520/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Sektionschefin MMag.a Barbara Göth-Flemmich in der 18. Sitzung vom 24. Mai 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 22. Sitzung am 22. Juni 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Sektionschefin MMag.a Barbara Göth-Flemmich zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 06 22

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                          Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführerin                                                                        Vorsitzender

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

18. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 24. Mai 2022                                                                

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 18. Sitzung
10.03 Uhr – 17.21 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Sektionschefin MMAG. Barbara Göth-Flemmich

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme zu Ihnen, Frau Sektionschefin MMag. Barbara Göth-Flemmich. Frau MMag. Göth-Flemmich, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; auf diese Belehrung weise ich Sie ausdrücklich hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Allfällige Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenso der der Ladung angeschlossenen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Es dürfen auch keine Kopien, Notizen oder Auszüge angefertigt werden.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit bin ich schon, was Ihre Person betrifft, Frau MMag. Göth-Flemmich, am Ende angelangt. Über Ersuchen der Frau Vorsitzenden komme ich auch zu Ihrer heutigen Vertrauensperson.

Herr Dr. Robert Jirovsky, Sie waren ja selbst erst vor einigen Tagen hier, haben daher die Belehrung, die Ihnen als Auskunftsperson zugegangen ist, sicherlich noch in Erinnerung. Dennoch möchte ich Ihnen zwei Sätze zukommen lassen: Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Ausschuss kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Das ist jetzt wesentlich: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich auch mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten, die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gehindert werden.

Sie selbst sind nicht berechtigt, im Ausschuss heute das Wort zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Frau Vorsitzende, ich bin mit beiden Belehrungen am Ende. – Ich danke Ihnen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Frau Mag.a Barbara Göth-Flemmich, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen meinerseits! Ich würde vorschlagen, wir treten gleich in die Befragung ein. Ich möchte keine allgemeine Stellungnahme abgeben. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr, Frau Magistra.

Ich ersuche nunmehr den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte sehr.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Mag. Göth-Flemmich, Sie haben ein Personaldatenblatt ausgefüllt: Entsprechen die Daten, die da aufscheinen, der Wahrheit? Davon gehe ich aus – das ist nur eine Frage für das Protokoll. (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.)

Da Sie keine einleitende Stellungnahme abgeben, möchte ich Sie fragen, wie denn Ihr beruflicher Werdegang im Justizministerium bis hin zu Ihrer heutigen Position ausschaut – um dem Ausschuss einen Überblick zu geben.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich bin 1997 in das Justizministerium eingetreten, damals zur Vorbereitung der ersten EU-Ratspräsidentschaft. Österreich ist ja 1995 der Europäischen Union beigetreten. Die erste Präsidentschaft war im ersten Halbjahr 1998. Nachdem ich Erfahrung im internationalen Bereich hatte, weil ich drei Jahre zuvor im Außenamt gearbeitet habe, wurde ich eben gefragt, ob ich ins Justizministerium komme. Ich habe dann geholfen, diese Präsidentschaft mit vorzubereiten, und habe dann im Internationalen Privatrecht in der Sektion I gearbeitet. 2004 habe ich mich dann auf die Leitung der Stelle für Internationales Strafrecht beworben; und diese Funktion habe ich bis 31. Oktober 2020 auch ausgeübt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Position im Internationalen Strafrecht von 2004 bis 2020 – das sind 16 Jahre –: Welche Schritte haben Sie gesetzt? Welche Funktionen haben Sie da bekleidet – Sie sind ja immerhin Sektionschefin –, und uns würden da schon auch vor allem vor und im Untersuchungszeitraum gelegene Funktionen interessieren?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Funktionen im Justizministerium? (Verfahrensrichter Pöschl: Ja!) – Also ich habe die Abteilung für Internationales Strafrecht geleitet, habe seit – weiß ich nicht ganz genau –, ich glaube, 2010 oder 2011 die Stellvertretung für Sektionschef Pilnacek gehabt, war sehr viel wie gesagt im internationalen Bereich tätig und habe beim Europarat verschiedene Vorsitze geführt oder auch sonstige internationale Missionen begleitet.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie waren also Vertreter von Herrn Sektionschef Mag. Pilnacek, ist das richtig?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja. (Verfahrensrichter Pöschl: Ja?) – Mhm.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Jetzt sind Sie selbst Sektionschefin. Seit wann und aufgrund welcher Umstände und vor allem in welchem Bereich sind Sie Sektionschefin geworden?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es wurde im Frühjahr/Sommer 2020 von der Frau Bundesministerin entschieden, die Sektionen wieder zu teilen und damit eigentlich den Zustand herzustellen, wie er jahrzehntelang im Justizministerium auch bestanden hat.

Wie ich ins Haus gekommen bin, hat es eine Straflegislativsektion gegeben, die Sektion II, und eine Sektion für Einzelstrafsachen, das war damals die Sektion IV. Ich habe das so gekannt, und das wurde dann 2010 zusammengelegt. Die Frau Bundesministerin hat eben diese Trennung der Sektionen mit dem Ziel wieder vorgenommen, auch im Justizministerium eine Art innere Gewaltenteilung wiederherzustellen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Was war die Ursache dafür, dass Sektionschef Pilnacek, der ja damals in einer Sektion beide Bereiche abgedeckt hat, nicht mehr für beide Bereiche zuständig ist?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist eine Frage, die ich nicht wirklich beantworten kann, das müssten Sie die Frau Bundesministerin fragen. Aus meiner Wahrnehmung ist es eben so, dass sie diese innere Gewaltenteilung wiederherstellen wollte, weil eben der Sektionschef, der für die Straflegislative zuständig ist, natürlich auch entsprechende Kontakte zu politischen Parteien haben muss, das auch diskutieren muss, und das ist für Einzelstrafsachen – wie das auch lange Tradition im Justizministerium war – eben nicht gewünscht, dieser enge Kontakt mit der Politik.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat es da vielleicht Zerwürfnisse mit Sektionschef Pilnacek gegeben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Zwischen wem?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mit der Frau Bundesministerin.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Darüber habe ich keine Wahrnehmung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darüber haben Sie keine Wahrnehmung.

Vielleicht haben Sie aber Wahrnehmungen, wir kommen jetzt zu dem Bereich - - Sie sind jetzt als Sektionschefin für welchen Bereich zuständig?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich bin zuständig für die Einzelstrafsachen. Die Sektion besteht aus drei Abteilungen: Das ist eben die Abteilung für Internationales Strafrecht, das ist die Abteilung, die Dr. Jirovsky leitet, die Abteilung für die Großverfahren und für die berichtspflichtigen Strafsachen, und dann gibt es noch die Abteilung 3, die für Extremismusstrafsachen, Gewalt in der Familie und so weiter, auch für die Gnadensachen zuständig ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie sind also Vorgesetzte des heute neben Ihnen sitzenden Herrn Dr. Robert Jirovsky, der hier als Vertrauensperson fungiert. Das ist richtig, ja?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja. Ich komme zu einigen inhaltlichen Fragestellungen: Haben Sie Wahrnehmungen über das Verhältnis zwischen der WKStA, der Oberstaatsanwaltschaft und dem BMJ im Hinblick auf die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht? Wenn Sie zu dieser etwas breit aufgestellten Frage einige Worte sagen könnten, wäre ich Ihnen dankbar.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich muss dazusagen, ich habe dazu aus Eigenem nicht wirklich Wahrnehmungen, weil ich wie gesagt in einem ganz anderen Bereich tätig war. Ich habe auch keinen unmittelbaren Kontakt mit der Leiterin der WKStA oder mit der Oberstaatsanwaltschaft gehabt. Also das ist für mich etwas gewesen, das ich kennengelernt habe, wie ich die Funktion übernommen habe. Dann habe ich begonnen, mit beiden, also mit allen Staatsanwaltschaften, aber natürlich im besonderen Maße mit der WKStA und mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, auch mit seinen Stellvertretern, Gespräche zu führen, und ja, in diesem Zug ist mir dann einiges bekannt geworden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie sind ja immerhin schon seit September 2020 als Sektionschefin für diesen Bereich zuständig. Was ist Ihnen denn alles, was das Verhältnis zwischen der WKStA, der Oberstaatsanwaltschaft und dem BMJ betrifft, seither zugekommen? Es ist ja einiges passiert.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich tue mir ein bisschen schwer, weil ich nicht weiß, worauf die Frage jetzt genau Bezug nimmt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer hat derzeit die Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA? Ich denke da an Innsbruck: Ist Innsbruck nicht ein Stichwort für Sie?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, die Dienst- und Fachaufsicht wurde an einen Oberstaatsanwalt bei der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck übertragen – das ist richtig –, und er übt die Dienst- und Fachaufsicht über den Ibizakomplex der WKStA aus. Bezüglich der anderen Agenden der WKStA wird die Dienst- und Fachaufsicht von den Stellvertretern vom Leitenden Oberstaatsanwalt wahrgenommen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme jetzt zu einer weiteren inhaltlichen Frage, die natürlich doch noch mit der WKStA im Zusammenhang steht: Wissen Sie davon, dass die Leiterin der WKStA, Frau Mag. Vrabl-Sanda, der Soko Tape die Ermittlungskompetenz entzogen hat?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, darüber bin ich informiert. Wir haben an diesem Tag, an dem das geschehen ist, auch einen entsprechenden Bericht von der WKStA im Weg der OStA Innsbruck erhalten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Können Sie da Näheres erklären, wie es dazu gekommen ist? Hat es da Besprechungen mit dem Leiter der Soko Tape gegeben, an denen Sie teilgenommen haben? Wissen Sie, wer das zum damaligen Zeitpunkt war? Wer hat daran noch teilgenommen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also wie gesagt: Wir haben diesen Bericht bekommen, der Bericht (aus den Unterlagen vorlesend) ist vom 16.3.2022. Es hat dann das Bestreben gegeben, die Zusammenarbeit mit der Polizei auch künftig eben auf gute Beine zu stellen, und in dem Zusammenhang hat es dann verschiedene Gesprächsrunden im Innenministerium gegeben, also gemeinsam mit Vertretern des Innenministeriums und auch mit dem jetzigen Leiter der Soko Tape und der Leiterin der WKStA.

Ich kann Ihnen das auch – ich habe einen Aktenvermerk zu diesen Besprechungen gemacht (in den Unterlagen blätternd) – im Einzelnen vorlesen (aus den Unterlagen vorlesend): Vor dem Hintergrund der auch medial kolportierten Anordnung der WKStA vom 16. März 2022, adressiert an das Bundeskriminalamt, Soko Tape, zuhanden Oberrat Dieter Csefan, mit der der Soko Tape alle Ermittlungsaufträge in Zusammenhang mit dem Ibizaverfahrenskomplex entzogen wurden, wurden zwischen dem BMI und BMJ verschiedene Gesprächsrunden im Interesse der Bereinigung und Sicherstellung der künftigen konstruktiven Zusammenarbeit durchgeführt.

Am 22. März 2022 im BMI unter Teilnahme von Kabinettschef Achatz und Generaldirektor Ruf sowie des stellvertretenden Kabinettschefs Sperlich und meiner Person wurde vereinbart, weitere Gesprächsrunden zwischen dem Generaldirektor Ruf und mir zum einen abzuhalten – eine mit der Leiterin der WKStA – und zum anderen eine weitere Gesprächsrunde mit dem Leiter der Soko Tape, um die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der aktuellen, noch offenen Ermittlungsschritte sowie generell der künftigen Zusammenarbeit zwischen WKStA und Ermittlungsbehörden zu erörtern.

Diese beiden Gesprächsrunden fanden am 25. März 2022 im Sitzungszimmer der Burghauptmannschaft, Innerer Burghof, statt. Im ersten Gespräch mit Oberrat Csefan legte dieser die durch die Entziehung der Aufträge bei Mitarbeitern der Soko ausgelösten

 Irritationen dar und bekräftigte, dass er seit Dezember 2020 die Leitung sämtlicher Ermittlungen des BKA von Mag. Holzer übernommen habe und selbst in keiner Weise in die in der Anordnung dargestellten Ereignisse involviert gewesen sei. Im Anschluss erläuterte die Leiterin der WKStA ihre Sicht der Dinge und wiederholte die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung.

In der am 28. März folgenden Gesprächsrunde zwischen Generaldirektor Ruf, mir und der Leiterin der WKStA und dem Ermittlungsleiter im Bundeskriminalamt konnte übereinstimmend festgehalten werden, dass von der Anordnung nur Ermittlungsstränge zum Ibizaverfahren und einem weiteren Verfahrenskomplex betroffen sind, wobei hier in einem Verfahrensstrang zwei und im anderen fünf Einvernahmen offen waren.

Weitere Ermittlungsschritte könnten zwar zum Ibizakomplex nicht gänzlich ausgeschlossen werden, seien aber aus Sicht der WKStA nicht sehr wahrscheinlich. Die Kooperation in den circa 20 anderen Verfahren, in denen die WKStA Ermittlungsaufträge an das Bundeskriminalamt erteilt habe, bleibe unverändert aufrecht. Festgehalten wurde auch die Notwendigkeit einer verbesserten Kooperation auf Sachbearbeiter- und auch Leitungsebene und die primäre Nutzung bestehender Kommunikationskanäle zu den übergeordneten Behörden. – Zitatende.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich unterbreche Sie sehr ungern, Frau Magistra (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Ja?), aber ich habe eine beschränkte Redezeit und hätte noch eine Frage, die mich tatsächlich sehr interessiert. Vielleicht können Sie diese mit knappen Worten beantworten. Sie wissen, dass es eine Dreitagesberichtspflicht für die WKStA seitens des Oberstaatsanwaltes Fuchs vor Durchsuchungen gegeben hat: Ist Ihnen das bekannt?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist Ihnen bekannt. Ich möchte Sie fragen: Wissen Sie, was die Ursache für die Aufhebung dieser Dreitagesberichtspflicht war? Warum wurde die von Fuchs oder mit Ihrer Genehmigung oder mit Genehmigung des Ministeriums aufgehoben? Was war dafür der unmittelbare Anlass? Dass die WKStA damit keine Freude gehabt hat, das ist bekannt, das dürfen Sie als bekannt voraussetzen, aber: Wissen Sie, was der Grund war? Warum wurde diese Berichtspflicht beendet?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich versuche, mich zu erinnern. In Vorbereitung dieser Befragung heute habe ich mir natürlich auch Akten angesehen und habe gesehen, dass das durch Weisung durch den Herrn Vizekanzler am 18. März letzten Jahres geschehen ist. Das war zu einer Zeit, wo knapp davor diese geplante Hausdurchsuchung bei Blümel in den Medien war. Es war auch eine Zeit, wo diese Berichtspflichten generell sehr intensiv im Justizministerium diskutiert wurden. Aber jetzt ganz konkret der Anlass - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Okay. Sehen Sie einen Zusammenhang mit der BVT-Hausdurchsuchung? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Mit der BVT-Hausdurchsuchung? (Verfahrensrichter Pöschl: Ja!) – Inwiefern?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich möchte Sie fragen, ob Sie einen Zusammenhang damit sehen, erkennen können oder nicht? Wenn Sie Nein sagen: Ich akzeptiere jede Antwort.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Sie meinen in Zusammenhang mit der Einführung dieser Dreitagesberichtspflicht?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mit der Aufhebung – oder Einführung! Sehen Sie einen Zusammenhang mit der - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also wie ich aus den Akten gelernt habe – ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung –, wurde diese Berichtspflicht in Zusammenhang mit dem BVT-Verfahren eingeführt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Okay gut. Ich bin leider schon über meine Fragezeit hinausgegangen, Frau Magistra. Ich bedanke mich.

Frau Vorsitzende, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich nunmehr Herrn Abgeordneten Hanger das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Mag. Göth-Flemmich, ich würde Sie bitten, das Mikrofon sehr knapp zu nehmen, weil – da wir hier immer ein bisschen Akustikprobleme haben – die Akustik dann, glaube ich, für alle auch besser ist.

Einen schönen guten Morgen natürlich auch von meiner Seite. Ich möchte ein bisschen an das anknüpfen, was der Herr Verfahrensrichter eben gefragt hat. Wir hatten ja die Hausdurchsuchung beim BVT durch die WKStA, die sich im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt hat. Darf ich noch einmal zusammenfassen: Ist das auch Ihre Wahrnehmung, dass eben aufgrund dieser rechtswidrigen Hausdurchsuchung diese Dreitagesberichtspflicht gekommen ist?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmung. Das ist das, was ich gehört habe. Ich kann dazu aber nicht wirklich etwas aussagen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Okay. Und noch eine ergänzende Frage zum Herrn Verfahrensrichter: Habe ich das richtig wahrgenommen, dass die Leiterin der WKStA der Soko Tape den Ermittlungsauftrag entzogen hat – das wissen wir ja, Herr Csefan hat ja hier ausführlich auch dazu Stellung genommen –, und eine Woche später findet dann eine Besprechung statt, wie man mit dieser Situation umgeht?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: War das eine Woche später? Moment! Am 16.3. (in die Unterlagen blickend), ja, hat es diesen Informationsbericht gegeben, und die erste Besprechung, an der ich teilgenommen habe, war der 22. März. Ja, es hat davor Telefonate, glaube ich, gegeben, zwischen den Kabinetten, aber das weiß ich nicht, was da genau besprochen wurde. An diesem Gespräch, an dem ich teilgenommen habe - - Das war der 22. März.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Kann man zusammenfassend festhalten, dass einseitig Ermittlungsaufträge entzogen worden sind, aber eigentlich kein Plan B da war, wie man die Ermittlungsarbeit weiterführen will? (Abg. Krainer: Suggestivfrage! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich kann Ihnen das - - (Abg. Stögmüller – die Hand hebend –: Herr Verfahrensrichter!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Hanger, bitte formulieren Sie Ihre Frage so, dass sie nicht eine Antwort suggeriert.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie um eine Einschätzung bitten, ob das eine Suggestivfrage ist! Ich habe ganz einfach nach der Wahrnehmung gefragt, ob es auch einen Plan B gegeben hat, die Ermittlungsarbeit in diesem Komplex weiterzuführen, wenn man einer Behörde die Ermittlungsaufträge entzieht. Also was hier suggestiv ist - - (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es war ein Suggestivcharakter dabei. Wenn Sie dieselbe Frage stellen, wie Sie sie jetzt gestellt haben, dann ist kein Suggestivcharakter mehr dabei. Bitte darum!

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Gut, bitte sehr.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also wir haben diesen Bericht am 16. März bekommen (in die Unterlagen blickend) und haben dann einen Berichtsauftrag an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck gegeben, wo wir nachgefragt haben – (in den Unterlagen blätternd) Moment; also das war vom 21. März (aus den Unterlagen vorlesend) –: Unter Bezugnahme auf den Bericht vom 16. März wird um ehestmögliche überblicksmäßige Berichterstattung ersucht, zu welchen Strängen des Ibiza-Casag-Verfahrenskomplexes und wegen welcher konkreten Delikte derzeit bereits das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, das BAK, ermittelt, die Soko Tape bis zum Schreiben der WKStA vom 16. März ermittelt hat und welche Ermittlungsaufträge nunmehr konkret zurückgezogen wurden, wobei auch dargetan werden möge, ob in den betroffenen Verfahrenssträngen noch Zwangsmaßnahmen zu vollziehen sein werden. – Zitatende

Wir haben dann einen Bericht bekommen von – Moment (in den Unterlagen blätternd) – der WKStA, wo aufgelistet wurde, zu welchen Verfahrenskomplexen (in die Unterlagen blickend) derzeit bereits das BAK ermittelt, zu welchen Strängen bis zum Schluss eben die Soko ermittelt hat, und da hat man schon gesehen, dass eigentlich die überwiegende Arbeit bereits vom BAK geleistet wurde – und zurückgezogen konkret wurden im Casag-Verfahren zwei Zeugeneinvernahmen und in einem anderen Akt die Vernehmung von fünf Zeugen –, und dann eben noch die Frage, ob jetzt noch Zwangsmaßnahmen zu vollziehen sein werden, und da hat es geheißen, zum Ibizaverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit nicht – ich weiß nicht, wie es genau steht –, zum anderen Verfahren sicher nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wann war jetzt dieser Bericht von der WKStA? Danach, nachdem man die Ermittlungsaufträge entzogen hat?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, wir haben uns dann erkundigt, eben wie ausgeführt, in welchen Verfahren die Soko zum Schluss jetzt noch ermittelt hat und wo das BAK schon involviert war, was konkret zurückgezogen wurde und was noch zu erwarten sein würde.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Und von wann war dieser Bericht?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Der Bericht von der WKStA war vom 21.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Gut. Also ich will das eh nicht weiter vertiefen, der Leiter der Soko Tape, Herr Csefan, hat ja ausführlich schon dazu Stellung bezogen und sein Unverständnis auch sehr klar zum Ausdruck gebracht.

Ich möchte das Thema wechseln und möchte einleitend vielleicht auch gleich die wichtigste Frage aus unserer Sicht stellen. Seit geraumer Zeit wird ja von der Opposition ein System Pilnacek in den Raum gestellt – politische Einflussnahme. Gibt es ein System Pilnacek, gab es ein System Pilnacek in der Justiz? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Was meinen Sie damit?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dass über das System Pilnacek politische Einflussnahme, einseitig politisch motiviert, vorgenommen worden ist.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wenn Sie mich zu meiner Wahrnehmung fragen, habe ich diesbezüglich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wir fragen natürlich nach Ihren Wahrnehmungen, und ich darf zusammengefasst sagen, Sie sind jetzt die gefühlt 15., 20. Auskunftsperson, die das in dieser Form auch immer wieder bestätigt hat. Haben Sie Wahrnehmungen zu schwarzen oder türkisen Netzwerken in der Justiz, die auf politischer Ebene Einfluss in Ermittlungshandlungen nehmen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmung, und ich muss dazu schon sagen: Jemand in der Justiz, der sich politisch klar in die eine oder andere Richtung definieren würde, hätte kein Standing.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das ist auch Gott sei Dank so.

Ich möchte ein bisschen beim Themenbereich politische Einflussnahme, Beweisthema 3, bleiben, also großen Verfahren oder Verfahren mit großer Aufmerksamkeit, und eines war das Verfahren gegen Oberstaatsanwalt Fuchs und gegen Herrn Sektionschef Pilnacek. Dieses Verfahren wird ja in Innsbruck geführt. Wieso wird dieses Verfahren in Innsbruck geführt?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Dieses Verfahren ist in Innsbruck geführt, weil es eben eine strukturelle Befangenheit der Staatsanwaltschaft in Wien gegen den früheren Che- -, also gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft gibt, und deswegen wurde es an eine andere Staatsanwaltschaft delegiert, um jeden Anschein einer Befangenheit auszuschalten.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das ist sehr nachvollziehbar, um den Anschein einer Befangenheit zu vermeiden. Können Sie sich erklären, wieso dann genau wiederum ein Staatsanwalt aus Wien der Staatsanwaltschaft Innsbruck dienstzugeteilt worden ist? Das widerspricht ja in meiner Wahrnehmung genau dieser Befangenheitsüberlegung. Wie ist Ihre Wahrnehmung dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also wer jetzt konkret zugeteilt wurde, das ist wie gesagt nicht mein Zuständigkeitsbereich. Das ist eine Frage des Personals.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben den Begriff der strukturellen Befangenheit verwendet. Was verstehen Sie darunter?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Dass eben eine generelle Befangenheit der Mitarbeiter einer Behörde besteht, also nicht nur eines Einzelnen, aufgrund eines bestimmten Hierarchieverhältnisses.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen – jetzt komme ich noch einmal auf die Dienstzuteilung des Wiener Staatsanwaltes zur Staatsanwaltschaft Innsbruck zu sprechen – dazu, wer diese Dienstzuteilung vorgenommen hat, die aus meiner Sicht irgendwie nicht nachvollziehbar ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich habe nur die Berichte in der Sache selber bekommen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Es gab ja auch die Einschätzung des Generalprokurators der StA Wien, dass da entsprechend strukturelle Befangenheit, um bei diesem Begriff zu bleiben, vorliegt. Haben Sie dazu Einschätzungen, Wahrnehmungen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich möchte zum Themenkomplex WKStA, zur Amtshilfe für das Verfahren gegen Pilnacek kommen. Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 3043 vor.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich habe noch nichts auf meinem Bildschirm.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Seite 125. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Der fallführende Staatsanwalt schreibt an Oberstaatsanwalt Purkart der WKStA: „Zur allfälligen weiteren Veranlassung übermittle ich daher im Anhang die eben erwähnten Funde von dem Diensthandy Samsung Galaxy A5.“

In der E-Mail darüber auf Seite 124 schickt Oberstaatsanwalt Purkart die Datenfunde des Pilnacek-Diensthandys an Behördenleiterin Vrabl-Sanda und in Kopie an zahlreiche Oberstaatsanwälte, darunter auch jenen Staatsanwalt, der Fuchs und Pilnacek im Rahmen einer Dienstbesprechung heimlich abgehört und angezeigt hat. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.) Dieser intensive Austausch über diese Datenfunde: War das mit Ihnen koordiniert, abgesprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stögmüller hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte sehr.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe nur ganz kurz eine Frage: Herr Hanger hat nämlich gesagt, dass es da um einen Staatsanwalt geht, der mutmaßlich etwas aufgenommen hätte. Das ist ja eine Straftat, wenn das so wäre. Ich wusste aber nicht, dass es bereits eine Verurteilung oder irgendetwas dazu geben würde, dass ein Staatsanwalt irgendetwas aufgenommen hätte. Könnte man das aufklären oder einen Vorhalt geben, dass das auch richtig ist, dass da irgendetwas aufgenommen worden wäre? Das sind sonst Behauptungen betreffend eine Straftat, die bewiesen werden sollte.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie um Ihre Stellungnahme zu dem Vorgebrachten von Herrn Abgeordneten Stögmüller bitten.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um das vielleicht aufzuklären: Diese Causa, wo ein Staatsanwalt im Rahmen einer Dienstbesprechung heimlich Aufzeichnungen gemacht hat, wurde hier im Ausschuss schon x-mal thematisiert, wurde in der medialen Berichterstattung schon rauf und runter berichtet. Das jetzt infrage zu stellen verwundert mich also ein bisschen. Die große Frage war halt immer, wieso da keinerlei dienstrechtliche, disziplinarrechtliche, strafrechtliche Ermittlungsschritte eingeleitet worden sind, aber ganz ehrlich, das haben wir schon so oft hier im Untersuchungsausschuss diskutiert, ich würde ganz gerne bei dieser Befangenheitsthematik bleiben. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nach wie vor ist die Information mir nicht vorliegend, welcher Staatsanwalt das gewesen sein soll oder ob es ein Staatsanwalt war. Das wurde nie - - Es gab eine Aufzeichnung aus dieser Dienstbesprechung, aber wer diese Aufzeichnung gemacht hat, ist weder bekannt noch relevant, sondern es ist eine Behauptung des Kollegen Hanger, dass es sich dabei um einen Staatsanwalt handelt. Das ist einfach ein falscher Vorhalt. Wenn Sie einen Vorhalt haben, der das beweisen sollte, dass das ein Staatsanwalt gewesen sein sollte, dann bitte ich auch, diesen hier darzubieten, aber diesen Vorhalt gibt es einfach nicht. Das ist eine Behauptung der ÖVP und des Kollegen Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson Poppenwimmer hat das unter Wahrheitspflicht hier im Untersuchungsausschuss gesagt. Wir haben umfangreichste mediale Berichterstattungen darüber. Ich finde es also bemerkenswert, dass Herr Kollege Stögmüller da von einem falschen Vorhalt spricht.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Hanger, gestatten Sie zunächst dem Verfahrensrichter, seine Stellungnahme abzugeben, dann bekommen Sie das Wort. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, es ist richtig, diese Dienstbesprechung in Sachen Eurofighter, Herr Abgeordneter Stögmüller, die Sie ansprechen, vom 1. April des Jahres 2019, war eine Besprechung, an der Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte teilgenommen haben, Pilnacek auch teilgenommen hat natürlich, und wenn man hier behauptet, dass ein Staatsanwalt das aufgenommen hat, dann sehe ich überhaupt nichts, nicht im Geringsten irgendetwas Verwerfliches daran. Das waren eben Staatsanwälte, die das aufgenommen haben, irgendeiner hat es dort aufgenommen. Im Kreis der Staatsanwälte muss es auch - - Vielleicht hat es eine Sekretärin aufgenommen, das kann schon sein, aber ich sehe hier keinen falschen Vorwurf.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe übrigens auch den Namen nicht gesagt, den jeder hier herinnen übrigens weiß, ganz bewusst nicht. (Abg. Matznetter: Hanger!)

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Mag. Göth-Flemmich, haben Sie sich ausreichend mit Ihrer Vertrauensperson beraten können und möchten Sie die Frage beantworten?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, vielen Dank. Ich muss gestehen, diese Prüfung ist mir jetzt nicht mehr so ganz in Erinnerung. Wir haben da einen Bericht bekommen (in den Unterlagen blätternd), haben den auch geprüft, der ist dann auch in die Sektion III eben im Hinblick auf disziplinäre Gründe und auch an die Generalprokuratur - -, letztlich ist aber nichts herausgekommen. Also man hat da keinen Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung gesehen, und auch disziplinarrechtlich, glaube ich, das ist jetzt nicht mein Bereich, aber, glaube ich, wurde da nichts gefunden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich möchte es jetzt abkürzen, hätte noch ein paar Detailfragen dazu, aber Frau Mag. Göth-Flemmich, Sie sind in Ihrer Sektion für Einzelstrafsachen letztverantwortlich, und wir diskutieren das Thema der strukturellen Befangenheit – und ganz offensichtlich, mutmaßlich liegt hier strukturelle Befangenheit vor, wenn ein Wiener Staatsanwalt nach Innsbruck dienstzugeteilt wird. Man wollte die Verfahren teilen, wir haben ein Amtshilfeersuchen gegen die WKStA, wir haben eine Situation zwischen – Sie kennen das Verhältnis – Oberstaatsanwalt, Fach- und Dienstaufsicht zur WKStA, und dann gibt es ein Amtshilfeersuchen hin zur WKStA. Haben Sie da gar keine Wahrnehmung, dass da strukturelle Befangenheit vorliegt, oder wurde dieses Thema nie diskutiert? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Also es tut mir leid, aber das ist schon sehr, sehr bemerkenswert, in einer Causa, die durchaus natürlich nicht ganz unpolitisch ist, keine strukturelle Befangenheit erkannt zu haben. Das will ich durchaus auch infrage stellen.

Ich komme zu einem anderen Thema, Dokumentennummer 479236.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Darf ich dazu noch kurz etwas sagen?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Gerne.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das Verfahren wird ja grundsätzlich - - Das Verfahren gegen Pilnacek wird ja nicht von uns geführt. Das wird nicht in der Sektion V geführt, sondern in der Sektion III, eben auch aus dem Grund, jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden. Deswegen sind wir nicht primär mit dem Verfahren involviert. Das war für uns ein Teilaspekt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Aber ich habe Sie ja nach den Wahrnehmungen zur strukturellen Befangenheit gefragt. Diesen Begriff haben Sie selber in die Diskussion eingebracht. Ich bin jetzt kein Jurist, aber da liegt doch ganz klar diese strukturelle Befangenheit vor. Da gibt es aber unterschiedliche Wahrnehmungen – ich nehme das so zur Kenntnis. (Vorsitzender-Stellvertreter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte zu einem anderen Thema kommen: Dokumentennummer 479236, Strafantrag gegen Oberstaatsanwalt Fuchs inklusive Stellungnahme Weisungsrat und Stellungnahme von Herrn Jirovsky. Ich lege Ihnen dazu eben das Dokument vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Aus unserer Sicht ist das schon sehr bemerkenswert, dass Sie auf der Seite 5 festhalten, dass die Fachabteilung dem Weisungsrat den Erledigungsvorschlag erneut vorlegen wollte. Können Sie das in dieser Form bestätigen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, also wir haben das, nachdem das vom Weisungsrat zurückgekommen ist, noch einmal geprüft – auch unter Beischaffung des Ermittlungsaktes der Staatsanwaltschaft Innsbruck –, haben uns mit den verschiedenen relevierten Aspekten eingehend auseinandergesetzt und sind dann letztlich zum Schluss gekommen, ja, dass wir das noch einmal vorlegen würden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Und dann – ich darf auf die Seite 6 referenzieren – notieren Sie, dass die Justizministerin eine nochmalige Vorlage unterbunden hat: „Aus Sicht der FBM“ – Frau Bundesminister – „ist eine nochmalige Befassung des WR“ – Weisungsrates – „in dieser Sache somit auch nicht“ - -

Können Sie das bestätigen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich habe Sie jetzt nicht gut verstanden und ich habe es noch nicht, was Sie da - -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Außerhalb meiner Redezeit: Können Sie bestätigen, dass in dieser Causa eine glasklare Weisung der Frau Bundesministerin vorliegt, den Akt ein zweites Mal dem Weisungsrat nicht vorzulegen? (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wir finden das auf Seite 6 nicht. Das wäre dann ein falscher Vorhalt. Herr Kollege, könnten Sie das vielleicht bitte noch einmal konkretisieren, wo das stehen würde?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aber noch einmal: Die Frage ist ganz einfach.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Aber es braucht den Vorhalt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Seite 6 – außerhalb meiner Redezeit. (Abg. Krainer: Ist eh schon vorbei, die Redezeit!)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Und wo?

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hanger um Konkretisierung der Stelle, wo dieses Zitat oder diese Stelle gefunden wurde. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Seite 6, erster Absatz: „Aus Sicht von FBM“ – Frau Bundesminister – „ist eine nochmalige Befassung des WR“ – des Weisungsrates – „in dieser Sache somit auch nicht“ durch „§“ und so weiter „erforderlich, sondern kontraindiziert [...] von einer neuerlichen Vorlage“ wird „Abstand“ genommen.

Ich halte fest – und hier will ich nur eine Bestätigung –: Es gibt eine Weisung der Frau Bundesminister, diesen Akt ein zweites Mal dem Weisungsrat nicht vorzulegen. (Abg. Krainer: Das ist eine Suggestivfrage!) – Nein!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage wurde bereits mehrfach gestellt. (Abg. Krainer: Das ist eine Suggestivfrage!) Ich ersuche Sie, sie entsprechend zu beantworten. (Abg. Hanger: Das ist keine Suggestivfrage! – Abg. Krainer: Das ist eine Suggestivfrage! – Abg. Hanger: Nein! – Zwischenruf der Abgeordneten Krainer und Stögmüller.) – Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung durch den Herrn Abgeordneten Krainer? Dann würde ich nämlich um ein entsprechendes Handzeichen ersuche, damit das auch ordnungsgemäß als Geschäftsordnungsmeldung oder Meldung zur Geschäftsbehandlung erkannt werden kann. Ich ersuche, die Debatten unter den Abgeordneten ohne Mikrofon außerhalb der Geschäftsordnung zu unterlassen. – Bitte schön. (Abg. Tomaselli: Zwischenrufe sind erlaubt! – Abg. Krainer hebt die Hand.)

Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zwischenrufe sind in der Geschäftsordnung vorgesehen, insofern kann ein Zwischenruf nicht außerhalb der Geschäftsordnung stattfinden. Ich kann aber, wenn Sie mich schon dazu auffordern, darauf hinweisen, dass die Fragestellung von Kollegen Hanger suggestiv war, weil er die Antwort in der Fragestellung bereits vorgenommen hat. Das ist nicht vorgesehen.

Wenn Sie hier also auf die Geschäftsordnung achten, Herr Vorsitzender, dann weisen Sie doch Ihren Kollegen Hanger darauf hin, dass er seine Fragestellung im Rahmen der von der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Art und Weise vornehmen soll!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Krainer: Krainer war gerade! – Abg. Hanger: Das war jetzt ein bissl ein Freud’scher Versprecher!) – Das war jetzt ein Versprecher. Ich entschuldige mich bei beiden ausdrücklich für diesen Versprecher. Herr Abgeordneter Hanger ist zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das hat jetzt wirklich ein bisschen wehgetan, aber kann passieren.

Ich halte fest, dass ich aus einem Dokument zitiert habe, und mir geht es ausschließlich darum, die Echtheit dieses Dokuments durch die Auskunftsperson bestätigen zu lassen und damit auch bestätigen zu lassen, dass es von der Frau Bundesministerin eine Weisung gegeben hat, den Strafakt gegen Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs ein zweites Mal – geändert! – nicht dem Weisungsrat vorzulegen. Das ist nämlich sehr bemerkenswert. Mir geht es nur darum, diesen Sachverhalt ganz klar hier im Untersuchungsausschuss bestätigt zu wissen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Verfahrensrichter, darf ich um Ihre Einschätzung ersuchen?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, mich stört an dem Ganzen nur „Können Sie bestätigen“, alles andere würde ich hier als zulässig erachten.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dann ziehe ich die Wortwahl „Können Sie bestätigen“ zurück.

Welche Wahrnehmung haben Sie dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich diesbezüglich um Beantwortung ersuchen, Frau Mag. Göth-Flemmich.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, danke. Also wie gesagt: Wir haben den Akt, nachdem wir eben das alles nach Rückkehr vom Weisungsrat noch einmal geprüft hatten, wie vorgesehen wieder dem Kabinett geschickt. Und es wurde dann von - -, also vorbereitet von Mag. Harammer, eine Einsichtsbemerkung gemacht, dass eben hier aus Sicht der Frau Bundesministerin kein Fall der obligatorischen Befassung des Weisungsrates vorliegt, weil ja den Einwendungen des Weisungsrates zum Teil Rechnung getragen wurde (Abg. Hanger: Zum Teil!) und weil auch der Weisungsrat in der Vergangenheit zu erkennen gegeben hat, dass er diese mehrfache Befassung nicht wünscht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist abgelaufen. Du musst also in der nächsten - -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Fürs Protokoll: „zum Teil“ wurde durch die Auskunftsperson gesagt, das möchte ich nur noch wiederholen, „zum Teil Rechnung getragen“, nicht vollständig!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist damit abgelaufen; bitte weitere Fragen in der nächsten Runde zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte das auch allen weitergeben, dass man nicht einfach hier das Wort ergreifen kann. Zuerst bekritteln Sie diese Zwischenrufe und jetzt kann Herr Kollege Hanger, Ihr Parteikollege, plötzlich irgendetwas zu Protokoll geben. Ich möchte auch sagen, dass Sie das bitte unterbinden und das vielleicht dem Parteikollegen auch sagen sollen. (Abg. Krainer: Und das Mikrofon dabei einschalten!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ob Parteikollege oder nicht, das spielt keine Rolle. Es ist doch wahrzunehmen, dass es keine Zwischenrufe waren, die vorher waren, sondern das waren schon Zwischendiskussionen, wobei ich doch ersuchen würde, auch eine entsprechende Struktur in der Fragestellung, in der Diskussion einzuhalten. Es war mehrmals schon so, dass unaufgefordert Beiträge zu Protokoll gegeben wurden, auch in der Vergangenheit. Ob das jetzt richtig ist oder nicht, das lasse ich dahingestellt.

*****

Ich würde aber ersuchen, jetzt wieder in die entsprechende ordnungsgemäße Befragung der Auskunftsperson einzusteigen und erteile dazu Frau Abgeordneter Kucharowits das Wort. – Bitte schön.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Verfahrensrichter! Frau Auskunftsperson Mag. Göth-Flemmich, danke für Ihr Kommen. Ich würde gerne zu der Thematik Fachaufsicht beim Ibizaverfahren zurückkehren und möchte Ihnen dazu sehr gerne ein Dokument vorlegen, und zwar hat das die Dokumentennummer 3058. Es handelt sich hierbei um ein Mail, das Sie an die jetzige Kabinettschefin Böhler übermittelt haben. Ich darf Sie bitten, sich das Mail einfach einmal durchzulesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Sie müssen in dem Dokument bitte runterscrollen. Das E-Mail von Ihnen ist unten und darüber dann die Antwort.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ich hab’s.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke. Ich erkläre es vielleicht ganz kurz: Sie regen in diesem E-Mail an, die Fachaufsicht im Ibizaverfahren von LOStA Fuchs auf den Stellvertreter zu übertragen.

Ich möchte anmerken, dass dieses Mail im Dezember 2020 übermittelt wurde. Was war der Anlass Ihres Mails?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das Ganze ist in dem Kontext zu sehen, dass ich eben mit der WKStA und auch mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien regelmäßig Gespräche geführt habe und es sich gezeigt hat, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Behörden beschädigt ist. Die Frage hat sich dann gestellt, wie eben eine weitere konstruktive Zusammenarbeit erfolgen könnte – und wir haben das im Haus diskutiert. Ich habe das ja auch regelmäßig mit den Zuständigen, eigentlich wirklich dafür Zuständigen, in der Sektion III, Sektionschef Pirker und dem Abteilungsleiter Nogratnig, diskutiert.

Warum ich jetzt konkret diesen Vorschlag übermittelt habe, kann ich Ihnen nicht sagen. Es ist in diesem Kontext zu sehen. Wahrscheinlich wurde ich vom Kabinett gefragt, und das bezieht sich sicher auch auf eine vorige Kommunikation eben mit der Personalsektion, weil ich da eben auch schreibe, dass das „von der OStA selbst“ gemacht werden könnte. Ich bin kein Dienstrechtler in dem Sinn, also das war sicher ein Input von dort.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich Sie fragen, warum Sie in dem Mail den Stellvertreter von Fuchs vorgeschlagen hätten. Was hatte das für einen Grund?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Weil er sein Stellvertreter ist, weil er in die Sachen eingearbeitet ist und ich nicht wahrgenommen hätte – ich habe auch mit ihm Gespräche geführt –, dass es hier Schwierigkeiten in der Kommunikation gegeben hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie haben ja von der Stimmung OStA und WKStA gesprochen und dass das eingebettet war: Es wäre sozusagen beim Stellvertreter dann eine bessere Stimmung aus Ihrer Expertise heraus gewährleistet gewesen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich habe nicht wahrgenommen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Ersten Stellvertreter Mag. Klackl und der Leiterin der WKStA oder der WKStA generell beeinträchtigt gewesen wäre oder ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, das war Ihrer Wahrnehmung nach eine Geschichte zwischen Fuchs und Vrabl-Sanda?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Was war denn die Antwort vonseiten des Kabinetts auf diesen Vorschlag?

MMag. Barbara Göth-Flemmich (erheitert): Ich tu mir da sehr schwer. Also ich sehe das Dankesmail. Ja, ich kann mich da nicht an weitere Gespräche oder wie immer erinnern. Die hätten sowieso eher mit der Sektion III geführt werden müssen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Dem Antwortmail, das Sie jetzt gerade auch genannt haben, vonseiten des Kabinetts der Bundesministerin ist zu entnehmen: „Dank für diesen Vorschlag. Das können wir vielleicht gleich bei der Besprechung mit FBM“ – der Frau Bundesministerin – „erörtern.“

Haben Sie an diese Besprechung keine Wahrnehmungen oder Erinnerungen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Mhm. Ja, es hat, seitdem ich als Sektionschefin im Amt bin, zweimal so generelle Besprechungen mit der Frau Bundesministerin gegeben, die dazu gedient haben, so einen Überblick über die in der Sektion anhängigen Agenden zu geben und verschiedene Punkte zu besprechen, und da war sicher das Verhältnis zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Thema.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Was wurde dann eigentlich aus dem Vorschlag, den Sie konkret gemacht haben? Was wurde daraus?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt, das war eine Idee, die im Haus zirkuliert ist, ich habe das jetzt in dieser Mail formuliert. Wir wissen, dass die Dienstaufsicht über die WKStA von Leitendem Oberstaatsanwalt Fuchs weggegeben wurde, eben an seinen Stellvertreter. Ich kann Ihnen jetzt gar nicht sagen, wann das genau war. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) – Die Dienst- und Fachaufsicht eben wurde an die Stellvertreter übertragen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie haben den Vorschlag aber schon sehr früh gemacht: Sie haben im September in Ihrer Funktion begonnen und im Dezember bereits den Vorschlag unterbreitet. Es hat dann doch ein bisschen länger gedauert, dass sich da die Fachaufsicht sozusagen verschiebt. Was waren die Gründe, was sind Ihre Wahrnehmungen dazu?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich habe dazu keine.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke.

Ich würde Ihnen gerne ein neues Dokument mit der Nummer 3308, Seite 1, vorlegen. Es handelt sich hierbei um einen Vermerk von Frau Vrabl-Sanda, in dem es um eine Besprechung im BMJ ging.

Ich darf Sie bitten, sich das einfach einmal durchzulesen, vor allem den ersten Absatz, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Konnten Sie den Text bereits lesen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, vielen Dank.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es handelt sich hierbei wie gesagt um einen Termin im Bundesministerium für Justiz. Die Frage ist: Ist Ihnen dieser Termin erinnerlich, haben Sie Wahrnehmungen dazu?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ja, wenn ich das jetzt lese, kann ich mich schon erinnern. Das hat bei mir im Zimmer stattgefunden, ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf nur allgemein sagen, es ging da erneut um das Verhältnis zwischen WKStA und der OStA und um den konkreten Vorschlag auch, die WKStA zu einer eigenen OStA zu machen, und es gab da einige Teilnehmerinnen, unter anderem auch Sie. Die Frage der eigenen OStA ist eben hier im Raum gestanden und diskutiert worden, und ich würde gerne Ihre Wahrnehmung dazu hören.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es war eben die Diskussion, wie die Fachaufsicht, Dienst- und Fachaufsicht, in weiterer Folge stattfinden soll, ob das direkt ans Ministerium angebunden werden soll oder ob das weiter mediatisiert quasi durch eine Oberstaatsanwaltschaft bleiben soll – und da haben wir uns sicher dafür ausgesprochen, für diese Mediatisierung.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich Sie noch einmal um Präzisierung bitten? Hätten Sie sich für die OStA, also dass die WKStA zur OStA wird, oder eben dagegen ausgesprochen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Zum damaligen Zeitpunkt ist es darum gegangen, die Fachaufsicht zu übertragen. Aus unserer Sicht wäre es jedenfalls besser, das über eine Oberstaatsanwaltschaft zu mediatisieren, also die WKStA nicht unmittelbar an das Justizministerium anzubinden, das heißt, dass die Fachaufsicht nicht unmittelbar durch das Ministerium wahrgenommen werden soll.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Was wurde dann aus diesem Vorschlag oder aus Ihrer präferierten Variante?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Na ja, es hat dann eben diese Entscheidung gegeben, dass generell die Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA die Oberstaatsanwaltschaft Wien, also die Stellvertreter von Fuchs, wahrnehmen und konkret im Ibizakomplex die Dienst- und Fachaufsicht von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, also von Oberstaatsanwalt Schirhakl von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, wahrgenommen wird.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank.

Ich möchte gerne zu einem anderen Thema kommen – Stichwort Faktum Eisenstadt, wie wir es hier nennen – und darf Ihnen dazu ein Dokument vorlegen – einen Moment bitte –, nämlich das Dokument mit der Nummer 497603, Seite 2. Es handelt sich hierbei um ein Mail von Johann Fuchs an Christian Pilnacek. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) – Seite 2.

Ich darf das Mail ganz kurz vorlesen:

„Lieber Christian,

zu Deiner Vorausinformation; damit ist der § 35c StAG auch aktentechnisch klar.

HG Hans.“

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ich sehe es.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kennen Sie dieses Mail? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, das war auch vor meiner Zeit. Das war am 28. Feber 2019 – ich habe mich damals um die internationalen Strafsachen gekümmert.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kennen Sie den Vorhalt?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Welchen?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das Dokument, damit meine ich den Inhalt. Es geht darum, dass Johann Fuchs Christian Pilnacek als Angezeigten über eine laufende Ermittlung, einen Anfangsverdacht sozusagen informiert, vorausinformiert.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, das kenne ich nicht, nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist es ein üblicher Vorgang, dass Angezeigte Aktenteile als Vorausinformation bekommen beziehungsweise überhaupt darüber informiert werden? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ob das üblich ist oder so, das ist eine Einschätzung. Ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Informieren OberstaatsanwältInnen Angezeigte über Anzeigen, ist das ein Service, das es im Rahmen der Justiz gibt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, also es ist nicht vorgesehen. Wenn jemand Beschuldigter ist, dann wird er verständigt und kriegt eine Verständigung nach § 50 StPO.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, es ist nicht üblich, dass ein Oberstaatsanwalt einen Angezeigten über eine Anzeige informiert. Das kann man an der Stelle festmachen: Es ist kein gängiges Service der Justiz.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank.

Ich möchte gerne noch zu einem dritten Thema kommen: Frau MMag.a Göth-Flemmich, haben Sie Wahrnehmungen zu Mobbing gegen StaatsanwältInnen durch Vorgesetzte?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, ich habe da keine eigenen Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie davon bereits gehört?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Gehört – vom Hörensagen vielleicht. Wie gesagt, ich bin auch nicht jemand, der irgendwie diese Couloirgespräche besonders schätzt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kommt es vor, dass sich Vorgesetzte über StaatsanwältInnen lustig machen? (Auskunftsperson Göth-Flemmich: „Dass sich Vorgesetzte“ - -?) – Kommt es vor, dass sich Vorgesetzte über Staatsanwältinnen, Staatsanwälte in Form von Gesprächen oder in sonst irgendeiner Form lustig machen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich habe keine Wahrnehmung dazu und da würde ich mich auch strengstens dagegen verwehren. Ich meine, die Vorgesetzten sind dazu da, ihre Leute nach Kräften zu unterstützen, und nicht, sich über sie lustig zu machen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Ihnen dazu das Dokument mit der Nummer 305424 vorlegen. Ich glaube, wir werden es vorlegen, weil es auf dem Kopf steht; wenn es für Sie okay ist, dann werden wir das sofort in ausgedruckter Form übermitteln.

Es handelt sich hierbei – das möchte ich vorwegschicken – um Whatsapp-Nachrichten zwischen Johann Fuchs und Christian Pilnacek, und es wird sich da ganz klar über Staatsanwälte lustig gemacht. Ich würde Sie einfach um - - Die Chatnummer ist ab „8“– Entschuldigung, wir sind gleich so weit; das ist nämlich ein ganzes Dokument –, und das beginnt am 15. Jänner 2021. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wäre es vielleicht möglich, auch für die Frau Verfahrensanwältin und den Herrn Verfahrensrichter, eventuell auch für den Vorsitzenden ein Dokument vorzulegen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wir haben es leider nur einmal ausgedruckt. Es wäre total super, wenn wir es schaffen könnten, dieses Dokument zu drehen. Geht das nicht? (Abg. Krainer: Muss man halt den Bildschirm drehen! Oder den Kopf!)

Konnten Sie es lesen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ich habe es überflogen, aber - - Ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Also es geht – noch einmal – um eine Whatsapp-Korrespondenz zwischen Fuchs und Pilnacek, er hätte auch schon mit Trixi – Anmerkung: Britta Tichy-Martin, Kommunikation BMJ – gesprochen, die gegenüber Koch ebenfalls seinen Platz im Bundesministerium für Justiz infrage gestellt hätte – Koch, ein Staatsanwalt. Anschließend stellen die beiden noch fest, dass der „Depp“ – unter Anführungszeichen – nun bald in Eisenstadt aufschlagen würde, die StA dort aber immer noch hinter Fuchs stehe. Abschließend stellen sie fest, dass sie Koch eigentlich der WKStA vergönnen würden.

Frau Magistra, würden Sie dies als Mobbing bezeichnen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Verzeihung, ich habe die Frage nicht verstanden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Würden Sie diese Chatnachrichten als Mobbing definieren und bezeichnen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt, ich habe zu diesen Chats keine Wahrnehmung, ich lese das das erste Mal; und das wäre eine Einschätzung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da die Redezeit abgelaufen ist und ich vom Verfahrensrichter höre, dass das eine Wertungsfrage ist und keine Wahrnehmungsfrage, muss sie auch nicht beantwortet werden. Die Zeit ist abgelaufen - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es war meine letzte Frage. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke.

Dann ist als Nächste Frau Abgeordnete Fürst zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott, Frau Magister! Ich darf noch einmal auf das Mail vom 3. Dezember 2020 zu sprechen kommen, das Kollegin Kucharowits schon ansprach, in dem Sie Ihrer Kollegin Frau Dr. Böhler vorschlugen, dass man andenkt, die Fachaufsicht im Ibizaverfahren nicht von Leitendem Oberstaatsanwalt Fuchs ausüben zu lassen, sondern von einem seiner Stellvertreter. Sie meinten dazu, Sie können sich – ich wiederhole es nur, und Sie sagen mir, ob das richtig ist – nicht genau daran erinnern, warum Sie das vorgeschlagen haben.

Darf ich Sie bitten, noch einmal kurz darauf einzugehen, was Ihrer Erinnerung nach der Grund und der Anlass war, dass Sie das E-Mail geschrieben haben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, also was jetzt genau der Anlass für dieses Mail war, das weiß ich nicht mehr. Wie gesagt, ich kann es nur einbetten in diese allgemeinen Diskussionen, diese Gespräche, die ich regelmäßig geführt habe, mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien, mit der WKStA, wo sich mir im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Kooperation schon ein Bild gezeigt hat, und ich kann es eben einbetten in diese Gespräche, die ich auch mit der Sektion III zu diesem Thema damals geführt habe; aber warum das genau dann damals - -, ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Weil Sie jetzt – und auch schon vorhin bei der Befragung durch die Kollegin – eben sagten, Sie haben regelmäßige Gespräche mit der WKStA und der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu diesem Thema, nehme ich an, der schlechten oder schlecht funktionierenden Kooperation zwischen den Behörden geführt: Mit wem haben Sie da aufseiten der WKStA gesprochen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich möchte das schon einschränken, ja, also ich habe den Eindruck, dass das einen Teil der WKStA betroffen hat und Einzelpersonen bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Ja, also es ist kein genereller Konflikt, das zeigt ja auch, dass die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die WKStA jetzt durch den Stellvertreter gut funktioniert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das haben wir auch gehört, aber mit wem von der WKStA haben Sie eben da früher über diese Konflikte, die es vielleicht nur zwischen einzelnen Personen gegeben hat, gesprochen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, verzeihen Sie, das habe ich übersehen. Ich habe mit der Leiterin der WKStA gesprochen, mit Frau Mag.a Vrabl-Sanda, und ich habe bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit Leitendem Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs und mit seinem Ersten Stellvertreter, Mag. Klackl, Gespräche geführt, regelmäßig.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also mehrere Gespräche. (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Ja!) Die Leiterin der WKStA, Vrabl-Sanda, war ja bereits mehrfach hier im U‑Ausschuss, sie hat da eben sehr deutliche Vorwürfe gegen die Aufsicht geäußert: versuchte Beeinflussung, gerade bei den Ermittlungen im Ibizaverfahren, die überbordende Berichtspflicht sozusagen, mit der sie zugeschüttet werden, bis hin zu disziplinären Schritten, die gegen die Staatsanwälte eingeleitet wurden. Hat sie das bei Ihnen in den Gesprächen auch so deponiert?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, es wurden sicher die Hintergründe dieses schwierigen Vertrauensverhältnisses erörtert, ja; aber was konkret (Abg. Fürst: Und konkret - -?) jetzt gesagt wurde - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Keine Erinnerung oder keine - - Also Frau Vrabl-Sanda hat das ja hier auch öffentlich sehr ausführlich dargestellt. Waren diese Vorwürfe, die ich jetzt genannt habe, auch Inhalt Ihres Gesprächs mit ihr?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ich denke, das, was Sie auch hier an Chats gesehen haben, in diesem Untersuchungsausschuss und im vorigen Untersuchungsausschuss, erklärt das bis zu einem gewissen Grad und bezieht sich wie gesagt auf klar zu umreißende Teile – ja – in der Justiz. Das ist mir ganz wichtig.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, das bestreitet niemand, aber waren diese Vorwürfe, die Ihnen ja sicher auch bekannt sind, die von Vrabl-Sandra und auch von anderen Staatsanwälten aus der WKStA geäußert worden sind, auch speziell gegen LOStA Fuchs, auch Inhalt des Gespräches mit Ihnen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also es ist sicher vorgekommen, dass eben Berichtsaufträge gegeben wurden, wo man den Anlass jetzt nicht genau erkannt hat, außer dass man den Eindruck hatte, man wird kujoniert. Ja, das hat es so schon gegeben. Wir haben ja dann auch überlegt, wie wir die Berichtspflichten neu gestalten, und haben das dann auch gemacht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Jedenfalls dürfte sich aus Ihren Gesprächen mit beiden Seiten ergeben haben, dass Sie es als opportun angesehen haben, dass LOStA Fuchs die Aufsicht im Ibizaverfahren entzogen wird, denn sonst hätten Sie das Mail nicht geschrieben. Kann man das so festhalten?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich glaube, das war jetzt keine persönliche Einschätzung, sondern, ich glaube, das wurde auch geteilt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den konkret handelnden Personen eben entsprechend beeinträchtigt ist – war, ist.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Leitender Oberstaatsanwalt Fuchs hat das auch vorgeschlagen, dass er die Aufsicht abgibt, oder als Lösung angesehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Dazu konkret habe ich keine Wahrnehmung, ja, nur: Ich weiß, dass es da ein Gespräch gegeben haben soll zwischen ihm und dem Minister, also dem Vizekanzler, glaube ich, damals – weiß ich alles nicht ganz genau –; aber wie gesagt: Das wurde mir nur gesagt, ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie damals mit Leitendem Oberstaatsanwalt Fuchs sozusagen konkret darüber gesprochen, wie man diese Kooperation verbessern kann oder wie man da rauskommt?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Sicher. Ja, sicher haben wir immer wieder überlegt, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann, insbesondere ganz zu Beginn, wie ich gekommen bin; ich habe ja so quasi die Dimension des Verlusts des Vertrauens nicht gekannt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dabei wollen wir es belassen.

Eine andere Geschichte, die ja auch medial aufgeschlagen ist und sozusagen mittelbar eventuell dann auch Ihre Beförderung bewirkt hat: Ex-Sektionschef Christian Pilnacek hatte ja die beiden Beschuldigten im Casag-Verfahren, Aufsichtsratsvorsitzenden Walter Rothensteiner und Josef Pröll, zu einem Gespräch im Ministerium geladen; es steht ja eventuell sozusagen der Vorwurf der Beeinflussung von Verfahren hier im Raum.

Haben Sie das irgendwie mitbekommen? Hatten Sie zu diesem Vorfall eine Wahrnehmung?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Zu diesem Besuch? Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Keine Wahrnehmung, Sie wussten davon nichts – oder haben Sie das dann in den Medien gelesen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das war ja auch etwas, wo die Sektionen noch nicht geteilt waren, denke ich. (Abg. Fürst: Bitte?) – Das war ja auch ein Vorfall, bevor die Sektionen geteilt wurden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, darum sagte ich, dass das eventuell mittelbar zu Ihrer Beförderung geführt hat, weil es dann zu dieser Teilung führte, weil das einer der Vorwürfe war, der halt medial da geäußert wurde. Zum damaligen Zeitpunkt hatten Sie da aber keine Wahrnehmung? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) – Gut.

Ein anderes Thema noch: Es waren schon mehrere Auskunftspersonen aus dem Bereich des Justizministeriums geladen, und auch aus Akten hat sich ergeben, dass Mitarbeiter aus dem Justizministerium, also Staatsanwälte, Kabinettsmitarbeiter oder auch die Ministerin, vor ihren Aussagen hier gecoacht werden, beraten werden, zu ihren Aussagen, was ja doch ein bisschen problematisch ist im Hinblick auf die Diskretion und das Amtsgeheimnis, weil diese externen Agenturen da ja auch interne Erkenntnisse erlangen und dann auch oft Litigation-PR anbieten; und es gab ja auch schon einen Wechsel eines Staatsanwalts zu einer PR-Agentur – also das ist ein bisschen unsauber.

Darf ich Sie fragen, ob Sie für diese Aussage hier heute auch gecoacht wurden.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Für diese Aussage heute hier nicht. Wie ich ins Amt gekommen bin, ist der Untersuchungsausschuss, der frühere, gelaufen, zu Ibiza; da habe ich das Angebot bekommen, ja, und wahrgenommen, aber zu diesem nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also für die heutige Aussage nicht, aber Sie hatten schon einmal eine Beratung für den ersten Ibiza-Untersuchungsausschuss. Welche Agentur war das?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Keine Ahnung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Keine Erinnerung, wie die geheißen hat. Hat die Bettertogether GmbH geheißen, können Sie sich erinnern?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Kann sein, aber wie gesagt: Das wurde mir zur Verfügung gestellt, ein Angebot, das habe ich wahrgenommen, weil ich eben mit Medienauftritten und so weiter nicht wirklich Erfahrung habe. Ja - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Was war der Inhalt des Coachings? Sind da auch inhaltliche Dinge sozusagen besprochen worden?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Kann ich mich nicht erinnern; mir ist die Sicht – so quasi – der Medien präsentiert worden, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, also wie Sie sich verkaufen sollen oder darstellen sollen.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, wie die Medien verschiedene Dinge wahrnehmen und sehen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, danke schön. Ich würde die Zeit mitnehmen, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Damit kommen wir zur Fraktion der Grünen: Herr Abgeordneter Stögmüller ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich grüße Sie, Frau MMag.a Göth-Flemmich bei uns im Untersuchungsausschuss. Danke, dass Sie uns hier Rede und Antwort stehen. Mich würde einmal im Vorfeld interessieren: Wie lange kennen Sie denn Herrn Pilnacek schon? (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Bitte?) – Herrn Pilnacek, wie lange kennen Sie ihn schon?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wahrscheinlich seitdem ich im Haus bin, nehme ich an, da war er wahrscheinlich schon da, weiß ich jetzt nicht genau, ob er schon seit 1997 im Haus war, nur wie gesagt habe ich am Anfang ja in der Sektion I gearbeitet und insofern nicht wirklich viele Beziehungspunkte zum Strafrecht gehabt, und wie ich dann das Internationale Strafrecht übernommen habe, war das eine andere Sektion, das war die Sektion IV, und er war Abteilungsleiter in der Sektion II für Prozessrecht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Ihr Verhältnis war: befreundet, Working Friends oder Bekannte (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf) oder einfach Arbeitskollegen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ein professionelles Verhältnis, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich lege das Dokument 305437 vor, das sind SMS zwischen Herrn Pilnacek und Herrn Schützenhöfer, dem Landeshauptmann der Steiermark. – (Die Auskunftsperson blickt auf das Display, das digital vorgelegte Schriftstücke anzeigt.) – Nein, wir legen es in Papierform vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dort sehen Sie: Am 30.8. um 18.07 Uhr schreibt Herr Schützenhöfer: „Wer ist Barbara Göth-Flemmich?

Herr Pilnacek schreibt – das sehen Sie unten – um 19.09 Uhr: „Göth-Flemmich meine Erfindung; seit 10 Jahren meine Stellvertreterin!“.

Haben Sie eine Wahrnehmung, was Herr Pilnacek mit „meine Erfindung“ gemeint hätte?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, habe ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie keine Wahrnehmung?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also außerhalb des beruflichen Umfelds - -, also es war einfach nur eine berufliche Zusammenarbeit.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ich habe keine – keinerlei – privaten Treffen oder wie immer - -, nichts.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie prinzipiell Wahrnehmungen, dass sich Herr Pilnacek sehr viel im politischen Umfeld aufgehalten hat – politische Freunde aus anderen Kabinetten hat, politische Personen, Personen, die besonders exponiert sind?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt, ich habe da keine konkreten Wahrnehmungen dazu, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind Ihre Büros nebeneinander oder sind sie getrennt, also sind die - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein; also es war so: Wie ich das Internationale Strafrecht übernommen habe, war das gar nicht im Justizministerium, sondern das war ein Haus, das vis-à-vis, über dem Bellaria-Kino oder daneben angemietet war. Das heißt, ich war ein bisschen disloziert und habe sowieso die Leute im Justizministerium nicht so wirklich regelmäßig gesehen. Nein, also ich habe diese Wahrnehmung nicht, und auch später dann: nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht zu Schwarzes Kameel, Stichwort Pilnacek – keine Wahrnehmungen dazu?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Schwarzes Kameel, Pilnacek – keine Wahrnehmungen dazu?

MMag. Barbara Göth-Flemmich (erheitert): Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein.

Ich lege Ihnen ein Dokument vor, und zwar 26302; das haben wir digital.

Wenn Sie auf Seite 24 schauen (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück): Am 22.8.2019, um 22.10 Uhr, schreibt Hans Fuchs: „...wir müssen irgendwie unsere undichte Stelle finden; beginnen würde ich mit G.A.“.

Christian Pilnacek schreibt: „ich spreche morgen mit Lang; ich stelle mir Observation vor“.

Haben Sie da Wahrnehmungen, dass Christian Pilnacek gegenüber Ihnen jemals über Observationen von Staatsanwälten gesprochen hat?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, nein, also ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmung. Das war auch vor dem 1.9.2020, nicht? – Also: nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat er nie angesprochen im Umfeld - -

Mag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt – das habe ich vorher schon gesagt –: Jemand in der Justiz, der sich politisch in der einen oder anderen Weise deklariert, würde von den Kollegen - -, das würde nicht akzeptiert werden. Das wird mir Argusaugen angeschaut, ob sich da jemand politisch in irgendeiner Art und Weise bewegt. Und das ist gut so, da gibt es eine Kontrolle unter der Kollegenschaft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber da ging es ja nicht einmal um politische Einflussnahme, sondern da ging es ja darum, dass sozusagen Fuchs und Pilnacek (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen) irgendwie ein 310er-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien - - Also wenn Sie schauen, einen Tag später, am 23.8. um 19.28 Uhr: „Da solltet ihr am Mo“ – Montag – „ein 310er Verfahren bei der StA Wien einleiten und dort die VJ-Dazenzugriffe aufs BVT-Verfahren auswerten lassen“. – Das heißt, das ist gar nicht politisch, sondern eigentlich eine interne juristische Geschichte, deswegen frage ich Sie – also nicht politisch –, ob Sie innerhalb des Justizsystems Pilnacek oder Fuchs diesbezüglich jemals angesprochen haben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein. Das, diese Chats oder - - kenne ich nur aus Medienberichten von – wann war das? – März des Jahres oder Feber vielleicht des Jahres, so quasi den Inhalt, aber ich kenne sie nicht – also weder Wahrnehmungen dazu noch habe ich die Chats selber vorher gelesen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, die Chats können Sie ja gar nicht kennen, weil sie ja eine Konversation zwischen zwei Personen sind (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Ja!), mir geht es aber um den Inhalt, mich interessiert, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben, dass Fuchs oder Pilnacek jemals an Sie auch als Stellvertreterin herangetreten sind und gesagt haben (Auskunftsperson Göth-Flemmich – den Kopf schüttelnd –: Nein!): Kennst du da jemand aus der WKStA, hast du da Informationen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich (den Kopf schüttelnd): Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann gibt es noch ein Mail, in dem Sie auch angesprochen werden oder in cc sind, das ist das Dokument 429571, Seite 3. Wir legen es vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist von Markus Zeiringer an Pirker und Göth-Flemmich; Seite 3. Das heißt, mit diesem SMS zu Observationen waren sie schon beschäftigt. Wer ist denn Herr Zeiringer Markus? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, ich kann mich erinnern, ja. Und wir haben dann eben auch eine Prüfung durchgeführt, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Die zuständige Staatsanwaltschaft; das war jetzt meiner Erinnerung nach ein Bericht von der Staatsanwaltschaft Innsbruck im Wege des Oberstaatsanwalts Schirhakl eben an uns über den Verdacht eben Verletzung Amtsgeheimnis – glaube ich, war das, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und wer ist Zeiringer Markus?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist ein Mitarbeiter im Kabinett. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sie haben dann das Verfahren Fuchs und Poppenwimmer ausgedehnt; und das haben Sie dann angeregt, die Überprüfung? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also so, wie ich dieses Mail lese, kommt ein Mail von Markus Zeiringer am 11. Feber zu Sektionschef Pirker und zu mir, wo er ersucht, einen bestimmten Artikel in strafrechtlicher Hinsicht im Hinblick auf Fuchs und Poppenwimmer zu untersuchen – und das haben wir getan, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Schritte haben Sie dann eingeleitet?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wir haben einen Bericht von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingeholt, den haben wir bekommen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also ich überlege jetzt, ob das Innsbruck war, ich bin nicht ganz sicher, ja, ob das die Staatsanwaltschaft Innsbruck war. Ich schaue mal, ob ich es hier habe. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und hatten Sie diesbezüglich auch Kontakt mit der zuständigen Kabinettsmitarbeiterin Martini?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Kontakt mit wem?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Martini; sie war Sektionschefin – Entschuldigung! –, Kabinettschefin.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist eine Abteilungsleiterin in der Sektion III, für das Hauspersonal zuständig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dazumal! Dazumal war sie aber Kabinettschefin, stellvertretende, glaube ich.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wann war denn das? Auf wann beziehen sich jetzt die Vorwürfe?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Am gleichen Tag. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Wir können es auch vorlegen. Das ist das Dokument 479224. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Na ja, also diese Prüfung hat sich ja auf einen Artikel bezogen und dieser Sachverhalt - - Ich frage mich jetzt eben, wann das stattgefunden hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Kontakt mit der Kabinettschefin Martini gehabt? Das ist die stellvertretende Kabinettchefin gewesen – in dieser Causa Poppenwimmer.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: In dieser Causa? – Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber wenn Sie das jetzt durchlesen: „In dienstrechtlicher Hinsicht wurde der Sachverhalt bereits betreffend LOStA Mag. Fuchs [...] geprüft und kein – rechtlich relevantes – Fehlverhalten erblickt.“ – Betrifft das diese Causa?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Können Sie mir sagen, was Sie jetzt genau möchten?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mir geht es darum, herauszufinden, inwiefern die stellvertretende Sektionschefin – Martini – da verwickelt war?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also die Martini war, aber ich weiß jetzt nicht wann genau, im Kabinett (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson – Abg. Stögmüller: Genau zu dem Zeitpunkt!) bei Brandstetter; also das war einige Zeit vor meiner Zeit in der Sektion V. Ja, und worauf bezieht sich jetzt die Frage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum schreibt Frau Martini diesbezüglich eine Stellungnahme am 21.2.? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich. – Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich sehe, Sie haben hier ein - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na was ist bei Ihnen herausgekommen? Martini sagt, es hat „kein – rechtlich relevantes – Fehlverhalten“ gegeben. Was ist bei Ihrer Beurteilung diesbezüglich herausgekommen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also es hat eine Prüfung offenbar in der Sektion III auch gegeben, da gibt es ein Referat von Mag. Schallhart vom 17. Feber 2022. – Beziehen Sie sich darauf?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja; die Sektion III ist wie gesagt zuständig für eine dienstrechtliche Prüfung. Ich bin zuständig für eine strafrechtliche Prüfung, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Frau Martini hat festgestellt, dass „kein – rechtlich relevantes – Fehlverhalten erblickt“ wurde?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich nehme an, sie hat es für ihren Bereich festgestellt. Ich habe das jetzt im Einzelnen nicht durchgelesen, da steht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und was ist aus Ihrem Bereich herausgekommen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Schauen Sie, da steht auf Seite 2: „Die strafrechtliche Prüfung des Kommunikationsinhaltes obliegt der StA“ –Staatsanwaltschaft – „Innsbruck, aus deren Akten die Unterlagen für den Artikel offenbar stammen.“ Ja; und: Es „wird der StA“ – Staatsanwaltschaft – „Innsbruck nur der Vollständigkeit halber der gegenständliche Zeitungsartikel übermittelt.“

In dienstrechtlicher Hinsicht: Da nimmt sie darauf Bezug, ja. Wurde das eben hinsichtlich „Fuchs“ bereits „geprüft und kein – rechtlich relevantes – Fehlverhalten“ - -; halt dienstrechtlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und von Ihrer Seite, strafrechtlich: Was ist da herausgekommen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Von unserer Seite, ja, wurde das auch geprüft und meiner Erinnerung nach (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson) hat sich eben dieser Verdacht im Hinblick auf 310 auch nicht bewahrheitet, bekräftigt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich möchte noch ganz kurz zu dieser Weisung kommen, die von der ÖVP auch schon angesprochen worden ist. Warum war denn in dieser Angelegenheit überhaupt der Weisungsrat befasst? Was ist dafür die Begründung? (Die Auskunftsperson spricht bei ausgeschaltetem Mikrofon.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte das Mikrofon einschalten, danke.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es gibt nach dem Gesetz drei Varianten, nach denen der Weisungsrat zu befassen ist, und zwar ist das (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen) 29c, Staatsanwaltschaftsgesetz: „wenn eine Weisung zur Sachbehandlung [...] erteilt werden soll; [...] bei Strafsachen gegen oberste Organe der Vollziehung [...], Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs sowie der Generalprokuratur“, oder „wenn es der Bundesminister für Justiz wegen des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit an der Strafsache, insbesondere bei wiederholter und überregionaler medialer Berichterstattung oder wiederholter öffentlicher Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei, oder aus Befangenheitsgründen für erforderlich hält.“

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und der letztere Punkt passt.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, genau.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die Vorlage erfolgte vollumfänglich, also mit allen - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja. Also da werden regelmäßig eben unsere Unterlagen vorgelegt, die Berichte der Staatsanwaltschaften, unsere Referate, also wo dargelegt ist, warum wir zu diesem Ergebnis kommen, und die Erledigung, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): So wie ich das verstanden habe, hat sich ja der Weisungsrat in seiner Stellungnahme zum Faktum A, also zum ersten Teil, nicht generell gegen die Einbringung des Strafantrages ausgesprochen, sondern es wurde wirklich die Klarstellung des BMJs sozusagen vermisst, ob Pilnacek berechtigt war, in staatsanwaltliche Akten Einsicht zu nehmen, beziehungsweise wurde zweitens eine Konkretisierung hinsichtlich der Verletzungseignung der Offenbarungshandlung in der Begründung vermisst. Ist das korrekt? Also es wurden sozusagen Sachen vermisst, die man noch klarstellen sollte. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, das stimmt, so wie Sie das irgendwie gemeint haben, dass - - Ich versuche das jetzt zu finden. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ja, also zum Faktum A, das war eben die Verletzung des Amtsgeheimnisses, 310, sagt er, dass eben nicht ausreichend erhoben worden sei, ob Pilnacek nicht doch zum Kreis der Geheimnisträger gehört hätte, ob das wirklich jetzt eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht war, ihm diese Fakten zur Kenntnis zu bringen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und bei Faktum B war es, so wie ich es richtig - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Und bei Faktum B, bei der Aussageverweigerung, hat er ohne nähere Begründung die Beweiswürdigung infrage gestellt, aber nicht genau gesagt, warum er das macht, und hat eben angeregt, den Akt der Staatsanwaltschaft Innsbruck noch einmal beizuschaffen – was wir auch getan haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und neu zu überprüfen. Hat das BMJ das auch dementsprechend gemacht?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja. Normalerweise ist es so, dass wir eine Beweiswürdigung eigentlich nicht überprüfen, sondern wir prüfen aufgrund der uns vorgelegten Berichte der Staatsanwaltschaften. Nur wenn sich irgendwie grobe Fehler aus den Akten ergeben würden, dann würden wir dem nachgehen, aber im Grunde wird die Beweiswürdigung von uns nicht geprüft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie den Eindruck, dass das BMJ die Äußerung des Weisungsrates irgendwie ignoriert hat, so wie es behauptet wird, oder sehen Sie, dass da die Punkte, die vom Weisungsrat geäußert worden sind, sehr wohl auch aufgenommen wurden?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also wir haben uns mit allen Aspekten, die vom Weisungsrat releviert wurden, eingehend auseinandergesetzt. Das war zum einen eben die Frage, ob Pilnacek zum Kreis der Geheimnisträger gehört hat oder nicht, die Frage, was wirklich als Geheimnis anzusehen war – deswegen wurde ja ein Punkt dann auch aus dem Strafantrag herausgestrichen, weil wir da zum Schluss gekommen sind, da wurde ja quasi nur die Entscheidung der zweiten Instanz von Fuchs an Pilnacek übermittelt, das Verfahren selbst und die erstinstanzliche Entscheidung sind aber noch in seiner Amtszeit als Sektionschef auch für Einzelstrafsachen passiert. Deswegen sind wir davon ausgegangen, dass das kein Geheimnis mehr war, und deswegen wurde das aus dem Strafantrag herausgenommen.

Und die Beweiswürdigung eben zum Faktum 288: Das haben wir noch einmal genau geprüft, insbesondere Dr. Jirovsky und seine Abteilung haben das im Einzelnen geprüft, und sind beim vorigen Ergebnis geblieben, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 10 Sekunden wären in dieser Runde noch übrig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also Sie können zu dem Ergebnis auch vollumfänglich stehen und stehen auch dahinter, dass es dementsprechend eine richtige Entscheidung war, dass das gemacht worden ist?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich weiß, dass die Berichte und Akten in der Abteilung V 2 sehr sorgfältig, mit großer Erfahrung geprüft werden, und ich habe da volles Vertrauen, dass das eingehend geprüft wurde, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Sektionschefin! Ich hätte nur ein paar ergänzende Fragen. Eine, und deswegen würde ich gerne zu einer Vorlage kommen – Nummer 7, sie wird Ihnen eingeblendet (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) –, weil ich da bei Frau Mag. Vrabl-Sanda nicht zu Ende fragen konnte, weil die Fragezeit vorbei war.

Und zwar komme ich zur Seite 49 beziehungsweise 50, wo Frau Mag. Vrabl-Sanda ausführt, dass es „auffälligerweise“, sagt sie, „gerade in einem Verfahren, das den Herrn ehemaligen Bundeskanzler betroffen hat, [...] plötzlich eine Dienstaufsichtssache“ gegeben hätte, „nämlich“, sagt sie, wir „mussten Stellung nehmend berichten, warum die Verständigung nach § 50 – also das ist die Verständigung des Beschuldigten von der Einleitung des Strafverfahrens – der Akteneinsicht unterlegen ist. Das war besonders denkwürdig für mich“, sagt sie, „weil das ja nicht der erste Beschuldigte in diesem Verfahren war und wir ja nicht nur in diesem Verfahren immer gleich vorgegangen sind, sondern in allen anderen Verfahren der WKStA auch und das auch alle anderen Staatsanwaltschaften im Sprengel so durchführen, und plötzlich, gerade in diesem Verfahren, in diesem konkreten Fall, war das Anlass für eine dienstaufsichtsbehördliche Prüfung.“

Und am Ende führt sie eben aus, dass sie sich an Sie, Frau Sektionschefin, gewendet hätte und die Situation geschildert hätte. Da damals dann die Fragezeit vorbei war, nun die Frage an Sie, was Ihrer Erinnerung nach in der Folge dann getan wurde und wie Sie reagiert haben. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich habe das jetzt nicht mehr so ganz im Einzelnen präsent. Ich glaube, mich zu erinnern, dass es da Wirbel gegeben hat, medial, weil irgendetwas an die Öffentlichkeit gekommen ist, und dann hat es einen Auftrag an die WKStA gegeben, aus ihrer Sicht darzulegen, ob das eben bei ihnen sein konnte oder nicht oder wie immer, und sie haben das sehr akribisch dargelegt, warum das Leak nicht bei ihnen sein konnte. Ich kann es aber jetzt nicht mehr im Einzelnen darlegen, ich habe auch den Bericht der WKStA nicht da. Das war jedenfalls nachvollziehbar.

Und dann ist eben von der Oberstaatsanwaltschaft Wien dieser Bericht gekommen. Da hat sie mich angerufen, und sie hat eben gesagt, sie versteht das nicht, warum das jetzt im konkreten Fall releviert wird. Ich glaube, mich auch zu erinnern, dass ich damals dann auch mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien gesprochen habe. Es wurde - - Ja?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber damit war es dann vorbei?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Denn eigentlich war die Ausnahmesituation ja schon gegeben, laut Vrabl-Sanda, dass eben hier die Kritik von der Oberinstanz kam, und die Belastung war dadurch bei der WKStA auch schon da. Sie meint ja: „Wir haben [...] einen Berichtsauftrag bekommen, mussten dazu Stellung nehmen und das war dann für mich schon so auffällig, das ich mir gedacht habe: Also die nächste Ausstellung kommt bestimmt!, und das wollte ich vermeiden“.

Also die Pflicht, Bericht zu legen, Stellung zu nehmen, war ja leider schon vorgeschrieben. Haben Sie eine Wahrnehmung, wer wann diese Prüfung einleiten ließ und wer wann die WKStA anhielt, Stellung zu nehmen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich tue mir ein bisschen schwer. Haben Sie da irgendwie ein Dokument oder irgendwas?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, leider. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Jedenfalls: War es nicht mit Ihnen akkordiert, dass man die WKStA auffordert, Stellung zu nehmen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein. Nein, nein. Das war es nicht, aber, wie gesagt, ich habe das jetzt nicht da, glaube ich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Macht nichts.

Nachdem die Fachaufsicht sich änderte, haben Sie vorhin meiner Wahrnehmung nach gemeint, wurde auch die Zusammenarbeit der WKStA mit der Oberinstanz besser – unserer Wahrnehmung nach wohl dadurch, dass man dann die WKStA sehr wohl arbeiten ließ und sie da ihrem Auftrag besser nachkommen konnte.

Haben Sie Wahrnehmungen, inwiefern Sie Ihre Aufgabe anders wahrnehmen als Ihr Vorgänger?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist schwierig. Da müssten Sie wahrscheinlich nicht mich fragen, weil die Wahrnehmung dazu eher bei den Staatsanwaltschaften wäre. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ich kann nur sagen: Dadurch, dass ich aus einem Rechtsbereich komme, der eigentlich sehr großes Spezialistenwissen erfordert, war es mir immer wichtig, den Staatsanwaltschaften auch entsprechend Unterstützung zu leisten, weil mir bewusst ist, dass nicht jeder in jedem Bereich – also insbesondere internationales Strafrecht jetzt – in allen Facetten versiert sein kann. Außerdem laufen da eben verschiedene Diskussionen auf europäischer Ebene – bei der EU, beim Europarat, in Den Haag –, und ich sehe es eigentlich als unsere Aufgabe, dass wir so quasi die Erkenntnisse, die wir als Vertreter des Justizministeriums dort sammeln, an die Staatsanwaltschaften weitergeben.

Ich denke auch, dass eine wichtige Funktion des Justizministeriums eben ist, auch für eine Rechtseinheitlichkeit zu sorgen. Zum Beispiel schauen wir uns Terrorismusverfahren im Einzelnen genau an, Verfahren nach dem Verbotsgesetz, wir schauen uns Gewalt in der Familie an – was leider ein sehr brisantes, aktuelles Thema ist – und versuchen eben in Diskussion mit der Polizei, aber auch mit Gewaltschutzeinrichtungen Möglichkeiten zu finden, einfach die Strafverfolgung zu verbessern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben es jetzt positiv formuliert, was Sie in Ihrem Aufgabenbereich sehen.

Wenn ich jetzt negativ nachfragen darf: Das heißt, Sie sehen es nicht in Ihrem Aufgabenbereich, an parlamentarischen Anfragen politischer Parteien mitzuwirken?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Doch, natürlich. Natürlich ist das auch eine unserer Aufgaben. Das ist auch eine Aufgabe, die wir in einem sehr großen Maß auch wahrnehmen, und das ist auch der Grund für Berichtsaufträge im Einzelfall.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden. Ich lege Ihnen das gerne vor. Es gibt die Vorlage 4 mit einem Dokument, das man am Handy von Herrn Pilnacek fand, einen Draft für eine parlamentarische Anfrage der ÖVP. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Deswegen habe ich gemeint: Sie sehen das wohl nicht in Ihrem Aufgabenbereich, mit Parteien parlamentarische Anfragen zu schreiben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das kommt mir nicht in den Sinn, nein. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Sie sehen es auch nicht in Ihrem Aufgabenbereich, sich Sorgen um die Vorbereitung von Beschuldigten auf ihre Vernehmung zu machen und entsprechend in Austausch zu treten?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Dafür gibt’s Anwälte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, das glauben wir auch.

Sie holen auch nicht bei Kabinettschefs oder Mitarbeitern anderer Ressorts Erkundigungen ein, wie es den Beschuldigten im Strafverfahren so geht, nehme ich an (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf), und ich glaube auch nicht, dass Sie sich abseits des rechtlich vorgesehenen Dienstweges, über Whatsapp, über Akten austauschen oder aus Verschlussakten Dokumente versenden?

MMag. Barbara Göth-Flemmich (den Kopf schüttelnd): Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein. – Danke.

Ich nehme auch nicht an, dass Sie, seit Sie Ihre neue Funktion haben, Kontakt mit Herrn Ainedter, Wolfgang Brandstetter, Sobotka oder Landeshauptleuten pflegen in einem - - (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf) – ja, danke –, und ich nehme auch nicht an, dass Sie in einer Dienstbesprechung anregen, ein Verfahren zu derschlagen, ein Auge zuzumachen oder Dinge irgendwie einzustellen. (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) – Danke.

Und ich nehme auch nicht an, dass Sie direkten Kontakt mit Medienvertretern haben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Mit wem?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Medienvertretern.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ganz nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, danke.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich kann nicht ausschließen, dass mich einmal jemand angerufen hat und ich eine fachliche Auskunft gegeben habe. Das kann ich nicht, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist auch nicht das, was uns irritieren würde. – Danke schön.

Es geht noch im Großen um unsere Sorge, dass es zu keiner Reform in Richtung Bundesstaatsanwaltschaft kommt – obwohl zugesagt, obwohl im Regierungsprogramm –, und ich möchte Ihnen gern die Vorlage 3 einspielen, einen Artikel von Herrn Votzi, Seite 11 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), aber ich zitiere jetzt eh gerne gleich. Da meint er nämlich, dass bezüglich des Bundesstaatsanwalts die „innerkoalitionären Vorzeichen [...] bestenfalls auf Gelb“ stehen. „In der ÖVP hat sich nicht erst mit dem Wechsel an der Regierungs- und Parteispitze die Begeisterung für den Bundesstaatsanwalt verflüchtigt. Die positiven Schlagzeilen sind konsumiert, die alten Reflexe nicht dahin.“

Ich habe aber Ihren Aussagen in den Medien entnommen, dass Sie die Bedeutung dieser Veränderung auch artikuliert haben, denn Sie haben in einem Interview gesagt – Vorlage 6, aber Sie werden es ja wissen –: „Höchstmögliche Qualität, Objektivität und Unabhängigkeit müssen sichergestellt sein, sollte das Weisungsrecht vom Justizministerium an einen Bundesstaatsanwalt übertragen werden [...] Es dürfe keine Möglichkeit für politische Einflussnahme geben.“ (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie Wahrnehmungen zu der Dynamik in diesen Reformbestrebungen in Richtung Bundesstaatsanwaltschaft, im Moment?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Na ja, ich bin Mitglied dieser Arbeitsgruppe im Justizministerium, die von der Frau Bundesministerin vor circa einem Jahr eingesetzt wurde, mit dem Ziel, eben die Einsetzung einer Bundesstaatsanwaltschaft aus verschiedenen Aspekten zu beleuchten. Da sind Vertreter der Justiz drinnen – also die Leitenden Oberstaatsanwälte, die Leiterin der WKStA, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, die Vertreterin der Standesvertretung der Staatsanwälte, die Präsidentin der Richtervereinigung –, es sind Professoren für Verfassungsrecht, für Strafrecht drin, andere Ressorts sind vertreten – das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Inneres –, die Rechtsanwaltskammer natürlich, und da werden eben verschiedene Aspekte dieser Einsetzung diskutiert, wie eben Bestellungsmodus, Abberufungsmodus, welche konkreten Kompetenzen diese Bundesstaatsanwaltschaft haben soll, die politische Kontrolle, also verschiedenste Aspekte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage war nach der Dynamik: Haben Sie Wahrnehmungen, dass vonseiten auch des größeren Koalitionspartners Interesse herrscht, sich da auch in die Diskussion zu begeben, oder haben Sie da keine Wahrnehmung?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor wir in die zweite Fragerunde einsteigen, wurde ich um eine kurze Unterbrechung gebeten. Ich komme dem nach und unterbreche die Sitzung für 7 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 12.16 Uhr bis 12.27 Uhr.)

*****

12.27

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme nun die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir kommen zur zweiten Fragerunde.

Zu Wort gelangt die Fraktion der ÖVP. – Herr Abgeordneter Hanger, bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich knüpfe an die erste Befragungsrunde an, wo wir schon herausgearbeitet haben, dass es in der Sache Strafantrag Fuchs eine Weisung der Frau Justizministerin gegeben hat. – Zweite Vorlage.

Wie ist Ihnen diese Weisung der Ministerin übermittelt worden, jetzt ganz konkret, elektronisch, mündlich, schriftlich, per Brief?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt, wir haben diesen Akt, nachdem wir das neuerlich geprüft hatten – das ist der Akt 2022-0.081.898 –, wieder ans Kabinett geschickt. Da hat dann Mag. Harammer, ein Mitarbeiter des Kabinetts, eine Stellungnahme gemacht, und da steht das drinnen, dass eben „aus Sicht der FBM“ – Frau Bundesministerin – „kein Fall der obligatorischen Befassung des WR“ –Weisungsrates – vorliegt, „zumal durch die in Aussicht genommene Weisungserteilung ja insoweit den zur VZ“ – Vorzahl – „dokumentierten Einwendungen des WR“ – Weisungsrates – „Rechnung getragen werden soll“, und hat es eben dargelegt. Das ist schriftlich im Akt und wird auch - -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Obwohl eine gegenteilige Meinung der Fachabteilung vorgelegen ist; aber das fasse ich so zusammen, das haben wir schon ausführlich behandelt.

Ich darf Sie bitten, zur Seite 25 des Dokuments mit der Nummer 479236 zu wechseln.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Dazu muss ich was sagen: Der Weisungsrat ist ein Beratungsgremium, so wie es damals von Brandstetter eingerichtet wurde, ein Beratungsgremium für den Minister. Deswegen entscheidet auch der Minister, wann er ihn beizieht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben vollkommen recht, aber trotzdem muss es die Ministerin erklären. (Heiterkeit des Abgeordneten. – Auskunftsperson Göth-Flemmich: Hat sie getan!) Es gibt auch eine politische Verantwortung. Ganz ungewöhnlich, dass man den Weis- -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich denke, wichtig ist, dass diese Dinge transparent und nachvollziehbar sind; und es ist dokumentiert.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Jetzt haben Sie aber für mich ein Fragenfeld aufgemacht: Wie oft passiert es denn, dass die Justizministerin etwas macht, dass nicht der Meinung des Weisungsrates beziehungsweise der Fachabteilung entspricht?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also wir legen, wie gesagt, bestimmte Akten dem Weisungsrat vor, und es kommt ganz selten vor, dass der Weisungsrat Bedenken äußert. Wenn ich mich recht erinnere, waren das im letzten Jahr zwei Dinge. Eines ist um die Einstellung oder Noch-nicht-Einstellung gegangen; und das andere ist um eine Frage gegangen, eine prozessrechtliche, so quasi ob ein Verfahren abgebrochen oder eingestellt werden soll. Es war so eine Frage, ja. – Sehr selten, ja.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Also formal ist es natürlich richtig, dass die Ministerin eine Weisung geben kann. Sie muss sie nur politisch erklären, denn da tun wir uns halt alle ein bisschen schwer, diese Erklärung auch politisch zu verstehen und wahrzunehmen, wenn sie immer sagt: Ich stelle mich schützend davor und ich mische mich nicht ein. Da hat sie ganz klar eine politische Einflussnahme gemacht, und das hat die bisherige Befragung sehr klar ergeben. Ich möchte auf eine andere Causa zu sprechen kommen. (Ruf bei der SPÖ: Eine Unterstellung! – Abg. Tomaselli: War das jetzt ein Statement oder eine Frage?) – Es war eine Zusammenfassung.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich denke, wichtig ist, für mich wichtig ist, dass Weisungen dokumentiert sind. Das ist dokumentiert, das kommt auch in den Weisungsbericht, wird auch dem Parlament vorgelegt, wird auch publiziert, also es ist transparent.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nein, nein, das ist schon sehr okay, wenn dokumentiert wird.

Ich beziehe mich auf das Stenographische Protokoll der Befragung Pilnacek vom 3.5. Ich lege Ihnen die Aussage von Sektionschef Pilnacek vom 3.5. vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Auf Seite 4, dritter Absatz, äußert er sich so – ich zitiere –:

„Mit genau so einer Strafanzeige wurde ich nach der Aussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss bereits konfrontiert.

Die Staatsanwaltschaft wollte dieses gegen mich geführte Verfahren einstellen. Sie wurde von der Justizministerin mittels Weisung daran gehindert.“

Das ist sehr bemerkenswert, denn sonst sagt die Justizministerin immer, dass sie sich in die Ermittlungshandlungen der Behörden nicht einmischt. Können Sie uns sagen, um welches Verfahren es sich hier konkret gehandelt hat?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das tut mir leid, aber da kann ich keine Auskunft geben. Ich habe da überhaupt keine Wahrnehmung, weil das Strafverfahren gegen Pilnacek ja nicht in meiner Sektion geführt wird.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wer ist dann zuständig?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Die Sektion III.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben überhaupt keine Wahrnehmungen dazu, dass es auch da eine politische Einflussnahme, eine politische Weisung in dem Zusammenhang gegeben hat, da sie ja dokumentiert ist?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist nicht mein Akt, den habe ich nie gesehen, glaube ich (Abg. Hanger: Okay!); also das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wen könnten wir dazu befragen? Jemand muss im Justizministerium ja Bescheid wissen.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Na ja, wie gesagt, das ist ganz bewusst so geregelt worden, dass das Strafverfahren gegen Pilnacek als den früheren Leiter der Sektion für Einzelstrafsachen auch eben nicht von der nunmehrigen Sektion V geführt wird, sondern von der Sektion III.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Können Sie uns hier Namen nennen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Sektionschef Pirker.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Gut, dann komme ich zu einem anderen Thema, ganz grundsätzlich: Zusammenarbeit mit dem Kabinett. Können Sie uns ganz grundsätzlich die Zusammenarbeit mit dem Kabinett beschreiben? In welchen Angelegenheiten kommt es zu einem Austausch mit dem Kabinett?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also, wie gesagt wir schreiben dem Kabinett bestimmte Akten vor, die dann auch an den Weisungsrat weitergehen. Dinge, von denen wir denken, dass es auch für das Kabinett interessant ist, sie zu wissen, schreiben wir regelmäßig der Medienstelle und dem Kabinett vor. Es sind eben oft Dinge, die medial irgendwie von Interesse sind.

Ich kann mich erinnern, dass mich das Kabinett auch ein-, zweimal, drei- - – ich kann es nicht genau sagen – dann gefragt hat, ob wir schon einen Bericht zu etwas haben, weil das medial aufschlägt, und wir fragen dann nach.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Mit wem konkret kommunizieren Sie im Kabinett? Können Sie uns da die Ansprechpartner konkret nennen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es gibt Zuständigkeiten eben im Kabinett, bestimmte Mitarbeiter, und für die Strafsektion, also Einzelstrafsachen, ist Mag. Harammer zuständig. Deswegen hat er auch hier diese Einsichtsbemerkung gemacht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Haben Sie diesbezüglich auch laufend Kontakte mit der Kabinettschefin, mit Frau Dr. Böhler?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: In Einzelstrafsachen?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): In Ihrem Aufgabenbereich.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Regelmäßigen Kontakt? – Ich sehe sie natürlich schon immer wieder. Zum Beispiel haben wir alle 14 Tage so eine Sektionsleiterrundenbesprechung, gemeinsam mit der Ministerin und mit dem Kabinett, und da sind auch die Stabsstellen dabei. Das findet alle 14 Tage statt, da sieht man sich natürlich. In der letzten Zeit war das nur per Zoom, jetzt wird es dann wahrscheinlich wieder in Präsenz stattfinden. Wenn wir gemeinsame Parlamentstermine haben - -, ja.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Hat sich Frau Dr. Böhler schon jemals mit einer konkreten Weisung an Sie gewandt? Sie spricht ja im Namen der Bundesministerin.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich kann mich nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ein großes Thema sind immer die Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss. Wer entscheidet über die Aktenlieferung des BMJ an den Untersuchungsausschuss?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es ist so, dass das zentral eigentlich über die Sektion III gemacht wird, weil sie ja auch die Verbindungsstelle zum Parlament ist. Was unsere Akten anbelangt, also die Akten der Sektion V, prüfen wir natürlich, was vorzulegen ist, was abstrakt relevant ist und so weiter, und machen dann einen entsprechenden Vorschlag, der dann von der Sektion III regelmäßig kommuniziert wird.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wenn wir über Zuständigkeiten reden: Wer ist im Kabinett für die Aktenlieferung verantwortlich?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Verantwortlich ist ja die Ministerin, es muss eine Zuständigkeit im Kabinett geben, oder?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Sie meinen jetzt für Akten des Kabinetts, die an den Untersuchungsausschuss - -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nein, es geht um die gesamte Aktenlieferung des BMJ an den Untersuchungsausschusses.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Aha. – Na ja, für die Betreuung des Untersuchungsausschusses haben wir am meisten Kontakt mit Frau Mag. Köck.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wir waren sehr verwundert, dass die Akten zum Strafverfahren Egisto Ott dem Untersuchungsausschuss bis dato nicht vorgelegt worden sind. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Themenkomplex? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es hat da entsprechende Berichte gegeben, von der zuständigen Staatsanwaltschaft und auch von der Oberstaatsanwaltschaft, die eben eine abstrakte Relevanz verneint haben, und wir haben uns dem angeschlossen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Hat es diesbezüglich auch Wünsche des Kabinetts gegeben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wüsste ich nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Also das Kabinett war zu keiner Zeit zur Frage der Aktenlieferung Strafakte Egisto Ott involviert?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, das kann ich so nicht sagen – nur, ich weiß es nicht. Es wird in der Abteilung geprüft und die Referenten in der Sektion, also in der Abteilung V 2, haben dann teilweise auch direkt Kontakt mit dem Kabinett, aber davon weiß ich nichts.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wenn das Kabinett mit Wünschen, mit Weisungen an Sie herantritt, wird das dokumentiert, gibt es da eigene Listen, wird das veraktet?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also Weisungen sicher, ja, also das würde irgendwo dokumentiert werden. Wie gesagt, ich habe da keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 497494 vor, Seite 2. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Es geht um ein E-Mail des damaligen Kabinettschefs Sperlich an Christian Pilnacek: „Lieber Herr Sektionschef ich schätze Ihre Kompetenz, Art und Loyalität. Bei 61 ist das hineinschmuggeln wahrlich äußerst ‚witzig‘ - wenn der Falter wüsste“ – da geht es um dieses „Best of Böse“, das der „Falter“ kommuniziert hat – „was wir da mit Ihrer Unterstützung und Einsatz alles verhindern konnten.“ – Bemerkenswerte Aussage.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, was da alles verhindert werden konnte?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein. Nein (in die Unterlagen blickend), mir sagt das überhaupt nichts. Was ist „61“? Ich - -, keine Ahnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wir können dieses Dokument gerne vorlegen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich kann das überhaupt nicht zuordnen. Ich habe keine Ahnung, was - - Haben Sie dazu eine konkrete Frage?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Die Zuordnung ist relativ einfach: Der Kabinettschef schreibt Christian Pilnacek: „wenn der Falter wüsste was wir“ alles verhindert haben. – Dazu haben Sie gar keine Wahrnehmungen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Keine Ahnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie waren auch bei diesen Verhinderungen, wie ich diesem E-Mail entnehme, nie involviert, nie in den Akten, bei Ihnen ist nie rückgefragt worden?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Verzeihen Sie, ich habe die Frage jetzt nicht gehört.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Bei Ihnen ist im Zusammenhang mit diesen im Mail zitierten Verhinderungen nie nachgefragt worden? Das war nie Thema?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich wüsste überhaupt nicht, was - -, keine Ahnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dieses Mail ist aber schon sehr bemerkenswert, oder?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Sie müssen die Leute fragen, die was dazu sagen können. Ich kann nicht - - (Abg. Matznetter: Warum ... nicht den Pilnacek ...?)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 4379 vor, Seite 293. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs notiert, dass Sie ihn ersucht hätten, „primär zu Zwecken der Deeskalation der Situation mit der WKStA eine mediale Äußerung dahingehend abzugeben, dass seitens der WKStA im Zusammenhang mit Anordnung und Durchführung der“ Hausdurchsuchung „bei [...] Mag. Blümel alle Berichtspflichten eingehalten worden seien.“ Welche Berichtspflichten waren das konkret?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 11 Sekunden wären dann noch für die Fragestellung übrig.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also es hat diese geplante Hausdurchsuchung beim früheren Finanzminister Mag. Blümel gegeben, das war im Februar letzten Jahres. Da kann ich mich erinnern und habe das irgendwie auch vor mir, dass ich vom Kabinett gefragt wurde, ob wir dazu schon was wissen, ob es diese Hausdurchsuchung gibt. Wir haben dann eben nachgefragt, also konkret habe ich mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien gesprochen, und dieser Kontakt zwischen dem BMJ und der Oberstaatsanwaltschaft ist dann auch im Einzelnen dokumentiert. Ich glaube, das ist Ihnen auch vorgelegt, das ist (aus den Unterlagen vorlesend) der Akt 2021-0.113.196.

Da gibt es eben dieses Mail von Harammer an mich vom 9.2. Da sagt er, dass ein bestimmter Journalist das irgendwie aufgebracht hat, ob wir das schon wissen, und wir haben dann in unseren Akten gesucht, in unseren Akten haben wir nichts gehabt und haben dann eben die Oberstaatsanwaltschaft gefragt. Dann wurde mir, am nächsten Tag, glaube ich (in den Unterlagen blätternd), von der Oberstaatsanwaltschaft Wien dieser Bericht von der WKStA geschickt, und ja, genau - -, da hat es auch einen Kontakt mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien am 10.2. gegeben, das ist jetzt (in den Unterlagen lesend) der 12., mhm, das habe ich noch in der Früh vermerkt; da habe ich ihn mit der Bitte angerufen, dass er uns noch zwei Durchsuchungsanordnungen übermittelt. Ich kann mich an das konkret nicht erinnern. Ich weiß, dass das medial irgendwie ein Thema war.

Es hat ja damals diese Dreitagesberichtspflicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien gerade noch gegeben. Wir haben das regelmä- -, also seitdem ich die Sektion übernommen habe, waren die Berichtspflichten immer ein Thema, weil das ja auch im Regierungsprogramm drinnen steht. Zum einen steht die Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft drinnen, zum anderen steht eben auch eine Entlastung der Staatsanwaltschaften von vermeidbaren – ich glaube: vermeidbaren – Berichtspflichten drin. Und deswegen: Seitdem ich im Amt war, wurde das immer wieder diskutiert, wie man jetzt die Berichtspflichten aufgrund des derzeit bestehenden Gesetzes, also 8 StAG, einschränken kann, weil - -, ich meine: Das ist die Grundlage, die Sie beschließen.

Da hat es immer wieder verschiedene Gespräche mit den Leitenden Oberstaatsanwälten gegeben, mit verschiedenen Vorschlägen, und da wurde auch diese Dreitagesberichtspflicht diskutiert, die auch die anderen Leitenden Oberstaatsanwälte in ihrem Bereich nie eingeführt haben, auch nie eine Notwendigkeit dafür gesehen haben. Das war ein Wiener Phänomen aufgrund einer bestimmten Geschichte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf eine ganz einfache Frage stellen: Wurden Ihren Wahrnehmungen nach die Berichtspflichten bei der Hausdurchsuchung Blümel eingehalten oder nicht eingehalten?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich kann mich erinnern, dass es eben diesen Bericht von der WKStA gegeben hat – ich hoffe, ich finde den jetzt (in den Unterlagen blätternd) –, wo sie uns mitgeteilt hat, dass aufgrund dieser medialen Berichterstattung über etwas Künftiges – oder was immer – dann eine besondere Dringlichkeit bei der Staatsanwaltschaft bestanden hat, das durchzuführen. Da hat es - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich weiß nicht, ob ich das jetzt da habe.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wir können das vereinfachen. Ich habe eine - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, und es ist - -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Außerhalb meiner Fragezeit: Ich habe eine geschlossene Frage gestellt, die kann man mit Ja oder Nein beantworten. Wurden die Berichtspflichten eingehalten, ja oder nein?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Die Berichtspflichten im Gesetz, so wie wir sie auch in unserem Berichtspflichtenerlass vorsehen, sehen jetzt vor, dass spätestens mit Durchführung der Ermittlungsmaßnahme zu berichten ist, und bis dahin haben sie vorgesehen: nach Anordnung, glaube ich – glaube ich, war im Gesetz, aber - -

Deswegen: Die Dreitagesberichtspflicht: in diesem konkreten Fall aufgrund der Dringlichkeit möglicherweise nicht. Ich würde aber ausschließen, dass ich ersucht habe, ein bestimmtes tatsachenwidriges Statement abzugeben. Es kann sein, dass ich die Pressearbeit hinterfragt habe. Was da aber genau der Hintergrund war: Ich weiß es nicht mehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich wiederhole meine Frage außerhalb der Fragezeit. (Abg. Kucharowits: Nein, das gibt es nicht! – Abg. Tomaselli: ..., Herr Vorsitzender! ...! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) – Na ja, die Frage wurde ja nicht beantwortet. Das ist eine sogenannte geschlossene Frage: ja oder nein? (Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage wurde vielleicht nicht in dem Umfang beantwortet, aber (Abg. Hanger: Ja oder nein?) ich darf ersuchen, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Fragezeit beendet ist. Es gibt möglicherweise eine dritte Fragerunde, in der auch diese ergänzenden Fragen noch gestellt werden können.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das ist eine ganz einfache Frage – bemerkenswert.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Somit ist als Nächste Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wir haben keine weiteren Fragen. Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Fürst?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Keine Fragen mehr, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bleiben wir vielleicht noch ganz kurz bei diesem SMS von Ihrem Kollegen, Herrn Fuchs, das Kollege Hanger vorgelegt hat. Sind Sie der Meinung, dass sich Herr Fuchs insgesamt in dieser Causa HD deeskalierend geäußert und auch verhalten hat? (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Bitte?) – Deeskalierend, dass er sich deeskalierend - - (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Wer?) – Oberstaatsanwalt Fuchs. Hat sich Ihrer Wahrnehmung nach Oberstaatsanwalt Fuchs in der Causa Blümel deeskalierend verhalten, hat er mitgeholfen, war das alles in Ordnung, die Zusammenarbeit?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Es tut mir leid, aber ich kann mich da im Einzelnen nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Verstehe. Wir legen auch noch ein SMS von Herrn Fuchs an Sie vor. Das ist das Dokument 26291. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich lese es in der Zwischenzeit vor, ich habe Zeit. Da schreibt Herr Fuchs: „Sehr geehrte Frau Sektionschefin, nach einem sehr intensiven Tag komme ich erst jetzt dazu, mich für Ihren beherzten Einsatz für unser Qualitäts- und Risikomanagement herzlich zu bedanken. Die vorwiegend politischen Hintergründe haben wir so zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Anlass zeigt mir aber auch deutlich, dass es mir eine Ehre und Freude sein wird, davon unbeirrt weiterhin Seite an Seite mit Ihnen für eine qualitätsorientierte und effiziente Strafrechtsdurchsetzung zu kämpfen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Hans Fuchs“.

Das heißt, auch Herr Fuchs war der Meinung, dass eine Zusammenarbeit mit Ihnen sehr gut funktioniert hat – so wie ich das lese. Die Zusammenarbeit von Ihnen und Herrn Fuchs hat also in dieser Sache auch gut funktioniert?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja. Ich habe ein gutes und professionelles Verhältnis auch zum Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das war professionell und hat so gepasst?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. Dann vielen Dank fürs Kommen heute. Ich habe keine weiteren Fragen mehr an Sie.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit gelangt Frau Abgeordnete Krisper zu Wort. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Sektionschefin, ich hätte noch eine Frage zu einem Dokument: Vorlage 5, Dokument 496854. Das ist ein Schreiben der WKStA vom 21. März 2022 an die Stellvertreterin der Rechtsschutzbeauftragten, Dr. Sperker, in dem auf Seite 3 unten ausgeführt wird: „Schließlich hat Dr. AICHER mit ihrer Note an SC MMag. Göth-Flemmich vom 27. Oktober 2021 die fallführenden Staatsanwälte auch disziplinarrechtlich angezeigt“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie eine Wahrnehmung, diese Note erhalten zu haben, oder ging die doch an Herrn Nogratnig?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wenn das eine disziplinarrechtliche Anzeige war, dann habe ich das sicher an die Abteilung III 5 weitergegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Erinnerung dazu?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Hm.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sich vielleicht an die Ausführungen erinnern, weil die WKStA diese zitiert und meint, sie seien kaum verständlich. Die Ansicht teile ich, also ich verstehe das nicht: „Zusammenstückelung diverser Ausschnitte aus Zeitungsberichten oder Tweets“.

Sie sehen auf Seite 4 die zwei Absätze. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Das ist argumentfrei, da geht es nur um Tweets über „T-Shirts mit Aufdruck ‚I like [...] WKStA‘ [...] und positive Tweets“ zur Arbeit, also keinerlei nachvollziehbare Argumentation. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also ich kann mich erinnern, dass ich verschiedene Schreiben von der Rechtsschutzbeauftragten bekommen habe, die wir uns auch angeschaut haben und entsprechend geprüft haben. Dieses Schreiben jetzt Mitte - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Sie meinen jetzt ein Schreiben von der Rechtsschutzbeauftragten vom 27. Oktober?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau, in dem sie eben disziplinarrechtlich die fallführenden Staatsanwälte anzeigt, mit dieser Argumentation: einem „Kurier“-Artikel über Bannon, „Wahrnehmung der WKStA in der Öffentlichkeit“ durch eine „Fangruppe“ und „positive Tweets“, die von der „Herabsetzung der ‚restlichen‘ Justiz geprägt“ seien, „Ratings für Staatsanwaltschaften“ seien „unangebracht“. – Es ist nicht nachvollziehbar, daher meine Frage, ob Sie eine Erinnerung haben – weil es auch so auffällig ist – und wie in der Konsequenz damit umgegangen wurde.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also am 27. Oktober habe ich von der Frau Rechtsschutzbeauftragten zwei Schreiben bekommen. Zum einen ist es darum gegangen - -, wo sie mitteilt, dass sie Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung der Standortpeilung der Teilnehmeranschlüsse von zwei Medienvertretern erhoben hat, und ein Schreiben, wo quasi insinuiert wurde, dass diese Peilung tatsächlich erfolgt sei.

Und dann, glaube ich – meiner Erinnerung nach –, hat es ein weiteres Schreiben an Nogratnig gegeben, und darauf bezieht sich das, was Sie fragen, glaube ich, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, wie er mit diesem Schreiben umgegangen ist?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das müssen Sie ihn fragen. Also wir haben diese strafrechtlichen Vorwürfe, die quasi von der Rechtsschutzbeauftragten erhoben wurden, im Einzelnen geprüft. Wir haben auch einen Berichtsauftrag an die WKStA gegeben und haben uns das im Einzelnen genau angeschaut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit welcher Konsequenz?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Zu welchem Punkt? Es hat ja verschiedene Dinge gegeben (in den Unterlagen blätternd), die da releviert wurden.

Wir haben dann an die Rechtsschutzbeauftragte geantwortet. Es gibt ja auch den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien – schon, ich glaube, vom 19. April dieses Jahres war das –, wo festgestellt wurde, dass eben diese Ermächtigung nicht eingeholt wurde, was die WKStA  rechtzeitig erkannt hat und dann das BAK beauftragt hat, die Peilung nicht durchzuführen.

Es wurde uns eben  auch berichtet, dass diese Peilung nicht durchgeführt wurde, und da wurden uns bestimmte Unterlagen auch vorgelegt. Dann wurden eben weitere Aspekte von der Rechtsschutzbeauftragten releviert, die dann das OLG Wien als nicht in ihre Kompetenz fallend festgestellt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In diesem Schreiben führt die WKStA aus, dass sie sich eben an die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte wendet, aufgrund der Unzulässigkeit, dass sich Dr. Aicher weiterhin mit der Strafsache befasst, und dies aus zwei Gründen: das eine ist die Anscheinsbefangenheit beziehungsweise Befangenheit und das zweite eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit.

Zur Befangenheit wird ausgeführt, dass die Rechtsschutzbeauftragte schwere Vorwürfe ohne Sachverhaltsgrundlage, nämlich faktenfrei – wenn Sie Seite 2 ansehen –, erhebt: Vorwurf der „unzulässigen Führung eines einzigen Aktes“, obwohl nach Rechtslage zulässig; „es sei ‚ersichtlich‘, dass die [...] Sicherstellung der Mobiltelefone von [...] FELLNER ‚der Gewinnung von Zufallsfunden [...] dienen‘“ sollte, was eine Behauptung ist; dann völlig tatsachenwidrig – weil man das weiß, wenn man Medien konsumiert –, dass die WKStA schon einmal den Versuch unternommen hätte, sich des Handys einer Redakteurin der Zeitung „Presse“ zu bemächtigen, wo man weiß, dass das die Staatsanwaltschaft Wien in der Verantwortung hatte, dies aber sogar abgelehnt hat, und die Anregung in Wahrheit damals halt vom BAK kam; und dann eben, dass auch diese völlig unfundierte Anzeige eine Befangenheit von Frau Dr. Aicher aufzeigen würde. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Wurden Sie je mit diesen Argumenten konfrontiert und in die Diskussion einer Befangenheit miteinbezogen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, es hat einen Vorhabensbericht von der WKStA (in den Unterlagen blätternd) vom 2.3.2022 gegeben, da wurde das releviert. Es wurde auch eine Dienstbesprechung angeregt. Oberstaatsanwalt Schirhakl hat diesen Vorhabensbericht dann genehmigt. Aus unserer Sicht war das auch nicht weiter zu beanstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Den Vorhabensbericht von Frau Dr. Aicher?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, den Vorhabensbericht der WKStA, dass eben die Zustellung an die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In Zukunft ergehen kann.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt: Seit wann passierte dies, dass die Vorhabensberichte an die Stellvertreterin - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen. Ich weiß nur, dass der Vorhabensbericht vom 2.3.2022 war. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ja, die Oberstaatsanwaltschaft – Schirhakl – hat dann am 16. März mitgeteilt, dass sie das genehmigt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Der zweite Grund für die Annahme einer Befangenheit sei laut WKStA die Verletzung der Amtsverschwiegenheit, weil Frau Dr. Aicher – um Dr. Ainedter ausreichend über den Sachverhalt zu informieren, damit sie sich von ihm rechtlich beraten lassen kann – ihm für diese anwaltliche Beratung derart viel Sachverhaltsgrundlagen zur Kenntnis bringen muss, dass anzunehmen ist, dass diese anwaltliche Vertretung gar nicht möglich ist, ohne Informationen weiterzugeben, die eigentlich dem Amtsgeheimnis unterliegen. Wurde auch das diskutiert? (Auskunftsperson Göth-Flemmich: Ja, ja!) Wäre es so, wäre es ja auch dienstrechtlich entsprechend relevant.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, wir haben das strafrechtlich geprüft. Es waren eben diese Vorhalte, dass Dr. Ainedter bestimmte Informationen im Zuge dieser Medienberichterstattung zugekommen seien. Zum einen war das aber - - Wenn man sich diese Medienaussendung von der Rechtsschutzbeauftragten angeschaut hat, war da nicht wirklich etwas drinnen, was noch nicht medial bekannt gewesen wäre, also von wegen Geheimnis. Das wäre schon einmal auszuschließen gewesen.

Zum Zweiten hat die Rechtsschutzbeauftragte geltend gemacht, dass sie sich eben einen Rechtsvertreter genommen hat, einen Rechtsbeistand. Ich denke, das ist auch etwas, was jedem offensteht, und dass die Amtsverschwiegenheit da dann auch – im Verhältnis natürlich – gelten muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Abschließende Frage: Gab es Diskussionen dahin gehend, wie man in Zukunft verhindern kann, dass es zu so einer derartig systematischen Problematik kommt, wenn man sich einen Rechtsvertreter sucht, der auch Beschuldigte in Causen vertritt, für die man in der Justiz – bei allem Verständnis für das Recht auf einen Anwalt – zuständig ist?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist natürlich eine Optik, die wir durchaus kritisch gesehen haben: Dass das eben ein Vertreter ist, der auch die Beschuldigten in dem Verfahren - -, das von der Rechtsschutzbeauftragten geprüft wird. Also das ist sicher kritisch zu sehen, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit sind wir am Ende der zweiten Fragerunde. Ich stelle die Frage, ob es noch Bedarf an einer dritten Fragerunde gibt? – Ja.

Können wir den Zeitbedarf im Durchfragen klären oder brauchen wir zur Beratung eine Stehung? – Nein. In der Vergangenheit war die Fragezeit immer 2 Minuten. Kann ich davon ausgehen, dass 2 Minuten angenommen werden? – Dann halte ich fest, für die dritte Fragerunde gibt es 2 Minuten Fragezeit, ohne Mitnahme der nicht aufgebrauchten Fragezeit der vorangegangenen Runden, wie in der Fraktionsreihenfolge ausgemacht. Nachdem es keinen Widerspruch gibt, nehme ich das so als gegeben hin und werde so fortfahren.

Der Nächste an der Reihe ist Abgeordneter Hanger. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich komme noch einmal auf das Verhältnis der WKStA mit der Fach- und Dienstaufsicht zu sprechen, referenziere auf die Aussage der damaligen WKStA-Staatsanwältin Linda Poppenwimmer. Welche Wahrnehmungen haben Sie ganz grundsätzlich zum Betriebsklima innerhalb der WKStA?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich selber habe da nicht persönliche Wahrnehmungen, es wird mir halt verschiedenes erzählt. Aber ich habe - - (Die Auskunftsperson zuckt mit den Achseln.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Auf Seite 71 des Protokolls berichtet Frau Mag.a Poppenwimmer von Usermails an die gesamte Belegschaft der WKStA, „wo [...] abschätzige Äußerungen über Vorgesetzte“ versendet worden sind. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Abgeordneter Stögmüller gemeldet. – Bitte.

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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Uns liegen da keine Dokumente vor, nur das Dokument mit der ON 2348, das nur sechs Seiten hat. Könnte man das bitte vorlegen? – Danke.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dokumentennummer 496462, Seite 71.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: 71 oder 21?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Außerhalb der Redezeit, weil sie vorhin auch mitgelaufen ist: Dokumentnummer ist 496462, Seite 71. Es geht um abschätzige Äußerungen über Vorgesetzte in diesen Usermails – ziemlich genau in der Mitte der Seite. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Also das lese ich das erste Mal, kenne ich nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das heißt, Sie haben auch keine Wahrnehmungen zu diesen Mails?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die WKStA gegenüber ihren Oberbehörden schlechte Stimmung gemacht hat?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Verzeihung, gegen wen?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Gegen die Fach- und Dienstaufsicht der vorgesetzten Behörde.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Hm. (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf und zuckt mit den Achseln.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Keinerlei Wahrnehmungen dazu – bemerkenswert, weil wir das jetzt seit zwei Jahren diskutieren und Sie keinerlei Wahrnehmungen dazu haben.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Was meinen Sie genau?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wir diskutieren seit zwei Jahren den Konflikt der WKStA mit der Fach- und Dienstaufsicht und Sie haben da keinerlei Wahrnehmungen dazu?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich habe Ihnen gesagt, dass ich Gespräche mit der Leiterin der WKStA, dem Leiter der Oberstaatsanwalt und seinem Stellvertreter geführt habe. Ich möchte - - Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich komme schon auf den Punkt. Für uns ist es sehr bemerkenswert, dass diese Usermails dem Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt worden sind. Die sind ja sehr relevant für den Untersuchungsgegenstand. Haben Sie da eine Erklärung, eine Wahrnehmung dazu? (Abg. Krainer: Falscher Vorhalt!) Sind Sie der Meinung, dass diese Mails vorzulegen sind – sie beleuchten ja gerade diesen Konflikt?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Wie gesagt das sind - - (Abg. Krainer: Haben wir jetzt Meinungsfragen oder Wahrnehmungen? Nach was fragen wir ...! Herr Vorsitzender, fragen wir hier nach Meinungen? Ist das der neue Standard? – Abg. Stögmüller: ... Herr Verfahrensrichter!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Einschätzung ersuchen. Es ist doch aber so, dass des Öfteren auch von anderen Abgeordneten nach Meinungen gefragt wird oder auch unterstellende Fragen gestellt werden, aber ich bitte den Herrn Verfahrensrichter konkret in dieser Sache um seine Beurteilung. – Bitte schön. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, bitte fragen Sie auch in dem Fall nach Wahrnehmungen und nicht nach Meinungen! Ich würde Sie ersuchen, den Satz ein wenig umzubauen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Gut, dann komme ich zu einem anderen Themenkomplex, bei dem ich Sie gerne um Ihre Wahrnehmung frage. Auf Seite 75 erzählt Mag. Poppenwimmer ja, dass Oberstaatsanwalt Adamovic im Mai 2019 einige Staatsanwälte zusammenrief und am Dienstlaptop eine Pressekonferenz von Peter Pilz einschaltete. Bevor Peter Pilz zu sprechen anfing, rief Mag. Adamovic: „Jetzt kommt es, jetzt kommt es!“ – Pilz hat den Vorwurf erhoben, dass sie eine Weisung im Eurofighter-Verfahren verraten hätten. Oberstaatsanwalt Adamovic soll – laut der unter Wahrheitspflicht aussagenden Frau Mag. Poppenwimmer – darauf voller Freude gerufen haben, dass er „sofort festgenommen“ gehört. Kennen Sie dieses Ereignis?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das kenne ich nicht. Ich müsste mir das jetzt einmal in Ruhe durchlesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Ich kann dazu nichts sagen. Ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Mag. Poppenwimmer sprach auch von einem Tatplan „Pilnacek muss weg“ von der WKStA. Haben Sie da Wahrnehmungen dazu?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 4 Sekunden sind in dieser Fragerunde noch übrig.

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ich habe diese Wahrnehmungen nicht, wie ich auch schon gesagt habe. Ich habe die Sektion mit 1.9.2020 übernommen und ich habe diese Wahrnehmung zu diesen Dingen, die davor gelaufen sind, nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Faktum ist, dass wir unglaubliche Aussagen seitens der WKStA hier im Untersuchungsausschuss hören mussten, die wirklich die Seriosität unseres Justizsystems in Frage stellen. Alle sind angehalten, dass diese Dinge zukünftig nicht mehr passieren.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer:  Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wir haben keine weiteren Fragen. – Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Fürst wäre als Nächste an der Reihe. – Keine Fragen. Herr Abgeordneter Stögmüller?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie ist denn aktuell die Zusammenarbeit mit der WKStA? Wie würden Sie die beschreiben?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Ja, wie gesagt, ich führe nach wie vor regelmäßig Gespräche: gut – also wenn irgendetwas anliegt, wird es auch telefonisch besprochen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit der Staatsanwaltschaft Wien?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Auch gut, sehr gut.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit der Oberstaatsanwaltschaft?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Auch gut.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sehen also innerhalb der Justiz Problemfelder, die man lösen kann, aber keine starken Verwerfungen? Oder wie würden Sie die Situation aktuell - -

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Nein, und ich - - Wie gesagt, das ist etwas, was ich unglaublich bedaure, dass die Justiz da so lange quasi im Kreuzfeuer der Öffentlichkeit auch mit Konflikten gehalten wird, die aus der Vergangenheit datieren und sehr wenige Personen betreffen. Der Großteil der Leute in der Justiz arbeitet wirklich unglaublich sorgfältig, gewissenhaft und sehr verantwortungsvoll.

Ich finde es sehr schade, dass die Justiz eben durch diese Ereignisse immer wieder mit Dingen konfrontiert wird, die nicht ihrer Arbeit entsprechen. Die Arbeit ist wirklich ausgezeichnet, von allen Staatsanwaltschaften, in verschiedenen Bereichen. Ich schaue mir auch die Arbeit im Einzelnen an. Es wird auch sehr genau geprüft. Ich möchte aber, wenn es - ­-, im Wesentlichen die Staatsanwaltschaften in ihrer Arbeit unterstützen – so sehe ich meine Funktion.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das hat auch die Leiterin der WKStA gesagt, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen ausgezeichnet funktioniert. Das hat sie mehrmals auch hier im Untersuchungsausschuss betont.

Ist die Situation im Justizministerium seit der Trennung, also seit der Spaltung, der Sektionen besser geworden? Hat man auch eine Verbesserung bei der Aufgabenverteilung, bei den Kompetenzen gesehen?

MMag. Barbara Göth-Flemmich: Das ist schwierig. Das müssten Sie nicht mich fragen – ich kann meine Arbeit nicht selber beurteilen. Also da müssten Sie jemand anderen fragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist richtig. Das werden wir sicher machen. – Vielen Dank fürs Kommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.

Frau Abgeordnete Krisper hat auch keine Fragen. Damit sind wir am Ende der Befragung durch die Abgeordneten.

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Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Frau MMag. Barbara Göth-Flemmich und Herrn Dr. Jirovsky, der Vertrauensperson, für das Erscheinen. – Vielen Dank, dass Sie uns zur Verfügung gestanden sind.