476/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2020 und 2021 (III-611 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 30. März 2022 den gegenständlichen Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2020 und 2021 (III-611 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. Mai 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Karin Greiner, Mag. Gerald Loacker, Angela Baumgartner, Franz Leonhard Eßl sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2020 und 2021 (III-611 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2022 05 05

                       Ing. Reinhold Einwallner                                                        Karlheinz Kopf

                                    Schriftführung                                                                            Obmann