514/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag.a Eva Marek in der 15. Sitzung vom 4. Mai 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag.a Eva Marek zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 06 22
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführerin Vorsitzender
Untersuchungsausschuss
betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
15. Sitzung/medienöffentlich
Mittwoch, 4. Mai 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 15. Sitzung
9.07 Uhr – 19.10 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Mag. Eva Marek
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich die Frau Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Mag. Eva Marek und ihre Auskunftsperson Herrn Dr. Martin Riedl begrüßen und fragen: Wir haben Ihre Personaldaten erhalten. Ich gehe davon aus, dass diese den Tatsachen entsprechen. (Die Auskunftsperson und die Vertrauensperson bejahen dies.) Nun darf ich Sie belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zum Beweisthema Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten oder den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Wenn ich nun auch die Belehrung an die Vertrauensperson richten darf – ich weiß, Herr Dr. Riedl, Sie hören sie nicht zum ersten Mal –: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.
Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder die Frau Verfahrensanwältin zu wenden. – Vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herzlichen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
Als Auskunftsperson haben Sie die Möglichkeit und das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese sollte 20 Minuten nicht übersteigen. Wollen Sie das tun?
Mag. Eva Marek: Nein.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann können wir gleich mit der Erstbefragung beginnen. Frau Verfahrensrichter, Sie gelangen zu Wort.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte gleich zu Beginn allgemein klarstellen, dass ich die Auskunftsperson im Rahmen meiner Erstbefragung nur ausdrücklich zu dem sie betreffenden Beweisthema 3, nämlich Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit, befragen werde.
Daher möchte ich – um gleich einen Anschluss an gestern zu finden – fragen: Frau Vizepräsidentin, wenn Sie den Begriff System Pilnacek hören, was sagt Ihnen das, kennen Sie das und was ist Ihre Meinung, wie es zu diesem Begriff gekommen ist?
Mag. Eva Marek: Ja, sehr gerne – vielen Dank! –, also ich kenne kein System Pilnacek. Ich kenne ein Justizsystem, aber kein System Pilnacek.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Was, meinen Sie, hat dazu geführt, dass dieser Begriff jetzt seit mehreren Jahren in der Öffentlichkeit sehr häufig und sehr geprägt verwendet wird?
Mag. Eva Marek: Das ist mir nicht bekannt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Sie werden das ja schon öfters in den Medien gelesen und sich gedacht haben, woher das stammen könnte.
Mag. Eva Marek: Natürlich habe ich es in den Medien gelesen und ich habe es auch in parlamentarischen Anfragen gelesen, aber ich kenne das System nicht.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Sie werden wissen, dass es einen gewissen Chatverkehr zwischen Ihnen und Herrn Sektionschef Pilnacek in unserem Datenbestand gibt. Ich würde ihn gerne vorlegen, wenn Sie wollen, oder würden Sie es auch beantworten, ohne dass ich Ihnen die vier - -
Mag. Eva Marek: Ich kenne das jetzt nicht. Es hängt also ganz davon ab, was es ist, sonst beantworte ich es gerne.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wir legen es vor. Das ist das Dokument 3921; Seite 13, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dem vorausgegangen ist die Übermittlung eines Auszugs eines Interviews in der „Zeit“, und meine Frage wäre jetzt: Was haben Sie mit dem Satz: „Ich befürchte, es ist insgesamt ein riesiges Dilemma“, gemeint? Was haben Sie mit Dilemma gemeint?
Mag. Eva Marek: Ja, das kann ich gern aufklären. Also ich kann da auf den Bericht von Vizekanzler Dr. Jabloner verweisen, der in seinem Wahrnehmungsbericht die Situation der Anklagebehörde damals geschildert hat und davon geschildert hat, dass abgesehen von der budgetären Schieflage des Ressorts beträchtliche interne Turbulenzen in den Staatsanwaltschaften waren. Es ging „dabei um Spannungen zwischen [...] Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einerseits und der Oberstaatsanwaltschaft Wien respektive“ das Justizministerium. „Sogar wechselseitige strafrechtliche Anzeigen standen im Raum, all dies begleitet von einem ziemlichen medialen Getöse und den Versuchen der politischen Parteien, das für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen. Ich empfand dies als besonderes dissonant und setzte es mir zum Ziel, die Situation zumindest zu verbessern.“
Der Artikel in der „Zeit“ ging darum – was ich mich erinnere; ich habe das alles nicht mehr auf meinem Handy, das möchte ich schon dazusagen –, dass damals der frühere Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Dr. Jarosch, in dem „Zeit“-Interview von sich gegeben hat, dass man in Österreich in der Staatsanwaltschaft ohne politische Beziehungen eigentlich nicht mehr weiterkommen kann. Das habe ich als ziemliches Dilemma gesehen, ja, weil die Staatsanwälte nach § 3 der Strafprozessordnung rein der Objektivität verpflichtet sind.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn es dann weitergeht: Mag. Pilnacek hat das als „Putsch“ bezeichnet, und Sie stellen die Frage: „Aber gegen wen mittlerweile?“ – Pilnacek stellt klar: „Gegen Kurz&Co...“; und Sie sagen: „Dachte Du meinst intern“. – Welcher interne Putsch könnte da gemeint gewesen sein?
Mag. Eva Marek: Also ich habe gar nicht gewusst, wovon Sektionschef Pilnacek hier schreibt. Ich habe mir gedacht, es gibt irgendeine interne Turbulenz innerhalb der Justiz – und das hätte mich noch weiter erschreckt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie selber – weil Sie jetzt das Konfliktpotenzial zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft angesprochen haben – eigene Wahrnehmungen darüber, wie es zu diesem Konflikt gekommen ist, was die Ursache war und wie es zu dem Status gekommen ist, den wir jetzt zuletzt hatten?
Mag. Eva Marek: Also ich habe keine eigenen Wahrnehmungen zum Konflikt zwischen - -, dem, was jetzt immer die Rede ist. Ich bin jetzt seit mehr als vier Jahren Vizepräsidentin am Obersten Gerichtshof und habe dazu keine Wahrnehmungen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte eine letzte Frage stellen und auch gleich klarstellen, wenn es um das Verfahren gegen René Benko und das Schlössle/Chalet N geht: Ich weiß, dass es auf den ersten Blick aussieht, als wäre es außerhalb des Untersuchungszeitraums, es steht aber ausdrücklich im Beweisverlangen und hat Auswirkungen. Bisher ist es im Untersuchungsausschuss auch schon besprochen worden und ist daher schon eingeführt worden.
Es ist in der Zeit Ihrer Tätigkeit als Leitende Oberstaatsanwältin behandelt worden und auch eingestellt worden: Können Sie dazu Ihre Wahrnehmungen sagen?
Mag. Eva Marek: Sehr gerne. Wenn Sie sagen, es zählt zum Untersuchungsgegenstand, dann bin ich sehr gerne bereit, dazu etwas zu sagen – ansonsten unterliege ich natürlich schwer der Amtsverschwiegenheit –, und möchte es halt dann auch so im Protokoll haben, dass das offenbar schon geklärt wurde, dass es Gegenstand ist, weil aus meiner rechtlichen Sicht eine Veröffentlichung einer Einstellungsbegründung eigentlich nichts damit zu tun hat, wann die Entscheidung getroffen worden ist. Aber gerne: Wenn Sie sagen, es gehört zum Untersuchungsgegenstand, bin ich natürlich gern bereit, etwas dazu zu sagen.
Die Einstellungsweisung in der Sache Benko: Es wird ja immer so dargestellt, als ob ich eine Einstellungsweisung gegeben habe. Es ist so, dass ich als Leitende Oberstaatsanwältin mit dieser Sache konfrontiert war, bei mir in der Oberstaatsanwaltschaft natürlich eine Sachbearbeiterin diesen Akt vorbereitet hat und anders als die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft der Meinung war, dass eine privatwirtschaftliche Vereinbarung über die Ablöse von einem Vorkaufsrecht eben nichts mit Korruption zu tun hat. Hier ging es ja um die Frage: Es hat ja einen Gesellschafterwechsel gegeben und die Gemeinde hat ja ein Vorkaufsrecht auf der Liegenschaft; und dann wäre die Rechtsfrage eben gewesen, wenn ein Gesellschafterwechsel stattfindet, wie das dann mit dem Vorkaufsrecht ausschaut.
Ich kann da gerne – weil ich ja die Akten natürlich nicht mehr habe, sie sind mir auch nicht zugänglich – die veröffentlichte Einstellungsbegründung vorlegen. Wie gesagt, noch einmal: Ich kann ja nicht einfach eine Weisung geben, sondern das ist ins Bundesministerium für Justiz berichtet worden und ist noch zum Weisungsrat gekommen, der nachher – der Weisungsrat – noch zusätzlich die Rechtmäßigkeit meiner oder unserer damaligen Ansicht in der Oberstaatsanwaltschaft bestätigt hat. Ich kann das aber gerne vorlegen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Bitte, aber soweit ich weiß, haben wir das eh im Datenbestand – oder nicht? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Falls nicht, würde ich es gerne vorlegen. (Die Auskunftsperson überreicht der Verfahrensrichter-Stellvertreterin ein Schriftstück.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.
Meine weitere Frage ist eigentlich die: Es hat offenbar zwei Schriftsätze der Kanzlei Böhmdorfer gegeben, die direkt an die Oberstaatsanwaltschaft gerichtet worden sind, nachdem schon die Anklage der WKStA vorhanden gewesen ist. Ist das ein Vorgang, der immer wieder passiert, oder ist das unüblich, dass Verteidiger oder Anwälte Schriftsätze direkt an die Oberstaatsanwaltschaft richten?
Mag. Eva Marek: Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich kann mich nicht erinnern, dass es da irgendwelche Urkundenvorlagen gegeben hat. Unüblich ist es keineswegs, aber wenn es eine Vorlage direkt in der Oberstaatsanwaltschaft gegeben hat, dann ist das sicher in den Akten ersichtlich, weil ich es dann sicher dokumentiert hätte, wenn das so stimmt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist in den Akten ersichtlich, es gibt sogar zwei Post-its von Ihnen drauf, dass es Ihnen persönlich übergeben worden ist; ich sage es jetzt nur.
Ich möchte nur zum formalen Ablauf fragen: Ist es dann auch üblich, dass man solche Schriftsätze übernimmt und dann eine Einstellung verfügt – in welcher Weise auch immer –, ohne dass die – denn so war es in dem Fall – zuständige Staatsanwaltschaft davon noch einmal Kenntnis erlangt? In dem Fall war es nämlich so, dass bei Veröffentlichung der Einstellungsbegründung die WKStA wollte, dass darauf hingewiesen wird, dass sie bei ihrer Anklageerhebung von diesen beiden Schriftsätzen keine Kenntnis hatte. Ich möchte nur diesen formalen Ablauf klären: Es gibt eine Anklage, es gibt zwei Schriftsätze an die Oberstaatsanwaltschaft, dann gibt es die formal sicherlich korrekte Einstellung mit Weisungsrat und so weiter, aber die WKStA wird damit gar nicht mehr befasst, das heißt, sie kriegt diese offenbar zusätzliche Information, die dann allenfalls auch zur Einstellung geführt hat, gar nicht mehr mit. Ist das auch üblich?
Mag. Eva Marek: Ob es jetzt üblich ist oder nicht, ist für mich hier nicht das Thema, also wir haben aufgrund unseres Aktenbestands in der Oberstaatsanwaltschaft die Situation zu prüfen. Und was wir an Unterlagen haben: Das ist bei mir immer so gewesen, und das weiß auch jeder, dass alles, was in den Akten war, berücksichtigt wird, klarerweise.
Natürlich: Wir hätten es auch noch einmal zurückstellen können, aber auf der anderen Seite waren wir immer damit konfrontiert, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sich darüber beschwert hat, dass sie zu viele Berichte verfassen muss. Und in dem Fall - - – und die Oberstaatsanwaltschaft hat nun einmal die Möglichkeit –, und aus meiner Sicht ist es ja hier primär um Rechtsfragen gegangen, also da war einfach die Rechtsfrage: Wie schaut das aus, privatwirtschaftlich, Vorkaufsrecht, Ablöse?, etwas anderes war da nicht das Thema.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön, und damit wäre ich auch schon fertig. – Danke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
*****
Die ersten Fragen stellt Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Mag. Marek, es wurde hiermit schon ein Fall angesprochen, für den Sie als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien zuständig waren. Können Sie bitte erzählen, wie Sie in diese Position kamen?
Mag. Eva Marek: Ich habe mich dafür beworben.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer hat Sie motiviert, sich zu bewerben?
Mag. Eva Marek: Da hat es keine Motivation für mich gebraucht. Ich war Höchstrichterin, war in Wirtschaftssachen, auch in Korruptionsstrafsachen relativ bekannt. Es hat damals - - Also ich kann das vielleicht ganz kurz hier erörtern, was meine fachliche Expertise ist: In der Oberstaatsanwaltschaft geht es halt - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich kann - - Geht das?
Mag. Eva Marek: Ach so, okay. – In der Oberstaatsanwaltschaft geht es halt primär um Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen – ich habe den Fall Bawag, wenn Ihnen das vielleicht noch in Erinnerung ist, damals als Berichterstatterin beim Obersten Gerichtshof gehabt –, und für mich war das eine sehr attraktive Position. Ich habe bei der Staatsanwaltschaft zu arbeiten angefangen. Es hat dann, aber auf das werde ich sicher nicht näher eingehen, damals leichte Differenzen mit dem Herrn Präsidenten des Obersten Gerichtshofes gegeben, und so war das für mich eine sehr attraktive Position.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument eins, 158307, Seite 35, vor, wonach Sie am 9. Oktober 2016 an Herrn Brandstetter schreiben: „Lieber Wolfgang! Danke dir für die peinliche Vorführung in der Perskomm.“ – Personalkommission für die Leitung der Generalprokuratur – „DANKE für das Einhalten unserer Gespräche und dass ich Dir aus einer auswegslosen Situation helfen dürfte. SPRICH Nittel und Vrabl verhindert werden mussten.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Uns ist ja bekannt, dass sich damals auch Vrabl-Sanda für die Leitung beworben hat, auch als Bestgereihte als Vorschlag aus der Personalkommission herauskam und Brandstetter in Person hier umreihte und Sie mit dem hinlänglich, finde ich, absurden Argument – öffentlich! –, Vrabl-Sanda sei in der WKStA unverzichtbar, präferierte.
Wie können Sie diese Sätze erklären?
Mag. Eva Marek: Also ich habe an sich meine Ladung zum Beweisthema 3 bekommen, also die Einflussnahme auf Aufklärungsarbeit und Ermittlungen (Abg. Krisper: Ja!), und ich glaube nicht, dass das Gegenstand des Beweisthemas ist.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin, bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Tatsächlich handelt es sich um Beweisthema 4. Ich würde Sie bitten, einen Zusammenhang zum Beweisthema 3 herzustellen!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerade bei Ladungen von Personen aus der Justiz, die in politisch brisanten Verfahren - -, die hier für das Beweisthema politische Einflussnahme auf Verfahren zentral sind, durften wir bisher – und ich denke: zu Recht – auch deren Lebenslauf und den Grund, warum sie an die relevante Stelle für mögliche politische Einflussnahme kamen, diskutieren und nachfragen. Dementsprechend würde ich diese Auslegung auch heute sehr gerne weiterführen. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Kollegin Scharzenberger.
*****
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Frau Kollegin Krisper, der Lebenslauf alleine kann nicht Grundlage dafür sein, dass wir jetzt von einem Beweisthema zum anderen Beweisthema übergehen. Sie müssten einen inhaltlichen Zusammenhang zu Beweisthema 4 herstellen, um auch dieses Beweisthema zu befragen. Ansonsten müssten wir Frau Mag. Marek erneut laden, weil sie heute nur zu Beweisthema 3 geladen ist. – Vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin, bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung: Mit der Begründung von Frau Abgeordneter Krisper, die sozusagen potenzielle Einflussnahmen auf weitere Verfahren in dieser Position geltend gemacht hat, würde ich es als zulässig erachten.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann darf ich um die Beantwortung ersuchen.
*****
Mag. Eva Marek: Könnten Sie mir noch einmal die Seite sagen, weil das hier auf dem Bildschirm irgendwie nicht ersichtlich ist?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 35.
Mag. Eva Marek: Entschuldigung, wir haben es noch immer nicht verstanden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Bitte war, außerhalb der Fragezeit - - (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Nur die Seite!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 35.
Mag. Eva Marek: 35. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.) – Jetzt muss ich - - Ich will da Ihre Zeit nicht in Anspruch nehmen, aber ich war eben auf das Beweisthema 4 nicht vorbereitet. Können Sie mir noch einmal die Frage konkret stellen, bitte?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war – und ich wiederhole sie außerhalb der Fragezeit –, wie Sie sich Ihre Sätze: „SPRICH Nittel und Vrabl verhindert werden mussten“, erklären, wenn Sie meinen, dass Sie hier völlig aus Eigenmotivation - - und ohne dass mit Brandstetter Kontakt da gewesen wäre und hier ein möglicher Austausch oder ein Versprechen da gewesen wäre, wenn man hier Vrabl verhindert - -, im Raum stand. Wie erklären Sie sich Ihre Sätze?, war also meine Frage.
Mag. Eva Marek: Wie ich mir die Nachricht erkläre, oder wie?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „SPRICH Nittel und Vrabl verhindert werden mussten“, „ich Dir aus einer auswegslosen Situation helfen dürfte“.
Mag. Eva Marek: Wie gesagt, ich bin noch immer der Meinung, das ist außerhalb des Beweisthemas, aber ich kann gern etwas dazu sagen. Es ging damals um reine Fachoffensive und Qualitätsoffensive. Bundesminister Brandstetter ist von der Wirtschaftsuniversität als ausgewiesener Fachexperte, was auch gerade den Untreuetatbestand anbelangt hat, gekommen. Wir waren damals in einer Situation, dass das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 mit einer wesentlichen Änderung im Bereich des Untreuetatbestandes vor der Tür stand. Es ging um überlange Verfahrensdauern – das ist heute merkwürdigerweise überhaupt kein Thema mehr in der öffentlichen Diskussion –, es ging um die hohen Freispruchsquoten, die es in den Verfahren gegeben hat, und Bundesminister Brandstetter wollte eine Qualitätsoffensive starten, und das war der Grund, warum ich mich beworben habe. Ich darf Ihnen aber versichern, dass ich mit Bundesminister Brandstetter zu der Zeit kein Gespräch geführt habe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie erklären Sie sich dann den dritten Satz in dieser Nachricht: „Du hast mich am Tulbingerkogel noch zur Bewerbung aufgefordert“?
Mag. Eva Marek: Also ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mich an diese Textierung gar nicht erinnere, aber wenn sie so war, muss man zwei Themen auseinanderhalten: Das eine war die Bewerbung 2014 zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien und das andere war die Bewerbung dann 2016 für die Stelle der Leiterin der Generalprokuratur oder des Leiters der Generalprokuratur. Deswegen kann man das nicht in einen Zusammenhang bringen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde Ihnen im Gegenzug dafür, dass Sie für Brandstetter Nittel und Vrabl verhindern, wobei Vrabl auch fachlich und offensichtlich auch inhaltlich entgegen Ihren jetzigen Ausführungen als Bestgereihte für das, was da gebraucht wird, aus der Kommission rausging, etwas versprochen?
Mag. Eva Marek: Sie meinen jetzt die Kommission unter dem Vorsitz von Sektionschef Pilnacek?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von Brandstetter.
Mag. Eva Marek: Na, die Kommission war ja unter dem Vorsitz von Sektionschef Pilnacek, wo die - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ja, aber Herr Brandstetter redet immer so, als gäbe es keine Kommission in dieser Justiz.
Mag. Eva Marek: Das kann ich nicht beurteilen, aber es gab eine Kommission (Abg. Krisper: Ja!), und den Vorsitz hat dort Sektionschef Pilnacek gehabt.
Ja, es kommt da jetzt auch immer so merkwürdig rüber. Die Frau Leitende Staatsanwältin Vrabl-Sanda war an die erste Stelle gereiht, weil es dort in der Kommission offenbar mehr um Managementqualitäten gegangen ist. Es ist auch nicht richtig, dass ich an dritter Stelle gereiht war, sondern ich war an zweiter Stelle gereiht, und dem Herrn Bundesminister war eben eine Qualitätsoffensive wichtiger, das hat er damals bei meiner Amtseinführung ganz klar zum Ausdruck gebracht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist ja nicht positiv formuliert, dass Sie etwas eingebracht hätten, sondern dass Sie Nittel und Vrabl verhindern mussten.
Mag. Eva Marek: Ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen, also ich habe den Text nicht mehr gekannt. Für mich ist das aus dem Gedächtnis vollkommen gestrichen - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber das sind Sie, und Sie haben nicht geschrieben: Weil ich Kompetenz einbringen wollte!, sondern: Weil „Nittel und Vrabl verhindert werden mussten.“ – Wissen Sie? Das ist der Punkt.
Mag. Eva Marek: Ja, Frau Abgeordnete, ich verstehe Sie gut – worauf Sie rauswollen. Es ist so, dass ich ganz ehrlich gesagt selbst betroffen war, wie ich das gelesen habe, und - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie Sie Ihren eigenen Text gelesen haben?
Mag. Eva Marek: Genau. Wie ich meinen eigenen Text in den Medien gelesen habe, war ich sehr betroffen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bin ich selten.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, ich würde bitten, dass Sie die Auskunftsperson ausreden lassen und dann die Frage stellen, weil wir sonst eine derartige Wechselrede kriegen und auch die Zeit nicht stoppen können.
Mag. Eva Marek: Ja, danke, Herr Vorsitzender. Also für mich ist das relativ schwierig, wenn dann ständig wieder was gefragt wird, wenn ich gerade meine Gedanken zu formulieren versuche.
Ich war ehrlich gesagt selber betroffen. Ich meine, der Text ist absolut unpassend, extrem zynisch und aus meiner Sicht respektlos. Ich kann mir das heute selber nicht mehr erklären, also ich kann mir diese Emotion nicht erklären. Nur, dazu kann ich nicht mehr sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie den Satz „Deine Leute sind alle versorgt“ erklären?
Mag. Eva Marek: Was kann ich damit? (Abg. Krisper: Erklären!) – Erklären? Nein, keine Ahnung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut. Dann waren Sie ja auch sehr aufgebracht: „Du hast mich am Tulbingerkogel [...] zur Bewerbung aufgefordert“ – ich bin jetzt bei der Bewerbung für die Leiterin der Generalprokuratur –, „Danke [...] für die peinliche Vorführung“. – So, als könnten Sie davon ausgehen, dass Sie, wenn Sie Herr Brandstetter zu einer Bewerbung auffordert, es werden.
Mag. Eva Marek: Nein, das kann ich natürlich nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, das denke ich mir auch.
Mag. Eva Marek: Eben, dann sind wir eh einer Meinung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kann es dann aber eine „peinliche Vorführung“ sein? Man wird aufgefordert, man nimmt die Motivation an, bewirbt sich, und wenn man es nicht wird, wird man es nicht. Was ist daran peinlich?
Mag. Eva Marek: Ich bin ganz bei Ihnen. Es ist an sich gar nicht peinlich, ich war offenbar emotional.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frage: Gehört das jetzt noch zum Beweisthema dazu? Ich glaube, wir sind sehr - - Frau Verfahrensrichter, ich darf Sie bitten (Abg. Krisper: Haben Sie schon - -?), das zu beurteilen. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin. – Vorsitzender und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde meinen, dass die persönlichen Gefühle in einer persönlichen Bewerbungssituation nicht unmittelbar Beweisthema sind. Auch die Frage zu „Deine Leute sind alle versorgt“: Ich bin dazu bewogen, zu sagen, dass die Bewerbung der Frau Vizepräsidentin an sich hier Beweisthema ist, aber alle anderen sind tatsächlich Beweisthema 4, und da würde ich Sie bitten, das aus dem Frageschema draußen zu lassen. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass Frau Mag. Marek nur zu Beweisthema 3 geladen wurde, und meines Erachtens ist bei jeder Frage, die vom Beweisthema 3 abweicht, der Bezug zur Abweichung herzustellen beziehungsweise zu begründen, warum abgewichen wurde.
Im Übrigen darf ich, was die Befragung von Kollegin Krisper betrifft, darauf hinweisen, dass Grund- und Persönlichkeitsrechte auch in der Befragung gewahrt bleiben müssen und keine unterstellenden, keine beleidigenden Fragen gestellt werden dürfen. – Danke schön.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 2016 wurde ja eben statt Ihnen Dr. Plöchl Leiter der Generalprokuratur, der, wie gestern Mag. Fuchs ausführte – die Justiz ist ein Dorf –, auch mit Herrn Mag. Fuchs beruflich sehr eng verbunden ist und der auch als Weisungsratsmitglied demnach für Disziplinarrechtliches, für Fragen von Anklageerhebungen – ja, nein – entsprechend zuständig ist – also sehr wichtig für die Frage politischer Einflussnahme auf Verfahren. Er wurde es, Sie nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich lege Dokument 1 vor. In unserem Datenkomplex ist das 158307, Seite 34 bis 35. Sie schreiben an Hanni Mikl-Leitner: „Die von Herren BM“ – Bundesminister – „Brandstetter eingesetzte Personalkommission“ – also die war eigentlich von ihm eingesetzt – „für den Generalprokurator hat heute wie folgt gereiht:
[...] Plöchl
[...] Pilnacek [...]
Marek
Bin von einer erfolgreichen Höchstrichterin in zwei Jahren zu einer weitaus schlechter verdienenden Lachnummer der Justiz avanciert. Fühle mich nicht gut. Vielleicht können wir einmal ein Gespräch“ führen. Die Antwort ist - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin, bitte prüfen Sie!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe noch keine Frage gestellt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich habe jetzt den Text noch nicht, um den es geht.
Mag. Eva Marek: Ich auch nicht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben den Text. Frage! (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Wahrnehmung, warum Herr Plöchl letztendlich als Erstgereihter erfolgreich war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Natürlich nicht.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde Sie bitten: Die Besetzung von Herrn Plöchl kann mit unserem Beweisthema 3 nichts zu tun haben. Der Besetzungsvorgang von Herrn Plöchl hat mit unserem Beweisthema 3 nichts zu tun – warum er es wie wann geworden ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum Ihre Kontaktaufnahme mit Frau Mikl-Leitner? Was haben Sie sich davon erwartet?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn Sie permanent außerhalb des Beweisthemas fragen, muss man die Person noch einmal laden und ein anderes Beweisthema festlegen. Wir können nicht permanent aus dem Rahmen gehen. Frau Verfahrensrichter, ich darf Sie aber um Ihre Einschätzung bitten.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, wir haben den Bewerbungsvorgang an sich zugelassen – und ich habe geraten, ihn zuzulassen –, weil er medial so bekannt ist und wir natürlich zu bestimmten möglichen Positionen und möglichen Einflussnahmen Fragen möglich machen wollten. Gerade dieser Chat aber, den Sie angesprochen haben, betrifft die von der Frau Vizepräsidentin, der Auskunftsperson, schon erwähnte persönliche emotionale Situation, daher würde ich raten, das als privat bitte nicht zuzulassen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wie Sie wissen, schließe ich mich immer konkludent an.
Die nächste Frage, bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann komme ich zurück zu Nittel und Vrabl-Sanda und lege Dokument 2 vor, das Protokoll der Befragung von Herrn Brandstetter hier, Seite 28. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Seite 29, oben. Herr Brandstetter führt da aus: „Was heißt ausweglose Situation? Ich habe schon gesagt, aus meiner Sicht wäre es auch nicht wirklich ein Problem gewesen, wenn es bei den Bewerberinnen Nittel und Vrabl-Sanda geblieben wäre.“
Er führt also in keinster Weise aus, dass es um eine inhaltliche Präferierung Ihrer Person ging. Sie bleiben dabei, dass es eine inhaltliche Kompetenz war, aufgrund derer Sie Herr Brandstetter vorgereiht hat? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Mag. Eva Marek: Ich beantworte sehr gerne hier im Untersuchungsausschuss die Dinge, wo ich was zur Aufklärung für Ihre Tätigkeit hier beitragen kann, aber ich bin als Auskunftsperson nicht hier, um meine Einschätzungen zu sagen. Sie werden bestimmt die Judikatur des Obersten Gerichtshofes kennen, wonach Zeugen dazu da sind, über Dinge – sinnliche Wahrnehmungen, die sie gemacht haben –, die in der Vergangenheit liegen, zu berichten, und ich habe dazu keine sinnlichen Wahrnehmungen, zu dem, was Bundesminister Brandstetter hier ausgesagt hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe nur gefragt, ob Sie bei Ihrer Wahrnehmung bleiben, dass Herr Brandstetter Sie aufgrund Ihrer inhaltlichen Kompetenz präferieren ließ.
Mag. Eva Marek: Das ist nicht meine Wahrnehmung. Er hat letztlich im Bewerbungsvorgang mich dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagen, der nachher die Ernennung vorgenommen hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu Zentralem für das Beweisthema: Delegierungen von Strafverfahren.
Mag. Eva Marek: Was konkret ist die Frage?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir erleben immer wieder, dass es auch Korrespondenzen zwischen Pilnacek und Fuchs über Delegierungen gab. Könnten Sie uns erklären, wann diese gerechtfertigt waren und ob sie - -, also als Erstes, wann diese gerechtfertigt sind? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Mag. Eva Marek: Ich kann Ihnen nicht erklären, ob die Delegierungen gerechtfertigt waren oder nicht, weil ich nicht einmal die Akten kenne. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann Delegierungen gerechtfertigt sind, wie das - -
Mag. Eva Marek: Es müsste ein bissl konkreter sein, bitte. Ich meine, die Frage ist total unbestimmt. Das hängt komplett vom einzelnen Straffall und von der einzelnen Strafsache ab, und ob das gerechtfertigt war oder nicht, das kann ich ja nicht beurteilen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sagt Ihnen die - - (Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die ÖVP, die immer generelle Fragen, Verständnisfragen stellt, meldet sich zur Geschäftsordnung.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Schauen wir einmal. Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.
*****
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Frau Kollegin Krisper, Sie wissen das, dass wir hier Wahrnehmungen fragen und dass Fragen spezifiziert sein müssen. Eine allgemeine Frage aber, wann Delegierungen - - Ich meine – ganz ehrlich –: aber dann nicht wundern, dass die Befragungen so zäh laufen, wenn die Fragen wirklich so unspezifiziert und allgemein sind. Ich würde Sie schon wirklich ersuchen – Sie können das ja auch –, etwas konkreter zu fragen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Frage, Frau Abgeordnete, ist leider wirklich ganz unbestimmt – ohne dass man einen Zusammenhang mit einem bestimmten Verfahren, Thema, einer Zeit herstellen kann. Sonst wäre es einfach eine Rechtsauskunft, die Sie die Auskunftsperson abfragen, und ich glaube, dazu ist sie auch nicht da.
*****
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne da auch immer die ÖVP daran erinnern!
Dann frage ich gleich konkret, auch wegen meiner mangelnden Zeit: Haben Sie Wahrnehmungen, dass vonseiten Fuchs’ oder Pilnaceks in Ihrer Zeit als Leiterin der OStA Wien Delegierungen ohne die gesetzlich vorgesehene Begründung initiiert wurden?
Mag. Eva Marek: Es tut mir leid, ich kann die Frage noch immer nicht beantworten. Was heißt „Delegierungen“? In welchen konkreten Verfahren meinen Sie es? – Das ist jetzt wichtig für mich, weil ich nicht zu irgendwas was sagen kann, was außerhalb des Untersuchungszeitraums ist. Außerdem habe ich keine Wahrnehmungen über das, weil, wie Sie wissen werden, der Herr Leitende Oberstaatsanwalt in der Oberstaatsanwaltschaft mein Nachfolger war.
Aber wenn Sie konkret was ansprechen wollen, wo ich mich nicht der Gefahr aussetze, dass ich meine Amtsverschwiegenheit verletze, dann würde ich Sie bitten, dass zu konkretisieren.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Vielleicht können wir versuchen, es an einem konkreten Beispiel abzuarbeiten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme die Sekunden in die nächste Runde mit.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme meine Sekunden in die nächste Runde mit.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.
Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Scharzenberger.
Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ja, um dem Objektivitätsgebot zu entsprechen, darf ich inhaltlich auch gleich dort anschließen. Frau Verfahrensrichterin, Sie haben ja auch viele Fragen von Frau Kollegin Krisper zugelassen, und im gleichen Themenbereich schließe ich mich jetzt an.
Ich darf etwas vorlegen, und zwar das vorläufige Stenographische Protokoll von der Befragung des ehemaligen Justizministers Dr. Brandstetter, Ordnungsnummer 1, Seite 7, bitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auf Seite 7 führte Dr. Brandstetter im Untersuchungsausschuss aus, dass Sie die Bestqualifizierte unter den BewerberInnen waren und auch das Kriterium der konsequenten Fachaufsicht erfüllten, um, wie es Dr. Brandstetter formulierte, die „Reputation der Justiz“ wiederherzustellen. Haben Sie Wahrnehmungen, was er damit meint?
Mag. Eva Marek: Ich kann natürlich nicht Bundesminister Brandstetter und seine Aussage hier interpretieren. Ich habe es vorher schon erwähnt: Als ich zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien ernannt wurde, waren die Justizthemen andere, nämlich die überlangen Verfahrensdauern, die hohe Freispruchsquote, und eine Fachaufsicht, eine konsequente, war einfach notwendig.
Ich kann das gerne an einem Beispiel festmachen, weil ich da keine Persönlichkeitsrechte verletze. Sie werden sich vielleicht erinnern: seinerzeit, wo in ganz Österreich, ich glaube, 90 Verfahren gegen Leiterinnen und Leiter von Schulen und Kindergärten im Zusammenhang mit Schulfotografen geführt wurden, wo hier Korruption geortet wurde und die Verfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführt wurden. Ich habe von Anfang an gesagt, das kann keine Korruption sein, weil ich dann, wenn ich von jemandem einen Rabatt bekomme, weil er halt das günstigste Angebot legt, nie mehr irgendeinen Unternehmer beauftragen könnte, der das günstigste Angebot legt. Letztlich hat dann der Oberste Gerichtshof über Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes entschieden, dass es nicht Korruption ist, und die Verfahren wurden eingestellt.
Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Magister, in welchen Verfahren war Ihren Wahrnehmungen zufolge eine konsequente Fachaufsicht unbedingt notwendig? Haben Sie da Beispiele?
Mag. Eva Marek: Ja, ich hätte genug Beispiele, aber da tue ich mir irrsinnig schwer, weil eben der Untersuchungszeitraum für mich da hier - -, das sind nur mehr zwei Monate als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Ich hätte genug Beispiele dafür, aber da würde ich Persönlichkeitsrechte verletzten, und das möchte ich nicht – und außerdem die Amtsverschwiegenheit.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin jetzt ehrlich gesagt der Meinung: Geht das ohne Namensnennungen nicht? Wir haben Ihre Bewerbung im Sinne eines sogenannten Vorbereitungszeitraums Ihrer Tätigkeit zugelassen – sonst wäre es gar nicht zugelassen worden. Ihre Tätigkeit als Leitende Oberstaatsanwältin und ob es da Beeinflussungen in irgendeiner Art und Weise gegeben hat, haben wir einfach schon auch generell im Verfahren bei der Befragung von Dr. Brandstetter zugelassen. Ich bin mir sicher, dass man das grundsätzlich ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten beantworten könnte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es muss aber konkret sein, bitte. Können Sie die Frage konkretisieren?
Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich würde vielleicht die Frage so stellen, wie denn konkret in einzelnen Verfahren den Beweisgegenstand betreffend auch Ihre Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften war. Gibt es irgendwie Ihrer Meinung nach einen konkreten Fall, bei dem Sie sagen, in diesem Fall war es besonders auffällig, dass konsequente Fachaufsicht unbedingt notwendig war?
Mag. Eva Marek: Es tut mir leid, ich würde wirklich sehr gerne etwas dazu sagen, weil dann hier ein ganz anderer Eindruck entstehen würde, aber es funktioniert leider nicht. Ich kann nicht was zu Personen sagen, wo die konsequente Fachaufsicht sehr notwendig war. Ich kann aber zum Beispiel schon ein Beispiel im Zusammenhang mit konsequenter Fachaufsicht nennen. Ich habe es eh vorhin schon erwähnt: Wirtschaftsstrafsachen, Untreuetatbestand, damals neu, 2015. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist immer davon ausgegangen, dass Korruption, also Bestechungsgeld, automatisch auch Untreue ist. Das war nie meine Rechtsansicht, weil das natürlich für das Unternehmen nützlich sein kann, und der Oberste Gerichtshof hat es dann auch so entschieden, dass eben das Bestechungsgeld nicht zwangsläufig unnützlich für das Unternehmen sein muss. Das waren halt so Dinge, die zu klären waren.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich versuche es noch konkreter, und zwar: Wurden Sie von der WKStA über wesentliche Verfahrensschritte im sogenannten BVT-Verfahren informiert?
Mag. Eva Marek: Nein.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich lege Ihnen einen Zeitungsartikel vom „Profil“ vor, Vorlage Ordnungsnummer 2, letzter Absatz auf Seite 1 und erster Absatz auf Seite 2 – das ist gelb markiert. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Entspricht dieser Bericht den Tatsachen?
Mag. Eva Marek: Ich kann mit dem Bericht - - Also es entspricht den Tatsachen, dass ich mit einem Beamten des Innenministeriums verheiratet bin (Heiterkeit der Auskunftsperson), aber ansonsten - - Ich habe mich damals, und Ihre Frage fällt absolut in den Untersuchungszeitraum - - Es war nicht notwendig, dass ich informiert werde, weil das Staatsanwaltschaftsgesetz damals – 2015 – auch eine Änderung, und zwar für alle Staatsanwaltschaften, erfahren hat, was für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schon vorher gegolten hat, nämlich dass im Nachhinein über bedeutende Verfahrensschritte zu informieren ist, und dazu ist Informationsbericht zu erstatten. Die Berichtspflicht war ansonsten auf Enderledigungen bezogen, deswegen war es nicht notwendig, zu informieren.
Aber ich darf Ihnen vielleicht schon dazu sagen, dass im Zuge dessen die Frau Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf mich zugekommen ist und ein Gespräch mit mir gesucht hat – eben wegen dieses Berichtes, und ich habe das wirklich absolut von mir gewiesen, wie man mir unterstellen kann, dass ich irgendein Amtsgeheimnis, wem auch immer gegenüber, verrate.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich verstehe. Das heißt, die WKStA wäre rechtlich Ihrer Meinung nach nicht verpflichtet gewesen, die Oberstaatsanwaltschaft Wien zu informieren?
Mag. Eva Marek: Also von Gesetzes wegen nicht, nein.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wie beurteilen Sie denn die Handlungsweise der WKStA?
Mag. Eva Marek: In welchem konkreten Fall jetzt?
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ganz konkret vielleicht auch die BVT-Hausdurchsuchung?
Mag. Eva Marek: Ich war dann nicht mehr als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Amt. Ich würde Ihnen gerne etwas über Wahrnehmungen sagen, aber das kann ich leider nicht. Ich habe da Zeitungswissen, ich habe keine Aktenkenntnis.
Es ist bekannt, dass die Hausdurchsuchung dann letztlich für nicht gesetzeskonform erklärt wurde, aber mehr - - Ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Haben Sie vielleicht irgendwelche sonstigen Wahrnehmungen von Reaktionen des BMJ beziehungsweise der Oberstaatsanwaltschaft Wien?
Mag. Eva Marek: Also das Einzige – das ist jetzt für mich auch wieder eine Wahrnehmung, die ich nicht persönlich, als sinnliche Wahrnehmung, sagen kann –: Das ist, glaube ich, auch allgemein bekannt, dass aufgrund dieser Hausdurchsuchung der Herr Leitende Oberstaatsanwalt eine Berichtspflicht angeordnet hat, wonach über bedeutende Verfahrensschritte – über solche Zwangsmaßnahmen – drei Tage im Vorhinein an die Oberstaatsanwaltschaft zu berichten ist.
Ansonsten: Wahrnehmungen dazu habe ich selber nicht.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wie war denn Ihre Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften?
Mag. Eva Marek: Ich habe die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften als sehr positiv empfunden. Natürlich war es am Anfang ein bissel eine schwierigere Situation, weil sich eben - - Wenn man da sozusagen als Quereinsteiger kommt, ist das für die Beteiligten ein bissel schwierig. So ein Quereinsteiger war ich ja wieder nicht, weil ich ja die Einzelstrafsachenabteilung auch im Bundesministerium für Justiz geleitet habe. Das heißt, ich habe ja entgegen dem, was hier ständig behauptet wird, sehr wohl Justizverwaltungserfahrung mitgebracht. Die Zusammenarbeit war aber aus meiner Sicht sehr angenehm.
Ich möchte heute auch eines einmal klarstellen, weil es immer so im Raum steht: Jeder Leitende Oberstaatsanwalt oder jede Leitende Oberstaatsanwältin ist sehr, sehr glücklich darüber, wenn die Staatsanwaltschaften Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft weiterleiten, die wirklich gut ausgearbeitet sind. Das ist eigentlich das Wesentliche und das war in den meisten Fällen ja der Fall. Dass man dann aber natürlich als Fachaufsicht, wenn man sieht, hier läuft es vielleicht aus dem Ruder, eingreifen muss, das liegt in der Natur der Sache, das steht halt so im Gesetz.
Ich sage immer, bei Gericht gibt es auch Instanzen, das hat einen guten Grund, weil eben mehr Leute drauf schauen sollen, dass da nicht irgendwas passiert, was dann letztlich wieder zu einem Freispruch führen könnte.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Vielen Dank, Frau Mag. Marek.
Ich gebe einmal in die nächste Runde weiter. – Danke schön.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen werden von Abgeordneter Kucharowits gestellt. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank, Frau Mag.a Marek, für Ihr heutiges Kommen und dass Sie uns als Auskunftsperson hier im Ausschuss zur Verfügung stehen.
Ich würde gerne noch einmal auf das Dokument 158307, Seite 35, zurückkommen, das wurde Ihnen bereits vorgelegt. – Bitte.
Mag. Eva Marek: Könnten Sie das bitte noch einmal einspielen? Ich weiß jetzt nicht, welches Dokument 15307- - ist.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf die Parlamentsdirektion darum bitten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Ich möchte gerne noch einmal auf das zurückkommen, was Sie in dieser Nachricht dann Wolfgang Brandstetter geschrieben haben, und eine Frage daran anknüpfen. Unser Eindruck ist, dass die ÖVP steuerbare Personen im System bestellt hat, und deshalb möchte ich einfach Ihre Wahrnehmungen dazu wissen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Eine Wahrnehmung zu Ihrer Einschätzung kann die Auskunftsperson, glaube ich, nicht abgeben. Das ist Ihre Einschätzung, und Sie möchten eine Wahrnehmung von der Auskunftsperson dazu – das meine ich.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Verfahrensrichterin, es gibt ja Aussagen von der Frau Auskunftsperson, die da im Chat eindeutig ersichtlich sind, und deshalb möchte ich noch einmal die Frage stellen: Geht es da darum, steuerbare Personen für Funktionen einzusetzen? (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollegin Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung.
*****
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Bitte, das ist eine Suggestivfrage – abgesehen davon, dass sie der ÖVP gegenüber unterstellend ist. Vielleicht könnten Sie die Frage so formulieren, dass sie auch eine zulässige Frage ist. Frau Verfahrensrichterin, vielleicht könnten Sie ein - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte eine Frage nicht vorgeben, aber ich bin auch der Meinung, dass sie unterstellend und suggestiv ist, insbesondere deswegen, weil die Auskunftsperson schon vorher ihre Wahrnehmung und ihre Meinung, weswegen sie bestellt worden ist, gesagt hat und Sie ihr jetzt eine andere unterstellen. (Heiterkeit des Abg. Hanger.)
*****
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich probiere es noch einmal: Nicht steuerbare Personen zu verhindern, ist das Ihre Wahrnehmung?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das wird nicht besser. Ich glaube, wir müssen im Beweisthema bleiben – dazu aber bitte eine Einschätzung. Es geht nicht um Personalbesetzungen, es geht klar um den Einfluss auf die Ermittlungen. Erklären Sie den Zusammenhang mit dem Beweisthema, der letzten Endes notwendig ist – der fehlt uns noch.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Vorsitzender, gerne, im Rahmen einer Geschäftsordnungsmeldung: Es geht um Vorbereitungshandlungen von Personalbesetzungen, die natürlich dann etwaige Beeinflussungen im Rahmen von Ermittlungen und im Rahmen von Aufklärungsarbeit implizieren könnten.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, ich weiß natürlich genau, worauf Sie hinauswollen. Es ist nur mit dem, wie ich Fragestellungen gelernt habe, nicht vereinbar. Die Auskunftsperson hat eine Antwort gegeben und Sie unterstellen, Sie würdigen jetzt den Sachverhalt anders und möchten sie dazu bringen, etwas zu sagen, was Sie gewürdigt haben. Das geht einfach nicht. Sie müssen eine Frage konkret so stellen, dass die Auskunftsperson eine klare Antwort geben kann, ohne dass Sie Ihre eigenen Einschätzungen und Unterstellungen hineinlegen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich komme zu einer anderen Fragestellung: Kennen Sie Michael Goibmüller? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Können Sie den Zusammenhang mit unserem Beweisthema 3 herstellen? Die Frage: Kennen Sie Goldmüller?, stellt gar keinen (Abg. Kucharowits: Kloibmüller!) – ah, Kloibmüller – Zusammenhang zum Beweisthema und zum Untersuchungsgegenstand her. Das ist doch ganz einfach, Frau Abgeordnete. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Verfahrensrichterin, das Dokument, das jetzt vorliegt, wurde am Kloibmüller-Handy gefunden.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gute Herstellung eines Zusammenhangs, danke. (Die Vertrauensperson wendet sich an Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin).
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, wir könnten es abkürzen, indem wir sagen, es müsste möglich sein, das zu beantworten. Wir haben schon öfter solche Fragen zugelassen. Kennen Sie den Herrn oder nicht?
Mag. Eva Marek: Ich wollte gerade vorschlagen: Also ich kann das – diese Debatte – jetzt gerne abkürzen: ja.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank.
Woher und seit wann?
Mag. Eva Marek: Das habe ich jetzt tatsächlich akustisch nicht verstanden.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seit wann Sie ihn kennen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Woher und seit wann?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Woher?
Mag. Eva Marek: Also ich kann Ihnen definitiv nicht sagen, woher und seit wann. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollegin Scharzenberger, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Kollegin, stellen Sie bitte einen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand her! Diese Frage ist zu unbestimmt, und die Verfahrungsordnung sieht vor, dass die Frage bestimmt gestellt werden muss. – Danke schön. (Abg. Krainer: Was soll daran unbestimmt sein? Das ist ja absurd! – Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, wenn ich es nur noch einmal sagen darf: Natürlich wissen wir jetzt alle, welche Zusammenhänge Sie sozusagen für sich herstellen. Dass Kloibmüller etwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, wissen wir jetzt auch alle. Das ist aber trotzdem nicht selbsterklärend. Sie müssen trotzdem bei dieser jetzigen Frage, ohne dass wir alle Ihre Gedanken mitlesen müssen, klar darlegen, was das mit dem Beweisthema 3, zu dem die Auskunftsperson geladen ist, konkret zu tun hat.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich habe es vorhin schon ausgeführt: Es geht um Kontakte und Vorbereitungshandlungen, um dann eben etwaige Beeinflussungen auf Ermittlungen oder Aufklärungsarbeit zu tätigen. Deshalb geht es mir da eben um eine Herleitung zu einer Person. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann, würde ich Sie bitten, brauchen wir Unterlagen, in denen geklärt ist, was Sie vermuten, weil sonst fragen wir im - - (Abg. Tomaselli: Nein!) – Na, sicher brauchen wir - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, wir brauchen - - –Entschuldigung. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entweder Sie stellen den Zusammenhang klar her oder Sie legen uns die Unterlagen vor, bei denen Sie vermuten, dass da ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, nämlich dem Beweisthema, gegeben ist. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte es nur klar sagen: Es gibt keinen selbsterklärenden Zusammenhang zwischen Herrn Kloibmüller und der Beeinflussung bestimmter Verfahren. Und wenn Sie einen solchen Zusammenhang vermuten, dann müssen Sie bitte klarstellen, wo Sie den sehen, oder die Unterlagen vorlegen, aus denen Sie das ableiten. Sonst ist es eine bloße, aus der Luft gegriffene Mutmaßung. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hafenecker.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Frau Verfahrensrichter! Wir haben einen ganzen Befragungsslot mit Herrn Dr. Pilz verbracht, in dem wir uns sehr, sehr breit über dieses Thema unterhalten haben. Wenn ich jetzt in jedem Ausschuss in meinen 6 Minuten Fragezeit Ihrer Ansicht nach ständig lang und breit erklären muss, worum es in diesem Ausschuss geht, dann führt das wahrscheinlich – so ähnlich wie gestern – auch am Sinn des Ausschusses vorbei. Ich glaube, wir müssen uns das Leben nicht unbedingt komplizierter gestalten, als es ist. Ich glaube, die Causa Kloibmüller ist jedem bekannt. Auch die Zusammenhänge mit Frau Marek sind bekannt. Ich weiß nicht, worüber wir jetzt reden, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wir reden darüber, dass Herr Kloibmüller an und für sich wenn, dann zum Beweisthema 4 offenkundig ist, aber nicht zum Beweisthema 3. Zum Beweisthema 3 würde ich ersuchen, einen Zusammenhang herzustellen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Der Zusammenhang ist aber a) auch immanent, weil: Wieso versuche ich denn überhaupt, Personalposten oder Bestellungen zu beeinflussen? – Damit ich nachher sozusagen die inhaltlichen Auswirkungen habe.
Und b): Wir können hier ja auch relativ offene Fragen stellen, weil wir ja versuchen, auch Vermutungen zu erörtern. Herr Kloibmüller war doch im Bundesinnenministerium eine relativ prominente Person, und auch das Bundesinnenministerium ist für Ermittlungshandlungen mitverantwortlich. Schon aus diesem Grund kann man selbstverständlich meiner Meinung nach in diese Richtung Fragen stellen. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn Sie die fachliche Qualifikation einer Bestellung ansprechen, dann ist das in Ordnung. Wenn Sie aber unterstellend meinen, dass ihnen damit ein willfährig Bestellter in irgendeiner Form zuarbeitet, ist es unterstellend. Wenn es nicht unterstellend ist, dann müssen Sie die dementsprechende Unterlage vorlegen, um das eben dementsprechend bekannt zu geben. Das ist ja kein Problem (Abg. Tomaselli: Aber, Herr Vorsitzender - -!) – ich weiß nicht, warum Sie immer so ein Problem daraus machen. (Abg. Gödl hebt die Hand.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Na, Herr Vorsitzender, aber dass es bei dieser Bestellung darum gegangen ist, unangenehme KandidatInnen zu verhindern: Das haben wir bereits vorgelegt. Das ist in den SMS und das hat niemand von den Fraktionen hier behauptet, sondern die Auskunftsperson selber. Sie hat es ins Handy getippt und hat gesagt: Ich habe dir aus einer auswegslosen Situation geholfen!, weil man eben tatsächlich Vrabl-Sanda und Nittel als zu lästig angesehen hat. (Die Abgeordneten Krisper und Gödl heben die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollegin Krisper.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Kollege Vorsitzender, ich bitte um eine Stehung, weil sich jetzt schon mehrere zu Wort gemeldet haben, es um eine grundsätzliche Frage geht und es zeiteffizient ist – bitte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gerne machen wir eine Stehung.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 10.18 Uhr bis 10.27 Uhr.)
*****
10.27
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und Frau Abgeordnete Kucharowits um die nächste Frage bitten.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte noch einmal fragen: Woher kennen Sie Michael Kloibmüller und wie würden Sie Ihre Beziehung zu ihm definieren?
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielleicht kann es die Auskunftsperson, um den Zusammenhang wiederherzustellen, noch einmal kurz beantworten.
Mag. Eva Marek: Ja, gerne, ich habe damit kein Problem. Ich sehe eigentlich keinen Zusammenhang, natürlich, weder mit dem Beweisthema, noch mit dem Untersuchungsgegenstand, noch mit dem Untersuchungszeitraum, aber ich sage Ihnen gerne noch einmal: Ich weiß nimmer, woher ich ihn kenne und seit wann; und mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Standen Sie in regelmäßigem Kontakt mit ihm: Austausch Whatsapp-, Signal-Nachrichten, Mails, Telefonate, persönliche Treffen?
Mag. Eva Marek: Das ist aus meiner Sicht nicht zu beantworten, aber ich habe keinen regelmäßigen Kontakt.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Einen unregelmäßigen? (Ruf bei der ÖVP: Bitte!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, es tut mir wirklich leid, diese mühsamen Geschäftsordnungsdebatten zu führen, aber, Frau Kollegin, Sie wissen, dass Fragen zu spezifizieren sind. Alleine in der Fragenformulierung – ich habe das ja auch dem Kopfschütteln der Verfahrensrichterin schon entnommen, wie ihre Einschätzung dazu ist – würde ich Sie bitten, wirklich auch konkrete Fragen zu stellen und die Fragen zu spezifizieren.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wir haben jetzt in der Stehung gerade gesagt, dass generell eine Frage wohl zulässig sein kann, aber je öfter man das mit „regelmäßig“ und „unregelmäßig“ jetzt wiederholt, wird es immer unspezifischer, unbestimmter und nicht mehr in Zusammenhang zu bringen. Es gibt im Aktenbestand genügend Anhaltspunkte, die man vorhalten kann; ich bitte darum, das spezifisch zu tun.
*****
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr gern, Frau Richterin. Ich darf im Dokument 158307 die Seite 34 aufrufen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Frau Mag.a Marek, hier findet sich eine Nachricht von Ihnen an Michael Kloibmüller. Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu?
Mag. Eva Marek: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen, ich kann mich nämlich an das definitiv nicht mehr erinnern. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das im Jahr 2016 ist, was ich dem hier jetzt entnehme, und das eine relativ lange Zeitspanne ist.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte nur kurz festhalten: Es geht hier darum, dass Sie Herrn Kloibmüller ein paar Infos geben wollen und sich deshalb gerne mit ihm treffen wollen würden. Haben Sie gar keine Erinnerungen daran, keine Wahrnehmungen dazu, auch aus dem Jahr 2016?
Mag. Eva Marek: Ich glaube, ich habe die Frage schon beantwortet.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich würde gern zu einer weiteren Person kommen: Wie gut kennen Sie Johanna Mikl-Leitner? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin, Verfahrensanwältin und Vertrauensperson.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Versuchen Sie eine kurze Beschreibung, wie Sie sie kennen.
Mag. Eva Marek: Ja, gerne. Ich kenne die Frau – mittlerweile – Landeshauptfrau von Niederösterreich - - Ja. Wie meinen Sie, wie ich Sie kenne, oder wie?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen – es ist der Chat schon vorgelegt worden – noch einmal das Dokument 158307, Seite 34, 35 überlappend - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Deshalb: Wie oft haben Sie denn Kontakt zur Frau Landeshauptfrau?
Mag. Eva Marek: Können Sie mir sagen, in welchem Zeitraum Sie das jetzt meinen?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): 2016 hatten Sie am 6.10. – „Liebe Hanni“ – Kontakt. Die Frage ist: Hatten Sie im Rahmen des Untersuchungszeitraums mit Johanna Mikl-Leitner Kontakt? Wenn ja: Wie oft, wie häufig, in welcher Form?
Mag. Eva Marek: Also ich tu mir wirklich mittlerweile sehr schwer, da hier jetzt einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand und zum Beweisthema herzustellen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter, bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bitte Sie auch, den Zusammenhang von Kontakten zur Frau Landeshauptfrau im Untersuchungszeitraum zum Untersuchungsgegenstand herzustellen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es geht erneut um Tätigkeiten, um sozusagen Personalentscheidungen vorzubereiten. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Ich darf – jetzt wieder in meiner Redezeit – den Chat ganz kurz noch einmal vorlesen:
„Liebe Hanni! Die von Herren BM“ – Bundesminister – „Dr. Brandstetter eingesetzte Personalkommission für den Generalprokurator hat heute wie folgt gereiht:
1. [...] Generalanwalt Dr. Plöchl
2. SC“ – Sektionschef – „Pilnacek
3. Marek
Bin von einer erfolgreichen Höchstrichterin in zwei Jahren zu einer weitaus schlechter verdienenden Lachnummer der Justiz avanciert. Fühle mich nicht gut. Vielleicht können wir einmal ein Gespräch ausmachen. GlG“ – ganz liebe Grüße – Eva“.
Mag. Eva Marek: Ich habe vorhin schon gesagt, dass das meiner Meinung nach eine emotionale persönliche Äußerung ist und dass es ansonsten, wie Sie selber sagen, um Postenbesetzungen an sich geht, das nicht mit dem Beweisthema 3 zu tun hat. Die Emotionen sind persönlich und privat, Postenbesetzungen ist Thema 4.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Marek, in welcher Verbindung stehen Sie denn zur ÖVP?
Mag. Eva Marek: Könnten Sie das konkretisieren?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sind Sie ÖVP-Mitglied?
Mag. Eva Marek: Nein. Ich bin auch nicht Mitglied einer anderen Partei.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sind Sie Mitglied einer Vorfeldorganisation der ÖVP oder einer befreundeten Organisation der ÖVP oder waren Sie jemals Mitglied einer befreundeten Organisation oder Vorfeldorganisation der ÖVP?
Mag. Eva Marek: Ich glaube, die Frage müssten Sie konkreter stellen, was mit einer befreundeten Organisation gemeint ist, ganz ehrlich gesagt, aber ich habe mich nie politisch betätigt, wenn Sie das meinen. Also mein Thema war immer die Strafjustiz, die Rechtspflege und die Objektivität in Strafverfahren und nicht irgendeine politische Aktivität. Aber wenn Sie mir konkret sagen, welche Vorfeldorganisation Sie damit meinen, dann - -, wobei ich ganz ehrlich gesagt auch diese Frage nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst sehe und schon gar nicht vom Beweisthema.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Deshalb ist es einfach sehr interessant, von Ihnen zu hören, woher Sie Johanna Mikl-Leitner, Michael Kloibmüller – ganz klare ‑ -, also: Johanna Mikl-Leitner, ÖVP-Landeshauptfrau – kennen. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Mag. Eva Marek: Woher ich sie kenne, kann ich Ihnen gerne beantworten; wobei: außerhalb vom Untersuchungsgegenstand und außerhalb vom Beweisthema. Aber um das abzukürzen, wenn Sie das so wahnsinnig interessiert: Es ist so, dass ich Mitautorin des Standardwerks von Korruption und Amtsmissbrauch bin, und Auftraggeber für dieses Standardwerk ist das Bundesministerium für Inneres, genauer gesagt das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention. Und da hatte es auch eine Buchpräsentation gegeben, zum Beispiel, aber ob das die erste Begegnung war oder nicht, das kann ich Ihnen nicht mehr sagen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, der Kontakt lässt auf die Zeit der Frau Landeshauptfrau als Innenministerin schließen? Einfach aus Ihrer Erinnerung: Das ist hier jetzt nicht festzumachen, aber das wäre jetzt die Ableitung.
Mag. Eva Marek: Entschuldigung, wenn ich das jetzt sagen darf: Ich habe hier als Auskunftsperson darüber zu reden: über meine sinnlichen Wahrnehmungen über Vorkommnisse, die in der Vergangenheit liegen. Und wenn Sie mich jetzt ständig an irgendwelche Erinnerungen - - Ich werde dazu sicher nicht irgendetwas sagen, wo ich selber das nicht mehr weiß.
Ich kenne sie, ja, und ich habe es Ihnen schon erklärt, dass es hier Berührungspunkte gegeben hat, und mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): So, vielen Dank, danke für die kurze Zeit. Kommen wir ins Jahr 2017: Es kam dann bei Ihnen wieder zu einem Wechsel, wieder zurück zum Obersten Gerichtshof. Was waren Ihre damaligen Beweggründe dazu?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Beweggründe, glaube ich, würde ich als sehr persönliche Überlegungen einschätzen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Dann: Wie wurden Sie auf diese Stelle aufmerksam? (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Darf ich - -? Nein! Darf ich - -?)
Mag. Eva Marek: Gerne, ja. Man wird auf jede Stellenausschreibung aufmerksam im Justizressort.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wie haben Sie konkret davon erfahren: Hat Sie jemand kontaktiert, hat Sie jemand darauf aufmerksam gemacht, wenn ja, wer?
Mag. Eva Marek: Also ich tu mir wirklich sehr, sehr schwer hier, ja, aber man wird - - Noch einmal: Es gibt eine Stellenausschreibung, die in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht wird, und dort kann das jeder nachlesen, also - -
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Also „Wiener Zeitung“, danke für die Antwort. (Ruf bei der ÖVP: Sensationelle ...!)
Ich darf Sie fragen, wie dann die Bewerbung erfolgt ist: Wie verlief sie? An wen haben Sie Ihre Bewerbung für diese Position und Funktion gerichtet?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich jetzt meine grundsätzliche Überlegung dazu sagen: Prinzipiell möchte ich schon – auch für die Auskunftsperson – sagen, dass der Aktenbestand natürlich ein bestimmtes Bild in der Öffentlichkeit bietet und dass es die Sache des Ausschusses ist, diesen zu reflektieren und der Auskunftsperson eine Möglichkeit zu geben, etwas dazu zu sagen. Die Personalbesetzung des Obersten Gerichtshofes kann ich jetzt aber tatsächlich wirklich nicht mehr mit dem Beweisthema 3 in Einklang bringen. Eine Einflussnahme als Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes auf Ermittlungstätigkeiten kann ich mir schwer vorstellen.
Mag. Eva Marek: Wenn ich dazu etwas sagen darf: Ganz normal, wie es sich gehört, richtet man so eine Bewerbung an das Bundesministerium für Justiz, in dem Fall an die Abteilung III 5.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Marek, fand dann nach dem Bewerbungsprozess ein Hearing dazu statt?
Mag. Eva Marek: Beweisthema und Untersuchungsgegenstand, Untersuchungszeitraum mehr als unklar, aber: Es fand kein Hearing statt. (Auskunftsperson, Vertrauensperson, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich komme wieder zu einer Person, zu der ich Sie gerne befragen würde: Wie gut kennen Sie Christian Pilnacek und wie würden Sie Ihre Beziehung beruflicher Natur zu ihm beschreiben?
Mag. Eva Marek: Ich kenne Christian Pilnacek schon, ich glaube, mehr als zwei Jahrzehnte. Begonnen hat unsere berufliche Beziehung damit, dass wir unter dem seinerzeitigen Leiter der Abteilung für Strafprozessrecht im Bundesministerium für Justiz den Ministerialentwurf zum Strafprozessreformgesetz ausgearbeitet haben und ich in weiterer Folge dann auch mit den beiden die Regierungsvorlage ausgearbeitet habe.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wie oft haben Sie im Untersuchungszeitraum ungefähr Kontakt mit Christian Pilnacek gehabt? Wie hatten Sie Kontakt: mittels Nachrichten, über diverse Kanäle oder persönlich oder auch telefonisch? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: „Wie oft“ war die Frage?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ja, bitte.
Mag. Eva Marek: Das kann ich Ihnen wirklich nicht beantworten.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage muss bestimmt sein. Ich bitte Sie, den § 41 Abs. 2 irgendwann einmal zu respektieren, sonst ist die monierte Problematik immer wieder gegeben.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gut, konkreter: Hatten Sie jedes Monat mit Christian Pilnacek Kontakt, jede Woche?
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Für welchen bestimmten Aspekt des Beweisthemas ist das von Relevanz, in welcher Häufigkeit das passiert ist?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Verfahrensrichterin, gerne gehe ich auf Ihre Anmerkungen ein und darf ein Dokument vorlegen: Nummer - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke für die Dokumentenvorlage.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Also ich darf das Dokument mit der Nummer 497582 vorlegen, mit der Bitte, auf die Seite 2 zu schauen. Hier handelt es sich um ein Mail von Ihnen an Christian Pilnacek aus dem Februar 2018. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vielleicht darf ich kurz erläutern: Sie leiten ein Mail von Gabriele Bajons weiter an Christian Pilnacek und erläutern ganz kurz: „sie wollte von mir Infos zur Innenrevision der WKStA. Denke, sie wurde“ – das ist sehr schwer zu lesen – „ausgeschickt, um Infos zu bekommen und notwendige Änderungen zu [...]. Ist denke ich für Dich dennoch wichtig, zu wissen.“ Und darauf kommt es jetzt an: „die Luft ist dünn, ich vertraue Dir voll. LG Eva.“
Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem E-Mail an Christian Pilnacek, bitte?
Mag. Eva Marek: Ich kann mich definitiv nicht daran erinnern. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Könnten Sie jetzt nach Vorlage dieser Mail vielleicht mehr zu Ihrer beruflichen Beziehung zu Christian Pilnacek sagen? (Die Verfahrensanwältin spricht mit Auskunftsperson und Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Könnten Sie jetzt bitte die Frage noch einmal wiederholen?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Können Sie nach Vorlage dieser Mail Ihre berufliche Beziehung zu Christian Pilnacek nochmals erläutern? Wie oft hatten Sie Kontakt? Haben Sie sich regelmäßig darüber ausgetauscht? Ging es bei diesem „die Luft ist dünn“ etwa um eine Stimmung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Verfahrensanwältin spricht mit der Vertrauensperson.) Was ist Ihre Wahrnehmung dazu? Zu Frage eins: Kontakt Pilnacek, und vielleicht zu Frage zwei: Ging es hier um die Stimmung innerhalb der Justiz im Jahr 2018?
Mag. Eva Marek: Also um es abzukürzen: Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Beweisthema, aber ich kann Ihnen gerne sagen: Ja, natürlich hatte ich Kontakt mit Herrn Sektionschef Christian Pilnacek. Er war Sektionschef, unter anderem für Einzelstrafsachen, und natürlich gab es dazu regelmäßigen Kontakt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich nur bitte klären: Also das ist unserer Meinung nach schon direkt vom Untersuchungsgegenstand gedeckt.
Mag. Eva Marek: Ich kann nicht mehr dazu sagen. Es gab regelmäßigen Kontakt.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf ein weiteres Dokument vorlegen: Nummer 305423, Seite 1.
Hier geht es erneut um eine Whatsapp-Kommunikation zwischen Ihnen und Herrn Pilnacek, der dann darauf aufmerksam macht, dass die Kommunikation bitte wieder auf Signal zu verlegen sei.
Da wäre meine Frage: Wie ist Ihre Wahrnehmung zu diesem Chatverlauf, Whatsapp-Verlauf? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich die Technik bitten, das Dokument so einzuspielen, dass wir den Kopf nicht um 90 Grad neigen müssen, um die Lesefähigkeit herzustellen?
Das geht technisch leider nicht, weil es so eingespielt wurde.
Frau Abgeordnete, vielleicht können Sie uns die Zeile sagen, damit wir nicht das Ganze so durchsuchen müssen?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich glaube, ich kann die Messages nennen, die für uns relevant wären: 10, 11, 12.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 10, 11, 12: „Geht es einigermaßen? Jetzt haben sie es sogar in die Frankfurter Allgemeine gebracht.“ – Das meinen Sie?
Mag. Eva Marek: Es tut mir leid, ich kann dazu definitiv nichts sagen, weil ich das so nicht lesen kann. Also - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen die Nachrichten vorlesen, ich weiß, dass das jetzt schwierig ist, um die Ecke zu schauen: „Geht es einigermaßen? Jetzt haben sie es sogar in die Frankfurter Allgemeine gebracht. [...]“„Ja, ich weiß, aber Hans macht dennoch was mit ...“ Das ist noch einmal eine Korrespondenz zwischen Ihnen und „Chris“, so wird er hier auch genannt. „Hmmm könnte es auch nicht aushalten gibt es von heute wieder was neues?“ Und dann kommt noch einmal: „Siehe auch mein Mail, sie wollen wissen, warum Hans Berichtsauftrag wegen Anzeige gegen Thalhammer erteilt hat; [...] Gute Nacht und künftig wieder auf Signal ... Chris.“
Mag. Eva Marek: Könnten Sie so nett sein, mir das Dokument zu geben, weil ich das ganz gern lesen würde.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Marek, selbstverständlich, wir geben Ihnen das Dokument, das mir vorliegt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Also ich kann anhand dieses Dokuments relativ schwer nachvollziehen, um was es dabei überhaupt geht. Ich kann aber sagen, dass nach meiner Erinnerung Sektionschef Mag. Pilnacek mir nie mit „Chris“ unterschrieben hat. Also da tue ich mir schwer, das zuzuordnen.
Abgesehen davon weiß ich nicht, was da jetzt die Frage sein soll.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wer ist denn – aus Ihrer Wahrnehmung – Hans? (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Es ist ja eine Chatnachricht, wo Sie beteiligt sind. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Verfahrensanwältin spricht mit der Auskunftsperson und der Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Ja, da steht: „Hans macht dennoch was mit ...“ – Keine Ahnung, wer damit gemeint war, kann natürlich sein, dass ich den Leitenden Oberstaatsanwalt damit gemeint habe, aber ob das so ist oder nicht, dazu habe ich keine Wahrnehmung, keine Erinnerung.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Passt, danke schön.
Ich lege noch ein letztes Dokument vor: 26302, Seite 14, Chats zwischen Pilnacek und Fuchs, bitte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 6 Sekunden, 5.
Welche Seite bitte? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Seite 14, bitte, und es ist die vorletzte Zeile. Nein, ich gebe die Uhrzeit bekannt: 4.7.2019, 13.28 Uhr; auf diese Nachricht beziehe ich mich.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: „4.7.19, 13:28 - Hans Fuchs: Eva Marek wird das Thema noch heute per Mail an die FBK“ – Frau Bundeskanzlerin offenbar – „herantragen“. – Das ist das. Es ist gelb markiert. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Marek, darf ich Ihnen die Frage stellen, sind Sie so weit?
Mag. Eva Marek: Ich sehe, dass da gelb markiert ist, dass offenbar der Leitende Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien schreibt, dass ich ein Thema an die Frau Bundeskanzlerin herantragen werde. Um was für ein Thema es da geht, kann ich jetzt in der Geschwindigkeit nicht, kann ich nicht - - Erstens weiß ich nicht, was er schreibt, zweitens kann ich das jetzt nicht beurteilen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Aber die Frage ist noch nicht da. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wieso haben Sie als Vizepräsidentin ein Thema an die Frau Bundeskanzlerin herangetragen, und das über die Schiene Fuchs und Pilnacek?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zeit.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kam das öfter vor? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Mag. Eva Marek: Könnten Sie mir nur kurz noch erläutern, was das mit dem Untersuchungsgegenstand und mit dem Beweisthema zu tun hat.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sehen, die Zeit ist verrannt. Wir machen mit Abgeordnetem Ries weiter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Guten Tag, Frau Magister! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit noch einmal auf das Dokument Nummer 158307, Seite 35 lenken. Es geht um die Nachricht, die Chatnachricht von Ihnen an Herrn Wolfgang Brandstetter.
Wie gesagt, Sie schreiben da: „Lieber Wolfgang! Danke Dir für die peinliche Vorführung in der Perskomm.“ – Personalkommission – „DANKE für das Einhalten unserer Gespräche und dass ich Dir aus einer ausweglosen Situation helfen dürfte. SPRICH Nittel und Vrabl“ – Vrabl-Sanda – „verhindert werden mussten.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Daran knüpft meine Frage an: Diese Nachricht deutet an, dass es Herrn Brandstetter offensichtlich ein großes Anliegen war, dass Sie sich für diese Stelle bewerben und dass nicht die Mitkonkurrentinnen Frau Vrabl-Sanda oder Frau Nittel die Funktion der Leitenden Oberstaatsanwältin bekommen.
Da würde mich interessieren: Worin wäre diese Auswegslosigkeit gelegen, wenn eine dieser beiden Damen die Leitung der OStA übernimmt? Das Wort auswegslos haben ja Sie gebraucht, also sollten Sie es erklären können.
Mag. Eva Marek: Ich glaube, ich habe die Frage schon beantwortet, aber gut, wenn Sie die gleiche Antwort wieder haben wollen – dann müsste ich nur irgendwie in das Protokoll schauen dürfen, weil ich sage da jetzt sicher nicht auch nur annähernd in einem Wortlaut irgendwas anderes, damit man mir das dann nachher vorhalten kann.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, sind Sie zufrieden, wenn die Auskunftsperson auf ihre Antwort verweist, die sie tatsächlich schon gegeben hat?
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Es ist nicht so, dass ich mir alles, was als Antwort gegeben wurde, zu 100 Prozent merke. Ich weiß nicht, ob das schon so gefragt wurde. (Auskunftsperson Marek: Sicher!) – Nein.
Worin haben Sie persönlich die Ausweglosigkeit gesehen? (Zweite Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Mag. Eva Marek: Also die Antwort war schon gegeben, aber ich kann es noch einmal sagen: Da ging es offenbar um Emotionen, und mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): In weiterer Folge sind Sie ja dann Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft geworden. Diesbezüglich würde ich Ihnen gerne das Dokument Nummer 1461 vorlegen, und zwar Seite 5 von 10. Wenn Sie wollen, lesen Sie es kurz, es genügt aber in Wahrheit das erste Drittel dieser Seite. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Das ist eine anonyme Anzeige, die im April 2020 aus Justizkreisen, ich glaube, an Frau Mag. Vrabl-Sanda von der WKStA ging und die Sektionschef Pilnacek vorwarf, justizinterne Ermittlungen zu dieser Causa, es war der Stadterweiterungsfonds, verzögert zu haben. Darin kommen Sie auch vor, und zwar steht hier, dass Sie deutlich gemacht hätten, obwohl Sie sich offiziell für befangen erklärt haben, Sie würden keine Anklageerhebung wünschen. – Was ist Ihre Wahrnehmung dazu? Trifft das zu, was hier steht?
Mag. Eva Marek: Ja, das ist offenbar aus der Anfrage der NEOS zur Causa Stadterweiterungsfonds, so wie ich das da hier jetzt sehen kann. Ich darf darauf hinweisen, dass diese anonyme Anzeige – wohlgemerkt – mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck; mit Genehmigung der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, zurückgelegt wurde, genau damit, dass es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, dass ich dort überhaupt in irgendeiner Art und Weise Einfluss genommen habe. Und ich möchte dazu auch gleich betonen, dass ich mich bei sämtlichen Verfahren, die das Innenministerium betroffen haben, immer meines Amtes enthalten habe. – Aber ich darf das vielleicht vorlegen. (Die Auskunftsperson überreicht der Verfahrensrichter-Stellvertreterin ein Schriftstück.)
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann trifft das also nicht zu.
Haben Sie Ihrem Stellvertreter – Mag. Klackl, meine ich gelesen zu haben – irgendwelche Anweisungen zukommen lassen, ob das Verfahren aus Ihrer Sicht einzustellen wäre? – Nein.
Mag. Eva Marek: Sie meinen meinen damaligen Stellvertreter Dr. Klackl? (Abg. Ries: Okay, ...!) – Nein, und noch einmal: Es ist aus der Einstellungsbegründung ganz klar ersichtlich.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Mag. Marek, am 28.2.2018 kam es ja zu einer Hausdurchsuchung im BVT. Dem vorgelagert gab es ja ein anonymes Anzeigenkonvolut, das an mehrere Stellen versendet wurde. Meine Frage: Haben Sie das auch bekommen beziehungsweise haben Sie es im Weg der WKStA irgendwann bekommen?
Mag. Eva Marek: Können Sie mir sagen, welches anonyme Anzeigenkonvolut Sie meinen?
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Da ging es um zahlreiche Verfehlungen im BVT. Darauf fußte dann die Hausdurchsuchung.
Mag. Eva Marek: Ich kann noch immer schwer nachvollziehen, welches Urkundenkonvolut Sie meinen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na gut, das ist an sich allgemein bekannt (Heiterkeit des Fragestellers), war in vielen Gazetten. Das ist monatelang durch die Zeitungen gegangen. Das sagt Ihnen nichts? Ich beziehe mich jetzt in weiterer Folge nicht auf ein Detail dieser anonymen Anzeige. Ich habe gefragt, ob es Ihnen als Leiterin der OStA Wien zugegangen ist.
Mag. Eva Marek: Noch einmal, ich tu mir so schwer, darauf zu antworten, weil es oft so ist, dass die Aktenlage sich nicht mit dem deckt, was in sämtlichen Gazetten ist. Aber wenn Sie mir sagen, welches Konvolut Sie meinen, dann kann ich Ihnen gerne darauf antworten. Natürlich! Wenn das für die Aufklärung hier im Untersuchungsausschuss dienlich ist, gerne.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na ich kann es nicht näher beschreiben. Es gab ein anonymes Anzeigenkonvolut, das der WKStA zugegangen ist – von dort wissen wir es sicher, weil in weiterer Folge die Ermittlungen von dort aus geleitet wurden.
Wurden Ihnen in Ihrer Zeit als leitende Oberstaatsanwältin in Wien Berichte zum BVT gegeben? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Mag. Eva Marek: Es tut mir wirklich wahnsinnig leid. Also ich in meiner Position bin es einfach gewohnt, dass ich nur anhand der Aktenlage irgendwelche Aussagen mache, und ich kann jetzt nicht darauf antworten, wenn Sie mir sagen: Es hat irgendwelche anonymen Konvolute gegeben. Wenn Sie mir sagen, was Sie damit meinen, dann kann ich es Ihnen gerne beantworten; aber so, ich kann ja nicht - - Sie behaupten da jetzt irgendwas von einem anonymen Konvolut. Wie gesagt, ich antworte gerne drauf, aber ich tu mir schwer, wenn ich es nicht vor mir habe.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Die Verfahrensrichterin, Frau Mag.a Edwards, würde dazu auch kurz etwas sagen. Die Auskunftsperson hat allerdings ohnedies darauf geantwortet, ich glaube, so wie Sie das jetzt rechtlich eingeschätzt haben.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Tatsache ist: Die Beantwortung dieses Themas wäre für den Untersuchungsausschuss wirklich hilfreich, wäre wirklich interessant. Ich sehe jetzt aber ein: Wir haben in der Verfahrensordnung die Vorschrift, dass, wenn Unterlagen vorhanden sind, diese vorzulegen sind – das kann der Herr Abgeordnete jetzt nicht.
Wenn Sie aber aus Ihrer Wahrnehmung zu den Abläufen des BVT-Verfahrens – die tatsächlich meiner Meinung nach zum Untersuchungsgegenstand gehören, weil wir gestern schon von Sektionschef Pilnacek und letztendlich auch von Ihnen gehört haben, das hänge alles mit dem Konflikt WKStA/OStA, mit dem Vorwurf politischer Beeinflussung zusammen, das ist so ein Zusammenhängen – auch ohne Vorlage von Dokumenten etwas sagen könnten, dann wäre es hilfreich.
Mag. Eva Marek: Noch einmal, ich kann zu einem mir nicht vorliegenden Dokument nichts sagen, aber ich habe eh vorhin schon gesagt: Nach § 8 des Staatsanwaltschaftsgesetzes war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht verpflichtet, hier einen Vorhabensbericht zu machen.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gab es in Ihrer Zeit als Leitende Oberstaatsanwältin Berichte von der WKStA an Sie?
Mag. Eva Marek: Ja natürlich, laufend.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Auch zum Fortgang der Ermittlungen im BVT?
Mag. Eva Marek: Ich habe es schon beantwortet. Mir wurde damals die Hausdurchsuchung nicht berichtet – das war gesetzeskonform, weil das nach § 8 des Staatsanwaltschaftsgesetzes nicht erforderlich war –, und mit 1. Februar bin ich zur Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes ernannt worden.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Einen Bericht zu den Vorfällen im BVT beziehungsweise zum Ermittlungsstand der WKStA haben Sie nicht eingefordert?
Mag. Eva Marek: Nein. (Abg. Ries: Eine Frage - -!) Also zumindest kann ich mich daran nicht erinnern, das wäre höchst ungewöhnlich, wenn das so gewesen wäre, weil ich ja von der Hausdurchsuchung keine Kenntnis gehabt habe, und wie gesagt, das war gesetzeskonform.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): In weiterer Folge werden Sie davon erfahren haben, wie ganz Österreich davon erfahren hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na ja, es hat wirklich ganz Österreich davon erfahren, dass es am 28.2. eine Hausdurchsuchung im BVT gegeben hat, und Sie waren ja dann noch einige Zeit Leitende Oberstaatsanwältin der OStA Wien. Daher hätten Sie einen Bericht anfordern können, sage ich jetzt einmal, das ist ja nicht außerhalb jeder Erfahrung, und das wäre Ihnen ja auch zugestanden, oder?
Mag. Eva Marek: Wie ich schon gesagt habe: Ich bin mit 1. Februar 2018 zur Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes ernannt worden, und damals habe ich –oder hätte ich – überhaupt keine Möglichkeit gehabt, irgendetwas anzufordern.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Den 1.2. habe ich überhört.
Eine Frage zum Abschluss dieser Runde: Waren Sie in Ihrer Zeit als Studentin Mitglied der Aktionsgemeinschaft?
Mag. Eva Marek (erheitert): Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich schließe es nicht aus, aber ich habe eh schon gesagt, dass ich mich noch nie politisch engagiert habe.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie können es sich nicht vorstellen? (Ruf: Sie schließt es nicht aus!)
Mag. Eva Marek: Außerdem ist die Frage, glaube ich, mit dem Untersuchungsgegenstand, Beweisthema gar nicht mehr vereinbar.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich meine schon, aber ich bin für diese Runde schon fertig, danke.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ries.
Auch meinerseits einmal einen schönen guten Tag!
Habe ich gerade das Ersuchen auf eine kurze Pause wahrgenommen? (Ruf: Ja!) – Gut, dann habe ich das richtig verstanden und beginne meine Vorsitzführung mit einer kurzen, 5-minütigen Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 11.12 Uhr bis 11.18 Uhr.)
*****
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Frau Verfahrensrichterin, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir setzen in der Redereihenfolge fort. Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Morgen, Frau Marek! Wie lange und wie gut kennen Sie Wolfgang Brandstetter? (Die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensanwältin.)
Mag. Eva Marek: Ich kann ehrlich gesagt nicht wirklich sagen, seit wann ich ihn kenne. Mir war Dr. Brandstetter als Professor der Wirtschaftsuniversität klarerweise ein Begriff, weil es im Strafrecht gewisse Experten gibt, die sich auf Wirtschaftsstrafrecht oder Korruptionsstrafrecht konzentrieren, und von daher war er mir ein Begriff. Aber seit wann ich ihn genau kenne oder bei welchem Seminar oder bei welcher Veranstaltung ich ihn kennengelernt habe, kann ich Ihnen nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kennen Sie ihn so gut, dass es auch private Treffen gegeben hat?
Mag. Eva Marek: Privat ist privat, oder?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hier nicht, nein. Kennen Sie ihn so gut, dass Sie ihn auch privat getroffen haben? (Auskunftsperson, Verfahrensanwältin und Vertrauensperson beraten sich. – Vorsitzender-Vertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank für die Beratung mit Frau Mag.a Edwards. Ich würde sie ersuchen, jetzt kurz diese Frage, die da im Raum ist, nämlich ob Kontakte, die unter privat einzureihen wären, zu beantworten sind. – Bitte, Frau Mag.a Edwards.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung, dass hier, wenn es nicht um den Inhalt eines privaten Treffens geht, schon im Untersuchungsgegenstand das öffentliche Interesse überwiegt, ob durch eine Bekanntschaft, die auch ins Private geht, diese hier bekannten und untersuchungsgegenständlichen Chats relevant sind.
Mag. Eva Marek: Es ist halt auch die Frage, was man unter privat versteht. Es ist jetzt nicht so, dass Herr Bundesminister Brandstetter und ich privaten Kontakt und einen privaten Austausch wie auf private Themen hatten, sondern, ja, Sie werden wahrscheinlich ansprechen, was mich eh einigermaßen überrascht hat, dass er hier ein Abendessen thematisiert hat und dabei auch bekannt gegeben hat, dass mein Ehemann dabei war. Aber: Ja, das wird es gegeben haben. In Erinnerung ist mir aber auch nicht, wer da sonst noch dabei war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich frage nur wegen der Einordnung des SMS. Sie kennen es eh, es ist jetzt mehrmals vorgelegt worden: „Du hast mich am Tulbingerkogel noch zur Bewerbung aufgefordert.“ – Was ist denn am Tulbingerkogel? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Die Frage habe ich schon beantwortet, aber ich meine, wenn das von so großem Interesse ist – insbesondere von so großem Interesse für die Aufklärung, um die es hier geht –: […][1].
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Im gleichen SMS schreiben Sie noch: „Deine Leute sind alle versorgt.“ – Welche Leute sind das? Welche haben Sie gemeint und wie sind die versorgt?
Mag. Eva Marek: Die Frage habe ich auch schon beantwortet. Ich kann mich an diesen Text nicht erinnern und ich weiß nicht, was ich damit gemeint habe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie gut und wie lange kennen Sie Herrn Böhmdorfer?
Mag. Eva Marek: Herrn Böhmdorfer kenne ich aus der Zeit, als er Bundesminister für Justiz war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist schon lange her. Und darüber hinaus, hatten Sie dann auch regelmäßig Kontakt, auch als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Was meinen Sie mit „regelmäßig“?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mehr als einmal im Jahr. (Die Vertrauensperson schüttelt lachend den Kopf.)
Mag. Eva Marek: Ist denkbar, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft auch in Verfahrensangelegenheiten?
Mag. Eva Marek: Das kann gut sein. Als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft hat man mit mehreren Anwälten Kontakt, das liegt schon an der Fachaufsicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie mit Herrn Böhmdorfer auch darüber hinaus Kontakt, neben Ihrer Funktion – also die nicht mit den Verfahren, die bei der OStA lagen, im Zusammenhang standen?
Mag. Eva Marek: Die Frage ist jetzt, ob ich mit Bundesminister Böhmdorfer im Untersuchungszeitraum Kontakt gehabt habe, oder wie?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bundesminister a. D. – Ja, privat, haben Sie ihn auch getroffen oder dergleichen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Gut, ich versuche es noch einmal: Ich würde wirklich gerne hier etwas beitragen, um Sie zu unterstützen bei Ihrer Tätigkeit, hier aufzuklären, was den Untersuchungsgegenstand betrifft und was mein Beweisthema betrifft. Da würde ich Sie gerne dabei unterstützen, aber ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, auf was die Frage rausläuft.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das entscheide ich, worauf die Frage hinausläuft, bitte beantworten Sie sie einfach. – Haben Sie auch privaten Kontakt in dieser Zeit mit Herrn Böhmdorfer gehabt?
Mag. Eva Marek: Wenn Sie entscheiden, worauf die Frage hinausläuft, dann wäre es für mich gut, wenn Sie es mir erläutern würden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Vorsitzende, könnten Sie bitte über die Zulässigkeit meiner Frage entscheiden?
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Das Erste, worum ich vor allem bitten möchte, weil mir das jetzt ein paar Mal aufgefallen ist: Herr Rechtsanwalt Dr. Riedl, Sie haben natürlich die Funktion, die Auskunftsperson zu beraten, und Sie wissen das, weil das ja nicht das erste Mal ist, dass Sie in der Funktion als Vertrauensperson im Ausschuss sind. Herabwürdigende Mimik und Gestik gegenüber fragestellenden Abgeordneten sind aber hintanzuhalten, das verletzt ebenso die Würde des Hauses, wie wenn man Dinge ausspricht; das gilt eben auch für herabwürdigende Mimik und Gestik.
Das wollte ich ohnedies tun, und ansonsten würde ich Frau Mag.a Edwards um Ihre Einschätzung ersuchen, was die Zulässigkeit der Fragen betrifft, weil das natürlich nicht so ist, dass Fragen nur dann beantwortet werden, wenn man möchte, sondern es eine klare, wie Sie natürlich auch wissen, Verfahrensordnung gibt, gemäß derer es Aussageverweigerungsgründe gibt, gemäß derer es einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss geben muss. Zu dieser Bewertung steht mir ja zur Unterstützung die Verfahrensrichterin bei, daher werde ich jetzt gerne auf sie zurückgreifen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde daher bitten, dass wir ebenso wie vorhin die ganz generelle Frage, ob es private Kontakte zu Herrn Bundesminister Brandstetter gegeben hat, auch diese jetzt beantworten, weil es im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand von Interesse sein kann, unabhängig vom Inhalt privater Treffen, was natürlich privat bleibt – dass für die Beurteilung dessen, wie der Kontakt war, schon ein öffentliches Interesse an der Aufklärung besteht.
Mag. Eva Marek: Wenn Sie mir das jetzt so erläutern, dann kann ich damit besser umgehen. Es ist ein bisschen schwierig, das abzugrenzen, weil es im Justizsystem, und das brauche ich nicht weiter zu erklären, so ist, dass da nicht privat ist privat und dienstlich ist dienstlich - -, sondern eigentlich steht alles im Dienst der Sache und nicht irgendwelche privaten Gespräche über irgendwas.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vielleicht erörtern wir die Kontakte zu Herrn Brandstetter und Herrn Böhmdorfer an einem konkreten Fall. Ich komme zur Causa Schlössle, wo es eben kurz gesagt darum geht, dass Benko 2011 eine Liegenschaft in der Gemeinde Lech erworben hat. Auf dieser Liegenschaft lag ein Vorkaufsrecht der Gemeinde Lech. Im Zuge dessen kam es zu Verhandlungen mit René Benko. 250 000 Euro hat er angeboten für den Verzicht aufs Vorkaufsrecht und 250 000 Euro, laut Gemeinderatsprotokoll, für eine zeitlich vernünftige Abwicklung des Genehmigungsverfahrens. Beim Genehmigungsverfahren, damit es nicht so technisch klingt, geht es darum, dass die Nutzungsfläche von 900 Quadratmetern auf 1 600 Quadratmeter vergrößert worden ist. In einer Gemeinde, wo man jenseits von 10 000 pro Quadratmeter Nutzungsfläche redet, kann sich jeder ausrechnen, um wie viel Geld es gegangen ist.
Seit wann hatten Sie denn damals, 2015, Kenntnis, dass die WKStA ermittelt?
Mag. Eva Marek: Seit wann ich genau Kenntnis gehabt habe, das weiß ich nicht, aber bestimmt wird Ihnen der erste Vorhabensbericht vorliegen, nehme ich an. Das kann ich aus meiner Erinnerung jetzt nicht sagen, wann da der erste Vorhabensbericht erstattet worden ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie mit dem Vorhabensbericht davon erfahren?
Mag. Eva Marek: Ja, natürlich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Davor – gab es informellen oder formellen Kontakt in irgendeiner Art und Weise?
Mag. Eva Marek: Möglich, keine Ahnung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Frau Richterin hat Sie eingangs schon gefragt: Der Vorhabensbericht kam im November 2015 zur Oberstaatsanwaltschaft. Die Anwälte von Benko haben sich dann direkt bei Ihnen gemeldet. Die Frau Richterin hat auch die Frage gestellt, ob das ungewöhnlich ist oder gewöhnlich. Sie haben gesagt, das ist unerheblich. Ich finde, es ist nicht unerheblich. Ist es gewöhnlich oder ungewöhnlich für eine Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft, direkt Beweise von verfahrensführenden Anwälten entgegenzunehmen?
Mag. Eva Marek: Es ist nicht ungewöhnlich für eine Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Unterlagen entgegenzunehmen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie gewöhnlich oder ungewöhnlich ist es, dass die neuen Beweise dann nicht an die fallführenden Staatsanwälte weitergegeben werden?
Mag. Eva Marek: Ganz ehrlich, ich kann mich nicht erinnern, um welche Beweise es dabei gegangen ist. Aber es ist einmal so, dass - - Wie gesagt, das kann ich ja nur hier nachvollziehen, und ich habe es schon vorgelegt: die Einstellungsbegründung. Das ist genau so, wie ich es gesagt habe. Es ging damals - -, und es ging ja nicht nur um das Vorkaufsrecht der Gemeinde, sondern es ging um einen Gesellschafterwechsel. Die strittige Rechtsfrage war ja: Was hat das für Auswirkungen aufs Vorkaufsrecht? Da ging es darum, ob man das ausjudiziert oder nicht ausjudiziert. Das kann man ja hier nachvollziehen in der veröffentlichten Einstellungsbegründung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist genau so, wie ich eingangs gesagt habe: Es waren zwei Sachen, das Vorkaufsrecht und es ging um den neuen Bebauungsplan, damit man die Nutzungsfläche von 900 Quadratmeter auf 1 600 Quadratmeter erhöht.
Die neuen Beweise im Übrigen waren, dass man vonseiten der Anwälte von Benko gesagt hat, dass es nur darum ging, das Zahlungsziel von den zweiten 250 000 Euro hinauszuschieben. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Mag. Eva Marek: Aus der Erinnerung habe ich dazu keine Wahrnehmung. Aber es ist nicht ungewöhnlich, wenn man als Unternehmer ein Zahlungsziel hinausschieben will.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): René Benko ist ein mehrfacher Milliardär. Finden Sie das glaubhaft, dass er ein Zahlungsziel für 250 000 Euro hinausschieben möchte? (Die Vertrauensperson wendet sich an Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin.)
Mag. Eva Marek: Ich kann Ihnen wirklich keine Antwort zur Unternehmenspolitik des Herrn Benko geben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie haben es als Beweis gewürdigt. Das können Sie auch in der Unterlage nachlesen, die Sie uns übergeben haben.
Mag. Eva Marek: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also finden Sie es glaubhaft?
Mag. Eva Marek: Wenn es hier so steht, dann ist es gewürdigt worden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist ja, dass am 10. September Benkos Anwälte eine Eingabe gemacht haben, die neuen Beweise dann aber erst am 18. und am 23. Feber vorgebracht haben. Also dieses Argument mit dem Zahlungsziel kam erst ein gutes halbes Jahr später. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Mag. Eva Marek: Ich kann mich nicht erinnern, wann das Argument mit dem Zahlungsziel gekommen ist. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir legen das Dokument 3272 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das sind die erwähnten Eingaben, und beide Eingaben haben ein gelbes Post-it, wo Sie selber handschriftlich notiert haben, dass Dr. Böhmdorfer sie jeweils „persönlich übergeben“ hat. Bei der Übergabe dieser Schriftstücke, gab es da Gespräche zum Verfahren?
Mag. Eva Marek: Das gab es schon deswegen nicht, weil ich - -, und die Anwälte wussten das auch, mir haben Anwälte öfter Unterlagen überreicht. Und wenn ich das da jetzt anschaue, dann wird es so gewesen sein, weil das alles bei mir aktenkundig dokumentiert gewesen ist, wenn mir jemand etwas übergeben hat. Ich habe keine Gespräche daneben geführt, weil alles, was nicht Aktenbestandteil ist, kann für die Beurteilung einer Strafsache nicht von Relevanz sein. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante an dem Fall ist, dass im Feber 2016 von Böhmdorfer die „neuen Beweise“ – unter Anführungszeichen – vorgelegt worden sind, nachdem die WKStA bereits die Anklageschrift fertig hatte und die an Sie ergangen ist. Haben Sie Wahrnehmung dazu, wieso denn Benkos Anwälte überhaupt wussten, dass die Anklageschrift fertig ist?
Mag. Eva Marek: Keine Ahnung. Aber ich darf Ihnen das vielleicht kurz erläutern, wie da so der Gang ist, in einer hierarchischen Struktur: Es ist nicht jetzt so, sondern es ist ein Anklageentwurf offenkundig vorgelegt worden, und ich habe dazu auch nicht von mir aus die Weisung erteilt, dass das Verfahren einzustellen ist, sondern ich habe an die übergeordnete Hierarchiestelle berichtet, und dann ging es weiter an den Weisungsrat. Ich darf auch hier in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Weisungsrat extra noch einen Zusatz gemacht hat zu dieser Erledigung und eben gemeint hat, dass die Anwälte noch Verträge aushandeln müssen, dass er auch darin die Bestätigung dessen gesehen hat, dass mein Vorhaben oder meine Sicht der Dinge hier plausibler war.
Ich möchte aber trotzdem ganz gern in dem Zusammenhang auch auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Vizekanzler Dr. Clemens Jabloner seinerzeit hinweisen, wo er nämlich gesagt hat, dass das „Handeln der Oberstaatsanwaltschaften als Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Art. 90a B-VG) [...] dem parlamentarischen Interpellationsrecht entzogen“ ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmung dazu, dass Benkos Anwälte über den Entwurf dieser Anklageschrift Bescheid wussten, Kenntnis hatten?
Mag. Eva Marek: Natürlich weiß ich das nicht. Es kann sich jeder an die Fachaufsicht wenden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber der Anklageentwurf ist vertraulich eigentlich, oder?
Mag. Eva Marek: Ja, natürlich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Warum haben Sie eigentlich die neuen Beweise nicht mit dem Vorhabensbericht an die WKStA zurückgeschickt?
Mag. Eva Marek: Das hätten wir innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft genauso gut tun können, nur, eines der Hauptthemen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft war ja ständig, dass sie zu viel berichten muss. Und bei mir in der Behörde hat das eine Sachbearbeiterin bearbeitet und ich habe da keine Notwendigkeit gesehen.
Abgesehen davon darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass es im Staatsanwaltschaftsgesetz § 2 Abs. 2 eine Bestimmung gibt, wonach die Oberstaatsanwaltschaft grundsätzlich selber beurteilen kann, und darf darauf hinweisen, dass das Berichtswesen zwar 2015 geändert worden ist und im Bereich des Bundesministeriums für Justiz die Fachaufsicht auf die Nichtigkeitsgründe, angepasst an die Nichtigkeitsgründe der Z 5 und 9a des § 281 Abs. 1 der Strafprozessordnung, beschränkt wurde, was im Unterschied zur Oberstaatsanwaltschaft nicht der Fall ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das in Ihrer Amtszeit noch ein weiteres Mal vorgekommen?
Mag. Eva Marek: Was?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass Beweise nur bei Ihnen vorgelegt worden sind und Sie diese nachher nicht an die fallführenden Staatsanwälte zurückgeschickt haben?
Mag. Eva Marek: Das kann durchaus sein, das weiß ich aber nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In Ihrer Einstellungsbegründung schreiben Sie ja, dass die Formulierung im Aktenvermerk vom 6. September 2011 – „im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung“ – einen „weiten Interpretationsspielraum“ eröffnet. Welchen?
Mag. Eva Marek: Ich schreibe das da jetzt nicht in der Einstellungsbegründung, weil die Begründung ja erst dann veröffentlicht wurde, als bereits der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs im Amt war. Da steht:
„Der mit“ der „Sache befasste Weisungsrat äußerte keine Bedenken gegen die von der [...]staatsanwaltschaft Wien beabsichtigte Verfahrenseinstellung. Neben dem von der Oberstaatsanwaltschaft Wien hervorgehobenen weiten Interpretationsspiel[...] der Formulierung ‚im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren‘ sah der Weisungsrat auch in dem Satz ‚Dazu müssten von den Anwälten entsprechende Vereinbarungen ausgearbeitet werden‘ einen Hinweis darauf, dass pflichtwidriges Verhalten von Gemeindeorganen nicht vereinbart werden sollte.“
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): „Weiten Interpretationsspiel[...]“ und „Interpretationsspielraum“ – ich nehme an, das ist ein Synonym –: Welchen Interpretationsspielraum?
Mag. Eva Marek: Interpretationsspielraum ist kein Synonym.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Interpretation haben Sie denn bei „im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung“?
Mag. Eva Marek: Ich darf Sie noch einmal auf die Einstellungsbegründung verweisen und auch noch einmal auf die Antwort von Vizekanzler Dr. Jabloner, wonach das „Handeln der Oberstaatsanwaltschaften als Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit“ nach § 90a B-VG „dem parlamentarischen Interpellationsrecht entzogen“ ist. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Tomaselli.
*****
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Die Auskunftsperson sagt jetzt, dass in einer Anfragebeantwortung steht – also indirekt –, dass die Beantwortung meiner Frage nicht innerhalb des Interpellationsrechts der Abgeordneten des Parlaments ist. Könnte man das irgendwie rechtlich klären?
Soweit ich weiß, geht das Fragerecht der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss weiter als das Interpellationsrecht grundsätzlich im Parlament.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.
Ich würde – vielleicht (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreterin) Sie in Ergänzung – gleich vorweg festhalten, dass das Interpellationsrecht auch bei parlamentarischen Anfragen an die Bundesregierung zur Anwendung kommt und auch mit der Zuständigkeit der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang steht, jedoch besteht im Untersuchungsausschuss eine andere Regelung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Das heißt, es ist keine analoge Regelung, sondern im Untersuchungsausschuss ist das anders zu handhaben. Ich würde Sie jetzt ersuchen, das auszuführen, und ich suche mir auch die Textstelle und werde das dann ergänzen, wenn es nicht ohnedies von Ihnen klar beantwortet ist. – Bitte, Frau Mag.a Edwards.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Grundsätzlich geht hier Herr Vizekanzler Jabloner oder diese Anfragebeantwortung davon aus, dass eben das Handeln der Oberstaatsanwaltschaften als Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit – weil sie nach Artikel 90a B-VG so eingeordnet sind – generell entzogen ist. Wir sind im Untersuchungsausschuss davon ausgegangen, dass es grundsätzlich nicht zur Gänze entzogen ist, weil es nicht unabhängige Rechtsprechung ist, andererseits aber sind wir immer zu dem Schluss gekommen – und soweit ich es in meiner bisherigen Tätigkeit beim Untersuchungsausschuss erlebt habe, ist es so –, dass die Entscheidungsfindung an sich, warum ein Staatsanwalt innerhalb eines bestimmten Ermessensspielraums eine Entscheidung trifft oder nicht trifft, sehr wohl dem Fragerecht entzogen ist.
Hier würde ich meinen, dass das so einen Fall betrifft, weil es auch ganz klar zu akzeptieren ist, dass mehrere Instanzen in der Justiz diese Entscheidung und die Begründung für die Entscheidung als rechtlich richtig erachtet haben, und daher die Frage, warum genau da jetzt inhaltlich eine Entscheidung getroffen wurde, meiner Meinung nach vom Fragerecht ausgenommen ist.
Wir haben das immer gesagt: Das Warum, Wenn, Wie – im Rahmen eines würdigenden Zugangs zu einer Sache – ist etwas, was als Rechtsprechung dennoch erachtet worden ist und nicht dem Fragerecht unterliegt. Das heißt, ein Staatsanwalt muss sich nicht rechtfertigen, warum er rechtsrichtig innerhalb eines Spielraums eine Entscheidung getroffen hat.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann würde ich darum ersuchen, das noch einmal zu konkretisieren. Mein Eindruck war, dass die Fragestellung nicht in die Richtung gegangen ist, sozusagen eine Rechtfertigung einer rechtlichen Entscheidung vorzunehmen. Das betreffend würde ich Ihre Einschätzung auch teilen.
Dann würde ich aber jetzt ersuchen: Es bezieht sich ja auch auf Artikel 53 B-VG, auch im Zusammenhang mit der Verfahrensordnung, was die Fragestellungen betrifft. Ich würde vorschlagen, dass Sie, Frau Abgeordnete, Ihre Frage außerhalb der Redezeit noch einmal formulieren, damit wir uns das genau anschauen können, ich mich dann kurz noch einmal berate und die Entscheidung treffe, ob eine Entschlagungsmöglichkeit in der Beantwortung besteht oder nicht.
*****
Frau Abgeordnete, formulieren Sie bitte sicherheitshalber noch einmal die Frage.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In der Einstellungsbegründung der Oberstaatsanwaltschaft steht – wie auch in der öffentlichen Ediktsdatei, die die Auskunftsperson heute selber ausgeteilt hat, nachzulesen – folgender Satz:
„Die Formulierung im Aktenvermerk vom 6. September 2011“ – und das ist das Wesentliche – „‚im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung‘ eröffnet einen weiten Interpretationsspielraum“.
Meine Frage war: Welchen Interpretationsspielraum? Oder: Welche Interpretation ist hier zulässig? Es geht nicht um die Rechtfertigung an sich, sondern tatsächlich um diesen Satz. Ich habe auch nicht alles vorgelesen, sondern nur diesen Satz. Welche Interpretation gibt es? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dürfen wir diesen Satz einmal in dem Dokument lesen? – Offensichtlich ist es das Dokument 3272, dass Sie ja auch zur Verteilung gebracht haben. Auf welcher Seite findet sich dieser Satz?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das wäre die Seite 6, relativ weit unten. Ich rede von der Ediktsdatei, die die Auskunftsperson verteilt hat.
Dieses „zeitlich vernünftigen Abwicklung“ hat die WKStA eben anders interpretiert und gesagt, dass man daraus mitunter mutmaßlich einen Bestechungsvorgang ablesen kann – weil ein Amtsträger ja einen Verwaltungsakt immer so schnell wie möglich abwickeln muss, und wenn jemand anderer sagt: Ich zahle 250 000 Euro für eine zeitlich vernünftige Abwicklung!, kann man das eben anderweitig interpretieren, nämlich dass man es beschleunigt haben möchte. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin. – Vorsitzender-Vertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank.
Entschuldigung, aber ich würde meinen, es ist tatsächlich ein bisschen ein Grenzfall, was die Zulässigkeit betrifft. Ich habe mich da jetzt auch mit Frau Mag.a Edwards beraten und würde sie ersuchen, ihre Ausführungen jetzt bekannt zu geben.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist keine Frage, dass staatsanwaltschaftliches Handeln – im Gegensatz zur Überprüfung der Rechtsprechung – gefragt werden kann. Inhaltliche Entscheidungen, warum ein Staatsanwalt eine bestimmte Entscheidung innerhalb eines Interpretationsspielraums getroffen hat – und genau das ist da der Fall –, sind aber von diesem Fragerecht ausgenommen. Ich verweise zum Beispiel auch auf das Handbuch, wo die Diversion als mögliche Art der Rechtsprechung genannt ist, was auch zu einer Einstellung des Verfahrens führt. Ich tue mir deswegen jetzt auch leicht, weil das über mehrere Instanzen als ordnungsgemäße Inanspruchnahme der Interpretation angesehen worden ist, also da kein Fehler wahrgenommen worden ist. Es fällt mir daher leicht, auch tatsächlich auf diese gängige Praxis des Untersuchungsausschusses zu verweisen, dass Inhalte einer Entscheidung eines Staatsanwaltes nicht gefragt werden können.
Ich würde daher vorschlagen, diese Frage nach dem Interpretationsspielraum und dem Grund für die Einstellung nicht zuzulassen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: In diesem Sinne würde ich ersuchen, dass Sie in der Fragestellung fortschreiten. Was natürlich Verhandlungsgegenstand ist und jederzeit auch gefragt werden kann, ist das Handeln als weisungsunterworfene Staatsanwältin im Bereich der Vollziehung; aber die Trennung zur Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Marek, war Ihnen damals bekannt, dass Benko einschlägig verurteilt ist? Zur Erinnerung: Er hat ja auch versucht, ein Steuerverfahren gegen eine italienische Tochter mittels einer Zahlung von 150 000 Euro zu beschleunigen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Es ist so, dass jeder Straffall für sich gesondert zu prüfen ist und nicht anhand irgendwelcher - - Ich muss auch ganz ehrlich sagen: Untersuchungsgegenstand gut, aber dass ich da jetzt Auskunft gebe, ob Herr Benko eine Vorstrafe gehabt hat oder nicht, würde, glaube ich, die Persönlichkeitsrechte wirklich verletzten. Ob das aktenkundig war, kann ich nicht sagen, aber jeder Straffall ist für sich gesondert zu prüfen. Selbst wenn jemand schon einmal verurteilt worden ist, sind wir streng zur Objektivität verpflichtet und haben den Einzelfall zu prüfen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War es Ihnen bekannt?
Mag. Eva Marek: Ich kann nur sagen: In der Einstellungsbegründung steht dazu nichts. Es kann sein, dass es mir bekannt war, aber das hat, wie gesagt, auf die Entscheidung keinen Einfluss – nämlich in der konkreten Strafsache. Es hat vielleicht dann, wenn wir ein Gerichtsverfahren haben, einen Einfluss bei der Strafbemessung, aber nicht bei der Frage, ob jemand anzuklagen oder das Verfahren einzustellen ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Das wäre die nächste Frage gewesen: ob es in irgendeiner Art und Weise in die Beweiswürdigung der Oberstaatsanwaltschaft – also von Ihnen – eingeflossen ist. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensanwältin.)
Mag. Eva Marek: Ich glaube, das fällt wiederum in den Bereich der Rechtsprechung, und das, was eingeflossen ist, kann man in der Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei nachlesen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ihre Fragezeit haben Sie im Auge, nehme ich an.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Weisungen gab es denn in dieser Causa?
Mag. Eva Marek: Jetzt habe ich Sie akustisch nicht verstanden, Entschuldigung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb meiner Redezeit – ich habe nicht mehr viel –: Welche Weisungen gab es denn in dieser Causa?
Mag. Eva Marek: Sie sind jetzt noch immer bei der Causa Benko? Es gab ein unterschiedliches Vorhaben der Staatsanwaltschaft, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien, und beide Vorhaben – natürlich unter Anschluss des Berichtes der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie das üblich ist – sind an das Bundesministerium für Justiz berichtet worden, und damit wurde der Weisungsrat befasst.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es Dienstbesprechungen?
Mag. Eva Marek: Ob wir innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft darüber gesprochen haben? Das kann sehr leicht sein, weil wir sehr viele Fälle besprochen haben, vor allem in rechtlicher Hinsicht, aber wenn Sie jetzt meinen, ob auch eine Dienstbesprechung mit dem Bundesministerium für Justiz oder so etwas da stattgefunden hat: Daran kann ich mich nicht erinnern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme meine Zeit mit. – Danke.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.
Bevor ich jetzt zur zweiten Fragerunde komme, wollte ich die Fraktionen noch fragen, wie sie die weitere Zeitverteilung sehen. Ich habe gehört, es gibt keine Vereinbarung. Wir würden jetzt auch in der zweiten Runde mit 5 Minuten beginnen. Sonst sind es ja drei Stunden Sollbefragungsdauer, auf die ich dann aufmerksam mache, und nach vier Stunden wird die Befragung beendet, aber es sind ja heute drei Personen geladen, und eigentlich ist die nächste Auskunftsperson bereits im Haus, also zumindest für 12 Uhr geladen.
Besser wäre natürlich, wenn man solche Vereinbarungen, wie man da jetzt vorgeht, vorher trifft. Ganz wie Sie wollen: Soll ich jetzt ganz einfach mit der zweiten Fragerunde, 5 Minuten pro Fraktion, fortfahren oder wollen Sie eine Verkürzung vornehmen, damit wir auch bei der nächsten und der übernächsten Auskunftsperson dann noch halbwegs in der Zeit sind? Keine Verkürzung, 5 Minuten? – Gut, dann gehe ich auch so vor. Mir wurde das jetzt so signalisiert.
*****
Dann sind wir in der zweiten Fragerunde.
Frau Abgeordnete Stephanie Krisper, Sie sind die Erste. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Mag. Marek, ich möchte nur noch ein paar Nachfragen zur Causa stellen. Der Anklageentwurf erging laut unseren Akten am 2. November 2015 von der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, und am 22. Februar 2016 wurde Herr Böhmdorfer als Anwalt von Benko bei Ihnen persönlich vorstellig und hat Ihnen seine Urkunden vorgelegt. Sie haben gemeint, es kam zu keinem Gespräch. Wie kann man sich das dann vorstellen: Er kommt rein, übergibt das und geht wieder – und Sie vermerken es?
Mag. Eva Marek: Ja, selbstverständlich, so wie ich es auch bei anderen Anwälten gehandhabt habe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie ging es dann weiter? Haben Sie sich damit inhaltlich selbst befasst oder haben Sie einen Ihrer Staatsanwälte damit beauftragt?
Mag. Eva Marek: Grundsätzlich ist es bei der Oberstaatsanwaltschaft so, dass es für ein bestimmtes Verfahren einen Sachbearbeiter gibt, und der oder die bereitet dann einmal den Erledigungsentwurf vor. Es ist aber auch durchaus vorgekommen, dass wir Rechtsfragen erörtert haben, weil wir relativ viele offene Rechtsfragen gehabt haben. Ich meine, Sie können in den Akten ja leicht nachvollziehen, ob da ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin aufscheint.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Sachbearbeiterin, dem Sachbearbeiter war dann klar, dass da entsprechend in Richtung Einstellung zu argumentieren ist?
Mag. Eva Marek: Können Sie mich das bitte noch einmal fragen? Das klingt nämlich ziemlich unterstellend.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte nur wissen, wie das dann in der Praxis funktioniert: Sie erhalten die Dokumente von Herrn Dr. Böhmdorfer, und was wir wissen, ist, dass dann letztendlich eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde. Ich frage mich, wie es dazu kam. Sie haben vorhin geantwortet, dass es mit dem BMJ keine Dienstbesprechung gab.
Mag. Eva Marek: Ich glaube, ich habe es schon erläutert, wie es dazu kam. Wir haben die Akten geprüft und haben, abweichend von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Sach- und Rechtslage anders gesehen. Das gehört aber aus meiner Sicht wieder in den Bereich der Rechtsprechung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kam aber ein Sachbearbeiter aufgrund inhaltlicher Befassung zu dieser Meinung oder waren Sie inhaltlich dieser Meinung und haben den Auftrag gegeben, auf Einstellung hinzuarbeiten?
Mag. Eva Marek: Die Frage ist neuerlich unterstellend, aber ich kann es Ihnen sehr gerne beantworten, denn bei mir in der Oberstaatsanwaltschaft Wien war das nämlich so, dass, wenn der Sachbearbeiter einen anderen Erledigungsentwurf wollte, das dann in den Akten nachvollziehbar ist, und dann habe ich, wenn ich der Meinung war, das ist rechtlich anders zu sehen oder sonst - -, das selbst entworfen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie waren dementsprechend beide derselben Meinung?
Mag. Eva Marek: Offenkundig, Sie können es ja im Akt nachvollziehen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich frage nur.
Das andere, was mir jetzt nicht gleich verständlich ist, ist: Sie sagen, die WKStA kritisiert diese sehr belastenden Berichtspflichten und deswegen hätten Sie die WKStA nicht mehr eingebunden. Glauben Sie nicht, dass in so einem Fall, in dem die WKStA wohl nach bestem Wissen und Gewissen einen Anklageentwurf übermittelt hat, diese sehr wohl eine auch übliche Praxis gutgeheißen hätte, nämlich auch inhaltlich noch einmal eingebunden zu sein, wenn die Oberbehörde anderer Meinung ist?
Mag. Eva Marek: Noch einmal: Es ist eine Suggestivfrage, weil sie etwas unterstellt, aber ich habe es schon gesagt: Im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft ist das eben so, anders als beim Bundesministerium für Justiz, dass auch sämtliche Verfahrensaspekte und Beweisergebnisse in die Prüfung einzubeziehen sind. Der Justizminister hat ja damals, 2015, die Reform des Staatsanwaltschaftsgesetzes gemacht, extra dafür, dass man eben den Prüfungsmaßstab im Ministerium, angelehnt an formelle Nichtigkeitsgründe – also formeller Nichtigkeitsgrund, Ziffer 5 und Rechtsrüge , Ziffer 9 lit. a des § 281 StPO – - - Noch einmal: Es steht halt im Gesetz.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich habe auch nicht gesagt, dass es rechtswidrig ist. Die Frage der Üblichkeit stellt sich. Das ist nun einmal ein sehr auffälliger Akt für uns, auch für die Kollegin der Grünen. Deswegen fragen wir.
Zur Üblichkeit hätte ich gern Nummer 9 vorgelegt, einen Artikel aus dem „Dossier“ vom 6. August 2019 (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück), in dem Erich Müller, ehemaliger Leiter der Wirtschaftsgruppe der StA Wien, ausführt: das übliche Prozedere, wenn neue Beweismittel aufscheinen, nämlich die „werden gemeinsam mit dem Vorhabensbericht zurück an die StA geschickt“. „Der Staatsanwalt würdigt die neuen Beweise und schreibt vielleicht einen neuen Vorhabensbericht. Er kann die Beweise aber auch ignorieren, wenn er sie für irrelevant hält. Das sei der übliche Vorgang.“
Daher meine Frage und auch die der Kollegin Tomaselli.
Mag. Eva Marek: Also ich kann hier als Auskunftsperson nur darüber sprechen: über sinnliche Wahrnehmungen, die ich über Vorgänge habe, die in der Vergangenheit liegen. Über die Meinung eines ehemaligen Leiters der Wirtschaftsgruppe – dazu kann ich nichts sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann möchte ich noch zur Causa Stadterweiterungsfonds fragen. Da gab es ja auch ein sehr langes Verfahren. Im Endeffekt waren Sie da ja auch eingebunden. Meine Frage wäre, ob es Gespräche Ihrerseits mit der zuständigen Sachbearbeiterin der StA Wien Mag. Maruna zur Frage Anklageerhebung: ja oder nein?, gab und ob Sie da eine gewisse Rechtsmeinung kundgetan haben.
Mag. Eva Marek: Wenn Sie mir sagen, welches Verfahren gemeint ist?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stadterweiterungsfonds.
Mag. Eva Marek: Das habe ich nicht verstanden gehabt. – Auch dazu – und ich glaube, das habe ich heute auch schon vorgelegt – darf ich auf die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Innsbruck verweisen, wo ganz klar in der Ediktsdatei hervorgeht, dass ich mich nicht in diese Sache eingemischt habe – ich habe es heute schon gesagt–, weil ich ausgeschlossen war wie bei sämtlichen Verfahren, wenn es das Bundesministerium für Inneres betroffen hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann will ich noch schnell zu den Delegierungen zurückkommen und darf Ihnen Nummer 13 vorlegen, Dokument 26302, Seite 25. Das sind die Korrespondenzen zwischen Herrn Pilnacek und Herrn Fuchs. Wenn Sie auf Seite 25 zum 24. August, 17.06 Uhr, gehen: Da schreibt Pilnacek an Fuchs: „Vielleicht sollte man doch den Weg über die GP gehen“. – Fuchs antwortet: „Du meinst 310Linz?“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Für uns ist auffällig, dass sofort die Idee mit Linz ventiliert wird. Es gibt mehrere derartige Korrespondenzen über Delegierungen, in denen sich eine Rechtfertigung oder eine Begründung wie Befangenheiten nicht inkludiert finden. Daher wäre meine Frage, ob Sie Wahrnehmungen zu Delegierungswünschen von Pilnacek oder Herrn Fuchs ohne entsprechende sachliche Rechtfertigung haben.
Mag. Eva Marek: Also ich kann zu einem E-Mail-Verkehr – oder was das auch immer ist – zwischen dem Herrn Sektionschef und dem Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt tatsächlich gar nichts sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ein Beispiel und die Frage wäre, ob Sie sich erinnern können, dass sich Herr Pilnacek oder Herr Fuchs ohne sachliche Rechtfertigung um die Delegierung von Strafverfahren bemüht haben, während sie in entsprechenden Funktionen mit möglichem Einblick waren.
Mag. Eva Marek: Also das habe ich auch schon erläutert. Der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs war mein Amtsnachfolger in der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Also was ich dazu für Wahrnehmungen haben sollte, ist mir irgendwie nicht wirklich begreiflich. Ansonsten kann ich sagen, dass ich beim Sektionschef Pilnacek keine – so, wie Sie es unterstellend sagen – - - irgendwelche Einflussnahme im Rahmen von Delegierungen wahrgenommen habe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann möchte ich für die kurze Restzeit noch Nummer 11 vorlegen, Dokument 26291, Seite 1 (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück), wozu ich Sie nur gerne fragen würde, ob Sie sich daran erinnern, warum Sie Kontakt mit Herrn Fuchs aufgenommen haben, weil es laut Ihrer letzten Nachricht: „Das war der Grund meiner Nachricht“, darum ging, dass er wohl beim Herrn Bundesminister ein Hearing am 24.7.18 hat.
Mag. Eva Marek: Ich kann mich an den Verlauf nicht erinnern, aber es kann durchaus sein. Ich kenne den Leitenden Oberstaatsanwalt von Wien genauso seit Jahrzehnten wie den Sektionschef Mag. Pilnacek.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wissen aber nicht mehr, warum Sie ihn erreichen wollten, gerade wegen seines Termins beim Herrn Minister?
Mag. Eva Marek: Also aus meiner Nachricht geht, glaube ich, nicht hervor, dass ich ihn wegen einem Hearing kontaktiert hätte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oder wegen dem Urlaub, er geht auf Urlaub: „Zu deiner Info: am Dienstag [...] habe ich mein Hearing beim“ Herrn Bundesminister. „Das war der Grund meiner Nachricht“, antworten Sie. Deswegen frage ich, ob Sie sich noch erinnern.
Mag. Eva Marek: Ich kann irgendwie schwer einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und mit meinem Beweisthema herstellen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir gehen in der Befragung weiter: Frau Abgeordnete Scharzenberger.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Marek, haben Sie es jemals erlebt, dass sich ein Minister nicht an die Entscheidungen des Weisungsrates gehalten hat?
Mag. Eva Marek: Also das wäre mir ehrlich gesagt nicht in Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Dann darf ich weiterfragen, weil wir es schon als Thema hatten, zum Vorhalt Ihrer Qualifikationen. Können Sie dem Ausschuss sagen, ab wann Sie für das Bundesministerium für Justiz tätig waren beziehungsweise welche Funktionen Sie innehatten?
Mag. Eva Marek: Ja, gern. Also ich habe als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Graz begonnen, das war im Jahr 1995, und bin dann der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof dienstzugeteilt worden und dann eben im Jahr 1998/99 dem Bundesministerium für Justiz in die Straflegislativsektion, weil es damals galt, den Ministerialentwurf zum Strafprozessreformgesetz zu erarbeiten.
Abteilungsleiter damals war Dr. Werner Pleischl, wir haben gemeinsam diesen Entwurf erstellt. Ich habe dann in die Abteilung für Einzelstrafsachen gewechselt, weil für mich die Legislative zwar sehr, sehr spannend war, aber es war für mich immer klar, dass ich in Einzelstrafsachen auf längere Sicht gerne arbeite, bin dann aber doch noch auch zur Regierungsvorlage herangezogen worden, weil da auch ziemliche personelle Engpässe waren.
Ich bin dann als Leiterin der Abteilung für Einzelstrafsachen im Bundesministerium für Justiz ernannt worden und bin dann mit 2004 als Stellvertreterin des Generalprokurators in die Generalprokuratur ernannt worden und schlussendlich im Jahr 2007 zur Hofrätin des Obersten Gerichtshofes, wobei ich dort in Strafsachen ständig tätig war und auch mit Präsident Ratz in Fachsenaten gearbeitet habe.
Das Auswahlverfahren beim Obersten Gerichtshof ist ganz klar. Es gibt einen Personalsenat, der da eine Reihung vorschlägt, und mit diesem Auswahlverfahren bin ich als Hofrätin ernannt worden. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Mir liegt jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli.
*****
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde jetzt die Frau Verfahrensrichterin ersuchen, darzulegen, was der Lebenslauf mit dem Beweisthema 3 zu tun hat. Also mir wäre es schon ein Anliegen, dass man nämlich konsistent Fragen zulässt oder eben nicht.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Bitte, Frau Abgeordnete Scharzenberger.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, zur Geschäftsbehandlung: eben genau aus diesem Grund, weil die Verfahrensrichterin auch schon entschieden hat, dass diese Dinge auch Inhalt unserer heutigen Befragung sein müssen. Es geht ja auch um die Einflussnahme auf die Führung von strafrechtlichen Verfahren. Insofern ist die Qualifikation als solche auch für das Beweisthema 3 unbedingt von Bedeutung, deswegen auch meine Frage.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.
*****
Mag. Eva Marek: Dann darf ich vielleicht mit der Beantwortung der Frage fortfahren.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich hatte den Eindruck, Sie waren mit Ihrer Beantwortung zu Ende, um es ganz offen zu sagen, sonst hätte ich Sie auch gar nicht unterbrochen, das tut mir dann leid. Ich wollte die Geschäftsbehandlungsdebatte natürlich erst nach Beendigung Ihrer Antwort aufrufen.
Ja, wir gehen sowieso in der Befragung weiter und Sie können jetzt auch noch Ihre Antwort abschließen – Entschuldigung.
Mag. Eva Marek: Ja, ich war dann beim Obersten Gerichtshof auch mit dem Straffall Bawag befasst, wenn das wahrscheinlich noch in Erinnerung ist. Da war meine Wirtschaftsexpertise natürlich besonders gefragt. Ich schreibe seit 14 Jahren „Korruption und Amtsmissbrauch“, das Standardwerk zu den Korruptionstatbeständen. Ich bin Lehrbeauftragte an der Universität Wien, halte ständig Vorträge in Wirtschaftsstrafrecht und im Korruptionsbereich und veröffentliche in dem Bereich auch. Ich bin auf der anderen Seite aber auch noch Mitautorin beim „Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch“. Und ja, im Rahmen dieser Tätigkeiten konnte ich mir da ein relativ breites Spektrum aneignen.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Vielen herzlichen Dank, Frau Vizepräsidentin. Sie haben es ohnehin schon erzählt: Sie werden auch von verschiedenen Seiten als Expertin im Bundesministerium für Justiz angesehen und haben schon gesagt, dass Sie auch mehrere Sachbücher veröffentlicht haben und an der Universität Wien lehren. Prof. Ratz hat Sie ja als die jüngste Hofrätin aller Zeiten bezeichnet.
Wie Sie Hofrätin geworden sind, haben Sie mir auch schon gesagt. Ich darf nach meiner Befragung auch festhalten, dass Sie für Ihre Funktionen stets qualifiziert waren und wir heute wieder festgestellt haben, dass es eben keine Beeinflussung auf Ermittlungen und Aufklärungsarbeit gegeben hat. Insofern darf ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie meine Fragen beantwortet haben. – Danke schön.
Mag. Eva Marek: Gern.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.
Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Kucharowits.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Marek, ich möchte gern noch einmal auf das Dokument zurückkommen, das ich Ihnen in der vorigen Runde ganz zum Schluss vorgelegt habe, 26302, Seite 14, Chats zwischen Pilnacek und Fuchs. Ich möchte hier dokumentieren, dass zu dieser Zeit ein Gesetzentwurf verhandelt wurde, der eben damals die Teilung der Sektion von Pilnacek zur Folge gehabt hätte, und möchte noch einmal auf den Chat von Hans Fuchs aufmerksam machen, der sagt: „Eva Marek wird das Thema noch heute per Mail an die FBK“ – Frau Bundeskanzlerin Bierlein, Anmerkung – „herantragen“.
Ich möchte noch einmal bitte Ihre Wahrnehmungen dazu erfragen, Seite 14. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Ich tue mir wiederum schwer, hier einen Zusammenhang zwischen meinem Beweisthema und meiner Nachricht offenbar oder einer Nachricht des Leitenden Oberstaatsanwaltes an irgendjemanden - - dazu Stellung zu beziehen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie waren bereits zu diesem Zeitpunkt Vizepräsidentin des OGH. Der OGH ist die höchste Instanz, die über die Rechtmäßigkeit von Ermittlungen entscheidet, und das wäre sozusagen der Hintergrund. – Bitte.
Mag. Eva Marek: Also der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz in Strafsachen im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber nicht im Rahmen von Ermittlungsarbeit.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte Sie gern fragen, ob Sie Informationen damals aus dem OGH an Christian Pilnacek weitergegeben haben. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin, Verfahrensanwältin und Vorsitzender-Vertreterin.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Kucharowits, das ist eine sehr unbestimmte Frage. Ich schließe mich nicht dem an, dass sie jetzt automatisch unterstellend ist, sondern es ist natürlich die Frage, wie sie dann beantwortet wird, aber sie ist unbestimmt. Daher würde ich Sie ersuchen, diese Fragestellung zu konkretisieren und dann darum bitten (in Richtung Auskunftsperson), diese zu beantworten, wenn sie zum Untersuchungsgegenstand gehört.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte noch einmal fragen: Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Nachricht? Ich gehe noch einmal auf die vorige Frage zurück.
Und jetzt mache ich eine Geschäftsordnungswortmeldung, bitte hier die Fragezeit zu unterbrechen. Es ist ein Link zum betreffenden Beweisthema zu definieren oder definierbar.
Diese Teilung dieser Sektion hätte zur Folge gehabt, dass Pilnacek keine Zuständigkeit für Einzelstrafsachen mehr gehabt hätte, und das wäre sozusagen der Link – das sage ich jetzt in einer Geschäftsordnungswortmeldung – zu dem Beweisthema, zu dem Sie heute bitte geladen sind. (Vorsitzender-Vertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Also wir sind jetzt sozusagen wieder bei der ersten Fragestellung, nämlich ob es Wahrnehmungen zu diesem Dokument, also zu den Chats, die sich in diesem Dokument befinden, gibt. – Ich würde Sie ersuchen, zu antworten, ob Sie in irgendeiner Form Wahrnehmungen zu dem, was Sie da sehen oder vielleicht auch vorher schon gehört haben, haben.
Mag. Eva Marek: Ich habe zu dem keine Wahrnehmungen, ich habe es eh schon gesagt.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut, danke.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist es öfter vorgekommen, dass Sie als OGH-Vizepräsidentin mit Themen an die Bundesregierung – Bundeskanzler, -kanzlerin, MinisterInnen – herangetreten sind, so wie in diesem Chat dokumentiert? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich würde Frau Mag.a Edwards bitten, noch einmal auszuführen, warum eine Konkretisierung der Frage notwendig ist.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist einfach eine Konkretisierung notwendig, weil zu sagen ist: welche Informationen zu welchem Zeitraum, die irgendwie mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben.
Und wenn ich das auch gleich sagen darf: Sie stellen hier einen Zusammenhang mit der Sektionsteilung her, aber das ist ein Chat aus dem Jahr 2019. Die Sektionsteilung ist am 1.9.2020 passiert. Auch dieser Zusammenhang ergibt sich aus diesem Datum nicht.
Ich bitte Sie daher, zu konkretisieren, wie Sie auf diese Idee kommen und warum Sie dann diesen Zusammenhang herstellen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Zur Geschäftsbehandlung bitte, Frau Vorsitzende.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte, Frau Abgeordnete.
*****
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich würde gerne sozusagen antworten: Ich habe von einer Vorbereitung eines Gesetzentwurfes gesprochen – oder möchte es jetzt noch einmal festmachen, nach dem, worauf Sie jetzt eingegangen sind – und habe vernommen, dass Frau Mag.a Marek zu diesem Chat keine Wahrnehmungen hat. Das habe ich vernommen.
Es war hier aber die Rede davon, dass sie sozusagen ein Thema bei der Bundeskanzlerin zum Thema machen soll, und deshalb war meine zweite Frage, ob sie andere Themen, natürlich berufliche Themen, auch an Bundesregierungsmitglieder – BundeskanzlerInnen, Bundesminister – herangetragen hat.
Die Frage war, ob, und wenn ja, in welcher Häufigkeit. Und wenn ich noch anknüpfen darf – das wäre dann schon wieder meine Fragezeit –: War das, wenn ja, von Ihnen aus, Frau Marek, oder wurden Sie darum gebeten? (Vorsitzender-Vertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, die Problematik liegt darin, dass es zu unbestimmt ist.
Wenn die Auskunftsperson – das hat es ja oft gegeben – auch gesagt hat: Ja, ich war noch mit sieben anderen Themen, und zwar folgenden: eins, zwei, drei, vier, bei der Frau Bundeskanzlerin!, dann ist es jeder Auskunftsperson unbenommen, das zu beantworten. Wenn die Auskunftsperson darauf hinweist, dass sie das konkretisiert haben möchte, nämlich sozusagen welche Informationen in welcher Angelegenheit, dann müssen Sie in der Fragestellung versuchen, es zu präzisieren. Wenn das aufgrund von entweder nicht vorhandenen Unterlagen und nur anhand dieses einen Chats nicht möglich ist, dann muss man versuchen, über die Fragestellung anders zu den für Sie notwendigen Informationen zu kommen.
Fragestellung?
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Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich präzisiere: Haben Sie, Frau Mag.a Marek, im Zusammenhang mit der Teilung der Sektion - ‑
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie sagen immer: Minister Marek. – Ja, das zweite Mal.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Magistra sage ich. Mag.a Marek.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Diese Akustik hier! Entschuldigen Sie! – Gut. Ich wollte Sie jetzt auch nicht unterbrechen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Also: Frau Auskunftsperson Mag.a Marek, Sie haben zum Chat keine Wahrnehmungen, aber meine Frage ist: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Sie in der Causa der Teilung der Sektion Pilnacek einen Text – eine Position, eine Meinung, eine Expertise – an die Frau Bundeskanzlerin übermittelt haben?
Mag. Eva Marek: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, wobei ich vielleicht aufklären darf, dass beim Obersten Gerichtshof Begutachtungssenate eingerichtet sind, die oft Gelegenheit zur Stellungnahme - -, und dort werden die Gesetzesvorhaben in den Senaten - -, dann die entsprechende Stellungnahme beschlossen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke schön. – Sind Sie jemals mit einer Expertise an Jabloner herangetreten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Zu dieser Causa, um es zu konkretisieren, bitte.
Mag. Eva Marek: Nein.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): An Fuchs? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Können Sie mir sagen, was Sie konkret meinen?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Mit einer Expertise zu einem aktuell diskutierten Gesetzentwurf, um den es hier geht, nämlich um die Teilung der Sektion Pilnacek. Deshalb die Frage: Sind Sie mit Ihrer Expertise zu diesem Thema an Fuchs herangetreten?
Mag. Eva Marek: Das kann ich mir nicht vorstellen, dass ich dazu eine Expertise abgegeben habe, aber ich darf dazusagen, dass, als ich im Bundesministerium für Justiz gearbeitet habe, die Sektionen genau so geteilt waren, wie sie jetzt geteilt sind, nämlich in eine Straflegislativsektion und eine Sektion für Einzelstrafsachen, und dass ich eigentlich schon seit jeher der Meinung bin, dass diese Teilung richtig ist.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte es gerne abschließen: Das heißt, was hier zwischen Fuchs und Pilnacek korrespondiert wird, stimmt aus Ihrer Sicht nicht?
Mag. Eva Marek: Das kann ich nicht sagen, ob das stimmt oder nicht. Ich sage ja nur, dass ich dazu keine Wahrnehmungen habe.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte trotzdem gerne noch einmal in das Jahr 2017 zurückkommen. Ich möchte es gerne probieren und möchte es, bevor ich unterbrochen werde, noch einmal über die Geschäftsordnung, mit einer Geschäftsordnungswortmeldung, versuchen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte, zur Geschäftsordnung.
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Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Warum ist die OGH-Bestellung relevant auch für den heutigen Ausschuss? – Weil das, noch einmal, die Instanz ist, die eben über die Rechtsmäßigkeit von Ermittlungen entscheidet, und deshalb geht es hier dann auch um etwaige Beeinflussungen und Aufklärungsarbeit. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich weiß jetzt nicht genau, worauf Sie hinauswollen. Es steht ja außer Zweifel, dass dieser Bestellungsvorgang auch jetzt in der Fragestellung im Mittelpunkt steht oder Teil der Befragung ist, aber ich verstehe auch jetzt die Geschäftsbehandlungsdebatte nicht ganz.
Sie sind in der Fragestellung, und ich glaube, die Beantwortung ist ja auch erfolgt. Also ich habe jetzt weder eine Aussageverweigerung - -
Dann formulieren Sie außerhalb der Fragezeit noch einmal Ihre Frage! Wir werden noch einmal darauf achten, dass sie auch Beantwortung findet, und wir fahren fort.
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Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne auf die Bestellung als Vizepräsidentin des OGH zu sprechen kommen – das war sozusagen meine Frage –, nämlich wie Sie damals auf diese Stelle aufmerksam wurden, ob Sie jemand, Frau Mag.a Marek, darauf aufmerksam gemacht hat, wie der Bewerbungsgang vonstattenging, ob es üblich war, dass da eine Frist von nicht einmal drei, zweieinhalb Monaten eingeräumt wurde. – Darum ging es mir, und ich würde mich über Ihre Antworten dazu freuen.
Mag. Eva Marek: Ich glaube, ich habe mich dazu schon geäußert, dass es eine öffentliche Stellenausschreibung gibt. Und ob die Frist seitens des Bundesministeriums für Justiz länger oder kürzer eingeräumt wird, das steht nicht in meiner Ingerenz.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass der Oberste Gerichtshof eben letzte Instanz in Strafsachen ist – und die Instanzen über die Gerichtsentscheidungen und nicht über Ermittlungsschritte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Hat Wolfgang Brandstetter Sie auf diese Funktion aufmerksam gemacht?
Mag. Eva Marek: Noch einmal: Es war nicht notwendig, mich darauf aufmerksam zu machen, weil es eine öffentliche Ausschreibung ist.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es gab keinen Anruf von ihm oder kein Mail oder keinen Chat oder keine Nachricht, um Sie explizit darauf aufmerksam zu machen, sich zu bewerben?
Mag. Eva Marek: Ich kann jetzt – noch einmal – den Zusammenhang zwischen dem Beweisthema und dem, was meine Beweggründe für die Bewerbung waren, nicht herstellen, denn – noch einmal – es ist eben der Oberste Gerichtshof nicht die oberste Instanz in den Ermittlungsverfahren, sondern da gibt es die klare staatsanwaltschaftliche Hierarchie, und die ist einzuhalten – und wir haben über Rechtsmittel gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte zu entscheiden. (Vorsitzender-Vertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut. Die Frau Verfahrensrichterin weist mich auch darauf hin, dass sie den Hohen Ausschuss schon darauf hingewiesen hat, dass die Frau Magistra als Auskunftsperson eben zu Punkt 3 des Untersuchungsgegenstandes geladen ist. Daher würde ich sie jetzt bitten, noch einmal zu erläutern, warum auch diese Frage der Bestellung der Vizepräsidentin offensichtlich nicht unter Punkt 3 fällt. Es wurde anscheinend ohnedies schon gemacht, aber man kann es ja wiederholen. – Bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die Ladung der Auskunftsperson ist ausschließlich zu Beweisthema 3 erfolgt.
Wir haben vorhin gesagt, die Bestellung zur Leitenden Oberstaatsanwältin kann man mit einer entsprechenden Begründung, weil hier theoretisch Einflussnahmen auf Ermittlungstätigkeit möglich sind – und damit ein Zusammenhang mit Beweisthema 3 herstellbar ist –, mit gutem Willen zulassen.
Was aber die Bestellung zur Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes betrifft, so gibt es da, wie die Auskunftsperson ganz klar sagt – und ich kann dem aus meiner rechtlichen Position zustimmen –, keine Einflussmöglichkeit auf Ermittlungsverfahren, und daher kann man das nicht unter das Beweisthema 3 subsumieren. Soweit es hier möglich war und sie dazu bereit und willig war, hat die Frau Vizepräsidentin die Frage beantwortet. Das ist gut so, aber wenn es darum geht, dass hier festgestellt werden soll, ob es Beweisthema 3 ist, dann muss ich sagen: Nein, Vizepräsidentin nicht.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank. Ich ersuche, das auch so zu berücksichtigen.
Bitte, wir fahren in der Fragestellung fort.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich respektiere das natürlich und akzeptiere das auch, möchte aber auch festhalten, dass natürlich unser Eindruck aus den Akten ist, dass Wolfgang Brandstetter hier irgendwie wieder etwas gutmachen wollte und dass es hier auch deshalb Bestellungen gab, um nicht steuerbare Personen ganz klar zu verhindern – das war das Ziel und ist das Ziel der ÖVP. Und es geht einfach um nichts Geringeres als die Unabhängigkeit und das Vertrauen in die Justiz. Und wenn aus den Akten ersichtlich ist, dass ein Bewerbungsprozess nicht einmal drei Monate dauert, der dann gefertigt wird, dann doch nicht endgefertigt wird, dann noch einmal zur Sicherheit vom Nachfolgeminister gefertigt wird und diese Funktion in kürzester Zeit übernommen wird, dann ist das einfach ein Bild, das sich sozusagen darstellt.
Ich darf Sie deshalb abschließend fragen, Frau Mag.a Marek: Würden Sie sich selbst als ÖVP-nahe bezeichnen? – Vielen Dank.
Mag. Eva Marek: Also wenn Sie mir sagen können, was Sie unter „ÖVP-nahe“ verstehen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Das geht dann in der nächsten Fragerunde.
Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Ries zu Wort.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Mag. Marek! Gestern waren Sektionschef Pilnacek und Leitender Oberstaatsanwalt Fuchs hier, und den beiden Personen wurden mehrere Chats vorgelegt, in denen es darum geht, die WKStA sei außer Kontrolle geraten, sie zerschieße die Republik, und von Sektionschef Pilnacek wurde angedeutet, es wären rechtliche Schritte gegen einzelne Mitglieder der WKStA zu unternehmen.
Ich lege Ihnen den Chat nicht vor – Sie kommen darin auch nicht vor –, ich habe nur eine Frage an Sie: Ist Sektionschef Pilnacek in Ihrer Zeit als Leitende Oberstaatsanwältin mit so einem Ansinnen, das heißt rechtliche Schritte gegen die WKStA beziehungsweise einen der Staatsanwälte der StA, an Sie herangetreten?
Mag. Eva Marek: Also ich habe solche Wahrnehmungen nicht, nein.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Keine Fragen. – Danke.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.
Frau Abgeordnete Mag.a Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich komme zurück zur Causa Schlössle von René Benko.
Haben Sie sich zu dieser Causa jemals mit Wolfgang Brandstetter unterhalten oder mit ihm kommuniziert?
Mag. Eva Marek: Wenn es so war, wäre es in den Akten nachvollziehbar.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also nein?
Mag. Eva Marek: Ich sage ja, wenn es so gewesen wäre, dann wäre es in den Akten nachvollziehbar.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit Christian Pilnacek?
Mag. Eva Marek: Ich darf noch einmal auf den Weg hinweisen, wie ich ihn eh schon geschildert habe: dass der Bericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft erstattet wurde, bei der Oberstaatsanwaltschaft dieses Vorhaben oder dieser Sachverhalt anders gesehen wurde. Und da brauche ich mich nicht nachher mit dem Sektionschef darüber zu unterhalten, sondern die Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz bekommt beide Berichte vorgelegt, und der Sektionschef natürlich dann auch, und dann ist der übliche Weg, dass es eben in den Weisungsrat gegangen ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mir würde ein Ja oder Nein reichen.
Haben Sie mit ihm – mit Christian Pilnacek – darüber kommuniziert oder nicht?
Mag. Eva Marek: Also erstens einmal: Eine Ja/Nein-Frage ist in dem Zusammenhang ein bissl sehr schwierig zu beantworten, weil es nämlich auch kein Verbot gibt, über irgendeine Causa mit dem zuständigen Sektionschef zu sprechen; aber ich könnte mich daran nicht erinnern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und noch einmal fürs Protokoll: Mit Herrn Böhmdorfer oder anderen Angehörigen der Kanzlei Böhmdorfer Schender haben Sie sich nicht über den Fall unterhalten? – Denn in den Akten finden wir ja nichts.
Mag. Eva Marek: Ich kann es nur noch einmal sagen: Also mein Vorgehen – und das war auch bekannt bei den Anwälten – war stets so, dass ich außerhalb von Schriftsätzen nicht über irgendeine Causa gesprochen habe, weil es erstens einmal aus Zeitgründen schon nicht möglich war, und außerdem: Was nicht in den Akten ist, ist nicht Beurteilungsgegenstand für eine bestimmte Enderledigung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In der Eingabe von Böhmdorfer steht einleitend: „Ich habe Sorge, dass dieses Ermittlungsverfahren – trotz geklärter Sach- und Rechtslage – in Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu Unrecht noch nicht eingestellt wurde.“ – Das war am 10. September 2015.
Hatten Sie damals solche Wahrnehmungen?
Mag. Eva Marek: Also ich habe keine Wahrnehmungen zur Sorge des Herrn Dr. Böhmdorfer.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber vielleicht haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt worden ist, zu Unrecht. Also teilen Sie die Sorge, oder haben Sie damals die Sorge geteilt?
Mag. Eva Marek: Wenn ich was zur Aufklärung hier beitragen kann, dann tu ich das sehr gerne und berichte gerne über sinnliche Wahrnehmungen, über Tatsachen, die in der Vergangenheit liegen. Und so, wie es der übliche Weg war, war es auch in diesem Fall: Vorhabensbericht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitsamt der Einschätzung/Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft an die übergeordneten Behörden, an den Weisungsrat und wieder zurück.
Und die Entscheidung selbst: Es wurde ja bereits von der Verfahrensrichterin geklärt, dass die inhaltliche Entscheidung eben nicht Befragungsgegenstand ist, weil 90a B-VG, Organe der Gerichtsbarkeit.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Mitarbeiter haben Sie in der OStA mit der Causa befasst?
Mag. Eva Marek: Ganz normal fällt das in den Referaten an. Natürlich, ich hätte jemand Bestimmten damit betrauen können, aber das war nicht üblich. Das fällt in einem Referat an, und ich habe nur dann, wenn ich gesehen habe, in Referaten gibt es Schwierigkeiten mit der Aktenerledigung oder Rückstände oder sonst irgendwas - -, da musste ich natürlich im Rahmen der Fachaufsicht und Dienstaufsicht einschreiten. Aber das fällt ganz - - normalerweise beim Sachbearbeiter an, bei dem, der halt gerade für diese Sache zuständig ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kommen wir vielleicht auch noch auf einen wichtigen Aspekt dieses Falles, nämlich die sehr verspätete Veröffentlichung. Also die Einstellungsbegründung, die Sie ja mitunterzeichnet haben, wurde erst drei Jahre später veröffentlicht. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Mag. Eva Marek: Dass es veröffentlicht worden ist? Ja, natürlich – ist ja eine Ediktsdatei.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass es drei Jahre später veröffentlicht worden ist.
Mag. Eva Marek: Ja, auch das ist nachvollziehbar anhand des von mir vorgelegten Schriftstückes.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein. Wo finde ich das? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Mag. Eva Marek: Es ist am Anfang von dem Schriftstück, und da steht „05.08.2019“, „Bekannt gemacht [...]:“ und „Entscheidungsdatum: 14.10.2016“.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, wie ich vorgerechnet habe, es waren drei Jahre dazwischen. Wieso?
Mag. Eva Marek: Die Frage, warum der Leitende Oberstaatsanwalt letztlich dann die Veröffentlichung veranlasst hat, werden Sie ihn vielleicht fragen. Aus meiner Sicht war das Verfahren damals nicht in einer Art und Weise medienwirksam, dass eine Veröffentlichung notwendig war, und es war auch keine Rechtsfrage hier zu klären, die für andere Ermittlungsverfahren von Bedeutung wäre, und der Wert einer Veröffentlichung war da nicht sichtbar.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante war aber, die Causa haben Sie als berichtspflichtig anerkannt, wegen des hohen öffentlichen Interesses, sonst wäre es ja nicht berichtspflichtig, aber Sie sind dann gleichzeitig zum Schluss gekommen, dass zu wenig öffentliches Interesse vorliegt, um die Einstellungsbegründung auch zeitnah zu veröffentlichen. Wie passt das zusammen?
Mag. Eva Marek: Ich kann Ihnen das sehr gerne beantworten: Es ist einfach so, dass § 8 des Staatsanwaltschaftsgesetzes andere Kriterien vorsieht als der § 35a des Staatsanwaltschaftsgesetzes. Es hat andere Kriterien und es ist nicht so, dass der Wortlaut zum öffentlichen Interesse gleich ist, sondern es geht darum: „wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein [...] öffentliches Interesse besteht“.
Und das öffentliche Interesse war damals nicht zu erkennen, und offenkundig im Zuge dieser Ibizaermittlungen und als dort ja scheinbar der Name Benko, ich kenne ja das nur aus den Medien, gefallen ist, war offenbar im Ermessen des Leitenden Oberstaatsanwalts - - Das eine ist nämlich eine zwingende Bestimmung, § 8, und das andere ist eine Ermessensentscheidung. Und er hat dann offenbar befunden, dass es jetzt ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung gibt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ob öffentliches Interesse besteht, ob man so eine Einstellungsbegründung auch veröffentlicht, bezieht sich unter anderem auch darauf, ob es Medienberichterstattung gegeben hat, und die hat es schon im Jahre 2015 zweifelsohne gegeben. Haben Sie das geprüft oder prüfen lassen?
Mag. Eva Marek: Wenn Sie mir da die Unterlagen vorlegen können zu einer Medienberichterstattung, dann kann ich Ihnen die Frage beantworten, aber ansonsten ‑ -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie geprüft oder prüfen lassen, ob es Medienberichterstattung zu dieser Causa 2015/16 gab? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)
Mag. Eva Marek: Noch einmal: Es ist eine Ermessensentscheidung. Aber Sie können mir glauben, dass bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Rahmen der Entscheidungsfindungen zu sehr, sehr vielen Verfahren nicht jetzt unbedingt sämtliche Medienartikel hier eine Bedeutung gehabt haben, aber ich kann sagen, wenn das damals so gewesen wäre, hätte ich wahrscheinlich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht, ja. Aber es war eben nicht so.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie bestreiten, dass es Medienberichterstattung gegeben hat?
Mag. Eva Marek: Nein, das habe ich nicht bestritten, ich habe Sie nur gebeten, wenn Sie sich darauf beziehen, dass Sie mir die entsprechende Urkunde geben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und ich habe Ihnen die simple Frage gestellt, ob Sie haben prüfen lassen oder selber geprüft haben, ob es Medienberichterstattung gegeben hat. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das ein Bezugspunkt, um die Frage zu klären, ob eine Veröffentlichung der Einstellungsbegründung erfolgt.
Mag. Eva Marek: Also wenn Sie den Bezugspunkt zum Beweisthema herstellen können von der Veröffentlichung im Jahr 2019 zur Aufklärungsarbeit im Ermittlungsverfahren, dann könnte ich vielleicht etwas dazu sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Vorsitzende!
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreterin): Bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Causa ist Ermittlungsgegenstand, das ist, glaube ich, keine Frage, daher wird auch die Frage nach der Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung untersuchungsgegenständlich relevant sein. Auch wenn ich der Meinung bin, die Frage ist schon beantwortet, aber Tatsache ist, es ist untersuchungsgegenständlich.
Mag. Eva Marek: Wenn Sie das sagen, Frau Verfahrensrichterin, sehr gerne. Ich kann mich an das nicht erinnern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das kann man ja auch gleich sagen, dass man sich nicht erinnern kann, nicht?
2019 kam es dann zu Medienberichterstattung, und Christian Pilnacek, das wissen wir aus den E-Mails, hat sich sehr darüber geärgert, über den „Dossier“-Artikel, den die Kollegin Krisper schon vorgelegt hat. Gab es dann da, 2019, eine Kontaktaufnahme bezüglich dieser Causa mit Christian Pilnacek?
Mag. Eva Marek: Also ich habe das heute schon wiederholt gesagt: Ich bin am 1. Februar 2018 zur Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes ernannt worden. Warum hätte ich in der Causa mit dem Sektionschef Pilnacek was besprechen sollen?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie oder haben Sie nicht?
Mag. Eva Marek (erheitert): Es hätte dafür keinen Anlass gegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ihm auch in der Funktion als Vizepräsidentin geschrieben, Sie würden ihn unterstützen, er müsse es nur sagen. Da gab es ja auch keine Veranlassung dazu.
Mag. Eva Marek: Bei was würde ich ihn unterstützen?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Dokument liegt eigentlich schon vorne, aber ich weiß es ja nicht, wo Sie ihn unterstützen wollen. Das haben Sie am 9. März 2018 geschrieben – 497587. Ich lasse es Ihnen gerne noch einmal bringen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Und wie wollten Sie ihn unterstützen als Vizepräsidentin des OGH?
Mag. Eva Marek: Aus meiner Sicht hat das mit meinem Beweisthema gar nichts zu tun.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte nochmals ein Dokument vorlegen: das Dokument 497579. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Da ist eine Anzeige eingetroffen, nichts Aufregendes, gegen Rechtsanwalt Dr. Ainedter, bei der Staatsanwaltschaft Wien. Das wird Ihnen von Staatsanwalt Ortner zugesendet und Sie schicken es an Christian Pilnacek weiter. Wieso? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Ich kann schon aus Persönlichkeitsschutzgründen nichts zu einer Anzeige gegen Herrn Dr. Ainedter hier sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, nein, wir reden nicht über den Inhalt. Wieso haben Sie es weitergeleitet? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Ich kann mich an das Dokument nicht erinnern, aber das ist eine reine Informationsberichterstattung – wenn das so ist. Sektionschef Pilnacek war damals zuständiger Sektionschef.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wieso leiten Sie ihm eine simple Anzeige weiter? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Nochmals: Die Anzeige ist nichts Aufregendes. Da beklagt sich irgendjemand, dass er sich im Buwog-Prozess schlecht verhalten hat, mit einem „Kurier“-Artikel. Aber wieso leiten Sie das an Christian Pilnacek weiter?
Mag. Eva Marek: Also ich würde wirklich bitten, hier jetzt den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es steht im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, auch mit dem Beweisthema 3. Wollen Sie (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreterin) es noch ausführen? – Ja, unsererseits wird ein Zusammenhang klar gesehen.
Mag. Eva Marek: Ich glaube, ich habe es schon ausgeführt. Es ist reine Informationsberichterstattung, und es ist so, dass man den, wenn es etwas gibt - - Aber es hat ja da offenbar ein Vorgespräch mit der Leitenden Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wien gegeben. Das weiß ich auch nicht, das sehe ich nur hier, dass mir jemand diese Anzeige geschickt hat: der Staatsanwalt Dr. Martin Ortner, ja. Informationsberichterstattung – genauso, wie es von der Staatsanwaltschaft zu mir gekommen ist, geht der Informationsbericht weiter.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das Mail veraktet?
Mag. Eva Marek: Entschuldigung, jetzt habe ich Sie nicht verstanden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ob das Mail veraktet ist.
Mag. Eva Marek: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben vorhin lang und breit ausgeführt, dass Sie alles an Kontaktaufnahmen und dergleichen verakten. Deshalb frage ich Sie: Ist das veraktet? Wenn wir jetzt einen ergänzenden Beweisantrag stellen, dann finden wir es.
Mag. Eva Marek: Ich habe gesagt - - (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Mag.a Edwards, ich würde Sie bitten, dazu Stellung zu nehmen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich wollte nur sagen, dass meiner Meinung nach der nach der Antwort der Auskunftsperson, sie könne es nicht sagen, von Ihnen gekommene Vorhalt nicht ganz richtig ist, weil die Auskunftsperson nicht gesagt hat, dass sie alles veraktet, sondern sie hat gesagt: Nichts, was nicht im Akt steht, ist für eine Endentscheidung relevant. Das sind meiner Meinung nach zwei verschiedene Dinge.
Sie hatte die Frage, ob es veraktet ist, an sich beantwortet.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Mit: dass sie es nicht weiß.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja. Sie haben gesagt, das sei eine reine Informationsberichterstattung an Christian Pilnacek gewesen. In welchen anderen Fällen ist das in Ihrer Funktion als Oberstaatsanwältin noch vorgekommen?
Mag. Eva Marek: Zielt jetzt Ihre Frage darauf ab, in welchen Verfahren eine Informationsberichterstattung stattgefunden hat – oder wie meinen Sie das?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, ich finde es halt einfach überraschend, dass Sie nicht einmal abwarten, bis die Staatsanwaltschaft Wien ihren Vorhabensbericht fertig hat und erörtert, ob es da überhaupt einen Anfangsverdacht gibt oder nicht. Das ist das Überraschende. Sie berichten hier über ein ungelegtes Ei, auf Deutsch gesagt, und es geht um den Anwalt Ainedter, und das irritiert.
Mag. Eva Marek: Das mag Sie vielleicht irritieren, aber das ist nicht irritierend, weil eine Informationsberichterstattung das Staatsanwaltschaftsgesetz so vorsieht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Über Anzeigen? Also haben Sie über alle Anzeigen persönlich berichtet?
Mag. Eva Marek: Offenbar hat es die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, bei dem, was ich da nachvollziehen kann, mit ihrem Staatsanwalt so besprochen und hat ein Informationsberichterstattungsbedürfnis gesehen, denn sonst hätte ich es ja nicht bekommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie mit Frau Dr. Nittel dazu gesprochen? Lassen Sie mich raten: Sie können sich nicht erinnern!
Mag. Eva Marek: Es kann sein, aber - -, tatsächlich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ging es Ihnen bei dieser Informationsberichterstattung darum, weil es sich bei Dr. Ainedter um eine prominente Persönlichkeit handelt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Eva Marek: Ich kann mich nur wiederholen: Ich bin hier als Auskunftsperson dazu da, dass ich über sinnliche Wahrnehmungen, über Tatsachen, die in der Vergangenheit liegen, spreche.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was ist denn aus der Anzeige geworden?
Mag. Eva Marek: Keine Ahnung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vielen Dank!
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals. – Ich möchte nur sagen, dass die 3 Stunden Befragungsdauer bereits um 15 Minuten überschritten sind und ich spätestens nach 4 Stunden die Befragung, wie das die Verfahrensordnung auch vorsieht, für beendet erklären werde.
*****
Wir kommen zur dritten Fragerunde, und ich frage jetzt die Fraktionen durch, ob noch eine Wortmeldung gewünscht ist: NEOS? ÖVP? Sozialdemokraten? Freiheitliche? Grüne? – Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich Frau Mag.a Edwards, ob sie noch abschließende, ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nein, danke.
Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut, dann erkläre ich jetzt die Befragung für beendet und bedanke mich bei Ihnen, Frau Mag.a Eva Marek, recht herzlich, dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind. Ebenso bedanke ich mich auch bei Ihrer Vertrauensperson, bei Herrn Rechtsanwalt Riedl. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag. Vielen Dank.
[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textpassage wurde abgesehen.