Rücktritt vom Rücktritt gewünscht hat, gesagt hat, man braucht ihn. – Das sind Dinge - - Ich glaube, das kann man nicht abstreiten, dass das eine Belastung für das Ermittlungsverfahren ist, wenn Ermittler, die mit dem Beschuldigten auf diese Art und Weise kommunizieren, in dem Verfahren weiter tätig sind.

Und wenn Sie jetzt darauf ansprechen, man streitet mit jedem, möchte ich wieder auf meine Aufgabe zurückkommen und Ihnen sagen: Ja, wenn ich eine Ermittlungsgefährdung sehe – im besten Sinne des Wortes –, stehe ich dafür auf und streite ich, dass unsere Verfahren gesichert sind. Dazu muss ich mich einfach bekennen, denn ich denke, ich habe eine Aufgabe.

Wenn innerhalb der Staatsanwaltschaft, innerhalb der WKStA, so eine Situation eintritt – und wir haben das auch in anderen Akten –, dass ein Kollege sagt: Ja, also da könnte es sein, dass jemand in diesem Verfahren verfangen ist, und: Der geht in den Kindergarten mit meinem Kind, also ist der Vater eines Kindergartenkollegen, so muss ich sagen – Entschuldigung! –, dann ist das eine Problematik, die wir jedenfalls prüfen. Wir würden nie auf die Idee kommen, zu sagen: Na, das schauen wir uns gar nicht an, das prüfen wir gar nicht.

Wir sind der Meinung, dass es gerade in unseren Verfahren ganz, ganz notwendig ist, wo wir ja den Konnex zur Politik haben aufgrund der Verfahrensparteien - - Und natürlich ist es da von ganz besonderer Sensibilität, wenn es eine parteiliche Einflussnahme gäbe, und natürlich müssen wir darauf achten, dass es auch sonstige unsachliche – nicht nur die parteilichen Einflussnahmen, aber auch sonstige unsachliche – Einflussnahmen nicht geben darf in den Verfahren. Und soweit ich darauf Einfluss nehmen kann in meinem Bereich, werde ich das auch weiterhin tun.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): In aller Kürze: Können Sie uns einen Überblick über alle Verfahren im Ibizakomplex geben? Wie viele Aktenzahlen gibt es, wie viele sind erledigt, wie viele offen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das tut mir leid, das kann ich seriös nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Damit kann es niemand in Ihrem Ministerium.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich bin nicht im Ministerium. In der WKStA kann man das sehr wohl; die Kollegen im Team können das jedenfalls.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Nun verweise ich Sie auf die nächste Fragerunde, Herr Abgeordneter Stocker.

Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Dr. Vrabl-Sanda (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Nur Magister!) – Entschuldigung! –, Frau Magister, Sie haben vorhin gesagt, dass es einen erhöhten oder einen höheren Personalbedarf gibt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Entschuldigung, ich verstehe Sie sehr schlecht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin gemeint, dass es für die WKStA aufgrund der vielen Verfahren, die Sie führen, einen höheren Personalbedarf gibt. (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Mhm!) In Vollzeitäquivalenten: Von wie vielen Personen reden wir hier?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, also aktuell ist es - - Soll ich einen Überblick geben, wie viel - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viel da sind (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Da sind!) und wie viel Sie brauchen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also derzeit arbeiten in der - - Man muss es anders sagen: Derzeit ist die WKStA mit insgesamt 44 Planstellen einschließlich der Planstelle für die Leiterin ausgestattet, und – ich habe es mir hier zusammengeschrieben (in die Unterlagen blickend) – es arbeiten in der WKStA mit März insgesamt 34 KollegInnen, die auch hier ernannt sind – mich eingeschlossen –, und es arbeiten acht zugeteilte KollegInnen. – Das möchte ich vielleicht ein bisschen näher beschreiben.

Weil wir so einen großen Personalbedarf sehen, ist es natürlich so, dass ich sehr wohl immer wieder an die Aufsicht – sowohl an die Oberstaatsanwaltschaft als auch an das Bundesministerium für Justiz – herantrete, und auf die Art und Weise ist es gelungen, zumindest einzelne Kollegen zu finden, die auf Zuteilungsbasis in der WKStA arbeiten, insbesondere auch, und das möchte ich hier betonen, für das StA-Ermittlerteam Ibiza; und zwar ist da ein Kollege aus einer anderen Staatsanwaltschaft dazugekommen, der sich bereit erklärt hat, in diesem Verfahrenskomplex mitzuarbeiten, und ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, auch die frühere Aktenführerin des Teams, Frau Kollegin Jilek – Sie kennen Sie aus ihrer Aussage hier beim Untersuchungsausschuss – wieder in das Team zu holen. Das war mir sehr wichtig, weil ich der Meinung war und bin, dass sie ja dadurch, dass sie von Anfang an mitgearbeitet hat, nach wie vor am besten in diesen ursprünglichen Verfahrensteil auch eingearbeitet ist und das sehr akribisch und genau gemacht hat, wir sowieso Ermittlungskapazitäten in dem Team brauchen, und da ist es für mich naheliegend gewesen. Und es ist gelungen, insbesondere dadurch, dass es natürlich auch entsprechende Aussprachen im Bundesministerium für Justiz gegeben hat, weil Frau Kollegin Jilek, wenn Sie sich erinnern können, ja gemeinsam mit mir diszipliniert worden ist. Wir haben ja beide so eine Rüge von der Oberstaatsanwaltschaft Wien in den Personalakt hineinbekommen, die allerdings dann letztlich auch auf Weisung der Frau Bundesministerin zurückgenommen worden ist.

Es sich hat dann sich so ereignet, dass sie - - Das muss ich vielleicht ein bisschen erklären: Sie hat sich nicht dazu verstehen können, sich zur WKStA zu bewerben, dass sie wieder hier als ernannte Staatsanwältin, Oberstaatsanwältin tätig ist. Nach meinen Informationen hängt das damit zusammen, dass ja grundsätzlich die Aufsichtsfrage für die WKStA noch nicht gelöst ist und das für sie natürlich eine ganz besonders problematische Situation war, vielleicht ein bisschen anders als für mich, die ich ja schon in meiner Berufslaufbahn viel weiter fortgeschritten bin. Die Kollegin hat noch viele, viele, viele Jahre in ihrer Berufslaufbahn vor sich. Da ist es eine ganz schwierige Situation, unter so einer Aufsicht abhängig zu arbeiten, wenn es solche Vorfälle gegeben hat, aber ich konnte sie dafür gewinnen, dass sie in dem Team mitarbeitet, weil das StA-Team Ibiza nun losgelöst von der Aufsicht in der Oberstaatsanwaltschaft Wien arbeiten kann. Diesbezüglich haben eben auch Aussprachen im BMJ stattgefunden.

Wir haben insgesamt also acht zugeteilte KollegInnen, das sind 42 nach der bloßen Kopfzahl. Da muss man jetzt noch ein bissel was abziehen, wegen Teilauslastung, aber das ist nicht so relevant, etwa eine Zweidrittelkapazität. Aber man muss natürlich immer bedenken, in der WKStA ist das ein bisschen aufwendiger, auch im Rahmen des Verfahrens des ganzen Managements und der Justizverwaltung, wozu beispielsweise auch die Medienarbeit gehört. Gerade in diesen großen Verfahrenskomplexen, wie wir sie führen, und das ist nicht nur der Ibizakomplex, bedarf es auch hier besonders vieler Kapazitäten im Verhältnis zu den allgemeinen Staatsanwaltschaften. Das kann man jetzt schade oder gut finden, wie immer man das möchte, aber es ist jedenfalls da. Das heißt, wir haben recht viele Kapazitäten, die auch für diese Aufgaben verwendet werden müssen und nicht nur für die Ermittlungsverfahren, ob das jetzt St- oder UT-, also unbekannteTäter, Verfahren sind, ist ganz gleichermaßen. Daher bin ich der Meinung gewesen, auch schon in früheren Zeiten, dass wir damals, bevor diese Aufstockung im vorigen Jahr gekommen ist, etwa zehn, 15 Planstellen auf jeden Fall mehr brauchen würden.

Auslasten könnte ich noch viel mehr, nur das ist natürlich völlig unrealistisch, eine viel, viel größere Zahl zu nennen. Wir wissen ja, dass im Vorjahr etwa 30 Planstellen dazugekommen sind. Die wurden dann vom Ministerium in etwa – ich war in die Debatte nicht einbezogen, aber so ist es mir mitgeteilt worden – anteilsmäßig auf die einzelnen Oberstaatsanwaltschaftssprengel verteilt. Der jeweilige Leitende Oberstaatsanwalt oder die Leitende Oberstaatsanwältin verteilt diese ihr zugewiesenen Planstellen dann an die nachgeordneten Staatsanwaltschaften. So haben wir aufgrund der Zuteilung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs vier Planstellen dazubekommen; deshalb jetzt eben auf 44.

Und es ist schon wichtig, dass alle Staatsanwaltschaften gut ausgestattet sind, aber ein besonderer Fokus auf die Strafverfolgung in Korruptions- und Wirtschaftsstrafsachen ist hier aus meiner Sicht nicht gelegt worden. Das habe ich sehr schade gefunden. Man darf ja nicht vergessen, dass die lange Verfahrensdauer ja mit ein Grund war, dass die Staatsanwaltschaftsstellen überhaupt aufgestockt wurden und diese ungefähr 30, glaube ich, dazugekommen sind, und diese langen Verfahrensdauern spielen sich hauptsächlich eben in diesen besonders großen Korruptions- und Wirtschaftsstrafsachen ab.

Das hat mir ein bisschen leidgetan, dass es halt dann nur vier geworden sind, aber so ist es jetzt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das heißt, es sind vier geworden, und der Bedarf sind dann noch immer circa fünf bis zehn.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das würde ich so sehen; zumindest eine Aufstockung, dass zehn insgesamt kommen, also weitere sechs dazu. Das würde ich meinen. Wir könnten sie alle beschäftigen, also es hätte niemand nichts zu tun, das braucht man nicht zu glauben. Sie müssen sich ja nur die Akten anschauen, die kennen Sie ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihr Eindruck war, dass diese Aufstockung justizweit um 30 Planstellen ein Gießkannenprinzip war?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe den Anfang Ihrer Frage nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihr Eindruck war, dass diese 30 zusätzlichen Planstellen mit der Gießkanne verteilt wurden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wie gesagt, ich war persönlich in diese Debatten nicht einbezogen und weiß nicht, nach welchem Schlüssel es passiert ist. Mir ist diese Information zugekommen, dass das relativ gleichmäßig verteilt worden ist. Dem vertraue ich auch, schon deshalb, weil es auch in den vergangenen Jahren, also schon sehr lange davor, immer so war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin diese, ich würde es nicht Konflikt, ich würde das eher laufende Torpedierung der Ermittlungstätigkeit der WKStA nennen, angesprochen, dass es fast institutionalisierte Besprechungen zwischen Pilnacek, Fuchs, Holzer, Lang rund um die Einsetzung, aber auch während der operativen Tätigkeit des Ibizaverfahrens gegeben hat. Ist das üblich, dass sich Sektionschefs, Leitende Oberstaatsanwälte mit dem Leiter einer Sonderkommission ohne die zuständigen fallführenden Staatsanwälte treffen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also mir ist so was völlig neu gewesen. Und ich habe es schon gesagt: Es herrscht wahrscheinlich über diese Nachrichten, in denen das beinhaltet ist, durchaus Entsetzen und auch Empörung bei der Kollegenschaft, insbesondere, wie ich gehört habe, aus der Richterschaft, also ich meine jetzt Richter und StaatsanwältInnen. Ich kann aber sagen, die Empörung alleine reicht nicht aus. Man darf da jetzt nicht in eine Schockstarre verfallen, irgendwann einmal muss man handeln. Ich bin der Meinung, dass diese Handlung notwendig war und deshalb habe ich diesen Schritt in Richtung der Soko Tape gesetzt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt das, dass die WKStA auch bereits letztes Jahr einzelne Aufträge an das BAK gegeben hat und nicht an das Bundeskriminalamt, also nicht an die Soko?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist tatsächlich richtig, dass das BAK für uns bereits seit, ich glaube, einem Jahr oder ein bissel mehr als einem Jahr tätig ist. Bitte mich jetzt nicht festzunageln, aber ich glaube, es hat mit der Amtshandlung Hausdurchsuchung Blümel begonnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Feber 2020/2021. (Vrabl-Sanda: Mhm!)

Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass es eine Abstimmung zwischen dem BAK und der Soko Ibiza über die Aufträge, die man von der WKStA bekommt, gibt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich weiß, dass es eine Anfrage gegeben hat, wo mir der Kollege erst unlängst berichtet hat, ich glaube, circa Ende des vergangenen Jahres, wo seitens des Leiters der Soko Tape, Csefan, an uns in Richtung einer Besprechung herangetreten wurde, wo es um den Austausch von Daten gegangen ist.

Kollege Weratschnig ist als Teamleiter involviert worden, und er hat mich darauf aufmerksam gemacht, auf meine Rückfrage hin, dass er diesen Termin für nicht erforderlich gehalten hat, weil er das telefonisch abklären konnte, in diese Richtung, dass da aus unserer Sicht überhaupt kein Problem besteht, wenn es zu einem Datenaustausch zwischen der Soko Tape und dem BAK kommt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Uns liegen Unterlagen vor , dass es Besprechungstermine der Soko Tape oder Soko Ibiza oder wie auch immer sie jetzt heißen mag, die dürfte es ja jetzt gar nicht mehr geben und dem BAK ohne Staatsanwälte gibt, wo sie diverse Fragen, die mit der WKStA zu tun haben, abklären.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, wenn es sich um diese eine Besprechung handelt, muss ich sagen, da war also der Kollege im Vorfeld involviert und hat gesagt, er hat damit kein Problem, wenn es um den Datenaustausch geht, und hat sich nicht weiter in eine mögliche Besprechung involviert. Also das kann man sozusagen jetzt nicht unter dieses Kapitel fassen, das Sie ursprünglich gefragt haben, aber zu Ihrer einleitenden Frage muss ich schon dazusagen: Diese Besprechungen hinter dem Rücken der WKStA, die hat es ja zu einem Zeitpunkt gegeben, als das BAK auch noch gar nicht involviert war, wie wir dann im Nachhinein erfahren mussten. Das ist natürlich schon eine ganz seltsame Sache, insbesondere wenn es um Koordinierungen oder Koordinierungsbesprechungen, Strategiebesprechungen oder was auch immer geht. Das ist ja geradezu absurd, die erste Instanz, die ja unmittelbar ermitteln soll, hier dann nicht einzubeziehen, dass man die außen vor lässt und die von einer Strategie der Aufsicht gar nichts weiß und sich daher auch nicht danach richten kann oder sich einbringen kann, ob das jetzt eine günstige Strategie ist oder nicht. Ich glaube, und das wird man wahrscheinlich auch auf der kriminalpolizeilichen Ebene so sehen, die unmittelbaren Sachbearbeiter wissen noch immer am allerbesten, was die beste Strategie ist. Also insofern glaube ich, dass es schon sinnvoll ist, uns einzubeziehen, aber nicht nur sinnvoll, sondern geradezu geboten, weil ja verschiedene Dinge in der Fachaufsicht gar nicht bekannt sind, die kennt ja nicht den gesamten Akt.

Also ich halte gar nichts von Besprechungen auf einer höheren Ebene ohne Einbeziehung der Sachbearbeiter. Auch wenn wir in einem hierarchischen System arbeiten, glaube ich, ist das einfach nicht sinnvoll, weil in vielerlei Hinsicht Wissen, das notwendig ist, nicht einfließen kann und daher die Befundaufnahme in Wahrheit immer unvollständig ist – abgesehen davon, dass das natürlich, weil es eben so unüblich ist, eine besondere Auffälligkeit war, gerade in diesem Verfahren, das ja von Haus aus schon einmal für uns recht auffällig war, weil es mit einer Weisung begonnen hat; also das war ja von Haus aus oder von Beginn an anders als andere Verfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie meinen die Weisung von Herrn Fuchs an Sie, bei der in Wahrheit jedenfalls Herr Pilnacek dahinter stand, wenn nicht sogar Bundesminister Moser, zu der es diesen E-Mail-Verkehr gibt, in dem Herr Pilnacek Herrn Fuchs schreibt, der Herr Bundesminister wünsche „keine aktive Rolle“ der WKStA in der Sache  also in der Aufklärung der ganzen Ibizasache.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, ich meine diese Weisung, mit der unser Verfahren sozusagen begonnen hat. Wobei das ja so nicht ganz richtig ist, weil wir ja aufgrund dessen begonnen haben, dass wir sehr aufmerksame KollegInnen in der WKStA haben und zufällig auch ein Verfahren hatten, aus dem wir gesehen haben, dass da sehr wohl eine Anfangsverdachtslage da war. Aber wir haben eben zu diesem Zeitpunkt eine Weisung bekommen, die uns nicht dazu gedient hat, da ein Verfahren voranzubringen, sondern uns in eine schwierige Situation gebracht hat, weil man diese Weisung nicht befolgen kann. Also man kann nicht mit einer Erkundigung anstatt einer Ermittlung ein Videomaterial sicherstellen. Das weiß natürlich die Aufsicht auch, und wenn nicht, wäre es halt gut gewesen, uns einzubeziehen.

Das ist schon eine große Problematik, die da entstanden ist, insbesondere auch deshalb, weil ja bereits am Freitagabend, als das Video oder Teile davon veröffentlicht worden sind, ja eine Medienarbeit gemacht worden ist, auch – soweit ich mich jetzt erinnern kann – von Sektionschef Pilnacek, jedenfalls aber dann auch am Wochenende vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Ich halte das für sehr problematisch, wenn man der ersten Instanz über die Medien mitteilt, dass da kein Anfangsverdacht vorliegt. Weil man muss sich ja das nur vorstellen: Unter normalen Umständen, wenn eine Staatsanwaltschaft oder ein zuständiger Staatsanwalt oder Staatsanwältin – wie auch immer –, das so, diese Meinung, zunächst einmal über die Medien mitgeteilt bekommt, von der Aufsicht, und dann auch noch in diesem Erlass mitgeteilt bekommt, dann kann man sich ja unter Umständen schon denken, dass der das selbstverständlich akzeptiert. Und wenn man so was akzeptiert und nicht hinterfragt und nicht zufällig einen anderen Akt hat, woraus sich anderes ergibt, würde ich das sehr problematisch sehen.

Also ich glaube, dass es Weisungen zu solchen Dingen ohne Rücksprache mit der ersten Instanz jedenfalls nicht geben sollte. (Abg. Krainer: Mhm!) Sie haben es richtig gesagt, es ist ja offenbar anhand irgendwelcher Chats nachvollziehbar geworden, zumindest entnehme ich das den Medien, dass es hier auch die Auseinandersetzung unter Pilnacek und Fuchs gegeben hat. Wir haben das damals ja auch mitgeteilt bekommen. Ich habe Ihnen das im früheren Untersuchungsausschuss erzählt und dann an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet. Pilnacek beruft sich  Pilnacek, muss ich sagen, war damals Generalsekretär, also gewissermaßen ein politischer Beamter  auf eine Weisung des Herrn Bundesministers. Ob es die gegeben hat oder nicht, weiß ich natürlich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Der Zeitablauf war ja, glaube ich, so: Freitag, 17. Mai, Veröffentlichung des Ibizavideos; Samstag, 18. Mai, ich glaube, um circa 21 Uhr, die Weisung an Sie, dass Sie nicht ermitteln, sondern nur erheben dürfen; Sonntag, 19. Mai, circa zu Mittag, ein Bericht von der WKStA, ich glaube, von Ihnen abgeschickt, dass im Wienwert-Verfahren eine Spende ich glaube, 5 000 Euro  von der Wienwert an einen Verein ging, dessen Vereinssitz die Kanzlei des Rechtsanwalts und damaligen Kassiers der FPÖ, Nationalratsabgeordneten Tschank war. Das war Ihr Anfangsverdacht. Dann, glaube ich, wurde am Montagabend nach einer Schrecksekunde im Ministerium erst die Weisung vom Samstag zurückgenommen, und dann haben Sie sogar extra ein E-Mail vom Bundesminister bekommen, am Montagabend, am 20. Mai, wenn ich den Beginn richtig im Kopf habe.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich weiß nicht mehr, ob es am Abend war, aber ich habe dieses E-Mail bekommen und auch gleich beantwortet, indem ich - - jetzt den Wortlaut nicht mehr genau weiß, aber versichert habe, dass wir selbstverständlich die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen ergreifen werden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe den ganzen Vorgang eigenartig gefunden, vor allem dann dieses E-Mail vom Minister am Montag war ja komisch. Oder war das für Sie total im Rahmen und üblich?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es war erstmalig, dass sich der Herr Bundesminister mit einem E-Mail an mich gewandt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Pilnacek behauptet, dass er am Samstag eben vom Minister den Wunsch bekommen hat, dass Sie keine aktive Rolle in den Ibizaermittlungen spielen sollen, und am Montag kommt dann ein E-Mail: Na ja, schon, bitte, ich hoffe, Sie machen das genau, gut und überhaupt.

Also das ganze Bild: Ich habe den Eindruck gehabt, dass versucht wird und dass es auch den Versuch gab, die WKStA aus den Ermittlungen rauszuhalten. Beim BAK ist das ja wohl gelungen, es wäre ja gesetzlich an und für sich zuständig gewesen, das BAK ist wirklich ausgeschalten worden. Nur durch Ihren Anfangsverdachtsbericht am Sonntag, dem 19. Mai, ist diese Strategie vereitelt worden. Das ist einfach der Eindruck, den man hat, wenn man den Start liest und es wird ja ab dann nicht besser.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also das kann man so sehen, darüber kann sich jeder ein Bild machen. Ihre Aufgabe ist es, sich darüber ein Bild zu machen. Ich möchte eher in die Zukunftsperspektive schauen, welche Zukunftsmodelle wir haben können, wie ich es auch schon in meinen Eingangsworten gesagt habe, aber natürlich muss man aus dem, was da vorgefallen ist, lernen, denn das wäre ja sonst der völlig falsche Ansatz, irgendwelche Reformen in die Wege zu leiten, wenn man nicht das, was passiert ist, dann auch tatsächlich aufarbeitet.

Es stimmt so, aus meiner Wahrnehmung war das auch so ähnlich, wie Sie es gesagt haben. Ich glaube, das ist eine durchaus problematische Entwicklung, die das ganz zu Beginn bereits genommen hat. Dass man die WKStA raushalten wollte, wenn man das so sehen will, also Ähnliches wurde zumindest geschrieben – wie immer man das interpretieren kann, das müssen andere beurteilen. Ich glaube halt, dass man das vielleicht auch in Zusammenhang damit sehen kann, dass zum damaligen Zeitpunkt, wie Sie wissen, ja eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz eingerichtet war, die sich auch mit der Frage beschäftigt hat, ob die WKStA eine WKStA bleiben soll. Und das ist insofern aus meiner Sicht vernetzt zu sehen, denn ohne diese vernetzte Betrachtung verliert man unter Umständen eine Möglichkeit für die Begründung.

Es geht nämlich darum, dass ja dort auch gestanden ist, soweit ich mich erinnern kann  bitte nicht ganz auf den Wortlaut festlegen, aber das ist meine Erinnerung : Wir können das gerade jetzt nicht brauchen, dass die WKStA so vorprescht. Gerade jetzt versteht man nur dann, wenn man eine sonstige Intention vielleicht sieht. Und ich sehe oder kann sie zumindest sehen, wenn man sich vorstellt, dass es dort eine Arbeitsgruppe gegeben hat. Da ging es darum, zu überlegen, wie die WKStA allenfalls reformiert werden könnte, verändert werden könnte, von ihrem Zuständigkeitsbereich und dergleichen, und auch in diese Arbeitsgruppe war die WKStA nicht involviert, es war niemand von den Vertretern der WKStA in dieser Arbeitsgruppe eingeladen. Diese Einladungen wurden, glaube ich, von Sektionschef Pilnacek veranlasst.

Ich möchte nur ein Beispiel erzählen, warum ich das so schade finde, wenn man unvollständige Befundaufnahmen macht, wie ich es schon vorhin einmal erwähnt habe. Ein kurzes Beispiel: Es ging darum: Ist es sinnvoll, dass die WKStA diese Opt-in-Kompetenz, also Verfahren an sich zu ziehen, weiter hat? Das wird in dieser Arbeitsgruppe offenbar allgemein kritisiert was ich allerdings erst alles im Nachhinein erfahren habe, weil ich ja nicht involviert war –, und es hat bei uns eine große Unruhe gegeben, weil man natürlich dann nicht wirklich etwas weiß, aber man hört Gerüchte, dass die Zerschlagung der WKStA im Raum steht.

Ich habe Ihnen das, glaube ich, beim letzten Untersuchungsausschuss berichtet, dass das sehr, sehr unangenehm für die MitarbeiterInnen ist, insbesondere auch in den Teamassistenzen und Kanzleien, wenn sie kommen und nicht mehr wissen, ob sie im nächsten Monat noch in der WKStA arbeiten können. Das beeinträchtigt alles die Arbeit, auch wenn das vielleicht nicht sein sollte, aber das ist de facto so, das kann man nicht wegreden.

Und in dieser Situation war es so, dass aus meiner Sicht keine Befundaufnahme vollständig da war, sondern es wurde bei dem § 20b die Kurzstatistik herangezogen: Wie viele Verfahren werden von den anderen Staatsanwaltschaften an die WKStA zur Übernahme herangetragen und wie viele übernimmt sie? Und das waren jetzt in etwa die Hälfte, oder zwei Drittel – ich weiß es jetzt nicht mehr so genau, wie die Zahlen waren. Und dann ist man zu dem Ergebnis gekommen, das ist kein wirksames oder sinnvolles Instrument.

Und das ist ja völlig verfehlt! Man hat sich nicht angeschaut, ob zu Recht einzelne Verfahren von den Staatsanwaltschaften an die WKStA zur Übernahme geliefert wurden, man hat sich nicht angeschaut, ob die Übernahme zu Recht erfolgt ist oder zu Unrecht erfolgt ist, oder ob die Nichtübernahme zu Unrecht oder zu Recht erfolgt ist – und ohne eine solche Befundaufnahme kann man aus meiner Sicht niemals eine belastbare Aussage treffen.

Wäre die WKStA involviert worden, hätten wir uns dort natürlich dementsprechend einbringen können, und das hat jetzt nur einen kleinen Bereich – mein Beispiel – betroffen, der dort Thema in diesem Untersuchungsausschuss – Untersuchungsausschuss sage ich schon, Pardon! (Heiterkeit der Auskunftsperson) –, in dieser Arbeitsgruppe war. Das ist natürlich mitzudenken.

Und wenn jetzt geplant sein sollte oder war, dass tatsächlich am Ende stehen sollte, die WKStA soll in ihren Kompetenzen in irgendeiner Weise verändert oder beschnitten oder irgendwas dergleichen werden, dann kann man natürlich so eine Nachricht – gerade jetzt können wir ein Vorpreschen nicht brauchen – auch in diesem Zusammenhang sehen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie haben noch knapp 1 Minute in dieser Fragerunde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, da war ja auch der Vorschlag der ÖVP, dass die WKStA gevierteilt hätte werden sollen, nämlich keine bundesweite zentrale Staatsanwaltschaft, sondern gevierteilt in vier kleine Happen und aufgeteilt auf die OStA-Sprengel Wien, Graz, Linz und Innsbruck.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich weiß nicht, ob das ein Vorschlag der ÖVP war oder wer das vorgeschlagen hat, aber es war jedenfalls die Rede davon, wie mir im Nachhinein mittgeteilt wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hat die Ministerin Edtstadler - -

Aber ich wollte die Chats mit Bezug auf Linda Poppenwimmer vorlegen. Das ist Nummer 26284. Wollen Sie es auf Papier oder elektronisch?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich würde es einmal so probieren, ich mag ja die Elektronik, aber wenn es nicht geht - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist dann ON 18; ist schon hier. (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Wie bitte?)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen dann aber rasch zur Fragestellung kommen, sonst verweise ich Sie auf die nächste Runde. Ja, wir warten bis das Dokument da ist – es geht nur um Ihre Fragezeit. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Abg. Stögmüller: Es ist da!) Das Dokument ist da?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie zum Beispiel auf Seite 18 gehen – ich habe mir gedacht, Sie schauen sich das vielleicht in Ruhe an –, auf Seite 18 müssten Sie sehen, dass eben der Kalender fotografiert wurde und dann Herrn Fuchs mitgeteilt wurde, wer wann einen Termin hat; wobei ich gerade sehe, dass das auf dem anderen Dokument ist, auf der ON 19, denn dort sind die Bilder drauf und hier sind nur die Textnachrichten. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Und Sie meinen jetzt die gesamte Seite 19?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, auf der ON 19 sind die Bilder, das ist technisch zweigeteilt – das ist der andere elektronische Vorhalt, ein anderer Akt –, auf der einen sind die Bilder, auf der anderen die Textnachrichten, und der Kalender ist ein Bild. Sie haben jetzt elektronisch die ON 18 und nicht die ON 19.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, wir haben das auf dem elektronischen Dokument nicht so, wie Sie das beschreiben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das sage ich ja gerade!

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt ist das Bild da; gut, danke. Ich würde Sie nun wirklich ersuchen, noch kurz eine Frage dazu zu stellen, ansonsten in der nächsten Fragerunde. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Frau Magistra, Sie sehen das, diesen fotografierten Aktenvermerk? Ich nehme an, um den geht es.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: „AV“ – Aktenvermerk – „vom 28.6.2019“. Sprechen Sie das an?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter? (Abg. Krainer nickt.) Ja. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe es gelesen, kann das aber jetzt nicht zuordnen. Ich glaube, ich kenne das nicht, aber ich weiß es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine den Text: „Laut Kalender der WKStA findet am 21.7.2020 eine Besprechung“ - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dann habe ich wahrscheinlich etwas anderes. Ich habe da stehen: „Bei der vorliegenden Niederschrift handelt es sich lediglich um einen vorläufigen Entwurf basierend auf“ und so weiter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ich meine jetzt auf Seite 18, circa in der Mitte. Da gibt es eine angehängte Datei, das ist ein Screenshot von einem Kalendereintrag (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Ach!), das ist eben in einem anderen Akt, und der Text lautet: „Zur Info: Laut Kalender der WKStA findet am 21.7.2020 eine Besprechung im Verfahren 17 St 5/19d [...] statt.“

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt trotzdem auf Ihre Redezeit aufmerksam machen.

Wir haben jetzt, glaube ich, das Dokument. Die Auskunftsperson kann es sich anschauen. Entweder ist die Frage jetzt eine kurze, oder wir machen das in der nächsten Fragerunde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage ist, ob das ein üblicher Vorgang ist, dass Kalender abfotografiert werden und an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft geschickt werden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich sehe den Kalender nicht, habe aber in diesem Bericht, den ich vorhin schon erwähnt habe, in diesem Medienbericht gelesen, dass offenbar Kalender abfotografiert worden sind und an den Leitenden Oberstaatsanwalt gesendet worden sind. Wie soll ich sagen? Ich bin sehr enttäuscht über diesen Vorgang und bin auch der Meinung, dass man das unter Umständen alles - - Ich habe natürlich nicht den gesamten Verlauf und kenne nur diese wenigen Nachrichten, über die da berichtet worden ist, aber ich glaube schon, dass man sich das insgesamt natürlich anschauen muss und dass man das prüfen muss, unter Umständen allenfalls auch in Richtung Mobbing. Wenn nämlich der Leitende Oberstaatsanwalt da in irgendeiner Art und Weise zu einer Stoffsammlung gegen andere MitarbeiterInnen der WKStA anregt und dabei eine Mitarbeiterin, wenn schon nicht missbraucht, dann jedenfalls nicht davon abhält und sie einbremst in ihren Indiskretionen und in ihrem durchaus auch Anbiederungseifer unter Umständen, sondern sie ermutigt, mit den Umfelderhebungen weiterzumachen, zeugt das gelinde gesagt von höchst bedenklichem Führungsstil. Und ich habe schon eingangs gesagt: Integer geht anders.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Fürst, bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Staatsanwältin, wir entnehmen ja den aktuellen Meldungen, dass Nationalratspräsident Sobotka jetzt von der WKStA als Beschuldigter geführt wird und Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs aufgenommen wurden. Können Sie das bestätigen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Darf ich da zunächst nachfragen, ob das vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Würden Sie begründen, in welchem Zusammenhang es zum Untersuchungsgegenstand steht, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das hängt laut den Meldungen auch mit den Kloibmüller-Chats zusammen. Diese wurden das letzte Mal eigentlich als Untersuchungsgegenstand bestimmt, also würde ich sagen, die Frage hängt auch damit zusammen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich frage jetzt die Verfahrensrichterin. Es ist natürlich mit dem Wechsel im Vorsitz immer schwierig, auch eine konsistente Vorsitzführung zu ermöglichen. Deshalb frage ich auch immer nach. Bitte, Frau Mag.a Edwards.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Meiner Meinung nach wäre das Beweisthema 4, was Sie sagen, nämlich Begünstigung bei der Personalauswahl, und die Frau Leitende Staatsanwältin ist nur zum Beweisthema 3 geladen. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: So, wir haben jetzt offensichtlich eine kurze Geschäftsordnungmeldung. (Abg. Stögmüller: Nur eine!) – Ja, aber es ist trotzdem nur zur Geschäftsordnung, sonst gibt es nämlich keine, Herr Abgeordneter. Also bitte, zur Geschäftsordnung!

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht ja nicht darum, ob sie eine Wahrnehmung zum Postenschacher hat, sondern um die Ermittlungen zum Postenschacher. Also ist es schon wieder das Beweisthema 3, unter das das fällt. Es geht ja immer um Ermittlungen, Ermittlungsschritte, und das sind ja Ermittlungen, die rund um den Postenschacher passieren. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Soweit ich das sehe, ist das außerhalb des Untersuchungszeitraumes gelegen, nämlich entweder davor, was die Besetzung betrifft, oder danach, was die Ermittlung betrifft. Im Untersuchungszeitraum ist also anscheinend nichts. Aber ich glaube auch, dass man aus Ermittlungsakten, die derzeit aktuell sind, in öffentlicher Sitzung nicht berichten darf.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? (Abg. Krainer hebt die Hand.) Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube schon, dass das unter Vorbereitungshandlungen in Zusammenhang mit dem Projekt Ballhausplatz zu subsumieren ist. Und Untersuchungsgegenstand sind Herr Sobotka und seine Handlungen allemal. Er ist ja selbst damit an die Medien gegangen. Ich verstehe Kollegen Stocker gar nicht, dass er hier die Auffassung vertritt, dass man hier darüber nicht darüber reden darf. Ich meine, Herr Sobotka bringt das an die Medien, und wir dürfen hier nicht darüber reden – das würde ich gar nicht verstehen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich gehe jetzt alle Fraktionen durch: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? (Abg. Hafenecker hebt die Hand.) Wenn wir dann noch weiter darüber reden wollen, dann werde ich unterbrechen, aber jetzt erteile ich noch Herrn Abgeordneten Hafenecker das Wort.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin schon der Meinung, dass man das eingliedern kann, weil es ja um eine vorbereitende Handlung und natürlich auch Besetzungen im Bereich der Polizei geht. Wir haben ja nicht zuletzt auch jetzt immer wieder in der Diskussion rund um die Soko Ibiza und die Soko Tape gesehen, dass diese natürlich Auswirkungen auf solche Ermittlungen haben können. Nicht zuletzt ist ja auch die Soko Tape jetzt von den Ermittlungen abberufen worden. Das heißt also, auch wenn man personelle Veränderungen innerhalb der Polizei vornimmt, können diese natürlich Auswirkungen haben. Ich würde das unter vorbereitende Handlung subsumieren.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Liegt jetzt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor? (Abg. Stocker hebt die Hand.) – Gut, dann unterbreche ich die Sitzung und ersuche die Fraktionsvorsitzenden zu mir, da eine längere Geschäftsordnungsdebatte gewünscht ist.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 17.31 Uhr bis 17.42 Uhr.)

*****

17.42

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich bedanke mich für die Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden, weil das Ziel natürlich ist, in den Fragestellungen sehr präzise zu sein, was einerseits den Untersuchungsgegenstand, andererseits aber auch die Beweisthemen betrifft, zu denen die Auskunftsperson geladen ist. Ich bitte jetzt die Frau Verfahrensrichterin, kurz zusammenzufassen, worauf wir uns verständigt haben, und dann schlage ich vor, dass wir in der Befragung fortfahren.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Kurzzusammenfassung ist, dass die Frage so, wie Sie sie gestellt haben, zum Beweisthema 4 gehört und die Frau Leitende Staatsanwältin zum Beweisthema 3 – Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit – geladen ist und dass ein neu eingeleitetes Verfahren über Postenbesetzungen davon nicht umfasst ist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

Frau Abgeordnete Fürst, Sie sind weiter am Wort.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Noch einmal zu diesem Komplex: Gibt es Ihrer Meinung nach bei diesen Ermittlungen, die dazu eingeleitet worden sind, einen Zusammenhang mit dem Beweisthema, zu dem Sie hier geladen sind, also zur Beeinflussung von Ermittlungen? Sehen Sie hier einen Zusammenhang zu Punkt 3?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Den Zusammenhang sehe ich jetzt nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie sehen hier also keine politische Beeinflussung, die da irgendwie vielleicht stattgefunden hat oder wo ermittelt wird? Bei der Soko Tape hatten wir ja auch eine parteipolitische Besetzung. Sehen Sie da keinen Zusammenhang mit Punkt 3, zu dem Sie geladen sind?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich kann auch erklären, warum: Bei dem Thema, zu dem ich geladen bin, geht es ja um die Einflussnahme auf unsere Ermittlungsverfahren, und hier sehe ich keinen Zusammenhang mit diesem Verfahren, das Sie angesprochen haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Hat es nach Ihrem Kenntnisstand Interventionen gegeben oder eine Beeinflussung bei dem Ermittlungsverfahren, das von der WKStA gegen Nationalratspräsident Sobotka eingeleitet wurde - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Aber das ist genau das, was ich gesagt habe, weshalb ich keinen Zusammenhang sehe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, die Frage war aber dahin gehend: Sie haben ja schon öfter hier berichtet, bei Ihren vorigen Befragungen, dass es Interventionen gegeben hat. (Abg. Stocker hebt die Hand. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Stocker.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Das, was ich jetzt erlebe, ist das Gegenteil von dem, was in der Stehung herausgekommen ist, dass nämlich genau das, was wir gemeint haben, das nicht zulässig gefragt werden darf, ständig gefragt und von Ihnen zugelassen wird. Ich bitte, sich an den Ergebnissen der Stehung zu orientieren. Alle Fragen von Frau Kollegin Fürst seit Ende der Stehung sind in Wirklichkeit nach dem, was wir besprochen haben, nicht zuzulassen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? Nein.

Ich finde, die Frau Oberstaatsanwältin hat ohnedies darauf hingewiesen, dass sie den Zusammenhang nicht sieht, sie wurde auch darauf hingewiesen, dass man bei Frau Bundesministerin Zadić über den geladenen Untersuchungsgegenstand und die Beweisthemen Information gegeben hat. Das obliegt aber der Auskunftsperson selbst, und zu sagen, man sieht das nicht, ist eine Möglichkeit, das entspricht auch dem, was wir in der Stehung vereinbart haben.

*****

Darum ersuche ich Sie jetzt, in der Fragestellung fortzufahren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben zuerst in der Beantwortung einer Frage oder in der einleitenden Stellungnahme gemeint, dass die WKStA manchmal dem Vorwurf ausgesetzt war, dass da Informationen rausgehen, dass da vielleicht Aktenleaks passiert seien. Sie haben das ausgeschlossen. Ich möchte auf die Personalie Poppenwimmer zu sprechen kommen, wo ja vielleicht Informationen sehr wohl an Unbefugte gelangt sind, wenn auch nicht an Medien: Wie sehen Sie diesen Wechsel der Staatsanwältin Poppenwimmer, die ja bei Ihnen, bei der WKStA, tätig war und mit Ende des Jahres zur Kanzlei Ainedter gewechselt ist, die wiederum politische Causen auch im ÖVP-Umfeld vertritt? Was ist Ihre Wahrnehmung zu diesem Wechsel?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, der kam für mich überraschend. Also sie hat mich darüber informiert, dass sie diese Karenzierung, diese Auszeit gerne dafür nützen möchte, sozusagen als Rechtsanwaltsanwärterin zu arbeiten und die Rechtsanwaltsprüfung zu machen. Das ist jetzt nicht sehr häufig in der Justiz, aber kommt immer wieder mal vor, also hat noch keine besondere Auffälligkeit gehabt. Und meine Frage, wo sie denn sein wird, hat sie damals beantwortet mit: Das könne sie mir noch nicht sagen. – Das war für mich jetzt auch noch nicht weiter besonders auffällig.

Ich hätte nie damit gerechnet, dass in so einer Situation, wo sie eigentlich dann zu einem Anwalt geht, der in einem Verfahren vertreten hat, das sie selber gemacht hat und das ja recht prominent war - - Mit so etwas war nicht zu rechnen. Also ich halte das nicht für gut, das hat eine ganz schiefe Optik. Das ist aber meine persönliche Meinung. Verboten ist das sicher nicht, das muss man schon auch sagen, weil – und vielleicht kann ich das auch noch ausführen – ja jeder Oberstaatsanwalt, jeder Staatsanwalt an das Amtsgeheimnis gebunden ist, egal mit wem er zu tun hat, unter welchem Arbeitgeber er arbeitet. Also grundsätzlich ist das Amtsgeheimnis ja durch diesen Eid gewahrt. Es hat halt eine schiefe Optik.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gibt es für solche Fälle auch keine Complianceregelungen? So einen Wechsel von einem Tag zum anderen ist nicht verboten, klar, es ist nicht illegal, aber, ich meine, es entspricht eben nicht gerade der Lebenserfahrung, dass die Frau Kollegin dann dort sagt: Nein, mein Mund ist versiegelt!, hinsichtlich der ganzen Causen in der WKStA, zu denen sie jetzt doch Insiderwissen hat.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich rechne damit und gehe jedenfalls davon aus, dass ihr Mund diesbezüglich sehr wohl versiegelt ist. Was anderes kann ich nicht erwarten. Das ist unsere Aufgabe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wie war Ihr dienstliches Verhältnis mit der Frau Kollegin Poppenwimmer? Wie lang war sie schon bei Ihnen? Wie haben Sie sie, ihre Arbeitsweise wahrgenommen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, ich habe vielleicht schon vorhin erwähnt, glaube ich, wie das gewesen ist, wie sie gekommen ist: das war 2019, zunächst zugeteilt und dann hat sie sich beworben auf eine freie, ausgeschriebene Planstelle bei der WKStA. Für mich war halt die Situation auffällig, wie sie in das Eurofighter-Team gekommen ist – also dass der Leitende Oberstaatsanwalt diese Teambildung gemacht hat und sie auch betraut hat, weil eine Teambildung aus meiner Sicht innerhalb einer Staatsanwaltschaft stattfinden sollte und nicht von außen das Team gebildet wird, und wenn schon von außen, dann jedenfalls unter Einbindung derer, die dafür Verantwortung tragen, und das bin in dem konkreten Fall ich.

Das war allerdings nicht so, das ist vorgegeben worden. Und es ist ja die damalige Zusammensetzung des Teams verändert worden, weil durch diese Neubildung des Teams der Leitende Oberstaatsanwalt ja den Teamleiter, den ich dafür eingesetzt habe, abgezogen hat und einen eigenen – aus den eigenen Reihen meine ich jetzt; einen Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien – als Teamleiter eingesetzt hat.

Die Zusammenarbeit mit der Kollegin, kann ich sagen, war durchaus eine professionelle. Es ist ein schwieriges Verfahren. Es gibt viel zu tun. Sie hatte, so habe ich sie kennengelernt, den Ruf - - Sie hat früher in einer sogenannten Aufarbeitungsabteilung gearbeitet, in der Staatsanwaltschaft Wien, daher bin ich davon ausgegangen, und meine Einschätzung war sicherlich auch richtig, dass sie mit großen und auch alten Verfahren gut umgehen kann, dass sie sozusagen nicht in irgendeiner Weise erschlagen ist von der Masse, die da jetzt zu bearbeiten ist.

Im Team war, das kann ich schon dazusagen, nicht immer alles ganz unproblematisch. Sie wissen, das hat sicherlich auch mit dieser Teambesprechung, die ich schon angesprochen habe, zu tun gehabt. Aber im Grundsatz muss ich sagen: Ich habe mich schon darauf verlassen, weil ich den Eindruck hatte aufgrund der diversen Berichte in den Akten, dass sie hier gute Arbeit leistet und auch mit den Ermittlungen und den entsprechenden Abarbeitungen der einzelnen Stränge entsprechend flott vorankommt.

Sie war in diesem Team ja auch nicht alleine. Es war immer auch ein anderer Oberstaatsanwalt - -, auch zum Schluss, wie dann sozusagen das Team gebröckelt ist, weil uns ja einige Leute verlassen haben, damals dann der Gruppenleiter, also der Teamleiter wieder abgezogen wurde, der hat dann wieder zurückgewechselt zur Oberstaatsanwaltschaft Wien, und die eine Kollegin, die früher auch noch zugeteilt war, eine Sprengelstaatsanwältin damals oder Staatsanwältin der StA Wien – das weiß ich nicht mehr so genau, wie das damals war, aber sie war jedenfalls uns zugeteilt –, eine sehr junge Kollegin vom Berufsalter her, hat ja dann zur Staatsanwaltschaft Innsbruck gewechselt. So ist das Team sozusagen immer unterschiedlich gewesen, aber es war nie so, dass die Kollegin Poppenwimmer allein gearbeitet hat.

Ich glaube, dass sie letztlich eine berufliche Weiterentwicklung sehr angestrebt hat, und da ist es natürlich immer schön, wenn man auch hinweisen kann, dass man so ein großes Verfahren gut bewältigt hat.

Ihr Bestreben war vor allem, zur Generalprokuratur zugeteilt zu werden, was ihr schließlich auch gelungen ist. Ich habe mich nur auch dagegen ausgesprochen, dieser Zuteilung zuzustimmen – zu einem Zeitpunkt, als die wesentlichen Verfahrensstränge im Eurofighter-Verfahren noch nicht abgeschlossen waren, denn das liegt ja in meiner Verantwortung. Da kann ich nicht zustimmen, dass durch Zuteilung eine der Hauptsachbearbeiterinnen für das Verfahren dann verloren geht.

In weiterer Folge, als sie den Vorhabensbericht sozusagen für sich gemeinsam in dem Team dann abgeschlossen hatten, ist sie dann tatsächlich zugeteilt worden.

Einer weiteren Verlängerung oder weiteren Zuteilung habe ich nicht zugestimmt, weil ich der Meinung bin, wir haben eine sehr schwierige Personalsituation in der WKStA; ich habe dargestellt, wie die Ressourcen ausschauen. Zuteilungen zur Generalprokuratur sind aus meiner Sicht etwas besonders Sinnvolles, weil nicht nur der einzelne Kollege, sondern die ganze Staatsanwaltschaft davon dann profitieren kann, wenn der bessere Umgang mit den Rechtsmittelverfahren und dergleichen auch geübt und gelernt wird und man einfach die Perspektive verbreitern kann. Ich halte also von diesen Zuteilungen grundsätzlich sehr viel, aber es war damals auch schon geplant, dass eine andere Kollegin dorthin zugeteilt wird – und zwei geht natürlich zu weit. Das geht nicht. Ich kann als Leiterin der WKStA in so einer Personalsituation nicht zustimmen, dass diese Zuteilung noch einmal verlängert wird oder eine nochmalige Zuteilung stattfindet. Das, glaube ich, ist bei ihr nicht auf sehr viel Verständnis gestoßen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Abgesehen vom Eurofighter-Verfahren: War sie auch bei anderen größeren Verfahren beteiligt oder mit eingesetzt? Stadterweiterung, Meinl, Benko oder Chorherr oder - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Keines von diesen Verfahren. Sie hat schon in einem anderen Verfahren, bevor sie im Eurofighter-Team mitgearbeitet hat, auch eine Erledigung gemacht. Dieses Verfahren ist, glaube ich, unter Ihrer Wahrnehmungsschwelle. Das ist nicht so von besonderem öffentlichem Interesse, aber es ist ein großes Verfahren gewesen, wo sie sehr, sehr rasch auch eine Anklage eingebracht hat, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich glaube, Sie haben zuerst gesagt, Sie waren überrascht davon, dass sie auch direkt mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs kommunizierte. Oder: Wann haben Sie das entdeckt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich persönlich habe es gar nicht entdeckt, sondern dazu gab es Veröffentlichungen. Ich wusste das nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie haben es sozusagen nicht intern erfahren, sondern auch erst medial?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich wusste das nicht. Wir haben einmal eine Situation gehabt, wo an mich gerüchteweise herangetragen worden ist, dass da Gespräche mit Anwälten stattgefunden haben. Ich habe mit ihr darüber gesprochen, habe gesagt: Das ist nicht in Ordnung aus meiner Sicht, da müssen wir zurückhaltend sein!, habe dazu aber auch keine näheren Maßnahmen ergriffen, weil es eben nur gerüchteweise war. Aber selbst bei einem Gerücht - - Ich bin nicht diejenige, die irgendwas hinter dem Rücken von KollegInnen macht. Also wenn es solche Gerüchte gibt, dann spreche ich das an, und in dem Fall habe ich das auch gemacht. Sie hat mir versichert, dass sie niemals das Amtsgeheimnis gebrochen hat, und davon gehe ich aus.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben es zuerst so bezeichnet, dass Sie davon ausgehen, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Frau Kollegin Poppenwimmer etwas missbraucht hätte sozusagen. Was schätzen Sie, wie das gelaufen ist? Sie werden die Chats ja auch gelesen haben.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, ich meine, entweder sie ist missbraucht worden, oder sie ist jedenfalls nicht davon abgehalten worden, und das ist ein sehr, sehr, sehr, sehr schlechter Führungsstil. Ich glaube, das braucht man nicht weiter zu erklären. Das geht aus meiner Sicht gar nicht!

Also ich sehe das ganz anders. Ich glaube, dass man da auch in jeder Hinsicht offen sein muss und das Gespräch suchen muss, wenn es denn Probleme gäbe. In Wahrheit, was ich jetzt da gesehen habe in diesen Nachrichten, das ist ja irgendwie - -, das ist ja kein Problem; also im Sinne von, dass sie irgendwas aufzeigt, was unter Umständen problematisch wäre, und deshalb ist es für mich so zweifelhaft, dass man halt irgendwie danach trachtet, dass, wie soll ich sagen, dass es - - Die Kollegin ist bestrebt, ihre Berufslaufbahn gut zu führen, wie das viele sind. Das ist überhaupt nichts Verwerfliches, das ist in Ordnung. Aber so, was ich gelesen habe, war das eine ziemliche Anbiederung, indem man halt dem Chef Komplimente macht – ich weiß nicht, wie man das anders sagt. Also das geht gar nicht! (Abgeordneter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sind Sie dann, nachdem Sie das erfahren haben, ich meine, haben Sie dann mit den Kollegen - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Vielleicht darf ich noch ergänzen (Abg. Fürst: Ja!), weil das jetzt so stehen bleibt: Es geht nicht gar nicht, dass man dem Chef Komplimente macht, ich würde das auch gerne bekommen, also ich glaube, das war so nicht gemeint. (Abg. Fürst: Nein, ich verstehe - -) Wie es gemeint war, ist, dass man das nicht unterbindet, ja, so meine ich das.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber es wäre ja davon auszugehen, dass vor allen Dingen grundsätzlich Sie als Leiterin der WKStA mit der Aufsichtsbehörde oder mit der Fachaufsicht kommunizieren.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also der normale dienstliche Weg, wenn Sie den ansprechen, ist der: Wenn eine Staatsanwaltschaft der Aufsicht etwas zu berichten hat, in welcher Form auch immer, geht das über den Schreibtisch der Leiterin oder des Leiters; in meinem Fall über den Schreibtisch der Leiterin, über meinen Schreibtisch. Ich bin dafür da, mit der Fachaufsicht zu kommunizieren.

Jetzt ist es natürlich nicht verboten, dass einzelne Personen natürlich mit den Kollegen, vielleicht bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die einen Akt behandeln, wenn die irgendwelche Sachen nachfragen wollen, weil in einem Bericht vielleicht etwas nicht ganz klar ist - - dass es da eine Kommunikation unmittelbar gibt. Es ist bei uns klar, dass es über solche Kommunikation dann entsprechende Vermerke gibt, damit auch ich zum Beispiel weiß, wenn ich einen Vorhabensbericht vorgelegt bekomme zur Revision, von wem denn der jetzt kommt. Kommt der eigentlich von der Oberstaa- -, also von der Aufsicht sozusagen, ist der diktiert worden – unter Anführungszeichen –, Sie wissen, wie ich es meine, oder kommt der von demjenigen, der bei mir in der WKStA in erster Instanz dafür zuständig ist? – Also da gibt es natürlich klare Regeln über diesen Kommunikationsweg, das ist das Berichtswesen, von dem ich auch in meinem Eingangsstatement gesprochen habe.

Natürlich ist es nicht üblich, dass man in einer so dichten Menge mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt verkehrt und vielleicht auch noch andere. Also ich weiß nicht, ob das jetzt vollständig ist (auf die Unterlagen deutend), aber das, was ich da gelesen habe, ist jedenfalls ja nichts, wo man irgendeine problematische Situation aufzeigt. Das ist dummes Gerede und teilweise vielleicht auch nur so – was weiß ich, wie man das nennen soll –, also so Unterstellungen oder eine Sammlung von Dingen, die halt nur dann einen Sinn ergeben, wenn man etwas daraus konstruiert. Das halte ich für wirklich problematisch.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, durchaus. Es heißt, sie ist karenziert. Ist sie das, oder ist sie ganz weg?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nach meinen Informationen, ja, aber Karenzierungen macht die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die ist die Dienstbehörde. Das ist nicht der Leiter einer Staatsanwaltschaft.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie sich irgendwie Gedanken darüber gemacht, das disziplinarrechtlich zu verfolgen, ob da nicht eben doch Amtsgeheimnisse verletzt wurden? Ich meine, es sind ja nicht nur Komplimente oder irgend so etwas ausgetauscht worden, sondern durchaus auch Ermittlungsschritte. Oder wenn Sie wieder - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Selbstverständlich mache ich mir solche Gedanken. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich das gerne zur Prüfung hätte. Ich habe es nicht. Ich gehe aber davon aus, dass diese Staatsanwaltschaft, von der Sie das geliefert bekommen haben, entsprechende Berichte auch an das Ministerium liefert und das dort entsprechend geprüft wird.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Staatsanwältin Poppenwimmer sprach ja auch zum Abschluss sozusagen, weil sie mitging, quasi von einem vergifteten Klima und von einem vom Freund-Feind-Denken bestimmten Klima. Haben Sie das dann noch mit ihr besprochen? Oder was, glauben Sie, meint die Kollegin da?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe diesen Inhalt nicht mit ihr besprochen. Ich glaube, Sie sprechen diese Presseaussendung an, mit der sie sozusagen zum Abschied gewechselt hat. (Abg. Fürst: Ja!) Ich halte von dieser Presseaussendung inhaltlich gar nichts, weil ich der Meinung bin, dass man sich in der Form nicht unbedingt erklären muss, wenn man nicht austritt, sondern eigentlich in Karenz ist und nach wie vor in einem Dienstverhältnis steht.

Ich von mir aus werde das auch nicht tun. Also wenn sie mir diesbezüglich etwas zu sagen hat – sie weiß es ja. Also ich habe darüber auch kein Gesprächsbedürfnis, bevor ich mir nicht ohnedies sozusagen klarwerden kann, was da alles vor sich gegangen ist.

Wenn man sich anschaut, wie da agiert wurde, dann frage ich mich, von wem dieses vergiftete Klima noch wahrgenommen werden kann, oder wer es ausgeübt hat, oder wer so gelebt hat. Ich glaube nicht, dass es für das Klima förderlich ist, wenn man andere irgendwie - - ich weiß nicht, wie man das nennen soll, bespitzeln ist vielleicht zu viel gesagt, wenn man so Mitteilungen über andere permanent an die übergeordnete Aufsicht macht, wo man weiß, dass dorthin das Klima nicht besonders gut ist. Also was soll dieser Leitende Oberstaatsanwalt jetzt eigentlich mit dem machen? Es muss ja irgendeinen Grund geben dafür. Sie wird ihn wissen. LOStA Fuchs wird es auch wissen.

Teilweise, muss ich sagen, ist es ja auch tatsächlich dann verwendet worden – ob über diese Schiene oder über eine andere, weiß ich nicht –, denn Sie können sich vielleicht erinnern, dass es eine Anzeige gegen den Kollegen gegeben hat, aus zwei Teilen bestehend. Einer war tatsächlich so, dass es da eine – ich weiß jetzt nicht, ob in dieser Anzeige gestanden ist, Lebensgemeinschaft, jedenfalls eine – engere Beziehung zu der weiteren Mitarbeiterin im Team gegeben hat.

Jeder von uns weiß, dass das völlig haltlos ist. Und wenn das über diesen Weg gegangen ist – und soweit ich vernommen habe, ist ja durchaus auch die Rede davon gewesen, dass diese Anzeige auch in der Fachaufsicht Thema war –, also wenn das von dort kommt, ist das natürlich besonders kritisch zu sehen; denn erstens war das nie ein Geheimnis, und zweitens ist es rechtlich völlig unproblematisch.

Das ist überhaupt nicht das Problem, das aufgezeigt wurde, sondern im Gegenteil: Die strafrechtliche Beurteilung, das möchte ich schon sagen, mache nicht ich; aber die Staatsanwaltschaft Wels, die damals geprüft hat, hat das sehr wohl schon gemacht. Dazu gibt es auch eine Einstellung und die können Sie auch in der Ediktsdatei nachlesen: dass das im Grunde genommen völlig haltlos ist, was da behauptet wurde.

Natürlich mussten wir wieder dazu Stellung nehmen, oder der Kollege musste dazu Stellung nehmen und ich natürlich auch. Das hält auf, aber wenn man so eine Anzeige bekommt, muss man natürlich nachforschen, was da jetzt tatsächlich gewesen ist – weil es auch einen Punkt gegeben hat, da ging es um die Ibizaermittlungen, und ich glaube, darüber ist angezeigt worden, dass er irgendjemanden bei der Einvernahme unter Druck gesetzt hatte.

Insofern – und ich komme wieder darauf zurück – ist es gut, alles zu dokumentieren. In dem Fall ist sogar nicht nur ein nahezu wörtliches Protokoll vorhanden, sondern es ist auch eine Videoaufnahme vorhanden, wo man sich natürlich selbstverständlich davon überzeugen kann, dass das alles ein Unsinn ist, was da vorgeworfen wurde. Für mich ist das ein weiteres Zeichen, dass nur Dinge gesucht werden – oder wurden, muss man in diesem Fall sagen –, um der WKStA die Ermittlungen zu erschweren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich komme jetzt noch einmal auf das Thema Beendigung der Zusammenarbeit mit der Soko Tape. Es wurde schon angesprochen, dass der Soko die Ermittlungen entzogen wurden. Jetzt wäre meine Frage: Warum zu diesem Zeitpunkt?

In dem Schreiben wurde ja ausgeführt, dass die Zusammenarbeit schon lange sehr schwierig war – nennen wir es so, das haben wir auch schon bei Ihren früheren Auftritten hier besprochen –, aber warum jetzt? Es hat sich doch einiges geändert, auch bei der Aufsicht, auch der Leiter der Soko wurde gewechselt. Können Sie uns das bitte beschreiben – dass das offensichtlich nichts gebessert hat, oder doch?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, ich habe es schon bei der Frage des Herrn Abgeordneten Stocker zu sagen versucht: Es geht mir nicht darum, wer tatsächlich was gemacht hat. Das obliegt gar nicht mir. Das ist nicht mein Kompetenzbereich, das zu prüfen.

Ich gehe davon aus, dass die Aufsicht sich – so wie das auch im Justizministerium zu passieren hat auch im Rahmen des polizeilichen Bereichs – das genau anschauen wird, was tatsächlich passiert ist. Mir geht es darum, aufzuzeigen: Was müssen wir tun, um die Ermittlungsverfahren zu schützen?

Der jetzige Leiter war schon von Beginn an operativer Leiter. Er war offenbar, zumindest legt das ein Hinweis nahe, bei dem Besprechungen dabei, wo die WKStA außen vor gelassen wurde. Ich weiß es nicht näher, das steht im Raum.

Was ich näher weiß, ist: Er hat uns den Sachstandsbericht nicht mitgeteilt, obwohl er vom Kollegen persönlich gebeten wurde, das zu tun. Man hat das hinausgezögert und dann nicht weiter beantwortet. Sie wissen, was ich mit dem Sachstandsbericht anspreche, das brauche ich, glaube ich, nicht näher auszuführen.

In weiterer Folge sehen wir ja auch, dass er uns – trotz der Anordnung der WKStA zur Sicherstellung dieses Videomaterials – nicht kundgetan hat, dass es sichergestellt ist, sondern sich vielmehr mit dem damaligen Leiter als operativer Leiter in die Medien gesetzt hat, vor die Couch gesetzt hat und auf dem Couchtisch präsentiert hat, was da alles sichergestellt worden ist. Ich halte das einfach für eine Form, dass ich sage: Das geht so nicht!

Das ist damals schon auffällig gewesen, und wenn Sie sagen: Warum gerade jetzt? – Jetzt ist es besonders auffällig, weil wir aus den Nachrichten, die da veröffentlicht worden sind oder in einem Bericht zusammengefasst worden sind, sehen, was das Dahinterstehende war, was nämlich damit bezweckt worden ist. Und das ist jetzt aus meiner Sicht so harmlos gar nicht mehr, was da alles darüber gesprochen wurde.

Deshalb meine ich, dass der damalige operative Leiter selbstverständlich auch im Sinne einer Anscheinsbefangenheit für die einzelnen Schritte, die damals getätigt worden sind, Verantwortung trägt. Und weil wir es jetzt wissen, muss ich jetzt einschreiten und kann mich nicht mit Debatten darüber, ob das stimmt oder ob das nicht stimmt, aufhalten – weil darum geht es, glaube ich, nicht. Das ist nicht das, was ich prüfen muss. Das müssen andere prüfen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Noch eine Abschlussfrage: Ich glaube, Ihnen ist ja bekannt, dass in den Chats ja auch einmal vorgekommen ist, dass der damalige Sektionschef Pilnacek gemeint hätte, er stelle sich eine Observation vor, besonders im Hinblick auf den Staatsanwalt Adamovic. Wie haben Sie das wahrgenommen und warum hat sich – aus Ihrer Sicht – die geplante Aktion auf Kollegen Adamovic bezogen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also grundsätzlich kann ich zur Motivlage sehr wenig sagen. Da muss man immer die jeweiligen Leute fragen, die das besprechen oder planen. Das zu lesen hat mich erschüttert; das ist das, was ich sagen kann. Weil – auch das kann ich näher begründen – es schon darum geht - - Ich glaube, Adamovic wurde als Zielperson bezeichnet. Ich bin wirklich erschüttert gewesen und bin es immer wieder, wenn ich mir das vor Augen halte, weil es hier ja darum gegangen ist. Es gibt keinen Anfangsverdacht, und es sollen irgendwelche Erkundigungen oder Ermittlungen geführt werden ohne Anfangsverdacht und vielleicht sogar, indem man einen Anfangsverdacht gegen eine andere Person hat – weil ja damals die Rede davon war, dass jemand aus dem BVT oder das BVT für die Veröffentlichung oder in irgendeiner Weise verantwortlich zeichnen sollte laut der Verdachtslage. Also selbst dann, wenn jemand anderer in Verdacht stehen würde, gegen Personen aus der WKStA – von der eigenen Fachaufsicht – Schritte unternehmen möchte – und dass ich das vielleicht auch noch erwähne, wie ich das in der vernetzten Betrachtung dieser Nachrichten lese: solche Schritte unternehmen möchte, die ja auch darauf aus sind, dass man nicht die Kontrolle verlieren will und deshalb das BKA und nicht das BAK mit diesem begleitenden Risikomanagement oder sonstigen Ermittlungen beauftragen will –, das ist eine - -

So geht Fachaufsicht einfach nicht, so geht Dienstaufsicht nicht, das geht gar nicht. Ohne einen Anfangsverdacht gibt es das gar nicht! Da kann ich nicht so tun, als wenn das nichts wäre. Dann muss natürlich der entsprechende Schritt gesetzt werden, und ich habe mich dazu verstanden in meiner Aufgabe, dass ich das auch tue und mich nicht nur beklage.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben in Ihrer einleitenden Stellungnahme gesagt, Sie gingen davon aus, dass der Druck, den Sie auch in der WKStA erfahren haben, nicht persönlich gemeint war, sondern sich eben auf die Verfahren oder die Ermittlungen, die Sie geführt haben, bezogen hat. Da jetzt noch einmal zurückkommend auf Kollegen Adamovic: Haben Sie das im Konnex gesehen mit Dingen, die er ermittelt hat, oder mit dem Verfahren jetzt im Ibizakomplex oder - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, unbedingt. Also ich glaube, dass das völlig unabhängig davon gewesen wäre, wenn man sich jetzt diese dienstrechtlichen Maßnahmen vor Augen hält, die uns da widerfahren sind. Ich bin überzeugt davon, dass das ganz egal wäre, welcher Staatsanwalt tatsächlich dort zum Ermitteln eingeteilt ist – es hätte wahrscheinlich jeden getroffen, davon bin ich überzeugt, weil es eben nicht um die Handlungen geht, die dieser Staatsanwalt setzt, sondern es geht darum, was für Verfahren er führt. Und das ist ein Zufall, weil es teilweise davon abhängt, ob wir über unser computergeneriertes Zufallssystem die Aktenzuweisungen haben, ob wir eine Teamzusammensetzung machen – die ja davon abhängig ist, was gerade an Kapazitäten frei ist, wer da jetzt in irgendeiner Form noch mitarbeiten könnte –, und das hängt vom Zufall ab. Damit glaube ich, dass diese Problematik nicht an den einzelnen Personen festzumachen ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 15 Sekunden noch.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Abschlussfrage: Womit war der Kollege Adamovic da in diesem ganzen Ibizakomplex genau befasst? Was hat er geführt, war er der dafür Zuständige oder wie kann man das beschreiben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also wie die Teamarbeit intern aufgeteilt ist, welche Stränge und so weiter die einzelnen Personen behandeln, richtet sich immer danach, was gerade Dringendes ansteht. Da gibt es sozusagen die Vereinbarungen im Team, was als Nächstes ansteht und wer dafür zur Verfügung steht, wer da oder dort seine Kapazitäten zur Verfügung stellt. Das steht nicht von vornherein fest, dass man sagt, den einen Strang macht jetzt nur diese Kollegin oder dieser Kollege.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 5 Sekunden wären noch übrig. (Abg. Fürst schüttelt den Kopf.)

Dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Grüß Gott, Frau Dr. Vrabl-Sanda. Ich gehe in diesem Komplex gleich weiter und bleibe beim Thema Adamovic und Co, bei denen Pilnacek sozusagen eine Auswertung von Telefon- und Mailaccounts angeregt hätte.

Haben Sie so etwas schon einmal erlebt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Darf ich Sie noch einmal bitten: eine Auswertung von?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von den Telefon- und E-Mail-Accounts. Wir können das auch vorlegen, Moment.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, ich weiß, was Sie ansprechen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ob ich das schon einmal erlebt habe, war die Frage: selbstverständlich nicht, Gott sei Dank nicht. Ich habe Ihnen erzählt, dass ich in der allermeisten Zeit meiner Berufslaufbahn nicht unter solchen Verhältnissen beziehungsweise Arbeitsumständen arbeiten musste. Wenn die Fachaufsicht davon spricht, „ein Exempel statuieren“ zu müssen, dann kann sich, glaube ich, jeder hier im Raum seinen Teil dazu denken.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Am 14.8., also am gleichen Tag, hat dann Pilnacek an Herrn Fuchs geschrieben, dass er die Ansicht hat, dass man die Generalprokuratur ersuchen soll, dass diese die Zuständigkeit prüft. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich war in diesen Chatverlauf nicht involviert, wenn Sie das meinen, oder in diese Besprechungen. Ich wusste davon natürlich nichts.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber hat sich die Generalprokuratur jemals betreffend der Zuständigkeit an Sie gewandt? Gab es da jemals Kontakt? Wir können das ebenfalls wieder vorlegen (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Bitte, ja!), das ist das Dokument mit der Nummer 4446. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Entschuldigung, jetzt habe ich Ihre Frage dazu vergessen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe Folgendes gefragt: Da ging es um einen „Standard“-Artikel, der die Zuständigkeiten in der Soko und das Vertrauen behandelt. Da ist die Frage, ob die Generalprokuratur sich betreffend dieser Zuständigkeit jemals an Sie gewendet hat: Gab es jemals Kontakt diesbezüglich?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Gab es keinen. Das wäre aber in so einem Fall auch nicht üblich, denn wenn das Ganze den herkömmlichen Weg über eine Anzeige nimmt – die dann ja nur weiterverfolgt werden kann, wenn es einen Anfangsverdacht gibt, denn sonst darf man ja kein Verfahren führen –, dann hat die Generalprokuratur die Kompetenz, dieses Verfahren aus dem Sprengel hinaus zu delegieren, wie das ja auch in etlichen Verfahren passiert. Dazu bedarf es aber nicht der Kontaktaufnahme mit der ersten Instanz, sondern da wird dieser Akt dann eben einfach delegiert und an die jeweils delegierte Staatsanwaltschaft übermittelt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da gab es ja in weiterer Folge auch Mag. Pilnacek, der den damaligen Justizminister Jabloner am 15.8. auf einen Anruf des damaligen Innenministers Peschorn mit folgender Nachricht vorbereitet hat – das können wir auch vorlegen –: Am 3. werden auch mahnende Worte an die WKStA gefordert. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen, also ob Sie diesbezüglich Kontakt mit Peschorn gehabt haben, über diese - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, nein, es gab keinen Kontakt unmittelbar von der WKStA. Ich weiß jetzt nicht, ob die zeitliche Einordnung stimmt, dass das zu dem Zeitpunkt war, als dann letztlich der eine Ermittler abgezogen worden ist – das weiß ich nicht, ob sich das darauf bezieht. Ob das, was Sie mir da vorgelegt haben, vom Datum her dorthin gehört, kann ich jetzt nicht beurteilen. Ich selber habe mit dem damaligen Innenminister keinen Kontakt zu dieser Sache gehabt.

Aber wenn es diesen Zeitraum betrifft – den ich jetzt nicht zuordnen kann –, dann kann ich sagen, dass es damals ja die Situation gegeben hat, dass wir eine Presseaussendung hätten machen sollen, es kann sein, dass das diesen Zeitraum betrifft. Dieser Text wurde uns vorgegeben, und der Kollege hätte das in den Abendstunden machen sollen. Tatsächlich war das nicht möglich, weil er keine Internetverbindung hatte.

Er hat sich sehr bemüht, wir haben dann geschaut - - Also er hat dann danach getrachtet, dass eine Stellvertreterin der Medienstelle schnell ins Büro fährt – dort haben wir eine gute Internetverbindung –, und dann diese Presseaussendung gemacht, die da vorgeschrieben worden ist. Er hat dann wegen der verzögerten Aussendung der Presseaussendung ein Dienstaufsichtsverfahren gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen zwei Dokumente vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wenn ich das vielleicht noch ergänzen darf, damit man das versteht, warum ich das erwähne: Ich halte das für absurd, es gibt nämlich keinen Journaldienst, und dass der Kollege in der Nacht arbeitet, ist auf rein freiwilliger Basis. Das möchte ich nur ergänzt haben, danke.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist einmal außerhalb der Akten – wir haben das Schreiben nämlich nicht in den Akten –, damit das jetzt auch protokolliert ist: Das ist die Stellungnahme von Csefan und Ihnen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Von jetzt, aufgrund des Entzugs der Ermittlungskompetenz, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt. Das ist bei uns noch nicht in den Akten eingelangt.

Da führt Csefan aus, dass es sich beim Risikomanagement um eine gemeinsame Gegenüberstellung von Veröffentlichungsdatum und durchgeführten Akteneinsichten gehandelt hat - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe das überprüfen lassen, indem ich natürlich meine Kollegen gefragt habe, ob es so eine gemeinsame Besprechung gegeben hat. Nach meinen Informationen, was mir die Kollegen gesagt haben, hat es so was nie gegeben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, das sieht man im originalen Chatverlauf. Das liegt Ihnen ja auch vor, das ist das andere Dokument: Da schickt Fuchs seine Nachricht mit Andreas Holzer an Mag. Pilnacek weiter, die sehr anders klingt als das, was Herr Csefan in seiner Stellungnahme erwähnt hat.

Sehen Sie das auch so? Haben Sie da Wahrnehmungen dazu?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das gelb Markierte soll ich mir jetzt durchlesen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist korrekt, ja. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Und die Frage war?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also wir sehen da einen Unterschied zu dem, was Csefan an Sie als Stellungnahme geschickt hat.

Die Frage ist, ob Sie da auch die Wahrnehmung haben, dass das komplett unterschiedliche Sachen sind, von denen Sie da gesprochen haben, und das auch Ihre Position bestätigt, was Sie in Ihren Erhebungen festgestellt haben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also wie gesagt, natürlich, wenn ich das lese – jeder, der das liest, versucht, das auf seine Art und Weise zu interpretieren, so gut man das halt irgendwie kann, und ich muss dazusagen, ich kann das nicht in dieser Vollständigkeit, weil man sich natürlich immer alles vorher und nachher anschauen muss - -

Für einen Staatsanwalt ist es nicht seriös, eine einzelne Nachricht herauszunehmen und dann einer Beurteilung zuzuführen, aber ich glaube, man kann sagen, es geht ja hier ja auch nicht um die strafrechtliche Beurteilung. Ich darf Ihnen daher meinen Eindruck schildern, und mein Eindruck ist: Ich bin nicht nur erstaunt, sondern das ist alles sehr, sehr befremdlich und erschütternd, wenn ich das hier lese. Das ist aus meiner Sicht noch einmal schlimmer, als wenn ich das in einem Bericht verarbeitet lese. Also ein begleitendes Risikomanagement ist das, was in den vorigen Absätzen gesagt wurde, nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehen wir genauso. Es sind jetzt schon viele Fragen, ich möchte nicht alles doppelt fragen, nur die Fragen, die ich noch nicht beantwortet bekommen habe.

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss war auch die Befangenheit der Soko Tape immer wieder Thema, unter anderem von Holzer, Csefan, Ornetsmüller und Niko Reith, haben Sie ja schon gesagt. Gibt es da irgendwelche neuen Entwicklungen? Haben Sie zu den Themenkomplexen noch irgendetwas hinzuzufügen, ob es da Befangenheiten oder neue Informationen gibt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, ich glaube, das, was ich heute auch schon gesagt habe, ist Thema. Ich möchte bitte den Eindruck vermeiden, dass wir auf der Suche nach irgendwelchen Befangenheiten sind, wir machen das nicht so, dass wir überhaupt bei irgendjemandem Fehler suchen. Das ist in diesem Verfahren bei anderen Stellen offenbar passiert – wir tun das nicht, aber wenn ich damit konfrontiert werde, dass hier eine Problematik vorliegt, dann fühle ich mich in meiner Aufgabe als Leiterin zum Handeln verpflichtet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): In dem Schreiben von Csefan von 16.3., das Ihnen vorliegt, gibt es ganz am Ende den Aktenvermerk, dass noch ausständige Berichte, Ermittlungs- und Erhebungsergebnisse zu übermitteln seien. Ist das bereits geschehen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das weiß ich im Konkreten nicht, ich glaube, das ist jetzt gerade in der Umsetzung. Ob das jetzt schon eingelangt ist oder nicht, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, es ist - - Weiß ich jetzt nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie ist denn jetzt Ihre Zusammenarbeit mit dem BMJ seit der Veränderung der Strafsektion?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist eine sehr angenehme Zusammenarbeit, die Frau Sektionschefin lädt mich regelmäßig zu Besprechungen ein. Ich kann überhaupt sagen, dass seit diese Veränderung in der Aufsicht stattgefunden hat, auch mit dem OStA Hofrat Schirhakl, ich mich jetzt in der Verfahrensführung unterstützt fühle, und das ist ein ganz gravierender Unterschied zur Zeit davor.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also wird das Vertrauen wiederhergestellt und wird versucht, da wieder proaktiv für die Korruptionsbekämpfung zu arbeiten?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also das Vertrauen muss nicht wiederhergestellt werden, denn das Vertrauen zur Frau Sektionschefin oder Schirhakl war ja nie beeinträchtigt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich meinte ja zu anderen Akteuren in der Sektion.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, aber da kann ich nicht davon sprechen, dass das wiederhergestellt wäre, deshalb mein Einwand.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Der ist auch nicht mehr dort.

Vielleicht noch zu einem anderen Komplex: Wir legen ebenfalls einen Akt außerhalb des Untersuchungsausschusses vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Amtsvermerk der Staatsanwaltschaft Wien, da geht es um die sogenannten Kloibmüller-Chats. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Die wurden von der AG Fama bei der Hausdurchsuchung im Jänner gefunden und ausgewertet. In diesem Amtsvermerk der StA Wien – mit der ON 448 – wird festgehalten, dass diese Daten „nicht zum Ermittlungsakt genommen“ werden, „um einen weiteren Missbrauch der Daten hintanzuhalten.“

Ist so etwas üblich – ich möchte Sie um Ihre Expertise als Staatsanwältin fragen, Sie haben ja auch im Verfahrensbereich schon Ermittlungen eingeleitet –: Ist das nach Ihrer Expertise prinzipiell üblich, dass USB-Sticks durchgeschaut werden und dann, wie heißt das, „um einen weiteren Missbrauch [...] hintanzuhalten“, dieser Stick nicht in den Akt aufgenommen wird?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich kann es Ihnen sagen, wie es die WKStA macht, ich glaube, das ist bei jeder anderen Staatsanwaltschaft auch so, grundsätzlich ist es so: Egal welches Beweismittel, das steht natürlich zur Verfügung. Das liegt jetzt nicht im Akt irgendwie drinnen, aber es steht natürlich zur Verfügung, ist als Deposit da.

Bei den Daten ist es so, dass das eingespielt wird, und natürlich nur die Daten, die strafrechtliche Relevanz haben – meistens ist das eine Suche mit einem speziellen Suchprogramm, Stichwortsuche und dergleichen –, zum Ermittlungsakt genommen werden, und solche, die das nicht haben, nicht. Ich glaube, das habe ich auch schon öfters wiederholt. Das ist also etwas Übliches, dass zum Beispiel jetzt nicht alles ausgedruckt und zum Akt genommen würde. Das ist üblich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): § 302 StGB: Ist das eine Causa, bei der die WKStA oder die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also § 302 StGB, Missbrauch der Amtsgewalt, liegt nicht in der ureigensten Zuständigkeit der WKStA, sondern kann an die WKStA herangetragen werden, je nachdem, ob die Voraussetzungen dieses § 20b, von dem ich Ihnen vorhin ein Beispiel gebracht habe, vorliegen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, an und für sich müsste die Staatsanwaltschaft, wenn sie Daten – also SMS-Nachrichten – hätte, die sozusagen augenscheinlich zum § 302 StGB hinführen würden, eigentlich auch von Amts wegen ermitteln, und nicht die WKStA?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich möchte jetzt nicht auf den konkreten Fall eingehen, weil ich den nicht kenne. Grundsätzlich ist es so, dass jede Staatsanwaltschaft, die einen Verdacht nach § 302 StGB bekommt, also Missbrauch der Amtsgewalt, das überprüfen muss: Besteht ein Anfangsverdacht oder nicht? Wenn ein Anfangsverdacht bejaht ist, muss das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die WKStA wird ja auch Datensticks bekommen. Werden die dann durchgescannt und wird geschaut, ob entsprechend Strafbestände vorliegen oder nicht? Und dann wird man sagen: ja oder nein. Oder wie geht die Staatsanwaltschaft, die WKStA hier vor?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also wenn wir eine entsprechende Anzeige oder einen Anfangsverdacht haben, dann wird ein übermitteltes Beweismittel natürlich darauf überprüft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und zum Akt genommen oder zum Tagebuch? Ist das üblich, prinzipiell, dass - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, zum Tagebuch wird da eigentlich - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, weil das wird nämlich - - Hier hat die Staatsanwaltschaft nämlich angeordnet, dass es nur zum Tagebuch kommt (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Ach so!) und nicht zum Akt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich bitte wirklich um Entschuldigung, das kann ich nicht beurteilen. Ich bin nicht in der Staatsanwaltschaft Wien und ich weiß die näheren Umstände zu diesem Verfahren wirklich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es zum sogenannten Kloibmüller-Chat irgendwie Kontakt zwischen den Staatsanwaltschaften?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Darf ich (sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin wendend) noch einmal nachfragen, ob das - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, es geht jetzt nur um Verfahrensabläufe, ich frage nicht über konkrete Ermittlungen im Rahmen - - Es geht nur um diese Kloibmüller-Chats sozusagen, ob die gegenseitig abgefragt worden sind oder ob Kontakt zwischen den Staatsanwaltschaften sozusagen bestanden hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 10 Sekunden sind noch übrig an Restredezeit. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Dann sind es 20 Sekunden.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn die Frau Leitende Staatsanwältin bereit ist, über allgemeine Verfahrensabläufe in diesem Sinn Auskunft zu geben, dann spricht nichts dagegen. Ansonsten würde ich Sie bitten, einen unmittelbaren Bezug zum Beweisthema 3 herzustellen, aber vielleicht allgemeine Auskünfte über Verf- -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich kann nur allgemein - - Sie haben ein spezielles Beweismittel in der Frage angesprochen, soweit ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, zu dem möchte ich jetzt nichts sagen. Ganz allgemein ist es so: Wenn wir ein Beweismittel bekommen, wo wir der Ansicht sind oder aufgrund der Priorierung sehen, dass eine andere Staatsanwaltschaft ermittelt, dann gibt es natürlich eine entsprechende Kommunikation oder auch nicht, weil wir dann gar kein Verfahren mehr führen oder die andere Staatsanwaltschaft – je nachdem, wer zuerst da war und auch tatsächlich zuständig ist –, aber natürlich schon über die VJ, also die Priorisierung der Verfahren, weil eine Doppelgleisigkeit ja nicht unbedingt sinnvoll ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat es im Verfahren, die die Kloibmüller-Chats betreffen, Weisungen oder sonstige Erlässe oder Handlungen gegeben – also ohne jetzt auf ein Verfahren einzugehen –, irgendwelche sonstigen Weisungen oder Erlässe?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich möchte auf das verweisen, was ich vorhin geantwortet habe: Ich glaube nicht, dass das Thema ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann gebe ich weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Hofrätin Mag. Vrabl-Sanda, ich bin jetzt die Letzte und werde hier und dort Nachfragen stellen, möchte dabei gleich an das Thema anschließen, das mein Kollege Stögmüller zuletzt besprochen hat, nämlich die Kloibmüller-Chats und deren Behandlung bei der Staatsanwaltschaft Wien, wo sie unseres Wissens – wir bekommen den Akt erst aufgrund einer Anforderung in den U-Ausschuss – seit März letzten Jahres ausgewertet wurden und bekannt sind. Uns sind keine Ermittlungen bekannt. Hingegen kam es anscheinend aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung an die WKStA auf Basis derselben Daten und ausgewählter Sachverhalte, die Sobotka betreffen, zu Ermittlungen, die zu diesem Beschuldigtenstatus, der uns heute bekannt wurde, führte.

Wie können Sie sich diese unterschiedliche Vorgangsweise auf Basis derselben Chats erklären?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich möchte sagen, dass ich davon ausgehe – und ich möchte bitte eine Entscheidung der Verfahrensrichterin anregen und darum bitten –: Wir haben das bislang – und Sie wissen, dass wir das auch bekommen haben, das ist auch medial kundgetan worden – nicht vorgelegt, weil wir davon ausgegangen sind, dass diese Sachverhalte nicht vom Gegenstand des Untersuchungsausschusses umfasst sind, weil sie nicht im Zeitraum drinnen liegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht auch nur um ein - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Und weil wir es nicht geliefert haben, kann ich nicht automatisch davon ausgehen, dass es jetzt hier Thema ist, deshalb (sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin wendend) bitte mir da Unterstützung zu leisten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, Ihre Beurteilung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, wollten Sie noch etwas erläuternd dazu sagen oder warten Sie nur auf meine - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung, wenn ich darf: zur Erklärung meiner Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich frage ja explizit zum Verhalten aufseiten der Staatsanwaltschaft Wien, seit sie im Besitz der Chats ist, und deren für uns wahrnehmbaren Untätigkeit im letzten Jahr, nämlich was das Einleiten von Ermittlungen trotz Auswertung der Chats betrifft, verglichen mit dem Ermitteln der WKStA in wenigen Wochen seit Erhalt der Chats mit dem Resultat eines Beschuldigtenstatus von Herrn Sobotka, der mit heute bekannt geworden ist. Ich verstehe die Diskrepanz nicht, mit der hier zwei Staatsanwaltschaften vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Wien ist aber im Untersuchungszeitraum, daher wage ich zu fragen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es hat vorhin sozusagen eine Debatte darüber gegeben, dass es um einen allgemeinen Zugang des staatsanwaltlichen Handelns geht. Es ist jetzt mittlerweile medial bekannt, dass es ein Verfahren gibt, insofern kann es also auch als Vorbereitungshandlung für allenfalls Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit dargestellt werden, als die Frage bestehen könnte, wie die Frau Abgeordnete meint, wenn ich es so übersetzen kann: Wenn es einen unterschiedlichen Zugang von Staatsanwaltschaften gibt, haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass es da auf der einen Seite eine Beeinflussung gegeben hat, die bei Ihnen nicht stattgefunden hat?  Ich glaube, so kann man die Frage verstehen, und auf diese Weise ganz allgemein fragen, würde ich meinen, ob Sie, wenn es um Ermittlungen und Beeinflussungen geht, darüber Wahrnehmungen haben.

*****

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich kann Ihnen dazu – zu dieser konkreten Frage, die hier erläutert wurde – sagen: Ich habe keine Wahrnehmungen zu der Beeinflussung von Ermittlungen in diesem Punkt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann werden wir Staatsanwalt Schneider zum Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Wien fragen, wenn er kommt. Danke.

Chronologisch möchte ich noch zu Eurofighter nachfragen und Dokument 4286 vorlegen, Vorlage 4, Seite 56 folgende, da wir bis jetzt noch nicht die Möglichkeit hatten, dazu in einem U-Ausschuss zu fragen. Da finden sich unten unter Punkt 2 Zitate von Aussagen, die bei der Dienstbesprechung gefallen sind. Haben Sie es vor sich? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Also zweite Seite bei Ihnen, unten.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das fängt bei 57 an, ja? Ist das das Dokument?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Da wird zitiert: „Ich mach ein Auge zu“, „wir stellen irgendwelche Dinge ein“, „dass nicht nach Verdachtsansätzen zu suchen sei“, „Setzts euch zamm und daschlogts es“ und „Pilnacek glaube nicht, dass man wie vorgeschlagen an das Verfahren herangehen könne, wie die WKStA es von Anfang an gemacht hätte, das könne man sich abschminken“.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es tut mir leid, aber die Passagen finde ich da drauf gar nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 2 unten, unter Punkt 2. Also eingespielt sind nur wenige Seiten, da ist es die Seite 2, im Dokument die Seite 56.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich komme leider nicht - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Ja, ich habe es gelesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie sind solche Aussagen zu verstehen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Vielleicht in Ergänzung zu dem, was ich vorhin schon auf Frage des Abgeordneten Stocker gesagt habe: Es liegt mir wirklich fern, neuerlich oder wiederholt irgendwelche Vorwürfe aus dieser Dienstbesprechung in den Raum zu stellen. Das ist für mich eine bereits erledigte Sache und die Staatsanwaltschaft Linz hat sich damit beschäftigt und keinen Anfangsverdacht gesehen.

Daher möchte ich dazu nichts weiter sagen, denn wie ich es beurteilt habe, das steht in dem Dokument drinnen, das ich damals dem Herrn Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vorgelegt habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben zu einer von den damals zuständigen StaatsanwältInnen, nämlich Mag. Poppenwimmer, ausgeführt, sie sei von Oberstaatsanwalt Fuchs zum Eurofighter-Verfahren zugeteilt worden.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es hat eine – also das weiß ich nicht mehr, wann genau, es war aber sehr zeitnah nach dieser - - jetzt weiß ich nicht, ob es zeitnah nach der Anzeige war, sozusagen, oder zeitnah nach der Dienstbesprechung, bitte mich nicht festzunageln – Besprechung bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien gegeben, im Zuge derer er mir ein Organigramm übergeben hat, dass das Team im Eurofighter-Verfahren jetzt so aussieht. Da war eben Frau Kollegin Poppenwimmer dann auch beinhaltet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie noch, für welche Verfahrensstränge sie zuständig war?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, zuletzt mit Ausnahme eines großen Verfahrensstranges sozusagen für den gesamten Komplex gemeinsam mit einem anderen Kollegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mag. Frank?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, die ist Karenz. Pardon, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und von wem wurde Mag. Frank zugeteilt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Mag. Frank hat sich - - Sie ist Oberstaatsanwältin der WKStA, jetzt in Elternkarenz. Also sie ist nicht zugeteilt, sie ist ernannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann nur noch eine Frage zu Frau Mag. Poppenwimmer: Sie haben gemeint, Sie hätten ihr die Karenzierung zugesagt, nicht wissend, in welche Kanzlei sie gehen möchte.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich möchte nur noch einmal betonen: Die WKStA oder die Leitung einer Staatsanwaltschaft ist für Karenzierungen nicht zuständig, also ich kann weder eine solche vornehmen, noch sie verhindern. Das macht die Dienstbehörde. Dienstbehörde der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist immer der jeweils Leitende oder die jeweils Leitende OberstaatsanwältIn. Ich habe mit ihr natürlich ein Gespräch geführt, anlässlich dieser Karenzierung sozusagen, und im Zuge dieses Gesprächs habe ich sie gefragt und sie hat damals gemeint, sie kann mir das noch nicht sagen, zu wem sie wechselt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, wer hat über die Karenzierung entschieden? In Person?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, das kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen, wessen Unterschrift da sozusagen drunter steht. Kontakt aufgenommen dazu hat mit mir Erster Oberstaatsanwalt Klackl, der mir das gesagt hat, bevor wir es schriftlich sozusagen dann gesehen haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wusste er, dass sie zu Ainedter wechseln wird?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das habe ich ihn nie gefragt. Das weiß ich nicht. Das war zwischen uns kein Thema.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sind nicht in Kenntnis dieser Korrespondenzen zwischen Poppenwimmer und Fuchs in all ihrer Ausführlichkeit?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein (erheitert), in all ihrer Pracht. Nein, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, dann lege ich Ihnen Vorlage 7 noch einmal vor, Seite 6, weil es da auch um Sie geht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Haben Sie es? Auf der Seite 6.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da schreibt Fuchs an Poppenwimmer: „Liebe Linda, herzlichen Dank auch dafür, dass Du auch das ‚Umfeld‘ zu unserem Verfahren so aufmerksam beobachtest“, und Poppenwimmer antwortet dann: „Lieber Hans, [...] Die Chefin möchte ab jetzt nur 1x wöchentlich alle Akten vorgelegt bekommen (neue Weisung)“. Weiter können Sie gerne selbst durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, was soll man dazu sagen? Also es ist nicht falsch, was da beinhaltet ist. Es ist jedenfalls nicht, also wenn - - Ich spreche jetzt darauf an, dass ich die Akten wöchentlich vorgelegt bekommen wollte, und zwar nicht die Akten als solche, sondern eine entsprechende Zusammenfassung, damit ich mir ein Bild darüber machen kann, was in diesem Verfahren weitergeht. Es war ja eine schwierige Situation, weil wir Abgänge hatten und dergleichen, und da muss man das natürlich anschauen. Das Verfahren ist ja wirklich schon sehr alt, also das verdient schon allein deshalb besondere Aufmerksamkeit.

Ich halte die Umfelderhebungen – ich glaube, ich habe das schon bei meiner vorigen Befragung gesagt – für besonders kritisch, denn da geht es meines Erachtens – wie ich das persönlich interpretiere, ich weiß nicht, ob es so gemeint war – darum, dass man jemanden dazu animiert, solche Dinge zu machen. Ich halte das für sehr problematisch und ich glaube, das ist nicht Aufgabe der Fach- und Dienstaufsicht, oder zumindest geht eine richtige Fach- und Dienstaufsicht aus meiner Sicht so nicht. Ich habe auch Erfahrungen mit Fach- und Dienstaufsicht, nicht nur in der ersten Instanz, sondern durch meine jahrelange Tätigkeit in der Oberstaatsanwaltschaft Wien. So etwas ist mir noch nie untergekommen und ich hoffe, dass es mir auch nicht wieder unterkommen wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 21. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Ab Chat Nummer 288, Juni 2020: „Mit GV ab 1. Juli sollen Jilek und Adamovic weiter entlastet werden, indem sie ihre GL-Funktion“ – also Gruppenleiterfunktion, nehme ich an – „(leider nur vorübergehend) zurücklegen, damit sie sich ganz auf Ibiza konzentrieren können“. Und Fuchs schreibt: Lieben Dank, die „nächsten Biere besorge ich.“ Poppenwimmer antwortet dann: „Ich freue mich [...] auf die Zuteilung und werde bis dahin alles in Ruhe und hoffentlich auch zu eurer Zufriedenheit erledigen [...] Ilse-Maria ist wieder sauer auf mich“. Und dann schreibt sie: „Vroni Standfest würde dir bei Gelegenheit noch gerne von ihren [...] Erlebnissen mit Ilse-Maria rund um ihre Wegbewerbung erzählen“.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wo finden Sie das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 294, gleich darunter. Auf der nächsten Seite oben, glaube ich. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Also es war eine rege Korrespondenz.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, wie gesagt, also meine Ansicht habe ich, glaube ich, dargestellt. Es geht aus meiner Sicht nicht an, einfach irgendwelche Geschichten mit der Intention herumzuerzählen, irgendwie, so wie mir das scheint, jemandem zu schaden, und da meine ich jetzt gar nicht mich persönlich, sondern die Kollegen. Ich glaube, wenn es etwas zu melden gäbe, was der Leitende Oberstaatsanwalt nicht auf anderem Weg bekommen kann, dann muss man sich an die Leitung wenden. Das ist der normale Dienstweg. Wenn hier die Geschäftsverteilung in der Rede steht, dann ist das auch nichts Besonderes und wäre auch nicht notwendig, weil der Leitende Oberstaatsanwalt die Geschäftsverteilung jeweils kommuniziert kriegt. Da gibt es kein Erfordernis für so eine Mitteilung in irgendwelchen Nachrichten. Das ist ja alles öffentlich, die Geschäftsverteilung ist sogar sozusagen angeschlagen an der Amtstafel; ist nichts Besonderes.

Warum die Kollegin ausgerechnet da irgendwas über die beiden Kollegen berichtet, die mehr oder weniger ihre - - wo wir darauf geachtet haben oder ich sehr darauf geachtet habe, dass wir mehr Kapazitäten für das Ibizateam hineinbekommen, und sie daher von anderen Aufgaben vorübergehend entbunden habe und sie nahezu zur Gänze mit der Führung des Ibizaverfahrenskomplexes betraut habe, warum die Kollegin, die mit dem Verfahrenskomplex überhaupt nichts zu tun hat – und das ist ein Verschlussakt –, solche Dinge kommuniziert, das kann ich nur mutmaßen.

Es ist aus meiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar: außer dass ich irgendwem vielleicht irgendwie schlecht nachreden, ihn vernadern oder sonst was möchte. Jedenfalls, denke ich mir, wird da nichts gemeldet, was möglicherweise ein Missstand ist, was man sozusagen über den Schreibtisch der Leiterin hinweg melden müsste, denn der Missstand ist ja nicht der Inhalt, der da drinnen steht, sondern der Missstand ist ja der, dass diese Kommunikation an sich stattfindet und vom Aufsichtsorgan nicht unterbunden wird.

Da wird jemand, der eine Berufslaufbahn vor sich hat und anstrebt, mit dieser Zuteilung in seinem Mitteilungsbedürfnis befördert und meines Erachtens dadurch möglicherweise sogar ausgenützt, auch wenn sich die jeweilige Person gar nicht ausgenützt fühlt. Ich halte das wirklich nicht für integer, ich kann es nur wieder wiederholen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Nicht nachvollziehbar ist auch das für uns an mehreren Orten dokumentierte Verhalten von den zwei, wenn ich es richtig zuordne, Stellvertretern von Oberstaatsanwalt Fuchs, Klackl und Salzmann, beginnend mit Salzmann, weil es da schon eine Konsequenz gab. Aufgrund welches Verhaltens, wenn ich Sie bitten darf?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das dauert vielleicht ein bisschen länger. Ich entschuldige mich jetzt schon für die Ausführungen, um das darzustellen. Also es hat ursprünglich geheißen – da habe ich auch eine Mitteilung vom BMJ bekommen –, dass die Agenden, die WKStA betreffend, jetzt vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs auf seine beiden Stellvertreter, Salzmann und Klackl, übergehen.

Es hat dann in der Folge eine Situation gegeben, wo wir gesehen haben oder wo ich gesehen habe: Wir haben einen Berichtsauftrag in Dienstaufsichtsangelegenheiten bekommen, und für mich war die Parallele zu der damaligen Situation, die dann mit einer Ausstellung, die dann zurückgenommen werden musste, sehr, sehr auffällig ähnlich war. Und zwar hat sich das so abgespielt, dass wir - -

Also der Anlass war nämlich so auffällig, nicht irgendetwas, eine Presseaussendung, die zu spät war, oder sonst irgendwas, sondern es hat sich um eine Sache gehandelt, die ich deshalb für so denkwürdig und besonders markant im Sinne einer Beeinträchtigung der Ermittlungen gefunden habe, weil es überhaupt nicht nachvollziehbar war, weil hier aus meiner Sicht eine Unterlassung der Oberstaatsanwaltschaft, die ja für die ganzen Verfahren im Sprengel verantwortlich ist und auch dafür, dass die Staatsanwälte alles richtig machen sozusagen, wenn es neue Vorgaben gäbe, das auch kundtun müssen, entsprechende Schulungen machen und auch in der praktischen Seite darauf wirken, dass man das auch wirklich durchführen kann - - Das hat nicht stattgefunden, sondern es wurde auffälligerweise gerade in einem Verfahren, das den Herrn ehemaligen Bundeskanzler betroffen hat, dann plötzlich eine Dienstaufsichtssache gemacht, nämlich: Wir mussten Stellung nehmend berichten, warum die Verständigung nach § 50 – also das ist die Verständigung des Beschuldigten von der Einleitung des Strafverfahrens – der Akteneinsicht unterlegen ist. Das war besonders denkwürdig für mich, weil das ja nicht der erste Beschuldigte in diesem Verfahren war und wir ja nicht nur in diesem Verfahren immer gleich vorgegangen sind, sondern in allen anderen Verfahren der WKStA auch und das auch alle anderen Staatsanwaltschaften im Sprengel so durchführen, und plötzlich, gerade in diesem Verfahren, in diesem konkreten Fall, war das Anlass für eine dienstaufsichtsbehördliche Prüfung.

Wir haben also einen Berichtsauftrag bekommen, mussten dazu Stellung nehmen und das war dann für mich schon so auffällig, dass ich mir gedacht habe: Also die nächste Ausstellung kommt bestimmt!, und das wollte ich vermeiden und habe mich deshalb zunächst an den Ersten Oberstaatsanwalt Klackl gewendet, der gemeint hat, na ja, aber das ist jetzt die Zuständigkeit von Salzmann, da kann er nicht eingreifen, was ich auch verstanden habe, woraufhin ich mich an Frau Sektionschefin Göth-Flemmich gewandet habe und ihr die Situation geschildert habe.

Die ist ja dann auch noch weitergegangen. Harald Salzmann ist ja ein sehr beliebter Kursvortragender im Richteramtsanwärterkurs, beliebt auch deshalb – ich meine, ich habe ihn auch selber sehr geschätzt –, weil er ein unterhaltsamer Kollege ist, der sehr, sehr gut vortragen kann. Wie mir dann mitgeteilt wurde – ich habe dazu eine E-Mail bekommen, soweit ich mich erinnern kann; ganz nachvollziehen kann ich es zeitlich nicht mehr, aber in zeitlicher Nähe zu dieser Dienstaufsichtssache –, hat es einen Kurs gegeben, in dem Harald Salzmann den Richteramtsanwärtern unter namentlicher Hervorhebung einer Fehlleistung – von angeblichen Fehlleistungen, muss man dazusagen; es ist nämlich keine – von Staatsanwalt Purkart dargestellt hat, wie fehlerhaft die WKStA arbeitet.

Ich halte vielmehr genau das für fehlerhaft, dass er das gemacht hat, denn selbst wenn es stimmt – und wir verschließen uns keiner Kritik –, selbst wenn es stimmen würde, ist es nicht Aufgabe der Dienst- und Fachaufsicht - - – und wir unterstanden Harald Salzmann damals und tun das auch jetzt noch, wenn bei Michael Klackl ein Vertretungsfall eintreten würde –, tut man das schlicht und ergreifend nicht, dass man die nachgeordneten Dienststellen in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich so behandelt. Ich denke, ein Fehler kann jedem passieren, ich möchte ausdrücklich festhalten: Das war keiner!, aber selbst wenn man der Auffassung wäre, es wäre einer, hat man so nicht in Unterrichtsform vorzugehen, dass man einen einzelnen Staatsanwalt vor den Vorhang holt und den bezeichnet mit: Was der alles falsch macht!

Also ich halte auch das nicht für integer, und es hat damals doch eine durchaus große Aufregung gegeben, weil die Richteramtsanwärter sich nicht nur an mich - -, sondern diese Mail ist auch in Kopie, soviel ich weiß – also ich war in Kopie –, an den damaligen Oberlandesgerichtspräsidenten von Wien gegangen.

Wie der weitere Verlauf war: Dann weiter bei den Gesprächen war ich nicht dabei, aber ich habe das sehr denkwürdig gefunden, dass es nicht nur bei dieser Dienstaufsichtsschiene bleibt. Ich habe mich jedenfalls daraufhin an die Frau Sektionschefin gewendet und habe gemeint, dass ich der Meinung bin, ich möchte dazu nicht Stellung nehmend berichten, weil: Wir wissen, wie es zustande gekommen ist. Es gibt überhaupt nichts aufzuklären. Also ist die Frage für mich gewesen, ob sie einen Aufklärungsbedarf sieht. Dann berichte ich selbstverständlich. Sie hat dann gesagt: Nein, das ist nicht notwendig!, und die Dienstaufsichtssache wurde beendet.

Dann in weiterer Folge, auch aufgrund dieser Kontaktaufnahme, die primäre Tätigkeit des EOStA Salzmann für die Agenden der WKStA.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Staatsanwalt Klackl?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Der war da nicht involviert, soweit ich das beurteilen kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie sind Ihre Wahrnehmungen zu seiner unterstützenden oder möglicherweise nicht so unterstützenden Tätigkeit?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Kann ich grundsätzlich schon sagen. Ich habe ein sehr professionelles Verhältnis zu Erstem Oberstaatsanwalt Klackl. Ich kenne ihn auch schon sehr lange – aber das tue ich bei den allermeisten; ich bin halt schon länger dabei –, und, ja, es funktioniert gut, weil wir durchaus auch eine sehr angenehme Gesprächsbasis haben. Das bedeutet jetzt nicht, dass da nicht auch unter Umständen kritische Nachfragen oder kritische Berichte von unserer Seite kommen können. Also das möchte ich jetzt nicht ausschließen. Es muss nicht immer alles so übereinstimmend beurteilt werden, möchte ich sagen, ja.

Wir haben aber nie den Eindruck gehabt oder ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass unter Klackl eine ähnliche Art von Fehlersuche oder irgendwas dergleichen, was ich Ihnen erzählt habe, an Erschwerungen der Ermittlungen stattgefunden hätte.

Aber die Situation für ihn – das möchte ich schon auch ergänzen – ist wahrscheinlich eine besonders schwere, denn anders als OStA Hofrat Schirhakl ist Hofrat Klackl nicht weisungsfrei gestellt. Sein Chef ist der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, und er ist für ihn natürlich in einer gewissen Abhängigkeit. Also ich möchte nicht in dieser Situation stecken, möchte ich fast sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, da besteht noch eine Weisungshierarchie und von Klackl wiederum zu Ihnen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Soweit ich informiert bin, ja; also Weisungshierarchie in Bezug auf die Agenden der WKStA wird grundsätzlich, nehme ich an, nicht bestehen, weil ja der LOStA in den Agenden der WKStA nicht tätig werden kann, aber er ist nach wie vor sein Chef. Er ist nicht sozusagen außerhalb der Dienst- und Fachaufsicht des Chefs.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ein schwieriges Konstrukt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es ist ein schwieriges Konstrukt – da gebe ich Ihnen völlig recht. Es ist aus meiner Sicht eines, das ohne Gesetzesänderung möglich war und das uns in diesem Verfahren hilft – insofern vielleicht - -, also jedenfalls keine Lösung der Situation, aber vielleicht das Optimum, das man in dieser verfahrenen Situation erreichen konnte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außer Oberstaatsanwalt Fuchs wäre suspendiert. Dann wäre ja auch keine Weisung in Richtung Klackl mehr möglich.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich bitte Sie, dass Sie mir diese Beurteilung nicht aufbürden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, das tue ich nicht. Eine andere Person, die auffiel, nämlich wegen ihrer Korrespondenz mit Pilnacek wegen der Planung, die Accounts der WKStA-Staatsanwälte sicherzustellen, ist Martini. Dazu meinte Alma Zadić, als sie im Juni 2021 das letzte Mal da war, es wird dienstrechtlich geprüft. – Wissen Sie, was da herauskam?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, ich bin in solche Prüfungen nicht involviert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Mascherlposten: Sie brauchen ja Ressourcen, und es gibt die Mascherlposten.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sie wollen wissen, welche es gibt oder was es ist, oder - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja: inwiefern die Ihre Ressourcen reduzieren, warum es die gibt und was Sie tun (Auskunftsperson Vrabl-Sanda – in den Unterlagen lesend –: Na, ich habe meine Geschäftsverteilung mitgenommen! Ich schaue jetzt nur, ob das jetzt eh die aktuelle ist! Nein, da!), wenn Ministerin Edtstadler auf ihren Mascherlposten zurückkommen möchte.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Bei Frau Mag. Karoline Edtstadler ist es so, dass sie von Gesetzes wegen durch ihre Tätigkeit dienstfrei gestellt ist. Das war schon so als Staatssekretärin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wir haben natürlich Personen, die in Karenz sind. Das ist teilweise Elternkarenz. Ich kann es Ihnen aber auch aufzählen: Wir haben zwei Personen, die sind für eine Tätigkeit bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft karenziert. Ich muss vielleicht dazusagen, ich finde das sehr, sehr vorteilhaft, sowohl für die Staatsanwaltschaft, von der sie kommen, als auch für die einzelne Entwicklung in den Personen, weil es ja wirklich eine sehr große Bereicherung ist und was Schönes ist, wenn die Kollegen aus der WKStA solche Erfahrungen machen dürfen und so gut sind, dass sie eben auch für solche Tätigkeiten gefragt sind. Das möchte ich vielleicht vorausschicken. Also zwei Personen sind dort, die bei der WKStA ernannt sind.

Von Kollegin Poppenwimmer, die jetzt karenziert ist, haben wir schon gesprochen.

Wir haben drei KollegInnen, die karenziert sind, weil sie bei der Europäischen Staatsanwaltschaft tätig sind. Auch das ist grundsätzlich einmal eine sehr schöne Sache, auch für die WKStA, weil man es schon sehen muss, dass das gesamte Büro – nicht nur die Europäische Staatsanwältin, sondern auch die beiden Delegierten – aus dem Bestand der WKStA kommen, womit ich natürlich sagen kann oder sicher sein kann und das auch ein deutliches Zeichen nach außen ist, dass selbstverständlich die StaatsanwältInnen in der WKStA eine besondere Expertise haben, dass sie auch für solche herausragenden Positionen als bestgeeignet empfunden wurden.

Wir haben zusätzlich eine Kollegin, die der Generalprokuratur zugeteilt ist, und wir haben – dass ich Ihnen nichts Falsches sage (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen) – jetzt fünf Kollegen, die bei uns ernannt sind und dem Bundesministerium für Justiz zugeteilt sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und inwiefern könnte man da über die Abschaffung dieser Möglichkeit der Mascherlposten, wie es genannt wird, Ressourcen freibekommen, durch die Zuteilung der Posten?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also wenn ich nur die WKStA im Auge habe, was meinen Rahmen und meine Kompetenz anlangt, dann ist es natürlich so, dass ich mich sehr freuen würde, wenn diese Kollegen bei der WKStA Dienst antreten würden und nicht nur ernannt wären, aber ich muss natürlich schon dazusagen: Das ist nur meine beschränkte Sicht der Dinge.

Ich meine, die WKStA ist nicht die Gesamtjustiz, und man muss sich natürlich schon darum kümmern, dass auch an anderen Orten entsprechende Planstellen da sind oder entsprechende Kapazitäten da sind, die man einsetzen kann, und ich denke, es gibt schon – davon gehe ich einmal aus – eine gute Begründung, warum auch im Ministerium entsprechende Fachkapazitäten da sein müssen, und wenn Kollegen von der WKStA ins Ministerium gerufen werden, weil man dort eben ihre Expertise schätzt und weil sie eben gut sind und so gut arbeiten, dass man auch im Ministerium auf ihre Expertise zurückgreifen kann, dann ist das ja grundsätzlich ein schönes Signal.

Auf der anderen Seite muss man sich aber überlegen: Es gibt ja auch Bedarf!, und – ich weiß nicht – das Ministerium hat wahrscheinlich nicht ausreichende Planstellen oder welche Gründe auch immer. Jedenfalls können sie offenbar nicht dort ernannt werden, und das ist der Grund, warum es diese Zuteilungen gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich hätte nur noch eine grundsätzliche Frage.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Und vielleicht darf ich noch einmal sagen: Die sind aber auch ersatzfähig. Also es ist nicht so, dass durch so eine Zuteilung verhindert wird, dass jemand zu uns ernannt wird. Das ist keine leere oder besetzte, müsste man in dem Fall sagen, Planstelle dann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Ministerin Alma Zadić hat ja immer wieder Befangenheiten prüfen lassen. Wir haben das letztes Mal bezüglich Pilnacek besprochen, wo es ja zur Überprüfung der Befangenheit durch eine Person kam, die ihm hierarchisch eigentlich untersteht. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Haben Sie grundsätzlich Wahrnehmungen dazu, dass Befangenheiten überprüft wurden oder disziplinarrechtlich Personen zuständig sind, bei denen Sie von Naheverhältnissen zu Pilnacek oder Fuchs Kenntnis haben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich habe über die Prüfungen im Bundesministerium keine unmittelbaren Wahrnehmungen. Ich höre nur das, was auch medial gesagt wird: dass eben solche Überprüfungen stattfinden, aber ich habe damit gar nichts zu tun. Ich bin da nicht involviert.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 6 Sekunden wären noch übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie in Ihrem Schreiben an Csefan bezüglich Entziehung der Ermittlungsaufträge im Ibizaverfahrenskomplex auf den Chat zwischen Holzer, Fuchs und Pilnacek referenzieren, bezüglich: Es ist kein Leak aus dem - - Es ist wohl ein Leak aus dem BVT, aber wir werden einmal dennoch Ermittlungen - - Wie ist das explizit - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bitte, die Frage zu stellen. Sie sind 20 Sekunden über der Zeit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich beeile mich, und so wird es nicht besser.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ja, es ist nur die Fragezeit bereits abgelaufen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also Sie werden da vorerst begleitend tätig werden. Haben Sie Wahrnehmungen, dass gegen Holzer ermittelt wird.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also jedenfalls nicht vonseiten der WKStA. Ich würde das auch niemals tun, weil ich eine Befangenheit in der WKStA sehen würde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir treten damit in die zweite Fragerunde ein, kommen zur Fraktion der ÖVP.

Herr Abgeordneter Stocker gelangt zu Wort. – Bitte schön.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Frau Hofrätin, ich knüpfe an die erste Befragungsrunde an. Meine Frage hinsichtlich einer Übersicht über die Verfahren im Ibizakomplex konnte mir Gruppenleiter Weratschnig nicht beantworten. Die Frau Bundesministerin konnte sie mir auch nicht beantworten. Daher noch einmal: Können Sie sie mir beantworten?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich kann nur bei meiner Antwort bleiben, die ich Ihnen schon gegeben habe, und vielleicht auch zur Erklärung, noch in Ergänzung dazu: Das ist auch leicht erklärt. Natürlich kann ich Ihnen sagen, dass wir einen Casag-Strang haben, dass es eine Beschuldigung in Richtung des ehemaligen Finanzministers und dergleichen gibt, aber es ist kein seriöses Bild, das ich Ihnen liefern kann, und deshalb sage ich lieber gar nichts, bevor etwas Falsches ist, weil ich lieber belastbare Aussagen mache.

Und warum ist das so? – Weil es natürlich in diesem Verfahrenskomplex sehr, sehr viele Eingaben gibt, die auch sukzessive abgearbeitet werden, und ich daher keinen genauen Überblick über den Stand heute habe, was jetzt tatsächlich noch offen ist, was bereits erledigt ist, was alles sozusagen in diesem Bereich zu machen ist, vor allem nicht, welche Verfahren geführt werden, wo es nur eine Anfangsverdachtsprüfung gibt. Sie wissen, wir haben ja auch mehrere BKMS-Eingaben. Da kann man nicht nur jetzt von den Hauptsträngen sprechen.

Wenn Sie so eine Übersicht gerne hätten: Natürlich kann die WKStA das machen, und ich gehe davon aus, dass Sie auch noch einen Kollegen einladen werden, der viel näher an den Ermittlungen dran ist, als ich das bin. Ich bin das auch ganz bewusst nicht, gehört auch nicht zu meinen Aufgaben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Deshalb hat mich überrascht, dass der Gruppenleiter nicht in der Lage war, diesen Überblick zu geben, aber ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf das Dokument 3308 lenken, und zwar auf die letzten beiden Seiten in einer Art Gedächtnisstütze. Der letzte Mailverkehr da stammt aus dem Sommer 2021: „14.07.2021“. Da hat Herr Gruppenleiter Weratschnig eine Vielzahl von Verfahren im Ibizakomplex angegeben, und Sie haben daraufhin in einer E-Mail geschrieben, dass aus diesem Komplex „etwa 13 offene Verfahren (tlw“ – teilweise – „mit Vorhabensbericht zur Enderledigung)“ anstehen.

Meine Frage ist: Wissen Sie, wie sich diese Situation im letzten Jahr verändert hat?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf kurz unterbrechen. Wir haben das Dokument noch nicht am Bildschirm. Ich weiß nicht, ob die Auskunftsperson es am Bildschirm hat.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Moment, bitte.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Also es sind die letzten zwei Seiten, die relevant sind. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Um zu Ihrer Frage zu kommen: Ich habe jetzt die letzte E-Mail, die ich an den Leitenden Staatsanwalt Gerhard Nogratnig geschrieben habe. Sprechen Sie die an? – Ja. Das war aus meiner Erinnerung, wenn mich nicht alles täuscht, aufgrund einer parlamentarischen Anfrage, aber ich bin mir nicht ganz sicher, was der Anlass seiner Nachfrage war. Es ist also eher eine Spekulation, aber das könnte durchaus damit zusammenhängen, und das sind nicht meine eigenen Wahrnehmungen, die ich da widergeben kann, sondern das sind selbstverständlich jene, die ich aus dem Team anlässlich solcher Berichtsaufträge, die ich da bekomme, erfrage, weil ich sie selbstständig nicht habe. Daher kann ich Ihnen auch nicht sagen, was sich seither entwickelt hat.

Es ist auch nicht so, dass sozusagen immer nur ein Verfahrensstrang immer nur aus einem Verfahren besteht, nicht? Da gibt es ja auch personenbezogene Zählungen. Es gibt vielleicht mehrere Personen, die in mehreren Verfahrensteilen in mehreren Verfahrenssträngen vorkommen. Es gibt vielleicht mehrere Anzeigen zu einem Verfahrenskomplex, und daher kann ich Ihnen hier seriös gar keine Antwort geben. Das ist jedenfalls auch nicht meine eigene Wahrnehmung gewesen, also ich sitze nicht da und durchstöbere den Akt und schaue mir das alles an, sondern ich frage selbstverständlich und hole mir die Informationen von den Sachbearbeitern.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich nehme das selbstverständlich zur Kenntnis, wiewohl ich sage, es ist nicht besonders befriedigend, dass niemand, der bisher hier im Ausschuss aus der WKStA ausgesagt hat, einen Überblick über das wesentliche Verfahren des Ausschusses geben kann. Ich hätte mir erwartet, dass so etwas in der Vorbereitung möglich sein sollte.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich bin zum Thema Einfluss auf Ermittlungen und Aufklärungsarbeit geladen worden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ja, die Einflussnahme: Da muss man ja wissen, wie viele Verfahren noch da sind, auf die Einfluss genommen werden kann, beziehungsweise - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist eine andere Einschätzung - -, die ich habe, danke.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihnen jetzt ein Schreiben des Dienststellenausschusses vom 17. Februar 2022 über die Vorgänge in der WKStA beziehungsweise diese Chatverläufe, die heute schon thematisiert worden sind, also die auch den Untersuchungszeitraum betreffen, vorlegen. Insbesondere war das dieser Chatverlauf, den Sie auch zum Anlass genommen haben, um der Soko Tape die Ermittlungen zu entziehen.

Haben Sie von diesem Brief Kenntnis?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also mir hat der Dienststellenausschuss gesagt, dass er ein Schreiben schickt. In die Formulierungen war ich nicht einbezogen, weil der Dienststellenausschuss ist ja eigentlich - - hat ja mit der Leiterin nichts zu tun.

Das ist von den Formulierungen, wie ich sehe, durchaus ähnlich im Inhalt, wie ich einen Bericht an das Ministerium geschrieben habe, der natürlich nicht als offener Brief - - Ich berichte nicht als offener Brief, ich berichte in einem Bericht an das Ministerium.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage war, ob Sie von diesem Brief Kenntnis haben. Das heißt, ob er Ihnen zugekommen ist.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, ich weiß es, weil es ja ein offener Brief war (Abg. Stocker: Ja!), also selbstverständlich weiß ich es, dass es gemacht wurde, ja – so, wie alle interessierten Österreicher.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hat es auf diesen Brief eine Reaktion von der Frau Bundesministerin gegeben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das weiß ich nicht. Da habe ich nicht nachgefragt. Ich bin nicht - - Dienststellenausschuss. Vielleicht, dass ich Ihnen das noch einmal sage: Der Dienststellenausschuss hat eine ähnliche Funktion wie ein Betriebsrat in einem Unternehmen. Ich bin die Leiterin der WKStA, also ich arbeite mit dem Dienststellenausschuss zusammen. Der Dienststellenausschuss hat laut Gesetz gewisse Kompetenzen: wo er beschäftigt sein muss, gefragt werden muss, in anderen Agenden informiert werden muss und dergleichen; aber welche Briefe er schreibt und ob er Antworten bekommt, das ist jetzt nicht eine Sache, die über den Tisch der Leiterin gehen muss – anders als das, was Sie mir heute vorgelegt haben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das habe ich gar nicht gemeint, aber in diesem Brief sind verschiedene Maßnahmen gewünscht, und wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, müssten Sie als Leiterin der Behörde davon zumindest in Teilen Kenntnis erlangen.

Daher ist meine Frage: Haben Sie hinsichtlich dieser vorgeschlagenen drei Punkte, die da genannt sind, eine Reaktion von der Frau Bundesministerin bemerkt oder haben Sie Wahrnehmungen, dass das umgesetzt wurde?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, ich kann es nur wiederholen: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke.

Wir haben heute schon mehrfach den Chatverlauf zwischen Fuchs und Poppenwimmer - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Darf ich vielleicht ergänzen, damit es vollständig ist: Ich habe gehört, dass es ein Gespräch geben soll und dass der Dienststellenausschuss zur Frau Bundesministerin eingeladen wurde. Ich weiß allerdings nicht genau wann.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wir haben mehrfach den Chatverlauf zwischen Fuchs und Poppenwimmer thematisiert.

Jetzt ist meine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen über die Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrer Behörde?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Grundsätzlich ist es so, dass ich selbstverständlich mit den Leuten im Gespräch bin. Das ist meine Aufgabe als Leiterin und natürlich muss ich mich darum kümmern, wie es allen geht. Das kann je nach Belastungssituation mit Berichtsaufträgen durchaus – mit dem Zeitaufwand, der dafür aufgewendet werden kann – kritisch werden. Ich habe in den letzten drei Jahren den Eindruck, dass meine eigene Aufgabe insbesondere durch die Erschwerungen der Ermittlungen im Ibizaverfahrenskomplex sehr eingeschränkt wahrnehmbar ist, weil ich ganz andere Aufgaben, die für eine Leitung einer Staatsanwaltschaft auch wichtig sind, fast nicht mehr durchführen kann.

Es wird auch immer schwieriger – das habe ich Ihnen erzählt –, sozusagen die Ermittlungen zu sichern, die Kollegen für Gespräche zur Verfügung zu stellen. Ich gehe davon aus, dass es leichter werden wird; in der letzten Zeit ist es auch tatsächlich besser geworden. Es ist natürlich die Aufgabe, die auf die Leitung jetzt zugekommen ist – durch ihr Agieren, durch den Untersuchungsausschuss, der ja eine sehr, sehr aufwendige, extrem aufwendige Situation für eine Staatsanwaltschaft in der Aktenlieferung und den aufgetragenen Auswertungen von Nachrichten ist, das betrifft auch die Leitungsebene –, ein sehr, sehr großer Aufwand.

Wir haben zusätzlich dann immer auch mit parlamentarischen Anfragen zu rechnen, für die wir im Rahmen des Berichtswesens die Grundlagen für die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin liefern müssen.

Da muss ich natürlich weiter gehen – und das geht auch über meinen Schreibtisch oder den meiner Stellvertreter –: Die Aufgaben im Management der WKStA, wozu auch das Thema gehört, das Sie angesprochen haben – also die Mitarbeiterzufriedenheit –, sind aufgrund dieser schwierigen Situation und Arbeitsbelastung insgesamt für die WKStA dermaßen ausufernd geworden, dass ich auch darum gebeten habe, dass das Leitungsteam verstärkt werden kann; und es ist dann auch ein dritter Erster Stellvertreter ausgeschrieben worden, der demnächst hoffentlich ernannt werden wird und wo ich davon ausgehe, dass wir uns auch diesen Agenden , die in der letzten Zeit ein bisschen in den Hintergrund gerückt sind, wieder vermehrt widmen können.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf bitten, dass man Ihnen das Dokument 1478 – das ist dieser berühmte Chatverlauf – einspielt und warte so lange mit meiner Frage, bis es auf dem Bildschirm ersichtlich ist.

So, ich glaube, Sie haben dieses Dokument jetzt auf dem Bildschirm, wenn ich das richtig sehe. Auf Seite 5, der vorletzte Chat, 28.6.19, von Frau Poppenwimmer an Fuchs: „Ilse setzt Sabrina unter Druck, weil sie den Entwurf ohne AV in ihrem Strafverfahren vorlegen will.“ (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

 

Können Sie diesen Chatverlauf mit irgendeiner Wahrnehmung in Verbindung setzen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich sehe das leider im Moment nicht. Auf Seite 5 haben Sie gesagt?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Seite 5, ganz unten, der vorletzte Chatverlauf, 28.6. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, ich kann dazu nichts sagen, ich weiß nicht, was ich darunter verstehen soll. Wer mich kennt – und ich glaube, ich habe Ihnen das auch ganz bewusst im Eingangsstatement gesagt –: Ich bin ein Mensch, der sehr gerne in harmonischen Arbeitsbeziehungen arbeitet, ich scheue mich allerdings auch nicht, dafür einzustehen, dass die Staatsanwaltschaft ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann, und scheue mich auch nicht, entsprechende Schritte zu setzen. Angenehm ist diese Arbeit nicht, und deshalb hoffe ich, dass wir das alles bald überwunden haben.

Dass ich jemals jemanden ohne eine sachliche Berechtigung unter Druck gesetzt hätte, ist mir fremd. Was in dem konkreten Fall damit gemeint ist, weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn Sie in diesem Dokument weitersehen – und ich sage, jetzt, von dieser Zusammenstellung, ist das die Seite 20, welche Seite das dann im Gesamtdokument ist, weiß ich nicht, aber der Chatverlauf ist nummeriert, und unten ist die Seite 20 von 137 –, da ist ganz unten, 1.7., ein Chatverlauf unter der Nummer 308. Da heißt es unter anderem: „Bei der WKStA rumort es. Einige sagen schon offen, dass sie nicht mehr lange dort bleiben wollen, sogar mancher GL“ – Gruppenleiter – „will nicht mehr... Vielleicht lässt sich die aufgestaute Wut sinnvoll für gemeinsame konstruktive Schritte nutzen!“

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sagen Sie mir bitte noch einmal die Nummer?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das ist das Dokument 1478 – dasselbe, von dem wir vorhin gesprochen haben. In diesem Chatverlauf gibt es unten eine Nummerierung: Von 137 Seiten ist das die Seite 20.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: 20?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Im Dokument wäre es die Seite 22 von 140 – das ist dann oben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind dann noch 10 Sekunden übrig.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, ich kann - - Also ich weiß nicht, worauf sich das bezieht, aber wenn man sagt: In „der WKStA rumort es“, dann ist das wahrscheinlich nicht nur eine Einzelwahrnehmung – was ja damit zu tun hatte, was wir für Schwierigkeiten mit der Fachaufsicht hatten. Ich habe sie schon oft erwähnt, ich möchte sie jetzt eigentlich nicht noch einmal nachvollziehen oder darstellen. Ja, das ist eine schwierige Situation für alle MitarbeiterInnen gewesen. Ich hoffe, dass es jetzt zu einem Besseren kommt, dass wir einen Schlussstrich ziehen können und dass wir auch daraus lernen können, dass so etwas nicht mehr passiert, und ein System schaffen können, wo es nicht mehr möglich ist oder wo diese - - wo unsachliche Einflussnahmen einfach nicht mehr stattfinden, damit die KollegInnen nicht mehr solchen Arbeitsumständen ausgesetzt sind.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Letzte Frage: Haben Mitarbeiter die WKStA seit Dezember 2017 verlassen – und gegebenenfalls: wie viele?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Seit Dezember 17 – das kann - -

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das ist der Untersuchungszeitraum.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, ja, ich weiß, worauf Sie anspielen – im Untersuchungszeitraum. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das, was ich Ihnen mit den Karenzierungen aufgezählt habe, das ist wahrscheinlich alles in diesem Zeitraum passiert: Also die Kollegen, die nach Liechtenstein gewechselt haben, kommen auch wieder zurück – das sind Zuteilungen. Die Kollegen, die zur Europäischen Staatsanwaltschaft gewechselt haben – das sind drei –: Da ist auch anzunehmen, dass sie zumindest teilweise nach ihren dortigen Tätigkeiten zurückkommen. Wir haben Elternkarenzen gehabt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ich kann es Ihnen auswendig sonst nicht sagen, ob wir Abgänge hatten. Es ist auf jeden Fall in der WKStA insgesamt ja zum Glück eine viel niedrigere Fluktuation als bei anderen Staatsanwaltschaften, weil in der WKStA grundsätzlich eher ältere, erfahrenere Kollegen arbeiten, die Karenzen sich daher – anders als bei den allgemeinen Staatsanwaltschaften, wo sehr viele jungernannte KollegInnen arbeiten – sehr in Grenzen halten. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor ich Abgeordneten Hafenecker das Wort zur Geschäftsordnung erteile, weise ich darauf hin, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.

Jetzt ist Herr Abgeordneter Hafenecker zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. Es gibt aus meiner Sicht dringenden Anlass für eine Sitzungsunterbrechung und eine kurze Stehung. Ich würde Sie bitten, die kurz einzuberufen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da ich auch ersucht wurde, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen, würde ich das tun, gleichzeitig allerdings, wie vorgeschlagen, eine Stehung einberufen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 19.26 Uhr bis 19.45 Uhr.)

*****

19.45

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf ersuchen, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir mit der Sitzung fortfahren können.

Die nächste Fraktion an der Reihe ist diejenige der SPÖ. Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir untersuchen die Einflussnahme auf Ermittlungen. Jetzt wissen wir, dass seit März 2021 die sogenannten Kloibmüller-Chats der Staatsanwaltschaft Wien vorliegen. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe insofern Wahrnehmungen – das sind keine unmittelbaren –, als ich aus den Medien entnommen habe, dass dort – genau das, was Sie gesagt haben – diese Chats schon seit längerer Zeit vorhanden sind und ein Stick gefunden wurde. Also diese Medienberichterstattung ist mir bekannt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass die Ermittlungen, die Sie jetzt eingeleitet haben, die Herr Sobotka ja selber öffentlich gemacht hat, auf einer Anzeige vom 19. März dieses Jahres basieren?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich möchte noch einmal sagen, wir haben bis jetzt ja - - Sie wissen, wir haben so einen Datenstick mit Anzeigen bekommen. Das haben wir bis jetzt nicht dem Untersuchungsausschussthemen und -zeitraum  Zeitraum müsste man eher sagen  zugeordnet, weil es sich um Daten handelt, die ja vor dem Zeitraum des Untersuchungsausschusses liegen, weil es ja offenbar um einen verlorenen Datenträger gegangen ist, der zu diesem Zeitpunkt, als der Untersuchungsausschusszeitraum noch nicht begonnen hat, schon verloren war. Also verloren, ich meine, untergangen oder - -, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Mir geht es ja um die Einflussnahme auf die Ermittlungen der StA Wien - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kann ich aber nicht beurteilen, Herr - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das weiß ich schon, das ist mir schon klar. Das will ich Ihnen ja auch gar nicht antun. Für mich stellt sich nur die Frage: Eine Staatsanwaltschaft braucht ein Jahr und macht gar nichts und eine andere braucht zehn Tage? Deswegen interessiert mich, ob Sie Wahrnehmungen haben, wie kompliziert das war, aus diesem Stick die Sachverhalte derartig zu extrahieren, dass Sie hier einen Anfangsverdacht sehen. Ich meine, entweder Sie sind die Wunderwuzzibehörde, oder die Staatsanwaltschaft Wien macht ihre Arbeit nicht. Das ist jetzt einmal meine Hypothese. Und dann ist natürlich die Frage: Gibt es einen Einfluss dahinter?  Das können Sie natürlich nicht beantworten, aber deswegen meine Frage an Sie: Stimmt das, dass sie aufgrund einer Anzeige vom 19. März, als Ihnen dieser Stick übermittelt wurde, in wenigen Tagen in der Lage waren, ein strafrechtlich relevantes Tatsachensubstrat, herauszudestillieren.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich weiß jetzt nicht auswendig, ob es der 19. März war, - - möchte noch einmal sagen, dass ich der Meinung bin, hier gibt es kein Thema für mich hier im Untersuchungsausschuss, weil der Themenkomplex, zu dem ich geladen bin, davon nicht betroffen ist. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na schon, weil das die Einflussnahme auf Ermittlungen ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich habe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Stocker. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir können das meiner Meinung nach überall erörtern, aber nicht hier, und zwar deshalb, weil die Frage, wie lange die Schöpfung eines Anfangsverdachts gedauert hat, außerhalb  jedenfalls außerhalb!  des Untersuchungszeitraumes liegt und sich auf einen Vorfall bezieht, der ebenfalls außerhalb, nämlich vor Beginn des Untersuchungszeitraumes liegt. (Abg. Krainer hebt die Hand.) Das heißt, diese Frage, was in der Staatsanwaltschaft Wien passiert ist, kann ja, glaube ich, die Auskunftsperson auch schwer beantworten. Das alles sind Dinge, die hier meines Erachtens nicht Untersuchungsgegenstand sind.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zweifellos, glaube ich, ist Untersuchungsgegenstand die Einflussnahme auf Ermittlungen: Wenn im März 2021 der Staatsanwaltschaft Wien Daten zugänglich sind, nämlich die sogenannten Kloibmüller-Chats, und sie Ermittlungen machen oder auch nicht und wir hier uns natürlich anschauen können, ob es eine Einflussnahme auf diese Ermittlungen gab oder nicht, dann ist das zweifelllos Untersuchungsgegenstand. Und meine Frage, die ich jetzt an die Auskunftsperson habe, ist, wie schwierig das ist, aus diesem Datenstick strafrechtlich relevante Sachen herauszudestillieren – denn offenbar schafft das die WKStA in wenigen Tagen, was die StA Wien in vielen Monaten nicht schafft. Da stellt sich für mich natürlich die Frage, ob es da dann eine Einflussnahme gab oder nicht. Die kann ich jetzt noch gar nicht feststellen, aber als Untersuchungsausschuss muss ich doch feststellen können, dass das jetzt offenbar wirklich in wenigen Tagen geht.

Deswegen, glaube ich, ist die Frage natürlich in direktem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, denn: Zwei Behörden haben dieselbe Datenbasis. Die eine Behörde schafft es in wenigen Tagen, offenbar ein Strafverfahren einzuleiten, unter anderem gegen den jetzigen Präsidenten des Nationalrates, und eine andere schafft es in Monaten, überhaupt nichts auf die Reihe zu bringen. Das muss man im Untersuchungsausschuss auch feststellen können.

Insofern würde ich die Auskunftsperson ersuchen, diese Frage zu beantworten, ob es stimmt, dass sie nur wenige Tage gebraucht haben, um hier ein strafrechtlich relevantes Tatsachensubstrat aus den Daten herauszuarbeiten. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich noch einmal Herr Abgeordneter Stocker zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Mir ist schon wichtig, hier auch festzuhalten, nämlich auch für das Protokoll: Kollege Krainer insinuiert, dass die Staatsanwaltschaft Wien sich hier Versäumnisse hätte zuschulden kommen lassen, und in der WKStA ist es dann ganz schnell gegangen.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man bei der Prüfung eines Sachverhaltes auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Nicht jeder Staatsanwalt muss den gleichen oder überhaupt einen Anfangsverdacht sehen. Vielleicht liegt es auch daran, dass die WKStA sehr schnell einen Anfangsverdacht sieht und auch sehr schnell ein Verfahren eröffnet. Das könnte zumindest die Statistik, die ich kenne, glauben lassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um ihre Einschätzung ersuchen. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich gebe Herrn Abgeordneten Stocker insofern recht, dass es natürlich juristische Einordnungen immer an sich haben, dass man zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen kann.

Wenn ich aber die Frage des Herrn Abgeordneten Krainer zu beurteilen habe, dann ist die Frage, warum die eine Staatsanwaltschaft länger als die andere braucht, nicht mit dem Untersuchungsgegenstand und der Fragestellung an die Frau Auskunftsperson zu vereinbaren. Sie können, wie wir es vorhin besprochen haben, die Frage stellen, ob es Wahrnehmungen dazu gibt, dass es Einflussnahmen auf Ermittlungen gegeben hat. Das hat die Frau Auskunftsperson meiner Meinung nach beantwortet. Eine darüber hinausgehende Frage würde mit dem Beweisthema 3 nicht vereinbar sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Dann ersuche ich, in Richtung der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin die Frage zu ergänzen oder zur Kenntnis zu nehmen, dass sie möglicherweise bereits beantwortet wurde.

*****

Ich ersuche nun, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass die Staatsanwaltschaft Wien die Kloibmüller-Chats gar nicht zum Akt genommen hat?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kann ich Ihnen - - Ich bin nicht in der Staatsanwaltschaft Wien. Es gilt das, was ich Ihnen vorhin gesagt habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist Ihnen ja vorhin ein Amtsvermerk vom 4.1.2022 vom Staatsanwalt vorgelegt worden – Staatsanwalt Moritz; der hat das, glaube ich, übernommen von Schneider. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Jetzt scheint mir das durchaus nicht unüblich zu sein, dass man sagt, da sind ganz viele Daten und die sind nicht alle strafrechtlich relevant, aber wäre es dann nicht normalerweise so, dass man einen Auftrag gibt, die vorhandenen Daten nach strafrechtlicher Relevanz zu prüfen und nicht einfach zu sagen: Bah, die gebe ich nicht in den Akt!?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Erlauben Sie mir bitte, dass ich das wie folgt beurteile oder dazu aussage: Ich kann es nicht beurteilen, weil ich das Strafverfahren der StA Wien inhaltlich gar nicht kenne und daher überhaupt nicht weiß, nach welchen Kriterien hier eine Auswertung vorzunehmen wäre oder zu welchem konkreten Bezugspunkt das Beweismittel gekommen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in dieser Frage in irgendeiner Art und Weise einen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Wien gepflegt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Noch einmal: Da kann ich mich auf das berufen, was ich vorhin gesagt habe. Da geht es um unser Verfahren – unter anderem –, das Sie angesprochen haben, und dieses Verfahren ist, denke ich, nicht von dem Thema, zu dem ich geladen bin, umfasst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber das der Staatsanwaltschaft Wien ist schon vom Thema umfasst.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kann ich aber nicht beurteilen, weil ich diesen Akt ja nicht kenne.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber ob Sie in dieser Frage einen Austausch mit der StA Wien gepflegt haben.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also da bitte ich: Um mich auch abzusichern, wenn ich da irgendwas sage, möchte ich bitte gerne die Entscheidung der Frau Verfahrensrichterin.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Inwiefern hat das jetzt mit dem Beweisthema 3 zu tun, ob die Frau Leitende Staatsanwältin einen Austausch mit der StA Wien gepflogen hat? Ich bitte Sie, mir oder uns das zu erläutern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Beweisthema 3 ist die Einflussnahme auf Verfahren. Dieses Verfahren ist im Untersuchungszeitraum begonnen worden, nämlich bei der StA Wien, und da ist natürlich die Frage, ob es einen Austausch gab zwischen der WKStA und der Stelle, die das Verfahren – das dem Untersuchungsgegenstand unterliegt – führt. Ich halte das jetzt auch nicht für eine ungehörige Frage.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nein, es ist keine ungehörige Frage, aber nichtsdestotrotz ist diese unmittelbare Fragestellung nicht mit dem Beweisthema 3 in Einklang zu bringen, wenn Sie sie nicht näher erläutern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die nähere Erläuterung ergibt sich ja ... (Dem Redner wird kurz das Mikrofon abgeschaltet.) – Dieser nähere Zusammenhang ergibt sich ja dann oft erst aus der Beantwortung, denn (dem Redner wird neuerlich das Mikrofon abgeschaltet) – wenn ich ausreden dürfte? – wenn es keinen Austausch gab, dann gibt es keine Information darüber, aber wenn es einen Austausch gab, dann ist natürlich für uns der Inhalt dieses Austausches interessant und die Informationen, die zum Beispiel die WKStA von der StA Wien zu diesem Fall – der zweifellos im Bereich des Untersuchungsgegenstandes ist, beziehungsweise das Verfahren der StA Wien – bekommen hat. Insofern hat die Auskunftsperson eventuell Wahrnehmungen dazu – oder auch nicht, das weiß ich ja nicht. Insofern ergibt sich das ja aus der Antwort.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich noch Herr Abgeordneter Stocker zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Krainer hat jetzt mehrfach wiederholt, dass „zweifellos“ das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien Gegenstand dieser Untersuchung ist. – Zweifellos ist es das nicht, denn ein Verfahren, das im Untersuchungszeitraum geführt wird, sich aber nicht auf einen Umstand oder auf einen Sachverhalt bezieht, der vor dem Untersuchungszeitraum verwirklicht worden ist, ist meines Erachtens gar nicht mehr umfasst.

Letztlich ist es aber auch so, dass die Frage zu wenig präzise ist, denn ein Austausch kann vielerlei sein, und ein Austausch müsste zumindest präzisiert werden und der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und dem Untersuchungszeitraum, was den Austausch betrifft, hergestellt werden. Ein Austausch kann über alles Mögliche erfolgen, das muss nicht zwangsläufig hier im Ausschuss von Interesse sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Erstens möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich Ihnen (in Richtung Abg. Krainer) manchmal das Mikrofon weggenommen habe, weil mir das nicht so geläufig ist, dass Ihnen dadurch das Mikrofon weggenommen wird. Ich beziehe mich einfach darauf: Sie haben eine klare Frage an die Frau Leitende Staatsanwältin gestellt. Die Frau Leitende Staatsanwältin hat klar darauf geantwortet, sie hat keine Wahrnehmungen dazu, dass es eine Einflussnahme auf das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegeben hat.

Daher müssten Sie mir jetzt irgendwelche Anhaltspunkte klarmachen, warum ein Austausch zwischen StA und Leitendem Staatsanwaltschaft einen Hinweis darauf geben könnte, dass es eine solche Einflussnahme gegeben hat, obwohl die Frau Leitende Staatsanwältin das schon verneint hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Aber das ist ja der Sinn und Zweck von Befragungen, das Unbekannte zu erfahren. Wenn ich hier immer nur Fragen stellen würde, auf die ich die Antwort schon vorher kenne, dann wäre das ziemlich fad. Dann könnte ich mir die Frage ja immer gleich selber beantworten.

Spekulativ kann ich Ihnen jetzt zehn Sachen sagen, wieso das der Fall sein könnte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Aber nicht, wenn Sie nicht der Frau Leitenden Staatsanwältin eine falsche Aussage unterstellen oder eine falsche Antwort unterstellen.

Sie hat vorhin gesagt, sie hat keine Wahrnehmungen dazu, dass es eine Einflussnahme gegeben hat. Wenn Sie das nicht glauben, müssen Sie bitte einen konkreten Hinweis – und nicht eine Spekulation, eine Erkundungsbeweis-Spekulation, sondern einen konkreten Hinweis – nennen, warum eine solche Wahrnehmung bei der Frau Leitenden Staatsanwältin da sein sollte. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordnete Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, ich soll ja das, was die Frau Verfahrensrichterin gerade gesagt hat, beantworten.

Also der konkrete Hinweis ist relativ einfach: Es kann ja jemand etwas beobachten, ohne dass er das ganze Bild dahinter sieht, aber trotzdem ist das Indiz, das er sieht, entscheidend für die, die die vielen anderen Indizien auch sehen. Insofern kann natürlich die Frage, ob es einen Austausch gab, ob es eine Kommunikation gab und was der Inhalt dieser Kommunikation war, für uns einfach interessant sein.

Alleine dass eine Staatsanwaltschaft zwölf Monate auf derartigen Daten sitzt – und uns ist ja auch bis heute nicht bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz überhaupt geprüft hätte –, deutet darauf hin, dass es hier zumindest aus parlamentarischer Sicht nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist für mich jedenfalls einmal etwas sehr Verdächtiges, und deswegen will ich nur die Wahrnehmungen der Auskunftsperson haben.

Ich unterstelle der Auskunftsperson überhaupt nichts. Also ich unterstelle ihr gar nicht, dass sie Wahrnehmungen hat, die sie jetzt verschweigt, sondern sie will ja nur wissen, ob das hier überhaupt Untersuchungsgegenstand ist.

Das, worüber man wahrscheinlich debattieren kann, ist, ob das Verfahren, das die WKStA führt, Untersuchungsgegenstand ist. Das, was meiner Meinung nach aber jedenfalls außer Streit stehen sollte, ist, dass das Verfahren der StA Wien zweifellos im Untersuchungszeitraum liegt und die Frage der politischen Einflussnahme oder der Einflussnahme auf Ermittlungen der Justiz – und das ist ja wohl ein Ermittlungsverfahren – verfahrensrelevant ist. Und der politische Bezug, nämlich dass es hier um mutmaßliche ÖVP-Korruption geht, ist wohl auch unbestritten.

Insofern ist das Verfahren der StA Wien meiner Meinung nach ohne Zweifel Untersuchungsgegenstand. Deswegen sind Wahrnehmungen, die sie dazu hat, immer hier abzufragen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich noch einmal Herr Abgeordneter Stocker zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Krainer macht hier in diesem Rahmen etwas, was ich wirklich zurückweisen muss.

Da geht es überhaupt nicht um ÖVP-Korruption, sondern da geht es um ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs. Da gibt es einmal keinen Zusammenhang mit irgendeiner ÖVP-Korruption, der sich daraus erhellt – zumindest mir nicht.

Das, was hier passiert, ist, dass Herr Kollege Krainer sagt, bei der StA Wien geht es nicht mit rechten Dingen zu. Das ist die Unterstellung eines Amtsmissbrauchs, und ich wäre damit sehr vorsichtig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wieso gehen wir nicht nach der parlamentarische Praxis vor und machen eine Stehung, sobald eine Person sich in einer Geschäftsordnungsdebatte zweimal zu Wort meldet?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ist eine Stehung gewünscht? – Eher nicht.

Ich glaube, meine Frage nach weiteren Geschäftsordnungsbeiträgen hat den Hintergrund, dass zum einen die Frau Verfahrensrichterin jetzt bereits mehrmals festgestellt hat, dass diese Frage nicht zulässig ist, und zum andern die Frau Leitende Staatsanwältin, die Auskunftsperson diese Frage nach einer Wahrnehmung von Einflussnahmen bereits beantwortet hat.

Deswegen stelle ich jetzt nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin die Unzulässigkeit der Frage fest.

*****

Ich ersuche Sie, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu dem Verfahren, das die StA Wien hier geführt hat oder führt? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Neuerlich zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das habe ich schon beantwortet: Ich habe dazu keine Wahrnehmung, und ich kenne den Verfahrensgegenstand nicht im Detail. Ich kenne das, was in den Medien bekannt geworden ist, und das ist keine Wahrnehmung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sofern die Wortmeldung zur Geschäftsordnung noch aufrecht ist, gelangt jetzt Herr Abgeordnete Stocker zur Geschäftsordnung zu Wort.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Da sich jetzt etwas wiederholt, was ich ja schon gut kenne, dass, ganz wurscht, ob eine Frage zugelassen wird oder nicht, Herr Kollege Krainer sie so oft wiederholt, bis sie irgendwann vielleicht doch beantwortet wird, würde ich ersuchen, dass man diese Fragen auch gleich, wenn sie gestellt werden, geschäftsordnungsmäßig durch die Verfahrensrichterin einschätzen lässt und dementsprechend behandelt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordnete Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Auch unser Anwalt aus Wiener Neustadt, der geschätzte Kollege Stocker, kann doch wenigstens die Ohren spitzen.

Die Frage A, die nicht zugelassen wurde, war, ob es einen Austausch gegeben hat. Jetzt war die Frage, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen hat. – Das sind zwei verschiedene Fragen!

Wenn es schon keine unterstellenden Fragen gibt, sollte man auch keine unterstellenden Ausführungen zur Geschäftsordnung machen, Herr Abgeordneter Stocker. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Also laut Rückfrage bei der Frau Verfahrensrichterin und auch meiner Wahrnehmung nach hat die Auskunftsperson die Frage nach Wahrnehmungen bereits zweimal beantwortet.

*****

Ich würde ersuchen, mit einer Frage, die vom Beweisthema gedeckt ist, mit der Befragung fortzufahren. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Fragen sind immer vom Beweisthema gedeckt, sonst würde ich sie hier nicht stellen.

Ich darf einen weiteren Akt, und zwar mit der Nummer 7561, vorlegen – vielleicht kann man das elektronisch machen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Kennen Sie diesen Akt? – Vielleicht zur Erklärung: Es geht hier darum, dass die Soko Tape da eine Zeitleiste aufgestellt hat – wie sie errichtet wurde, wann es welche Anordnung von welcher Staatsanwaltschaft gab, bis zur Präsentation des Videos.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Pardon, das ist das erste Mal, dass ich diese Aufstellung so sehe. Ich kenne diesen Akt, in dem diese Aufstellung beinhaltet ist, nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Spannende daran ist, dass hier vermerkt ist, dass es eine Ermittlungsanordnung der WKStA gibt, das Ibizavideo herbeizuschaffen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Von der habe ich heute auch schon gesprochen. (Abg. Krainer: Ja!) Die hat es gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von der StA Wien finde ich in diesem Akt aber keine Anordnung, das Video festzusetzen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kann ich nicht beurteilen, weil ich das jetzt in der Schnelligkeit nicht alles durchschauen kann, ob das tatsächlich so ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es gibt hier nur Anordnungen für Hausdurchsuchungen, für spezielle, aber nicht, das Video herbeizuschaffen; und trotzdem informiert die Soko nicht den, der angeordnet hat, das Video herbeizuschaffen, wie das die StPO vorsieht, darüber, dass das Video jetzt tatsächlich beschafft wurde, sondern nur die StA Wien, die überhaupt niemals – also jedenfalls gemäß dieser Aufstellung – eine Anordnung gegeben hat, das Video herbeizuschaffen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich verlasse mich jetzt natürlich darauf, was Sie sagen, ich kann das in der Schnelligkeit jetzt nicht einordnen, ob das die Staatsanwaltschaft Wien tatsächlich nicht gemacht hat; ich weiß das aber auch nicht.

Ich kann dazu nur das wiederholen, was ich eh schon eingangs oder auf die verschiedenen Fragestellungen gesagt habe: Natürlich ist das einer der Punkte gewesen, der in der Zusammenarbeit mit der Soko sehr, sehr unangenehm war, weil das nicht dem kooperativen Modell entspricht, wie das stattgefunden hat, und aufgrund der jüngst bekannt gewordenen Nachrichten ja auch – für mich zumindest ablesbar – eine gewisse Motivation, warum das so stattgefunden hat, herauslesbar wäre in die Richtung, dass das Interesse für die Medienarbeit halt hier überwogen hat. Das halte ich bei einem Ermittlungsverfahren eigentlich in jeder Hinsicht für falsch und schlecht.

Ich kann nur sagen, es ist mir auch noch nie untergekommen, dass man eine Ermittlungsanordnung zur Sicherstellung von irgendwelchen Dingen in einem Strafverfahren schreibt, und dann werden die sichergestellt und die Staatsanwaltschaft erfährt es nicht. Das ist ja geradezu absurd.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist auch rechtswidrig.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kommt dazu: dass wir natürlich bestimmte Regeln haben, innerhalb welcher Zeiträume solche Mitteilungen gemacht werden müssen.

Das ist ja besonders schwierig gewesen, wenn man von diesen Einschränkungen oder Beeinflussungen der Arbeit der WKStA sprechen möchte, weil wir in diesem Zusammenhang ja auch eine Twitter-Tätigkeit des Leitenden Oberstaatsanwalts Fuchs gesehen haben, der sich in diesem sozialen Medium darüber geäußert hat – nämlich im Anschluss daran, wie die Kritik aufgekommen ist, dass die WKStA diesen Fund nicht gemeldet bekommen hat – und getwittert hat – ich weiß jetzt nicht den genauen Wortlaut, aber es ist so in die Richtung gegangen –, dass es für eine Sonderkommission natürlich schon einen gewissen Spielraum gibt, innerhalb welcher Zeit das vorzulegen ist.

Das ist für mich deshalb so bemerkenswert gewesen, weil es falsch war, in dem Sinne, weil: Es ist zwar richtig, dass es einen solchen Spielraum gibt, aber der ist im konkreten Fall gar nicht anwendbar gewesen, weil die Zeit schon längst überschritten war und es zwischenzeitlich auch Berichte gegeben hat. Ich habe das schon als sehr tendenziös empfunden in Richtung einer Loyalitätsbekundung, nicht gegenüber der nachgeordneten Staatsanwaltschaft, sondern gegenüber der Soko; aber wir haben ja zuletzt eine solche Loyalitätsbekundung auch in die andere Richtung, gegenüber der Fachaufsicht, in einem anderen Chat vom Leitenden Oberstaatsanwalt gelesen.

Also das ist der Grund, warum ich mich dazu verstanden habe, zu sagen, ich bin der Meinung, Loyalität sollte nie den Personen gelten – das ist einfach grundsätzlich falsch –, muss immer an die Aufgabe gerichtet sein und letztlich an das, was unsere Aufgabe ist, also an das Amt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Laut dieser Aufstellung wurde bereits am 23. April über die Pressearbeit gesprochen. Es wurde am 20. April das Video festgesetzt, am 21. April wurde der nicht zuständige Staatsanwalt Bernd Schneider fernmündlich informiert, und am 23.4. wurde dann bereits die Pressearbeit festgelegt. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Ist das ein üblicher Vorgang?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Noch einmal: Ich kann nicht beurteilen, was bei anderen Staatsanwaltschaften üblich ist. Ich weiß, dass wir in wichtige Schritte auch immer die Medienstelle einbeziehen, dass sie informiert ist. Wenn es entsprechende Anfragen gibt, dann ist es so, dass es notwendig ist, dass die Medienstelle entsprechend reagieren kann.

Das ist letztlich eine Frage, wie man das aufarbeitet, und das ist ja teilweise auch Ihre Aufgabe, sicherlich, aber teilweise auch polizeiintern: wie diese Vorgänge abgelaufen sind, und ob das richtig ist oder nicht. Wie das innerhalb der Polizei sonst stattfindet, dazu kann ich gar nichts sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Am 25. Mai steht: „Information HGS“. „Über Auftrag HGS wurde vereinbart keine Pressekonferenz, sondern eine Presseaussendung in Abstimmung mit der StA Wien zu organisieren“. – Ich nehme an, damit ist gemeint: Generalsekretär im Innenministerium. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Sie selber wurden erst am 29. Mai, also zwei Tage nach der Pressekonferenz, informiert. Stimmt das?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das weiß ich jetzt nicht mehr, ob das zwei Tage - -, also wir haben es jedenfalls aus den Medien erfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier in der Aufstellung der Soko meinen sie eben, dass sie am 29. Mai einen Bericht an die WKStA gegeben hätten, das erste Mal, zu dem Video; in ihrer eigenen Aufstellung. Das ist zwei Tage nach der Pressekonferenz, und wie gesagt: Am 20. April wurde das Video fest- - Wie sagt man? (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Sichergestellt!) – Sichergestellt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe jetzt die Frage vielleicht überhört.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, dass Sie überhaupt erst zwei Tage, nachdem das quasi über eine koordinierte Pressearbeit bekannt wurde, das erste Mal einen schriftlichen Bericht von der Soko bekommen haben, dass die Sicherstellungsanordnung, die Sie bereits im Juni 2019, glaube ich, am 24. Juni – oder so – 2019 - -

Quasi: Die WKStA sagt am 24. Juni 2019: Liebe Soko, bitte stellt dieses Video sicher! – Sie stellt es am 20. April sicher und informiert die WKStA von der Sicherstellung erst am 29. Mai.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist bereits um 21 Sekunden überschritten. Ich ersuche, diese Frage noch zu beantworten, und dann ist der nächste Fragesteller an der Reihe.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich kann insofern antworten, als ich sagen kann: Das sind die Daten, die ich als solche das erste Mal sehe. Ich kannte diese Aufstellung und Zeitabläufe natürlich nicht; ist für mich auch nicht besonders relevant, weil ich glaube, die Prüfung, wie das alles abgelaufen ist, obliegt mir ja gar nicht. Ich kann sagen, was uns auffällig war, was uns für die Ermittlungen geschadet hat; und ob das dann sonstige Konsequenzen hat und in irgendeiner Form einer Prüfung zugeführt wird: Davon gehe ich aus, aber darauf habe ich auch keinen Einfluss.

Das ist aber natürlich alles – diese Auffälligkeiten, die ich Ihnen berichtet habe – mit ein Grund, warum ich der Meinung bin, dass dieser Schritt, der jetzt mit dem Entzug der Ermittlungsaufträge gesetzt wurde, notwendig war – und deshalb von mir auch gesetzt wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nächste Fraktion: An der Reihe ist die FPÖ. Frau Abgeordnete Fürst ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich hätte nur eine Frage. Ich komme noch einmal auf den Brief zurück, der vorhin ausgeteilt wurde, vom neuen Soko-Leiter Csefan an Sie, in dem er auf die Entziehung der Ermittlungsaufträge reagiert. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Auf der dritten Seite im letzten Absatz meint er, dass man Ihre Vorwürfe – Vertrauensverlust und so weiter – sozusagen leicht hätte beheben können, wenn es zu einem Zusammentreffen gekommen wäre. Er schreibt da, dass er am 11.11.2021 ein Ersuchen gestellt hat.

Da wäre nur meine Frage: Hat er Sie da kontaktiert oder wie ist das abgelaufen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also vielleicht zwei Themen, die ich dazu beantworten kann, das Erste ist der konkrete Absatz zu diesem Treffen. Ich habe das schon erwähnt, dass es tatsächlich so war, dass ich dann natürlich auch im Team nachgefragt habe. Also mich persönlich hat er nicht kontaktiert, aber es hat einen Kontakt zu unserem Teamleiter gegeben, bei dem es - - Nach den Informationen, die ich mir von ihm geholt habe, ist es so gewesen, dass es darum gegangen ist, ob es in unserem Sinne ist, dass das BAK und die Soko Tape verschiedene Daten austauschen, so wie ich das schon vorhin gesagt habe. Unser Teamleiter hat dann keine Notwendigkeit gesehen, dass tatsächlich ein Besprechungstermin zustande kommt, weil das im kurzen Weg bereits telefonisch abgeklärt werden konnte.

Ich möchte aber zu dem (auf die Unterlagen deutend) vielleicht auch noch dazusagen: Ja, es ist immer ein Thema gewesen, auch in den Besprechungen, die jetzt stattgefunden haben, man hätte das vorher – ich glaube, das habe ich in meiner vorigen Antwort an den Herrn Abgeordneten schon gesagt – besprechen müssen. Ich meine, da kann man schon sagen: Ja, grundsätzlich ist das in Österreich eine gute Tradition, dass man über vieles zunächst einmal spricht, vielleicht sogar in einem Arbeitskreis, und dann muss man sich alle Seiten anhören – alles hat immer mehrere Seiten –, und dann spricht man vielleicht noch einmal, und dann wird das Problem dadurch gelöst, dass es entweder zerredet ist oder jemand zermürbt ist. Das ist manchmal gut und manchmal auch wirklich richtig, das kommt eben auf die Situation an.

Wir haben hier ein Ermittlungsverfahren, wo ich der Meinung bin, es geht um eine Anscheinsproblematik, und da hat es überhaupt keinen Zweck, dass mir irgendjemand sagen würde, diese Einschätzung wäre falsch, weil: Ich war da – zum Beispiel – nicht dabei!, oder – also alles das, was in den Chats vorgekommen ist –: Ich habe darüber keine Verantwortung! – Das ist eben nicht die Frage, die ich zu beurteilen habe. Als Leiterin der Staatsanwaltschaft habe ich die Ermittlungsverfahren zu schützen, und die Frage hat sich für mich ausschließlich darum gedreht: Besteht hier ein Anschein?

Der jetzige Leiter war schon damals von Beginn an, auch wie Holzer Leiter war, operativer Leiter. Er trägt damit für mich eine Mitverantwortung für das, was passiert ist, letztlich. Ob er es wirklich gemacht hat oder was immer, ist gar nicht die Frage und gar nicht das Thema. Und ich denke, hier ist es schon eine Sache - -, da nützt nichts, wenn mich wer zu überzeugen versucht, dass das falsch ist. Das ist überhaupt kein Thema einer Besprechung aus meiner Sicht, weil es nicht darum geht, dass man bespricht, wie man weiter zusammenarbeitet, wenn es um das Kooperationsmodell geht, mit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei, welche Stränge von mir aus gemacht werden, also strategisch, oder - - einzelne Ermittlungshandlungen erörtert werden, die notwendig sind.

Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht aus meiner Sicht darum, einen klaren Schlussstrich zu setzen unter die Belastung dieses Verfahrens, dass das aufhört, dass es ein Ende hat und wir sagen können, es gibt diese Belastung nicht mehr; und ich glaube, dass das letztlich auch im Interesse der Kriminalpolizei ist.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, das wäre es vorerst. – Ich würde die Zeit mitnehmen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt aber meines Wissens noch keine Vereinbarung über eine mögliche dritte Fragerunde, sondern das wird erst am Ende der zweiten Fragerunde entschieden werden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Na, dann verzichte ich, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank. Damit ist die Fraktion der Grünen an der Reihe. Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich komme zum Verfahren 10 St 3/21m, das ist ein Verfahren gegen Gernot Blümel. Da war ja auch die Dienstaufsichtsbeschwerde der Finanzprokuratur Gegenstand. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Wie ist das Ganze abgelaufen? Wie kam es dazu? Also es geht ja auch um Herrn Weratschnig, da gab es ja dann eine Beschwerde vonseiten der Finanzprokuratur hinsichtlich der Führung als Beschuldigter. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Die habe ich wohl, aber nicht mehr sehr, sehr gut in Erinnerung. Ich weiß aus meiner Erinnerung, ohne dass Sie mir das Dokument vorlegen, jetzt eigentlich – insofern –, dass es diese Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben hat. Die Beschwerde hat sich meiner Erinnerung nach darum gedreht, dass überhaupt eine Verdachtsprüfung, eine Anfangsverdachtsprüfung in diese Richtung betreffend Finanzprokuratur stattgefunden hat – glaube ich, vermute ich jetzt.

Ich gehe davon aus, dass wir das wie jede andere Aufsichtsbeschwerde behandelt haben und eine entsprechende stellungnehmende Berichterstattung gemacht haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Genau, das ist das Dokument 3451, Seite 100. Wir versuchen es gerade noch einzuspielen, deswegen versuche ich das noch ein bissel hinauszuzögern. Es geht ja darum, dass vonseiten der WKStA die Nennung von Wolfgang Peschorn als Beitragstäter sozusagen begründet worden ist. Haben Sie eine Wahrnehmung, wie es dazu gekommen ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also noch einmal: Ich glaube, es war eine Verdachtsprüfung. Es ging nicht um einen Beschuldigtenstatus. Es ist eine Anfangsverdachtsprüfung gewesen – Verdächtiger, also angezeigter Verdächtigter, ist noch kein Beschuldigter –, und warum das so ist, das weiß natürlich am besten der Sachbearbeiter, das ist der Kollege, den ich auch im Zuge der Beantwortung dieser dienstaufsichtsrechtlichen Frage natürlich einbezogen habe und dessen Antworten dann in meinen Bericht immer einfließen.

Natürlich prüfe ich das dann selber auch, ob seine Stellungnahme nachvollziehbar ist – er hat ja in einem Dienstaufsichtsverfahren auch immer das Recht zu einer Stellungnahme –, und letztlich bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass der Kollege zu Recht so agiert hat, dass diese Prüfung erforderlich ist, und das haben wir dann auch berichtet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie ist dann mit dieser Beschwerde von der Finanzprokuratur weiter verfahren worden innerhalb der WKStA? Sie wurde geprüft?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, und wir berichten dann das Ergebnis an die Oberstaatsanwaltschaft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, das ist noch ein laufendes Verfahren, oder laufende Prüfung?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Über diese Dienstaufsichtssache ist das für mich beendet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und der aktuelle Stand des Verfahrens?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Der aktuelle Stand des Verfahrens, deshalb habe ich jetzt so gezögert, weil ich geglaubt habe, Sie fragen das – das weiß ich jetzt im Konkreten nicht. Ich glaube, dass es beendet wird – ah, ist, Pardon! –; bin mir jetzt ein bissel unsicher, möchte mich nicht festlegen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Herr Peschorn Sie oder die WKStA irgendwie kontaktiert?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Mich? – Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kein persönlicher Brief, ein E-Mail? Sonst irgendetwas an Sie oder an irgendwelche anderen Mitglieder der WKStA?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ist mir jetzt nicht in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich möchte Sie noch zu den Ermittlungen rund um Wirecard abfragen. Da gab es ja auch einen Zufallsfund Ihres Oberstaatsanwalts Purkart, ich glaube, 15 HSt 1/20y war das Verfahren diesbezüglich bei der WKStA.

Gibt es da noch weitere Fälle, die aktuell in der Causa Wirecard ermittelt werden, oder noch Zufallsfunde, sonstige Verfahrensschritte, die eingeleitet worden sind? Weil ich weiß, dass die WKStA hauptsächlich nur, glaube ich, Amtshilfeersuchen macht, aber gibt es auch Verfahren in diesen Causen? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Wirecard: Also es gibt zum Beispiel hier - - Zur Geschäftsordnung!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter.

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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Also es gibt natürlich einige Verfahren, die auch hier bearbeitet worden sind, das ist zum Beispiel der Maulwurfakt, da ging es um das - - Das ist 711 St 39/17d von der Staatsanwaltschaft und 553 St 5/21y, das sind jeweils Marsalek und das andere ist Weiss und Ott. Das haben wir hier im Untersuchungsausschuss schon mehrmals besprochen – also mehrmals: wir haben noch nicht so viele Sitzungen gehabt, aber schon einmal besprochen –, und mir geht es nur darum, ob auch in der WKStA laufende Verfahren sind, die zurzeit abgewickelt werden. Also ich will da gar nicht so sehr ins Detail gehen, aber möchte wissen, ob es da Ermittlungsschritte gibt. Das ist Thema, es wird im Untersuchungsausschuss auch bearbeitet, wir haben diesbezüglich schon Akten geliefert bekommen und das hier auch schon besprochen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich würde Sie, Frau Verfahrensrichterin, dann um ihre Einschätzung dazu ersuchen. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Würden Sie mir jetzt bitte noch einmal den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zum Beweisthema 3  Einflussnahme herstellen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Na, mir geht es ja auch um das, ob die Staatsanwaltschaft Wien bei der WKStA in Bezug auf diese Causen um Amtshilfe angefragt hat, ob es einen Austausch gibt, ob die Zusammenarbeit gut funktioniert, auch mit der AG Fama, die ja auch im Untersuchungszeitraum und im Untersuchungsgegenstand sind. Es sind ja auch einige Ermittlungsschritte diesbezüglich gemacht worden, ich verweise wieder auf das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, Weiss und Ott. Diesbezüglich würden wir uns interessieren, ob es da eine Zusammenarbeit gibt, wie das Verfahren läuft und ob da auch Ermittlungsschritte vonseiten der WKStA durchgeführt wurden, ohne jetzt ins Detail zu gehen, wie die Verfahren laufen. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

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Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Würden Sie ganz allgemein eine Auskunft drüber geben, ob es da eine Zusammenarbeit gibt oder nicht?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und ob die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft - -, ob es hier eine gibt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, ich kann Ihnen das nicht im Detail beantworten, weil ich mich auf diese Themen natürlich nicht vorbereitet habe. Aufgrund meines Themas habe ich das nicht umfasst gesehen, und daher kann ich Ihnen seriös nicht sagen, ob das der Fall ist oder nicht, weil mir natürlich die Sachbearbeiter in den einzelnen Verfahren nicht jeden einzelnen Schritt berichten müssen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kein Problem. Nur weil da Amtshilfe - -, also der Zufallsfund dazumals ja auch von Ihrer Staatsanwaltschaft kommt. Das ist der Gudenus-Zufallsfund, mit E-Mails mit Jan Marsalek und Florian Stermann und so weiter, da gab es einen Zufallsfund von Purkart.

Nichtsdestotrotz, kommen wir zu einem anderen Punkt, da geht es um die Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien: Dafür haben Sie sich ja 2014 beworben und waren auch laut Besetzungskommission die am besten geeignete Bewerberin für diese Stelle. Können Sie uns schildern, wie dieser Bewerbungsprozess abgelaufen ist? – Da geht es um die Causa rund um die Postenbesetzung von Frau Marek.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ist das Thema? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist Beweisthema 4, Herr Abgeordneter. Es tut mir leid, da geht es um Postenbesetzungen, da geht es nicht um Beeinflussung von Ermittlungstätigkeiten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na ja, es geht um Positionen innerhalb der Justiz und um die Ermittlungen rund um Brandstetter, also es gibt sehr wohl einen Einfluss vonseiten Brandstetters und so weiter – also da gibt es schon einige Punkte.

Ich möchte erinnern, dass Brandstetter als Begründung nennt, dass Frau Vrabl-Sanda bei der WKStA unverzichtbar ist. Dementsprechend würde uns natürlich schon interessieren, wie da die Abläufe innerhalb der Justiz waren, ob es da Wahrnehmungen gibt, wie es zu dieser Postenbesetzung gekommen ist, ob irgendjemand Frau Vrabl-Sanda angerufen hat, informiert hat, gefragt hat, gebeten hat, darauf zu verzichten – also ihre Wahrnehmungen innerhalb der Justiz, dass es auch Interventionen im Verfahren gibt und so weiter, kann ja auch sein. Es geht um die Oberstaatsanwaltschaft. Vielleicht kann mir Frau Vrabl-Sanda aber sagen, ob sie vielleicht auch irgendwelche Wahrnehmungen schildern möchte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um ihre Einschätzung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, das ist einfach Beweisthema 4. Es nützt nichts.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ersuche ich Sie, mit einer anderen Frage fortzufahren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, dass diese Jobbesetzungen auch irgendetwas mit Verfahrensvorgängen innerhalb der Justiz zu tun gehabt haben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dass diese - - Bitte noch einmal!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Diese Postenbesetzungen: dass die auch Einfluss auf die Ermittlungen innerhalb der Justiz gehabt haben. Ich erinnere daran, dass Frau Marek ja schreibt, dass Nittel und Vrabl verhindert werden müssen und Marek ein Leitungsposten bei der Generalprokuratur versprochen wurde.

Gab es da irgendwelche Wahrnehmungen Ihrerseits, dass das hier auch die Ermittlungen beeinflusst hat? – Ich muss das irgendwie herkonstruieren, es tut mir leid: Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen zu diesen Besetzungen, die sie uns schildern wollen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe keine persönlichen Wahrnehmungen. Ich weiß – oder habe das gehört, wissen tue ich es auch nicht - - Es ist ja im Zuge der Lieferungen von der Staatsanwaltschaft Innsbruck sozusagen dann auch aufgekommen, und ich denke, das wird auch dort einer Prüfung unterzogen werden. Und ich selbst mache das natürlich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. – Vielen Dank fürs Kommen! Ich gebe weiter an die Kollegin.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank. Ich stelle der Form halber fest: Keine Fragen? – Gut.

Ich wollte nur mitteilen, dass die 4 Stunden um 20.41 Uhr vorbei sind. Ich frage aber in die Runde, ob ein Bedarf nach einer dritten Fragerunde besteht. – Den sehe ich nicht.

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Ich halte deshalb fest, dass die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist.

Ich frage die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nein, vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank. Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. – Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Erscheinen, Frau Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda (Auskunftsperson Vrabl-Sanda: Ich danke!), und für Ihre Auskünfte.