487/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19­Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis März 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-625 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 19. April 2022 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 8. Juni 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Als Berichterstatter fungierte Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch gab eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Philip Kucher, Fiona Fiedler, BEd, Ralph Schallmeiner, Gabriela Schwarz, Dr. Josef Smolle, Mag. Julia Seidl, Alois Stöger, diplômé und Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis März 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-625 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 06 08

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann