500/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2020 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-447 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 4. Oktober 2021 den gegenständlichen Bericht über die in den Jahren 2014 bis 2020 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-447 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Juni 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Agnes Sirkka Prammer die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Selma Yildirim, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Johannes Margreiter und Mag. Philipp Schrangl sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die in den Jahren 2014 bis 2020 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III­447 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2022 06 21

                            Mag. Johanna Jachs                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau