495/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Verkehrsausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-563 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 2. Februar 2022 den gegenständlichen Bericht (III-563 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20. Juni 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc die Abgeordneten Joachim Schnabel, Mag. Gerald Hauser und Dr. Johannes Margreiter sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III‑563 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 06 20
Christian Hafenecker, MA Alois Stöger, diplômé
Schriftführung Obmann