533/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-670 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 09. Juni 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-670 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 22. Juni 2022 in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Nikolaus Prinz gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-670 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 06 22

                                 Nikolaus Prinz                                                                 Lukas Hammer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann