512/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Leitender Oberstaatsanwalt Mag. Johann Fuchs, LL.M. in der 14. Sitzung vom 3. Mai 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Leitender Oberstaatsanwalt Mag. Johann Fuchs, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 06 22

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                          Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführerin                                                                             Vorsitz


Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

14. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 3. Mai 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 14. Sitzung
10.06 Uhr – 21.12 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Leitender Oberstaatsanwalt
Mag. Johann Fuchs, LL.M.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme über Ersuchen der Frau Präsidentin zur Belehrung der Auskunfts- und daran anschließend auch der Vertrauensperson. Herr Mag. Johann Fuchs, Sie wurden im vorangegangenen Ausschuss, im Ibiza-Untersuchungsausschuss, schon zweimal vernommen – am 15. Juli 2020 und am 10. März 2021 –, nichtsdestotrotz sieht die Verfahrensordnung vor, dass ich Ihnen auch für die heutige Befragung eine Belehrung zukommen lasse.

Herr Leitender Oberstaatsanwalt Mag. Johann Fuchs, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Beweisthemen Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese Belehrung weise ich Sie jetzt ausdrücklich hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor diesem Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten Belehrung entnehmen. Im Einzelfall wären die Gründe für eine Aussageverweigerung anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Ende der Befragung.

Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, selbst Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen. Damit bin ich schon am Ende angekommen.

Ich habe nun auch Ihrer Vertrauensperson, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Riedl, eine ganz kurze Belehrung zukommen zu lassen: Herr Dr. Riedl, ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson – und das ist wesentlich – kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie können sich mit der Auskunftsperson auch ohne zeitliche Beschränkung beraten, die Auskunftsperson darf jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, in diesem Ausschuss das Wort zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Frau Vorsitzende, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. – Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Pöschl.

Herr Mag. Johann Fuchs, Sie haben auch gerade gehört, dass Sie als Auskunftsperson das Recht haben, eine 20 Minuten nicht überschreitende einleitende Stellungnahme abzugeben. Möchten Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich bitte darum, und ich möchte gerne vor meiner Stellungnahme dem Untersuchungsausschuss ein Aktenstück vorlegen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sehr gerne. Dr. Pöschl übernimmt es einmal und wirft einen Blick darauf, und dann werden wir es allen zur Verfügung stellen. (Die Auskunftsperson überreicht dem Verfahrensrichter ein Schriftstück.)

Bitte, Sie haben das Wort, Herr Mag. Fuchs.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich, bevor ich mir das durchlese – es hat doch einige Seiten –, Herrn Mag. Fuchs fragen, um welche Urkunde es sich dabei handelt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das Geschäftsstück ist eine Unterlage aus dem Eurofighter-Verfahren, vom April 2019, in dem die Vorgänge vor, in und nach der Dienstbesprechung vom 1.4. aus der Sicht der OStA ziemlich detailliert festgehalten sind. Ich glaube, es ist wichtig, dass man den Zusammenhang, die Zusammenhänge, die hier dargestellt sind, kennt, bevor man sich mit dem Thema auseinandersetzt. Ich werde darauf auch kurz in meinem Eingangsstatement Bezug nehmen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Mag. Fuchs, Sie haben als Auskunftsperson auch das Recht, dem Ausschuss Unterlagen zukommen zu lassen. Haben Sie einen Klassifizierungswunsch betreffend dieses Dokument?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Keinen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Keine Klassifizierung.

Dann würde ich Sie bitten, Herr Dr. Pöschl, trotzdem noch einen Blick auf das Dokument zu werfen. Wir werden es dennoch im Einzelfall einer Prüfung zu unterziehen haben – ob es auch in medienöffentlicher Sitzung so verhandelt werden kann –, falls das Dokument, wenn es dann an Sie alle ergangen ist, auch Teil der Befragung werden wird.

Ist diese Vorgangsweise in Ordnung, Herr Dr. Pöschl? Wir schauen jetzt einmal.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich nur eine kurze Frage stellen, ich habe es schon grob durchgeblättert: Es handelt sich nur um die Wahrnehmungen anlässlich der Besprechung vom 1. April 19? Ist das richtig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber auch die Wahrnehmungen von knapp - -, von davor, also eigentlich ab der Übernahme meiner Funktion als Leiter der OStA Wien bis halt zum 30.4.2019.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also ich würde meinen, dass man das in Stufe 1 einstuft. (Die Vorsitzender-Vertreterin berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Die Verteilung übernimmt die Parlamentsdirektion. Da die Auskunftsperson keine Klassifizierung vorgenommen hat und Sie das Dokument nicht kennen, ist es schwierig, zu entscheiden, ob Sie jetzt einen Antrag auf Klassifizierungsstufe 1 stellen. Ich würde jetzt einmal vorschlagen, dass wir, so wie die Auskunftsperson das dem Ausschuss zur Verfügung stellen wollte, das auch in dieser Form tun und dass Sie, falls wir es, wie gesagt, bei Einzelfallprüfungen als erforderlich ansehen oder der Verfahrensrichter meint, wir sollten es doch klassifizieren, dann Ihrerseits auch einen entsprechenden Antrag stellen. Dr. Pöschl, gehen wir so vor?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sehr gerne!

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut, dann gehen wir so vor.

Herr Mag. Fuchs, Sie können mit Ihrer einleitenden Stellungnahme beginnen. Die Parlamentsdirektion wird dieses Dokument jetzt – nicht klassifiziert – den Fraktionen zukommen lassen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sehr geehrte Vorsitzende! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Es ist viel passiert in der Zeit seit meiner letzten Befragung hier im Hohen Haus im Rahmen des Ibiza-Untersuchungsausschusses. Bevor ich daher zum eigentlichen Gegenstand meiner Befragung, nämlich den Punkten 3 und 4 des Untersuchungsgegenstandes, komme, möchte ich vorab ein paar Dinge klarstellen, die meine Person betreffen.

Das Ermittlungsverfahren, das von der StA Innsbruck gegen mich geführt wurde, ist beendet. Das bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen gegen mich mehr geführt werden. Die für Sie und mich wichtigste Information dazu: Alle Vorwürfe, ich hätte die WKStA in den Ermittlungen im Ibizaverfahren behindert, sind eingestellt; ebenso wie alle Vorwürfe, ich hätte Aktenteile aus Ermittlungsakten der WKStA an Unberechtigte weitergegeben. Somit – und das sage ich auch, weil es in der öffentlichen Wahrnehmung ziemlich untergegangen ist – steht fest, dass alle gegen mich im Zusammenhang mit meiner Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der WKStA erhobenen Anschuldigungen falsch waren.

Aber auch zu den im Strafantrag gegen mich verbliebenen Punkten bin ich fest davon überzeugt, dass diese Vorwürfe gegen mich ebenso substanzlos sind. Die Einbringung dieses Strafantrages führte aber dazu, dass ich von meiner Dienstbehörde mit Bescheid vom 29.3.2022 am 30.3.2022 dienstfrei gestellt wurde. Der OGH hat am 12.4.2022 entschieden, dass kein dienstlicher Anlass für meine Suspendierung vorliegt. Ich bin daher seit 13.4.2022 wieder als Leiter der OStA Wien tätig, wobei die Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA im Ibizakomplex, wie Sie auch wissen, operativ nicht mehr der OStA Wien, sondern seit dem Sommer 2021 einem Oberstaatsanwalt der OStA Innsbruck obliegt.

Ich bitte gleich an dieser Stelle für Verständnis dafür, dass ich zum Gegenstand aller gegen mich geführten Verfahren hier auf mein Recht auf Aussageverweigerung zurückgreifen werde.

Wenig zur Aufklärung beitragen kann ich auch zu Punkt 4, Begünstigung bei der Personalauswahl. Ich habe schlicht keine Wahrnehmungen dazu. Aus diesem Grund werde ich mich in diesem Eingangsstatement ausschließlich auf Punkt 3, auf mögliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit konzentrieren.

Damit komme ich zum Kernthema aus meiner Perspektive: die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht bei den Staatsanwaltschaften. Meine Rolle und meine Handlungen im Rahmen meiner Verantwortung für die Dienst- und Fachaufsicht der WKStA, die ich bis zum 16.3.2021 wahrzunehmen hatte, sind bis heute Gegenstand einer öffentlich und auch in diesem Hause zum Teil sehr heftig geführten Debatte. Ich habe diese Dienst- und Fachaufsicht am 16.3.2021 aus Eigenem meinen beiden Ersten Stellvertretern übertragen, um jeden Anschein einer unsachlichen Einflussnahme zu vermeiden.

Man wirft mir im Kern vor, meine Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA missbraucht zu haben. Man wirft mir hier vor, eine mir untergeordnete Dienststelle in ihrer Arbeit zu behindern, wenn nicht sogar zerstören zu wollen. Und man wirft mir vor, das willfährige Werkzeug eines politischen Netzwerkes zu sein, das die Arbeit der Strafjustiz in Österreich diskreditieren möchte. Das sind massive Vorwürfe, die mir sehr nahegehen und die ich sehr ernst nehme. Natürlich macht das was mit einem, natürlich reagiert man dann manchmal – bei solch massiven Angriffen – nicht immer nur sachlich, aber ich werde heute und hier nicht in den Chor derjenigen einstimmen, die die Schuld für ganz offensichtliche Probleme in der Zusammenarbeit zwischen der WKStA und den Oberbehörden nur bei den jeweils anderen suchen, denn eines ist klar: Die österreichische Strafjustiz – und ich rede hier nur von der Strafjustiz, der ich seit 30 Jahren angehöre – hat einige Baustellen.

Vizekanzler und Justizminister außer Dienst Jabloner hat es in seinem Wahrnehmungsbericht vom 11.11.2019, „Maßnahmen für eine moderne und qualitätsvolle Justiz“, auf den Punkt gebracht. Er sprach damals von einer unsäglichen und falschen Kultur und meinte damit den Umgang mit Weisungen innerhalb der Justiz. Seine Wahrnehmungen stützten sich dabei vor allem auf Vorgänge rund um die Aufarbeitung des Eurofighter-Komplexes und die Startphase der Ibizaermittlungen im Frühjahr/Sommer 2019.

Das Problem besteht darin, dass wir in Teilbereichen eine Kultur haben, die die rechtmäßige Ausübung von Fach- und Dienstaufsicht inzwischen erheblich erschwert. Wie ich selbst am eigenen Leib erfahren habe, wird jede Form der Fach- und Dienstaufsicht sofort als unbotmäßige Einflussnahme in laufende Ermittlungen diskreditiert und in manchen Fällen sogar kriminalisiert.

Die Aufgabe einer korrekten Dienst- und Fachaufsicht im staatsanwaltschaftlichen Bereich ist die Sicherstellung einer gleichmäßigen Strafrechtspflege zwischen Feldkirch und Eisenstadt. Sie ist nicht dazu da, die untergebene Behörde zu schikanieren, sondern dazu, sie so gut wie möglich zu unterstützen. Dienst- und Fachaufsicht ist kein Eingriff in die persönliche Freiheit einzelner StaatsanwältInnen. Sie ist auch nicht persönlich zu nehmen, sie ist Teil einer gemeinsamen Willensbildung, wenn sie von allen so gelebt wird.

Bei so heiklen und schwierigen Verfahren, wie sie die WKStA im Ibiza- oder auch Eurofighter-Komplex zu führen hat und hatte, war aber leider immer wieder das Gleiche zu beobachten: Inhalte von Dienstbesprechungen und Weisungen finden innert Stunden den Weg in die Medien, werden zum Gegenstand parlamentarischer Anfragen und eines politischen Wettstreits, indem Strafrechtsfragen zu politischen Fragen werden.

Vizekanzler und Justizminister außer Dienst Jabloner, sprach in diesem Zusammenhang von „einem ziemlichen medialen Getöse und den Versuchen der politischen Parteien, das für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen“.

Zum Weisungsrecht äußerte sich Jabloner in der „Tiroler Tageszeitung“ im Juli 2019 wie folgt: „Ich habe den Eindruck, dass die Formalisierung des Weisungsrechts vor 15 Jahren nicht den gewünschten Erfolg hatte, weil auf informelle Wege ausgewichen wurde.“ Jabloner hat daher darauf bestanden, dass Weisungen nur mehr formalisiert und schriftlich zu erfolgen haben. Das ist gut, richtig und wichtig, hat aber natürlich auch dazu geführt, dass schriftliche Weisungen erst recht geleakt und meistens vor allem bei den großen Korruptionsverfahren als unbotmäßige Einmischung dargestellt wurden.

Gerade bei der Ausübung des staatsanwaltschaftlichen Anklagemonopols, bei der es zu schwerwiegenden Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte, in die Menschenrechte von Bürgerinnen und Bürgern kommt, ist eine rechtmäßige und konsequente Dienst- und Fachaufsicht im staatsanwaltschaftlichen Bereich unerlässlich. Nur mit einer korrekten Dienst- und Fachaufsicht kann zwischen dem Bodensee und dem Neusiedler See ein gleichmäßiger Vollzug des Strafrechts sichergestellt werden.

Wer glaubt, dass eine zentral gesteuerte Dienst- und Fachaufsicht in der Strafjustiz entbehrlich und eine weisungsunabhängige Staatsanwaltschaft das Ziel sei, der schüttet das Kind mit dem Bade aus. Keine Sorge, ich rede nicht davon, dass Kritik an Weisungen, an der Ausübung von Dienst- und Fachaufsicht durch Oberbehörden nicht zulässig sei. Ganz im Gegenteil! Ich halte es hier mit Jabloner, der 2019 auch dazu aufgefordert hat, aktiv zu sein und Weisungen aktiv zu hinterfragen, wenn es notwendig erscheint.

Auch ich halte eine offene, sachliche Kritik an der Dienst- und Fachaufsicht und eine aufgeschlossene Fehlerkultur für unbedingt notwendig, um die Strafjustiz in Summe besser zu machen. Dazu gehört aber nicht – auch das muss ich einmal sagen –, dass Dienstbesprechungen heimlich aufgenommen, Inhalte von Dienstbesprechungen mit einem Spin versehen an Medien weitergespielt werden und justizinterne Meinungsbildung – wie mir passiert – kriminalisiert oder – wie im Fall Poppenwimmer – wenn schon nicht kriminalisiert, dann skandalisiert wird.

Dass die derzeitigen Regeln und Prozesse für die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht im Strafrecht unzureichend und nicht mehr zeitgemäß sind, ist jedem, der die Diskussion zum Eurofighter- und zum Ibizakomplex mitverfolgt hat, klar. Wir brauchen auch klarere und moderne Regeln für einen der wichtigsten und kompliziertesten Bereiche der Strafjustiz, dem Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht. Auch darauf habe ich bereits in meinen Befragungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss deutlich hingewiesen.

Es gibt derzeit eine Reihe von kontroversiellen Rechtsthemen in diesem Zusammenhang, die dringend einer Debatte bedürfen und geregelt werden müssen. Da wäre einmal die dringend notwendige Entscheidung in der Debatte politische Weisungsspitze versus Generalstaatsanwaltschaft; ebenso ein deutliches Bekenntnis des Gesetzgebers im Konfliktfeld Datenschutz versus Informationsrechte von Verfahrensbeteiligten; eine klare Konturierung der staatlichen Eingriffsbefugnisse in Persönlichkeitsrechte, insbesondere im Umgang mit sichergestellten und teilweise gelöschten Kommunikationsdaten; eine Lösung der Interessenkonflikte bei der Ausübung der Zwangsmittelbefugnisse nach der StPO versus den Schutz der Privatsphäre von Verfahrensbeteiligten; eine zeitgemäße Adaptierung des Korruptionsstrafrechts; und abschließend eine mir ganz wichtig erscheinende Klarstellung zur Frage: Wie weit darf der Staat gehen, um an sich hehre Ermittlungsziele zu verfolgen?

Ich darf an dieser Stelle an die vor knapp 20 Jahren in Deutschland entbrannte Diskussion im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Jakob von Metzler zur Frage der Zulässigkeit staatlicher Gewaltandrohung und -anwendung zur Aussageerzwingung in Strafverfahren – hier zur Rettung eines Entführungsopfers – erinnern.

So weit zu den zentralen strukturellen Themen in der Strafjustiz, von denen ich meine, dass sie im gemeinsamen Dialog rasch und überzeugend zu lösen sind. Denn eines zeigt die Diskussion um den Streit zwischen der WKStA und ihren Oberbehörden meiner Meinung nach ganz deutlich: Wenn die strukturellen Probleme, von denen ich gesprochen habe, nicht gelöst werden, dann werden sie auf einer persönlichen Ebene ausgetragen. Dann geht es in der Diskussion im Kern nur um die Frage: Wer hat die Schuld an Fehlern in der Ermittlungsarbeit? Wer ist schuld an einer langen oder falsch angelegten Ermittlung? Der muss weg! Die macht was falsch! Der ist schuld! Die hat was unterlassen!

Dieser Zugang ist zwar für die Medien und für die politische Debatte bequem und interessant, weil sich damit komplexe Themen leichter erklären lassen und die Personalisierung eine höhere Aufmerksamkeit bringt, es hilft aber wenig, wenn es darum geht, die Strafrechtspflege in Österreich nachhaltig zu verbessern und für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu machen. Das heißt aber nicht, dass es für uns als StaatsanwältInnen keine persönliche Verantwortung für das eigene Handeln gibt. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich – das ist einer der Grundsätze des Strafrechts, und der gilt natürlich auch für mich.

Erlauben Sie mir daher, dass ich zum Abschluss meines Einleitungsstatements noch kurz auf den Sachverhalt eingehe, der mich persönlich betrifft und in dem ich mich massiven Vorwürfen ausgesetzt sehe. Wie ist es aus meiner Sicht zu den offensichtlichen und auch persönlich ausgetragenen Konflikten zwischen Teilen der WKStA und mir gekommen? Um diese Frage, die sowohl Sie, werte ParlamentarierInnen, als auch die Öffentlichkeit zu Recht interessiert, ordentlich beantworten zu können, muss man in das Jahr 2019 und zu einer Causa zurückgehen, von der hier schon öfter die Rede war und die vieles an den Fehlentwicklungen erklärt, die seitdem in der Zusammenarbeit zwischen der OStA Wien und der WKStA passiert sind: die Dienstbesprechung zum Eurofighter-Verfahrenskomplex am 1.4.2019.

Diese Sitzung habe ich auf Wunsch der Leiterin der WKStA einberufen. Ich war damals seit circa sechs Monaten in meiner neuen Funktion als Leiter der OStA Wien. Daran teilgenommen haben insgesamt rund 16 Personen aus dem Bereich des BMJ, der OStA Wien und der WKStA. Das Ziel der Sitzung war es, nach dem Übergang der Zuständigkeit für das Eurofighter-Verfahren auf die WKStA eine effiziente, konsequente und zielorientierte Weiterführung und Finalisierung der Ermittlungen sicherzustellen. Nach einer Ermittlungsdauer von circa acht Jahren durften sich die Bürgerinnen und Bürger unserer Republik zu Recht eine rasche Klärung der strafrechtlichen Vorwürfe um diesen Beschaffungsvorgang erwarten.

Heute meine ich zu wissen, dass diese Sitzung deshalb so aus dem Ruder gelaufen ist, weil es einigen TeilnehmerInnen weniger darum ging, zu klären, wie das Eurofighter-Verfahren in Zukunft zu führen und zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen ist. Es ist in dieser Sitzung nicht um die Zukunft, es ist um die Vergangenheit gegangen. Es ist darum gegangen, wer Schuld an den bisherigen Versäumnissen hat. Beide Seiten wollten offensichtlich nicht für die Probleme der Vergangenheit zuständig sein und beide haben – in ihrer Art – deshalb in dieser Sitzung auch sehr emotional agiert.

Wenn Sie die Protokolle dieser Sitzung noch einmal lesen, werden Sie sehen, dass ich mich in dieser Sitzung bemüht habe, eine kalmierende und moderierende Rolle einzunehmen. Wie wir heute auch wissen, war ich damit nicht sehr erfolgreich. Und da ich nicht sicher bin, ob Sie in diesem Ausschuss dieses Dokument haben, habe ich bereits eingangs meines Statements meine Zusammenfassung der Ereignisse von damals, die ich am 29.4.2019 für Bundesminister Moser verfasst habe, noch einmal mitgebracht.

Die Ermittlungsarbeit der WKStA in so umfangreichen, komplexen und mit weitreichenden Folgen versehenen Causen wie dem Ibizakomplex ist enorm fordernd für die ermittelnden StaatsanwältInnen. Parlament und Medien verfolgen jeden Ermittlungsschritt mit Recht mit Argusaugen. Die betroffenen Parteien nehmen zu Recht ihr Recht in Anspruch, ihre Sicht der Dinge öffentlich darzustellen. Wie wir gesehen haben, kommt es aufgrund der Tragweite der Ermittlungen auch zu persönlichen Angriffen auf einzelne StaatsanwältInnen.

Kurzum: Man kann als MitarbeiterIn der Justiz kaum exponierter sein als in solch einem Verfahren. Die StaatsanwältInnen in solchen Verfahren sind enormen persönlichen Belastungen ausgesetzt. Was es in solchen Causen braucht, ist eine kritische, aber unbedingt unterstützende und schützende Haltung der Leitung der Dienststelle und der Oberbehörden. Was es braucht, ist eine Leitung der Dienststelle und der Oberbehörden, die bei Fehlentwicklungen, die bei solchen komplexen Großverfahren immer passieren können, eingreifen und bei emotionalen Tiefs mit Sachlichkeit und Wertschätzung helfen kann, anstehende Probleme zu lösen. Wir brauchen nicht nur bei solchen Verfahren eine Justiz, die zusammenhält und sich gegenseitig stützt, die intern offen miteinander kommuniziert und sich nicht öffentlich bloßstellt und in Schuldzuweisungen verläuft.

Wenn ich in diesem Zusammenhang einen Fehler gemacht habe, dann den, dass ich irgendwann nicht mehr den richtigen Draht gefunden habe, aktiv den Kontakt zur Leiterin der WKStA zu verbessern und trotz ihrer öffentlichen Kritik an mir, die sie ja auch zuletzt wieder hier im Untersuchungsausschuss geäußert hat, und trotz der Anzeige gegen mich, die sie unterstützt hat, einen Weg zu finden, um dieses für die Republik so wichtige Verfahren in ruhigere Gewässer zu bringen. Es war meine, es war aber auch ihre Verantwortung, sich hier nicht auf eine Seite ziehen zu lassen, sondern als nicht direkt in die schwierige Ermittlungsarbeit einbezogene Führungskräfte den Überblick und die Sachlichkeit zu behalten, die in einer solchen Causa dringend notwendig sind.

Erlauben Sie mir abschließend noch einige kurze Klarstellungen, die Vorwürfe gegen mich betreffen. An vorderster Stelle ein Vorwurf, der mich emotional am meisten trifft: Das ist der der Zuordnung zu einer Partei oder einer politischen Strömung. Tatsächlich gehöre ich keiner Partei an. Ich bin kein Mitglied eines wie immer gearteten Netzwerks. Ich bin Staatsanwalt und als solcher bin ich den Gesetzen verpflichtet, die Sie, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, in diesem Hohen Haus beschlossen haben und beschließen.

Es war und es ist mein Ziel als LOStA, die mir zugeordneten Staatsanwaltschaften durch eine kollegiale Dienst- und Fachaufsicht zu unterstützen und nicht zu behindern. Diese Arbeitsweise funktioniert bei weit über 230 StaatsanwältInnen, die mir unterstehen, gut. Bei einigen in der WKStA hat es ganz offensichtlich nicht so gut funktioniert. Wichtig ist mir aber: Auch im Ibizakomplex gab es nicht die behaupteten und überbordenden Berichtspflichten. Dazu habe ich bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss ausführlich Stellung genommen. Daher hier nur so viel: Von den im Ibizaverfahrenskomplex bis zum Februar 2021 erstatteten 181 Berichten der WKStA wurden nicht einmal 10 Prozent, nämlich 16, von mir beziehungsweise der OStA Wien ausgelöst. Ich habe nie Ermittlungen oder eine Observation gegen die WKStA geplant oder eingeleitet. Es hat auch nie Ermittlungen gegen die WKStA und auch keine Observationen gegeben.

Ich verwehre mich weiters entschieden gegen alle Interpretationen, ich hätte im Zuge der Ermittlungen gegen mich versucht, belastende Daten zu löschen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat dies untersucht und alle Ermittlungen dazu eingestellt beziehungsweise mangels Anfangsverdachts erst gar nicht aufgenommen. Dieser Vorwurf ist rufschädigend und mit keinerlei Fakten belegbar.

Abschließend noch ein Wort: Die Vorkommnisse, über die Sie, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, mich nun befragen werden, haben ohne Zweifel das Ansehen der österreichischen Strafjustiz beschädigt, aber ich vertraue der Gestaltungskraft der Justiz und bin mir sicher, dass nicht nur ich daraus gelernt habe, dass sich emotionalisierte, auf der persönlichen Ebene ausgetragene Konflikte niemals auszahlen.

Einen zentralen Umstand sollten Sie bei Ihrer Untersuchungstätigkeit jedenfalls nicht außer Acht lassen, und zwar den Faktor Mensch. Die österreichische Justiz ist, beginnend bei den VerwaltungspraktikantInnen bis hin zur Frau Bundesministerin, eine Organisation von qualifizierten und motivierten Menschen, die auch in der aktuellen, mit vielen Unsicherheiten belasteten Zeit genau eine Aufgabe hat, nämlich den Rechtsfrieden für die in unserem Land lebenden Menschen abzusichern. – Danke schön.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Mag. Fuchs für Ihre einleitende Stellungnahme.

Ich ersuche nun den Verfahrensrichter, gleich mit der Erstbefragung zu beginnen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Mag. Fuchs, Sie haben heute wieder Bezug auf die Dienstbesprechung am 1. April 2019 genommen, nachdem Sie auch im Ibiza-Untersuchungsausschuss im Juli 2020 und März 2021 darüber gesprochen haben. Dieser Dienstbesprechung lagen die Spannungen zwischen der WKStA und der OStA zugrunde. Die heute vorgenommenen Aktualisierungen runden das Bild ab. Ich habe den Eindruck - - – Pardon, ich habe Fragen zu stellen und keinen Eindruck bekannt zu geben.

Ich möchte Sie deshalb fragen: Was sind Ihre Wahrnehmungen über den Ursprung dieser Spannung? Wann ist Ihrer Wahrnehmung nach erstmals zutage getreten, dass das Verhältnis der WKStA zur OStA gestört sein könnte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nun, ich habe ja im September 2018 mein Amt als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien angetreten. Das war eine Zeit, die – wie Sie selbst ja auch aus dem damaligen Untersuchungsausschuss wissen – sehr geprägt war vom BVT-Verfahren und von den Vorgängen, vor Qualitätsthemen und Effizienzthemen, die den staatsanwaltschaftlichen Bereich betroffen haben.

Ich bin mit dem Anspruch in mein Amt gekommen, dass wir in den Ermittlungen in Großverfahren effizienter, schneller und besser werden. Das habe ich auch vom ersten Tag an so kommuniziert. Ich habe zu dem Zeitpunkt bereits wahrgenommen, dass es Spannungen und Auffassungsunterschiede zwischen der WKStA, der OStA Wien und dem BMJ gegeben hat. Für mich sind eigentlich die Dienstbesprechung vom 1.4.2019 und die Vorgänge rund um die Frage, wie man mit dem Eurofighter-Verfahrenskomplex weiter verfahren möchte, ein Symptom dieser Spannungen.

Man sieht, glaube ich, an allem, was hier an Unterlagen zur Verfügung steht, dass es mir wirklich darum gegangen ist, das Verfahren effizient, rasch und gut weiterzuführen und zu Ende zu bringen. Ich habe gewisse Widerstände vonseiten der WKStA erlebt, die – aus welchen Gründen auch immer – das ein bisschen anders gesehen haben. Ich glaube, dass diese Spann- - Ich habe Spannungen übernommen und ich habe die mit meinem Zugang zu meinem Amt und auch zur Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaften ja mitübernommen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme zu einer zweiten Frage. Mir geht es darum, dass der Akt 17 St 5/19d der WKStA nach wie vor der Akt ist, in dem alles geführt wird: Ibiza, Casag, Beinschab-Tools, Wolf – also da werden mehr oder weniger alle Verfahren in einem Akt geführt. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, weshalb das alles in einem Akt geführt wird und bisher keine Trennung der Ermittlungsstränge vorgenommen wurde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann das nur sehr abstrakt beantworten. Meine Wahrnehmungen zu dem Verfahren enden ja mit dem 16.3.2021, wo ich die Dienst- und Fachaufsicht für dieses Verfahren abgegeben habe. Ich kann daher nur generell dazu sagen: Ich habe zum § 27 StPO, zur Möglichkeit der Verfahrenstrennung aus Effizienzgründen, im Linzer Kommentar veröffentlicht. Da haben die Staatsanwaltschaften ein bisschen einen Spielraum, dass sie große und unübersichtliche Verfahrenskomplexe zur Verfahrensbeschleunigung filetieren und trennen können. Das ist ein gebundenes Ermessen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, wo sie einen bestimmten Spielraum haben. Zu den konkreten Verfahrensstrategien in diesem Verfahrenskomplex habe ich keine Wahrnehmungen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Könnte der Oberstaatsanwalt diesbezüglich eine Weisung zur Trennung der Verfahren erteilen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das wäre grundsätzlich denkbar, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut.

Dann komme ich zu einer weiteren Frage, die Frau Mag. Poppenwimmer betrifft – die ja schon vor diesem Ausschuss ausgesagt hat. Da möchte ich Sie fragen: Wie ist denn Ihr Zugang zu Frau Mag. Poppenwimmer?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, da möchte ich zunächst einmal auf ein paar popularsemantische Begrifflichkeiten referieren. Alle, die sie als Lockspitzel oder Spitzel oder Maulwurf oder Ähnliches bezeichnet haben, können diese Begrifflichkeiten wohl nicht aus sachlichen Erwägungen gewählt haben, sondern um in der Öffentlichkeit ein bestimmtes Bild zu zeichnen.

Wahr ist aber etwas ganz anderes: Kollegin Poppenwimmer ist eine von circa 250 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei mir im Sprengel. Ich bin als Leiter der Dienstbehörde ihr Vorgesetzter. Ich habe sie das erste Mal bei irgendeinem Seminar – ich weiß nicht mehr wann – in einem Pausengespräch persönlich kennengelernt und dann bis 2019 eigentlich keinen Kontakt zu ihr gehabt.

Sie ist dann zur WKStA dienstzugeteilt worden, weil sich ein Oberstaatsanwalt der WKStA zurück zur Staatsanwaltschaft Wien beworben hat. Um diesen Abgang zu kompensieren, wurde eben Kollegin Poppenwimmer, ich glaube, im März 2019, der WKStA dienstzugeteilt. Die Zuteilung habe gar nicht ich persönlich gemacht, sondern diese Zuteilungen macht üblicherweise mein Erster Stellvertreter.

So, jetzt war Kollegin Poppenwimmer bei der WKStA und war dort noch in keinem großen Verfahren eingearbeitet, das heißt, sie war im Prinzip für komplexere Aufgaben frei verfügbar. Es war dann halt die Dienstbesprechung vom 1.4.2019, in der sich der Bedarf ergeben hat, dass man das Ermittlungsteam gut strukturiert und auch mit Personalressourcen zusätzlich ausstattet. Da war eben Kollegin Poppenwimmer – die sich bis dahin ja bei der StA Wien einen guten Ruf als Aufarbeiterin von komplexen Verfahren, auch in Wirtschaftsverfahren, erworben hat – eine gute Option, die wir genutzt haben.

Es hat dann noch die Gerüchte in der Öffentlichkeit gegeben, die hätte durch die Kommunikation dieser Inhalte an mich Vorteile gehabt. Auch das ist nicht richtig. Sie hat sich für eine Dienstzuteilung zur Generalprokuratur interessiert. Das ist eine übliche Ausbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahme im staatsanwaltschaftlichen Bereich, wo die OStA eigentlich nicht wirklich einen großen Entscheidungsspielraum hat.

Üblicherweise sagt die Generalprokuratur, wer als Nächstes für eine Ausbildungszuteilung in Betracht kommt, und wir werden gefragt, ob dem dienstliche Gründe entgegenstehen oder nicht. Üblicherweise stimmen wir dem zu, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Bei Kollegin Poppenwimmer war es aber so, dass sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Eurofighter-Ermittlungsteam deutlich verspätet zu ihrer Dienstzuteilung zur Prokuratur gekommen ist.

Dann möchte ich noch ganz kurz das Thema Karenzierung ansprechen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Entschuldigung, ich will nicht unhöflich sein, aber ich möchte an dieser Stelle, beim Eurofighter-Team, einhaken, in dem Frau Oberstaatsanwältin Poppenwimmer eingesetzt worden ist. Wer hat dieses Eurofighter-Team gebildet? (Auskunftsperson Fuchs: Also nachdem in der - -!) Haben Sie das gemacht oder hat das die Leitende Staatsanwältin Vrabl-Sanda gemacht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nachdem in der Dienstbesprechung vom 1.4.2019 erkennbar war, dass überhaupt keine Strategie besteht, wie man mit diesem Verfahrenskomplex zurechtkommen möchte – personell und inhaltlich –, habe ich nach Beratung mit meinen Kollegen bei der OStA Wien eine eigene Struktur entwickelt und konnte letztendlich auch die Leiterin der WKStA davon überzeugen, dass das eine gute Struktur war. Ich habe ihr das auch – das Organigramm, wie sie es gesagt hat –, glaube ich, am 3. April präsentiert, und sie hat zu mir gesagt, das ist genau das, was wir wollten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat sie das zustimmend zur Kenntnis genommen (Auskunftsperson Fuchs: Genau!) oder hat sie sich darüber aufgeregt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie hat das zustimmend zur Kenntnis genommen und hat dann erst später telefonisch Bedenken beziehungsweise Änderungswünsche deponiert. Solche Änderungswünsche habe ich dann aber niemals zu Gesicht bekommen.

Das Nächste, das ich zu Gesicht bekommen habe, war dann die Anzeige gegen meine Person wegen Vorgängen aus dieser Dienstbesprechung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ist es richtig, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft üblicherweise das Team der Staatsanwälte zusammenstellt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, der Personaleinsatz ist natürlich primär eine Frage des Dienststellenleiters. Wenn allerdings eine Situation – wie hier in der Dienstbesprechung vom 1.4.2019 – zu entgleiten droht, hat natürlich schon die OStA als nächste Instanz Handlungspflichten.

Letztendlich ist ja die OStA auch verantwortlich dafür, wie effizient das – im vorliegenden Fall – Eurofighter-Verfahren weitergeführt wird. Diese Verantwortung habe ich wahrgenommen. Wenn ich lese, dass, glaube ich, morgen eine Hauptverhandlung in diesem Komplex stattfindet, dann fühle ich mich in den Maßnahmen, die wir vonseiten der OStA ergriffen haben, bestätigt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie wollten zur Karenz der Frau Mag. Poppenwimmer kommen. Diese Frage würde mich auch interessieren.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mit der Karenzierung war ich inhaltlich überhaupt nicht befasst, nachdem ich ja mit 16.3.2021 die Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA abgegeben hatte. Die wurde von meinem ersten Stellvertreter entschieden. Ich möchte aber dazusagen, dass solche Karenzierungen bei uns – auch zur Personalentwicklung – nicht unüblich sind, soweit sie halt dienstrechtlich oder dienstlich leistbar sind.

Üblich ist es so – und ich gehe davon aus, dass das auch in diesem Fall so passiert ist –, dass vor so einer Karenzierung die davon betroffene Dienststellenleitung, das heißt, die Leiterin der WKStA, und auch die Personalvertretung mit dieser Frage befasst worden sind. Wenn die nicht zugestimmt hätten, dann hätte es auch diese Karenzierung nicht gegeben.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gibt es bei der WKStA Personalbedarf, einen ausgeglichenen Personalstand oder zu viel Personal?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, nun, es wurde, glaube ich, im letzten Jahr dank des Einsatzes der Frau Bundesminister die Anzahl der Planstellen von 40 auf 44 erhöht. Wir haben eine relativ hohe Fluktuation, weil doch einige Leute von der WKStA nach ein, zwei Jahren wieder zu ihren alten Dienststellen wechseln. Insofern haben wir doch regelmäßig Personalbedarf, der aber hauptsächlich durch Abgänge immer wieder entsteht. Es wäre irgendwie aus meiner Sicht gut, wenn wir einmal halbwegs eine Kontinuität im Personalstand bei der WKStA halten könnten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ist nicht ein entsprechender Personalstand Voraussetzung für eine Karenzierung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, wie gesagt, wir vertrauen hier seitens der OStA auf die Einschätzung der Dienststellenleitungen. Wenn die sagen, das ist dienstlich verantwortbar oder es gibt keine dienstlichen Gründe, die dieser Karenzierung entgegenstehen, dann wird das üblicherweise gemacht.

Tatsächlich ist es ja so, dass bei den längeren Karenzierungen Ersatzplanstellen besetzt werden. Das heißt, wenn jemand wegen seiner Karenzierung länger für den Dienst nicht verfügbar ist, wird er durch eine andere Person ersetzt. Wir haben beispielsweise Karenzierungen von zwei WKStA-Oberstaatsanwältinnen, die derzeit bei der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein tätig sind. Das ist im Prinzip ein Projekt, von dem wir nur gewinnen können, weil wir Leute mit mehr Weitblick wieder zurückbekommen.

Es ist für die Reputation im Ausland auch nicht schlecht, wenn man solchen Karenzierungen Folge leistet, und es reißt keine personelle Lücke in das Loch der WKStA, weil wir diese beiden Planstellen ja nachbesetzen dürfen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bin mit meiner Fragezeit am Ende. Herr Mag. Fuchs, danke vielmals. Frau Vorsitzende, danke auch.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals. Somit beginnt die Fragezeit der Abgeordneten zu laufen.

Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Fuchs, zu Beginn hätte ich eine Frage zu dem Konvolut, das Sie heute vorgelegt haben. Können Sie uns kurz inhaltlich beschreiben, was diese Dokumentensammlung beinhaltet? Dann tun wir uns beim Verlesen leichter. Für mich fällt das in der ersten Runde aus, weil ich das Dokument inhaltlich noch nicht kenne. Wurde das zeitnahe mit den damaligen Vorfällen erstellt oder ist das eine Art Gedächtnisprotokoll oder gemischt? Das würde mich interessieren.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn Sie sich das Dokument am Ende anschauen, werden Sie das Datum finden, wann es erstellt wurde. Das war der 30.4.2019. Der Anlass für dieses Dokument war eben die Anzeigeerstattung von Angehörigen der WKStA zu den Vorgängen in der Dienstbesprechung vom 1.4.2019. Ich habe das zum Anlass genommen, meine Wahrnehmungen zum Eurofighter-Komplex ab dem Beginn meiner Amtsübernahme mit September 2018 in einem Dokument aufzulisten und darzustellen.

Natürlich stehen im Mittelpunkt dieser Stellungnahme die Vorgänge rund um die Dienstbesprechung vom 1.4.2019, und aus meiner Sicht war es einfach einmal wichtig, die Vorgänge aus der Sicht der OStA oder aus meiner Sicht darzustellen. Bis zu dem Zeitpunkt gab es ja hauptsächlich mediale Berichterstattung über eine Anzeige, die ich eigentlich erst sehr spät kennengelernt habe, und das war im Prinzip die Sicht der OStA, die Sicht von mir, die sich aber auch in allen Details gut belegen lässt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, verkürzt gesagt, Sie haben dem Minister damals einen Überblick gegeben? (Auskunftsperson Fuchs: Genau!)

Herr Mag. Fuchs, weil es ja ein politischer Untersuchungsausschuss ist: Sie haben zwar gesagt, dass Sie keiner Partei angehören, ich frage aber trotzdem noch einmal im Detail: Waren Sie während der Studienzeit, davor oder danach für eine Partei oder für eine Vorfeldorganisation einer Partei tätig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin Ihnen wirklich dankbar für diese Frage. Sie können Open-Source-Intelligence-Recherchen anstellen, stunden-, tage-, wochenlang, Sie werden keine Nahebeziehung zu einer Partei von mir finden, und das nicht weil ich so geschickt im Internet und im Verbergen meiner Haltung bin, sondern weil es die einfach nicht gibt. Ich bin schon ein politisch denkender Mensch, aber ich war weder bei einer Studentenvereinigung noch bei einer Vorfeldorganisation, nirgendwo.

Das Einzige, das ich gemacht habe – da bin ich auch dankbar, wenn ich das hier anbringen kann –, war, dass ich mich in meinem Heimatort an zwei möglicherweise lokalpolitischen Projekten beteiligt habe. Das eine war die Betreuung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 bis 2017, als wir in einer aufgelassenen Polizeidienststelle unter dem Deckmantel beziehungsweise unter dem Schutzschild der Caritas, glaube ich, 17 bis 20 Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan betreut haben.

Das zweite war eine Bürgerinitiative irgendwann 2007, 2008, in der es darum gegangen ist, die Errichtung eines großen Schweinezuchtbetriebes in meiner Gemeinde kritisch zu hinterfragen. Es ist uns dabei gelungen, dass erstens dieser Betrieb nicht errichtet wurde, und es ist uns sogar gelungen, eine Abänderung der burgenländischen Raumordnungsbestimmungen zu erreichen. Das Ganze habe ich mit einem Freund von mir gemacht, mit einem Laptop, und es ist uns einfach nur durch unsere Vernetzung gelungen, 1 300 Unterschriften in einer Gemeinde mit knapp 3 000 Einwohnern zu sammeln. So schaut meine politische Vergangenheit aus.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke für die ausführliche Antwort.

Herr Mag. Fuchs, haben Sie sich – das war schon Thema im U-Ausschuss – für die heutige Befragung coachen lassen? – Was ja nichts Verwerfliches wäre.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin extrem froh, dass ich die Justiz als Dienstgeber habe. Die Justiz bietet nämlich genau für solche Aufgaben, die nicht zum Alltagsgeschäft eines Entscheidungsorgans bei der Justiz zählen, entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten an. Dieses Coaching habe ich in Anspruch genommen und, wie gesagt, ich empfinde das als gute Unterstützung meines Dienstgebers.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sind das mehrere Firmen, die dafür in Betracht kommen? Wer hat die ausgesucht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für heute?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Mag. Fuchs, da Sie die Beantwortung nicht vorgenommen haben, nehme ich an, Sie sind der Auffassung, dass das sozusagen eine persönliche Frage ist, die nicht zur Aufklärungsarbeit beiträgt. (Auskunftsperson Fuchs: Ja, also - -!) Es obliegt Ihnen, wenn Sie sagen (Auskunftsperson Fuchs: Nein - -!), ich würde dem zustimmen, wenn Sie sagen, das ist sozusagen ein - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, mit der Antwort, dass ich das Unterstützungsangebot meines Dienstgebers in Anspruch genommen habe, ist diese Frage ausreichend beantwortet. Mehr kann ich, glaube ich, zum Untersuchungsgegenstand nicht mehr beitragen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wenn sich die Fragestellung ergeben sollte, mit wem es welche vorbereitenden Gespräche gegeben hat, mag das vielleicht von Interesse sein. Grundsätzlich, wenn es darum geht, dass nur eine Art von Professionalisierung in der dienstlichen Aufgabe erfolgt ist, bin auch ich der Auffassung, dass das eine Fragestellung ist, die die Auskunftsperson nicht beantworten muss. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Herr Abgeordneter, bevor ich Ihnen das Wort erteile, habe ich jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, die Sie nicht sehen können, weil das hinter Ihnen ist. – Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende! Wir haben diese Frage auch schon mit der Verfahrensrichterin erörtert. Ich glaube, was Kollege Ries herausarbeiten möchte, ist – und das ist der wesentliche Punkt –: Es geht in diesem Zusammenhang möglicherweise auch um Litigation-PR. Und es geht darum, dass die Angehörigen des Justizressorts samt und sonders von einer Agentur gecoacht worden sind, die eher einen Bezug in Richtung SPÖ aufweist.

Lediglich Herr Oberstaatsanwalt Fuchs ist jemand, der als einzige Person im Justizministerium auf eine Agentur zurückgegriffen hat, die der ÖVP zuzurechnen ist. Das wollten wir einfach herausarbeiten, und zwar, denke ich, auch deshalb, weil er gesagt hat, er hat nichts mit Parteien zu tun.

Und wie gesagt, was bei diesen Coachings aus unserer Sicht relevant ist, Herr Verfahrensrichter – Ihre Kollegin hat es auch anders gesehen –: Es stellt sich ja die Frage, was im Zuge dieser Coachings auch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss an diese Coachingfirmen oder -agenturen hinausgegangen ist. Beziehungsweise: Wie schauen diese Coachings im Detail aus? Werden da Akten mitverwendet, und so weiter und so fort? Deswegen würde ich noch einmal bitten, diese Frage doch zuzulassen, nicht zuletzt deshalb, weil es auch um Einflussnahme auf mögliche Ermittlungen und Sonstiges geht.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

*****

Das war – im Zuge der Geschäftsordnungsdebatte, in einer langen Ausführung – eine Konkretisierung der Frage. Herr Abgeordneter Ries, wenn Sie diese Frage jetzt möglicherweise noch konkretisieren und dann noch einmal stellen, werde ich mich noch einmal beraten und dann Herrn Mag. Fuchs entweder auffordern, sie zu beantworten oder eben auch nicht. – Bitte, Herr Abgeordneter, formulieren Sie die Frage.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Fuchs, Sie haben zuvor gesagt, Sie haben auf das Angebot des Dienstgebers zurückgegriffen und eine Agentur in Anspruch genommen, die Sie für diese Befragung heute vorbereitet beziehungsweise coacht. Meine Frage wäre: Welche Agentur war das und wer hat sie ausgesucht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich betrachte die Person meines Coachs als Teil meiner Privatsphäre. Das ist nicht dazu geeignet, hier eine Aufklärung zum Untersuchungsgegenstand herbeizuführen. (Die Vorsitzender-Vertreterin berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin. – Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Pöschl.

Bevor ich Ihnen, Herr Abgeordneter, das Wort erteile und mich noch einmal berate, habe ich Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn Herr Fuchs das selber privat bezahlt, ist es eine Privatsache, sobald das vom Steuerzahler bezahlt wird, ist er ein Auftragnehmer des Bundes, ist das im Bereich der Vollziehung des Bundes, und dann ist natürlich bekannt zu geben, wer hier mit unser aller Geld bezahlt wird.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf ergänzen: Die Person des Coaches, persönlich, habe ich gar nicht nachgefragt, sondern eigentlich die Firma.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sondern? Ich habe es jetzt akustisch nicht verstanden, Entschuldigung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Person des Coaches habe ich nicht nachgefragt, sondern welche Firma da beauftragt wurde und von wem.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

Herr Dr. Pöschl, dann ersuche ich Sie, jetzt noch einmal auszuführen, wie Ihre rechtliche Einschätzung dazu ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bin mit Frau Mag. Edwards einer Meinung, dass grundsätzlich die Frage, ob gecoacht worden ist oder nicht, durchaus noch in den Bereich des Untersuchungsgegenstandes fällt.

Es sind bisher zwei Fälle mit dieser Frage angefallen, nämlich bei Frau Ministerin Zadić und Frau Martini. Bei Frau Martini wurde diese Frage – nicht von mir, sondern von der Kollegin – nicht zugelassen, höre ich, und bei Frau Ministerin Zadić wurde diese Frage zugelassen, allerdings, nachdem eine Urkunde dazu vorgelegt wurde, auf der ersichtlich war, wer gecoacht hat. Also zu dieser Urkunde wurde eine Frage gestellt. Das ist meine Information.

Ich würde daher auch meinen, dass die Frage nach dem Coach durchaus zulässig ist. Wer allerdings gecoacht hat, das ist ein Bereich, der in die Privatsphäre fällt, und ich würde daher bitten, von dieser Frage Abstand zu nehmen.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut, dann schlage ich vor, dass wir in der Befragung fortfahren. – Herr Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann würde ich Herrn Mag. Fuchs bitten, jetzt mit der Beantwortung fortzufahren, denn die Person, habe ich jetzt ausdrücklich gesagt, will ich gar nicht wissen, habe ich nicht nachgefragt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich würde bitten, dass Sie außerhalb der Redezeit die Frage noch einmal formulieren, und dann bitte ich um Beantwortung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Fuchs, Sie haben gesagt, Sie haben ein Coaching des BM für Justiz in Anspruch genommen und dabei auf eine Firma zurückgegriffen.

Meine konkrete Frage: Auf welches Firmenangebot haben Sie zurückgegriffen? Durften Sie das aussuchen oder hat das jemand anderer für Sie ausgesucht? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin. – Vorsitzender-Vertreterin, Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Mit dem Vorsitzwechsel macht es das ein bisschen schwierig, weil sich die konsistente Auslegung betreffend Zulässigkeit ein wenig schwierig gestaltet, wobei, wie ja der Verfahrensrichter auch ausgeführt hat, das schon ein bisschen unterschiedlich gehandelt wurde, allerdings unterlegt mit einem Dokument, weshalb dann die Zulässigkeit doch gegeben ist.

Ich glaube, Dr. Pöschl hat ausgeführt – und ich teile das –, dass welche Firma oder wer das war, sozusagen ein Teil der Privatsphäre ist. Der zweite Teil der Frage war: Wer hat die Wahl getroffen? Wer hat die Firma ausgewählt, war das das Bundesministerium, der Arbeitgeber, der das zur Verfügung gestellt hat, oder Sie persönlich? Das war die zweite Fragestellung, die als zulässig gesehen wird, obwohl vom Verhandlungsgegenstand schon einigermaßen weit hergeholt.

Wollen Sie das beantworten? (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) – Bitte.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also damit wir da irgendwie weiterkommen: Die Auswahl wurde vom Bundesministerium für Justiz getroffen. Und insofern finde ich ja die Begründung vom Abgeordneten Hafenecker – wir kennen die politischen Gegebenheiten in diesem Land – - -, finde ich es ein bisschen absurd, da jetzt irgendwie der Ressortspitze eine Nahebeziehung zu einem von Ihnen genannten Institut irgendwie zu unterstellen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es jetzt noch Meldungen zur Geschäftsordnung oder fahren wir in der Fragestellung fort? (Abg. Stocker hebt die Hand.) – Herr Abgeordneter Stocker.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, mit der Beantwortung hat es sich zwar erledigt, aber mir hat sich nicht erschlossen, wie diese Frage von den Beweisgegenständen und -themen abgedeckt ist, zu denen die Auskunftsperson geladen ist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Nein. Dann, Herr Abgeordneter Ries, bitte.

*****

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Fuchs, Sie haben sich 2018 um die Leitung der OStA beworben. Schlussendlich sind Sie dann auch ausgesucht worden. Ihre Vorgängerin war eine Frau Mag. Eva Marek, der Name ist durch die Medien gegangen, weil es da eben – wie soll man sagen? – im Bewerbungsverfahren der Frau Marek irgendwelche Absprachen mit dem damaligen Justizminister gegeben haben soll.

Bei Ihrer Bewerbung wurden Sie und Dr. Klackl als Bestgereihte geführt. Was hat dann für Sie den Ausschlag gegeben, wissen Sie das noch?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie fragen mich Sachen, zu denen ich keine Wahrnehmung habe. Ich habe mich beworben, weil mich das Amt interessiert hat. Ich wurde durch die Personalkommission ex aequo mit meinem Ersten Stellvertreter erstgereiht und ich wurde ernannt. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Aber es wäre für mich auch kein Unglück gewesen, wenn ich weiter in Eisenstadt geblieben wäre.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Fuchs, ich kann schon verstehen, warum Sie über manche Fragen verwundert sind, aber wenn man betrachtet, dass Frau Mag. Marek damit etwas in Aussicht gestellt wurde, wenn Sie sich für diesen Posten bewirbt, dann ist das klar, dass das eine gewisse Brisanz hat.

Die Frage, die ich zuvor gestellt habe, wegen dieser Firma: Im Beweisthema 4 geht es um die Personalauswahl, und seit wir um die Causa Beinschab zum Beispiel wissen, ist das natürlich schon von Belang für den Untersuchungsausschuss. Das soll Sie aber jetzt nicht weiter belasten. Das nur zur Erklärung, warum so etwas nachgefragt wird, wozu Sie vielleicht selber gar keinen Bezug haben, nur zur Erklärung, warum wir hier solche Fragen nachfragen. (Auskunftsperson Fuchs: Danke für die Erklärung!)

Herr Mag. Fuchs, ich darf das Dokument Nummer 1718, Seite 11, vorlegen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sollte ich das da am Schirm haben oder - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja, es dauert ein bisschen, es kommt am Schirm.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich sehe nur grau in grau.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es dauert ein wenig. Die Parlamentsdirektion veranlasst das. Haben Sie es?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ist - - Kann ich da eh mit - -

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 11 des Dokuments richten. Das ist weiter unten auf der Seite. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Das ist ein Auszug aus dem „Falter“, der über eine Unterhaltung zwischen Herrn Brandstetter und Herrn Pilnacek schreibt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es darum, dass Herr Pilnacek sagt: „,Der nächste Skandal der WKStA‘

[...] ,Sie outet sich mehr und mehr als SPÖ-lastig. Eigentlich ein Wahnsinn!‘.“

Dann geht es weiter: „,Ja, das müssen wir wohl tun;‘“ – da geht es um ein Verfahren, das gegen Staatsanwälte der WKStA angestrengt werden soll – „,die schießen die Republik zusammen!‘.

[...] ,Richtig, muss sein! (...) Man muss es versuchen‘.“

Ist das der Ausfluss dieser Dienstbesprechung, die da stattgefunden hat, worüber die beiden Herren sich unterhalten?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also, ich habe ja jetzt sehr viel Zeit gehabt, das Dokument durchzulesen. Das Einzige, was ich darauf vermisse, ist mein Name.

Das heißt, ich habe keine Wahrnehmungen zu dieser Kommunikation und kann daher zur Aufklärung Ihrer Frage dazu nichts beitragen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, Sie können uns nicht sagen, ob das sozusagen eine Zusammenfassung der Dienstbesprechung war, die, glaube ich, am 1.4.2019 stattgefunden hat? Bin ich da jetzt richtig im Datum?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Herr Abgeordneter, Sie unterstellen mir da übersinnliche Fähigkeiten, nämlich dass ich zu einer Kommunikation, an der ich nicht beteiligt war, Wahrnehmungen darstellen kann.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Vergessen Sie das Dokument, wenn Sie sagen, Sie haben keine Wahrnehmungen dazu!

Waren Sie bei dieser Dienstbesprechung am 1.4. dabei, wo es um die Causa Eurofighter ging?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also bei der Dienstbesprechung am 1.4. war ich dabei, die wurde ja von mir geleitet und die wurde über Ersuchen der Leiterin der WKStA damals einberufen. Aber ich sehe den Zusammenhang zu diesem Dokument nicht.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay.

Es hat dann eine Signal-Unterhaltung zwischen Ihnen und Herrn Pilnacek gegeben, wo er darüber – wie soll ich sagen? – nachgedacht hat, laut nachgedacht hat, eine Observation gegen Angehörige der WKStA durchführen zu lassen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da würde ich Sie bitten, dass Sie mir die konkrete Passage vorhalten (Abg. Ries: Ja!), weil ich tue mich schwer, so aus dem leeren Raum irgendwas zu sagen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das Dokument 26302.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Und wo finde ich jetzt die Passage? Das ist nämlich - -

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Seite 24, 20.8.2019, 14.06 Uhr. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 14.06 Uhr, 20.8.? – Da sehe ich aber nichts von Observation oder irgendwas. Also den Vorhalt sollten Sie überprüfen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Seite 24 – entschuldigen Sie! –, 22.8., da ist bei uns etwas drüberkopiert. (Auskunftsperson Fuchs: Ah, okay!) 22.10 Uhr, 22.11 Uhr.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was eine Ziffer für einen Unterschied macht. – Also 22 ist die Seite?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nein, nein, Seite 24, 22.8., 22.10 Uhr.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber bei mir beginnt Seite 24 - -, ah, jetzt, das dauert ein bisschen. (Abg. Ries: Ja, ja, ja!) Trotzdem - - Nein, ich habe auf Seite 24 - -, die beginnt bei mir mit 23.8. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – So, jetzt habe ich irgendwas vom 22.8. Was war das jetzt genau?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): „[...] ...wir müssen irgendwie unsere undichte Stelle finden; beginnen würde ich mit G.A. HG“. – Herzliche Grüße.

Daraufhin schreibt wenig später Herr Pilnacek: „So arg; das kann man sich nicht gefallen lassen; ich spreche morgen mit Lang; ich stelle mir Observation vor“.

„G.A.“, da nehmen wir an, dass das die Initialen von Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic sind. Bin ich da richtig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich möchte zunächst einmal zu den Chats generell was sagen, weil die ja auch sehr viel Aufsehen in der Öffentlichkeit erweckt haben. Ich bin erstens einmal sehr überrascht und zweitens aber auch sehr glücklich, dass diese Chats irgendwo im Nirwana des Datendschungels aufgetaucht sind, weil sie nämlich insgesamt drei Sachen belegen:

Das Erste ist: Ich habe niemals die WKStA in irgendwas behindert.

Der zweite Punkt ist, der sich aus den Chats - -: Ich glaube, es gibt kaum ein Entscheidungsorgan der österreichischen Justiz, dessen Kommunikationsverhalten intensiver untersucht worden ist als meines, und trotzdem ergibt sich kein Hinweis dafür, dass ich irgendwas irgendwohin an Unberechtigte geleakt hätte.

Und der dritte Punkt – und um den geht es da –: Das Einzige, was diese Chats zeigen, ist der Grad unserer Verzweiflung, nämlich darüber, dass permanent Interna aus Dienstbesprechungen an die Öffentlichkeit kommen, noch bevor die Tinte trocken ist, mit der das geschrieben wurde.

Ich darf da als Beispiel die Dienstbesprechung – weil es auch zeitlich da dazupasst – beim Vizekanzler und Justizminister außer Dienst Jabloner vom 19.8. erwähnen, wo es um die Frage der Befangenheit von Kriminalbeamten gegangen ist und letztendlich auch um den Handlungsspielraum einer Staatsanwaltschaft, hier auf die Gestaltung des Ermittlerteams Einfluss zu nehmen. Dazu habe ich eine klare Auffassung vertreten – die hat man mir nicht geglaubt. Dann hat es eine Dienstbesprechung beim Vizekanzler gegeben. Der hat die gleiche Auffassung in noch viel schönere Worte verpackt und auch viel besser dogmatisch fundiert, aber er ist zum gleichen Ergebnis gekommen.

An dieser Dienstbesprechung waren neben Sektionschef Pilnacek und mir die Leiterin der WKStA und, glaube ich, noch zwei Entscheidungsorgane der WKStA und die Kabinettschefin dabei. Es hat keine zwei Stunden gedauert, wo der Inhalt dieser Dienstbesprechung bereits im „Standard“ zu lesen war, natürlich mit einem entsprechenden Kommentar, wie zufrieden man über dieses Ergebnis ist. Zu diesem Zeitpunkt war diese Weisung, die der Vizekanzler und Justizminister außer Dienst damals erteilt hat, noch gar nicht geschrieben.

Sie können sich vorstellen, dass das Verhältnisse sind, in denen man in einer Organisation wie der Justiz eigentlich nicht arbeiten kann.

Und jetzt komme ich zu den Chats generell. Das, was Sie sehen, ist: Wir haben uns ausgetauscht, haben gesagt - - Also es ist ein Dauerbefund über die schwierigen Umstände und es ist im Prinzip ein Vieraugengespräch – Chat heißt ja nichts anderes als eine Plauderei, unter vier Augen –, wo wir halt überlegt haben, was man tun könnte. Dass da natürlich viele Ideen diskutiert worden oder angedacht worden sind, die nicht machbar sind, ist auch vollkommen klar. Und wenn Sie sich diese Chats wirklich genau durchlesen, werden Sie feststellen, ich bin eigentlich immer derjenige gewesen, der versucht hat, die Dinge auf den Boden zu bringen, der versucht hat, Emotionen rauszunehmen, und versucht hat, nach Lösungen zu suchen, die auch machbar sind.

Die Frage der Observation war eine solche Lösung, die nicht machbar war. Deswegen wurde so eine Observation auch niemals über diesen Vieraugendialog hinausgehend weitergeleitet, weiterverfolgt, es wurde nichts in diese Richtung angeordnet. Es hat sie schlicht und einfach nicht gegeben.

Der Punkt ist aber, wir haben nicht wirklich eine Lösung gefunden, indem wir in unserem Apparat diese - - – es wurde ja hier schon in einem anderen Kontext immer wieder der Begriff Störfeuer gebraucht. Ich verwende den Begriff Störfeuer in diesem Zusammenhang, nämlich – und das habe ich ja auch in meinem Eingangsstatement gesagt –, nämlich dass immer dann, wenn Anordnungen von der vorgesetzten Stelle kommen, hier vom Vizekanzler und Justizminister außer Dienst, die irgendjemandem nicht passen, dann der nächste Punkt ist: Man geht damit an die Öffentlichkeit, man emotionalisiert die Öffentlichkeit. Und in diesem Klima ist es praktisch unmöglich, dass Sie noch eine vernünftige Dienst- und Fachaufsicht ausüben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke für die ausführliche Antwort. (Auskunftsperson Fuchs: Gerne!)

Sie haben es jetzt schon vorweggenommen: Das heißt, diese Observation war eine Anregung von Herrn Mag. Pilnacek - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das war keine Anregung. Das war so, wie wenn ich mit Ihnen im Wirtshaus rede und sage: Was machen wir da? Dann sagen Sie irgendwas und ich sage irgendwas, und irgendwann einmal, am Ende, gehen wir raus, und es passiert das, was machbar ist. Machbar davon war gar nichts. Das war ein Chat, eine Unterhaltung unter vier Augen. Der Unterschied zwischen einer mündlichen Unterhaltung und einem Chat ist halt, dass das halt schriftlich irgendwo auf einem Datenfriedhof wieder gefunden wurde.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. Dann war es nur eine Idee, die Herr Pilnacek kurzfristig hatte und dann selbst wieder verworfen hat. Können wir das so stehen lassen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ob er es verworfen hat, weiß ich nicht. Es wurde nichts in diese Richtung durchgeführt. Ich kann Ihnen nur sagen, er hat mir das geschrieben. Ich habe mir gedacht, das wird nicht gehen, und es wurde in diese Richtung auch nichts gemacht.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Keine Fragen mehr in dieser Runde. – Danke.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Danke Ihnen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter David Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Begrüße Sie, Herr Mag. Fuchs! Ich möchte über dieses unverbindliche Gespräch, wie Sie sagen, zwischen dem Sektionsleiter und der Dienstaufsicht, über eine Observation einer Dienstbehörde, mit Ihnen sprechen, auch über diese SMS-Chats. Da ging es ja auch um ein 310er-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien. Das haben Sie beim Herrn Sektionschef, Ihrem vorgesetzten Sektionschef angeregt. Ist das korrekt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Worauf beziehen Sie sich jetzt genau?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auf den Chat. Sie sehen es, um 19.28 Uhr am 23.8. haben Sie darüber gesprochen; gleiche Seite.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, ich kann zu den Chats wieder nur dabei bleiben: Ich kann Ihnen meine Wahrnehmungen zu einzelnen Chatpassagen nicht mehr beschreiben. Ich glaube, wenn ich jetzt hergehen und Ihnen sagen würde, ich habe mir am 20.8. um 19.23 Uhr dieses und jenes gedacht, würden Sie wahrscheinlich Zweifel an meiner Glaubwürdigkeit haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber Sie haben ja da mehrere Sachen eingeleitet. Das 310er-Verfahren wurde ja wirklich angedacht. Es gab Gespräche mit Franz Lang, mit Andreas Holzer, nur um diese anzuführen, auch andere Staatsanwälte wurden einbezogen. Also es ist ja nicht nur ein loses Gespräch am Wirtshaustisch, sondern es geht ja ganz konkret um Überlegungen eines Dienstaufsichtsbehördenleiters, also einer Dienstaufsichtsstelle, und eines Sektionschefs im BMJ.

Und da schreiben Sie selber: „Da solltet ihr am Mo“ – Montag – „ein 310er Verfahren bei der StA Wien einleiten“. Das schreiben Sie dem Chef der Sektion. Das ist ja nicht irgendwas, sondern Sie schreiben das dem Sektionschef als Dienststellenbeauftragten. Also: Was haben Sie damit gemeint? Wie wurde das mit dem 310er-Verfahren dann eingeleitet?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Von wann war der Chat?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Der ist vom 23.8.2019 um 19.28 Uhr, gleiche Seite.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mhm. Einen Moment! (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie wollten dann sogar das BVT-Verfahren ausweiten lassen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Folgendes sagen. – Nein, zunächst einmal generell: Wenn der Verdacht besteht, dass Amtsgeheimnisse im eigenen Bereich verletzt worden sein könnten, habe ich als Leiter der OStA ja mehrere Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit wäre, dass ich einmal genauer nachfrage bei der Dienststelle, die es betrifft, mit einem Berichtsauftrag im Wege der Dienstaufsicht, um den Verdacht oder die Vermutung zu verfestigen und die Entscheidungsgrundlage darüber, ob es einen Anfangsverdacht in Richtung 310 gibt, zu verbreitern. Wenn diese Entscheidungsgrundlage bereits so konkret ist, dann gibt es die Möglichkeit, eben die zuständige Staatsanwaltschaft zu befassen.

Und Ihr Beispiel ist ja ein gutes Beispiel, dass es sich lohnt, bei Chats durchaus ein paar Zeilen davor und danach zu lesen. (Abg. Stögmüller: Habe ich gemacht!) Wenn Sie sich das nämlich anschauen - - Der 23.8. ist mir deswegen in Erinnerung, weil das ein Freitag war, wo ich in Urlaub gegangen bin. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Und wenn es da jetzt geht - - Die Uhrzeit war - - Jetzt finde ich ihn wieder nicht, das ist so klein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie können auch einfach nur ein paar Zeilen nach unten rutschen, um ein - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, nein, sagen Sie mir die Zeit, dann finde ich es schon! (Verfahrensanwältin Weiß: 19.28 Uhr!) 19 Uhr irgendwas – da habe ich eigentlich den Urlaub schon geistig angetreten. Wenn Sie nämlich die nächste Zeile lesen, werden Sie dort finden: „Meine Nachricht an Michi von soeben“. Das heißt, das war die Information, die ich meinem Ersten Stellvertreter weitergeleitet habe und wo ich gesagt habe: Kümmert euch um das Problem, da ist ein 310er-Thema, das zu lösen ist!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Richtig. Und dann schreibt Pilnacek zurück: „Ja, wir müssen jetzt scharf eingreifen, die Truppe ist das Letzte“. In Ihren Urlauben haben Sie ja schon andere Weisungen und Sachen herausgeschickt. Das ist ja eh schon bekannt, dass Sie auch im Urlaub arbeiten – wenn ich mich an das Ibizaverfahren erinnere.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich hoffe, das ist jetzt kein negativer Vorhalt mir gegenüber. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, gar nicht, gar nicht! Mir geht es nur darum, dieses Substrat hier herauszuarbeiten, was Sie damit meinen, dass diese Truppe das Allerletzte ist – also nicht Sie, sondern Herr Pilnacek. Das heißt, es gab hier auch eine Möglichkeit.

Gehen wir vielleicht weiter: 23.8. - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also jetzt einmal zu - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, schauen Sie einfach ein paar Zeilen weiter unten: Um 21.49 Uhr schreibt Herr Pilnacek: „Hans, wir müssen koordinieren, meine Idee ist, dass StA Wien – Schneider – mit SOKO das Leak ermittelt; so habe ich das auch M Klackl, der mich angerufen hat, kommuniziert; hG“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wo finde ich das jetzt genau?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Um 21.49 Uhr am 23.8., auf Seite 25.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ah, das ist die nächste Seite, okay.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, Entschuldigung, Seite 25. Mich würde auch interessieren: Hat es dieses Verfahren dann wirklich gegeben? Haben Sie mit Herrn Schneider Kontakt aufgenommen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Also aus diesem - - Ich habe Kollegen Schneider - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Herrn Schneider?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na sicher kenne ich den. Das ist ein Kollege, der von der Leiterin der StA Wien für die Ermittlungen der StA Wien in diesem Ibizakomplex vorgeschlagen wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und warum sind Sie, also Sie und Herr Pilnacek, in diesem konkreten Fall auf Herrn Schneider von der Staatsanwaltschaft Wien gekommen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also da kann ich jetzt nur mehr Vermutungen anstellen, die, glaube ich, nicht Gegenstand meiner Aussage sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wahrnehmungen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Meine Wahrnehmung ist, dass Kollege Schneider das von mir, von der StA Wien nominierte Gesicht in den Ibizaermittlungen war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Deswegen sollte er auch dieses 310er-Verfahren sozusagen - - Hat es dieses 310er-Verfahren dann gegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen jetzt auswendig nichts sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie schreiben da stundenlang über ein für Sie und Herrn Pilnacek anscheinend doch sehr wichtiges Anliegen, und Sie wissen dann nicht, ob das 310er-Verfahren dann wirklich eingeleitet worden ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es hat sicher mehrere Verfahren gegen UT wegen 310 gegeben. Ich kann jetzt aber diesem Kommunikationsverlauf aufgrund meiner Erinnerungsbasis kein klares Verfahren zuordnen. Ich ersuche um Verständnis dafür. Wir reden da vom 23.8.2019, das ist ein Zeitpunkt, der mehr als zweieinhalb Jahre zurückliegt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eh, aber vielleicht haben Sie ja noch Wahrnehmungen, um das geht es ja auch.

Herr Klackl wurde dann von Herrn Pilnacek angerufen. Haben Sie dazu Wahrnehmungen, zu diesem für Sie und Herrn Pilnacek, oder zumindest Herrn Pilnacek, sehr wichtigen Punkt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Damit bin ich wieder bei den übersinnlichen Kräften, die man mir da abverlangt, dass ich zu einer Kommunikation, an der ich nicht beteiligt war, Wahrnehmungen hätte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was ich auch noch spannend finde – das ist auf der gleichen Seite –: Um 22.27 Uhr schreibt Herr Pilnacek: „Eh, Franz Lang meint“ – Franz Lang ist der Chef des Bundeskriminalamtes; damals, glaube ich, Chef –, „dass diesmal das BVT Quelle des Leaks ist; egal, irgendwann muss effektiv ermittelt werden; Harald ist gut geeignet“. Das heißt, man nimmt an - - Also Franz Lang sagte Pilnacek, das BVT sei die Quelle. Aber es wird dann weiter über 310 gegenüber der WKStA geredet. Das sehen wir dann später in dem SMS-Chat.

Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Man ist in Ihrer Konversation relativ schnell über diese Information drüber hinweggesprungen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Ich habe es ja versucht, vorhin zu erklären. Da geht es ja nicht um einen singulären Informationsabfluss, sondern um eine, ein - - – Wie soll ich sagen? Wir waren permanent mit Informationsabflüssen aus internen Besprechungen konfrontiert. Und wenn ich da jetzt einen BVT-Bezug irgendwie von Ihnen höre, dann - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, das schreibt ja Pilnacek.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Einer dieser vielen Informationsabflüsse hat nach meiner Erinnerung irgendeinen Zeitungsartikel betroffen, in dem drinnen gestanden ist, dass einer, der im BVT-Verfahren als Kriminalbeamter beschuldigt war, jetzt Teil dieser Soko Tape sein soll. Das war aber ein Zeitungsartikel und eine Meldung, wo ich überrascht war, wie diese Information an die Medien gelangen konnte.

Aber das war ja nicht der einzige Informationsabfluss, für uns war das ein Dauerthema über Wochen und Monate, dass Dinge und Informationen, die Gegenstand von Dienstbesprechungen, die Gegenstand von Erlässen und Berichten waren, dass die mit einem bestimmten Spin an die Öffentlichkeit gespielt worden sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber in den Chats, nämlich am Vortag, das hat Ihnen Kollege Ries auch vorher gesagt, dass Sie ja - -; „beginnen würde ich mit G.A.“; Adamovic ist ja da gemeint gewesen. Also Sie haben schon ganz konkret einen Staatsanwalt – nämlich von Ihnen selber geschrieben – im Auge gehabt, aber dann kam trotzdem irgendwer drauf, es kam irgendwie vom BVT. Ist das - -

Sie reden immer von sehr vielen 310er-Verfahren, das ist korrekt, es gab viele 310er-Verfahren, aber hier geht es um einen ganz konkreten Komplex, über den sich Pilnacek und Sie ausgetauscht haben, auch schon Pläne geschmiedet haben, mit Staatsanwälten, wer das ermitteln könnte, schon Leute angerufen haben, unter anderen Franz Lang, den Michi und alle möglichen Leute, die da drinnen vorkommen. Sie reden immer von vielen 310er-Verfahren, aber mir geht es jetzt um ein ganz konkretes 310er-Verfahren.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das glaube ich Ihnen schon, dass es Ihnen um ein ganz konkretes Verfahren geht, nur, die Lage war damals eine andere. Die Lage war die, dass wir es mit einer Vielzahl an Informationsabflüssen aus internen Kommunikationsvorgängen zu tun hatten, dass wir nach Lösungen gesucht haben – das ist auch unser Job - - (Abg. Stögmüller spricht mit einer Mitarbeiterin.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann gehen wir vielleicht am - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich war noch nicht fertig! Ich wollte nur - - Wenn Sie Fragen stellen, gehe ich davon aus, dass Sie auch meine Antworten interessieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Absolut, absolut, ich habe ja zugehört.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Daher habe ich nur zugewartet, bis ich wieder Ihre Aufmerksamkeit habe.

Also wir waren damals mit einer Vielzahl von Informationsabflüssen befasst, und das spiegelt sich auch in diesen Chats wider. Wenn man jetzt im Nachhinein hergeht und sagt, okay, da filetiere ich einen Vorgang raus und versuche jetzt diese ganzen Kommunikationsstränge auf diesen einen Vorgang zu fokussieren – das hat mit der Realität von damals nichts zu tun.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann schreiben Sie am 24.8. an Andreas Holzer, den damaligen OK-Chef:

„Lieber Andi,

siehst Du eine Möglichkeit dafür, dass sich bei euch jemand systematisch analytisch begleitend zu den Ermittlungen mit den ständigen Indiskretionen befasst [...] und allfällige Häufungen und Auffälligkeiten aufbereitet?

LG und ein schönes WE

Hans“.

Das heißt, es gab auch schon konkrete Gespräche mit Andreas Holzer über dieses konkrete 310er-Verfahren. Ist das korrekt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein. Das heißt, Sie haben mit Andreas Holzer nicht kommuniziert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: O ja, aber der Inhalt, den Sie unterstellen, ist falsch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welcher Inhalt ist es dann?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, es spiegelt sich der Grad der Verzweiflung da in diesen Chats wider, wo man sieht: Wir sind ungefähr so dicht wie ein Fischernetz, was die internen Informationen betrifft. Diese Verfahren gegen UT wegen 310 verlaufen sehr oft im Sande, und mir war es wichtig, dass wir proaktiv für die Zukunft einen besseren Überblick bekommen, welche Information wann wo veröffentlicht wird, und dann kann man im Prinzip in einem zweiten Schritt schauen: Wer stand in einem Gelegenheitsverhältnis zu dieser Information?

Das Ganze war als Monitoringsystem gedacht, und die Frage hat sich gestellt: Machen wir das bei der OStA oder machen wir das im Bereich der Kriminalpolizei? Die Ressourcenausstattung bei der OStA: Wir sind 15, 16 Leute. Die Soko Tape hatte doch über erheblich mehr Manpower verfügt, und deswegen war mein Lösungsansatz eben für die Zukunft, die Medieninformationen und die Medienveröffentlichungen systematischer zu monitoren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es ist - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, nein, ich bin noch nicht fertig! – Was ich damit erreichen wollte – es wurde ja hier von Kollegin Jilek immer wieder Störfeuer, überbordende Berichtsaufträge und Ähnliches als Vorwurf gegen die OStA genannt –, was ich damit erreichen wollte, ist, dass ich noch besser die Fälle herausfiltern kann, in denen überhaupt ein Nachfragen bei der WKStA beziehungsweise eine Anzeigeerstattung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft notwendig ist.

Und wenn Sie sich diesen Chatverlauf ansehen, ergibt sich daraus ja auch ganz klar, dass weder Erkundigungen noch Ermittlungen gemeint waren, und wenn sich aus diesem Monitoring ein Anfangsverdacht ergeben hätte, dann wäre ja selbstverständlich das BAK für die weitere Ermittlung und für die Aufarbeitung dieses Tatverdachts zuständig gewesen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also wir reden von einem Risikomanagement- und Monitoringsystem. (Auskunftsperson Fuchs: Genau!) Was konkret sollten die machen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die sollen mehr oder weniger Medienbeobachtung machen: Was erscheint wann wo?, und dann hätten wir mit dieser Information versucht, herauszufinden: Wer stand zu diesem Zeitpunkt bei uns intern überhaupt in einem Gelegenheitsverhältnis zu dieser Information, die da an die Medien getragen wurde?

Die meisten Fälle waren ja solche, wo ein 310er-Verfahren schon deswegen keinen Sinn gehabt hat, weil auch Akteneinsicht für die Anwälte möglich war. Also die Fälle wären im Prinzip für eine weitere Untersuchung intern ja gar nicht mehr zur Diskussion gestanden.

Mir ging es darum, mit diesem Monitoringsystem die Fälle herauszufiltern, wo man tatsächlich einen Anfangsverdacht hat und wo man dann eben im Wege des BAK den Verdacht aufzuklären hätte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, man wollte im Hintergrund, ohne dass man Akteneinsicht den Beschuldigten oder sonst wem - -, eine Erkundungsanweisung, eine Erkundung machen (Auskunftsperson Fuchs: Nein! Nein!), ohne dass es offiziell einen Strafakt oder eine Ermittlung gibt, sondern man gibt sozusagen im Hintergrund der Soko (Auskunftsperson Fuchs: Nein!) die Erlaubnis, etwas zu erkunden, zu monitoren – so haben Sie es gesagt (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) –, ohne dass es offiziell eine Akteneinsicht für die betroffenen Personen gibt.

Das haben Sie ja so gesagt. Es schaut sozusagen aus wie eine Aushebelung, und auch (Auskunftsperson Fuchs: Wenn ich, wenn ich - -!) fernab im BAK-Gesetz, § 4 Abs. 1, steht ja ganz genau drinnen, ich glaube, Punkt acht ist es, dass das 310er-Verfahren im BAK zu führen ist. Das heißt, Sie haben - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn ich es so gesagt habe, wie Sie es jetzt darstellen, muss ich, glaube ich, noch einmal von vorne beginnen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, Sie haben ja selber gesagt, dass Sie Ermittlungen und das Monitoringsystem dem Holzer gegeben haben, damit - - – Also, das sind für mich Ermittlungen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, nein!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was ist dann der Unterschied zu Ermittlungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, keine Ermittlungen!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was ist dann der Unterschied zu Ermittlungen? Was ist eine Erkundung und was ist eine System- -, Ermittlungen und Monitoringsystem und ein Gegensatz zu dementsprechenden Ermittlungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Fangen wir mit dem Leichtesten an: Ermittlungen sind alle Beweisaufnahmen, die in der StPO geregelt sind. Das heißt von der Beschuldigteneinvernahme bis zu Durchsuchungen bis - -, also der ganze Katalog nach der StPO. Die sind ja aber nur dann zulässig, wenn es einen Anfangsverdacht gibt. Ohne Anfangsverdacht gibt es keine Ermittlungen. – Das war einmal nicht gemeint.

Der nächste Schritt sind Erkundigungen. Erkundigungen sind zulässig zur Verfestigung der Entscheidungsgrundlage, etwa wenn es Anzeigen gibt, ob hier ein Anfangsverdacht vorliegen könnte oder nicht. Erkundigungen sind zum Beispiel Nutzung von allgemein zugänglichen Informationen, Einholung von Stellungnahmen der Dienstaufsicht. Das sind Erkundigungen. – Auch das war nicht gemeint.

Dieses Monitoringsystem, dieses Risikomanagementsystem sollte proaktiv die Medien, Zeitung lesen, ja. Das hat weder etwas mit der StPO zu tun noch mit irgendeiner Informationsaufnahme, die einen strafprozessrechtlichen Kontext hat. Die Aufgabe von diesem Lösungsansatz, den ich da entwickelt habe, war, dass eben eine Person für diese Aufgabe freigespielt ist, die Medienanalyse betreibt, und auf Basis dieser Medienanalyse hätten wir versucht, intern abzuklären, ob das einen Anfangsverdacht darstellt oder nicht.

Bei dieser Prüfung wären die Fälle schon einmal ausgeschieden, wo es Akteneinsicht durch Verteidiger oder Zugriff von Dritten auf diese Informationen gegeben hätte – da habe ich keinen Anfangsverdacht. Übergeblieben wären nur die Fälle, wo aus dieser Medienanalyse tatsächlich der Schluss nahegelegen wäre, dass diese Information – in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit – von einem Amtsträger, entweder bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei, stammen musste. Dann hätten wir einen Anfangsverdacht gehabt, und mit diesem Anfangsverdacht wäre dann das BAK zur Aufklärung zu beauftragen gewesen. (Abg. Stögmüller: Dafür braucht es die Soko?)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Für Nachfragen verweise ich Sie auf die nächste Fragerunde, Herr Abgeordneter.

Jetzt Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. Fuchs, nochmals zu Grundsätzlichem. Sie haben gemeint: Ja, die Chats seien so, wie wenn man sich halt mit jemand anderem im Gasthaus unterhält! – Da unterhält sich aber ein äußerst einflussreicher Sektionschef mit einem Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft, und im Gegensatz zum Gasthaus gilt auch das Legalitätsprinzip und die Pflicht zu verakten, wenn es etwas zu verakten gibt.

Deswegen fragen wir uns bei diesen Chats, was Sie für eine Wahrnehmung vom Legalitätsprinzip haben. Was soll Observation ohne Anfangsverdacht sein? Was soll ein Risikomanagement durch einen Mitarbeiter aus der Soko ohne Anfangsverdacht sein – wider besseres Wissen, in der Annahme von Pilnacek nämlich, von dem Sie wussten, dass das BVT anscheinend das Leak sei?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage ist: Was sollen all diese Chats bewirken, um konstruktiv an einer guten Zusammenarbeit mit der WKStA zu arbeiten, statt sie ohne Verdachtslage in die Mangel zu nehmen, und genau das, was Sie vorhin als bedauerlich kritisiert haben, nämlich Staatsanwälte ad personam? – Ich sehe es nicht. Sehen Sie es irgendwo in den Chats?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich höre von Ihnen nur Feststellungen, Unterstellungen und noch immer keine Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war: Haben Sie Wahrnehmungen zu konstruktiven Überlegungen von Pilnacek und Ihnen in diesen Chats, wie man die Zusammenarbeit mit der WKStA verbessern kann? – Ich nicht; vielleicht finden Sie es, es sind ja mehrere Seiten.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich finde es ja schön, dass Sie die an mich gestellten Fragen auch gleich selbst beantworten. Ich möchte zunächst einmal gerade an Sie die Botschaft richten - - Ich meine, Sie haben selbst erlebt, was es heißt, wenn eine nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Erklärung an die Öffentlichkeit kommt, weil einfach das Mikrofon nicht abgedreht war, und was man im Nachhinein für Erklärungsbedarf hat. (Abg. Krisper: C’est la vie!) Insofern würde ich Sie auch bitten, dass Sie mir zuhören und meine Erklärungen zu den Chats, wie ich es ja bereits ausführlich gegenüber Ihren beiden Vorrednern gebracht habe, zur Kenntnis nehmen würden.

Tatsächlich muss man diesen ganzen Chatverlauf – und ich bin beim dritten Punkt damals – als Ausdruck unserer Verzweiflung über die allgemeine Situation sehen. Es hat die Dienstbesprechung gegeben, die verdeckt aufgezeichnete, die Anzeigen gegen Pilnacek und mich wegen angeblicher Amtsmissbräuche, die wir in dieser Dienstbesprechung begangen haben sollen. Diese Vorgänge haben ungefähr drei Monate vor diesen Chatverläufen stattgefunden. Also Sie müssen das im Gesamtkontext sehen, und – das habe ich auch schon gesagt – diese Chatverläufe spiegeln natürlich wider, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der WKStA und mir zu dem Zeitpunkt nicht mit einem römischen Einser zu benoten gewesen wäre.

Fest steht aber auch, dass permanente Informationsabflüsse, wo auch die Interessenlage aus den Publikationen relativ klar feststellbar war, nicht dazu beigetragen haben, das Vertrauensverhältnis zu erhöhen. Klar ist aber auch, das für alle Informationsabflüsse, wo es tatsächlich - -, also dass diese Informationsabflüsse auch einen Handlungsbedarf seitens mir als Leiter der OStA Wien eröffnet haben, nämlich dem nachzugehen: Was passiert da? Gibt es Leute, gibt es Personen aus meinem Verantwortungsbereich, die dafür verantwortlich sind? – In diesem Zusammenhang sind diese Chats, diese Unterhaltungen zu sehen.

Den Zusammenhang mit dem Legalitätsprinzip sehe ich überhaupt nicht. Sie finden in diesen ganzen Dingen ja nichts, wo man sagt, okay, da gibt es einen Anfangsverdacht, der jetzt unmittelbar zu einem - - Ich finde das ja sehr gut, dass Sie meine Antwort so amüsant finden und darüber lachen. Ich selber finde das eher als ernstes Thema. Sie finden in diesem ganzen Chatverlauf nichts, was eine Verfolgungspflicht begründet hätte – und in diesem Zusammenhang ist auch das Legalitätsprinzip zu verstehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage außerhalb der Fragezeit: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese Chats von einem Bemühen zeugen, die Zusammenarbeit mit der WKStA konstruktiv zu verbessern? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Vorsitzender-Vertreterin, Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Krisper, das ist natürlich eine Wertungsfrage, die Sie hier gestellt haben. Selbst bei einer Wiederholung außerhalb der Redezeit ist es – auch nach Rücksprache mit dem Verfahrensrichter – so, dass Wertungsfragen nicht beantwortet werden müssen. Wenn die Auskunftsperson – das ist sozusagen keine Wahrnehmung, sondern eine Wertung – dazu etwas sagen möchte – was sie, glaube ich, auch ausführlich getan hat –, dann ist das natürlich möglich, aber es gibt keine Verpflichtung, Wertungsfragen zu beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann mache ich aus dem Dass ein Ob: Haben Sie Wahrnehmungen, ob es da Korrespondenzen gibt, die davon zeugen, dass Sie sich konstruktiv im Sinne der Fach-und Dienstaufsicht um eine positive Zusammenarbeit mit der WKStA bemühen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe Wahrnehmungen dazu, dass wir uns umfassend darum bemüht haben, das Problem zu lösen. Wir haben die Mediation gehabt, wir haben auch den Jour fixe mit der Leiterin der WKStA gehabt. Das heißt, wir haben genau das, was Sie hier abfragen - -, wir haben alles versucht, um auch wieder eine arbeitsfähige Beziehung herzustellen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, von der Mediation wissen wir. Es sind da aber viele Seiten an Chats, die ein anderes Licht auf Ihr Bemühen werfen. Warum schreiben Sie eigentlich auf den Satz von Pilnacek: „ich stelle mir Observation vor“, „Verwendest Du auch Signal?“ (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie verlangen von mir jetzt wieder übersinnliche Fähigkeiten. Also wie gesagt, wenn ich Ihnen jetzt sagen könnte, was ich mir vor zweieinhalb Jahren gedacht habe, dann würde ich wahrscheinlich nicht da sitzen, sondern irgendwo einen Nobelpreis gewinnen können. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Manche können das - - dafür den Nobelpreis nicht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gehöre nicht dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben sich ja sehr bemüht, rauszufinden, wie man Dinge löschen kann, und zwar kurz vor der Hausdurchsuchung bei Ihnen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Eine Woche davor, Vorlage - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigung, bei mir hat es niemals eine Hausdurchsuchung gegeben, also ich würde einmal (Abg. Krisper: Bei Pilnacek, Pardon!) diesen Vorhalt berichtigen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Handyabnahme, -sicherstellung, Pardon!

Vorlage 8, Seite 2 und 3, wo Sie recherchierten: „Datenlöschung“, „Backup“, „Wiederherstellung [...] Signal Backups“, „Möglichkeiten [...] gelöschte Daten wiederherzustellen“, „Wertkarten“, „Rufnummerunterdrückung“, „Wiederherstellung [...] Messengerdienst Signal“.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Mag. Fuchs, haben Sie die Passage, die die Frau Abgeordnete anspricht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe da nur diesen alten Chatverlauf.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eben, diesen Eindruck habe ich. Gut, dann würde ich jetzt - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vorlage 8, 2 und 3, Löschung - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es dauert jetzt ein bisschen, das ist ein neues Dokument. Ist es das 26302er-Dokument? – Nein, eben, wir haben das aber am Bildschirm. Können Sie bitte warten, bis wir das haben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vorlage 8, 1786, Seite 2 und 3.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf: In Papier war das Ganze da irgendwie leichter.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures (erheitert): Ja, aber das müssen Sie uns überlassen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich gebe es Ihnen auf Papier, bitte schön. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: So, jetzt ist dieses Dokument auch elektronisch bei allen. Frau Abgeordnete, Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 2 und 3.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 2 und 3, gut.

Herr Mag. Fuchs, wollen Sie es sich anschauen? Danach würde ich die Frau Abgeordnete ersuchen, die Frage dazu zu formulieren.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde mir beim Anschauen leichter tun, wenn die Frage bereits gestellt wird, weil ich die Frage nicht antizipieren kann.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich wollte Ihnen nur die Möglichkeit dazu geben, aber wir können gleich zur Fragestellung kommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie recherchieren dann auch weiter zu: Löschen von Google-Konten, „Aktualisierung [...] Signal“, Artikel zum Ibiza-Untersuchungsausschuss, wie man den Android-Papierkorb leert. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Im letzten U-Ausschuss war ja Thema, dass Sie aus Verschlussakten abfotografierte Teile an Herrn Pilnacek schickten, auch wie er nicht mehr in der entsprechenden Weisungskette war, aber auch davor.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigen Sie, woraus ergibt sich das – aus dem Vorhalt, den Sie mir da jetzt gerade machen? Sie halten mir ein Dokument vor und sagen irgendetwas, was ich in diesem Dokument so nicht finde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann referenziere ich darauf: Kam es zu Löschungen, aufgrund derer auch Fotografien von Verschlussakten gelöscht wurden, oder deren Weiterversenden? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das Dokument, das ich vor mir habe, zeigt den Browserverlauf. Der Browserverlauf sagt, dass ich in der Zeit – nämlich im untersuchten Zeitraum – zwischen 7.3. und 15.3.2021 zum Thema Löschung und Wiederherstellung von Daten recherchiert habe. Da war ich wahrscheinlich nicht der Einzige in Österreich, der das gemacht hat, und es war auch nicht der einzige Zeitraum, in dem ich das gemacht habe.

Für mich ist das Thema spätestens mit der öffentlichen Diskussion um die Schmid-Chats interessant geworden. Daraus ergeben sich nämlich für die Staatsanwaltschaft schon mehrere Fragen. Die Frage ist, erstens: Ob und inwieweit ist die Wiederherstellung und die Auswertung von Kommunikationsdaten von sichergestellten Datenträgern überhaupt zulässig? – Die zweite Frage ist: Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Ermittlungen aus der Auswertung und aus der Wiederherstellung gelöschter Daten?

Das war natürlich ein Themenbereich, der mich als IT-affinen Menschen auch sehr interessiert hat. Ich gehe diesem Thema eigentlich intensiv nach, eben seit der öffentlichen Diskussion um die Schmid-Chats. Sie können sich vielleicht erinnern: Damals ist es ja aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes darum gegangen, ob und inwieweit hier eine Vorlagepflicht der Staatsanwaltschaften gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu Daten besteht, die eben nicht Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens geworden sind. Die Frage ist, ob und inwieweit es eine Dienstpflicht der Staatsanwaltschaft ist, hier vorbereitende Tätigkeiten für den Untersuchungsausschuss zu leisten, obwohl diese Informationen für das Ermittlungsverfahren ja überhaupt keine Relevanz haben.

Sie kennen wahrscheinlich auch meine Haltung dazu, nachdem das ja doch ein sehr ressourcenbelastendes Thema im OStA-Sprengel Wien war, meine ursprüngliche Haltung, die ich auch in einem Bericht ans Bundesministerium für Justiz festgehalten habe: Wir liefern dem Parlament die Rohdaten und das Parlament wertet den Datenbestand aus sichergestellten Datenträgern selbst aus. – Ich konnte mich leider mit dieser Haltung nicht durchsetzen, aber spätestens seit dem Zeitpunkt war eben die Löschung und Wiederherstellung von Daten und die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft daraus ein Dauerthema.

Ihre Frage, ob ich irgendwas Relevantes gelöscht haben könnte, ist ja schon deswegen absurd, wenn man sich anschaut, was auf meinen Datenträgern tatsächlich alles gesichert wurde. Wenn ich diese Recherchen und diese Kenntnisse zur Löschung von Daten verwendet hätte, dann würde ich wahrscheinlich heute hier gar nicht dasitzen und dann hätte ich mir wahrscheinlich auch das eine oder andere Strafverfahren erspart. Das heißt – um auf Ihre Frage zurückzukommen –, ich habe nichts Beweisrelevantes gelöscht. Wie ich es bereits im Eingangsstatement gesagt habe, ist das an sich ein Vorwurf, der mich auch in meiner Ehre verletzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie auch nichts gelöscht, das für einen U-Ausschuss abstrakt relevant sein könnte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zu welchem Zeitpunkt und was? Also ich würde Sie bitten, dass Sie mir konkrete Vorhaltungen machen. (Abg. Krisper: Zu diesem!) So generell: Ich habe sicher, mit Sicherheit nichts gelöscht, was ich zum Zeitpunkt der Löschung als relevant erachtet habe, für irgendwen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das, was relevant ist, bekamen wir ja durch die Sicherstellung vom Handy von Herrn Sektionschef Pilnacek, auf dem sich ja auch einiges fand, in dessen Besitz er wohl durch Poppenwimmer und Sie gelangte. Sie haben ja gemeint, es sei bedauerlich, wenn Staatsanwälte persönlich in den Fokus geraten.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das kann ich aus eigener Erfahrung sehr bestätigen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe mit Ihnen diskutieren wollen, wie sehr da erst mit einer konkreten Verdachtslage vorgegangen wird. Sie haben kritisiert, dass manche in meinen Reihen hier Frau Poppenwimmer als Maulwurf bezeichnet haben, aber ich muss gerade nach der Befragung sagen, dass, wer alles ausgräbt und undifferenziert weiterschiebt, ohne zu sehen, wofür das verwendet ist, vielleicht diesen Terminus als Zuschreibung doch als zulässig erachten sollte. Da mir Frau Poppenwimmer das nicht beantworten konnte – keinen einzigen Fall nennen konnte –: Wann haben Sie Informationen, die Sie wiederum von Frau Poppenwimmer erhielten, konstruktiv dafür verwendet, sich zu bemühen, dass die Zusammenarbeit mit der WKStA besser wird? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensrichter.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also Sie wollen jetzt konkrete Wahrnehmungen von mir? Ich versuche, Ihre aus meiner Sicht doch recht diffuse Fragestellung in für mich Beantwortbares umzuformatieren. (Abg. Krisper: Danke! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Wenn ich die Frage so verstehen darf - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Vorsitzender-Vertreterin berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, ich habe darin auch eine Wertung gesehen. Ich würde Sie bitten, diese Wertung wegzulassen, dann würde ich der Frau Vorsitzenden empfehlen, dass diese Frage zulässig ist. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Frau Abgeordnete Krisper.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe Frau Poppenwimmer gefragt, ob sie die Wahrnehmung hatte, dass Herr Mag. Fuchs mit den ihm von ihr zugekommenen Informationen konstruktive Handlungen setzte, im Sinne einer besseren Zusammenarbeit mit der WKStA. Sie hat dies verneint, und dieselbe Frage wollte ich Herrn Fuchs stellen, da er heute da ist: welche Informationen er dazu verwendete.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Nein. – Herr Dr. Pöschl.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also ich würde hier auch meinen, dass doch ein sachliches Substrat da ist, dass nach Wahrnehmungen gefragt wird, und würde diese Frage daher zulassen, Frau Vorsitzende.

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Gut, also ich kann Ihnen ein Beispiel nennen. Es war ja die Frage der Auslastungsgerechtigkeit in der Geschäftsverteilung der WKStA Thema unserer Kommunikation, und da schwirrt ja dieses Punktesystem durch den Raum. Da wurden Ideen diskutiert, dass man die Auslastungsgerechtigkeit bei den OberstaatsanwältInnen der WKStA dadurch besser abbilden kann, dass man von - -, dass sie praktisch durch den Output, den sie haben – also wenn sie bestimmte Anordnungen erlassen, wenn sie Anklagen machen, wenn sie bestimmte Verfahrenserledigungen vornehmen –, Gutschriften auf ihrem Punktekonto – ich muss das so trivial erklären – bekommen können oder erzielen können, was dazu führt, dass sie weniger mit neuen Akten belastet werden.

Ich habe das für keine gute Lösung gehalten, weil sie einfach falsche Leistungsanreize setzt und jemand, der halt sehr viele Durchsuchungen veranlasst, sich dadurch vor dem Neuanfall von neuen Akten mehr oder weniger befreien kann.

Diese Information habe ich zum Anlass genommen, dass ich das auch mit Kollegin Vrabl-Sanda besprochen habe und ihr auch meine Meinung zu dem Thema gesagt habe, und ich glaube, es wurde dann tatsächlich auch nicht in diesem Sinne umgesetzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann war das, diese Diskussion?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann Ihnen jetzt weder einen genauen Tag noch eine Uhrzeit nennen, sondern es war zeitnah zu den Chats, die auf das Thema hinweisen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, auf Basis der Informationen von Frau Poppenwimmer, nicht davor oder danach?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe Sie jetzt akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf Basis der Informationen von Frau Poppenwimmer, nicht davor oder danach? – Deswegen frage ich.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Um zu dem Punkt zurückzukommen, dass Staatsanwälte hier in die Ziehung kommen: Von ihr kam ja auch - - Ich lege Dokument 10, 1478, Seite 25 vor, die Information, dass Staatsanwalt Adamovic seine Lebensgefährtin als Expertin beizieht. Das ist der Chat 368, wo Sie dann antworten: „Das sollten wir aufbereiten“.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, wir müssen ein wenig warten, wir haben das Dokument noch nicht. (Abg. Krisper: Ja!)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Seite in dem Dokument ist das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 25.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt ist das Dokument da. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da steht bei mir nur „Anhang 2“, „Bei Anhang 2 handelt es sich um exportierte Bilder aus dem Programm Intella Connect [...] welche im Verzeichnis“ was weiß ich was – „gefunden wurden“. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Ah, okay, das ist auch wieder Seite 25.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage ist, ob Sie diese oder andere Informationen an Herrn Pilnacek weitergeleitet haben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na helfen Sie mir bitte weiter, auf welchen Chat Sie sich jetzt genau beziehen, am besten mit Tag und Zeit!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe Ihnen die Nummer gesagt: 368 bis 372. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Die Frage ist jetzt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie diese Informationen Herrn Pilnacek weitergeleitet haben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das Thema war für mich ein besonders heikles, weil wir das Thema Nahebeziehung zwischen Staatsanwalt und Sachverständigen ja auch im Eurofighter-Verfahren hatten. Deswegen war das aus meiner Sicht, also diese Information von ihr, die ich so vorher nicht hatte, ein compliancerelevantes Thema, und ich habe diese Information sowohl mit Sektionschef Pilnacek, meiner Meinung nach aber auch mit Sektionschef Pirker besprochen.

Zusätzliche Brisanz hat das Ganze noch dadurch bekommen, dass es auch Stimmen aus der Anwaltschaft gab, die mir bei irgendeinem Anlass erzählt haben, da soll dieses und jenes sein, also für mich war das ein compliancerelevantes Thema. Nachdem ich den Rat meiner Ansprechpartner im Ministerium zu dem Thema eingeholt habe, dass das zwar nicht besonders gut ausschaut, dass da aber nichts Weiteres zu veranlassen ist, habe ich auch nichts Weiteres veranlasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na ja, es fand sich ja dann eine anonyme Anzeige am Handy von Pilnacek, ein Entwurf dazu – Vorlage 11, Seite 62. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Apropos: Was haben Sie mit „aufbereiten“ gemeint?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen. Was ich gemeint habe, ist, dass ich das mit meinen Vorgesetzten bespreche, wie wir mit diesem Compliancethema umgehen – das war mein Zugang. Und ich meine, ich habe dabei als gelernter Staatsanwalt ja ein weiteres Problem gesehen: Wenn bereits aus der Anwaltschaft diese Information kommt, dann können Sie sich sicher sein, dass das zu einem strategischen, für die Staatsanwaltschaft ungünstigen Zeitpunkt spätestens in einer Hauptverhandlung wieder thematisiert wird; und deswegen war es mir wichtig, bereits in diesem Stadium im Ermittlungsverfahren eben mit den zuständigen Spitzen des Ministeriums diese Thematik behandelt zu haben, um nicht ein Thema in diesen Verfahrenskomplex mitzuschleppen, das vielleicht in einer späteren Verfahrensphase Probleme gemacht hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was war die Reaktion der Spitzen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das habe ich Ihnen schon gesagt: Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass das nicht gut aussieht, dass es aber im Prinzip keine Handhabe gibt, da irgendwas zu unternehmen. Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich das nicht auch mit der Leiterin der WKStA in irgendeiner Form erörtert habe. Das kann ich Ihnen nicht mehr sicher sagen. – Aus meiner Sicht ist es ein heikles Thema.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Verschriftlicht haben wir zu Ihrer Sorge keinerlei Korrespondenz.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil ja nichts zu veranlassen war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, verschriftlicht haben wir aber wegen Sicherstellung am Handy von Pilnacek einen Entwurf für eine Anzeige. Haben Sie zu dieser eine Wahrnehmung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Weil Ihre Sorge wegen dieser - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber von wann die - - Also meiner - - Ich weiß, dass es eine Anzeige gegeben hat, aber die ist ja deutlich später gekommen. Die war ja ein halbes Jahr später, oder keine Ahnung, zumindest Monate.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Ja, auf jeden Fall nicht früher. (Auskunftsperson Fuchs: Bitte?) Auf jeden Fall nicht früher.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na deutlich später! Die stand nicht in dem Zusammenhang mit dieser Kommunikation.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie meinen. Aber chronologisch war sie danach, also möglich ist es sehr wohl, und wurde dann – Vorlage 12, wenn Sie es brauchen – eben von der Staatsanwaltschaft Wels als „Unsinn“, „,tatsachenwidrig‘ und ,rechtlich haltlos‘“, zur Seite geschoben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage ist, ob Sie die Wahrnehmung haben, dass über derartige Informationsflüsse von Poppenwimmer über Sie an Pilnacek ermöglicht wurde, auch über Medienarbeit oder Sonstiges, Druck auf die WKStA aufzubauen, statt sich um ein konstruktives Miteinander zu bemühen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, es war niemals die Intention, Druck über die Medien aufzubauen. Sie werden auch in meinem äußerst sorgfältig untersuchten Kommunikationsverlauf überhaupt keine Fundstelle, keinen Anhaltspunkt dafür finden. Das war auch nicht meine Intention.

Ich bin Justizmanager und ich habe dafür zu sorgen, dass die Staatsanwaltschaften in meinem Verantwortungsbereich bestmöglich funktionieren; und ich hätte, glaube ich, in den letzten drei Jahren genug Anlass gehabt, wenn ich nicht ganz so gelassen wäre, wie ich es halt bin, mich offensiv an die Medien zu wenden. Sie werden von mir keine einzige Äußerung, keine einzige angriffige Äußerung – gegenüber der WKStA oder sonst irgendwen – in den Medien finden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bevor ich jetzt in der Befragung fortfahre, werde ich auf Wunsch der Verfahrensanwältin die Sitzung für eine kurze Pause unterbrechen.

Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten.

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(Sitzungsunterbrechung: 12.20 Uhr bis 12.28 Uhr.)

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12.28

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und wir fahren in der Befragung fort.

Herr Abgeordneter Andreas Hanger, Sie sind der nächste Fragesteller.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Mag. Fuchs, ich möchte einleitend, kurz auch fürs Protokoll, auf Ihr Einleitungsstatement replizieren. Ich möchte es aufgreifen und unterstützen, dass Sie gesagt haben, dass Sie in den Chor nicht einstimmen und die Schuld nicht immer nur bei den anderen sehen werden. Das ist eigentlich eine Banalität, wenn es darum geht, Konflikte aufzulösen, und ich würde mir sehr wünschen, dass sich das alle zu Herzen nehmen, die in diesen Prozess involviert sind. Alle, die an einer Konfliktlösung interessiert sind, sollten sich das zu Herzen nehmen.

Zum Zweiten haben Sie vier Punkte angeführt, wo wir dringend eine Reform im Justizbereich brauchen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir diese Diskussion viel stärker dorthin lenken, weil es dann ja auch um die Zukunft geht.

Nichtsdestotrotz – weil wir von unserer Seite auch ein bisschen den Konflikt ausleuchten wollen, der ja jetzt schon über viele Jahre innerhalb der Justiz da ist: WKStA hin zur Fach- und Dienstaufsicht –: Sehr bemerkenswert war bei uns die Auskunftsperson Frau Mag. Poppenwimmer, die doch auch sehr deutlich die Missstände in der WKStA oder etwaige Missstände angesprochen hat. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang einen Artikel aus dem „Kurier“ vorlegen, der dann die Grundlage für die weitere Befragung ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Frau Mag. Poppenwimmer hat sich ja per Whatsapp an Sie gewandt und über Missstände in der WKStA berichtet. Sie wissen, sie war dann ja auch mit Vorwürfen diesbezüglich konfrontiert. Einmal ganz grundsätzlich: Ist es aus Ihrer Sicht ungewöhnlich, dass sich Frau Mag. Poppenwimmer an Sie gewandt hat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da muss man auf mehreren Ebenen unterscheiden. Grundsätzlich habe ich auf der kommunikativen Ebene ein sehr offenes Kommunikationsklima zu all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Jeder, der mich erreichen will, kann das auch. Klar ist aber auch, dass das bei 250 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nicht bei jedem in der gleichen Qualität möglich ist.

Das, was jetzt das Besondere an der Kommunikation zwischen Kollegin Poppenwimmer und mir ist, die Grundlagen dafür, versuche ich, ganz kurz zu umschreiben. Es ist erklärbar mit der Zwangslage im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verfahren. Da war es ja so – ich habe das eh schon erklärt –, dass ich aus der Sicht der OStA Handlungsbedarf gesehen habe, hier eine vernünftige Organisationsstruktur für die Weiterführung der Ermittlungen bei der WKStA mitzugestalten. Ich habe vor, während und nach der Dienstbesprechung erlebt, wie unkollegial einzelne Angehörige dieses Eurofighter-Teams von anderen Teilen der WKStA behandelt worden sind. Ich habe das auch unter anderem zum Inhalt eines Mailverkehrs zwischen mir und Kollegin Vrabl-Sanda gemacht. Es finden sich dazu auch Passagen in dem Dokument, das ich heute hier vorgelegt habe. Und mir war bewusst, dass dieses Eurofighter-Team Neu unter schwierigsten, unter wirklich schwierigen Umständen seine Arbeit in einem wahrscheinlich der schwierigsten Verfahren der Republik zu verrichten hat.

Das war für mich die Grundlage, dass ich gesagt habe, ja, gut, wenn die Rückenstärkung nicht aus dem unmittelbaren Umfeld für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt, dann muss ich, der ja letztendlich die Leute in dieses Team gebracht hat, von mir aus unterstützend tätig sein. Das ist zumindest mein Verständnis von Mitarbeiterführung: dass man mit den Menschen, die die Arbeit verrichten, auch spricht, dass man sich in schwierigen Situationen auch ihre Probleme anhört. Oft reicht es ja, ein Ventil zu finden, um Probleme loszuwerden und Probleme besprechen zu können. Genau das war der Rahmen für die Kommunikation zwischen Kollegin Poppenwimmer und mir.

Vieles von dem, was sie in den Chats als auffällig beschrieben hat, würde man wahrscheinlich in einem anderen Kanal finden, wenn die Compliancerichtlinie der EU in Österreich bereits umgesetzt wäre. Dort wird nämlich vorgesehen, eigentlich verpflichtend vorgesehen, dass man genau für solche Meldungen, wie sie Kollegin Poppenwimmer zum Teil auch an mich gesandt hat, eine Whistleblowerplattform einrichtet, wo es die Möglichkeit gibt, eben genau solche Bedenken, solche Wahrnehmungen aus dem innerdienstlichen Bereich an eine Stelle in einem sehr geschützten Rahmen weiterzutragen, damit das dort untersucht und entsprechend behandelt wird. Das heißt, heute sage ich, dass für viele der Nachrichten, die von Kollegin Poppenwimmer gekommen sind, diese neue Plattform, die hoffentlich bald kommt, der bessere Kanal gewesen wäre, nur das hat es 2019 nicht gegeben. Und deswegen hat sie eben diese Informationen via Whatsapp an mich gerichtet.

Vorwerfbar ist Kollegin Poppenwimmer das Ganze mit Sicherheit nicht. Sie hat einfach mit ihrem Dienstvorgesetzten kommuniziert. Einen Dienstweg – und das wurde mir auch von Fachexperten aus diesem Bereich bestätigt – gibt es für diese Informationen nicht. Das heißt, wenn ihr heute - - ich glaube, diesen Vorwurf hat es hier in diesem Raum auch schon mehrfach gegeben, sie hätte den Dienstweg nicht eingehalten, indem sie direkt mit mir kommuniziert hat. Der Vorwurf ist falsch und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Ich glaube auch nicht, und auch das ist mir zu Ohren gekommen, dass man als Dienststellenleiter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbieten darf oder kann, mit der nächstvorgesetzten Dienststelle zu kommunizieren. Es muss uns doch allen klar sein, dass wir keine Privatunternehmer sind, keine Einzelunternehmer, sondern wir sind Teil einer Struktur, die staatliche Aufgaben zu verrichten hat. Die Struktur heißt Justiz und so eine Organisation kann ja nur dann funktionieren, wenn Kommunikation in dieser Organisation stattfindet. Damit meine ich jetzt nicht nur formalisierte Kommunikation in Form von Bericht und Erlass, wo man dann wieder von Störfeuern und Sekkieren mit Berichtsaufträgen sprechen kann, sondern es muss einfach möglich sein, dass ein Staatsanwalt A mit dem OStA B und mit dem Beamten C aus dem Ministerium Sachen bespricht, ohne dass das sofort veraktet wird und ohne dass das wie gesagt formalisiert zu einem Akteninhalt wird.

Klar ist aber auch, dass alles, was verbindlich ist, was verbindliche Wirkung im Sinne einer Weisung hat, oder was eine Festlegung im Sinne eines Vorhabenberichts darstellt – da bin ich vollkommen bei Jabloner –, dass nur solche Vorhaben natürlich nur in der dafür vorgesehenen Form kommuniziert werden dürfen. Das ist vollkommen klar. Aber es muss darüber hinausgehend auch eine Plattform, eine Möglichkeit geben, dass sich Angehörige der Organisation intern über gemeinsame Themen austauschen. Das ist im Prinzip der Rahmen. Sie haben ja nach dem Rahmen der Kommunikation mit Kollegin Poppenwimmer gefragt. Natürlich, der Inhalt, dass es bei der WKStA einige Leute gibt, die nicht meine Fans sind, das gibt einem natürlich zu denken. Das sind keine Inhalte, die einen freuen. Es ist auch schwierig, damit umzugehen.

Ich bin halt einer, der versucht, trotz derartiger Missstimmungen, das Werkl am Laufen zu halten, so gut es geht. Besser wäre es natürlich, wenn es eine wechselseitige Akzeptanz und ein wechselseitiges Verständnis gäbe. Aber das kann man nicht herbeizaubern; es wurde ja versucht im Rahmen der Mediation. Teil der Mediation war ja auch, dass man sich mit möglichen disziplinären Schritten, die unter Umständen aus der verdeckten Aufnahme der Dienstbesprechung vom 1.4.2019 zu ergreifen gewesen wären, einmal zurückhält, um einfach dieser Einigung, dieser Konfliktregelung im Bereich der Mediation eine Chance zu geben.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Mag. Poppenwimmer war ja auch mit dem Vorwurf konfrontiert, sie hätte durch ihre Vorgangsweise Amtsgeheimnisse verletzt. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Thema? Wie sehen Sie das?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also für mich ist eine Konstellation nicht vorstellbar, wo eine Mitarbeiterin, die mir als Dienstbehörde untersteht, mir gegenüber an ein Amtsgeheimnis gebunden sein könnte. Das würde im Prinzip ja die Organisation Staatsanwaltschaft, die Organisation Justiz unmöglich machen, wenn wir da lauter kleine Zellen haben, die nicht miteinander kommunizieren dürfen. Wo ist dann die Organisation? Wo ist dann die Möglichkeit, dass eine Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe, nämlich zum Rechtsfrieden in dieser Republik maßgeblich beizutragen im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung - - Das wäre ja praktisch unmöglich.

Also insofern ist eine Kommunikation zwischen Kollegin Poppenwimmer als Entscheidungsorgan im Sprengel der OStA Wien und mir als ihrem Vorgesetzten, als Leiter der Dienstbehörde, der sie angehört, für mich das Selbstverständlichste auf der Welt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben es in Ihrer Wortmeldung schon angesprochen: das Thema Veraktung. Es war immer dann auch die Diskussion: Hätte es veraktet werden müssen? Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Thema?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum Thema Verakten gibt es, was jetzt einmal den Ermittlungsakt betrifft, ja klare Bestimmungen. Da hat Präsident in Ruhe Eckart Ratz, glaube ich, schon sehr viel Gescheiteres und Fundierteres von sich gegeben, als ich das jemals in der Lage wäre zu tun. Ich kann es nur ein bisschen trivialer darstellen.

In einen Ermittlungsakt hat natürlich nur all die Information aufgenommen zu werden, die zur Aufklärung des Tatverdachts beitragen kann. Informationen, die mit dem Tatverdacht nichts zu tun haben, haben auch im Ermittlungsakt nichts verloren. Und auch im Justizverwaltungsbereich ist es klar, dass nicht jeder Beistrich, den man in irgendeiner Unterhaltung spricht, zu verakten ist. Zu verakten ist nur das, woraus sich ein Handlungsbedarf ergibt, wo im Prinzip Maßnahmen zu treffen sind. Wir können nicht unser ganzes Leben verakten. Und genauso funktioniert auch eine Staatsanwaltschaft.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Von den Prozessen vielleicht zur inhaltlichen Ebene – ich möchte aber auch dazusagen, dass ich jetzt bewusst nicht noch einmal Öl ins Feuer gießen will, weil dieser Konflikt ja eh schon hinlänglich durchdiskutiert worden ist, aber nichtsdestotrotz –: Was waren nach Ihren Wahrnehmungen die wesentlichen Wahrnehmungen von Frau Mag. Poppenwimmer im Zusammenhang mit der WKStA?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Im Prinzip hat Kollegin Poppenwimmer mir das geschrieben, was ich eh gespürt habe und was im Prinzip auch in dem heute vorgelegten Dokument nachzulesen ist, was auch in dem oftmals als Dossier diskreditierten Bericht dargestellt ist, dass es halt massiven Widerstand einzelner Teile der WKStA gegen alles, was die OStA macht, gibt, und dass - - Aus meiner Sicht war das Sand im Getriebe, der uns insgesamt in unserer Handlungsfähigkeit als Staatsanwaltschaft beeinträchtigt. Und mir ist das auch wichtig, heute hier zu sagen: Ich bin es eigentlich leid, mich über Konflikte aus der Vergangenheit zu verbreitern.

Mir geht es eigentlich um die Zukunft. Mir geht es darum, dass wir die 44 hochwertigen St 2-Planstellen, die wir bei der WKStA haben, so einsetzen, dass wir im Bereich der Aufklärung von Korruptionsstrafsachen und auch in den Wirtschaftsgroßverfahren diese Aufgabenstellungen zügig, konsequent und qualitätsorientiert bewältigen können. Das ist das, was mich heute treibt. Es ist nicht zukunftsträchtig, jetzt darüber zu debattieren: Der hat dann das gesagt und der hat dann schief geschaut! Das bringt uns ja nicht weiter. Wir haben eine Aufgabe, und die Aufgabe ist, dass wir das staatsanwaltschaftliche Anklagemonopol überzeugend und für die Öffentlichkeit auch nachvollziehbar wahrnehmen.

Der WKStA kommt da eine wichtige Rolle zu. Das merkt man ja, das öffentliche Interesse für Korruptionsbekämpfung und auch für die Wirtschaftsgroßverfahren ist ein großes. Mir ist es extrem wichtig, dass wir auch hier eine konsequente Strafverfolgung unter Beweis stellen können. Und konsequente Strafverfolgung heißt für mich nicht nur, dass wir Strafverfahren beginnen, sondern dass wir Strafverfahren auch zu Ende bringen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich hätte eine lange Liste von Themen, die Frau Mag. Poppenwimmer angesprochen hat. Ich lasse das jetzt weg, weil ich auch denke, irgendwann einmal sind wir alle müde, diese ständigen Konflikte zu diskutieren.

Ich möchte nur noch eine Aussage bringen, die ich schon sehr, sehr bemerkenswert gefunden habe. Frau Mag. Poppenwimmer hat Frau Vrabl-Sanda, die Chefin der WKStA, unter Wahrheitspflicht zitiert, Frau Vrabl-Sanda hätte gesagt: Pilnacek ist schon weg, jetzt muss nur mehr einer weg!

Sie meinte da offensichtlich Sie. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Zitat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, die Wahrnehmung ist erstens, dass mir das natürlich Kollegin Poppenwimmer auch erzählt hat, aber sie war nicht die Einzige. Es gibt auch andere Stimmen, die mir mitgeteilt haben, dass es eigentlich eines der Ziele der Kollegin Vrabl-Sanda wäre, mich aus dem Amt zu haben. Ich kann das nicht verstehen. Ich habe mich mit Kollegin Vrabl-Sanda eigentlich die meiste Zeit gut verstanden. Wir haben uns kennengelernt, ich glaube, 1990 beim Psychotest. Da ist es um die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst gegangen. Das heißt, wir sind im Prinzip so ungefähr die gleiche Generation an Entscheidungsorganen bei der Justiz. Sie ist dann lange Zeit Richterin gewesen, und für mich hat sich eigentlich der Kontakt zu ihr erst wieder intensiviert so, ich glaube, um 2006/2007 herum, als sie als Richterin direkt zur Oberstaatsanwaltschaft Wien ernannt wurde und meine Vorgesetzte wurde.

Wir haben dann - - natürlich waren wir Konkurrenten in der Bewerbung um die WKStA, um die Leitung der WKStA 2012. Da wurde sie ernannt, ich nicht. Und ich war dann - - habe mit ihr im Führungsteam, glaube ich, sehr gut zusammengearbeitet. Wir haben in dieser Zeit zum Beispiel in, glaube ich, zwei Monaten die Whistleblowerhotline, die damals neu etabliert wurde, zum Leben erweckt, sodass sie funktioniert hat, und zwar so, dass wir, glaube ich, in drei Wochen im April ein paar Tausend Hinweise erhalten haben und die auch weiterverarbeitet haben.

Das heißt, in Wahrheit war das eigentlich immer eine sehr gute Zusammenarbeit mit Ilse-Maria. Ich war ja zum Beispiel bei ihrem 50. Geburtstag eingeladen. Also das war eigentlich immer eine gute Freundschaft, die - - Oder Freundschaft – es war ein gutes kollegiales Verhältnis, das aber dann abgekühlt ist, als ich mit September 2018 zum Leiter der OStA ernannt wurde.

Ich glaube, dass die Differenzen zwei Ebenen haben: eine fachliche Ebene. Ich glaube, dass wir doch unterschiedliche Auffassungen, was Behördenmanagement, was Qualitätsmanagement und was Fehlerkultur betrifft, haben. Und ja: Zur persönlichen Ebene habe ich nur Vermutungen, die ich aber eigentlich lieber für mich behalten möchte.

Tatsächlich ist es aber so, dass die Informationen der Kollegin Poppenwimmer und auch ähnliche Stimmen, so wie Sie es eingangs der Frage an mich da genannt haben, für mich natürlich nicht einfach zu verarbeiten und zu verkraften sind. Ich versuche aber trotzdem, ein konstruktives Verhältnis aufrechtzuerhalten. Seit März 2021 ist es ja so, dass wir eigentlich nur mehr sehr wenig Berührungsfläche haben, weil eben die Angelegenheiten der WKStA von meinen beiden ersten Stellvertretern bearbeitet werden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich möchte mich in diesem Zusammenhang einem anderen Thema zuwenden, dem Thema Befangenheiten. Das ist natürlich immer wieder ein großes Thema im Justizbereich. Habe ich das Ihren Ausführungen richtig entnommen, dass Sie von sich aus die Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA zurückgelegt haben, oder war das quasi über Weisung von einer übergeordneten Dienstbehörde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, es war damals die Situation die: Am 15. März 2021 ist Kollege Schmid-Grimburg mit dem BAK bei mir aufgetaucht und es wurde mein Handy sichergestellt.

Mir war klar, dass das in der Außenwirkung eine Optik bietet, alleine die Tatsache, dass diese Beweisaufnahme bei mir stattgefunden hat, die uns in der Zusammenarbeit als OStA mit der WKStA nach außen schwächt. Alleine durch den Anschein, da gibt es Ermittlungen und dem sein Handy ist sichergestellt, war mir klar, dass es hier zusätzlichen Sand im Getriebe geben wird. Den habe ich dadurch aus Eigenem versucht zu beseitigen, indem ich gesagt habe, dieses Konfliktverhältnis zwischen der WKStA oder Teilen der WKStA und mir - -, und versuche, mehr oder weniger zu deeskalieren, indem ich nach Rücksprache und Beratung mit meinen beiden ersten Stellvertretern ihnen diese Aufgaben übertrage.

Es hat dazu keine Weisung des Bundesministeriums gegeben, es war ein Vorschlag von mir. Wir haben diesen Vorschlag in einem Telefonat mit der Frau Bundesminister vom 16.3. besprochen und ich habe ihn dann umgesetzt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Staatsanwalt Schmid-Grimburg, der übrigens morgen als Auskunftsperson geladen ist, ist ein gutes Stichwort. Wenn ich richtig informiert bin, war es ja dann so, dass Ihr Ermittlungsverfahren dann in weiterer Folge an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übertragen wurde, um jeden Anschein einer Befangenheit einer Wiener Staatsanwaltschaft zu vermeiden. Das war, glaube ich, so, oder? Können Sie das bestätigen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ich bestätigen kann, ist, dass das Ermittlungsverfahren gegen Kollegen Pilnacek und mich von der Generalprokuratur an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übertragen wurde, um diese Anscheinsbefangenheit hintanzuhalten. Insofern habe ich es doch erstaunlich gefunden, dass ein Staatsanwalt aus dem Personalstand der OStA Wien für Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft Innsbruck dienstzugeteilt wurde und damit eigentlich der Zweck der Delegierung unterlaufen wurde.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Darf ich noch einmal zusammenfassen? Ihr Verfahren wurde, um eine Befangenheit zu vermeiden, an die Staatsanwaltschaft Innsbruck delegiert, und der dazumal schon ermittelnde Staatsanwalt Schmid-Grimburg wurde dann aber den Innsbruckern dienstzugeteilt. (Auskunftsperson Fuchs: Genau!) Da führt man ja jede Delegierung ad absurdum, oder nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist jetzt eine Wertung, und Wertungen sind ja nicht Gegenstand meiner Fragebeantwortung hier im Untersuchungsausschuss. Ich kann nur sagen, es hat mich erstaunt, weil die Generalprokuratur auf der einen Seite eben diese Delegierung veranlasst hat – aus meiner Sicht mit gutem Grund – und das Bundesministerium mit dieser Dienstzuteilung eigentlich den Zweck dieser Dienstzuteilung zumindest in Frage gestellt hat.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Interessant war ja auch – das wissen wir erst seit Kurzem aus den Akten –, dass der Strafantrag gegen Sie persönlich natürlich dem Weisungsrat vorgelegt worden ist und der Weisungsrat das sehr kritisch gesehen hätte. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Thema?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Überhaupt keine. Ich habe das gestern im „Kurier“ gelesen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Okay. Interessant ist ja auch, dass der Strafantrag überarbeitet worden ist, geringfügig, meinen Informationen nach, und interessanterweise der Weisungsrat kein zweites Mal befasst worden ist. Auch dazu haben Sie keine Wahrnehmungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, zum Zustandekommen habe ich keine Wahrnehmungen. Das wäre aber auch befremdlich, wenn das so wäre. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (erheitert): Keine Frage.

Gut, ich bin einmal fertig in der ersten Runde und nehme die Zeit mit in die zweite Runde. – Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Jan Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Mag. Fuchs, haben Sie Wahrnehmungen zum sogenannten Mediaselect-Verfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das sagt mir jetzt eigentlich gar nichts. Ich muss aber dazusagen, dass ich seit dem 16.3.2021 generell keine Wahrnehmungen zu WKStA-Verfahren habe. Sollte das Mediaselect-Verfahren ein solches sein, habe ich schon aus diesem Grund keine Wahrnehmungen, sonst auch nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ein Verfahren der StA Wien gewesen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aha. Ja. Also ist zumindest nichts, was Ihnen da - - Und wie steht das im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss oder mit dem Untersuchungsthema?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Justizministerium hat uns die Akten geliefert.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, wie gesagt, ich kann Ihnen heute hier keine Wahrnehmungen zu diesem Verfahren wiedergeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich ersuche die Parlamentsdirektion, den Akt 497642 elektronisch vorzulegen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Tut mir leid, ich habe einen grauen Schirm.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Das haben wir alle, Herr Mag. Fuchs. Es ist so, dass dieses Dokument – darum war auch die EDV-Abteilung der Parlamentsdirektion gerade im Einsatz – heruntergeladen werden muss, weil das erst heute Früh gekommen ist. Das dauert ein paar Minuten. Wir haben Zeit, das ist kein Problem. Das wird jetzt runtergeladen, wir bekommen es dann alle gleichzeitig.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich wollte nur nicht derjenige sein, der die Partie aufhält. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sind Sie nicht. Niemand hält irgendetwas auf.

Es gibt den Vorschlag, dass wir vielleicht kurz unterbrechen. Wollen Sie das? Es könnte nämlich noch 2, 3 Minuten dauern – nur, weil das natürlich auf die Befragungsdauer geht. Oder nehmen wir uns die Zeit, das abzuwarten? Wie Sie wollen. (Abg. Hanger: Ja!) – Was ja? Wozu? Also ohne die Sitzung zu unterbrechen? – Gut, wir warten, bis das Dokument kommt.

Ich bedanke mich bei der EDV, es hat doch rasch geklappt. Ich danke vielmals. Das Dokument ist jetzt da. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Herr Abgeordneter Krainer, wollen Sie auf eine bestimmte Seite Bezug nehmen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht in diesem Verfahren darum, dass der Verdacht war, dass mehrere Hunderttausend Euro von Telekom, Raiffeisen an die ÖVP geflossen sind. Da wurde ein Sachverständiger bestellt, ein gewisser Herr Sachverständiger Jeitler. Und da kommt hervor, dass im Ministerium recherchiert wurde, dass der der Ehegatte einer bekannten ÖVP-Politikerin ist, die in der Zwischenzeit auch Nationalrätin ist.

Ich wollte wissen, ob Sie Wahrnehmungen zu diesem Vorfall haben – in diesem E-Mail-Verkehr kommen Sie selber nicht vor –, oder ob Sie eine Erinnerung daran haben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie sagen, das ist ein E-Mail-Verkehr aus dem Ministerium?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist jetzt, glaube ich, Anlass, meine Rolle noch einmal klar zu konturieren: Ich bin ja Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, und zwischen der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium für Justiz liegt die Museumstraße. Das ist mehr als nur eine Straße, die als Fußgänger schwer überwindbar ist, und ich habe daher zu diesem Vorgang keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann komme ich zu einem anderen Faktum. Frage: Haben Sie an Herrn Pilnacek Akten, Aktenbestandteile immer nur auf Aufforderung weitergeleitet oder zur Verfügung gestellt oder auch unaufgefordert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde Sie jetzt bitten, dass Sie die Fragestellung konzentrieren, weil ich tu mich jetzt ein bissel schwer, diese Fragestellung dem Untersuchungsgegenstand zuzuordnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht in Verfahren, in denen Herr Pilnacek entweder Angezeigter oder Beschuldigter war. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Haben Sie Herrn Pilnacek - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich tu mich aus der Fragestellung jetzt schwer, einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen und würde Sie bitten, dass Sie das entsprechend konkretisieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen ON 1 vorlegen, das müsste elektronisch zur Verfügung stehen. Das ist ein Vorhalt aus einem Buch.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kriege das wieder auf den Schirm, oder?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist aber immer noch Mediaselect, oder? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.) – Danke Ihnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da geht es um eine Anzeige gegen Herrn Pilnacek, dass er Akten an Journalisten weitergegeben habe, 2018.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also Sie halten mir jetzt ein Buch von Dr. Pilz vor und ich soll das kommentieren?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Meine Frage war: Haben Sie Herrn Pilnacek in diesem Zusammenhang unaufgefordert Aktenbestandteile zur Verfügung gestellt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bestandteile aus dem Ermittlungsakt ganz sicher nicht. Die Geschichte nimmt aber Bezug auf einen viel, viel größeren Komplex. Da geht es darum, dass das Verteidigungsministerium im Wege der Amtshilfe doch brisante Unterlagen aus dem Eurofighter-Beschaffungsvorgang der Staatsanwaltschaft Wien zur Verfügung gestellt hat. Da sind, glaube ich, Kalkulationsunterlagen von militärischen Fliegern drinnen gewesen.

Und nachdem sich herausgestellt hat, dass man diese Kalkulationsunterlagen nicht aus der Akteneinsicht ausnehmen können wird – dazu hat das OLG eine Entscheidung getroffen –, hat das Verteidigungsministerium diese Unterlagen zurückgefordert. Das war, glaube ich, eine der ersten Diskussionen im Eurofighter-Verfahren, die ich auch persönlich in meiner Amtszeit mitverfolgt habe, nämlich dass die Staatsanwaltschaft Wien nicht besonders glücklich über diese Rückforderung dieser Unterlagen war.

Mein Rechtsstandpunkt war aber der, dass eine Amtshilfe leistende Einrichtung beziehungsweise der Chef derselben bei der Leistung der Amtshilfe ja die Interessen der Einheit, die er vertritt, zu wahren hat, und wenn sich herausstellt, dass durch die Leistung der Amtshilfe Interessen seiner Dienststelle, seiner Behörde gefährdet wären, dass er dann auch wieder bereits geleistete Amtshilfe widerrufen beziehungsweise zurückfordern kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage bezieht sich aber auf etwas ganz anderes, nämlich da wurde Herr Pilnacek angezeigt. Haben Sie von dieser Anzeige erfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde Sie - - Ich habe mir wirklich viel Zeit genommen, um hier meinen Auskunftsplichten Ihnen gegenüber nachzukommen. Ich würde Sie um ein bisschen Geduld bitten, damit ich meine vollständigen Antworten hier anbringen kann, damit Sie dann nicht wieder sagen, es wäre irgendetwas unvollständig gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Habe ich das schon einmal gesagt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es wurde - -, egal, auf das Thema wollen wir uns jetzt nicht weiter verbreitern.

Tatsächlich ist es so, dass es dann eine Weisung aus dem Bundesministerium für Justiz gab, dass die OStA Wien die Staatsanwaltschaft Wien anweisen soll, diese Dokumente, die das Verteidigungsministerium zurückgefordert hat, an das Verteidigungsministerium zurückzustellen. Das war eine Weisung des Justizministeriums an die OStA und die OStA hat diese Weisung gegenüber der StA Wien umgesetzt.

Diese Weisung wurde - -, hat auch sehr schnell den Weg an die Öffentlichkeit gefunden, und ich kann mich da an einen konkreten Vorgang, der auch im Vorfeld dazu stattfindet, erinnern. Das war - - Knapp vor Weihnachten, ich glaube, es war der 21. Dezember, ruft mich ein Journalist der „ZIB“, ein Herr Hofer, mittags an – also er ruft nicht mich an, sondern die OStA – und sagt, er will sofort eine Stellungnahme der OStA zu diesem Weisungsvorgang. Die beiden Mediensprecher der OStA waren zu diesem Zeitpunkt gerade nicht verfügbar, sodass ich gesagt habe, ich nehme das Gespräch entgegen. Und im Zuge dieses Telefonats hat Herr Hofer mir zu erkennen gegeben, dass er die Weisung inhaltlich bereits vollkommen kennt, und eigentlich ist es ihm nur mehr um eine offizielle Bestätigung davon gegangen, dass es diese Weisung gibt.

Ich habe Herrn Hofer gesagt, ich prüfe das einmal intern ab und inwiefern wir dazu Medienarbeit machen. Ich habe das dann mit der Ressortmediensprecherin und auch mit meinen beiden Pressesprechern abgeklärt und wir haben gesagt, wir machen dazu keine Medienarbeit. Für mich war aber klar, dass zu dem Zeitpunkt Herr Hofer den vollen Inhalt dieser Weisung kannte.

So, dann ist Dr. Pilz irgendwann im Februar von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt in dem Radasztics-Verfahren als Zeuge vernommen worden und hat, glaube ich, via Twitter kundgetan, dass er jetzt Sektionschef Pilnacek angezeigt hat oder anzeigen wird – so habe ich es in Erinnerung. Es hat dann auch ein Telefonat, glaube ich, mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegeben, wo das bestätigt wurde, und das war für mich der Anlass, meine Wahrnehmungen zu dem Vorgang mit Herrn Hofer vom 21. Dezember festzuhalten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Christian Pilnacek über meine Wahrnehmungen zu diesem Vorgang informiert habe. Ich habe das eigentlich damals als unerhört gefunden, dass man sagt, eine Information, die ohnedies schon bei den Medien war - -, dass man versucht hat, da Angehörige der Justiz zu kriminalisieren, und deswegen habe ich das festgehalten. Ich habe ihm aber sicher keine Aktenteile aus dem Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft Eisenstadt weitergeschickt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie von dieser Anzeige erfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Meiner Erinnerung nach via Twitter von Dr. Pilz.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann haben Sie in Eisenstadt angerufen, oder - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das weiß ich nicht mehr. Das ist alles ewig und drei Tage her, also den konkreten Kommunikationspfad kann ich Ihnen nicht mehr darlegen. Ich weiß nur, dass ich damals über die Tatsache der Anzeigeerstattung und die Grundlagen dazu eigentlich ziemlich entrüstet war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Herrn Pilnacek davon informiert, dass eine Anzeige gegen ihn vorliegt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das halte ich durchaus für möglich. Ich bilde mir ein, dass er sich irrsinnig aufgeregt hat und irgendetwas von Verleumdung geredet hat, und ich habe ihm gesagt, eine Verleumdung kann es aber nur geben, wenn die Anzeige zumindest geeignet ist, eine strafrechtliche Verfolgung auszulösen. Das ist irgend so ein Bruchstück, das mir noch in Erinnerung ist, ich kann Ihnen aber nicht mehr sagen, wo, wann und wie.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das die bestmögliche Unterstützung der Staatsanwaltschaft, wenn man Angezeigte darüber informiert, dass sie angezeigt wurden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob Sie da jetzt eine Wahrnehmung vom Untersuchungsgegenstand von mir abfragen oder irgendeine Vermutung, irgendeine Bewertung oder Ähnliches.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin gesagt, Ihre Amtstätigkeit – das haben Sie öfters gesagt – ist immer darauf ausgerichtet, die Staatsanwaltschaft bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe bis jetzt keine Klagen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wahrgenommen, wonach ich sie nicht ausreichend unterstützt hätte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war, ob das die Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit bestmöglich unterstützt, wenn man Angezeigte darüber informiert, dass eine Anzeige gegen sie vorliegt.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich beantworte diese Frage gerne, wenn Sie mir sagen, welche Wahrnehmungen Sie von mir hören wollen. Zu Bewertungen und Vermutungen, Mutmaßungen kann ich nix sagen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dr. Pöschl.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich glaube, Herr Abgeordneter Krainer, das ist eine Wertungsfrage, nicht wahr? Ob er meint, dass das eine bestmögliche Unterstützung sei, ist eine Wertung. Vielleicht können Sie das anders formulieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat ja seine eigenen Wertungen hier dargelegt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Er hat selbst Wertungen dargelegt, das ist richtig, aber das entbindet uns ja nicht davon, nur Wahrnehmungen abzufragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist überhaupt kein Problem, wenn er sagt, er will dazu nichts sagen; das nehme ich eh gerne zur Kenntnis.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich sage Ihnen meine Wahrnehmungen, aber nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Na, Wertungen von sich aus geben Sie schon immer wieder ab. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: So, es gibt jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.

Herr Abgeordneter, ich habe Sie jetzt akustisch nicht verstanden. Der Verfahrensrichter hat deutlich gesagt, dass es sich um eine Wertungsfrage handelt; dem schließe ich mich an, und daher braucht das auch nicht beantwortet zu werden.

Herr Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung:) Meine Wortmeldung wäre genau in diese Richtung gegangen: Es gibt eine sehr klare Einschätzung vom Verfahrensrichter. Einmal mehr – und das ist jetzt wahrscheinlich die hundertste Aufforderung in diese Richtung – darf ich Herrn Abgeordneten Krainer ersuchen, einmal zur Kenntnis zu nehmen, was der Herr Verfahrensrichter und dann in weiterer Folge die Frau Vorsitzende festhält, und nicht immer wieder redundant die gleichen Fragen zu stellen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich musste heute glücklicherweise erst zwei Mal darauf hinweisen, dass Wertungsfragen nicht zu stellen sind, und nicht hundert Mal.

Ich frage, ob es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung gibt. – Das ist nicht der Fall.

*****

Herr Abgeordneter Krainer, fahren Sie in der Fragestellung fort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben nicht Aktenteile des Aktes aus Eisenstadt übermittelt. Haben Sie Aktenteile der Oberstaatsanwaltschaft an Herrn Pilnacek übermittelt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also welche Aktenteile mei- - Ich tu mich so schwer mit Ihren Fragen, weil: Ich bin an sich ein Mann der Fakten und der konkreten Vorhalte, und irgendwie tu ich mich schwer mit dieser Diffusität an Fragestellung.

Also fragen Sie mich, welchen Aktenteil ich - - auf welchen Aktenteil sich Ihre Fragestellung bezieht, dann werde ich Ihnen dazu sagen, ob ich Wahrnehmungen habe oder nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie im ordentlichen Berichtsweg von dieser Anzeige erfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es tut mir leid, ich habe den Akt nicht im Kopf. Wenn Sie dazu eine konkrete Äußerung von mir haben möchten, dann müsste ich mir den Akt beischaffen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ein Telefonat mit Herrn Mayer angesprochen. Wer ist Herr Mayer?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Herr Mayer ist Herr Mag. Mayer, MBA, Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist Ihr Nachfolger in der Staatsanwaltschaft Eisenstadt? Richtig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ist er, aber ich tu mich jetzt wieder schwer, einen Zusammenhang zwischen der Funktion des Kollegen Mayer und dem Untersuchungsgegenstand herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben das Telefonat mit einem Herrn Mayer - -, und ich wollte wissen, welcher Herr Mayer das ist. Jetzt wissen wir es: Das ist Ihr Nachfolger, der Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Wissen Sie, was Herr Mayer gemacht hat, bevor er Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt war?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also, bitte wiederum: Sagen Sie mir, welchen Zusammenhang das mit dem Untersuchungsgegenstand haben soll, und dann breite ich mein Wissen darüber gerne aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mir ist kein Aussageverweigerungsgrund genannt worden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Nein, es ist kein Aussageverweigerungsgrund, das wurde nicht als Aussageverweigerungsgrund angeführt, sondern es wurde ersucht, den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen. Das können Sie ja jetzt kurz tun, und ich nehme an, dann wird die Frage auch beantwortet werden können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich kann die Frage auch anders stellen: Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Mayer vorher im Kabinett von Herrn Brandstetter tätig war, bevor er Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, ah – Entschuldigung! – der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also irgendwie habe ich jetzt das Gefühl, dass man halt jetzt die Frage über die Bande stellt, aber es wird die Relevanz für den Untersuchungsgegenstand dadurch nicht klarer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Personalbestellungen, Begünstigungen et cetera von ÖVP-nahen Personen. Wenn jemand in einem Kabinett eines ÖVP-Ministers arbeitet, wird man ihn wohl als ÖVP-nahe bezeichnen können. Also ich meine, ich weiß nicht, wie schwierig das jetzt ist; das liegt ja auf der Hand.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich höre da jetzt irrsinnig viele Unterstellungen. Wir reden hier von einem Abwesenden, der mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nix zu tun hat, und es tut mir leid, ich kann diese Frage in dieser Form nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben das auf Twitter gelesen – und haben Sie dann Herrn Mayer angerufen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Auf Tinder habe ich das sicher nicht gelesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf Twitter.

Mag. Johann Fuchs, LL.M. (erheitert): Auf Twitter. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich habe auf Twitter einen Tweet von Dr. Pilz gelesen; das war für mich das Erste, was die Aufmerksamkeit für dieses Thema erweckt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann haben Sie sich an Eisenstadt gewandt, an Herrn Mayer?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, den weiteren Verlauf kann ich Ihnen nicht mehr klar sagen. Ich weiß, ich wurde aufmerksam, dann hat es eine Kommunikation gegeben. Wer wen wann wo wie angerufen hat, kann ich Ihnen nicht mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich würde ON 2, Seite 4 vorhalten.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Kommt das elektronisch, oder - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich glaube, beides. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson Fuchs: Danke Ihnen!) Ja, also jetzt in Papierform und elektronisch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie schreiben am 26. Feber um 21 Uhr: „Lieber Christian,

zu Deiner ganz persönlichen Vorausinformation:

Jetzt hat der Pilz Dich angezeigt“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich habe jetzt keine Frage von Ihnen vernommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist jetzt einmal nur, damit Sie die Stelle sehen, um die es geht.

Dann entspinnt sich eine Kommunikation, die circa über einen Zeitrahmen von 2 Stunden läuft. Haben Sie eine Erinnerung an diese Kommunikation?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also in der Deutlichkeit nicht. Ich weiß nur, es hat Kommunikation gegeben, weil mich das Thema aufgeregt hat, und inhaltlich kann ich mich an das nicht mehr erinnern. Aber es wird so sein, wenn - -; das ist halt auch wieder in dem Datenfriedhof bei mir irgendwo sichergestellt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass das üblich ist, dass Angezeigte informell, in einer „persönlichen Vorausinformation“, informiert werden, wenn eine Anzeige gegen sie vorliegt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich tu mich jetzt wieder schwer, die Frage in Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand zu bringen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Begünstigung von mit der ÖVP verbundenen Personen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, ich kann den Zusammenhang derzeit auch nicht herstellen; das allein ist zu wenig, wenn man so etwas behauptet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich behaupte gar nichts, ich habe ja nur eine Frage gestellt.

Meine Frage war: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es eine übliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft ist, dass Angezeigte im Rahmen einer „ganz persönlichen Vorausinformation“ informiert werden, dass eine Anzeige gegen sie vorliegt? Wenn das eh ein ganz normales Verhalten ist, habe ich keine weiteren Fragen; wenn es ein atypisches Verhalten ist, dann würde ich natürlich nachfragen, ob es sich hierbei um eine Begünstigung einer mit der ÖVP verbundenen Person handelt und damit um die Einflussnahme auf Ermittlungstätigkeit der Justizbehörden.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wenn ich mir das so durchlese, bin ich mir ja nicht sicher, dass die - - Ich vermute ja, dass der Tweet von Dr. Pilz diese Kommunikation ausgelöst hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wenden sich am 26. Feber um 21 Uhr das erste Mal seit zehn Tagen an Herrn Pilnacek mit den Worten: „Lieber Christian,

zu Deiner ganz persönlichen Vorausinformation:

Jetzt hat der Pilz Dich angezeigt“ et cetera.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, und was ist die Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es sich um eine ganz gewöhnliche Tätigkeit der Staatsanwaltschaft handelt, dass Angezeigte ganz persönlich in einer „Vorausinformation“ informiert werden?

(In Richtung Vorsitzender-Vertreterin:) Wenn ich Fragen wiederhole, die Uhr noch einmal laufen zu lassen, ist nicht sehr fair.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, die Frage wird ja permanent modifiziert, insofern finde ich das – ohne mich da jetzt genauer auszukennen – nicht ganz falsch. (Abg. Matznetter: Die Frage ist die gleiche, drei Mal!)

Ich bleibe ja nur bei der Antwort, dass auslösendes Moment, womit ich auf diesen Vorgang aufmerksam wurde, eben der Tweet von Dr. Pilz war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Ihre Kommunikation an Herrn Pilnacek: Ist das ein übliches Verhalten der Staatsanwaltschaft, dass Angezeigte in einer „ganz persönlichen Vorausinformation“ informiert werden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, es ist nicht der einzige Tweet, der mir auffällig erschienen ist, den ich an Christian Pilnacek weiterkommuniziert hätte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier ist kein Tweet. Da steht nichts von einem Tweet.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gehe ja davon aus, dass Sie mir bei dem, was ich sage, zuhören, und ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt: Ich bin auf die Anzeige durch den Tweet von Dr. Pilz aufmerksam geworden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In Ihrem SMS verweisen Sie auf ein von Herrn Pilnacek versandtes Mail zur Eurofighter-Weisung an den ORF vom 21.12. um 15.02 Uhr. Haben Sie - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe es jetzt akustisch gar nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es liegt Ihnen ja auch vor: Ihre eigene Kommunikation an Herrn Pilnacek, da nehmen Sie Bezug auf ein von Herrn Pilnacek versandtes Mail zur Eurofighter-Weisung an den ORF vom 21.12. um 15.02 Uhr. Woher hatten Sie diese Information?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Reden wir jetzt von der Kommunikation aus dem Dezember 2018 oder von einer Kommunikation aus 2019?

Ich tu mich so schwer mit Ihnen, es ist irgendwie für mich nicht ganz klar, was Sie vorhalten und was Sie fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist immer dasselbe: Am 26. Feber 2019 um 21 Uhr schreiben Sie Herrn Pilnacek; darum geht es. Woher hatten Sie diese Information?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich vermute einmal, aus dem Tweet von Dr. Pilz. Mehr Erinnerung habe ich - -, ich weiß nicht mehr, was ich wann wo auf welcher Grundlage gewusst habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie dann mit Herrn Mayer telefoniert? Weil: Den Tweet finden wir nicht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt: Tweets werden auch gelöscht. Keine Ahnung, ich - -; aber ich glaube, es müsste dazu auch einen Vermerk geben, also: wer wann wem was mitgeteilt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie schreiben hier selber um 23.05 Uhr: „ME“ – meines Erachtens – „ist’s ja eh ein 35c StAG“.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das bestätigt genau das, was ich Ihnen vorher gesagt habe, nämlich wo er irgendetwas von 297 StGB redet, und aufgrund meiner Erinnerung war irgendwie klar, dass eine Anzeige nicht wirklich – also zumindest bei der damaligen Beurteilung – ein Verdachtssubstrat haben konnte; und deswegen wollte ich ihn eigentlich mit dieser Nachricht einbremsen, da irgendwelche Verleumdungsverfahren vom Zaun zu brechen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ist 35c StAG?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich glaube, ich bin nicht dazu da, dass ich Ihnen jetzt da die Gesetzestexte referiere.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist das Absehen von Ermittlungen, weil kein Substrat da ist.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, was ist jetzt die Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso war das an dem Tag um 23.05 Uhr Ihre Einschätzung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe eine Veröffentlichung von Pilz gekannt, ich habe meine Erinnerungen vom 21. Dezember gehabt, und das hat mich damals zu der Beurteilung gebracht, dass hinter der Anzeige nicht sehr viel Gehalt sein kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Anzeige gekannt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann haben Sie zwei Tage später ein Gedächtnisprotokoll geschrieben, das würde ich Ihnen auch gerne vorlegen, das ist ON - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir hätten uns leichter getan, wenn wir den Sachverhalt gleich mit dem Gedächtnisprotokoll abgehandelt hätten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): ON 3 (Zwischenruf des Abg. Matznetter), Entschuldigung, ON 4, Seite 39.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 39. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Ja?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben die Zeit im Auge?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich meine, die Seite 39: Da steht nur das Datum drauf und der letzte Satz, also das war - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich weiß es nicht genau. Ich habe das Dokument jetzt gerade erst bekommen. – Seite 39, haben Sie gesagt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es gibt verschiedene - - Seite 35 im elektronischen Dokument, Seite 33 laut der von der Staatsanwaltschaft handschriftlich vermerkten Zahl.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da fassen Sie den 21.12., wie Sie ihn vorhin mündlich dargestellt haben, zusammen. (Auskunftsperson Fuchs – in den Unterlagen lesend –: Mhm!) Frage: Haben Sie diesen Akt, diese Verschlusssache an Herrn Pilnacek geschickt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde Sie bitten, mir jetzt einmal zunächst den Vorhalt Verschlusssache irgendwie näher zu erläutern. Ich sehe da nämlich nix von Verschluss. Ich meine, ja, es steht „EINGESCHRÄNKT“, aber die - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Steht auf der nächsten Seite: „VERSCHLUSSSACHE!!“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also daran kann ich mich nicht erinnern, kann ich nix sagen. Also ich bin mir sicher, da- -, ich vermute einmal, diesen OStA-Akt habe ich ihm nicht weitergeschickt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hätten Sie das an Herrn Pilnacek weiterleiten dürfen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist jetzt wieder keine Frage nach meiner Wahrnehmung, würde ich einmal meinen; aber die Frage, ob ich etwas dürfen hätte, wo ich gar nicht glaube, dass ich das weitergeleitet habe, ist insgesamt eine ein bisschen schwierige Fragestellung.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Damit kommen wir jetzt zur zweiten Fragerunde – Herr Abgeordneter Christian Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Magister, Sie haben zuvor schon erwähnt, dass nur ein geringer Teil der Berichterstattungen der WKStA direkt von Ihnen angeregt wurde. Sie haben gesprochen, glaube ich, von 180, und 16 waren von Ihnen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Genau.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sind diese Berichterstattungen – was alles der Oberbehörde, also Oberstaatsanwaltschaft Wien, zu berichten ist – im Bundesministerium für Justiz im Rahmen eines Erlasses geregelt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, denn ganz so einfach ist es nicht.

Also die gesetzliche Grundlage ist einmal das StA-Gesetz, konkret der § 8 StA-Gesetz. Die Inhalte des § 8 StA-Gesetz werden noch konkretisiert durch einen Berichtspflichtenerlass, wo das Ministerium halt zu erkennen gibt, wie bestimmte Berichtspflichten aus der Sicht des Ministeriums handzuhaben sind. Und dann gibt es noch Berichtspflichtenerlässe der vier Oberstaatsanwaltschaften, der vier Leitenden Oberstaatsanwälte, die sagen, was sie in ihrem Sprengel berichtet haben wollen. Das sind die sogenannten Gruppenberichte. Und dann gibt es aber noch die Möglichkeit, fallbezogen – dass man sagt, okay, zu einem bestimmten Fall will man Information haben oder man will sogar bei der Entscheidungsfindung aktiv mitwirken – zu jedem einzelnen Verfahren eben Berichtspflichten vorzusehen.

Die 16 Berichtsaufträge, das sind diejenigen, wo wir gesagt haben: Da ist ein Thema, das interessiert uns. Was sind da die Anlassfälle? – Die Anlassfälle sind zum Beispiel so Sachen: Es gibt einen Informationsabfluss, und wir wollen wissen, ob es da schon Akteneinsicht gegeben hat, und Ähnliches. – Das wäre zum Beispiel ein Anlass für so einen Berichtsauftrag, der von der OStA kommt.

Was ich bei diesem Punkt auch nicht verhehlen möchte, ist: Insgesamt, glaube ich, knapp 60 – waren es 55, 56 oder 58? – wurden rein auf Basis des parlamentarischen Geschehens erlassen. Das heißt, wenn es parlamentarische Anfragen gegeben hat, auch Information des Untersuchungsausschusses, hat dies insgesamt zu knapp 60 Berichtsaufträgen im Ibiza-Verfahrenskomplex bis Anfang Februar 2021 geführt. – Nur um Ihnen ein Gefühl für die Relationen zu geben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Jetzt ist es so: Das ist die Berichterstattungspflicht, der einmal die Staatsanwaltschaften beziehungsweise die WKStA zu entsprechen haben. Ich nehme an, dass es auch eine Berichterstattungspflicht für Oberstaatsanwaltschaften gibt. Was beinhaltet die, und wer kann die anfordern? Das heißt, wer kann von Ihnen einen Bericht einfordern?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ist ganz klar: das Bundesministerium für Justiz. Auch da gibt es wieder eine gesetzliche Grundlage, und es kann auch das Bundesministerium für sich festlegen, in welchen Angelegenheiten es informiert beziehungsweise auch in die Entscheidungsfindung mit eingebunden sein möchte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Könnte diese Verschlusssache, die von Kollegen Krainer angesprochen wurde, unter eine Berichterstattungspflicht fallen – allgemein gesprochen –, weil es ja doch eine Verschlusssache ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann es jetzt konkret nicht sagen - - Also Verschlusssache hat mit Berichtssache einmal grundsätzlich nichts zu tun. Ich würde einmal eher meinen, dass das wohl eine Berichtssache gewesen ist, ich kann es Ihnen aber auswendig nicht mehr sagen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, Sie wissen nicht, ob dazu ein Bericht an Ihre Person angefordert wurde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, meine Person - - Berichtsaufträge richten sich an die OStA, nicht an eine Person.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja, als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die ja für die Staatsanwaltschaft - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber als Leiter der OStA, nicht als Johann Fuchs.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. – Dann noch eine weitere Frage:

Von Herrn Mag. Pilnacek wurde das Handy am 25.2.2021 sichergestellt. Ich lege da kurz das Dokument Nummer 479229, Seite 14, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Irgendeine Seite, oder?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): 14.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist eine Anrufliste.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das ist eine Auswertung vom Mobiltelefon von Herrn Pilnacek.

Da Sie auch in regem Kontakt mit Herrn Pilnacek standen: Wussten Sie, dass Herr Pilnacek offensichtlich auch in regem Kontakt mit Herrn Wolfgang Sobotka war? Haben Sie eine Wahrnehmung dazu?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das wusste ich nicht. Ich meine, ich bin ja nicht der Anstandswauwau des Sektionschefs Pilnacek. Also mit wem der wann wo kommuniziert, dazu - - Ich habe Wahrnehmungen, wenn er mit mir kommuniziert, darüber hinausgehend nicht.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Hat er, Herr Pilnacek in diesem Fall, mit Ihnen über ein Gespräch mit Herrn Sobotka kommuniziert? Keine Wahrnehmungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also - - (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensrichter.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, der Herr Verfahrensrichter meint, Sie sollten dazusagen, zu welchem Thema – also ob er Wahrnehmungen hat, zu welchem Thema die Kommunikation stattgefunden hat.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Zu welchem Thema, das ist jetzt schwierig, weil dieser Verlauf nach sechs Stunden automatisch gelöscht wurde – so war das eingestellt.

Aber haben Sie eine Erinnerung daran, dass am 23. Februar, im Bereich des 23. Februar, also kurz bevor das Mobiltelefon von Herrn Mag. Pilnacek sichergestellt wurde, er einen Kontakt mit Wolfgang Sobotka hatte und Sie darüber informiert hat? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) Haben Sie eine Wahrnehmung dazu?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wenn Sie sagen, Sie haben keine Wahrnehmung, dann - -

Hatten Sie Kontakt mit Herrn Wolfgang Sobotka in diesem Zeitraum, also kurz bevor Ihr Telefon sichergestellt wurde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe zum Präsidenten dieses Hauses nicht wirklich einen Kontakt. Ich habe ihn bei ein paar Anlässen gesehen. Ich glaube, das eine Mal war der Tag der Sicherheit in Eisenstadt vor vielen Jahren, als ich noch der Leiter der Staatsanwaltschaft dort war; und zuletzt, kann ich mich erinnern, war da im Haus, glaube ich, so eine Enquete zum Thema Persönlichkeitsrechte, wo ich ihn gesehen habe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Also persönliche Nachrichten haben Sie mit Herrn Sobotka keine ausgetauscht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut, dann nehme ich die Fragezeit mit in die nächste Runde.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sehr gerne, Herr Abgeordneter.

Damit gelangt Herr Abgeordneter David Stögmüller zu Wort.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kommen wir noch einmal zurück zu diesem Monitoringsystem, das Sie sozusagen vorgehabt haben, einzuführen. Wurde das dann realistisch, also wurde es dann umgesetzt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also mir sind keine Ergebnisse aus diesem Monitoringsystem bekannt. Das zeigt ja auch wieder den Tiefgang dieser Whatsapp-Überlegungen. Da wird alles Mögliche debattiert und überlegt. Mir kommt das ein bissel so ähnlich vor, wie wenn Sie heute eine Künette für die Verlegung einer Stromleitung graben, und dann stoßen Sie auf irgendeinen Widerstand, und dann überlegen sich die Handwerker und Sie vielleicht: Graben wir links herum oder rechts herum? – Es wird einfach sehr viel überlegt, es wird sehr viel geredet, aber das wenigste davon wird dann auch umgesetzt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber das wurde ja schon konkret installiert – wenn wir in diesem Bild bleiben –, denn da wird ja bis zur Steckdose - -, also sprich: Holzer war schon sozusagen voll informiert und auch schon (Auskunftsperson Fuchs: Nein!) in die Leitung eingebunden und hat auch schon zugesagt, also der Strom fließt ja dann. Die Frage war dann, ob dann auch das Gerät angesteckt wurde oder nicht. Und genau das ist die Frage: Gab es dann irgendein Ergebnis?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also nach meiner Wahrnehmung gab es genau diesen Austausch, dass ich gesagt habe: Könnt ihr das nicht machen? – Er hat gesagt: Ja, das können wir machen! – Und Weiteres ist mir aus diesem Vorgang nicht bekannt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War eigentlich jemals ein 310er gegenüber einem Staatsanwalt erfolgreich im Zeitraum seit 2019, soweit Ihnen das in Erinnerung ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe nicht den Überblick über alle Verfahren, dass ich Ihnen da jetzt etwas Belastbares sagen könnte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also wir wissen nichts vonseiten der WKStA zum Beispiel. Vielleicht gehen wir noch weiter: In den Chats – die liegen Ihnen vor – steht am 24.8.2019 nämlich „310Linz“ drinnen. – Das ist das Dokument 26302, Seite 25. Das liegt Ihnen ja bereits vor.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mir liegt so viel vor.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Moment, das dauert immer.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt ist es, glaube ich, auf dem Bildschirm.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Welche Seite?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seite 25. Um 17.16 Uhr schreiben Sie: „Du meinst 310Linz?“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welcher Tag?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): 24.8.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 24.8., 16.22 Uhr, oder was?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Um 17.16 Uhr. Da schreiben Sie auch: „Was hältst Du davon, das Risikomanagement der Soko einmal werken zu lassen [...]?“ – Das schaut ja auch so aus, als hätten Sie schon eine Information gehabt.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigen Sie, ich schaffe es gerade technisch nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kein Problem!

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich glaube, es ist auf der Seite davor.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seite 25.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Welche Seite haben Sie gesagt, Herr Abgeordneter?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): 25.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber das beginnt bei mir mit 17.25 Uhr. Was war die Zeit jetzt noch einmal? – Ich blättere einfach eine Seite zurück, dann werden wir es finden.

Ja, was ist die Frage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was meinen Sie mit „310Linz“?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann jetzt nur vermuten aufgrund der Textierung, ich habe keine konkreten Erinnerungen mehr dazu. Aber er schreibt: „Vielleicht sollte man doch den Weg über die GP“ – Generalprokuratur – „gehen“. Das habe ich verstanden als mögliche Delegierung oder was, keine Ahnung.

Danke für den Vorhalt, denn das zeigt nämlich genau, was das Risikomanagement eigentlich sein sollte, nämlich eben eine Analyse der Medienberichte, bevor man noch ins Stadium einer Erkundigung oder einer Anfangsverdachtsprüfung kommt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber Sie verweisen ja auf den § 28 StPO, das ist die amtswegige Übertragung der Zuständigkeit an eine andere Dienststelle. (Auskunftsperson Fuchs: Ja, genau!)

Genau. – War also das Ziel dieser 310er sozusagen, durch diese informellen Ermittlungen durch die Soko einen Anfangsverdacht zu finden, um dann der WKStA das Ermittlungsverfahren aufgrund des § 28 StPO sozusagen wegzunehmen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das Ziel war, die Verdachtslagen herauszufiltern, die überhaupt einen Anfangsverdacht zu begründen vermögen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum verweisen Sie dann auf den 28er?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, dass eben nur mit einer konkreten Anfangsverdachtslage überhaupt der 28er auch Sinn macht - - Denn, ich meine, wenn Sie jetzt dieses ganze Delegierungsspiel in Bewegung setzen, müssen Sie sich überlegen: Das wird von der Staatsanwaltschaft der OStA vorgelegt, von der OStA wird es der Prokuratur vorgelegt, die entscheiden dann, welche andere Staatsanwaltschaft das machen soll, und dann geht es dort wieder im Wege der OStA an die Staatsanwaltschaft retour – und dann kommen wir zum Ergebnis: Ja da gibt es überhaupt keinen Anfangsverdacht!

Genau diese Sinnlosschleife wollte ich eigentlich vermeiden, indem man einfach von Beginn an schon versucht, eben nur die griffigen Anfangsverdachtslagen herauszufiltern – und genau das wäre der Sinn von diesem Monitoringsystem gewesen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber dann wäre die WKStA nicht mehr zuständig gewesen, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die WKStA wäre dafür sowieso niemals zuständig gewesen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, bei den Casag-Ermittlungen. (Auskunftsperson Fuchs: Bitte?) Bei den Casag-Ermittlungen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein! Darum ging es ja nicht. Es geht um den 310, es geht um mögliche Verdachtslagen nach § 310. Das hat ja mit den Casag-Ermittlungen überhaupt nichts zu tun. Eine Delegierung der Casag-Ermittlungen nach Linz – ich meine, ich habe schon viel Fantasie, aber ich tu mich schwer, das jetzt aus diesen Chats irgendwie herauszuinterpretieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir vielleicht zu einem E-Mail. Wir legen das vor, das ist das Dokument 4446, Seite 1. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist im zeitlichen Zusammenhang, das sehen Sie.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber das ist zehn Tage vorher, oder?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was meinen Sie damit, dass hier die „Zuständigkeit einer StA“ – Staatsanwaltschaft – „außerhalb des Sprengels der OStA Wien“ befasst werden sollte? Dass man hier etwas finden sollte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann jetzt nur aus dem Text vermuten, ich kann mich an das Mail natürlich nicht mehr erinnern, stelle aber fest, dass - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber Sie sind der Empfänger. (Auskunftsperson Fuchs: Bitte?) Sie sind der Empfänger von diesem E-Mail von Pilnacek.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das schon, aber wenn ich mir jetzt die Information durchlese, die Pilnacek Vizekanzler Jabloner in dem Zusammenhang zukommen lässt, vermute ich einmal, dass es da um ein ganz anderes Thema ging. Da ging es um das Thema: Wer wertet die sichergestellten Datenträger aus? Das war ja auch so ein strategisches Thema, ob das jetzt die Staatsanwaltschaft oder die Polizei macht. Und alleine dass dieser Disput, dieser Konflikt an die Öffentlichkeit getragen wurde – eine rein strategische Entscheidung, wie wir in diesem Ermittlungsverfahren weitertun –, das war offensichtlich die Überlegung, da mit 310 vorzugehen, aber da ist es niemals um die Ermittlungen in der Kernsache selbst gegangen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer wäre da betroffen gewesen, für diese Bestimmung außerhalb des Sprengels sozusagen dieses Verfahren - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir sind jetzt schon wirklich schwer im Vermutungsbereich, denn konkrete Erinnerungen und Wahrnehmungen habe ich an diesen Mailverkehr nicht mehr. Ich vermute einmal, es wird eines von vielen UT-Verfahren wegen 310 gewesen sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht gehen wir zu einem anderen Komplex. Sie haben zuerst Kollegen Ries gesagt, dass Sie über 250 Staatsanwälte/-anwältinnen in Ihrem Sprengel haben. Haben Sie mit allen StaatsanwältInnen so intensiven Kontakt wie mit Frau Poppenwimmer?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, diese Frage habe ich eh schon beantwortet: natürlich nicht. Es war aber auch eine Sonderkonstellation in der Startphase des Eurofighter-Ermittlungsverfahrens, die halt diese Intensität ergeben hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie war ja davor in Krems. Kannten Sie Frau Poppenwimmer schon vom Gericht, vom Landesgericht Krems?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, mit Sicherheit nicht. Ich habe mit dem LG Krems eigentlich kaum Berührungsflächen gehabt. Ich war Leitender Staatsanwalt in Eisenstadt, war davor bei der WKStA und eben danach bei der OStA Wien.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Ihnen Frau Poppenwimmer über ihre Arbeit im Landesgericht erzählt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also daran - -, da kann ich mich an nichts erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): SMS hat es gegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Thema gewesen wäre, denn unser Thema war im Prinzip die Performance in den Eurofighter-Ermittlungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist das Dokument 1478, Seite 6.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigen Sie, ich kann noch nichts dazu sagen, weil ich es nicht sehe. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Welche Seite, haben Sie gesagt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Entschuldigung, Seite 8. – Schauen Sie auf die SMS 37!

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 37, haben Sie gesagt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dort steht: „Beim LG“ – Landesgericht – „Krems war mein Rückgrat ja bekanntlich nicht gerade von Vorteil.“ – Also was war da bekanntlich nicht von Vorteil? Können Sie sich daran noch erinnern?

Mag. Johann Fuchs, LL.M. (erheitert): Offen gestanden, erstens - - Also es sind drei Punkte, die ich darauf antworten kann. Erstens kann ich keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand feststellen, zweitens weiß ich nicht, was Kollegin Poppenwimmer sich dabei gedacht hat, wie sie mir das geschrieben hat, und – ja, der dritte Punkt, den habe ich jetzt selbst vergessen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie jemals Frau Poppenwimmer aufgefordert, Ihnen Informationen aus der WKStA zuzusenden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eine Aufforderung in diese Richtung hat es überhaupt nicht gegeben, ich war nur interessiert, dass die Eurofighter-Ermittlungen zügig und zielorientiert weitergeführt werden in dieser neuen Konstellation, die wirklich eine schwierige Startphase hatte. Und ich bin extrem glücklich, dass das auch gelungen ist, weil wir reden jetzt von einer Dienstbesprechung am 1. April 2019, wo das alles (Abg. Stögmüller: Also war es aus Eigeninitiative?) in Trümmern gelegen ist. Und jetzt stehen wir da mit Anklagen und Erledigungen des Komplexes, glaube ich, fast im gesamten Umfang.

Das ist keine selbstverständliche Leistung, und ich bin wirklich stolz auf dieses Team, auf jedes Mitglied in diesem Team. Es ist, glaube ich, wirklich eine beispielhafte Arbeit, die die alle in diesen zweieinhalb Jahren geleistet haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also kam diese Initiative von ihr selber, aus Eigeninitiative (Auskunftsperson Fuchs: Ja!), dass sie Sie informiert hat.

Gehen wir kurz auf Seite 6 von diesem Poppenwimmer-Konvolut, zu Chat Nummer 2, das ist gleich am Anfang. Da schreiben Sie: „herzlichen Dank auch dafür, dass Du auch das ,Umfeld‘ zu unserem Verfahren so aufmerksam beobachtest.“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, da wäre schön - - Da schickt sie mir ja irgendetwas.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was ist dieses „Umfeld“ und was ist „unserem Verfahren“?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen auswendig nicht mehr sagen, es wird aber - - Ich bin eigentlich unglücklich mit dieser Chatauswertung, weil nämlich die angeschlossenen Medien da nicht ersichtlich sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die sind hinten drinnen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, was meinen Sie mit „Umfeld“? Welches Umfeld? – Sie führen es sogar unter Anführungszeichen an. Meine Sie damit die WKStA?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann das jetzt nur mehr vermuten. Mir ist es eigentlich hauptsächlich auch darum gegangen: ein Stimmungsbild im Eurofighter-Ermittlungsteam, wie es denen so geht. Es war ja auch dort nicht immer nur die große Harmonie.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber war sie da dem Eurofighter-Verfahren überhaupt schon zugeteilt gewesen, zu dem Zeitpunkt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, weil das ja im Mai 2019 war, und meiner Meinung nach war sie, glaube ich, ab Anfang April 2019 Teil des Eurofighter-Teams.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und haben Sie auch - - Also Sie haben gesagt, das sei Eigeninitiative gewesen, dass sie beobachtet, und Sie haben sich bedankt dafür, dass sie sozusagen dieses Umfeld (Auskunftsperson Fuchs: Das klingt alles so hochtrabend!) von Ihren Verfahren - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das klingt alles so hochtrabend. Sie hat mir geschrieben (Abg. Stögmüller: Na, ich frage Sie ja nur!), Sie hat mir geschrieben, was sie auffällig findet und was ihr komisch vorkommt, und ich habe das zur Kenntnis genommen. Und in den Fällen, wo es aus meiner Sicht Handlungsbedarf gegeben hat, habe ich nachrecherchiert, und in den Fällen, wo nichts zu tun war, habe ich halt nichts getan. Es ist alles ziemlich trivial.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Chat 154 und 155. (Auskunftsperson Fuchs: Welche Seite ist das?) Das ist Seite 14.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: 14? 154. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Ja?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bei 155: „interessante Dinge zu Leaks und politischen Motiven in der WKStA erzählen“. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Gab es - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Habe nicht ich geschrieben, oder?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist korrekt. Sie haben gesagt, das ist nur trivial, es ist nichts Besonderes. Ich finde das schon sehr interessant, dass man hier sozusagen fernab der Leitung an die Oberstaatsanwalt- -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eh, aber als Staatsanwalt ist man halt auch jemand, der gerne auf Fakten baut, und es ist da sehr viel im Vermutungsbereich, im Gerüchtebereich – im durchaus beunruhigenden Bereich –, aber einen fassbaren Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen finden Sie aus einem Chat wie diesem nicht.

Ich meine, ich muss bei diesen Chats überhaupt feststellen, dass man scheinbar ein bisschen anders schreibt als man spricht. Also es ist doch eine sehr höfliche, blumige Sprache, und das zeigt aber auch wieder, ja, es ist eine Unterhaltung ohne irgendeine Verbindlichkeit.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber „Leaks“ und politische Motive: War da irgendetwas dabei, was auch Substrat hatte, wo dann eine Anzeige erfolgte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, es hat Substrat gehabt, dass mir das natürlich nahegeht, wenn ich sehe, dass da Sand im Getriebe ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und haben Sie dann Sachen in die Wege geleitet?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein! – Ich meine, aufgrund von Leaks - - Also wenn Leaks konkret festmachbar sind im Sinne eines Anfangsverdachts, dann schon, wenn nicht, dann nicht. Und politische Motive? – Ja, natürlich freut es einen als Staatsanwalt nicht, wenn man hört, dass in den eigenen Reihen politische Motive eine Rolle spielen. Damit bin ich wieder beim Thema Zuordnung von Entscheidungsorganen zu Netzwerken. Das sind Themen, auf die reagiert man als Staatsanwalt grundsätzlich allergisch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber wenn von Leaks geredet wird, würde es im § 78 Abs. 1 StPO schon die Anzeigepflicht für die Frau - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, weil es zu wenig bestimmt ist! Da muss man einmal wissen: Wann ist welche Information an wen weitergeleitet worden? – Und gerade 310 ist eine Bestimmung, die zwar einfach klingt, das ist sie aber nicht. Ich muss nämlich bei jeder Information nachdenken, ob eine Verletzung des Amtsgeheimnisses in Bezug auf diese Information überhaupt die Eignung hatte, besonders geschützte Rechte – das sind entweder öffentliche Interessen oder besondere private Interessen – zu verletzen. Erst dann, wenn diese Checkliste mit lauter Ja-Kreuzerln durchlaufen ist, können Sie darüber nachdenken, ob Sie einen Anfangsverdacht in Richtung § 310 haben. Ein Leak alleine ist kein Begriff, der in eine strafrechtliche Kategorie passt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War es sehr unbestimmt und waren es nur Gerüchte, oder kamen da schon auch konkrete Informationen, denen Sie nachgegangen sind?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aus diesem Chat leite ich nichts ab, was irgendeine Handlungspflicht meinerseits begründet hätte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja. Wurden Ihnen dann Informationen erzählt oder nicht? – Sie hat geschrieben: Das muss ich dir dann erzählen! (Auskunftsperson Fuchs: Also - -!) Haben Sie da Aktenvermerke gemacht über Informationen, die Sie von Staatsanwältin Poppenwimmer bekommen haben? Haben Sie da irgendetwas niedergeschrieben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eigentlich nicht, weil auch nichts dabei war, was zu verakten war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War das jetzt dann relevant, oder sind es nur Gerüchte und sonstige Informationen gewesen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, wir reden jetzt über Chats, die aus einem Datenfriedhof bei mir rekonstruiert worden sind und jetzt – für mich überraschend – von Ihnen da durchdiskutiert werden. Ich kann Ihnen zum Anlass, zu den Motivationen, die hinter den einzelnen Passagen da stehen, heute nichts Belastbares mehr sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na ja, es wird dann konkreter, wenn wir dann zur Lebensgefährtin von Adamovic weitergehen. Da wurden ja konkret auch Informationen aus der WKStA an Sie weitergeleitet. Das haben Sie dann auch weiterhin besprochen.

Haben Sie aufgrund dieser Erkenntnisse, Gerüchte und auch persönlichen Diffamierungen, auch gegen Adamovic, was ja oft lesbar war, Aktionen unternommen oder gemacht in der Staatsanwaltschaft, in der Oberstaatsanwaltschaft – aufgrund dieser Informationen von Frau Poppenwimmer?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, für mich ist die Frage sehr, sehr diffus: Haben Sie irgendetwas gemacht? – Ja, gelesen habe ich es zumindest einmal. Was - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie einen Richard Schmitt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Richard Schmitt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vom Exxpress, früher „Kronen Zeitung“.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, als Medienkonsument.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Persönlich nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Jemand anderen aus dem Exxpress?

Mag. Johann Fuchs, LL.M. (erheitert): Jemand anderen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Schütz?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. – Nein, aber was hat das mit - - Also schauen Sie, ich tue mir immer schwer, Fragen, die für mich nicht erkennbar sind - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, kennen Sie jemanden vom Medium Exxpress? Haben Sie Kontakt mit Journalistinnen und Journalisten von exxpress.at?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben erstens einmal die Zeit im Auge, nehme ich an, und zweitens einmal ist das eine sehr unbestimmte Frage. Ich glaube, es ist mit dieser Form der Beantwortung dann sozusagen auch getan. Falls es sich noch ausgeht, dann können Sie ja in der nächsten Fragerunde nachfragen.

Ich mache nur darauf aufmerksam, dass in 6 Minuten 3 Stunden bereits ausgeschöpft sind, und ich, wie vereinbart oder wie es auch die Verfahrensordnung vorsieht, spätestens nach 4 Stunden die Sitzung unterbrechen werde.

Jetzt ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper am Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Fuchs, ich möchte gerne ein wenig anschließen, aber bei einem vorherigen Thema des Kollegen, nämlich an die Frage, wann über die Generalprokuratur ein Verfahren einer anderen Staatsanwaltschaft zugewiesen wird und wann die Generalprokuratur angerufen wird, kontaktiert wird.

Und zwar war ja eher auffällig für uns in dem Ihnen vorliegenden Chat: „Vielleicht sollte man [...] den Weg über die GP gehen“, dass Sie an Pilnacek antworten: „Du meinst 310Linz?“, als wäre dann klar, dass es an Linz geht. Wie kamen Sie zu dieser Wahrnehmung, und warum Linz?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann Ihnen das ehrlich gesagt nicht mehr sagen. Sie merken ja, dass ich aus seinem Chat selbst nicht ganz schlau werde und irgendetwas rückfrage, was er da genau meint. Mehr kann - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, das könnte ja ein Vorschlag sein: Linz! Und ich verstehe nicht, wie Sie auf Linz kommen, wenn die GP entscheidet.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen ganz eindeutig etwas sagen. Ein Vorschlag von mir gegenüber Christian Pilnacek, wo irgendetwas hindelegiert werden könnte, wäre ungefähr so verbindlich, wie wenn ich meinem Hund: Sitz!, sage. Ja? Es hat null Relevanz, weil entscheiden tut die Prokuratur. Es gibt keine Weisungsbefugnis des Ministeriums gegenüber der Prokuratur, wo sie hin- -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Deswegen wundere ich mich ja über diese Korrespondenz. Und das kommt öfter vor, bei Pilnacek noch mehr, Fälle später mit ihm zu besprechen, dass also gesprochen wird, als könnte man hier entscheiden, was eigentlich bei der Generalprokuratur liegt? (Auskunftsperson Fuchs: Das können wir nicht!) Und ein „Du meinst 310Linz?“, Fragezeichen, klingt eher nach einer Idee als nach einem: Moment, Herr Pilnacek, das liegt bei der Generalprokuratur, und wo ist überhaupt der Grund?!

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das ist ja gar nicht bei der Prokuratur gelegen, das ist ja - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, eben! Aber die Entscheidung würde bei ihr liegen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Er schreibt irgendetwas zu einem 28er, und ich kenne mich nicht aus. So war es, und mehr kann ich dazu nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „310Linz“ klingt sehr, als würden Sie sich auskennen. Gab es noch andere Fälle, wo Sie überlegt haben, auch mit Ihren stellvertretenden Staatsanwälten, diese von Wien nach Innsbruck oder Linz zu delegieren, also hier für den U-Ausschuss einschlägig, zum Beispiel Brandstetter-Pilnacek-Verfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was sprechen Sie da jetzt konkret an?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie sich bemüht haben, mit jemandem überlegt haben, dieses Verfahren von Wien nach Innsbruck oder Linz zu bekommen, wieder über die GP.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Um welches Verfahren geht es jetzt konkret (Abg. Krisper: Brandstetter-Pilnacek!), zu welchem Zeit- -

Also wie gesagt, wenn Sie mir etwas Konkretes vorhalten könnten, tue ich mich leichter, weil so kann ich Ihnen eigentlich nur im Vermutungsbereich irgendetwas sagen, wovon Sie nichts haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich frage mich, ob Sie sich erinnern.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann mich konkret an nichts erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aha. – Sagt Ihnen die Schwarze-Loch-Theorie etwas? Also wenn man etwas weggibt - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M. (erheitert): Ha! Ja, die Schwarze-Loch-Theorie. Da haben Sie einmal ein Thema erwischt, wo ich mich auskenne. (Abg. Krisper: Bitte!)

Das ist eine heftig diskutierte Zuständigkeitsfrage im staatsanwaltschaftlichen Bereich, und zwar geht es darum: Das Gesetz legt ja die staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeiten in § 25 und § 26 StPO ziemlich klar fest. Und dann gibt es die Möglichkeit, in diese gesetzlichen Zuständigkeiten durch die Prokuratur beziehungsweise im eigenen Bereich durch die OStA einzugreifen im Rahmen der Delegierung. – So weit ist das alles vollkommen unspektakulär.

Die Rechtsprechung, die die Prokuratur, glaube ich, im Jahr 2018/2019 aber entwickelt hat, ist, dass, wenn ein Verfahren – jetzt nehmen wir an – von Wien nach Innsbruck delegiert wird, das dazu führt, dass automatisch Innsbruck für alles zuständig ist, was im Zusammenhang nach § 26 StPO zu diesem Verfahren führt. Das kann unter Umständen dazu führen, dass zum Beispiel - - Ein Delegierungsgrund ist zum Beispiel, was weiß ich, ein Misshandlungsvorwurf gegen einen Justizwachebeamten. Das wird delegiert von A nach B – also eine Einzelrichtersache –, und dann wird dem Justizwachebeamten noch etwas zur Last gelegt, was in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen würde, und dann würde dieser Eingriff der Prokuratur im Sinne des § 28 StPO dazu führen, dass auch diese Schwurgerichtsangelegenheit beim delegierten Gericht durchzuführen ist.

Das hat zu Ergebnissen geführt, die teilweise, ja, heftig diskutiert worden sind im staatsanwaltschaftlichen Bereich, weil das natürlich ein irrsinniges Risikopotenzial für eine Staatsanwaltschaft ist, wenn sie einmal ein Verfahren delegiert erhalten hat, nämlich das Risikopotenzial, dass sie im Sinne eines schwarzen Loches alles, was damit an weiteren Strafverfahren im Zusammenhang steht, auch aufnehmen muss und bearbeiten muss. – Ich hoffe, Sie können mit der Erklärung etwas anfangen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, und das führt dazu, dass wenn einmal ein Verfahren in Linz oder Innsbruck begonnen wurde und sich entsprechend neue Sachverhalte ergeben, auch die Verfahren diesbezüglich dort - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber nur dann, wenn sie delegiert sind!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Haben Sie eine Erinnerung, dass das im Rahmen von Brandstetter-Pilnacek-Verfahren diskutiert wurde, ob man nicht mit diesem Argument das Verfahren von Wien nach Innsbruck bekommt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aus meiner Sicht, jetzt klingelt es ein bisschen. Es hat ja, glaube ich, in Innsbruck oder in Linz offene Verfahren gegen Pilnacek gegeben, die dorthin delegiert worden sind. Und das hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Verfahren – nach der Schwarzen-Loch-Theorie – dorthin abzutreten sind.

Da brauchen Sie keine neue Delegierung, sondern dann bewirkt die alte Delegierung die Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaft automatisch: die Zuständigkeit für alles, was nachkommt. Interessant wird es dann, wenn Sie zwei Delegierungen haben, die nebeneinander stehen – also wenn Sie sagen, Sie haben eine in Linz und eine in Innsbruck, wo Sachen hindelegiert worden sind, dann wird es spannend –, welche Staatsanwaltschaft für die dritte Strafsache dann zuständig sein soll.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie ist Ihre Arbeits- oder persönliche Beziehung zu Herrn Dr. Plöchl, dem Generalprokurator, und Ulrich Knibbe, dem Ersten Generalanwalt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich zitiere jetzt einmal „Falter“-Journalisten Klenk. Der hat gesagt, die Justiz ist ein Dorf, das heißt, wir kennen einander alle. Mit Generalprokurator Plöchl habe ich ein sehr gutes kollegiales Verhältnis, den Kollegen - - Welchen Namen haben Sie jetzt noch einmal schnell abgefragt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ulli Knibbe, wird zu ihm gesagt.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Kollegen Knibbe kenne ich aus der gemeinsamen Zeit bei der Staatsanwaltschaft Wien. Noch wen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herrn Mag. Alexander Bauer, der weitere Generalanwalt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, den kenne ich auch von meiner Tätigkeit im Grauen Haus. Außerdem war ich mit ihm StPO-Trainer: Also 2008 haben wir alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Sprengel auf das neue Ermittlungsverfahren geschult, und mit ihm habe ich sogar die Ehre gehabt, eine Informationsveranstaltung beim Obersten Gerichtshof durchführen zu dürfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit ihm ist auch ein Telefonat hier einschlägig von Ihnen wiedergegeben, Vorlage 2, Seite 8. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 8: 30.5., 15.08 Uhr. Da schreiben Sie an Pilnacek: „hab mit dem Alex telefoniert und ihm die Wichtigkeit, dass die Entscheidung der StA Linz jedenfalls (wenn möglich) vor dem 6.6. deutlich öffentlich kommuniziert werden sollte, um dem UA den richtigen Rahmen zu geben, nahe gebracht.

Ich erwarte mir doch, dass das öffentl.“ – öffentliche – „Bekanntwerden dieser Entscheidung dort die Befragungen und die öffentl.“ – öffentliche – „Berichterstattung darüber maßgeblich beeinflussen kann.

Ich denke, er hat es verstanden.“

Nur damit ich das einordnen kann: Ist das Herr Mag. Alexander Bauer oder Herr Alexander Pirker? Können Sie sich erinnern, wer hier hoffentlich was verstanden hat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen aus dem Zusammenhang nicht mehr erklären. Also dass das Alex Bauer gewesen sein kann, glaube ich eher nicht. Das wäre irgendwie unlogisch; und auch bei Alexander Pirker sehe ich eigentlich nicht wirklich einen Sinn dahinter. Ich kann es Ihnen nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Inhalt – egal wer es war – bleibt dennoch irritierend, da damals noch nicht einmal offiziell klar war, dass das Verfahren eingestellt wird und Sie hier ja anscheinend sehr kommunikationsstrategisch ein Timing vornehmen wollen, mit der Unterstützung anderer. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann Ihnen den Gesamtzusammenhang darstellen. Das war ja diese heute eh schon oft angesprochene Dienstbesprechung vom 1.4., die verdeckt aufgezeichnet wurde von jemandem, der mit der Protokollierung überhaupt nicht befasst war. Das Ganze ist verschriftet worden und zum Thema einer Anzeige an den damaligen Bundesminister (Zwischenruf der Abg. Krisper) – ich bin mir nicht so sicher –, an den damaligen Bundesminister Moser gegangen. Aus meiner Sicht waren die Anschuldigungen gegen meine Person damals völlig an den Haaren herbeigezogen, und ich war natürlich interessiert, dass dieser Verdacht, dass diese Verdachtsprüfung möglichst schnell abgeschlossen ist.

Insofern war eben diese Erledigung durch die Staatsanwaltschaft Linz nach 35c das für mich klare Ergebnis, und es war wichtig, dass das auch genauso, wie ich mehr oder weniger über Wochen durch die Medien gezerrt worden bin als jemand, der da missbräuchlich auf Verfahren der WKStA Einfluss nehmen soll - -, war es mir natürlich ein persönliches Anliegen, dass auch die Rehabilitierung nach der Verdachtsprüfung durch die StA Linz zumindest in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Und insofern, das möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch sagen: Ich glaube, das Ganze wurde dann Anfang Juni auch tatsächlich öffentlich kommuniziert, insofern war es für mich ja besonders irritierend, dass einen Tag nach der Kommunikation dieser Erledigung nach 35c, nach der Feststellung, dass mir aus diesem Vorgang kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, die Leiterin der WKStA sich in die „ZIB 2“ gesetzt hat und dort die gleichlautenden Anschuldigungen wiederholt und von Missständen gesprochen hat, die sie uns angelastet hat, obwohl die Staatsanwaltschaft Linz sich dazu eindeutig positioniert hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mir ging es darum, dass Sie hier kommunikationsstrategisch versuchen, gewisse Entscheidungen schnell in die Öffentlichkeit zu bringen, um auch im Rahmen eines U‑Ausschusses Dinge klarzustellen, so wie Sie meinen, dass es halt gehört; und das zu Entscheidungen, die noch nicht einmal gefällt wurden, weil erst am 7. Juni die StA Linz von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens absah; und Sie schreiben hier am 30.5. Haben Sie - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für mich war immer klar, dass das ein 35c sein muss, weil ich nicht - - Also ich habe ja die Anzeige dann gelesen, und mir war zu keiner Zeit klar, was da strafrechtlich in irgendeiner Form relevant sein könnte. Fakt war aber, dass unter anderem Sie, aber auch andere, mich quer durch die Medien gezerrt und festgehalten haben, dass ich da mehr oder weniger missbräuchlich in Entscheidungen im Eurofighter-Verfahren eingreife. Dass ich da natürlich ein Interesse habe, dass die Wahrheit – nämlich dass ich da eben nicht missbräuchlich eingegriffen habe – an die Öffentlichkeit geht, das muss auch aus Ihrer Sicht wohl nachvollziehbar sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie es angesprochen haben: das Problem – und ich halte es für ein Problem –, dass die Justiz ein Dorf ist. Es ist doch eine sehr enge Personaldecke, wo sich immer dieselben Namen wiederfinden und es, wenn Personen wie Sie oder Herr Pilnacek seit vielen, vielen Jahren in hohen Funktionen sind, in den unterschiedlichen Verbindungen sehr eng wird. Sie haben das schon ausgeführt für Plöchl, Knibbe und Bauer, die ja nicht nur Mitglieder der Generalprokuratur sind, sondern auch des Weisungsrates. Ist das richtig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, der Weisungsrat besteht aus dem Generalprokurator, Frau Prof. Reindl-Krauskopf und einem pensionierten Generalprokurator.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer war der Disziplinaranwalt in Ihrem Disziplinarverfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das weiß ich nicht. Die Verhandlungen waren alle nichtöffentlich, keine Ahnung. Es hat keine Verhandlungen gegeben. Ich habe Schriftstücke gesehen, und mehr möchte ich auch zum Inhalt dieser Verfahren gar nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber kann es systemisch Dr. Plöchl sein aufgrund der - - Mich wundert es nur, dass Sie das nicht wissen. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensanwältin.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es würde mich jetzt schon interessieren, welchen Zusammenhang das mit dem Untersuchungsgegenstand haben soll, wer in irgendwelchen Verfahren gegen mich tätig geworden ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Vorsitzende, ich glaube, dieser Bereich des Disziplinarverfahrens sollte generell ausgespart werden, aber es ist zum Beispiel bekannt, wer im Weisungsrat sitzt. Das hat der Herr Kollege schon gesagt, und die Geschäftseinteilung oder Geschäftsverteilung ist sicherlich bekannt, nur wer Berichterstatter ist, das ist sicherlich ein Bereich, der der Verschwiegenheit unterliegt. All das, was also dem Disziplinarverfahren unterliegt, der Suspendierung unterlag und dem Strafverfahren oder dem Strafantrag unterliegt, das braucht daher die Auskunftsperson nicht zu beantworten, wenn sie sich darauf bezieht und entschlägt. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ist das zur Geschäftsordnung? – Bitte.

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Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte inhaltlich ein Veto einlegen, aber ich werde es über eine ergänzende Beweisanforderung versuchen, weil ich schon denke, dass uns die Disziplinarverfahren im entsprechenden Rahmen des Untersuchungsgegenstandes hier zustehen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Da möchte ich gleich weiterfragen: Sie haben vorhin gesagt, dass der Verfahrensstrang zum Weitersenden von Verschlussakten, Teilen an Pilnacek und Sonstigem, was dazugehört – ich lege es Ihnen gerne vor – eingestellt wurde. Wann war das?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich habe glaube ich eingangs schon ziemlich klargestellt – vielleicht haben Sie nicht zugehört –, dass ich zu den Inhalten der gegen mich geführten Verfahren von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es ist doch eingestellt, deswegen frage ich.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, eh.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ja quasi dann - - Wir sind auf null zurückgestellt. Warum - -?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es ist eingestellt worden, und damit hat es sich, und jeder - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage war nur, wann, Herr Magister.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil: Ich habe zugehört, und Sie haben es nicht gesagt, und deswegen frage ich, wann. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensrichter.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe gesagt, dass ich zu den Inhalten der gegen mich laufenden Verfahren hier von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es läuft ja keines mehr, und die Frage war, wann.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, einen Moment bitte. (Verfahrensrichter, Verfahrensanwältin und Vorsitzender-Vertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Herr Dr. Pöschl hält kurz Rücksprache, um festzustellen, ob ein Aussagenotstand oder ein Aussageverweigerungsgrund vorliegt. Bitte uns auch diese Zeit zu geben. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwältin und Verfahrensrichter.)

Ich danke vielmals, auch danke vielmals für die Beratung. Ich sage Ihnen nur, Frau Abgeordnete, Sie werden 10 Sekunden Fragezeit dazubekommen, weil die Parlamentsdirektion mir gesagt hat, sie hat einmal irrtümlich die Uhr weiterlaufen lassen; nur damit Sie Ihre Fragezeit gut einteilen können.

Wollen Sie, Herr Dr. Pöschl es noch einmal ausführen? – Nein, der Herr Magister antwortet gleich.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also da ich Sie auch in Ihrer Abendgestaltung nicht behindern möchte, möchte ich die Zeit der Beratungen hier verkürzen und sage Ihnen einfach: Es war zeitgleich mit dem Strafantrag.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, dann lege ich Dokument 479229 vor, Seite 63. Ich würde Sie gerne fragen, ob dieses und das Dokument auf der anderen Seite von Ihnen an Pilnacek geschickt wurden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir warten noch auf das Dokument, oder? (Auskunftsperson Fuchs: Seite was?) Haben Sie es überhaupt schon?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also ich glaube schon. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 63, 64, oben; 12 unten. Sie müssen oben rechts schauen: 63, 64. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blättern in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann es offen gestanden nicht lesen. Ich kann es nicht lesen, möchte aber grundsätzlich festhalten: Ich bin ja heute hier dieser Ladung gefolgt, um zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes beizutragen. Die Aufgabe von diesem heutigen Termin ist aber nicht, die Hauptverhandlung beziehungsweise das Strafverfahren gegen mich zu ersetzen beziehungsweise vorzubereiten, und daher mache ich zu den Inhalten des Strafverfahrens von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich möchte kurz noch einmal festhalten, dass immer im Einzelfall zu überprüfen ist, ob ein Entschlagungsrecht besteht. In diesem Fall gibt es ja offensichtlich ein strafrechtliches Verfahren. Wenn strafrechtliche Verfahren oder vermögensrechtliche Nachteile bestehen, dann besteht auch bei Fragestellungen dazu dieses Entschlagungsrecht.

Frau Abgeordnete, ich würde Sie jetzt bitten, entweder zur Geschäftsordnung zu sprechen oder außerhalb Ihrer Redezeit Ihre Frage noch einmal zu formulieren, und dann ist es relativ einfach: Entweder steht sie im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines Entschlagungsrechtes oder eben nicht. Das werde ich dann Dr. Pöschl bitten zu beurteilen.

Frau Abgeordnete, wollen Sie es noch einmal formulieren? (Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung!) – Bitte, dann zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, aber wenn Herr Mag. Fuchs im Eingangsstatement klar ausformuliert, dass bei der StA Innsbruck ein Verfahrensstrang eingestellt wurde, und klar sagt: Das sind die Vorwürfe zu der Informationsweitergabe an Pilnacek!, und nur zu zwei anderen Themenkomplexen angeklagt wurde, nämlich zur vermeintlichen Falschaussage und dem vermeintlichen Verrat einer Hausdurchsuchung, dann ist dieser Verfahrensstrang eingestellt und es ist sozusagen wie als wäre nichts; und dementsprechend verstehe ich nicht, warum ein Entschlagungsrecht besteht, auch wenn das meine einzige Frage gewesen wäre.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Dr. Pöschl, vielleicht sagen Sie es doch noch. Es hat ja vorhin eine Beratung gegeben, ich habe jetzt auch nur die Information so bekommen. Würden Sie, Herr Dr. Pöschl, noch einmal kurz das Ergebnis der Beratung mit der Auskunftsperson erläutern und woraus wir dann ableiten, dass vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht werden kann? – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Aussageverweigerungsgründe sind ja in § 43 Abs. 1 Z 1 unserer Verfahrensordnung normiert. Er kann sich entschlagen, wenn eine Antwort die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde. Hier ist für einen Teil ein Strafantrag gestellt worden. Für einen Teil der Anschuldigungen ist eine Einstellung erfolgt, wobei diese Einstellung jeden Tag wieder fortgesetzt werden kann. Daher kann das eine Aussageverweigerung nach § 43 Abs. 1 Z. 1 unserer Verfahrensordnung darstellen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dabei ist natürlich auch zu begründen, wodurch diese Bedrohung einer strafrechtlichen Verfolgung erfolgt. Ich würde jetzt aber einmal fragen, ob es zur Geschäftsordnung sonst noch eine Wortmeldung gibt, dann vorschlagen, die Frage noch einmal zu formulieren, und dann noch einmal klären, ob das Anwendung findet oder nicht – damit wir das für das Protokoll auch richtig festhalten.

Formulieren Sie außerhalb der Redezeit noch einmal die Frage, und dann muss ergründet werden, ob das tatsächlich in den Aussageverweigerungsgründen inkludiert ist.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war, ob die auf den Seiten 63 und 64 abgelichteten Dokumente von Ihnen an Pilnacek geschickt wurden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Mein Problem ist ein bisschen: Das Dokument habe ich nicht. Dr. Pöschl wird jetzt aber die Auskunftsperson - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe das Dokument leider auch noch nicht, aber wenn die Auskunftsperson das Dokument hat, dann würde ich bitten, konkret darzulegen, warum sie sich bei Beantwortung dieser Frage einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würde, also genau den Aussageverweigerungsgrund, weshalb sie nicht in der Lage ist, dem Ausschuss da eine Antwort zu geben, mit eigenen Worten zu begründen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte, dann würde ich Sie der Aufforderung des Herrn Verfahrensrichters folgend bitten, das für den Ausschuss auszuführen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also es gibt faktische und rechtliche Gründe. Faktisch kann ich das schon nicht lesen. Ich bin zwar sehr fehlsichtig, aber das ist sehr, sehr verschwommen, und daher kann ich inhaltlich schon gar nichts dazu sagen. Und zweitens rechtlich: Wir leben in einem Rechtsstaat. Da gilt das Nemo-tenetur-Prinzip, und aus diesem Grund mache ich dazu keine Aussage.

Es wurde zu allen Weitergaben von Akten eine - -, aus WKStA-Ermittlungsakten das Verfahren eingestellt. Das Gesetz sieht allerdings auch Möglichkeiten einer Fortführung dieser Verfahren vor, und aus diesem Grund werde ich hier nichts sagen.

Ich mache nur von meinem - - Schauen Sie! Sie machen von Ihrem Recht auf Fragestellung Gebrauch. Ich mache von meinem Recht, dazu nichts zu sagen, Gebrauch. Also insofern stehen wir pari.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Dr. Pöschl, wie ist Ihre rechtliche Einschätzung? (Verfahrensrichter, Verfahrensanwältin, Vertrauensperson und Auskunftsperson beraten sich.) – Herr Dr. Pöschl, es ist kein Problem, ich gebe Ihnen die Zeit, die Sie brauchen. Nur: Wenn die Beratung länger dauert, dann würde ich die Sitzung kurz unterbrechen. Dauert es eine Spur länger?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vielleicht 5 Minuten.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 5 Minuten? – Gut. Vielleicht ist eine Pause eh ganz gut. Ich werde jetzt die Sitzung zur Beratung für 5 Minuten unterbrechen. Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 14.35 Uhr bis 14.44 Uhr.)

*****

14.44

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Unterbrechung hat natürlich der Beratung zwischen der Auskunftsperson, ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensrichter gedient, nicht mit Abgeordneten.

Herr Dr. Pöschl, würden Sie jetzt kurz noch einmal Ihre Einschätzung formulieren? Dann werde ich auch meine dazu abgeben, und dann fahren wir fort.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich würde meinen, dass von einer Aussageverweigerung nach § 43 Abs. 1 Z 1 ausgegangen werden muss, weil es durchaus wahrscheinlich ist oder jedenfalls auf keinen Fall ausgeschlossen werden kann, dass dieses Verfahren, das derzeit eingestellt ist – wobei wir nicht einmal das Datum genau aus diesem Faksimile ersehen können –, fortgesetzt werden könnte. In dem Moment, in dem es fortgesetzt wird, droht ihm jedenfalls eine Verurteilung, und deshalb meine ich, dass da ein Aussageverweigerungsgrund anzunehmen ist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Pöschl. Aufgrund Ihrer Beratung und Ihren Ausführungen erscheint mir diese Aussageverweigerung auch plausibel.

Ich ersuche Sie nun, Frau Abgeordnete, in Ihrer Fragestellung, die ja trotzdem möglich ist, fortzufahren. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da dieser Verfahrensstrang eingestellt ist: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass der Sachverhalt dieses Verfahrensstrangs einer disziplinarrechtlichen Überprüfung zugeführt wird?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt: Zu den Inhalten gegen - -, der gegen - -, der hierzu geführten Verfahren mache ich keine Angaben hier im Untersuchungsausschuss. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es kam - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Entschuldigung! Mir liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor: Herr Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte noch einmal appellieren, dass wir nicht endlos lange Geschäftsbehandlungsdebatten zu Sachverhalten führen, die so klar auf dem Tisch liegen.

Wir haben eine sehr, sehr klare Entscheidung der Vorsitzführung dazu, ob eine Frage zulässig ist oder nicht, und ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wieso dann die gleiche Frage noch einmal gestellt wird. Dann haben wir diese redundanten Diskussionen, die wir alle gemeinsam als sehr mühsam empfinden. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Ich würde wirklich wieder einmal – ich sage das jetzt eh schon zum wiederholten Male – appellieren, Entscheidungen der Vorsitzführung auch einmal zur Kenntnis zu nehmen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Hanger, ich nehme sie immer zur Kenntnis, auch in diesem Fall. Ich habe aber eine völlig andere Frage gestellt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung einer anderen Fraktion? – Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe sogar die Antwort akzeptiert. Ich wollte weiterfragen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann wurde sie auch beantwortet, und, Frau Abgeordnete Krisper, Sie sind jetzt weiter am Wort.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Sachverhalt des Aktenteile-Weitergebens an Pilnacek wurde ja schon dienstrechtlich geprüft. Alexander Pirker, der früher Büroleiter bei Pilnacek war, jetzt eben Sektionschef der Sektion III ist, hat damit Sie betreffend und Poppenwimmer betreffend Herrn Nogratnig beauftragt, weil Alma Zadić da gerne eine Prüfung wollte.

Was ist Ihr berufliches Verhältnis zu Herrn Nogratnig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ein dienstliches. Der Leitende Staatsanwalt Nogratnig ist Abteilungsleiter und Stellvertreter von Sektionschef Pirker, und in dieser Eigenschaft – das ist die mir vorgesetzte Behörde – haben wir ein dienstliches Verhältnis zueinander.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Nogratnig hat sich nämlich – chronologisch – nach Frau Martini, die denselben Sachverhalt für Pilnacek geprüft hat, Ihrer Meinung angeschlossen.

Was ist Ihr berufliches Verhältnis zu Frau Martini?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, die Leitende Staatsanwältin Dr. Martini war in meiner Gruppe bei der WKStA, und – also sie war da Staatsanwältin – ich war ihr Gruppenleiter. Jetzt haben wir eigentlich relativ wenige dienstliche Themen, die gemeinsame sind. Sie ist ja unter anderem auch für das Personal im Bundesministerium für Justiz zuständig, und da geht es hauptsächlich darum: Wenn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus meinem Sprengel, aus dem Sprengel der OStA Wien, dem Bundesministerium für Justiz dienstzugeteilt werden sollen, dann fragt sie bei mir als Dienststellenleiter an, ob und wie das geht.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hanger, Sie sind nächster Fragesteller.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Immer wieder Thema im Untersuchungsausschuss sind die Berichtspflichten, die ja auch schon vielfach diskutiert worden sind. Ich möchte Ihnen dazu das Dokument mit der Nummer 4379 vorlegen. Wir machen das als besonderes Service gerne auch in Papierform. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay, super, danke. Danke schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Bitte referenzieren Sie auf die Seite 293. Da geht es um einen Vermerk vom 12.2.2021. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Es geht da um die Einhaltung der Berichtspflichten hinsichtlich der Hausdurchsuchung bei Blümel.

Sie schreiben, dass die Sektionschefin Mag. Göth-Flemmich Sie ersucht hätte, „primär zu Zwecken der Deeskalation der Situation mit der WKStA eine mediale Äußerung dahingehend abzugeben, dass seitens der WKStA im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung der Durchsuchung bei [...] Blümel alle Berichtspflichten eingehalten worden seien“.

Die konkrete Frage ist: Welche Berichtspflichten wären das in dem konkreten Fall?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, es waren zwei Berichtspflichten. Das eine ist die Anfallsberichtspflicht nach dem Berichtspflichtenerlass: Wenn gegen einen Bundesminister dieser Republik ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dann ist das zeitnah an die OStA und von der OStA dem Ministerium zu berichten. Aus der Erinnerung heraus waren die Ermittlungen, glaube ich, schon seit Dezember 2020 anhängig, und es wurde aber praktisch bis zum 10. Februar darüber nicht berichtet.

Ja, und das Zweite wäre eben die sogenannte Dreitagesberichtspflicht gewesen, das war nämlich eine Berichtspflicht der OStA. Da ging es darum, dass eben wichtige Ermittlungsanordnungen, die erlassen werden – im vorliegenden Fall war das eben die Durchsuchungsanordnung –, nach dem Berichtspflichtenerlass der OStA zeitnah zur Anordnung zu berichten gewesen wären, zumindest drei Tage vor Durchführung. Und aus meiner Sicht waren beide Berichtspflichten verletzt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Was hat die Frau Sektionschefin von Ihnen konkret angeregt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, es wurde ja auch über die Berichtspflichten medial berichtet, und es ist so, wie ich es hier festgehalten habe. Also ich habe das so verstanden, dass man halt einfach nicht den Konflikt mit der WKStA jetzt noch vertiefen wollte und dass man halt, zumindest was das Thema Berichtspflichten betrifft, hier ein Wording in der Öffentlichkeit findet, das deeskaliert. Aus meiner Sicht war das aber mit der Realität nicht vereinbar, und ich habe daher gesagt, für so eine Stellungnahme stehe ich nicht zur Verfügung. Allerdings ist es auch nicht meine Aufgabe, öffentliche Stellungnahmen in den Medien abzugeben. Das wäre primär ohnedies – wie ich es auch hier festgehalten habe – Angelegenheit der Medienstelle der OStA gewesen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): War das in Ihrer Einschätzung, Ihrer Wahrnehmung nach ein außergewöhnlicher Vorgang? Passiert das öfter oder ist das eher so, dass das ein Einzelvorfall ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es war zumindest so außergewöhnlich, dass ich es mit einem Vermerk festgehalten habe.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Also ich halte zusammenfassend fest, dass hier offensichtlich Öffentlichkeitsarbeit eingefordert worden ist, was mit der tatsächlichen Realität nicht in Einklang zu bringen war, und dass Ihrer Wahrnehmung nach diesen Berichtspflichten nicht nachgekommen worden ist.

Ich möchte noch ein Thema anziehen, das Sie auch schon in Ihrer einleitenden Stellungnahme erwähnt haben. Es ist ein Thema, das die Rechtsschutzbeauftragte Frau Aicher auch kritisiert hat. Da geht es um diese grundsätzliche Frage, dass alle Verfahren unter einem Dach geführt werden, also alles unter einem Akt. Frau Dr. Aicher meint, dass dann das Recht auf den gesetzlichen Richter systematisch unterlaufen wird, weil es ja immer wieder im gleichen Verfahren drinnen ist.

Wäre Ihrer Ansicht eine Trennung der Verfahren gesetzlich geboten und sinnvoll?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie stellen mir eine Frage, zu der ich eigentlich seit dem 16.3.2021 keine konkreten Wahrnehmungen mehr habe. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit doch generell sagen: Ich bin ja zum Leiter der OStA Wien auch mit dem Anspruch geworden, dass wir in den Großverfahren schneller, treffsicherer und effizienter werden, und da spielt natürlich auch die Verfahrensstrategie, die Art und Weise, wie man so einen Verfahrenskomplex angeht, eine große Rolle.

Das, was ich mir gewünscht hätte, was aber leider in dem Klima nach der Dienstbesprechung nach dem 1.4.2019 nicht mehr möglich gewesen wäre, wäre so eine Art Manöverkritik aus den Verfahren gewesen, wo wir in der Vergangenheit nicht so gut gewesen sind. Damit meine ich zum Beispiel das BVT-Verfahren, damit meine ich mittlerweile auch das Stadterweiterungsverfahren, damit meine ich das GAK-Verfahren und viele andere auch. Aus meiner Sicht wäre es höchst an der Zeit, dass man sich diese Verfahren hernimmt und sich ohne Schuldzuweisungen im Sinne einer Manöverkritik überlegt: Was ist in diesen Verfahrenskomplexen gut und was ist schlecht gelaufen?

Und die Frage, die Sie hier ansprechen – wie strukturiert man Ermittlungen?, wie geht man mit den Möglichkeiten des § 27 StPO um? –, ist auch eine zentrale Frage. Das ist eigentlich auch eines der Zukunftsthemen, das ich mir vorgenommen habe: dass wir versuchen müssen, mit diesen Großverfahren, auch mit der Ausschöpfung dieser Möglichkeiten, besser und effizienter zu werden.

Es ist ja tatsächlich so: Wenn man sich die Leistungsstatistiken ansieht, dann ist der Eindruck in der Öffentlichkeit, dass wir bei den Großverfahren im Wirtschafts- und Korruptionsbereich tatsächlich besser werden müssen und können. Damit meine ich jetzt nicht die WKStA alleine, sondern quer durch. Das ist ja evident. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wir kommen in diesen Verfahren regelmäßig an die gesetzmäßige Höchstdauer der Ermittlungsverfahren heran beziehungsweise überschreiten die. Wir haben Verfahrensdauern, die auch auf europäischer Ebene schon Kritik hervorgerufen haben. Wir haben Hauptverhandlungen, die sich über drei Jahre ziehen, auch vielleicht deswegen, weil man den Prozessstoff im Ermittlungsverfahren schon besser aufbereiten hätte können.

Und da ist eben die Frage der Verfahrenstrennung insgesamt ein wichtiges Thema und an sich ein Thema, für das die Staatsanwaltschaft ja verantwortlich ist, nämlich: Wie strukturiert man den Prozessstoff? Wie gestaltet man Ermittlungen so, dass auch in absehbarer Zeit Ergebnisse da sind und dass man das Ermittlungsverfahren auch wieder zu Ende führen kann? Das wird ein breiter Diskussionsprozess sein.

An sich hätte ich das schon im Jahr 2019 vorgehabt, aber nach dem Klima, das nach der Dienstbesprechung vom 1.4. eingetreten ist, haben wir da de facto Stillstand in diesem Bereich. Das heißt, es ist nicht möglich, solche Themen offen und qualitätsorientiert zu diskutieren, ohne dass das nicht von bestimmten Teilen als Kritik oder als Bashing verstanden wird, und ich wünsche mir Zeiten, wo wir mit diesen Themen wieder offensiver und aktiver umgehen können.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Könnten Sie noch ein bissel konkreter ausführen, welche Probleme entstehen können, wenn viele Verfahrensstränge unter einem Akt geführt werden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, es ist einmal aus der Sicht des Sachbearbeiters schwierig, die Übersicht zu behalten. Es ist das Thema Akteneinsicht ein sehr, sehr komplexes. Das hat ja auch noch an Komplexität dazugewonnen, seitdem wir die DSGVO auch zu beachten haben.

Es gibt - - Ich darf Ihnen das vielleicht anhand eines Beispiels erklären, das gar nicht bei uns im Sprengel war. Das ist eine ganz einfache Verfahrenskonstellation. Da haben Sie einen Verdächtigten oder einen Beschuldigten, der einerseits fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht haben soll und auf der anderen Seite ein Vermögensdelikt begangen haben soll. Die Verfahren werden natürlich gemeinsam geführt, weil da eine subjektive Konnexität besteht. Und jetzt hat sich ein Opfer aus dem Fahrlässigkeitsdelikt, also aus dem Verkehrsunfall, darüber beschwert, dass das Opfer aus dem Vermögensdelikt Einsicht in die Gesundheitsdaten des Opfers aus dem Verkehrsunfall bekommen hat. Das Ganze ist von der Datenschutzbehörde tatsächlich auch aufgegriffen worden, und da warten wir alle auf die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, ob wir hier Datenschutzrechte von Verfahrensbeteiligten verletzt haben.

Jetzt habe ich da aber eine einfache Konstellation – einen Beschuldigten mit zwei Straftaten –, Sie können sich vorstellen, wie dieses Thema zu behandeln ist, wenn Sie eine Vielzahl von Beschuldigten mit einer Vielzahl von Faktenkomplexen haben. Da ist in Wahrheit dieses Thema nicht mehr handelbar.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): In diesem Zusammenhang diskutieren wir natürlich auch immer die Tatsache, dass wenn Informationen zum Strafakt genommen werden, das immer wieder sehr schnell auch in der Öffentlichkeit, in Medien publiziert wird. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Thema? Wie sehen Sie diesen Themenkomplex?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für uns Staatsanwälte ist das eine Katastrophe, wenn Verfahrensinhalte aus laufenden Ermittlungsverfahren das Licht der Öffentlichkeit erblicken, bevor wir noch die bezughabenden Ermittlungshandlungen abgeschlossen haben. Das ist für die Ermittlung nicht unbedingt förderlich und es schadet in Wahrheit auch den Ermittlungen. Es schadet natürlich auch Verfahrensbeteiligten, wo hier doch persönliche Informationen an die Öffentlichkeit kommen, die dort nichts verloren haben, aber es ist auch nicht im Interesse der Staatsanwaltschaft.

Damit bin ich eigentlich auch wieder bei einem Kernthema. Die Frage ist ja – Beweisthema 3 –: Wodurch - - oder wurden die Ermittlungen behindert? So, jetzt haben wir auf der einen Seite politische Einflussnahme. Da habe ich die gleichen Wahrnehmungen wie zahlreiche meiner Vorredner auch, die gesagt haben, sie haben keine Anhaltspunkte dafür, dass hier politisch Einfluss genommen wird oder wurde. Dem kann ich mich nur anschließen. Ich habe keine Wahrnehmungen, dass hier eine politische Einflussnahme auf die Ermittlungsverfahren, um die es hier geht, genommen wurde. Jeder, der mich kennt, weiß auch, dass der Versuch einer politischen Einflussnahme auf mich vollkommen sinnlos wäre. Ich bin Staatsanwalt und handle streng nach dem Gesetz, und daher kann man politische Einflussnahme auch nach meiner Wahrnehmung auf die Ermittlungen, um die es hier geht, aber auch auf alle anderen Ermittlungen, die in meinem Verantwortungsbereich stattfinden, ausschließen.

Dann stellt sich aber die Frage: Welche Umstände haben die Ermittlungen sonst behindert? Da gibt es vielleicht doch einige Umstände, auch die Punkte, die ich Ihnen jetzt genannt habe, wo wir besser werden müssen, wo wir strukturell versuchen müssen, den Teamgedanken bei den Ermittlungsteams noch besser zu verankern, wo es darum geht, das Vertrauensverhältnis zu unseren Kooperationspartnern im Ermittlungsverfahren zu intensivieren, primär zur Kriminalpolizei, aber auch Entwicklung von Strategien, wie man so Großverfahren aufarbeitet - - Das kann man auch nicht diskutieren, ohne die Themen Fehlerkultur und Qualitätsmanagement angesprochen zu haben.

Wenn man sich die Leistungsdaten ansieht, die wir bei den Großverfahren haben, ist es uns zwar gelungen, die Verfahrensdauer in den letzten zwei Jahren – vor allem bei den überjährigen Verfahren – doch einigermaßen zu senken, aber ich glaube, da müssen wir noch besser werden. Dazu würde es auch notwendig sein, dass man sich einmal die Leistungsdaten der mit den Großverfahren befassten Staatsanwaltschaften genauer anschaut, dass man schaut: Wie lange dauern die Verfahren? Wie ist der Personaleinsatz, welche Ressourcen braucht man sonst noch, um hier diese Daten zu erreichen, und wo können wir besser werden? Das ist eigentlich die Diskussion, die ich in den nächsten Jahren gemeinsam mit den Staatsanwaltschaften bei mir im Sprengel, aber auch mit dem Ministerium und mit allen, die damit zu tun haben, eingehend und intensiv besprechen möchte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich denke auch, dass es bei aller notwendigen Aufarbeitung der Vergangenheit sehr wichtig ist, den Blick in die Zukunft zu richten.

Ein anderes Thema noch ganz kurz: Die Rechtsschutzbeauftragte Frau Dr. Aicher hat ja auch die Hausdurchsuchung in einem Medienunternehmen kritisiert. Da ging es konkret um diese Handypeilung der Medieninhaber. Welche Wahrnehmung haben Sie zu diesem Thema?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmungen. Ich bin seit 16.3.2021 in diesen Verfahrenskomplex nicht mehr eingebunden. Ich sehe die Akten nicht, ich weiß auch nicht, was da tatsächlich passiert ist und was von der Rechtsschutzbeauftragten unternommen wurde.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ein Thema, das vielfach immer wieder diskutiert wird, ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte, der Schutz der Beschuldigtenrechte. Man könnte manchmal den Eindruck gewinnen, dass das – auch in der medialen Vorverurteilung – immer ein bisschen zu kurz kommt. Es ist ganz einfach nicht lustig, ein Beschuldigter zu sein oder jemand zu sein, gegen den Anfangsverdacht in einem Verfahren geprüft wird. Was wäre Ihrer Ansicht nach notwendig, um vonseiten des Justizressorts Persönlichkeitsrechte besser zu schützen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir haben nicht mehr so lange Zeit, darüber könnte ich Stunden reden. Ich habe heute so oft Jabloner zitiert, weil das aus meiner Sicht wirklich eine Lichtgestalt war. Er hat sich zu einem ganz wesentlichen Thema festgelegt, und zwar ist das die Phase der Anfangsverdachtsprüfung. Wir müssen ja zur Kenntnis nehmen, dass wir als Entscheidungsorgane der Justiz – als Staatsanwaltschaften – mittlerweile zum Teil des politischen Geschäfts geworden sind.

Es ist Teil des politischen Geschäfts, Anzeigen zu erstatten und noch vor oder zumindest zeitgleich mit der Anzeigeerstattung die Medien zu informieren. Jetzt ist die Geschichte draußen, Anzeige gegen irgendeine wichtige Person erstattet, und die Staatsanwaltschaft wird praktisch zeitgleich durch Medienanfragen bombardiert. Zu dem Zeitpunkt ist überhaupt noch nichts passiert, es ist eine Anzeige da und die wird gelesen und geprüft. Am Ende dieser Prüfung, die manchmal in ein paar Tagen erledigt werden kann, manchmal auch Wochen und Monaten dauert, steht die Entscheidung: Wird aufgrund dieser Anzeige ein Ermittlungsverfahren begonnen oder nicht?

Jabloner hat – das hat er auch schriftlich festgelegt, ich glaube, in seinem Wahrnehmungsbericht – gemeint, dass genau in dieser Phase eine öffentliche Berichterstattung überhaupt nicht stattzufinden hat, nämlich in der Zeit, wo die Staatsanwaltschaft noch gar nicht weiß, was sie mit dieser Anzeige machen wird, wie dicht das Substrat ist, das hinter dieser Anzeige steht. Ich meine, dass eine geschlossene Vorgangsweise in diesem Bereich uns insgesamt weiterbringen würde, auch im Bereich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.

In der Zeit, wo jetzt tatsächlich diese Anfangsverdachtsprüfung stattfindet, werden die Leute als Angezeigte schon quer durch die Medien gejagt, aber niemand weiß, was mit dieser Anzeige passiert. Wenn das jetzt drei, vier Wochen, Monate dauert, steht in dieser Zeit diese Person schon massiv am medialen Pranger, und ich denke, dass das auf jeden Fall einmal mit einer zurückhaltenden Medienarbeit in dieser Phase zu reduzieren wäre. Das wäre jetzt nur ein Ansatz, um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, in welche Richtung es mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte gehen kann.

Das Zweite ist – ich glaube, das hat der Präsident des Obersten Gerichtshofs in Ruhe Ratz auch schon unter Bezugnahme auf Gespräche mit mir gemeint –, dass man sich sehr genau überlegen muss, was in so einem Ermittlungsakt überhaupt veraktet wird. Ich glaube, dass es da tatsächlich noch große Spielräume gibt, was jetzt wirklich verdachtsrelevant ist, was tatsächlich nur zum Storytelling in einen Ermittlungsakt aufgenommen wird. Auch da, glaube ich, brauchen wir klarere Regeln, die die bisherigen Gepflogenheiten klarer konturieren.

Ein dritter Punkt ist, glaube ich, auch schon mehrfach angesprochen worden. Da geht es tatsächlich um den Umgang mit der Auswertung von sichergestellten Datenträgern, Umgang mit Zufallsfunden, bei der Frage: Welche Kompetenzen – und unter welchen Bedingungen – haben wir überhaupt, Kommunikationsdaten, die ja mit Daten einer Telefonüberwachung vergleichbar sind, auszuwerten und zu analysieren? Da würde ich mir mehr Rechtssicherheit wünschen.

Ich glaube nämlich, auch wenn man sich die europäische Rechtsprechung zu dem Thema anschaut, man wird nicht umhinkommen, hier eine Hürde ähnlich der Telefonüberwachung - -, das heißt nur für einen bestimmten Deliktsbereich, das heißt auch nur ab einer bestimmten Verdachtsqualität, nämlich in Richtung dringender Tatverdacht, diese Auswertung von Kommunikationsdaten anzusiedeln. Das wären nur drei Punkte. – Wie gesagt, ich könnte zu dem Thema wahrscheinlich einen Tag sprechen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Damit komme ich auch schon zum Abschluss: Ich darf ich fürs Protokoll festhalten, dass ich persönlich auch glauben würde – es sollte eigentlich Konsens im Parlament sein –, dass man genau diese Themen unaufgeregt, sachlich und ohne gegenseitige Schuldzuweisung diskutieren sollte, um auch unser System bei den Ermittlungshandlungen, bei den Beschuldigtenrechten gemeinsam weiterzuentwickeln. Das darf man durchaus auch als Appell verstehen.

Abschließend will ich fürs Protokoll festhalten, dass wiederum eine Auskunftsperson sehr klar unter Wahrheitspflicht festgehalten hat, dass es zu keiner Zeit eine politische Einflussnahme in Ermittlungshandlungen gegeben hat. – Ich darf somit weitergeben.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Damit erteile ich Herrn Abgeordneten Jan Krainer das Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben in diesem Chat mit Herrn Pilnacek am 26. Feber darüber geredet, dass an und für sich diese Anzeige gemäß § 35c Ihrer Meinung nach einzustellen wäre. Haben Sie mit jemand anderen auch noch darüber gesprochen, dass da nach § 35c einzustellen wäre?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das war nur meine persönliche Einschätzung. Ich habe mit niemandem darüber gesprochen. Es wurde dann ohnedies berichtet, und es wurde dann das Entsprechende veranlasst. Konkret kann ich mich jetzt an die Abläufe nicht mehr erinnern, aber dass ich das mit irgendjemandem besprochen hätte, das schließe ich eigentlich aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na mit Herrn Pilnacek haben Sie es ja besprochen, das liegt uns ja vor.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja schon, aber Sie haben jetzt gefragt, mit wem sonst - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt über eine Einstellung nach § 35c gesprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Wie gesagt, unser System ist ja so, dass wir uns den Sachverhalt in Berichtsform aufbereiten lassen, und da ist in der Regel ein Vorhaben angeschlossen. Und wir prüfen dieses Vorhaben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit ihm besprochen, dass Sie ihm ein Gedächtnisprotokoll schicken werden? Haben Sie das vorher telefonisch bei Ihrem Telefonat angekündigt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu habe ich keine Erinnerungen und Wahrnehmungen mehr. Was schon möglich ist, ist, dass ich sagen kann, ja, da war damals ein Vorgang, an den ich mich noch erinnern kann, aber über die Dokumentation kann ich dazu nichts mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War die Erstellung dieses Gedächtnisprotokolls Ihre Idee oder haben Sie die auch mit jemand anderem besprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe das akustisch leider nicht verstanden, es hallt hier so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War die Erstellung des Gedächtnisprotokolls Ihre Idee oder haben Sie diese mit jemand anderem besprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß, dass ich das geschrieben habe. Weitere Vorgänge in diesem Zusammenhang: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen und Erinnerungen mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich über dieses Gedächtnisprotokoll mit Herrn Pilnacek abgesprochen oder darüber gesprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen jetzt auch nichts mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich halte ON-Nummer 3 vor. Das ist ein E-Mail an Herrn Pilnacek vom 28. Februar, wo Sie ihm diesen Verschlussakt schicken. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie selber bezeichnen den als Verschlussakt und versenden ihn an Herrn Pilnacek.

Frage: Auf welcher rechtlichen Basis haben Sie dem angezeigten Pilnacek vorab Ihr Gedächtnisprotokoll, diesen Verschlussakt, geschickt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich Ihnen nichts mehr sagen, was der Hintergrund dieser Übersendung war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber was ist die rechtliche Grundlage dieses E-Mails?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bitte, ich habe Sie jetzt akustisch - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf welcher rechtlichen Grundlage – Legalitätsprinzip – haben Sie dieses E-Mail geschickt, und zwar einen Tag bevor Sie es überhaupt an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt geschickt haben? – Das haben Sie erst am 1. März gemacht, am nächsten Tag. Sie haben vorab dem Angezeigten das zur Verfügung gestellt. (Auskunftsperson Fuchs: Also das ist - -!)

Ich kann Ihnen das gerne zeigen, das ist der Akt ON 4. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da sehen Sie, dass Sie das erst am 1. März überhaupt an die Staatsanwaltschaft geschickt haben. Auf welcher gesetzlichen Grundlage schicken Sie einem Angezeigten Verschlussakten der Oberstaatsanwaltschaft, bevor Sie das überhaupt noch der zuständigen Staatsanwaltschaft schicken? Da sehen Sie es jetzt am Schirm – ON 4 –, dass Sie es am 1. März, erst am Tag nachher, an die Staatsanwaltschaft schicken und vorab an Herrn Pilnacek. Auf welcher gesetzlichen Basis haben Sie das gemacht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay. Interessant an dem, was Sie mir vorgelegt haben, ist ja, dass das überhaupt kein Aktenstück ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie schreiben Verschlussakt drauf, nicht ich.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Aber da steht weder eine Geschäftszahl noch eine Unterschrift noch eine Journalisierung drauf. Das heißt, das ist Schriftgut, möglicherweise von mir, wo im Prinzip nur der Inhalt meiner Wahrnehmungen vom 21.12. festgehalten ist. Das heißt, das ist kein Aktenbestandteil. Der Aktenbestandteil wäre tatsächlich, wenn das mit einer Unterschrift und mit einem Abfertigungsvermerk oder Ähnlichem irgendwie festgehalten wäre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, es war noch kein Aktenstück. Sie haben es ihm einmal vorab zur Information geschickt. Haben Sie mit ihm darüber telefoniert, bevor es dann zum Aktenstück wurde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Den genauen Hintergrund kann ich Ihnen natürlich aus der Erinnerung jetzt nicht mehr sagen. Ich stelle nur nach dem äußeren Erscheinungsbild der mir vorgelegten Unterlage fest, dass das kein Aktenstück ist.

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Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt darauf aufmerksam machen, dass die 4 Stunden abgelaufen sind. Es gibt die Vereinbarung, dass die Antwort länger sein kann, also über die 4 Stunden hinausgehen kann. Die ist jetzt auch erfolgt. Damit erkläre ich die Befragung für beendet.

Herr Mag. Johann Fuchs, LL.M., ich bedanke mich vielmals für Ihre Ausführungen.