516/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Leitender Staatsanwalt Dr. Robert Jirovsky in der 15. Sitzung vom 4. Mai 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Leitender Staatsanwalt Dr. Robert Jirovsky nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 06 22

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                          Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführung                                                                             Vorsitz

 


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

15. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 4. Mai 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 15. Sitzung
9.07 Uhr – 19.10 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Leitender Staatsanwalt Dr. Robert Jirovsky

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Damit komme ich schon zur Belehrung der Auskunftsperson, von Herrn Leitenden Staatsanwalt Dr. Robert Jirovsky.

Herr Dr. Jirovsky, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese Belehrung weise ich Sie ausdrücklich hin.

Sie sind verpflichtet, die an sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie im Einzelnen auch der mit der schriftlichen Belehrung zugestellten Ladung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Auch heute vorgelegte Unterlagen dürfen von Ihnen nicht an sich genommen werden. Sie dürfen sich davon auch keine Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie selbst sind berechtigt, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten, den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen und sich jederzeit an die Frau Verfahrensanwältin, die links neben Ihnen sitzt, zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Dr. Jirovsky, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, das möchte ich nicht, vielen Dank.

Ich möchte Sie, Herr Präsident, die sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, den Herrn Verfahrensrichter, die Frau Verfahrensanwältin und Sie, sehr geehrte Damen und Herren, auch von meiner Seite begrüßen und Ihnen einen schönen Nachmittag wünschen. Aus meiner Sicht könnte man in die Befragung eintreten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Jirovsky, das Personaldatenblatt, das Sie ausgefüllt haben, die Daten, die von Ihnen angegeben sind, entsprechen der Wahrheit? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Das nur der Form halber.

Können Sie etwas über Ihre Laufbahn im Ministerium erzählen, zumindest seit Sie in der Abteilung 5 tätig sind, nur die letzten Jahre kurz Revue passieren lassen, damit wir wissen, welche Position Sie heute im Ministerium einnehmen?

Dr. Robert Jirovsky: Ich muss da eigentlich gleich mit meinem Eintritt ins Ministerium am 1. Juli 1992 beginnen, weil ich da gerade als Referent auch schon in diese Abteilung – die Vorvorgängerabteilung der jetzigen, die ich die Ehre habe, zu leiten – gekommen bin. Ich war dann bis zum Jahre 2000 Referent in dieser Abteilung, wurde dann interimistisch Mitte November 2000 und offiziell ab 1.1.2001 Abteilungsleiter in einer anderen Abteilung der Sektion IV – damals für Einzelstrafsachen –, und wechselte dann mit 1. März 2004 als Abteilungsleiter wieder in die Abteilung, in der ich vorher tätig war. Ich leite also jetzt seit mehr als 18 Jahren diese Abteilung.

Im Jahr 2010 wurde sie im Rahmen der Umorganisation, was die Kompetenzen angeht, etwas verändert, vor allem im Verhältnis zur Nachbarabteilung, wenn ich das so sagen kann, der ehemaligen Abteilung IV 3, die ich eben vorher zweieinhalb Jahre geleitet habe. Seit 2010 – und das ist dann unverändert geblieben – bis jetzt leite ich eben die damalige IV 5 und jetzige V 2.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie sagen, die damalige IV 5 und jetzige V 2: Haben Sie da mit Herrn Sektionschef Mag. Pilnacek zusammengearbeitet? War er Ihr Vorgesetzter? In welcher Form haben Sie mit ihm zusammengearbeitet?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, er war, seitdem er – das war, glaube ich, mit 1. September 2010 – Sektionsleiter dieser neuen großen Strafrechtssektion geworden ist, die dann die Bezeichnung Sektion IV erhalten hat, bis zur Sektionsteilung, also bis Ende August 2020, mein unmittelbarer Vorgesetzter. Ich war einer der sieben Abteilungsleiter, die er sozusagen unter sich hatte, und habe in dieser Funktion natürlich sehr viel mit ihm zusammengearbeitet.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Warum ist es zur Umstrukturierung und Teilung der Sektion Strafrecht im Jahr 2020 gekommen?

Dr. Robert Jirovsky: Wir sind in dem Sinn nicht gefragt worden – zumindest kann ich mich nicht erinnern –, aber nach meinem Kenntnisstand, eben um - - Es stand die Frage der Verlängerung von Sektionschef Pilnacek oder der Neuausschreibung an. Die Verlängerung oder Neubesetzung wäre mit 1. September 2020 fällig gewesen. Die Frau Bundesministerin hat sich nach meiner Erinnerung mit der wesentlichen Begründung, dass die interne Gewaltenteilung zwischen den Legislativabteilungen und den operativen Einzelstrafabteilungen, wenn man so will, auch zureichend abgebildet werden soll, zu diesem Schritt entschlossen, und dass - -, ja, also die Gleichgewichte.

Was sie auch noch gesagt oder vorgebracht hat, ist, dass es schwer ist, die Funktion eines Legisten, der ja darauf angewiesen ist, auch viel mit den Damen und Herren Abgeordneten zusammenzuarbeiten, und die Position des Leiters der Aufsicht über die Einzelstrafsachen, wo das gerade nicht der Fall sein soll, in einer Person zu vereinigen. Das zusammenzuführen beziehungsweise zusammen zu gestalten, ist eben ein schwieriges Unterfangen, und das war nach meiner Erinnerung der zweite Grund, der für diese Teilung der Sektion geltend gemacht wurde.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie hat sich diese Änderung – zum Teil für Sie und zum Teil für Sektionschef Pilnacek – ausgewirkt?

Dr. Robert Jirovsky: Für mich hat sich vom Geschäftskreis, wenn man so will, nichts geändert. Ich habe eben nur eine neue Vorgesetzte bekommen, wenn man so will – also nur im Sinne von: das war die einzige Veränderung für mich –, Frau Sektionschefin Mag. Göth-Flemmich. Mit Sektionschef Pilnacek war die Veränderung die, dass natürlich die Zusammenarbeit sehr viel weniger intensiv wurde oder sich eben nur mehr auf Umstände, wenn die Legislativabteilung mit einer Frage oder mit einer Stellungnahme von uns befasst werden sollte, beschränkt hat – dann wurde die im Regelfall auch immer dem Sektionschef zur Kenntnis gebracht. Der tägliche Umgang, die tägliche Zusammenarbeit, wie sie vorher war, war aber natürlich nicht mehr gegeben.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die war nicht mehr gegeben. Welchen Aufgabenbereich haben Sie jetzt in Ihrer Abteilung V 2?

Dr. Robert Jirovsky: Betitelt ist sie mit Abteilung für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen, was bedeutet: alle Verfahren, die eine gewisse große Dimension erreichen, mit Ausnahme gewisser Spezialgebiete – das sind die Verbotsgesetzsachen, die terroristischen Straftaten und dergleichen, dafür ist die nunmehrige Abteilung V 3 zuständig, auch wenn die Verfahren eine gewisse Dimension erreichen oder sprengen –, aber der Großteil dieser Großverfahren und der berichtspflichtigen Strafsachen, also jener Strafsachen, die uns nach § 8 und 8a StAG zu berichten sind – das ist der eine große Block –, darüber hinaus alle Amts- und Korruptionsdelikte, also nach dem bestimmten Abschnitt im StGB, und zwar unabhängig von der Dimension, und damit im Zusammenhang eben auch die Gewährung von sicherem Geleit und solche - -, also Nebenaspekte, sofern sie in solchen Verfahren auftreten, darüber hinaus der Schriftverkehr mit dem Weisungsrat – weil ja die meisten Fälle, die dem Weisungsrat vorgelegt werden, aus meiner Abteilung kommen –, die Redaktion des Weisungsberichtes, also die Endredaktion und dergleichen, und dann auch, im Zusammenwirken mit anderen Abteilungen, gegebenenfalls die Erarbeitung von Richtlinien oder auch die Evaluierung von Verfahren.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie führen also die Fachaufsicht über diese von Ihnen aufgezählten Verfahren. Führen Sie auch die Fachaufsicht über die Verfahren gegen Fuchs, Pilnacek und so weiter oder ist da jemand anderer zuständig?

Dr. Robert Jirovsky: Da ist grundsätzlich jemand anderer zuständig. Das wurde eben so eingerichtet, um auch den Anschein von struktureller Befangenheit zu vermeiden, weil es unangebracht ist, wenn dann ich oder meine Abteilung sozusagen beim Vorhaben gegen meinen ehemaligen Chef, der zehn Jahre da war, entscheiden soll. Da hat man gesagt, dass das entsprechend getrennt wird und da die Sektion III, also Personal- und Verwaltungssektion, zuständig wird und sich diese die Fachexpertise, die sie braucht, im Wege der Zuteilung von Generalanwälten mit einem bestimmten Teil ihrer Arbeitskraft auf diese Weise sicherstellt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer ist Leiter dieser Abteilung?

Dr. Robert Jirovsky: Bei der Abteilung III 1, die für das Hauspersonal zuständig ist, ist das Dr. Martini. Die managt dann sozusagen die - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und ihr zuständiger Sektionschef?

Dr. Robert Jirovsky: Pirker.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ist Pirker. Also in diesem Bereich – Pilnacek, Fuchs und so weiter – ist Pirker - - (Auskunftsperson Jirovsky: Entschuldigung!) – Ja?

Dr. Robert Jirovsky: Entschuldigung, mit einer Ergänzung: Für die Strafsache gegen LOStA Mag. Fuchs, die jetzt auch medial aufgekommen ist, sind wir zuständig, weil hausintern die Meinung vertreten wurde, dass diese strukturelle Befangenheit da nicht vorliegt. Da geht es nicht darum, dass ein ehemaliges Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis zur Rede steht, und deshalb hat meine Abteilung diesen Verfahrensstrang, der jetzt auch die Öffentlichkeit beschäftigt hat oder beschäftigt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut, ich komme zu einer weiteren Frage. Pilnacek war ja gestern hier und hat dem Ausschuss Rede und Antwort gestanden. Er hat selbst das System Pilnacek erwähnt. Da wollte ich Sie fragen, ob Sie das schon einmal gehört haben oder was Sie unter dem System Pilnacek verstehen.

Dr. Robert Jirovsky: Also gehört habe ich es natürlich schon, weil es ja medial entsprechend kolportiert wird. Vorstellen kann ich mir aus eigener Wahrnehmung darunter nichts. Ich kenne nur die Zuschreibungen, also was damit in der Öffentlichkeit oder in Medien, die diesen Begriff verwenden, verbunden wird, wobei ich für meine Person sagen muss: Ich habe mich nie als Teil eines Systems mit bestimmten Eigennamen empfunden, sondern ich bin Teil der Justiz. Das war ich von Beginn an, seitdem ich Richter und dann Staatsanwalt war und seit 30 Jahren im Haus bin. Ich habe keinen Anlass, mich da sozusagen als Teil eines bestimmten Systems mit bestimmten Personennamen oder so zu fühlen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit Pilnacek empfunden?

Dr. Robert Jirovsky: Grundsätzlich sehr gut. Ich habe das einmal – ich glaube, den Damen und Herren Abgeordneten liegt das vor, ich glaube, der Sektionschef hat es im vorigen Ausschuss auch zitiert – aus Anlass der Eurofighter- - der berühmt-berüchtigten Dienstbesprechung festgehalten, weil ich mich veranlasst gesehen habe, auch meinen Standpunkt oder meine Meinung kundzutun.

Ich muss sagen, die Ereignisse, die dann bekannt geworden sind, die mir – das muss ich dazusagen – weithin auch nicht bekannt waren, ändern jetzt an der seinerzeitigen Beurteilung nichts. Ich kriege jetzt natürlich auf diese Weise nur neue Aspekte vermittelt, verstehe jetzt manches besser, was mir auch von anderer Seite hier - -, Aktionen, die ich vorher so nicht einordnen konnte. Die Zusammenarbeit mit ihm war aber eigentlich immer sehr konstruktiv.

Ich kann die Gelegenheit nutzen, wenn das gewünscht ist, kurz den Ablauf bei der Aktenbearbeitung zu schildern – aber ich kann das auch weglassen.

Jedenfalls war es so – kurz resümiert –, dass Sektionschef Pilnacek unsere Meinung, die Fachabteilung immer sehr ernst genommen hat, sich durchaus auch umstimmen hat lassen, wenn wir einen bestimmten Erledigungsvorschlag gemacht haben und er anderer Meinung war. Das – also seine Meinung – wurde in aller Regel in sogenannten Einsichtsbemerkungen, also aktenmäßig, dokumentiert, und wir haben – also der Referent, die Referentin und ich oder ich alleine – dann entweder im Akt darauf repliziert oder sie[1] haben das noch einmal mit ihm besprochen. Das Resultat war dann entweder, dass wir seines übernommen haben, also dem gefolgt sind, was er gemeint hat, wie wir weiter vorgehen sollen. Es kam aber nicht selten vor, dass er sich hat umstimmen lassen und gesagt hat: Okay, dann macht es so, wie Ihr es vorgeschlagen habt! – Das war also durchaus, wenn man so will, auf Augenhöhe.

Er hat natürlich auch viel mit Mails gearbeitet, das ist eh allgemein bekannt, aber er hat - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich Sie kurz unterbrechen? (Auskunftsperson Jirovsky: Bitte, ja!) – Einmal, glaube ich, ist er Ihnen nicht gefolgt, oder? Das war in der Sache K.[2].

Dr. Robert Jirovsky: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie waren denn da die Verhältnisse? Können Sie mir etwas zu diesem konkreten Fall K. sagen?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, den Mailverkehr habe ich auch mitgebracht. Ich kann ihn mir dann auch genauer anschauen, aber ich habe es mir natürlich in der Vorbereitung noch einmal vergegenwärtigt. Es kam im August 2018 eben von Sektionschef Pilnacek das Mail, wo er eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Besetzung einer Abteilungsleitung – Sie kennen den Mailverkehr ohnehin – sozusagen abstrakt geschildert hat. Ich glaube, mich zu erinnern, dass ich mir schon gedacht habe, dass der Fall K. gemeint ist, war mir aber nicht ganz sicher, weil wir auch in der Vergangenheit andere Besetzungsvorschläge in anderen Ressorts zu bearbeiten hatten, wo dann auch dem Minister vorgeworfen wurde, er hätte da amtsmissbräuchlich Einfluss genommen. Ich war mir also nicht ganz sicher, aber ich glaube, mich schon zu erinnern, dass ich das diesem Fall zugeordnet habe.

Die rechtliche Frage ist meiner Meinung nach auch durchaus komplex gewesen. Ich glaube, er hat gleichzeitig mit mir auch meinen Mitarbeiter Mag. Harammer damit befasst – auch aus Zeitgründen, damit wir hier schon gleichzeitig überlegen können; das haben wir auch getan. Wir sind nach vorläufiger Prüfung, also nach den Informationen, die wir von diesem abstrakten Sachverhalt hatten, zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Anzeigepflicht eher zu bejahen ist.

Wir haben dann auch ersucht, ob er uns den Spruch des Bundesverwaltungsgerichtserkenntnisses, auf den er Bezug genommen hat, oder die Begründung zur Verfügung stellen kann, weil wir dann sozusagen etwas mehr Fleisch gehabt hätten. Das hat er auch gemacht – ich glaube, mit dem Spruch. Wir haben dann unsere Ansicht noch etwas vertieft, weil er dann rückgefragt hat: Wo ist der Rechtsschädigungsvorsatz beim Amtsmissbrauch?, also eine juristische Frage. Auf die sind wir beide eingegangen – Kollege Harammer und ich; jeweils getrennt, aber natürlich jeweils mit cc –, und wir sind dabei geblieben, dass aus unserer Sicht eine Anzeigepflicht bestanden hätte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bin leider am Ende meiner Fragezeit angelangt, aber ich bin sicher, dass die Damen und Herren Abgeordneten zu dieser Frage noch eine fortsetzende Frage an Sie richten werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aussage.

Herr Vorsitzender, ich bin mit der Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Wir kommen nun zur Befragung durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Abgeordneten Krainer das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht bleiben wir gleich bei diesem Thema K., Faktum K. – als Vorlage 479223, das wird dann elektronisch eingespielt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist nur der Elak dazu, in dem Sie auch diese E-Mails haben, die Sie vorhin angesprochen haben. Das haben wir aktenmäßig auch so nachverfolgen können, nämlich dass Sie und Ihr Mitarbeiter Herrn Pilnacek per Mail die Beurteilung der Anzeigepflicht gesagt haben: Ja, Anfangsverdacht, es liegt eine Anzeigepflicht vor.

Sie selber schreiben zum Beispiel – das sieht man auf der Seite 9 –: „Lieber Christian! Wie Herbert meine auch ich, dass ein Anfangsverdacht und daher auch eine Anzeigepflicht vorliegen“ – et cetera –, „Zwar kommt sowohl Hans Zwinger als auch mir die Sache bekannt vor, wir haben aber keinen passenden ELAK hiezu gefunden.“ – Sie deuten da schon das an, was Sie eh vorhin gesagt haben.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, darf ich da vielleicht - - (Abg. Krainer: Bitte! – Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Das war der erste Mailverkehr nach meinem - - Es gab ja dann zwei Tage später noch einen ergänzenden. Diese Äußerung, glaube ich, bezog sich eben darauf, dass wir uns nicht ganz sicher waren, welcher Fall gemeint ist, und wir da also versucht haben, zu recherchieren, aber eben nichts dazu gefunden haben, einen vergleichbaren Fall.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Sie meinen jetzt welchen Mailverkehr? Haben Sie den mit?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ich habe mir den ausgedruckt. (Abg. Krainer: Ja!) Das ist eben der vom 14. August, wo es eben beginnt – warten Sie (in den Unterlagen blätternd) – um 14.02 Uhr mit der Anfrage von Sektionschef Pilnacek an mich und in Kopie an Herbert Harammer, wo er das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts abstrakt schildert und dann eben unsere Meinung dazu hören will.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und wie geht das dann weiter?

Dr. Robert Jirovsky: Kollege Harammer hat relativ rasch danach schon - - Ich zitiere hier: „einschlägig erscheint mir folgender Rechtssatz“ – dann zitiert er RIS-Justiz, und dann: Wenn „der Beamte innerhalb eines ihm eingeräumten Ermessensspielraums“ handelt, „kann ihm ein Missbrauch der Amtsgewalt im allgemeinen nicht angelastet werden. Entscheidet er allerdings innerhalb dieses Spielraums wissentlich nach unsachlichen Kriterien“, etwa „(Zuneigung [...] Abneigung, parteipolitischen Erwägungen und dergleichen), dann liegt bei Schädigungsvorsatz Missbrauch der Amtsgewalt in Form des Ermessensmissbrauchs vor.“

Das war die erste Rückmeldung von Kollegen Harammer, während wir eben auch noch im Elak gesucht haben, ob wir da einen Präzedenzfall oder eh diesen Fall finden. Dann habe ich mich geäußert, das war dann etwas später, eben um 14.55 Uhr am 14. August: „Wie Herbert meine auch ich, dass ein Anfangsverdacht und daher auch eine Anzeigepflicht vorliegen.“ Zwar kommt mir das bekannt vor, aber wir haben nichts gefunden.

Dann fragt der Sektionschef: „Zusatzüberlegung, welches konkrete Recht wird verletzt“?, denn das ist natürlich tatbestandsmäßig für Amtsmissbrauch wichtig – oder zumindest der Vorsatz der Rechtsschädigung. Daraufhin haben wir dann eben gemeint, dass ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot denkbar wäre, wir da weiter überlegen werden und ob wir den Spruch beziehungswiese die Begründung zur Verfügung bekommen könnten.

Kollege Harammer hat dann am 14. August um 19.29 Uhr noch eine ausführliche Stellungnahme fußend auf dem BDG abgegeben und ich habe das dann (in den Unterlagen blätternd) am 16. August zu Mittag, wo ich auch auf den Schutzzweck und die Rechtsschädigungsmöglichkeit noch etwas eingehe, noch ergänzt. Am 16. August um 12.59 Uhr endet dann der Mailverkehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf hierzu auch einen anderen Akt vorlegen, und zwar mit der Nummer 479219. Es geht um die Seiten 24 bis 26. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist ein Chatverkehr zwischen Herrn Pilnacek und Herrn Brandstetter, wo er sich am 14.8. einen Termin ausmacht und wo sie sich dann nachher – nachdem dieser Termin stattgefunden hat; der dürfte am 16. stattgefunden haben – am 17. dann darüber unterhalten – das sehen Sie auf der Seite 26, wenn Sie das in Ruhe anschauen wollen –: „Lieber General! Danke nochmal für die wertvolle Info!“ – et cetera. Herr Pilnacek antwortet: „Lieber Wolfgang: genauso ist es gut, dass wir gesprochen haben; habe Auftrag zur ao Revision noch gestern erteilt, danke, dass du das Treffen [...] organisierst; herzliche Grüße“.

Hatten Sie eine Wahrnehmung darüber, dass Herr Pilnacek mit Herrn Brandstetter – um den geht es da ja offensichtlich - -, dass eine Anzeigepflicht des Ministeriums gegenüber Herrn Brandstetter besteht? Das war ja Ihre Rechtsauffassung, habe ich das richtig verstanden?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, das war meine Rechtsauffassung. Wahrnehmungen zu dem Chatverkehr oder zu Treffen oder so habe ich keine.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat Sie nicht darüber informiert, dass er mit Herrn Brandstetter bespricht, ob man jetzt Anzeige einbringt oder ao. Revision einlegt oder dergleichen?

Dr. Robert Jirovsky: Meiner Erinnerung nach nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ist es Ihrer Wahrnehmung nach ein übliches Verhalten, dass mit potenziell Anzuzeigenden gesprochen wird?

Dr. Robert Jirovsky: Dazu kann ich auch nichts sagen, weil ich habe das nicht so gehalten. Wie andere Organwalter das machen, weiß ich nicht, dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass das ein übliches Verhalten wäre oder eher ein unübliches Verhalten?

Dr. Robert Jirovsky: Nein. Ich habe Ihnen schon gesagt: Ich weiß ja nicht, wie es andere Organwalter machen, daher kann ich auch zur Üblichkeit oder Unüblichkeit nichts sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie selber finden das aber eher nicht passend?

Dr. Robert Jirovsky: Also ich mache es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, wir wollen das jetzt auch nicht so im Detail bewerten, aber dann hätten wir das.

Wann haben Sie erfahren, dass er mit Herrn Brandstetter darüber gesprochen hat?

Dr. Robert Jirovsky: Meiner Erinnerung nach jetzt, aus Anlass der medialen - -, wie das medial aufgeschlagen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann darf ich als Nächstes vielleicht den Akt 430830 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist jetzt ein ganz anderes Thema. Das sind 280 Seiten Mails, die wir von Ihnen bekommen haben. Wieso haben Sie uns 280 Seiten aus Ihrer Mailbox geschickt?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, weil der Auftrag war, dass wir die relevanten Mails oder die, die wir als relevant einstufen - - Nachdem wir davon ausgegangen sind, dass eh alles veraktet ist und sich letztens herausgestellt hat, dass das nicht lückenlos ist, haben wir das extra noch einmal nachgeprüft und dann ist das rausgekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von wem hatten Sie diesen Auftrag?

Dr. Robert Jirovsky: Na, soweit ich weiß, ist das im Untersuch- -, also im Verlangen oder im Beweisbeschluss, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das stimmt schon, aber Sie haben vollkommen richtig angefügt, dass Sie das in der Vergangenheit nicht getan haben, weil Sie davon ausgegangen sind, dass eh alles, was wichtig ist, veraktet ist. Dann ist man draufgekommen, es ist nicht alles veraktet. Wer hat dann entschieden: Bitte schaut euch eure Mailboxen an, ob dort E-Mails drinnen sind, die relevant sind, und bitte schickt sie dem Untersuchungsausschuss!?

Dr. Robert Jirovsky: Also das kann ich jetzt nicht genau sagen. Klar war aber immer, dass wir das natürlich mittragen oder eben mit vollziehen. Ich bin auch nach wie vor der Meinung – um das auch zu ergänzen –, dass die wichtigen Sachen auch alle veraktet werden. Allerdings ist es schon so, dass man manchmal etwas nicht gleich als wichtig einstuft oder es erst später Bedeutung erlangt, und insofern wird es da wahrscheinlich immer Diskrepanzen geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich finde das total gut, dass Sie das machen, also nicht falsch verstehen. Das ist kein Vorwurf, dass wir diese 280 Seiten bekommen haben (Auskunftsperson Jirovsky: Nein!), ganz und gar nicht, im Gegenteil. Uns liegt ja ein Mailverkehr vor: 497500. (Auskunftsperson Jirovsky: Ich sehe jetzt nicht - -!) – Das dauert immer ein bisschen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Mailverkehr vom Mai 2020, es ging da um den Ibiza-Untersuchungsausschuss. Herr Pilnacek schreibt an die Abteilung IV 3: „Ich gehe davon aus, dass Ihr damit einverstanden seid, wenn wir betreffend E-Mails dahingehend argumentieren, dass diese Teil der jeweiligen ELAK wurden, sodass eine gesonderte Vorlage entbehrlich ist.“

Dr. Robert Jirovsky: Es tut mir leid, ich sehe das jetzt nicht (in den Unterlagen lesend), aber - - Ah, okay.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das sehen Sie auf Seite 2. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Robert Jirovsky: Aber da bin ich nicht im Verteiler.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, gar nicht. Entschuldigung, vielleicht zur Erklärung: Wir legen das nur vor, weil die Verfahrensrichter immer wollen, dass wir irgendetwas vorlegen, was mit der Frage zu tun hat, auch wenn das jetzt nicht wirklich wichtig ist. Da geht es nur darum – das will ich, auch fürs Protokoll, nur festhalten –, dass es jedenfalls beim Ibiza-Untersuchungsausschuss ausdrücklich von Pilnacek als Generalsekretär eine E-Mail gegeben hat, mit – mehr oder weniger – der Anweisung, dass er davon ausgeht, dass alle damit einverstanden sind, dass keine E-Mails vorgelegt werden, weil: Die wichtigen sind eh veraktet und die anderen brauchen wir deswegen nicht vorlegen.

Die Praxis hat gezeigt, dass gerade von ihm die wichtigen E-Mails nicht veraktet waren. Ich danke Ihnen, dass sich jetzt diese Praxis geändert hat und dass Sie als Person, aber offenbar im Justizministerium immer mehr wirklich ihre E-Mails durchschauen und wichtige Sachen - ‑ Das ist für uns ganz, ganz wichtig, damit wir uns ein ordentliches Bild machen können – da kommt sehr viel Interessantes zutage.

Dr. Robert Jirovsky: Das ist aber auch mit großem Aufwand verbunden, das möchte ich nur der Vollständigkeit halber anmerken.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf beiden Seiten, das kann ich Ihnen auch sagen.

Ich würde dann zu einem anderen Faktum kommen, das wir bei uns intern Eisenstadt nennen. Das ist gleich bei dem, was vorhin bereits vorgelegt war: 430830. Das müsste jetzt bei Ihnen am Schirm sein. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson Jirovsky: Ja!)

Auf den ersten zwölf Seiten – Entschuldigung, ab der Seite 3 – ist da ein E-Mailverkehr, bei dem es um E-Mails aus Ihrer Mailbox geht, bei denen es um die Frage Eurofighter, dieser Weisung, dass Akten zurückzugeben sind, et cetera geht. Wir wissen ja, dass es in der Frage dann eine Anzeige von Herrn Pilz bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegeben hat. Ich darf Ihnen den Akt 26302, Seite 4, vorhalten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In dieser Runde sind noch 23 Sekunden übrig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da gibt es eine öffentliche Berichterstattung darüber im Dezember, und am 26. Februar sehen Sie einen Chatverkehr zwischen Fuchs und Pilnacek, in dem Herr Fuchs den lieben Christian zu seiner „ganz persönlichen Vorausinformation“ darüber informiert, dass Peter Pilz ihn wegen einer „versandten Mail zur Eurofighter-Weisung an den ORF am 21.12., 15:02 Uhr“ angezeigt hat.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass auch da eine Anzeige mit einem Angezeigten besprochen wird?

Dr. Robert Jirovsky: Ich habe zu dem Mailverkehr so überhaupt keine Wahrnehmung, keine Erinnerung. (Abg. Krainer: Und - -!)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Redezeit ist bereits um 11 Sekunden überschritten.

Ich halte auch fest, dass die Vorlage von Akten und Unterlagen nicht etwas ist, das sich der Herr Verfahrensrichter wünscht, sondern das so in der Verfahrensordnung festgehalten ist.

Zu Wort gelangt jetzt der Abgeordnete Hafenecker. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Jirovsky, ich habe eine Frage bezüglich der Erstbefragung durch den Verfahrensrichter. Sie haben da etwas Interessantes gesagt, nämlich: Die Medienberichte haben Ihnen dabei geholfen, Dinge einzuordnen. – Was genau haben Sie da neu einordnen oder grundsätzlich einordnen können?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, ich meine, es sind etliche Vorkommnisse, von denen wir ja seinerzeit keine Kenntnis hatten. Der Vorgesetzte muss mich ja auch nicht über alles informieren. Er hat mich über vieles informiert, aber über vieles auch nicht, wie sich herausgestellt hat. Wenn bestimmte Ansichten, bestimmte Handlungsweisen etwa von der WKStA immer damit motiviert wurden, dass sie so ein Misstrauen gegenüber den Oberbehörden haben und dergleichen: Mir war dieser Zugang völlig fremd und ich habe mich darüber – über diesen Misstrauensvorschuss, wenn man so will – seinerzeit auch durchaus geärgert, muss ich sagen.

Wenn man jetzt aber – ohne dass ich jetzt beurteilen will, ob es stimmt, was da berichtet wird, das werde nicht ich zu klären haben – diese Informationen hat, dass da gewisse Vorkommnisse auf dem Tisch liegen, kann man natürlich die Motivation der Beteiligten in dem Geflecht, um das es da geht, wohl besser einordnen, als ich das seinerzeit konnte – partiell. – Das ist das, was ich gemeint habe.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Auf welches Geflecht beziehen Sie sich jetzt, nur damit ich es - -

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, WKStA, OStA, BMJ, also die Spannungen beziehungsweise Kontroversen, um es so zu sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Jirovsky, ich möchte Ihnen ein Dokument mit der Nummer 3951 vorlegen und bitte Sie, sich auf Seite 9 einzulesen. Es dauert jetzt einen Augenblick, bis es kommt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Robert Jirovsky: Mailverkehr vom 18. Mai 2019, meinen Sie das?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, genau. Es ist eh nur ein kurzes Mail, ein E-Mail von Herrn Generalsekretär Pilnacek an Herrn Fuchs – Sie sind da als Kopie angefügt. Da steht: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest; HBM“ – Herr Bundesminister – „möchte der WKStA keine aktive Rolle zukommen lassen.“ – Welche Wahrnehmungen haben Sie zu dieser E-Mail?

Dr. Robert Jirovsky: Die ist mir, wenn ich mich richtig erinnere - - Der 18. Mai war ein Samstag, soweit ich weiß, 2019. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Funktion auf meinem Diensthandy, dass ich Mails abrufe. Ich bin sehr oft im Büro, zum Teil auch am Wochenende – an dem Wochenende nicht. Das heißt, mir ist das überhaupt erst am Montag zur Kenntnis gelangt, wie ich wieder im Büro war. Da war das aber teilweise schon wieder von der Entwicklung überholt, soweit ich weiß.

Ich habe dann die Mails gelesen. Was ich mir dabei gedacht habe, kann ich jetzt ehrlich gesagt nicht mehr so im Detail wiedergeben, eben weil eine Zeitverzögerung zwischen dem Schreiben des Mails und meiner Kenntniserlangung war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Eine Frage, die wir uns im Untersuchungsausschuss schon lange stellen – im Prinzip auch schon im vorangegangenen Untersuchungsausschuss –, ist: War das tatsächlich eine Weisung des Ministers? Haben Sie das irgendwie zu verifizieren versucht? Oder haben Sie es verifiziert?

Dr. Robert Jirovsky: Ob der Herr Minister dem Herrn Generalsekretär - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ob der Herr Minister das tatsächlich wollte oder ob möglicherweise Herr Pilnacek eine Weisung vorweggenommen hat – um es jetzt nett zu formulieren?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, aber das kam mir ja nicht zu, dass ich überprüfe, ob das oberste Organ mit seinem obersten Beamten - -, wie er kommuniziert. Mir wurde mitgeteilt, dass es so und so ist, und daran habe ich mich zu halten. Und ich hatte auch keinerlei Anlass, daran zu zweifeln oder - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Mir ging es eher darum, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass diesbezüglich Diskussionen stattgefunden haben, oder ob Sie gehört haben, dass der Minister das möchte. Ist schon klar, dass Sie jetzt nicht alles hinterfragen, was von oben kommt.

Dr. Robert Jirovsky: Kann ich mich jetzt nicht erinnern, aber ich war da ja nicht so einge- - In den Verkehr Minister–Generalsekretär, damals Pilnacek, war ich ja nicht eingebunden, so im Regelfall.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Für mich stellt sich die Frage: Warum haben Herr Mag. Pilnacek und Herr Mag. Fuchs bei einer Aktion, die sich eigentlich gegen eine Ermittlungsbehörde richtet, mitgemacht? Haben Sie da Wahrnehmungen dazu, warum das veranlasst worden ist?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu dem, was uns auch der Herr Justizminister außer Dienst gesagt hat, Herr Moser: Es hat zwar Weisungen von ihm gegeben, aber es hat ganz bestimmt keine Weisung dazu gegeben, der WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen? – Ich kann Ihnen gerne auch das Protokoll dazu vorlegen, wenn Sie möchten, aber das ist im Wesentlichen die Aussage, die er dort getroffen hat.

Das erzeugt ja jetzt sozusagen einen Dissens: Auf der einen Seite sagt Herr Pilnacek in seiner Mail, es gebe die Weisung vom Minister, auf der anderen Seite sagt der Justizminister, so eine Weisung hat es von ihm nie gegeben. (Auskunftsperson Jirovsky: Ja!) – Haben Sie dann nachher darüber gesprochen, wie Sie von dem Dissens Kenntnis erhalten haben?

Dr. Robert Jirovsky: Na, eigentlich nicht, weil diese - - Wenn ich mich richtig erinnere, wurde ja die Diskrepanz für mich überhaupt erst viel später offenbar. Also ich war ja nicht zeitnah eingebunden, und insofern kann ich dazu aus eigener Wahrnehmung und Erinnerung nichts sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie wahrgenommen, dass man innerhalb des Ministeriums dann, wie die Diskrepanz bekannt war, versucht hat, der Sache auf den Grund zu gehen und zu schauen: Gab es diese Weisung wirklich oder ist die irgendwo dazwischen entstanden? – Hat man darüber nicht diskutiert? Ich könnte mir vorstellen, dass man in der Kollegenschaft, wenn man vor allem auch mit einer Kopie prominent in so einen Mailverkehr miteinbezogen ist, darüber redet: Wie war denn das damals, was steht da dahinter?

Dr. Robert Jirovsky: Na, wir waren ja damit beschäftigt, dann überhaupt im Verfahren selber und auch, was den Untersuchungsausschuss oder das Parlament allgemein angeht – parlamentarische Anfragen –, uns mit denen zu beschäftigen. Da hatten wir genug zu tun. Also ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass wir dann darüber debattiert hätten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Herr Mag. Pilnacek im Namen des Ministers Weisungen erteilt hat?

Dr. Robert Jirovsky: Im Rahmen des Ministers, oder? (Abg. Hafenecker: Im Namen des Ministers!) – Ah, im Namen des Ministers. Na ja, weiß ich jetzt nicht, was Sie meinen. Ich meine, jede Weisung nach 29a ergeht natürlich im Namen der Bundesministerin oder des Bundesministers, klarerweise, von ihm damals als Sektionschef unterschrieben beziehungsweise vom jeweiligen Sektionschef. Also insofern weiß ich nicht genau, worauf Sie hinauswollen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Lassen Sie mich so fragen: Haben Sie den Eindruck, dass der Herr Minister von all seinen Weisungen gewusst hat?

Dr. Robert Jirovsky: Das kann ich nicht beurteilen, und zwar deswegen nicht, weil ich ja keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Herrn Bundesminister - - Ich weiß nicht, wie oft ich Herrn Minister Moser in der Zeit gesehen habe, wie er als Minister aktiv war. Sehr oft war es nicht, und wenn, dann eher bei Anlässen, wo viele dabei waren oder so. Also ich war jetzt nicht in einem kleinen Zirkel, wo man das dann bespricht oder irgendwelche Absprachen oder Maßnahmen trifft.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Ich komme jetzt schon zu meinem zweiten Fragenkomplex und möchte Ihnen das Dokument 3951 vorlegen. Ich würde Sie ersuchen, die Seite 18 aufzuschlagen. (Auskunftsperson Jirovsky: 18?) – Ja. Es ist eh dasselbe, nur ist es da jetzt die Seite 18.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, bitte?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also im Konkreten geht es da um den Auftrag der Suche nach mangelhaften Verfahren der WKStA. Das ist das, was im Wesentlichen in diesem Dokument auch festgehalten wird. Jetzt wollte ich Sie fragen, wie Sie das damals eingeschätzt haben und wie Sie auch damit umgegangen sind.

Dr. Robert Jirovsky: Wenn ich mich richtig erinnere – das liegt ja jetzt doch schon, glaube ich, drei Jahre oder was zurück –, war es so, dass wir, sagen wir halt einmal so, die WKStA vor allem durch das BVT-Verfahren, wo ja bekanntermaßen einiges nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen - -, schon zur Meinung gekommen sind: Na ja, die WKStA ist nicht immer so gut, wie sie sich sozusagen hält oder darstellt. Also sie ist insgesamt eine sehr gut arbeitende Behörde – das ist keine Frage –, aber es schien uns manchmal die Selbsteinschätzung doch nicht ganz Schritt mit der realen Performance zu halten.

Dann kam der Auftrag: Na ja, schaut einmal nach, ob sie wirklich überall so super arbeitet oder ob es gravierende - - – nicht Kleinigkeiten, also von denen ist keine Rede, weil die überall passieren können, und das ist kein Thema –, ob doch größere Fehlleistungen aus Sicht der Oberbehörden passiert sind! – Den Auftrag habe ich bekommen. Den konnte ich von der Sinnhaftigkeit her nachvollziehen, aber nicht jetzt im Sinn von WKStA-Bashing und so, aber um die Außendarstellung der WKStA selber ein bisschen ins Licht zu rücken – aus unserer Sicht ins richtige – und den Umstand, dass hier doch nicht immer alles so gut gelaufen ist, wie man es sich wünschen würde.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist das auch so eine Sache, von der Sie vorhin gesagt haben, erst jetzt mit der medialen Berichterstattung können Sie es besser einordnen?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, das habe ich damals schon so empfunden, weil ich mir schon - -, das war auch schon meine Meinung, dass die WKStA über viele ganz hervorragende Mitarbeiter verfügt, wo auch das Lesen der Berichte ein Vergnügen ist, das sage ich ganz offen – die waren wirklich super. Der Großteil arbeitet ordentlich und solide, dann gab es aber auch immer wieder Fälle, wo es zum Teil ziemlich oder doch einigermaßen danebengegangen ist.

Also insgesamt war nach unserem Eindruck damals die WKStA eine gut aufgestellte Behörde, aber jetzt nicht so elitär, wie sie wahrgenommen wurde oder sie sich selber vielleicht auch ein bisschen darstellen wollte. Und um hier sozusagen wieder ein bisschen mehr reale - - oder Faktenbasiertheit hineinzubringen, schien mir dieser Auftrag damals durchaus nachvollziehbar.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wenn ich Ihren Ausführungen jetzt folge, ist es aber doch so, dass Sie im Zuge dieses Auftrages ausschließlich Fälle aus der WKStA gesucht haben.

Dr. Robert Jirovsky: Das war damals mein Auftrag, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Da gibt es nämlich die nächste Geschichte, die nicht schlüssig ist, denn Herr Minister außer Dienst Moser hat bei seiner Befragung zuletzt im Untersuchungsausschuss gesagt, dass er nicht explizit den Auftrag gegeben hätte, nur die WKStA zu prüfen. Wie ist denn Ihre Wahrnehmung dazu?

Dr. Robert Jirovsky: Also bei mir ist es jedenfalls so angekommen. Wie er es sozusagen formuliert hat, weiß ich nicht, weil ich ja nicht der unmittelbare Empfänger seiner Anordnung war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat Sie Herr Moser gebeten, auch andere Staatsanwaltschaften zu prüfen?

Dr. Robert Jirovsky: Der Herr Minister hat nach meiner Erinnerung mit mir persönlich überhaupt nicht kommuniziert.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat er Sie über eine übergeordnete Stelle bitten lassen?

Dr. Robert Jirovsky: Ja. Na, in der Linie sozusagen. Also ich kann mich nicht erinnern, dass er mir persönlich einmal - - Vielleicht ist es vorgekommen, ich würde das aber eher ausschließen. Ich kann mich überhaupt nicht an so einen Fall erinnern, wo er mir persönlich gesagt hat: Machen Sie das jetzt oder nicht!

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist schon klar. Also über die Linie.

Sie haben aber nicht den Auftrag erhalten, auch andere Staatsanwaltschaften zu prüfen?

Dr. Robert Jirovsky: Nach meiner Erinnerung nicht, aber wie gesagt: Das geschieht ja an sich im Rahmen der Fachaufsicht. Die Staatsanwaltschaften werden ja sowieso überprüft, wenn man so will, also ihre Vorgangsweise in bestimmten Einzelstrafsachen. Aber der Auftrag, zu schaue, ob da Fehler passiert sind, ist mir nur in Bezug auf die WKStA in Erinnerung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist interessant.

Weiters hat Herr Moser noch ausgeführt, dass es eine Arbeitsgruppe im Ministerium geben soll, die auch andere Staatsanwaltschaften überprüft. Ist Ihnen derartiges bekannt?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ja, da gab es schon eine Arbeitsgruppe, das stimmt. Aber ich habe Ihre Frage jetzt eigentlich auf einen Spezialauftrag bezogen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, ja, genau. (Auskunftsperson Jirovsky: Ja!) – Ich wollte jetzt nur abtesten, denn zuerst sagt er, er hat nicht nur die WKStA gemeint, und dann sagt er, es gibt auch eine Arbeitsgruppe. Ich will das nur - -

Dr. Robert Jirovsky: Es gab schon diese Reformgruppe, die eben insgesamt schauen sollte, wo es Schwächen, Defizite gibt und was man bei den Staatsanwaltschaften allgemein besser machen kann – also das war nach meinem Wissen nicht nur auf die WKStA bezogen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau. Es ist dann aber auch keine andere Staatsanwaltschaft außer der WKStA explizit geprüft worden?

Dr. Robert Jirovsky: Also von mir nicht, auftragsgemäß. Ansonsten weiß ich es nicht, aber - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gerade in dem zeitlichen Zusammenhang ist ja dann doch dieses Mail, das ich Ihnen vorgelegt habe, aufgetaucht, in dem es heißt, dass die „WKStA keine aktive Rolle“ spielen soll. Können Sie sich irgendwie erklären, warum man das wollte?

Dr. Robert Jirovsky: Ich habe mit dem, wie ich es dann gelesen habe, ehrlich gesagt zunächst überhaupt nichts anfangen können. Aber es war ja auch schon wieder überholt. Wie ich es am Montag, dem 20., glaube ich, war das – oder vielleicht sogar am 21., das weiß ich jetzt nicht mehr genau –, gelesen habe, war das ja schon wieder obsolet, soweit ich mich auch vom Mailverkehr beziehungsweise von den Akten her erinnern kann.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann sage ich vorerst einmal Danke. Ich habe dann in der zweiten Runde noch eine kurze Nachfrage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Der Nächste zu Wort Gemeldete ist Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Dr. Jirovsky, ich begrüße Sie bei uns im Untersuchungsausschuss. Ich bleibe eigentlich gleich bei der Causa, mit der Herr Kollege Hafenecker schon begonnen hat, nämlich bezüglich dieses Auftrags, wie Sie es nennen, die WKStA beziehungsweise deren, wie Sie schreiben, „rechtliche bzw. prozessuale Vorgehensweise“ zu durchleuchten. Wir legen dazu auch einen Akt vor. Das ist das Dokument 1661, Seite 348. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da schreiben Sie: „Lieber Christian! Zum Ersuchen des HBM, Fälle darzustellen, in denen die rechtliche bzw. prozessuale Vorgehensweise der WKStA grob mangelhaft war [...].“ – Das heißt, das war kein Auftrag, sondern ein Ersuchen. Haben Sie das Ersuchen direkt vom Herrn Bundesminister bekommen?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, sondern - - Also ich kann mich jedenfalls nicht - - Von ihm selber sicher nicht, es wurde mir weitergegeben. Ein Ersuchen ist ja auch ein Auftrag oder eine Weisung ...

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von wem ist dieses Ersuchen an Sie gekommen?

Dr. Robert Jirovsky: Soweit ich weiß oder mich erinnern kann, glaube ich, zu wissen, von Mag. Pilnacek. Aber wie gesagt, das ist jetzt bald drei Jahre her, also im - ‑ Aber ich nehme es an, weil die Aufträge vom Kabinett oder vom Minister im Regelfall kommen. Es könnte auch vom Kabinett gewesen sein, aber ich glaube es nicht. Ich weiß es nicht mehr definitiv.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben keinen Aktenvermerk, ein E-Mail oder Sonstiges diesbezüglich angelegt, über ein Ersuchen oder einen Auftrag in so einer heiklen Angelegenheit?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, wir haben - - Das weiß ich jetzt nicht, weil wir haben es ja - - Es gab ja dann eine ganz offizielle Information, also da ist ja nichts irgendwie geheim abgelaufen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum sind eigentlich Sie dafür zuständig?

Dr. Robert Jirovsky: Weil die meisten Fälle, die die WKStA betreut, von der Abteilung her in meine Zuständigkeit fallen. Ich habe ja die Amts- und Korruptionsdelikte und auch Großverfahren, und nachdem die WKStA schwergewichtig auch dafür zuständig ist, ergibt sich hier diese Überschneidung oder dieser Zuständigkeitsbereich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Obliegt Ihnen diesbezüglich die Dienstaufsicht?

Dr. Robert Jirovsky: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum sind Sie dann trotzdem zuständig? Sie bearbeiten ja nicht für die WKStA - -

Dr. Robert Jirovsky: Für die Fachaufsicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, für die Fälle, nicht für die WKStA.

Dr. Robert Jirovsky: Für die Fachaufsicht bin ich zuständig. Ja, und ich hatte den Auftrag, die Fälle zu identifizieren, wo aus unserer Sicht fachlich etwas gravierend nicht so gelaufen ist, wie es hätte sollen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie zu diesen angeführten Fällen auch damals bereits Informationen an die Oberstaatsanwaltschaft oder an irgendwelche oberen Beamten weitergegeben, an die Dienst- beziehungsweise Fachaufsicht, die Sie angeführt haben?

Dr. Robert Jirovsky: Na, also bei den Akten weiß ich es, da müsste man die einzelnen Akten - - Die habe ich jetzt nicht ausgehoben. Wir haben halt geschaut - -, oder was uns in Erinnerung geblieben ist. Es sollte ja auch nicht so ein großer Aufwand sein, dass man jetzt ein halbes Jahr lahmgelegt ist – davon war ja keine Rede –, sondern eben zu schauen, was uns da auffällt.

Uns waren einige in Erinnerung beziehungsweise konnten wir in einem gewissen Zeitraum strukturiert suchen. Die haben wir identifiziert und haben das dann in Form einer Information berichtet. Das war der Auftrag. In den einzelnen - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie haben Sie das identifiziert? Mich würde interessieren, wie Sie das identifizieren. Ist das ein subjektives Gefühl oder objektiv?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, wir haben uns die Akten angeschaut, wo wir damals bei der Bearbeitung bereits Kritik geübt haben oder die OStA Kritik geübt hat. Also wir haben - - Sie müssen sich das, glaube ich, so vorstellen: Wir haben laufend Akten zu bearbeiten, arbeiten die ab und dann sind sie von uns erledigt. Wenn jetzt der Auftrag kommt: Gibt es Fälle, wo euch aufgefallen ist, das und das ist passiert, ist schlecht gelaufen oder was auch immer?, dann - -

Manche Akten hat man eben in Erinnerung, wo man damals schon entsprechend eine Stellungnahme im Akt abgegeben hat, dass das aus dem und dem Grund, was weiß ich, falsch gelaufen ist oder wie auch immer. Diese Akten wurden dann im sogenannten Einsichtsverkehr schon im Ministerium den Zuständigen zur Kenntnis gebracht.

Aber ich kann das jetzt im Einzelnen bei denen nicht nachvollziehen, weil ich mir die jetzt nicht ausgehoben habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Dr. Jirovsky, Sie sind jetzt schon sehr lange im Ministerium. Ist Ihnen ein derartiges Ersuchen schon jemals gestellt worden?

Dr. Robert Jirovsky: An ein solches Ersuchen kann ich mich jetzt nicht erinnern. Ich kann es aber auch nicht ausschließen, denn ich mache jetzt wie gesagt diesen Bereich, wo ich jetzt bin, seit mehr als 18 Jahren. Dass das früher einmal gewesen ist, länger vorher, kann sein, ich weiß es nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bei Ihnen in den 18 Jahren - -

Dr. Robert Jirovsky: In den letzten zwei, drei Jahren sicher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also in den 18 Jahren sind Sie noch nie von einem Sektionschef aufgefordert worden, eine Staatsanwaltschaft - -

Dr. Robert Jirovsky: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, ich kann mich nicht erinnern, ich kann es nicht ausschließen. Ich glaube eher nicht. Aber ich weiß das nicht mehr, ob ich vielleicht im Jahr 2007 oder so auch den Auftrag gekriegt habe. Ich weiß es nicht mehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eine ganze Staatsanwaltschaft zu durchleuchten, den ganzen Sprengel?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, es gab ja schon auch zum Beispiel - - Wir bekamen ja auch und bekommen zum Teil immer noch diese Revisionsberichte. Also wenn bei der Revision bei den Staatsanwaltschaften – da werden immer bestimmte Staatsanwaltschaften von den vorgesetzten Dienststellen geprüft, ob da im Vollzug irgendwas auffällig ist – nach Meinung der Revisoren Fehler passiert sind, dann wurde uns das zur Kenntnis gebracht. Da haben wir dann schon nachgefragt beziehungsweise recherchiert. Das kam schon vor.

Ein Auftrag: Schau dir jetzt diese Staatsanwaltschaft genauer an!, nämlich losgelöst von solchem Revisionsgeschehen, ist mir nicht in Erinnerung. Ich kann es aber auch nicht ausschließen, weil der potenzielle Zeitraum eben sehr lang ist, in dem das passiert sein könnte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zu dieser Causa: Haben Sie zu diesem Ersuchen Kontakt mit dem Herrn Bundesminister gehabt?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, also nach meiner Erinnerung nicht, und ich habe an sich kaum Kontakt zu ihm gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie zu diesem Ersuchen, zu dem Ergebnis dieses Ersuchens, dieses Auftrages Kontakt mit dem Kabinett des Herrn Bundesministers gehabt?

Dr. Robert Jirovsky: Das weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht mehr. Ich glaube nicht, aber ich kann es nicht ausschließen. Mit dem Kabinett, mit einzelnen Mitarbeitern, die zuständig sind, gab es natürlich, klarerweise immer wieder Kontakte, und ob das einer war, weiß ich schlicht und einfach nicht mehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie wissen auch nicht von einer aktiven Nachfrage oder Kommunikation diesbezüglich?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, ist mir nicht in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir zu einem anderen Komplex, den ich gerne mit Ihnen besprechen würde, das ist das so genannte Telekom-Verfahren von Herrn Neumann. Kennen Sie Herrn Neumann?

Dr. Robert Jirovsky: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie ihn jemals getroffen?

Dr. Robert Jirovsky: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Niemals?

Dr. Robert Jirovsky: Also, nicht wissentlich, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, persönlich (Auskunftsperson Jirovsky: Nein!), also  nicht nur bei einer Veranstaltung (Auskunftsperson Jirovsky: Nein, ich ...!), sondern ganz bewusst.

Dr. Robert Jirovsky: Nein, sicher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herrn Brandstetter kennen Sie aber schon persönlich? (Auskunftsperson Jirovsky: Bitte?) – Herrn Brandstetter, den ehemaligen Bundesminister.

Dr. Robert Jirovsky: Kenne ich schon, natürlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Persönlich auch?

Dr. Robert Jirovsky: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen zu einem Verhältnis zwischen Neumann und Brandstetter? Haben Sie da irgendwelche - -

Dr. Robert Jirovsky: Nein. Keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Herr Brandstetter jemals Ihnen gegenüber Herrn Neumann persönlich in Gesprächen angesprochen?

Dr. Robert Jirovsky: Kann ich mich nicht erinnern, wobei es ja auch so war: Ich kenne Herrn Minister Brandstetter insofern persönlich, als er, bevor er Minister wurde, als Universitätsprofessor bei einem Seminar war und mich auch immer wieder darauf angesprochen hat, dass wir ja gemeinsam studiert hätten, was stimmen kann, weil er ja ziemlich genau so alt ist wie ich. Insofern kannte ich ihn schon, bevor er ins Amt gekommen ist, aber nicht näher persönlich, sondern wir haben einmal zu Mittag, beim Mittagessen geplaudert. Das war es.

Solange er Minister war, habe ich persönlich nicht viel Kontakt mit ihm gehabt. Also soweit ich mich erinnern kann, hat sich das auch auf irgendwelche Anlässe – Weihnachtsfeier und dergleichen – beschränkt. Also eine nähere persönliche Bekanntschaft zwischen ihm und mir gibt es nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nun hat Krumpel an Herrn Neumann geschrieben – ich zitiere –: „Dr. Robert Jirovsky ... zuständiger AbtLeiter im BMJ“, und in der nächsten SMS heißt es: „unter Pilnacek“. – Neumann schreibt zurück: „Ah ok“.

Wir haben das auch als Vorlage, wir legen das vor. Das ist das Dokument 3909, Seite 18. Das ist ein Zufallsfund. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Robert Jirovsky: Na, ja. Diese Sache kenne ich, denn die war, glaube ich, schon im letzten Ausschuss Thema.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Genau, richtig. Da würde ich Sie fragen: Warum kommt denn Herr Krumpel auf Herrn Robert Jirovsky – das sind ja eindeutig Sie?

Dr. Robert Jirovsky: Ich weiß es nicht, weil ich auch Herrn Krumpel nicht kenne. Ich nehme an, weil er sich erkundigt hat, wer der zuständige Abteilungsleiter für die Verfahren ist, um die es da offenbar bei ihnen gegangen ist. Ich habe aus einem Anlass – ich glaube, das war der Anlass – dann auch einen Amtsvermerk im Akt gemacht, wo es geheißen hat: Warum tut er nicht weiter?, Man muss mit ihm reden!, oder so, dass ich da überhaupt keine Erinnerung habe und ausschließen kann, dass da irgendwelche Absprachen getroffen wurden – wenn Sie darauf hinaus wollen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, die Frage ist, warum Krumpel an Ihnen so interessiert war. Hat zum Beispiel Pilnacek bei Ihnen jemals zu dieser Causa, zu der Telekom-Geschichte, nachgefragt?

Dr. Robert Jirovsky: Da kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich nehme an, dass das Interesse jetzt nicht an meiner Person als Robert Jirovsky gegeben ist, sondern in meiner Funktion als Leiter der zuständigen Abteilung. Das lässt sich ja aus dem Internet und so weiter relativ leicht erheben.

Ich kenne wie gesagt weder Herrn Krumpel noch Herrn Neumann. Ich weiß, dass es da einen Schriftverkehr über mich gab, und darauf bezog sich jetzt auch meine Antwort.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Pilnacek Sie jemals bezüglich Neumann angesprochen? Haben Sie mit Pilnacek jemals über Neumann geredet?

Dr. Robert Jirovsky: Ist mir nicht in Erinnerung, aber ich weiß es nicht. Herr Abgeordneter, in einem Zeitraum von zehn Jahren, wo vielleicht der Sektionschef von Abgeordneten, von anderen Personen gefragt wird: Was ist mit dem und dem Verfahren?, dass er sich dann bei mir schlau macht: Wie steht es um das?, ist ja normaler Dienstbetrieb. Insofern weiß ich nicht. Vielleicht hat er das getan, vielleicht auch nicht. Ich kann es nicht sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie finden ein bissel weiter hinten, auf Seite 21 eine Nachricht. Da schreibt Herr Mag. Neumann eine E-Mail an die Mailadresse […][3]. Das ist Wolfgang Fellner, aber nicht der von der Zeitung „Österreich“, sondern Dr. Wolfgang Fellner, und der moniert, dass „Jirovsky seine Zusage nicht hält, will er nicht, kann er nicht??“

Dr. Robert Jirovsky: Ja, das ist der Mailverkehr - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie mir das erklären? Welche Zusage?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, nämlich wenn, dann nur die Zusage, und darüber habe ich eben einen Aktenvermerk gemacht. Ich kann mich an ein solches Gespräch – es kann nur telefonisch gewesen sein – überhaupt nicht erinnern.

Es kam aber natürlich vor, dass sich vor allem Anwälte erkundigt haben: Wie steht das Verfahren? Ist mit einer Erledigung zu rechnen? In welchem Zeitraum?, und so weiter. Das kam öfter vor. Ich nehme an, es war auch bei ihm so, und ich werde auch ihm nur die Zusage gegeben haben, wie ich es immer tue: Wir bemühen uns, das möglichst rasch zu bearbeiten – diese Zusage habe ich gegeben – nach Maßgabe unsere Möglichkeiten!

Inhaltlich habe ich mit Sicherheit keine Zusagen gemacht, denn das kann ich gar nicht, weil ich ja nicht der Letztentscheider bin. Und ich würde mich auch hüten, Parteien irgendwelche Auskünfte darüber, wie das Verfahren aus unserer Sicht ausgehen wird, zu geben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber es ging ja hauptsächlich um einen Brief. Das ist dieser Brief „Sehr geehrter Herr Bundesminister.docx“ (Auskunftsperson Jirovsky: Warten Sie einmal!), also dieses Dokument, das der Bundesminister haben wollte oder bekommen sollte. (Auskunftsperson Jirovsky: Warten Sie, ich habe nur ...!)

Haben Sie jemals ein Dokument von Herrn Neumann, von der Novomatic oder allgemein von Personen, die in diesem Umfeld agieren, bekommen?

Dr. Robert Jirovsky: Na, ja, Briefe bekommen wir insofern öfter, also wenn sich ein - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, ganz konkret, dieses „Sehr geehrte Herr Bundesminister.docx“?

Dr. Robert Jirovsky: Darf ich Sie fragen, welche Seite? Weil die habe ich bis jetzt nicht - - (Abg. Stögmüller: 21!) – Ja, Moment! (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie jemals einen Brief von Herrn Neumann oder von Krumpel zugesendet bekommen?

Dr. Robert Jirovsky: Das kann sein, und der wurde dann veraktet. Ich weiß es nicht, denn es ist an sich so: Wenn sich Personen an uns wenden oder auch an die Frau Ministerin jetzt oder den Herrn Minister seinerzeit oder auch an den Sektionschef, dann wird das mit einem sogenannten Dienstzettel an die zuständige Abteilung weitergeleitet, wird bei uns veraktet und dann bearbeitet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich kenne aber keinen Brief. Es ist bei uns in den Akten nichts veraktet – zumindest nicht mir wissentlich. Jetzt ist die Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob Sie so einen Brief bekommen haben?

Dr. Robert Jirovsky: Nein. Also - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit der Bitte, das an den Herrn Bundesminister weiterzuleiten? – Das ist die Frage.

Dr. Robert Jirovsky: Da geht es jetzt um einen Schriftverkehr (Abg. Stögmüller: Von Neumann!) vor achteinviertel Jahren. Ich kann mich nicht mehr erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben keine Wahrnehmung dazu?

Dr. Robert Jirovsky: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie eine E-Mail-Adresse abseits der offiziellen Justiz-E-Mail-Adresse?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, eine private. Aber da habe ich nichts gekriegt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie nie E-Mails von Herrn Neumann an Ihre E-Mail-Adresse bekommen?

Dr. Robert Jirovsky: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das können Sie ausschließen?

Dr. Robert Jirovsky: Das kann ich ausschließen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von anderen Mitarbeitern der Novomatic?

Dr. Robert Jirovsky: Auch. Ich habe mit denen überhaupt keinen Kontakt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von Wolfgang Fellner?

Dr. Robert Jirovsky: Auch. Mit dem hatte ich natürlich Kontakt, weil er ja Präsidialchef war. Aber an meine private E-Mail-Adresse – also das würde ich eigentlich auch ausschließen wollen, weil ich amtliche Sachen immer nur auf die Büroadresse kriege. Das war lange Zeit auch meine einzige, bevor ich mir dann eine private zugelegt habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Personen versucht haben, Briefe an den Herrn Bundesminister zustellen zu können? (Auskunftsperson Jirovsky: Bitte? Die Frage - -?) – Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das Novomatic-Umfeld, also mit Umfeld meine ich Neumann, versucht hat, auf der Beamtenebene politisch zu intervenieren, damit das Verfahren positiv ausgeht?

Dr. Robert Jirovsky: Habe ich keine Wahrnehmung dazu, keine Erinnerungen jedenfalls.

Wie gesagt, ich muss mich darauf beziehen – das wollte ich eben vorher - -, habe ich schon vorweg gesagt, vielleicht ein bisschen vorschnell –: Ich habe dann aus Anlass dieser Diskussion um diesen Schriftverkehr einen Vermerk in den Akt gemacht, wo ich das auch festgehalten habe, dass das mit Sicherheit keine inhaltlichen Zusagen - - Ich kann mich an nichts mehr erinnern. Aber ich mache das nie und habe das auch nie gemacht, weil ich das ja schon gar nicht könnte und das auch für völlig unangemessen halten würde, mit Parteien zu erörtern, wie ich die Sache sehe, bevor sie entschieden ist und wieder an die Oberstaatsanwaltschaft zurückgeht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Pilnacek hat ja auch so manche im Vorzimmer Wartende getroffen. Das ist ja nicht jedem Beamten immer so klar, dass man sich mit Parteien außerhalb des Verfahrens nicht unbedingt treffen soll. Ich erinnere, Sie wissen es sicher, an Rothensteiner und Co, die sich im Vorfeld getroffen haben.

Wie war denn eigentlich die Zusammenarbeit mit Herrn Pilnacek?

Dr. Robert Jirovsky: Ja gut, muss ich sagen. Ich habe das dem Herrn Verfahrensrichter schon gesagt, und an dem Befund ändert sich auch nachträglich nichts. Die war gut, und ich habe das immer so empfunden. Wie gesagt, dass die Beurteilung sich manchmal partiell verschiebt, das ist den später bekannt gewordenen Informationen geschuldet, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie mit ihm persönlich befreundet? (Auskunftsperson Jirovsky: Bitte?) – Sind Sie persönlich mit Herrn Pilnacek befreundet?

Dr. Robert Jirovsky: Nein. Es war ein korrektes dienstliches Arbeitsverhältnis – aber das war aus meiner Sicht sehr gut.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie nach wie vor noch Kontakt mit Herrn Pilnacek, seit er suspendiert ist?

Dr. Robert Jirovsky: Nein. Ich habe weder eine E-Mail-Adresse noch Telefonnummer noch sonst was.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Er hat Sie auch nie kontaktiert?

Dr. Robert Jirovsky: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. Ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Dr. Jirovsky, ich hätte nur ergänzende Fragen.

Wir haben jetzt schon darüber gesprochen, dass es am Anfang der Ibizacausa die Weisung gab: keine aktive Rolle für die WKStA!, wobei der Minister selbst meint, er hat sie nicht gegeben. Wir haben das Ersuchen des Herrn Bundesministers vermeintlich an Sie, Mängel bei der WKStA zu identifizieren. Laut Moser war das nicht auf die WKStA eingeschränkt. Wir haben nur die Wahrnehmung aus den Akten, dass sich Pilnacek, wiederum auf die WKStA fokussiert, diesem Ersuchen gewidmet hat, das heißt, das Ersuchen des Ministers beschränkt hat. Beim einen gab es keine Weisung, da wiederum wurde es beschränkt.

Wo es anscheinend auch keine Weisung des Ministers, sondern von Pilnacek aus Eigenem heraus hinter seinem Rücken gab, ist in der Causa Eurofighter. Da waren Sie dann auch eingebunden (Auskunftsperson Jirovsky: Mhm!), weil anscheinend von Generalanwalt König an Sie und Pilnacek der Ministerauftrag ging, viele Fragen zu beantworten. Die wichtigste: Weshalb wurde vor Abfertigung der Weisung weder das Kabinett des Herrn Bundesministers noch er persönlich informiert?

Können Sie Ihre Wahrnehmungen zu dem Vorgang schildern und auch, inwiefern Sie, wenn Sie sich erinnern, in die Beantwortung der dann doch vielen Fragen eingebunden waren? Ich kann Ihnen auch die Fragen vorlegen.

Dr. Robert Jirovsky: Ich suche nur. Ich habe mir das auch rausgesucht, ich muss nur schauen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Grundsätzlich war es damals so, soweit ich mich erinnere, dass die Sache sehr dringend war, nämlich der Inhalt der Weisung, um die Teile wieder aus dem Akt zu entfernen, aus Gründen der nationalen Sicherheit beziehungsweise weil das hoch geheime Unterlagen waren. Es ging, glaube ich, darum, dass bereits Akteneinsicht von den Parteien beantragt war und der Staatsanwalt die noch zurückhalten wollte, glaube ich, noch einen Tag oder zwei.

Präsident Peschorn hat dann Mag. Pilnacek darauf hingewiesen, dass das eben aus Sicht des Verteidigungsministeriums sehr dringend ist, dass man die Unterlagen wieder aus dem Akt rausnimmt. Das erschien mir natürlich auch sehr nachvollziehbar. Wir haben dann aufgrund der Dringlichkeit diese Weisung sehr rasch wie gesagt rausgegeben.

Dass der Minister erst im Nachhinein informiert war – da weiß ich jetzt nicht mehr genau, wie der Informationsfluss gelaufen ist. Ich weiß nur, dass wir unter ziemlichem Zeitdruck standen beziehungsweise uns gefühlt haben, aufgrund der Konstellation, dass eben die Akteneinsicht sehr bald gewährt werden sollte. Das war meine Erinnerung.

Wenn Sie Dokumente haben, die Sie vorlegen könnten. Ich habe da (in den Unterlagen blätternd) - - Oh ja, doch, jetzt habe ich etwas gefunden, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe sowohl die Anfragebeantwortung, in der der Minister ausführt, dass er über die Weisung vorab nicht informiert wurde (Auskunftsperson Jirovsky: Mhm!), sondern erst im Zusammenhang mit der medialen Diskussion. Das werden Sie aber eh wissen. Die E-Mail mit den Fragen an Sie und Herrn Pilnacek hätte ich in einem - -

Dr. Robert Jirovsky: Also da habe ich nur (aus den Unterlagen vorlesend): Aus Sicht der Abteilung IV 5 – die damalige, die jetzige V 2 – war aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit eine Befassung vor Abfertigung nicht möglich. – Das haben wir dann hineingeschrieben, zumindest nach meinen Unterlagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte noch einmal, ich habe es akustisch nicht verstanden.

Dr. Robert Jirovsky (aus den Unterlagen vorlesend): Aus Sicht der Abteilung IV 5 war aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit eine Befassung vor Abfertigung nicht möglich. – Auf die Frage: Weshalb wurde weder das Kabinett noch er persönlich informiert?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was war dann die Reaktion des Ministers?

Dr. Robert Jirovsky: Ich glaube schon, dass er da eher ungehalten war, glaube ich, aber da will ich mich auch nicht festnageln lassen. Ich glaube, es hat ihm nicht - -, er hat das nicht ohne Weiteres zur Kenntnis genommen, wenn ich mich richtig erinnere, aber das weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich würde jetzt gerne noch kurz zu dem Themenkomplex Prüfung von Befangenheiten, disziplinarrechtliche, dienstrechtliche Prüfungen, Fachaufsicht kommen, wenn Sie mir da beim Verständnis helfen könnten.

Es gab ja am Anfang gleich die Thematik einer möglichen Anscheinsbefangenheit von Herrn Pilnacek aufgrund seines Treffens mit Pröll und Rothensteiner, zwei Beschuldigten im Casag-Verfahren. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wer da die mögliche Befangenheit für die Ministerin geprüft hat?

Dr. Robert Jirovsky: Ich nehme einmal an, wahrscheinlich die Abteilung III 1. Ich weiß es jetzt nicht mehr genau. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Da habe ich jetzt auch nichts dazu. Haben Sie da Unterlagen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein.

Dr. Robert Jirovsky: Nein. Also das weiß ich jetzt nicht mehr. Nachdem aber die Abteilung für Hausbedienstete sozusagen zuständig ist, nehme ich an, dass sie es war. Aber ich kann es nicht mehr sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben vorher gemeint, dass aufgrund einer möglichen Befangenheitsproblematik alles an Prüfungen in die Sektion III gewandert ist.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ja, ja. Das wurde vom Kabinetts- - beziehungsweise vom Herrn Minister oder der Frau Ministerin, ich weiß nicht, wer es letztlich entschieden hat, so festgelegt, und das erschien uns auch sehr sachgerecht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die disziplinarrechtlichen Prüfungen sind alle in der Sektion III?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ja, da bin ich überhaupt nicht zuständig dafür.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Abteilung III 1 wäre Frau Dr. Martini?

Dr. Robert Jirovsky: Ja. (Abg. Krisper: Da habe ich - -!) –

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und hier habe ich - - Darf ich nur vielleicht: Für die im Haus Ernannten, also auch Sektionschef Pilnacek, für (Abg. Krisper: Fuchs!) Staatsanwälte und so weiter ist es die Abteilung III 5. (Abg. Krisper: Nogratnig!) – Ja.

Wir fragen uns nur, ob da nicht aufgrund der personellen Verbindungen auch eine Problematik von Befangenheit besteht oder es zumindest systemisch nicht sehr sauber ist, weil schließlich Sektionsleiter Pirker früher ja Büroleiter von Herrn Pilnacek war, Martini ihre jetzige Funktion durch einen Vorschlag einer Personalkommission erwarb, in der Fuchs saß, Pirker dann Martini damit beauftragte, die Chats zwischen Pilnacek und Poppenwimmer dienstrechtlich zu beurteilen, und sich dann auch der Meinung von Martini anschloss, dass da dienstrechtlich nicht viel dran sein, weil es relativ derselbe Sachverhalt war, sich auch zu Fuchs Nogratnig anschloss.

Haben Sie die Wahrnehmung, dass aufgrund der beruflichen Nähe, aufgrund einer langen beruflichen gemeinsamen Erfahrung in dem Haus oder gegenseitigen Unterstützens bei Karrieresprüngen nicht auch die Sektion III in gewissen Konstellationen ungeeignet sein kann, die Prüfung über mögliche dienstrechtliche Situationen objektiv abzuhalten?

Dr. Robert Jirovsky: Frau Abgeordnete, dazu habe ich keine Wahrnehmungen, weil das so gänzlich außerhalb meines Zuständigkeitsbereichs liegt. Da bin ich auch nicht der Berufene, hier Auskünfte oder Meinungen abzugeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächster Herr Abgeordneter Weidinger an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Herr Dr. Jirovsky, danke, dass Sie uns heute hier so profund Rede und Antwort stehen; deswegen möchte ich gleich mit einer aktuellen Frage beginnen: Herr Schmid-Grimburg hat uns mitgeteilt, dass es Vorhabensberichte gegen Pilnacek und Marek gibt. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, aber nachdem die noch nicht erledigt sind, müsste ich da um eine nicht-öffentliche Sitzung bitten.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gut, dann möchte ich mit der Thematik Schmid-Grimburg und seinem eingebrachten Strafantrag gegen OStA Fuchs fortfahren. Können Sie uns mitteilen, ab wann Sie dort eingebunden waren und in welcher Form?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ich (in den Unterlagen blätternd) habe mir das natürlich mitgenommen. Wir waren eingebunden. Ich nehme jetzt meine Unterlagen zur Hand, um das präzise beantworten zu können. Der Vorhabensbericht ist bei uns am 7. Dezember 2021 eingelangt, und das war der erste Zeitpunkt oder der früheste Zeitpunkt (in den Unterlagen blätternd), soweit ich weiß – da schaue ich noch kurz nach, Augenblick! –, wo wir mit der Sache, mit dem Verfahren befasst wurden. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Also das habe ich jetzt - - Das war der Beginn sozusagen unserer Befassung. Dann haben wir anhand des Berichtes der Staatsanwaltschaft Innsbruck und der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck das Vorhaben geprüft und haben die Genehmigung dieses Vorhabens vorbereitet und haben das dem Weisungsrat zugeleitet. Sie kennen das ohnehin, nehme ich an, auch aus der Aussage von Herrn Dr. Schmid-Grimburg.

Der Weisungsrat hat uns dann zurückgeschrieben und hier gegen die Erledigung, also gegen die vollständige Genehmigung der Erledigung, Bedenken geäußert, hat empfohlen, den Akt beizuschaffen. Das haben wir auch gemacht und haben dann nach der Aktenprüfung wiederum einen Erledigungsvorschlag erstattet. Dieser Erledigungsvorschlag ist dann, wie auch bekannt ist, nicht mehr zum Weisungsrat gekommen, sondern wieder an die OStA Innsbruck zurück.

Das ist jetzt sozusagen der Stand der Dinge, jetzt einmal in der Kürze. Ich nehme an, Sie werden noch Nachfragen haben.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Können Sie uns ganz grundlegend einmal die Bedeutung des Weisungsrates darlegen?

Dr. Robert Jirovsky: Ja. Der Weisungsrat ist zu befassen, wenn Vorhabensberichte zu uns kommen und von diesen Vorhabensberichten entweder Verfahren gegen oberste Organe, also Bundesregierung, Mitglieder der Bundesregierung, Landesregierungen, auch Oberster Gerichtshof, Generalprokuratur und so, also ganz hochgestellte Persönlichkeiten, wenn man so will, betroffen sind, dann auch, wenn eine inhaltliche Weisung erteilt werden soll, also nach § 29a StAG, und zwar eine Weisung des Ministeriums, nicht eine Weisung der OStA.

Also wenn die OStA eine Weisung an die StA geben will und wir das genehmigen, wäre das aus dem Titel Weisungserteilung nicht vorlagepflichtig. Wenn aber wir als das Ministerium eine Weisung geben wollen, dann schon, und zwar unabhängig von der Bedeutung des Falls, in jedem Fall, auch wenn es eine relative Lappalie betreffen würde.

Und der dritte Punkt, der in der Praxis wichtigste, ist, dass eben wegen des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit hier entsprechend vorzugehen ist. Ich habe die Bestimmungen auch hier, in § 29c Abs. 1 StAG heißt es, um es ganz genau zu machen (aus den Unterlagen vorlesend): „wenn eine Weisung zur Sachbehandlung [...] erteilt werden soll; [...] bei Strafsachen gegen oberste Organe [...]“ und „[...] wenn es der Bundesminister für Justiz“ – das ist seine Entscheidung oder ihre Entscheidung – „wegen des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit an der Strafsache, insbesondere bei wiederholter und überregionaler medialer Berichterstattung oder wiederholter öffentlicher Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei, oder aus Befangenheitsgründen für erforderlich hält.“

Die Wurzel war ja, dass seinerzeit Minister Brandstetter den Weisenrat als Vorgänger des Weisungsrates ins Leben gerufen hat, um mit Fällen der Befangenheit quasi noch ein unabhängiges Gremium zu befassen.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wie ist die Zusammensetzung des Weisungsrates?

Dr. Robert Jirovsky: Dem steht quasi kraft Amtes der Leiter der Generalprokuratur vor und dann werden nach einem Verfahren, das auch im StAG geregelt ist, die weiteren Mitglieder bestimmt. Aktuell sind das der ehemalige Leiter der Generalprokuratur Dr. Presslauer und Frau Prof. Reindl-Krauskopf. Dann gibt es auch Ersatzmitglieder für die jeweiligen Mitglieder.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Erstellt der Weisungsrat auch Berichte – und wenn ja, wem werden diese Berichte vorgelegt?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, wir kriegen nur die Äußerung, also es ist strikt einzelfallbezogen. Wir legen den Akt mit unserem Erledigungsvorschlag vor. Der ist fixfertig sozusagen, geht dann zum Weisungsrat, wird dort beraten und eine Äußerung abgegeben, und dann kommt der Akt mit dieser Äußer- -, nein, die Äußerung allein, denn die Berichte und unsere Akten haben wir eh selber, dann kommt die Äußerung des Weisungsrates zu uns.

Wir setzen die um, indem wir sie dann in aller Regel an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeben – also nicht die Äußerung selber, aber das Ergebnis –, wobei er in den allermeisten Fällen eh keinen Einwand hat. Da wird dann einfach unser vorbereiteter Erlass rausgeschickt. Und dort, wo er Anmerkungen hat oder wo er etwas anders will, wird das dann eben entsprechend verarbeitet.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich lege Ihnen jetzt ein Dokument mit der Dokumentennummer 479233 als ON 1 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es geht bei diesem Dokument um den besagten Strafantrag, besser gesagt eigentlich den Entwurf, die Stellungnahme des Weisungsrates und eine Stellungnahme von Ihnen. (Auskunftsperson Jirovsky: Mhm!) Ich darf daraus kurz zitieren.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ja, ich habe das eh da.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Es ist Ihnen ja natürlich geläufig: „Hingegen bestehen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Bedenken dagegen, die Genehmigung des Anklagevorhabens zur Kenntnis zu nehmen.“

Zu Teil A des Strafantragsentwurfs wird festgehalten: „Diese Begründung ist unzureichend. [...] Darüber hinaus ist die vorgeworfene potentielle Gefährdung öffentlicher Interessen im Sinne des § 310 StGB nicht begründet [...].“

Zu Teil B: „Gegen die Beweiswürdigung bestehen erhebliche Bedenken, sie ist unvollständig [...].“ Und weiter: „Nach diesen Beweisumständen ist die Begründungspassage [...] für den Weisungsrat nicht nachvollziehbar.“

Können Sie uns h Ihre Wahrnehmungen dazu mitteilen?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, also die Wahrnehmung habe ich, wenn Sie den Akt zitieren, ja auch gleich im Anschluss daran im Akt festgehalten, weil ich mich veranlasst gesehen habe, darauf schon zu replizieren. Das wird in Ihren Unterlagen vorhanden sein.

Grundsätzlich sind wir – von einem Punkt abgesehen, wo wir zwar eine andere Rechtsansicht hatten beziehungsweise das in Nuancen anders gesehen haben – dann den Bedenken des Weisungsrates in Bezug auf den Beschluss des OLG Wien beigetreten – die mutmaßliche Weitergabe, wo der Weisungsrat eingefordert hat, dass das Interesse, das verletzt werden konnte oder hätte verletzt werden können, nicht hinreichend herausgearbeitet worden sei. Das haben wir im Einklang mit der StA Innsbruck und der OStA Innsbruck anders gesehen, haben aber gemeint, das kann man so sehen wie der Weisungsrat. Also das ist legitim, dass man meint, man müsse das hier noch nachschärfen. Das haben wir auch getan und sind deshalb dann zum Ergebnis gekommen, dass dieser Beschluss des OLG aus dem Strafantrag rauszustreichen wäre.

Beim ersten Punkt waren wir entschieden anderer Meinung, weil wir mit der Argumentation, es hätte ja der Leiter der Sektion IV möglicherweise auch noch ein Recht gehabt, in die Akten Einsicht zu nehmen - -, dem konnten wir nicht beitreten. Wir haben dann auch noch intern im Haus die authentische Interpretation der zuständigen Abteilung eingeholt, die sich mit unserer vollinhaltlich gedeckt hat. Da konnten wir nicht folgen.

Im Übrigen hat der Weisungsrat ja nur zu einem Punkt, bei der mutmaßlich falschen Beweisaussage, gemeint, die sei unvollständig, hat das aber aus unserer Sicht eben nicht so überzeugend begründet, und hat gesagt: Im Übrigen sollen wir uns den Akt holen und die anderen beiden Punkte auch prüfen. Zu den anderen beiden Punkten hat er sich ja überhaupt nicht geäußert.

Wir sind dieser Empfehlung gefolgt, haben uns den Akt herbeigeschafft und haben das dann aufgrund des Aktes noch einmal genau geprüft, wobei der ursprüngliche Modus, dass das ohne Akt vorgelegt wird – der auch gesetzeskonform ist, das ist ja jetzt so vorgesehen, dass wir nur die Berichte prüfen, die schienen uns in Ordnung zu sein - - Die vertiefte Aktenprüfung hat im Grunde dasselbe Ergebnis gebracht, mit der einen Ausnahme, wo wir den Bedenken des Weisungsrates Rechnung getragen haben, dass das schutzwürdige Interesse bei der Frage, ob der Beschluss, der gesendet wurde, tatbestandsmäßig sein kann, sozusagen nicht mehr gegeben ist. Und deswegen haben wird das bei der zweiten - - bei der Weisung dann herausgenommen.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wie oft kommt es vor, dass man da von den Empfehlungen des Weisungsrates abweicht?

Dr. Robert Jirovsky: Sehr selten. Ich muss jetzt nur schauen, ob ich die da habe. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich meine, der Weisungsrat selber - - Ich bitte Sie um etwas Geduld. Ich weiß jetzt nicht (in den Unterlagen blätternd), ob ich das da habe.

Der Weisungsrat selber, wie gesagt, weicht ja im Grundsatz - -, hat er ja nicht so oft Bedenken. Den meisten tragen wir Rechnung, aber es gab im letzten Jahr vielleicht zwei Fälle oder so, wo wir uns dem nicht anschließen konnten, soweit ich weiß.

Aber: Diese Fälle werden ja dem Parlament berichtet. Nach rechtskräftigem Abschluss des in Rede stehenden Verfahrens wird ja dieser Fall dann jeweils in den Weisungsbericht aufgenommen. Also das ist alles lückenlos dokumentiert.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich lege Ihnen ein weiteres Dokument mit der Dokumentennummer 479236 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es im Konkreten um die Weisungserteilung vom BMJ an die OStA Innsbruck betreffend den Strafantrag im Fall Fuchs, wo es zu einer teilweisen Umsetzung der Äußerungen des Weisungsrates kommt, wie Sie es kurz ausgeführt haben. Können Sie uns noch den weiteren Verlauf benennen?

Dr. Robert Jirovsky: Also wir haben diese Weisung vorbereitet und auch die neuerliche Befassung des Weisungsrates aus der Überlegung vorbereitet, dass ja eine Weisung erteilt wird und 29a und daher Ziffer 1 nach unserer Rechtsansicht vorliegt und das außergewöhnliche Interesse klarerweise gegeben war. Wir haben das dem Kabinett zugeleitet, das ja in diesen Fällen immer auch vorher befasst wird, also vor allem, wenn es um die Ziffer 3 geht, das außergewöhnliche Interesse, weil ja hier die Bundesministerin selbst oder das Kabinett entscheidet, ob das vorzulegen ist oder nicht. Das haben wir getan und dann kam eben die Stellungnahme vom Kabinett, wonach das nicht mehr vorzulegen sei. Daraufhin wurde der Akt - - wurde der Erlass eben an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also Sie wollten vorlegen, aber das Kabinett hat das unterbunden?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, „unterbunden“: Nach unserer Ansicht wäre vorzulegen gewesen, so haben wir es vorbereitet. Dann kam der Bescheid sozusagen – Bescheid ist vielleicht falsch – oder die Willensäußerung vom Kabinett, also im Namen der Frau Bundesministerin, die auch begründet hat, warum das nicht mehr vorzulegen wäre, und damit ist es dann eben so geschehen, wie es - -

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ist das ein normaler Vorgang, dass die Frau Bundesministerin sich in Einzelstrafrechtsangelegenheiten einmischt?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, „einmischen“: Es wird an sich so gemacht, dass die wichtigen Sachen berichtet werden. Das wird dem Kabinett, dem zuständigen Mitarbeiter, der für Strafrechtswesen – und zwar für die Einzelsachen – zuständig ist, zugeleitet und der informiert dann die Ministerin. Da hat er, soweit ich weiß, immer wieder Termine, wo er die Fälle referiert. Ob er alle referiert, die ihm zugeleitet werden, weiß ich nicht, das kann ich nicht beurteilen, ich bin da nicht dabei, aber da wird das referiert.

Die Ministerin nimmt das zur Kenntnis oder bespricht das mit ihm und dann kommt seine Äußerung wieder zu uns. Und entweder ist es eh unverändert – dann klickt er sozusagen den Akt weiter und damit geht es dann entweder zum Weisungsrat oder eben zur OStA, je nachdem – oder, wenn er Anmerkungen hat oder die Besprechung mit der Frau Bundesministerin etwas ergeben hat, was wir wissen sollten, dann macht er eben eine Einsichtsbemerkung und bringt uns das zur Kenntnis und wir arbeiten das dann gegebenenfalls ein.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wie oft erfolgen solche MinisterInnenweisungen?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, MinisterInnenweisungen in dem Sinn selten, aber dass das Kabinett da noch Anmerkungen macht und jetzt eben bei der Bearbeitung noch irgendwelche Wünsche äußert, kommt immer wieder vor, ohne dass ich jetzt Zahlen nennen kann.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Dann darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf den betreffenden Akt auf Seite 6 lenken, und zwar auf die Mitte, eingeleitet mit den Worten: „Für Abt. V 2 stellt sich die Umsetzung“, und dann die weitere Punktation. Würden Sie uns das aufschlüsseln, was man darunter konkret verstehen kann? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dr. Robert Jirovsky: Ah ja, da. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Da nehmen wir Bezug auf die Stellungnahme des Kabinetts. Ja, „unproblematisch“, das haben wir eben so genannt oder man kann auch nachvollziehbar sagen oder - - Weil wir das ja in dem Sinn nicht zu kommentieren oder zu beurteilen haben, wenn ein einwandfreies Ersuchen kommt oder so, dann haben wir das zu vollziehen. Also man hätte es auch so formulieren können: Stellt sich als – was weiß ich – nachvollziehbar oder wie auch immer dar.

Wir haben uns dann sozusagen dem angeschlossen beziehungsweise haben das für uns entsprechend zur Kenntnis genommen, weil – worauf ja das Kabinett richtigerweise hingewiesen hat – mit der Weisung ja zum Teil ohnehin den Bedenken des Weisungsrates entsprochen wird, weil ja ein zunächst anzuklagendes Faktum wieder rausgenommen wurde. Also das entsprach ja erkennbar der Intention des Weisungsrates. Von daher war es an sich nicht notwendig, ihn unter diesem Gesichtspunkt noch mal zu befassen.

Und was die Transparenz angeht, war eben auch hier - -, haben wir uns Gedanken gemacht und – habe ich schon erwähnt – wird das ohnehin dokumentiert. Also es ist da in keiner Weise irgendetwas, was da jetzt intransparent ablaufen soll.

Richtig war ja auch das Argument, er wurde bereits befasst. Und man muss eines dazusagen: Ich habe dann noch geschaut, ich habe leider den Präzedenzfall nicht gefunden, aber ich weiß, dass der Weisungsrat uns in einer Sache – die liegt aber schon längere Zeit zurück, zwei, drei Jahre vielleicht, wo er uns eine Äußerung geschickt hat, mit der wir nicht so viel anfangen konnten oder bei der wir noch nachfragen wollten und unseren Standpunkt noch verdeutlichen wollten – zu erkennen gegeben hat: Das will er eigentlich nicht. Er gibt sein Votum ab, und das ist es aus seiner Sicht.

Das wussten wir und wir haben ihn dann in einem Fall später trotzdem noch einmal befasst, aber mit der ausdrücklichen Einleitung, dass wir schon wissen, dass er das nicht will, aber in diesem exzeptionellen Fall trotzdem noch einmal an ihn herantreten. Ich weiß auch nicht mehr, was das genau war, aber das war in der Kürze der Zeit jetzt auch nicht zu eruieren. Es ist uns aber die ablehnende Haltung oder zumindest die Haltung des Weisungsrates, dass er an sich nicht mehrmals mit einer Sache befasst werden will, bekannt und auch das spielt natürlich bei der Frage, ob man ihn noch mal befasst oder nicht, eine Rolle. Aber wie gesagt: Das war die Entscheidung des Kabinetts.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich möchte Sie nach Ihren Wahrnehmungen fragen, wie Sie die Erfolgsaussichten auf eine Verurteilung auf Basis dieses Strafantrages in Prozent bemessen würden. Ich mache das deswegen, weil wir früher die Diskussion dazu gehabt haben, weil auf Seite 16 Frau Sektionschefin Göth-Flemmich der Äußerung des Weisungsrates folgend feststellt, dass die Wahrscheinlichkeit „über 50 Prozent“ liegt. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Es ist Seite 16 in dem betreffenden Dokument.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, dazu möchte ich vielleicht Folgendes sagen: Wir gestalten die Fachaufsicht so, dass wir uns grundsätzlich in Beweiswürdigungsfragen nicht einmischen, sondern nur dann – was praktisch nie der Fall ist –, wenn die Bewertung der Beweisergebnisse nahezu absurd ist oder so, also § 281 Abs. 1 Z 5a in der Strafprozessordnung beziehungsweise Ziffer 5, wenn es also grob mangelhaft begründet ist und so, wobei wir auf die Beweiswürdigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Bezug nehmen – das muss ich vorausschicken.

Das heißt, die Oberstaatsanwaltschaft als auch noch operatives Organ kann bei der Beweiswürdigung durchaus anderer Meinung sein als die erste Instanz. Wir nehmen Bezug auf das Beweiskalkül der Oberstaatsanwaltschaft, die ja im Regelfall eh oder sehr häufig mit der Staatsanwaltschaft übereinstimmt – aber nicht immer. Dieses Beweiskalkül der Oberstaatsanwaltschaft ist aber dann unser Maßstab. Wenn das nicht grob daneben ist, sage ich jetzt einmal salopp – und das ist praktisch nie der Fall –, dann akzeptieren wir das und mischen uns da nicht ein und setzen nicht unsere eigene Beweiswürdigung an die Stelle jener der OStA.

Die Frage der Verurteilungswahrscheinlichkeit ist natürlich eine Frage der Bewertung der bis dahin erzielten Ermittlungsergebnisse und damit eine Frage der Beweiswürdigung. Insofern: Wenn die Oberstaatsanwaltschaft zum Ergebnis kommt, dass die Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben ist, und wir nicht in diesem Kalkül sozusagen etwas grob Sinnwidriges oder Lückenhaftes entdecken, dann akzeptieren wir das. Ich glaube, so ist die Äußerung der Frau Sektionschefin zu verstehen. So ist zumindest unser Zugang.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wie würden Sie dann die Verurteilungswahrscheinlichkeit eines Strafantrages ganz grundsätzlich bemessen? Ist es dann das Beweiskalkül der Oberbehörde oder ist es die Erfahrung, die Sie selbst einbringen? Was würden Sie da noch ergänzen?

Dr. Robert Jirovsky: Schauen Sie, zunächst einmal will ich dem Gericht da überhaupt nicht vorgreifen. Das ist ja letztlich dessen Aufgabe, zu entscheiden, ob der Strafantrag, ob die Beweismittel für eine Verurteilung ausreichen oder nicht, also insofern will ich mich auf keine Spekulationen einlassen.

Unsere Aufgabe in der Fachaufsicht im Haus ist es nach meinem Verständnis – das praktizieren wir schon lange so –, dass wir schauen, ob in der Beweiswürdigung der OStA ganz grobe, nahezu unerträgliche Fehler sind. Das ist praktisch ja nie der Fall. Insofern übernehmen wir diese Beweiswürdigung und die Einschätzung der Beweismittel. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich nehme die verbleibende Zeit mit in die nächste Runde.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Damit sind wir am Ende der ersten Runde angelangt. Wir beginnen die zweite Fragerunde mit dem Abgeordneten Krainer, der nun zu Wort gelangt. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf zu dem Thema und zur Vorlage der Unterlage 26302, Seite 6, zurückkommen. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sie sehen, dass Fuchs Pilnacek eben um 21 Uhr zu seiner „ganz persönlichen Vorausinformation“ informiert, dass es eine Anzeige gegen ihn gibt, und auch darüber, was die Grundlage ist. Dann unterhalten sie sich über mögliche Maßnahmen und dann so ab 22.43 Uhr darüber, wie man das einstellen kann. Herr Pilnacek schreibt quasi, dass das noch geprüft wird und „nicht sofort nach § 35c StAG vorgegangen“ wird.

Dr. Robert Jirovsky: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, ich finde das nicht. Seite? (Abg. Krainer: 4!) – Seite 4, 21 Uhr, 22.31 Uhr. Ja, bitte, jetzt habe ich es. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann sind wir bei 22.43 Uhr, Herr Pilnacek sagt: Wieso wird das jetzt „noch geprüft und nicht sofort nach § 35c [...] vorgegangen“, sprich eingestellt?, dann sagt Herr Fuchs als zuständiger Oberstaatsanwalt: „ME“ – meines Erachtens – „ist’s [...] eh ein 35c“.

Ist es üblich, dass die Oberstaatsanwaltschaft mit einem Angezeigten darüber spricht, ob diese Anzeige mangels Anfangsverdacht sofort einzustellen ist, oder ist das Ihrer Wahrnehmung nach ein sehr unübliches Verhalten?

Dr. Robert Jirovsky: Herr Abgeordneter, dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmungen, weil ich ja nicht weiß, wie die OStA ihre Dienstverrichtungen macht – per Mail oder so. Dazu kann ich überhaupt nichts sagen. Ich kenne auch diesen Mailverkehr nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieser Vorgang wurde Ihnen aber schon berichtet, die Anzeige.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, das kann sein, aber ich muss ehrlich sagen, das habe ich in der Vorbereitung jetzt nicht erfasst, diese - - Wenn Sie mir da Unterlagen vorlegen könnten? Ich kann dazu jetzt nichts sagen, weil ich da jetzt nichts dazu weiß.

Im Übrigen: Wenn es gegen Sektionschef Pilnacek geht, nehme ich einmal an, dass das alles im Zuständigkeitsbereich der Sektion III sein wird. Ich kann dazu jetzt nichts sagen, außer Sie zeigen mir irgendwelche Unterlagen, nämlich weitere.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, den Akt 1735, Seite 41 bis inklusive Seite 43. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Robert Jirovsky: Seite 41?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und auf Seite 43 steht ganz unten: „persönl. LStA Dr. JIROVSKY übergeben“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, dann werde ich das gekriegt haben, weil das - - Ich weiß jetzt - -, warten Sie! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ja, dazu kann ich jetzt nichts sagen. Das werde ich bekommen haben, wenn der Vermerk dort steht, aber ich habe jetzt keine Erinnerung daran, keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da wird nämlich quasi berichtet: Das Verfahren gegen Herrn Pilnacek wird eingestellt, aber gegen Herrn Radasztics wird ein Ermittlungsverfahren geführt, nämlich wegen der Weitergabe einer Weisung.

Hier steht zum Beispiel auch drinnen, dass der Anzeiger, nämlich Herr Pilz, ausdrücklich darauf hinweist, dass die Namen Dritter nicht geschwärzt waren und dass es da um Beilagen geht, in denen Namen von Beschuldigten stehen, die öffentlich nicht bekannt waren. Es wird trotzdem eingestellt, aber gegen Herrn Radasztics wird es geführt. Wissen Sie, wieso das eingestellt wurde? Haben Sie das noch in Erinnerung?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, Herr Abgeordneter, tut mir leid, dazu - - Ich weiß es nicht, ich - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das kann ich Ihnen vorlegen. Es dauert ein bisschen, wir suchen die Aktenzahlen.

Dr. Robert Jirovsky: Das ist jetzt einmal ein Akt der OStA (Abg. Krainer: Mhm!), den Sie mir offenbar - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie kriegen gleich noch einen anderen. Das heißt auf der Datei E-Mail Pilnacek 28.2.,  – das war jetzt nur eine technische Sache.

Da sehen Sie dann ein E-Mail, in der Herr Fuchs Herrn Pilnacek am 28. Februar schreibt: „zu deiner Vorausinformation; damit ist der § 35c [...] auch aktentechnisch klar.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dann ist es mehr oder weniger ein Gedankenprotokoll von Herrn Fuchs, in dem er Herrn Pilnacek entlastet. Aus Ihrer Erfahrung – Sie sind ja seit Jahrzehnten in der Justiz tätig –: Ist es üblich, dass Gedankenprotokolle, die für einen Angezeigten entlastend sind, diesem vorab, nämlich am Tag, bevor man es einbringt und abfertigt – und das ist ein Verschlussakt! –, mit Angezeigten zu ihrer Vorabinformation geteilt wird?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, dazu kann ich jetzt auch nichts sagen, weil ich mir den ganzen Aktenvorgang überlegt habe. Es kann natürlich sein, dass wir, wie das zu mir gekommen ist – nachdem auch Mag. Pilnacek betroffen war –, das an die III 1 weitergeleitet haben. Das nehme ich fast an, aber ich kann es jetzt nicht nachvollziehen, weil das ja der OStA-Akt ist, den Sie mir hier zeigen. Und gegen Kollegen Radasztics haben wir es behalten, weil da diese Regelung nicht greift. Ich kann jetzt aber zum weiteren Schicksal nichts sagen, weil mir das jetzt nicht geläufig ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie man dann auf der Seite 8 sieht, ist das ein Verschluss. „VERSCHLUSSSACHE!!“, schreibt Herr Fuchs.

Ist es üblich, dass Verschlusssachen in der Justiz mit Angezeigten geteilt werden, dass Verschlussakten der OStA mit Angezeigten geteilt werden? Ist das ein Vorgang, den Sie jemals beim Aktenstudium gesehen haben?

Dr. Robert Jirovsky: Na, es ist mir nicht in Erinnerung, aber wie weit das üblich ist, eine solche Handlungsweise, müssen Sie in erster Linie die fragen, die sich ihrer bedienen. Ich kann das nicht weiter kommentieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das erlaubt: Verschlussakte an Angezeigte in Verfahren, die sie betreffen, zu schicken?

Dr. Robert Jirovsky: Das sind aber jetzt - - Da kann ich keine Wahrnehmungen dazu - -, aber Sie wollen ja eine Bewertung haben oder so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nice try. Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Pilnacek beim Faktum Stadterweiterungsfonds öfters nachgefragt hätte?

Dr. Robert Jirovsky: Na, „nachgefragt“ weiß ich nicht, aber wir waren natürlich in intensivem Austausch, weil das ein Akt war, der uns alle ziemlich beschäftigt hat. Also das war klar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso hat Sie dieser Akt alle ziemlich beschäftigt?

Dr. Robert Jirovsky: Weil er juristisch ziemlich kompliziert war, insofern, als wir - - – Sie werden das bei sich haben –, ja, da die WKStA und die OStA schon divergierende Ansichten hatten und wir noch eine dritte Ansicht, und das in Bezug auf einen doch umfangreichen Sachverhaltskomplex. Deswegen war natürlich ein intensiver Austausch erstens zwischen meinen Mitarbeitern und mir und dann natürlich auch mit dem Sektionschef gegeben, ohne dass ich jetzt im Einzelnen die Zeitpunkte genau festmachen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie noch darlegen, was diese unterschiedlichen Rechtsansichten waren?

Dr. Robert Jirovsky: Na, da ging es – ich habe das mit (in den Unterlagen blätternd) – in erster Linie um die Auslegung der Frage der Satzungen des Fonds, um den es hier ging, der von Kaiser Franz Joseph eingerichtet wurde, und ob gewisse Zuwendungen, die hier beschlossen wurden, satzungskonform sind und wie die Änderung der Fondssatzung, die dann 2009 erfolgt ist, zu beurteilen ist.

Und es gab ja jede Menge Fakten, weil es ja um sehr viele Zuwendungen ging, die hier abgearbeitet wurden, und da war dann entsprechend genau zu differenzieren, und das hat uns – also meine Mitarbeiter, mich selber, auch den Sektionschef – entsprechend beschäftigt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was war die Rechtsansicht der WKStA?

Dr. Robert Jirovsky: Die wollte zuerst - - Augenblick, da muss ich jetzt - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Das waren da nämlich mehrere Berichte.

So, Entwurf (aus den Unterlagen vorlesend):  Die WKStA hat einen Entwurf einer Anklageschrift übermittelt, zunächst mal, wo drei Sachverhaltskomplexe und darüber hinaus einige Teileinstellungen behandelt wurden, und die OStA Wien wollte das genehmigte Einstellungsvorhaben - - und in Bezug auf die Anklagefakten, die beabsichtigten, eine Einstellungsweisung erteilen, und wir haben das zum Teil kritisch gesehen, und daraufhin wurde - -, haben wir das entsprechend umfangreich auch ausgearbeitet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die WKStA wollte ein paar Sachen einstellen, wollte Anklage in drei Fakten erheben?

Dr. Robert Jirovsky: Also drei Sachverhaltskomplexe waren das, mit mehreren Fakten jeweils, weil - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und die OStA wollte komplett einstellen?

Dr. Robert Jirovsky: Nach dem Referat, das ich hier habe: zunächst ja – zunächst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie waren aber der Meinung der WKStA?

Dr. Robert Jirovsky: Na, wir waren einer dritten Meinung, weil wir - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und zwar welcher?

Dr. Robert Jirovsky: So quasi eine Zwischenlösung, und zwar deshalb, weil wir der Meinung waren, dass sowohl die WKStA als auch die OStA in den rechtlichen Prämissen, unter denen sie das beurteilt hat, aus unserer Sicht nicht ganz recht hatte. Wir haben da versucht, zu differenzieren, und haben das entsprechend - -, eine dritte Lösung, wenn Sie so wollen, erarbeitet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie hat die dritte Lösung ausgesehen?

Dr. Robert Jirovsky: Dass ein Teil angeklagt werden soll, ein Teil eingestellt werden soll, und zwar, wenn ich mich jetzt richtig erinnere – da müsste ich jetzt das hier noch genauer nachlesen –, aber weniger, als die WKStA wollte, dass angeklagt wird, aber auch keineswegs alles eingestellt wird, sondern eben die Anklage in dem verbleibenden Umfang – und das war durchaus nicht so wenig – genehmigt wird und die Einstellungen genehmigt werden, die ohnehin alle übereinstimmend vorhatten, die Teilbereiche.

Der Weisungsrat hat uns damals eine besonders umsichtige Bearbeitung attestiert, was uns gefreut hat, aber das war sozusagen die Kurzfassung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann kam es für manche überraschend zu Freisprüchen. Gab es da Überlegungen, in Revision zu gehen?

Dr. Robert Jirovsky: Augenblick! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Da wurde zunächst - - Die WKStA hat (in den Unterlagen lesend) eine Nichtigkeitsbeschwerde anmelden wollen. Die OStA wollte das genehmigen. Das haben wir auch genehmigt – also es wurde dann - - –, nämlich dass angemeldet wird.

Dann kam die Urteilsausfertigung und daraufhin hat die WKStA das Vorhaben geäußert, die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückzuziehen, zumal – ich zitiere jetzt aus dem Akt –:

Zusammengefasst mangels Vorliegens von Feststellungs- oder Begründungsmängeln sowie sonstigen Nichtigkeitsgründen eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde nicht erfolgversprechend erscheine. – Zitatende.

Schon nach Meinung der WKStA und die OStA ist dem beigetreten. Wir haben das genehmigt und haben – allerdings erst im Nachhinein, weil das wegen der abgelaufenen Frist schon dringlich war – den Weisungsrat im Nachhinein befasst, und der hat das gutgeheißen oder keinen Einwand erhoben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viel Zeit ist zwischen dem Vorhabensbericht der WKStA, dass sie Anklage in drei Fakten einbringen und beim Rest Teileinstellungen machen will, und der tatsächlichen Einbringung der Anklage vergangen?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, das war sehr lange – Sie kennen das eh auch wahrscheinlich von den parlamentarischen Anfragebeantwortungen –, war allerdings eben der Komplexität und zwei Dienstbesprechungen, die mit der OStA abgeführt wurden, und der Befassung des Weisungsrates – was aber nicht so lang gedauert hat – geschuldet.

Also es war insgesamt zwischen dem Einlangen des ersten Vorhabensberichtes und der endgültigen Genehmigung - -, habe ich hier die Chronologie (aus den Unterlagen vorlesend): Am 13. Juli 2015 ist bei der OStA der erste Vorhabensbericht eingelangt. Der kam dann im Februar 2016 zu uns, am 4. Feber 2016. Dann gab es Dienstbesprechungen, Schriftverkehr an den Weisungsrat und der Erlass an die OStA war dann am 13. März 2017. Dann war noch ein Vorhabensbericht der WKStA im Jänner 2019. Der ging dann wieder zum Weisungsrat und dann im Mai 2019 wurde er vom Haus an die OStA und von der OStA an die WKStA zurückgeschickt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, drei Jahre und zehn Monate?

Dr. Robert Jirovsky: Es war ein sehr langes Verfahren, das stimmt. Wir waren auch nicht glücklich darüber, dass es insgesamt so lang gedauert hat. Es hat auch bei uns im Haus beziehungsweise durch die Kommunikation auch mit der OStA lang gedauert – das war uns bewusst –, aber wie gesagt, das war kein Stillstand oder so, sondern da waren auf mehreren Ebenen intensive Bemühungen und Aufarbeitungsschritte erforderlich und wurden auch gesetzt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, nachdem alle Ermittlungen durchgeführt wurden, nur für die rechtliche Bewertung drei Jahre, zehn Monate?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, Entschuldigen Sie! Es wurden dann noch von der WKStA weitere Ermittlungen getätigt, zwischen erstem und zweitem Vorhabensbericht. Der Akt ging zurück und die WKStA hat dann sogar aus Eigenem noch zusätzliche Erhebungen gemacht, bevor sie den zweiten Vorhabensbericht erstattet hat.

Also ich müsste dann jetzt noch nachschauen (aus den Unterlagen vorlesend): Ergänzende Vernehmungen. – Die haben wir zum Teil aufgetragen und zum Teil hat die WKStA von sich aus dann auch noch zusätzlich etwas gemacht, wenn ich mich jetzt nicht irre. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Unter den E-Mails, die Sie uns übermittelt haben, haben wir allein neun gefunden, in denen Herr Pilnacek in der Sache Integrationsfonds, Janda, Vogl und so weiter nachfragt. (Auskunftsperson Jirovsky: Ein Mail haben Sie gefunden, oder?) – Neun Mails (Auskunftsperson Jirovsky: Neun Mails!), in denen er neun Mal nach dem Stand des Verfahrens nachfragt. (Auskunftsperson Jirovsky: Mhm!) Ist das üblich?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, an sich nicht, aber natürlich, wenn es länger dauert, hat er sich schon gemeldet. Er hat ja dann auch eine Richtlinie erlassen, bis zu welchen Zeitpunkt das erledigt sein soll. Wir waren ja auch immer bemüht. Das war ja oft eine Ressourcenfrage und eine starke Arbeitsbelastung, aber wir waren ja bemüht, das zügig zu erledigen, und wenn es ihm zu langsam gegangen ist, hat er nachgefragt. Das kam schon vor, nicht weiß Gott wie oft, aber doch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was für eine Richtlinie?

Dr. Robert Jirovsky: Na, da hat er die Richtlinie ausgegeben, dass vom Einlangen bis zum Rausgehen, also das Haus verlassen, nach Möglichkeit nicht mehr als vier Monate vergehen sollten, inklusive Weisungsratsbefassung, also bis das an die OStA zurückgeht, die Bearbeitungsdauer im Haus. Das wurde dann sozusagen auch schriftlich.

Wir waren und sind sowieso bemüht, es möglichst rasch zu erledigen, aber es geht nicht immer, und er hat dann diese Anforderung sozusagen festgeschrieben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 22 Sekunden Restredezeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die OStA hatte sieben Monate Zeit, sich damit zu befassen, und Herr Pilnacek war der Meinung, das Justizministerium darf nicht mehr als vier brauchen?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, wann der Erlass gekommen ist, weiß ich jetzt nicht. Da müsste ich nachschauen, das habe ich jetzt nicht auswendig.

Das war die Richtlinie, wo es erledigt werden sollte. Es gab natürlich immer Fälle, wo es aufgrund der Komplexität oder des Umfangs manchmal länger gedauert hat – nicht, dass wir das gern gehabt hätten, aber es war nicht immer vermeidbar, auch durch personelle Engpässe, Urlaube und so weiter, aber - - Ja, so kann ich das nur jetzt wiedergeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme die Zeit mit. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Jirovsky, ich möchte Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar ist das das Dokument mit der Nummer 430830, und würde Sie dann bitten, die Seite 264 in Augenschein zu nehmen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Also wir haben uns ja vorhin darüber unterhalten, dass es – entgegen dem, was Herr Justizminister außer Dienst Moser im Ibiza-Untersuchungsausschuss gesagt hat – lediglich den Auftrag gab, sozusagen nicht optimal abgehandelte Fälle nur der WKStA zu sammeln und an ihn respektive an Herrn Sektionschef oder Generalsekretär Pilnacek zu übermitteln. Was wir jetzt da haben, ist Ihr Antwortschreiben an Herrn Mag. Pilnacek, dem Sie dann auch verschiedene Akten beilegen.

In diesem Schreiben schreiben Sie, bevor dann diese Anhänge sichtbar sind: „Nach unserer Einschätzung eignen sich für die Zwecke des HBM“ – des Herrn Bundesminister – „nur die angeschlossenen Fälle. Weitere Akten sind weder mir noch den Referenten hinreichend konkret in Erinnerung.“ (Auskunftsperson Jirovsky: Mhm!)

Kurz zu der Formulierung „die Zwecke des HBM“ – des Herrn Bundesminister –: Welche wären das gewesen?

Dr. Robert Jirovsky: So wie es bei mir angekommen ist – und das habe ich Ihnen schon gesagt –, war ich der Meinung, dass der Bundesminister hier eine nähere Prüfung haben will, ob die WKStA sozusagen - -, wie sie ihre Verfahren führt beziehungsweise ob da Fehler passiert sind. Also das war mit „Zwecke“ gemeint, aus meiner jetzigen Erinnerung. Was anderes kann ich mir eigentlich nicht erklären.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja. Also kann man da auch ableiten, dass einer der Zwecke gewesen sein könnte, die WKStA – nicht in ein schiefes Licht zu rücken, das will ich jetzt nicht sagen –  - ‑, aber zu sagen: Die arbeiten nicht ordentlich! – Kann das ein Zweck gewesen sein?

Dr. Robert Jirovsky: Also welche Zwecke der Herr Bundesminister verfolgt hat, weiß ich natürlich, naturgemäß nicht. Bei mir ist es nur so angekommen, dass er das haben will, und das haben wir eben zusammengestellt. Das war der - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es macht eben Ihr Schreiben den Eindruck, als ob Sie wüssten, welche Zwecke das sind.

Dr. Robert Jirovsky: Also ich habe jetzt keine darüber hinaus gehende Erklärung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Das ist jetzt eh eine semantische Diskussion.

Sie haben dann jedenfalls vier Fälle angehängt. Können Sie sich noch erinnern, welche Kriterien das gewesen sind, die Sie in diesen vier Fällen vorgefunden haben, die dann offensichtlich dazu geeignet waren, als Negativbeispiele angeführt zu werden?

Dr. Robert Jirovsky: Also Kriterien waren, soweit ich mich erinnere – wenn wir uns die Referate durchgeschaut haben, also unsere eigenen beziehungsweise die OStA-Berichte –, ob hier schon von der OStA oder aus unserer Sicht Fehler thematisiert wurden, die doch gravierend waren, sei es in prozessualer Hinsicht, dass hier Vorschriften missachtet worden wären, sei es, dass man jetzt in der materiellen rechtlichen Beurteilung danebengehaut hat.

Aber einen Kriterienkatalog, nach dem wir das abarbeiten, gab es meiner Erinnerung nach nicht, sondern wir haben geschaut – wir haben ja eh nicht sehr viele Fälle gefunden –: Ist uns was in Erinnerung, wo wir wissen, da war seinerzeit was Gravierendes?, und danach haben wir gesucht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Können Sie anhand dieser vier Fälle, die da beigelegt sind, sagen, welche groben Mängel das gewesen sind?

Dr. Robert Jirovsky: Warten Sie, da muss ich mir nur - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Ich sehe jetzt die vier, aber ich habe mir die eh - - Ich muss nur schauen, ob ich das - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das dient wirklich nur dem, dass wir einordnen können, wie das - ‑

Dr. Robert Jirovsky: Ich schaue einmal, ob ich das - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Nein, das sehe ich jetzt nicht, aber warten Sie!

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich weiß, es ist teilweise schlecht - -

Dr. Robert Jirovsky: Ist das auf Seite 2? Ich finde es jetzt bei mir in den Unterlagen nicht, aber - - Können Sie mir die Seite, 264 war einmal - - (Abg. Hafenecker: 263, 264!) – 263, okay. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

So: „Information“, ja, aber da haben wir nur die Attachements, aber da gab es auch Informationen dazu, kurze, aber die - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Na, da war eine Information - -, also eine Vorgangsweise war gegen einen ehemaligen Bürgermeister, wo der Verteidiger im Ermittlungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme eingebracht hat, die von der WKStA nicht zum Akt genommen worden ist, sondern an den Verteidiger zurückgestellt wurde, weil er aus Sicht der - ‑

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Doktor – Entschuldigung! –, darf ich Sie bitten, ein bisschen näher zum Mikro zu gehen? Ich verstehe Sie ganz schlecht. – Danke sehr.

Dr. Robert Jirovsky: Ach so, ja. Also ein Verfahren (aus den Unterlagen vorlesend) betraf einen Bürgermeister, dessen Verteidiger im Ermittlungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme eingebracht hat. Die ist von der WKStA nicht zum Akt genommen worden, sondern dem Verteidiger zurückgestellt worden, weil aus Sicht der WKStA im Ermittlungsverfahren der Grundsatz mündlicher Fragebeantwortung gelte. Da hat das Oberlandesgericht Wien ausgesprochen, dass hier das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Also da haben wir eine OLG-Entscheidung dazu.

Dann das nächste (aus den Unterlagen vorlesend): Ja, da ging es ums BVT, und zwar um den Aspekt, dass hier bei der Aktenführung die gebotene Trennung zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft aus unserer Sicht nicht hinreichend eingehalten wurde. Die beiden Behörden haben de facto einen gemeinsamen Akt geführt – das geht gar nicht –, und das haben wir beanstandet.

Dann ein drittes Verfahren - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist noch das Verfahren, das wahrscheinlich Kollegen Stögmüller auch sehr interessieren wird, und zwar „WKStA Chorher...“. Vielleicht will er dazu dann noch weiterfragen.

Dr. Robert Jirovsky: Chorherr war auch was - - Ja, aber das - - (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Also die beiden habe ich jetzt hier. Chorherr weiß ich jetzt nicht auswendig, aber das werden wir - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Okay. Schade, das wäre interessant gewesen. Da wird Kollege Stögmüller dann auch abblitzen.

Gut. Haben Sie irgendwelche anderen Wahrnehmungen zum Fall Chorherr?

Dr. Robert Jirovsky: Na, ich wüsste jetzt auch nicht, welche Sie im Auge haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich weiß nicht, vielleicht ist Ihnen ja irgendetwas aufgefallen, weil der Fall Chorherr ja als vierte Datei bei den Dokumenten beigelegt ist.

Dr. Robert Jirovsky (in den Unterlagen blätternd): Ja, eben. Das suche ich gerade und konnte es aber jetzt nicht finden, diesen vierte Fall, wo wir eben auch kurz charakterisiert haben, worin der Mangel bestand, aber das habe ich jetzt nicht bei mir. Ich finde es da hier nämlich nicht auf der - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie, warum ich da nachfrage: nicht um politisches Kleingeld zu machen, aber gerade die ÖVP wirft der WKStA immer vor, eine linke Behörde zu sein. Wenn im Fall Chorherr zum Beispiel Versäumnisse wären oder wenn man da irgendwie den Rückschluss zielen könnte, dass dieser Fall vielleicht irgendwie liegengelassen wird oder Sonstiges, dann ist das nicht ganz unrelevant auch für unseren Untersuchungsausschuss. Deswegen interessiert es mich grundsätzlich (Auskunftsperson Jirovsky: Aber ich hab jetzt die ‑ ‑), was da der Mangel war.

Dr. Robert Jirovsky (in den Unterlagen blätternd): Ja, das suche ich mir gerade heraus, aber ich finde das jetzt nicht – warten Sie! Das müsste ja bei 264 - -, 263 habe ich nur das Zeichen des Attachements, aber nicht den Text selber. Tut mir leid, da kann ich jetzt nicht darauf antworten, weil ich das nicht - - Ich schau noch einmal da - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Krisper: Entschuldigung, geht es um die Beilagen, die Mängelliste?)

Ja, um den Fall Chorherr, aber da kann ich den Text - - (Abg. Krisper: Vorlage 9! Gerne Vorlage 9 von uns!) – Bitte? (Abg. Krisper: Ich gebe es Ihnen gerne, das wäre Vorlage 9, Dokument 3952, Seite 37. – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Vorsitzender, können wir das irgendwie so machen, dass die NEOS das vorlegen können?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ist bereits eingespielt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ah, ist schon da, danke. Seite? (Abg. Krisper: Seite 34 von dem Dokument!) – Seite 34. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen. – Abg. Krisper: Das ist der Fall Pack, der noch ausständig ist, und Chorherr ist 37!)

Dr. Robert Jirovsky: Pack war der Bürgermeister, wo die Stellungnahme quasi zurückgewiesen wurde; Chorherr, mhm. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Ah ja, beim Fall Chorherr ging es darum, dass die WKStA offenbar völlig undifferenziert Ermittlungsaufträge erteilt hat, also zur Durchführung von Ermittlungen, ohne konkret zu sagen, was sie genau haben will, und das haben wir auch als mangelhaft erachtet.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, herzlichen Dank.

Ich möchte jetzt noch mit einer letzten Frage abschließen, die vielleicht durchaus auch ein bisschen polemisch gestellt ist. Wir haben auf der einen Seite in den letzten Tagen immer wieder vom System Pilnacek gehört, das manche verorten, manche sagen, sie haben das nicht festgestellt. Kann man – in einer provokativen Frage – im Umkehrschluss auch von einem System WKStA sprechen? Haben Sie den Eindruck oder haben Sie Wahrnehmungen dazu gemacht, dass die WKStA vielleicht auch politisch angeführt ist oder politisch motiviert agiert?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, also ich halte von solchen Punzierungen und Systemen an sich wenig, aber das, worauf Sie hinauswollen, haben wir auch nicht festgestellt. Die Staatsanwaltschaften generell haben Anzeigen nachzugehen und zu überprüfen, können sich nicht aussuchen, wer angezeigt wird, sondern haben das dann abzuarbeiten. Insofern habe ich keinen Anlass hier zu vermuten, dass da irgendwelche Zielsetzungen, außer juristische, oder unsachliche ‑ ‑ eine Rolle spielen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also weder ein System Pilnacek noch ein System WKStA.

Dr. Robert Jirovsky: So würde ich das sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Danke, Herr Doktor.

Ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke sehr.

Damit ist als Nächster Herr Abgeordneter Stögmüller an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich komme zu einem Wahrnehmungsbericht der Sicherstellung. Das ist das Dokument 1580. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es ist ein Wahrnehmungsbericht der Staatsanwaltschaft Wien, des IT-Experten David Hummel. Dort finden Sie im fünften Absatz oder im dritte Absatz von unten im letzter Satz: „Um 09:34 Uhr merkte der Beschuldigte an“ – in dem Fall Pilnacek –, „dass man einen Dr. Jirovsky (phon.) im Vorfeld vernehmen hätte sollen.“

Das war die Sicherstellung im Justizministerium. Diese Aussage kommt von Herrn Pilnacek. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Robert Jirovsky: Überhaupt nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum hätte Herr Pilnacek – das ist eines der wenigen Zitate, die im Vorfeld - -, außer dass er den Polizisten angeschrien hätte, aber abgesehen von dem ist es eines der wenigen Zitate da drinnen – sagen sollen, dass die Staatsanwaltschaft Sie im Vorfeld hätte vernehmen sollen?

Dr. Robert Jirovsky: Ich weiß es nicht, Herr Abgeordneter (Abg. Stögmüller: Wissen Sie - -?), weil mir der Kontext auch überhaupt nicht klar ist. Ich sehe das zum ersten Mal, diesen Wahrnehmungsbericht – zumindest nach meiner Erinnerung –, und das wäre mir sicher aufgefallen. Das ist ja ein Akt, der nicht bei uns läuft (Abg. Stögmüller: Absolut richtig!), und daher - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht, Sie können sich vorstellen - - Die mediale Berichterstattung haben Sie mitbekommen: Herr Pilnacek hat den Polizeibeamten sozusagen angeschrien und ihm anscheinend die Tür vor der Nase - - Danach ging es um die Sicherstellung der Handys und da genau ist halt dieser Satz gefallen. Sie sehen es, 10 Minuten nachdem - - also ungefähr eine halbe Stunde nachdem die Polizei da war. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Robert Jirovsky: Das war ja ganz offensichtlich im Büro, diese - - (Abg. Stögmüller: Korrekt, ja!) – Ja, es kann schon sein, dass ich ihn da angerufen habe, weil ich irgendwas von ihm wollte oder so.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Während der Sicherstellung?

Dr. Robert Jirovsky: Na, ich wusste ja nicht, dass eine Sicherstellung ist. Ich weiß es nicht. Üblicherweise bin ich normalerweise auch Ende Februar eine Woche auf Urlaub. Ich weiß jetzt nicht einmal – da müsste ich nachschauen, den Kalender habe ich aber nicht da –, ob ich da nicht in der Zeit auf Urlaub war. Dann war ich gar nicht in Wien. Aber wenn ich da war und im Büro war, dann ist es natürlich öfter vorgekommen, dass ich ihn angerufen habe, ob er Zeit hat, weil ich irgendetwas besprechen wollte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie müssen das genau lesen, da geht es nicht um die Telefonanrufe (aus den Unterlagen vorlesend), sondern er, „der Beschuldigte“, merkte um 9.34 Uhr an (Auskunftsperson Jirovsky: Ja, ja! Ja, gut, aber das - -!), „dass man einen Dr. Jirovsky [...]“ – das sind eindeutig Sie (Auskunftsperson Jirovsky: Ja!) – „im Vorfeld vernehmen hätte sollen.“

Das heißt, Herr Dr. Pilnacek meint, dass man – und da ging es hauptsächlich um das Tojner-Verfahren – Sie hätte vernehmen sollen und nicht Herrn Pilnacek. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu (Auskunftsperson Jirovsky: Nein!), warum Herr Pilnacek glaubt, dass man Sie als Beschuldigten führen sollte oder hätte vernehmen sollen.

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter: „als Beschuldigter“ hat er nicht gesagt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein: „vernehmen hätte sollen“.

Dr. Robert Jirovsky: Eben, das kann auch als Zeuge der Fall sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also haben Sie Wahrnehmungen, die für Herrn Pilnacek wichtig wären?

Dr. Robert Jirovsky: Ich weiß nicht, was er gemeint hat, und ich weiß auch nicht, in welchem Zusammenhang das gefallen ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, warum. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Herr Pilnacek Sie nach seiner Sicherstellung kontaktiert?

Dr. Robert Jirovsky: Bei der Sicherstellung sicher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na danach. Dass er sie gebeten hätte, dass er Sie vielleicht eine - -

Dr. Robert Jirovsky: Moment, das war ja an dem Tag, wo er suspendiert wurde, nicht? (Abg. Stögmüller: Am 25.2.!) 25. Feber, glaube ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das weiß ich aus dem Kopf jetzt nicht. Am 25.2. ist die Sicherstellung gewesen.

Meine Frage ist: Hat Herr Pilnacek Sie nach der Sicherstellung seines Handys im Büro kontaktiert (Auskunftsperson Jirovsky: Also ich kann mich nicht - -), dass Sie ‑ ‑ vielleicht gebeten dazu oder - -

Dr. Robert Jirovsky: Nein, also wenn er mich danach überhaupt je kontaktiert hat – das bezweifle ich jetzt eigentlich –, dann war sicher nicht davon die Rede, dass gerade eine Sicherstellung bei ihm ist, denn das hätte ich mir ja gemerkt; also das sicher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, es geht ja nicht um die Sicherstellung. Es geht ja immer darum, dass Herr Pilnacek diesen Satz sagt, die Staatsanwaltschaft hätte Sie vernehmen sollen.

Aber hat er Sie jemals kontaktiert, dass Sie vielleicht eine Aussage machen sollen, der Staatsanwaltschaft Informationen zur Verfügung stellen sollen, die vielleicht eine Unschulds- - oder eine - -

Dr. Robert Jirovsky: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie können auch ausschließen, dass Herr Pilnacek meint, Sie sind vielleicht ein Schuldiger in der ganzen Causa?

Dr. Robert Jirovsky: Also, Herr Abgeordneter, ich kann natürlich nicht etwas ausschließen, was wer anderer meinen könnte, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie er auf die Idee kommen könnte – sagen wir so.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sie sind sich auch keiner Schuld bewusst (Auskunftsperson Jirovsky: Nein!), dass Sie da vielleicht - -

Dr. Robert Jirovsky: Sicher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay. Haben Sie sonst Wahrnehmungen zu Tojner und Pilnacek? Da sind Sie auch in verschiedenen Schriftverkehren. Da gibt es auch einen Elak, wo Sie auch immer wieder in cc sind (Auskunftsperson Jirovsky: Ja, ja, ja!), da gibt es immer dieses Dreiergespann Pilnacek, Fuchs und Jirovsky. Da sind Sie ja öfter auch in cc abgebildet. Haben Sie da Wahrnehmungen, dass da vielleicht - -

Dr. Robert Jirovsky: Da müssten Sie mich jetzt konkreter fragen, aber: eigentlich nicht. Also, ich wüsste jetzt nicht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist in der Causa Tojner für Sie alles korrekt abgelaufen?

Dr. Robert Jirovsky: Eigentlich ja. Also, ich habe jetzt keine - -, sonst hätte ich mir da auch was vorbereitet, aber da hatte ich jetzt keinen Anlass dazu. Also ich habe keine Erinnerung - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hatte Herr Pilnacek Ihnen jemals - -

Dr. Robert Jirovsky: Entschuldigung, ich habe keine Erinnerung an irgendwelche Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten oder dergleichen, die mir irgendwie jetzt auffällig geworden wären.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber hatte Herr Pilnacek Ihnen gegenüber jemals Wünsche geäußert, Vorschläge gemacht, wie in dieser Einzelstrafsache Tojner zum Beispiel vorzugehen wäre?

Dr. Robert Jirovsky: Kann ich mich nicht erinnern. Wie gesagt, es war an sich Standard, dass er, wenn er anderer Meinung war, das entsprechend aktenmäßig kundtut oder per Mail oder wir haben darüber gesprochen – das schon –, haben diskutiert. Aber dass er jetzt von sich aus eine Vorgabe gibt und sagt, so möchte er es haben: An so etwas kann ich mich eigentlich überhaupt nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, jetzt sind ja auch relativ viele SMS von Herrn Pilnacek bekannt geworden. Hat er Sie per SMS, Signal, Telegram kontaktiert? Haben Sie Kontakt mit ihm?

Dr. Robert Jirovsky: Also, per SMS haben wir überhaupt nicht kommuniziert, sondern nur per - -, also Elak sowieso, telefonisch, persönlich oder per Mail.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also über Signal (Auskunftsperson Jirovsky: Nein!) oder SMS haben Sie prinzipiell keine Dienst- -

Dr. Robert Jirovsky: Ich habe seine Privatnummer ja nicht und auch mit dem Diensthandy habe ich das nicht gemacht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, verstehe. Das heißt die einzige Möglichkeit: wirklich nur telefonisch und - -

Dr. Robert Jirovsky: So würde ich das sagen, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen – Gespräche, Informationen –, dass bei Herrn Pilnacek jemals irgendwer zur Causa Tojner interveniert hätte, von politischer Seite oder von externen Parteien?

Dr. Robert Jirovsky: Wahrnehmungen habe ich dazu keine.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Wahrnehmungen.

Dr. Robert Jirovsky: Da war ich nicht dabei oder so – wenn es welche gab.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab aber auch keine schriftlichen Weisungen. Vielleicht liegt uns nicht alles vor. Kann ja sein, dass uns da vielleicht nichts vorliegt. Irgendwelche Weisungen zur Causa Tojner?

Dr. Robert Jirovsky: Welcher Art sollten die sein? Dass der Sektionschef mir sagt, das und das sollen wir machen, per Akt, oder wie?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, informelle oder formelle Weisungen.

Dr. Robert Jirovsky: Also mir ist nichts in Erinnerung, muss ich sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und wenn Sie solche auch informell bekommen würden, dann würden Sie sie verakten?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, dann würde ich sie natürlich schon verakten, auch zu meiner eigenen Absicherung natürlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, absolut, da gebe ich Ihnen absolut recht. Wenn das alle tun würden – ihre Wahrnehmungen verakten, wenn sie welche haben –, wäre es für uns im Untersuchungsausschuss auch leichter, so manche Vorgänge auch nachhaltig zu beurteilen.

Haben Sie jemals mit Herrn Fuchs über die Causa Tojner geredet?

Dr. Robert Jirovsky: Also privat sicher nicht, weil wir auch privat in dem Sinn keinen Kontakt haben. Dienstlich, glaube ich, eigentlich auch nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Außer die E-Mails, die Sie schreiben, also wo Sie in diesem Gespann drinnen sind?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, ja, ja. Also das wird - - Wir haben dann schon kommuniziert, wenn ich irgendwelchen Bericht gebraucht habe. Dann habe ich mich bedankt und so weiter – das haben Sie eh vor sich. Aber sonst - - Ich kann es natürlich nicht ausschließen, weil ja dienstliche Gespräche mit verschiedenen Mitarbeitern der Oberstaatsanwaltschaften natürlich oft vorkommen, vor allem in Wien natürlich, weil wir da die meisten Verfahren haben. Das ist natürlich klar. Das ist auch normaler Dienstbetrieb, also da sehe ich überhaupt nichts Auffälliges dran. Möglicherweise – aber ich kann mich an kein so ein Gespräch erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum hat Pilnacek überhaupt so ein Interesse an dieser Strafsache Tojner? Hat er sich damit jemals an Sie gewandt?

Dr. Robert Jirovsky: Das, glaub ich, müssen Sie ihn fragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): An Sie hat er aber nie eine Information gegeben, warum das für ihn interessant wäre?

Dr. Robert Jirovsky: Also ich habe diesbezüglich nichts in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Wahrnehmung.

Dr. Robert Jirovsky: Keine Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum aber wendet sich Tojners Rechtsanwältin, also Frau Liebenwein, an Pilnacek und übermittelt ihm ein Schreiben samt Gutachten? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? Warum passiert das?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, also persönlich habe ich jetzt keine Wahrnehmung oder jedenfalls keine Erinnerung. Ich bitte Sie um Verständnis, das sind - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, Sie haben die Kopie von diesem E-Mail bekommen. (Auskunftsperson Jirovsky: Bitte?) – Sie haben eine Kopie bekommen.

Dr. Robert Jirovsky: Ja, mag sein. Aber wie gesagt, von meiner Wahrnehmung, von meiner Erinnerung her, wenn ich es nicht sehe, fällt mir wahrscheinlich jetzt auch nichts ein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kein Problem. Ich gebe es Ihnen.

Dr. Robert Jirovsky: Aber, Herr Abgeordneter, noch einmal: Es kam ja durchaus öfter vor, dass sich Verteidiger an den Sektionschef aufgrund seiner Funktion gewandt haben, weil sie sich davon erhofft haben, dass er, was weiß ich, das entsprechend zur Kenntnis nimmt, ihr Vorbringen, und das weiterleitet und dergleichen. Also das per se ist, das will ich damit sagen, aus meiner Sicht nicht auffällig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es war auch nicht auffällig, dass Sie das dann vom Sektionschef weitergeleitet bekommen haben?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, gar nicht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen es auch gerne vor. Wir haben das Dokument 4334, Seite 92 auch vorliegend. Mich würde es interessieren, warum Pilnacek dann auf die Idee kommt, Ihnen das zu schicken. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Robert Jirovsky: Na, weil ich der Leiter der zuständigen Abteilung bin. Wenn er ein Geschäftsstück bekommt, dann muss es ja einer aktenmäßigen Bearbeitung zugeführt werden, wenn es von einiger Relevanz ist, und da ist einmal der nächste Schritt, dass er das entweder gleich direkt der Kanzlei gibt und das verakten lässt oder mir mit dem Auftrag, dass ich es weiterbearbeite, und das ...

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es ging nur um Veraktung, es ging nie um eine Bitte? Es war nie irgendwie eine Bitte oder irgendein Wunsch von Pilnacek damit verbunden?

Dr. Robert Jirovsky: Augenblick, Sie meinen jetzt das Mail (aus den Unterlagen vorlesend): „Kannst du einmal bei der WKStA nachfragen, aus welchen Gründen“, meinen Sie das? Vom 12. Feber 2019, 13.14 Uhr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Entschuldigung, wir haben das Falsche vorgelegt, Nummer 7. Das ist ein paar Seiten weiter hinten. Wenn wir es vielleicht einblenden, Dokument Nummer 4334. Ich glaube, es ist schon gewesen. Seite 92 wäre das, danke. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Gut, lassen wir das, ich glaube, das wird nichts mehr. Es ist auch schon spät.

Warum haben Sie eine Kopie dieses E-Mails bekommen? Also nur, dass Pilnacek es verakten lässt? Haben Sie damit irgendeine Information, einen Wunsch oder sonst etwas von Pilnacek in Verbindung gebracht? Kam er jemals - -

Dr. Robert Jirovsky: Meinen Sie das erste - - Ich meine, ich bin jetzt ein bissel verwirrt. Sie reden jetzt vom Mail, das man zuerst - -, wo Sie gesagt haben, das meinen Sie nicht? Oder welches Mail meinen Sie?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, ich gebe weiter, danke. Ich glaube, das schaffen wir heute nicht mehr. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Krisper. – Verzichtet. Dann gelangt Abgeordneter Weidinger zu Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Außerhalb der Redezeit möchte ich bitte die Wortmeldung von Kollegen Hafenecker ganz entschieden zurückweisen, in der er der ÖVP unterstellt hat, dass wir die WKStA als eine linke Behörde ansehen würden. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.) Wir arbeiten und haben die Auffassung, dass wir alles mit voller Transparenz machen.

So und jetzt darf ich zur Frage kommen, und zwar - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich habe jetzt eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Hafenecker zu Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte den Befragungsfluss natürlich nicht stören, muss aber trotzdem festhalten, dass es eine ganze Reihe von Pressekonferenzen der ÖVP gegeben hat, auf denen der WKStA immer wieder politisches Handeln unterstellt worden ist. Genau darauf habe ich mich bezogen. Ich hoffe, dass Herr Kollege Weidinger jetzt nicht Kindesweglegung mit der eigenen Partei betreibt. Vor allem würde es ja auch seine stellvertretende Generalsekretärin plus seinen Fraktionsführer Hanger entsprechend desavouieren. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Krainer. – Bitte sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Und den ehemaligen Bundesparteivorsitzenden und Bundeskanzler Sebastian Kurz, der ja in einem Hintergrundgespräch im Jänner 2020 bereits von den roten Netzwerken in der WKStA gesprochen hat.

Mich würde aber vom Vorsitzenden interessieren, ob das jetzt üblich hier ist, dass man immer einfach sagt: außerhalb meiner Redezeit!, und Statements abgeben kann. Ist das jetzt allgemein üblich und gilt das für alle Fraktionen – oder gilt das nur für die ÖVP?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur allgemeinen Üblichkeit habe ich keine Wahrnehmung. Das liegt am Verhalten der Abgeordneten, inwieweit sie die Verfahrensordnung ernst nehmen und sich auch bei ihren Wortmeldungen – ob jetzt emotional bedingt –, mit oder ohne Wortmeldung zur Geschäftsordnung, an diese halten.

Wenn es keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung mehr gibt, würde ich ersuchen, mit der Befragung fortzufahren. – Bitte sehr.

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Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich darf das Dokument mit der Dokumentennummer 3308 vorlegen. Es handelt sich um einen Aktenvermerk der Behördenleiterin Vrabl-Sanda über die Besprechung zur Übertragung der Dienst- und Fachaufsicht vom 14.7.2021. Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf die Seiten 9 und 10 wenden, wenn es eingespielt ist. (Auskunftsperson Jirovsky: Seite 9 oder 19?) – 9 und 10. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es handelt sich dabei um Aufzählungen von Verfahren, die den Ibiza-Komplex betreffen. Bisher konnte uns noch keine Auskunftsperson – also Weratschnig, Vrabl-Sanda und die Frau Bundesministerin – einen aktuellen Stand der Verfahren berichten. Haben Sie als Fachaufsicht einen Überblick über den Stand der Verfahren und des Verfahrenskomplexes?

Dr. Robert Jirovsky: Auch keinen zureichenden, aus einem einfachen Grund: Wir bekommen die Berichte der WKStA und der OStA immer nur bezogen auf den jeweiligen Sachverhaltskomplex oder auf die Beschuldigten, um die es gerade geht, aber keine Gesamtübersicht. Wir kommen auch bei der VJ, also bei der Verfahrensautomation Justiz, in den Akt nicht hinein. Ich kann mir also diese Informationen auch nicht durch Einblick in diese Applikation verschaffen, weil die für uns gesperrt ist, also können wir nur ad hoc, jeweils anhand der Berichte dann die einzelnen Teilkomplexe abarbeiten. Und insofern kann ich Ihnen da auch leider keinen Überblick geben.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wenn in einem Akt viele unterschiedliche Verfahren und Verfahrensstränge geführt werden: Nehmen Sie das als problematisch wahr? Haben Sie das auch einmal thematisiert, vielleicht in einem Gespräch mit der WKStA?

Dr. Robert Jirovsky: Wir haben es thematisiert, auch in einem - - Also sagen wir so: Wir haben den Umstand, dass hier vieles gemeinsam in einem Verfahren geführt wird, schon thematisiert. Die WKStA hat uns gesagt, das sei aus ihrer Sicht notwendig, erstens ist der sachliche Zusammenhang gegeben und zum anderen, um die dahinterstehende Konstruktion sozusagen, die sie vermutet, offenzulegen, und das könne eben nur oder besser gelingen, wenn man das eben gesamthaft sieht und nicht in einzelne Verfahren aufsplittet. Das kann man so sehen, muss man nicht, aber es ist jedenfalls vertretbar, und insofern haben wir das zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Lässt sich bei so vielen Verfahren eigentlich noch ein gesamtheitlicher Überblick bewahren?

Dr. Robert Jirovsky: Na ja, die Frau Leiterin der WKStA war ja gestern im „Report“ – Sie werden es vielleicht gesehen haben – in der Lage, dazu etwas zu sagen. Wie gesagt, wir konnten das aus den eigenen Berichten nicht, aus den Gründen, die ich Ihnen schon genannt habe. Da müssen Sie – muss ich einmal so salopp sagen – die WKStA dazu befragen.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Herr Dr. Jirovsky, ich möchte noch zum Thema der Hausdurchsuchung im BMF kommen. Wurden Sie mit der Anordnung zu dieser Hausdurchsuchung befasst?

Dr. Robert Jirovsky: Ja, da haben Aktenvorgänge, aber nicht im Voraus, sondern - - Jetzt muss ich nur schauen, Augenblick. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Soweit ich mich erinnern kann, wurde dann ein Informationsbericht erstattet. Ich muss nur schauen. Haben Sie eine Unterlage, die Sie mir vorhalten könnten? Ah ja, Durchsuchung; Sie meinen die Durchsuchung im Februar 2020?

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Korrekt.

Dr. Robert Jirovsky: Ja. Da haben wir einen Informationsbericht bekommen, von diesem Tage, vom 10. Feber 2021 – 2021, Entschuldigung. Da wurden die Anordnungen mitgeschickt, und insofern wurden wir zeitnah, wenn man so will, beziehungsweise zeitgleich informiert – nach dem Akt, den ich hier habe. Ich kann es jetzt aus eigener Erinnerung nicht mehr so sagen, aber wenn ich mir das aus dem Akt vor Augen führe, dann ist das so gelaufen.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Eine Verständnisfrage: Sie haben früher ja ausgeführt, dass Großverfahren und Verfahren, die besondere Sensibilitäten und Komplexitäten mit sich bringen, auch dementsprechend bei Ihnen am Tisch landen. (Auskunftsperson Jirovsky: Mhm!) Waren Sie im Vorfeld zu dieser Hausdurchsuchung nicht eingebunden?

Dr. Robert Jirovsky: Nein, das muss auch nicht sein, und zwar ist das auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, dass wir nicht über jeden bedeutsamen Zwischenschritt auch Vorhabensberichte bekommen – so war das früher einmal, vor etlichen Jahren –, sondern dass über bedeutsame Zwischenschritte erst im Nachhinein beziehungsweise zeitnah zur Vornahme berichtet wird, aber nicht im Vorhinein. Das ist ja ausdrücklich auch dem Gedanken geschuldet, dass die Staatsanwaltschaften freier und unbeeinflusster sozusagen die Ermittlungen führen können, und insofern haben wir korrektermaßen diesen Bericht offenbar an dem Tag bekommen, wo die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wir hatten schon den Herrn OGH-Präsidenten außer Dienst Ratz als Auskunftsperson bei uns im Untersuchungsausschuss. Er hat zu dem Thema von der Hausdurchsuchung von „reine Willkür“ gesprochen. Was würden Sie für eine Wahrnehmung zu dieser Aussage vornehmen?

Dr. Robert Jirovsky: Herr Abgeordneter, ich möchte die Aussagen von anderen Auskunftsperson nicht kommentieren – kommt mir auch in Bezug auf den Herrn Präsidenten in Ruhe gar nicht zu. Ich kann mich nur an die Berichtslage halten, wie wir sie hatten, und das haben wir entsprechend zur Kenntnis genommen, nämlich nicht im Sinne von genehmigt – das ist eben gerade nicht notwendig –, sondern wir haben das nicht weiter kommentiert, wenn man so will.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gut. War Ihrer Wahrnehmung nach die Anordnung der Hausdurchsuchung hinreichend und ausreichend begründet?

Dr. Robert Jirovsky: Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Akt - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Die habe ich jetzt nicht vor mir liegen. Ich kann nur schauen, was wir im Referat in unseren Festhaltungen dazu geschrieben haben. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Also wir haben damals nur festgehalten, dass auf Basis der vorliegenden Berichte die getroffene Anordnung zumindest einer ersten Einschätzung zufolge, nämlich unserer, als vertretbar einzustufen ist. Im Übrigen muss ich in dem Bereich auf die Möglichkeit verweisen, Beschwerden einzulegen, also da sind dann sozusagen die betroffenen Parteien am Zug. Aber aus unserer Sicht: Wir haben es als Kalkül als vertretbar eingestuft – nach dem Referat, das ich hier vor mir habe.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen mehr.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Damit sind wir am Ende der zweiten Fragerunde. Gibt es den Wunsch nach einer dritten Fragerunde? – Den nehme ich nicht wahr, also nein.

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehen Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine ergänzenden Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.

Herr Leitender Staatsanwalt Dr. Robert Jirovsky, vielen Dank, dass Sie uns Rede und Antwort gestanden sind, vielen Dank für Ihr Kommen.

Dr. Robert Jirovsky: Dann darf ich mich auch bedanken und verabschieden. – Auf Wiedersehen.



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „oder wir haben […]“ statt „oder sie haben […]“

[2] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. anonymisiert.

[3] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der
E-Mail-Adresse wurde abgesehen.