504/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Jänner 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-589 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dem Nationalrat am 28. Februar 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Jänner 2022 (III-589 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Juni 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Maximilian Lercher, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Gerald Loacker und Erwin Angerer sowie der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Jänner 2022 (III-589 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 06 21

                                 Erwin Angerer                                                                  Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann