509/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Sektionschef Dr. Alexander Pirker, MBA in der 12. Sitzung vom 20. April 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Sektionschef Dr. Alexander Pirker, MBA nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2022 06 22

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                          Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführerin                                                                        Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

12. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 20. April 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 12. Sitzung
10.08 Uhr – 19.34 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Sektionschef Dr. Alexander Pirker, MBA

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme zu Ihnen, Herr Dr. Alexander Pirker. Herr Dr. Pirker, zunächst eine formelle Frage zum Datenblatt, das Sie ausgefüllt haben: Die Daten entsprechen der Wahrheit? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.)

Herr Dr. Pirker, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen 1 – Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren –, 3 – Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit – sowie 4 – Begünstigung bei der Personalauswahl – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese schriftliche Belehrung weise ich Sie ausdrücklich hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Aussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor diesem Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung ebenfalls entnehmen. Die Gründe für eine solche Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Ich weise Sie auch auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen nicht angefertigt werden.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und auch den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit bin ich mit meiner Belehrung, was Ihre Person betrifft, schon am Ende angelangt.

Ich darf Ihre Ihnen zur rechten Seite sitzende Vertrauensperson – obwohl sie auch Jurist ist – darüber informieren, dass für sie dieselben Rechte gelten. Sie sind nur nicht berechtigt, hier im Ausschuss das Wort zu ergreifen.

Damit bin ich mit meiner Belehrung am Ende, Herr Vorsitzender. Danke vielmals.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herzlichen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Sehr geehrter Herr Doktor, Sie haben als Auskunftsperson das Recht, ein einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Pirker: Nein!) – Gut, dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte schön.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Pirker, Sie sind trotz Ihrer jungen Jahre – rund 42 Jahre – Sektionschef im Bundesministerium für Justiz – eine bemerkenswerte Karriere. Ich glaube, nachdem Sie keine eigene Stellungnahme abgeben, dass es für den Ausschuss wichtig wäre, wenn Sie Ihre berufliche Karriere, soweit für den Untersuchungsgegenstand maßgeblich, kurz darstellen würden. Das wäre meine erste Frage an Sie.

Sie können antworten, indem Sie auf den roten Knopf drücken. Meine Frage war: Ihre berufliche Karriere, soweit sie für den Untersuchungsgegenstand maßgeblich ist. Wir haben einen Untersuchungszeitraum vom 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021, aber Ihre Karriere hat schon vorher begonnen, und daher meine ich, dass es, wenn Sie dagegen keinen Einwand haben, wichtig wäre, dass Sie kurz Ihre beruflichen Schritte schon vor 2017 darstellen würden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, also nach meiner Matura in Klagenfurt und dem Studium an der Universität Graz habe ich im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt das Gerichtspraktikum absolviert; daraufhin habe ich die Übernahmsprüfung am Oberlandesgericht Graz gemacht.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Darf ich nur bitten, das Mikrofon noch näher heranzunehmen? – Herzlichen Dank.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe die Prüfung damals bestanden, habe dann drei Jahre den richterlichen Vorbereitungsdienst im Sprengel des Oberlandesgerichts Graz ausgeübt. Da waren verschiedene Stationen: Bezirksgerichte, Landesgerichte im Sprengel, Staatsanwaltschaft und bei einem Rechtsanwalt. Anschließend habe ich dann die Prüfung zum Richteramt absolviert und bestanden.

Daraufhin habe ich eine Dienstzuteilung zum Bundesministerium für Justiz wahrgenommen, war dort in zwei Personalabteilungen tätig, bin dann ins Kabinett der Frau Bundesministerin gekommen, bin danach 2015 Abteilungsleiter geworden, war im Kabinett von Bundesminister Brandstetter Kabinettsleiter bis Anfang 2017 und bin dann schlussendlich mit 1. April 2019 Leiter der Sektion III im Bundesministerium für Justiz geworden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ganz kurz: Sie waren also wann Kabinettschef?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Von Amtszeit Brandstetter beginnend - - Nein, das stimmt nicht ganz; ich glaube, 1. Feber 2014 bis Ende Feber 2017.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. – Noch einmal: Sie sind jetzt seit wann Sektionschef?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Seit 1. April 2019.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Seit 2019 sind Sie Leiter der Sektion III. Können Sie umreißen, welche Aufgaben die Sektion III hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die Sektion III hat grundsätzlich die Verwaltung der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Datenschutzbehörde inne. Also es gibt eine Budgetabteilung, es gibt eine Abteilung, die für Bauangelegenheiten zuständig ist, eine, die für IKT-Angelegenheiten zuständig ist, dann eine Personalabteilung, die die Dienstaufsicht sozusagen als übergeordnete Dienstbehörde ausübt, dann die Planstellenbesetzungen – also wenn es Richter- und Staatsanwaltschaftspositionen betrifft, laufen die, nachdem es die Personalvorschläge gibt, über die Sektion III –, die Fortbildung und Ausbildung der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte läuft über die Sektion III, also die Personalbewirtschaftung sozusagen, und dann auch die Bewirtschaftung des Hauses der Zentralstelle selbst – also die klassische Verwaltungssektion des Justizministeriums mit Ausnahme des Strafvollzugs.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wir haben schon Frau Dr. Andrea Martini gehört. Ist sie auch in Ihrer Sektion tätig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, die ist Leiterin der Abteilung 1 in meiner Sektion, die sozusagen für die Zentralstelle selbst zuständig ist und ein paar zusätzliche Agenden auch noch wahrnimmt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut, dann darf ich vielleicht zu der einen oder anderen inhaltlichen Frage kommen, bevor die Damen und Herren Abgeordneten die Fragen an Sie richten werden.

Nur zur vollständigen Aufbereitung des Themas: Gegen Sie sind keine Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren anhängig, ist das richtig? Ist meine Information richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das frage ich nur deshalb, weil Sie ja sonst allenfalls Entschlagungsgründe geltend machen könnten.

Sie können sicherlich einige Fragen beantworten, was die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der Oberstaatsanwaltschaft Wien anlangt. Das wäre meine erste Frage: Verhältnis BMJ zur OStA Wien, und in weiterer Hinsicht dann auch das Verhältnis zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das wäre meine einleitende Frage.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das Bundesministerium für Justiz ist die übergeordnete Dienstbehörde zur Oberstaatsanwaltschaft Wien. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.) – Okay. Also die Sektion III ist die oberste Dienstbehörde, das ist sozusagen die Dienstbehörde, die über den Dienstbehörden steht, also über den Oberstaatsanwaltschaften. Hauptsächlich geht es eigentlich darum, das Service Einheit zur Verfügung zu stellen und einen einheitlichen Vollzug im Bereich des Dienstrechts, aber auch Organisationsrechts sicherzustellen – zum Beispiel jetzt die Coronaregelungen, dass die österreichweit abgestimmt sind –, die Einführung von Justiz 3.0, bei den Staatsanwaltschaften läuft sozusagen die Ernennung der Planstellen über die Sektion III, wenn die Vorschläge der Personalkommission kommen, Koordinierung bei Änderungen, die im Dienstrecht geplant sind – es ist eine klassische Dienstbehörde.

Was zum Beispiel nicht über die Oberstaatsanwaltschaft läuft, ist alles, was Budget und Infrastruktur ist. Das läuft über die Oberlandesgerichte, das wird sozusagen mitbetreut. Also man hat sicher mit den OLGs mehr Kontakt als mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Die WKStA selbst ist eine Dienststelle der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Mit denen haben wir in den letzten Jahren also mehr direkten Kontakt gehabt, als es sozusagen mit den anderen Staatsanwaltschaften ist, obwohl es ja auch eine ganz normale untergeordnete Dienststelle ist, also unter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Aber direkt jetzt, dass wir irgendwie mit der WKStA agieren – bis auf das, dass es Besprechungen gibt, zum Beispiel dass man mehr Planstellen braucht, dass man mehr Ressourcen braucht, dass man eine zusätzliche Stellvertreterfunktion und so einführt –, gibt es eigentlich mit der WKStA von uns oder von mir aus nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wissen Sie von Spannungen zwischen der OStA Wien und der WKStA, und seit wann gibt es allfällige Spannungen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, die Spannungen sind ja sozusagen durch die Medien bekannt. Geben? – Ich würde sagen, wahrscheinlich durch die Eurofighter-Dienstbesprechung damals, wo das – unter Anführungszeichen – „daschlogts es“, was in den Medien war, war, und die aufgenommen worden ist. Ich glaube, damals sind die Spannungen also wirklich zutage getreten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, genau darauf wollte ich Sie auch ansprechen, auf diese Dienstbesprechung vom 1. April des Jahres 2019. Waren Sie da dabei?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber Sie haben sicherlich Kenntnis davon erhalten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Natürlich; wie dann sozusagen das Tonband aufgetaucht ist und es gegenseitige Vorwürfe gegeben hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, genau dieses Tonband ist hier natürlich schon wiederholt Thema gewesen. Was wissen Sie über dieses Tonband? Ist es üblich, dass bei einer Dienstbesprechung zum Zwecke des Protokolls ein Tonband mitläuft?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein. Also wenn eine Besprechung aufgenommen wird, dann wird das vorab allen mitgeteilt und dann wird das Mikrofon sozusagen ganz offen in die Mitte gelegt. Das ist also nicht üblich.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und das war im vorliegenden Fall wie? Wissen Sie das? Ist das nicht am Tisch gelegen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist heimlich aufgezeichnet worden. Ob das ein Diktiergerät war oder ein Telefon, das weiß ich leider nicht. Ich habe das Protokoll - -, also wir haben es selbst bekommen, aber nur die Audiodatei.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer war denn bei dieser Dienstbesprechung anwesend, also die maßgeblichen Leute des BMJ zum Beispiel?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Sektionschef Pilnacek, dann meines Wissens die damalige Pressesprecherin des Hauses, die Leitende Staatsanwältin Mag. Tichy-Martin, wahrscheinlich – aber das weiß ich nicht – Dr. Jirovsky, weil das der Leiter der Abteilung für Einzelstrafsachen ist – und sonst weiß ich es leider nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vonseiten der OStA? Haben Sie das Protokoll jemals gelesen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Gelesen - - Ich habe es einmal gehört.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben das Protokoll nie gelesen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ausschnitte daraus habe ich gelesen; ich habe es nie zur Gänze durchgelesen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wissen Sie, ob Herr Oberstaatsanwalt Fuchs dabei war?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Meines Wissens ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und vonseiten der WKStA? War da die Leiterin dabei?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das weiß ich leider nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das wissen Sie nicht, ja. Welche Weiterungen hat dann diese Dienstbesprechung genommen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, nachdem sozusagen das Tonband aufgetaucht ist, hat es einerseits Vorwürfe gegen Sektionschef Pilnacek gegeben, dass er sozusagen das Verfahren – unter Anführungszeichen – „abdrehen“ möchte, andererseits hat es Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der WKStA gegeben, dass sozusagen eine unerlaubte Tonbandaufnahme gemacht worden ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie hat Pilnacek darauf reagiert, nachdem er gemerkt oder wahrgenommen hat, dass es sich hier seiner Meinung nach um eine unangebrachte Aufnahme gehandelt hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Sehr emotional.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Emotional. Hat er Sie auch in irgendeiner Form als Gesprächspartner beigezogen oder hat er auch ein Ersuchen an Sie gerichtet, allenfalls darüber eine Anzeige zu erstatten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja; also er hat mehrmals sozusagen darauf gedrängt, dass da disziplinäre Schritte erfolgen, und einmal hat es auch ein E-Mail gegeben, wo er sozusagen auch gesagt hat, wenn ich jetzt keine Strafanzeige erstatte, dann mache ich mich selbst strafbar.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn wer keine Strafanzeige erstattet?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wenn ich als Dienstbehörde keine Strafanzeige erstatte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also er hat Sie formell ersucht, eine - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das kann man nicht so - - Also: formell ersucht? – Er hat mir zu einer späteren Stunde eine E-Mail geschrieben, wo mehr oder weniger dringestanden ist, dass ich eine Strafanzeige zu erstatten habe, und er mich darauf aufmerksam macht, dass ich mich strafbar mache, wenn ich sozusagen keine Strafanzeige erstatte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie waren damals schon Sektionschef?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, mit 1. April, genau.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Pilnacek hat welche Position gehabt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das wird wohl noch in dem Zeitraum gewesen sein, wo er Generalsekretär war. Allerdings bin ich mir da nicht sicher, aber ich glaube es.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hätte er als Generalsekretär Ihnen als Sektionschef eine Weisung geben können?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also er hätte Ihnen eine Weisung geben können, eine Anzeige zu erstatten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat er das getan?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Oder: Hat er Ihnen diesbezüglich eine förmliche Weisung erteilt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein. Okay, ich will das nur fürs Protokoll festgehalten haben.

Dann haben wir eine Reihe von Fragen an Sie, Herr Sektionschef. Ich möchte vielleicht noch eine stellen. – Wie viel Zeit habe ich noch, Herr Vorsitzender? Ich möchte meine Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. 1 Minute?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: 2 Minuten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: 2 Minuten. Ich darf meine Erstbefragung damit zu Ende führen, um den Damen und Herren nicht die Zeit wegzunehmen. Ich bedanke mich bei Ihnen. – Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Verfahrensrichter.

Meine Damen und Herren, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Dr.in Krisper das Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Sektionschef Dr. Pirker! Wahrscheinlich sind Sie es altersbedingt nicht mehr, aber darf ich Sie fragen, ob Sie bei der JVP Mitglied waren?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lange waren Sie insgesamt als Richter tätig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Als Richter selbst gar nicht, wie Sie wissen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie erhielten dann am 1.12.2012 einen sogenannten Mascherlposten, den Posten des stellvertretenden Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Graz. Wie lange waren Sie zu dieser Zeit als Staatsanwalt tätig? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.16 Uhr bis 16.18 Uhr.)

*****

16.18

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson stößt sich daran, dass Sie, Frau Abgeordnete, Fragen stellen, die weit vor dem Untersuchungszeitraum liegen, der ja im Dezember 2017 beginnt. Ich habe versucht, der Auskunftsperson zu erklären, dass natürlich die Karriere hier auch Thema sein muss, denn sonst würde er ja nicht in der heutigen Position als Sektionschef da sein. Also daher sind auch Fragen vor dem Untersuchungszeitraum, sozusagen in Vorbereitung seiner heutigen Position, zulässig.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Daher wird auch die Frage zugelassen, und ich ersuche die Auskunftsperson, darauf zu replizieren. Besten Dank.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Könnten Sie die Frage bitte wiederholen?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Außerhalb der Redezeit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Wie lange sind Sie, bevor Sie den Mascherlposten als stellvertretender Leiter der OStA Graz übernahmen, als Staatsanwalt tätig gewesen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: So wie andere auch: gar nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Ja, es ist bei anderen auch ein Missstand. In Ihrem Fall kam es aber noch dazu wegen dieses Missstands intern im BMJ zu einem von vielen Personen – damals auch Edtstadler – unterschriebenen Protestschreiben, Sie hätten zu keinem Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und es wäre höchst demotivierend für die redlich arbeitenden Justizmitarbeiter, die täglich ein immenses Arbeitspensum erbringen, wenn Posten derartig besetzt werden.

Hingegen wurde medial damit argumentiert, dass man Sie dann als Bindeglied zwischen der unabhängigen Justiz und der Politik hätte. Wie kann jemand Ihrer Wahrnehmung nach ein Bindeglied sein, der gar keine Erfahrung als Staatsanwalt hat und daher keine einbringen kann, wenn er im Kabinett tätig ist? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.20 Uhr.)

*****

16.20

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson möchte eine Urkunde zu dieser Frage vorgelegt haben. Haben Sie da diesbezüglich etwas?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe diesbezüglich eine Anfrage gestellt, in der ich diese Fakten niedergeschrieben habe, die in keinster Weise in einer Anfragebeantwortung falsifiziert wurden oder denen widersprochen wurde. Ich habe dem auch noch eine Frage angeschlossen, die ich gern außerhalb der Fragezeit wiederhole, nämlich welche Wahrnehmung er hat, inwiefern er als Bindeglied zwischen der unabhängigen Justiz und der Politik fungieren kann, wenn er keinen einzigen Tag als Staatsanwalt gearbeitet hat und dementsprechend diese Erfahrung von der Seite nicht einbringen kann – das Argument nämlich immer für diese Mascherlposten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche jetzt noch einmal die Sitzung, dann sprechen wir bitte noch einmal miteinander, denn sonst funktioniert es nicht. Dann werden wir hoffentlich einen guten Ablauf bekommen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.21 Uhr bis 16.23 Uhr.)

*****

16.23

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, wir setzen fort. – Bitte schön.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also das System der sogenannten Mascherlposten beziehungsweise – wie es technisch heißt – Zuteilungsplanstellen funktioniert so, dass – ich würde jetzt einmal schätzen – rund 30 Personen auf Dauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ernannt und dem Bundesministerium für Justiz zur Dienstleistung zugeteilt sind. In überwiegenden Fällen sind das Richterinnen und Richter der Landesgerichte und Bezirksgerichte beziehungsweise Staatsanwältinnen und Staatsanwalte der Staatsanwaltschaft, und teilweise sind das auch Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte der Oberstaatsanwaltschaften oder der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war jetzt gar nicht die Antwort auf meine Frage. Ich wiederhole außerhalb der Fragezeit: Inwiefern haben Sie die Wahrnehmung, dass Sie als Bindeglied zwischen der unabhängigen Justiz und der Politik einen Beitrag leisten konnten, wo Sie doch selbst keinen Tag als Staatsanwalt gearbeitet haben?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Aber dann, Frau Abgeordnete, müssen Sie das Dokument vorlegen, in dem vorgeworfen wird, dass die Person ein Bindeglied wäre, damit auch diese Frage ordnungsgemäß beantwortet werden kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie die Wahrnehmung, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie keinen einzigen Tag als Staatsanwalt gearbeitet haben, eine Bereicherung darstellen würden? Vorlage 2, wenn Sie wollen.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Vorlage 2?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wird verteilt, oder?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wird eingespielt, Seite 3.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wird eingespielt.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist ein Presseartikel. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm, mit der Argumentation. Ich habe nur auf die Argumentation referenziert: Ob Sie die Wahrnehmung haben, der Unterschied zwischen vielen Mascherlposten mit Leuten von Erfahrung, die in die Politik, in die politische Ebene wechseln, und Ihnen und Frau Edtstadler - -, dass eben dieser Mehrwert, wenn jemand mit Erfahrung in die Politik wechselt, bei Ihnen und Frau Edtstadler nicht gegeben ist, weil Sie keine Erfahrung in der Justiz haben; ob Sie die Wahrnehmung haben, dass Sie – ohne Erfahrung – dennoch eine Bereicherung darstellen konnten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Aus meiner Sicht ja, aber ich antworte jetzt auf keinen Presseartikel; den habe nicht ich verfasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Kabinettsmitarbeiterinnen oder -mitarbeitern, die in die Verwaltung wechselten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zum Beispiel?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Zum Beispiel der Kabinettslei- - Die Frage bitte konkretisieren: Geht es um Personen, die vorher schon in der Verwaltung waren oder die frisch vom Kabinettsmitarbeiter in die Verwaltung gewechselt sind?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Letzteres gerne einmal, also ohne Erfahrung in der Verwaltung, direkt aus dem Kabinett in die Verwaltung.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, in der Amtszeit Moser hat es meiner Erinnerung nach einen Mitarbeiter des Kabinetts gegeben, der vom Kabinett direkt in die Verwaltung, ins Ministerium gewechselt ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer war das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Boah, wie hat der geheißen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oder die Position; ich verstehe, wenn Sie - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Der war der Leiter der Stabsstelle für Reformen und Deregulierung; weiß ich leider nicht mehr, aber das wird sich herausfinden lassen. (Abg. Krainer: Martin Sonntag!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sonntag Martin?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also das unter Moser ist Ihnen erinnerlich – und sonst noch?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, die Frage ist: wie weit zurück?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Untersuchungszeitraum.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Erinnerlich ist mir jetzt nichts.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben sich ja laut Aussage von Ex-Minister Brandstetter als Kabinettschef auch um die Ausschreibungstexte bei Ausschreibungen gekümmert, ist das richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay. Protokoll, Vorlage 12, Seite 30, unten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da lesen Sie es eh selber.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich würde grundsätzlich bitten, auch wenn es ein Schachzug ist, der gerne verwendet wird, zuerst das Protokoll vorzulegen, dann die Frage zu stellen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe nicht mit einem Nein gerechnet, ehrlich gesagt, aber es macht auch nichts.

Frage von Kollegin Herr nach Ausschreibungen, Seite 30, unten: Da meint Dr. Brandstetter: „das kann nur der jetzige Sektionschef“ - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich gehe davon aus, dass Sie die Amtszeit von Brandstetter meinen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Das „kann nur der jetzige Sektionschef Alexander Pirker gewesen sein, und der hatte bei allen dienstrechtlichen Angelegenheiten immer den Experten im Schlepptau [...] Kollege Nogratnig“.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau, das ist richtig. Um die Ausschreibungen kümmert sich also die Fachabteilung (Abg. Krisper: Okay!) beziehungsweise wird das wahrscheinlich auch regelmäßig der damalige Sektionsleiter gewesen sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie beschreiben, wie das dann funktioniert hat, wo die Zuständigkeiten wofür lagen, für Ausschreibungstextverfassen, wer da mitreden durfte?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung, das ist ja nicht in meinem Zuständigkeitsbereich als Kabinettsleiter. Die Ausschreibungen erfolgen ja in der Regel von den Oberstaatsanwaltschaften und den Oberlandesgerichten. Nur die Ausschreibung, die sozusagen im Haus sind, erfolgen vom Haus selbst. Das macht die zuständige Fachabteilung – da gibt es zwei verschiedene –, und dann unterschreibt das und verfasst das schlussendlich der Sektionsleiter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt: Nogratnig für - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nogratnig beziehungsweise damals Dr.in W.2[1], das kommt darauf an, um was für eine Position es sich gehandelt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Wünschen zu Ausschreibungstexten, Änderungen, die an Nogratnig gerichtet wurden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, ich glaube, da müssen Sie Mag. Nogratnig fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay.

Da nur ein Beispiel: Vorlage 9, weil Sie das gezeichnet haben; da geht es sehr wohl um eine Ausschreibung. Haben Sie dann teilweise nur um die Schaltung ersucht? Wenn Sie das bitte kurz als Beispiel anschauen! Ich möchte nur das Vorgehen verstehen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das war am 2.3.2021, da war ich Sektionsleiter. Das hat nichts mit der Zeit von Brandstetter zu tun, wo ich Kabinettsleiter war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut, wie hat sich das dann geändert? Wie ist jetzt Ihre Zuständigkeit als Sektionsleiter und wie ist die bei einem Ausschreibungsprozedere mit den Personen unter Ihnen aufgeteilt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das Ausschreibungsprozedere ist, dass die Fachabteilung die Ausschreibung vorbereitet, danach wird sie mir zur Genehmigung vorgelegt und dann erfolgt die Ausschreibung. Die Ausschreibung hat anhand der Arbeitsplatzbeschreibung zu erfolgen; das ist eine Vorgabe nach dem Ausschreibungsgesetz.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie in Ihrer Aufgabe als Sektionsleiter Wahrnehmungen, dass hier Wünsche geäußert wurden, dass Arbeitsplatzbeschreibungen geändert werden, oder von Anfang an hier Wünsche geäußert wurden, wie sie formuliert gehören – Wünsche von Personen außerhalb dieses Prozederes –, oder wie Ausschreibungstexte geändert wurden oder mitgestaltet wurden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das Kabinett ist eingebunden, wenn es um die Ausschreibung der obersten Leitungsfunktionen geht, also der Sektionsleitung oder einer wichtigen Abteilung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern eingebunden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Indem es vorher mit der Ressortleitung abgestimmt wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit wem aus dem Kabinett wird hier abgestimmt? Ist da immer derselbe zuständig oder wer gerade da ist? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich war nur drei Monate im ÖVP-geführten Ministerium Sektionsleiter. Zu dieser Zeit ist keine Sektionsleitung ausgeschrieben worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber Sie waren ja nicht nur drei Monate Sektionsleiter. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson verweist darauf, dass wir unter dem Beweisthema 4 – Begünstigung bei der Personalauswahl – ausschließlich auf die ÖVP abstellen. Hier geht es insbesondere um, wortwörtlich, die „Einhaltung der Bestimmung des Ausschreibungsgesetzes bei der Vergabe von Leitungsfunktionen in ÖVP-geführten Bundesministerien“. – Das Justizministerium ist derzeit nicht und war auch zum maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem Sie fragen, nicht ÖVP-geführt. Er verweigert im Hinblick darauf die Antwort, weil er sagt, es ist nicht im Untersuchungsgegenstand gelegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Besonders seit der Schattenminister verschwunden ist.

Dann komme ich zu Frau Minister Zadić: Wir haben von ihr oft gehört, dass sie etwas prüfen lässt und dann wieder prüfen lässt. Jetzt haben wir uns gegenüber einen Prüfer sitzen; Sie haben ja teilweise Prüfungen für die Frau Minister durchführen lassen. Ich rede hier von den dienstrechtlichen Prüfungen bezüglich Pilnacek, Martini, Poppenwimmer und auch Fuchs, wenn Sie sich erinnern.

Meine erste Frage wäre, was Ihr Verhältnis zu Pilnacek und Fuchs ist, ob es freundschaftlich oder rein beruflich ist und woher sie sich jeweils kennen.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist ein berufliches Verhältnis sowohl zu Pilnacek als auch zu Fuchs. Natürlich wird das wie zu vielen – auch zu den OLG-Präsidenten und so – ein engeres berufliches Verhältnis. Kennen tue ich Sektionschef Pilnacek aus dem Ministerium und den Leitenden Oberstaatsanwalt auch aus der Justiz.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe es akustisch nicht verstanden. Von wo kennen Sie - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich kenne beide aus der Justiz: in der Justiz beruflich kennengelernt, also vorher nicht gekannt, privat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lange da schon?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Pilnacek war schon im Ministerium, als ich ins Ministerium gekommen bin. Das erste Mal Kontakt mit Fuchs: Da tue ich mir jetzt ehrlicherweise schwer, das zu sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also Pilnacek über fünf Jahre, sechs, sieben Jahre?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, Pilnacek kennen: also vom Namen her seitdem ich im Ministerium bin. Er war ja Sektionsleiter und war natürlich bekannt.

Fuchs: einige Jahre. Aber ich kann jetzt nicht sagen, wann ich sozusagen das erste Mal wirklich Kontakt mit ihm gehabt habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben hier jetzt die Problematik, dass da Prüfungen zu Verhalten von Personen durch Personen vorgenommen werden, die diese Personen schon lange kennen, teilweise im Abhängigkeitsverhältnis oder beruflichen Verhältnissen waren. Da möchte ich Ihnen vielleicht gerne einmal dementsprechend das aufzudröseln versuchend die offene Frage stellen, wie sich das ergeben hat, wie man diese dienstrechtlichen Prüfungen vornimmt – zu Pilnacek, Fuchs, Poppenwimmer und Martini –, wer entschieden hat, wer hier was zu prüfen hat.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, grundsätzlich ist das in der Geschäftseinteilung des Ministeriums geregelt, beziehungsweise manchmal gibt es sozusagen auch direkt von der Ministerin einen Auftrag, wie die Prüfung stattzufinden hat oder wo die Prüfung stattzufinden hat, wenn es zum Beispiel um Befangenheiten geht. Grundsätzlich macht das die Fachabteilung, und das Ergebnis der Fachabteilung ist eigentlich das, was dann sozusagen pickt. Also in der Realität machen das am Anfang in erster Linie Referentinnen und Referenten, die sich das einmal im Detail anschauen, beziehungsweise macht Mag. Nogratnig sehr viel selbst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe nur mehr sehr kurz Zeit, ich setze mit dem Längeren später fort. Aber chronologisch das Erste, was im Kontext zu Pilnacek bekannt wurde, war ja eigentlich, dass er Pröll und Rothensteiner getroffen hat, zwei Beschuldigte in einem Verfahren, das gerade politisch brisant und am Laufen war. Haben Sie eine Wahrnehmung, wer da die Befangenheitsprüfung wann vorgenommen hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das weiß ich leider nicht mehr auswendig – da müsste ich im Akt nachschauen –, aber das muss alles dokumentiert sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das wissen Sie nicht mehr?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein. Es sind derartig viele Vorwürfe, die wir in den letzten Monaten oder Jahren geprüft haben, gegen verschiedene Personen – es tut mir beim besten Willen leid, ich kann jetzt nicht sagen, wann wer welche Prüfung gemacht hat. Das ist aber alles aktenmäßig im Elak dokumentiert und sollte von den Fachabteilungen auch vorgelegt worden sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es in so einem Fall keine klare Zuständigkeit?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die grundsätzliche Zuständigkeit für Pilnacek ist die Abteilung III 1, und die grundsätzliche Zuständigkeit für Fuchs ist die Abteilung III 5. Dadurch, dass das manchmal verschwimmt, kann es aber sein, dass zum Beispiel jetzt auch die III 5 die Prüfung für die III 1 mitgemacht hat. Darüber hinaus gibt es noch den Gruppenleiter Mag. Sachs, der auch dienstrechtliche Prüfungen wahrnimmt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das wäre dann Abteilung III 4?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist Abt. III 4, genau. Das ist der übergeordnete Gruppenleiter der Abteilung III 1.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wer entscheidet, wer von den dreien welche Prüfung vornimmt, wenn Sie sagen, es „verschwimmt“?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Grundsätzlich ist es so, dass Bedienstete, die im Haus sind, von der Abteilung III 1 geprüft werden. Wenn es da irgendwie Befangenheitsverhältnisse gibt, dann sozusagen prüft zum Teil Sachs mit. Bei Bediensteten, die von draußen sind, von den Gerichten und Staatsanwaltschaften, läuft es über die Abteilung III 5. Ist es aber jetzt ein Sachverhalt, der vermischt, kann es sein, dass eine Abteilung alles gemacht hat – weil das ein bisschen komisch ist, wenn man den gleichen Sachverhalt durch zwei Abteilungen prüfen lässt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme die Zeit lieber mit, bevor ich jetzt anfange. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Alles klar.

Abgeordneter Mag. Egger, bitte schön.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Herr Sektionschef, Kollegin Krisper hat sich jetzt intensiv mit Ausschreibungstexten beschäftigt. Ich möchte mich am Beginn mit Bestellungen beziehungsweise Bestellungskommissionen beschäftigen. Aufgrund Ihrer Funktion werden Sie auch mit Aufgaben in Bestellungskommissionen betraut sein. Stimmt das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Meinen Sie die Bestellungskommissionen für - -, Ad-hoc-Kommissionen nach dem Ausschreibungsgesetz zum Beispiel?

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ja, genau.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Als Vorsitzender? Als Mitglied?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich selbst?

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ja.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also entscheiden tut der jeweilige Minister, nominiert. Ich selbst war auch schon in diversen Kommissionen, ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Okay. Sie waren ja vorher, wie Sie auch ausgeführt haben, in einem Ministerkabinett beziehungsweise jetzt auch in der Position als Sektionsleiter. Hat es Ihrer Wahrnehmung nach Einfluss von außen gegeben, auf Bestellprozesse einzuwirken?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wahrnehmungen habe ich keine.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Gab es Personen, die mit Wünschen an Sie herangetreten sind?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wahrnehmungen habe ich dazu auch keine.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Minister oder Ministerinnen Wünsche geäußert haben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, eher im Gegenteil. Also die versuchen sozusagen immer, zu sagen: Bitte neutral arbeiten!

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Folgen in der Regel Minister den Vorschlägen der Kommissionen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: In den meisten Fällen ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Wie oft, in Prozenten, kommt es zu Abweichungen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Früher ist es öfters zu Abweichungen gekommen, jetzt ist es eher seltener. Prozentmäßig ist es schwer zu sagen, aber das wird sicher im einstelligen Prozentsatz sein.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Hat es bei der aktuellen Ministerin schon Abweichungen gegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. –Vorsitzender-Vertreter, Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.45 Uhr bis 16.54 Uhr.)

*****

16.54

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und darf auch darüber informieren, worüber wir jetzt so lange gesprochen haben, nämlich über den Untersuchungsgegenstand, den Untersuchungsausschuss insgesamt, der sich ja im Kern mit der ÖVP befasst, und jetzt kam das Argument: Na ja, es gibt ja jetzt ein Ministerium, das nicht ÖVP-geführt ist. Darf man dann Fragen, die dieses nicht mehr ÖVP-geführte Ministerium betreffen, überhaupt zulassen?

Wir, der Herr Verfahrensrichter und auch ich, sind der Meinung: Ja, es ist zulässig, das so zu machen, weil man ja davon ausgehen muss, dass, wenn ein Ministerium von einer Persönlichkeit geführt wird, die gerade auch eine bestimmte Parteifarbe vertritt, nicht deswegen das gesamte Ministerium im Augenblick die Farbe dieser Person annimmt. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass das nicht der Fall ist.

Daher sind auch Fragen weiterhin zulässig, wenngleich wir schon darauf achten müssen, wenn es sehr speziell und sehr eng auf die Ministerin zugeschnitten ist, dass man sich dann schon auch die Frage stellen muss, ob das wirklich auch noch durch den Untersuchungsgegenstand abgedeckt ist.

Aber es gibt noch einen zweiten Punkt, nämlich dass bei dieser Frage oder bei deren Beantwortung möglicherweise der Republik Österreich ein Nachteil erwächst. Warum das der Fall ist oder der Fall sein könnte, wird die Auskunftsperson, glaube ich, jetzt noch kurz anführen. – Bitte schön.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also die Antwort ist Ja, aber es ist ein Verfahren anhängig, wodurch der Rechtsstandpunkt sozusagen der Republik Österreich negativ ausgehen könnte, wenn die Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, und sozusagen ein Schaden für die Republik Österreich sein könnte. Das kann man, glaube ich, nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter erörtern.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Das würde heißen, wenn man jetzt darauf besteht, dass diese Frage in dieser Form beantwortet wird, dass wir möglicherweise noch eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit machen müssten. Darauf weise ich nur hin.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Nein, lassen wir es einmal so weit.

Wenn es um Dienstzuteilungen im Ministerium geht, sind Sie in letzter Konsequenz zuständig. Ist das richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ist richtig, ja. Also in letzter Konsequenz ist es die Ministerin, aber: ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Vorletzter. – Inwieweit beschäftigen Sie sich im Detail mit einzelnen Dienstzuteilungen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Überhaupt nicht.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): So wurde zum Beispiel Frau Mag. Poppenwimmer von der Staatsanwaltschaft Wien der WKStA zugewiesen. Waren Sie da zum Beispiel eingebunden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also innerhalb des Sprengels der Oberstaatsanwaltschaft Wien macht das überhaupt die Oberstaatsanwaltschaft im Eigenen, weil sie Dienstbehörde ist. Da sind wir in der Regel gar nicht eingebunden.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Kommen wir jetzt zur Suspendierung von Oberstaatsanwalt Fuchs. Dazu habe ich eine Vorlage, die teilen wir bitte aus; Ordnungsnummer 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Aufgrund der medialen Berichterstattung stand Mag. Fuchs immer wieder in der Kritik, und auch sein Vorgehen gegenüber der WKStA wurde kritisiert. Fuchs ist seit 2018 Leiter der OStA. Sie waren damals Teil der Bestellungskommission. Stimmt das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Was können Sie uns über die Bewerbung von Oberstaatsanwalt Fuchs sagen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich kann mich jetzt ehrlicherweise nicht im Detail daran erinnern. Ich weiß nur, dass er sozusagen nicht allein Erstgereihter war. Es war gleichzeitig noch der Erste Oberstaatsanwalt Mag. Klackl erstgereiht, und es war schlussendlich dann eine Entscheidung des Ministers, wer von den zwei Personen genommen wird. Also da hat es keine eindeutige Reihung gegeben.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Also es hat in der Kommission keine einstimmige Entscheidung gegeben, sondern - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es war damals eine einstimmige Entscheidung (Abg. Egger: Für zwei!), beide sozusagen erstzureihen, ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Es war ja in diesem Bewerbungsprozess auch Frau Mag. Vrabl-Sanda mit dabei, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Können Sie uns vielleicht die Entscheidungsgrundlage, die bei Mag. Vrabl-Sanda zu einer schlechteren Bewertung geführt hat, näher erläutern? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Können wir bitte das Dokument haben? Es ist nämlich die Frage, ob das als Stufe 2 klassifiziert ist. Dann hätten wir auch wieder das Problem der Medienöffentlichkeit.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Nein, das Dokument haben wir nicht da. Dann ziehe ich die Frage zurück.

Kollegin Krisper beziehungsweise auch der Verfahrensrichter haben schon ein wenig zur Beziehung zwischen der WKStA und ihrer ehemaligen Fachaufsicht, Oberstaatsanwalt Fuchs, gefragt. Wie haben Sie die wahrgenommen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das Verhältnis zwischen der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der WKStA ist einfach nicht friktionsfrei, von beiden Seiten. Das ist, glaube ich, das; das hat man ja auch in der Öffentlichkeit mitbekommen.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Hat es von Ihrer Seite aufgrund dieser Wahrnehmungen Maßnahmen gegeben, um vielleicht dort ein wenig Ruhe in diesen Konflikt hineinzubringen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, da war Sektionschef Pilnacek auch involviert. Also das ist von unserer Sektion ausgegangen, in Abstimmung mit dem Minister, dass man zwischen den sozusagen maßgeblichen Behördenleiterinnen/-leitern, also der Leiterin der WKStA, dem Leiter der Sektion IV und dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, eine Mediation probiert.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Hat das aus Ihrer Sicht gefruchtet?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ich darf Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen mit der Dokumentennummer 4427, ON 4. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das sind scheinbar Fragmente von Zeitungsartikeln. – Richtig?

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Na, das ist ein Mail von Sektionschef Pilnacek an Sie über die Arbeit der WKStA, genauer über Aussagen von Vrabl-Sanda und nicht abgestimmtes Verhalten mit der Dienstaufsicht, und ich würde Sie bitten, auf die Seite 9 zu gehen.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Dieses Mail ist ein Beispiel von vielen, in denen Sektionschef Pilnacek die Arbeit der WKStA kritisch sieht. So gibt es auch eine Fülle an Mails an Oberstaatsanwalt Fuchs, bei vielen von denen sind Sie cc gesetzt.

Was ist Ihre Wahrnehmung zu diesem Mail?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich glaube, das ist - - Also zu diesem bestimmten Mail ist es jetzt schwierig - -, aber grundsätzlich: Mag. Pilnacek war ein sehr emotionaler Mensch und hat derartige E-Mails mehrfach, wenn nicht sozusagen sogar vielfach geschrieben. Da hat dann, wie ich jetzt sehe, Mag. Nogratnig schlussendlich einen Bericht daraus gemacht, der dann festhält, dass sich das überhaupt nicht eignet, da überhaupt Prüfungen und Maßnahmen zu machen, weil es scheinbar irgendwas, wie ich vorher gesagt habe, ist, was einfach irgendwelche zusammengestückelten Medienartikel sind.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ist das in Wahrheit ein gutes Beispiel, das die Beziehung zwischen der WKStA und der Fach- beziehungsweise der Dienstaufsicht beschreibt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wenn Sie jetzt meinen, wie emotional das abgelaufen ist: Ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Okay.

Wir haben das nächste Dokument mit der Nummer ON 5. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Die Staatsanwaltschaft Wien führt Ermittlungen gegen Unbekannt wegen geleakten Aktenteilen an den „Standard“ durch und will von der WKStA wissen, welche Personen dort Zugänge zum gegenständlichen Akt haben. Nicht nur die Beziehung zur Fachaufsicht ist da problematisch, auch andere Dienststellen sehen Probleme in der Zusammenarbeit mit der WKStA. Immer wieder ermitteln andere Behörden und Dienststellen gegen die WKStA mit dem Verdacht, dass dort wesentliche Informationen weitergegeben werden. Als Beispiel lege ich Ihnen ein Schreiben der StA Wien vor, mit der Dokumentennummer.

Gibt es mehrere solcher Schreiben, etwa von der Staatsanwaltschaft Wien? Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na, ich bin grundsätzlich für Einzelstrafsachen nicht zuständig und habe nur in Ausnahmefällen bei Befangenheit die Koordinierung von Einzelstrafsachen über. So was sehe ich gar nicht. Also ich sehe das jetzt meiner Wahrnehmung nach das erste Mal. Vielleicht war es als Beilage in irgendeinem Akt, aber dazu habe ich leider keine Wahrnehmungen. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Man muss nur für das Protokoll festhalten, dass das ein falscher Vorhalt war, weil sich aus dem Akt, der vorgelegt worden ist, überhaupt nichts gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ergibt, sondern das ist ein Verfahren gegen unbekannte Täter.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wird im Protokoll festgehalten.

*****

Bitte schön.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Welche Wahrnehmungen haben Sie zum Verfahrenskomplex Ibiza, genauer zur Aktenzahl 17 St 5/19d? Wie viele Verfahren sind abgeschlossen? Wie viele Verfahren sind noch offen? Welche Verfahren sind abgeschlossen? Wie viele stehen derzeit vor der Enderledigung, und wie viele Verfahren stehen unmittelbar vor einer Anklage?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Fällt nicht in meine Zuständigkeit; keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ich frage deswegen so genau nach, weil auch die bisherigen Auskunftspersonen Zadić, Vrabl-Sanda oder Dr. Weratschnig uns keinen Überblick liefern konnten, wie der aktuelle Stand in den einzelnen Verfahren ist. Haben Sie eventuell eine Wahrnehmung, wer uns diese Frage beantworten könnte?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, grundsätzlich der fallführende Staatsanwalt.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Okay, danke.

Kommen wir nun zu den Ermittlungen gegen Sektionschef Pilnacek und Oberstaatsanwalt Fuchs, die wurden ja an die Staatsanwaltschaft Innsbruck delegiert.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: 11 Sekunden.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Okay, dann eine kurze Frage: Mit den Ermittlungen beauftragt wurde der Staatsanwalt Schmid-Grimburg von der Staatsanwaltschaft Wien. Warum hat man das nach Innsbruck delegiert und einen Wiener Staatsanwalt mit den Ermittlungen beauftragt, der dort zugeteilt wurde?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also das Verfahren war als erstes gegen Sektionschef Pilnacek und andere - - (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Es ist nun gerade nicht ganz sicher, ob da Stufe 2 oder 1 vorliegt, wir versuchen ganz schnell, das zu klären. – Wir gehen von 1 aus.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es war zuerst ein Strafverfahren gegen Sektionschef Pilnacek und andere bei der StA Wien anhängig, dort war der fallführende Staatsanwalt Mag. Schmid-Grimburg. Im Laufe des Verfahrens hat es Verdachtsmomente gegen den leitenden Oberstaatsanwalt von Wien, Mag. Fuchs, gegeben. Aufgrund dessen hat man das Verfahren der Generalprokuratur zur Delegierung vorgelegt. Das ist dann nach Innsbruck zur StA Innsbruck delegiert worden, und zur Unterstützung der StA Innsbruck, weil die sozusagen ein zusätzliches Großverfahren führen müssen und weil Staatsanwalt Mag. Schmid-Grimburg schon eingearbeitet war, ist er zur StA Innsbruck dienstzugeteilt worden – das war in Übereinstimmung mit der Leiterin der StA Wien und der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wir haben leider keine Zeit mehr für eine Befragung in dieser Runde, die Zeit in dieser Runde ist abgelaufen.

Damit gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Pirker, waren Sie mit dem Fall K.[2] in irgendeiner Art und Weise betraut oder involviert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wollen Sie vielleicht kurz Ihre Wahrnehmungen zum Fall K. chronologisch schildern?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das war im Jahr 20- -, ich glaube, es war 15 oder 14 – 15 ist die Abteilung III 1 auf Wunsch des Bundesministers für Justiz neu ausgeschrieben worden, und in der Folge hat die Personalkommission einen Vorschlag gemacht, wo Dr. K. als Erstgereihter genommen worden ist. Zweitgereihter – (die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensanwältin) darf ich das nennen? – war Dr.in W.2. Also das war der Vorschlag der Personalkommission. Der Bundesminister hat dann ein Hearing gemacht – was sozusagen allseits bekannt ist –, wo unter anderem auch ein Chauffeur dabei war. Ich selbst war bei dem Hearing nicht dabei, und der Minister hat dann den Auftrag an die Fachabteilung beziehungsweise Sektion direkt gegeben, dass Mag. W.2 zu ernennen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie ging das dann weiter?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Daraufhin hat es ein Verwaltungsverfahren gegeben beim Bundesverwaltungsgericht, das hat Herr Dr. K. gewonnen. Wiederum daraufhin hat es ein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof gegeben, und dieses Rechtsmittel ist, ich glaube, ab- oder zurückgewiesen worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war die außerordentliche Revision 2018 (Auskunftsperson Pirker: Entschuldigung, bitte?); die außerordentliche Revision 2018, glaube ich.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das war 2018, ja; und Ende 2018 ist dann, glaube ich, die Entscheidung gekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie an der Entscheidung beteiligt, diese außerordentliche Revision einzulegen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es hat einmal eine Besprechung in Vertretung von Sektionschef Schwanda gegeben, wo ich dabei war. Ob da die schlussendliche Entscheidung getroffen worden ist oder ob das dann mit Sektionschef Schwanda war, kann ich jetzt ehrlicherweise nicht sagen. Ja, sie ist schlussendlich eingebracht worden, aber abgewiesen oder zurückgewiesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer war denn bei dieser Besprechung dabei?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es hat sicherlich eine Besprechung gegeben, wo ich dabei war. Da war jedenfalls Pilnacek auch dabei, weil der ja damals der Chef war. Ich gehe davon aus, dass es jedenfalls auch noch eine Besprechung mit Sektionschef Schwanda gegeben hat, der eigentlich zuständig ist, weil so etwas nicht über Stellvertreter im Urlaub oder in der Vertretung läuft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber bei der Besprechung, bei der Sie dabei waren, war das eine Besprechung zu zweit oder waren da mehrere Personen anwesend?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Da werden mehrere gewesen sein, aber ich kann es jetzt wirklich nicht mehr sagen. Also ich glaube, es war der Vorschlag von Sektionschef Pilnacek, aber das - - Ich traue mich das jetzt ehrlicherweise nicht zu sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kann es sein, dass Herr Niedrist – damals, glaube ich, Kabinettschef – dabei gewesen ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Kann durchaus sein, ja, der ist Kabinettschef gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und entweder bei dieser Sitzung oder bei einer darauffolgenden Sitzung, wo Sie nicht mehr dabei waren, weil Sie ja damals nicht Sektionschef von der Sektion III waren - -, sondern Sie waren damals?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich war Abteilungsleiter für Budget und Bau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, also hatten Sie eigentlich gar nichts damit zu tun.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, ich war - - Der Vertreter von Schwanda war ich schon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Sie waren stellvertretender Sektionschef.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie der einzige, oder hat er mehrere Stellvertreter gehabt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es gibt zwei Stellvertreter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer war der andere?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Der andere war Mag. Nogratnik.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und der war zuständig für - -, damals?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Der ist zuständig für die Abteilungen III 5 bis III 8 und ich war zuständig für die Abteilungen III 1 bis III 4.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, also Ihre Zuständigkeit haben Sie gesagt. Was war seine inhaltliche Zuständigkeit?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die hauptinhaltliche Zuständigkeit war Budget und Bau, und in der Vertretung, wenn Schwanda nicht da war oder wenn sozusagen irgendwas ist, wo es Befangenheiten oder dergleichen gibt, so wie jetzt, habe ich das dann als Gruppenleiter übernommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Herr Nogratnik, wofür war der damals zuständig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Damals? – Na, das Gleiche wie heute.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist: für das Personal außerhalb des Ministeriums und für die Aus- und Fortbildung, für Compliance, Innenrevision, Organisationsrecht; also das ist sozusagen, wo er als Gruppenleiter zuständig ist. Seine Abteilung selbst ist die Dienstaufsicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften, also über das Personal draußen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso war er nicht bei dieser Besprechung? –Seine Zuständigkeit im Rahmen der Sektion entspricht ja eher diesem Fall als Ihre, haben Sie da eine - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, zuständig bin ich gewesen, das ist jetzt auch so. Das nennt sich zwar Gruppe Budget und Infrastruktur und Gruppe Personal, es ist aber so, dass das Hauspersonal, also die Bediensteten, die 400 Leute, die in der Zentralstelle sind, wo ja die direkte Dienstbehördenzuständigkeit ist – das, was Nogratnik macht, der ist ja nur oberste Dienstbehörde, sozusagen in der zweiten Instanz –, das ist in der Abteilung III 1 angesiedelt, wo alles für das Haus angesiedelt ist, also auch das Hausbudget, die Hausmeisterei, wie man so sagt, das Infrastrukturmanagement vom Haus; also das ist sozusagen die Gruppe, die jetzt Mag. Sachs hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Haben Sie dann Wahrnehmungen dazu, dass die Fachabteilung nach dem Bundesverwaltungsgerichtshofurteil befragt wurde und dass es da einen Austausch über die Frage gab, ob jetzt eine Anzeige gegen Herrn Brandstetter einzubringen wäre oder nicht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Seit Kurzem, ja. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das wiederum vorgelegt worden ist – in 1 oder 2?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann es Ihnen vorlegen, Stufe 1.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Okay. Ähm, es ist - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich sage nur kurz die Nummer.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Aber legen wir es dann auch bitte wirklich vor, damit wir es haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, ich sage noch die Nummer: 479223, das ist elektronisch, 479223. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)

Wer ist denn eigentlich im Ministerium für die Aktenvorlage zuständig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das machen die Fachabteilungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und von Ihrer Sektion?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die Fachabteilungen, also die acht oder neun Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Vielleicht wollen Sie es kurz anschauen? Da kommen Sie ja vor im E-Mail-Verkehr. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das Ganze war so: Es ist - -, ich glaube, es war die Kabinettschefin, die hat mich angerufen, dass im Zuge der Recherchen für die Vorlage an den Untersuchungsausschuss Kabinettsmitarbeiter Mag. Harammer einen E-Mail-Verkehr mit Mag. Pilnacek gefunden hat, wo auch der Leiter der Fachabteilung, Mag. oder Dr. Jirovsky eingebunden war, vom damaligen Zeitpunkt, wo Mag. Pilnacek prüfen hat lassen, ob sozusagen eine Anzeigeverpflichtung besteht oder nicht. Die Fachabteilung hat, wie aus dem E-Mail-Verkehr hervorgegangen ist, eine Anzeigeverpflichtung bejaht und Pilnacek hat aber trotzdem keine Anzeige erstattet.

Aufgrund dessen, dass uns das vorgelegt worden ist, haben wir einerseits das dem Untersuchungsausschuss übermittelt, andererseits hat meine Sektion eine ergänzende Strafanzeige, also eine Sachverhaltsdarstellung an die StA Innsbruck übermittelt, damit die das strafrechtlich prüft.

Die dienstrechtliche Prüfung bei uns ist gerade im Laufen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich sagen kann, wie der derzeitige Stand ist. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also von uns aus schon, aber - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na, ich frage - - Das Problem ist immer: Ich möchte nicht dann Datenschutzprobleme - -

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also wir sind eher skeptisch, dass das bei dienstrechtlichen Fragen so beantwortet werden darf, aber wir klären es noch kurz ab.

Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also über das Dienstrecht, über den Inhalt eines dienstrechtlichen Verfahrens oder Disziplinarverfahrens, würde ich dem Herrn Vorsitzenden empfehlen, in einen vertraulichen Sitzungsteil zu gehen. Das halte ich hier für nicht zulässig.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also wenn gewünscht ist, dass diese Frage beantwortet wird, dann müssten wir gegen Ende noch einen nicht medienöffentlichen Sitzungsteil machen. Oder man stellt eine andere Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, nein, das ist jetzt nicht entscheidend.

Das heißt, Sie sind Anfang des Jahres, im Jänner, darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Jahr 2018 die Fachabteilung nach dem Vorliegen des BVwG-Urteils – das war im Sommer 2018 – Herrn Pilnacek in mehreren Mails darauf aufmerksam gemacht hat: Wir sehen eine Anzeigepflicht gegen Minister Brandstetter, weil er willkürlich eine Entscheidung getroffen hat und Amtsmissbrauch begangen hat!?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja. Also ich kann nicht sagen, ob es Jänner oder Ende Dezember war, aber im Zuge der Vorlage für den Untersuchungsausschuss. Da hat mich die Kabinettschefin angerufen und hat mir davon berichtet, und dann habe ich gebeten, sie soll mir das einfach übermitteln, und wir leiten das Notwendige ein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, und Sie haben das dann Frau Martini weitergeschickt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau, das ist die Abteilung 1 in der Sektion III, die fürs Hauspersonal zuständig ist, die auch die Koordination der Fachaufsicht überhat, und die hat sozusagen die Sachverhaltsdarstellung an die StA Innsbruck weitergeleitet, weil das anhängige Verfahren gegen Pilnacek und die dienstrechtliche Prüfung wie gesagt gerade im Laufen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Das heißt, im Fall K. gibt es zusätzlich jetzt eine Sachverhaltsdarstellung betreffend Herrn Pilnacek, weil er im Jahr 2018, und zwar im Sommer 2018, mutmaßlich nicht seiner Anzeigeverpflichtung nachgekommen wäre und stattdessen diese „ao Revision“ irgendwie eingebracht hat, das allerdings in Absprache mit Ihnen oder Ihrem Chef und Herrn Niedrist und noch unbekannten anderen Personen eventuell.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es gibt jetzt das Strafverfahren. Wie der Stand des Strafverfahrens ist, weiß ich ehrlicherweise nicht. Dass es in Absprache sozusagen mit jemanden war, damals keine einzubringen, kann ich so auch nicht bestätigen, weil Pilnacek Generalsekretär war. Das ist der Chef, der hat zu entscheiden. Da müsste man eher Mag. Schwanda fragen, der schlussendlich ja die Aktengenehmigung gemacht hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Pilnacek in den letzten Monaten zu diesem Faktum in Innsbruck ausgesagt hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich weiß es ehrlicherweise nicht. Es kann sein, dass irgendwo ein Bericht einmal war, aber ich meine, ich gehe davon aus, dass wohl alle Beteiligten zu den Fakten einvernommen werden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was für ein Bericht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das Ganze ist so: Wenn - - Das Strafverfahren gegen Pilnacek läuft technisch so ab, dass sich ja die Sektion V für befangen erklärt hat, weil die Leiterin der Sektion V ja jahrelang Stellvertreterin von Pilnacek war, und es zwei Generalanwälte gibt, die das für die Sektion III übernehmen, die Tätigkeit und die Berichte sozusagen technisch über die Abteilung III 1 abgewickelt werden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und da sind Sie mitunter in diesem Aktenverlauf drin?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich selber für befangen erklärt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Pilnacek länger zusammengearbeitet?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie sein Büroleiter?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sie haben sich aber selber nicht aus diesem Aktenlauf herausgenommen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Schauen Sie, wenn so hohe Personen in Verdacht kommen, muss irgendjemand die Verantwortung wahrnehmen und zumindest die Koordinierung der ganzen Angelegenheiten machen. Es ist so, dass die Sektion III ja fürs Strafverfahren nicht inhaltlich zuständig ist, also sozusagen nicht die Fachaufsicht direkt ausübt, so wie die Sektion V, sondern die Koordinierung der Fachaufsicht überhat, und das Verh- -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ich lege Ihnen die Beschuldigtenvernehmung von ihm vor. Das ist, glaube ich, 1837, ab Seite 12. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ihr Name ist öfter markiert. Er beruft sich nämlich immer auf Sie und auf Herrn Niedrist. Schauen Sie es sich einmal in Ruhe an, außer Sie kennen das schon! Kennen Sie das Dokument?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, habe ich noch nicht gelesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Haben Sie mit Herrn Pilnacek in den letzten Monaten zu diesem Fall Kontakt gehabt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie nicht, gut. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das ist nicht richtig, was er sagt, aber das wird davon herrühren, dass Sektionschef Pilnacek und ich also kein Wort miteinander reden, sondern, eher im Gegenteil, er mir zum Schluss Beschimpfungen an den Kopf geworfen hat und im Rahmen der Suspendierung den Dienstausweis vor die Füße geworfen hat. Also - -

Und wenn man den Aktenverlauf vom Verfahren K. anschaut, sieht man auch, dass das damals eine Entscheidung war, die von Sektionschef Schwanda geführt worden ist. Also - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie auf die nächsten Seiten, ab Seite 14, schauen: Das ist wieder gelb markiert. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, ich habe ja gesagt, dass ich bei einer Besprechung zu dem Thema dabei war, aber ich glaube, Entscheidung kann ich da keine treffen, dadurch, dass ich in der Hierarchie doch ein bisschen weit unten war, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das hat uns auch irritiert.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Und man muss sagen, wenn es geht, ob eine Anzeigeverpflichtung besteht oder nicht, ist wohl also der Leiter der Strafrechtssektion dazu berufen, das zu entscheiden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Na, da steht, dass es eine Sitzung mit Dr. Pirker, also mit Ihnen, und mit Mag. Niedrist, der gerade da war und zu diesem Zeitpunkt Kabinettschef war, gab und dass Sie übereingekommen sind, die „ao Revision“ quasi vorzubereiten und eben nicht diese Anzeige zu machen.

Sie erinnern sich anders daran?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich erinnere mich an die Besprechung ehrlicherweise gar nicht mehr wirklich. Ich weiß nur, dass es einmal eine gegeben hat. – Das ist Jahre her.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist im Elak so festgehalten worden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, ich bestreite ja nicht, dass es eine Besprechung gegeben hat, und ich meine, Mag. Pilnacek und ich sind jetzt also keine Freunde sozusagen, um das einmal - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Damals waren Sie sein Büroleiter, oder?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wir haben, muss ich sagen, gut zusammengearbeitet, und ich habe ihn auch sehr geschätzt; also dazu stehe ich auch. Es hat sich dann, als ich selbst Sektionsleiter geworden bin, das Verhältnis halt sehr getrübt, weil man halt verschiedene Ansichten gehabt hat, was dienstrechtlich zu machen ist und was nicht zu machen ist, und, ja, also ich habe halt eine andere Ansicht als er gehabt. Das geht aber, glaube ich, eh aus gewissen E-Mails und so auch hervor.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Damals waren Sie aber noch nicht Sektionschef, sondern sein Büroleiter. Hatten Sie damals Zugriff auf seine E-Mails?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Wann haben denn Sie erfahren, dass es mit diesen Herren Harammer und Jirovsky diesen E-Mail-Verkehr gibt? Haben Sie das damals als Büroleiter schon mitbekommen oder erst jetzt durch das Telefonat mit der Mitarbeiterin des Kabinetts?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die Frage habe ich bereits beantwortet, das war ein Anruf der Kabinettsleiterin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 2018 haben Sie davon erinnerlich keine Wahrnehmungen gehabt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in Erinnerung, dass damals in irgendeiner Form vereinbart worden wäre, dass Herr Pilnacek mit Dr. Brandstetter ein Gespräch führt und ihn über dieses Urteil und darüber, was das bedeutet, informiert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie noch eine Erinnerung oder eine Wahrnehmung an Gespräche, die Herr K. mit Bundesminister Dr. Brandstetter, eventuell in Ihrem Beisein, geführt hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Da hat es sicher einen Termin gegeben. Wahrscheinlich werde ich dabei gewesen sein, aber das ist Jahre her. Also die Entscheidung war ungerecht – aber das ist jetzt meine persönliche Meinung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Entscheidung des Ministers damals war ungerecht.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Aus meiner Sicht, ja, aber auch aus Sicht der Gerichte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie diese ungerechte Entscheidung angezeigt? Oder ist ungerecht noch nicht rechtswidrig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Könnten Sie bitte die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie diese Entscheidung nur als ungerecht oder als rechtswidrig empfunden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, grundsätzlich ist die Entscheidung eine Entscheidung des Ministers, die eine Ermessensentscheidung ist. Also wenn jede Umreihung rechtswidrig wäre, dann würde de facto jeder Minister rechtswidrig handeln.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, aber es gibt einen Unterschied zwischen Willkür - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Schauen Sie, ich war damals beim Hearing nicht dabei, deswegen kann ich das nicht sagen, was die Argumente waren, dass umgereiht worden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie meinen das Hearing, das Herr Brandstetter dann noch extra gemacht hat, bei dem sein Chauffeur angeblich anwesend war? Das meinen Sie? (Auskunftsperson Pirker: Genau!)

Da waren Sie nicht dabei?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Da war ich nicht dabei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und bei der Personalkommission davor, die Herrn K. an erste Stelle gereiht hat? Waren Sie da dabei?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich lege Ihnen einmal zwei Gedächtnisprotokolle von Herrn K. mit den Nummern 485788 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Noch 15 Sekunden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das sind 138 Seiten, ja, die kann ich jetzt nicht lesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 93, 94. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das gibt aber das wieder, was ich gesagt habe: dass aus meiner Sicht Dr. K. durchaus ernannt hat werden können. Allem Anschein nach war ich aber bei der Besprechung oder bei dem Termin Dr. K. mit Minister Brandstetter nicht dabei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht um zwei Termine oder Gespräche, das erste am 26. November, wobei im Vorfeld steht, dass der Versuch von Ihnen und von einer anderen Person, quasi den Bundesminister davon abzubringen und das „noch einmal zu überdenken, abrupt beendet“ wurde, weil er, wörtlich, Sie „hinausgeschmissen“ hat.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Daran kann ich mich jetzt nicht erinnern, ob er mich hinausgeschmissen hat oder nicht. Wenn das so da steht, wird das wohl stimmen, dass das damals so war – keine Ahnung. Was stimmt, ist – was ich ja gesagt habe –, dass wir grundsätzlich für den Erstgereihten - -, dass ich grundsätzlich für den Erstgereihten war, aber ich meine, der Minister ist der Chef. Der Kabinettsleiter - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja.

Ich nehme die Fragen mit in die nächste Runde, weil ich glaube, die Uhr zeigt so eine komische Farbe an.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.

Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 17.37 Uhr bis 17.48 Uhr.)

*****

17.48

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ries. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Dr. Pirker, es wurde bereits angesprochen – mich würden in Bezug auf Postenbesetzungen im BMJ grundsätzliche Erwägungen interessieren, damit wir dem Ganzen einmal insofern folgen können, als wir sehen, wie Postenbesetzungen im Regelfall ablaufen. Mascherlposten hat schon weite Kreise gezogen. Ein weiter Teil der Bevölkerung kann damit nichts anfangen, deshalb habe ich ein paar grundsätzliche Fragen an Sie.

Herr Dr. Pirker, wann erfolgen im Regelfall Ausschreibungen auf Planstellen im BMJ?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es kommt darauf an, was für ein Bereich es ist. Es fangt beim Hausarbeiter an und geht hinauf bis zu den Führungskräften. Es gibt das Ausschreibungsgesetz, es gibt das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. Es ist unterschiedlich.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich nehme aber doch an, dass es ein Kriterium ist, ob eine Ausschreibung erfolgt oder nicht, dass der Posten zurzeit vakant ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das stimmt nur bedingt. Das ist bei den Planstellen für die BeamtInnen und Vertragsbediensteten in der Regel immer so, wobei da auch manchmal mit Dienstzuteilungen gearbeitet wird, insbesondere in der Generaldirektion. Und bei den Planstellen, wo es um die richterliche Selbstverwaltung geht, die dem § 205 RStDG unterliegen, gibt es InteressentInnensuche, und dann entscheidet der jeweilige Abteilungsleiter, wen er sozusagen dienstzugeteilt haben möchte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie sind der Sektionschef der Präsidialsektion. Wenn Sie leitende Beamte ausschreiben: Welche Eignungen werden bei den Planstellenausschreibungen Ihrer Sektion jetzt konkret zur Selektierung der Bewerber herangezogen oder ausgeschrieben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also wenn eine leitende Funktion ausgeschrieben wird, ist das entweder nach dem RStDG oder nach dem Ausschreibungsgesetz. Da hat sich die Ausschreibung an einer Arbeitsplatzbeschreibung zu orientieren, und danach gibt es entweder die Personalkommission im Haus, die zuständig ist, oder eine eingerichtete Ad-hoc-Kommission, die einen Vorschlag erstattet.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehe ich das aber richtig, wenn ich meine, dass eine berufliche Vorerfahrung doch ein gängiges Kriterium zur Beurteilung ist, ob ein Bewerber zur Besetzung einer leitenden Position geeignet ist oder nicht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na, grundsätzlich ist ein Kriterium natürlich eine berufliche Erfahrung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie haben das vorhin schon angerissen, ich habe das wegen der schlechten Akustik nicht verstanden, ich habe jetzt wieder die Kopfhörer hineingegeben: Gibt es im BMJ eine gesetzliche oder mittels Erlass geregelte Vorgangsweise – exemplarisch oder zumindest grundsätzlicher Natur –, wie eine Ausschreibung aussehen soll, die gleichzeitig natürlich gewährleistet, dass geeignete Bewerber in aussichtsreicher Position ins Rennen gehen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, die Leitungsfunktionen sind nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz oder nach dem Ausschreibungsgesetz auszuschreiben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): War die Ausschreibung, auf die Sie sich damals in Graz beworben haben, auch so abgefasst?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist keine Ausschreibung, die das BMJ sozusagen selbst macht, sondern das ist eine von den Mascherlplanstellen beziehungsweise Zuteilungsplanstellen, die einerseits für Personen regelmäßig ausgeschrieben werden, wenn sie einfach normal zugeteilt werden, beziehungsweise wenn im Hintergrund eine Arbeitsplatzbewertung mit A1/4 ist, wird sozusagen als St-2-Planstelle ausgeschrieben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Diese Ausschreibungen orientieren sich aber schon am selben gesetzlichen Rahmen. Ist das richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es ist ein Unterschied, ob eine Ausschreibung im Haus oder draußen erfolgt, weil unterschiedliche Kommissionen zuständig sind. Grundsätzlich ist die Ausschreibung im Haus nach § 205 RStDG, die Ausschreibungen draußen sind andere Bestimmungen im RStDG. Ich weiß jetzt die Zahlen nicht auswendig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Und die weicht grundsätzlich von der Normierung im Ministerium ab?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich verstehe die Frage leider nicht.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie haben gesagt, es sind draußen andere Kriterien, wenn ein Staatsanwalt oder leitender Staatsanwalt ausgeschrieben wird. Wissen Sie, wodurch diese Kriterien draußen von denen im Haus abweichen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Schauen Sie, es gibt Planstellen, die im Haus für Leitungsfunktionen ausgeschrieben werden, es gibt Planstellen, die für Zuteilungsplanstellen ausgeschrieben werden. Die sind in der Regel für eine Verwendung im BMJ gebunden. Und dann gibt es Planstellen, die ausgeschrieben werden, wo die Leute draußen tätig sind.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Und da gibt es verschiedene Kriterien. Das haben Sie uns jetzt eh schon zum zweiten Mal erklärt. Meine Frage war, ob sich diese Kriterien draußen, wie Sie sagen, in der Ausschreibung grundsätzlich von jenen im Mutterhaus, im Ministerium, durch die Vorgehensweise bei Ausschreibungen unterscheiden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na, die Ausschreibung selbst wird immer draußen vorgenommen, aber sozusagen im Auftrag fürs Haus, dass wir sozusagen eine Zuteilungsplanstelle brauchen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie haben es vorhin schon gesagt: Mascherlposten. Zählt das aus heutiger Sicht oder in jetziger Zeit auch noch zur gängigen Praxis, dass sogenannte Mascherlposten ausgeschrieben werden, das heißt, dass eine Planstelle ausgeschrieben wird, aber nicht gleichzeitig mit einer Person körperlich besetzt wird? Gibt es diese Mascherlposten jetzt zurzeit im Justizministerium auch noch?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie, wie viele solche Mascherlposten zurzeit - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: In Summe – das habe ich, glaube ich, früher schon gesagt – schätze ich 30, sollen es vielleicht 40 sein oder sollen es 25 sein, aber so um den Dreh.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wer besetzt jetzt die ausgeschriebenen Planstellen, die als Mascherlposten besetzt werden? Gibt es eine Person, die dort sitzt, oder gibt es die Person nicht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es gibt Zuteilungsplanstellen, die sozusagen nie draußen verteilt sind, sondern die fürs BMJ sind. Da sitzen Referentinnen und Referenten fürs Haus. Die werden dann sozusagen - - Weil das alles Personen sind, die die Richteramtsprüfung haben, wird draußen für diese Person maßgeschneidert eine Planstelle ausgeschrieben. Diese Personen arbeiten in der Regel dann aber nicht auf dieser Planstelle draußen.

Man kann das System hinterfragen. Das war vor 20 Jahren so, vor zehn Jahren so und ist heute so, also - -

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gibt es einen Grund dafür, dass ich draußen eine Planstelle, die es eigentlich nur am Papier gibt, aufrecht erhalte und die Personen zur Dienstversehung dann ganz woanders herangezogen werden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, da geht es um die richterliche Selbstverwaltung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich weiß nicht, wie es den Kollegen geht, mir ist das als Antwort jetzt ein bissel zu dürftig. Das versteht kein Mensch, was das mit der richterlichen Selbstverwaltung zu tun hat.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das Ganze ist relativ simpel. Es arbeiten sehr viele Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die die Richteramtsprüfung haben, im Haus in der Verwaltung, dass sozusagen der politische Einfluss gering gehalten werden kann, beziehungsweise dass die eigenen Leute die Justiz selbst verwalten.

Da gibt es viele Personen, die das sozusagen direkt bei der Ersternennung machen. Das ist die überwiegende Mehrheit, die die Richteramtsprüfung machen und danach einmal für zwei bis vier Jahre bei uns im Ministerium arbeiten und danach hinaus in die Rechtsprechung gehen. Es gibt aber auch Leute, die schon draußen tätig waren und dann sagen, sie wollen ins Ministerium kommen, und dann im Ministerium tätig werden. Da gibt es vier Sektionen, wo das ist. Das gibt es in der Verwaltungssektion bei mir, in den klassischen legistischen Sektionen, die für die Gerichte zuständig sind, das sind die Zivillegistik und die Straflegistik, und in der Sektion für Einzelstrafsachen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, es gibt im BMJ nicht so etwas Ähnliches wie ein Doppelzuteilungsverbot. Das gibt es im BMI, dort soll in der Regel keine Doppelzuteilung stattfinden, das heißt, dass für eine zugeteilte Person eine andere Person zugeteilt werden muss, die dann ihren Job macht. Das hängt ja auch mit Zuteilungsgebühren zusammen. Das ist aber im BMJ nicht so?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na, also wenn da jemand ist, der die Richteramtsprüfung hat und eine Ersternennung hat, dann ist das ja eine Planstelle, die sowieso fürs Haus gebunden ist; dann wird das, sagen wir, beim Bezirksgericht Graz-West ausgeschrieben, und die Person arbeitet aber direkt im Haus. Das ist jetzt keine Planstelle, die sozusagen wiederbesetzt wird. Anders verhält es sich, wenn jemand schon draußen tätig war, zum Beispiel jetzt bei der StA Wien, ins Haus zugeteilt wird. Dann kann die StA Wien sozusagen die Planstelle nachbesetzen. Aber es gibt zwei Planstellen. Es gibt sozusagen die Planstelle für die Referentinnen und Referenten, die im Haus gebunden sind, und zusätzlich gibt es die Planstellen von draußen. Also da gibt es keine Vermischung.

Das Ministerium hat eine gewisse Anzahl an Planstellen, die man als Zuteilungsplanstellen verwenden kann, und draußen sind Planstellen für die Personen systemisiert, die draußen tätig sind. Das ist insofern wahrscheinlich auch ein bisserl ein Unterschied zum BMI, weil dort die Leute ja irgendwie versetzbar sind. Das ist ja bei uns so jetzt nicht der Fall. Ich glaube also, dass man das Beamtendienstrecht mit dem RStDG nicht vergleichen kann.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann zur Postenbesetzung in der OStA Wien: Sie waren damals im Kabinett des Herrn Bundesminister Brandstetter? Stimmt das so?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien? – Nein. Fuchs ist 2018 ins Amt gekommen. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie waren 2014 Kabinettschef im BMJ, stimmt das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Da wurde die Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit Frau Marek besetzt, stimmt das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay. War diese Besetzung aus Ihrer Sicht damals so vertretbar? Die Reihung im Ministerium war ja eine andere, oder?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Schauen Sie, das ist so, wie ich schon zu den anderen Verfahren gesagt habe; grundsätzlich ist es so: umgereiht ist immer worden. Es ist eine Ermessensentscheidung des Ministers, und solange das Ermessen nicht sozusagen überschritten wird, kann der Minister entscheiden. Es ist nur ein Vorschlag von der Personalkommission.

Was jetzt meine persönliche Meinung ist, ich glaube, das tut da jetzt nichts zur Sache.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es im Untersuchungszeitraum noch zu weiteren solchen Planstellenbesetzungen gekommen ist, wo nicht der Reihung gefolgt wurde – jetzt in leitenden Positionen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Können Sie uns dazu, weil es ja im Untersuchungszeitraum ist, konkrete Daten und Namen nennen? Anzahl? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also ich weiß natürlich jetzt nicht mehr alles auswendig, aber zum Beispiel, wenn ich etwas - - Allerdings eines, was ich nennen würde, würde wieder sozusagen für die Republik Österreich den Prozessstandpunkt gefährden, wo noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Bei allen Personen oder nur bei - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Bei dieser einen Person. An eine zweite Person kann ich mich noch erinnern, das ist die Leitung der StA Klagenfurt; da ist umgereiht worden.

Sonst, bei leitenden Funktionen - - Es ist damals - -, heute noch im Amt sozusagen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, zwei oder drei Fälle kennen Sie, die im Untersuchungszeitraum so behandelt wurden, dass Umreihungen vorgenommen wurden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Umreihungen hat es mehr gegeben. Es gibt auch immer wieder Umreihungen, das ist eine geringe Anzahl, ich schätze, es wird um die zehn plus/minus sein, auch bei erstinstanzlichen Richtern. Zum Beispiel ist jemand zum BG Innsbruck ernannt worden und - - Oder sagen wir, zwei Personen sind zum Beispiel beim BG Innsbruck tätig. Die eine Person - - Es sind beide gleichzeitig ernannt worden. Da kann es sozusagen aus der Kontinuität der Sache, dass jemand gerade ein Großverfahren hat, sein, dass ein anderer auf ein Parallelgericht irgendwo - - Aber das sind jetzt Sachen, die eher sozusagen technischer Justizverwaltungsnatur sind. Das sind keine Führungsfunktionen in dem Sinn, wobei natürlich jeder Richter eine Führungsfunktion ist, aber auf unterster Ebene.

Auf höherer Ebene kann ich mich noch an eine Umreihung für einen Generalprokurator erinnern. Der ist aber mittlerweile nicht mehr im Amt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, es ist mehr oder weniger nichts Ungewöhnliches, dass bei der Planstellenbesetzung der Kommission in der Reihung nicht gefolgt wird?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nichts Ungewöhnliches würde ich nicht sagen, aber es ist in der Vergangenheit immer wieder passiert, ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich nehme die Zeit mit in die nächste Runde.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Tomaselli, bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Tag, Herr Pirker! Darf ich Sie nochmals fragen: Sie waren ja zum Zeitpunkt der Bestellung von Eva Marek zur Oberstaatsanwältin im Kabinett als Kabinettschef tätig – welche Wahrnehmung haben Sie denn dazu?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, also ich habe mir den Akt jetzt im Vorhinein durchgelesen, wie das damals aufgekommen ist mit der Bestellung und mit den Chats, was in den Medien war.

Es hat damals ein Hearing gegeben, das ist sozusagen nachvollziehbar, da war ich auch anwesend. Ehrlicherweise habe ich mich nicht einmal an das erinnern können, ob ich anwesend war oder nicht. Aus dem Akt geht hervor, dass nach dem Hearing der Minister direkt dem Abteilungsleiter mitgeteilt hat, dass Marek zu ernennen ist, so wie im Akt ersichtlich ist, samt Begründung. Das kommt mir ein bisschen komisch vor, ich glaube eher, dass die Begründung wohl der Abteilungsleiter mitverfasst hat, aber das kann ich jetzt nicht sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Minister Brandstetter.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, im Akt steht drinnen: Minister Brandstetter hat mich oder Nogratnig, also inzwischen Abteilungsleiter, beauftragt, mit folgender Begründung die Ernennung vorzubereiten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie gehen von der Art der Formulierung aber davon aus, dass möglicherweise der Abteilungsleiter oder eine dritte Person bei der Formulierung mitgeholfen hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Oder dass es ein gemeinsames Produkt ist, keine Ahnung. (Abg. Tomaselli: Mhm!) Aber es ist eine sehr lange Begründung. Deswegen ist das eher ungewöhnlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie denn Wahrnehmungen dazu, wieso die anderen BewerberInnen unterlegen sind?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Man kann die Begründung im Akt anschauen, das ist das, was ich sozusagen auch weiß. Er hat auf die Fachkompetenz - -, ist in der Begründung eingegangen worden. Im Gegenzug ist - - Jetzt weiß ich nicht, ob ich über die anderen Mitbewerber reden darf, ob das Gutachten nicht in Stufe 2 wieder vorgelegt worden ist.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Sie müssen es ja nicht im Detail anführen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vrabl-Sanda und Nittel sind ja schon öffentlich bekannt.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Bekannt, ja. Ich habe mir das auch durchgelesen. Es ist in der Begründung grundsätzlich um die Fachqualifikation gegangen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die bei Eva Marek vom Minister als höher eingeschätzt worden ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das hat er hier auch als Auskunftsperson so gesagt.

Haben Sie denn Wahrnehmungen dazu, dass es - -, oder hat der Minister in Ihrer Anwesenheit einmal erwähnt, dass man irgendwie Vrabl-Sanda oder Nittel verhindern müsse in diesem Posten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar nicht.

Sie waren selber, wie Sie gesagt haben, Teil des Hearings. Ist Ihrer Wahrnehmung nach die Entscheidung objektiv nachvollziehbar? Also ist Eva Marek tatsächlich fachlich qualifizierter?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Schauen Sie, an das Hearing kann ich mich nicht mehr erinnern. Es ist eine Ermessensentscheidung, man hätte wahrscheinlich beide nehmen können.

Es waren ja auch noch andere Personen gereiht. Wahrscheinlich hätte man eine dritte Person auch noch nehmen können. Das waren alles hochkarätige Personen: Vrabl-Sanda ist eine ausgezeichnete Staatsanwältin, Marek ist damals vom Obersten Gerichtshof gekommen, der stellvertretende Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien hat sich, glaube ich, auch beworben gehabt, Herr Mag. Klackl, Dr.in Nittel ist eine ausgezeichnete Staatsanwältin. Also - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Geschwindigkeit der Entscheidung, weil Sie gesagt haben, direkt nach dem Hearing wurde das festgelegt - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich schätze es. Ich glaube, im Akt steht es so drinnen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das gewöhnlich oder ungewöhnlich?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Kann man so nicht sagen, das hängt immer von der Situation ab. Ich glaube, im Akt steht auch nur: nach dem Hearing. Das heißt ja nicht, dass das direkt danach war, sondern - - – keine Ahnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, ist gut, dass wir das klargestellt haben.

Marek war ja dann 2016, wie Sie wissen, das ist ja auch öffentlich bekannt, recht enttäuscht, weil sie dann eben nicht, wie sie sich vorgestellt hat, Leiterin der Generalprokuratur geworden ist. Haben Sie dazu Wahrnehmungen aus dem Jahr 2016?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, sie war damals sauer, das hat man gemerkt. Ich glaube, sie hat sich vorgestellt, dass sie Generalprokuratorin wird aufgrund ihrer Qualifikation, aber wenn man sich die BewerberInnen anschaut - - Also dass Dr. Plöchl es geworden ist, glaube ich, steht außer Frage. Der war ja schon erstgereiht bei der Ernennung davor, wo er übergangen worden ist, wo der zweitgereihte Generalprokurator - - Also das war eigentlich für jeden klar, dass der das als Nächster wird; alles andere wäre eigenartig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sagen, „das hat man gemerkt“, dass sie sauer ist. Wie haben Sie das gemerkt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Sie hat eigentlich mit mir - - War das mit mir, oder hat mir das Brandstetter gesagt, dass sie sauer ist? Oder hat mir das Pilnacek gesagt? – Das kann auch sein. Oder hat sie mir selbst einmal gesagt, dass sie es nicht versteht? Das war quasi - - Man hat gewusst im Ministerium, dass sie angefressen ist, dass sie damals nicht erstgereiht worden ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie da Wahrnehmungen, dass es damals dann noch irgendwie – das ist ja über einen längeren Zeitraum gegangen, das können wir aus den SMS sehen, die Bestellung ist über ein halbes Jahr gegangen – Interventionen zum Beispiel seitens der Landeshauptfrau von Niederösterreich gegeben hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Da habe ich keine Wahrnehmungen. Da müssen Sie Minister Brandstetter fragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat es mit Michael Kloibmüller irgendeine Kommunikation dazu gegeben, Ihrer Wahrnehmung nach?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Kann ich mich nicht mehr erinnern, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie sich auch nicht mehr erinnern, okay. Marek schreibt ja dann auch in einem SMS an Brandstetter: „Deine Leute sind alle versorgt.“ – Was meint Marek damit, oder was könnte sie meinen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie wissen nicht, wer die Leute von Brandstetter sein könnten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, wen sie jetzt damit meint - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, wir wissen es auch nicht. Sie ist eh bald da, aber ich habe mir gedacht, vielleicht können Sie uns schon einen Hinweis geben.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich meine, ich habe ja keine Wahrnehmung dazu. Ich kenne den Chat aufgrund dessen, dass er jetzt medienöffentlich geworden ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es solche Vorgänge bei Personalbestellungen öfters im Kabinett Brandstetter?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Dass Sachen länger dauern jetzt oder - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, dass Personalentscheidungen dann doch mit einem gewissen Überraschungseffekt oder mit einem Ärgernis von einer Mitbewerberin vonstattengehen.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also ich glaube, jetzt nicht öfters als die Jahre davor, ehrlicherweise. Man tut jetzt immer so, als wenn das alles was Außergewöhnliches wäre. Es ist unter den Vorgängerministerinnen und -ministern regelmäßig umgereiht worden, immer wieder, egal ob das ein FPÖ-Minister, SPÖ-Minister, dann ÖVP-Minister war. Erst in letzter Zeit hat sich das sozusagen beruhigt. Aber es kommt - -, wie gesagt, es ist auch in der jetzigen Legislaturperiode vorgekommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist in der jetzigen Legislaturperiode vorgekommen, dass man gesagt hat, man muss umreihen, um zwei verdiente Juristinnen zu verhindern? Welchen Fall sprechen Sie hier an?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Dazu müssten wir in nicht öffentlicher Sitzung weiterreden. Das ist der eine Fall, wo gerade ein Verfahren läuft.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm, okay. Die Bestellung von Eva Marek hat ja auch konkrete Auswirkungen auf Verfahren, und eines sticht da besonders heraus, und zwar das, das damals gelaufen ist gegen René Benko wegen seinem Chaletbau in Lech, oder Causa Schlössle nennt man es auch. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Das war 2016.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar nicht? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) Sie wissen nicht, wieso das Verfahren eingestellt worden ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gibt es hier noch Klärungsbedarf? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensrichter. – Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Haben Sie Wahrnehmungen zum Verhältnis zwischen dem Anwalt Böhmdorfer und Minister Brandstetter?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die zwei kennen sich. Mehr kann ich jetzt dazu auch nicht sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber haben Sie vielleicht Wahrnehmungen, ob es Kontaktaufnahme gegeben hat wegen Fällen, die Herr Böhmdorfer betreut?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen zum Verhältnis zwischen Böhmdorfer und Pilnacek?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Böhmdorfer ist der Anwalt von Pilnacek.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, damals natürlich. (Heiterkeit der Auskunftsperson und der Fragestellerin.) Ich nehme an, damals hat er noch keinen Anwalt gebraucht.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich weiß nur, dass die zwei sich wohl schon länger kennen, denn als Böhmdorfer Minister war, war Pilnacek schon im Haus; aber: keine Ahnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, in der Zeit, als Pilnacek Generalsekretär und Sektionschef war.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine bestimmte Wahrnehmung.

Wie war denn Ihr Verhältnis zu Justizminister Moser?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich würde einmal sagen: durchwachsen. Am Anfang eher schlecht, und dann hat es sich im Laufe der Zeit gebessert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Warum schlecht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Minister Moser ist sozusagen als ehemaliger Rechnungshofpräsident gekommen. Ich war Budgetabteilungsleiter, und er war halt ein bisschen, sagen wir so, eher getrieben vom Einsparungsgedanken. Meine Sicht der Dinge war, dass wir eher mehr Geld benötigen, und da haben wir am Anfang Auffassungsunterschiede gehabt. Im Ergebnis war es aber dann so, dass er doch auch der Ansicht war, dass die Justiz mehr Geld benötigt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, das ist interessant. Wir haben nämlich einen Chat in den Akten vorliegen, und da schreibt Schmid:

„Laut Pirker ist Moser fertig mit den Nerven.

Er telefoniert wie wild herum

Küchenstücke“ – Kuchenstücke – „draußen nur seine nicht

Bitte bleib noch a bissl hart

Er behauptet auch dass du ihm gegenüber Verständnis gezeigt hättest nur BMF ist böse

Gib ihm bitte nicht so schnell nach!“ (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bitte aber die Chats vorlegen!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dokument 408671. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen im vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja. Das ist ja aber das, was ich gesagt habe. Wie Moser gekommen ist, hat es ein Gespräch gegeben, wo er mir mitgeteilt hat: Zwischen uns und dem Bundesministerium für Finanzen passt kein Blatt Papier. – Das werde ich nie vergessen. Das wird wohl auch daher gerührt haben, dass seine ehemalige enge Mitarbeiterin, die Sektionschefin damals im BMF, sozusagen gesagt hat, dass die Justiz genug Geld hat. Frau Dr. Berger war damals Sektionschefin in der Budgetsektion. Es hat sich dann, als die Budgetverhandlungen stattgefunden haben, relativ schnell geändert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber das, was Sie sagen, hieße ja, dass Moser wollte, dass man Budget streicht, oder?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau. Ursprünglich ist er zu uns gekommen, das war in den ersten Tagen, und da hat er quasi aufgrund dessen - - Das wird ihm wohl Helga Berger gesagt haben: Die Justiz will immer nur mehr Geld und die machen keine Einsparungen und so weiter! – Da hat es geheißen, zwischen uns und dem Bundesministerium für Finanzen passt kein Blatt Papier. Das Ergebnis war nachher, dass er draufgekommen ist, dass man doch mehr Geld benötigt. Es war dann also, was ich mich erinnern kann, bei den Budgetverhandlungen - - Weil das war irgendwie zum Schmunzeln: Das BMF hat uns dann einmal mehr Geld angeboten unter der Voraussetzung, dass gewisse Rechnungshofempfehlungen umgesetzt werden, die er dann natürlich nicht umsetzen wollte, weil es schwierig ist, alle Rechnungshofempfehlungen umzusetzen. Dann hat sich das relativ schnell zu einem veritablen Streit – also Streit –, zu einer veritablen Missstimmung mit dem BMF entwickelt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Er schreibt dann weiter unten: „Pirker redet ihm ein 1560 zu akzeptieren“. Ich nehme an, das heißt 1,56 Milliarden. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, das habe ich sicher nicht gemacht. Ich werde nicht als Budgetabteilungsleiter zu wenig Geld akzeptieren. Ich bin ja nicht wahnsinnig. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, eben, deshalb irritiert uns ja dieser Chat so.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, aber das habe ja nicht ich geschrieben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es geht ja dann noch weiter und Schmid jedenfalls schreibt hier schon konsistent und sagt dann nachher zu Blümel: „Wenn du sagst du erhöhst von 1545 auf 1560 mehr geht nicht mehr“. – Also es geht wohl schon darum: Das BMJ wollte mehr Geld (Auskunftsperson Pirker: Ja, das ist richtig, wir wollten mehr Geld!), so wie normalerweise jedes Ministerium bei der Budgetverhandlung mehr Geld haben möchte, und dann haben sie dieses Spiel abgezogen, quasi, dass Blümel Moser sagt: Bei 1560 passt es. – So stand es im Übrigen auch im Budget.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe nie mit Blümel über das geredet.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber offenbar mit Schmid. Der bezieht sich auf Sie.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nicht einmal an das kann ich mich erinnern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Thomas Schmid bezieht sich in dem Chatverlauf mehrmals auf Sie.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Aber da habe ich leider jetzt keine Wahrnehmungen. Ich gehe eher davon aus, dass Niedrist wohl mit Schmid Kontakt gehabt hat. Und dann gibt es da auch noch Sektionschef Schwanda dazwischen, also - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber das würde ja heißen, dass Niedrist gesagt hätte: „Laut Pirker ist Moser fertig mit den Nerven. Er telefoniert wie wild herum“. – Also ich verstehe nicht, wieso Moser fertig sein soll, weil man ihm zu viel Geld gibt.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also er hat nicht gesagt, dass er zu viel hat. Er hat gesagt, dass er zu wenig hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie haben ja anfangs gesagt, dass es genau umgekehrt war. Er wollte einsparen und das hat Sie als Budgetsektionschef so irritiert.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Entschuldigung, ich habe gesagt: Ganz am Anfang ist er in das Ressort gekommen, quasi mit dem Auftrag: Wir geben zu viel Geld aus. – Schlussendlich ist er aber nach relativ kurzer Zeit draufgekommen, dass das, was ihm wahrscheinlich die Budgetsektion gesagt hat – mit seiner Vertrauten, die einmal seine Kabinettsleiterin oder Büroleiterin oder was auch immer war –, da jetzt dann vielleicht - -, also etwas falsch berichtet hat, sage ich einmal. Am Ende des Tages brauchen wir Geld, und dann war er auch - -

Also insbesondere wie diese Vorschläge damals gekommen sind, man soll Rechnungshofempfehlungen umsetzen, war er jetzt nicht ganz begeistert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können sich aber nicht erinnern, dass Sie irgendwie mit Thomas Schmid oder sonst jemandem aus dem Finanzministerium ausgemacht haben, dass Sie mit Justizminister Moser Kontakt aufnehmen, dass er dann eben doch die niedrige Zahl von 1,56 Milliarden akzeptiert?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: 6 Sekunden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, warum sollte ich? Also: keine Wahrnehmung. Wieso sollte ich das machen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke.

*****

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wir kommen damit in die zweite Runde. Frau Dr.in Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Sektionschef Dr. Pirker, noch zwei Nachfragen zu Ihrem Lebenslauf, bitte: Warum sind Sie eigentlich gleich stellvertretender Leiter der OStA geworden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Bei der Mascherlplanstelle?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Weil das im Kabinett eine A1/4-wertige Position ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und deswegen nicht einfach Staatsanwalt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aha.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ist heute auch noch der Fall; also ist jetzt nichts Gewöhnliches[3].

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Ja, soweit das Ganze gewöhnlich ist.

Sektionschef sind Sie ja seit April 2019. Wie viele haben sich denn da beworben, wie viele Externe und aus dem Ministerium selbst?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das weiß ich nicht, aber das wird wohl im Akt stehen, der vorgelegt worden ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, der ist Stufe 2, deswegen frage ich Sie.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, dann darf ich es aber eh nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na, wenn Sie es wissen.

Dr. Alexander Pirker, MBA (erheitert): Ja, aber nicht in öffentlicher Sitzung. – Netter Versuch!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es ein Hearing?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, ich - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung: Wir haben oft thematisiert, wie viele Bewerber es gab und dass es nur einen gab. Wenn das die Auskunftsperson sagt - -

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ja, aber trotzdem - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und die Stufe 2 ist auch wahrlich zu kritisieren und wir versuchen auch schon, manche herunterzustufen.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Aber wir könnten uns damit selbst einige Probleme einhandeln, die wir lieber vermeiden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber nicht mit der Thematik.

Wissen Sie, ob es ein Hearing gab? Können Sie sich erinnern, ob es ein Hearing gab?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also es gab kein Hearing? – Okay. Wussten Sie, wer in Ihrer Kommission sitzen wird?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Vorab nein, danach ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, manche aus dem Hause, so wie Krammer, wissen es halt vorher, im Gegensatz zu externen Bewerbern, deswegen frage ich.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Einen Augenblick nur, der Herr Verfahrensrichter muss sich noch zu Wort melden. – Bitte schön.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, Sie haben mir mit Ihrer Bemerkung Sorgen bereitet, weil Sie gesagt haben, Sie fragen etwas in Stufe 2, und wir sind hier in nicht öffentlicher Sitzung. Ich bitte Sie der Form halber, dass - - Ja, Sie haben mich schon verstanden, aber Sie werden eine Wortmeldung machen, ja?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich achte sehr darauf, wie alle anderen, dass ich nicht in einer Frage Wissen aus Dokumenten in 2er-, 3er-, 4er-Stufe bekannt gebe. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.) Wenn mir aber geantwortet wird - - Ich halte die Antwort auf die Frage, wie viele Bewerber es nach Wahrnehmung einer Auskunftsperson gab, für völlig legitim. Das wird auch eigentlich veröffentlicht und manchmal wird auch veröffentlicht, wie eine Kommission zusammengesetzt ist, und wird teilweise nur – wie im BMJ – offline genommen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Es geht ja auch um die Frage, wie sehr es nach Infogesetz überhaupt richtig eingestuft ist, und da haben wir auch schon ausreichend oft Anträge auf Herabstufung von den Verfahrensschritten – natürlich nicht von den Seiten mit persönlichen Daten, aber von den Verfahrensschritten – gestellt. Also ich achte sehr darauf und es wird nichts passieren.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bitte Sie wirklich, darauf zu achten, dass in nicht öffentlicher Sitzung nur Dokumente der Stufe 1 behandelt werden und alle anderen in einer vertraulichen Sitzung erörtert werden. Ich bitte darum. – Danke. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ja.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (Zur Geschäftsbehandlung): Ich ergänze gerade, was ich gefragt habe: Die Anzahl der Bewerber muss nach dem Gesetz veröffentlicht werden, genauso wie die Zusammensetzung der Kommission. Also mehr ungefährlich geht ja gar nicht. Gut? – Okay.

*****

Haben Sie eine Wahrnehmung – im Gegensatz zu anderen Ministerien werden dann die Zusammensetzungen der Kommissionen nach einiger Zeit offline genommen –, ob Fuchs in Ihrer Bewerbungskommission war?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Weiß ich nicht mehr, keine Ahnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In der von Nogratnig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von Martini?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann würde ich gerne chronologisch zu den unterschiedlichen Sachverhalten zurückkommen, bei denen die Ministerin meint, sie lässt prüfen, also Befangenheiten, Suspendierungen et cetera.

Das Erste, mit dem ich vorher angefangen habe, war eben ein Treffen mit Pröll und Rothensteiner. Da möchte ich Ihnen Vorlage 15 vorlegen, Protokoll der Befragung von Herrn Pilnacek im U-Ausschuss, und komme zu Seite 21, 22, wo ich mit ihm eines von ein paar Scharmützeln hier hatte, nämlich gerade zur Frage, wer diese Befangenheit seiner Person geprüft hat. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Welche Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entschuldigung, wir schauen noch einmal. Ja, da ist es auf Seite 21, eh wie gesagt, 21 unten, wo ich eben gefragt habe, ob nicht Herr Jirovsky die „Anscheinsbefangenheit geprüft“ hat. Pilnacek meinte: Ja, inhaltlich schon. Dann habe ich gefragt, ob Jirovsky, der die Beurteilung vorgenommen hat, ihm nicht hierarchisch unterstellt ist, und dann hat er gemeint: Ja, aber die Frau Ministerin nicht, die dann entschieden hat.

Also was wir eh wissen, aber anscheinend eben – um zu dem von vorher zurückzukommen – hat Jirovsky hier geprüft, obwohl er zu dem Zeitpunkt hierarchisch unter Pilnacek stand.

Haben Sie Wahrnehmung zur Beziehung zwischen Jirovsky und Pilnacek?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Was war jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie eine Wahrnehmung zur Beziehung zwischen Pilnacek und Jirovsky haben. Eine gute, berufliche?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, Jirovsky ist Abteilungsleiter in der Sektion von Mag. Pilnacek gewesen. Die haben natürlich ein berufliches Verhältnis, no na, jeder Sektionschef hat mit seinen Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleitern ein berufliches Verhältnis. Ob das jetzt gut, schlecht war, kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er war auf jeden Fall der Prüfer in diesem Sachverhalt.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Aber den Prüfauftrag wird wohl die Frau Bundesministerin gegeben haben, also - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ja. Dann gab es am 16. Mai 2020 eine Veröffentlichung von Korrespondenzen zu dieser Negativ-PR gegen die WKStA, wo wiederum auch meine Frage wäre, ob Sie sich da erinnern, ob danach geprüft wurde.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wir haben sehr viele Sachverhalte geprüft. Wir können gerne alle Akten durchgehen. Nachher kann ich mich sicher auch wieder erinnern, aber jetzt aus dem Gedächtnis, wann was für ein Sachverhalt geprüft worden ist - - Manche Sachverhalte sind sogar doppelt geprüft worden, also - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, wir haben leider nicht viel. Wenn ich etwas habe, sage ich es Ihnen eh gleich. Ich komme dann gleich dazu.

Dann gab es diese Dokumente der WKStA an die Ministerin von einer Besprechung am 25. Mai 2020. Können Sie sich erinnern, dass da danach geprüft wurde?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Um was für einen Sachverhalt geht es?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da ging es auch wieder um Befangenheit, Medienarbeit und schikanöse Dienstaufsichtsverfahren.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Müsste man im Elak nachschauen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da hat aber die Frau Ministerin – das lege ich Ihnen jetzt vor, Vorlage 16, Seite 15, weil ich ihre Befragung gerade vor mir habe und das durchgefragt habe – gesagt, hier hätte sie „die dafür zuständige Präsidialsektion beauftragt,“ eine „Prüfung vorzunehmen“. Deswegen frage ich, ob Sie sich da erinnern können. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Es geht nur um den Satz: „Wir haben die dafür zuständige Präsidialsektion beauftragt“.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich gehe davon aus, dass das gemacht worden ist, aber ich weiß jetzt nicht, was für ein Sachverhalt - - Da muss man einfach den Elak anschauen, aber der sollte ja wohl von den Fachabteilungen vorgelegt worden sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was wir gefunden haben, ist – das lege ich Ihnen gerne vor, Vorlage 5, Seite 16, Dokument 429571 –, dass man Sie aufgrund des Artikels „Ich stelle mir eine Observation vor“ vonseiten des Kabinetts der Frau Ministerin um eine Prüfung des Sachverhalts ersucht hat, hinsichtlich straf- und dienstrechtlicher - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich gehe davon aus, dass es da Akten gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, die sollten wir ja alle haben.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, da müssen Sie bitte die zuständigen Abteilungsleiter, die die Akten vorlegen, fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also das haben wir. Warum wurde da - - Wenn Sie bei Vorlage 5 auf Seite 3 gehen, teilen Sie nämlich dann die Zuständigkeiten auf. Martini war dann zuständig für die Prüfung von Pilnacek und Nogratnig für Fuchs und Poppenwimmer. Das haben Sie vorher erklärt, die Zuständigkeit. (Auskunftsperson Pirker: Mhm!) Interessanterweise haben Sie ja wiederum die Befangenheit von Martini für die Prüfung der Befangenheit oder dienstrechtlichen Vergehen von Pilnacek geprüft. Ist das richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe da die Befangenheit von Martini geprüft?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die möglichen dienstrechtlichen Verfehlungen wegen der Korrespondenzen mit Herrn Mag. Pilnacek.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also ich habe das E-Mail - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das finden Sie hier auf Seite 16. Wir haben es leider nicht geordneter. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Stimmt es, dass Sie da aufgrund des Chats mit Herrn Pilnacek kein rechtlich relevantes Fehlverhalten wahrnehmen konnten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, wenn man das Referat durchliest – also oben –, ist das ganz normal an die Fachabteilungen weitergeleitet worden. Dann hat wohl vorerst die Abteilung III 5 von Mag. Nogratnig das Ganze geprüft, ist zum Ergebnis gekommen, dass da sozusagen dienstrechtlich nichts überbleibt, strafrechtlich ist natürlich die Staatsanwaltschaft zuständig. Und die III 1 nimmt dann in Wahrheit darauf Bezug. Da muss es irgendwo dann noch etwas in dienstrechtlicher Sicht geben (in den Unterlagen blätternd), die Prüfung von der III 5 - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben, obwohl und weil Dr. Martini selbst in den Chats vorkommt, zuerst einmal sie geprüft und dann - -

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ehrlicherweise habe ich da gar nichts geprüft, sondern das an die Fachabteilungen weitergeleitet.

Und nach der Prüfung - - Aber da wäre vielleicht Mag. Nogratnig, der das selbst geprüft hat, der richtige Ansprechpartner, zu fragen, was das Ergebnis ist. Sonst kann ich nur auf die Stellungnahme von Mag. Nogratnig, die eh vorliegt, verweisen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, die Stellungnahmen, die wir zu diesem Fall halt haben, lesen wir ja selbst. Aber es verwundert, dass Frau Martini hier für eine Prüfung zuständig gemacht wird, wo sie selbst Teil der Chats ist.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: 15 Sekunden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe ganz normal einfach das E-Mail gekriegt und an die Fachabteilung weitergeleitet. Ich habe da jetzt ehrlicherweise nicht weiter darauf Bezug genommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dadurch wirkt das alles ein bisschen in Dependenzen verworren und nicht sehr klar am Ende. (Heiterkeit der Fragestellerin.) – Nächste Runde, danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Egger, bitte.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ich möchte in der zweiten Runde noch einmal zum Ende meiner ersten Runde kommen. Wir haben zum Abschluss gesprochen über die Dienstzuteilung von Staatsanwalt Schmid-Grimburg an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, weil er mit dem Fall in Wien bereits befasst war.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ist ja deswegen damit beauftragt worden, um den Anschein einer Befangenheit auszuschließen. Ist das üblich, dass der ermittelnde Staatsanwalt, der aus Wien kommt, das dann quasi weiter bearbeitet?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das ganze Verfahren ist kein übliches Verfahren, weil es doch eher selten ist, dass ein leitender Oberstaatsanwalt im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens steht. Da geht es darum, dass Mag. Schmid-Grimburg nicht innerhalb der Hierarchie tätig ist, sondern wenn er in Innsbruck tätig ist, ist er innerhalb der Hierarchie der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck tätig.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Wer hat die Entscheidung getroffen, dass Staatsanwalt Schmid-Grimburg nach Innsbruck zugeteilt wird und dort weiter ermittelt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das war Wunsch von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck. Die StA Wien war eingebunden und die Sektion III, also ich auch.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke.

Ich komme jetzt noch zur Suspendierung von Oberstaatsanwalt Fuchs. Können Sie uns schildern, inwieweit Sie in die Suspendierung eingebunden waren?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die Sektion III hat von der Sektion V im Wege der Ressortleitung Kenntnis erlangt, dass es einen Strafantrag gegen Mag. Fuchs geben wird, und hat um dienstrechtliche Prüfung gebeten. Die dienstrechtliche Prüfung hat dann stattgefunden. Daraufhin hat es ein Gespräch mit der Ressortleitung gegeben, wo wir gesagt haben, wie das aus unserer Sicht dienstrechtlich aussieht.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Wie schaut das aus Ihrer Sicht dienstrechtlich aus? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wir haben der Ressortleitung berichtet, dass aus unserer Sicht das - - Dienstrechtlich gehen wir grundsätzlich davon aus, dass, wenn es einen Strafantrag gibt, der Sachverhalt klar ist. Wir haben als Sektion III also nicht einmal den Strafantrag noch einmal zu prüfen – das muss man vorab wissen –, sondern wir werden in Kenntnis gesetzt, dass es einen „Strafantrag“ – unter Anführungszeichen – gibt, eine rechtskräftige Anklage gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt.

Wir prüfen dann, ob das dienstrechtliche Konsequenzen hat, einerseits auf die Punkte inhaltlich, was die Anklage ist – das ist im gegenständlichen Fall eine falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss, und das Zweite ist Geheimnisverrat – und prüfen, was das von Bedeutung ist, dass es jetzt eine – ich sage – rechtskräftige Anklage, einen Strafantrag gegen einen Leitenden Oberstaatsanwalt gibt.

Unsere Ansicht war, dass man jedenfalls eine Nachtrags-Disziplinaranzeige machen muss und dass man am Obersten Gerichtshof die Prüfung der Suspendierung vom Leitenden Oberstaatsanwalt beauftragt, anregt beziehungsweise beantragt, weil aus unserer Sicht Suspendierungsgründe gegeben waren.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Hat es in dem Zusammenhang ein Gespräch von Ihnen mit der zuständigen Bundesministerin gegeben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja. Das Gespräch, über das ich gerade berichtet habe, haben wir mit der zuständigen Bundesministerin geführt.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Ich habe noch eine Vorlage in diesem Zusammenhang, ON 6. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Kennen Sie diese Stellungnahme?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja. Man muss allerdings unterscheiden zwischen dem Antrag beziehungsweise der Anregung, diese Suspendierung zu prüfen, und der vorläufigen Suspendierung. Das sind zwei verschiedene Mechanismen.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Okay. Welche zwei Mechanismen sind das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Grundsätzlich ist es so in einem Disziplinarverfahren: Wenn es Punkte gibt, wo eine Disziplinaranzeige zu erstatten ist, wird sie erstattet. Da ist immer das Disziplinargericht zuständig. Im Fall von Mag. Fuchs ist es der Oberste Gerichtshof.

Dann gibt es die Bestimmung der Suspendierung. Da kann das Gericht das von sich aus, aber die Dienstbehörde kann anregen, beantragen, die Suspendierung zu prüfen, und dann muss der Oberste Gerichtshof sagen, ob Suspendierung ja/nein.

Das ist aber immer erst dann die Entscheidung, wenn der Oberste Gerichtshof sozusagen getagt hat. Also sprich es kommt eine Disziplinaranzeige, auch mit der Beantragung, die Suspendierung zu prüfen, dann geht das zum Obersten Gerichtshof, dauert ein paar Wochen, und dann kommt eine Entscheidung.

Die zweite Möglichkeit, die es gibt, ist, sofort als Dienstbehörde die Suspendierung mittels Bescheid zu verfügen.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Das ist in diesem Fall passiert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist in diesem Fall passiert. Diese Entscheidung ist auch bei der Besprechung besprochen worden. Das war vertretbar, aber das ist eine Entscheidung der Frau Bundesministerin gewesen: vorläufige Suspendierung ja oder nein.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Es ist ja auch aus dieser Stellungnahme ersichtlich, dass der Wunsch der Suspendierung von der Frau Bundesministerin gekommen ist. Ist das richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau, das ist richtig. Das ist ein paar Tage nach der Besprechung dann gekommen. Da hat sie gesagt, sie prüft das jetzt und hat das dann im Wege des Kabinetts mitgeteilt.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): War das in Form einer Weisung?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, mündlich. Also wenn die Ministerin etwas von mir möchte, ist das ein Auftrag, ist das immer eine Weisung. Und der Akt geht ja vor Abfertigung auch über das Kabinett.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Wie das OGH-Erkenntnis dann gezeigt hat, wäre es sinnvoller gewesen, zuerst diese Prüfung eventuell abzuwarten, und damit wäre eine Suspendierung gar nicht notwendig gewesen, oder? (Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist eine rechtliche Einschätzung. Ich würde daher meinen, die Auskunftsperson soll nur über Wahrnehmungen etwas sagen, aber nicht, wie es aus ihrer Sicht besser gewesen wäre. Daher glaube ich, dass diese Frage nicht zu stellen ist.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Okay, danke, das reicht mir.

Ich hätte nur eine Nachfrage zur ersten Frage: Hat es bei Staatsanwalt Schmid-Grimburg eine Weisung gegeben, oder wie ist dort die Entscheidungsfindung beziehungsweise der Entscheidungsprozess genau gewesen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Da hat es keine Weisung gegeben. Staatsanwalt Schmid-Grimburg hat ja auch zugestimmt, weil ich darf ja einen Staatsanwalt, so wie einen Beamten, für maximal drei Monate zwangsweise - -

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Pirker, kennen Sie Frau Andrea Martini?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, dass sie Kabinettschefin bei Herrn Jabloner war?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie hat gesagt, sie kannte Herrn Jabloner nicht, sie ist von irgendjemandem vorgeschlagen worden, sie weiß aber nicht mehr genau, von wem. Waren Sie das?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Minister Jabloner hat mich gefragt, wer im Kabinett tätig ist und aus dem Haus kommt. Da habe ich die Personen genannt, die das seien. Da war sie dabei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher kennen oder kannten Sie Herrn Jabloner?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe Dr. Jabloner telefonisch kontaktiert, wie es medial geworden ist, dass er Vizekanzler und Justizminister wird, dadurch dass bei einer Amtsübernahme ja Vorbereitungen zu treffen sind und ich dafür zuständig bin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ihn also von sich aus angerufen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, natürlich, so wie ich ja grundsätzlich, wenn jetzt ein neuer Minister kommt, von mir aus schaue, dass ich mit dem neuen Minister Kontakt aufnehme, oder, wenn es schon klar ist, mit dem Kabinettsleiter, weil man ja einfach organisatorische Dinge vorbereiten muss. Es brauchen die Kabinettsmitarbeiter Verträge, es geht um die Chauffeure des Ministers, er braucht einen Schlüssel, er braucht einen Computer – also die ganzen „praktischen Dinge“ – unter Anführungszeichen. Dann ist es auch immer so, dass es bei uns üblich ist, dass am ersten Tag eine Amtsübergabe stattfindet, wo sozusagen der Schlüssel vom alten Minister auf den neuen Minister übergeben wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Frau Martini vorgeschlagen oder nur unter anderem genannt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe die Personen genannt, die im Kabinett derzeit tätig sind. Da hat er mich gefragt, wer das ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und aus dem Haus waren.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Und aus dem Haus waren, genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer war das neben Frau Martini?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das waren damals noch Frau Mag. Bilinska und Mag. Koch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatte er zu diesen einzelnen Personen noch Nachfragen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Pfff, kann ich mich nicht mehr erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie dann Frau Martini kontaktiert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe dann Frau Martini kontaktiert, ja, dass der Minister sie gerne kennenlernen würde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wussten Sie schon, dass es da um die Kabinettscheffrage geht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Dass das sozusagen eine Frage sein könnte: ja. Also er hat sich, glaube ich, mit allen getroffen, aber das weiß ich nicht – ehrlicherweise. Frau Martini war damals gerade nicht im Haus, sondern im Krankenstand.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Frau Martini auch wegen Aktenvorlage an den Ibiza-Untersuchungsausschuss oder an den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss gesprochen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Mit allen Abteilungsleitern hat es Besprechungen gemeinsam mit dem Kabinett gegeben, wo festgelegt worden ist, was sozusagen vorgelegt werden soll und was nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben mit ihr darüber gesprochen. Haben Sie mit ihr auch über die Löschung von E-Mails oder über das Durchforsten von E-Mails gesprochen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eigene E-Mails vorgelegt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso nicht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Weil ich keine E-Mails habe, die sozusagen abstrakt relevant sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die E-Mails durchgeschaut und das nachher festgestellt oder das schon vorher gewusst?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe die E-Mails durchgeschaut, aber ich habe immer nur die E-Mails von den letzten drei bis fünf Monaten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was machen Sie mit den älteren?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die werden gelöscht beziehungsweise kommen alle relevanten E-Mails in die Akten, wie man ja auch heute sieht. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es Löschungen von E-Mails gegeben hat, dass Kabinettsmitarbeiter ihre E-Mails durchgegangen sind und gelöscht haben, bevor an den Untersuchungsausschuss geliefert wurde?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen für Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterinnen, zum Beispiel in Ihrer Sektion, dass die das gemacht haben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, aber die E-Mail-Postfächer sind privat, also da habe ich auch keinen Zugriff.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das sind dienstliche E-Mail-Postfächer, oder? Haben Sie auch ein privates oder ist das ein dienstliches Postfach, das Sie im Ministerium haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die E-Mail-Postfächer sozusagen, die den MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt werden – also jeder Justizmitarbeiter kriegt eine E-Mail-Adresse ‑, werden sozusagen für die berufliche Kommunikation genützt – also dazu ausschließlich; aber es ist auch erlaubt, sie für private Kommunikation zu nutzen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es sind aber dienstliche Postfächer und nicht private Postfächer. Es sind dienstliche Postfächer.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, das kriegt nur ein Bediensteter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, es sind dienstliche Postfächer, die für die dienstliche Kommunikation gedacht sind, und sie dürfen in einem bescheidenen Ausmaß auch privat verwendet werden – gut.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass dienstliche Postfächer gelöscht wurden oder relevante E-Mails gelöscht wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Verwenden Sie Messengerdienste wie Signal, Whatsapp oder andere Messengerdienste für dienstliche Kommunikation?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie archivieren Sie diese dienstliche Kommunikation?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das wird dann im Akt sozusagen festgehalten: Kabinett hat mir mitgeteilt, dass - - – zum Beispiel.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, mit dem Kabinett kommunizieren Sie über Messengerdienste? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, würden Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie kommunizieren mit Mitarbeitern des Kabinetts über Messengerdienste?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Auch mit anderen Bediensteten des Hauses?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Auch mit Bediensteten des Hauses, aber vorwiegend mit dem Kabinett.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sprechen Sie vom aktuellen Kabinett oder gilt das allgemein für Kabinette, egal, wer gerade Ministerin, Minister ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, ich bin jetzt Sektionsleiter eigentlich hauptsächlich im jetzigen Kabinett.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Davor hatten Sie keinen Kontakt mit dem Kabinett?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, als Abteilungsleiter für Budget und Bau habe ich jetzt nicht regelmäßig mit dem Kabinett Kontakt gehabt. Es ist jetzt außerhalb der Budgetverhandlungen meistens nicht das spannendste Thema.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als Sie selber im Kabinett gearbeitet haben, haben Sie da auch über Messengerdienste kommuniziert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Pfff, das traue ich mich jetzt nicht mehr zu sagen. Ich glaube, das waren noch SMS.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist auch ein Messengerdienst. Short Message Service ist ein Messengerdienst, ja.

Wie haben Sie das für das Bundesministerium, für das Bundesarchivgesetz archiviert? Wie haben Sie das befolgt, als Sie aus dem Kabinett ausgeschieden sind, damit Sie da jedes Schriftgut aufheben und dem Bundesarchiv übergeben? Wie haben Sie das vollzogen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Bitte, ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Verfahrensanwältin ist, eine Auskunftsperson bei der Anfragebeantwortung zu beraten. Ich glaube nicht, dass das ihre Funktion hier ist. Die ist zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte, die ich durch meine Frage, glaube ich, sicher nicht verletzt habe.

Dr. Alexander Pirker, MBA (erheitert): Also ehrlicherweise kenne ich da jetzt die gesetzliche Bestimmung nicht – aber Messengernachrichten: Ich könnte mich nicht erinnern, dass die schon jemals bei uns im Ressort archiviert worden sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehen Sie, was übers Bundesministeriengesetz von den Kabinetten archiviert wird?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Pfff, ehrlicherweise kann ich mich an nichts erinnern, was bisher archiviert wurde, aber das heißt nichts – also jetzt natürlich, seitdem ich Sektionsleiter bin, und davor muss ich es aber nicht gesehen haben; aber ich selbst habe keine Wahrnehmung von irgendeiner Archivierung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie einen Herrn Clemens Niedrist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, kenne ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher kennen Sie ihn?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Den habe ich beruflich kennengelernt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als er Kabinettsmitarbeiter wurde?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie ihn davor, aus irgendeiner Organisation, gekannt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass Sie beide in derselben Jugendorganisation einer politischen Partei waren?

Dr. Alexander Pirker, MBA (erheitert): Ja, aber ich in Kärnten und er in Wien, oder?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das weiß ich nicht. Das weiß ich nicht, aber ist Ihnen das bekannt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seit wann ist Ihnen das bekannt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie noch immer Kontakt zu Herrn Niedrist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich im Vorfeld des Untersuchungsausschusses mit ihm über den Untersuchungsausschuss unterhalten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wir haben vor ein paar Wochen einmal telefoniert und da haben wir darüber geredet, was sozusagen an Fragen kommen könnte, wie wir darauf gekommen sind, dass wir gleichzeitig geladen sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was für Fragen könnten da kommen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Boah, also wir haben jedenfalls über Ding gesagt, die K.-Causa könnte kommen, eben diese Chauffeursgeschichte, sonst - - Den Rest haben wir, glaube ich, privat gesprochen, aber - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Über den Untersuchungsausschuss kann man ja nicht privat reden; also privat kann man schon reden, aber dann nicht über den Untersuchungsausschuss.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, man kann schon privat auch andere Sachen besprechen, was jetzt nicht dienstlich ist. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, eh, aber was haben Sie über den Untersuchungsausschuss – außer die K.-Nummer – gesprochen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Kann ich mich nicht mehr erinnern, tut mir wirklich leid.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist jetzt noch nicht so lange her. Haben Sie ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es gegen Herrn Pilnacek eine Strafanzeige oder eine Sachverhaltsdarstellung wegen K. wegen der Nichtanzeige oder mutmaßlichen Nichtanzeige gibt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Was?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, die Anzeigeverpflichtung: Sie haben uns ja vorher als Ausschuss darüber informiert, dass Ihre Sektion eine Sachverhaltsdarstellung bei der StA Innsbruck eingebracht hat. (Auskunftsperson Pirker: Genau!) Haben Sie ihn darüber informiert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war ja alles zu einem Zeitpunkt. Haben Sie mit ihm über das Gespräch, das Sie damals hatten, das Sie uns hier berichtet haben – wo Sie jedenfalls zu dritt über das Einbringen einer außerordentlichen Revision beim Bundesverwaltungsgericht und eben nicht einer Anzeige gesprochen haben –, gesprochen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wir haben über keinerlei Details gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, dann schildern Sie uns einmal: Wo waren Sie, als dieses Gespräch begonnen hat? Wer hat wen kontaktiert? Haben Sie ihn angerufen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das kann ich nicht einmal mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich noch erinnern, wo Sie waren, als Sie mit ihm telefoniert haben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Pfff, keine Ahnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie lange hat das Gespräch gedauert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie uns irgendetwas über dieses Gespräch erzählen, außer dass es stattgefunden hat und dass Sie keine Ahnung haben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also jetzt bitte nicht falsch verstehen, aber ich telefoniere x-mal am Tag.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber doch nicht mit einem Kollegen, mit dem man am selben Tag vor dem Untersuchungsausschuss erscheint! Ein derartiges Telefonat wird ja eher ein singuläres Ereignis sein.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, ich telefoniere immer wieder einmal mit Mag. Niedrist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Über dienstliche Zwecke?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, privat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie sind privat befreundet?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass Herr Clemens Niedrist Beschuldigter in einem Verfahren ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Aufsicht über dieses Verfahren?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe die Aufsicht über kein einziges Strafverfahren. Ich habe maximal die Koordinierungsfunktion von Strafverfahren, wo die Sektion V befangen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Koordinierungsaufgabe in diesem Fall?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich glaube nicht, aber das müsste man jetzt bei der StA Innsbruck nachfragen, ob da irgendwas anhängig ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich nicht für befangen erklärt – auch für Koordinierungsaufgaben –, wenn Herr Niedrist, mit dem Sie persönlich befreundet sind, Beschuldigter ist?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Noch einmal: Ich kann sozusagen nur nicht wirklich befangen sein, weil das die Koordination der Fachaufsicht ist. Die Fachaufsicht selbst wird durch Generalanwälte der Generalprokuratur wahrgenommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie die Koordination haben, dann haben Sie Informationen über den Stand des Verfahrens?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Pilnacek und Herr Niedrist sind meines Wissens im selben Verfahren Beschuldigte. Das heißt, Sie haben mehr oder weniger laufende Informationen über ein Verfahren über jemanden, mit dem Sie persönlich befreundet sind, und haben sich nicht für befangen erklärt und gesagt: Bitte mir nicht schicken, sondern jemand anderem!?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: 4 Sekunden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Was soll ich tun?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage beantworten.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich weiß nicht einmal, ob das Strafverfahren in Innsbruck noch anhängig ist. Es wird nicht regelmäßig berichtet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie schon über dieses Strafverfahren in Berichten gelesen? Haben Sie schon Berichte zu diesem Strafverfahren erhalten?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich gehe davon aus, dass es sicherlich schon einen Zwischenbericht gegeben hat, wo das auch dabei war, bin mir aber nicht einmal sicher, ob das so ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Abteilung III 4 sind Sie?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, die Zeit ist leider schon abgelaufen (Abg. Krainer: Abteilung III 4 gehört Ihnen?), aber es gibt ja noch eine dritte Runde – davon gehe ich zumindest aus.

Herr Abgeordneter Ries, bitte schön.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Dr. Pirker, Sie haben zuvor in Ihrer Befragung zum Kollegen der ÖVP gesagt, wenn Ihnen die Frau Bundesministerin einen Auftrag gibt, ist das für Sie gleichsam eine Weisung.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, ich meine, es ist ein ganz normales Beamtendienstrecht, dass, wenn der Vorgesetzte bittet, was zu tun, ich das dann mache. Wenn ich eh sozusagen damit nicht einverstanden bin oder sozusagen demonstrieren möchte, kann ich das, aber das ist jetzt nichts.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie haben von Herrn Pilnacek einen Auftrag bekommen, zu ermitteln beziehungsweise ein Verfahren gegen Angehörige der WKStA einzuleiten. Ist das richtig?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Strafrechtlich oder dienstrechtlich?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Also ich würde das jetzt zumindest einmal als strafrechtlich sehen – dienstrechtlich entzieht sich meiner Kenntnis. Sie wissen aber, worum es geht? Der Herr Verfahrensrichter hat das schon in der ersten Runde angesprochen.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Für das Strafrecht bin ich nicht zuständig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wie genau war der Auftrag von Herrn Pilnacek an Sie?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Können Sie mir da was vorlegen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Warten Sie einmal! Wir legen das Dokument 4367, Seite 10 und 11, vor.

Da haben wir unter Punkt 2: „Verdacht der Nötigung nach [...]105 [...] StGB durch Mag. Pilnacek zum Nachteil Dr. Alexander Pirker“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)

Stimmen die Angaben, die unter diesem Punkt gemacht werden? Treffen die zu?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das ist der Fall, den wir vorher angesprochen haben, wo das E-Mail von Mag. Pilnacek gekommen ist, wo er gesagt hat, dass ich sozusagen verpflichtet bin, Strafanzeige zu erstatten, da ich mich ansonsten selbst strafbar machen würde. Da hat es sozusagen ein Strafverfahren gegeben, wo ich als Opfer geführt worden bin. Das ist aber eingestellt worden.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das Verfahren ist eingestellt worden, aber formell war Herr Pilnacek zum damaligen Zeitpunkt Ihr Vorgesetzter?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist richtig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wie da vorzugehen ist, wenn man eine Weisung bekommt, die man selbst als nicht verfolgungswürdig hält, weil sie vielleicht gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt, wissen Sie auch. Was haben Sie damals gemacht?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe die Weisung nicht befolgt und habe, ich glaube, damals den Ressortleiter darauf aufmerksam gemacht, dass das E-Mail gekommen ist, oder zumindest das Kabinett darauf aufmerksam gemacht, dass das E-Mail gekommen ist; und damit ist die Sache erledigt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das haben Sie uns nämlich zuvor vorenthalten.

Okay, dann hätte ich noch eine Frage: Frau Mag. Poppenwimmer, die wir morgen am Nachmittag hier zur Befragung haben, sagt Ihnen etwas?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Was war die letzte Stellung von Frau Mag. Poppenwimmer im BMJ?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Boah, müsste man in den Akten nachschauen – keine Ahnung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das ist Ihnen selbst nicht bekannt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay. Wissen Sie, ob gegen Frau Mag. Poppenwimmer seitens des BMJ eine Anzeige erstattet wurde oder Ermittlungen oder dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet wurden?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Es hat eine dienstrechtliche Prüfung von Mag. Nogratnig gegeben, der sich auch alle Chats durchgelesen hat. Ob irgendjemand Strafanzeige erstattet hat, weiß ich nicht, das müsste man Frau Mag. Göth-Flemmich fragen. Ich bin auch nicht die Dienstbehörde von Mag. Poppenwimmer.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das macht ja nichts, ich frage nur nach Ihren Wahrnehmungen. Sie haben keine Wahrnehmungen dazu, ist Ihnen nicht bekannt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Eine Prüfung hat es bei uns im Haus gegeben  Mag. Nogratnig hat sich das durchgelesen –, dienstrechtlicher Natur. Ich habe jetzt keine Strafanzeige erstattet.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Keine weiteren Fragen in dieser Runde.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Mag. Tomaselli?  Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sind ja im April 2019 Leiter der Sektion III geworden. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, inwiefern Christian Pilnacek in diese Entscheidung eingebunden war?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das müssen Sie bitte den zuständigen Bundesminister von damals fragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar nicht? Auch nicht dazu, dass er eine Stellungnahme geschrieben hat?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das würde mich jetzt nicht wundern, weil es üblich ist, dass die Vorgesetzten Stellungnahmen schreiben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, aber er hat nicht Kontakt mit Ihnen aufgenommen, oder?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, das ist auch nicht üblich, also zumindest - - Ich schreibe auch regelmäßig Stellungnahmen, ehrlicherweise. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hätte ja sein können. Nein? Nicht? – Gut. Ich habe keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich gehe davon aus, dass eine dritte Runde gewünscht ist?

Ich unterbreche kurz die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 19.15 Uhr.)

*****

19.15

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Dr.in Krisper. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 2 Minuten.

Wegen der Chats Pilnacek/Martini kommt es zu einer dienstrechtlichen Beurteilung, die von Ihnen, Herr Pirker, am 15. Juni 2021 gezeichnet ist, wonach nichts zu beanstanden sei. In der Folge beurteilt dann Martini Pilnacek im Februar 2022 – findet wieder nichts zu beanstanden. Nogratnig schließt sich bezüglich Fuchs demselben Urteil an.

Ganz etwas anderes zum Schluss: Vorlage 4, Dokument 310390, Seite 74, Firtash. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine E-Mail an Sie, nämlich auch zu Handen, vom Februar 2017, und zwar eine Medienbeobachtung zu Firtash, geschickt anscheinend von der österreichischen Vertretung in Washington. Wieso gab es ein derartiges Interesse? Wurde dieser Bericht angefordert? Können Sie sich erinnern? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Darf ich fragen, um welche Seite es geht?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 74, habe ich gesagt.

Da geht es um die Reaktion in den USA auf die Entscheidung des OLG Wien, eben nicht auszuliefern. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch nicht dazu, warum dieses Verfahren so lang dauerte?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, das ist eine Einzelstrafsache beziehungsweise gerichtsanhängig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Brandstetter Besprechungen dazu hatte?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Egger, bitte. – Sie haben keine Fragen.

Herr Abgeordneter Krainer, bitte. Sie haben noch von der zweiten Runde etwas ausständig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich lege den Akt vor: 158307, Seite 40. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das sind Chatnachrichten vom Handy von Kloibmüller  unter anderem mit Ihnen  über Signal, wenn ich das richtig sehe, von 2016.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Welche Seite dürfen wir aufrufen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seite 40. Sie sehen hier die Telefonnummer der Teilnehmer. Ist das Ihr Diensthandy oder ist das Ihr privates Handy? Ich weiß ja nicht, ob Sie eines hatten. Ist das damals Ihre Diensthandynummer gewesen? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Erste Frage: Ist das Ihr Diensthandy, das Sie da verwendet haben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das war also die Nummer 0676, eh mit Ende 2231 – ist mein Diensthandy. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das über Signal-Manager war, weil ich den damals noch gar nicht installiert gehabt habe. Das wird eher – wenn – über Whatsapp gewesen sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist eine Auswertung vom BVT, die das Signal zugeordnet hat, im Juni 2016.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Also ehrlicherweise könnte ich mich jetzt nicht erinnern, dass ich damals den Messengerdienst gehabt habe, sondern ich habe eigentlich jahrelang nur Whatsapp beziehungsweise SMS verwendet. Signal ist erst in den letzten Jahren sozusagen bekannt geworden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, ist ja egal, man muss sich ja nicht mehr genau erinnern, wann man welchen Messengerservice hatte. Hier haben wir einen Akt, wo Sie im Juni 2016 mit Signal in Verbindung stehen.

Das Letzte, was hier steht, ist: „Gratuliere zum weisenrat. Super Entscheidung von plöchl u“ – und – „pleischl in der causa Anwalt Linz.“ – Da geht es, glaube ich, um mutmaßliche Wiederbetätigung oder Holocaustleugnung. – „Jetzt weisst du warum ich da so kämpfe. LG m“  Ich nehme an, das ist das Kürzel von Herrn Kloibmüller.

Gehört so etwas nicht veraktet, wenn der Kabinettschef des Innenministeriums dem Kabinettschef des Justizministeriums zu einer Entscheidung gratuliert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich habe keine Ahnung, um was es da geht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da geht es um den Weisenrat. Da wird Ihnen zu einer Entscheidung des Weisenrates gratuliert. Es geht um diesen Anwalt, der gesagt hat, es hat überhaupt nie Gaskammern in Mauthausen gegeben. Erinnern Sie sich an den Fall?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erinnern Sie sich nicht. Glauben Sie nicht, dass so etwas veraktet gehört, wenn der Kabinettschef des Innenministeriums dem Kabinettschef im Justizministerium zu einem Fall, zu einer Fallentscheidung in einem Weisenrat betreffend Holocaustleugnung gratuliert?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Keine Ahnung.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ich weiß jetzt nicht einmal, um was es da überhaupt geht, weil Plöchl und Pleischl nie gemeinsam im Weisenrat gesessen sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das wissen Sie noch?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, das ist aus dem Grund, weil der Weisenrat so zusammengesetzt ist, dass da nur der Generalprokurator drin sitzt (Heiterkeit der Auskunftsperson), und das andere sind externe Mitglieder. Das kann faktisch nicht sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Herrn Kloibmüller dann darauf aufmerksam gemacht, dass das ein Blödsinn ist, was er da schreibt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Keine Ahnung. Sind Sie sich überhaupt sicher, dass er das mir geschrieben hat?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn die von Ihnen vorher erwähnte Ihre Telefonnummer ist, ja. Deswegen habe ich Sie gefragt, ob das Ihre Telefonnummer ist.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Na ja, diese 0664 ist nicht meine Nummer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist seine, aber es ist ja „From“, und Sie haben oben die Gruppierung.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Aber da steht ja nicht, an wen das geschickt worden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben Sie ganz oben.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: 9 Sekunden.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Da steht „Franz Wolf-Maier“!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie über Signal oder andere Messengerdienste Aktenteile oder Verschlussakten verschickt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Verschlussakten?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Akten, Aktenteile oder Verschlussakte verschickt?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Das ist eine unbestimmte Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erste Frage: Akten. Haben Sie Akten über Messengerdienste verschickt, oder Aktenteile? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, gibt es dazu eine Unterlage? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Vorsitzender-Vertreter, Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Herr Abgeordneter, nachdem Sie nur mehr 1 Sekunde haben: Der Herr Verfahrensrichter vertritt die Ansicht, es wäre zu unbestimmt. Wenn Sie es noch weiter eingrenzen könnten, in dieser letzten Frage, die Sie noch haben, dann wäre es einfacher. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von oder mit Niedrist  also von Niedrist erhalten oder an Niedrist geschickt –, dann ist es schon klar, oder? Akten, Aktenbestandteile über Messengerdienste mit Niedrist ausgetauscht? (Vorsitzender-Vertreter und Verfahrensrichter beraten sich.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also das wäre zulässig.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich die Frage wiederholen, Herr Abgeordneter, damit es nicht auf Ihre Redezeit geht?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann es auch selber außerhalb der Fragezeit wiederholen: Haben Sie über Messengerdienste Akten oder Aktenbestandteile mit Herrn Niedrist ausgetauscht, also verschickt oder empfangen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Nein, könnte ich mich nicht daran erinnern.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Gut. Herr Abgeordneter Ries verzichtet.

Die Grünen haben noch Fragen zu stellen? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wenn Sie zu Seite 37 dieses Dokuments gehen: Da wird von einem Herrn Pirker geredet, aber das sind nicht Sie, oder?

Vielleicht wollen Sie die SMS noch schnell lesen? Kennen Sie Frau Eva Gollubits? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja, da bin sicher ich gemeint.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da sind Sie gemeint. (Auskunftsperson Pirker: Mhm!) Woher kennen Sie Frau Gollubits?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Frau Gollubits kenne ich aus der Zeit der JVP. (Abg. Stögmüller: Der JVP!) – Mmh.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie waren Mitglied der JVP?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben da Herrn „Norbert Hauser, Sprecher der WKStA“ sozusagen ins „Kabi nachbesetzt“, in die Strafrechtsabteilung.

Dr. Alexander Pirker, MBA: Genau. Also ich „nachbesetzt“, ist gut gesagt. Der wird irgendwo vorgeschlagen worden sein. Ich habe ihn vorher nicht gekannt und schlussendlich gibt es dann immer ein Gespräch mit dem Bundesminister, der da schlussendlich entscheidet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist klar. Frau Gollubits kennen Sie schon länger?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Die kenne ich schon länger, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Woher? – Ach so, JVP haben wir gesagt. Herr Hauser ist ein Kartellverbandskollege von Ihnen?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Wie es da steht, gehe ich davon aus, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie auch noch andere Positionen besetzt oder nachbesetzt; wo Sie Besetzungen auch mitentschieden haben?

Dr. Alexander Pirker, MBA: Im Kabinett selbst? (Abg. Stögmüller: Ja!) Das war - - Teilweise sozusagen war ich mit dabei – alles was Presse war, ist eigentlich über die Pressesprecherin gelaufen –, teilweise ist der Herr Minister selbst mit Namen gekommen, teilweise hat er einfach vom Vorgänger übernommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, vielen Dank.

*****

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Damit liegen keine weiteren Fragen mehr vor.

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, Herr Vorsitzender, nein.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.

Da nunmehr keine weiteren Fragen vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.

Ich bedanke mich, Herr Dr. Alexander Pirker, MBA, für Ihr Erscheinen.



[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit W.2 anonymisiert.

[2] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. anonymisiert.

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „ […] nichts UN-Gewöhnliches“ statt „[…] nichts Gewöhnliches“