515/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Georg Schmid-Grimburg in der 15. Sitzung vom 4. Mai 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Georg Schmid-Grimburg zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 06 22

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                          Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführerin                                                                        Vorsitzender


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

15. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 4. Mai 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 15. Sitzung
9.07 Uhr – 19.10 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Mag. Georg Schmid-Grimburg

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Betreffend die beiden hier anwesenden Personen: Ich darf Herrn Mag. Schmid-Grimburg und Herrn Hofrat Mag. Schirhakl begrüßen. Ich habe Ihre Personaldaten da. Ich gehe davon aus, dass diese vollständig sind und der Richtigkeit entsprechen, und darf Sie hier belehren.

Herr Mag. Schmid-Grimburg, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zum Thema Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie darauf hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB als falsche Beweisaussage mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und auf Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Diese gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Wenn ich mich dann auch noch explizit an die Vertrauensperson wenden darf: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar gehindert werden.

Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort an den Untersuchungsausschuss zu richten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich, die Verfahrensrichterin, oder die Frau Verfahrensanwältin zu wenden. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichter.

Sie können am Anfang eine einleitende Stellungnahme abgeben, diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen, Herr Magister?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Danke, ich habe keine einleitende Stellungnahme vorbereitet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke. Dann kommen wir gleich zur Erstbefragung durch die Verfahrensrichterin, und ich darf sie darum bitten.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Mag. Schmid-Grimburg, Sie sind zuständiger Staatsanwalt in Verfahren, die hier von untersuchungsgegenständlichem Interesse sind, insbesondere was die Personen Brandstetter, Pilnacek und Fuchs betrifft.

Können Sie uns zu diesem Verfahrensgang – das ist zuerst bei der StA Wien geführt worden, jetzt offenbar bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck – ein bisschen die Hintergründe erläutern, also ob die Verfahren ursprünglich getrennt, gemeinsam und so weiter waren, ein bisschen Hintergrund zur Verfahrensführung?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, also das Strafverfahren ist ursprünglich, wie Sie gesagt haben, bei der Staatsanwaltschaft Wien angefallen. Das war ein Strafverfahren gegen unbekannte Täter, und zwar war das im Jahr 2019. Im Februar 2021 wurden Auswertungsergebnisse aus dem sichergestellten Handy von Herrn DDr. Tojner mir als verfahrensführendem Staatsanwalt übermittelt, und zwar war das ein Chatverkehr zwischen Dr. Brandstetter und DDr. Tojner. Aufgrund dieses Chatverkehrs hat sich ein konkreter Tatverdacht gegen Mag. Pilnacek und Dr. Brandstetter ergeben, und daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Verfahren gegen die beiden eingeleitet und am selben Tag eine Sicherstellung ihrer elektronischen Geräte vorgenommen. In weiterer Folge hat sich dann auch ein Tatverdacht gegen Mag. Fuchs ergeben, und das Verfahren wurde dann an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten. Kurz nach Abtretung dieses Verfahrens wurde ich vom BMJ der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur weiteren Bearbeitung dieses Verfahrens dienstzugeteilt.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Inwiefern und aus welchem Grund wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten, weil dort bereits ein Verfahren oder eine Anfangsverdachtsprüfung gegen Mag. Pilnacek anhängig war. Dieses Verfahren war aber in der internen Justizübersicht gesperrt, deswegen habe ich das zunächst nicht gesehen. Mir wurde dann von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt, dass eben dieses Verfahren besteht, und daher habe ich das Verfahren dann nach Innsbruck abgetreten.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das heißt, es war also eine ganz normale Zuständigkeitsabtretung und keine Delegierung?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, ja.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Warum und wie ist es dazu gekommen, dass Sie dann der Staatsanwaltschaft Innsbruck dienstzugeteilt worden sind? Warum?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Darüber habe ich keine Wahrnehmungen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ist das gewöhnlich, ungewöhnlich, für Sie zu erwarten gewesen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Zu erwarten war es für mich nicht. Ungewöhnlich? – Weiß ich nicht. Also innerhalb von dem Verfahrens wurden bereits mehrere Staatsanwälte dienstzugeteilt, zum Beispiel wurde mein Kollege aus Innsbruck, mit dem ich das Verfahren gemeinsam führe, zur Anklagevertretung im Hauptverfahren gegen Mag. Pilnacek, das wiederum die StA Wien geführt hat, der StA Wien dienstzugeteilt. Ich glaube, meine Vertrauensperson, der Herr Oberstaatsanwalt, wurde auch der Oberstaatsanwaltschaft Wien teilweise dienstzugeteilt. Insofern ist es in diesem Verfahren, das jetzt nicht gerade üblich ist - -, aber in diesem Verfahren ist es üblich.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie jetzt grundsätzlich Wahrnehmungen dazu – wie Sie sagen: teilweise wird das Verfahren gegen Herrn Mag. Pilnacek in Wien, teilweise in Innsbruck geführt –, was die verfahrensrechtlichen Hintergründe sind?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das Verfahren wird ausschließlich in Innsbruck geführt, also – wie gesagt – zum Zeitpunkt, als ich das Verfahren eingeleitet habe oder die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen Mag. Pilnacek eingeleitet hat, war nicht ersichtlich, dass es schon ein Verfahren in Innsbruck gibt, weil das in der internen VJ – Verfahrensautomation Justiz heißt das bei uns – nicht ersichtlich war, weil das gesperrt war.

Hätte ich das zu dem damaligen Zeitpunkt gewusst, hätte ich es gleich nach Innsbruck abgetreten, und sobald ich von diesem Verfahren in Innsbruck erfahren habe, wurde es abgetreten, das sieht die StPO einfach so vor.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ist das Verfahren, das in Innsbruck gegen Mag. Pilnacek anhängig war, delegiert worden? Wissen Sie das?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, dass es ursprünglich eine Delegierung gab, ja.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie persönlich Wahrnehmungen zu dem hier schon sehr häufig zur Sprache gekommenen schwierigen Verhältnis zwischen der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der WKStA?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Dazu habe ich keine persönlichen Wahrnehmungen. Ich habe natürlich Chatprotokolle gelesen, die auch an den U-Ausschuss geliefert wurden, aber persönliche Wahrnehmungen habe ich nicht.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie persönlich Wahrnehmungen, dass Mag. Pilnacek oder Mag. Fuchs, also der Leitende Oberstaatsanwalt, unsachlichen, unzulässigen politischen Einfluss auf Verfahren genommen haben?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende. – Vielen Dank.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Wir beginnen den Fragereigen mit Abgeordneter Scharzenberger. – Bitte, Sie gelangen zu Wort.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Grüß Gott, Herr Mag. Schmid-Grimburg! Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen, Ordnungsnummer 1, mit der Dokumentennummer 475654. Sie sollten das auf Ihrem Bildschirm bald zu sehen bekommen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es handelt sich dabei um einen Entwurf eines Strafantrages. Da der Entwurf von Ihnen ist, darf ich davon ausgehen, dass Sie den kennen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, den kenne ich.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Es befindet sich jetzt leider kein Datum auf dem Entwurf, aber können Sie uns sagen, wann dieser verfasst wurde? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Es gab zu dem Strafantrag mehrere Entwürfe. Deswegen weiß ich nicht genau, um welchen es sich dabei handelt, aber das muss Ende November, Anfang Dezember gewesen sein. Genau kann ich das nicht mehr sagen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Mhm. Dann darf ich Ihnen noch die Ordnungsnummer 2 vorlegen, Dokumentennummer 475664, den sozusagen tatsächlichen Strafantrag, der am 29.3.2022 von Ihnen dann auch eingebracht wurde. Können Sie uns schildern, inwieweit sich dieser erste Entwurf von diesem Strafantrag unterscheidet? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Im Prinzip wurde ein Teil des Anklagetenors, der im Entwurf enthalten ist, nicht in den Strafantrag übernommen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Das heißt, es wurden auch Teile verbessert oder auch entfernt? Also ein Teil wurde entfernt, aber gibt es auch Passagen, die verbessert wurden?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, ein Teil wurde entfernt und es gab in der Begründung und auch im Spruch kleinere Nachbesserungen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Was hat Sie zu diesen Änderungen bewogen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Eine Weisung von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Dann darf ich Ihnen Ordnungsnummer 3 vorlegen, Dokumentennummer 479233. Es geht in diesem Dokument um den besagten Strafantrag oder besser gesagt den Entwurf und eine Stellungnahme des Weisungsrates. Der Weisungsrat hält ihn teilweise für unvollständig und hegt erhebliche Bedenken gegen die Beweiswürdigung. Daraus darf ich Ihnen ein paar Stellen zitieren. „Hingegen bestehen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Bedenken dagegen, die Genehmigung des Anklagevorhabens zur Kenntnis zu nehmen.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Zu Teil A./ des Strafantragentwurfes wird festgehalten: „Diese Begründung ist unzureichend.“ „Darüber hinaus ist die vorgeworfene potentielle Gefährdung öffentlicher Interessen im Sinne des § 310 StGB nicht begründet“.

Zu Teil B./: „Gegen die Beweiswürdigung bestehen erhebliche Bedenken, sie ist unvollständig“. „Nach diesen Beweisumständen ist die Begründungspassage [...] für den Weisungsrat nicht nachvollziehbar.“

Können Sie diese Kritik nachvollziehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Inwiefern ist diese Frage für den Untersuchungsgegenstand von Relevanz? Das betrifft ja jetzt meine persönliche Einschätzung und keine Wahrnehmungen, die ich dazu gemacht habe.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Nein, ich habe Sie gefragt, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, dass Sie diese Kritik nachvollziehen können, weil die Stellungnahme vom Weisungsrat das eben möglicherweise über diese Weisung auch inhaltlich sagt.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Noch einmal: Fragen Sie mich jetzt zu Wahrnehmungen oder zu meiner persönlichen Meinung?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ob Sie Wahrnehmungen haben.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich habe keine Wahrnehmungen. Ich kannte oder kenne die Stellungnahme des Weisungsrates nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wieso haben Sie den Strafantragentwurf dann geändert, wenn das nicht auf Basis des Weisungsrates ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wie gesagt: Ich habe den Strafantragentwurf aufgrund einer Weisung abgeändert, die ich von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck erhalten habe.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut. Es erging in weiterer Folge in teilweiser Entsprechung der Änderungen des Weisungsrates im Wege der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck eben eine Weisung des BMJ an die StA Innsbruck zur Überarbeitung des Strafantrages. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, warum es nach der Verbesserung nicht zu einer neuerlichen Vorlage an den Weisungsrat gekommen ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Dazu habe ich keinerlei Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Sie haben also keine Wahrnehmungen von einer Weisung von Frau Bundesministerin Zadić beziehungsweise ihrem Kabinett?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich habe gestern oder vorgestern in den Medien davon gelesen, aber sonst habe ich keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Mhm. Wie hoch waren für Sie die Erfolgsaussichten, dass es auf Basis des Strafantrages zu einer Verurteilung kommt, in Prozent?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich kann dazu ganz allgemein was sagen, ja.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ganz allgemein könnte der Herr Staatsanwalt aufklären, wann denn die Einbringung eines Strafantrages zulässig ist.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau. Also die Staatsanwaltschaft hat Anklage dann einzubringen, wenn ein Schuldspruch aus ihrer Sicht wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Das heißt, 50,01 Prozent würden schon reichen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Warum ich das nämlich frage: Sektionschefin Göth-Flemmich hält in Reaktion auf die Äußerungen vom Weisungsrat nämlich fest, dass die Wahrscheinlichkeit wohl über 50 Prozent liegt. Für mich stellt sich jetzt die Frage: Wie bemisst man denn – jetzt rein rechnerisch – so eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von einem Strafantrag?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, da gibt es jetzt keine Geheimformel, die wir heranziehen. Jeder Staatsanwalt, jede Staatsanwältin macht seine Erfahrungen, und anhand dessen wird diese Entscheidung dann getroffen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Das heißt dann ja, dass die Hälfte eigentlich ungerechtfertigte Strafanträge sind. Ist das richtig?

Mag. Georg Schmid-Grimburg (erheitert): Nein, diesen Vorhalt verstehe ich nicht ganz.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist unterstellend. Diese Frage ist unterstellend.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, was seit Einbringung des endgültigen Strafantrages in dieser Angelegenheit passiert ist? Also gibt es da auch weitere Entwicklungen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich weiß, dass - - Also gleichzeitig mit Einbringung des Strafantrages wurde ja auch ein Antrag auf Delegierung gestellt, und ich weiß, dass dieser Antrag dem Beschuldigten zugestellt wurde, und ich glaube, dass der Akt mittlerweile beim Obersten Gerichtshof liegt, der eben über diesen Delegierungsantrag zu entscheiden hat.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay. Ich gebe einmal weiter. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Kucharowits. – Bitte sehr.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Mag. Schmid-Grimburg, danke für Ihr Kommen, dass Sie als Auskunftsperson zur Verfügung stehen.

Ich würde gerne gleich einmal mit einer Vorlage beginnen. Das ist Vorlage 1, Seite 2, und sollte auf dem Screen in Bälde aufscheinen. Es geht um ein E-Mail von Fuchs an Pilnacek am 28. Februar 2019, und die Infos haben wir über die Staatsanwaltschaft Innsbruck bekommen. (Ruf: Welche Seite?) – Seite 2. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich darf kurz vorlesen. Fuchs schreibt an Pilnacek: „Lieber Christian, zu Deiner Vorausinformation; damit ist der § 35c StAG auch aktentechnisch klar. HG“ – Herzliche Grüße –, „Hans“.

Herr Mag. Schmid-Grimburg, kennen Sie dieses Mail?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich glaube aber, ja, dass ich dieses Mail schon einmal gelesen habe.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu dem gegenständlichen Verfahren, das in Eisenstadt gegen Pilnacek geführt wurde?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Bei diesem Akt handelt es sich um Verschlussakten. Das zeigt das Dokument, wenn man weiter hinunterscrollt. Haben Sie schon einmal erlebt, dass die OStA Verschlussakten an einen Angezeigten geschickt hat?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist es ein üblicher Vorgang, dass Angezeigte Aktenteile als Vorausinformation bekommen; natürlich vor allem, weil es sich da auch um einen Verschlussakt handelt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wer entscheidet denn, ob eine angezeigte Person Akteneinsicht bekommt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Der verfahrensführende Staatsanwalt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf demnach die OStA Akteneinsicht gewähren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also nach meiner Erfahrung – ob sie das darf, weiß ich nicht – ist das zumindest unüblich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es geht, noch einmal, um ein Verfahren gegen Pilnacek, nicht um ein Verfahren, sondern um eine Prüfung. Pilnacek ist ja auch Vorgesetzter von Fuchs. Darf der in seinen eigenen Verfahren informiert werden, weil er Vorgesetzter ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich würde Sie bitten, das Dokument ab der Seite 7 durchzulesen. Es geht da um zwei Anhänge: einen erstellten Vermerk von Fuchs und ein Gedächtnisprotokoll zu der Causa von Fuchs. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) – Haben Sie es sich durchgelesen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, also rudimentär. Ich kenne das Schriftstück.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie kennen beide Schriftstücke? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also ich kenne diesen Vermerk. Und was ist das zweite Schriftstück?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das Gedächtnisprotokoll, das auch auf den Seiten 7 bis 8 in demselben Dokument zu finden wäre. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, das kenne ich auch.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielleicht nur noch einmal zur Erläuterung: Es geht um eine Weisungserteilung im Eurofighter-Verfahren, über die Pilnacek einen Journalisten informiert hat, und einen etwaigen Amtsgeheimnisverrat. – Ist das auch Gegenstand Ihres Verfahrens gegen Pilnacek, Herr Mag. Schmid-Grimburg?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Indirekt, würde ich sagen, ist das Gegenstand meines Verfahrens. Ganz generell – vielleicht können Sie (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards) mir da weiterhelfen –: Wenn ich auf einzelne Aktenteile aus dem Ermittlungsverfahren, das ich führe, Bezug nehme oder nehmen muss, kann ich das medienöffentlich machen, oder - - Weil es eben ein nicht öffentliches Ermittlungsverfahren und ein Verschlussakt ist, deswegen wollte ich mich da vorher absichern. (Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Vorsitzender beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn es Aktenbestandteile sind, die bei uns in Stufe 1 vorgelegt sind – und das sind sie, wenn sie die Frau Abgeordnete vorlegt –, dann können Sie dazu Auskunft geben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, also dieses Gedächtnisprotokoll und dieser Vermerk handeln, glaube ich, davon, dass Mag. Pilnacek einem ORF-Redakteur einmal ein E-Mail übersendet hat und in diesem E-Mail als Anhang eine Weisung, die im Eurofighter-Verfahren ergangen ist, und auch gleichzeitig einen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien mitgeschickt hat. Und wegen der Übersendung dieses Beschlusses in ungeschwärzter Form ist in unserem Verfahren in Innsbruck ein Strafverfahren gegen Mag. Pilnacek wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses anhängig.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke. Ist das Gedächtnisprotokoll auch Teil Ihres Akts?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Hätte Ihrer Einschätzung nach Mag. Pilnacek als Angezeigter überhaupt über dieses Protokoll informiert und in Kenntnis gesetzt werden dürfen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das kann ich nicht so genau beurteilen. Das kommt wahrscheinlich auch auf den Zeitpunkt an, zu dem er informiert wurde. Wenn es zu dem Zeitpunkt schon eine Erledigung seitens der damals fallführenden Staatsanwaltschaft Linz gab, vielleicht, aber ich kann das nicht beurteilen. (Abgeordneter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Die Frage würde sich auf: bevor es an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde!, beziehen.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also wem Mag. Fuchs was schicken kann oder darf, das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Dann darf ich Sie anders fragen: Hat der Leiter der OStA in Ihrem Verfahren schon jemals Akten an Angezeigte geschickt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nicht, das ich wüsste.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): In dem E-Mail schreibt Fuchs, dass „der § 35c“ jetzt „auch aktentechnisch klar“ sein sollte. – Herr Mag. Schmid-Grimburg, wer entscheidet denn über die Anwendung des § 35c?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Na ja, zunächst die fallführende Staatsanwaltschaft. In sogenannten clamorosen Strafverfahren muss die einen sogenannten Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft verfassen. Die Oberstaatsanwaltschaft berichtet dann ihrerseits dem BMJ, und das BMJ entscheidet dann letztgültig darüber, unter Einbeziehung des Weisungsrates oder auch nicht. Das heißt, es gibt ein Vorhaben seitens der Staatsanwaltschaft, aber das muss genehmigt werden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie schon einmal § 35c angewandt, ohne dass das auch „aktentechnisch klar“ war?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich weiß nicht, was „aktentechnisch klar“ bedeutet.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Scheinbar war es sozusagen schon klar, bevor das auch „aktentechnisch klar“ wurde und die Argumentation von der führenden Staatsanwaltschaft auch so übermittelt wurde.

Wenn ein Sachverhalt nicht klar ist, was tun Sie dann? Leiten Sie dann ein Ermittlungsverfahren ein?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also grundsätzlich: Unsere Arbeit ist einfach, Strafverfahren nach den Regeln der Strafprozessordnung zu führen, und die Strafprozessordnung sieht vor, dass dann, wenn ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung gegeben ist, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist – wenn nicht, dann nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie als Staatsanwalt ein solches Gedächtnisprotokoll oder ein Gedächtnisprotokoll als Beweismittel verwendet?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich könnte mich jetzt nicht daran erinnern.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Aber ist es Ihrer Wahrnehmung nach üblich oder unüblich?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Prinzipiell sind Gedächtnisprotokolle nicht ganz ausgefallen in Strafverfahren. Es kann immer wieder sein, dass Zeugen, zumeist sind es Opfer - - In dem Zusammenhang ist mir das schon öfter untergekommen, dass ein Opfer, direkt nachdem es Opfer einer Straftat wurde, ein Gedächtnisprotokoll darüber anfertigt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf zu einer weiteren Vorlage kommen, Vorlage 2, Seite 4, es handelt sich um Chats zwischen Fuchs und Pilnacek vom 26.2.2019. Ich darf Sie bitten, diese einmal zu lesen – Entschuldigung, den markierten Teil. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Ich weiß nicht, ob ich die Seite genannt habe. Ich wiederhole es noch einmal, Seite 4, da gibt es einen gelb markierten Teil.

Ich möchte nur anmerken, es geht darum, dass Fuchs Pilnacek darüber informiert, dass es eine Anzeige von Peter Pilz gegen ihn gibt. Ich möchte das hier nur festhalten.

Haben Sie es gelesen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Dann möchte ich ganz allgemein einmal von Ihnen wissen: Ist das das Mail, wegen dem Sie gegen Pilnacek bezüglich Geheimnisverrats ermitteln?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, das ist meines Wissens nach eine Whatsapp-Konversation, und wir ermitteln wegen eines E-Mails. Es geht im weiteren Sinne um dieses E-Mail, aber das ist eine Whatsapp-Konversation.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es ist natürlich eine Whatsapp-Korrespondenz oder eine Chat-Korrespondenz, aber es wird über ein versandtes E-Mail gesprochen, und darauf hätte ich mich bitte in meiner Frage bezogen.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja genau. Ich denke, dass das das E-Mail ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf die OStA einer angezeigten Person von einer Anzeige berichten?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das kann ich so nicht beantworten, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie das in Ihrer beruflichen Tätigkeit schon einmal erlebt, dass die OStA einen Angezeigten über eine Anzeige informiert hat?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wer wäre dafür ausschließlich zuständig?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Prinzipiell ist die Staatsanwaltschaft in erster Instanz quasi der Ansprechpartner für Angezeigte beziehungsweise Beschuldigte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank.

Ich möchte gern eine weitere Vorlage tätigen, nämlich Vorlage 3, aus dem OStA-Akt, Seite 41, OStA Wien. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Es gibt da einen markierten Teil, einmal violett und einmal gelb markiert, ich würde Sie also bitten, sich das ab diesem zweiten Absatz durchzulesen.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Entschuldigung, Seite 3 haben Sie gesagt?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es ist die Seite 41, und es wäre ab dem zweiten Absatz. Hier steht noch einmal groß „Verschluss!“, „1. Vermerk:“, und dann der zweite Absatz, bitte.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Danke schön. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Aus dem Text ergeben sich zwei Dinge: einmal, dass sich die StA Eisenstadt aufgrund des Tatorts eigentlich nicht zuständig sieht, und zweitens, dass sie § 35c StAG anwenden würden. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Das violett Markierte: „nicht einmal die Namen Dritter geschwärzt“ – unter Anführungszeichen bitte –, ist das der Sachverhalt, der Pilnacek in Ihrem Verfahren zur Last gelegt wird? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, wobei ich glaube, dass sich dieses „nicht einmal die Namen Dritter geschwärzt“ vielleicht auf die Weisung bezogen hat, aber es geht wieder um das E-Mail, das Mag. Pilnacek dem ORF-Redakteur geschickt hat, samt diesen Anhängen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, das war eigentlich schon im Februar 2019 bekannt.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich sehe jetzt nicht genau, von wann dieser Vermerk ist, aber möglich. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Der Vermerk ist aus dem Februar 2019, ich möchte das nur festhalten.

Wer wäre denn die zuständige Staatsanwaltschaft, wenn der Tatort Wien ist, Ihrer Meinung nach?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Gemäß der Tatortzuständigkeit die Staatsanwaltschaft Wien.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie schon einmal eine inhaltliche Einschätzung zu einer Verdachtslage abgegeben, obwohl Sie gar nicht örtlich zuständig gewesen wären?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das ist mir vielleicht einmal unabsichtlich passiert, aber sicher nicht absichtlich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Johann Fuchs beruft sich hier sehr offensichtlich – noch einmal, der Akt ist aus der OStA Wien – auf das von ihm selbst verfasste Gedächtnisprotokoll. Hätte sich Ihrer Wahrnehmung nach dieser als befangen erklären müssen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das kann ich nicht beurteilen. Befangen ist jemand, wenn Gründe vorliegen, die seine volle Unbefangenheit in Zweifel ziehen, und das muss dann im Zweifel die betreffende Person selbst für sich beurteilen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es hätte ja die Möglichkeit bestanden, hier als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Müsste man sich dann nicht als befangen erklären?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, wenn man gleichzeitig Zeuge ist, ist man befangen und kann nicht als Staatsanwalt tätig werden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Würden Sie so ein Gedächtnisprotokoll in diese Richtung zuordnen, da einen Beitrag als Zeuge zu leisten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Soweit Mag. Fuchs in diesem Gedächtnisprotokoll eigene Beobachtungen beschreibt, kommt er meines Erachtens auch als Zeuge infrage.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, eine Befangenheit wäre hier nicht ausgeschlossen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das obliegt jetzt nicht mir, das zu beurteilen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, er hätte es als LOStA eigentlich nicht genehmigen dürfen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wie gesagt, es obliegt nicht mir, das zu beurteilen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass sich jemand als befangen erklärt hat, weil er unter Umständen auch Zeuge/Zeugin im selben Verfahren sein könnte beziehungsweise auch im Gelegenheitsverhältnis dazu stand und selbst theoretisch Täter/Täterin sein könnte?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich komme noch einmal zurück zur – unter Anführungszeichen – „Tatortfrage“. Wie beurteilen Sie den Vorgang, dass die zuständige StA Wien nicht mit dem Sachverhalt befasst wurde?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das kann ich ohne genaue Aktenkenntnis nicht beurteilen. Soll heißen: Die Zuständigkeit richtet sich nicht immer ausschließlich nach dem Tatort. Es kann mehrere Gründe haben, warum eine Staatsanwaltschaft für einen Sachverhalt zuständig ist, der sich in einem anderen Tatort außerhalb deren Sprengels zugetragen hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wird aber sozusagen die Feststellung, dass eine Staatsanwaltschaft selbst sagt, sie sei nicht zuständig - - Gibt es da sozusagen einen Mechanismus, ihr die Zuständigkeit abzusprechen, abzuerkennen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Na ja, wenn die - - Jede Staatsanwaltschaft, die erkennt, dass sie nicht zuständig ist, wird das Verfahren an die ihrer Meinung nach zuständige Staatsanwaltschaft abtreten. Ob das in dem Fall passiert ist oder nicht, weiß ich nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 11 Sekunden wären noch übrig in dieser Runde.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte Ihnen gern in der Runde eine abschließende Frage stellen. Wenn Ihnen jemand mitteilt, der nicht der zuständige Staatsanwalt/die zuständige Staatsanwältin ist, dass Sie angezeigt wurden, müssten Sie dann selbst gemäß § 78 StPO Anzeige erstatten? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung dieser Frage.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ehrlich gesagt, ich habe die Frage nicht verstanden, einfach inhaltlich nicht verstanden, und schon gar nicht den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wollen Sie sie noch einmal wiederholen?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es geht darum – ich versuche das jetzt irgendwie auszudeutschen –: Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Amtsmissbrauch begangen hat, müssten Sie dann sozusagen in Ihrer Tätigkeit als Staatsanwalt tätig werden und Anzeige erstatten? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin. – Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Vorsitzender-Stellvertreter beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Beratungen gehen in die Richtung möglicher Aussageverweigerungsgründe, weil durchaus diese Möglichkeit bestehen könnte.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage immer noch nicht ganz, beziehungsweise worauf Sie hinauswollen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, vielleicht könnten Sie aufklärend wirken.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich verstehe es in Wahrheit auch nicht. Das Einzige, was ich bis jetzt nachvollziehen konnte, ist, dass womöglich im Raum steht, wenn Sie selber diesen Akt und diesen Vermerk kennen und Sie allenfalls einen Amtsmissbrauch erkennen könnten – ist das so gemeint? (Abg. Kucharowits nickt) –, ob Sie dann eine Anzeigepflicht gehabt hätten.

Da würde ich mir an Ihrer Stelle jetzt gut überlegen, was ich darauf antworte, weil sozusagen im Raum steht: Das ist ein Aktenbestandteil, aufgrund dessen allenfalls von Ihrer Person eine Anzeigepflicht bestanden haben könnte. (Abg. Kucharowits: Danke!) Und wenn das bestanden haben könnte, müssen Sie sich überlegen, ob Sie dieser nachgekommen sind oder nicht und wie Sie auf diese Frage jetzt reagieren. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin. – Abg. Kucharowits hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Abgeordnete Kucharowits.

*****

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich vielleicht kurz zur Aufklärung betragen. Es geht hier um eine Einschätzungsfrage, die ich gestellt habe.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Entschuldigung, wenn ich unterbreche. Die Frau Verfahrensrichterin und die Vertrauensperson sind momentan nicht aufmerksam, weil sie sich noch beraten. Vielleicht können wir es im Anschluss dann - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich könnte die Beratung vielleicht obsolet machen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Okay. Frau Verfahrensrichterin! Herr Doktor! Darf ich um Ihre Aufmerksamkeit ersuchen. Vielleicht erübrigt es sich nach der Stellungnahme.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube ja. Es geht hier sozusagen um eine Einschätzungsfrage, Herr Mag. Schmid-Grimburg. Pilnacek hat einen Verschlussakt bekommen und ist untätig geblieben – so ist es aus unserer Aktenlage heraus ersichtlich. Es ging hier um eine Einschätzungsfrage an Sie. – Vielen Dank. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

*****

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, ich bin dazu da, um über Wahrnehmungen zu berichten und nicht meine persönliche Einschätzung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir kommen zur Fraktion der FPÖ. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ries. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Schmid-Grimburg! Sie haben uns bei Ihrer Befragung eingangs gesagt, Sie waren in Wien für einen Akt zuständig, in dem als Beschuldigte Bundesminister außer Dienst Brandstetter, Sektionschef Pilnacek und später Fuchs geführt wurden. Ist das richtig? Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, also es wurde nach und nach - - Zuerst war das Verfahren gegen unbekannte Täter, dann wurde ein Verfahren gegen Dr. Brandstetter und Mag. Pilnacek und dann kurz vor der Abtretung nach Innsbruck auch noch ein Verfahren gegen Mag. Fuchs eingeleitet.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das war dieses Verfahren, wo der Verdacht im Raum steht oder stand, dass eine Hausdurchsuchung verraten worden wäre. Ist das richtig?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, das ist richtig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ist dieses Verfahren nach Innsbruck abgetreten worden? Ein weiteres Verfahren war dieses Verfahren gegen Sektionschef Pilnacek betreffend eine mögliche Anzeigeerstattung durch die WKStA betreffend eine Journalistin. Ist das auch richtig, auch dieses Verfahren?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ob dieses Faktum quasi Teil dieses Verfahrens war, ist die Frage, oder wie?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, also begonnen hat das eben mit diesem Faktum betreffend die Hausdurchsuchung und dann sind noch mehrere Vorwürfe dazugekommen, unter anderem der Verdacht der Weitergabe eines Aktenteils an eine Journalistin.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann war noch das zuletzt von der Kollegin angesprochene Verfahren, wo es darum geht, dass aus einem Verschlussakt Aktenbestandteile weitergegeben worden sein sollen. Das ist sozusagen die dritte Komponente.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Durch wen weitergegeben und aus welchem Verschlussakt?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Auf den die Kollegin zuvor eingegangen ist.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Meinen Sie das E-Mail, das Mag. Pilnacek an den ORF-Journalisten - -

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das wird das sein, ja.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, wie ich bereits gesagt habe, das ist auch Bestandteil des Verfahrens.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann möchte ich das Dokument 1808 vorlegen und Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 3 und 4 lenken. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da haben Sie Herrn Mag. Fuchs bezüglich Verletzung von Amtsgeheimnissen und Falschaussage im U-Ausschuss vernommen. Da war Mag. Fuchs doch einigermaßen ungehalten, dass Sie diese Einvernahme durchführen – das würde ich seinen Ausführungen entnehmen. Ist das ungewöhnlich, dass Sie auch einen Vorgesetzten einvernehmen dürfen, denn offensichtlich wird das hier von Mag. Fuchs bemängelt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich bin der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Führung dieses Verfahrens zugeteilt, und daher ist es quasi logisch, dass ich unter anderen die Vernehmungen in diesem Verfahren durchführe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Da Sie der fallführende Staatsanwalt sind, würde ich jetzt auch kein außergewöhnliches Ereignis darin sehen, muss ich sagen.

Fühlten Sie sich durch Mag. Fuchs in irgendeiner Art und Weise unter Druck gesetzt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Mussten Sie in einem dieser Verfahren irgendwelche Weisungen aus Wien entgegennehmen, sprich von der Oberstaatsanwaltschaft? Beziehungsweise ist die Frage, die sich daran knüpft, dann: Ist dann die Zuständigkeit der Oberstaatsanwaltschaft auch an die in Innsbruck übergegangen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau. Die Zuständigkeit der Oberstaatsanwaltschaft richtet sich quasi nach der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft. Das heißt, sobald das Verfahren nach Innsbruck, zur Staatsanwaltschaft Innsbruck gewandert ist, war dann auch nicht mehr die Oberstaatsanwaltschaft Wien, sondern die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck zuständig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Mussten Sie in einem dieser Verfahren Weisungen von der Oberstaatsanwaltschaft Wien entgegennehmen, in der Zeit, als das Verfahren noch in Wien war?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Und von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ausgenommen den Strafantrag, worauf Sie schon eingegangen sind.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, das war die einzige Weisung. Falls es sonst irgendwelche Weisungen gegeben hat, dann sind die im Ermittlungsakt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann hat es eine Sicherstellung bei Sektionschef Pilnacek gegeben. Am 25.2.2021 wurde das Mobiltelefon des Herrn Sektionschefs sichergestellt und dann in weiterer Folge einer Auswertung zugeführt. Auf welchen Akt bezog sich diese Anordnung der Sicherstellung?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Eben auf den Verdacht des Verrats des Termins einer Hausdurchsuchung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Können Sie uns den Hergang dieser Sicherstellung vor Ort etwas schildern?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also die Sicherstellung hat im BMJ stattgefunden, im Zimmer des Mag. Pilnacek. Anwesend waren ein Polizeibeamter, ein IT-Experte der Justiz und ich.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurde das Mobiltelefon von Herrn Sektionschef Pilnacek bereitwillig herausgegeben oder gab es da – ja, wie soll ich denn sagen? – irgendwelche Umstände, die die Amtshandlung erschwerten?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Soweit ich mich erinnern kann, hat Mag. Pilnacek darum gebeten, dass er sich noch zwei Telefonnummern notieren kann, die er in seinem Handy gespeichert gehabt hat – deswegen hat sich das ein bisschen, aber unwesentlich verzögert –, und dann wurde das Mobiltelefon von ihm herausgegeben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurden Sie im Zuge dieser Amtshandlung von Herrn Sektionschef Pilnacek in irgendeiner Art und Weise unter Druck gesetzt oder – wie soll ich sagen? – unfair attackiert, wurde Ihr Vorgehen bemängelt und eine Beschwerde in Aussicht gestellt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Mag. Pilnacek war natürlich, wie Sie sich vielleicht vorstellen können, etwas emotionaler, aber nichts, was jetzt den üblichen Rahmen gesprengt hätte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurde auf Sie in dieser Amtshandlung, jetzt betreffend Tojner, von politischer Seite auf Sie Druck ausgeübt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke für diese Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächster Abgeordneter Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Mag. Georg Schmid-Grimburg, herzlich willkommen bei uns im Untersuchungsausschuss! Ich möchte vielleicht kurz anschließen, wo der Kollege aufgehört hat, nämlich bei dieser Hausdurchsuchung – also Sicherstellungsmaßnahme, nicht Hausdurchsuchung –, Sicherstellungsmaßnahme bei Herrn Pilnacek. Am 25.2. fand diese im Büro in den Räumlichkeiten des BMJ statt. Mir ist aufgefallen, wenn man sich den Bericht anschaut, dass noch viele Maßnahmen von Herrn Pilnacek durchgeführt werden konnten, sprich Telefonate geführt werden konnten. Ist das so üblich, dass bis zur Sicherstellung auch noch Telefonate gemacht werden können? Werden die dann irgendwo protokolliert?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Sie meinen, dass Mag. Pilnacek noch Telefonate führen konnte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt, ja.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Solange dadurch die Amtshandlung oder der Zweck der Amtshandlung nicht behindert wird, ist das kein Problem.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie dann der Staatsanwalt, der dann gesagt hat: Bitte auch einmal abnehmen!, damit man die Signal-Nachrichten abfotografieren konnte?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau. Also ich war der anwesende Staatsanwalt, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das war auch Ihre Entscheidung, dass Sie dann gesagt haben: so, Handy her, Signal-Nachrichten abfotografieren!? Es waren auch bei Pilnacek, wenn man sich in der Auswertung die Fotos anschaut, ja sehr viele verschwindende Nachrichten in Signal. Da geht es ja oft um Sekunden.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau. Das war mit Absprache der IT-Experten, die kennen sich da besser aus. Und in Absprache eben mit dem anwesenden IT-Experten wurde das dann so gemacht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mir ist in dem Bericht auch noch aufgefallen, dass Pilnacek gesagt hat, Dr. Jirovsky hätte im Vorfeld vernommen werden sollen. Haben Sie Wahrnehmungen, warum er auf den Namen, auf die Person gekommen ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War das nur dieser eine Satz oder gab es da noch Aber oder Weil?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich kann mich nicht erinnern, dass er das gesagt hätte, aber wenn es im Protokoll steht, wird es so gewesen sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Dr. Jirovsky – der kommt nach Ihnen –, irgendwie auch relevant für das Verfahren, also für 48 St 22/21k?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Für das Ermittlungsverfahren ist er nicht, oder - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Sie meinen jetzt das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt, ja.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wer im BMJ jetzt konkret dafür zuständig ist, davon habe ich keine Wahrnehmungen, das weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, nicht im BMJ, im Verfahren selber. Kommt er irgendwo vor? Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass er in diesem Pilnacek-Verfahren auch irgendwie relevant wäre? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Was heißt für Sie relevant?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Informationsabfluss, irgendwie Naheverhältnis mit Herrn Pilnacek – nur, ob Sie irgendwelche Wahrnehmungen haben.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Es kann sein, dass im Zuge der Sichtung, zum Beispiel für die Aktenlieferung an den U-Ausschuss - - Einige Mails, die er verfasst hat, habe ich gesichtet, aber irgendetwas Konkretes, was mir ins Auge gestochen ist, ist mir jetzt nicht in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie das entschieden, dass man zuerst die Büroräumlichkeiten von Herrn Pilnacek untersucht oder zu den Büroräumlichkeiten fährt, bevor man zu den Wohnungen fährt? War das eine Entscheidung Ihrerseits?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, in Absprache mit meiner Gruppenleiterin und der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien haben wir das beschlossen, dass wir die Sicherstellung dort durchführen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und warum zuerst in den Büroräumlichkeiten und nicht in der Wohnung? Gibt es da einen Grund oder ist das - -

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Für die Wohnung hätte man eine Anordnung der Hausdurchsuchung gebraucht und so konnte man das nur mit einer Sicherstellung machen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich verstehe.

Es gab ja auch eine Auffälligkeit im Gedächtnisprotokoll – da sind wir wieder dabei. Da gibt es das Gedächtnisprotokoll des David Hummel, wonach Pilnacek sehr emotional war, er „schrie den Exekutivbeamten [...], welcher die Staatsanwaltschaft begleitete, mit den Worten ‚schleichen Sie sich‘ an, drängte ihn zuerst zur Seite und öffnete eine Tür so, dass diese gegen den Beamten prallte. Der Beamte schrie unter anderem zurück, dass Mag. Pilnacek ihn nicht anzuschreien habe, die Situation eskalierte nicht weiter.“ – Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Waren Sie dabei?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, ich bin da, ich glaube, direkt neben dem Polizeibeamten gestanden, aber einen Stoß oder dass er ihm die Tür draufgeschlagen hätte, habe ich nicht mitbekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber das Geschrei haben Sie mitbekommen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Es gab ein kurzes Wortgefecht, wenn Sie so wollen. An den genauen Inhalt kann ich mich nicht mehr erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War der Ton dann weiterhin so oder hat sich das dann bei Herrn Pilnacek gelindert?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, das war quasi der Höhepunkt. Danach hat sich die Situation ein bissel beruhigt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Danach war schon Kooperation gegeben, oder würden Sie sagen: schon erschwerte Kooperation?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Kooperation war durchaus gegeben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann war denn überhaupt die Planung, also zu welchem Zeitpunkt haben Sie gesagt, die Büroräumlichkeiten von Herrn Pilnacek sollten durchsucht werden? Wann war das ungefähr?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also die Büroräumlichkeiten wurden nicht durchsucht, sondern (Abg. Stögmüller: Ah, Entschuldigung, die Sicherstellung, ja!) es wurde dort lediglich eine Sicherstellung durchgeführt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist korrekt, Entschuldigung. Ich sage immer durchsucht, aber es ist die Sicherstellung. Wann war der Zeitpunkt, dass das dementsprechend zu erfolgen hat?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Der Termin wurde dann relativ kurzfristig anberaumt. Wir haben uns danach auch gerichtet, weil das Ziel natürlich war, dass bei beiden Beschuldigten gleichzeitig die Sicherstellung durchgeführt wird. Und wir wussten, dass im Verfassungsgerichtshof Sessionen sind und Dr. Brandstetter daher an dem Tag im Verfassungsgerichtshof anwesend sein wird. Das war, glaube ich, das Hauptargument, das an diesem Tag zu machen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Einen Monat später fand dann an Pilnaceks Wohnsitz die Sicherstellung statt. Können Sie uns die Vorgänge dort schildern?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, dazu gibt es eh einen Amtsvermerk, der im Akt ist und Ihnen auch vorgelegt wurde. Da steht eigentlich alles Wesentliche drinnen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab ja diese Sicherstellung, bei der Herr Pilnacek vorerst nur mit einem Handtuch bekleidet war. Ist das korrekt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, das ist korrekt. (Abg. Scharzenberger: Zur Geschäftsbehandlung! – Abg. Stögmüller: Bitte?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von der Frau Abgeordneten Scharzenberger. – Bitte schön.

*****

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, und zwar: Herr Kollege Stögmüller, ich wüsste nicht, in welcher Art und Weise diese Bekleidung relevant für den heutigen Ausschuss wäre. Stellen Sie bitte den Bezug zum Untersuchungsgegenstand her! Im Übrigen verletzt es auch Grund- und Persönlichkeitsrechte und es sollte deswegen sehr genau überdacht werden, worüber wir sprechen. – Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, überhaupt kein Problem. Wir haben ja vorhin gehabt, dass sich Herr Sektionschef Pilnacek mit „schleichen Sie sich“ an einen Exekutivbeamten gewendet hat. Da haben wir wieder das unkooperative Verhalten des Sektionschefs, das ich gerne ausarbeiten möchte, der ja die Ermittlungen damit auch erschwert hat, nämlich indem er sich dann geweigert hat, sich anzuziehen. Ja, es ist in den Akten. Auch der Umgangston ist dementsprechend als unerfreulich wahrgenommen worden. Es ist ja kein Geheimnis, es ist ja in den Akten und auch schon medial Bericht erstattet worden. Ich wollte nur vom Herrn Staatsanwalt wissen, ob er darüber hinaus noch Wahrnehmungen hat, ob dieser Akt auch stimmt, ob das korrekt war, und auch entsprechend wissen, ob es noch weitere Auffälligkeiten in dieser Causa bei den Sicherstellungen gegeben hat. Das ist eigentlich nichts besonders - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung, in welcher Art und Weise und ob die Erwähnung der Bekleidung einer Person im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen könnte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung, dass jetzt zur Frage des kooperativen oder unkooperativen Verhaltens vom Herrn Staatsanwalt ausgeführt worden ist. Alles andere, was Sie angesprochen haben, würde meiner Einschätzung nach nicht dem Untersuchungsgegenstand, sondern eher der Bloßstellung der betroffenen Person dienen. Ich würde Sie bitten, dass wir das nicht näher ausführen.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es wurden am Ort der Sicherstellung auch Fotos und Aufnahmen von der Frau von Herrn Pilnacek gemacht. Ist das korrekt? Nein, das ist jetzt keine Bloßstellung, das ist eine ganz normale Frage.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, es wurden Fotos gemacht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Konnten eigentlich auf dem Handy von Pilnacek irgendwie Löschungen von Daten kurz vor der Durchführung der Sicherstellung festgestellt werden?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Dazu habe ich jetzt keine konkreten Wahrnehmungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Am 25.2. wurde ja ein neues Google-Konto von Pilnacek erstellt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein. Ich bin mir nicht genau sicher. Vielleicht war das Thema während der Hausdurchsuchung, aber genau kann ich mich nicht daran erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wurde aber ein Google-Konto bei Pilnacek festgestellt, ein altes?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es wurde aber schon untersucht, ob gelöschte Inhalte auf Pilnaceks Mobiltelefon waren und ob etwas gelöscht worden ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, das wird automatisch von den IT-Experten im Zuge der Aufbereitung der Daten gemacht, denke ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Pilnacek hat ja auch beantragt, dass die Sicherstellung und Auswertung des Mobiltelefons von einem Sachverständigen zu erfolgen hat. Er beantragte außerdem, dass nur der Tatzeitraum ausgewertet werden sollte. Sind Sie dem nachgekommen, oder muss man dem nachkommen? Können Sie kurz erläutern, ob das überhaupt möglich ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also einem Antrag kann man nachkommen, muss aber nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind Sie dem nachgekommen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wir haben - - Ich weiß jetzt nicht genau den genauen Wortlaut des Antrags, aber mittlerweile werden die sichergestellten Geräte von externen IT-Spezialisten ausgewertet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ein Punkt noch: BAK, von Peter Sokele: Da wird auch noch einmal geredet, dass bei der bewilligten Durchsuchung auch weitere Gegenstände angeführt worden sind.

Abgesehen davon, dass Sie noch weitere Gegenstände bei Herrn Pilnacek mitnehmen – ich glaube, auch Mobiltelefone und so weiter –: Warum haben Sie diese Entscheidung getroffen, die angeführten Gegenstände, die in der Sicherstellungsanordnung waren, nicht mitzunehmen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Könnten Sie mir das Protokoll vielleicht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Natürlich, überhaupt kein Problem. Das ist das Dokument 1647, Seite 5. Wir legen es vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Geht es da um die Sicherstellung am 25. Februar oder um die Hausdurchsuchung in der Privatwohnung?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das war das am 26.3., das war schon bei der Hausdurchsuchung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Sie finden das auf Seite 5, vorletzter Absatz. Mich würde nur interessieren: Warum kommt man zu so einer Entscheidung? War es nicht relevant? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das steht genau in dem Absatz, warum.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie noch einmal erläutern, warum Sie das so entschieden haben?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich habe das nach Rücksprache mit dem IT-Experten so entschieden, weil das neue Mobiltelefone waren. Nach einer Durchsicht der Daten durch den IT-Experten wurde festgestellt, dass die nicht den Tatzeitraum betreffen beziehungsweise dass das nur sehr neue Daten sind, und deswegen wurde von einer Sicherstellung abgesehen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie bei den Zwangsmaßnahmen in den Büroräumlichkeiten von Fuchs dabei?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da gab es ja auch mehrere Löschungen. Können Sie das schildern?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Es gibt einen eigenen Bericht von den IT-Experten dazu. Der müsste im Akt liegen. Sämtliche Wahrnehmungen, die ich dazu habe, fußen quasi auf dem Bericht, den die IT-Experten großteils verfasst haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Weil sich das zeitlich nicht mehr ausgeht: Ich möchte noch zu einem anderen Komplex, zur Bestellung von Frau Marek, kommen. Am 21.1. und 24.1. ergingen da entsprechende Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Das wurde auch ins BKMS-System eingebracht. Waren Sie da als Staatsanwalt mit eingebunden?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie waren der Sachbearbeiter, oder?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Unter anderem, gemeinsam mit meinem Kollegen aus Innsbruck.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was haben Sie daraufhin dann unternommen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich kann bestätigen, dass Anzeigen dazu eingegangen sind, und wir haben dazu einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft erstattet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, es wurde eine Anfangsverdachtsüberprüfung eingeleitet, oder ist nach § 35c eingestellt worden? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Ich frage anders: Ist das Verfahren eingestellt worden?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich kann nur sagen: Es gibt von uns einen Vorhabensbericht, der an die Oberstaatsanwaltschaft ergangen ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit Einstellung oder mit Weiterführung? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist ein laufendes Verfahren, das noch nicht genehmigt ist. Wenn es auch nicht Aktenbestandteil ist, dann würde ich jetzt raten, davon abzusehen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bitte, die Frage entsprechend anders zu formulieren oder eine andere Frage zu stellen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gibt es zu Pilnacek einen Vorhabensbericht?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, gibt es.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann wurde der verfasst? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich weiß nicht genau, wann: innerhalb der letzten zwei Monate, sechs Wochen, so was.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann wurde der zu Marek verfasst?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Etwas davor.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Etwas davor.

Gut, dann gebe ich weiter zur Kollegin. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Schmid-Grimburg! Für uns ist jetzt neu, dass es einen Vorhabensbericht zu Pilnacek gibt. Könnten Sie sagen, zu welchen Verfahrenssträngen und ob es welche gibt, bei denen es zu einer Einstellung kam? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin. – Der Vorsitzender-Stellvertreter berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Beurteilung dieses Themenkomplexes und derartiger Fragen. Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist ein laufendes Verfahren, es ist ein neues Verfahren. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass das von dieser Konsultationsvereinbarung betroffen ist. Daher wollen wir bitte nicht in diese Ermittlungen eingreifen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann habe ich nur mehr zwei grundsätzliche Fragen. Herr Pilnacek war ja gestern hier und hat ein Eingangsstatement abgegeben, auf das er sich in der Folge immer berufen hat, hier eigentlich nicht aussagen zu wollen. Sein Hauptargument war, dass er weder vom U-Ausschuss noch von lieferpflichtigen Stellen Einsicht in die eigenen Mails und Chats erhielt.

Hat er sich auch bei Ihnen beschwert? Haben Sie Wahrnehmungen zu Beschwerden seinerseits bei der OStA oder bei Ihnen, weil er wohl Akteneinsicht, aber nicht Einsicht in sozusagen die Primärdaten erhielt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, das müsste aus dem Akteninhalt eh hervorgehen. Das war natürlich Thema und wurde auch in unserem Ermittlungsverfahren quasi durchexerziert. Da gibt es auch zwei gerichtliche Entscheidungen – vom Landesgericht Innsbruck und vom Oberlandesgericht Innsbruck – dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit welcher Schlussfolgerung?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Kurz zusammengefasst: dass eben Mag. Pilnacek Einsicht in den Ermittlungsakt hat, und in darüber hinausgehende Daten, die nicht zum Ermittlungsakt genommen wurden, nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dies zu Recht, wurde judiziert, nehme ich an? (Heiterkeit der Fragestellerin und der Auskunftsperson.)

Dann habe ich nur mehr eine systemische Frage: Sie sitzen in Wien und sind der StA Innsbruck dienstzugeteilt, dies aber nur für die Verfahren gegen Pilnacek, Brandstetter und Fuchs?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt aber, dass Sie in allen anderen Verfahren weiterhin Herrn Fuchs als Oberbehördenvertreter haben?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich bin derzeit zu 100 Prozent der Staatsanwaltschaft Innsbruck dienstzugeteilt, das heißt, ich führe keine Verfahren in Wien.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Würden Sie aber andere Verfahren führen, wäre da wieder die Zuständigkeit von Herrn Mag. Fuchs?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wenn ich wieder für die Staatsanwaltschaft Wien tätig werde, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, das war es für die Runde.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit kommen wir zur zweiten Fragerunde.

Als Erste in der zweiten Fragerunde ist Frau Abgeordnete Scharzenberger zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Mag. Schmid-Grimburg, Sie sind ja, wie soll ich sagen, eher durch Fälle von Delikten gegen Leib und Leben bekannt. Wie kommt es dazu, dass Sie sich jetzt mit thematisch anders gelagerten Sachverhalten auseinandersetzen? Gibt es sozusagen Spezialgebiete, mit denen sich Staatsanwälte auseinandersetzen oder deckt jeder Staatsanwalt das gesamte Strafrecht ab?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also es gibt Spezialabteilungen, wenn man so will, zum Beispiel für Jugendstrafsachen und Strafsachen gegen junge Erwachsene, für Sexualstrafsachen. Innerhalb der Staatsanwaltschaft Wien haben wir auch noch eine Sondergruppe für organisierte Kriminalität, für Wirtschaftsstrafsachen.

Zu dem Verfahren bin ich einfach gekommen, wie man als Staatsanwalt zu einem Verfahren kommt, nämlich per Zufall. Sobald ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien einlangt, wird das per Zufallsgenerator an einen Staatsanwalt zugeteilt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.

Sprechen wir über Ihre gegenwärtige Situation. Seit wann beschäftigen Sie sich mit der Causa Fuchs?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Seit, ich glaube, März letzten Jahres.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Das bedeutet jetzt aber auch, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs somit auch Ihre Dienst- und Fachaufsicht ist. – Ist das richtig?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Da ich eben der Staatsanwaltschaft Innsbruck zugeteilt bin, nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Zumindest aber war er es, oder?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, ja.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.

Kommen wir aber noch einmal zurück: Sie haben bei der Befragung durch die Verfahrensrichterin gesagt, dass das Verfahren gegen Fuchs jetzt in Innsbruck ist, weil schon das Verfahren Pilnacek in Innsbruck anhängig war. – Wieso war das Verfahren Pilnacek in Innsbruck anhängig?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wie ich gesagt habe: Ich glaube, dass dieses Verfahren ursprünglich aufgrund einer Delegierung in Innsbruck gelandet ist. Das war aber quasi, bevor ich der Staatsanwaltschaft Innsbruck zugeteilt wurde. Deswegen habe ich dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Könnte es sein, dass es da schon um eine mögliche Befangenheit gegangen ist und das deswegen in Innsbruck ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Sie können es aber auch nicht ausschließen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wie gesagt, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.

Ihre Dienstzuteilung zur Staatsanwaltschaft Innsbruck erfolgte am 15.3.2021. – Stimmt das?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: So genau wie Sie weiß ich das nicht, aber es war im März 2021, ja.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Haben Sie darum gebeten?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Dann darf ich noch einmal zu dem Dokument kommen, das schon Kollege Ries vorgelegt hat.

Ich lege vor: Ordnungsnummer 4, Dokumentennummer 1808, die Beschuldigteneinvernahme des Leitenden Oberstaatsanwaltes Fuchs.

Fuchs hält auf Seite 3 fest, dass er eine Einvernahme durch Sie, Zitat, äußerst problematisch sieht, da er „Ihr Dienstvorgesetzter“ ist. – Sehen Sie da keinen Konflikt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich habe mich als Staatsanwalt der Ausübung meines Amtes zu enthalten, wenn Gründe vorliegen, aus denen ich mich befangen erachte, und das tue ich in dem Fall nicht. Das BMJ tut das im Übrigen auch nicht, sonst hätten sie mich nicht extra der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Führung dieses Verfahrens zugeteilt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ja, Sie haben eh schon vorhin in Ihrer Beantwortung der Fragen ausgeführt, dass die Person schon selbst entscheiden muss, ob sie befangen ist oder nicht. – Sehen Sie auch keine Befangenheit, nachdem Fuchs neuerlich darauf hingewiesen hat?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): War Ihre vermeintliche Befangenheit sonst irgendwann ein Thema? Gab es dazu Gespräche mit dem BMJ?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Also ich möchte nur noch einmal festhalten: Es wird ein Verfahren an Innsbruck abgetreten, aber es ermittelt weiterhin ein Staatsanwalt aus Wien – nur mit einem Briefkasten in Innsbruck –, und Sie sehen da überhaupt kein Problem.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, Sie müssen zwischen der Staatsanwaltschaft und der konkreten Person des Staatsanwaltes unterscheiden. Die Staatsanwaltschaft Wien untersteht der Oberstaatsanwaltschaft Wien, und deren Leiter ist Mag. Fuchs. Deswegen ist klar, dass die Staatsanwaltschaft Wien dieses Verfahren nicht führen kann.

Welcher konkrete Staatsanwalt jetzt das Verfahren führt, richtet sich eben danach – ich glaube, das ist § 47 StPO –: Wenn eine Befangenheit vorliegt, dann hat er sich dem Verfahren zu enthalten, und wenn nicht, dann nicht. Und es liegt keine Befangenheit vor.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wie ist Ihr Einvernehmen mit der WKStA?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Entschuldigung, ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wie ist Ihr Einvernehmen mit der WKStA? Herrscht da ein regelmäßiger Austausch bezüglich gewisser Verfahren; wenn ja, bei welchen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, es herrscht kein regelmäßiger Austausch.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut.

Ich lege Ihnen die Chatauswertung Fuchs/Poppenwimmer vor, Ordnungsnummer 5, Dokumentennummer 1478, Seiten 1 bis 26. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Die Chats wurden auf Ihr Ansuchen von IT-Experten der WKStA ausgewertet. Im Bericht schreiben die IT-Experten im vierten Absatz, ich zitiere: „Für uns ist diese Situation unangenehm, weil wir auch für die WKStA tätig sind“.

Warum wurden die Nachrichten von IT-Experten der WKStA ausgewertet?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das sind nicht IT-Experten der WKStA, sondern der Justiz. Die werden für bestimmte Verfahren zugeteilt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, warum diese Situation quasi „unangenehm“ ist? Das ist auch ein Zitat: eine unangenehme Situation.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Entschuldigung, auf welcher Seite findet sich das?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Absatz 4, gleich auf der ersten Seite. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich habe keine konkreten Wahrnehmungen dazu, aber ich glaube, die IT-Experten erklären das eh in dem E-Mail. Wenn ich zitieren darf: „Für uns ist diese Situation unangenehm, weil wir auch für die WKStA tätig sind“.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Lag dann aus Ihrer Sicht nicht der Anschein einer Befangenheit vor, wenn die IT-Experten im Einflussbereich der WKStA die Daten von Fuchs und Pilnacek auswerten? (Zwischenruf der Abg. Tomaselli. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also ich habe dazu nur die Wahrnehmungen, die Sie auch haben, nämlich: Ich lese dieses E-Mail.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Na, aber die sagen ja schon selbst, dass es ihnen unangenehm ist. Sollten da bei Ihnen nicht eigentlich die Alarmglocken läuten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich würde die Frau Verfahrensrichterin um eine kurze Beurteilung der Fragestellung ersuchen. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, ich glaube, Sie wollen darauf hinaus, dass Sie unbedingt hören wollen, dass er sich hätte für befangen erklären sollen. Er hat es nicht getan, er hat das schon beantwortet.

Darf ich etwas erklären? – Es ist einfach eine persönliche Sache, ob sich jemand persönlich befangen fühlt, weil er jemanden persönlich kennt oder mit jemandem persönlich zu tun hat. Es kann durchaus sein, dass im Großraum Wien jemand ein Verfahren gegen jemanden führt und, wie der Herr Staatsanwalt sagt, sich persönlich nicht befangen fühlt.

Ich möchte jetzt nur die Grenze hier ziehen, da er die Frage beantwortet hat. Daher glaube ich, ob jemand anderer sich befangen fühlt – von der IT – oder nicht, hat auf die Frage des Herrn Staatsanwalts keinen Einfluss. Er kann auch nicht beurteilen, ob die IT-Menschen sich befangen erklären oder nicht. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank für diese grundsätzlichen Erläuterungen zur Befangenheit.

Zur Geschäftsbehandlung ist Herr Abgeordneten Hanger zu Wort gemeldet . – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Trotzdem ist es ihr unbenommen, in einer Bewertung festzuhalten, dass ein Verfahren in der StA Innsbruck geführt wird und – das ist aus unserer Sicht ungewöhnlich – dass dann wieder ein Wiener Staatsanwalt zugeteilt wird. Also das muss man einmal verstehen. Es muss also schon auch noch zulässig sein, das zu hinterfragen, oder?

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ersuche ich unter Berücksichtigung der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin, mit der Befragung fortzufahren. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Verfahrensrichterin, das akzeptiere ich natürlich.

Ich darf Ihnen einen „Kurier“ Artikel vom 22.4.2022 mit dem Titel „Abrechnung mit der WKStA: ‚Unerträgliche Situation‘“ vorlegen – Ordnungsnummer 7. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es geht darum, dass die frühere Staatsanwältin Mag. Poppenwimmer im Untersuchungsausschuss drastisch das Arbeitsklima in der WKStA geschildert hat. Sie hat erläutert, „dass sich im Mai 2019“ einige Oberstaatsanwälte „im Büro von Oberstaatsanwalt [...] Adamovic [...] versammelten, um eine Pressekonferenz des damaligen Abgeordneten Peter Pilz“ anzusehen. Adamovic habe daraufhin angekündigt: „‚Jetzt kommt’s, jetzt kommt’s‘“. Adamovic hat dann „euphorisch“ gesagt, „dass Pilnacek wegen ‚Verdunkelungsgefahr sofort festgenommen gehört‘“. Mag. Poppenwimmer sieht in der Aufgabe eines Staatsanwaltes die Aufgabe aber eigentlich darin, „emotionslos Akten zu bearbeiten“.

Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Vorfall?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Mag. Poppenwimmer hat vermutet, „dass Informationen aus der WKStA nach außen getragen worden seien.“

Haben Sie Auffälligkeiten entdeckt? Haben Sie Wahrnehmungen zu Leaks an Medien im Zusammenhang mit Verfahren der WKStA?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, habe ich nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Mag. Poppenwimmer hat im U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht ausgeführt: „Sie sei geschockt gewesen, [...] mit welcher ‚Vehemenz einzelne verfolgt werden, um sie loszuwerden. Fuchs und Pilnacek waren die Feinde der WKStA.‘“

Haben Sie das auch so wahrgenommen, dass nach Pilnacek auch Fuchs wegmusste und auch er der Feind der WKStA ist? (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, mich wundert es nur, dass die ganze Zeit ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Wien über Wahrnehmungen einer anderen Staatsanwaltschaft, der WKStA, befragt wird. Ist das in Ordnung, dass ich einen Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Wien über das Klima in der WKStA befrage? Das wäre ungefähr so, wie wenn man mich fragen würde – weiß ich nicht –: Wie geht es denn der ÖVP? – Das ist nämlich intern. Vielleicht können Sie das also ein bisschen klären? (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf dazu nur noch einmal festhalten, wir haben im Ausschuss ja schon gehört: Die Justiz ist ein Dorf!, und Frau Mag. Poppenwimmer hat ja festgehalten, dass es allgemein bekannt ist, und deswegen frage ich um ganz konkrete Wahrnehmungen dazu, und das wird wohl auch erlaubt sein. – Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der Herr Staatsanwalt dazu persönliche Wahrnehmungen hat, und er wird uns sagen, ob er diese persönlichen Wahrnehmungen hat oder nicht.

*****

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich habe keine persönlichen Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.

Haben Sie Wahrnehmungen zu politischer Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut. Vielen herzlichen Dank.

Ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächste Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne zur Durchsuchung und Sicherstellung bei Pilnacek zurückkommen. Meine Frage an Sie würde lauten: Wem haben Sie von diesem Vorhaben der Durchsuchung und Sicherstellung bei Pilnacek berichtet?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Die Hausdurchsuchung in seiner Wohnung wurde meines Wissens nach niemandem berichtet; also das haben der Kollege in Innsbruck und ich bei Gericht beantragt. Es wurde gerichtlich bewilligt, und wir haben, glaube ich, erst im Nachhinein – oder vielleicht hat der Kollege in Innsbruck dann währenddessen – der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck berichtet. Ich habe auf jeden Fall niemandem davon berichtet.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Die Sicherstellung im Bundesministerium für Justiz bezugnehmend auf Pilnacek: Haben Sie darüber – über Ihr Vorhaben – berichtet? Wenn ja: an wen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Vorab wurde der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht berichtet, sondern gleichzeitig mit Durchführung der Sicherstellung wurde ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft übergeben.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie an die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien – Nittel – berichtet?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, wir haben das Vorgehen gemeinsam besprochen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wie viel Zeit lag zwischen dem Vorhaben und der Hausdurchsuchung bei Pilnacek?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Das kann ich nicht mehr genau beurteilen. Sie können schauen, wann die Anordnung von uns bei Gericht beantragt wurde und wann dann die tatsächliche Durchsuchung war.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie einen ungefähren Zeitrahmen, den Sie noch in Erinnerung haben?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wenige Wochen, wenn nicht Tage.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Eine abschließende Frage dazu: Hatten Sie bezüglich der Hausdurchsuchung bei Pilnacek Beeinflussungen befürchtet?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herzlichen Dank, das war’s. Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächster an der Reihe: Herr Abgeordneter Ries. – Bitte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Schmid-Grimburg, die Kollegin Scharzenberger hat angesprochen, dass es vonseiten der IT-Experten als unangenehm gewertet wurde, dass sie auch für die WKStA tätig sind. Jetzt ist das so: In Ermittlungsverfahren – fast egal, worum es geht, ob es eine Sexualstraftat, ein Suchtmitteldelikt, ein Gewaltdelikt oder eben ein Betrugsdelikt oder Amtsdelikt ist – kommt man in den wenigsten Fällen noch damit aus, keine Sicherstellung beziehungsweise keine Auswertungen von Mobiltelefonen, Computern oder anderen technischen Geräten zu machen.

Ich würde es nicht so sehen, aber würden Sie es als ungewöhnlich sehen, dass ein und derselbe IT-Experte oder ein und dieselbe IT-Fima mit der Auswertung von verschiedenen Dienststellen betraut wird?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, das ist die Idee von den ganzen IT-Experten. Also die sind der Justizbetreuungsagentur untergeordnet oder dort irgendwie eingebettet und werden dann eben auf Anforderung für verschiedenste Dienststellen – das können auch Gerichte sein – tätig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich kann also aus meiner Erfahrung sagen, auch ich sehe darin keine große Auffälligkeit, weil es ja nicht so viele Firmen gibt, die das übernehmen, speziell wenn man das ins Verhältnis mit der Fülle an Daten, die tagtäglich in verschiedenen Ermittlungsverfahren ausgewertet werden, setzt.

Dann hätte ich noch eine kurze Rückfrage: In dem Verfahren, in dem Sie ermitteln, war kein Verwandter von Ihnen als Beschuldigter, Privatankläger oder Privatbeteiligter involviert, nehme ich an?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich nehme auch nicht an, dass Sie in demselben Verfahren verschiedene Rollen – das heißt: Kriminalpolizei, Richter und dann Staatsanwalt – eingenommen haben?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann verstehe ich auch nicht, warum hier eine Befangenheit in den Raum gestellt wird.

Würden Sie sich meiner Meinung anschließen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich glaube, das habe ich schon beantwortet, dass ich für mich keine Befangenheit sehe und - -, ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das Danke war ein Danke als Ende? (Abg. Ries nickt.) – Gut, dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Stögmüller an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich komme zum Dokument 1786, das ist die Seite 6. Wir verteilen es auch. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist das angesprochene Löschungsprotokoll von Oberstaatsanwalt Fuchs. Er hat im Laufe der Zeit – also ganz konkret am 7.3.2021 – einiges im Serververlauf gehabt.

Das kennen Sie, oder?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, das kenne ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da hat er zum Beispiel am 13.3., wenn Sie schauen, um 6.56 Uhr, also doch sehr früh, bezüglich Wertkarten recherchiert.

Haben Sie bei Herrn Fuchs Wertkarten gefunden? – Das ist so zwei Tage vor seiner Hausdurchsuchung – Entschuldigung, ich sage es schon wieder! –, vor der Sicherstellung in den Büroräumlichkeiten – Pardon.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, wir haben keine gefunden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben keine Wertkarten gefunden. (Auskunftsperson Schmid-Grimburg: Nein!) Gibt es auch keine Hinweise, dass es Wertkarten gegeben hat? Die muss man ja jetzt seit ein paar Jahren registrieren.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Mir ist kein Hinweis bekannt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keiner bekannt.

Sind bei Herrn Fuchs weitere Löschungen – er hat sich ja schon fast exzessiv mit dem Thema Datenlöschung und allem Möglichen befasst –, noch zusätzlich Sachen dahin gehend, dass er sehr viel gelöscht hat, bekannt?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wie gesagt, meine sämtlichen Wahrnehmungen zu Datenlöschungen gründen auf diesem Bericht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Google-Konto bei Herrn Fuchs – wenn Sie weiterschauen –: Am 11.3. um 12.42 Uhr hat der Beschuldigte zu „Aktivitäten löschen“ für Google-Konten recherchiert.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass er Google-Konten gelöscht hat?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Keine Wahrnehmungen über diesen Bericht hinaus.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann wurden eigentlich die Ermittlungsverfahren gegen Fuchs so eingeleitet, dass es zu einer Sicherstellung in den Büroräumlichkeiten kommt? Wann war das bekannt? Wann kam da der Entschluss?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wann das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Fuchs eingeleitet wurde, das ergibt sich aus dem Akt. Das muss Anfang März 2021 gewesen sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann kam der Entschluss bei der Staatsanwaltschaft, dass man eine Sicherstellung macht?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Kurz vor der Durchführung dieser Sicherstellung – einige Tage, würde ich sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zwei, drei Tage, vier Tage, fünf Tage? Können Sie es nur ungefähr eingrenzen?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, vielleicht eine Woche davor.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eine Woche davor, das heißt: ungefähr um den 9.3.

Wer aller wusste dann von dieser Sicherstellung Bescheid? Wer waren die Personen, die in so etwas eingeweiht werden?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Natürlich mein Kollege in Innsbruck, von der Staatsanwaltschaft Innsbruck; und dann haben wir relativ kurz vor der Sicherstellung einen IT-Experten oder beide IT-Experten – das weiß ich nicht mehr, aber es ist nur ein IT-Experte mitgegangen –, und auch – ich glaube, ein oder zwei Tage davor – das BAK informiert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die BAK-Leitung, oder?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, ich glaube, der Kontakt war dann mit Herrn Sokele, der dann auch dabei war, wenn ich mich nicht irre.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Fuchs führte ja auch eine Recherche zur Staatsanwältin Dr. Tatiana Spitzer-Edl an. Das war am 6.3. Kennen Sie die Person?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe nur so oberflächlich recherchiert. Das ist Ihre Gruppenleiterin, glaube ich.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, in der Staatsanwaltschaft Wien war sie meine Gruppenleiterin.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung, warum Herr Fuchs am 6.3., also ungefähr zu dem Zeitpunkt – das müsste fast hinhauen –, also gerade da, zu diesem Zeitpunkt – wenn Sie sagen, am 15.3. war die Sicherstellung und eine Woche vorher, das heißt, am 6., 7. oder so etwas rund herum müsste dann der Entschluss gekommen sein – diesen Namen gegoogelt hätte?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Ich kann nur spekulieren: möglicherweise, weil sie bei der Sicherstellung im VfGH tätig geworden ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im VfGH war sie. Haben Sie Wahrnehmungen, ob es in irgendeiner Weise zur Kontaktaufnahme zwischen Frau Tatiana Spitzer-Edl und Herrn Fuchs gekommen ist?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, ich habe keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Wahrnehmung.

Ist Frau Spitzer-Edl noch immer irgendwie mit dem Fall oder mit Fuchs oder mit Pilnacek vertraut?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, sie ist nach wie vor Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind Sie sonst in irgendwelche anderen Ermittlungen, die den Untersuchungsgegenstand betreffen, eingeweiht gewesen oder aktuell eingeweiht?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, Herr Schmid-Grimburg, dann vielen Dank fürs Kommen in den Untersuchungsausschuss und für Ihre Beantwortung der Fragen. Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke sehr. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. (Abg. Krisper schüttelt den Kopf.) – Sie verzichtet aber in dieser Runde auf ihre Fragen.

*****

Ich stelle, nachdem wir am Ende der zweiten Fragerunde sind, die Frage, ob noch Fragen offen sind und eine dritte Runde gewünscht ist. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.) – Es ist eine Runde gewünscht. Brauchen wir eine Stehung dazu oder können wir uns auf 2 Minuten pro Fraktion ohne Mitnahme der Restredezeiten einigen? Besteht dagegen ein Einwand? – Einen Einwand nehme ich nicht wahr. Das heißt, wir gehen in die dritte Fragerunde ein: 2 Minuten Fragezeit pro Fraktion ohne Mitnahme der Restredezeit.

Damit ist Frau Abgeordnete Scharzenberger zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Vielen herzlichen Dank, auch für das Einvernehmen!

Herr Mag. Schmid-Grimburg, ich habe nur noch zwei weitere, relativ kurze Fragen; und zwar die erste: Sie haben vorhin gesagt – wenn ich das richtig verstanden habe –, dass die Hausdurchsuchung Pilnacek mit der Wiener Staatsanwaltschaft abgesprochen wurde, obwohl Sie ja zur Staatsanwaltschaft Innsbruck gehören. Habe ich das richtig verstanden, oder können Sie das noch ganz kurz aufklären?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Nein, das müssen Sie falsch verstanden haben; also die Hausdurchsuchung hat schon stattgefunden, nachdem das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten wurde.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay.

Die zweite Frage ist: Sie haben in meiner Befragung eben gesagt, dass es keinen regelmäßigen Austausch mit der WKStA gibt. Ich darf Ihnen dazu zwei Dokumente vorlegen, und zwar zum einen Dokument Nummer 1544, bitte Seite 11. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da steht jetzt gleich am Anfang in der ersten Zeile: „Am heutigen Tag wurde von mir in Begleitung eines IT SV“ – Sachverständigen – „der WKStA“ - -

Sie haben ja vorher gesagt, dass der nicht zur WKStA gehört. Ist das richtig?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Der IT-Sachverständige gehört nicht zur WKStA. Dieser Amtsvermerk wurde auch nicht von mir geschrieben.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ah, okay! Es steht nämlich dann auf der Seite 29 unten – und das finde ich bemerkenswert –, dass das Handy von Herrn Pilnacek - - ich zitiere: „in den Räumlichkeiten der WKStA verbringen wird.“, und dann steht: „Schmid-Grimburg“.

Können Sie sich das erklären?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Entschuldigung! Welche Seite?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): 29. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Da steht irgendwie ganz was anderes.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Entschuldigung – 20: AV vom 2.3.2021. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Also da geht es darum, dass Datenträger in den Datenanalyseraum der IT-Experten gebracht werden; und diese Räumlichkeiten befinden sich im selben Gebäude, in der auch die WKStA untergebracht ist.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Na ja, Sie schreiben: „Räumlichkeiten der WKStA“.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ja, dann ist das vielleicht ein bisschen unscharf aus- - Ich glaube, es ist ein Stockwerk in diesem Gebäude, in dem die WKStA ist, aber nicht direkt in den Räumlichkeiten der WKStA. Da habe ich mich unklar ausgedrückt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay, ich nehme das so zur Kenntnis.

Ich darf noch das Dokument mit der Nummer 3043 vorlegen, Seite 113. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es jetzt um ein E-Mail – das ist vom 4.3. – an Matthias Purkart: „Sehr geehrter Herr Kollege, lieber Matthias!“, und da steht unten: „Zur allfälligen weiteren Veranlassung übermittle ich daher im Anhang die eben erwähnten Funde von dem Diensthandy Samsung Galaxy A5. Liebe Grüße Georg.“

Vielleicht können Sie dazu einmal kurz eine Stellungnahme abgeben.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Ich kenne das E-Mail, aber auf welcher Seite ist das?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): 113. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vielleicht können Sie mir auch sagen, was die Rechtsgrundlage ist, weil Sie ja Herrn Purkart von der WKStA einen Auswertungsbericht von Herrn Pilnaceks Handy schicken.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Genau, in dem Auswertungsbericht waren Dinge, die für die WKStA von Interesse sind, deswegen wurde das der WKStA übermittelt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Aber was ist die Rechtsgrundlage?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 7 Sekunden, 5 Sekunden sind noch über.

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Amtshilfe.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut.

Es ist nämlich erst am 16.3. ein Amtshilfeersuchen an die WKStA ergangen: Seite 216. – Können Sie das erklären?

Mag. Georg Schmid-Grimburg: Wie gesagt, ich habe im Rahmen der Amtshilfe diese Berichte der WKStA übermittelt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich habe jetzt keine Zeit mehr, wenn ich das richtig verstanden habe?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: So ist es.

Als Nächstes an der Reihe: SPÖ. (Abg. Kucharowits: Danke, nein!) – Herr Abgeordneter Ries? Herr Abgeordneter Stögmüller? Frau Abgeordnete Krisper? – Nein. Damit sind wir am Ende der dritten Fragerunde angelangt.

*****

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nein, vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da keine weiteren Fragen vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich bei Herrn Mag. Georg Schmid-Grimburg und bei seiner Vertrauensperson für das Erscheinen. – Vielen Dank für Ihr Erscheinen und Ihre Auskünfte.