478/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Februar 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-603 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 16. März 2022 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Mai 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Ernst Gödl die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker und Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Februar 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-603 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 05 12
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann