510/KOMM XXVII. GP
Am 2.8.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Staatsanwalt Dr. Bernd Schneider, LL.M. in der 13. Sitzung vom 21. April 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Staatsanwalt Dr. Bernd Schneider, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 06 22
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführerin Vorsitzender
Untersuchungsausschuss
betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
13. Sitzung/medienöffentlich
Donnerstag, 21. April 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 13. Sitzung
09.07 Uhr – 18.18 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Staatsanwalt Dr. Bernd Schneider, LL.M.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf Herrn Staatsanwalt Dr. Schneider und Herrn Mag. Stürzer als Vertrauensperson begrüßen und als Erstes sagen, dass ich davon ausgehe, dass die Personaldaten richtig erfasst wurden. (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) Ich darf daher zu Ihrer Belehrung kommen.
Herr Dr. Schneider, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zum Thema Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese weise ich Sie hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann – wie Sie wahrscheinlich wissen – gemäß § 288 Abs. 3 StGB als falsche Beweisaussage mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Diese gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Aufzeichnungen, Kopien oder Notizen anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und jederzeit den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen.
Eine ähnliche Belehrung geht jetzt an die Vertrauensperson. Herr Mag. Stürzer, auch Sie belehre ich über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mitttäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson auch ohne zeitliche Beschränkung jederzeit beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar gehindert werden.
Sie selbst sind aber nicht berechtigt, das Wort an den Untersuchungsausschuss zu richten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder auch an die Verfahrensanwältin zu wenden. – Vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
Herr Dr. Schneider, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson verneint dies.)
Da keine einleitende Stellungnahme erfolgt, ersuche ich die Frau Verfahrensrichterin um Durchführung der Erstbefragung. – Bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Staatsanwalt Dr. Schneider, könnten Sie uns bitte kurz – wir haben einen Untersuchungszeitraum ab Dezember 2017 – Ihre dienstliche Verwendung in dieser Zeit darlegen, von wann bis wann Sie bei welcher Dienststelle beschäftigt waren?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich war in dieser Zeit, die den Untersuchungsgegenstand betrifft, als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien beschäftigt, insbesondere auch seit Dezember 2017. Ich war dort in einer Abteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig und bin dann bis 30.11.2021 bei der StA Wien gewesen und ab 1.12.2022 als Staatsanwalt nunmehr bei der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten ernannt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Seit 1.12.2021? Habe ich das richtig verstanden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Genau.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn Sie aus Ihrer eigenen Vorstellung - - Mit welchen Akten, die – Ihrer Meinung nach – für den Untersuchungsgegenstand relevant sind, waren Sie befasst?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In erster Linie mit dem Ibizaverfahren. Wegen dieses Verfahrens war ich auch schon im Ibiza-Korruptions-Untersuchungsausschuss, also im Ibiza-Untersuchungsausschuss vor ziemlich genau einem Jahr. Wie ich den Medien entnehmen konnte, ist auch ein Akt interessant, den ich geführt habe. Das ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen BVT-Beamten.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.
Was in diesem Untersuchungsausschuss in Bezug auf Sie – doch auch namentlich auf Sie – schon aufgekommen ist, war die Frage/Tatsache, dass Sie allenfalls mit diesen sogenannten BMI-Chats, Kloibmüller-Chats befasst waren. Können Sie uns dazu Näheres sagen? Wann und wie sind Sie dienstlich in Kontakt mit diesen Chats geraten?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also den Inhalt - - dass es sich hier um BMI-Chats gehandelt hat, das war mir zu keiner Zeit bewusst. Ich habe den - - der Stick wurde in Folge einer von mir angeordneten Hausdurchsuchung aufgefunden. Es stellte sich relativ schnell heraus, dass darauf Daten befindlich sein könnten, die aus dem Handy von Mag. Kloibmüller stammen – ein Handy, das er offenbar im Juli 2017 durch Wassereintritt beschädigt hat. Und die Daten auf diesem Stick – so war die Vermutung – sind Daten von seinem Handy, das damals ins Wasser gefallen ist. Ob sie vollständig waren oder nicht, das war zu dem Zeitpunkt nicht bewusst. Da ich keinen Zugriff mehr auf die Akten habe, kann ich nur noch ungefähr angeben, wann ich glaube, dass ich diesen Stick das erste Mal in Händen gehalten habe, und das müsste gewesen sein – ich nehme so an – Februar, März 2021.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, dass das im Zuge dieses – wie Sie es genannt haben – BVT-Aktes gewesen ist?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist im Zuge des BVT-Aktes, ja.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Und was ist mit diesem Stick – was immer Sie zu dem Zeitpunkt gewusst haben, was darauf oder nicht darauf ist – bis zu Ihrem Ausscheiden aus der Staatsanwaltschaft Wien passiert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe den Stick umgehend von den die Durchsuchung durchführenden Polizeibeamten angefordert, habe ihn dann umgehend erhalten und habe ihn auch unverzüglich einem IT-Experten gegeben, einem vom Justizministerium diesem Akt schon beigegebenen IT-Experten. Das heißt, in diesem Akt habe ich schon früher einen IT-Experten betraut gehabt, da habe ich auch die entsprechenden Kontaktdaten gehabt und habe ihm diesen Stick zur Untersuchung und Auswertung gegeben, welche Daten sich darauf befinden – im Hinblick darauf, dass Mag. Kloibmüller in meinem Verfahren, in diesem Fall als Opfer anzusehen gewesen ist.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt - - Oder wissen Sie, wann Sie von diesem IT-Experten das zurü- - oder wann Sie dann wirklich vom Inhalt dieser Nachrichten, dass Sie die lesen konnten und auch auf allfällige strafrechtliche Relevanz überprüfen konnten, wann das gewesen ist?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Der Auftrag war, weil hier der Verdacht bestand, dass das Vergehen nach 310 StGB, also Verletzung des Amtsgeheimnisses, verwirklicht war, und dieses zum Nachteil von Mag. Kloibmüller - - Für diesen Fall ist es relevant, dass man sich anschaut, welche Daten sich auf dem Stick befinden, nämlich insbesondere, ob private oder dienstliche Daten darauf sind, die dementsprechend dann dem Straftatbestand des 310 StGB unterliegen. Sohin lautete mein Auftrag zu diesem Zeitpunkt, als ich dem IT-Experten den Stick übergeben habe, er möge mir das aufarbeiten, die darauf befindlichen Daten, im Hinblick darauf, ob sich private und/oder dienstliche Daten darauf befinden, um mir dann in weiterer Folge eine Beweisführung zu ermöglichen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wissen Sie noch, wie lange diese Auswertung ungefähr gedauert hat und wann Sie – zeitlich zu Ihrem Abgang von der StA Wien – das bekommen haben?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die Auswertung hat länger gedauert, als ich bei der StA Wien war. Die ist erst später vollständig abgeschlossen worden. Zwischendurch ist er einmal bei mir vorbeigekommen, da haben wir eine persönliche Besprechung gehabt. Da hat er gesagt, er hat die Daten auf dem Stick jetzt so aufbereitet, dass man sie sich ansehen kann, hat mir das auf dem Computer kurz gezeigt. Das war ein wildes Sammelsurium von Unterstrukturen und Verzeichnissen. Und ich habe ihm den Stick dann wieder mitgegeben und habe gesagt: Mein Auftrag lautet, ich muss rausfinden, ob hier private oder dienstliche Daten drauf sind. Er soll mir einen schriftlichen Bericht machen und ein, zwei jeweils exemplarische, aber die Persönlichkeitsrechte so wenig wie möglich verletzende Beispiele nennen. – Weil es nicht mein Ziel war, den kompletten Stick, der ja zu diesem Zeitpunkt noch als ein Stick angesehen - - anzusehen war bei mir, der ein Opfer betraf, nämlich Mag. Kloibmüller - - ich die ganzen Daten nicht beim Ermittlungsakt hatte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte die weitere Befragung zu diesem Themenkomplex dann den Abgeordneten überlassen und nur noch eine allgemeine Frage stellen: Wie war Ihr dienstliches Verhältnis zum Herrn Sektionschef und Generalsekretär Pilnacek und zum Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also zunächst einmal: Es war ein rein dienstliches Verhältnis. Herrn Pilnacek habe ich – im Zeitraum ab Befassung des Ibizavideos – genau einmal getroffen. Das muss im Mai gewesen sein. Den Leitenden Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs habe ich in diesem Zeitraum zweimal persönlich getroffen: einmal zusammen mit dem Herrn Sektionschef – ehemaligen – und einmal im Rahmen einer anderen Besprechung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie persönliche Wahrnehmungen zu dem ja allseits bekannten Konflikt zwischen OStA und WKStA?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wenn man die Medien einigermaßen verfolgt, ist man nicht umhin gekommen, da wahrzunehmen, dass es hier Konflikte gegeben hat. Teil dieser zweiten Besprechung, die ich soeben erwähnt habe, bei der Mag. Fuchs anwesend war, aber auch Vertreter der WKStA, des Bundeskriminalamts und meine Leitende Staatsanwältin Dr. Nittel, Gegenstand dieser Besprechung, das habe ich während dieser Besprechung so mitbekommen, waren offenbar Befindlichkeiten zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft. Letzten Endes habe ich dazu aber keine Wahrnehmungen, insofern als es mich für meine Ermittlungen eigentlich nicht interessiert hat, inwiefern die Oberstaatsanwaltschaft und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hier einen Konflikt miteinander haben und worauf dieser inhaltlich basiert.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wann war diese Besprechung, von der Sie gerade gesprochen haben?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das war kurz nach Bekanntwerden, dass ein Ermittler in der Soko Tape dem Herrn Strache eine SMS geschrieben hat, in der er eben den Rücktritt vom Rücktritt wünschte. Das muss dann im Zeitraum Herbst 2019 gewesen sein – September, Oktober – nehme ich an, aber bitte mich darauf nicht festzulegen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut.
Meine abschließende Frage, auch wenn es nicht Ihr persönliches Interesse ist: Die Ursache dieses Konflikts wissen Sie nicht, oder haben Sie - -
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, die Ursache kenne ich nicht.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wissen Sie nicht. Vielen Dank. – Ich bin damit am Ende.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke, Frau Verfahrensrichterin.
Wir kommen nun zur Befragung durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt und im Sinne der Redeordnung erteile ich nun der Abgeordneten Scharzenberger das Wort. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Dr. Schneider! Im Hessenthaler-Prozess wurden Richter und Schöffensenat scharf kritisiert. Der „Falter“ berichtet von einem voreingenommenen Richter, bezahlten Zeugen, befangenen Polizisten. Ein ehemaliger Abgeordneter dieses Hauses verunglimpfte das Gericht öffentlich als Verbrecher. Haben Sie in diesem Verfahren und dem Prozess auch persönliche Angriffe oder Kritik gegen Ihre Person wahrgenommen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zunächst einmal die Frage, die Sie vorhin aufgeworfen haben, dass es da öffentliche Kritik an der Verfahrensführung gegeben hat: Das habe ich auch so mitbekommen, auch meine Person ist da – soweit ich das den Medien entnehmen konnte – immer wieder im Fokus gestanden.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich darf Ihnen dazu ausgewählte Tweets von Herrn Peter Pilz vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin hätte dazu eine Bemerkung zu machen. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte gleich zu diesem Hessenthaler-Verfahren eine grundsätzliche Meinung von mir sagen: Das ist ein Gerichtsverfahren, das jetzt nicht rechtskräftig ist. Also alles, was Inhalt dieses Verfahrens ist, und diese Vorwürfe, die da gewesen sind, bitte ich Sie, dem Rechtsmittelgericht zu überlassen. Das ist jetzt nicht mehr Sache des Untersuchungsausschusses, das festzustellen.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut. Ich frage nicht zu dem Inhalt, sondern dazu: Hat Sie Peter Pilz durch diese öffentliche Kampagne unter Druck gesetzt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: An sich bin ich den Umgang mit solchen Drucksituationen gewöhnt, und man ist es auch als Staatsanwalt – vor allem im Ibizaverfahren war es so – durchaus gewohnt, dass man hier Bereiche ermittelt, die die Interessen unterschiedlichster Personen betreffen, und sich jemand durch die Ermittlungen vielleicht auf den Fuß oder auf den Schlips getreten fühlt. Das ist ganz üblich, in diesem Verfahren war das nur öfter der Fall, aber damit kann man umgehen und damit habe ich mich nicht unter Druck gesetzt gefühlt.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Dr. Schneider, sind in Ihren Ermittlungsverfahren die Ressourcen ausreichend?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Derzeit bin ich ja bei der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten. Bezieht sich die Frage auf die Ressourcen im Ibiza- und BVT-Verfahren?
In diesen Verfahren war es so, dass die Ressourcen ausreichend waren. Das BVT-Verfahren hat ja schon zu einem viel früheren Zeitpunkt begonnen, das hat ja schon im November 2017 begonnen, und zwischendurch, während des Ibizaverfahrens, war hier das BAK mit der Auswertung von Daten beschäftigt, das heißt, meine Ressourcen waren da durchaus ausreichend. Wie das dann allerdings im Jänner des Jahres 2021 mit der Festnahme von Personen, auch im Umfeld des ehemaligen BVT-Beamten und weiteren BVT-Beamten und der Auswertung der anschließend dort sichergestellten Mobiltelefone, zu umfassenderen Ermittlungen und Berichterstattungen gekommen ist, wurde dann auch noch eine Kollegin mit der Bearbeitung eines Teilkomplexes dieses Verfahrens betraut.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Am 16. März hat die Leiterin der WKStA der Soko Tape sämtliche Ermittlungsaufträge entzogen. Hatte dieser Entzug Auswirkungen auf die Ermittlungen der StA Wien?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich nicht sagen, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Wien war.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.
Herr Schneider, Sie haben im letzten Untersuchungsausschuss – vor gut einem Jahr – auf mehrere Nachfragen immer wieder bekräftigt, dass es keine politische Einflussnahme auf Ihre Ermittlungsverfahren gab, dass es keine Unsachlichkeiten in der Arbeit der Soko gab, dass es keine Störfeuer oder sonstige schikanöse Behandlung gab und dass es keine parteipolitischen Netzwerke in der Justiz gibt. Es ist in der Zwischenzeit einiges passiert, unter anderem wurden weitere Chats publik und schwere Vorwürfe gegen hohe Justizbeamte erhoben. Haben Sie durch die jüngsten Ereignisse einen anderen Rückblick auf Ihre Ermittlungen und Ihr Verhältnis zu übergeordneten Dienststellen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann da nur für meinen Bereich sprechen und meine Tätigkeit als Staatsanwalt, zunächst der Staatsanwaltschaft Wien und der Staatsanwaltschaft Sankt Pölten, und diesbezüglich habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Hat sich hinsichtlich der politischen Einflussnahme, die Sie bislang deutlich verneint haben, in Ihrer Wahrnehmung etwas geändert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Unter anderem wird von Abgeordneten dieses Hauses seit geraumer Zeit ein System Pilnacek in den Raum gestellt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen, was das sein soll – System Pilnacek?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, das kenne ich auch nur aus den Medien, diesen Ausdruck.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut, dann darf ich ein Dokument vorlegen, das ist die Nummer 166438, Seite 101 bitte.
Peter Pilz führt auf der Seite 101 Folgendes aus: „Soweit ich das Akten und Unterlagen entnehmen kann, besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen [...] Pilnacek, dem leitenden Oberstaatsanwalt [...] Fuchs, Staatsanwalt Schneider [...] und Andreas Holzer“. Daran anschließend dann der bemerkenswerte Satz: „Vieles deutet darauf hin, dass sich diese Personen in Bezug auf Verfahren eng absprechen.“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Sie haben im Ibiza-Ausschuss Ihren Kontakt zu Pilnacek, Fuchs und Holzer dargelegt. Können Sie Ihre Rolle in dem von Pilz angeführten System Pilnacek klarstellen? Welchen persönlichen Kontakt pflegen Sie denn zu Christian Pilnacek?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe die Seite gerade erst gefunden. Ich lese mir das durch. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Dieses besondere Vertrauensverhältnis kann ich nicht bestätigen.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): In welchem Rahmen haben Sie Kontakt zu Fuchs und Holzer?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits vorhin ausgeführt: Mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs habe ich kurz nach Betrauung mit den Ermittlungen zu den Hintermännern des Ibizavideos – wie es in den Medien so genannt wird – Kontakt gehabt und einmal anlässlich einer gemeinsamen Besprechung mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bundeskriminalamt, wo auch meine Leiterin Dr. Nittel dabei war. Der nächste Kontakt mit Mag. Fuchs war am 1. Dezember 2021, wo er mich zum Staatsanwalt für die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten ernannt hat. Das heißt, soweit es mir erinnerlich ist, hat es in diesem Zeitraum drei Kontakte zu Mag. Fuchs direkt gegeben.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Jetzt sagt Peter Pilz, ich wiederhole: „Vieles deutet darauf hin, dass sich diese Personen in Bezug auf Verfahren eng absprechen.“ Die nächste Frage von Kollegen Stögmüller ist eine konkrete Nachfrage, ob es in dem Verfahren – gemeint ist vermutlich das Ott-Verfahren – einen Austausch zwischen Staatsanwalt Schneider, Fuchs und Pilnacek gab. Die Antwort von Pilz ist: „In dem Verfahren gibt es keine mir bekannten Hinweise.“
Auf der einen Seite deutet vieles darauf hin und auf die konkrete Nachfrage gibt es keine Hinweise – das ist ein Widerspruch. Können Sie diesen Widerspruch aufklären?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich ersuche die Verfahrensrichterin zur Prüfung der Frage, ob es hier zulässig ist, zu einem allfälligen Widerspruch Stellung zu nehmen.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Seite 102. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte dem Herrn Staatsanwalt insofern recht geben, als der Herr Staatsanwalt seine persönlichen Wahrnehmungen sagen, aber nicht einen Widerspruch zwischen zwei anderen Personen aufklären kann.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Dr. Schneider, wer hat Sie mit den Ermittlungen beauftragt, Herr Pilnacek direkt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In welchem Verfahren meinen Sie jetzt?
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Im Ott-Verfahren.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das Ott-Verfahren begann im November 2017, und ich wurde von meiner Gruppenleiterin Dr. Kerbl-Cortella mit den Ermittlungen beauftragt.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich darf wieder Chats vorlegen, und zwar das Dokument 26302. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Sie werden da an vier Stellen erwähnt. Die erste Erwähnung ist auf Seite 10: Am 21.6.2019 kommentiert Fuchs, dass er Ihnen einen Artikel zu geheimnisvollen Nebenschauplätzen des Ibizagates weiterleitet.
Die zweite Erwähnung befindet sich auf Seite 15: Da geht es um eine Vorausinformation der WKStA zum Schredderverfahren. Fuchs sieht in der Causa einen Leistungsbetrug wegen der nicht bezahlten Rechnung. Er schreibt an Pilnacek am 19.7.2019: „...mein Zugang wäre auf eine Abtretung and je zuständige StA Wien und dort sachgerechte Aufarbeitung durch den im Komplex ohnedies bereits tätigen Kollegen Schneider fokussiert...“
Jetzt ganz grundsätzlich: Zählt Betrug zu Ihrem Zuständigkeitsbereich beziehungsweise Fachgebiet in der StA Wien?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Im Zuge meiner Ermittlungen im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde ich mit einer Vielzahl von strafbaren Handlungen betraut, unter anderem auch Betrugsverfahren. Das heißt, an sich hatte ich in der Vergangenheit auch bereits mit Betrugsverfahren zu tun.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Sie haben ja im letzten Ausschuss gesagt, dass Sie nie mit dem Schredderverfahren befasst waren. Ist das richtig?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist richtig, ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich habe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Krainer. – Bitte schön.
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe nur eine Frage: Ich sitze ein bisschen weit weg davon, aber wird hier tatsächlich gerade ein Dokument mit dem Faksimileschutz vom Büro des Nationalratspräsidenten eingeblendet? Sie haben es ja vor sich. (Abg. Scharzenberger: Ja, natürlich!)
Woher hat die ÖVP Dokumente mit dem Wasserzeichen des Nationalratspräsidenten? Das ist ja nicht üblich, dass Fraktionen vom Nationalratspräsidentenbüro Dokumente bekommen. Also ich kenne das nicht. (Ruf bei der ÖVP: Sind ja keine Akten! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist ja eher unüblich. Könnte man das bitte klären, wie die ÖVP in den Besitz dieser Dokumente kommt?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es wird soeben geklärt. Die Parlamentsdirektion klärt das gerade ab. (In Richtung Mitarbeiter der Parlamentsdirektion:) Mit den Kollegen vielleicht kurz Rücksprache zu halten!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Weil ich hätte dann auch gerne bitte so einen Stick mit den Dokumenten von - - mit dem Wasserzeichen vom Nationalratsbüro hätte ich dann auch gerne, bitte.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn mich Herr Abgeordneter Krainer auch zu Wort kommen lässt, dann darf ich das insofern aufklären, als die Dokumentennummer der Parlamentsdirektion beziehungsweise dem Mitarbeiter der Frau Verfahrensrichterin bekannt gegebenen wurde und der das mit seinem Zugang downgeloadet und dann zur Verfügung gestellt hat – daher das Faksimile Untersuchungsausschuss. Also dieser Download kommt nicht vonseiten der ÖVP, sondern kommt von einem Mitarbeiter der Frau Verfahrensrichterin.
Ich höre soeben, dass der Grund der ist, dass bei der ÖVP keine Sticks ausgetauscht werden, wie das in anderen Fraktionen offensichtlich gepflogen wird, sondern vonseiten der ÖVP die Dokumentennummer bekannt gegeben wird und über den Zugang des Mitarbeiters der Frau Verfahrensrichterin dann diese Dokumentennummer aus dem jeweiligen Akt gezogen wird. Das ist der Hintergrund, und ich denke, dass damit diese Faksimile entsprechend aufgeklärt ist. (Abg. Tomaselli: Das war aber gestern nicht so! – Abg. Stögmüller: Das ist neu! – Abg. Tomaselli: Ja, finde ich auch!) Das System im ÖVP-Klub lässt keine Sticks zu, deswegen werden von dort aus Nummern übermittelt und diese Dokumente dann entsprechend downgeloadet.
Vielleicht noch zur Bemerkung von Frau Abgeordneter Tomaselli: Wenn das gestern nicht der Fall war, dann waren das gestern keine Dokumente, die von der ÖVP angefordert wurden. Bei den Dokumenten, die von der ÖVP angefordert werden, ist das immer auf diese Art und Weise, weil da keine Sticks zulässig sind, höre ich. (Abg. Tomaselli: Nein, gestern war die ÖVP ...!)
*****
Ich hoffe, dass das nunmehr ausreichend geklärt ist, und ersuche nun Frau Abgeordnete Scharzenberger, mit der Befragung fortzufahren.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Die dritte Erwähnung Ihres Namens ist auf Seite 16. Pilnacek schickt am 21.7.2019 an Fuchs einen oe24.at-Artikel mit Spekulationen, ob das BVT hinter dem Ibizavideo steckt. Pilnacek rät, „wir sollten wissen, was Schneider davon hält und dann weiter überlegen“. Fuchs antwortet am nächsten Tag: „Anruf bei Bernd Schneider ergibt, dass der Bericht in oe24 durch überhaupt keine Anhaltspunkte in der Aktenlage gestützt wird.“ – Sind derartige Rückfragen der Oberbehörde in sogenannten clamorosen Fällen üblich?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also zunächst einmal, an diese - - an einen derartigen Anruf bei mir kann ich mich nicht erinnern. Es ist nicht üblich, dass ein Leitender Oberstaatsanwalt direkt den Staatsanwalt anruft. In der Regel wird das zwischen den Leitungspositionen kommuniziert. Das heißt, allenfalls hat er bei der Leitenden Staatsanwältin der StA Wien, bei Hofrätin Dr. Nittel, angerufen. Ich habe mit Herrn Mag. Fuchs am 22.7.2019, soweit ich mich erinnern kann, nicht telefoniert – über diesen Themenkomplex.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Die vierte und aufsehenerregendste Erwähnung befindet sich auf den Seiten 24 und 25. Pilnacek an Fuchs am 23.8.: „ich stelle mir Observation vor“. Und weiter auf Seite 25: „meine Idee ist, dass StA Wien - Schneider - mit SOKO das Leak ermittelt“.
Sie haben im letzten UsA ausgeführt, dass die Behördenleiterin Dr. Nittel ein Verfahren zu verschiedensten Leaks hat anlegen lassen, Sie selbst jedoch als potenzielle Quelle in diese Ermittlungen nicht eingebunden wurden. Sie haben festgehalten, dass Sie nicht in eigener Sache ermitteln. Wollen Sie dazu noch etwas hinzufügen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Dann lege ich noch ein Dokument vor, nämlich 1875, Seite 1 bis 5 bitte – ist eine Zeugeneinvernahme von Peter Pilz.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind dann noch 36 Sekunden Fragezeit übrig. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Auf Seite 4 bezeichnet sich Herr Peter Pilz als Informanten für den Staatsanwalt Radasztics. – Ein Politiker als persönlicher Informant eines ermittelnden Staatsanwaltes, der regelmäßig zu vertraulichen Gesprächen vorstellig wird? Kennen Sie so eine vergleichbare Praxis?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich ersuche die Verfahrensrichterin um Prüfung dieser Frage, bezüglich meiner Einschätzung diesbezüglich.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, ich war gerade beim Suchen des Textes, den Sie da jetzt vorgelesen haben. Ist das auf Seite 4?
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ja, Seite 4.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Können wir bitte vielleicht noch einmal die konkrete Textstelle auf Seite 4 erfahren? Bitte noch die konkrete Textstelle, dass die Frau Verfahrensrichterin das auch lesen kann, das war bisher zeitlich nicht möglich.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Er sagt: „Ich würde mich als Informanten für Mag. Radasztics bezeichnen. Wenn ich ihn kontaktiert habe,“ – und so weiter und so fort; vierter Absatz.
Ich frage, ob er Wahrnehmungen zu einer solchen Praxis hat.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Einer allgemeinen Praxis oder in Bezug auf - -
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Entschuldigung. Dass ein Politiker ein persönlicher Informant eines ermittelnden Staatsanwaltes ist.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut. – Danke, ich gebe weiter.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Dr. Schneider, danke, dass Sie noch einmal zur Verfügung stehen.
Ich komme jetzt noch einmal zurück: Die Frau Verfahrensrichterin hat Sie ja schon befragt, wie die Zeitdauer war, die Sie bei der StA Wien waren. Sie haben gesagt, Sie waren jedenfalls ab Herbst 2017 dort und, wenn ich es richtig verstanden habe, bis 30. November 2021. Dieser Wechsel zur Staatsanwaltschaft Sankt Pölten – erfolgte das auf Ihren Wunsch hin?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gab es dafür Gründe? Ist das gut für die Karriere?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es sind private Gründe.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gut.
Zurückkommend zu Ihrer Arbeit bei der StA Wien: Sie haben vorhin auf die Befragung der Kollegin geantwortet, dass dieses Telefonat, das der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs dem Pilnacek berichtet hat, gar nicht stattgefunden hätte, sondern dass der normale Weg wäre, dass das über die OStA mit der Leitung der Staatsanwaltschaft Wien, Hofrat Dr. Nittel, und dann via Gruppenleiterin zu Ihnen gekommen wäre. Ist das der normale Vorgang, wie so eine Aufforderung an Sie ergehen müsste?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich in dem Zusammenhang nur für meine eigene Person und meine eigenen Wahrnehmungen so berichten: dass es bislang immer so der Fall war.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass es üblich sei, dass der Leitende Oberstaatsanwalt, der in der Weisungspyramide sozusagen drei Stufen drübersteht, direkt mit den zuständigen Polizeibehörden den Kontakt pflegt und Sie, wenn Sie zuständiger fallführender Staatsanwalt sind, im Nachhinein erst via Innenministeriumsbehörden Kenntnis erlangen? Ist das ein normaler Vorgang?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das klingt für mich wie eine Frage nach meiner Einschätzung. Ich kann nur über Wahrnehmungen berichten, und meiner Wahrnehmung nach hat es das in meinen Fällen bei mir nicht gegeben.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gut.
Damit wären wir eigentlich – und ich möchte noch einmal zum Dokument 26302, das schon vorgelegt wurde – wiederum zurück im August 2019. Ich warte nur, bis Sie es am Schirm haben. Dort gibt es die Pilnacek-und-Fuchs-Kommunikation, 12. August 2019. Das ist – Sekunde bitte, die haben viel miteinander kommuniziert, das dauert – Seite 18. Auf Seite 18 geht es um die Kommunikation am 12. - - Entschuldigung: Seite 20.
Am 12. August 2019 um 19 Uhr berichtet der Leitende Oberstaatsanwalt: „Lieber Christian“ – der Sektionschef – „kurzer Einsatzbericht Leiter SOKO:“. – Können Sie sich den folgenden Chatverkehr kurz anschauen, Herr Dr. Schneider? Ich hätte dann eine Frage dazu. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Sind Sie ready, Herr Dr. Schneider?
Meine Frage dazu ist ganz konkret: Ist es Ihrer Wahrnehmung nach der Normalzustand, dass der Bericht des Soko-Leiters an die OStA erfolgt? Und meine Frage ist: Ging der Bericht zuerst an Sie und von Ihnen an den Leitenden Oberstaatsanwalt, oder gab es hier eine direkte Berichterstattung?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich ersuche die Verfahrensrichterin, bitte zu prüfen, ob Fragen zulässig sind, inwiefern etwas der richtige Weg ist, weil das immer auf eine Einschätzungsfrage hinausläuft und ich nur über Wahrnehmungen berichten kann, die ich in meinen Ermittlungsverfahren gemacht habe.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Außerhalb der Redezeit wiederhole ich meine Frage: Lief diese Abfrage über Sie als zuständigen Staatsanwalt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich lese diesen Chat heute zum ersten Mal, also nein.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Okay. Sie haben keine Erinnerung, dass über Sie dieser Einsatzbericht abgefordert wurde?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Welcher Einsatzbericht soll das gewesen sein?
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Einsatzbericht Leiter Soko. Wir sind jetzt auf der Seite 20; am 12. August ist der Chat zwischen Fuchs und Pilnacek.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin - -
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich tue mir bei diesem Chatauszug schwer, zu beurteilen, anlässlich welcher Maßnahme dieser Chat am 12.8.2019 gewesen sein soll, und dadurch, dass ich nicht mehr über die Unterlagen verfüge, weil ich jetzt nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Wien bin, wäre es hilfreich, zur Beantwortung dieser Frage zu wissen - - Es kann sein – das weiß ich aber nicht genau –, dass das die Hausdurchsuchung - - dass das eine Hausdurchsuchung betraf, bei Dr. Mirfakhrai. Wenn das so gewesen ist, kann ich darauf konkret antworten, aber ohne das zu wissen, ist es schwierig.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gut.
Dann gehen wir bitte auf Seite 23 im selben Dokument, dort geht es um den 17. August, also ein paar Tage später, und das ist Ihr Verfahren, denn es betrifft nämlich Mirfakhrai. Da geht es um die Hausdurchsuchung, und die Aufforderung von Pilnacek war – wenn Sie schauen, 17.30 Uhr –: „Du solltest mit StA Wien und Holzer besprechen;“. – Fand diese Besprechung statt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Eine derartige Besprechung habe ich nicht in Erinnerung, nein.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): 17.34 Uhr, 4 Minuten später, schreibt der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs: „Nach meinem Wissen gibt’s dazu bisher 2 EEAs“ – also ich nehme an, Ermittlungsaufträge – „der WKStA“. – Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie nur zweimal im Untersuchungszeitraum den Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs getroffen haben und einmal den damaligen Sektionschef Pilnacek. Wurden Sie vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs in diesem Zeitraum angerufen – öfters, einzeln, nie?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits vorhin gesagt: Einzelne Telefonate sind mir nicht erinnerlich. Das kann ich mir nicht vorstellen, dass mich Herr Mag. Fuchs in dieser Zeit angerufen hat, um mit mir Ermittlungsschritte oder sonst irgendwas zu besprechen.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Im selben Dokument 26302 auf der nächsten Seite, also 24, schreibt Fuchs am 20. August 2019: „Guten morgen Hans! Gerade mit Umsetzung HD“ – Hausdurchsuchung – „Dr. Mirfakhrai gestartet. LG Andi“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Können Sie sich eine solche Mitteilung vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs an den damaligen Sektionschef Pilnacek erklären? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann es mir nicht erklären und habe auch keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Waren Sie bei der Hausdurchsuchung anwesend?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Bei der Hausdurchsuchung bei Dr. Ramin Mirfakhrai war ich anwesend persönlich.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Sie da Meldung an die Oberstaatsanwaltschaft gemacht? Ich meine, es ist ein durchaus heikler Fall, bei einer Anwaltskanzlei eine Hausdurchsuchung zu machen – könnte sein.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, im Vorfeld hat es da jedenfalls einen entsprechenden Informationsbericht gegeben, dass diese Hausdurchsuchung avisiert ist. Das heißt, das hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien vorher schon gewusst, dass die demnächst umgesetzt wird.
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich während der Hausdurchsuchung Kontakt zur Oberstaatsanwaltschaft aufgenommen hätte, bezüglich des Umstands, dass gerade eine Hausdurchsuchung stattfindet.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Welche Polizeieinheit war bei dieser Hausdurchsuchung die Behörde, war das die Soko Tape?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Bei mir waren Beamte der Soko Tape dabei, ja.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): War der Leiter der Soko Tape bei der Hausdurchsuchung dabei?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Der damalige Leiter Andreas Holzer oder der nunmehrige?
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Der damalige.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Andreas Holzer war nicht anwesend.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): War der jetzige Leiter anwesend?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mag. Csefan meinen Sie? (Abg. Matznetter: Ja!) – Der war anwesend, ja.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, er könnte während der Hausdurchsuchung telefoniert haben? Immerhin geht es um das Amtsgeheimnis, deswegen interessiert es mich.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu, mit wem welche Telefonate während einer Hausdurchsuchung geführt worden sind.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): In diesem Chat vom 20. August, den ich Ihnen vorhin vorgehalten habe, steht „LG Andi“, das heißt, es ist offensichtlich eine Art Weiterleitung, die Fuchs an Pilnacek macht. Könnte es sich um Andreas Holzer handeln? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gut, vielleicht spulen wir ein bisschen zurück, zum Beginn der Soko Tape. Ich möchte das Dokument 7560 vorlegen. In diesem Erlass, der zitiert wird, steht auf Seite 2 – lesen Sie es sich durch, das ist vom Kopf her gesehen der dritte Absatz! – zum 24.5.2019, „dass vorerst Ermittlungen nach § 120 StGB und § 256 StGB zu führen sind.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M. (in die Unterlagen blickend): Also dass hier der § 256 Strafgesetzbuch genannt wird, der ja den geheimen Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik Österreichs zum Inhalt hat, ist mir neu.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Neu?! Die Besprechung fand ja mit Ihnen statt. Fand diese Besprechung am 24. Mai 2019 statt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann mich an das konkrete Datum nicht erinnern, aber das war die besagte Besprechung, die ich vorhin bereits erwähnt habe, wo Mag. Fuchs und auch der damalige Generalsekretär Christian Pilnacek ebenso wie weitere Vertreter vom Justizministerium und meine Leitende Staatsanwältin anwesend waren. Sollte es sich um diese Besprechung gehandelt haben, so ist mir nichtsdestotrotz die Erwähnung des § 256 StGB fremd und wurden von mir diesbezüglich auch keine Ermittlungen geführt.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Okay.
Der andere mögliche Straftatbestand ist der § 120 StGB. Das ist, glaube ich, die unerlaubte Ton- und Bildaufnahme. Ist dies ein mögliches Delikt, bei dem es einen Anfangsverdacht geben kann, wenn das in Spanien stattgefunden hat?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das auf jeden Fall, weil ja 120 Absatz 1 StGB die Herstellung derartiger Tonaufnahmen verbietet und 120 Absatz 2 die Verbreitung, das heißt die Weitergabe und das Zugänglichmachen derartiger Tonaufnahmen unter Strafe stellt. Das heißt, hier war auch in Österreich durchaus ein Anknüpfungspunkt gegeben.
Zudem langte relativ zeitgleich bereits eine Sachverhaltsdarstellung ein – das habe ich auch bereits vor einem Jahr hier wiedergegeben, damals auf Ihre Frage hin –, von Mag. Pauer für Heinz-Christian Strache, und darin war jetzt nicht nur das Delikt des 120 StGB genannt, sondern auch bereits Urkundendelikte, soweit ich mich erinnern kann.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 25 Sekunden Redezeit sind noch übrig.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Dr. Schneider, die Besprechung fand am 24. Mai statt. Lag diese Sachverhaltsdarstellung im Auftrag von H.-C. Strache bereits vor, als diese Besprechung stattgefunden hat?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich Ihnen aus meiner Erinnerung jetzt nicht mehr sagen.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Die datiert nämlich vom 24. Mai, daher meine Zweifel.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich kann es Ihnen aus meiner Erinnerung nicht mehr sagen, ob sie bereits vorlag oder nicht.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung, wer diesen § 120 StGB bei dieser Besprechung daher ins Spiel gebracht hat, und den § 256, da das offensichtlich nicht Sie waren? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen mehr, wer das bei dieser Besprechung initiiert hat, die Nennung von einzelnen Paragrafen.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Machen wir dann in der nächsten Runde weiter! – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ries. – Bitte schön.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Guten Morgen, Herr Dr. Schneider (Auskunftsperson Schneider: Morgen!), wir wollen bei meiner Befragung mit dem Dokument 3952, Seite 77 beginnen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist ein Mail des Leitenden Oberstaatsanwalts Mag. Fuchs an Christian Pilnacek: „Lieber Christian, es gab gestern eine umfassende Besprechung zwischen dem BK.“ – Bundeskriminalamt – „und Bernd Schneider, wo auch zunächst mündliche Ermittlungsaufträge erteilt wurden. HG“ – Herzliche Grüße – „Hans“.
Jetzt ist es aber so, dass die Ermittlungen in diesem Fall ja dann eigentlich der WKStA zugefallen sind. Deswegen würde mich interessieren: Wer hat zu dieser Besprechung einberufen und wer war zur Teilnahme einbestellt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zunächst einmal: An konkrete Daten von Besprechungen – auch wenn sie sehr interessant sind – kann ich mich nicht mehr erinnern.
Zu diesem Zeitpunkt war ich jedoch bereits mit den Ermittlungen in dieser Sache betraut. Ermittlungen in dieser Sache: Damit meine ich die Ermittlungen zu den Hintermännern des Ibizavideos betreffend die Herstellung, Anbahnung und Verbreitung des Ibizavideos. Diese Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Wien durch, in meiner Person. Hier hat es mit Sicherheit nicht nur eine, sondern mehrere Besprechungen mit den ermittelnden Beamten bezüglich der weiteren Vorgehensweise gegeben.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Können Sie sich noch an konkrete Aufträge erinnern, die dann aufgrund dieser Besprechung zustande kamen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Im Detail kann ich das nicht mehr sagen. Es wurde aber sehr schnell klar, dass man hier auch die Opfer bezüglich dieser Straftat, nämlich Mag. Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache, einmal vernehmen wird, zeitnah.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): War die WKStA oder waren Mitglieder der WKStA bei dieser Besprechung ebenfalls eingeladen und anwesend?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meine Besprechungen mit den Ermittlern der Soko Tape habe ich nicht im Beisein von Staatsanwälten der WKStA durchgeführt, die waren da nicht anwesend.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Hatten Sie dann in weiterer Folge persönliche Wahrnehmungen zu den Ermittlungen der WKStA in dem Teil der Ibizaaffäre, der der WKStA zugewiesen war?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein. Im Wesentlichen hat die WKStA ihr Ermittlungsverfahren und ich hatte mein Ermittlungsverfahren. Wenn sich Berührungspunkte ergaben, dann hat man das meist telefonisch kurz abgeklärt, aber konkrete Wahrnehmungen, welche Ermittlungen die WKStA zu welchem Zeitpunkt gegen welche Personen und so weiter geführt hat, habe ich nicht.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Zu einem späteren Zeitpunkt wurden dann die Ermittlungen der WKStA entzogen und der StA Wien, also ihrer Dienststelle, zugewiesen. Welchen Teil der Ermittlungen umfasste das und wer war damit betraut?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich würde Sie ersuchen, können Sie mir dazu etwas vorlegen, zu diesem Punkt Entziehungen der Ermittlungen? Ich weiß weder den konkreten Zeitraum, den Sie da ansprechen, noch welche Ermittlungen gemeint sind, die der WKStA entzogen worden sein sollen und mir übertragen worden sein sollen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ihnen übertragen? – Ich habe gefragt: wem? Die damalige Staatsanwältin der WKStA – Jilek – hat hier im Ibiza-Ausschuss berichtet, dass ihr die Ermittlungen zu einem Zeitpunkt, als sie konkrete Aufträge vergeben hatte, entzogen wurden und der StA Wien zugewiesen wurden. Wer hat den Akt dann zur Weiterbearbeitung bekommen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Letzten Endes wurde ich mit den Ermittlungen zur Anbahnung, Herstellung und Verbreitung des Ibizavideos betraut. Ich habe keine Wahrnehmungen dazu, wie der Weg dahin gehend war, dass diese Ermittlungen bei mir gelandet sind, wenn sie der WKStA entzogen worden sein sollen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut.
Dann gehen wir weiter zu dem Stick. Am 18.2.2021 fand eine Hausdurchsuchung bei einem Ex-Polizeibeamten statt. Wissen Sie, nach welchen Gegenständen bei der HD konkret gesucht wurde?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Bei dieser Hausdurchsuchung - - die hatte zum Anlass, dass derjenige, dessen Haus durchsucht wurde, im Verdacht stand, mit Egisto Ott hier krumme Geschäfte zu machen. Also er stand im Verdacht, hier allenfalls Egisto Ott zum Missbrauch der Amtsgewalt bestimmt zu haben – soweit ich mich erinnern kann, im Zusammenhang mit der Durchführung von illegalen Abfragen. Somit war es naheliegend, dort eine Hausdurchsuchung durchzuführen und auch die elektronischen Datenträger und Schriftstücke sicherzustellen, die diesen Umstand beweisen konnten.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aufgrund welcher Umstände ergab sich die Notwendigkeit zur Anordnung einer Hausdurchsuchung? Wir sind im Ibizaverfahren schon darauf gestoßen, dort wurde in einem Fall nicht mit einer Hausdurchsuchung – also mit einer offiziellen Anordnung zur Hausdurchsuchung – vorgegangen, sondern es lief unter dem Titel freiwillige Nachschau. Das war eine konkret angeordnete Hausdurchsuchung.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Welche meinen Sie jetzt?
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Diese bei dem Ex-Polizeibeamten.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nur damit wir vom Gleichen reden: Können Sie den Namen nennen, bei wem die Hausdurchsuchung stattgefunden haben soll?
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): R. P.[1].
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, das war eine angeordnete Hausdurchsuchung von mir, soweit ich mich erinnern kann. Wie gesagt, ich habe den Akt jetzt nicht mehr bei mir, aber soweit ich mich erinnern kann, war es eine von mir angeordnete und gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Worauf stützte sich die Begründung der Hausdurchsuchung?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das habe ich Ihnen vorhin versucht zu erklären. Man hat bei Egisto Ott, das war im Jänner 2021, auch das Mobiltelefon sichergestellt, und auf dem Mobiltelefon wurden zahlreiche Chats mit verschiedenen Personen, unter anderem auch mit R. P., vorgefunden, und dadurch ergab sich der Verdacht, dass hier allenfalls eine Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorliegen könnte. Das heißt, R. P. war konkret verdächtig und dadurch begründet sich das Erfordernis, dass man dort eine Hausdurchsuchung machte.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, es wurde konkret nach einem Datenträger gesucht, bei dem sich diese Verdachtsmomente – im positiven Fall – erhärten würden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, nach mehreren Datenträgern im Wesentlichen, weil heutzutage jeder über mehrere Datenträger verfügt.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Und dieser Datenträger wurde dann dort aufgefunden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Was ist dann in weiterer Folge mit dem Datenträger passiert? Ich nehme an, Sie haben dann einen Auftrag vergeben, was mit den Datenträgern zu geschehen hat.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Konkret kann ich es jetzt zeitlich nicht mehr einordnen, aber nach Durchführung einer Hausdurchsuchung erhält man als Staatsanwalt einen schriftlichen Bericht, dass diese Hausdurchführung stattgefunden hat und was dabei vorgefunden wurde. Wie ich dann erfahren habe, dass es sich um einen Stick handelt, auf dem womöglich Daten von Mag. Kloibmüller - -, seinem Mobiltelefon, das im Juli 2017 durch Wassereintritt beschädigt wurde, dass sich diese Daten da oben befinden können, habe ich den Stick von den Ermittlern abgefordert und dem IT-Experten übergeben.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ihren Ausführungen entnehme ich jetzt, dass Sie bei der Hausdurchsuchung persönlich nicht anwesend waren. Stimmt das?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich war nicht persönlich anwesend bei dieser Hausdurchsuchung.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Kann es sein, dass Sie am 22.9. die Mitteilung: Auswertung des Sticks und deren Strukturierung abgeschlossen!, vom IT-Experten bekommen haben?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich erinnern kann, habe ich keinen abschließenden Bericht bezüglich der Auswertung des Sticks erhalten, bis zu meinem Ausscheiden bei der StA Wien, also meinen Wechsel von der StA Wien am 30. November desselben Jahres.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wer hat eigentlich beurteilt, ob die Daten, die auf diesem Stick enthalten sind, öffentliche oder private Daten enthalten, durch deren Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte beziehungsweise Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt würden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zu diesem Zweck wurde der Stick eben auch zur Aufbereitung und Strukturierung der darauf befindlichen Daten an den IT-Experten übergeben – es war ja auch gar nicht klar, ob es das vollständige Mobiltelefon von Mag. Kloibmüller war, also die vollständigen Daten vom Mobiltelefon oder nur Teile davon –, wurde zur Auswertung übergeben und mit ihm in einer persönlichen Besprechung auch diskutiert, worauf es bei der anschließenden Auswertung ankommt.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, diese Beurteilung hat eine IT-Experte und kein Organ der Staatsanwaltschaft vorgenommen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dieser Bericht ist zu meiner Zeit noch gar nicht vorgelegen. Das war eine Erstbeurteilung, die der IT-Experte im Auftrag der Staatsanwaltschaft vornehmen sollte. Die Letztbeurteilung obliegt natürlich dem ermittelnden Staatsanwalt, der das dann beurteilt – ob es sich um private Daten handelt, um dienstliche Daten handelt – und zu diesem Zweck auch den Stick vom IT-Experten mit den aufbereiteten Daten erhält.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): War Ihnen zum damaligen Zeitpunkt bekannt, dass Daten, die auf diesem Stick enthalten sind, womöglich schon andere Personenkreise erreicht haben?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich könnte mich jetzt nicht konkret daran erinnern, dass diese Daten auf dem Stick andere Personen ereilt haben. Es ist allerdings mit der allgemeinen Lebenserfahrung – meines Erachtens – vereinbar, dass jene Person, die die Daten auf dem Stick angefertigt hat, durchaus auch mehrere Kopien desselben angefertigt hat.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Der Name Pilz ist heute schon gefallen. Wurden Ihrer Erinnerung nach damals schon Gespräche, Unterhaltungen, Bestandteile von Daten auf diesem Stick in der Öffentlichkeit kolportiert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nachdem ich nicht weiß, was genau auf dem Stick oben war, tue ich mir schwer, zu beurteilen, ob in der Öffentlichkeit schon Chats von diesem Stick kolportiert worden sein sollen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurden in dieser Causa zu möglichen Amtsmissbräuchen Erhebungen zu Gesprächsinhalten, die auf diesem Stick enthalten waren, von Ihnen angeordnet?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits gesagt: Der Inhalt auf dem Stick war mir nicht bekannt. In meinem Ermittlungsverfahren war Mag. Kloibmüller als Opfer anzusehen, rein als Opfer, ich hatte keinen Anfangsverdacht gegen ihn in irgendeine Richtung, und daher wurde dieser Stick auch als ein Stick eines Opfers behandelt und dem IT-Experten gegeben.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja, aber Sie haben gesagt, wenn Herr Kloibmüller Opfer ist, müssen ja die Daten am Stick gesichtet werden, um zu beurteilen, ob eine Opferstellung von Herrn Kloibmüller vorliegt oder nicht. Wer hat dann diese Sichtung letztendlich vorgenommen, um diese Beurteilung treffen zu können?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits gesagt: Der abschließende Bericht des IT-Experten langte nicht während jener Zeit ein, während der ich noch bei der StA Wien tätig war.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Können Sie einen Überblick geben, wie lange dieser Stick eigentlich in der Obhut des IT-Experten war und nicht von der StA Wien bearbeitet wurde – in diesem Fall der Inhalt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nachdem ich den Stick meiner Erinnerung nach relativ rasch nach der Hausdurchsuchung und dem Auffinden des Sticks an den IT-Experten übergeben habe, reden wir hier wahrscheinlich von März 2021; von diesem Zeitpunkt an bis zu einem mir unbekannten Zeitpunkt, denn wie gesagt, ein abschließender Bericht war bis 30.11.2021 nicht bei mir eingelangt.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber haben Sie nicht daran gedacht, dass bezüglich Daten, die auf diesem Stick sein könnten – ob es jetzt die Verletzung von Amtsgeheimnissen oder auch Amtsmissbräuche betrifft –, die Gefahr bestünde, dass diese Delikte verjähren, wenn der Stick über einen Zeitraum von etwa einem Dreivierteljahr beim IT-Experten liegt und nicht bearbeitet wird?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Schauen Sie, ich kann mich nur wiederholen: Zu meiner Zeit gab es keinen Anfangsverdacht gegen Mag. Kloibmüller in dem von mir geführten Verfahren. Es handelte sich um einen Stick, auf dem Daten eines Opfers waren, und nicht eines Täters oder Beschuldigten.
Mangels Anfangsverdachts kann ich den Stick dann nicht in irgendeine Richtung hin auswerten, ob ich dort vielleicht eine Verdachtslage finde. Es war ein reiner Opferstick. Sie müssen sich das so vorstellen: Wenn Ihnen oder jemand anderem die Handtasche gestohlen wird und das Handy darin war und dann das Handy wieder aufgefunden wird, kann ich nicht das Handy eines Opfers eines Diebstahls durchsuchen, ob ich darauf eine strafbare Handlung finde. Man braucht einen konkreten Anfangsverdacht, damit man einen Stick auf eine Relevanz und auf einen strafrechtlichen Tatbestand hin untersuchen kann. In meinem Verfahren war Mag. Kloibmüller Opfer und nicht Täter.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 30 Sekunden sind in dieser Runde noch übrig.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Letzte Frage: Für mich ergibt sich aber trotzdem die Notwendigkeit, möglichst rasch zu prüfen, ob da ein Amtsgeheimnis gebrochen wurde, und dazu brauche ich die Daten auf diesem Stick; und die wurden offensichtlich über einen Zeitraum von in etwa einem Dreivierteljahr nicht beurteilt. Ist das so richtig?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, solange ich bei der StA Wien war, habe ich keinen dementsprechenden Bericht erhalten, dass die Daten vollständig ausgewertet wurden.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 13 Sekunden wären noch übrig. – Nächste Runde, vielen Dank.
Dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Stögmüller zu Wort gemeldet und an der Reihe. – Bitte schön.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Schneider, seit wann arbeiten Sie an der Strafsache Egisto Ott?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Von November 2017 bis 30.11.2021.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, am gesamten Akt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, im gesamten Zeitraum.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seit wann arbeitet die AG Fama daran?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich jetzt noch erinnern kann, war es so, dass die AG Fama mir erstmals im Jänner 2021 bekannt wurde – dass sie auch an Herrn Egisto Ott dran ist.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich vermute hier einen Zusammenhang mit Jan Marsalek und Mag. Martin Weiss, auch ein ehemaliger BVT-Beamter, wo auch strafbare Handlungen untersucht wurden.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer sind die Mitglieder der AG Fama?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, zum damaligen Zeitpunkt war mein Hauptansprechpartner Herr K. S.[2], mit dem habe ich eigentlich die meiste Zeit Kontakt gehabt. Die Namen der weiteren Mitglieder sind mir jetzt nicht mehr in Erinnerung. Ich vermeine aber auch, dass Mag. Csefan bei der AG Fama mitgewirkt hat.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, natürlich, er war ja der Leiter, oder?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, auch Holzer war da drin. Sie haben ja eine Befangenheit bekommen. Diese Aktenteile sind Ihnen ja zugegangen.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, genau, zu einem späteren Zeitpunkt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War die AG Fama geteilt mit der WKStA?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Entschuldigung, war sie ge- -
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War sie geteilt mit der WKStA, wie im Ibizaverfahren? Mit der Soko?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Im Ibizaverfahren ermittelte die Soko Tape. Im Ott-Verfahren - -
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt, und da zwischen WKStA und Staatsanwaltschaft. War das auch in der AG Fama so?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben am 18.2. den USB-Stick aufgefunden, der wurde aufgefunden. Wann wurden Sie darüber informiert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich ohne Akt jetzt nicht mehr sagen, aber relativ rasch nach der Hausdurchsuchung erging sicher ein schriftlicher Bericht an mich.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (in den Unterlagen blätternd): Es sind schon so viele Aktenteile. – Wir legen ein Aktenteil vor (erneut in den Unterlagen blätternd). – Gehen wir vielleicht weiter, wir kommen eh dazu.
Sie wurden darüber informiert, Sie haben den USB-Stick in der Staatsanwaltschaft dann am 5.3.2021 bekommen, also angefordert, das heißt, zwischen 18.2., dem Auffinden durch die AG Fama, bis zum Einlangen in der Staatsanwaltschaft sind drei Wochen vergangen. Was ist in diesen drei Wochen passiert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich Ihnen ohne Aktenkenntnis nicht sagen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir haben dazu auch eine Unterlage. Das ist vom Anordnungs- und Bewilligungsbogen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Sie haben gesagt, Sie haben den USB-Stick unmittelbar angefordert. Meiner Wahrnehmung nach sind drei Wochen nicht unmittelbar. – Ist das korrekt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das muss man in Relation mit dem Bericht über die Hausdurchsuchung sehen, dem schriftlichen Bericht über die Hausdurchsuchung, der dann bei mir eingegangen ist. Den muss ich ja auch erst einmal ausarbeiten.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und der war am 18.2.?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Sie haben gesagt, am 18.2. hat die Hausdurchsuchung stattgefunden; und danach ein schriftlicher Bericht über die Durchführung der Hausdurchsuchung – muss in der Zwischenzeit eingelangt sein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist am 24.2. Wir legen ON 000 – das ist das Tagebuch der Causa – vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das sind trotzdem noch zwei Wochen, die zwischen dem Einlangen des USB-Sticks und dem Anfordern durch die Staatsanwaltschaft verstrichen sind.
Die ON ist 273. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Was ist da passiert, in dieser Zeit? Wurden Sie von Holzer, von anderen Personen kontaktiert? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich kann mich in diesem Zeitraum nicht konkret an einzelne Vorgänge erinnern, aber ich halte es im Übrigen auch nicht für unüblich, wenn es ein Stick ist, der einem Opfer gehört hat. Bei dem Täter – bei Herrn R. P. – wurden ja auch noch zahlreiche andere elektronische Beweismittel sichergestellt – um das kurz zu machen und weitere Fragen vorwegzunehmen; und die Auswertung dauert dann halt seine Zeit. Es ist für mich nicht unüblich, dass das zwei bis drei Wochen dauert, bis ein angefordertes Beweismittel dann tatsächlich bei mir einlangt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann wussten Sie Bescheid, dass es einen USB-Stick bei Herrn R. P. gibt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, es kann sein, dass ich unmittelbar am Tag der Hausdurchsuchung davon informiert wurde. Es kann auch sein, dass ich erst im Rahmen der anschließenden schriftlichen Berichterstattung davon erfuhr – jedenfalls im Zeitraum zwischen 18.2. und – ja – 4.3. auf jeden Fall.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Vorfeld wussten Sie nicht Bescheid, dass es einen USB-Stick gibt? Nach dem wurde ja konkret, auch mit Zeugeneinvernahmen, gefahndet. Die sind Ihnen ja auch zuergangen, oder?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich tue mir jetzt extrem schwer, ohne Zugriff auf den Akt hier konkrete Fragen zu diesem Thema zu beantworten.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie werden doch aber wissen, wann Sie diesen USB-Stick als Information bekommen haben. Nach dem wurde ja gefahndet, das war ja eine Ermittlungsanordnung der AG Fama. In der Hydrokultur, wo der gefunden worden ist, wurde ja ganz konkret gesucht.
Ab wann wusste die Staatsanwaltschaft, dass von der AG Fama nach einem USB-Stick gesucht werden soll?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich Ihnen ohne Akteninhalt nicht sagen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das wissen Sie nicht mehr.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): So, jetzt gibt es eine Auswertung. Sie haben dann am 5.3. sehr wohl den USB-Stick – dass der gefunden worden ist – lediglich zum Tagebuch genommen, das liegt Ihnen ja so vor.
Jetzt ist die Frage: Am 25.5. ist dem Aktenstück – wir legen es auch vor, das ist ebenfalls von ON 001 (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück), das ist jetzt diese persönliche Besprechung mit dem IT-Experten Alexander Wacek – zu entnehmen, da steht: eine detaillierte „Erläuterung der auf dem neu angefertigten USB-Stick vom IT-Experten angelegten Dateistruktur und gemeinsamer Sichtung“ – gemeinsamer Sichtung! – „einzelner Dateien wird diesem gegenüber angeordnet, eine weiterführende Auswertung des USB-Sticks dahingehend vorzunehmen“.
Warum haben Sie, obwohl schon eine eingehende Sichtung gemacht worden ist, Daten schon ausgewertet sind - -
Sie sehen, dass da auch Daten oben sind, die Holzer, Csefan und weitere betreffen, AG Fama, Csefan weiterhin auch noch der Leiter der ist, weiterhin da von denen ermittelt wird und zweitens auch nicht weitere Ermittlungsschritte einleiten - -
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Frau Vorsitzende, ich ersuche, diese Frage auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen, weil mir hier unterstellt wird, dass ich den Stick an diesem Tag, wo diese Besprechung gewesen sein soll, inhaltlich bereits vollständig ausgewertet habe.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das habe ich nicht gesagt, es steht ja da, dass - -
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mir wird unterstellt, dass ich daraus schon gesehen habe, dass ich - - dass es Chats zwischen Mag. Kloibmüller und anderen Personen gibt, und nichts anderes ist das hier. Deswegen tue ich mir mit der Beantwortung der Frage schwer, wenn mir das unterstellt wird, und beantrage bitte die Überprüfung dieser Frage.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich kann sie anders stellen: Haben Sie mit diesem Amtsvermerk bereits gewusst, was auf den Sticks oben ist?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, nicht im Detail; diese Frage habe ich vorher schon bereits gesagt: Es hat diese persönliche Besprechung mit dem IT-Experten gegeben, wo er mir einen Stick übergeben oder auf meinem Computer gezeigt hat. Auf diesem Stick waren umfassende Dateistrukturen. Er hat mir gezeigt, wie man den Stick bedient, und dann habe ich ihm den Stick mit dem Auftrag retourniert – und das habe ich auch hier festgehalten (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen) –, dass er hier eine weitere Auswertung im Hinblick auf meinen Auswertungsauftrag – dienstliche oder private Interessen – durchzuführen - -
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was war da konkret zu sehen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: An das kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich habe mir den Stick aber auch nicht einmal ungefähr 5 Minuten angesehen, und in diese 5 Minuten fällt meines Erachtens auch schon die Erklärungszeit, die man benötigt, um die Struktur zu durchschauen. Die Chats waren ja nicht so ausgewertet, wie sie das hier mit Chatpartnern und schönen Sprechblasen vor sich sehen, sondern das war eine Dateistruktur, die man einzeln anklicken musste, um sich dann weiter durchzuhanteln.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren da auch schon Namen ersichtlich oder waren das nur grobe Dateien? Gab es da schon konkrete Inhalte, die Ihnen da vorgeführt wurden? Wie viel war da?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, der konkrete Inhalt ist mir nicht vorgeführt worden. Ich habe mir die Struktur angesehen und habe dann meinen Auftrag aufrechterhalten, weil ich auch zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anfangsverdacht gegenüber Mag. Kloibmüller hatte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Am 27. Mai gibt es auch einen Anlassbericht, der Ihnen zuergangen ist. – Ich lege vor. Da geht es um eine handschriftliche Notiz von Ott, in der sich eine konkrete Datei – so, wie wir es auch kennen, auch aus unseren Akten ersichtlich – von Herrn Suppan an Herrn Ott – Entschuldigung, nicht an Herrn Ott, an Herrn Kloibmüller – befindet: Lieber „Michi, sagt dir der Name ‚N.N.‘ etwas? Vielleicht können wir [...] kurz kommunizieren.“ – Liebe Grüße – „Werner Suppan“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Die Auswertung gab es also schon auch bereits im Detail, sonst würde man ja nicht einfach eine Handnotiz, eine handschriftliche Notiz der AG Fama, die anscheinend am 27. Mai bereits Zugriff auf die einzelnen Dateien hatte, suchen können. Es war da also anscheinend schon eine Suchmaske vorhanden, dass man eine handschriftliche Notiz soweit suchen konnte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich kann nicht sagen, woher die AG Fama diese Stickauswertung hatte. Mein Auftrag erging an den IT-Experten.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber Sie haben diesen Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft Wien. Das ist ja an Sie gerichtet. Das heißt, wenn Sie einen Anlassbericht haben, warum hat die AG Fama da schon Zugriff auf Daten und kann konkrete Handnotizen von Ott schon in der Suchmaske suchen – nämlich ganz konkret suchen? Eine Nachricht Suppan wurde dann im Handyeintrag von Kloibmüller schon gefunden. So unübersichtlich kann die Struktur doch nicht sein, oder? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also mir ist nicht bewusst, woher das Bundeskriminalamt, sprich die AG Fama, diese Auswertung hatte. Meine Auswertung dahin gehend oder meine Besprechung mit dem IT-Experten lautete, mit ganz konkreten Aufträgen, was er zu tun hat. Das Bundeskriminalamt habe ich nicht mit der weiteren Auswertung des Sticks beauftragt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben den Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft Wien aber nicht hinterfragt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, wenn ich einen Anlassbericht mit einer konkreten Verdachtslage erhalte, ist es für mich die Möglichkeit, das zu untersuchen und allenfalls tätig zu werden.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist ja keine Verdachtslage. Es war nur ein handschriftlicher Abgleich, dass da eine handschriftliche Information auch mit dem Handyeintrag zu suchen ist. Das heißt, man hat einfach nur eine Handynummer mit den Kloibmüller-Chats gecheckt. So hat man direkt mit den Kloibmüller-Chats gearbeitet. Es hat ja keiner notwendig gehabt, dass die zwei - - Die handschriftlichen Sachen stehen ja nicht in Verbindung. Das heißt, man hat einfach nur eine Nummer abgecheckt – ob Suppan die gleiche Nummer wie in Kloibmüller-Chats hat.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nichtsdestotrotz, trotz des Anlassberichts im Mai haben Sie im September dann entschieden, dass der gesamte Akt neu ausgewertet werden muss. Am 4.1.2022 hat dann Ihr Kollege, nämlich - -
Gehen wir noch ein bisschen zurück: Vorher, im Juli, gab es dann einen Amtsvermerk – ich lege ihn auch vor –: Das ist die Befangenheit der Soko Tape – ah, Soko Fama, AG Fama. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Hier interessiert mich das „02.06.2021“: Haben Sie dazu – zu diesem Dokument, warum sich die Soko Tape für befangen gehalten hat – Wahrnehmungen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich bin mir nicht sicher, aber ich versuche, auf die Frage zu antworten. Es hat im Zusammenhang mit dem Ibizaverfahren damals ein Verfahren gegen unbekannte Täter wegen verschiedener Delikte gegeben, Verleumdung, glaube ich, das weiß ich jetzt nicht mehr genau. Jedenfalls ist das bei der WKStA eingegangen, und die Kollegin Jilek hat das Verfahren dann an die StA Wien abgetreten, sprich mit mir kommuniziert, dass ich das Verfahren weiterführe. Da ging es um einen unbekannten Täter, der Mitglieder der Soko Tape – namentlich Holzer und Ornetsmüller, vermeine ich – in einer Weise erwähnt haben soll – dieses E-Mail, das war eine anonyme Eingabe –, dass dadurch womöglich ein Straftatbestand hätte verwirklicht worden sein können.
Ich habe dann damals versucht, den unbekannten Täter auszuforschen, auch mit Rücksprache - - oder gegenüber der WKStA habe ich da damals, soweit ich mich erinnern kann, um Auslesung eines IP-Headers ersucht, damit man herausfindet, wer diese anonyme Eingabe gemacht hat. Wie gesagt, es handelte sich um eine anonyme Eingabe.
Zu einem späteren Zeitpunkt – und ich glaube, das war im Zuge der Auswertung des Mobiltelefons von Mag. Ott – hat man Formulierungen, die in dieser Eingabe vorgekommen sind, auch auf seinem Mobiltelefon gefunden. Das war der Zeitpunkt, als dann der Verdacht bestand, dass Egisto Ott womöglich mit dieser anonymen Eingabe etwas zu tun hätte. So hat sich dann der Kreis geschlossen, und ich denke, dass da, in diesem Amtsvermerk – ohne das jetzt genau verifizieren zu können – dieser Umstand gemeint ist, dieser Anfallsbericht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Ihnen jemals der Gedanke gekommen, dass in diesem Handy von Kloibmüller vielleicht auch Informationen über das Ibizaverfahren sein könnten?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein. Soweit ich mich erinnern kann (Abgeordneter Stögmüller: Wurde nie abgeklärt?) nicht, denn wie gesagt: Ich habe den Stick zur Auswertung übergeben und nicht persönlich gesichtet.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber mehrmals zur Auswertung - -, obwohl am 14.9. bereits die erste Anzeige diesbezüglich bei der Staatsanwaltschaft eingetrudelt ist, nämlich eine Auswertung dieser Chats.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie auch immer: Mein Arbeitsauftrag gegenüber dem IT-Experten war nicht abgeschlossen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sie haben es trotzdem, obwohl die Auswertung schon von der - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden noch.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Kontakt mit Herrn Kloibmüller gehabt? Kennen Sie Herrn Kloibmüller?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kannte ihn, muss ich zu meiner Schande gestehen, vorher nicht, er ist mir vorher nicht untergekommen. Allerdings hat er mich dann telefonisch kontaktiert, als er mitbekommen hat, dass er in meinem Verfahren als Opfer geführt wird, und hat um Akteneinsicht ersucht. Da ist es zu zwei bis drei telefonischen Kontaktaufnahmen gekommen, wie diese Aktenabschrift vonstattenzugehen hat, also welche Aktenteile er überhaupt beantragen kann, weil er ja nur Opfer ist und nicht Einsicht in den kompletten Ermittlungsakt bekommt, sondern nur insoweit, als seine berechtigten Interessen betroffen sind. Das heißt, er hat dann seine ihn betreffenden Aktenteile erhalten.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie mit Herrn Holzer auch direkt zu tun gehabt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In welchem Zeitraum? Wann?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Zeitraum dieses Verfahrens.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie ab Dezember 2017 (Abg. Stögmüller: Korrekt!) bis jetzt? Ja, ich hatte - -
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Teile hat er bearbeitet?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Hin und wieder hatte ich Kontakt zu ihm – wobei in letzter Zeit eher nicht, das war eher im Jahr 2019, soweit ich mich erinnern kann.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat er selber Ihnen gegenüber angemerkt, dass er in den Chats vorkommt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also zu dem Zeitpunkt, als diese Chats aufgekommen sind, also im Jahr 2021, habe ich, soweit ich weiß oder mir erinnerlich ist, keinen Kontakt mehr zu Herrn Holzer gehabt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Noch einmal: Gab es Informationen vonseiten der AG Fama, dass auch Mitglieder der AG Fama dort in den Chats vorkommen können?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das weiß ich jetzt nicht mehr, ob die AG Fama diesbezügliche Informationen an mich herangetragen hat.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist eine essenzielle Information.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wissen Sie nicht mehr?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann mich jetzt nicht konkret daran erinnern.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Aktenvermerke? Vermerke, Telefongespräche, persönliche Gespräche?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe keinen Zugriff mehr auf den Akt, ich - - Keine Ahnung.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht ja hier um Wahrnehmungen.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja: Wenn ich sage, ich kann mich nicht mehr daran erinnern, kann ich Ihnen auch keine Wahrnehmungen dazu schildern.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ich bleibe bei den Ermittlungen zu den Kloibmüller-Chats, weil mir das wirklich nicht begreiflich ist, was da vor sich gegangen ist. Sie haben vorhin von der „allgemeinen Lebenserfahrung“ gesprochen – ich lege Ihnen Vorlage 6 vor, einen der vielen Berichte aus dem Jahr 2008 – ich habe keine Frage dazu – über die Strasser-Mails.
Damals bekam fast jeder Bürger in diesem Land mit, dass es da Chats gab mit dem klaren Verdacht von Amtsmissbrauch bei Postenvergaben im BMI, mit den Hauptproponenten Kloibmüller und ÖVP-Vertretern. Damals ist alles verjährt. Jetzt bekommen Sie im Jahr 2021 einen Stick mit Korrespondenzen von Kloibmüller, und die Ermittlungen dauern recht lang, die Sachverhalte verjähren, die meisten davon.
Ich lege Vorlage 5 vor, ein Interview mit Herrn Sobotka, der hier nicht immer strafprozessuale Kenntnisse an den Tag legt – in diesem Interview vor ein paar Wochen hat er sie plötzlich. Sie haben es vor sich, zu diesen Chats befragt, sagt er nämlich ganz unten:
„Ich frage mich, warum holt man ein Verfahren, das von der WKStA an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten wurde, wieder zurück und eröffnet es vor der Verjährungsfrist?“
Hatten Sie aufgrund - - Hatten Sie keine Sorge, dass Sachverhalte, die auf diesem Stick eines Herrn Kloibmüllers – der bekanntermaßen schon einmal bei diesen Strasser-Mails aktivst involviert war – zu finden sind, dass da Sachverhalte, die ein Tatsachensubstrat haben, verjähren?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann mich hier nur wiederholen: Mag. Kloibmüller wurde bei mir als Opfer geführt, und solange ich keinen konkreten Anfangsverdacht gegen eine Person habe, kann ich nicht ihre elektronischen Gegenstände – oder elektronischen Daten, wie es in seinem Fall war – in Hinblick auf das allfällige Auffinden eines Anfangsverdachts auswerten. Das würde in einem Überwachungsstaat enden, wenn ich das bei jedem Opfer machen würde, dem elektronische Daten abhandenkommen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber dann hat die WKStA Überwachungsmethoden? Sie hat nämlich sehr wohl aufgrund eines Sachverhalts Ermittlungen aufgenommen.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich beurteile nicht die Arbeit der WKStA, es ist meine persönliche Einstellung zu - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich bin nur verwirrt wegen der unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen und deren Geschwindigkeit.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, dass ich nur Sachen zum Ermittlungsakt nehme, die zum Ermittlungsakt gehören – das ist Punkt eins –, und dass ich nicht ohne Anfangsverdacht ermittle.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage ist auch, wie schnell Sie in so einem Fall arbeiten.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich beantrage, diese Frage nicht zuzulassen. Das ist - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war keine Frage.
Sie bekamen den Stick im März 2021. Im Juli hat die AG Fama anscheinend oberflächlich gesichtet; im Herbst, im September gibt es eine Besprechung zwischen dem IT-Experten Wacek und Ihnen; und im November ist alles verjährt. Die Frage ist: Wie schnell haben Sie da versucht, Wahrnehmungen zum Inhalt dieses Sticks zu bekommen, um Ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, objektiv, effizient und schnell zu ermitteln?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich wiederhole mich, noch einmal die gleiche Antwort: Es handelt sich um einen Stick, der einem Opfer entwendet wurde, wenn ich - - Ich habe keinen Anfangsverdacht gehabt, dass ich in Richtung Mag. Michael Kloibmüller hinsichtlich eines Bestehens einer gerichtlich strafbaren Handlung ermittle.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die AG Fama, die die Sichtung vorgenommen hat – leider nur oberflächlich bis Juli –, hat Ihrer Wahrnehmung nach ebenfalls nicht festgestellt, dass da auch Tatsachensubstrat in Richtung Verdacht des Amtsmissbrauches in mehreren Fällen auf den Sticks zu finden wäre?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das müssen Sie die Beamten der AG Fama fragen, ich habe dazu keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihnen haben die AG Fama und deren Vertreter nichts in diese Richtung gesagt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe diesbezüglich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja leider: Von der AG Fama nur eine oberflächliche Sichtung, Ihnen mitgeteilt durch Andreas Holzer, der ja selber auch in den Chats vorkommt. Haben Sie da je eine Befangenheit vonseiten Holzers kommuniziert bekommen, dass er sich selbst für befangen hält, da tätig zu sein, aufgrund seiner Korrespondenzen mit Kloibmüller auf dem Stick?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nachdem ich den Stick und die darauf befindlichen Chats inhaltlich nicht kenne, kann ich dazu eigentlich nichts sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, Sie haben - - Warum haben Sie nicht versucht, sie ein bisschen schneller inhaltlich kennenzulernen, vor November? Es war ja dann fast ein Jahr.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es handelt sich um einen Stick eines Opfers, ich hatte keinen Anfangsverdacht gegen Herrn Mag. Kloibmüller. Er war Opfer einer Straftat, die anderen Personen zur Last gelegt wurde, die dadurch nicht verjähren, weil ja bereits Ermittlungen zu diesen Personen stattgefunden haben.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und diese oberflächliche Sichtung hat Ihnen genug - - hat den Auftrag erfüllt, da zwischen beruflich und privat - - Was war da bitte noch einmal genau Ihr Auftrag? Dass Sie den erfüllen konnten, ohne dass Sie wahrnehmen, dass es sich da möglicherweise um amtsmissbräuchliche Vorgänge handelt: Wie war Ihr Auftrag bitte noch einmal genau?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, es gibt den 310 StGB, Verletzung des Amtsgeheimnisses, der dann zum Tragen kommt, wenn jemandem dienstliche oder private Daten dienstlich zukommen und er sie dann weitergibt. In diesem Fall war mein Auftrag an den IT-Experten, nach einer Strukturierung des Sticks herauszufinden, ob sich darauf dienstliche und/oder private Daten im Sinne des 310 StGB befinden; hinsichtlich eines anderen Beschuldigten, den ich diesbezüglich verfolgt habe – ich habe nicht Herrn Mag. Kloibmüller verfolgt, weil er Opfer war; um das ...
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Staatsanwaltschaften in anderen Fällen auch Zufallsfunde mit entsprechendem Tatsachensubstrat finden, um in diese Richtung zu ermitteln? Es gibt Zufallsfunde, wenn man genau hinsieht.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Es gibt Zufallsfunde, da gebe ich Ihnen recht. Um da etwas auszuholen: Die Zufallsfunde werden von uns als Staatsanwaltschaft so bezeichnet, wenn man einen konkreten Verdacht gegen eine Person hat, dann eine Hausdurchsuchung durchführt und dort etwas findet, das eine Straftat darstellt, ohne dass es jene Straftat war, wegen derer man die Hausdurchsuchung durchgeführt hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Man kann wohl auch bei einem Opfer Zufallsfunde finden, nein?
Im Abschlussbericht von Juli hält aber die von Holzer geleitete AG Fama fest, dass „politisch brisante Informationen“ zu konstatieren sind. Das hat Sie dann auch nicht interessiert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Bei einer politisch brisanten Information sehe ich keine strafbare Handlung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, wenn Sie sich den Stick nicht anschauen.
Kloibmüller hat am 29.9. Akteneinsicht begehrt – Vorlage 11 –, innerhalb eines ganzen Jahres genau eine Woche, nachdem es die persönliche Besprechung zwischen Ihnen und IT-Experten Wacek gab. Entspricht es auch Ihrer Wahrnehmung, dass das der erste schriftliche Antrag auf Akteneinsicht war, genau zu diesem Datum?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ohne Einsicht in meinen Ermittlungsakt kann ich nicht sagen, wann Herr Mag. Kloibmüller mich das erste Mal bezüglich einer Akteneinsicht kontaktiert hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die oberflächliche Auswertung mit politisch brisanten Inhalten war im Herbst 2021 fertig, die der AG Fama mit Leiter Holzer, der selber in den Chats vorkommt. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Vorlage 1: Dokument 158307, Seite 6. Ein Beispiel für einen Chat, der bedauerlicherweise im November 2021 verjährt ist. Wolfgang Sobotka schreibt da am 11.11.2016 an Kloibmüller:
„Lieber Wolfgang! Ich bin voll sauer! S.[3] vom LPI hat H.[4] angerufen, nach St Peter oder Valentin kann er versetzt werden aber nicht nach WY“ – also wahrscheinlich Waidhofen an der Ybbs – „entgegen aller Vereinbarungen. Trotz aller Ersuchen bekomme ich für einen ÖVPLER keine Unterstützung, auch von dir nicht ich hätte mir wenigstens von dir eine Nachricht erwartet [...]
Ich brauch da eine Nachricht , vor allem bevor sie draußen ist , und vor allem Sachverhalt, Roten zu versprechen und Schwarze ins Leo laufen lassen ist nicht gerade so akzeptierbar, Stopp den Vorgang bis ich Klarheit habe“. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Das ist also einer jener Sachverhalte, die sich im November 2016 ereigneten und demnach hiermit verjährt sind. Die WKStA kann sich demnach nur mehr dem einen Sachverhalt widmen, dessen Erfolg später eingetreten ist und der noch nicht verjährt ist. Ist das auch Ihre Wahrnehmung?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Den Chat, den Sie mir vorhalten, kenne ich nicht, und er liegt auch außerhalb des Untersuchungsgegenstandes, soweit ich das hier sehe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber wir haben ja das Beweisthema – außerhalb der Fragezeit, zur Geschäftsordnung – der politischen Einflussnahme auf Verfahren - -
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmung, Frau Abgeordnete.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 15 Sekunden Redezeit noch in dieser Runde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben auf die Frage des Kollegen Matznetter gemeint, Sie könnten sich nicht an einen Kontakt mit Fuchs erinnern. Stimmt das?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich würde sagen, das ist, wenn er das bereits beantwortet hat, eine doch eher unterstellende Frage, wenn gefragt wird, ob das stimmt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann komme ich zur Vorlage 8, Seite 16: „Anruf bei Bernd Schneider“, schreibt Herr Fuchs. 22.07.19, 10:37: „Lieber Christian,“ – also Pilnacek – „Anruf bei Bernd Schneider“.
Werden solche Anrufe veraktet oder brauchen wir da Chats? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte die Schlussfrage zu stellen!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war die Schlussfrage.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Okay.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits vorhin gesagt ist mir dieser Anruf nicht erinnerlich.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann treten wir in die zweite Fragerunde ein. Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Dr. Schneider, wir haben ja auch heute wieder gehört, dass es keine politische Einflussnahme auf die Justiz gegeben hat. Man kann auch nicht von einem sogenannten System Pilnacek sprechen, wenn Sie in drei Jahren einmal Kontakt mit Generalsekretär Pilnacek gehabt haben und zweimal mit Oberstaatsanwalt Fuchs. Es gibt keine Wünsche und Ermittlungsaufträge von Fuchs und Pilnacek, keine Involvierung in das Schredderverfahren, keine Involvierung in Leakermittlungen.
Ich hätte jetzt noch einige Fragen zur Auswertung des Datensticks vorbereitet gehabt, was jetzt sehr umfangreich Thema war – Sie haben aber ganz klar gesagt, Kloibmüller war zu diesem relevanten Zeitpunkt als Opfer anzusehen, und es ist auch für mich beruhigend, dass Sie sagen, ohne Verdacht wird nicht ermittelt. Sie haben das sehr schlüssig dargelegt, ich danke Ihnen dafür, dass Sie zur Aufklärung dieser Vorgänge beigetragen haben. Ich habe keine weiteren Fragen und gebe weiter. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank. Dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Wir haben die letzte Fragerunde mit der Frage abgeschlossen, ob es möglicherweise indirekte Kommunikation via Andreas Holzer beziehungsweise den jeweiligen Sokos gab.
Ich möchte ein paar Dinge drum herum fragen. Abgeordneter Stögmüller hat Ihnen zwei Dokumente vorgelegt: Das eine bezog sich auf die Anordnungs- und Bewilligungsbögen, dort ging es um die Faktentrennung hinsichtlich des Beschuldigten Dr. Peterlik, nämlich das Verfahren über die Verletzung des Amtsgeheimnisses bezüglich des berühmt gewordenen OPCW-Dokuments, was das bei Skripal eingesetzte Gift betrifft. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Frage dazu: Ich entnehme dieser Aktenzahl, dass das aus dem Jahr 2017 ist. Haben Sie bis zu dieser Abtrennung dieses Verfahren als ermittelnder Staatsanwalt geführt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Rechts oben steht 437 auf diesem Dokument, das die Grünen vorgelegt haben.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, im Zuge der Ermittlungen in diesem Ermittlungsverfahren 711 St 39/17d kam dann später – das sieht man an der Nummer 08 – auch Dr. Johannes Peterlik ins Spiel demgemäß, dass da eine Verdachtslage nach unter anderem 310 Abs. 1 StGB bestanden hat. Dieses Verfahren wurde dann der für die Abteilung 553 St zuständigen Kollegin übertragen, weil die in Bezug auf dieses OPCW-Dokument bereits ein Ermittlungsverfahren hatte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sie waren aber hinsichtlich Egisto Ott schon auch sozusagen in dem Verfahren involviert, weil dieses Verfahren Ott ja bei Ihnen blieb. Ott blieb ja bei Ihnen, nur Peterlik wurde abgetreten.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, genau.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Okay. Habe ich so richtig verstanden.
Ich komme zurück zu dem letzten Dokument, das ich bei der ersten Runde vorlegen konnte. Das war das Dokument 7560. Das ist der Erlass zur Gründung der Soko Tape.
Dort heißt es auf der Seite 2 – ich glaube, es war Seite 2, ich schaue selber nach, das ist ja der erste vollständige Absatz –: „Darüber hinaus liegen aktuelle Erkenntnisse aus Strukturermittlungen und strafprozessualen Ermittlungsverfahren im .BK und BVT vor, die Johann GUDENUS in Verbindung mit Nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil Österreichs bringen.“
Besteht hier ein Zusammenhang zu diesem Verfahren, das wir gerade besprochen haben? – OPCW-Dokument und Marsalek vorzeigen.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, dass Mag. Johann Gudenus in diesem Verfahren vorkommt.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Sie, nachdem Sie für das Verfahren Ott zuständig waren, dort auch gegen andere Beschuldigte abseits von Peterlik das Verfahren geführt? Also gab es dort andere Beteiligte, was dieses Dokument der nachrichtendienstlichen Tätigkeit zulasten Österreichs betrifft?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, das Ermittlungsverfahren gegen Egisto Ott hat ja mit einem Anfangsverdacht wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen nach 252 StGB begonnen. Im Zuge der Ermittlungen haben sich immer wieder Verdachtsmomente ergeben, dass allenfalls Personen in diese Tätigkeit involviert gewesen sein könnten.
Ich muss nur vorsichtshalber darauf hinweisen, dass mir der aktuelle Ermittlungsstand des Verfahrens 711 St 39/17d nicht bekannt ist und ich hier auch nicht weiß, inwiefern ich über laufende Ermittlungen diesbezüglich Auskunft geben kann oder darf. Das ist ein sehr schwieriges Thema mit dem OPCW-Dokument.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): In demselben Erlass ist gleich danach auf ein seit 2015 geführtes Verfahren Bezug genommen, in dem es um H.-C. Strache und den rechts oben angeführten Rechtsanwalt ging – ich nehme an, das war Dr. Mirfakhrai –, wo es vor allem um den Suchtmittelkonsum – den angeblichen –, Bestechung und den Verdachtsmoment des Betrugs geht.
War dieses in diesem Erlass angeführte Verfahren eines, das Sie als ermittelnder Staatsanwalt geführt haben?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Hatten Sie davon Kenntnis, denn Sie waren ja bei der Besprechung am 24. Mai 2019 dabei? Hatten Sie vorher Kenntnis darüber?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Von dem einen Absatz höher? – Nein, ich hatte keine Kenntnis davon.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Das heißt, Sie haben es bei der Besprechung auch nicht eingebracht. Der Erlass ist erst nachher erfolgt, nach der Besprechung.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, ich habe mich diesbezüglich nicht bei der Besprechung eingebracht.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Wissen Sie, wer diesen § 256 StGB, über den Sie sich vorher in der Runde selbst verwundert gezeigt haben, dort bei dieser Besprechung ins Gespräch gebracht hat?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, leider, weiß ich nicht mehr. Ich kann auch gar nicht sagen, ob es überhaupt Thema bei dieser Besprechung war, geschweige denn, wer den dann allenfalls ins Spiel gebracht hat.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ihnen ist nicht erinnerlich, dass das dort jemand ins Spiel gebracht hat.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann mich an diese Besprechung inhaltlich – das ist schon vor beinahe drei Jahren gewesen, Sie müssen verzeihen – nicht mehr im Detail erinnern.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Hat Ihnen Mag. Holzer einmal bekannt gegeben, dass ihm bereits 2015 Informationen von Mirfakhrai zu Strache gegeben wurden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich meine, mich erinnern zu können, und mir wurde das auch beim letzten Untersuchungsausschuss vorgehalten, dass es da bereits früher insofern einen Bericht gab, ob da - - dass da vielleicht ein Informant auspacken will, aber das Verfahren hatte ich ebenfalls nicht als ermittelnder Staatsanwalt.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sie haben vorher auf die Frage der Kolleginnen und Kollegen, ob Sie Gründe hatten, Mag. Holzer in irgendeiner Form Befangenheit unterstellen zu müssen, gesagt, Ihnen ist nichts diesbezüglich bekannt geworden.
Ihnen wurde aber – ebenfalls von Kollegen Stögmüller – der Amtsvermerk vom 5. Juli 2021 der AG Fama vorgelegt, in dem es um die Befangenheit der Beamten General Mag. Andreas Holzer, Oberrat Dieter Csefan und Oberrat Mag. Karl Ornetsmüller ging. Ist dieser Amtsvermerk bei Ihnen veraktet worden? Es ist nämlich aus dem - - 708 St 2/21x steht drauf. Wir reden von dem von Stögmüller vorgelegten Dokument, wo rechts Schrägstrich 421 draufsteht. – Haben Sie das?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, ja. Die Frage - -
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ist Ihnen das bekannt geworden, dass hier Befangenheit und daher - -
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das war das, worauf ich vorhin bereits hinauswollte. Nur die Frage ist dann – wahrscheinlich aufgrund der Redezeit – nicht mehr fertig gestellt worden.
Also ich habe dann irgendwann den Verdacht gehabt, dass vielleicht Egisto Ott der Urheber dieses anonymen Schriftstücks damals an die WKStA, wo ich ja das Verfahren gegen unbekannte Täter geführt habe, sein könnte. Sobald ich dann den Verdacht hatte, dass es da vielleicht Egisto Ott ist, habe ich dann mit einer Kollegin, nämlich der Kollegin von 708 St - - (Abg. Matznetter: Das ist Dr. Lechner?) – Genau. Die hatte einen Teil des Ermittlungskomplexes gegen Ott und andere, nämlich vor allem betreffend den Herrn Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten Jenewein.
Das war nicht mein Komplex. Das habe ich vorhin bei der ersten Fragerunde auch gesagt, dass mir das zeitlich dann nicht mehr möglich war, diesen Komplex auch zu machen. Ich habe dann aber mit Frau Dr. Lechner Kontakt aufgenommen und wir haben dann - - sind zu dem Schluss gekommen, dass der hier im Amtsvermerk de facto festgehalten ist, dass wir zwar keine Befangenheit - - keinen Anschein der Befangenheit sehen, es aber für die Ermittlungen zweckdienlicher wäre, wenn die Leitung jemand anders übernehmen würde.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Wie sind Sie zu der Feststellung gekommen, dass in dem Verfahren, das Sie gegen unbekannte Täter geführt haben, möglicherweise Ott der Anzeiger war?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das habe ich bereits vorhin ausgeführt. Dadurch, dass in dem – ich meine, dass es so war, den Zugriff auf den Akt habe ich ja nicht mehr –, aber dass sich bei Egisto Ott, dessen geöffnetem Handy und den darin vorgefundenen Chats der Verdacht nahelegte, dass er der anonyme Verfasser gewesen ist beziehungsweise das anonyme Schreiben demjenigen, der es dann anschließend verfasst hat, mit zu verfassen geholfen hat, weil die Formulierung ganz einfach relativ ähnlich war, und auch die darin erhobenen Vorwürfe. Also - -
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Eine Sekunde bitte, Herr Doktor.
Wir nehmen wieder das Dokument 26302 und dort – Sekunde bitte – bitte auf Seite 25. Wenn Sie sich dort den Verlauf anschauen, und zwar ab dem 23. August 2019, da ist die Idee des Sektionschef Pilnacek gewesen: „Hans“ – also offenbar Oberstaatsanwalt Fuchs – „wir müssen koordinieren: meine Idee ist, dass StA Wien - Schneider -“ – also offensichtlich Sie, Herr Doktor – „mit SOKO das Leak ermittelt; so habe ich das auch M Klackl, der mich angerufen hat, kommuniziert“. – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, ich war durch das Aufkommen dieser Passage ebenso überrascht wie viele andere auch.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Na ja, die Geschichte ist nicht unheikel.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 30 Sekunden wären in dieser Runde noch übrig.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Dann warte ich noch, bis ich dort bin. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Dort kommt weiter um 22.22 Uhr: „Bernd Schneider“ wird „jemanden brauchen“, und da steht: „[...] böte sich [...] Harald [...] an“. – Könnte ein gewisser Harald Salzmann damit gemeint gewesen sein?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen, dass das so kommuniziert wurde, und weiß demgemäß auch nicht, wer mit Harald gemeint sein soll.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Und Klackl?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kenne einen Herrn Klackl, der ist auch bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Sie mit Klackl oder Salzmann über diese Ermittlungen gesprochen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht, dass ich mich daran erinnern könnte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank. Ich wurde um eine kurze Unterbrechung der Sitzung ersucht und würde dem Wunsch nachkommen. Ich unterbreche deshalb die Sitzung für 10 Minuten.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 11.12 Uhr bis 11.23 Uhr.)
*****
11.23
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung nun wieder auf und ersuche die Plätze einzunehmen.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ries. – Bitte schön.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Dr. Schneider, Sie haben zuvor erwähnt, Sie hatten gar nicht so oft, wie man glauben möchte, persönlichen Kontakt mit Herrn Oberstaatsanwalt – dem Leitenden Oberstaatsanwalt – Fuchs. Ist das richtig?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt: Die Anzahl der Treffen kann ich jetzt nicht mehr ganz genau sagen, aber ich - - Es waren nicht mehr als zwei bis drei Mal, nehme ich an.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sind da auch Kontaktaufnahmen inkludiert, die vielleicht via Mail oder Whatsapp oder andere Mediendienste gelaufen sind? Waren die Kontakte da öfter, oder gab es die nicht?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Per Mail könnte ich es jetzt nicht sagen, und Whatsapp kann ich de facto ausschließen, weil ich gar nicht die Nummer von Herrn Mag. Fuchs habe.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dokument 26302, Seite 10: Da geht es um geheimnisvolle Nebenschauplätze Ibiza. Da bezieht sich Pilnacek in einem Mail mit Herrn Fuchs auf einen Artikel in der EU-Infothek, wo Herr Fuchs dann schreibt: „...danke; ich schicke es gleich direkt dem Bernd Schneider.“ Deswegen meine ich, ob Sie regelmäßig mit irgendwelchen Informationen versorgt, beteilt wurden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Sagen Sie mir noch einmal die Seite, bitte?
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): 10.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Danke. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Am 21.6.2019.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also dazu habe ich keine Wahrnehmung, dass er mir das weitergeleitet hätte.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke.
Weiters finden sich in diesem Dokument Unterhaltungen zwischen Herrn Fuchs und Herrn Pilnacek, wo Bezug genommen wird auf das gespannte Verhältnis zur WKStA. Da ist beispielsweise auf Seite 8 zu lesen: Wir sollten ein „Exempel“ „statuieren“ und auf Seite 24: „wir müssen jetzt scharf eingreifen, die Truppe ist das Letzte“, „ich stelle mir Observation vor“.
Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Unterhaltung zwischen Herrn Pilnacek und Herrn Fuchs, beziehungsweise wann wurden Sie einbezogen, dass etwas gegen die WKStA zu unternehmen ist, von der hier die Rede ist?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich habe keine Wahrnehmungen dazu und wurde auch nicht in die Erwägungen miteinbezogen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ihnen ist mittlerweile bekannt, dass - - Wir bleiben im selben Dokument, wo von Herrn Pilnacek der Oberstaatsanwalt Adamovic als Zielperson für eine mögliche Observation genannt wird. Wurde mit Ihnen diesbezüglich Kontakt aufgenommen? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) Gab es eine Besprechung?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, das war hier, das war in diesem Fall eine reine, ja, mögliche Absicht, die aber zu keinen konkreten Handlungen führte?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Was die Intention dieses Chats war, kann ich nicht wiedergeben.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, es wurde nie offiziell an Sie herangetragen (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf), diesbezüglich mit der Soko Tape tätig zu werden, um eine Observation bezüglich WKStA in die Wege zu leiten?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie mit Herrn Pilnacek jemals über die WKStA gesprochen beziehungsweise die Ermittlungen oder mögliche Leaks innerhalb der WKStA?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Auch nicht mit Leitendem Oberstaatsanwalt Fuchs?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht, dass es mir erinnerlich wäre.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu - - Hier in diesen Chats ist auch von einem „Harald“ die Rede, wo Sie gesagt haben, Sie haben jetzt keinen direkten Verdacht, um welchen Harald es hier ginge. Es gibt aber einen Oberstaatsanwalt Dr. Harald Salzmann. Wissen Sie, ob mit Herrn Salzmann diesbezüglich – mögliche Observation – Kontakt aufgenommen wurde?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, auch dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Hm. Na dann: keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Damit ist die nächste Fraktion, jene der Grünen, an der Reihe.
Herr Abgeordneter Stögmüller ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich komme wieder zurück zum USB-Stick. Es sind trotzdem noch einige Fragen offen. Ich lege Ihnen ein Dokument außerhalb des Untersuchungsausschusses vor, das ist die ON 373, an die Staatsanwaltschaft Wien am 26.7.2021 von der AG Fama. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Mir geht es um die hintere Seite, ganz hinten, Seite 12, 4. Absatz: „Einer oberflächlichen Sichtung zufolge, wurden neben persönlichen Daten des Mag KLOIBMÜLLER auch Informationen zu laufenden Observationen und politisch brisante Informationen konstatiert“. Das war am 26.7.2021. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Stögmüller.
*****
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, weil die Frau Verfahrensrichterin schaut: Wir haben natürlich laut Vorgabe von Präsident Sobotka nur die Vorderseite des Anlassberichts und nicht das gesamte Dokument vorgelegt. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Da geht es ja auch um den Schutz der Persönlichkeitsdaten, und wir wollen daher nur die wirklich für uns notwendigen Sachen vorlegen. – Wenn Sie es wollen, wir haben auch alles da, aber ich glaube, es wäre überschießend, jetzt noch einmal 31 Seiten auszudrucken. Ich glaube, wir haben nur die Vorderseite zum Bericht, Sie sehen es ja unten in der Fußzeile, das ist Seite 1 von 31, und Seite 12, auf die ich mich beziehe.
*****
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das war meine Frage, vielen Dank.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (in Richtung Auskunftsperson): Meine Frage – ich wiederhole noch einmal außerhalb der Redezeit – an Sie: Sie kriegen am 26.7.2021 einen Abschluss-/Anlassbericht der Soko Tape, dort steht, dass einer „oberflächlichen Sichtung zufolge“ „neben persönlichen Daten des Mag KLOIBMÜLLER auch Informationen zu laufenden Observationen“, „politisch brisante Informationen konstatiert“ wurden. Das hat Ihnen keinen Anlass gegeben, sich den USB-Stick – nachdem er ja schon ausgewertet worden ist, Sie eine erneute Auswertung veranlasst haben, die Soko Tape bereits Monate davor oder Wochen davor, nämlich am 27.5., also zwei Monate davor, bereits die Auswertung, das habe ich Ihnen vorhin schon vorgelegt, das war diese Suppan-Nachricht, durchführt – noch einmal anzuschauen und zu schauen, welche Observationen, welche politisch brisanten Daten enthalten sind? Und Sie haben keine Möglichkeit gesehen, da auch nach § 302 StGB zu ermitteln?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich verstehe jetzt nicht ganz, wie man hier auf einen 302er kommen kann. (Abg. Stögmüller: Na ja, man kann ja alle dreihunder- - also ist ja egal!) – Egal! Wenn man den 4. Absatz, den ersten Satz analysiert: Das Bundeskriminalamt hat oberflächlich gesichtet. Das Bundeskriminalamt wusste auch, warum ich den USB-Stick dem IT-Experten übergebe, nämlich um darauf ersichtlich zu machen, ob private und dienstliche Informationen gespeichert sind, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, sprich die der Täter, der die Daten vom Mobiltelefon von Herrn Kloibmüller abgesaugt hat, weitergegeben hat. Jetzt sagt mir hier die Soko, so wie ich diesen Satz lese, dass sie einer „oberflächlichen Sichtung zufolge“ gerade dort dienstliche Daten wahrnehmen konnte, nämlich „zu laufenden Observationen und politisch brisante Informationen“, die im Sinne des 310 als dienstliche Interessensverletzung zu werten sind. Man kann den Satz - - verstehe ich so, dass es hier Kloibmüller als Opfer betrifft.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber zuerst haben Sie gesagt, dass Sie nicht wissen, dass die Soko auswertet. (Auskunftsperson Schneider: Wie gesagt - -!) Jetzt sagen Sie, Sie wissen es doch.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe vorhin schon gesagt, wie Sie mir das vorgelegt haben, dass da offenbar eine oberflächliche Sichtung stattgefunden hat. Mein Auftrag erging allerdings an den IT-Experten und nicht an die Soko, den Stick auszuwerten.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut.
Ich lege noch einmal außerhalb des Untersuchungsausschusses eine Chatnachricht aus diesen Chats vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Es handelt sich wahrscheinlich um diese laufenden Observationen. Das sind die sogenannten Holzer-Chats, „Andi Holzer“ an Kloibmüller: „Hat dich“ das „BAK über“ die „TÜ“ – also die Telefonüberwachungsinhalte – „informiert?“ – „Nein wieso“ schreibt Kloibmüller zurück – „Zöhrer und du“ kommen „vor. Ich glaube, das ist eine Linke aus einem gewissen bereich.“ „I watched you“; „OK ist überall“.
Wann ist Ihnen diese Chatnachricht bekannt geworden?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich zeitlich nicht genau einordnen. Ich weiß nur, dass ich das Ermittlungsverfahren oder den Anfangsverdacht, der sich daraus ergibt, nicht in meinem Akt geprüft habe.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Diese Anzeige ist am 14.9. von mir an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt worden. Ich habe dazu auch eine parlamentarische Anfrage gemacht. Am 14.9. haben Sie aber noch immer nicht gesehen, obwohl das klar aus den Kloibmüller-Chats kommt, dass es da einen möglichen Anfangsverdacht gibt, auch wie hier bereits schon von der Soko Fama selber beschrieben, dass „politisch brisante Informationen“, mögliche Observationen enthalten sind. Hier sehen Sie, dass die Information über eine Observation von einer unberechtigten Person, nämlich Andreas Holzer, an Kloibmüller, der Kabinettschef war, weitergegeben worden ist. Das haben Sie nicht zum Anlass genommen, den Informationsabfluss zu ermitteln?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kenne den Ausgang des Verfahrens nicht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Den was?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Den Ausgang des Verfahrens. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, ich habe das nicht selbst untersucht, das Vorliegen eines Anfangsverdachts.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das war medial bekannt.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zu diesem - - habe ich trotzdem nicht. Das war nicht mein Ermittlungsverfahren oder mein Ermittlungsakt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab Kloibmüller-Chats, war überall medial bekannt. Bei den Kloibmüller-Chats ging es um Andreas Holzer, der einen Geheimnisverrat gemacht hat. – Ganz klar Ihre Zuständigkeit!
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: „Gemacht hat“, das klingt für mich so, als ob es da zu einer Verurteilung gekommen ist, oder?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, ist noch nicht. Es ist ja leider verjährt.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, wie gesagt, das war nicht mein Verfahren, deswegen kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist oder nicht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber die Frage ist, wann haben Sie davon erfahren, dass es da zu einem möglichen Geheimnisverrat gekommen sein könnte? Haben Sie davon erfahren?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits gesagt, um beantworten zu können, ob es zu einem möglichen Geheimnisverrat gekommen ist, muss man auch feststellen, ob es überhaupt ein Geheimnisverrat war, und dadurch, dass ich das Verfahren nicht geführt habe, kann ich Ihnen das nicht sagen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Trotz der Information über laufende Observationen, Anzeigen aus den Kloibmüller-Chats, aufgrund der politisch brisanten Informationen, die Ihnen auch zugegangen sind, ist dann eine Woche später, nach der Anzeige wegen Kloibmüller-Chats an Andreas Holzer, eine erneute Überprüfung der Akten, nämlich am 22.9., auch von Ihrer Seite wieder angeregt worden, dass Sie gesagt haben, Sicherung der USB abgeschlossen, weitere Auswertung wurde von Ihnen angeordnet. Warum benötigt man nach der Auswertung eine weitere Auswertung der Chats?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es war noch kein vollständiger Auswertebericht im Akt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Obwohl die Soko schon auswertet, Sachen sucht da drinnen, die Öffentlichkeit schon veröffentlichte Chats hat, Anzeigen von diesen Chats hereinrasseln? Also entweder hat die IT ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht, weil die Öffentlichkeit - - Auch die Journalisten haben darüber schon berichtet, aber die Staatsanwaltschaft hat selber noch keine Auswertung gehabt. Also die Öffentlichkeit hat schon eine Auswertung gehabt, Journalisten, Anzeigen sind eingegangen, mediale Berichterstattung war schon gegeben, aber Sie selber sagen: noch weiter auswerten.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ob ein allfälliger unbekannter Täter, der auch diesen Stick hatte, den ausgewertet hat, kann ich ja nicht sagen. Mein Auftrag an den - -
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da musste man nicht viel auswerten. (Auskunftsperson Schneider: Bitte?) – Da musste man nicht viel auswerten.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich wiederhole mich: Mein Auftrag war an den IT-Experten: Ich will einen vollständigen schriftlichen Bericht haben, der meinem Arbeitsauftrag entspricht; und den hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Herrn Holzer besser, privat?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mikl-Leitner?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sobotka?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie in diesem Zusammenhang mit den Chats einmal mit dem Generalsekretär Tomac gesprochen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht, dass mir in - - Nein, glaube ich nicht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit Neugebauer, mit dem Revisor?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie ist der Vorname? (Abg. Stögmüller: Äh - -) Neugebauer sagt mir jetzt auch nichts.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit dem internen Revisor haben Sie nie gesprochen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein. Ich habe keinen Kontakt zu Politikern.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Der Revisor ist ja nicht Politik.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, aber die Namen, die Sie vorher genannt haben.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vogl, von der Sektion III?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Kann ich nicht sagen, ob ich Herrn Vogl kenne. Da bräuchte ich ein Bild dazu.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ob Sie mit ihm über die Chats gesprochen haben.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind Sie mit dem 553er-St-Verfahren auch vertraut?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nur rudimentär. Das macht - - Eine Kollegin von mir hat das gemacht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Teile bearbeiten Sie oder bearbeiten Sie mit?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich bearbeite vom 553er-St überhaupt keinen Teil. Allerdings: Wenn es zu meinem Verfahren Berührungspunkte gegeben hat, dann ist es durchaus üblich, dass man sich mit einem Kollegen austauscht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Teile waren das?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das weiß ich ja nicht, ob es zu so einem Austausch gekommen ist, wenn Sie mir nicht konkrete Teile vorhalten, über die ich mich ausgetauscht haben soll. Tue ich mir jetzt schwer.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Peterlik?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Aber wir sind in der gleichen Gruppe gewesen. Ich hatte damals die Abteilung 554 nicht mehr, aber früher, und die Kollegin hatte die Abteilung 553. Wir sind drei Zimmer voneinander entfernt gesessen und haben ab und zu Kaffee miteinander getrunken. Wenn es da Berührungspunkte zwischen den Ermittlungsakten gegeben hat, dann hat da ein Austausch stattgefunden. An konkrete Austausche kann ich mich allerdings jetzt nicht erinnern.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): In das Verfahren Peterlik sind Sie nicht involviert?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Peterlik hatte dann bei mir noch ein eigenes Verfahren. Also da gab es auch noch abseits dieses OPCW-Dokuments andere Vorwürfe. Da habe ich die Sicherstellung seines Handys angeordnet. Das wurde bei mir geführt, das Verfahren.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja. Das Verfahren Gsottbauer und Sperr? (Auskunftsperson Schneider: Noch einmal!) – Gsottbauer.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Schellenbacher?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, war nicht bei mir.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht. Also Aigner und so weiter, Schellenbacher, Aigner, diese Verfahren?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das Verfahren Gustenau? (Auskunftsperson Schneider: Gustenau?) – Gustenau, ja.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht.
Haben Sie sonst irgendwelche Verfahren wegen Geheimnisverrats von Holzer oder allgemein Verfahren, die Andreas Holzer in der Vergangenheit, im Untersuchungszeitraum, betreffen, geleitet?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe kein Verfahren gegen einen Andreas Holzer geführt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keines. Wegen Befangenheit sonst, von der Soko Tape oder Soko Fama?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gudenus? – Ach so, das hat der Kollege schon abgefragt. Also Gudenus, dieser Zufallsfund, Gudenus, Jan Marsalek, diese Geschichte?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie auch nicht.
Okay, gut. Ich gebe einmal weiter.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.
Als Letzte in der zweiten Runde: die Fraktion der NEOS. Frau Abgeordnete Krisper ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, es besteht ja Anzeigepflicht nach § 78 StPO, wenn man vonseiten der zuständigen Behörden Entsprechendes wahrnimmt. Wenn Sie sich den Inhalt des Kloibmüller-Sticks nicht genauer angesehen haben – die AG Fama hat das ja –: Kam vonseiten deren Vertreter eine Anzeige aufgrund des Verdachts von Amtsmissbrauch aufgrund der gelesenen Chats, über die sie schließlich gesagt haben: politisch brisant!? Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Also inhaltlich haben sie anscheinend die Chats angesehen.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich ersuche die Frau Verfahrensrichterin, die Zulässigkeit der Frage zu überprüfen, weil hier vorausgesetzt wird, dass die Soko Tape sich das Verfahren eingehend an- - also den Stick offenbar eingehend angeschaut hat, aber in dem zuletzt vorgelegten Amtsvermerk drinsteht, dass eine oberflächliche Sichtung erfolgt ist, und zudem ich zur Einschätzung der Soko keine Auskunft geben kann.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich mache es gern kürzer: Haben Sie Wahrnehmungen, dass vonseiten Vertreter der AG Fama eine Anzeige aufgrund des Verdachts von Amtsmissbrauchs auf Basis der Chats erging?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Gegen Mag. Kloibmüller, meinen Sie? Oder gegen wen sonst?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, und andere, die dort vorkommen, ja.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, habe ich keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zu Hessenthaler würde ich gern fragen, warum er letztendlich nicht wegen Erpressung angeklagt wurde.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zu diesem Ermittlungsverfahren kann ich insofern keine Auskunft geben, als ich mit dem Ermittlungsverfahren nicht mehr betraut bin. Es war, als ich gegangen bin, am 30.11.2021 - - Einen Vorhabensbericht habe ich noch erstattet, aber ich kann zum Inhalt des Vorhabensberichts natürlich keine Auskunft geben, und ich weiß auch nicht, was mit diesem Vorhabensbericht dann in weiterer Folge passiert ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber solange Sie zuständig waren, haben Sie sehr wohl in Ihren Berichten noch den Tatbestand der Erpressung drinnen gehabt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das stimmt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.
Der Vorwurf basiert im Prinzip auf der gleichen Beweislage wie der Drogenvorwurf, der ja angeklagt wurde, nämlich auf den Aussagen von Herrn S. K.[5]. Deswegen meine Frage: Warum wurde das eine angeklagt und das andere nicht?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist nicht richtig. Der Vorwurf basierte vornehmlich zunächst auf Angaben des Heinz-Christian Strache in seiner Opfervernehmung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das haben wir schon im letzten U-Ausschuss diskutiert, dass Strache ja in seiner Einvernahme nicht meinte, dass Hessenthaler ihn erpresste, das explizit ausschloss, sondern über S. K. redete. Deswegen kann nicht auf Basis einer Aussage von Strache Hessenthaler wegen Erpressung belastet werden.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht ausschließlich, aber der Vorwurf der Erpressung entstand aus dieser Vernehmung des Heinz-Christian Strache – ganz klar –, und die weiteren Ermittlungen führten dann zu einer Vernehmung einer Vielzahl von Personen, und in weiterer Folge wurde dann der Suchtgiftvorwurf gegen Julian Hessenthaler und der Vorwurf des Benützens eine gefälschten Führerscheins und weitere, zwei weitere Urkundendelikte, die mit dem Ibizavideo nichts zu tun haben, mit dem Ibizaverfahren nichts zu tun haben, getrennt und zur Anklage gebracht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe Sie schon im letzten U-Ausschuss zu dem Tatbestand der vermutlichen Erpressung befragt, weil Niko Reith mir nicht sagen konnte, wie er darauf kommt, das erste Mal diesen Tatbestand in seine Amtsvermerke aufzunehmen – es fand sich die Begründung dafür nicht –, und Sie mir auch nicht sagen konnten, warum sich dieser Tatbestand im Akt gehalten hat. Als Grundlage dafür finde ich nur S. K., zu dem Sie bis zumindest vor ein paar Wochen noch ein anderes Verfahren bei sich laufen hatten, nämlich ein Ermittlungsverfahren wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, weil er Gert Schmidt vorsätzlich falsche Informationen gegen oder über den Herrn Angeklagten verkauft haben soll.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin hat sich wegen einer Beurteilung der Frage zu Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja. Frau Abgeordnete, ich wollte das jetzt wirklich irgendwie ganz großzügig lassen, nur erschließt sich mir nicht, wie die genaue rechtliche Einordnung von Tatbeständen – ob das jetzt Erpressung oder Nichterpressung und so weiter ist; es ist jetzt völlig klar: es hat ein getrenntes Verfahren Hessenthaler gegeben, das ganz sicher jetzt, weil es gerichtsanhängig ist, nicht unsere Sache ist –, die ja sozusagen, wie wir immer gesagt haben, auch Gerichtsbarkeit der Staatsanwaltschaft ist, wie das mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt. (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte zur Geschäftsordnung zur Erläuterung, Frau Abgeordnete Krisper.
*****
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben ein halbes Jahr – zur Geschäftsordnung! – im BVT-Untersuchungsausschuss damit verbracht, als es auch um mögliche politische Einflussnahme im Verfahren, das zur Razzia, zur Hausdurchsuchung im BVT führte, ging, das Tatsachensubstrat, das schließlich zur Hausdurchsuchung führte, zu hinterfragen, das heißt, die Ermittlungen und deren Würdigung durch die Staatsanwältin, inwiefern sie Entlastungszeugen als Belastungszeugen wahrgenommen hat et cetera. (Abg. Matznetter hebt die Hand.) Demnach bin ich mir schon bewusst, bis zu welchem Punkt es hier zu Recht möglich sein sollte, zu fragen, und würde eben zu der Verdachtslage und dem Tatsachensubstrat meine Fragen gerne stellen und in keinster Weise zur richterlichen Würdigung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Können Sie es dann aber vielleicht ein bisschen insofern präzisieren, ob und wo Sie meinen, dass es da eine mögliche politische Einflussnahme gegeben hat? Die Beurteilung, ob und warum jemand einem Zeugen glaubt oder nicht glaubt, ist einfach eine Ermessenswürdigung, die, glaube ich, in einem Untersuchungsausschuss in dieser Weise nicht abfragbar ist. (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zuvor hat sich auch noch Herr Abgeordneter Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich wende mich auch an die Verfahrensrichterin. Es ist schon klar, dass die Gerichtsbarkeit nicht Gegenstand des parlamentarischen Untersuchungsausschusses sein kann, aber die Auskunftsperson wurde zum Beweiserhebungsthema 3 – Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit – geladen.
Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem es gerichtsanhängig ist, ist es in der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft und damit in der Weisungspyramide direkt aus der Politik. Das heißt, es muss möglich sein, zu fragen: Wie kommt es dazu, dass etwas am Ende angeklagt oder nicht angeklagt wird?, weil auch die Arbeit, selbst wenn der Weisenrat eingeschaltet ist, jedenfalls keine unabhängige Justiz ist und damit auch Gegenstand des Parlaments in seiner Untersuchung ist. Wenn es in den Zeitraum fällt und thematisch hineinfällt, weil es ein Interesse gab, Hessenthaler aus politischen Gründen zu diskreditieren, dann muss es möglich sein, dazu zu befragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung noch einmal Frau Abgeordnete Krisper, bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Und wir sind ja gleich bei der Unterstellung, wenn ich: weil es da einen Einfluss gab!, sage. Das kann ich mir dann von der ÖVP wieder anhören.
Wir haben in den letzten Wochen in den Stehungen sehr wohl, glaube ich, sehr erfolgreich diskutiert, dass man nicht jegliche Kette der Kausalität von Geben und Nehmen in einer Frage abfragen muss – vielleicht noch mit Vorlage von Dokumenten –, weil wir sonst nicht weiterkommen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich jetzt nur meine Meinung noch einmal konkretisieren? Es ist mir völlig klar, dass Staatsanwaltschaft jetzt nicht die klassische ordentliche Gerichtsbarkeit ist, die von der Untersuchungstätigkeit ausgenommen ist. Ich habe aber auch den früheren Untersuchungsausschussprotokollen entnommen, dass es sehr wohl, wenn es um die Entscheidung eines Staatsanwalts geht, darum, wie er zu seiner Entscheidung kommt, hier als Akt der Gerichtsbarkeit in dem Sinn qualifiziert worden ist, ganz einfach deswegen, weil – ich muss jetzt das sagen, was ich aus eigener Wahrnehmung weiß – es einen Ermessensspielraum gibt, in dem man handeln, entscheiden und würdigen kann.
Ich gebe Ihnen jetzt insofern Recht, ich bin völlig bei Ihnen. Ich würde nur ersuchen, einen möglichen Einfluss, den Sie wahrnehmen, zu konkretisieren oder eine Frage zu stellen, ob es irgendeinen äußeren Einfluss gegeben hat, der die Entscheidung beeinflusst hat, beziehungsweise den Herrn Staatsanwalt bitten: Vielleicht ist das jetzt ein Anhaltspunkt, dass man sagt, soweit es für einen Nichtjuristen oder eine Nichtgerichtsperson notwendig ist, glaube ich, wäre es schon gut, nachvollziehbar zu machen, wie so eine Ermessensentscheidung zustande kommen kann oder wie Sie in dieser Weise zu Ihrer Entscheidung gekommen sind und was Sie bewogen und nicht bewogen hat. (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Ich erkenne jetzt an meiner eigenen Argumentation, dass es vielleicht für den Untersuchungsausschuss wichtig ist, das in diesem Fall einmal nachvollziehen zu können.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Krisper hat sich nochmals zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, nur ganz kurz: Es geht ja genauso wie zu unserem Beweisthema 3 passend um Einflussnahme auf die Ermittlungen und – in Erinnerung an den BVT-Fall und auch an den Tierschützerprozess – darum, wie sehr ein Staatsanwalt Herr, eine Staatsanwältin Herrin des Verfahrens ist oder mit sehr viel Engagement vonseiten der auch innerministeriellen zugeordneten Ermittlungseinheit gewisse Beweise sichern lässt, gewisse nicht und eine gewisse Dynamik hineinbringt. Darum geht es mir.
Ich habe schon im letzten UsA mit dem Herrn Staatsanwalt besprochen, dass ja der Tatbestand der versuchten Erpressung durch Niko Reith, den sehr bekannten Soko-Tape-Mitarbeiter, in dieses Verfahren hineinkam und auch S. K. über sehr seltsame Wege über Niko Reith daherkam.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin insofern schon überzeugt, als ich gesehen habe, dass der Herr Staatsanwalt bereit ist, das aufzuklären, und ich glaube, dass das eine grundsätzliche, grundlegende und interessante Aufklärung ist.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut, dann darf ich zusammenfassen: Ich bitte, auch die Fragen entsprechend in die Richtung zu stellen, in welcher Art und Weise es möglicherweise Beeinflussungen von Ermittlungen gegeben hat, die dann einen Sachverhalt zutage treten haben lassen, der dann zu einer entsprechenden Beurteilung geführt hat, ohne die Beurteilung an sich zu hinterfragen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)
Ich darf dann die Auskunftsperson ersuchen, nachdem ich Herrn Abgeordneten Stocker zur Geschäftsordnung das Wort erteilt habe. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe nur eine Anmerkung zur Geschäftsordnung. Wir kommen jetzt schon ein wenig in das Fahrwasser, dass wir die Arbeit der Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die Aktenbearbeitung und Würdigung aller Umstände für eine Anklageerhebung hier beurteilen beziehungsweise qualifizieren wollen. Das ist sicher nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Dafür gibt es Dienst- und Fachaufsicht. (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Ich glaube auch, dass – und da bin ich mit Kollegin Krisper nicht einer Meinung – eine Frage zu einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungshandlung nicht gänzlich vom Untersuchungsgegenstand unabhängig sein kann. Ein minimaler Zusammenhang wird wohl hergestellt werden müssen.
In diesem Sinne glaube ich, dass vielleicht das, was die Verfahrensrichterin vorgeschlagen hat, eine goldene Brücke für die konkrete Frage sein kann, aber für die allgemeine weitere Befragung von Mitarbeitern einer Staatsanwaltschaft würde ich schon meinen, dass es nicht geht, dass sie vor dem Untersuchungsausschuss rechtfertigen müssen, in welcher Weise sie ihre Arbeit machen, im Hinblick auf ihre rechtlichen Beurteilungen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Krisper.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Stocker, schauen Sie sich bitte die Fragen des Kollegen Amon im BVT-Untersuchungsausschuss an!
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit, durch die Antwort der Auskunftsperson im Sinne der Ausführungen der Verfahrensrichterin die Diskussion abzuschließen. – Bitte schön, Herr Dr. Schneider.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich habe das schon beim letzten Mal versucht klarzustellen. Offenbar ist es da zu Missverständnissen gekommen.
Es war so: Ich habe Heinz-Christian Strache vernommen. Da war ich persönlich bei der Vernehmung anwesend, und am Schluss wurden ihm Lichtbilder vorgehalten – da war unter anderem S. K. dabei –, und er hat dann einen Vorfall geschildert, der sich wenige Tage vorher oder unmittelbar am Vortag – genau weiß ich das nicht mehr – bei ihm in der Kanzlei abgespielt haben soll, wo es zu einem Gespräch zwischen S. K. und Herrn Strache gekommen ist.
Und der Inhalt dieses Gesprächs hat für mich zumindest den Anfangsverdacht nahegelegt, dass es sich hier zumindest um eine versuchte Erpressung handelt, und für mich war aufgrund des Umstands, dass Herr Hessenthaler damals schon in den Fokus der Ermittlungen gerückt ist und auf dem Video zu erkennen war, der Umstand nahe liegend, dass wenn Herr Hessenthaler in die Herstellung des Videos involviert war, er damit allenfalls Geld machen will und so, insofern Herr S. K. im Auftrag des Julian Hessenthaler gekommen ist.
Die weiteren Ermittlungen haben dann mehrere Zeugenbefragungen ergeben. Ich kann jetzt, wie gesagt, nicht vorwegnehmen, was mein Vorhaben war, mein konkretes Vorhaben, das ich damals an die Oberstaatsanwaltschaft berichtet habe, aber das war an sich die Verdachtslage der Erpressung, und soweit ich das aus dem Akt jetzt noch aus der Erinnerung weiß, wurde das auch vom Oberlandesgericht Wien nicht beanstandet.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bitte, mit der Befragung fortzufahren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben mit Referenz zu den Akten letztes Mal diskutiert, dass es aufgrund der Aktenlage von Niko Reith dokumentiert ist. Sie hatten damals keine Erinnerung, wie es zu der Verdachtslage kam.
Meine Frage vorhin war eigentlich nur, ob Herr S. K. auch jener ist – bitte außerhalb der Fragezeit, weil ich meine Frage von vorhin wiederhole! –, gegen den Sie – zumindest bis zum Stand von vor ein paar Wochen – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs führten, weil er Gert Schmidt vorsätzlich falsche Informationen gegen oder über den Angeklagten verkauft haben soll.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, bis 30.11.2021 habe ich so ein Verfahren geführt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Das war eigentlich die Antwort. Danke.
Jetzt zur Qualität der Ermittlungen: Der Richter hat anscheinend – ich komme gleich zu den Ermittlungen – auf Basis der Beurteilung der Gerichtssachverständigen kritisiert, dass bei den circa zehn Einvernahmen von Frau H.2[6] durch Sie kein Dolmetscher hinzugezogen wurde.
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich ersuche um Prüfung der Frage, weil das in die Richtung läuft, dass jetzt jede meiner Ermittlungshandlungen einer parlamentarischen Kontrolle unterzogen wird, ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wäre dann schon fertig.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Bei Ermittlungen, wie wir sie letztes Mal besprochen haben, war das ein Akt, der noch nicht bei Gericht war und es noch nicht ein gerichtliches Urteil gegeben hat. Jetzt ist der gesamte Akt inklusive Ermittlungen der Beweiswürdigung des Gerichts oblegen. Es hat ein Urteil gegeben und über die Rechtmäßigkeit, Unrechtmäßigkeit, allfällige Verfahrensfehler, die geltend gemacht worden sind oder nicht, wird ein Rechtsmittelgericht entscheiden. Ich möchte ersuchen, dass wir das hier nicht besprechen. (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.
*****
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich akzeptiere das natürlich, möchte aber noch daran erinnern, dass wir im BVT-Untersuchungsausschuss dazu gefragt haben, welche Personen bei staatsanwaltlichen Vernehmungen anwesend waren, warum das der Kabinettschef von Herrn Kickl war et cetera. Ich möchte es nur sagen, aber ich füge mich und gebe weiter. – Danke.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit sind wir am Ende der zweiten Fragerunde angelangt. Es gibt bis dato noch keine Vereinbarung über eine allfällige dritte Fragerunde. Gibt es eine Notwendigkeit, Fragen in einer dritten Fragerunde zu stellen? (Abg. Matznetter hebt die Hand.) – Doch. Herr Abgeordneter Matznetter.
Brauchen wir eine dritte Fragerunde? – Dann würde ich um eine kurze Stehung ersuchen, um die Modalitäten zu besprechen. – Bitte schön.
Ich unterbreche die Sitzung für eine kurze Stehung.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 12.01 Uhr bis 12.04 Uhr.)
*****
12.04
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ich halte die Modalitäten fest: keine Mitnahme der Restredezeiten und 1 Minute Fragezeit pro Fraktion.
Ich frage gemäß der Reihenfolge die Fraktion der ÖVP. Gibt es Fragenbedarf, Frau Abgeordnete Scharzenberger? Keine Fragen?
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Nein, danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: SPÖ? Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte schön
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich komme zurück zum Dokument 26302, das meiner Meinung nach noch auf Ihrem Schirm zu sehen ist, Herr Dr. Schneider. Ich komme dort zur Seite 25, damit wir uns leichter zurechtfinden. Da gibt es in diesem Whatsapp-Chat: „23.08.19, 21:58 - Christian Pilnac: Bestens; sonst macht jeder, was er will; Koch muss man aus dem Informationsfluss nehmen, was ich veranlasst habe, weil Adamovic Zielperson ist; hG“ – herzliche Grüße.
Dazu meine Fragen: Wer ist Koch? Was haben Sie für Wahrnehmungen zum Informationsfluss? Und gehe ich richtig in der Annahme, dass mit Adamovic der Oberstaatsanwalt Adamovic der WKStA gemeint ist?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also wer Koch ist, da müsste ich auch Mutmaßungen anstellen und das möchte ich nicht, weil ich hier bin, um über Wahrnehmungen zu berichten. Adamovic klingt für mich auch ganz danach, wenn man den Zusammenhang von dem Chat sieht, wie wenn das der Herr Oberstaatsanwalt Mag. Adamovic wäre.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Wurden Sie als damaliger ermittelnder Staatsanwalt der StA Wien jemals mit Akten im Zusammenhang mit einer möglichen Überwachung eines Oberstaatsanwaltes der WKStA beauftragt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Danke. Keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Es gibt seitens der FPÖ keine Fragen. Seitens der Grünen gibt es Fragen. Herr Abgeordneter Stögmüller gelangt zu Wort. – Bitte schön.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zurück zu den Kloibmüller-Chats: Gab es Interventionen, was zum Akt genommen werden soll oder nicht? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, habe ich keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es Interventionen?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Formelle oder informelle Weisungen vonseiten der OStA?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer ist in der OStA zuständig?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mag. Gildemeister.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bitte?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mag. Peter Gildemeister war mein zuständiger Oberstaatsanwalt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch dazu irgendwelche Wahrnehmungen, ob es dort Weisungen oder Informationsfluss gab?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, also an mich wurde diesbezüglich nichts herangetragen.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir haben uns die Arbeit gemacht, die Fälle des Sticks rauszuarbeiten, den Sie am 4.3.2021 bekommen haben. Zu diesem Zeitpunkt sind es insgesamt 50 Fälle, die unserem Team nach relevant zu ermitteln sind. Davon sind am 4.3.2021, an dem Tag des Fundes, fünf Fälle verjährt. In der Zeit ab dem Fund bis zum heutigen Tag sind 49 von 50 Chats verjährt. Ein einziger Fall ist zum heutigen Tag noch nicht verjährt, der verjährt mit dem 22.4.2022. Und einen Fall hat sozusagen die WKStA – unter Anführungszeichen – „gerettet“. Der wäre am 28.3.2022 auch verjährt.
Ich möchte einfach nur zu Protokoll geben, dass es eine lange Auswertung gegeben hat, wobei die Öffentlichkeit und auch andere bereits die Auswertung vorliegen gehabt haben.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es seitens der Fraktion der NEOS Fragen? (Abg. Stocker hebt die Hand.) Davor gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte schön.
*****
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Im Anschluss an diesen Beitrag von Kollegen Stögmüller möchte ich fürs Protokoll festhalten, dass Chatnachrichten an sich nicht verjähren können, sondern nur Tatbestände eines strafrechtlichen Sachverhaltes. Und wenn die nicht gegeben sind, ist auch der Chatverlauf vom Zeitpunkt irrelevant.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Krisper, falls es noch Fragen gibt. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 305426, Seite 1, Vorlage 7, bei Ihnen am Schirm, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da schrieb Holzer an Pilnacek am 25. Mai 2020: „Wir haben Lichtbild vom Lockvogel aus dem Video, freigabe bernd Schneider. Der Erfolg der Sicherstellung des Videos kann endlich einmal exklusiv von uns präsentiert werden. Alles andere brauchen wir ja nicht beantworten.“
„Wäre gute Möglichkeit, den Schulterschluss zw“ – zwischen – „sta wien und soko zu zeigen“.
Pilnacek antwortet: „Das schon, aber die zieren sich ....“.
Haben Sie die Wahrnehmung, dass wahrscheinlich Ihre Chefin damals, Frau Dr. Nittel, gegen diese PK war; und wenn ja: warum? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich vermeine, mich - - dass sie mich da auch gefragt hat, was ich davon halte, und ich ihr auch im Zusammenhang mit unserer Mediensprecherin, die ja an der allfälligen Pressekonferenz hätte teilnehmen sollen, gesagt habe, dass wir das nicht für sinnvoll erachten, in einem laufenden Ermittlungsverfahren jetzt schon eine Pressekonferenz zu machen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und warum wurde sie dann doch durchgeführt?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Damit sind wir am Ende der dritten Fragerunde angekommen.
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Tatsächlich habe ich ausnahmsweise noch eine ergänzende Frage: Waren Sie jemals dienstlich mit der Frage beschäftigt, dass es aus dem Casag-Akt unerwünschte Veröffentlichungen oder Leaks gegeben hat?
Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Bernd Schneider, LL.M. für das Kommen und für seine Auskünfte und bei seiner Vertrauensperson Herrn Mag. Simon Stürzer. – Vielen Dank für Ihr Kommen.
[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit R. P. anonymisiert.
[2] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
[3] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
[4] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
[5] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit S. K. anonymisiert.
[6] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.