48/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Markus Tschank in der 6. Sitzung vom 10. Juni 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 12. Sitzung am 16. Juli 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Markus Tschank nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 07 16

                               Mag. Ernst Gödl                                                                   Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                 Vorsitzender-Vertreterin


Untersuchungsausschuss

betreffend mutmaẞliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

6. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 10. Juni 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 6. Sitzung
9.09 Uhr – 20.28 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Dr. Markus Tschank

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson und ihrer Vertrauensperson.

Herr Dr. Markus Tschank, Ihre Geburtsdaten und sonstigen Daten haben Sie abgegeben. Die entsprechen der Wahrheit? (Auskunftsperson Tschank: Jawohl!) – Gut.

Ich darf Sie nunmehr über Ihre Position, Rechte und Pflichten belehren, obwohl wir natürlich alle wissen, dass Sie Rechtsanwalt sind. Das ist aber in der Verfahrensordnung so vorgeschrieben, deshalb werde ich Ihnen das jetzt zur Kenntnis bringen:

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 1 – Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG –, 2 – Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes –, 3 – Begünstigung von Dritten –, 4 wird ausgelassen, 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes –, 7 wird ausgelassen, und 8 –Verdacht des Gesetzeskaufs – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Diese gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich komme nun zu Ihnen, Herr Dr. Kollmann: Auch Sie haben eine entsprechende Personaldatenerklärung abgegeben. Diese entspricht der Wahrheit? (Die Vertrauensperson bejaht dies.) – Ja.

Ich weiß, dass Sie Rechtsanwalt sind, dennoch muss ich nach der Verfahrensordnung auch Ihnen eine Belehrung zuteilwerden lassen: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an den Verfahrensrichter oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Ich bin am Ende, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Vielen herzlichen Dank.

Als Auskunftsperson haben Sie die Möglichkeit eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun? (Auskunftsperson Tschank: Ja!) – Bitte sehr.

Dr. Markus Tschank: Sehr geehrte Mitglieder des Untersuchungsausschusses! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte von meinem Recht Gebrauch machen, ein kurzes Eingangsstatement abzugeben. Mein Name ist Dr. Markus Tschank, ich bin wohnhaft in Wien. Seit dem Jahr 2012 bin ich selbstständiger Rechtsanwalt in Wien und übe diesen Beruf in meiner eigenen Kanzlei aus.

Ebenso kann ich auf eine Zeit als parlamentarischer Abgeordneter zurückblicken, während welcher ich vom November 2017 bis Oktober 2019 im österreichischen Nationalrat tätig war.

Neben meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt, habe ich verschiedene Organfunktionen, insbesondere auch in folgenden Vereinen ausgeübt: Beim Verein Austria in Motion war ich ab 11. Mai 2015 als Kassier tätig und habe diese Funktion am 29. August 2017 zurückgelegt; am 21. September 2015 wurde ich zum Kassier des Vereins Patria Austria bestellt und habe diese Funktion am 29. August 2017 zurückgelegt; mit 21. September 2015 habe ich die Position des Obmannes für den Verein Wirtschaft für Österreich angetreten, welche ich ebenfalls bis 29. August 2017 bekleidet habe; und seit 19. Oktober 2016 bin ich als Vereinsobmann beim Institut für Sicherheitspolitik tätig.

Zu den soeben erwähnten Vereinen möchte ich festhalten, dass jeder dieser Vereine im Mai und Juni 2019 einer umfassenden Sonderprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer unterzogen worden ist. Im Rahmen dieser Sonderprüfung wurde die Gebarung jedes Vereines genau überprüft und insbesondere festgestellt, dass niemals – weder direkt noch indirekt – Zahlungen an politische Parteien oder Vorfeldorganisationen von politischen Parteien erfolgt sind beziehungsweise auch keine Kosten für politische Werbe- und/oder Wahlkampfmaßnahmen und/oder Wahlkampfveranstaltungen für politische Parteien oder deren Vorfeldorganisationen übernommen worden sind. Das wäre mit den Statuten der jeweiligen Vereine auch vollkommen unvereinbar gewesen. Die Testate wurden den Ermittlungsbehörden bereits im Sommer 2019 freiwillig zur Verfügung gestellt.

Ausgehend von diesen Sonderprüfungen ist daher festzuhalten, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer illegalen Finanzierung von Parteien durch diese Vereine gekommen ist.

Wie Sie sicherlich wissen, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt Ermittlungsverfahren bei der WKStA anhängig, in welchen ich neben anderen im Zusammenhang mit Vereinstätigkeiten als Verdächtiger/Beschuldigter geführt werde. Bei diesen Verfahren handelt es sich konkret um das Verfahren zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, in welchem es um Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Novomatic AG und dem Verein ISP geht; das Verfahren zur Geschäftszahl 17 St 2/19p, in welchem es um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung durch die erwähnten Vereine geht; und das Verfahren zur Geschäftszahl 17 St 25/17t, in welchem es um Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Spende der Wienwert AG an den Verein Wirtschaft für Österreich geht.

Lassen Sie mich vorab festhalten, dass ich mir im Zusammenhang mit den laufenden Verfahren nichts habe zu Schulden kommen lassen. Die Handlungen und Tätigkeiten der genannten Vereine basierten und basieren auf rechtskonformen Beschlüssen und Verträgen. Sämtliche Verträge wurden und werden ordnungsgemäß erfüllt. Ich bin derzeit sehr intensiv mit der Aufarbeitung der laufenden Verfahren befasst und habe großes Interesse an einer raschen Aufklärung der in diesem Zusammenhang gegen mich erhobenen unberechtigten Vorwürfe.

In den laufenden Verfahren sind mir teilweise nicht alle Aktenstücke bekannt, da die Einsicht in diese seitens der Ermittlungsbehörden beschränkt wurde. Es wurden noch nicht alle Zeugen und Beschuldigten einvernommen, die Auswertung der zahlreich sichergestellten Unterlagen ist noch ausständig et cetera.

Aufgrund dieser derzeit anhängigen Ermittlungsverfahren ist es mir am heutigen Tage bedauerlicherweise nicht möglich, sämtliche Ihrer diesbezüglichen Fragen zu beantworten. Hinzu kommt, dass ich mich, nachdem mir eben nicht alle Aktenteile bekannt sind und ich daher nicht über ein vollständiges Bild verfüge, der Gefahr einer Falschaussage aussetzen könnte.

Weiters ist der mir zugestellten Ladung zu entnehmen, dass ich zu sieben von acht Beweisthemen des gegenständlichen Untersuchungsausschusses geladen wurde. Diese Beweisthemen sind mit den gegen mich laufenden Ermittlungen direkt in Zusammenhang zu bringen, weshalb ich diese bezugnehmend auf das gesetzlich statuierte Recht auf Aussageverweigerung im Sinne des § 43 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse nicht beantworten kann.

Weder sind mir bislang sämtliche Aktenstücke bekannt noch wurden die bei den zahlreichen Hausdurchsuchungen sichergestellten Unterlagen abschließend ausgewertet, noch wurde ich zu den gegen meine Person erhobenen Vorwürfen abschließend einvernommen. Vor diesem Hintergrund werde ich das mir zustehende Recht auf Aussageverweigerung schon deshalb in Anspruch nehmen, um meine in Artikel 6 EMRK und den Normierungen der StPO zustehenden Verfahrensgarantien beziehungsweise Rechte nicht zu beschneiden.

Ich ersuche ferner um Verständnis, dass ich auch für Fragen im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie als rechtsfreundlicher Vertreter sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen, wie zum Beispiel den eingangs erwähnten Vereinen, für welche ich ebenfalls als Rechtsanwalt tätig geworden bin, umfassend der standesrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung im Sinne des § 9 Rechtsanwaltsordnung unterliege und das Anwaltsgeheimnis für einen jeden Rechtsstaat eine immense Bedeutung hat.

Vor diesem Hintergrund muss ich ebenfalls festhalten, dass ich von keiner der von mir vertretenen juristischen oder natürlichen Personen von der standesrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde. Ich werde mich daher bei Fragen von mir vertretenen juristischen oder natürlichen Personen zur Gänze auf meine anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit berufen und die Aussage verweigern. Ich bin sicher, dass Sie meine Position, mich vollumfänglich auf die anwaltliche Verschwiegenheit zu berufen, akzeptieren werden. Standesrechtliche Pflichten gebieten mir diese Handlungsoption, ich bitte um Verständnis dafür.

Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich sogar für den Fall der Entbindung trotzdem gemäß der Rechtsanwaltsordnung zu berücksichtigen hätte, dass ich trotz Entbindung nicht aussagen dürfte, wenn es dem Stand, dem Klienten und den Interessen der von uns vertretenen Mandanten widerspräche. Sohin habe ich aus advokatorischer Vorsicht umso restriktiver mit der Beantwortung von Fragen, die ein Mandat, aber auch ehemalige Mandate betreffen, umzugehen.

Sollten von Ihrer Seite dennoch Fragen bestehen, welche Themen betreffen, die für die soeben erwähnten Ermittlungsverfahren oder meine Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber Mandanten nicht relevant sind, werde ich selbstverständlich aus Respekt vor dem Hohen Haus bemüht sein, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. – Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf den Herrn Verfahrensrichter ersuchen, die Erstbefragung durchzuführen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Tschank, wir haben das gehört, Sie sind bei mehreren Vereinen tätig. Sie haben, glaube ich, fünf aufgezählt; ich habe aus den Unterlagen insgesamt sechs ersehen. Sagen Sie, sind Sie neben diesen Vereinen noch bei anderen Vereinigungen aktiv – außer denen, die Sie genannt haben?

Dr. Markus Tschank: Ich müsste jetzt genau - - Na, also ich war sicher in etlichen Jugendvereinen tätig, und es ist mir nicht erinnerlich, dass ich andere aktuelle Vereinsfunktionen hätte. Es ist mir nicht erinnerlich, aber es ist - -

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Vereine, die Sie aufgezählt und angeführt haben, das sind ja durch die Bank der Freiheitlichen Partei nahestehende Vereine, nehme ich an. Oder sind da einige andere dabei, die Sie nicht so einordnen würden?

Dr. Markus Tschank: Die Vereine oder - - Die Frage, die Sie stellen, bezieht sich auf das Ermittlungsverfahren zum Vereinskomplex unter 17 St 2/19p, und ich kann Ihnen daher die Frage unter Bezugnahme auf dieses Verfahren nicht beantworten.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Da möchte ich Sie darauf hinweisen, dass grundsätzlich die Tatsache, dass ein Verfahren bei einer Staatsanwaltschaft anhängig ist, noch nicht zu einer Aussageverweigerung führen kann. Das alleine ist nach unserer Verfahrensordnung kein Grund, die Antwort zu verweigern.

Wenn ich Sie daher frage, ob Sie bei weiteren Vereinigungen tätig sind – insbesondere hätte ich an das ISP gedacht; dieses Institut, meine ich, ist auch ein Verein, aber vielleicht klassifizieren Sie das rechtlich anders –, dann meine ich, dass Sie auf diese Frage doch antworten sollten.

Dr. Markus Tschank: Also wenn Sie die Frage darauf beziehen, ob ich beim ISP aktuell eine Organfunktion innehabe, dann ist das korrekt; ich habe aktuell eine Vereinsposition inne.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also so kommen wir auf insgesamt sechs dieser Vereine.

Ich möchte zum Verein ISP nachfragen: Dieser Verein ist wo situiert?

Dr. Markus Tschank: Dieser Verein hat gemäß Vereinsregisterauszug seinen Sitz in der Brucknerstraße 4 in 1040 Wien. 

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ist das Ihre Kanzlei?

Dr. Markus Tschank: Das ist korrekt.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Also er ist in Ihrer Kanzlei.

Was zahlt der Verein dafür, dass er dort in Ihrer Kanzlei ein Büro haben darf?

Dr. Markus Tschank: Diese Frage ordne ich dem Verfahrenskomplex Casag unter der Geschäftszahl 17 St 5/19d zu. Ich kann Ihnen daher zu dieser Frage keine Antwort geben, weil das von meinem Aussageverweigerungsrecht umfasst ist.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also Sie würden im Strafverfahren Gefahr laufen, wenn Sie diese Frage beantworten würden - -

Dr. Markus Tschank: Nach meinem Wissensstand ist sowohl die Mittelherkunft als auch die Mittelverwendung Gegenstand von Ermittlungen. Ich kann Ihnen daher dazu keine Antwort geben.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also Sie würden nicht sagen, dass 3 000 Euro monatlich an Regiepauschale vom Verein an Ihre Kanzlei gezahlt werden?

Dr. Markus Tschank: Ich kann Ihnen dazu keine - - Ich habe mich eh schon auf mein Aussageverweigerungsrecht bezogen.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Ich würde auch gerne im Protokoll haben, dass ihm gegenüber nicht nur eine strafgerichtliche Verfolgung droht, sondern er bereits die Zahl zu dem anhängigen Verfahren genannt hat, in dem er als Beschuldigter geführt wird. Insofern wäre die Frage: Würde er sich da mehr oder weniger in einen Aussagenotstand begeben?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also Sie verweigern die Antwort auf die Frage, ob Ihre Kanzlei von ISP eine monatliche Regiepauschale von 3 000 Euro erhält. Ich nehme das vorerst zur Kenntnis.

Dieser Verein führt eine Tätigkeit in Ihrer Kanzlei in welchem Ausmaß durch?

Dr. Markus Tschank: Also zur Tätigkeit des Vereines verweise ich auf die Satzungen des Vereines, in denen die Tätigkeit des Vereines abschließend beschrieben wird.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe Sie gefragt, Herr Doktor: In welchem Ausmaß – das heißt, in welchem Umfang – wird Ihre Kanzlei für diesen Verein verwendet?

Dr. Markus Tschank: Das Ausmaß der Tätigkeit des Instituts für Sicherheitspolitik im Zusammenhang mit seiner Vertragslage ist Gegenstand von Ermittlungen im Casag-Verfahren zur Geschäftszahl 17 St 5/19d. Ich kann Ihnen daher diese Frage nicht beantworten.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Ich nehme auch das zur Kenntnis.

Hat Ihnen das ISP, Ihnen als Rechtsanwalt, ein Honorar bezahlt, Ihnen und Braun und Landbauer, im Jahr 2017, in einer Größenordnung von 50 000 Euro? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Also ich verweise in diesem Bezug auf mein Eingangsstatement, wonach sämtliche Tätigkeiten des Vereines auf ordnungsgemäßen Beschlüssen und Verträgen basieren. Im Übrigen verweise ich auf die laufenden Verfahren in den Komplexen Casag und Vereine zu den Geschäftszahlen 17 St 5/19d und 17 St 2/19p.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie müssten mir im Einzelfall sagen – und nicht nur einen pauschalen Hinweis auf ein anhängiges Verfahren geben –, warum Ihnen diese Frage zum Nachteil sein sollte oder könnte.

Dr. Markus Tschank: Die Mittel - - Ich möchte es vielleicht noch einmal zusammenfassen, auch für die Folgefragen: In dem konkreten Fall ist die Mittelverwendung des Vereinsvermögens Gegenstand von strafbehördlichen Ermittlungen, ich berufe mich daher auf mein Recht auf Aussageverweigerung im Zusammenhang mit dieser Frage.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Ich habe weitere Fragen, und wenn Sie die Antworten darauf auch verweigern, werde ich es vorerst einmal zur Kenntnis nehmen.

Woher nimmt dieser Verein ISP seine Mittel? Da gibt es einen Kooperationsvertrag mit dem Landesverteidigungsministerium seit 2017, und das Landesverteidigungsministerium zahlt diesem Verein jährlich 200 000 Euro. Stimmt das?

Dr. Markus Tschank: Das ist korrekt.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Weiters zahlt die Firma Novomatic 200 000 Euro seit Jänner 2018.

Dr. Markus Tschank: Das ist korrekt.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Wissen Sie, dass sie das laufend auch bezahlen?

Dr. Markus Tschank: Bitte? Noch einmal die Frage!

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Laufend: Also ich habe zuerst gesagt, seit 2017. Ich glaube, Sie haben die Frage schon beantwortet, Herr Doktor. Wenn Sie sagen, seit 2017, dann wissen wir, dass laufend jährlich 200 000 Euro (Auskunftsperson Tschank: Ja, korrekt! Es gibt einen Rahmenvertrag!) vom Landesverteidigungsministerium kommen, weiters auch 200 000 – oder ich glaube, 240 000, aber das ist egal – von der Novomatic kommen.

Dr. Markus Tschank: Es gibt Rahmenverträge dazu.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Es gibt Verträge, ja. Die kennen wir auch. Die kennen Sie, und wir kennen sie auch.

Haben Sie weitere Zahler in dieser Größenordnung?

Dr. Markus Tschank: Ich möchte darauf hinweisen, dass das Gegenstand von strafbehördlichen Ermittlungen zum Themenkomplex Vereine mit der Geschäftszahl 17 St 2/19p ist. Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, gut.

Sie haben auf der einen Seite eine Kooperation, einen Kooperationsvertrag mit dem Landesverteidigungsministerium, auf der anderen Seite haben Sie eine Sponsoringvereinbarung mit Novomatic, aufgrund derer bezahlt wird. Sagen Sie: Wofür zahlen die das? „Wo woa mei Leistung?“

Dr. Markus Tschank: Also ich möchte ganz, ganz konkret, was die Leistungen des Instituts für Sicherheitspolitik aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 betrifft, auf die Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom Mai 2020 hinweisen. Das ist eine aktuelle Anfragebeantwortung. Dieser Anfragebeantwortung ist eine umfassende Leistungsübersicht des ISP von 2017 bis 2019 zu entnehmen. Daraus können Sie sehen, dass monatlich eine Vielzahl von Veranstaltungen, Workshops, Diskussionen, Konferenzen, Hintergrundgespräche, Analysen, Studien erarbeitet worden sind. Das sollte eigentlich den Abgeordneten bereits umfänglich zur Verfügung gestellt worden sein. Ich glaube, das ISP ist derzeit das bestgeprüfte Institut der Republik

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, wir wissen einiges, aber natürlich nicht so viel wie Sie, und deshalb haben wir auch Sie eingeladen, damit Sie unser Wissen vervollständigen.

Also wofür hat zum Beispiel Novomatic, die auch 200 000 Euro jährlich zahlt, Leistungen bekommen?

Dr. Markus Tschank: Also ich verweise auf den Kooperationsvertrag mit der Novomatic AG, der vermutlich auch den Abgeordneten und Ihnen vorliegt, und halte fest, dass dieser Gegenstand von Ermittlungen ist. Im Rahmen dieser Ermittlungen werden natürlich auch die entsprechenden Leistungen überprüft und ich kann daher zu diesem Thema zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund meines Aussageverweigerungsrechtes nicht Stellung nehmen. Ich verweise diesbezüglich auf den Verfahrenskomplex Casag zur Geschäftszahl 17 St 5/19d.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut.

Ein weiterer Verein war Austria in Motion. Das sagt Ihnen sicherlich etwas, nicht?

Dr. Markus Tschank: Korrekt. Ja.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben ja in all diesen aufgezählten Vereinen Funktionen gehabt beziehungsweise haben Sie sie beim ISP, glaube ich, noch immer, nicht?

Dr. Markus Tschank: Ich habe meiner Erinnerung nach alle Vereinsfunktionen im August 2017 zurückgelegt (Verfahrensrichterin-Stellvertreter Pöschl: Ja!), mit Ausnahme des Institutes für Sicherheitspolitik. Diese Funktion übe ich heute noch aus und bin auch heute noch für die Erfüllung der Verträge verantwortlich.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Bei Austria in Motion waren Sie Obmann oder - - Ich muss schnell nachschauen (in den Unterlagen blätternd), Sie wissen das sicher schneller als ich.

Dr. Markus Tschank: Kassier.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Kassier. Wunderbar! Dann wissen Sie über die Finanzen viel besser Bescheid und können daher hier sagen, welche Einnahmen dieser Verein hatte.

Dr. Markus Tschank: Bitte? Würden Sie das bitte wiederholen? Ich habe es akustisch nicht verstanden.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Entschuldigen Sie! Ja, ich bin leicht vom Mikrofon weggekommen.

Als Kassier wissen Sie über die Finanzen Bescheid und können mir daher sagen: Welche Einnahmen hatte denn dieser Verein?

Dr. Markus Tschank: Na, die Mittelherkunft des Vereines Austria in Motion ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen im Ermittlungsverfahren 17 St 2/19p, ich kann Ihnen daher auf diese Frage keine Antwort geben.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Na gut.

Herr Vorsitzender, ich bin am Ende der Erstbefragung. – Danke.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Mit der Befragung beginnt Abgeordneter Schrangl. – Bitte sehr, das Wort steht bei dir.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Dr. Tschank – wir sind natürlich per Du, aber im Rahmen dieses Untersuchungsausschusses möchte ich gerne auf das geschäftliche Sie zurückkommen –, Sie haben zwar schon Ihre Strafverfahren dargestellt, aber: Sind Ihnen die Untersuchungsgegenstände dieses Untersuchungsausschusses bekannt?

Dr. Markus Tschank: Sie wurden mir übermittelt und sie sind mir bekannt.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sie haben bereits die Strafverfahren dargestellt. Inwiefern betreffen diese Verfahren jetzt diese Untersuchungsgegenstände?

Dr. Markus Tschank: Also soweit ich das hier lesen kann (in den Unterlagen blätternd), sind an und für sich alle Punkte, also 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 - -, gibt es unter allen acht Punkten laufende Ermittlungsverfahren oder in Bezug auf diese acht Punkte jedenfalls laufende Ermittlungsverfahren.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Gut. Danke schön.

Der Herr Verfahrensrichterhat Sie ja schon zu Vereinen befragt und hat auch, wie in den Medien dargestellt, gesagt, dass es mehrere Vereine gibt, die der FPÖ zugerechnet werden können. Jetzt würde mich einmal interessieren, wie man denn auf diese Idee kommt. Da würde ich Sie gerne fragen, ob die Mitglieder dieser Vereine alle FPÖ-Mitglieder sind. Sind die Funktionäre dieser Vereine FPÖ-Mitglieder?

Dr. Markus Tschank: Also ich habe die Parteimitgliedschaft der Organfunktionäre des Vereines nicht überprüft.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Mhm. Vielleicht darf ich Ihnen und auch den anderen Herren dann mitteilen, Herr Markus Braun, der dort öfter vorkommt, soll ja Mitglied der ÖVP sein, und Herr Alexander Landbauer, der dort auch öfter vorkommt, dieser Herr ist, anders als der Name vielleicht vermuten lässt, parteifrei. Wenn es jetzt in diesen Vereinen ein FPÖ-Mitglied – das waren Sie –, ein ÖVP-Mitglied und ein parteifreies Mitglied gegeben hat , würden Sie dann von einem FPÖ-Verein sprechen? (Ruf: Das ist eine Suggestivfrage!)

Dr. Markus Tschank: Ist das - - Machen wir es einmal anders: Für mich ist die Parteizugehörigkeit von Organfunktionären irrelevant. Für mich zählt letztlich die Kompetenz von Persönlichkeiten, daran messe ich auch die Eignung für entsprechende Organfunktionen.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Also halte ich einmal fest: Das sind keine FPÖ-Vereine, denn es waren nicht alle Mitglieder FPÖ-Mitglieder; es sind keine Parteivereine.

Welche Rolle haben Sie bei der Gründung dieser Vereine gespielt?

Dr. Markus Tschank: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage bezieht sich auf Informationen, welche mir im Zuge meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt anvertraut und zugetragen worden sind. Ich bin von meinem Mandanten nicht von der Verschwiegenheit entbunden worden, um Ihnen diese Frage beantworten zu können.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Also ich halte fest, Sie waren dort als Rechtsanwalt in die Gründung einbezogen und verweigern daher die Aussage.

Dr. Markus Tschank: Korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): War Herr Strache über die Gründung dieser Vereine vollumfänglich informiert?

Dr. Markus Tschank: Ich beziehe mich auf meine anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung und kann Ihnen daher diese Frage nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Mhm. War der Zweck dieser Vereine, Parteispenden am Rechnungshof vorbei in die FPÖ zu schleusen? Das haben wir ja im Ibizavideo gehört.

Dr. Markus Tschank: Also ich beziehe mich auf mein Eingangsstatement. Diese Vereine wurden im Mai und Juni, unmittelbar sozusagen nach Aufpoppen dieses Videos, von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer wirklich auf Herz und Nieren überprüft. Ich würde mir wünschen, dass jeder Verein in Österreich eine solche Überprüfung durchführt. Dabei ist festgestellt worden, dass weder direkt noch indirekt Zahlungen an die FPÖ oder Vorfeldorganisationen der FPÖ erfolgt sind.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, dürfte ich Sie da vielleicht direkt ansprechen? Reicht diese Argumentation aus, um sich der Aussage zu entschlagen?

Dr. Markus Tschank: Ich habe Ihnen, glaube ich, die Frage beantwortet.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Okay.

Dr. Markus Tschank: Na, Sie haben gefragt, ob von diesen Vereinen Gelder an die FPÖ geflossen wären. Ich habe auch schon im Eingangsstatement festgehalten, dass es Wirtschaftsprüfertestate gibt, die auch den Behörden übermittelt worden sind, die eindeutig nachweisen, dass es niemals einen Geldfluss zwischen den Vereinen und der FPÖ gegeben hat. Das wäre auch mit den Satzungen der Vereine vollkommen unvereinbar gewesen.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Gut. Dann halte ich also fest: keine Geldspenden an die FPÖ. (Ruf: Das ist Ihre Behauptung!) – Ihr seid dann nachher dran.

Herr Dr. Tschank, haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass die FPÖ Geld auf direktem oder indirektem Weg, wie zum Beispiel Personalsubventionen, aus diesen Vereinen bezogen hat? – Die FPÖ!

Dr. Markus Tschank: Diese Frage habe ich schon mit meiner vorherigen Antwort beantwortet.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Okay. Das heißt (in Unterlagen blätternd) - - Auf indirektem Weg steht ja da.

Dr. Markus Tschank: Also ich habe explizit festgehalten – und das sagen auch die Gutachten, und darauf möchte ich schon ganz besonders hinweisen –: weder direkt noch indirekt. Das sollte damit eigentlich beantwortet sein.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Dr. Tschank, haben Sie mit dem Freiheitlichen Bildungsinstitut St. Jakob irgendetwas zu tun gehabt? Waren Sie im Vorstand, haben Sie dort irgendeine andere Funktion? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Markus Tschank: Pardon! Ich war jetzt kurz abgelenkt. Entschuldigung.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Ist Ihnen das Freiheitliche Bildungsinstitut St. Jakob bekannt?

Dr. Markus Tschank: Ist mir einfach aus den Medien bekannt, ja.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Also Sie haben dort nichts mit denen - - (Auskunftsperson Tschank: Nein!) Sie waren dort nicht eingebunden, im Vorstand?

Dr. Markus Tschank: Nein, ich habe dort keine Funktion innegehabt und auch keine Berührungspunkte.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Okay.

Dann kommen wir zum Fragenkomplex ISP, Institut für Sicherheitspolitik. Wann und warum wurde dieses Institut für Sicherheitspolitik gegründet? Vielleicht können Sie da ein bisschen etwas zur Genese erklären! Haben Sie vielleicht auch eine Wahrnehmung darüber, ob es solche Vereine oder ähnlich gelagerte Vereine öfter gibt?

Dr. Markus Tschank: Na ja, das Bundesministerium für Landesverteidigung unterhält mit privaten Forschungsinstitutionen solche Kooperationsverträge. Es gibt meines Wissens derzeit fünf solcher Kooperationsinstitute, die ähnliche, vergleichbare Kooperationen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung betreiben. Alle diese Verträge basieren auf Werkleistungen. Das heißt, es werden im Rahmen von Jahresprogrammen definierte Leistungen festgeschrieben. Diese Leistungen werden von den jeweiligen Forschungsinstituten abgearbeitet. Natürlich haben – das ist zumindest meine Wahrnehmung – diese Institute eine politische Zuordnung. Das ist aus meiner Sicht zumindest in der Vergangenheit nicht unerwünscht gewesen. Ist Ihre Frage damit beantwortet?

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Dr. Tschank, wissen Sie, wie diese anderen Institute heißen?

Dr. Markus Tschank: Ich müsste jetzt nachschauen. Die Namen der Institute lauten OIIP, AIES, das Institut für Sicherheitspolitik beispielsweise, das Bruno-Kreisky-Forum ist dabei. Ich glaube, eines gibt es noch, dessen Namen mir jetzt nicht in Erinnerung ist. Aber ja, man kann sagen, im Verhältnis ist es politisch sozusagen nicht ganz symmetrisch aufgeteilt, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Da muss ich jetzt nachfragen: Was meinen Sie denn damit? Oder: Sie haben vorhin gerade gesagt, das war auch erwünscht, dass die irgendwo politisch zuordenbar sind. Wem sind denn die politisch zuordenbar (Auskunftsperson Tschank: Na ja, es sind - -!) – in Ihrer Wahrnehmung?

Dr. Markus Tschank: In meiner Wahrnehmung sind das in etwa - -, ist eine Mehrheit dieser Institute jedenfalls SPÖ-nahe oder in diesem Segment orientiert. Ein ÖVP-Institut, oder ein ÖVP-nahes, und ein, wenn Sie so wollen, FPÖ-nahes Institut existieren derzeit. Das ist zumindest meine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Diese existieren schon länger als das ISP? Sie haben gesagt, das ISP ist 2017, glaube ich, gegründet worden. Die anderen?

Dr. Markus Tschank: Ja, diese anderen Institute existieren alle schon viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Wusste H.-C. Strache über diesen Verein ISP Bescheid?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise da auf die laufenden Ermittlungen zum Themenkomplex Casag/ISP zu der Geschäftszahl 17 St 5/19d und möchte diese Frage hier nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Dr. Tschank, warum wurden Sie zum Obmann dieses ISP gewählt? (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)

Dr. Markus Tschank: Ich gehe davon aus, dass die Vereinsorgane der Ansicht waren, dass ich das gut machen kann.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Welche weiteren Vereinsorgane hat es im Vorstand des ISP gegeben und welche Funktion haben die?

Dr. Markus Tschank: Also wie Sie auch dem Vereinsregisterauszug entnehmen können – diese Frage ist an sich öffentlich bekannt –: Herr Mag. Braun und Herr Dipl.-Ing. Landbauer sind weitere Organe dieses Vereins.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Welche Aufgabe hat da Herr Dr. Alexander Dubowy?

Dr. Markus Tschank: Herr Dr. Dubowy war wissenschaftlicher Leiter, wissenschaftlicher Direktor des Instituts.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Okay. Wer sind die Rechnungsprüfer dieses Instituts?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise diesbezüglich auf meine anwaltliche Verschwiegenheit und auf mein Aussageverweigerungsrecht im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rechnungsprüfer, Dr. Tschank (Zwischenruf des Abg. Schrangl) – Moment! –, sind öffentlich bekannt – jetzt nicht im Verfahren, mir nicht, aber bei der Benennung der Rechnungsprüfer unterliegen Sie nicht in irgendeiner Form der Verschwiegenheitspflicht als Rechtsanwalt.

Dr. Markus Tschank: Die Rechnungsprüfer sind nicht öffentlich bekannt. Die Rechnungsprüfer sind nicht im Vereinsregister als Organe ausgewiesen. Die Rechnungsprüfer müssen auch nicht zwingend Mitglieder des Vereines sein, es können auch außenstehende Personen sein.

Zu der genauen Identität der Rechnungsprüfer gebe ich natürlich den Ermittlungsbehörden Auskunft, aber nachdem das nicht öffentlich bekannt ist, werde ich hierzu jetzt nichts sagen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich nachfragen, warum? (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin wendet sich an den Vorsitzenden und den Verfahrensrichterin-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Wollen wir es vielleicht so machen: Ich war als Rechtsanwalt in die Gründung des Vereines Institut für Sicherheitspolitik naturgemäß involviert, und im Rahmen dessen habe ich natürlich als Rechtsanwalt Wahrnehmungen zu diesem Gründungsvorgang, und ich beziehe mich daher auf mein Recht – auf meine Berufsverschwiegenheit – und werde diese Frage daher nicht beantworten. (Abg. Kucharowits: Herr Vorsitzender!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung? (Abg. Kucharowits: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!) – Bitte.

*****

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte einen Antrag nach § 45 Abs. 1 zur Glaubhaftmachung und zur Prüfung der Beugestrafe stellen. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: § 45 Abs. 1 ist die Darlegung der Gründe, das ist noch nicht die Beugestrafe, sondern wenn er die Gründe nicht darlegen kann. (Abg. Kucharowits: Zur Prüfung! – Abg. Tomaselli: Zur Prüfung, damit man es ihm nachweisen kann! – Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht besteht die Möglichkeit, das wir eine kurze Stehung dazu machen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, zuerst möchte ich mich beraten. (Abg. Tomaselli: Nein, ich meine, ich habe nur deshalb die Frage gestellt, weil wir uns eigentlich gestern schon auf die Vorgehensweise geeinigt haben, damit wir geschwind vorankommen, dass wir einfach einen Antrag auf Prüfung stellen, damit wir im Nachhinein das Protokoll sichten können und, wenn es uns dann komisch vorkommt, wir dann einen Antrag auf Beugestrafe stellen können! Ist das korrekt? – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich möchte mich zuerst beraten. (Abg. Tomaselli: Okay! – Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Nach Beratung mit der Verfahrensanwältin und dem Verfahrensrichter bin ich zur Ansicht gelangt, dass die Aussageentschlagung begründet ist, weil die Auskunftsperson zur Zeit der Gründung ein rechtsanwaltschaftliches Mandat hatte und sie nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wurde.

Die nächste Frage, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Gut, dann halte ich fest, dass wir das nicht herausfinden werden.

Wie viele Mitglieder hatte das ISP, Herr Doktor?

Dr. Markus Tschank: Das ISP hatte drei Mitglieder. (Abg. Tomaselli: Wow!)

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Das heißt, die Rechnungsprüfer sind keine Vereinsmitglieder?

Dr. Markus Tschank: Korrekt.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sie haben zuerst schon dargestellt und auf die Anfragebeantwortung verwiesen, welche Vereinsaktivität das ISP entfaltet hat. Da würde mich interessieren: Haben Sie diese Aktivitäten mit Vertretern der FPÖ, etwa mit H.-C. Strache, besprochen? Hat der da ein besonderes Interesse gehabt?

Dr. Markus Tschank: Diesbezüglich verweise ich auf das laufende Verfahren Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, und ich werde daher die Frage nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Okay. Herr Dr. Tschank, warum hat sich das ISP auch um finanzielle Zuwendungen der Novomatic bemüht, also wie ist man da gerade auf die Novomatic gekommen?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise bei dieser Frage auf das laufende Verfahren zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d und werde daher die Frage nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Hatte Novomatic irgendein sicherheitspolitisches Interesse, das vielleicht das ISP abdecken konnte?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise bei dieser Frage auf das laufende Verfahren Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d und werde die Frage nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Danke. Ich habe keine weiteren Fragen in dieser Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Tschank, schön, dass Sie heute zu uns in den Untersuchungsausschuss gekommen sind. Wir untersuchen ja in diesem Untersuchungsausschuss – wenn man so den groben Faden skizzieren würde – die Frage, ob die Behauptungen im Ibizavideo nur bsoffene Gschichten, elende Prahlerei oder die Wahrheit waren, und ein zentraler Punkt - ‑ Herr Präsident (auf Abg. Hafenecker deutend, der sich mit Abg. Stögmüller unterhält), zur Geschäftsordnung!

*****

(zur Geschäftsbehandlung): Es fällt mir unangenehm auf: Jedes Mal, wenn ich anfange zu fragen, nutzt das Kollege Hafenecker, um sich lautstark hinter meinem Rücken zu unterhalten. (Abg. Hafenecker: Aber mit Ihrem Kollegen!) Es ist wirklich schon öfters vorgekommen. Das ist wirklich total störend – wir haben auch ordentlich zugehört.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte alle Teilnehmer des Untersuchungsausschusses, die Möglichkeit, dass wir eine ordentliche Befragung durchführen können, dementsprechend zu gewährleisten und die Unterhaltungen auf unterhalb der Zimmerlautstärke zu reduzieren. – Entschuldigung!

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.

Jedenfalls sind Sie mit mehreren Vereinen involviert und die stehen tatsächlich im Verdacht, dass sie solche Umgehungsvereine sein könnten, wie es im Ibizavideo zur Sprache gekommen ist. Es sind so viele Vereine; bei mir zu Hause würde man Vereinsmeier zu Ihnen sagen. Herr Tschank, sind Sie ein Vereinsmeier?

Dr. Markus Tschank: Darf ich nur fragen: Was meinen Sie mit Umgehung? – Mir ist nicht ganz klar, was umgangen worden sein soll.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Am Rechnungshof vorbei Spenden einzusammeln.

Dr. Markus Tschank: Ich glaube nicht, dass man mich als Vereinsmeier bezeichnen kann – um auf Ihre Frage zurückzukommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sind aber doch in sehr vielen Vereinen engagiert?

Dr. Markus Tschank: Ich bemühe mich, ein engagiert- - , ich bemühe mich, engagiert zu sein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben nun in der Befragung schon von mehreren Vereinen gehört. Uns würde mal interessieren: Wie viele Mitglieder haben alle diese Vereine? ISP, haben Sie gesagt, hat drei Mitglieder. Wie viele haben denn Austria in Motion, Reformen – Zukunft – Österreich, Wir für HC Strache und Wirtschaft für Österreich? Das sind allesamt Vereine, bei denen Sie aktiv waren oder aktiv sind.

Dr. Markus Tschank: Na korrekterweise müssten Sie sagen, ich war in diesen Vereinen, bis auf das ISP, bis August 2017, danach nicht mehr Vereinsorgan. Das heißt, ich kann Ihnen zum heutigen Tag nicht - - ist mir nicht - - kann ich Ihnen keine exakte Auskunft geben, wie viele Mitglieder in jedem Verein vorhanden sind.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind es unter zehn?

Dr. Markus Tschank: Ich weiß es nicht und ich würde da, nachdem es auch ein ehemaliges Mandantenverhältnis betrifft beziehungsweise betroffen hat, auch auf meine anwaltliche Verschwiegenheit in dieser Sache verweisen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie darauf eingehen, was jeweils Vereinszweck dieser Vereine war?

Dr. Markus Tschank: Selbstverständlich: Das liegt ganz ordnungsgemäß auch in statutarischer Form bei den entsprechenden Vereinsbehörden auf, und genau jene Zwecke, die dort auch in den Statuten beschrieben wurden, sind auch jene Zwecke, die die Vereine tatsächlich haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie uns die nennen?

Dr. Markus Tschank: Ich habe jetzt die Vereinsstatuten nicht hier bei mir liegen, aber Sie können davon ausgehen, dass das, was in den Vereinsstatuten im Vereinszweck geregelt wurde, auch tatsächlich der Vereinszweck ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Warum haben Sie eigentlich Ihre Funktionen 2017 zurückgelegt? Hat das mit dem Nationalratsmandat zu tun?

Dr. Markus Tschank: Das hatte private Gründe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aus privaten Gründen.

Ihrer Einschätzung nach als langjähriger FPÖ-Politiker, gab es bei der FPÖ Probleme bei der Spendensammlung, also dass Menschen auf Sie zugekommen sind, die gesagt haben: Ich würde gerne spenden, aber ich möchte nicht, dass ich irgendwo offiziell als Spender für die FPÖ aufscheine?

Dr. Markus Tschank: Ob es Probleme bei der Spendensammlung gegeben hätte? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Dazu habe ich keine Wahrnehmungen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind die Vereine, die Sie gegründet haben, mit dem Zweck gegründet worden, Spenden für die FPÖ oder Funktionäre zu sammeln?

Dr. Markus Tschank: Na, ich verweise auf das Gutachten, das ich eingangs, in meinem Eingangsstatement erwähnt hatte. Wenn es so gewesen wäre, wie Sie behauptet haben, dann hätte es ja entsprechende Geldflüsse an die FPÖ geben müssen, und das hat es aber nachweislich nicht gegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Heißt ja nicht, dass man es nicht vorhatte, dass es mal Flüsse geben sollte. Kollege Schrangl hat Sie gefragt: Hat es Geldflüsse zur FPÖ gegeben?, eine Frage hat er vergessen: Hat es Geldflüsse zu FPÖ-Funktionären und -Mandataren gegeben?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise dazu auf die laufenden Ermittlungsverfahren zum Themenkomplex Vereine zur Geschäftszahl 17 St 2/19p und werde diese Frage daher jetzt nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In diesem Fall können Sie die Aktenlage nicht bestätigen, dass an Sie selber, an Herrn Braun, an Herrn Alexander Landbauer, an Herrn Udo Landbauer und an Herrn Peter Sidlo via Polimedia Geld von diesen Vereinen geflossen ist?

Dr. Markus Tschank: Also das ist alles Gegenstand des Verfahrenskomplexes Vereine zur Geschäftszahl 17 St 2/19p, wird derzeit untersucht, und daher werde ich dazu keine Antwort geben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, dann gehen wir weg von den Vereinen und kommen hin zu den Firmen. Sie sind ja auch Unternehmer. Sie haben mit Herrn Krumpel eine Firma betrieben, die sich Polimedia nennt, und haben sie 2016 an Herrn Sidlo übergeben. Ist das korrekt?

Dr. Markus Tschank: Ich kann mich an den gen- -, also ich müsste jetzt auch nochmal an den genauen Zeitpunkt - - Das kann ich Ihnen so nicht bestätigen. Wüsste ich - - Ist mir jetzt nicht in Erinnerung, wann.

Ich kann Ihnen sagen: Die Firma Polimedia hat existiert. Das war eine Beratungsfirma, die auch, wie jede andere Beratungsfirma, im politischen Umfeld aktiv war und dort über viele Jahre gute Arbeit geleistet hat, und diese Firma wurde dann 2017 oder 2018 aufgelöst.

Wenn Sie dann bei anderen Parteien schauen, werden Sie wahrscheinlich auch die eine oder andere Politberaterfirma finden. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Beteiligung aus der Polimedia zu einem Zeitpunkt resultiert, wo ich lange nicht Mandatar oder politischer Funktionär war. Das ist also viele Jahre her – würde ich so meinen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie können bestätigen, dass Sie die Firma, die Sie mit Herrn Krumpel geführt haben, 2016 an Herrn Peter Sidlo übergeben haben?

Dr. Markus Tschank: Das weiß - - Nein, das kann ich nicht bestätigen. Im Übrigen wäre das auch sozusagen vom Verfahrenskomplex Vereine beziehungsweise Casag umfasst und wäre daher nicht – aus meiner Sicht nicht – zu beantworten.

Ich weiß auch gar nicht (in Richtung Vorsitzender), ob es den Untersuchungszeitraum für diesen U-Ausschuss betrifft, denn was im Jahr 2016 war - - Ich glaube, der U-Ausschuss hat einen Untersuchungszeitraum von Dezember 2017 bis Mai 2019. Diese Polimedia-Firma ist eine Firma - - Ihre Frage bezieht sich sozusagen auf einen alten Jahrgang, 2016, hat also eigentlich mit dem Verfahren nichts zu tun. (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsordnung, bitte!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist insofern sehr wesentlich für den Untersuchungszeitraum, weil es eben diese Dreiecksbeziehung zwischen Herrn Tschank, Herrn Krumpel und Herrn Sidlo aufzeigt. Herr Sidlo war während des Untersuchungszeitraums Inhaber dieser GmbH – das ist übrigens kein Verein –, und in diesem Sinn ist es voll von den Beweisthemen umfasst. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin-Stellvertreter beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Grundsätzlich ist die Frage zulässig, weil die Auswirkungen der Tätigkeit oder die Überschreibung an den nachfolgenden Geschäftspartner natürlich für die folgende Situation verantwortlich sind. Ich würde Sie bitten, die Entschlagungsgründe noch einmal genau zu nennen.

*****

Dr. Markus Tschank: Dann verweise ich darauf, dass die Firma Polimedia ja auch im Casag-Verfahren ein Thema ist, Geschäftszahl 17 St 5/19d, und ich daher die Frage nicht beantworten werde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Woher kennen Sie Herrn Krumpel?

Dr. Markus Tschank: Auch diese Frage werde ich mit Verweis auf das Casag-Verfahren nicht beantworten. (Abg. Krisper: Nein!) – Sicher!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Tschank, ich glaube, betreffend eine dritte Person gibt es keine Aussageverweigerung. Das haben wir gestern schon einmal festgestellt. (Abg. Krainer: Außer er ist mit ihr verheiratet!)

Ich möchte Sie noch einmal ersuchen: Das Kennen (Auskunftsperson Tschank: Das ist ja nichts Verwerfliches!) – wo haben Sie ihn kennengelernt? – müsste dann mit dem Verfahren zu tun haben, damit Sie die Aussageverweigerung mit dem Vereinsverfahren begründen.

Dr. Markus Tschank: Also ich kann sagen: Herr Mag. Krumpel ist sozusagen verdächtig in dem Verfahren, ich bin verdächtig in dem Verfahren ‑ -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Beschuldigte!

Dr. Markus Tschank: - - oder beschuldigt, und wenn sozusagen zwei Personen beschuldigt sind, möchte ich eigentlich zur Frage, wann ich Herrn Krumpel – ungeachtet dessen, dass ich das jetzt gar nicht beantworten könnte – - -, darauf hinweisen, dass sozusagen jeder Kontakt oder jede Frage hinsichtlich dessen, wann ich ihn kennengelernt habe oder nicht und wie oft ich ihn getroffen habe, Gegenstand des Casag-Verfahrens ist und ich daher auf das Verfahren mit der Geschäftszahl 17 St 5/19d verweise. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Tschank, ich glaube, dass Sie die Antwort auf die Frage: Woher kennen Sie Herrn Mag. Krumpel?, ohne sich oder Krumpel in einem zukünftigen Verfahren unbotmäßigerweise zu belasten, durchaus ausformulieren können – wie auch immer Sie das beantworten.

Dr. Markus Tschank: Also ungeachtet der Tatsache, dass ich der Meinung bin, dass damit auch meine Rechte auf Aussageverweigerung umgangen werden, kann ich mich, unter uns gesagt, auch gar nicht mehr daran erinnern. Ich weiß es nicht mehr. (Abg. Krisper: Na Entschuldigung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine Antwort, aber wir umgehen Ihre Rechte mit Sicherheit nicht.

Dr. Markus Tschank: Aber ich kann mich - - Wollen wir es einfach so stehen lassen: Ich kann Ihnen nicht sagen, wann ich Herrn Krumpel kennengelernt habe. Ich weiß es nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Okay, passt. – Danke.

Dr. Markus Tschank: Ich kenne ihn, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mehr oder weniger als zehn Jahre?

Dr. Markus Tschank: Ich kenne ihn. Ich weiß es nicht. Ich kann es Ihnen nicht - - Ich habe mir die Frage ehrlich gesagt auch nicht vorbereitet. Ich weiß jetzt nicht - - Ich habe jetzt nicht rekapituliert (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsordnung!), seit wann ich Herrn Krumpel nicht - -, seit wann ich Herrn Krumpel kenne. Ich weiß es einfach nicht mehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte – zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte es für wenig glaubhaft, dass sich eine Auskunftsperson nicht erinnern kann, ob sie eine Person mehr oder weniger als zehn Jahre kennt.

Herr Tschank hat mit Herrn Krumpel laut Aktenlage über dreieinhalb Jahre eine gemeinsame Kommunikationsagentur geführt: die Polimedia. Diese Polimedia wurde danach an Peter Sidlo übergeben. (Vorsitzender und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Wenn ich die Frage stelle: Wie lange kennt man jemanden?, und die Auskunftsperson kann das nicht beantworten, dann fühlen wir uns – oder zumindest ich mich –, was die Grünen in diesem Ausschuss betrifft, bei aller Liebe, verschaukelt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Tschank, ich darf Sie noch einmal daran erinnern: Sie stehen hier unter Wahrheitspflicht. Ich denke schon, dass man den Zeitraum – vor zehn Jahren oder nach zehn Jahren; es ist klar, es können neun Jahre sein, es können elf Jahre sein, aber im Groben –, wann man jemanden kennengelernt hat, einschätzen kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Dr. Markus Tschank: Also ich glaube, ich kenne ihn weniger als zehn Jahre.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Herr Krumpel schrieb laut Akten – die hatten wir gestern schon vorgelegt – ein SMS an Novomatic-Chef Neumann mit dem Satz: „tschank ist“ – ein – „alter freund von mir“. – Das ist dann in dem Fall nicht korrekt. (Ruf bei der ÖVP: So alt ist er auch wieder nicht!)

Dr. Markus Tschank (erheitert): So alt bin ich auch noch nicht.

Müssen Sie die Personen - - Ich verweise auf das Verfahren Casag/ISP zum Themenkomplex 17 St 5/19d. Ich werde die Frage nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. In dem Fall beantworten Sie auch nicht die Frage. Das SMS geht noch weiter: Ich „bin da voll eingebunden“ (Auskunftsperson Tschank: Das ist direkt verfahrensgegenständlich!) – bei Ihnen!

Dr. Markus Tschank: Das ist direkt verfahrensgegenständlich zum Themenkomplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d. Ich werde die Frage nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Dann kommen wir vielleicht noch zum ISP.

Bekommt das ISP 2020 eigentlich immer noch Zahlungen vom Verteidigungsministerium?

Dr. Markus Tschank: Das ISP hat laufende Vertragsbeziehungen mit seinen Kooperationspartnern und erhält für seine Werkleistungen selbstverständlich noch einen Werklohn, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte einen Facebook-Eintrag von Ihnen vom 8. Dezember 2019 zu Protokoll geben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Könnten wir die Unterlage bitte haben? Legen Sie sie bitte vor!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Der Kollege verteilt sie gerade. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ist das eine neue Unterlage oder hat sie eine Aktenzahl des Untersuchungsausschusses?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist außerhalb von den Akten, eine Facebook-Meldung. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Ruf: ... schonen die Umwelt, aber wenn, dann kopieren!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir nehmen zu Protokoll, dass das ein neues Dokument ist. – Bitte, Frau Abgeordnete. Sie haben noch 2 Minuten und 13 Sekunden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie schreiben hier von einer Kooperationsveranstaltung des ISP mit der Novomatic zum Thema Geldwäsche und Prävention.

Wer hat diese Veranstaltung bezahlt? Können Sie ausschließen, dass auch öffentliche Gelder dort hineingeflossen sind?

Dr. Markus Tschank: Also diese Kooperationsveranstaltung ist eine Veranstaltung – wie sie auch hier beschrieben wird – zwischen dem Institut für Sicherheitspolitik und der Novomatic, auch unter Beteiligung der Wirtschaftsuniversität Wien, von Herrn Professor Glaser. Sie hat im Dezember 2019 in Erfüllung der jeweiligen Verträge stattgefunden und ist ein gutes Beispiel für die Leistungen, die das Institut in regelmäßigen Abständen erbringt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte die Frage außerhalb meiner Fragezeit wiederholen, weil sie nicht beantwortet ist: Können Sie ausschließen, dass öffentliche Gelder in diese Veranstaltung hineingeflossen sind?

Dr. Markus Tschank: Die Mittelverwendung des Instituts für Sicherheitspolitik ist Gegenstand von Ermittlungen im Themenkomplex Casag zu 17 St 5/19d. Ich werde die Frage daher nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Warum haben Sie eigentlich nie einen Leistungsbericht abgegeben, obwohl Sie einen Kooperationsvertrag mit dem ISP und dem Verteidigungsministerium haben?

Dr. Markus Tschank: Entschuldigen Sie bitte – noch einmal.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb meiner Fragezeit – ich wiederhole es gerne, weil Sie ja offenbar akustische Probleme haben –: Wieso haben Sie nie einen Leistungsbericht vom ISP beim Verteidigungsministerium oder bei der Novomatic abgegeben?

Dr. Markus Tschank: Es wurden laufend Leistungsberichte abgegeben. Es ist einfach unrichtig, was Sie sagen. Wir haben - - Jedes Jahr mussten wir beim Bundesministerium für Landesverteidigung entsprechende Leistungsnachweise und Leistungsberichte nach Vollendung der Leistung beibringen – so wie es üblicherweise der Fall ist. Wenn Sie einen Werkvertrag erfüllen und das Werk abgeliefert wird, dann berichten Sie über die Arbeit, die stattgefunden hat – natürlich, selbstverständlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei der Novomatic auch?

Dr. Markus Tschank: Auch da hat es Leistungen gegeben und auch da gibt es entsprechende Berichtslagen, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, in dem Fall: Die Staatsanwaltschaft hält in den Akten fest, dass es eine solche nicht gibt. Dann nehme ich an, dass Sie uns sagen möchten: Die Staatsanwaltschaft hat es einfach nicht gefunden.

Die Vereine dienen ja auch dazu, dass man dort Spesen und Managerfees abrechnen kann. Sie selber haben – das hat der Herr Verfahrensrichter eingangs schon gesagt – 30 000 Managementfee pro Jahr verrechnet.

Was war die Leistung dafür?

Dr. Markus Tschank: Also ich verweise diesbezüglich auf das laufende Verfahren Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d und werde die Frage nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Der Verfahrensrichter hat auch die Vermietungspraxis bei Ihnen in der Anwaltskanzlei angesprochen.

Nochmals zur Wiederholung: Das ISP bekommt einen Schreibtisch im Besprechungsraum bei Ihnen in der Anwaltskanzlei, und Sie verrechnen dafür 3 600 Euro – also nicht einmal ein Raum, es ist nur ein Schreibtisch in einem Raum.

Finden Sie, dass 3 600 Euro als Miete ein angemessener Preis in Wien ist?

Dr. Markus Tschank: Die Mittelverwendung des Instituts für Sicherheitspolitik ist Gegenstand von Ermittlungen im Themenkomplex Casag zur Geschäftszahl 17 St 5/19d. Ich werde diese Frage daher nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung – Sie sind ja Anwalt –, dass irgendjemand anders irgendwo für einen Schreibtisch 3 600 Euro bezahlt?

Dr. Markus Tschank: Es ist Gegenstand - - Ich verweise auf meine letzte Antwort: Dieser Fragenkomplex von Ihnen ist Gegenstand zum Verfahren Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage war, ob Sie eine Wahrnehmung haben, Herr Dr. Tschank, dass es andere gibt, die so etwas vermieten. (Ruf: Können Sie nicht entschlagen ...!)

Dr. Markus Tschank: Vielleicht ganz grundsätzlich: Der Abschluss von Regieverträgen zwischen externen Anwälten - - beziehungsweise Nutzungsvereinbarungen zwischen Anwälten und Kanzleien beziehungsweise auch dritten Gesellschaften kommen mir immer wieder unter, und ich habe dazu natürlich auch Wahrnehmungen, über solche Regieverhältnisse.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das kommt öfters vor – für einen Schreibtisch 3 600 Euro oder eine ähnliche Zahl?

Dr. Markus Tschank: Das kommt - - Jede Kanzlei handelt - - Oder: Jede Kanzlei hat hier auch ihre eigenen sozusagen Leistungsangebote, die sie für externe Firmen, Holdinggesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien et cetera vorgibt, und ich verweise auf mein Eingangsstatement, wo ich auch darauf hingewiesen habe, dass sämtliche Verträge und Leistungen auch ordnungsgemäß beschlossen worden sind und es entsprechende Vertragslagen dazu gibt. Ich glaube, der Vertrag sollte Ihnen auch vorliegen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte (in Richtung der Abgeordeten Stögmüller und Fürlinger), in der Unterhaltung etwas unterhalb der Zimmerlautstärke zu bleiben. Man kann es nicht von den einen einfordern und es selber nicht einhalten. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vollkommen korrekt. (Heiterkeit.)

Okay. Ich möchte noch einmal zusammenfassen, dass Sie sagen, dass es noch keine Zahlungen direkt an die FPÖ gegeben hat, dass wir aber heute feststellen konnten, dass es sehr wohl Zahlungen an FPÖ-Funktionäre und vor allem an Sie selber von diesen Vereinen gegeben hat.

Somit würde ich gern meine restliche Redezeit mitnehmen. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Frau Abgeordnete Krisper ist die Nächste Fragestellerin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Tschank, das ISP hat im Jahr 2018 200 000 Euro vom Verteidigungsministerium erhalten, 120 000 Euro von der Novomatic, im Jahr 2019 wiederum 120 000 Euro von der Novomatic.

Warum gibt es keine weiteren Kooperationspartner des ISP? (Auskunftsperson Tschank: Also es gibt einmal die - -!) Haben Sie sich um andere bemüht?

Dr. Markus Tschank: Also bemühen tut man sich immer um andere, ja, selbstverständlich. Es war ja meine Aufgabe als Vereinsobmann und sozusagen als Verantwortlicher für das Institut für Sicherheitspolitik, dass ich mich natürlich um den Aufbau des Forschungsinstituts kümmere, und das habe ich auch entsprechend meiner Organfunktion natürlich wahrgenommen, ja, selbstverständlich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kam es zur Kooperationsvereinbarung mit der Novomatic?

Dr. Markus Tschank: Das ist Gegenstand von Ermittlungen zum Komplex Casag zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde sehr darum ersuchen, dass wir hier einen Standard einführen, und zwar, dass die Auskunftsperson jeweils den Aussageverweigerungsgrund nach § 43 Abs. 1 VO-UA – die entsprechende Ziffer! – zu nennen hat und dann ich oder die anderen Kollegen entscheiden, ob wir auch noch eine Glaubhaftmachung nach § 45 VO-UA beantragen. Ich ersuche hiermit also auch um die Nennung des konkreten Aussageverweigerungsgrundes, der für die Auskunftsperson einschlägig ist. (Vorsitzender und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Verfahrensanwältin um die Darlegung bitten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Gut. Also in der Verfahrensordnung steht, dass die Aussageverweigerung dann gilt und man sich darauf berufen kann, wenn sich die Auskunftsperson einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würde, sprich, wenn eine strafgerichtliche Verfolgung droht.

Diesfalls nennt die Auskunftsperson bereits eine konkrete Aktenzahl, wo sie als Beschuldigte geführt wird. Da sie auch diese Frage exakt konkret diesem Ermittlungsverfahren zuordnen kann und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen hat, dass der Staatsanwalt sie das fragen wird, ist ihre Entschlagung meiner Rechtsmeinung nach korrekt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nach dem Gutachten, das uns die Parlamentsdirektion letzte Nacht zur Verfügung gestellt hat, ist es nicht notwendig, dass man die genaue Ziffer der Entschlagung nennt, sondern es genügt die Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrunds.

Daher obliegt es Ihnen, Herr Präsident, wie Sie das gerne handhaben wollen – aber Sie entscheiden nach der Verfahrensordnung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Geschäftsordnung sieht hier klar vor, dass es vor dem Untersuchungsausschuss sieben Aussageverweigerungsgründe gibt. Eine Glaubhaftmachung kann nur wirklich dargelegt werden, wenn eine dieser sieben Ziffern genannt wird, weil nur dann ist für den Ausschuss auch nachvollziehbar, ob diese Aussageverweigerung glaubhaft ist oder nicht.

Ein bloßer Verweis auf offene Verfahren reicht nicht. Die Auskunftsperson hat zumindest jetzt nicht direkt durch Nennung von Ziffern, aber immer wieder unterschiedliche Aussageverweigerungsgründe genannt, zum Beispiel auch die Aussageverweigerungsgründe 3 und 4. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ich halte es durchaus für richtig, dass die Auskunftsperson dazu angehalten wird – vor allem, weil sie ja selber rechtlich gebildet ist –, immer gleich eine dieser sieben Ziffern zu nennen, damit sich der Ausschuss wirklich ein Bild machen kann, um welchen Aussageverweigerungsgrund es hier geht, weil sonst die Glaubhaftmachung ja gar nicht dargestellt werden kann. Ich würde alles andere als eine derartige Vorgangsweise nicht verstehen. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe nicht die Rechtsmeinung für diesen Fall kritisiert, sondern darum ersucht, dass die Auskunftsperson durch ihre Formulierung klarmacht, auf welche Ziffer sie sich bezieht, und zwar in dem Fall, dass sie sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde, wenn sie die Frage beantwortet. Dann ist es für uns einschlägig und klar, und das macht vielleicht alles transparenter und effizienter. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das Anführen einer Ziffer wird man wohl nie verlangen können, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle die diesbezügliche Bestimmung von Ziffer 1 bis 7 auswendig kennen – das werden wir nicht erwarten können, nicht einmal von einem Juristen oder einem Rechtsanwalt –, aber ich meine doch, dass inhaltlich vorgebracht werden muss, warum er hier nicht aussagt, und es dann uns obliegt, das einer Ziffer zuzuordnen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rechtsmeinung des rechtswissenschaftlichen Dienstes stellt das für mich klar. Es ist – auch nach der Beantwortung jetzt durch den Verfahrensanwalt und durch den Verfahrensrichter –, glaube ich, jedem Abgeordneten zumutbar, wenn die Auskunftsperson schon auf die Aktenzahl verweist, auch zu sehen, aus welchen Gründen es ist. – Bitte die nächste Frage.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nicht die nächste Frage, ich möchte hiermit gerne klären, ob Sie hier die Aussage verweigern, wie es zur Kooperationsvereinbarung mit der Novomatic kam, weil Sie sich bei der Beantwortung der Gefahr einer strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden.

Ist das richtig?

Dr. Markus Tschank: Ich habe es schon beantwortet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein.

Dr. Markus Tschank: Doch, ich habe Ihre Frage schon beantwortet mit einem - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne noch einmal!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wiederholen Sie es bitte noch einmal.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja oder nein?

Dr. Markus Tschank: Also ich verweise bei dieser Frage auf das anhängige Ermittlungsverfahren gegen meine Person zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d (Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung!) und werde diese Frage nicht beantworten.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben heute schon öfters ausgeführt, dass allein der Verweis auf ein Verfahren – Herr Richter, Sie haben das getan – nicht reicht, dementsprechend Referenz auf die einschlägige GO-Bestimmung, bitte. (Auskunftsperson Tschank: Aber ich verweise auf meine Stellung als Beschuldigter!)

Das war meine Frage. Wir brauchen das fürs Protokoll und für den Antrag der Glaubhaftmachung und für eine Beugestrafe. Wir müssen konkret sein.

Daher möchte ich – außerhalb meiner Redezeit – wiederholen: Verweigern Sie die Aussage, wie es zur Kooperationsvereinbarung mit der Novomatic kam, weil Sie sich sonst der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Kollege Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verweise auf die Information der Parlamentsdirektion zur Aussageverweigerung von gestern Abend. Unter Punkt II.2 – Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung – heißt es ja ausdrücklich: „Die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung ist auch dann gegeben, wenn die Aussage zu einer Beweiserleichterung (im Sinne eines Nachteils für den Beschuldigten) in einem bereits anhängigen Strafverfahren führen könnte“.

Daraus ergibt sich ganz klar: Wenn man, glaube ich, ein laufendes Verfahren hat, dann könnte jede Aussage dazu zu einer Beweisverschiebung oder ‑erleichterung, ‑erschwerung – wie immer man das auch nennen möchte – führen, daher ist ein solches Entschlagungsrecht nach Aussage der Parlamentsdirektion, glaube ich, eindeutig gegeben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich beziehe mich auf Absatz III der Information der Parlamentsdirektion, in dem festgehalten wird, dass die „Aussageverweigerung wegen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung [...] insbesondere dann für gerechtfertigt befunden“ wurde, „wenn auf ein konkret laufendes Ermittlungsverfahren Bezug genommen wurde“.

*****

Daher bitte die nächste Frage, Frau Abgeordnete Krisper. (Abg. Krainer: Nein!) Die nächste Frage – sie kann es noch einmal wiederholen. (Abg. Krainer: Aber das ist dann dieselbe Frage!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich erwarte mir aber eine Antwort!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja. Sie (in Richtung Auskunftsperson) geben bitte noch einmal eine Antwort. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole – außerhalb meiner Redezeit –: Herr Tschank, verweigern Sie die Aussage zu meiner Frage, wie es zur Kooperationsvereinbarung mit der Novomatic kam, weil Sie sich bei ihrer Beantwortung der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden?

Dr. Markus Tschank: Ich verweigere die Aussa- - Ich verweigere die Antwort auf diese Frage, weil das anhängige Ermittlungsverfahren bereits gegen meine Person geführt wird – zum Komplex Casag/ISP, zur Geschäftszahl 17 St 5/19d.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte. (Abg. Krainer – die Hand hebend –: Nein, das geht nicht!) Nächste Frage, bitte. (Abg. Krainer: Nein! Wenn ich meine Hand oben habe, ist es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung!) – Ich habe - - (Abg Krainer: Ja, ist so! Die sind sofort aufzurufen!) – Dann melden Sie sich zur Geschäftsordnung, bitte! (Abg. Krainer: Ich kann nichts dafür, ich habe die Verfahrensordnung nicht geschrieben, aber wenn ich mich zu Wort melde, kann es nur zur Geschäftsbehandlung sein, und die sind sofort aufzurufen!) – Ja, melden Sie sich! Ja, dann machen Sie es – es geht auch ohne Erklärung, Herr Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das hier ist eine eindeutige Fragestellung, bei der entlang der Verfahrensordnung einfach fürs Protokoll festgestellt werden soll, welcher dieser sieben in der Geschäftsordnung, in der Verfahrensordnung für diesen Untersuchungsausschuss aufgezählten Gründe verwendet wird.

Frau Abgeordnete Krisper zitiert wortwörtlich die Bestimmung der Ziffer 1, diese Frage ist natürlich zulässig und die Antwort kann nicht verweigert werden, denn wir müssen fürs Protokoll festhalten, welcher dieser sieben Aussageverweigerungsgründe geltend gemacht wird, um überhaupt erst einmal die Glaubwürdigkeit infrage stellen zu können.

Die Aussage zu verweigern, auf welchen Aussageverweigerungsgrund man sich beruft – das geht nicht. Sie zitiert wortwörtlich die Bestimmung des § 43 Abs. 1 Z 1, und insofern kann man sich dabei nicht entschlagen, denn dann kann man es gleich vergessen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf, bevor ich dem Verfahrensrichter noch einmal das Wort erteile, vielleicht erst einmal das rechtswissenschaftliche Gutachten zitieren: „Nach § 290 Abs. 1a StGB ist schon allein die Absicht, die Gefahr“ – die Gefahr! – „strafrechtlicher Verfolgung abzuwenden, schuldbefreiend“. (Abg. Krisper: Ja! – Abg. Krainer: Genau so hat sie es gesagt!)

„Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass vor einem UsA ausschließlich Auskunftspersonen befragt werden, die der Wahrheitspflicht unterliegen, und die Verweigerung der Aussage durch die Auskunftsperson von Abgeordneten und Öffentlichkeit als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnte“.

Daher darf ich jetzt noch einmal den Verfahrensrichter bitten, das darzulegen. (Abg. Krainer: Eben, aber dann muss die Antwort Ja lauten!) – Sie sind nicht am Wort, Herr Krainer, jetzt ist der Verfahrensrichter am Wort. Halten Sie sich bitte auch daran, das würde es erleichtern!

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Es war wirklich eine sehr konkrete Frage von Frau Abgeordneter Krisper und wir können das ohne Weiteres auch einer Ziffer zuordnen, nämlich der Ziffer 1, der Ziffer 2, aber ich meine, er braucht das im Hinblick auf das anhängige Verfahren nicht zu beantworten, weil genau diese Frage dort relevant werden könnte und ihm das zum Nachteil gereichen könnte. Deshalb dürfen wir diese Frage hier nicht stellen. aber ich meine:

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich teile Ihre Rechtsmeinung, aber wir müssen ja dingfest machen, welchen Entschlagungsgrund er hier heranzieht – und darum geht es mir. Ich teile Ihre Meinung, dass es - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: § 43 Abs. 1.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, deswegen möchte ich die Antwort, dass das so ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir können es zuordnen. Das rechtswissenschaftliche - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber er verweigert die Aussage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Schauen Sie, das rechtswissenschaftliche Gutachten der Parlamentsdirektion sagt nicht, dass er eine Ziffer nennen muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Na eh nicht – aber Ja oder Nein auf meine Entscheidungsfrage, ob er sich der Ziffer 1 entsprechend entschlägt, und zwar diese inhaltlich wiedergegeben! (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Tschank, können Sie vielleicht noch einmal Ihre Entschlagung der Aussage mithilfe der Verfahrensanwältin in dieser Form begründen?

Dr. Markus Tschank: Ich wiederhole es noch einmal: Die von Ihnen gestellte Frage steht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem anhängigen Ermittlungsverfahren gegen meine Person zum Komplex Casag/ISP, zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, und ich werde Ihre Frage daher unter Bezugnahme auf mein Aussageverweigerungsrecht nicht beantworten. Ich habe hier eine Verfahrensgarantie eines Schweigerechtes, Frau Kollegin, und das ist zu respektieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Richtig. Und das Aussageverweigerungsrecht, das Sie meinen, ist das, dass Sie sich, wenn Sie antworten würden, der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden. Ist das richtig?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Beziehen Sie sich auf Ziffer 1 im § 43 Abs. 1? Oder Ziffer 2? Das brauchen Sie nur zu sagen.

Dr. Markus Tschank: Ja, ich beziehe mich auf Ziffer 1 und Ziffer 2.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.

Zur nächsten Frage, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, dann ist es das – dass Sie sich der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden. (Auskunftsperson Tschank: Könnten wir kurz unterbrechen bitte!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, ja – kurze Unterbrechung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 10.45 Uhr bis 10.51 Uhr.)

*****

10.51

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bitte zur näheren Darlegung des Entschlagungsgrundes und des Verweises, dass es nicht nur § 43 Abs. 1 Z 1, sondern auch Z 2 betrifft, die Verfahrensanwältin um eine Stellungnahme ersuchen.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Gut, also unter Ziffer 2 fallen „Fragen, deren Beantwortung für die Auskunftsperson [...] einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen würde“. Das wäre im konkreten Fall: Wenn es zu einer Verurteilung käme und in weiterer Folge Nichtigkeit eingelegt wird, könnte daraus ein deliktischer Schadenersatzanspruch resultieren.

Weiters würde die Auskunftsperson auch die Entschlagung nach Ziffer 3 begehren, da sie natürlich auch anwaltlich tätig war und insofern natürlich auch Ziffer 3 zum Tragen käme. (Abg. Krainer: 4!) – 4? (Abg. Krainer: Das ist 4, nicht 3! – Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Auskunftsperson Tschank: 4, ja!) – 4, ja, richtig!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ziffer 2 kommt natürlich nicht in Betracht, weil es hier nicht um einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil geht. Unmittelbar bedeutet: bereits aufgrund der Aussage und nicht aufgrund dessen, dass ich etwas auslöse und das am Ende steht; durch die Aussage entsteht bereits der unmittelbare Vermögensnachteil. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Insofern kommt Ziffer 2 nicht in Betracht; Ziffer 3 sowieso nicht, weil es ja für Rechtsanwälte Ziffer 4 gibt. Ziffer 3 ist ja für alle anderen Berufsgruppen mit Verschwiegenheitspflichten – Steuerberater und so weiter –, Ziffer 4 ist für die Rechtsanwälte. Ziffer 2 kommt hier aber nicht infrage: Das ist unmittelbar – und es ist hier nicht unmittelbar.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, Sie werden nicht erstaunt sein, dass ich mich eher der Rechtsmeinung der Verfahrensanwältin denn Ihrer Rechtsexpertise anschließe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe eh nicht zu Ihnen gesprochen, sondern zur Frau Verfahrensanwältin.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe es aber zu entscheiden, daher würde ich die Diskussion jetzt beenden wollen.

******

Wenn es nicht etwas Wesentliches gibt, würde ich Frau Kollegin Krisper ersuchen, in ihrer Befragung fortzufahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Tschank, sind Sie im Verfahren Casag Beschuldigter?

Dr. Markus Tschank: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seit wann?

Dr. Markus Tschank: Weiß ich nicht genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument ON 196 vor, ein Chat zwischen Neumann und Krumpel vom 6. November 2017. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dürfen wir Sie bitten, uns die Seite mitzuteilen? Das ist doch ein umfangreicheres Dokument.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon. Seite 3, der Chatverlauf.

Am 6. November 2017 schrieb Neumann an Krumpel: „Hello, können wir tschank treffen! sollten etwas in die regierungsverhandlung einbringen!“ – Krumpel schreibt zurück: „Ja, er verhandelt allerdings medienbereich, wahrscheinlich brauchen wir eher finanzen“. – Neumann schreibt zurück: „egal brauchen jemanden der das thema kasinolizenzen einbringt!!“

Verstehen Sie, warum sich Neumann und Krumpel an Sie gewendet haben, wenn Sie inhaltlich für das Thema Glücksspiel gar nicht zuständig waren?

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage hat einen unmittelbaren Bezug auf das anhängige Ermittlungsverfahren gegen meine Person im Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, ich werde daher Ihre Frage nicht beantworten. (Abg. Gerstl: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Gerstl, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, nur eine Frage: Ich wundere mich gerade über die Vorlage, die ist nicht faksimiliert. Gibt es bei uns Akten, die nicht faksimiliert sind? (Abg. Hafenecker: Bei den NEOS immer!) Wir haben nämlich keine nicht faksimilierten. Wie kommt man zu so etwas?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Dinge passieren. (Heiterkeit.) Im Untersuchungsausschuss - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde bitten, die Akten auch wirklich faksimiliert vorzulegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Pardon. Im Untersuchungsausschuss: Nummer 491.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist nicht aus unserem Aktenbestand? (Ruf: Richtig!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): 491 im Aktenbestand.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, darf ich das bitte klären? (Abg. Krainer: Es ist leichter lesbar, wir sind sehr dankbar dafür! – Abg. Schrangl: Ja, aber wir haben nicht so eines! Unseres schaut so aus, mit „FPÖ“! – Abg. Krisper: Hast jetzt eh eines! – Abg. Schrangl: Jetzt habe ich eh ein ..., aber nicht von der Parlamentsdirektion bekommen!)

Ich darf festhalten: Alles, was über die Registratur eingebracht wurde, ist faksimiliert, alles, was nicht über die Registratur eingebracht wird, ist natürlich nicht faksimiliert. Es handelt sich aber um das gleiche Dokument. Wenn Sie uns die Dokumentennummer vielleicht mitteilen könnten! (Abg. Kucharowits: 491! – Abg. Schrangl: Zur Geschäftsordnung!)

Bitte, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde trotzdem noch ganz gerne klären, wie es dazu kommen kann, dass unsere Dokumente so ausschauen (ein faksimiliertes Schriftstück in die Höhe haltend) und dieses Dokument (ein nicht faksimiliertes Schriftstück in die Höhe haltend) nicht von der Parlamentsdirektion kommt, weder die Dokumentennummer hat, noch faksimiliert ist – und da geht es sicher nicht darum, dass das besser lesbar wäre.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann kommt es wahrscheinlich direkt von der Staatsanwaltschaft an Sie, oder?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist eine Unterstellung - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, ich weiß es nicht! Wie kommt das Dokument zu Ihnen? (Abg. Krainer: Das ist ja irrelevant!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist völlig irrelevant. Dinge passieren und ich frage weiter, und zwar - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Ich möchte - - (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ. – Vorsitzender und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Ich unterbreche für eine Stehung, damit wir das klären. (Abg. Krisper: Also bitte!)

*****

(Sitzungsunterbrechung: 10.59 Uhr bis 11.04 Uhr.)

*****

11.04

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.

Wir gehen davon aus, dass das Dokument mit unserem Dokument mit der Zahl 491 ident ist. Wir können es jetzt inhaltlich nicht zur Gänze prüfen, aber wir gehen davon aus. Anfang und Ende sind gleich, also gehen wir davon aus, dass das das Dokument ist.

Ich darf Sie jetzt bitten, mit der Befragung fortzusetzen. 6. November 2017 war das Thema.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie die Aussage zu meiner Frage, warum sich Neumann an Sie wandte, obwohl Sie für das Thema nicht zuständig sind, verweigern, weil Sie sich mit einer Antwort der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden?

Dr. Markus Tschank: Ich habe Ihre Frage schon beantwortet, Frau Kollegin. Das ist schon beantwortet worden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann müssen Sie es bitte noch einmal beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja oder nein?

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage hat einen unmittelbaren Bezug (Abg. Krisper: Nein!) zum anhängigen Ermittlungsverfahren gegen meine Person (Abg. Krisper: Nein!) zum Komplex Casag/ISP, zur Geschäftszahl 17St5/19d, und ich beziehe mich auf mein Aussageverweigerungsrecht unter Bezugnahme auf Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 4. (Abg. Krainer: ... unmittelbar ...!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke für die Ziffern. (Zwischenbemerkung der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dr. Markus Tschank: Ist das geklärt, dass ich jetzt die einzelnen Ziffern ausführen und begründen muss?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein.

Dr. Markus Tschank: Herr Präsident, wenn das so ist, wie soll das ein - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie brauchen die Ziffern nicht auszuführen, die ordnen wir zu, aber Sie können sie zur Erleichterung sagen.

Dr. Markus Tschank: Ich beziehe mich darauf, weil ich in der Eile der Beantwortung ja nicht immer zu 100 Prozent abgrenzen kann. Ich kann im Groben sagen, welche Ziffern es betreffen könnte, ich kann jetzt nicht eine hundertprozentige Abgrenzung vornehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist in Ordnung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es reicht übrigens ein Grund.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nach der Korrespondenz am 6. November schreibt Krumpel an Neumann am 10. November: „vorstandsbeschluss isp sponsoring (tschank) mach ich heute mit öhner fertig.“

Welches Interesse hatte die Novomatic an einem Sponsoring mit der ISP?

Dr. Markus Tschank: Diese Frage hat einen unmittelbaren Bezug zum anhängigen Ermittlungsverfahren gegen meine Person zum Komplex Casag/ISP zu Geschäftszahl 17 St 5/19d. Ich verweigere daher die Aussage unter Bezugnahme auf die Ziffern 1, 3 und 4. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Einfach zur nächsten Seite, Seite 4: Interessant ist ja schließlich, dass im Terminkalender von Neumann der Termin mit Ihnen nicht mit Sponsoring ISP oder wie auch immer tituliert ist, sondern mit dem Betreff „Casinolizenzen“. Was wurde bei diesem Termin besprochen?

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage hat einen unmittelbaren Zusammenhang mit den anhängigen Ermittlungsverfahren gegen meine Person zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, und ich werde daher diese Frage unter Verweis auf meine Aussageverweigerungsrechte, Ziffer 1 und 4, nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Woher kennen Sie Neumann?

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage hat einen unmittelbaren Bezug zum anhängigen Ermittlungsverfahren (Abg. Krisper: Nein!) gegen meine Person zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d. Ich verweigere die Aussage unter Bezugnahme auf meine Aussageverweigerungsrechte gemäß § 43, Ziffern 1 und 4.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das kann ich so nicht akzeptieren, Herr Doktor Tschank. Eine allgemeine Bekundung, von wo ich jemanden kenne, hat nichts mit einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung zu tun. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dr. Markus Tschank (in den Unterlagen blätternd): Darf ich fragen: In welchem Zusammenhang, zu welchem Beweisthema stellen Sie diese Frage? Das ist für mich wesentlich. (Abg. Tomaselli: ..., das muss der Herr Verfahrensrichter beantworten!) Die Frage ist: Zu welchem Beweisthema haben Sie Ihre Frage gestellt?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist zu den Beweisthemen 1, 2 – es ist fast überall umfasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das lässt sich dem Beweisthema unterordnen, Herr Doktor.

Dr. Markus Tschank: Zu den Beweisthemen kann ich nur sagen, dass ja die Strafverfahren sämtliche Beweisthemen auch betreffen und daher natürlich auch Kontaktaufnahmen mit Personen in diesem Zusammenhang Relevanz haben. Ich verweise daher auch zu jeglicher Kontaktaufnahme mit Personen auf die anhängigen Ermittlungsverfahren gegen meine Person zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d. (Abg. Krisper: Ziffer?) Ziffer 1 und 4.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wodurch könnten Sie einen Schaden oder in irgendeiner Weise einen Nachteil erleiden, wenn Sie diese Frage beantworten: Woher kennen Sie Neumann?

Sie müssen mir das auch im Lichte des anhängigen Verfahrens erklären. Wodurch haben Sie hier einen Nachteil oder irgendeinen Schaden zu erwarten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich. Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dr. Markus Tschank: Ist sozusagen der Bezug zum Verfahren nicht ausreichend dargestellt worden?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Alleine die Angabe eines Aktenzeichens ist nicht ausreichend. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Also vielleicht halten wir noch einmal fest: Der Vorhalt der Staatsanwaltschaft ist ja im Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag zwischen dem Institut für Sicherheitspolitik und der Novomatic AG, dass hier ja strafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt worden wäre – das ist der Vorhalt – und dass es natürlich auch zu Kontaktaufnahmen zwischen involvierten Personen von Unternehmen und meiner Person gekommen wäre. Natürlich kann die Kontaktaufnahme mit Personen strafrechtsrelevant sein und natürlich kann sie auch hier im Verfahren in weiterer Folge eine bestimmte Relevanz haben. Ich kenne ja noch nicht alle Aktenteile, es sind bestimmte Aktenteile von der Akteneinsicht ausgenommen, das heißt, ich kann nicht sagen, in welchen Bereichen ich noch gefährdet bin oder nicht.

Das heißt, ich muss, auch gerade wenn beide Personen hier beschuldigt sind – Herr Mag. Neumann ist beschuldigt, im selben Verfahrenskomplex wie ich –, davon ausgehen, dass sozusagen die genaue Fragestellung – wann ich wen getroffen habe, woher ich jemanden kenne et cetera – natürlich auch Relevanz für das Strafverfahren hat. Das heißt, ich muss mich hier in diesem Zusammenhang sogar auf mein gesetzliches Recht auf Aussageverweigerung berufen, weil ich im Zusammenhalt mit den ausgenommenen Aktenbestandteilen gar nicht abschätzen kann, welche Auswirkungen die Antwort auf die Frage in weiterer Zukunft haben wird. (Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Man kann es nicht ausschließen, dass es für das Strafverfahren relevant ist. Auch nach der Aussage des Staatsanwaltes gestern komme ich nach der Beratung mit Verfahrensanwalt und Verfahrensrichter zur Auffassung, dass die Verweigerung der Aussage gerechtfertigt ist.

Frau Abgeordnete Krisper, Sie sind am Wort. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unterhält Krumpel Ihrer Wahrnehmung nach Kontakte in die ÖVP? Wer – insbesondere Abgeordnete, Minister sind dort im Untersuchungszeitraum seine Ansprechpersonen?

Dr. Markus Tschank: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unterhält Neumann Ihrer Wahrnehmung nach im Untersuchungszeitraum Kontakte in die ÖVP, zu Abgeordneten, Ministern?

Dr. Markus Tschank: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In der nächsten Runde, bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster: Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich möchte Ihnen das Dokument mit der Nummer 17101 vorlegen, und zwar die Seite 2. Da geht es um einen Bericht zur Gründung des Vereins Austria in Motion. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

In dem Anlassbericht heißt es: „Beteiligte waren Dr. Markus Tschank, Mag. Markus Braun, Dominik Nepp, Alexander Landbauer und Herbert Kickl sowie - ein [...] Dr. Philipp Prattes“.

Welche Funktion hatte Dominik Nepp damals, 2015?

Dr. Markus Tschank: Welche genauen Funktionen Dominik Nepp damals gehabt hat, müssten Sie ihn fragen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, ich kann es Ihnen sagen: Ich glaube, er war schon Landesparteiobmann der FPÖ in Wien. Welche Funktion hatte Herbert Kickl 2015?

Dr. Markus Tschank: Ich kann es Ihnen nicht genau sagen, ich vermute, Generalsekretär.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja, er war Ihr Generalsekretär. Da gibt es ein E-Mail von Ihnen, vom 16. März 2015, und da schreiben Sie, „bei der Zuwendung von Spenden an den Verein“ – ist – „auf ein Spannungsverhältnis zum Parteiengesetz 2012 zu achten“.

Warum haben Sie das geschrieben? Sie haben zuvor erklärt, diese Vereine haben mit keinen Förderungen von Parteien oder so zu tun gehabt. Warum weisen Sie auf ein Spannungsverhältnis zum Parteiengesetz hin?

Dr. Markus Tschank: Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, umfassend sozusagen aufzuklären, und das habe ich in diesem Fall auch gemacht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann halte ich Ihnen ein weiteres Schreiben vor, Dokument Nummer 17101, Seite 17. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein E-Mail von Ihnen an Herbert Kickl, Dominik Nepp, Markus Braun et cetera, in dem Sie sie über die Vereinsgründung Austria in Motion informieren, und im letzten Absatz schreiben Sie:

„Nachdem der Verein seine Tätigkeit gerade im Wahljahr 2015 in Wien besonders entfalten möchte, darf ich im Namen aller Interessierten um einen [...] Folgetermin ersuchen.“

Was hat der Verein mit dem Wahljahr zu tun?

Dr. Markus Tschank: Ich glaube, das bezieht sich auf das Jahr 2015 – das ist das Gründungsjahr des Vereines und das erste Betriebsjahr im Verein, und gemeint ist hier, dass der Verein halt möglichst schnell seine Tätigkeit aufnimmt. In diesem Sinne ist das hier zu verstehen, meine ich.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zum Zwecke des Wahltermins 2015 (Auskunftsperson Tschank: Das ist ein Zuf- - !) möglichst schnell aufnehmen?

Dr. Markus Tschank: Das würde ich nicht so sehen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und inwiefern könnte es daher eine Kongruenz sein, das Wahljahr 2015?

Dr. Markus Tschank: Also ich möchte vielleicht hier festhalten – und natürlich auch nochmals auf die Testate verweisen, die eingangs schon Erwähnung gefunden haben –: Dass der Verein sozusagen seine Tätigkeit auch in einem Wahljahr entfaltet, genauso wie er sie in den Folgejahren entfaltet, daran ist ja an sich nichts Anrüchiges zu sehen.

Entscheidend ist, glaube ich – wenn Sie mir das noch gestatten –, dass man sehr wohl eine saubere Trennung macht und hier keine Partei oder keine Vorfeldorganisation einer Partei finanziert – was ja auch nachweislich nicht erfolgt ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Auf dieser Seite 2 des Anlassberichtes heißt es noch, dass der „Verdacht“ im Raum steht, „Herbert Kickl hätte einen [...] Unternehmer ersucht, für die FPÖ über Austria in Motion zu spenden, wobei der Unternehmer nicht gespendet hätte“. Er bezieht sich auf eine Twitternachricht von Armin Wolf aus der „ZIB 2“.

Wissen Sie, um welchen Unternehmer es sich hierbei handelt?

Dr. Markus Tschank: Entschuldigen Sie, auf welche - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können wir das Dokument zuerst haben, bitte?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ach so, Entschuldigung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Markus Tschank: Auf Seite 2, meinen Sie?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seite 2, ja. (Ruf: Herr Kollege, die Nummer!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Dokument 17106! – Können Sie es an die Kollegen von allen Fraktionen bitte auch austeilen? (Abg. Gerstl: 17106!) – Warten wir noch! – 17106! (Ruf: Danke schön!)

Dr. Markus Tschank: Also Ihre Frage lautete, ob ich weiß, welcher Unternehmer das gewesen wäre?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Bitte, ja.

Dr. Markus Tschank: Weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Weiter unten ist zu lesen, dass Markus Braun „bestätigte“, „dass der Verein seit 2015 382.000.- Euro an Spenden eingenommen hat“. – Das steht hier.

Dr. Markus Tschank: Korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie uns sagen, was mit diesem Betrag danach gemacht wurde?

Dr. Markus Tschank: Da ich im August 2017 aus dem Verein ausgeschieden bin, kann ich Ihnen das nicht exakt beantworten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und bis zu diesem Zeitpunkt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Bis zu diesem Zeitpunkt - - Also, die hier geschriebene Summe steht sozusagen in keinem Verhältnis zu dem Betrag, der 2015 auch auf den Vereinskonten gewesen ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie ausschließen, dass da ein bestimmter Betrag für die FPÖ verwendet wurde?

Dr. Markus Tschank: Also das kann ich in meiner Wahrnehmung und im Zusammenhalt mit der Sonderprüfung des Wirtschaftsprüfers ausschließen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie eine Wahrnehmung, ob Herbert Kickl einen solchen Unternehmer getroffen hat, wie es hier angeführt wird?

Dr. Markus Tschank: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich komme nun zum nächsten Verein: Wirtschaft für Österreich. Da möchte ich Ihnen gerne einen „Profil“-Artikel vom 21. Mai 2019 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darin behauptet, im achten Absatz, ein Wiener Manager, der dem Verein laut Anlassbericht 10 000 Euro spendete, Folgendes:

„Johann Gudenus hat mir den Verein vorgestellt.“

Ein paar Zeilen weiter heißt es:

„Im Sommer 2017 erhielt ich ein Schreiben von Markus Tschank, den ich persönlich nicht kannte. Ich habe mehrere tausend Euro gespendet“.

Vom wem kam die Anregung zu Ihnen, dass Sie den Herrn wegen Spenden anschreiben?

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage hat einen direkten Konnex zum Verfahren Wienwert, zur Geschäftszahl 17 St 25/17t, und ich verweise aufgrund des anhängigen Ermittlungsverfahrens auf mein Aussageverweigerungsrecht im Sinne des § 43, Ziffern 1 und 4.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich komme nun zu einer Chatunterhaltung vom 2.8.2017 zwischen Gudenus, Strache und Vilimsky auf Seite 267 des ersten Anlassberichtes mit der Nummer 17106.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Haben wir das?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dokument 17106 ist schon vorgelegt; Seite 267.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite bitte? (Abg. Gerstl: 267!) – Ich habe da keine Seite 267. Ich habe nur die Seiten 1 bis 6 von 299.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Pardon! Die Dokumentennummer ist 17238.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die haben wir noch nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wird vorgelegt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte! (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist jetzt welche Seite, bitte? (Abg. Gerstl: 267!) – Danke.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf vorlesen:

Gudenus: „Maurice hat gestern angerufen Will unterstützen.“

Vilimsky: „Top! Triff Dich mit ihm und sondiere bitte. Wichtig!“

Strache: „Maurice will unterstützen!? Wer? Was?“ – Liebe Grüße – „Lg“

Gudenus: „Meinte er gestern Aus der Schweiz“

Strache: „Bitte aufpassen!“

Gudenus: „Ok“

Strache: „An den Verein kann“ er „gerne [...] spenden!“

Gudenus: „Darum gehts ja“

Was meinte Strache mit „Bitte aufpassen!“?

Dr. Markus Tschank: Also ich verweise hier wiederum darauf, dass Ihre Frage einen Bezug zum Vereinsverfahren, zur GZ 17 St 2/19p aufweist, ich in diesem Verfahren als Beschuldigter geführt werde und daher Ihre Frage nicht beantworten werde – unter Verweis auf mein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 43, Ziffern 1 und 4.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Ich halte daher meine Frage ganz allgemein:

Als ehemaliger FPÖ-Abgeordneter: Wieso ist es laut Gudenus so selbstverständlich, dass man anstelle von Parteien an Vereine spenden soll?

Dr. Markus Tschank: Ich habe keine Ahnung, um welchen Verein es sich dabei handeln soll, um ehrlich zu sein. Es steht kein Vereinsname dabei.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber das ist ganz egal. Sie haben mehrfach Leute angeschrieben. Können Sie uns das ein bisschen erklären?

Dr. Markus Tschank: Bitte was?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wir hatten zuvor, dass Sie Unternehmen zwecks Spenden anschreiben. Von wem haben Sie immer die Anregung bekommen, an welche Unternehmen Sie schreiben sollen, um Spenden zu bekommen?

Dr. Markus Tschank: Also Ihre Frage bezieht sich unmittelbar auf den Vereinskomplex, Geschäftszahl 17 St 2/19p, wo ja laufend Ermittlungen anhängig sind, und deswegen verweise ich auf mein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 43, Ziffern 1 und 4.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt: Gehe ich richtig in meiner Annahme, dass Sie immer über Auftrag und nie selbstständig geschrieben haben?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise diesbezüglich auf mein Aussageverweigerungsrecht im Zusammenhang mit dem Komplex Vereine, zu 17 St 2/19p, und verweigere meine Aussage gemäß § 43, Ziffern 1 und 4.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Tschank, es war nicht eine konkrete Frage im Sinne, sondern eine (Auskunftsperson Tschank – erheitert –: Suggestivfrage!) abstrakte.

Dann würde ich Sie bitten, auf diese Frage zu antworten. (Auskunftsperson Tschank: Nein!) Sie haben ja andere auch - - Auch Suggestivfragen sind erlaubt. (Rufe: Seit wann? – Gegenruf: Immer schon!) Sehen Sie in der Verfahrensordnung etwas anderes?

Dr. Markus Tschank: Also ich glaube, nein, Herr Präsident - - (Ruf: Da hab ich gestern aber eine andere Belehrung bekommen! – Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß: Unterstellend!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Unterstellend dürfen sie nicht sein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich habe sie nicht selbst suggestiv formuliert, sondern ich habe gesagt, für Gudenus ist es selbstverständlich – nicht für mich. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Herr Vorsitzender! Hat der Herr - -

Dr. Markus Tschank: Also die Frage, ob im Auftrag oder nicht im Auftrag sozusagen gehandelt worden ist, ist eine Frage, die verfahrensgegenständlich in diesem Ermittlungsverfahren geklärt werden muss. Deshalb verweise ich im Hinblick auf Ihre Frage nochmals auf den Komplex Vereine zur Geschäftszahl 17 St 2/19p und muss die Antwort auf Ihre Frage leider unter Bezugnahme auf § 43, Ziffer 1 und Ziffer 4, verweigern.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber jetzt so ganz allgemein, weil Sie ja ein langjähriges FPÖ-Mitglied sind: Sie können sicher sagen, ob das in der FPÖ grundsätzlich üblich war, dass man, wenn jemand Geld spenden wollte, gesagt hat: Spende an den Verein, an irgendeinen Verein!

Dr. Markus Tschank: Also grundsätzlich kann ich Ihnen dazu eines sagen: Wenn jemand an einen Verein spenden will, dann spendet er an einen Verein, und wenn jemand an eine Partei spenden will, spendet er an die Partei. Davon können Sie ausgehen, dass das in dem Fall, also in allen Fällen so gehandhabt worden ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also das heißt, die Gründungsmitglieder der Vereine, wie wir sie gehabt haben, auch Kickl und Nepp: Da das personenident war, war das eben einmal für den Verein und ein anderes Mal für die Partei, nicht?

Dr. Markus Tschank: Kickl und Nepp waren keine Vereinsmitglieder.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie waren Gründungsmitglieder.

Dr. Markus Tschank: Nein, sie waren auch keine Gründungsmitglieder. Das ist unrichtig.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das habe ich Ihnen zuvor vorgelegt, darüber will ich jetzt nicht mit Ihnen streiten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch 20 Sekunden!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, die nehme ich mit für die nächste Runde, das ist besser.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Mag. Kucharowits, bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Tschank! Sie sitzen hier, weil es vor ein bisschen mehr als einem Jahr ein Video gab, das einfach viele Dinge preisgegeben hat, die wir jetzt hier hinterfragen, unter anderem sozusagen natürlich auch den Bereich: Wie viel kostet ein Gesetz?, und: „Novomatic zahlt alle“, diesen sehr berühmt-berüchtigten Satz. Deswegen möchte ich noch einmal auf eine Frage beziehungsweise eine Wahrnehmung von Ihrer Seite zurückkommen und würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen, das, glaube ich, noch nicht vorgelegt wurde, nämlich mit der Nummer 16997. Es findet – so ein kleines Schmankerl am Rande – ein Messageverkehr zwischen Krumpel und Neumann statt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Die erste Message lautet: „hahaha...Pierer verdoppelt alle övp Spenden, die bis 31.7. Eingelangt sind“.– Auch eine interessante Information, aber ich würde gerne noch einmal auf folgende Passage zurückkommen:

„Ja...FP hat mich angerufen, tschank ist alter Freund von mir...bin da voll eingebunden, hab u.a. gerade den Brief an die Parteien entworfen und stefan geschickt“.

Ich möchte jetzt noch einmal Ihre Wahrnehmung dazu erfragen: Wie würden Sie denn den Begriff alter Freund definieren?

Dr. Markus Tschank: Ich habe jetzt ein Dokument von Ihnen bekommen - - Okay, ich sehe es schon, im oberen Drittel ist es, gell? – Okay. (Die Auskunftsperson blickt in das ihr vorgelegte Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Also ich kann Ihnen nicht sagen, was Herr Krumpel mit „alter Freund“ meint. Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich habe nach Ihrer Definition und Ihrer Wahrnehmung gefragt.

Dr. Markus Tschank: „Alter Freund“ ist, glaube ich, selbsterklärend.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt: Woher kennen Sie Krumpel und wie lange kennen Sie Krumpel?

Dr. Markus Tschank: Kann man es wieder einschränken auf diese Zehnjahresbarriere? Da tue ich mir ein bisschen leichter, denn ich kann das zeitlich - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Länger als zehn Jahre?

Dr. Markus Tschank: Nein, ich meine, kürzer als zehn Jahre. – Ich kann es wirklich zeitlich nicht genau einordnen. Also es ist kürzer als zehn Jahre.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Okay. Ein zweiter Punkt, der aufgeworfen wird: „Brief an die Parteien“.

Haben Sie diesen Brief erhalten, und was war in diesem Brief? Was war sozusagen der Inhalt des Briefs?

Dr. Markus Tschank: Also ich kann mich nicht erinnern, dass ich einen Brief erhalten hätte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kommen wir zu dem Aspekt „am Rechnungshof vorbei“!

Das Institut für Sicherheitspolitik, von dem Sie ja immer noch der Vorsitzende sind, war ja heute schon sehr lang und breit Thema, natürlich auch die Sponsoringvereinbarung zwischen Ihnen und Novomatic, aber auch das Thema des Sponsorings vonseiten des Landesverteidigungsministeriums.

Da würde ich Ihnen gerne ein neues Dokument vorlegen, nämlich mit der Nummer 17120, Seite 2 in diesem Dokument. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Vielleicht lesen Sie sich einfach einmal den zweiten Absatz durch, und dann würde ich Sie gerne etwas dazu fragen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sind Sie so weit?

Dr. Markus Tschank: Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das ist ein Dokument, das sozusagen von Soko-Tape-Holzer beziehungsweise aus den dortigen Akten ist, und da steht im zweiten, dritten Absatz der Satz:

„Die Kooperation sei aber mit der Bedingung verknüpft worden, dass diese mit der Kooperation des BMLV verknüpft ist, d.h. wenn das BMLV die Kooperation auflöst, endet auch die Kooperation der Novomatic AG vorzeitig.“

Was hat das für einen Hintergrund? Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich Ihnen nicht sagen, was damit gemeint ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie sind sozusagen Vorsitzender dieses Instituts und haben keine Wahrnehmungen dazu?

Dr. Markus Tschank: Ich kann Ihnen nicht sagen, was mit dieser Verknüpfung gemeint ist. Das kann ich Ihnen nicht erklären. Im Übrigen verweise ich darauf, dass das halt ein laufendes Ermittlungsverfahren ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Inwieweit war Ihrer Meinung nach, Ihrer Wahrnehmung nach hier Bundesminister Kunasek – denn das war 2017 – involviert?

Dr. Markus Tschank: Gar nicht. Überhaupt nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, der Herr Bundesminister kennt diese Kooperationsvereinbarungen nicht, obwohl da Gelder vonseiten des BMLV an ein Institut gehen?

Dr. Markus Tschank: Also ich gehe davon aus, dass der Bundesminister für Landesverteidigung oder der jeweilige Bundesminister oder die jeweilige Bundesministerin für Landesverteidigung natürlich informiert wird, welche Institute ganz generell bei der Direktion für Sicherheitspolitik unter Vertrag genommen werden. Selbstverständlich wird er darüber informiert – davon gehe ich aus –, aber - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Hatten Sie in dieser Angelegenheit Kontakt zum damaligen Minister Kunasek?

Dr. Markus Tschank: In dieser Angelegenheit eigentlich gar nicht, hatte ich keinen Kontakt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kein einziges Wort dazu?

Dr. Markus Tschank: Meiner Erinnerung nach kein einziges Wort zum Thema ISP, nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich würde gerne noch einmal auf die Thematik der Honorarnoten zu sprechen kommen, weil sich diese Frage wirklich auftut:

Sie haben sich als ISP-Vorsitzender selbst Honorarnoten als Rechtsanwalt ausgestellt. Ich möchte wirklich gerne wissen: Was war Ihre Leistung?

Ich möchte Ihnen auch ein Dokument vorlegen – mit der Nummer 4392, Seite 94 – und möchte das wirklich gerne von Ihnen erläutert bekommen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Markus Tschank: Das Dokument, das Sie mir vorgelegt haben, betrifft eine Managementfee für ein ganzes Jahr Managementleistungen – vor Steuern; das heißt, Sie können davon ausgehen, dass das nach Steuern in etwa die Hälfte des Betrages ist; durch zwölf sind das in etwa 1 250 Euro nach Steuern pro Monat. Ja, das ist die Managementfee gewesen, die ich als Vereinsvorstand für den Aufbau des Institutes monatlich bezogen habe. Das können Sie jetzt mit anderen Vereinsvorständen (Heiterkeit der Auskunftsperson) oder mit anderen Vorständen bei der Casag oder sonstigen Unternehmen im staatsnahen Bereich vergleichen und können dann beurteilen, ob 1 250 Euro netto ein hohes Honorar ist oder nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Aber Sie selbst stellen sich das sozusagen aus?

Dr. Markus Tschank: Nein, sondern diese Rechnung geht ans Institut für Sicherheitspolitik. Das bin nicht ich selbst, sondern das ist eine selbstständige juristische Person, die entsprechende Organe hat.

Das Handeln des Institutes wird durch die Organe vorgenommen. Es gibt dazu Beschlüsse, die rechtswirksam sind, es gibt dazu Vertragsgrundlagen, die rechtswirksam sind. Zeigen Sie mir einmal einen Vorstand, der das um 30 000 Euro vor Steuern macht und sich die Arbeit um das Geld antut!

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Etliche, die im Vereinswesen im ehrenamtlichen Sektor tätig sind, die das sozusagen auf ehrenamtlicher Ebene machen, um Ihre Frage zu beantworten (Auskunftsperson Tschank: Nein, lassen Sie mich vielleicht - -!) – auch wenn das keine Frage ist, sozusagen.

Dr. Markus Tschank: Lassen Sie mich vielleicht das noch sagen: Diese Managementleistungen, die das ISP natürlich für die Organe aufgebracht hat, wurden jährlich in den entsprechenden Generalversammlungen beschlossen. Da gab es davor natürlich Leistungsevaluierungen, das heißt, man hat sich angeschaut, was das Institut in diesem Jahr an Leistungen für die jeweiligen Kooperationspartner erbracht hat, und man ist eben danach sozusagen zum Ergebnis gelangt, dass das eine angemessene Abgeltung für die geleistete Arbeit wäre.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne zu weiteren Leistungen kommen und das Dokument 4392, Seite 36 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wir haben schon vorhin von Polimedia gehört, wobei Sie sich nicht gänzlich erinnern können, seit wann Sie Sidlo kennen, ja oder nein, der dann 2016 sozusagen Ihre Funktion übernommen hat. Sie haben ja Polimedia mit Krumpel gemeinsam betrieben. Da gibt es eine interessante sozusagen Rechnung, die Leistungen an Polimedia vonseiten des Instituts für Sicherheitspolitik vorweist, und ich würde Sie gerne zu Ihren Wahrnehmungen fragen, wieso da zum einen an Personen, aber auch an die Polimedia Geld geflossen ist, mit welchem Hintergrund. Was war der Auftrag? Was war der Output?

Dr. Markus Tschank: Ja, also die Mittelverwendung des Vereinsvermögens des ISP ist Gegenstand von laufenden Ermittlungsverfahren zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d, und ich werde Ihre Antwort daher unter Verweis auf mein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 43, Ziffern 1 und 4, nicht beantworten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielleicht können Sie mir eine andere Frage beantworten. Es geht jetzt um dasselbe Dokument, das schon vorliegt: 4392, Seite 45. Da ist auch im Rahmen sozusagen des Instituts für Sicherheitspolitik eine Förderung FPÖ - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Von 4392 haben wir nur eine Seite.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Seite 45 haben Sie nicht? Das wäre die Rückseite, bitte – Entschuldigung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, die ist leer. Wir haben nur 94 aus 98, aber vielleicht habe ich sie nicht, Frau Kollegin. – Ach so, das ist dasselbe Exemplar, das wir jetzt gerade gehabt haben, auf der Rückseite?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ja! Es ist bitte das gleiche Exemplar, das wir zuvor verteilt haben. Bitte nur einmal wenden!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, das haben wir.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ja, super! – Wie gesagt (Auskunftsperson Tschank: Ihre Frage?), ich würde gerne Ihre Wahrnehmungen und Ihre Erläuterungen zu dieser Textzeile hören (Auskunftsperson Tschank: Ja!): Verbuchung „Förderung FPÖ“ vonseiten des Instituts für Sicherheitspolitik. Was ist das? Was war das? – Ihre Wahrnehmungen dazu.

Dr. Markus Tschank: Also nicht „vonseiten des Instituts“! – Also sozusagen diese Zeile belegt eigentlich das, was auch die Wirtschaftsprüfertestate ja immer auch ausgewiesen haben, nämlich dass nicht die Vereine an die FPÖ in irgendeiner Art und Weise etwas gezahlt hätten – weder direkt noch indirekt –, sondern diese Zahlung, das ist eine Anlaufförderung der FPÖ für das Institut gewesen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wofür?

Dr. Markus Tschank: Eine Anlaufförderung im Gründungsjahr des Institutes von der FPÖ ans Institut und nicht umgekehrt, also es widerlegt quasi jetzt ein Jahr Berichterstattung, wonach diese Vereine die FPÖ bezahlt oder wonach diese Vereine an die FPÖ gespendet hätten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Meines Wissens ist das Institut bereits im Jahr 2016 gegründet worden, und diese Zeile bezieht sich auf das Jahr 2017, also kann es keine Anlaufförderung gewesen sein, weil das im zweiten Jahr war.

Dr. Markus Tschank: Nur ganz kurz: Es gibt eine Anlaufphase. Das Institut wurde im Vereinsregister eingetragen im, glaube ich, November 2016 und hat dann sukzessive seine Tätigkeit aufgenommen. Spätestens mit 1.1.2017 haben wir natürlich für das BMLV erste Leistungen erbracht, und dieser Zeitraum sozusagen, das ist im ersten - -, also wenn Sie so wollen, das betrifft die ersten vier, fünf Monate nach Gründung des Instituts. Also ich sehe das schon als Anlaufförderung.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Eine Definitionsgeschichte vermutlich. – Also wir halten fest: Sie sehen es als Anlauf, und wir halten auch fest, dass sozusagen sehr wohl Gelder irgendwie transferiert wurden, mit unterschiedlichsten Erklärungen, und wir halten auch fest, dass Sie zu vielen Beträgen einfach nichts sagen wollen.

Ich nehme die restliche Redezeit, die, glaube ich, 20 Sekunden beträgt, in die nächste Runde mit – oder wie viel sind es?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 26.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich danke Ihnen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 24, danke. (Heiterkeit.)

*****

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schrangl.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Dr. Tschank, jetzt hat die Kollegin von der SPÖ gefragt, ob Minister Kunasek eine Wahrnehmung betreffend den Verein gehabt hat. Haben Sie eine Wahrnehmung, wer denn Verteidigungsminister zur Zeit der Gründung war und wer diese Gründung vielleicht auch ein bisschen angestoßen hat?

Dr. Markus Tschank: Ja, nach meinem Wissensstand war das seinerzeit Herr Bundesminister Doskozil, der jetzige Landeshauptmann des Burgenlandes, der sozusagen hier auch, glaube ich, die FPÖ informiert hat.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Also ein SPÖ-Bundesminister (Auskunftsperson Tschank: Ein SPÖ-Bundesminister war das, mhm!) hat da zum ersten Mal den Rahmenvertrag auch abgeschlossen, oder?

Dr. Markus Tschank: Genau, korrekt, ja!

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Also war es kein FPÖ-Minister, sondern ein SPÖ-Minister, der den Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

Die Frau Kollegin von der SPÖ hat das Dokument 16997 vorgelegt, stimmt das? Haben das alle? Da darf ich vielleicht aus der Seite 1 etwas kurz zitieren – das ist ein Amtsvermerkt über die Erkenntnisse aus der Datenauswertung in Bezug auf Mag. Krumpel. Da steht Folgendes drinnen:

„Er war Verbindungsglied zu den FPÖ-nahen Vereinen, insbesondere auch des Vereins ,AUSTRIA IN MOTION‘. Seine Rolle dürfte anhand der noch darzustellenden Auswertungsergebnisse noch deutlich intensiver gestaltet gewesen sein als bisher bekannt“.

Haben Sie dazu eine Wahrnehmung, warum die WKStA so etwas in einen Amtsvermerk hineinschreiben würde?

Dr. Markus Tschank: Habe ich keine Wahrnehmung. Zudem war ich zu dem Zeitpunkt - - Also ich war seit August 2017 nicht mehr für den - - also nicht mehr als Organ des Vereines Austria in Motion tätig.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Ein paar Mal kommt da eben vor, dass Herr Krumpel Sie als alten Freund bezeichnet; Sie haben gesagt, weniger als zehn Jahre. Vielleicht können wir es irgendwie eingrenzen: Können Sie sich vielleicht erinnern, wo Herr Krumpel zum Kennenlernzeitpunkt gearbeitet hat? Also aus Aktenbestandteilen und Medienberichten wissen wir ja, er war Mitarbeiter im Kabinett von Verkehrsstaatssekretär Kukacka – das wäre allerdings schon mehr als zehn Jahre her.

Wissen Sie vielleicht noch, wo er da gearbeitet hat? Dann wissen wir vielleicht auch, wann Sie ihn kennengelernt haben.

Dr. Markus Tschank: Das kann ich Ihnen nicht mehr sagen, wann er wo gearbeitet - - also, wo er gearbeitet hat, als ich ihn kennengelernt habe. Im Übrigen - - ja.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Gut. – Dann ist da über Ihre Managementfee gesprochen worden. Wer hat denn den Beschluss gefasst, Ihnen diese Managementfee auszubezahlen?

Dr. Markus Tschank: Na die zuständigen Organe des Vereins.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Und haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass es – wir haben zuerst einmal darüber gesprochen, dass es mehrere solche Vereine gibt – bei den anderen Vereinen vielleicht auch so eine Managementfee gibt, oder haben Sie davon gehört, oder - -

Dr. Markus Tschank: Habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Entschuldigung: bei diesen Vereinen, die auch solche Rahmenverträge vom BMLV haben, also die anderen Institute für Sicherheits- -

Dr. Markus Tschank: Da kann Ich ihnen nicht ge - - Weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass da ganz marktübliche Verträge bestehen.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Also Sie glauben auch, dass zum Beispiel bei ähnlichen Vereinen wie eben dem Institut für Sicherheitspolitik, die, wie wir vorhin gemeint haben, der SPÖ und der ÖVP zuzurechnen sind, ebenfalls solche Managementfees ausbezahlt werden?

Dr. Markus Tschank: Also wenn Sie tätig sind und ein Jahresprogramm abarbeiten müssen, so wie das das Institut für Sicherheitspolitik machen musste, vertraglich bedingt, dann ist das ein ziemlicher Aufwand, und ich gehe davon aus, dass jedes Institut, das so einen Werkvertrag hat und so einen Aufwand pro Jahr stemmen muss, seinen entsprechenden Mitarbeitern angemessene marktübliche sozusagen Honorare oder Managementfees oder wie auch immer man das in den Instituten nennt, dann bezahlt, ja.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Okay, das beantwortet auch meine nächste Frage, denn die wäre gewesen: Sehen Sie die Höhe dieser Managementfee für das tatsächliche Arbeitsvolumen als angebracht an?

Dr. Markus Tschank: Habe ich schon beantwortet.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Ja, genau. – Wenn Sie den Arbeitsaufwand im Verein jetzt aufschlüsseln müssten: Wie viel Prozent der anfallenden Arbeit haben Sie geleistet, wie viel hat Herr Braun geleistet, wie viel hat Herr Landbauer geleistet und wie viel hat Herr Dubowy geleistet?

Dr. Markus Tschank: Also, es gibt natürlich ganz - - entsprechende Aufzeichnungen dazu, ich möchte aber darauf verweisen, dass das auch Gegenstand von laufenden Ermittlungen im Vereinsverfahren ist, ich beziehe mich daher auf dieses Ermittlungsverfahren Vereine zu 17 St 2/19p.

Ich verweise auf mein diesbezügliches Aussageverweigerungsrecht unter Bezugnahme auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Dieser Herr Dubowy, war der einmal im ISP angestellt, und welche Funktion hat er heute? Also welche Funktion hatte er 2017 und welche hat er heute?

Dr. Markus Tschank: Dr. Dubowy ist wissenschaftlicher Direktor, und im Übrigen verweise ich auf das laufende Ermittlungsverfahren zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d und werde das unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Dann nehme ich an, Sie werden auch keine Aussage zu einer Autofahrt treffen – auch den Akten zu entnehmen –, die Herr Dubowy von Wiener Neudorf nach Berlin und wieder retour durchgeführt hat?

Dr. Markus Tschank: Auch diesbezüglich verweise ich auf das laufende Verfahren zum Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d. Ich werde die Aussage diesbezüglich daher unter Bezugnahme auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung verweigern.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Die restliche Zeit nehme ich in die nächste Runde mit. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kommen wir zum Verein Austria in Motion, wenn ihn Kollege Schrangl schon angesprochen hat! – Sie waren bis 2017 Kassier, ist das korrekt?

Dr. Markus Tschank: Das ist korrekt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie, wie viele Mitglieder der Verein heute hat?

Dr. Markus Tschank: Nachdem ich nicht mehr Vereinsorgan bin, kann ich Ihnen das nicht sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viele hatte er bis 2017, während Ihrer aktiven Tätigkeit?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich Ihnen nicht genau - - also ich gehe davon aus: drei, aber ich weiß es nicht sicher.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Drei? Können Sie sich an die Namen der Mitglieder noch erinnern?

Dr. Markus Tschank: Ich weiß es nicht. (Abg. Tomaselli: Ist Ihnen nicht erinnerlich?!) Ich kann es Ihnen nicht genau sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. – Auch drei Mitglieder, wie beim ISP: Da waren es ja auch nur drei Mitglieder.

Was war der Zweck des Vereins?

Dr. Markus Tschank: Der Zweck des Vereines ergibt sich aus der Satzung des Vereines beziehungsweise aus den Vereinsstatuten, wo Sie auch abschließend lesen können, welche Schwerpunkte sozusagen der Verein hatte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir wissen von Zeugenaussagen, dass Herr Gudenus gesagt hat, der sei für „Personen [...], denen es schlecht geht“, sowie „österreichische Traditionen und Werte“. – Können Sie das bestätigen?

Dr. Markus Tschank: Der Verein hatte die Aufgaben, die in seiner Satzung vorgegeben sind, und was dritte, außenstehende Personen über den Verein sagen, dazu kann ich keinen Kommentar abgeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wollen Sie vielleicht sagen, was in der Satzung steht?

Dr. Markus Tschank: Ich habe die Satzung nicht mit, sonst würde ich Sie Ihnen sogar wortwörtlich zitieren. Ich habe mir die Vereinssatzungen nicht mitgenommen, aber sie gehen aus dem Akt - -, sie sollten eigentlich Aktenbestandteil sein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. – Na, da habe ich schon Verständnis, dass man das bei den vielen Vereinen nicht mehr weiß.

Haben Sie Gudenus gebeten, potenzielle Spender zu lukrieren?

Dr. Markus Tschank: Diese Frage bezieht sich auf den Komplex Vereine zur Geschäftszahl 17 St 2/19p, und ich werde diese Frage daher unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. – Laut Zeugenaussagen haben interessierte Spender nach dem Erstkontakt mit Gudenus einen offiziellen Spendenaufruf erhalten, und zwar von Ihnen. Können Sie das bezeugen?

Dr. Markus Tschank: Ich glaube, das ist aktenkundig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also dann bestätigen Sie das.

Dr. Markus Tschank: Also den Spendenaufruf, den, glaube ich - - Es ist aktenkundig: dass es Spender gegeben hat, die einen Spendenaufruf bekommen haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was hat denn Herr Gudenus für eine Funktion in diesem Verein?

Dr. Markus Tschank: Diesbezüglich gebe ich keine Antwort, verweise auf das laufende Verfahren zum Komplex Vereine, 17 St 2/19p, und werde die Frage daher unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Gudenus hat aber eine Funktion im Verein – irgendeine?

Dr. Markus Tschank: Das beantworte ich nicht. Die Frage haben Sie ja gerade eben gestellt gehabt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ich habe gefragt, welche. Vielleicht hätten Sie ja die Frage beantwortet, ob er eine hat.

Warum hat die nunmehrige Ehefrau von Herrn Gudenus einen Projektmanagementvertrag in Höhe von 1 000 Euro pro Monat? Was ist die Gegenleistung dazu?

Dr. Markus Tschank: Frau Kollegin, das ist verfahrensgegenständlich, und ich verweise daher auf den Komplex Vereinsverfahren zur Geschäftszahl 17 St 2/19p und beantworte die Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nach der Veröffentlichung des Ibizavideos sind Sie ja bei dem Verein Austria in Motion sehr, sehr aktiv geworden, obwohl Sie eben, wie wir ja wissen und wie wir vorhin gehört haben, seit 2017 dort keine Funktion mehr haben. Die Spenderinnen und Spender – das würden wir gerne vorlegen – haben nämlich eine Erklärung erhalten, wonach sie bestätigen sollen, dass die Spende an den Verein nicht für die FPÖ war, sondern für den Verein. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Markus Tschank: Ja, das ist offenbar eine Erklärung, die - - Ich kann es leider nicht gut lesen.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung):Zur Geschäftsbehandlung, Herr Präsident! Ich möchte hinsichtlich der Leserlichkeit nur erklären: Das ist jetzt nicht der Fall wie gestern mit der schwarzen Kopie, das liegt daran, weil es noch in den Rohdaten ist, und deshalb können wir es nicht mit einer besseren Qualität ausdrucken. – Wir wollten das nur erklären.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie es vielleicht vorlesen, oder hat das irgendwer in einer besseren Qualität? (Ruf: Lesen Sie es vor! – Weitere Zwischenrufe.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der wesentliche Teil der Erklärung ist (Vorsitzender Sobotka gibt das Glockenzeichen): „[...] auch von niemandem angeboten oder in Aussicht gestellt [...]. Absicht der Spende war ausschließlich die Unterstützung des Vereinszwecks, eine Spende an die Freiheitliche Partei Österreich [...] war weder vorgesehen noch beabsichtigt“.

Haben sie diese Erklärung geschrieben und den Spendern zugeschickt?

Dr. Markus Tschank: Nachdem ich das nicht gut lesen kann, würde ich Sie bitten, die gesamte Erklärung vorzulesen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber das muss ich außerhalb der Redezeit machen. Ich mache es gerne, aber ich kann das nicht auf meine Fragezeit machen. (Abg. Krainer: Wenn das für alle gilt in Zukunft! – Abg. Stögmüller: Ich bin voll dafür, dass ...! Da wäre ich voll dafür, wenn das für alle gilt!)

Ja, wenn es nicht in einer besseren Qualität in den Rohdaten ist?

Dr. Markus Tschank: Vielleicht können wir das abkürzen. (Abg. Tomaselli: Entschlagen Sie sich eh?) Das ist eine Erklärung einer Person, dass es nicht - -, und im Übrigen verweise ich auf das laufende Ermittlungsverfahren Vereine zur GZ 17 St 2/19p. Ich verweigere daher die Aussage gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Aber ich möchte nochmals festhalten, dass über zwei Jahre nach Ihrer Tätigkeit als Kassier SpenderInnen eine Erklärung von Ihnen übermittelt bekommen, sie sollen unterschreiben, dass ihre Spende nicht für die FPÖ war.

Wie viel Zeit habe ich noch bitte?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 40 Sekunden, Frau Abgeordnete. (Auskunftsperson Tschank: Ich beurteile hier weder vor - -!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir kommen ja noch zum zweiten Verein, Patria Austria. Sie kennen sicherlich den Verein Patria Austria – der wird ja von Alexander Landbauer und Markus Braun geleitet. Haben Sie dort eine offizielle Funktion?

Dr. Markus Tschank: Meiner Erinnerung nach hatte ich bis zum August 2017 eine Funktion in diesem Verein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Laut Medienberichten schreiben Sie am 8. Mai 2018, also ein Jahr später, eine Whatsapp-Nachricht an den FPÖ-Kollegen Gudenus: „Patria Austria hat €100 k erhalten!“ Können Sie das bestätigen? (Abg. Stögmüller: Die Vorlage haben Sie, glaube ich!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welches Dokument ist das? (Abg. Tomaselli: Das ist vorhin schon vorgelegt worden!) Na, sagen Sie uns die Nummer, ich muss es aus der Fülle heraussuchen! Wenn Sie uns bitte die Nummer sagen! (Abg. Stögmüller: Wir suchen noch, einen Moment bitte!) Sagt uns die Nummer, wenn wir es schon haben. (Abg. Tomaselli: Wir legen es neu vor! – Abg. Stögmüller: Ich glaube das ist 766, oder? Das Dokument, die Rohdaten von den NEOS, oder, war das? – Abg. Krainer: Wo habt ihr das her? – Abg. Stögmüller: Ich will die Quelle! – Abg. Krainer: Aus dem Internet? – Abg. Krisper: Ja! – Abg. Tomaselli: Ja, World Wide Web! – Abg. Krainer: Oder aus dem Darknet? – Abg. Stögmüller: Bin ich auch öfters unterwegs in letzter Zeit, im Darknet! – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es ist ein kleiner Unterschied, ob es eine Startseite des „Standard“ oder ein Akt ist. (Abg. Stögmüller: Ist ja wurscht! Für uns ist es egal!) – Zur Erläuterung!

Dr. Markus Tschank: Wie war Ihre Frage noch einmal?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb meiner Fragezeit, denn ich habe sie ja schon gestellt: Können Sie bestätigen, dass Sie diese SMS an Johann Gudenus geschrieben haben, dass Patria Austria 100 000 Euro erhalten hat?

Dr. Markus Tschank: Ich verweise auf den Komplex Vereine zu GZ 17 St 2/19p und werde Ihre Frage nicht beantworten, unter Bezugnahme auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Preisfrage: Woher wissen Sie, wenn Sie keine Funktion in dem Verein haben – Sie haben vorhin gesagt, nur bis 2017 –, überhaupt, dass der eine Spende erhalten hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Das ist ebenfalls Gegenstand des Vereinsverfahrens, Geschäftszahl 17 St 2/19p. Ich werde daher Ihre Frage unter Bezugnahme auf mein Recht auf Aussageverweigerung gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War es zu Ihrer FPÖ-Zeit - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit (Abg. Tomaselli: Darf ich - -?) ist überschritten. (Abg. Tomaselli: Komplett schon?) – Ja, schon Minuten. (Abg. Tomaselli: Na, mit Bauchweh noch eine Frage?) – Eine kurze.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. War es in FPÖ-Kreisen eigentlich üblich, dass man sich gegenseitig über Spenden berichtet hat? Ist das vielleicht eine Erklärung dafür, dass Sie das gewusst haben?

Dr. Markus Tschank: Also: Ihre Frage bezieht sich nochmals auf den Komplex Vereine zur Geschäftszahl 17 St 2/19p. Ich werde daher Ihre Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten. (Abg. Krainer: Macht irgendwer eine Stricherlliste, wie oft er ...?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Tschank, ich komme zu einem Komplex, bei dem Sie sich auch bei der weiten Auslegung der Verweigerungsgründe nicht entschlagen können, und lege das Dokument 16997, Seite 26 und folgende, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es um die „Intervention von Mag. NEUMANN bezüglich Grundwehrdienst seines Sohnes“. Sie sehen die Chatverläufe, aus denen sich für die WKStA Folgendes ergibt: Am 18. Dezember 20- -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite – wir haben es noch nicht –, wenn Sie so lieb sind! (Abg. Krisper: 26 fortfolgende!) – 26 und folgende, ja. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Am 18. Dezember 2018 versucht Mag. NEUMANN bei Mag. KRUMPEL in Erfahrung zu bringen, wer der Kabinettchef von STRACHE sei. Grund seiner Anfrage war, dass Mag. NEUMANN eine Versetzung seines Sohnes im Bundesheer erreichen wollte. Mag. KRUMPEL antwortet darauf, dass er sich darum kümmere und erklärt wenige Stunden später, dass sich ‚Markus Tschank‘ darum kümmern und bereitstehen würde. [...]

Am 28. Dezember [...] kontaktiert Mag. NEUMANN Dr. TSCHANK und teilt ihm seinen Wunsch mit, nachdem die“ – Zitat – „‚Intervention bei Hanni eher schief gegangen ist‘“ – Zitatende. „Mag. NEUMANN präzisiert in Folge diesen Wunsch, dass sein Sohn nach Wien versetzt werden möge, um den ‚C-Schein‘ zu machen, allenfalls diesen zumindest in Zwölfaxing in Niederösterreich machen zu können, anstatt in der ‚Küche‘ arbeiten zu müssen. Dr. TSCHANK instruiert darauf Mag. NEUMANN hinsichtlich der notwendigen Schritte und dass er den Versetzungswunsch an das ‚Kabinett des Ministers‘ übermitteln und darauf schauen werde, dass“ – Zitat – „‚dies prioritär behandelt‘ wird. Am 7. Jänner 2019 teilte Dr. TSCHANK mit, dass er das Anliegen an den Generalsekretär weitergeleitet habe, ‚dieser dem Kabinett‘. [...]

Am 18. Jänner [...] teilt [...] TSCHANK mit, dass die Versetzung geklappt habe, der Sohn des Mag. NEUMANN zur Garde versetzt und dort eine Kraftfahrerausbildung machen werde.“ – Ende gut, alles gut.

Haben Sie da interveniert, damit der Sohn von Neumann die Ausbildung zum Kraftfahrer machen kann?

Dr. Markus Tschank: Dieser Amtsvermerk wird im Verfahren zu 17 St 5/19d geführt, ist daher dem Verfahrenskomplex Casag/ISP zuzuordnen. Es sind hier Chatverläufe, die Sie erfragen, und unter Bezugnahme auf dieses Verfahren und auch das gegen mich dort anhängige Ermittlungsverfahren verweigere ich die Aussage unter Bezugnahme auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung. (Abg. Krainer: Wieso 4? Kann man das bitte ... ?!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, wegen der Glaubhaftmachung der Aussageverweigerungsgründe: Die Auskunftsperson hat jetzt gerade gesagt, dass sie das nicht beantworten kann, weil es ihr in ihrer Eigenschaft als Verteidiger oder Rechtsanwalt bekannt geworden ist. Da müsste er ja ein Mandatsverhältnis mit dem Herrn Neumann haben; dann würde er das vernünftigerweise jetzt auch sagen.

Dr. Markus Tschank: Nein, also 4 ist es nicht, es ist bei mir so automatisch drinnen. Also 4 ist es nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Korrektur: 4 ist es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das heißt, es ist ausschließlich - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 1!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): - -, weil er sich bei der Beantwortung der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen könnte? – Oder würde – „würde“ eigentlich, laut Geschäftsordnung. Das heißt, die Aussageverweigerung ist auf das beschränkt?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Verfahrensrichter kann das vielleicht erläutern.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, soweit ich es aus dieser Urkunde ersehe, ist das natürlich in einem Bericht der WKStA enthalten, und es ist nicht auszuschließen, dass das tatsächlich im Verfahren dann – es ist jetzt schon im Verfahren enthalten – auch zu einer Verurteilung führen kann, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, er will sich nicht selbst belasten, alles klar.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Geklärt.

*****

Nächste Frage, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 4394 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine Rechnung des Reisebüros HTS zu einem Seminar zwischen 4. und 9. Jänner 2019 am Feuerberg im Mountain Resort. Können Sie mir sagen, welches Seminar dort stattfand?

Dr. Markus Tschank: Diese Rechnung bezieht sich auf die Mittelverwendung des Vereines Institut für Sicherheitspolitik. Ich weise darauf hin, dass auch die Mittelverwendung im Rahmen des anhängigen Ermittlungsverfahrens zum Komplex Casag/ISP geprüft wird, sowie auch zum Komplex Vereine. Die Geschäftszahlen 17 St 5/19d sowie 17 St 2/19p sind hier relevant, sodass ich die Aussage hierzu unter Bezugnahme auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung verweigere – ah, Ziffer 1 der Verfahrensordnung, pardon; entschuldigen Sie, das ist jetzt bei mir schon so drinnen! Ziffer 1, ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Tschank, die Frage war, was für ein Seminar das gewesen ist. Welchen Zusammenhang hat das mit einer möglichen strafrechtlichen Konsequenz?

Dr. Markus Tschank: Die gesamte Mittelverwendung des Vereines ist auf dem Prüfstand. Ich glaube, das ist etwas, das jetzt niemanden hier im Saal irgendwie überraschen wird. (Abg. Krisper: Nein!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Mittelverwendung; aber der Inhalt des Seminars ist nicht auf dem Prüfstand.

Dr. Markus Tschank: Ja, aber das hängt ja mit dem - - Es geht hier - - Es ist eine Rechnung über ein Seminar, und die Frage zielt ja sozusagen darauf ab, wie mit dieser Rechnung sozusagen verfahren worden ist. Die Mittelverwendung ist ja verfahrensgegenständlich, wie ich ja ausgeführt habe. Sehen Sie?

Es tut mir leid, ich würde Ihnen das gerne besser erklären, glauben Sie mir! Ich würde das gerne besser erklären. Ich kann es nur nicht, weil ich da beschuldigt bin in diesem Verfahren. Ich würde das gerne viel offener machen (Abg. Krisper: Sie können natürlich! Sie können natürlich, aber ich glaube nicht - -!), ich kann es leider im Moment nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie können natürlich, wenn Sie wollen. Sie wollen es aber nicht, was ich sofort glaube.

Dr. Markus Tschank: Ich kann es nicht, ohne mich der Gefahr auszusetzen, mich da in irgendeiner Art und Weise selbst zu belasten. Und diese Gefahr werde ich nicht - -, das werde ich nicht tun.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, Sie könnten, wenn Sie sich entlasten würden. Diese Rechnung hat eine Höhe von 3 210 Euro, und in diesem Hotel gibt es gar keinen Seminarraum, das ist ein Luxushotel. Das Seminar wurde am 19.12.2018 gebucht. Das heißt, wenn man nur die Werktage rechnet, liegen zwischen Buchung und Seminar sieben Werktage. Man kann sich auch fragen, ob in dieser kurzen Zeit eine Organisation eines Seminars überhaupt sinnvoll durchführbar ist. Meinen Sie auch? Schwierig?

Dr. Markus Tschank: Ich bleibe dabei: Das ist eine Rechnung, die die Mittelverwendung des Vereines betrifft. Die Mittelverwendung ist zurzeit Gegenstand von Untersuchungen der WKStA zu den Komplexen Casag/ISP beziehungsweise zum Komplex Vereine, Geschäftszahlen 17 St 5/19d sowie 17 St 2/19p, und ich werde deshalb Ihre Frage nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Erinnern Sie sich an einen anderen Ausflug unter dem Heading Seminar – 7. Februar bis 10. Februar 2019 in Kitzbühel im Luxushotel Weisses Rössl mit Vortrag von Landbauer, Rechnung 6 096 Euro durch das Reisebüro – und an die Gäste und den Vortrag?

Dr. Markus Tschank: Nun, es gilt dasselbe wie für die vorige Rechnung: Sämtliche Ausgaben des Instituts für Sicherheitspolitik werden derzeit von den Behörden zu den Geschäftszahlen 17 St 5/19d sowie 17 St 2/19p überprüft. Ich werde daher Ihre Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist es denkbar, dass durch die Buchhaltung des Hotels weder die Buchung eines Seminarraums durch das ISP noch die Teilnahme von vereinsfremden Personen bestätigt werden kann?

Dr. Markus Tschank: Ich kann über die Buchhaltung von Dritten keine Auskunft geben. Wie soll ich das - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie nachvollziehen, dass sich bei solchen Abrechnungen der Verdacht aufdrängt, dass es sich dabei um Scheinabrechnungen handelt, die mit dem Vereinszweck nicht in Einklang zu bringen sind?

Dr. Markus Tschank: Um Scheinabrechnungen? Laufendes Ver- - Ich verweise nur darauf, dass ich das nicht nachvollziehen kann, weil es Aufgabe des Instituts für Sicherheitspolitik gewesen ist, natürlich auch entsprechende Aktivitäten zu machen, und verweise im Übrigen auf das laufende Verfahren Casag/ISP, Geschäftszahl 17 St 5/19d, sowie zum Komplex Vereine, Geschäftszahl 17 St 2/19p.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil es sein muss: Dokument 4394, Seite 51 und folgende. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Keine hohe Summe, aber mich interessiert es: „30.03.2018“, „Tiergarten Schönbrunn“, „28,70 €“. – Welche Tätigkeiten mussten für das ISP im Tiergarten Schönbrunn verrichtet werden?

Dr. Markus Tschank: Es gilt das gleiche wie für die vorhin erwähnten Rechnungen: Die Mittelverwendung des Instituts für Sicherheitspolitik ist Gegenstand von Ermittlungen zum Komplex Casag/ISP sowie zum Komplex Vereine, GZ 17 St 5/19d sowie zu GZ 17 St 2/19p, und ich verweise diesbezüglich auf § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch 30. März – vielleicht nach dem Tiergartenbesuch –: „Tabak Trafik“, „57,60 €“, „CAMEL ESSENTIAL“. – Inwiefern war das für die Vereinstätigkeit essential?

Dr. Markus Tschank: Also ich verweise auf die entsprechenden Ausführungen, die ich auch schon zu vorangehenden Fragestellungen im Hinblick auf die Mittelverwendung angeführt habe, nämlich dass diesbezüglich derzeit eine behördliche Untersuchung abgehalten wird, zum Komplex Casag/ISP sowie zum Komplex Vereine, und ich da die Aussage unter Anführung von § 43 Abs. 1 Z 1 verweigere.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nach dem Ibizavideo wurde man ja interessanterweise mit Rückzahlungen aktiv. Am 15. November 2018 stellte Herr Bernd Saurer eine Honorarnote für die „Erstellung eines Konzeptes zum Thema ‚Finanzmarktstabilität [...] in Europa‘“ in der Höhe von 7 000 Euro. Warum wurde das Honorar nach Auftauchen des Ibizavideos zurückbezahlt?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie uns das Dokument vorlegen, bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, leider nicht.

Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass das stimmt, was ich sage?

Dr. Markus Tschank: Sie fragen mich jetzt, noch einmal, zu allen Bereichen der Mittelverwendung. Ich würde Ihnen das auch liebend gerne ausführen. Wäre ich nicht Beschuldigter, dann würde ich das hier auch tun.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das können Sie! Wenn Sie sich entlasten wollen, können Sie das!

Dr. Markus Tschank: Ja, ich kann - - (Abg. Krisper: Genau!) Ich werde das nicht hier an Ort und Stelle machen. Das ist ja auch vollkommen verständlich. Das würden Sie an meiner Stelle auch nicht tun. (Abg. Krisper: Wenn ich mich entlasten kann, schon!) – Nein, das würden Sie auch nicht tun.

Im Übrigen verweise ich darauf, dass diese Honorarnote Gegenstand der Mittelverwendung des Vereines ISP ist. Diese Mittelverwendung wird derzeit von der Staatsanwaltschaft überprüft. Unter Verweis auf die laufenden Verfahren zu GZ 17 St 5/19d sowie 17 St 2/19p werde ich diese Frage daher nicht beantworten und verweise auf § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wissen nicht, was ich an Ihrer Stelle tun würde. Ich weiß aber, dass ich an Ihrer Stelle nicht tun würde, was Sie gemacht haben.

Noch ein Beispiel: Dokument 17000. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

„Protokoll der [...] Generalversammlung des [...] (ISP)“: Braun, Landbauer, Tschank gönnen sich da gegenseitig einfach einmal eine „Management Fee“ für 2017: „Tschank [...]: € 30.000“, „Braun [...]: € 10.000“, „Landbauer [...]: € 10.000“. Das heißt, Sie haben zu dritt beschlossen, dass Sie sich einfach gegenseitig mal eine Runde mit vielen Nullen gönnen. Was war die Leistung?

Dr. Markus Tschank: Ich finde es lustig, dass Sie die Frage stellen. Das finde ich deswegen lustig, weil die NEOS ja erst unlängst eine Anfrage an das BMLV gestellt haben, was die Leistungen des ISPs für die Jahre 2017 bis 2019 sind, und diese Anfrage vom BMLV auch umfassend unter Angabe aller Workshops, Konferenzen, ISP-Analysen, die es gegeben hat, beantwortet wurde. Und jetzt kommen Sie und stellen mir hier eine Frage über etwas, was Sie eigentlich wissen sollten, weil Sie die Anfrage gestellt haben. Die Leistungsübersicht haben Sie bekommen, Frau Kollegin Krisper, ja, und - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Leistungsübersicht ist ein Fließtext und rein nichtssagend.

Dr. Markus Tschank: Na Sie haben vom Ministerium eine Antwort bekommen, die relativ umfassend ist, und das ist, glaube ich, selbsterklärend. (Abg. Krainer: Die Betonung liegt auf relativ!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ein Fließtext, keine Auflistung von Leistungen! (Auskunftsperson Tschank: Und - -! Ja!) Hingegen gab es wenige Veranstaltungen mit wenigen Mitgliedern. (Auskunftsperson Tschank: Ja!) Dementsprechend ist das nicht korrekt.

Dr. Markus Tschank: Ja. Also, ich möchte zu dem Protokoll vielleicht sagen: Das ist ein Beschluss – ein rechtskonformer Beschluss – der Vereinsorgane für ein ganzes Jahr Arbeitsleistung (Abg. Krisper: Ja, was war die Leistung?) für das Geschäftsjahr 2017 (Abg. Krisper: Hm!), vor Steuern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sind ja auch Geschäftsführer der Pegasus Immobilien-GmbH und der Imbeco GmbH. Ist das richtig?

Dr. Markus Tschank: Das ist korrekt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es wurden auch nach Veröffentlichung des Ibizavideos – in der ersten Juniwoche – 45 000 Euro insgesamt zurücküberwiesen an das Institut für Sicherheitspolitik.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dürfen wir das Dokument haben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege vor. (Ruf: Könnten Sie die Nummer vorlesen?) – Entschuldigung: Dokument 4394, Seite 166. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da gab es eine Zahlung des ISP an diese GmbH, die dann rücküberwiesen wurde. Können Sie das aufklären?

Dr. Markus Tschank: Es gilt das gleiche wie für alle Zahlungen und Rechnungen, die die Mittelverwendung des Instituts für Sicherheitspolitik betreffen. Die Mittelverwendung des Instituts für Sicherheitspolitik ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen im Zusammenhang mit den Geschäftszahlen 17 St 5/19d sowie 17 St 2/19p. Ich werde daher Ihre Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was war die Leistung, die die Pegasus und die Imbeco für die ISP getätigt haben? Hat sie sich dort eingemietet?

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage betrifft die Mittelverwendung des Vereines Institut für Sicherheitspolitik. Diese Mittelverwendung wird derzeit von der Staatsanwaltschaft in den Komplexen Casag/ISP zu 17 St 5/19d sowie Vereine zu 17 St 2/19p geprüft. Ich werde daher Ihre Frage unter Bezugnahme auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 10 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Wahrnehmung zu einer stillen Finanzbeteiligung von Nepp, Strache, Gudenus oder Vilimsky in der Pegasus GmbH oder Imbeco GmbH?

Dr. Markus Tschank: Ich beziehe mich auf meine - - Warten Sie, ich muss mich kurz ‑ ‑ (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es betrifft die Frage, ob Sie eine Wahrnehmung der Beteiligung von Strache und Vilimsky an der Pegasus GmbH haben.

Dr. Markus Tschank: Ich beziehe mich auf mein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 43 Abs. 1 Z 4 der Verfahrensordnung und werde daher Ihre Frage hier und jetzt nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, bitte.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das halte ich für keinen validen Verweigerungsgrund. Ich ersuche auszuführen, auf welchen er sich bezieht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schließe mich Ihrer Meinung an. (Abg. Krainer: Ohne Beratung?) – Der Meinung schließe ich mich einmal an, dann werde ich die Beratungsergebnisse abwarten, dann werde ich entscheiden. (Abg Krainer: Ach so, das ist noch nicht die Entscheidung?!) – Etwas Neues, nicht? Schauen Sie! Ich bin immer für Überraschungen gut. (Heiterkeit.)

Dr. Markus Tschank: Also ich möchte vielleicht noch kurz ergänzen: Es bestehen Mandatsverhältnisse. Ich muss nicht offenlegen, zu welchen juristischen Personen Mandatsverhältnisse bestehen, aber ich verweise diesbezüglich auf aufrechte und auch ehemalige Mandantenverhältnisse zu juristischen Personen (Abg. Krainer: Zu juristischen Personen?), die genannt worden sind. (Abg. Krainer: Es ist nur eine juristische Person genannt worden, das war die Pegasus GmbH! – Ruf: ... und die Imbeco!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Dann muss meiner Meinung nach ausgeführt werden – sonst kann sich ja jeder hier mit solchen nebulosen allgemeinen Aussagen völlig entschlagen –, zu welchen GmbHs jetzt oder damals eine anwaltliche - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dass jetzt oder damals ein Mandatsverhältnis bestand.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zu welchen von den Personen, die ich genannt habe. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es genügt auch ein Mandatsverhältnis zu einer Rechtsperson. (Abg. Krainer: Gesellschaft mit beschränkter Haftung!)

Dr. Markus Tschank: Also ich darf nach § 10 RAO die Identität meiner Mandanten Ihnen gegenüber nicht offenlegen, ohne dass ich von meinen Mandanten entbunden wäre. (Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Da er nicht offenlegen muss, mit wem er ein Mandatsverhältnis hat, ist der Entschlagungsgrund auch nach der Anwaltsordnung gegeben, da er sich sonst einem Disziplinarverfahren aussetzen würde. Nach Rechtsberatung mit dem Verfahrensrichter und der Verfahrensanwältin komme ich zu diesem Entschluss.

*****

Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich komme zu Dokument 16997, das müsste Ihnen schon vorliegen, Seite 15.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt vor.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Darin geht es um einen Chatverkehr, und ich möchte jetzt ganz allgemein fragen: Im Chatverkehr sind drinnen: Markus Tschank, Hans-Jörg Jenewein, Administrator sehe ich nicht, H.-C. Strache, Norbert Hofer, Johann Gudenus, Norbert Steger, Franz Maurer, Markus Braun, Philipp Trattner und Barbara Nepp. Haben Sie eine Wahrnehmung, aus welchem Grund sich diese Gruppe so zusammensetzt?

Dr. Markus Tschank: Dazu habe ich keine Erinnerung mehr, warum.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass Norbert Steger, Franz Maurer, Markus Braun, Barbara Nepp alle im ORF-Stiftungsrat beziehungsweise ORF-Publikumsrat sind: Hat das irgendeinen Beweggrund in dieser Gruppe (Auskunftsperson Tschank: Könnte sein!), wo es um ISP geht, wo es um Förderungen aus dem BMLV geht?

Dr. Markus Tschank: Dazu kann ich nichts sagen, ob das eine - - Ich weiß es nicht, ob das einen Beweggrund hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wenn ich Sie bitten darf, auf die nächste Seite zu gehen, die Seite 16. Da geht es unter anderem um das Kreisky-Forum, das vom BMLV mit 200 000 Euro gefördert wird. Wir hatten das schon mit „3 x Spö, 1 x övp, 1 x Fpö“.

Dr. Markus Tschank: Genau.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Unten heißt es dann: „Sehr gut. Sozis trockenlegen, wo möglich“. – Das hat Vilimsky geschrieben. Ist das eine übliche Ausdrucksweise in der FPÖ? (Zwischenruf des Abg. Krainer. – Gegenruf bei der FPÖ.)

Dr. Markus Tschank: Ich ersuche um Verständnis: Ich habe das so nicht formuliert, und das möchte ich einfach so stehen lassen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie das vielleicht näher erörtern, was mit „Sozis trockenlegen“ gemeint war?

Dr. Markus Tschank: Na ja, ich kann das nur insofern vermuten, als ja die Diskussion sozusagen um das Verhältnis der Partnerinstitute entbrannt ist. Also das heißt, Sie sehen ja oben: „3 x Spö, 1 x övp, 1 x Fpö“ – gemeint: -nahe –, und ich schätze, dass einfach diese Asymmetrie vermutlich hier zu dieser Aussage geführt hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Eins drunter heißt es dann: „Es wurde ein 4. spö Institut (Fischer) am Beginn der Periode unterbunden.“ Das schreiben Sie. Was bedeutet „spö Institut (Fischer)“?

Dr. Markus Tschank: Ich glaube, das bezieht sich darauf, dass am Beginn der Periode evaluiert worden ist, welche Institute noch für Kooperationen in Betracht kämen, und es sich, glaube ich, auch um ein - - oder, dass da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass auch ein Institut für eine Kooperation in Betracht käme, die dem Altbundespräsidenten Fischer zuzuordnen wäre.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wissen Sie vielleicht noch, wie dieses Institut heißt?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich Ihnen leider nicht mehr sagen. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie schreiben da: „Es wurde [...] unterbunden“. – Können Sie das auch aktiv formulieren? Wer hat unterbunden?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich Ihnen auch nicht mehr genau sagen – was hier gemeint war.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Können Sie ausschließen, dass damit gemeint war, dass Sie das vielleicht vom Verteidigungsminister Kunasek wussten?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich, glaube ich, ausschließen. Dass ich mit Herrn Bundesminister Kunasek dazu ein Gespräch geführt hätte, kann ich ausschließen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wenn Sie jetzt eine Seite weiterblättern, zu Seite 17, finden Sie im vorletzten Chatverkehr die Aussage des damaligen Generalsekretärs Vilimsky: „Sie haben uns den Krieg erklärt, wir sollten keinesfalls die andere Backe hinhalten“. – Können Sie uns das erklären?

Dr. Markus Tschank: Das ist eine Nachricht, die nicht von mir stammt. Ich ersuche um Verständnis, dass ich das nicht so formuliert habe und wahrscheinlich auch nicht so formuliert hätte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Auf Seite 10 dieser Vorlage ist zu lesen: „findet sich im Kalender von Mag. Neumann ein von Mag. Bernhard Krumpel koordinierter Termin ,Markus Tschank‘“.

Darunter sehen Sie ein Mail von Markus Tschank abgebildet: „Lieber“ – was heißt das? Bernhard? (Auskunftsperson Tschank: Mhm!) – „Bernhard! Montag, 20.11. um 16 Uhr im Novomatic Forum passt gut. LG Markus [...] Dr. Markus Tschank Rechtsanwalt“.

Ist das Ihr Mail?

Dr. Markus Tschank: Das ist mein Mail.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist gleich zu Ende. Bitte eine kurze Frage!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie bestätigen, dass Sie den Termin mit Mag. Neumann gehabt haben? Worüber Sie geredet haben - -

Dr. Markus Tschank: Ich kann bestätigen, dass das mein E-Mail ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie dazu noch etwas bestätigen?

Dr. Markus Tschank (erheitert): Nein, sonst kann ich dazu nichts mehr bestätigen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das ist wahrscheinlich schon zu lange her – 2017.

Dr. Markus Tschank: Unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 der Verfahrensordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, nächste Runde dann.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Ah nein, Abgeordneter Krainer, aus der zweiten Reihe? – Bitte. (Abg. Krainer: Ja, das gilt genauso wie die erste, habe ich gedacht!) – Natürlich! Das ist oft interessanter!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Tschank, die Pegasus GmbH wurde angesprochen. Sind Sie dort persönlich Gesellschafter?

Dr. Markus Tschank: Ich bin dort Gesellschafter, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zu wie viel Prozent?

Dr. Markus Tschank: Das ist aus dem offenen Firmenbuch ersichtlich: zu 100 Prozent.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zu 100 Prozent! Das heißt, wenn es ein Mandatsverhältnis mit Ihnen als Rechtsanwalt gäbe, dann müssten Sie sich das ja selber gegeben haben, oder gibt es da einen Geschäftsführer? – Der müsste Ihnen sowieso weisungsgebunden sein, weil es ja eine GmbH ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Das ist korrekt. Sie wissen aber, wie das bei gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen mit Geschäftsführung ist: Ich habe mich selber von meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung im Zusammenhang mit dieser Gesellschaft nicht entbunden. (Heiterkeit.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Jetzt frage ich Sie als Gesellschafter und nicht als Anwalt der Firma: Gehörte die Firma wirklich zu 100 Prozent Ihnen, oder ist Ihnen bekannt – in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter –, dass es andere stille Teilhaber gibt?

Dr. Markus Tschank: Ich beziehe mich auf mein Recht zur Aussageverweigerung und beziehe mich dabei auf § 43 Abs. 1 Z 1 und 4 der Verfahrensordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als Gesellschafter sind Sie aber kein Anwalt!

Dr. Markus Tschank: Das ist nicht trennbar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Doch, das ist ganz einfach trennbar.

Dr. Markus Tschank: Nein, das ist nicht trennbar. Weil ich als Anwalt ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie sich im Badezimmer die Zähne putzen, sind Sie kein Anwalt. (Unruhe im Saal.)

Dr. Markus Tschank: Ich glaube, Sie sollten einmal mit der Anwaltskammer Rücksprache halten: Sie sind immer Anwalt, Tag und Nacht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber doch nicht für sich selbst!

Dr. Markus Tschank: Immer! Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem Sie nicht als Anwalt auftreten oder nicht als Anwalt qualifiziert sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, alle Antworten, die Sie hier gegeben haben, sind im Widerspruch zur Rechtsanwaltsordnung, weil Sie nicht auf Ihre ausdrückliche - - Das ist nämlich nicht ein Recht, die Aussage, sondern da sind Sie als Rechtsanwalt verpflichtet, nichts zu sagen; und Sie dürfen nie etwas sagen.

Dr. Markus Tschank: Sie sind immer Rechtsanwalt, Sie sind aber nicht immer mandatiert. Rechtsanwalt sind Sie aber immer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie sind bei der Pegasus GmbH von sich selber mandatiert?

Dr. Markus Tschank: Na selbstverständlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen als Gesellschafter bekannt, ob Ihnen die Firma wirklich zu 100 Prozent gehört oder ob es da stille Teilhaber gibt?

Dr. Markus Tschank: Diese Frage bezieht sich ganz klar auf die anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann haben wir aber einen Zirkelschluss. (Auskunftsperson Tschank: Haben wir nicht!) Als Gesellschafter werden Sie das ja wissen – oder müssen Sie da erst Ihren Anwalt fragen? (Heiterkeit.)

Dr. Markus Tschank (erheitert): Ich habe meinen Anwalt schon gefragt, und der wurde von der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung nicht entbunden, um über Verbandsordnungen innerhalb von Gesellschaften, über Vertragslagen innerhalb von Gesellschaften, über Zahlungsströme innerhalb von Gesellschaften Auskunft an dritte Personen zu geben, ohne dass er davor von seinem Mandanten entbunden worden wäre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie bereit, als Gesellschafter Ihren Anwalt zu entbinden – den in sich selber wohnenden Anwalt natürlich?

Dr. Markus Tschank: Nein, ich bin natürlich nicht bereit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha. – Gibt es dazu irgendeine Rechtsmeinung?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Verfahrensanwältin bitte einmal!

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich einmal, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, bitte – der Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: 100 Prozent Eigentümer oder Gesellschafter einer GmbH ist in Ordnung, das heißt ja aber noch lange nicht, dass dieser auch für die GmbH handlungsfähig ist. Es kann ja jemand anderer Geschäftsführer sein. Es ist meines Erachtens bis jetzt nicht geklärt, ob Herr Dr. Tschank auch Geschäftsführer dieser GmbH ist (Abg. Krainer: Habe ich ihn gefragt, aber er hat nicht geantwortet!), und nur der Geschäftsführer ist maßgeblich, wenn es darum geht, wer für die GmbH handeln kann.

Im Übrigen braucht er nicht bekannt zu geben, ob er die Gesellschaftsanteile kraft eigenen Rechtes oder aufgrund einer Treuhand hält.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensanwältin?

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Ich schließe mich den Ausführungen zu 100 Prozent an. (Abg. Krainer: Ich wollte nur darauf hinweisen, dass, wenn es eine - -!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung ist Kollege Gerstl zu Wort gemeldet. – Bitte

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich jetzt zur Fragestellung dran wäre, hätte ich gefragt, ob Herr Dr. Tschank dieses Modell vielleicht von Rechtsanwalt Lansky abgeschrieben hat, denn das hatten wir schon im BVT-Untersuchungsausschuss, und damals ist es von Kollegen Krainer ohne Widerrede zur Kenntnis genommen worden. – Vielleicht sagt das auch, dass das okay ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie das anders beurteilen, wenn Herr Tschank Geschäftsführer wäre. – Habe ich Sie da richtig verstanden?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Darüber möchte ich keine Auskunft geben. Ich möchte nur sagen, dass nur der Geschäftsführer für die Gesellschaft handlungsfähig ist. Wer Gesellschafter ist, ist eine zweite Frage.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben nebenher kurz das Internet bemüht und sehen, dass Herr Tschank wohl Geschäftsführer der Imbeco GmbH ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer – zur Geschäftsordnung oder als Fragesteller?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich die Hand hochhalte, ist es immer zur Geschäftsordnung, wenn ich als Fragesteller spreche, bin ich eingemeldet. – Das gilt für den Rest dieses Untersuchungsausschusses.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist bei Ihnen nicht immer sicher, ob Sie die Hand heben oder sich zu einem - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Doch! Das war nie anders. Ich sage das jetzt bereits zum achten Mal, aber es ist ja egal. (Unruhe im Saal.)

Ich wollte nur darauf hinweisen: Wir haben ja das Problem: Es gibt einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer und einen Anwalt. Der Geschäftsführer ist dem Gesellschafter weisungsgebunden und bestellt den Anwalt. Natürlich muss der Gesellschafter den Anwalt entbinden, aber der Gesellschafter kann den Geschäftsführer anweisen, das zu tun. Es ist schon kompliziert, dass da zwei Herzen in seiner Brust schlagen, jetzt tun wir nicht noch ein drittes hinein! Schizophrenie ist ja schon erforscht, aber ich weiß gar nicht, wie man dazu sagt: Trizophrenie? Deswegen würde ich jetzt bei diesen zwei Funktionen bleiben, weil das schon komplex genug ist.

*****

Jetzt bin ich in meiner Fragezeit – für die Zeitnehmung.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Auskunftsperson nicht bereit ist, hier bekannt zu geben, ob Sie tatsächlich selber 100 Prozent hält, oder andere Personen, die von Kollegin Krisper genannt wurden, hier in irgendeiner Form stille Teilhaber sind oder in einer anderen rechtlichen Konstruktion stehen. Das ist ja in Ordnung. Das kann man ja einfach sagen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Genau. Mir hat gerade der Verfahrensrichter - - (Abg. Krainer: Aber das kann nur aufgrund 43/1 sein, um sich selber nicht zu belasten!) Mir hat der Verfahrensrichter gesagt, das war auch im BVT-Ausschuss in der gleichen Art und Weise - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das war ganz anders.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich möchte keine Geheimnisse ausplaudern, aber Rechtsanwalt Dr. L. war Geschäftsführer einer GmbH, die auch auf seinen Namen gelautet hat, und er hat damals auch nicht das Verhältnis preisgeben müssen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur nächsten Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich widerspreche hier sehr ungern, aber man muss zwei wichtige Informationen dazu sagen. Das war nicht - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Heben Sie die Hand, dann ist es zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zur Geschäftsbehandlung, ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe aber nicht gesehen, dass Sie die Hand gehoben haben. (Heiterkeit.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist, weil Kollegin Kucharowits meine rechte Hand verdeckt hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Sehr gut! Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist eh unerheblich, aber bei Lansky ist der Unterschied: Er war nicht alleiniger Gesellschafter, sondern viele andere – erstens. Zweitens war das eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GmbH, und meines Wissens ist das bei der Pegasus GmbH nicht der Fall. Damit vergleichen wir hier Äpfel und Birnen. Es ist halt so. Ja, das nehme ich zur Kenntnis.

*****

Dann habe ich noch eine Frage: Es wurde hier diese Veranstaltung vorgelegt, die Sie in Kooperation Novomatic und ISP zum Thema Geldwäsche und Prävention im Dezember 2019 gemacht haben. Sie erinnern sich sicher an diese Veranstaltung, oder?

Dr. Markus Tschank: Ja. Ich erinnere mich daran.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben intensiv recherchiert, wir haben keine Veranstaltung – jedenfalls irgendwie öffentlich auf Facebook oder auf irgendwelchen anderen öffentlich zugänglichen Portalen – gefunden, die die ISP im Zusammenhang mit der Novomatic vor diesem Datum gemacht hätte. Haben wir schlecht recherchiert oder hat es einfach keine gegeben? (Vorsitzender-Stellvertreter Hanger übernimmt den Vorsitz.)

Dr. Markus Tschank: Ich verweise auf das laufende Ermittlungsverfahren zum Komplex Casag/ISP (Abg. Krainer: Geh! Das überrascht mich jetzt!) zu Geschäftszahl 17 St 5/19d und werde diese Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil Sie sich selber nicht belasten wollen.

Gut, dann halte ich für das Protokoll fest, dass wir keinerlei Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt gefunden haben, und diese Veranstaltung hat erst stattgefunden, zu ihr wurde auch erst eingeladen, nachdem öffentlich bekannt wurde, dass Novomatic einen Kooperationsvertrag mit der ISP hat. Davor ist in öffentlichen Quellen keinerlei Veranstaltung oder Aktivität feststellbar. Erst nachdem das öffentlich bekannt wurde, ist ein paar Wochen später über OTS diese Veranstaltung angekündigt und dann über Facebook berichtet worden, dass sie stattgefunden hat. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Befragung ist somit abgeschlossen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme die Zeit immer in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Damit wir das präzise formulieren. – Danke.

Ich habe jetzt ganz unbemerkt den Vorsitz übernommen und darf - -

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe die Frage zur Geschäftsbehandlung, ob § 5 Abs. 3 bei der Vorsitzübernahme eingehalten wurde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das hatten wir schon, Herr Kollege Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Heute noch nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Okay, dann werden wir es täglich mit Ja beantworten. – Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf dann zur dritten Runde überleiten.

An der Reihe ist die Fraktion der FPÖ, Herr Abgeordneter Schragl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Schragl ist der ÖVP-Bürgermeister in Traunkirchen. – Schrangl!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte vielmals um Entschuldigung!

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Dr. Tschank, kommen wir kurz zurück zu Pegasus und Imbeco: Gibt es da Einträge im wirtschaftlichen Eigentümerregister, oder sind Sie die letzte natürliche Person, die hier beteiligt ist?

Dr. Markus Tschank: Ich muss noch einmal auf meine anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung hinweisen, sodass ich Ihnen diese Antwort hierzu unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 der Verfahrensordnung nicht geben kann. Ich Verweise im Übrigen auf die öffentlichen Bücher, auch auf das wirtschaftliche Eigentümerregister.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Danke.

Ich habe keine weiteren Fragen an die Auskunftsperson.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte. s

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben abschließend noch die Frage: Kommen wir noch mal zu dieser Kooperationsveranstaltung des ISP mit Novomatic zum Thema Geldwäsche und Prävention vom 28. Dezember 2019 zurück! Uns würde interessieren: Welche Erkenntnisse sind denn daraus gewonnen worden?

Dr. Markus Tschank: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich verweise darauf, dass das Thema Kooperationsvertrag zwischen der Novomatic und dem Institut für Sicherheitspolitik Gegenstand von Ermittlungen im Komplex Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d sind und ich daher Ihre Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 der Verfahrensordnung nicht beantworten werde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war jetzt wieder ein bisschen vorschnell mit der Entschlagung, Herr Tschank, denn uns geht es eher um die inhaltlichen Erkenntnisse. Worüber ist dort berichtet worden?

Dr. Markus Tschank: Ja, das ist ja verfahrensgegenständlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ist thematisiert worden, dass die FATF, das ist die Financial Action Task Force, angesiedelt bei der OECD, sagt, dass Glücksspiel gerade einer der Gefahrenbereiche für Geldwäsche ist?

Dr. Markus Tschank: Ich habe schon darauf hingewiesen, dass sich Ihre Frage auf die Leistungserbringung des Instituts für Sicherheitspolitik gegenüber der Novomatic bezieht, diese Leistungserbringung Gegenstand von Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren Casag/ISP zur Geschäftszahl 17 St 5/19d ist und ich daher unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 der Verfahrensordnung diese Frage nicht beantworte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind dort auch Geldwäscheexpertinnen und -experten von der FMA eingeladen gewesen?

Dr. Markus Tschank: Ich wiederhole das: Ihre Frage bezieht sich auf die Leistungserbringung des Instituts für Sicherheitspolitik gegenüber der Novomatic AG. Im Komplex Casag/ISP ist diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren zur Geschäftszahl 17 St 5/19d anhängig, und ich werde daher Ihre Frage unter Verweis auf § 43 Abs. 1 Z 1 der Verfahrensordnung nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist diese Veranstaltung im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages mit der Novomatic veranstaltet worden oder hat es zusätzliche Zahlungen gegeben?

Dr. Markus Tschank: Also das war eine klassische Kooperationsveranstaltung zwischen dem Institut für Sicherheitspolitik und der Novomatic AG.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages?

Dr. Markus Tschank: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar. Waren eigentlich alle drei Vereinsmitglieder des ISP dort anwesend?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich Ihnen nicht mehr sagen. Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme die Zeit bitte einmal mit, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Frau Abgeordnete.

Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe in der Zwischenzeit herausgefunden, dass im Dezember 2018 Herr Gudenus dem Unvereinbarkeitsausschuss des Parlaments gemeldet hat, dass er an der Imbeco Gesellschafter mit Sperrminorität sei.

Dr. Markus Tschank: Ich verweise diesbezüglich auf mein Berufsgeheimnis als Rechtsanwalt. Ich kann dazu keine Stellungnahme abgeben. Was Sie herausgefunden haben – dazu kann ich als Rechtsanwalt nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er findet sich heute nicht im Firmenbuch, er fand sich aber damals, als er das angegeben hat, auch noch nicht im Firmenbuch; da war er auch nicht eingetragen. Da er es aber dem Parlament gemeldet hat, nehme ich an, dass er zu diesem Zeitpunkt – ich rede vom Dezember 2018 – ein Gesellschafter mit Sperrminorität an der Imbeco war, wo sich dubiose Zahlungskorrespondenzen über die ISP finden, die durch eine Rückzahlung nach Bekanntwerden des Ibizavideos hätten applaniert werden sollen.Dazu habe ich keine Frage, weil Sie es mir eh nicht beantworten.

Aber etwas anderes: Sie haben vorhin gesagt, dass Sie keine Wahrnehmungen dazu haben, ob Neumann mit ÖVP-Mandataren oder -Ministern im Untersuchungszeitraum Kontakt hatte und unterhält. Wenn wir jetzt zu dem Chatverlauf zurückgehen, da schreibt Ihnen Herr Neumann am 28. Dezember 2018, dass die Intervention bei Hanni eher schief gegangen ist. Können wir davon ausgehen, dass Hanni Mikl-Leitner ist, weil es um Zwölfaxing geht, um Niederösterreich?

Dr. Markus Tschank: Ich glaube, davon können Sie ausgehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Und warum sagen Sie mir noch vorher, dass Sie keine Wahrnehmungen von Kontakten zwischen Neumann und ÖVP-Mandataren und sonstigen Politikern haben?

Dr. Markus Tschank: Weil, soweit ich weiß, Frau Landeshauptmann Mikl-Leitner keine ÖVP-Mandatarin ist, sondern Landeshauptfrau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es war von mir exemplarisch gemeint, aber wenn wir jetzt ausweiten, wiederhole ich meine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Neumann Kontakte zu ÖVP-Mandataren, -Mitarbeitern, sonstigen hochrangigen Persönlichkeiten bis rauf zu Herrn Sobotka unterhält und unterhalten hat?

Dr. Markus Tschank: Soweit ich mich heute erinnern kann: Nein, habe ich nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch 5 Sekunden.

Dr. Markus Tschank: Also soweit ich mich heute erinnern kann, habe ich keine persönlichen Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wollen Sie noch kurz darüber nachdenken?

Dr. Markus Tschank: Es ist mir - - Es ist mir sonst nichts in Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vorhin haben Sie auch etwas vergessen – Neumann und Hanni.

Dr. Markus Tschank: Soweit mir heute erinnerlich, habe ich keine weiteren Wahrnehmungen dazu. Ja, das ist so.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Tschank, darf ich Sie ganz allgemein fragen: Was sind denn Ihre Schwerpunkte in der Kanzlei?

Dr. Markus Tschank: Wir machen sehr viel Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, streitiges Verfahren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Haben Sie irgendwo einen Schwerpunktbereich Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht auch dabei?

Dr. Markus Tschank: Wir haben in der Vergangenheit auch immer wieder VfGH-Beschwerden entsprechend bearbeitet und eingebracht und haben da auch einen kleinen öffentlich-rechtlichen Arm, ja. Es ist so, dass wir als kleine Kanzlei natürlich jetzt nicht einen hohen Grad - - Also, es ist vielleicht der Unterschied zwischen Klein- und Großkanzlei dahin gehend zu erklären, dass Sie als Kleinkanzlei jetzt nicht in dem Sinn einen Schwerpunkt haben, dass Sie nur Vergaberecht oder nur Vertragsrecht machen, sondern Sie müssen als Kleinkanzlei in vielen Bereichen ein gewisses solides Grundwissen aufweisen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Ich lege Ihnen jetzt einen Artikel aus „Addendum“ vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es um „Die Wasserprivatisierung, die Strache meinte“.

Dr. Markus Tschank: Ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Darin gibt es unter nachrichten.at eine Information, dass Sie für Gudenus im Jahr 2013 ein Rechtsgutachten zur Privatisierung von Teilen des Wiener Wassers erstellt haben. Privatisierungsfragen – haben Sie das in Ihrer Aufgabe als Rechtsanwalt aus der Kanzlei gemacht oder haben Sie das als juridischer Experte gemacht?

Dr. Markus Tschank: Nein, ich habe das als Rechtsanwalt im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit gemacht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben das im Rahmen Ihrer anwaltlichen Tätigkeit gemacht, okay.

Dr. Markus Tschank: Ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Das heißt, das haben Sie Herrn Gudenus verrechnet?

Dr. Markus Tschank: Na, dem Herrn Gudenus, glaube ich - - Ich glaube, soweit ich mich erinnern kann, war das etwas, was von der Partei zuhanden Gudenus zur Überprüfung eines bestimmten Sachverhaltes in Auftrag gegeben worden ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Okay. Und was war Ihre Erkenntnis daraus? Was war das Ergebnis Ihres Gutachtens?

Dr. Markus Tschank: Ich kann dazu natürlich deshalb nicht Stellung nehmen, weil ich nicht entbunden worden bin, in Bezug auf die Ergebnisse dieses Gutachtens hier Auskunft zu erteilen. Also ich wurde von dem Auftraggeber nicht entbunden, das hier genau erläutern zu können.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke.

Wir kommen somit zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Tschank, ich würde gerne nochmals auf diese Whatsapp-Protokolle zurückkommen, die, glaube ich, von Kollegen Schrangl vorhin - - Nein, ich weiß es jetzt nicht, irgendjemand hat es vorher schon thematisiert. Und zwar gab es dann den Auszug: „Sie haben uns den Krieg erklärt, wir sollten keinesfalls die andere Backe hinhalten“ – Vilimsky an diese gesamte FPÖ-Gruppe. Und Sie haben gesagt, Sie können sich nicht erinnern. Die Frage ist: Warum antworten Sie auf so etwas mit Daumen hoch? (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Dr. Markus Tschank: Ich habe es jetzt gerade nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das wurde Ihnen vorgelegt, das war das Dokument 16997, Seite 15. (Die Auszugsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Markus Tschank: Mhm. Ich kann das nicht wirklich als Daumen entziffern, aber ich weiß - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das ist in der Übersetzung Daumen hoch sozusagen, ausgefertigt als Daumen hoch.

Dr. Markus Tschank: Also Sie müssen das Chatprotokoll vielleicht auch dahin gehend verstanden - - Ich möchte - - Dieses Chatprotokoll ist aus meiner Sicht dahin gehend zu interpretieren, dass es sozusagen in der Landschaft der politischen Partnerinstitute einen eindeutigen Überhang an SPÖ-nahen Instituten gibt. Das ist einfach ein Faktum, das man politisch auch thematisieren kann und aus meiner Sicht auch politisch thematisieren soll. Das heißt nicht, dass ich die Wortwahl von Herrn Vilimsky in irgendeiner Art und Weise teile, sondern der Ausfluss aus diesem Chatprotokoll ist sozusagen einfach die Kritik an dieser Asymmetrie.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte in den Whatsapp-Protokollen weitergehen: Heiße 4 Minuten davor gab es von Ihnen eine Nachricht: „Die Verträge haben fixe Laufzeiten. Eine Streichung geht erst nach Ablauf. Mario müsste hier sensibilisiert werden!“ Ich möchte Ihnen jetzt noch einmal die Möglichkeit geben, sich vielleicht doch daran zu erinnern, dass Sie Kontakt mit dem damaligen Landesverteidigungsminister hatten. Oder wer hat denn diese Sensibilisierung vorgenommen?

Dr. Markus Tschank: Also ich kann für mich ausschließen, dass ich mit dem damaligen Verteidigungsminister dazu Kontakt gehabt habe.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wer hätte dann diese Sensibilisierung, wie von Ihnen präferiert, vorgenommen?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich heute nicht mehr beantworten, das weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Keine Erinnerung?

Dr. Markus Tschank: Also ich - - Aus meiner Sicht hat auch diesem SMS- oder Chatverlauf - - Es gab meiner Wahrnehmung nach keine Folgeaktionen in irgendeiner Art und Weise. Das heißt, es ist bei diesem Chatverlauf geblieben.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne zu einem anderen Thema kommen, natürlich im Zusammenhang stehend: Wie ist denn Ihr Verhältnis zu H.-C. Strache?

Dr. Markus Tschank: Ich verstehe die Frage nicht. Was ist das? Ist das Verfahrensgegenstand?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie werden ja etwas zu Ihrem Verhältnis zu H.-C. Strache sagen können?

Dr. Markus Tschank: Was hat das mit dem Verfahrensgegenstand zu tun?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich glaube, das ist nicht unwesentlich, nachdem Sie anscheinend - -

Dr. Markus Tschank: Ist das eine juristische Frage, oder ist es eine - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Nein, Ihre persönliche Beziehung – persönlicher, beruflicher Natur – zu H.-C. Strache.

Dr. Markus Tschank: Also ich habe seit geraumer Zeit keinen Kontakt mit H.-C. Strache.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Seit „geraumer Zeit“ bedeutet was?

Dr. Markus Tschank: Das kann ich nicht genau festlegen, aber sicher viele, viele Monate. Ich habe, mir erinnerlich, glaube ich, das letzte Mal im Sommer letzten Jahres Kontakt gehabt. Aber, wie gesagt, genau kann ich Ihnen das nicht sagen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es gab einen Kalendereintrag – das ist das Dokument mit der Nummer 524 – in Straches Kalender, dass Sie am 10. April einen Termin mit ihm hatten. Es steht zumindest hier drinnen: Markus Tschank, 12.30 Uhr bis 13 Uhr. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Mich würde interessieren, was Sie dort besprochen haben beziehungsweise wer noch dabei war. Das ist Seite 77 im Dokument. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)Ich war im Frühjahr 2019 als Finanzreferent der FPÖ vorgesehen, bin das allerdings dann - - In weiterer Folge habe ich dann nicht für diese Funktion kandidiert. In meiner Erinnerung hat dieses Treffen sozusagen die Vorstellung meiner Person als möglicher Kandidat als Finanzreferent der FPÖ als Inhalt gehabt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ein Vieraugengespräch, oder wer war noch dabei?

Dr. Markus Tschank: Ich glaube, es war ein Vieraugengespräch, oder, ich bilde mir ein, es waren - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie mussten sich als Abgeordneter damals dem Herrn Vizekanzler und Parteiobmann vorstellen?

Dr. Markus Tschank: Nicht vorstellen, sondern es ging inhaltlich um die Frage, ob ich Finanzreferent der FPÖ werden soll oder nicht?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Eine weitere Frage: Wie ist Ihre Beziehung und Ebene privater, beruflicher Natur zu Gudenus, Johann Gudenus? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Ich bin persönlich befreundet mit Johann Gudenus, und im Übrigen ist er auch ein Mandant.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich frage Sie deshalb, weil es zwischen 15. und 17. Mai – Sie wissen, kurz bevor das Ibizavideo im Jahr 2019 veröffentlicht wurde – intensivste telefonische Kontakte gab. Wir würden gerne das Dokument mit der Nummer 0336, Seite 3, vorlegen, da hat Gudenus viermal versucht, Strache zu erreichen, und sozusagen auch Gudenus Sie. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich möchte gerne wissen, was dort Thema war, worüber Sie da telefoniert haben oder warum diese Nervosität, wie es scheint, sehr groß war.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die restliche Befragungszeit beträgt 5 Sekunden.

Dr. Markus Tschank: Pardon, die Frage?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Der Inhalt der Telefonate, der Nervosität, der nervösen Telefonate?

Dr. Markus Tschank: Das waren Telefonate im Zusammenhang mit Anwaltstätigkeit.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ging es um die Vereine?

Dr. Markus Tschank: Es waren Telefonate im Zusammenhang mit Anwaltstätigkeit.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist über die Novomatic gesprochen worden, über ISP?

Dr. Markus Tschank: Ich beziehe mich auf mein Recht auf Aussageverweigerung zusammen mit § 43 Abs. 1 Z 4 der Verfahrensordnung.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Befragungszeit ist aufgebraucht.

Ich darf auch gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung den Hinweis geben, dass die Befragungsdauer bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Das heißt, ich weise daraufhin, dass die Befragung nach längsten 4 Stunden jedenfalls zu beenden ist. Da wir aber in der Abschlussrunde sind, gehe ich davon aus, dass es sich ausgehen wird.

*****

Wir kommen zur Abschlussrunde. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schrangl. – Bitte. (Abg. Schrangl: Keine weitere Wortmeldung, danke!)

Frau Abgeordnete Tomaselli hat mir schon zu verstehen gegeben, dass sie auch verzichtet.

Das heißt, wir kommen zu Frau Kollegin Krisper. (Abg. Krisper: Nein!)

Wir kommen damit zu Kollegen Gerstl von der ÖVP. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich hätte noch eine Ergänzungsfrage zu dem Artikel im „Addendum“, den wir vorher gehabt haben. Ich muss nachschauen. Darin wird Strache zitiert: „Wo wir das Wasser verkaufen, wo der Staat eine Einnahme hat und derjenige, der das betreibt, genauso eine Einnahme hat“. Können Sie ausschließen, dass dieser Zugang von H.-C. Strache Teil Ihres Rechtsgutachtens ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Markus Tschank: Also in meiner Wahrnehmung kann ich das ausschließen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Herr Abgeordneter. Zu Wort gelangt somit Frau Abgeordnete Kucharowits von der SPÖ. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Tschank, um noch einmal darauf zurückzukommen: Inwieweit war Gudenus in Ihre Vereine eingebunden? Würden Sie sagen, er war so ein bisschen ein Spendensammler? Das haben wir irgendwie letzte Woche im Rahmen seiner Befragung vernommen.

Dr. Markus Tschank: Ihre Frage bezieht sich auf Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Vereinsverfahren zur Geschäftszahl - - (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie können es sagen, ob er eingebunden ist oder war, Funktionen innehatte oder nicht. Das ist ja kein Geheimnis im Vereinsregister.

Dr. Markus Tschank: - - 17 St 2/19p, und ich verweise diesbezüglich auf mein Recht auf Aussageverweigerung gemäß § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Also das Vereinsregister ist etwas Öffentliches.

Dr. Markus Tschank: Sie sehen im Vereinsregister die Organe des Vereines – genau!

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte abschließend nochmals auf die Novomatic zurückkommen, auf Ihre Beziehung zu Neumann und Krumpel. Ich möchte Ihnen einfach noch einmal die Gelegenheit geben zu antworten. Ich darf noch ein letztes Dokument vorlegen, nämlich das Dokument mit der Nummer 491, auf Seite 49. Da geht es um einen SMS-Verkehr – Sie werden das dann auch lesen – zwischen Krumpel und Neumann. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das hat am 24. Mai 2019 stattgefunden.

„Deshalb tut mir Tschank auch leid. Es wird am Ende nix von den Vorwürfen übrig bleiben. Aber da muss er jetzt trotzdem durch.“ – „Ja ist ein netter Kerl und was hier passiert ist eine Hetzjagd, deto mit Sidlo!“

Ich würde gerne wissen, wie Sie das interpretieren und von welchen Vorwürfen denn hier die Rede ist.

Dr. Markus Tschank: Das kommentiere ich nicht. Das ist ein Chatverlauf von zwei dritten Personen. Den Chatverlauf kommentiere ich nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ihre Wahrnehmung dazu als alter Freund von Krumpel.

Dr. Markus Tschank: Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Dieser Chatverlauf, wenn zwei Personen über Sie reden - - Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Ja, da unterhalten sich zwei Personen über mich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Abschließend halte ich fest, die Novomatic hat versucht – wir wissen das ja – Casinolizenzen zu bekommen, Onlinelizenzen zu bekommen, und man hat versucht, diesen Kontakt sozusagen über ‑ - Man hat den Kontakt mit Ihnen gehabt. Ich halte fest, dass Sie sozusagen auch dazu keine Aussagen getätigt haben, auch was übrigens die Zahlung von diversen Geldern anbelangt. – Danke schön.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut. Wir sind damit am Ende der Befragung angelangt. Da noch Redezeit vorhanden ist, die Frage an den Verfahrensrichter, ob er noch weitere Fragen hat.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es gibt keine weiteren Fragen des Verfahrensrichters.

Ich erkläre damit die Befragung für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, Herr Dr. Markus Tschank.

*****