502/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Justiz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 30. März 2017, 194/E XXV. GP betreffend Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (III-376 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 14. Juli 2021 den gegenständlichen Bericht betreffend Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (III-376 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Juni 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Heike Grebien die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Dr. Johannes Margreiter, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Philipp Schrangl und Katharina Kucharowits sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Justiz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 30. März 2017, 194/E XXV. GP betreffend Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (III-376 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 06 21
Mag. Johanna Jachs Mag. Michaela Steinacker
Schriftführung Obfrau