545/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Landeshauptmann Mag. Markus Wallner in der 20. Sitzung vom 1. Juni 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 27. Sitzung am 14. Juli 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Landeshauptmann Mag. Markus Wallner nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 07 14

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                                      Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                               Vorsitzender-Vertreterin


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

20. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 1. Juni 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 20. Sitzung
10.05 Uhr – 21.12 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Landeshauptmann Mag. Markus Wallner

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden zur Belehrung der Auskunftsperson und – daran anschließend – der Vertrauensperson kommen.

Herr Landeshauptmann Mag. Markus Wallner, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese Belehrung weise ich Sie ausdrücklich hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor diesem Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Diese gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie selbst sind aber berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden komme ich zur Vertrauensperson, Herrn Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer: Obwohl Sie Anwalt sind, habe ich Ihnen auch zwei Sätze über Ihre heutige Position als Vertrauensperson zukommen zu lassen.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage, denn auch eine allfällige Mittäterschaft könnte zu einer gerichtlichen Bestrafung führen. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran behindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Ausschuss zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke schön.

Herr Mag. Wallner, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Wallner: Ja!) – Bitte sehr, dann erteile ich Ihnen das Wort.

Mag. Markus Wallner: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Verfahrensrichter! Frau Verfahrensanwältin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem ich mich in der Öffentlichkeit, aber auch im Vorarlberger Landtag bereits mehrfach in der Causa rund um den Vorarlberger Wirtschaftsbund geäußert habe, möchte ich heute auch hier die Gelegenheit nutzen, um Ihnen einen Einblick in die Sachlage zu geben.

In dieser Causa gibt es aus meiner Sicht heraus auf drei Ebenen Klärungsbedarf. Es gibt offene rechtliche Fragen, welche die Steuerprüfung und Finanzfragen betreffen. Zudem gibt es inhaltliche Fragen, die für die Zukunft beantwortet und geklärt werden müssen. Hier spreche ich vor allem die Finanzierung von Parteien und das neue Vorarlberger Parteiengesetz an. Drittens sind moralische Fragen zu beantworten. Hier geht es vor allem um Fragen der Verantwortung, aber auch um Fragen einer vollständigen Aufklärung.

Im Folgenden werde ich versuchen, auf die oben genannten Themen etwas näher einzugehen, ungeachtet der Diskussionen im Vorfeld. Dennoch möchte ich einleitend die Gelegenheit nutzen und folgende Punkte aus meiner Sicht in aller Deutlichkeit klarstellen:

Erstens: Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind falsch – ich habe sie in der Öffentlichkeit als eine Lüge bezeichnet, auch mit einer gewissen Emotion dahinter – und sie entbehren jeglicher Grundlage. Mir wird von einer unbekannten Person vorgeworfen, an einem mir unbekannten Ort zu einem unbekannten Zeitpunkt eine mir unbekannte Gegenleistung für die Vornahme von Amtsgeschäften eingefordert zu haben. Generell möchte ich festhalten, dass ich für meine Person ausschließen kann, jemals für die Vornahme eines Amtsgeschäftes eine Gegenleistung irgendwelcher Natur eingefordert zu haben. Das entspricht nicht meinem politischen Stil und entspricht nicht meiner persönlichen Amtsführung.

Zweiter Punkt: Wenn es in politischen Teilorganisationen wie dem Vorarlberger Wirtschaftsbund Fehlentwicklungen gibt, Fehlverhalten gegeben hat, dann müssen diese aus meiner Sicht restlos aufgeklärt werden und selbstverständlich auch abgestellt werden. Aus diesem Grunde wurde nach dem Auftauchen der Vorwürfe gegen den Wirtschaftsbund die Prüfung sämtlicher Geschäftsabläufe durch eine renommierte österreichische Steuerberatungskanzlei in Auftrag gegeben, vom Wirtschaftsbund selbst. Inhalt der Prüfung ist zunächst eine Sonderuntersuchung, die die Zweck- und Rechtmäßigkeit der Gebarung des Wirtschaftsbundes im Zeitraum von 1.1.2016 bis 31.12.2021 auf Grundlage der Satzung des Wirtschaftsbundes genau analysiert.

Dazu gehört eine kritische Untersuchung der im Prüfzeitraum relevanten Zahlungsvorgänge und Geschäftsfälle. Diese externe Untersuchung soll darüber hinaus auch die Prüfung des internen Kontrollsystems umfassen, mit dem Ziel, strukturelle Schwächen offenzulegen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten. Dieser Prozess ist unter Führung des neuen Obmanns eingeleitet, und es ist mein größtes Interesse, dass das mit Hochdruck vorangetrieben wird.

Aufbauend auf diesen Prüfungsergebnissen, die die nächsten Wochen zu erwarten sind, müssen umgehend die Weichen für die künftige Arbeitsweise des Wirtschaftsbundes gestellt werden. Wenn diese Experten in den nächsten Wochen feststellen, dass Fehler gemacht wurden, wird das umgehend und sofort richtiggestellt.

Ein dritter Punkt: Es ist mir bewusst, dass jeder politische Funktionär eine besonders große Verantwortung trägt; an ihn werden hohe moralische Maßstäbe angelegt. Ich habe alle meine politischen Funktionen, vom Gemeindevertreter bis zum Landeshauptmann, immer in diesem Bewusstsein ausgeübt. In jeder größeren Organisation, so auch in der Politik, muss man Mitarbeitenden und Kollegen ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenbringen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es in einzelnen Fällen zu Fehlverhalten kommt.

Entscheidend ist meiner Meinung nach, wie man darauf reagiert und wie man damit umgeht. Dies bedeutet, ein Fehlverhalten klar aufzuzeigen, im Einzelfall die Konsequenzen zu ziehen und im Allgemeinen die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dies habe ich bisher in meiner gesamten beruflichen Laufbahn so gehandhabt.

Ich bin heute Ihrer Einladung in den Untersuchungsausschuss gefolgt und sehe das als Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Vorgänge rund um den Wirtschaftsbund werden derzeit auf mehreren Ebenen behandelt.

Erstens: das Steuerprüfungsverfahren der Finanzbehörden den Wirtschaftsbund betreffend. Im Zentrum stehen dabei zwei steuerliche Fachfragen, einerseits, ob es sich bei der Herausgabe der Wirtschaftsbundzeitung „Vorarlberger Wirtschaft“ um eine Mitgliederinformation handelt oder um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dann auch umsatzsteuer- und KöSt-pflichtig wäre, andererseits wird geklärt, ob Zahlungen des Wirtschaftsbundes an die Vorarlberger Volkspartei einer Zuwendungssteuer unterliegen oder nicht. Unter Führung des Obmanns werden diese Fragen derzeit geklärt. Vonseiten des Wirtschaftsbundes wird mit den Finanzbehörden voll umfänglich kooperiert – was mir wichtig ist, zu sagen, und ich sehr begrüße.

Zweitens, wie schon erwähnt: die interne Aufklärungsarbeit durch die Kanzlei BDO, die die gesamte Geschäftsgebarung des Wirtschaftsbundes und alle Jahresabschlüsse ab 2016 genauestens analysiert. Ein Ergebnisbericht ist in den nächsten Wochen zu erwarten und wird die Basis für Aufarbeitung in eigener Verantwortung bieten.

Drittens: die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die derzeit, basierend auf Zeitungsberichten, versucht, den haltlosen anonymen Anschuldigungen nachzugehen. Für mich kann ich nur sagen: Ich hoffe, dass es der Staatsanwaltschaft auch gelingt, den Verfasser dieser anonymen Anschuldigung ausfindig zu machen und mir so auch die Gelegenheit zu geben, diese Vorwürfe in aller Deutlichkeit zu widerlegen.

Viertens: eine Vielzahl von detaillierten Anfragebeantwortungen und Stellungnahmen von mir in der Öffentlichkeit und im Vorarlberger Landtag.

Vor Eingang in die Befragung möchte ich noch Folgendes aus meiner Sicht klarstellen:

Ich habe keinerlei Funktion in der selbstständigen Teilorganisation des Wirtschaftsbundes. Die Finanzbehörden sind in Gesprächen mit den zuständigen Organen. Alle offenen Fragen werden derzeit nämlich dort besprochen und erledigt, wo sie hingehören, nämlich im Wirtschaftsbund. Der Steuerakt des Wirtschaftsbundes liegt mir deshalb bis heute nicht vor.

Hinsichtlich des operativen Geschäftes des Wirtschaftsbundes stehen mir weder Einsichtsrechte noch Einflussmöglichkeiten zu. Bis heute ist mir auch kein konkreter Sachverhalt bekannt, bei dem der Vorarlberger Wirtschaftsbund oder die Landespartei geltende Bestimmungen des Parteiengesetzes verletzt hätten.

Gleichzeitig zur Aufarbeitung der Vergangenheit ist es ebenso meine Verantwortung, Lehren für die Zukunft zu ziehen. Für Ihre Arbeit im Nationalrat möchte ich Sie darüber informieren, dass wir in Vorarlberg vor Kurzem den Entwurf eines neuen Parteiengesetzes allen im Landtag vertretenen Fraktionen zur weiteren Beratung vorgelegt haben. Dieses Gesetz wird strenger sein als die geplanten Regelungen des Bundes – so wie es jetzt aussieht.

Es wird klare Rechenschaftspflichten geben, strenge Wahlkampfkostenobergrenzen, eine Verkürzung der intensiven Wahlkampfzeit, eine umfassende Prüfkompetenz für den Landesrechnungshof. Darüber hinaus werden Einnahmen durch Spenden, Inserate, Sponsorings der Parteien, ihrer Gliederungen und nahestehender Organisationen sowie allfälliger Beteiligungsunternehmen künftig im Rechenschaftsbericht und auf der Homepage der jeweiligen Partei veröffentlicht.

Weiters haben wir in der Landesregierung einstimmig den Corporate-Governance-Kodex für die Beteiligungsunternehmen des Landes Vorarlberg angepasst und die bestehende Richtlinie für die Öffentlichkeitsarbeit ergänzt. Als erste konkrete Maßnahme werden sowohl das Land Vorarlberg als auch die Vorarlberger Landesunternehmen ab sofort keine Inserate mehr in Medien von Parteien, Teilorganisationen oder nahestehenden Organisationen schalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick geben konnte. Dann werde ich mich bemühen, Ihre Fragen zu beantworten. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen. (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte, bevor wir in die Erstbefragung durch den Herrn Verfahrensrichter einsteigen, und dann in weiterer Folge in die Befragung durch die Fraktionen, unseren Rechtsstandpunkt noch einmal sehr klar zum Ausdruck bringen. Wir sagen seit Tagen, dass die Causa Vorarlberg, die Causa Wirtschaftsbund Vorarlberg durch den Untersuchungsgegenstand auf Bundesebene nicht abgedeckt ist. Wir erhielten gestern am Nachmittag ein Schreiben aus dem Justizministerium, in dem unser Rechtsstandpunkt, dass die gesamte Causa Wirtschaftsbund Vorarlberg, die gesamte Causa Vorarlberg nicht einmal abstrakt für den Untersuchungsausschuss relevant ist, noch einmal sehr klar bestätigt ist. Im Wesentlichen geht es in der Argumentation darum, dass wir auf der Bundesebene natürlich die Vollziehung des Bundes und keinesfalls Vollziehungshandlungen der Länder untersuchen beziehungsweise wir auch Fragen der Parteifinanzierung nicht als Gegenstand hier im Untersuchungsausschuss erachten.

Eine zentrale Frage wird sein, in welchem Rahmen da ein Landeshauptmann oder die Landesregierung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig wird. Auch da hat das Justizministerium sehr klar festgehalten, dass auch da geprüft worden ist, ob im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung Untersuchungsgegenstände vorliegen. Das wurde auch aus dem Justizministerium sehr klar verneint. Ich darf daher ankündigen, dass wir natürlich bei jeder einzelnen Frage auch hinterfragen werden, ob sie durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt ist, weil wir schon darauf Wert legen, dass wir hier herinnen die Geschäftsordnung und somit auch unsere Verfassung entsprechend einhalten. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Im Prinzip teilt ja offensichtlich nicht einmal der Herr Landeshauptmann die Rechtsmeinung von Kollegen Hanger. Nachdem er uns vorher bereitwillig in seinem Statement Auskunft über den Wirtschaftsbund gegeben hat, sieht es ja der Herr Landeshauptmann selbst offenbar als seine Pflicht, dann auch darüber zu sprechen, was ich auch sehr, sehr gut finde.

Abgesehen davon: Bevor Kollege Hanger gleich wieder in Schnappatmung verfällt, sollte man vielleicht wirklich einmal damit beginnen, die Fragen zu stellen. Wir werden natürlich Fragen stellen, die mit der mittelbaren Bundesverwaltung zu tun haben und wir werden auch Fragen stellen, die sich auf den Untersuchungsgegenstand beziehen. Ich halte es einfach nur für extrem störend – Kollege Hanger, es schadet auch dem Untersuchungsausschuss –, wenn Sie da ständig unterstellen, dass man am Untersuchungsgegenstand vorbeispricht. Sie werden dann sehen, dass wir ganz genau im Thema drinnen sind. Deswegen würde ich bitten, dass wir auch beginnen können. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben ein gemeinsames Interesse: dass diese Befragungen sehr zügig und sehr klar vorangehen. – Dieses Interesse teile ich. Ich darf nur auf den Vormittag verweisen, an dem insgesamt kein Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung und mit dem Untersuchungsgegenstand hergestellt werden konnte.

Es obliegt natürlich immer der Auskunftsperson, zu antworten – das soll auch noch klargestellt sein –, aber aus Sicht der Geschäftsordnung müssen die Fragen im Untersuchungsgegenstand sein. Es obliegt aber immer der Auskunftsperson, Fragen – in welcher Form auch immer – zu beantworten. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Landeshauptmann Markus Wallner hat gesagt: Ich möchte „die Gelegenheit nutzen, [...] Ihnen einen Einblick in die Sachlage zu geben“, und das möchte Kollege Hanger nicht. Jetzt werden wir schauen, ob der Herr Landeshauptmann selbst entscheidet oder ob das Herr Hanger entscheidet.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen in die Erstbefragung ein; ich darf den Herrn Verfahrensrichter darum ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf vorerst einmal festhalten, dass mir die Vertrauensperson von Herrn Mag. Wallner soeben – vor einigen Minuten – eine Information der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, also der WKStA, übergeben hat, wonach Herr Markus Wallner dort als Verdächtiger geführt wird, also eine Information nach § 50 StPO, wonach er verdächtigt ist. Ich möchte es nicht vorlesen, vielleicht könnte man es verteilen. Es wird ihm genau das, was in unserem zentralen Untersuchungsthema, das hier abzufragen versucht wurde, enthalten ist, vorgeworfen.

Ich lese es aber doch vor, weil ich glaube, dass es wesentlich ist:

Mag. Wallner habe als Landeshauptmann von Vorarlberg, somit als Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b des Strafgesetzbuches, zumindest einmal zu einem noch festzustellenden Zeitpunkt im Jahr 2018 in Vorarlberg für die pflichtgemäße Vornahme des Amtsgeschäftes, nämlich für das Entgegenkommen bei behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Betriebsbewilligungen eines noch zu ermittelnden Unternehmens für einen Dritten, nämlich für den Wirtschaftsbund Vorarlberg, einen Vorteil in einem 3 000, nicht aber 50 000 Euro übersteigenden Wert gefordert, indem er gegenüber einem derzeit unbekannten Vertreter eines Vorarlberger Unternehmens um Inserate für das Wirtschaftsbundmagazin „Vorarlberger Wirtschaft“ in Form von Serien mit Beträgen zwischen 10 000 und 30 000 Euro geworben hat, wobei ein Teil des Inseratenvolumens auch für außerhalb des Verwendungszweckes liegende Interessen verwendet werden sollte. – Zitatende.

Also durchaus das, was eben heute am Vormittag hier abzufragen versucht wurde. Ich darf dem auch noch ein interessantes Detail anschließen: Akten seitens des Justizministeriums wurden dazu nicht geliefert. Das Bundesministerium für Justiz vertritt die Ansicht, dass diese nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst seien. Das ist also die Stellungnahme des Justizministeriums. Akten zum Untersuchungsgegenstand wurden nicht vorgelegt, und das, was hier jetzt vorgelegt wurde, ist jüngsten Datums, nämlich vom 6. Mai dieses Jahres, daher ist die Aktualität gegeben und daher – das möchte ich vorausschicken – könnte das, falls Fragen zu diesem Thema gestellt werden, auch eine Entschlagung der Auskunftsperson nach unserer Verfahrensordnung rechtfertigen.

Ich möchte an Sie, ungeachtet dieses zentralen Themenkomplexes Wirtschaftsbund, im Zuge meiner einleitenden Erstbefragung eine andere Frage richten. Ich möchte auf die Illwerke, die Vorarlberger Kraftwerke, zurückkommen und Ihre Wahrnehmung zur Betriebsprüfung dieser Illwerke hören.

Haben Sie da im Untersuchungszeitraum – es geht immer um den Untersuchungszeitraum, der ist vom 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 – selbst Wahrnehmungen über die Durchführung dieses Verfahrens? Sind Sie selbst eingeschritten? Wie ist Ihr Standpunkt damals gewesen – oder wie ist er heute?

Mag. Markus Wallner: Gerne, Herr Verfahrensrichter, antworte ich darauf. Da gibt es natürlich Wahrnehmungen dazu. Vielleicht muss ich einleitend festhalten, dass das sehr viele Jahre zurückgeht. Also nach meiner Erinnerung – es kann auch etwas früher gewesen sein – hat das Ganze sicher etwa um den April 2012 durch das Einschreiten - - oder durch Prüfungsvorgänge bei der Großbetriebsprüfung seinen Ausgang genommen.

Ich glaube, man muss eingangs wissen, dass es bei diesem sogenannten Heimfallsrecht des Landes Vorarlberg um eine wirklich essenzielle Angelegenheit geht. Das ist ein vitales Interesse des Landes Vorarlberg. Das geht zurück bis in die Gründungsjahre 1926, wo dieses Heimfallsrecht festgeschrieben wurde. Es bedeutet im Kern, dass nach 80 Jahren eine Anlage sozusagen anheimfällt und dafür eine Ablösezahlung verlangt werden kann. Unter diesem Titel sind auch große Summen an das Land Vorarlberg geflossen – aus unserer Sicht immer zu Recht. Im Jahr 1994 gab es dazu ein Schiedsgerichtsverfahren – das ist, glaube ich, für die Abgeordneten wichtig zu wissen –, wo eindeutig festgestellt wurde, dass das Land Vorarlberg eben dieses Heimfallsrecht hat und dass dieses Heimfallsrecht besteht.

In erster Linie hat es unser Unternehmen, das eigene Landesunternehmen Illwerke, in der Frage der steuerlichen Behandlung dieses Heimfallsrechtes betroffen und zum Zweiten natürlich auch das Land Vorarlberg selbst, als Eigentümervertreter sozusagen, in der Frage: Besteht dieses Heimfallsrecht überhaupt für die Vergangenheit und für die Zukunft? – Das heißt, wir sind in einer doppelten Weise angesprochen gewesen.

Jetzt ging dieses Verfahren über sehr viele Jahre hinweg. Es war äußerst komplex, es war fachlich extrem anspruchsvoll, es war juristisch extrem anspruchsvoll. Im Kern ging es immer um die Frage, ob die Heimfallsablösezahlung eine gesellschaftsrechtlich veranlasste ist oder eine betrieblich veranlasste ist. Der Standpunkt des Unternehmens war in diesem Zusammenhang klar.

Ich bin vom Landesunternehmen fortlaufend darüber informiert worden. Da gibt es sehr viele Kontakte zwischen dem Landesunternehmen und mir und meinem Büro über den Fortlauf dieses Verfahrens und es gab auch Kontakte nach Wien in dem Zusammenhang, auf die ich auch gerne hinweisen kann. Ich hatte sicher mehrfach Kontakt – jetzt ohne, dass ich da noch genaue Daten im Kopf hätte – in diesem Zusammenhang mit Herrn Sektionschef Mayr, den ich als Steuerfachmann sehr schätze und mit dem ich mich auch darüber ausgetauscht habe, wie diese Steuerfrage an sich zu bewerten ist.

Mir ging es im Kern immer darum, dass ich schon klar signalisiere, dass wir jedenfalls vom Land Vorarlberg aus gewillt sind, für dieses Heimfallsrecht einzutreten, weil wie gesagt: in einem Verfahren des Jahres 1994 klar festgestellt, und es war auch wichtig zu wissen, wie es in Zukunft weitergeht, weil ja auch neue Kraftwerke gebaut werden.

Also in gewisser Hinsicht war es vor allem das Unternehmen, das agieren musste, aber natürlich war auch das Land Vorarlberg mit dabei. Es war hochkomplex, es ist mit fünf Universitätsgutachten argumentiert worden, es können sogar mehr sein – habe ich nicht mehr genau in Erinnerung –, es ist breitest argumentiert worden, dass wir dieses Heimfallsrecht für richtig halten und auch die steuerliche Behandlung der Vergangenheit für richtig halten.

Das Ganze ist dann aus unserem Sinne so ausgegangen, dass am Schluss eine Lösung gefunden wurde. Auch zuletzt, in den Prüfungen der letzten Jahre, kam keinerlei Beanstandung in diese Richtung, und zuallerletzt gab es laut Auskunft unseres Unternehmens auch einen Auskunftsbescheid – das genaue Datum habe ich jetzt nicht parat –, der auch für die Zukunft klargestellt hat, dass diese Vorgangsweise vonseiten der Großbetriebsprüfung jedenfalls so bleiben wird.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In wessen Interesse sind Sie damals eingeschritten?

Mag. Markus Wallner: Ja, zum einen bin ich vom Unternehmen – vom Unternehmen Illwerke, vom Landesunternehmen – aufgefordert worden, sozusagen mitzuhelfen, aber mir ging es natürlich vor allem darum, für das Land Vorarlberg und dort für das Heimfallsrecht einzutreten, das dem Land Vorarlberg zusteht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: War Ihr Interesse auch dahin gelegen, aus diesem gesamten Komplex möglichst wenig Steuer zu bezahlen?

Mag. Markus Wallner: Mein Interesse ist daran gelegen, dass das Heimfallsrecht besteht und dass die steuerliche Behandlung der Vergangenheit ausdiskutiert wird und auch zu einer Lösung für die Zukunft führt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sind Sie vom Geschäftsführer dieses Unternehmens – das Unternehmen gehört ja mittlerweile zumindest mittelbar zur Gänze dem Land Vorarlberg – aufgefordert worden, ihn zu unterstützen und vorstellig zu werden oder haben Sie das aus Eigenem getan?

Mag. Markus Wallner: Das Unternehmen hat mich ständig über den Fortlauf des Verfahrens informiert. Den genauen Ausgangspunkt kann ich Ihnen nicht mehr sagen. Es muss ungefähr April 2012 gewesen sein, als das Verfahren seinen Ausgang genommen hat, und es hat damit begonnen, dass das Unternehmen mich über diesen Verlauf des Steuerverfahrens informiert hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das Heimfallsrecht ist ja dann anerkannt worden, nicht?

Mag. Markus Wallner: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie ist der derzeitige Stand?

Mag. Markus Wallner: Der derzeitige Stand ist: Das Heimfallsrecht ist anerkannt, eine steuerliche Behandlung für die Zukunft wurde ebenfalls gefunden und es ist in den letzten Auskünften des Finanzamts alles bestätigt worden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Okay.

Herr Vorsitzender, ich möchte auf den sicherlich auf uns noch zukommenden Themenkomplex im Zuge meiner Erstbefragung nicht einsteigen und bin daher mit meiner Erstbefragung am Ende. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.

*****

Nach der Redeordnung beginnt Abgeordneter Einwallner. – Bitte sehr.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Schönen Mittag, Herr Landeshauptmann! Ich beginne ein bisschen anders. Mich würde interessieren, Herr Landeshauptmann, wie Sie sich auf die heutige Befragung vorbereitet haben, mit wem Sie sich vorbereitet haben und ob Sie Kontakt zu Mitgliedern des Untersuchungsausschusses hatten. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, die Frage würde ich zulassen, wenn es darum geht, ob er sich überhaupt auf diese heutige Besprechung oder Anhörung vorbereitet hat. Ich würde aber meinen, dass die Frage zu Näherem – mit wem – in die Privatsphäre fällt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte. (Abg. Krainer: ... kann ja nicht privat sein ...!)

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Vorsitzender, ich habe noch keine Antwort gekriegt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben es gehört, dass diese Frage nicht zulässig ist.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Doch! (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal – ganz ruhig –: Zulässig ist, ob er sich vorbereitet hat, nicht aber, mit wem.

Bitte sagen Sie also, ob Sie sich vorbereitet haben oder nicht!

Mag. Markus Wallner: Soweit man das vorbereiten kann, habe ich das gemacht. Gesprochen habe ich jedenfalls mit meiner Vertrauensperson.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Hatten Sie Kontakt zu Mitgliedern des Untersuchungsausschusses oder zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses?

Mag. Markus Wallner: Muss man die Frage beantworten?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, sie wurde schon wiederholt zugelassen.

Mag. Markus Wallner: Es kann sein, dass einzelne Abgeordnete, die hier sind, beim Bundesparteitag waren und da ein loser Kontakt stattgefunden hat – ich habe das gar nicht so genau in Erinnerung –, darüber hinaus nicht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Können Sie die einzelnen Abgeordneten benennen?

Mag. Markus Wallner: Nein, das kann ich nicht mehr. Also die, die da waren, die werden wahrscheinlich beim Parteitag - -

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie am Bundesparteitag mit Herrn Hanger gesprochen?

Mag. Markus Wallner: Das kann ich jetzt nicht ausschließen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Worüber haben Sie mit Herrn Hanger gesprochen?

Mag. Markus Wallner: Beim Bundesparteitag waren ziemlich viele anwesend. Da haben mich viele auf den Untersuchungsausschuss, auf die Causa des Wirtschaftsbundes angesprochen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, über was wir im Detail gesprochen haben. Wir sind uns, glaube ich, zwei, drei Minuten begegnet, und das war es dann.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie im Rahmen dieses Gesprächs mit Herrn Hanger über die Zulassung von Fragen oder Fragemodalitäten hier im Untersuchungsausschuss gesprochen?

Mag. Markus Wallner: Nein, selbstverständlich nicht. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Stocker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um das abzukürzen: Vielleicht kann der Herr Verfahrensrichter eine Einschätzung geben, weil diese Frage jetzt immer mehr darauf abzielt, welchen Inhalt Gespräche zwischen dem Abgeordneten und der Auskunftsperson haben, und ich weiß jetzt nicht, wie das vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist. Man kann nicht jedes Gespräch, das eine Auskunftsperson mit einem Abgeordneten – worüber auch immer – führt, zum Gegenstand des Untersuchungsausschusses machen, ohne dass man einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand und auch zum Zeitraum herstellt. Das war ja alles nach Ende des Untersuchungszeitraumes.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben recht. Es ist grundsätzlich immer die Bezugnahme zum Untersuchungsgegenstand vorzunehmen. Die Frage, die soeben an Herrn Mag. Wallner gestellt wurde, wurde aber von ihm schon beantwortet.

*****

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Die Frage, ob Sie mit dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses beziehungsweise mit dem Büro des Nationalratspräsidenten Kontakt hatten, ist noch offen.

Mag. Markus Wallner: Ich habe die Frage aus meiner Sicht vollumfänglich beantwortet.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das bedeutet also, Sie haben Gespräche mit dem Herrn Nationalratspräsidenten am Parteitag geführt, in denen das Thema hat sein können.

Mag. Markus Wallner: Ich habe jetzt nicht vor, die Antwort zu wiederholen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Bitte, Herr Landeshauptmann, wiederholen Sie es doch.

Mag. Markus Wallner: Ich habe gesagt, dass wir am Parteitag sehr viele Funktionäre dort hatten und dass das generell ein Thema war, aber es war nicht der Gegenstand des Untersuchungsausschusses an sich jetzt Thema.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich frage jetzt noch einmal danach: auch mit Präsident Sobotka?

Mag. Markus Wallner: Der war am Parteitag. Ich kann jetzt nicht mehr genau nachvollziehen, ob er mich angesprochen hat – es ist aber nicht auszuschließen –, aber sicherlich nicht über den Untersuchungsausschuss.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr schade, Herr Landeshauptmann, dass Sie sich da nicht erinnern können.

Gehen wir zu einem anderen Thema: Ich möchte als Erstes einen Artikel der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 22.4.2022 vorlegen. Ich glaube, der ist vorhanden, oder? – Ja. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich lege den deswegen vor, weil es natürlich eine Grundlage gibt, warum heute diese Befragung stattfindet. In diesem Artikel wird ganz eindeutig der Vorwurf formuliert wird, dass es Einflussnahme gegeben hat, wenn es um Betriebsbewilligungen gegangen ist – das nur zur Klärung auch ein bisschen für das ÖVP-Team hier herinnen, warum wir den Herrn Landeshauptmann befragen.

Ich würde Sie fragen, ob Sie diesen Artikel und dementsprechend den Vorwurf kennen?

Mag. Markus Wallner: Ich habe leider Ihre Frage nicht verstanden. Können Sie sie noch einmal wiederholen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ob Sie den Artikel kennen und den Vorwurf, der in diesem Artikel geäußert wird, Herr Landeshauptmann.

Mag. Markus Wallner: Ja, der Artikel liegt mir vor, aber ich kann jetzt nichts hineininterpretieren.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Vielleicht lesen Sie ihn durch oder lesen ihn vor, das ginge auch, den letzten Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Mag. Markus Wallner: Worauf genau im Artikel beziehen Sie sich?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich beziehe mich auf die Passage: „Er hat gemeint: Wenn entsprechende Anliegen im Unternehmen gegeben sind, wo die öffentliche Seite unterstützen kann, werde sich die Politik entsprechend erkenntlich zeigen.“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Mag. Markus Wallner: Ja, ich habe das jetzt gelesen, aber ich verstehe Ihre Frage nicht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich kann die Frage gerne wiederholen, aber außerhalb der Fragezeit. Ich wiederhole die Frage: Ob Ihnen der Vorwurf bekannt ist?

Mag. Markus Wallner: Ich kenne den Vorwurf aus einer öffentlichen Berichterstattung, aber sonst nicht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Können Sie ausschließen, dass Sie jemals für Inserate für die Zeitschrift „Vorarlberger Wirtschaft“ geworben haben?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde Sie bitten, nicht immer vorher das Mikrofon abzudrehen, wir hören das Schlusswort immer schlecht.

Mag. Markus Wallner: Ich würde den Verfahrensrichter fragen wollen, ob die Frage beantwortet sein muss, weil das Teil des Ermittlungsverfahrens ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Landeshauptmann, ich habe Sie eingangs darauf aufmerksam gemacht, dass Sie nach unserer Verfahrensordnung die Möglichkeit der Entschlagung im Sinne des § 43 Abs. 1 Z 1 haben, die nämlich lautet: Sie können sich entschlagen oder eine Aussage verweigern, wenn Sie sich bei Beantwortung der Frage der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden. – Zitatende.

Darauf kann ich Sie noch einmal hinweisen, weil das, was ich eingangs vorgelesen habe, diese Stellungnahme der WKStA, dieses Thema zum Inhalt hat. Die Frage halte ich für - - (Die Abgeordneten Krainer und Hanger heben die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Hanger – Kollege Krainer zuerst, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, der Verfahrensrichter war noch mitten im Satz. Er hat gesagt: Die Frage halte ich für z- -! – Der Satz ist noch nicht beendet. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichter Pöschl.) – Na, na, aber es darf Sie niemand unterbrechen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es hat ihn niemand unterbrochen; er kann auch selbst das Mikrofon aus- und einschalten.

Herr Verfahrensrichter, machen Sie es fertig!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage halte ich für zulässig, sofern sie im Untersuchungsgegenstand gedeckt ist und sofern nicht vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht wird.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger und dann Herr Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf vielleicht Kollegen Einwallner darüber informieren, weil er ja nicht so oft da ist, dass wir uns im Untersuchungsausschuss eigentlich darauf verständigt haben, dass wir Fragen, die mit: Können Sie ausschließen, dass! formuliert sind, immer als nicht zulässig anerkannt haben, weil ja damit das Feld extrem weit aufgemacht wird. Da ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um entsprechende Einschätzung.

Zum Zweiten: Die Brücke ist ja durch den Herrn Verfahrensrichter sehr klar gebaut worden. Wenn die Auskunftsperson, der Herr Landeshauptmann, in dieser Fragestellung von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen will, dann würden wir die Auskunftsperson ersuchen, das auch so zu formulieren. Ich gehe davon aus, dass der Herr Verfahrensrichter dem dann entsprechend folgen wird.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, die Frage nach dem Ausschließen ist hier tatsächlich verpönt. Nach unserer Verfahrensordnung § 41 Abs. 2 dürfen die Fragen nicht unbestimmt, mehrdeutig, verfänglich und beleidigend sein. „Ausschließen“ würde jedenfalls darunter fallen. Das ist Konsens hier in diesem Gremium. Und daher würde ich Sie, wenn Sie Fragen stellen, ersuchen, konkret zu fragen, aber nicht mit dem Ausschluss von allen anderen Dingen.

*****

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Landeshauptmann, haben Sie jemals für Inserate für die Vorarlberger Zeitschrift „Vorarlberger Wirtschaft“ im Untersuchungszeitraum geworben?

Mag. Markus Wallner: Ich habe mich dazu im Eingangsstatement klar geäußert, und dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich bitte Sie, dass Sie das jetzt hier in der Befragung wiederholen.

Mag. Markus Wallner: Muss das Eingangsstatement wiederholt werden?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie müssen die Frage beantworten, auch in der Wiederholung zum x-ten Male.

Mag. Markus Wallner: Es hat im Eingangsstatement geheißen (aus den Unterlagen vorlesend): „Generell möchte ich festhalten, dass ich für meine Person ausschließen kann, jemals für die Vornahme eines Amtsgeschäftes eine Gegenleistung irgendwelcher Natur eingefordert zu haben.“ Das entspricht weder meinem politischen Stil noch meiner Amtsführung.

Das war die Aussage beim Eingangsstatement, und mehr sage ich dazu nicht. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung vielleicht ganz allgemein: Ich möchte die Auskunftsperson darüber informieren, dass wir im Untersuchungsausschuss unglaubliche Redundanzen haben. Ich würde Sie bitten, sich darauf einzustellen, dass Fragen wiederholend und wiederholend kommen werden, und die gleichen Antworten sind halt immer wieder zu geben. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Ich darf Ihnen berichten: Das passiert bei uns im Untersuchungsausschuss sehr, sehr oft.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn wir schon dabei sind, der Auskunftsperson mitzuteilen, was im Untersuchungsausschuss alles passiert, möchte ich die Auskunftsperson auch darauf hinweisen, dass die Sitzung sicher deutlich länger als vier Stunden dauern wird, weil Herr Kollege Hanger ständig Geschäftsordnungsmeldungen abgibt, die relativ sinnlos sind.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, Kollege Einwallner.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Die Frage ist noch nicht beantwortet. Ich würde sie wiederholen, aber nur außerhalb der Fragezeit.

Ich habe gefragt, ob Sie jemals für Inserate für die „Vorarlberger Wirtschaft“ geworben haben, Herr Landeshauptmann?

Mag. Markus Wallner: Ich habe Ihnen das mit dem Eingangsstatement klar beantwortet.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Nein, Sie haben geantwortet, dass Sie nicht gegen Gegenleistungen für Inserate geworben haben. Ich frage Sie, ob Sie für Inserate geworben haben.

Mag. Markus Wallner: Daran habe ich überhaupt keine Erinnerung.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass in Ihrem Umfeld für Inserate geworben wurde?

Mag. Markus Wallner: Was verstehen Sie unter Umfeld?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Bei Betriebsbesuchen mit Herrn Kessler zum Beispiel – hat da Herr Kessler für Inserate geworben?

Mag. Markus Wallner: Das kann ich nicht ausschließen, ob Herr Kessler für Inserate geworben hat, aber für mich persönlich kann ich es ausschließen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wie häufig hat Sie denn Herr Kessler zu Betriebsbesuchen begleitet?

Mag. Markus Wallner: Ich habe jetzt keine genauen Zahlen im Kopf, aber das war ganz, ganz selten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wie waren Sie mit Herrn Kessler in Kontakt? Hatten Sie einen regelmäßigen Austausch mit ihm?

Mag. Markus Wallner: Unregelmäßigen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wie hat dieser Austausch ausgeschaut, war der persönlich oder telefonisch oder mit einem anderen Medium?

Mag. Markus Wallner: Das kann ich alles nicht mehr so genau nachvollziehen, vermutlich am stärksten wahrscheinlich telefonisch.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Telefonisch war das?

Mag. Markus Wallner: Also wissen Sie, ich kann jetzt nicht nachvollziehen, auf welche Art und Weise wir die letzten Jahre Kontakt hatten. Es kann auf jede Art und Weise gewesen sein, aber es war in der Kontaktaufnahme eher zurückhaltend.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Landeshauptmann, Sie wissen tatsächlich nicht mehr, wie Sie mit Herrn Kessler Kontakt hatten – das ist sehr verwunderlich. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine Unterstellung. Er hat gesagt, wie er Kontakt hatte, er hat gesagt: auf mehrere Arten, meistens telefonisch – also sagen Sie nicht: Das ist wie!

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir sind jetzt wieder bei den inhaltlichen Debatten vom Vormittag angelangt. Wir haben hier im Untersuchungsausschuss einen sehr klar definierten Untersuchungsgegenstand. Bei den Fragen, die aktuell gestellt werden, gibt es keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, weil die Inseratenvergabe im Wirtschaftsbund Vorarlberg, durch ein Unternehmen an den Wirtschaftsbund, keinesfalls Untersuchungsgegenstand sein kann.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie haben ja gesagt, dass Sie aktiv an der Aufklärung teilhaben wollen, Herr Landeshauptmann. Es irritiert natürlich, dass Sie versucht haben, Ihr Handy zu löschen. Haben Sie versucht, Ihr Handy und Ihr I-Pad zu löschen? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Aus meiner Sicht war das ein geplanter Handytausch, der ab April schon vorgesehen war und der am 5. Mai stattgefunden hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson kann natürlich die Fragen beantworten. Ich will nur der Vollständigkeit halber festhalten, dass natürlich ein Handytausch auf Landesebene nur ein Aspekt der Ländervollziehung sein kann, niemals ein Aspekt der Bundesvollziehung und diese Frage per se nicht Untersuchungsgegenstand ist. Es steht der Auskunftsperson frei, sie zu beantworten, aber ich will nur festhalten, dass wir hier ganz klar nicht im Untersuchungsgegenstand sind. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Loacker.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es kann sich sehr wohl um den Untersuchungsgegenstand handeln, wenn auf dem Handy kommuniziert wurde. Zu Fragen beispielsweise der mittelbaren Bundesverwaltung könnten auf dem Handy auch relevante Daten drauf sein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann würde ich bitten, immer den Bezug in der Fragestellung herzustellen.

*****

Bitte, die nächste Frage.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ja, in Bezug auf diese Kommunikationsmittel, dass es auch die mittelbare Bundesverwaltung betreffen kann, ist die Frage: Welche Geräte bekommen Sie von der IT grundsätzlich zur Verfügung gestellt und in welchem Rhythmus werden sie getauscht? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, Herr Kollege Loacker hat jetzt eine sehr schöne Brücke gebaut, wie man hier Fragen stellen kann, weil wir dann, wenn es im Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung steht, natürlich im Untersuchungsgegenstand sind. Die allgemeine Frage aber: Welches Handy haben Sie?, hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es wurde am Vormittag schon sehr über die Position des Landeshauptmanns in seiner Funktion der mittelbaren Bundesverwaltung diskutiert, und diese Problematik besteht. Der Herr Landeshauptmann kennt die Problematik, davon bin ich überzeugt.

Es können hier natürlich nur Fragen der mittelbaren Bundesverwaltung gestellt werden, in der Sie als Landeshauptmann im Bundesvollzug tätig werden. Nur dieser Kreis kann vom Untersuchungsgegenstand umfasst sein. Insofern gebe ich selbstverständlich Herrn Abgeordneten Hanger recht. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Es kann natürlich sein, dass auf dem Handy Gespräche enthalten waren, die der Herr Landeshauptmann im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung getan hat, und dass daher aus irgendeinem Grund diese Gespräche gelöscht werden sollen. Daher halte ich diese Frage grundsätzlich für nicht unzulässig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Verfahrensrichter. Es ist aber natürlich schon ein bisschen schwierig. Es gibt auf der einen Seite die mittelbare Bundesverwaltung und auf der anderen Seite gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass man genau diese technischen Geräte dazu verwendet hat, um zum Beispiel bei der Bundesregierung für gewisse Dinge zu intervenieren. Wir kennen das von Landeshauptfrau Mikl-Leitner, die da Jobs generiert hat und so weiter und so fort.

Nur, weil jemand Landeshauptmann ist, kann man das nicht per se dann alles im Land belassen. Es soll schon vorgekommen sein, dass Landeshauptleute auch andere ÖVPler im Bund anrufen oder kontaktieren oder anschreiben. Genau deshalb sind natürlich diese Geräte für uns relevant und vor allem dient ja, denke ich auch, die Frage ein bisschen der Glaubhaftmachung, ob der Herr Landeshauptmann willkürlich, in einem Willkürakt sein Handy gelöscht hat und irgendwie ausgetauscht hat oder ob das ein nachvollziehbarer Routineakt ist. Ich glaube, das sollten wir als Untersuchungsausschuss schon herausarbeiten können. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verstehe einmal mehr eine Debatte nicht. Die Fragen wurden vom Herrn Verfahrensrichter sehr klar und eindeutig hier beantwortet. Ich schließe mich auch der Meinung des Verfahrensrichters an. Aber wir müssen uns auf die mittelbare Bundesverwaltung beziehen und einen Zusammenhang. In der Fragestellung muss auf die mittelbare Bundesverwaltung referenziert werden, weil sonst haben wir keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. – So einfach ist die Welt.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Auch zur Geschäftsbehandlung: Es gibt ja noch das Beweisthema 3 – Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit –, und da ist natürlich das Löschen von Handydaten ein relevanter Bestandteil.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sollen wir eine Stehung machen? – Bitte.

Ich unterbreche die Sitzung für eine Stehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 15.56 Uhr bis 16.04 Uhr.)

*****

 

16.04

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Kollegen Einwallner um die nächste Frage bitten. Herr Kollege Einwallner, bitte die nächste Frage!

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ja, ich würde auch noch einmal bitten: außerhalb der Fragezeit, Herr Präsident.

Weil meine letzte Frage nicht beantwortet wurde, konkretisiere ich jetzt ganz kurz: Haben Sie eigene Kommunikationsmittel für die Kommunikation in der mittelbaren Bundesverwaltung, wenn Sie Tätigkeiten in diesem Rahmen ausführen, oder führen Sie alles auf einem Handy beziehungsweise einem I-Pad aus?

Mag. Markus Wallner: Darf ich die Frage noch einmal verstehen: Ob ich alle Kommunikation mit dem Handy oder anderen Geräten in der mittelbaren Bundesverwaltung ausführe, war die Frage?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Mag. Markus Wallner: Ja, wenn ich kommuniziere, dann werden alle Varianten der Kommunikation verwendet, die mein Büro zu bieten hat, selbstverständlich auch die elektronischen Möglichkeiten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie haben aber nur ein Handy und ein I-Pad, die Sie dazu verwenden?

Mag. Markus Wallner: Ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wunderbar. Dann ist die Frage geklärt, Herr Hanger, also auch da ist die Kommunikation mit der mittelbaren Bundesverwaltung vorhanden.

Dann frage ich noch einmal: In welchem Abstand wurden Ihre Handys getauscht? Sie selbst sprechen von routinemäßigem Tausch.

Mag. Markus Wallner: Also ich kann Ihnen jetzt nicht mehr genau sagen, in welchen Abständen das passiert. Wir haben auch versucht, das in der IT-Abteilung im Zuge einer Anfragebeantwortung nachzuvollziehen. Das hängt mit Registrierungszeitpunkten zusammen.

Jedenfalls habe ich in Erinnerung, dass ein Austausch des Handys in der Gegend Mitte April angedacht war, schlechte Akkuleistung war einer der Gründe. Auch in den Wochen davor ist darüber gesprochen worden, aber jedenfalls Mitte April ist ein Wechsel vorgesehen gewesen. Effektiv hat er dann am 5.5. stattgefunden.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie beauftragt, Daten zu löschen?

Mag. Markus Wallner: Nein, ich habe keinen Auftrag zur Datenlöschung gegeben, sondern in meinem Büro wurde mit der IT-Abteilung abgeklärt, in welcher Form dieser Austausch durchgeführt werden kann.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wie kommt aus Ihrer Sicht der zuständige Landesrat zur Ansicht, dass es kein routinemäßiger Tausch war? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben hier nicht nach Ansichten, sondern nur nach Wahrnehmungen zu fragen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann frage ich nach der Wahrnehmung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Formulieren Sie die Frage bitte wirklich als Frage!

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wie interpretieren Sie, dass der zuständige Landesrat Wahrnehmungen hat, dass es kein routinemäßiger Tausch war? (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir können nichts interpretieren, Herr Abgeordneter. Sie können nur nach Wahrnehmungen fragen. Formulieren Sie die Frage so, dass sie auch klar ist!

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Welche Wahrnehmungen haben Sie zu den Aussagen von Landesrat Zadra bezüglich Ihres Handytauschs?

Mag. Markus Wallner: Ja, eigentlich nur die, dass er mir mitgeteilt hat, dass er eine Behördeninformation über den geplanten Handytausch durchgeführt habe.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sind noch alle Daten vorhanden?

Mag. Markus Wallner: Vielleicht muss ich etwas zu meiner Arbeitsweise sagen: Wir agieren hier ja auf Basis von Kanzleiordnung und Archivgesetz. Das bedeutet, dass aktenrelevante Informationen sofort veraktet werden müssen. Das ist eine Arbeitsweise, die man an den Tag legt und die den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Aufgrund der Fülle von Daten und Informationen ist das auch die einzige Möglichkeit. Es ist vorgesehen, dass alles veraktet wird, was aktenrelevant und notwendig ist, ansonsten können fortlaufend auch Löschungen durchgeführt werden.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben solche fortlaufenden Löschungen jetzt aber auf Ihrem Handy stattgefunden?

Mag. Markus Wallner: Also ich kann das nicht ausschließen, weil die Arbeitsweise so ist, dass Aktenrelevantes sofort veraktet werden muss, damit eine Arbeitsweise sichergestellt wird, und, wie gesagt, wir sind ja auch durch die IT-Sicherheitsrichtlinien des Landes angehalten, fortlaufend Löschungen durchzuführen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie konkrete Wahrnehmungen zu Löschungen auf Ihrem Handy?

Mag. Markus Wallner: Also ganz konkret in diesem Sinne nicht, weil das ja bei der Fülle an Informationen, die man hat, sozusagen zum täglichen Alltag gehört. Ich kann mich an der Stelle nur wiederholen: Es muss laut Kanzleiordnung eine korrekte Aktenführung sichergestellt werden. Es muss entschieden werden, welche Informationen aktenrelevant sind – im Regelfall erfolgt dies mittels Aktenvermerk –, und dann werden Löschungen durchgeführt. Das gilt eigentlich für alle Nachrichtendienste, auch inklusive E-Mails zum Beispiel.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Beurteilen Sie die Relevanz von Daten alleine oder ist da noch jemand eingebunden?

Mag. Markus Wallner: In erster Linie ist es eine eigene Beurteilung, das heißt, man hat bei einer Nachricht, die eingeht – egal über welchen Kanal sie kommt –, zu entscheiden, was jetzt aktenrelevant ist. Dann hat man das einem Akt auch mittels Aktenvermerk oder auch elektronisch zuzuführen. Die technische Abwicklung erfolgt dann, zum Beispiel bei E-Mails, im Regelfall einfach im Sekretariat.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das heißt, Sie löschen selbst die Handydaten? Oder wird da jemand zugezogen?

Mag. Markus Wallner: Nein, da wird niemand zugezogen. Das ist eine laufende Entscheidung, die man täglich zu treffen hat. Alles, was für die Aktenführung nicht relevant ist, kann gelöscht werden.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke sehr.

Dann würde ich einen weiteren Zeitungsartikel vorlegen, und zwar Nummer 2, einen „VN“-Artikel vom 2.4.22. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Markus Wallner: Können Sie mir Ihre konkrete Frage zum Artikel stellen?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Gerne. Sie sagen in diesem Artikel, Sie haben „zu lange zugeschaut“. Bei was haben Sie denn „zu lange zugeschaut“?

Mag. Markus Wallner: Das ist richtig, diese Aussage habe ich in einem bestimmten Zusammenhang getätigt, der jetzt aus dem Artikel, glaube ich, nur teilweise ersichtlich wird, weil es dazu auch ein VOL-Liveinterview gegeben hat. In der Folge wurde diese Aussage auch mehrfach zitiert.

Mir ging es in dem Zusammenhang vor allem darum, auch auf die Frage Inseratenentwicklung und inhaltliche Teile der Wirtschaftsbundzeitung hinzublicken. Was mir aufgefallen ist – und das habe ich mit dieser Aussage gemeint –: Ich hätte mir durchaus gewünscht, dass der inhaltliche Teil der Wirtschaftsbundzeitung wesentlich stärker ist als der andere Teil.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das Letzte habe ich jetzt akustisch leider nicht verstanden. Können Sie den letzten Teil Ihrer Beantwortung noch einmal wiederholen?

Mag. Markus Wallner: Ich kann es versuchen, noch einmal zu wiederholen: Ich habe natürlich die Entwicklung der Wirtschaftsbundzeitung gesehen und auch – ich würde sagen – registriert, dass der inhaltliche Teil in dieser Zeitung zugunsten vom Inseratenteil eher abgenommen hat. Wenn diese Aussage jetzt herangezogen wird, dann bezieht sie sich auf die Wirtschaftsbundzeitung, dass ich für mich persönlich registriert habe, dass es besser gewesen wäre, den inhaltlichen Teil aufzuwerten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wann haben Sie wahrgenommen, dass es da ein Ungleichgewicht gibt?

Mag. Markus Wallner: Ehrlich gesagt habe ich da in meiner Erinnerung keinen ganz genauen Zeitpunkt dazu, weil wir die letzten zweieinhalb Jahre insbesondere mit der Pandemie intensiv beschäftigt waren. Ich habe die Wirtschaftsbundzeitung daher kaum beobachtet, aber natürlich, sie kommt monatlich auf den Tisch. Ich bin auch nicht derjenige, der da operativ tätig ist oder Inserate zählt, aber – jetzt ohne einen genauen Zeitpunkt zu wissen – es ist mir aufgefallen, dass der inhaltliche Teil zurückgegangen ist. So gesehen wünsche ich mir von einer Mitgliederzeitung einer Teilorganisation vor allem eine inhaltliche Ausrichtung.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass auch im inhaltlichen Teil die redaktionellen Beiträge dieser Zeitung teilweise gekauft wurden?

Mag. Markus Wallner: Nein, das habe ich gar nicht. Das habe ich, glaube ich, heute oder in den letzten Stunden oder Tagen aus den Medien entnommen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie haben die Zeitung aber regelmäßig konsumiert – gelesen kann man eigentlich bei diesen Inseratensammlungen gar nicht sagen?

Mag. Markus Wallner: Sie wurde mir monatlich zugestellt. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wann haben Sie denn das erste Mal erfahren, dass es Vorwürfe gegen den Wirtschaftsbund gibt? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Wie war der letzte Teil? Es ist akustisch ein kleines Problem.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf an das Thema anschließen, das wir am Vormittag schon hatten: Vorwürfe an den Wirtschaftsbund per se sind nicht Untersuchungsgegenstand, weil der Wirtschaftsbund als Teilorganisation nicht der Prüfung des Untersuchungsausschusses unterliegt.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage. – Bitte. Bitte die nächste Frage!

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wann haben Sie erfahren, dass es den Vorwurf gibt, dass man Inserate gegen Beschleunigung von Betriebsanlagengenehmigungen et cetera erkaufen konnte?

Mag. Markus Wallner: Sie reden da eigentlich von einer Sachlage oder von einer Unterstellung, die ich überhaupt nicht zuordnen kann.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich will diesen ersten Artikel aus den „Vorarlberger Nachrichten“ noch einmal vorlegen, in dem dieser Vorwurf ja klar herauskommt.

Mag. Markus Wallner: Es tut mir wirklich leid, aber über diese Distanz verstehe ich die Frage leider unzureichend. Sie reden jetzt noch einmal vom Artikel in den „Vorarlberger Nachrichten“, glaube ich?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich spreche jetzt noch einmal von dem Artikel, den ich Ihnen eingangs vorgelegt habe, in dem diese Vorwürfe ganz klar definiert sind. Meine Frage ist, ob Sie erst beim Erscheinen des Artikels davon erfahren haben oder ob Sie schon früher Bescheid gewusst haben?

Mag. Markus Wallner: Also eine genaue Zuordnung auf den Artikel, auf den Tag genau, kann ich nicht machen, aber alles, was mir da an Informationen zur Verfügung steht, habe ich aus Medienberichten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich versuche es noch einmal: Wann haben Sie das erste Mal davon erfahren und wie sind Sie dann weiter vorgegangen?

Mag. Markus Wallner: Können Sie noch einmal beschreiben, wovon ich genau erfahren haben soll?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke schön.

Dann komme ich zu einem anderen Kapitel, und zwar zu den Rechenschaftsberichten der ÖVP-Vorarlberg, und lege Beleg 1 vor. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Markus Wallner: Ist leider technisch noch nicht vorhanden. (Abg. Einwallner: Ach so!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ist vorhanden: Ihre Frage?

Mag. Markus Wallner: Es ist jetzt technisch vorhanden. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wunderbar. Herr Landeshauptmann, sind das die Rechenschaftsberichte, die Sie als Parteiobmann gegengezeichnet oder abgezeichnet haben? (Die Abgeordneten Stocker und Hanger heben die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker, dann Hanger.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Frage betrifft nicht den Untersuchungsgegenstand, weil eine Partei, wie wir jetzt schon oftmals festgestellt haben, nicht Gegenstand der Untersuchung ist. Ein Rechenschaftsbericht einer Landespartei hat auch nichts mit der Vollziehung des Bundes zu tun. Ich glaube, dass die Frage deshalb nicht zuzulassen ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Dem ist nichts hinzuzufügen. Eine Partei für sich kann nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses sein (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), daher meine ich, dass diese Frage tatsächlich nicht durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt ist. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist die ÖVP nicht Teil des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses, was ja irgendwie ein bissel spannend ist. Wenn das weiter so ist, dass man Parteien nicht untersuchen darf, dann stelle ich mir schon die Frage, was man im Ibiza-Untersuchungsausschuss zum Beispiel mit der FPÖ gemacht hat – das jetzt nur nebenbei.

Herr Verfahrensrichter, aber nichtsdestotrotz (Zwischenruf des Abg. Tomaselli): Es geht darum, dass wir uns jetzt – ich glaube, das ist das, was Kollege Einwallner gerade bezweckt – einmal die Finanzen der ÖVP anschauen.

Wenn man da sieht, welche Eingänge da stattgefunden haben oder nicht, dann kann man vielleicht auch Rückschlüsse darauf ziehen, dass auch im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung Gegenleistungen durch Spenden oder Sonstiges erkauft worden sind, und ich glaube, das ist der springende Punkt. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Ich habe damals im Ibiza-Untersuchungsausschuss auch kein Problem gehabt, mit den Vertretern der FPÖ darüber zu sprechen, denn da hat es sehr, sehr viele Fragen der ÖVP genau in diesem Zusammenhang gegeben, und da waren wir auch nicht so wehleidig. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Ich denke, da sollten wir endlich einmal das tun, was die ÖVP jeden Tag sagt, nämlich den Transparenzbemühungen entsprechende Unterstützung geben – momentan aber wird ja hier nur geblockt und gemauert, das ist mittlerweile sehr anstrengend.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich gebe Kollegen Hafenecker insofern recht, als wir uns im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu wenig mit der FPÖ beschäftigt haben, das ist richtig (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), aber die finanzielle Gebarung einer Partei wird vom Rechnungshof und nicht vom Untersuchungsausschuss kontrolliert. Sie können sich die Rechenschaftsberichte ansehen und daraus Ihre Schlüsse ziehen – oder auch nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Wenn Sie oder Kollegen dann daraus eine Frage zum Untersuchungsgegenstand ableiten, soll es so sein – aber die bloße Gebarungsprüfung werden wir hier für keine Partei, auch nicht für die ÖVP, wahrnehmen können.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage ist nicht zulässig.

*****

Bitte die nächste Frage zu stellen, Herr Abgeordneter Einwallner.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ja, schade. Es wäre jetzt, glaube ich, auch interessant gewesen, warum es bei der ÖVP Vorarlberg keine Einnahmen aus Inseraten gegeben hat. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensanwältin.)

Ich lege Ihnen aber noch einmal den ersten Artikel vor, in dem dieser Grundvorwurf enthalten ist, dass es beim Inseratenkauf Gegengeschäfte gegeben habe. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage?

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Landeshauptmann, welche Wahrnehmungen haben Sie zur Betriebserweiterung der Firma Rauch in Ludesch?

Mag. Markus Wallner: Also da kann ich nur mit einer vagen Erinnerung sprechen. Die Betriebserweiterung in Ludesch hat dort für starke Diskussionen gesorgt. Inhaltlich ging es vor allem darum, dass dieses Unternehmen in einem Bereich situiert oder erweitert werden sollte, wo es um die Herausnahme aus der Landesgrünzone geht. Wer die Vorarlberger Landesgesetzgebung kennt, der weiß, die Herausnahme aus der Landesgrünzone ist ein umfangreiches Verfahren. Das ist nicht einfach, da müssen dann Ersatzflächen eingebracht werden.

Das heißt, in erster Linie war das eine Raumplanungsfrage, die zu großen Diskussionen innerhalb der Gemeinde geführt hat. Im normalen Verlauf ist es so, dass eine Gemeinde einen Antrag an das Land stellen muss, dann muss ein Verfahren eingeleitet werden – sehr umfangreich –, es müssen Ersatzflächen eingebracht werden. Dann muss das Land eine Entscheidung treffen, ob diese Fläche aus der Grünzone herausgenommen wird, und dann beginnen erst eigentlich alle weiteren Verfahren bis hin zu den Betriebsanlagengenehmigungen und, und, und – also ein langwieriges, eher schwieriges, auch politisch umstrittenes Verfahren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 21 Sekunden.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ja. – Herr Landeshauptmann, hatten Sie während dieses Verfahrens, das Sie jetzt beschrieben haben, Kontakt mit Mitgliedern der Familie Rauch – also Franz Rauch, Jürgen Rauch oder Roman Rauch – bezüglich der Betriebsanlagengenehmigung?

Mag. Markus Wallner: Man muss in dieser Frage in der Diskussion noch einmal unterscheiden: Das eine ist die Herausnahme aus der Landesgrünzone, das Zweite sind Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, das sind zwei verschiedene Dinge. – Ausschließen kann ich das nicht. Es gab eine schon intensive Diskussion im ganzen Land darüber, ob die Herausnahme der Fläche wirklich erfolgen soll. In dem Zusammenhang habe ich schon auch Wahrnehmungen von Kontakten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wie regelmäßig hatten Sie Kontakt mit Franz Rauch oder Jürgen Rauch?

Mag. Markus Wallner: Dazu kann ich Ihnen jetzt keine genaue Auskunft geben, wie regelmäßig das ist. Ich war aber natürlich prinzipiell schon über das Vorhaben informiert, das dort geplant ist – auch deswegen, weil die Erweiterung der Firma Rauch an diesem Standort immer auch in Zusammenhang mit einem ÖBB-Terminal stand, der vonseiten der ÖBB errichtet wurde. Das heißt, die Ausbaupläne an diesem Standort sind eigentlich seit vielen Jahren bekannt.

Es wurde dort vor Jahren schon ein eigener ÖBB-Terminal errichtet, um das ganze Abführen dieser Produkte über die Bahn zu ermöglichen. Das Ganze ist ein sehr umfassendes, großes Projekt in der Region, mit vielen Beteiligten, mit vielen Eingebundenen, da finden natürlich auch Gespräche statt, aber es - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Schönen Nachmittag, Herr Landeshauptmann! Ich beziehe mich auf Ihre einleitende Stellungnahme: Da haben Sie erwähnt, dass es ein anonymes Schreiben gebe, in dem Ihnen diese Geschichte mit Inserat und Gegengeschäft vorgeworfen wird. Auf welches Schreiben beziehen Sie sich da?

Mag. Markus Wallner: Ich weiß jetzt nicht, was Sie genau ansprechen. Ich habe aus den Medienberichten erfahren – ansonsten liegt mir dazu nichts vor –, dass es eine sogenannte eidesstattliche Erklärung gebe. Die wurde auszugsweise in den Medien zitiert und es wird gesagt, der Name sei der Redaktion bekannt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben wie gesagt von einem anonymen Schreiben gesprochen – und ich weiß schon so viel, dass man eidesstattliche Erklärungen nicht anonym abgeben kann, deswegen habe ich mir gedacht, es gibt vielleicht noch ein anderes Papier, auf das Sie da verweisen.

Mag. Markus Wallner: Nein, alles, was ich zu dieser anonymen Anschuldigung weiß, habe ich aus den Medien.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Dann habe ich in Ihrer einleitenden Stellungnahme noch etwas bemerkenswert gefunden, und zwar haben Sie uns gesagt, dass Sie eigentlich keinen Informationsstand über die Situation im Wirtschaftsbund haben, also auch, was die Finanzen betrifft. Habe ich das richtig verstanden? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Markus Wallner: Ich kann noch einmal auf das Eingangsstatement verweisen, wo ich gesagt habe: Es gibt keine direkten Einschaumöglichkeiten oder keine direkten Einsichtsrechte beim Wirtschaftsbund – der Wirtschaftsbund ist eine selbstständig geführte Teilorganisation und ich habe dort keine operativen Funktionen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Stimmt es, dass die Obleute der Teilorganisationen auch stellvertretende Parteiobleute sind? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum wiederholten Male: Die Frage, wer welche Funktion in einer Partei innehat – im Übrigen genauso wie die Gebarung der Partei –, ist nicht Untersuchungsgegenstand. Ich würde daher die Frage für nicht zulässig erachten und um eine Einschätzung des Verfahrensrichters bitten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann dem auch diesmal nichts hinzufügen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann machen wir einen Wechsel. Herr Landeshauptmann, das Projekt Ballhausplatz: Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Markus Wallner: Also ich persönlich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben keine Wahrnehmungen zum Projekt Ballhausplatz? (Auskunftsperson Wallner: Also nur nach - -!) Kennen Sie den Begriff?

Mag. Markus Wallner: Bitte, was war die Frage noch einmal?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sagt Ihnen der Begriff etwas?

Mag. Markus Wallner: Ja, aus den Medienberichten sagt mir das etwas, das war ja Teil umfangreicher Berichterstattung – aber persönlich sagt es mir nicht viel.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber dann haben Sie zumindest die Wahrnehmung aus den Medien, nicht?

Mag. Markus Wallner: Die Wahrnehmung aus den Medien habe ich.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wann ist Ihnen zum ersten Mal bekannt geworden, dass Sebastian Kurz und sein Umfeld einen Plan abarbeiten, um die Republik im Bundeskanzleramt zu übernehmen? Wann ist Ihnen das zur Kenntnis gelangt?

Mag. Markus Wallner: Ich kann das jetzt wirklich nicht punktgenau auf irgendein Datum oder irgendeine Phase zurückführen, weil ich den Plan nicht kannte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe mir das Buch von Ex-ÖVP-Chef Mitterlehner durchgelesen, da beschreibt er einige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Projekt Ballhausplatz, unter anderem auch, dass es dann, als sozusagen Sebastian Kurz den Beschluss gefasst hat, Höheres anzustreben, im ganzen Bundesgebiet zu sogenannten Spendenrallyes gekommen ist. Das sind Veranstaltungen, zu denen man potenzielle Spender eingeladen und ihnen natürlich auch die Möglichkeit geboten hat, mit Politikern in Kontakt zu kommen. (Abgeordnete Belakowitsch übernimmt den Vorsitz.)

Haben solche Spendenrallyes auch in Vorarlberg stattgefunden?

Mag. Markus Wallner: Mir ist dazu gar nichts bekannt. (Abg. Hafenecker: Bitte?) – Mir ist dazu gar nichts bekannt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, Sie waren infolgedessen auch nicht in Spendenrallyes oder in die Organisation solcher Veranstaltungen eingebunden?

Mag. Markus Wallner: Ich verstehe die Veranstaltung „Spendenrallye“ nicht. Ich habe dazu überhaupt keine Erinnerung oder Wahrnehmung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das erste Mitglied der ÖVP, das Spendenrallye nicht versteht. Wie gesagt, das sind Wahlveranstaltungen, bei denen man darum wirbt, dass man finanzielle Unterstützung erhält, und wie gesagt gibt es da auch ein sogenanntes Meet and Greet mit Politikern. Das war in Ihrer Partei sehr stark üblich – es wundert mich, dass Sie dazu keine Wahrnehmungen haben.

Mag. Markus Wallner: Also mir ist in Vorarlberg dazu jetzt nichts in Erinnerung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann möchte ich Ihnen das Dokument mit der Nummer 364956 vorlegen und würde Sie ersuchen, sich die Seite 128 anzusehen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Markus Wallner: Ich nehme an, Sie meinen den - -, wenn ich das Dokument jetzt richtig - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Seite 128, den Bericht aus den „Vorarlberger Nachrichten“.

Mag. Markus Wallner: Den Bericht aus der Vorarlberger - -, unten. Den Bericht über den „Treff der Wirtschaft“ werden Sie meinen?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, genau. Sie haben ja gerade kundgetan, dass Sie solche Veranstaltungen in Vorarlberg nicht wahrgenommen hätten – da berichten die „Vorarlberger Nachrichten“ nun von genau so einer Veranstaltung: „700 Gäste beim ‚Treff der Wirtschaft‘“, mit dabei eigentlich die ganze Prominenz der ÖVP Vorarlberg.

Jetzt meine Frage dazu: Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Veranstaltung und vor allem dazu, dass dort vielleicht auch um Spenden gebeten worden ist? Ein Treffen mit Sebastian Kurz – es war damals schon das Projekt Ballhausplatz am Laufen – könnte man also durchaus darunter subsumieren.

Mag. Markus Wallner: Ich hatte jetzt eher Schwierigkeiten mit dem Begriff der Spendenrallye, weil ich mit dem tatsächlich nichts anfangen konnte.

Der Wirtschaftsbund hat über eine gewisse Phase hinweg – eine genaue Erinnerung ist da schwierig - - Es gab regelmäßige Veranstaltungen des Wirtschaftsbundes, kleinere und größere Veranstaltungen, mit verschiedenen Referenten, Landes- und Bundespolitikern unter dem Titel – so wie es, glaube ich, hier auch heißt – Unternehmertreff oder auch „Treff der Wirtschaft“. Da ging es aber insbesondere darum, dass sich Wirtschaftstreibende in der Plattform Wirtschaftsbund treffen können, dass dort auch Austausch mit Bundes- oder Landespolitikern stattfindet. An solchen Veranstaltungen habe auch ich in einer gewissen Regelmäßigkeit teilgenommen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es bei dieser Veranstaltung auch um Spenden an die ÖVP gegangen ist?

Mag. Markus Wallner: Dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmung, nein. Also mir ist es immer darum gegangen, dass ein ordentlicher Wirtschaftstreff veranstaltet wird, um die Zielgruppe der Unternehmer zu erreichen und auch gut zu informieren, deswegen habe ich dann und wann auch selbst teilgenommen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie, ob das Schalten von Inseraten in der Wirtschaftsbundzeitung ein Thema bei dieser Veranstaltung gewesen ist?

Mag. Markus Wallner: Dazu habe ich überhaupt keine Erinnerung. Wie gesagt, das waren teils sehr große Veranstaltungen – hier sind „700 Gäste“ erwähnt, es waren dann auch schon 200 Gäste, ich glaube, selten unter 50 Gäste –, wo es um einen Austausch mit der Wirtschaft gegangen ist. Ich habe da gar keine Erinnerung an irgendeine Inseratendiskussion oder Ähnliches.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann möchte ich Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 488225. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Markus Wallner: Ja, das Dokument ist ersichtlich.

Sie meinen diese Veranstaltung gemeinsam mit Sebastian Kurz (Abg. Hafenecker: Genau!) im Lustenauer Unternehmenspark.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Richtig; auch das eigentlich wieder eine Veranstaltung mitten im laufenden Nationalratswahlkampf. Meine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass bei dieser Veranstaltung über Parteispenden gesprochen worden ist?

Mag. Markus Wallner: Nein, ich habe nur eine Wahrnehmung, dass es eine der weiteren Veranstaltungen war, wo wir Unternehmer zusammenbringen wollten – aber keinerlei Wahrnehmung in Richtung Spenden oder Inserate.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass es da darum gegangen sein könnte, in der „Vorarlberger Wirtschaft“ Inserate zu schalten?

Mag. Markus Wallner: Keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie allgemeine Wahrnehmungen dazu, ob es Spenden direkt an Sebastian Kurz gegeben hat oder Spenden von Vorarlberger Wirtschaftstreibenden an Sebastian Kurz, in Richtung des Bundeskanzlers, der Bundespartei?

Mag. Markus Wallner: Von meiner Seite keine Wahrnehmung dazu. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur für die weitere Befragung darauf hinweisen, dass die Frage nach einer bloßen Spende an eine Partei ohne weitere Herstellung eines Zusammenhangs mit dem Untersuchungsgegenstand aus meiner Sicht nicht zulässig ist.

Ich weiß, ich bin da nicht ganz einer Meinung mit dem Verfahrensrichter, aber ich persönlich glaube schon, dass die bloße Spende an sich für eine Partei noch nichts indiziert und daher auch nicht zum Untersuchungsgegenstand gehört. (Die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensanwältin. – Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss ja zuerst einmal herausarbeiten, ob es eine Spende gegeben hat, um dann irgendwie auch herausarbeiten zu können, ob es unter Umständen eine Gegenleistung dafür gab. Das ist so wie die Geschichte mit der Henne und dem Ei, ich muss zuerst einmal wissen, ob es eine Spende gegeben hat – und genau deswegen stelle ich diese Frage, Herr Kollege.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Nein.

*****

Dann ist Herr Kollege Hafenecker am Wort.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich nehme meine Zeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gut, dann ist jetzt Frau Abgeordnete Tomaselli am Wort.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Grüß Gott, Herr Wallner! Ich würde gerne mit der Frage beginnen, ob Sie Wahrnehmungen zu Hilfen im Zusammenhang mit der Coronakrise für die Vorarlberger Volkspartei und deren Teilorganisationen haben.

Mag. Markus Wallner: Ja, da gab es zuletzt einen Medienbericht über Ansuchen des Seniorenbundes und auch Zahlungen, die erfolgt sind – das habe ich in den letzten Tagen den Medien entnommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weitere Teilorganisationen?

Mag. Markus Wallner: Kann ich jetzt im Moment nicht genau beantworten. Ich habe aus den Medien eben nur den Seniorenbund entnommen. Mir ist jetzt nichts Weiteres bekannt – aber ich gehe davon aus, dass weitere Teilorganisationen bei uns keine Ansuchen gestellt haben; wurde mir zumindest vom Geschäftsführer so mitgeteilt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also haben Sie es überprüfen lassen?

Mag. Markus Wallner: Also den Seniorenbund habe ich aus der Zeitung gelesen und habe es zum Anlass genommen, dem Geschäftsführer zu sagen, er soll mir bitte raschest überprüfen, ob da weitere Anträge gestellt worden sind. Diese Überprüfung läuft, bisher ist die Rückmeldung: keine weiteren Anträge.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Werden Sie anregen, dass der Seniorenbund die Coronahilfe zurückzahlt?

Mag. Markus Wallner: Ich habe den Seniorenbund gebeten, das zu beraten und mir dann auch eine Entscheidung bekannt zu geben. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Soweit mir bekannt ist, sind die Coronahilfen nicht Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses. Zumindest wurde die reine Frage danach, ob Ansuchen auf Zuerkennung von Coronahilfen gestellt wurden, noch nicht mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang gebracht. Ich sehe da also noch nicht die Zulässigkeit in Hinblick auf Untersuchungszeitraum und Untersuchungsgegenstand – Untersuchungszeitraum vielleicht, aber Untersuchungsgegenstand kaum.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann es auch nicht erkennen. Frau Abgeordnete, wenn Sie vielleicht den Zusammenhang herstellen – immer bedenkend, dass uns der Herr Landeshauptmann ja als Auskunftsperson betreffend die mittelbare Bundesverwaltung zur Verfügung steht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Wir befinden uns da selbstverständlich im Untersuchungszeitraum. Es geht da nicht um Ermittlungen, sondern um die Vergabe von Förderungen. Wir untersuchen ja mögliche Vorteilsannahmen von mit der ÖVP verbundenen Organisationen, und selbstverständlich ist ein ÖVP-Verband eine mit der ÖVP verbundene Person – was soll es auch sonst sein?

Dementsprechend frage ich den Landeshauptmann nicht als Person der mittelbaren Bundesverwaltung. Wir befragen nicht nur zu Vorteilsannahmen durch Personen der mittelbaren Bundesverwaltung, sondern durch alle mit der ÖVP verbundenen Personen. Das könnten ja eben zum Beispiel auch Spender und Spenderinnen sein – die haben mit der Verwaltung nichts zu tun. Bitte um Zulassung meiner Frage, Frau Vorsitzende.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ja, ich glaube, man kann die Frage zulassen. Die ist jetzt nicht irgendwie schräg.

*****

Mag. Markus Wallner: Können Sie die Frage bitte noch einmal formulieren?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Werden Sie veranlassen, dass die Förderung, die an den Seniorenbund gegangen ist, zurückbezahlt wird?

Mag. Markus Wallner: Wie gesagt, wir haben die Letztentscheidung nicht getroffen, aber ich habe den Seniorenbund gebeten, diese Frage dringlich zu beraten und dann mit mir zu klären. Die Letztentscheidung fehlt noch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, dass auch im Wirtschaftsbund Coronaentschädigungen bezogen worden sind? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Was hat der stechende Blick zu bedeuten, Herr Wallner?

Mag. Markus Wallner: Es gibt eine Wortmeldung, glaube ich.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, dieses Beweisthema 1, auf das sich Abgeordnete Tomaselli bezieht, ein wenig näher anzusehen, weil sie ja hier die Coronahilfen hineinnimmt und die bloße Antragstellung schon als für den Untersuchungsgegenstand relevant erachtet. Ich darf darauf hinweisen, dass es hier heißt: „Aufklärung über Vorwürfe der parteipolitischen Beeinflussung der Vergabe von Aufträgen“ – und so weiter – „sowie von Aufträgen und Förderungen“. – Es geht sohin um eine parteipolitische Beeinflussung, und die bloße Antragstellung bedeutet noch lange keine Beeinflussung, daher ist meines Erachtens der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht hergestellt.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete Tomaselli, ich kann ihn auch nicht erkennen. Vielleicht gelingt es Ihnen noch, aber ich glaube, es wird Ihnen kaum gelingen – mir würde es nicht gelingen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Frau Kollegin Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): In diesem Zusammenhang geht es vor allem um den sogenannten NPO-Fonds. Dort ist ja die Förderabwicklung so, dass politische Parteien eigentlich dezidiert ausgeschlossen sind. Wenn jetzt trotzdem politische Parteien oder deren Teilorganisationen Förderungen erhalten, möchten wir im Untersuchungsausschuss diesem Verdacht – warum und wieso – nachgehen.

Ich finde es jetzt im Übrigen irritierend, dass ich vorhin fragen durfte – Sie haben es zugelassen, Sie haben sich nicht gemeldet, Herr Pöschl –, ob der Herr Landeshauptmann Wahrnehmungen hat, ob von Teilorganisationen der Vorarlberger Volkspartei Hilfen aus den Coronafonds bezogen worden sind, und wenn ich nach dem Wirtschaftsbund frage, dann ist es nicht zulässig. Das verstehe ich jetzt nicht ganz. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich lasse hier viele Fragen zu, Frau Abgeordnete, allein um den Redefluss aufrechtzuerhalten, und wenn nicht eine Meldung kommt, dass der Untersuchungsgegenstand davon nicht betroffen ist, dann werden viele Fragen auch zugelassen, ohne dass hier ein Einwand seitens des Verfahrensrichters erfolgt. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nachdem es um eine Frage der Bundesverwaltung geht, nämlich um die Verwaltung eines Coronahilfsfonds, geht es wohl sehr wohl um eine gegenständliche Frage. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kenne diesen sehr umfangreichen Untersuchungsgegenstand natürlich doch, aber nicht in allen Details. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ich werde darauf aufmerksam gemacht, dass wir – vor allem hinsichtlich des Herrn Abgeordneten Stocker hätte ich das gesagt – unter Punkt 1 – Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren – auf der ersten Seite auch die Vergabe von Förderungen der Bundesministerien und mit Förderzwecken des Bundes betraute Einrichtungen an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen haben. Da geht es um die Rechtfertigung des Förderzweckes, und da würde ich meinen, dass diese Frage nach dem Förderzweck für einen Pensionistenverband schon damit verbunden ist. Ich würde also meine ursprüngliche Meinung im Hinblick darauf korrigieren wollen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben heute schon mehrfach darüber diskutiert, dass mehrere Kriterien zugrunde gelegt werden müssen, wenn wir beurteilen wollen, ob eine Themenstellung, ob eine Fragestellung im Untersuchungsgegenstand ist oder nicht.

Die Bundesvollziehung ist das eine, aber, Herr Kollege Loacker, ich würde Sie schon bitten, sich den gesamten Untersuchungsgegenstand anzuschauen, denn es geht da um die Beeinflussung von Förderverfahren. Eine Organisation hat einen Antrag gestellt, niemand hat beeinflusst, und es stellt sich halt jetzt die Frage, ob das zweckkonform war oder nicht. Wir sind also mit Sicherheit nicht im Untersuchungsgegenstand, weil es um die Beeinflussung der Förderverfahren geht und nicht um eine Antragstellung zum NPO-Fonds, der nebenbei bemerkt ein Erfolgsinstrument ist. Da noch einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand zu erkennen, halte ich schon für sehr weit hergeholt. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Förderrichtlinien werden in der Regel von Ministerien beider Regierungsparteien freigegeben, sind meistens im Gesetz geregelt und natürlich gibt es eine Beeinflussung, wer eine Förderung bekommt, über Förderungsrichtlinien und so weiter. Ich glaube, als wir den Antrag geschrieben und den Untersuchungsgegenstand formuliert haben, haben wir jedenfalls explizit auch an Covid-Förderungen gedacht. Insofern ist die Schlussfolgerung des Verfahrensrichters nur zu unterstützen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist ja schön, Herr Kollege Krainer, wenn Sie daran gedacht haben, nur wäre es halt auch wichtig gewesen, das auch explizit in den Untersuchungsgegenstand hineinzuformulieren. Es geht um die Beeinflussung von Förderverfahren. Niemand hat hier eine Beeinflussung vorgenommen, sondern offensichtlich war ein Rechtsträger der Meinung, dass er anspruchsberechtigt ist, hat diesen Antrag gestellt, und jetzt kann man durchaus eine politische Debatte darüber führen: ja oder nein. Eine Beeinflussung per se hat es aber in keiner Sekunde irgendwo dahin gehend gegeben.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Der Herr Verfahrensrichter gelangt zu Wort. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Auch wenn ich Herrn Abgeordneten Hanger durchaus verstehe, würde ich dennoch im vorliegenden Fall meinen, dass diese Frage zulässig ist. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) Es geht um den Förderzweck und ob die Coronahilfen dem Förderzweck dieses Verbandes, den Sie genannt haben, entsprechen oder nicht, und beeinflusst haben könnte ihn ja beispielsweise auch der Herr Landeshauptmann selbst – alles Mögliche könnte sein. Das ist also natürlich schon eine weitere Krücke, die man da setzt. Daher würde ich meinen, dass man die Frage mit der Coronahilfe durchaus unter diesem Punkt subsumieren könnte. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön, Herr Verfahrensrichter. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)

Noch einmal zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, es geht da um die Frage - - (Zwischenrufe bei SPÖ, Grünen und NEOS). Es geht um die Beeinflussung dessen, und das macht schon einen ganz großen Unterschied. Es ist eine zweite Frage, ob ein Rechtsträger einen Antrag stellt, dann mag man darüber diskutieren – ja, das ist alles okay. Es geht aber schon um die Frage: Sind wir mit einer Fragestellung im Untersuchungsgegenstand, ja oder nein? – Diese Frage muss ich ganz klar mit Nein beantworten, weil es da nicht um eine Beeinflussung geht. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich schließe mich der Ansicht des Verfahrensrichters an.

*****

Ich bitte den Herrn Landeshauptmann um die Beantwortung der Frage.

Mag. Markus Wallner: Jetzt war ich eine Minute unaufmerksam. Können Sie die Frage noch einmal wiederholen, bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ob Sie Wahrnehmungen haben, dass der Wirtschaftsbund in Vorarlberg Hilfen aus dem Covid‑19-Fonds bezogen hat?

Mag. Markus Wallner: Ich habe keinen Einblick ins operative Geschäft des Wirtschaftsbundes. Ich gehe davon aus: nicht – aber ich kann es jetzt nicht zu 100 Prozent bestätigen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, vorhin hat sich das anders angehört.

Wir legen das Dokument 488176 vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Das ist die GuV, die bei der Selbstanzeige vom 9.2. von Dr. Bahl, dem Rechtsvertreter des Wirtschaftsbundes, an das Finanzamt übergeben worden ist. Da ist unter Erlöse „Corona Entschädigung 427,33“ Euro aufgeführt, zusätzlich „Gehälter - AMS-Vergütungen 1 628,66“ Euro. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir sind einmal mehr ganz klar nicht im Untersuchungsgegenstand. Finanzierung einer Partei: Das haben wir heute, glaube ich, jetzt schon gefühlte 20 oder 30 Mal diskutiert. Ich darf den Verfahrensrichter wiederum um seine Einschätzung, die ja sehr klar ist, bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Dieses Mal gebe ich Ihnen recht, Herr Abgeordneter Hanger. Es war am Vormittag schon öfters der Fall, dass wir festgestellt haben, dass eine Partei für sich selbst oder auch der Vorarlberger Wirtschaftsbund für sich alleine und die finanzielle Gebarung nicht Untersuchungsgegenstand ist. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, ich bin schon gespannt, wie Sie entscheiden. Mir ist jetzt nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen der Frage nach der Wahrnehmung von Zahlungen aus dem Covid-19-Fonds an den Vorarlberger Wirtschaftsbund und dem Vorhalt, dass es Zahlungen aus dem Covid-19-Fonds hat gegeben, besteht.

Ich interessiere mich nicht für die Buchhaltung, sondern tatsächlich für die Buchung auf das Konto „4871 Corona Entschädigung“ und für die Buchung „6800 Gehälter - AMS-Vergütungen“. Da geht es aller Wahrscheinlichkeit nach um Unterstützungsleistungen aus dem Covid-19-Fonds – vielleicht auch aus Landesunterstützung, ich weiß das nicht, deshalb frage ich einmal. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es Zahlungen für die Kurzarbeit sind, die auch aus dem Covid-19-Fonds sind. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich. – Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Frau Kollegin Scharzenberger. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter und Frau Vorsitzende, ich würde Sie wirklich bitten, dass wir im Ausschuss ganz streng unterscheiden, auf der einen Seite, was möglicherweise für alle von Interesse ist, aber auf der anderen Seite, was wirklich auch der Untersuchungsgegenstand ist. Ich bin der Meinung, dass wir einen sehr breit formulierten Untersuchungsgegenstand und vier Beweisthemen haben, und ich würde auch die Fragestellerin ersuchen, den konkreten Bezug zu einem Beweisthema insofern herzustellen, als die Frage wenig konkretisiert ist. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.) Ich würde wirklich appellieren, dass wir uns auch im Laufe der weiteren Befragung daran halten, dass das nicht unkonkrete Fragestellungen sind.

Herr Verfahrensrichter, bitte schätzen Sie diese Frage noch einmal ein. – Danke schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur sagen, der Bezug zum Untersuchungsgegenstand ist genau derselbe wie bei der vorigen Frage. Wir könnten es also mit Steuerung-Copy mitnehmen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage vorhin hat ja die Vergabe von Förderungen der Bundesministerien betroffen, die da ausdrücklich angeführt ist, das ist richtig. Der Vorarlberger Wirtschaftsbund als solcher und die gesamte Einnahmengebarung genauso wie die Einnahmen- und Ausgabengebarung der Österreichischen Volkspartei für sich alleine, ohne dass etwas hinzutritt, ist aber nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Natürlich hat der Herr Abgeordnete insofern auch recht gehabt, als es immer um die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren geht, und da habe ich durchaus eine großzügige Auslegung vorgenommen, indem ich gesagt habe, die Coronahilfen könnten auch in diesem Pensionistenverband eine Deckung finden.

Ich bleibe also dabei, Frau Vorsitzende, dass diese zuletzt gestellte Frage meiner Meinung nach im Untersuchungsgegenstand keine Deckung findet. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordnete Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dann darf ich nur festhalten: Die Zuständigkeit für den NPO-Fonds liegt ganz klar bei Herrn Vizekanzler Kogler, und offensichtlich ist dann Herr Vizekanzler Kogler eine mit der ÖVP verbundene natürliche oder juristische Person, denn sonst werden wir nicht untersuchungsgegenständlich.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Frau Abgeordnete Tomaselli, vielleicht können Sie die Frage so umformulieren, dass ein Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand gegeben ist.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Landeshauptmann, haben Sie Wahrnehmungen - - Sie dürfen mir nicht die Zeit zählen. Entschuldigung, bitte stellen Sie sie wieder zurück, denn das ist einfach nur eine Wiederholung meiner Frage!

Herr Wallner, haben Sie Wahrnehmungen, wie es zu den Zahlungen des ÖVP-verbundenen Verbandes Vorarlberger Wirtschaftsbund gekommen ist, die da auf den Konten unter „Corona Entschädigung“ und „Gehälter - AMS-Vergütungen“ aufscheinen, und zwar im Jahr 2020/21?

Mag. Markus Wallner: Ist die Frage jetzt zulässig, Frau Vorsitzende?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Verfahrensrichter, könnten Sie das bitte beantworten?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich halte diese Frage nach wie vor für nicht zulässig.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Dann würden Sie bitten, die nächste Frage stellen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Wahrnehmungen haben Sie, Herr Wallner, von Zahlungen und geldwerten Leistungen an Regierungsmitglieder der Vorarlberger Landesregierung? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Hanger. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, ich würde Sie um eine Einschätzung bitten. Das haben wir heute auch schon x-mal gehabt, dass Fragen bestimmt und auf einen konkreten Sachverhalt bezogen sein müssen. Diese Frage ist unglaublich unbestimmt. Es ist der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht erkennbar. Frau Kollegin Tomaselli, ich würde Sie schon ersuchen, da ein bisschen präziser zu fragen.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Wahrnehmungen haben Sie zu den Barzahlungen des Vorarlberger Wirtschaftsbundes an Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Hanger, zur Geschäftsordnung.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch diese Frage haben wir heute schon einige Male releviert, und es ist sehr klar die Entscheidung gefallen, dass sie mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun hat.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Landeshauptmann, könnten Sie die Frage bitte beantworten.

Mag. Markus Wallner: Meine Wahrnehmungen beziehen sich in diesem Fall auf Medienberichte. Aus diesen Medienberichten habe ich entnommen, dass sowohl bei Landesstatthalter Rüdisser als auch bei Landesrat Tittler gewisse Zahlungen oder Unterstützungen in kleinerem Umfang – würde ich insgesamt beurteilen – im Büro stattgefunden haben. Konkret war in den Medien davon die Rede, dass eine Kaffeekassa bestünde, jedenfalls dass dort der Wirtschaftsbund eine Unterstützung für zum Beispiel Kaffee geleistet hat.

Es gab auch öffentliche Äußerungen der beiden Verantwortlichen, die ja auch Wirtschaftsbundfunktionäre sind, dass sie auch Möglichkeiten hatten, gewisse Abrechnungen beim Wirtschaftsbund vorzunehmen, wenn eine Spende irgendwo getätigt wurde, wenn eine Einladung gemacht wurde – aber wie gesagt, meine Wahrnehmungen beziehen sich hier ausschließlich auf die Medienberichte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In welchem Ausmaß – in den Medien sind von etwa 5 000 Euro die Rede?

Mag. Markus Wallner: Ich habe die Zahlen aus den Medien und darüber hinaus keine weitere Kenntnis. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mich verwundert jetzt diese Fragestellung schon, denn wir haben das am Vormittag lang und breit hier diskutiert und festgestellt, dass, ohne dass ein Bezug zur mittelbaren Bundesverwaltung hergestellt wird, diese Fragen nicht in den Untersuchungsgegenstand fallen. Ich habe bis jetzt nicht nachvollziehen können, wo die Bundesvollziehung bei der Kaffeekasse liegt. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr Landeshauptmann hat eingangs gesagt, dass er hierhergekommen ist, um einen Einblick in die Sachlage zu geben. Wenn der Landeshauptmann von Vorarlberg nach Wien reist, dann liegt es nicht am Kollegen Stocker, zu sagen, welche Fragen hier beantwortet werden und welche nicht. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weise nur darauf hin, dass wir schon auch eine stringente Vorgangsweise hier im Untersuchungsausschuss brauchen, auch wenn der Verfahrensrichter wechselt. Es kann ja nicht so sein, dass wir eine Frage, die am Vormittag sehr klar außerhalb des Untersuchungsgegenstandes definiert wurde, am Nachmittag auf einmal untersuchungsgegenständlich sehen.

Wir brauchen da also schon eine sehr klar Linie. Wie Herr Kollege Stocker schon richtig ausgeführt hat, haben wir ganz klar festgehalten, dass diese Fragestellung durch den Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt ist. Unsere Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten – und nicht mehr und nicht weniger machen wir.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, es ist richtig, es geht da offensichtlich in erster Linie um Fragen an den Herrn Landeshauptmann in seiner Funktion im Land und nicht in der mittelbaren Bundesverwaltung. Wir können den Bezug zur mittelbaren Bundesverwaltung praktisch kaum herstellen. Dieser könnte ja nur dadurch hergestellt werden, dass man sagt, dass die Anliegen der Gewerbebewilligungen, um die es maßgeblich geht, betroffen sein sollten. Nur dann haben wir nach dem Vorbringen einen entsprechenden Bezug zur mittelbaren Bundesverwaltung.

Fragen der unmittelbaren Landesverwaltung oder der reinen Landesverwaltung sind meines Erachtens vom Untersuchungsgegenstand nicht umfasst, und das war am Vormittag auch immer wieder Thema. Dabei bleibe ich auch.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Auf Wunsch der Auskunftsperson unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 17 Uhr bis 17.11 Uhr.)

*****

17.11

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Da wir vollständig sind, nehme ich die Sitzung wieder auf.

Am Wort ist Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, ich habe noch keine Antwort auf meine Frage bekommen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Würden Sie außerhalb der Fragezeit Ihre Frage wiederholen, bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ob Herr Wallner noch Wahrnehmungen zu sonstigen Zahlungen hat, über die 5 000 Euro, die in den Medien kolportiert wurden, hinaus, Zahlungen und geldwerte Leistungen, die an Regierungsmitglieder der Vorarlberger Landesregierung geleistet wurden – ob er dazu Wahrnehmungen hat, war meine Frage.

Mag. Markus Wallner: Die Frage wird zulässig sein, Frau Vorsitzende, nehme ich an, daher werde ich sie auch beantworten.

Also mir sind diese Zahlungen und auch die Zahlen aus den Medienberichten bekannt und genannt worden. Die Regierungsmitglieder haben mir dann auch mitgeteilt, dass es ansonsten keine Zahlungen gibt, und ich gehe davon aus, dass das der Wahrheit entspricht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann legen wir Dokument Nummer 488076 und noch ein weiteres Dokument aus den Rohdaten vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den vorgelegten Schriftstücken.)

Da geht es um zwei Abendessen, eines am 18.12.2018 und eines am 20. Dezember 2017, jeweils in der Höhe von gut 1 800 Euro. Es erscheint so, als ob Landesstatthalter Rüdisser der Veranstalter war. Der Bezahler war aber der Wirtschaftsbund Vorarlberg. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger, bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, ich darf Sie einmal mehr ersuchen, zu überprüfen, ob wir mit dieser Fragestellung im Untersuchungsgegenstand sind. Es stellt sich die Frage, ob dieses Thema, das wir da gerade anhand dieses Dokumentes diskutieren, in der Vollziehung des Bundes liegt – meiner Meinung nach nicht, aber ich darf Sie um eine Einschätzung ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In der Vollziehung des Bundes würde es nur liegen, wenn es eine mittelbare Bundesverwaltung ist, und da müsste tatsächlich der Konnex zur mittelbaren Bundesverwaltung hergestellt werden. Es gab am Vormittag schon eine ähnliche Frage. Diese wurde zugelassen, aber da wurde der Konnex zur mittelbaren Bundesverwaltung hergestellt.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Würden Sie bitte den Konnex zur mittelbaren Bundesverwaltung in einer Analogie zur Frage am Vormittag herstellen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, sehr gerne. Zur Geschäftsbehandlung: Auf einer dieser Rechnungen ist auch eine handschriftliche Notiz vermerkt, auf dem Briefpapier der Vorarlberger Landesregierung. Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser schreibt: „Lieber Jürgen! Mit besten Empfehlungen und herzlichem Dank für das Sponsoring der Weihnachtsfeier. Darf ich dich um direkte Überweisung inkl. Tip bitten!“

Landesstatthalter Rüdisser seinerseits ist ja nicht nur Mitglied der Vorarlberger Landesregierung, sondern seinesgleichen natürlich auch als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, denkbar – das haben wir heute schon sehr oft ausgeführt – in Betriebsanlagengenehmigungen und dergleichen. Der Landeshauptmann hat vorhin selber gesagt, er habe darüber hinaus keine Wahrnehmungen. Jetzt sehen wir da gerade ein anderes Dokument. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsbehandlung, Kollege Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Alleine aus dem Umstand, dass ein Mitglied der Landesregierung in mittelbarer Bundesverwaltung tätig ist, kann man doch keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen! Man muss schon konkret auf einen Sachverhalt abzielen. Man muss schon konkret sagen: dieser Umstand und jener Umstand, und: das ist der Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung. Alleine der Umstand, dass man ein Mitglied der Landesregierung ist und daher in der mittelbaren Bundesverwaltung tätig ist, stellt noch lange keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand her.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Da schlage ich jetzt vor, dass wir eine Stehung machen.

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(Sitzungsunterbrechung: 17.17 Uhr bis 17.25 Uhr.)

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17.25

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die Sitzung wieder auf.

Die Frage ist zulässig. Ich würde Frau Kollegin Tomaselli bitten, die Frage noch einmal für alle zu wiederholen – ohne Zeitnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Wallner, Sie haben vorhin gesagt, Sie haben die Regierungsmitglieder alle gefragt, ob sie über die 5 000 Euro hinaus Zahlungen, Zuwendungen erhalten haben. Ich habe nämlich dezidiert nach Geldern und geldwerten Leistungen gefragt. Ich habe jetzt zwei Belege von zwei Weihnachtsfeiern, die von Karlheinz Rüdisser veranstaltet worden sind, vorgelegt. Die Rechnungen sind jeweils vom Wirtschaftsbund Vorarlberg beglichen worden. Karlheinz Rüdisser hat sich mit einem Schreiben auf dem Briefpapier der Vorarlberger Landesregierung auch dafür bedankt. Deshalb frage ich Sie, ob Sie zu diesen Weihnachtsfeiern Wahrnehmungen haben.

Mag. Markus Wallner: Ich möchte noch einmal richtigstellen: Bei der vorigen Frage ging es mir darum, ob andere Regierungsmitglieder von denen, die jetzt im Geschäft sind, Zahlungen des Wirtschaftsbundes oder Unterstützungen des Wirtschaftsbundes erhalten haben – ähnlich dieser Kaffeekassa, die einmal öffentlich diskutiert wurde. Die Regierungsmitglieder haben das mir gegenüber verneint. Nur, damit ich noch einmal auf diese Aussage zurückkomme.

Frau Abgeordnete, was Sie mir hier vorlegen, sehe ich zum ersten Mal. Das ist mir in dem Zusammenhang neu. Offenbar handelt es sich um eine Rechnung vom Gasthaus Adler in Hohenems – die Vorarlberger kennen das – und ging es um ein Abendessen am 20. Dezember. Die näheren Zusammenhänge kann ich jetzt daraus nicht erkennen, also welche Teilnehmerzusammensetzung, warum es überhaupt dazu gekommen ist. Wie gesagt, das, was Sie mir hier vorlegen, kann ich so zur Kenntnis nehmen, war mir aber davor nicht bekannt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das mit den Complianceregeln der Vorarlberger Landesregierung in Übereinkunft zu bringen?

Mag. Markus Wallner: Das müsste ich einer gesonderten Überprüfung zuziehen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Werden Sie das überprüfen lassen? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Wenn es Ihr Wunsch ist, dann kann ich das anschauen lassen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung hat sich Abgeordneter Stocker zu Wort gemeldet.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass Wirtshausrechnungen plötzlich Gegenstand der Vollziehung in der mittelbaren Bundesverwaltung werden, aber die Complianceregelung des Landes ist es einmal mit Sicherheit nicht. Daher frage ich mich jetzt, wieso das im Untersuchungsgegenstand noch Platz findet.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Stocker, wir haben im Zuge der Stehung darüber diskutiert, und auch der Herr Verfahrensrichter hat gemeint, dass die Frage zulässig sei. Daher haben wir diese Frage zu den Rechnungen zugelassen. Die Frage zu den Complianceregeln des Landes hat der Herr Landeshauptmann beantwortet.

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Damit ist wieder Frau Kollegin Tomaselli am Wort.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Wallner, haben Sie auch einmal von einem Abendessen profitiert, das vom Wirtschaftsbund bezahlt worden ist? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Kollege Hanger. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde die vorherige Argumentation schon sehr, sehr weit hergeholt, aber, Herr Verfahrensrichter, die jetzige Frage durch den Untersuchungsgegenstand noch abgedeckt zu sehen, ist ja wohl schon extrem weit hergeholt. Was haben der Wirtschaftsbund und ein Abendessen mit der Vollziehung des Bundes und unserem Untersuchungsgegenstand zu tun? (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Kollege Hanger, im Gegenteil: Wenn wir beim nicht anwesenden Landesstatthalter Rüdisser davon ausgehen, dass es in der mittelbaren Bundesverwaltung durchaus relevant sein könnte, ob es Einladungen für einen Entscheidungsträger gegeben hat, kann es natürlich auch relevant sein, ob der Landeshauptmann auch in den Genuss solch großzügiger Einladungen gekommen ist oder nicht, weil er ebenfalls Entscheidungsträger in der mittelbaren Bundesverwaltung ist.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Wenn es jetzt noch einmal vonseiten der ÖVP eine Geschäftsordnungsmeldung gibt, dann bitte ich wieder zu einer Stehung. (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Dann machen wir eine Stehung.

Ich unterbreche die Sitzung.

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(Sitzungsunterbrechung: 17.30 Uhr bis 17.34 Uhr.)

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17.34

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Frage von Abgeordneter Tomaselli ist zulässig: ob auch Sie, Herr Landeshauptmann, sich haben einladen lassen? – Ich würde Sie bitten, die Frage zu beantworten.

Mag. Markus Wallner: Ja, also ausschließen kann ich das natürlich nicht. Die Kontakte sind ja vorhanden, und es muss natürlich immer ein Interesse vorhanden sein, auch ein dienstliches Interesse. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ich zu einem mir jetzt nicht bekannten Zeitpunkt zu einem Mittagessen oder Abendessen oder Arbeitsessen eingeladen war.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir legen ein Dokument aus den Rohdaten vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist eine Rechnung vom Restaurant Guth mit Trinkgeld über 400 Euro, und handschriftlich ist vermerkt: „LH Wallner“, „F. Rauch“ – ich nehme an, Franz Rauch –, „HP. Metzler“ – also Hans Peter Metzler –, „J. Kessler“ – also Jürgen Kessler –, „WN“ – ich nehme an, Walter Natter.

Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Essen?

Mag. Markus Wallner: Ich versuche gerade festzustellen, wann das eigentlich war. Ist da irgendein Datum ersichtlich?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 27.11.2017.

Mag. Markus Wallner: 27.11.2017. Also laut diesen Aufzeichnungen habe ich daran teilgenommen, aber mir ist jetzt im Moment nicht erinnerlich, worum es dabei ging.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In welcher Form ist denn die Zahlung da erfolgt? In welcher Funktion waren Sie also dort?

Mag. Markus Wallner: Das kann ich jetzt im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen. Offensichtlich gab es da eine Besprechung. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Abg. Stögmüller: Das ist eine Beeinflussung der Auskunftsperson!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist nämlich, dass die Rechnung vom Wirtschaftsbund auf 775 gebucht ist: diverse betriebliche Aufwendungen – also tatsächlich ein Konto, das an Externe geht, nicht an Interne.

Mag. Markus Wallner: Mir liegen da keine näheren Informationen vor. Auf der Rechnung bin ich als dabei gewesen vermerkt. Ich müsste kontrollieren, ob das überhaupt so war. (Abg. Hanger hebt die Hand.) Aber ich kann Ihnen da jetzt keinen Zusammenhang erklären, was da besprochen wurde oder worum es wirklich ging.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, ich darf den Herrn Verfahrensrichter um Einschätzung bitten, wie da ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand hergestellt werden kann, wenn es darum geht, wie eine Restaurantrechnung verbucht wird, auf welche Kontenposition, also in diesem Detaillierungsgrad sind wir. Ich kann weit und breit keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erkennen. Wir sind so weit weg von der mittelbaren Bundesverwaltung wie nur irgendetwas. Ich darf Sie da wirklich jetzt einmal um Klarstellung ersuchen.

Ich meine, ich halte die Fragen eh für unspektakulär, das möchte ich auch dazusagen, nur wir sind hier ja nicht irgendwie eine Wirtshausrunde, die irgendwelche Fragen debattiert, sondern wir sind der parlamentarische Kontrollausschuss, und wir haben uns schon an die Geschäftsordnung und an den Untersuchungsgegenstand zu halten. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Hanger, es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir die ganze Zeit davon sprechen, dass Betriebsanlagengenehmigungen Fragen der mittelbaren Bundesverwaltung sind. Es wird Ihnen auch nicht entgangen sein, dass die Firma Rauch, deren Seniorchef Franz Rauch offensichtlich an diesem Essen teilgenommen hat, große unternehmerische Interessen in Vorarlberg verfolgt und immer wieder Betriebsanlagengenehmigungen braucht. Daher könnte es durchaus einen Zusammenhang geben, und in diese Richtung fragt Kollegin Tomaselli.

Da ist es ja plausibel, wenn sämtliche Entscheidungsträger, der Landeshauptmann, die Wirtschaftsbundexponenten und der Wirtschaftskammerpräsident, an einem Tisch sitzen, dass das ein Thema gewesen sein könnte. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gut, dann machen wir eine Stehung. Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Sitzungsunterbrechung: 17.39 Uhr bis 17.46 Uhr.)

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17.46

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Es steht immer noch die Frage der Abgeordneten Tomaselli zur Beantwortung. Sie ist zulässig, und ich bitte den Herrn Landeshauptmann, die Frage zu beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Soll ich sie außerhalb meiner Fragezeit wiederholen, Frau Vorsitzende, oder wie?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Wie bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Soll ich sie noch einmal wiederholen?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich glaube, der Herr Landeshauptmann berät sich.

Mag. Markus Wallner: Können Sie die Frage noch einmal formulieren?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Frage war nach Ihren Wahrnehmungen zu diesem Abendessen von fünf Personen in der Höhe von 400 Euro, das eben auf dem Konto Betriebliche Aufwendungen gebucht ist. Sie, Herr Franz Rauch, Herr Hans-Peter Metzler, Herr Jürgen Kessler und Herr Walter Natter waren anwesend – also es sind immerhin 80 Euro pro Person. Haben Sie noch Wahrnehmungen zu diesem Essen? Wie ist es dazu gekommen? Was ist dort besprochen worden? Wie ist die Zahlung erfolgt?

Mag. Markus Wallner: Also Sie haben mir den Beleg vorgelegt; auf dem Beleg ist erwähnt, dass ich dabei gewesen sein soll. Ich selber kann mich jetzt nicht an diesen Termin erinnern, auch nicht, in welchem Zusammenhang dieses Treffen stattgefunden hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie darüber hinaus Zahlungen oder andere geldwerte Leistungen vom Wirtschaftsbund erhalten? Denkbar sind unter anderem Ausgaben für einen Wahlkampf. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Wahlkampf - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann mir das jetzt nicht mehr verkneifen: Das kommt davon, wenn von Anfang an Fragen zugelassen werden, die hier nicht hergehören. Ich sage das ganz offen.

Herr Verfahrensrichter, ich bin mit dieser Praxis überhaupt nicht einverstanden, habe auch eine ganz andere Meinung dazu – und jetzt reden wir über Wahlkampfspenden. Steht jetzt die Wahlkampfspende auch im Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, pardon! Das habe ich nicht gesagt, ich habe es ganz allgemein - -

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß gar nicht, dass Sie am Wort sind.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, meines Erachtens geht das auch eindeutig zu weit. Wir sind mit der mittelbaren Bundesverwaltung schon sehr weit gegangen, und ein Wahlkampf für das Land Vorarlberg kann in keinem Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung stehen. Daher meine ich, dass diese Fragen absolut nicht zulässig sind. Ich glaube, dass ich mich hier tatsächlich etwas restriktiver verhalten werde.

Ich bitte Sie auch, das zu erkennen: Es geht immer nur um die mittelbare Bundesverwaltung. Ich sehe ein, dass die Abgrenzung im Einzelfall sehr, sehr schwierig ist, aber ich werde die Beurteilung restriktiver vornehmen. – Frau Vorsitzende, ich würde Ihnen das so empfehlen.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte, Frau Abgeordnete, können Sie, wenn Sie die Frage stellen wollen, diese anders formulieren oder die nächste Frage stellen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich lasse einfach die Wahlkampfkosten weg und frage: Gab es darüber hinaus Zahlungen und andere geldwerte Leistungen vom Wirtschaftsbund an Sie als Landeshauptmann im Untersuchungszeitraum? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Markus Wallner: Ich habe gar keine Erinnerung daran.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, keine Erinnerung. – Ich möchte ein weiteres Dokument vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist aus den Rohdaten, aber es ist sonst auch normal zu finden, es ist nur kaum lesbar, wenn man es digital entnimmt.

Da werden die verschiedenen Kontostände aufgeführt und zwei Aktiendepots vom Wirtschaftsbund angeführt – einmal bei der Hypo Vorarlberg, einmal in der Höhe von 907 000 Euro und einmal in der Höhe von rund 4 Millionen Euro. Haben Sie dazu Wahrnehmungen: Aktiendepots vom Wirtschaftsbund bei der Hypo, die dem Land gehören? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte, wo ist der Zusammenhang eines Aktiendepots des Wirtschaftsbundes – das ist ein Vermögen einer Teilorganisation der Partei – mit dem Untersuchungsgegenstand? Wo finde ich da jetzt noch einen Anknüpfungspunkt? – Ich sehe weit und breit keinen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Auch ich sehe weit und breit keinen, Frau Abgeordnete.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Frau Abgeordnete Tomaselli, können Sie den Zusammenhang herstellen oder eine andere Frage stellen, bitte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ich lasse es jetzt dem Herrn Landeshauptmann einfach offen, was er zu dem Kontostand vom Wirtschaftsbund bei den Aktiendepots sagt. Es gibt darüber hinaus noch eine weitere Million im Plus. (Die Abgeordneten Hanger und Stocker heben die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: So, ich habe jetzt zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung von der Österreichischen Volkspartei, ich weiß aber nicht, wer der Erste war. – Bitte, Kollege Hanger.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also das ist jetzt schon wirklich ungewöhnlich, was hier herinnen passiert. Es wurde eindeutig festgehalten, dass wir mit dieser Fragestellung nicht im Untersuchungsgegenstand sind. Frau Kollegin Tomaselli tut sich halt immer schwer – das wissen wir eh –, diese Entscheidungen hier zur Kenntnis zu nehmen. Auf einmal formuliert sie es als offene Frage. Ich meine, diese Frage ist nicht zulässig – Punkt. Ich würde schon bitten, zur nächsten Frage überzugehen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Kollege Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht habe ich die Verfahrensordnung nicht ausreichend verstanden, aber nach meinem Verständnis entscheidet die Vorsitzende nach Beratung mit dem Verfahrensrichter über die Zulässigkeit der Frage und nicht die Auskunftsperson, und wenn die Frage nicht zulässig ist, ist sie auch nicht zu beantworten, selbst wenn es die Auskunftsperson will. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist gute Praxis, dass eine Auskunftsperson hier auch Fragen beantworten kann, die zum Beispiel Meinungen abfragen und nicht Wahrnehmungen oder die jetzt vielleicht auch nicht ganz scharf innerhalb des Untersuchungsgegenstandes sind. Das ist ganz oft vorgekommen. Es wurde dann der Auskunftsperson immer freigestellt, das zu beantworten oder nicht. Ich glaube, Kollegin Tomaselli hat nichts anderes gemacht, als auf diese bewährte parlamentarische Praxis zu verweisen. Ich denke mir, der Landeshauptmann kann schon selber sagen: Ich will es beantworten oder nicht.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Landeshauptmann, möchten Sie die Frage beantworten?

Mag. Markus Wallner: Also ich muss noch einmal den Verfahrensrichter fragen: Muss ich die Frage beantworten, ja oder nein?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Müssen tun Sie es nicht.

Mag. Markus Wallner: Dann beantworte ich sie nicht.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Frau Abgeordnete Tomaselli, die nächste Frage, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Geld wäre ja genug dagewesen, um die Steuern zu zahlen.

Vielleicht nähern wir uns dem Kern des Untersuchungsausschusses, und zwar: Sie haben vorhin eingangs gesagt, die anonyme Anzeige entbehrt jeglicher Grundlage. Wir versuchen, uns dem Ganzen jetzt etwas zu nähern, und deshalb möchte ich Sie als Erstes fragen: Welche Wahrnehmungen haben Sie zu den Einschaltungen der Illwerke VKW in der Wirtschaftsbundzeitung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Unserer Berechnung nach waren das in den vergangenen zehn Jahren, seit 2012, rund 170 000 Euro.

Mag. Markus Wallner: Also ich habe natürlich versucht, das nachzuvollziehen. Insofern, ja, kann ich jetzt nur aus Wahrnehmungen berichten, die wir halt aus Medienberichten haben und die wir selber nachvollziehen konnten.

Ich bin immer davon ausgegangen – das entspricht auch meiner Grundhaltung –, dass die Landesunternehmen in der Lage sein müssen – ich sehe es auch aktienrechtlich in weiten Teilen so –, eine selbstständige Entscheidung über ein Sponsoring, ein Kultursponsoring, eine Spende zum Beispiel oder auch über ein Inserat, auch in einer Wirtschaftsbundzeitung, treffen. Von meiner Seite gibt es keinen Einfluss darauf und hat es auch keinen Einfluss gegeben – das festzuhalten ist mir persönlich wichtig.

Dennoch haben wir am 3.5. in der Landesregierung entschieden, das Ganze für die Zukunft neu zu regeln, was bedeutet, wir haben einen Corporate-Governance-Kodex abgeändert, der eine klare Empfehlung beinhaltet, dass die Landesunternehmen künftig in Parteizeitungen keine Inserate mehr schalten sollten.

Aber aus der Vergangenheit kommend: Bei der Entscheidung darüber, ob ein Landesunternehmen ein Inserat schaltet oder nicht, war meine Meinung immer, dass das eine operative Aufgabenstellung der Geschäftsführung ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, operativ. – Sie haben vorhin gesagt, beim Steuerverfahren Illwerke – ist ja auch ein operatives Geschäft – begann das 2012, und das Interessante ist, dass die Inserateneinschaltung bei der VKW 2012 mit 39 000 Euro auch am höchsten war, in allen anderen, weiteren Jahren waren das rund 17 000 Euro. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Markus Wallner: Was ist jetzt die konkrete Frage dazu?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ob Sie eine Wahrnehmung haben, wieso gerade 2012 – wie Sie selbst gesagt haben: es war der Beginn des Steuerverfahrens – die Inserateneinschaltung derart hoch war?

Mag. Markus Wallner: Ich finde überhaupt keinerlei Zusammenhang von dem, was Sie jetzt ehrlich gesagt konstruieren - - Ich habe immer darauf Bedacht gelegt, dass diese operativen Entscheidungen im Unternehmen getroffen werden müssen und dass auch ein Geschäftsführer für die Schaltung eines Inserates die Verantwortung trägt, sich gegebenenfalls vor dem Aufsichtsrat zu verantworten hat. Ich halte das auch für absolut richtig.

Im Gegenteil: Ich halte es für falsch, wenn von der Eigentümerseite ein direkter Einfluss auf derartige Entscheidungen genommen wird, weil sich die Unternehmen natürlich im Bereich des Sportes engagieren, sie engagieren sich in der Kultur, sie leisten Sozialspenden, sie werden auch Inserate schalten, sie werden auch Medienkampagnen schalten. Ich halte das nicht für eine Aufgabenstellung eines Eigentümers, sondern für eine Aufgabenstellung eines Geschäftsführers, Direktors, und eine klare Verpflichtung im Aufsichtsrat, das auch legitimieren zu können. Das habe ich in all den letzten Jahren so gehandhabt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, das Interessante ist, dass Sie sich in das Steuerverfahren, das auch operative Geschäftsführung ist, wohl eingemischt haben.

Mag. Markus Wallner: Ich möchte schon darauf hinweisen, dass es da einen beachtlichen Unterschied gibt, auch in der Bedeutung für das Land Vorarlberg. Beim Land Vorarlberg ging es ja hier – noch einmal, wie ich gesagt habe – um ein Heimfallsrecht. Da geht es um sehr viele Mittel, die dem Land Vorarlberg zustehen, und wir hatten in diesem Verfahren den Eindruck, dass vonseiten der Großbetriebsprüfung dieses Heimfallsrecht bestritten wird, und da habe ich als Landeshauptmann es geradezu als meine Pflicht gesehen - - umgekehrt: ich hätte es als fahrlässig empfunden, wenn ich in dieser Frage nicht tätig geworden wäre. Andererseits ist die Schaltung eines Inserats wirklich keine Aufgabenstellung eines Landeshauptmanns.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, es ist eben nicht nur ein Inserat, weil die top zwei Inserenten sind die Hypo und die Illwerke. Ich habe einmal zusammengezählt: Die Unternehmen im mehrheitlichen Einflussbereich des Landes Vorarlberg haben seit 2002 für über eine halbe Million Euro in einer Wirtschaftsbundzeitung inseriert, die zu 100 Prozent der ÖVP-Teilorganisation zugutegekommen ist.

Mag. Markus Wallner: Ich habe den Eindruck, Sie zweifeln an meiner Grundhaltung, und dazu gibt es an sich keine Veranlassung.

Ich kann es auch noch einmal wiederholen: Ich halte es sowohl bei der Landes-Hypothekenbank als auch bei den Vorarlberger Illwerken, auch bei den Beteiligungsunternehmen des Landes – das ist ja doch eine größere Zahl – für eine wirkliche Aufgabe einer operativen Geschäftsführung, über solche Dinge Entscheidungen zu treffen, um sich in den Organen zu verantworten.

Ich hielte es für falsch, wenn ein Eigentümer meint, er müsse sich in diese Detailgeschäfte – etwa einer Medienplanung, eines Kultursponsorings – direkt einmischen. Das ist mein Amtsstil und bei dem bleibe ich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben uns einfach einmal die Verfahren angeschaut, die jedenfalls öffentlich Niederschlag und auch öffentliche Gegnerschaft gefunden haben. Ich zähle da beispielhaft auf: Kopf Kies, da geht es um ein Novum, eine Nassbaggerung in der Gemeinde Altach. 2018 hat das Verfahren begonnen und Kopf Kies hat jeweils 2018 und 2019 inseriert. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Markus Wallner: Nein. Ich kann nur noch einmal grundsätzlich einfach dazu festhalten, dass es von meiner Position aus so war und so ist, wie im Eingangsstatement gesagt. (Abg. Stocker hebt die Hand.) Bei der Führung von Amtsgeschäften geht es nicht darum, eine Gegenleistung einzufordern. Das habe ich nicht gemacht und das werde ich nicht tun.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker. – Zurückgezogen.

Bitte, Frau Kollegin Tomaselli, machen Sie weiter!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie mit Organen der Firma Kopf Kies über die Bewilligung dieses Projektes kommuniziert? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Jetzt zur Geschäftsordnung, Kollege Stocker.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir ist nicht klar, inwieweit da die mittelbare Bundesverwaltung betroffen ist. Ich weiß jetzt nicht, ob Kiesabbau mittelbare Bundesverwaltung ist. Wenn sie es ist, dann soll es so sein. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Loacker.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Kiesabbau fällt unter das Mineralrohstoffgesetz und liegt in der mittelbaren Bundesverwaltung.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön. (Abg. Tomaselli: Wir sind gut vorbereitet!)

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

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Bitte, Herr Landeshauptmann.

Mag. Markus Wallner: Ich muss leider noch einmal bitten, dass Sie die Frage wiederholen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ob Sie mit Organen der Firma Kies Kopf – oder Kopf Kies, man kann beides sagen – über die Bewilligung des Projektes im Sauwinkel – das ist in Altach, da geht es um ein Nassbaggerprojekt, um Rundkies zu schöpfen – kommuniziert haben.

Mag. Markus Wallner: Also direkt ausschließen kann ich das nicht. Ich habe jetzt kein konkretes Datum, kein konkretes Gespräch in Erinnerung, aber als Landeshauptmann hat man Kontakt mit der Wirtschaft, Kontakt mit den Gemeinden, Kontakt mit den Bürgermeistern, man ist im täglichen Gespräch – aber ich könnte das jetzt nicht direkt einem Termin oder einer bestimmten Situation zuordnen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ein anderes Projekt, das wohl bekannt ist – das ist ja in Ihrer Heimatgemeinde –: eine Lagerhalle der Firma Rondo Ganahl. Da – es geht um einen Fall einer Betriebsanlagengenehmigung aus 2018 – haben wir Inserate von 1 500 Euro 2018, 15 000 Euro 2019 und 2 500 Euro 2020. Haben Sie mit Organen der Rondo Ganahl über deren Betriebsanlagengenehmigung gesprochen?

Mag. Markus Wallner: Na, mich würde interessieren, worauf Sie bei der Frage genau hinauswollen, weil Sie jedes Mal, wenn Sie ein Unternehmen ansprechen, auch Inseratenverbindungen herstellen, die ich in keiner Weise sehe.

Also, bitte, meine Gegenfrage wäre: Worauf wollen Sie wirklich hinaus? – Wenn die Frage lautet: Habe ich in meiner eigenen Heimatgemeinde mit einem der größten Arbeitgeber Kontakt, wenn es um Investitionen geht?, dann wird das sicher auch der Fall gewesen sein. Wenn Sie versuchen, eine Konstruktion zu Inseraten zu finden, dann kann ich das nur gänzlich verneinen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann führe ich ein weiteres Hochregallager ins Treffen, und zwar in der Stadt Hohenems. Es geht um die Firma Grass. Auch da gab es wie in Frastanz BürgerInnenproteste.

Das Verfahren läuft zwischen 2017 und 2018 und auch da gab es 2018, 2019 und 2020 Inserate. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Haben Sie Kontakt mit den Organen dieser Firma bezüglich deren Betriebsanlagengenehmigung gehabt?

Mag. Markus Wallner: Sie versuchen jetzt eigentlich ein zweites oder drittes Mal unternehmerische Kontakte über Großprojekte mit Inseraten in Verbindung zu bringen. Ich weise das auf das Allerschärfste zurück, weil ich schon beim Eingangsstatement gesagt habe, was meine Grundhaltung ist. Die muss ich, glaube ich, nicht ständig wiederholen.

Aber ich möchte das klar und deutlich sagen: Wenn unternehmerische Anliegen an mich herangetragen werden, dann werden die natürlich behandelt. Über all die Jahre hinweg sind das sehr viele. Ich kann da auch vieles nicht ausschließen, auch genaue Zeitpunkte zuordnen. Aber Sie treffen eigentlich schon in der Frage, die Sie mir stellen, eine Mutmaßung, und deswegen ist mir das wichtig, auch wenn Sie noch 15 Unternehmen aufzählen werden: Einen Zusammenhang zu Inseraten habe ich niemals gesehen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Loacker – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Landeshauptmann, es gab schon die Frage zur Handylöschung, zu der Sie gesagt haben, Aktenrelevantes wollten Sie nicht löschen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Wie wurde entschieden, was gelöscht werden sollte und was nicht?

Mag. Markus Wallner: Ich habe am Beginn darauf hingewiesen, dass wir nach Kanzleiordnung und Archivgesetz handeln müssen. Das heißt, die korrekte Aktenführung beinhaltet auch eine korrekte Veraktung, sozusagen. Bei der Fülle an Informationen, die man tagtäglich bekommt, hat man das auch laufend vorzunehmen.

Das heißt, wenn Informationen eingehen, die Akten von mir als aktenrelevant beurteilt werden, dann wird das einem Akt auch unmittelbar zugeführt, und ansonsten steht es einem frei, Dinge zu löschen, die nicht veraktet werden müssen.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Landesrat Zadra antwortet in einer Landtagsanfragebeantwortung auf die Frage: War der Wunsch nach Datenlöschung eingeschränkt oder auf gewisse Kategorien eingeschränkt?, klar mit Nein. Welche Wahrnehmung haben Sie dazu, dass er ein anderes Bild hat als Sie?

Mag. Markus Wallner: Das kann ich nicht beantworten, das müsste man Landesrat Zadra fragen.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sie haben davon gesprochen, dass es sich bei Ihrem Gerätetausch um einen routinemäßigen Gerätetausch handelte. Welche Wahrnehmung haben Sie zu den Routinen bei Gerätewechseln für Landesregierungsmitglieder?

Mag. Markus Wallner: Es gibt Vorschriften. Das eine sind die Kanzleiordnung und das Archivgesetz – das habe ich erwähnt –, wo eine gewisse Veraktung vorgeschrieben ist.

Das Zweite sind IT-Sicherheitsrichtlinien. Bei einem Tausch eines Gerätes ist es in der Verwaltung aus Datenschutzgründen und zum Schutz von Daten von Dritten, auch von Amtsgeheimnissen so vorgesehen, dass die Geräte bei einem Tausch vollständig gelöscht und zurückgesetzt werden.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu zeitlichen Routinen, dass diese Geräte alle 2 Jahre, alle 3 Jahre, alle 5 Jahre getauscht werden?

Mag. Markus Wallner: Das kann ich leider nicht beantworten. Wir haben versucht, das mit der IT-Abteilung festzustellen; konkreten Rhythmus dazu, glaube ich, gibt es keinen festgeschriebenen. Jedenfalls kann ich das nicht ganz genau beantworten. Auch die IT-Abteilung konnte das nicht zu 100 Prozent beantworten, sondern nur anhand von Registrierungen, und die können ein unterschiedliches Datum haben.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Landesrat Zadra antwortete, dass es keine Routine gibt und dass Ihr Gerät zwei Jahre alt war, dass aber normalerweise ohne technische Probleme nicht ausgewechselt wird.

Weitere Frage zu einem anderen Themenkreis: Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt, Sie haben keine Gegenleistung gefordert, wenn es um Inserate ging. Waren Sie jemals dabei, als Unternehmer – von Ihnen oder von jemand anderem, der dabei war – auf Inserate angesprochen wurden?

Mag. Markus Wallner: Also für mich persönlich kann ich das ausschließen, dass in meiner Anwesenheit – zumindest so, dass ich es hätte hören können – über Inserate oder Ähnliches gesprochen wurde.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sind Sie jemals vor Missständen im Wirtschaftsbund gewarnt worden? Dass jemand zu Ihnen gekommen wäre und gesagt hätte: Da läuft etwas nicht sauber!

Mag. Markus Wallner: Da müssten Sie mir sagen, um welchen konkreten Umstand es sich dabei handeln soll. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Kollege Stocker. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben wieder das Thema: Der bloße angebliche Missstand in einem Wirtschaftsbund als Teilorganisation einer Partei betrifft vielleicht den Parteiobmann, aber kein Organ der Vollziehung des Bundes, und es betrifft auch keine Organisation, die der Untersuchung durch den Untersuchungsausschuss unterliegt.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Kollege Loacker.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Also wenn jemand mit einem Inserat das Wohlwollen des beispielsweise Wirtschaftslandesrates zu gewinnen versuchen würde, dann wäre das genau mitten im Untersuchungsgegenstand des Ausschusses. Wenn der Herr Landeshauptmann dazu Wahrnehmungen hätte, wäre es natürlich von Relevanz, und sollte er gewarnt worden sein, dass es diese Umstände gibt, wäre es besonders relevant. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Kollege Stocker. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn es so konkretisiert ist, dann verstehe ich es auch, aber die bloße Frage nach einem Missstand in einem Bund – Wirtschaftsbund – wäre mir zu unbestimmt. Wenn es im Zusammenhang mit dem, was Kollege Loacker gesagt hat, formuliert ist: ja.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich glaube, dann gehen wir mit den Fragen weiter. – Kollege Loacker, bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Nun sagt Kommerzialrat Eberle, dass er mehrmals vor den Missständen im Wirtschaftsbund gewarnt habe. Können Sie das bestätigen?

Mag. Markus Wallner: Es gab Kontakt. Ich kann mich auch erinnern, dass es einmal - - – möglicherweise war es eine E-Mail oder ein Schreiben – gegeben hat. Das könnte auch des Öfteren gewesen sein, also ganz genau kann ich es nicht mehr sagen. Aber es stimmt, ich hatte auch telefonischen Kontakt mit Herrn Eberle, das weiß ich, da ging es ihm aber insgesamt um eine Beschwerde des Wirtschaftsbundes gesamt, was wir dann aber auch miteinander besprochen hatten.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Welche Maßnahmen haben Sie nach Ihrem Kontakt mit Kommerzialrat Eberle gesetzt?

Mag. Markus Wallner: Also ganz genau weiß ich das nicht mehr. Was mir aber immer wichtig ist, ist, einen persönlichen Anruf zu tätigen, wenn ich es für wichtig halte. In dem Zusammenhang – weil ich Herrn Eberle kenne – habe ich ihn persönlich angerufen und auch versucht, festzustellen, worin sich das begründet, was er mir geschrieben hat.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sie haben vorhin in der Fragebeantwortung zum Seniorenbund gesagt, Sie haben den Parteigeschäftsführer gefragt, er solle die anderen Teilorganisationen fragen, ob diese auch Ansuchen gestellt haben, und er habe Ihnen die Antwort gegeben, das sei nicht der Fall. Sie haben weiters gesagt, Sie haben den Seniorenbund aufgefordert, zu beraten und dann mit Ihnen zu klären.

Das passt aber meines Erachtens nicht zu Ihrer Erklärung, Sie haben überhaupt keinen Einfluss auf die Teilorganisationen. Könnten Sie also auch den Parteigeschäftsführer auffordern, mit dem Wirtschaftsbund Dinge abzuklären und da Antworten zu bekommen?

Mag. Markus Wallner: Ich verstehe jetzt nicht, worauf Sie genau hinauswollen. Also beim Seniorenbund ging es um die Frage, ob ein Antrag gestellt wurde, ob eine Förderung aus dem NPO-Fonds passiert ist. Da gab es eine Wahrnehmung aus der Öffentlichkeit dazu und ich habe den Geschäftsführer der Partei gebeten, mit dem Seniorenbund Kontakt aufzunehmen und diese Frage zu besprechen und mir mitzuteilen, wie das Ergebnis sein wird. Das halte ich eigentlich für einen ganz normalen Vorgang.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Haben Sie den Parteigeschäftsführer auch aufgefordert, mit dem Wirtschaftsbund Kontakt aufzunehmen und die Vorwürfe zur Inseratenkorruption aufzuklären?

Mag. Markus Wallner: Ja, ich gehe davon aus, dass der Geschäftsführer dieselben Wahrnehmungen hat, wie ich sie auch habe. Er hat sie aus den Medien, weil er auch keine direkten Einsichtsrechte hat oder auch kein operatives Geschäft des Wirtschaftsbundes betreibt, aber natürlich muss ein Geschäftsführer auch ein Interesse daran haben - -, in welchem Zustand sich eine Teilorganisation befindet. Und in der Hinsicht sind sicherlich auch Gespräche geführt worden.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Nicht nur der Parteigeschäftsführer, sondern wohl auch der Parteiobmann wird daran ein Interesse haben. (Abg. Stocker hebt die Hand.) Daher frage ich Sie: Haben Sie mit dem Parteigeschäftsführer darüber gesprochen?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Stocker. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Parteiobmann ist aber nicht Gegenstand unserer Untersuchung, sondern der Parteiobmann kann allenfalls von Interesse sein, wenn die Partei untersucht wird. Wir haben jetzt schon langatmig ausgeführt und es ist mehrfach festgestellt worden, dass Parteien nicht Untersuchungsgegenstand sind. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also die Frage – die Funktion des Parteiobmannes – hat hier meines Erachtens keinen Platz.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Kollege Loacker.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Es geht schon um Fragen der Einflussnahme von Parteiorganisationen und Parteiteilorganisationen, um Pläne mit ÖVP-verbundenen Personen, bei denen es beispielsweise darum geht: Einfluss auf Finanzstrafverfahren, mögliche Verhinderung der Einleitung solcher Finanzstrafverfahren, und da sind natürlich auch parteibezogene Fragen Teil des Untersuchungsgegenstandes, Seite 5 des Untersuchungsgegenstandes. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Im Rahmen der Vollziehung des Bundes. Also wir haben jetzt schon x-mal releviert, dass Parteien nicht Untersuchungsgegenstand sind. Okay, Herr Kollege Loacker, Sie sind ganz selten da. Sie kennen die gesamten Debatten darüber nicht. Wenn wir im Untersuchungsausschuss eine stringente Vorgangsweise wählen, dann ist diese Frage natürlich nicht zugelassen. (Abg. Krainer: ... und das schon am ersten Tag! Ja, das war am ersten Tag schon besser! – Zwischenruf der Abg. Tomaselli. – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Kollege Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage war ganz klar: Haben Sie als Parteiobmann Einfluss auf eine Teilorganisation der Partei genommen? – Diese Frage hat hier meines Erachtens keinen Platz.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In diesem Sinne würde ich Herrn Abgeordneten Stocker recht geben. Wenn er den Parteiobmann hier fragt, ob er auf eine Parteiorganisation Einfluss genommen hat, dann ist das nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt.

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Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Ich nehme zur Kenntnis: Der Parteiobmann hat Einfluss auf den Seniorenbund, aber keinen Einfluss auf den Wirtschaftsbund und gehe damit zur nächsten Frage.

Es geht um Beweisthema 2: „(versuchte) Einflussnahme auf Unternehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist“. – Es geht mir im Konkreten um den ORF. Da berichten die „Vorarlberger Nachrichten“, dass Landeshauptmann Markus Wallner das nicht zu kümmern scheine, dass es da Missstände im ORF gebe, und er auf Markus Klement als Landesdirektor zu beharren scheine. Daher meine Frage: Haben Sie mit Roland Weißmann vor dessen Ernennung zum Generaldirektor über das Landesstudio Vorarlberg gesprochen?

Mag. Markus Wallner: Können Sie mir sagen, welcher Bericht das ist, oder können Sie mir den vorlegen?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Ja, können wir vorlegen. Vorlage 36. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Mag. Markus Wallner: Ist das eine zulässige Fragestellung?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie auf die Frage antworten wollen (Ruf bei der ÖVP: Hallo!), dann ist es Ihnen möglich, aber ansonsten würde ich bitten, den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung? – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Beweisthema 2: „Aufklärung über (versuchte) Einflussnahme auf Unternehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist, einschließlich der Bestellung der jeweiligen Organe, dem Zusammenwirken mit weiteren EigentümerInnen und jeweiligen OrganwalterInnen sowie der Ausübung von Aufsichtsrechten“ – und so weiter und so weiter. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ja, die Frage ist zulässig. – Zur Geschäftsordnung: Kollege Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, ich ersuche um Klärung: Aus meiner Sicht ist der ORF ein Selbstverwaltungskörper. Es gibt keine Beteiligung des Bundes oder der Länder am ORF, insofern ist die Fragestellung durch den Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller. – Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Die Vorsitzende hat die Frage bereits zugelassen, Herr Hanger.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Frau Kollegin Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur sagen, dass wir Herrn Kickl – ich glaube sogar, die ÖVP selber, aber da bin ich mir nicht ganz sicher – im Ibiza-Untersuchungsausschuss auch zum ORF gefragt haben.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: So, ich würde vorschlagen, wir machen eine Stehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 18.18 Uhr bis 18.36 Uhr.)

*****

18.36

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich bitte Kollegen Loacker, die Frage jetzt noch einmal zu wiederholen und insoweit zu präzisieren, wie wir das jetzt besprochen haben.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Die Neuformulierung so: Haben Sie vor der Beschickung des Stiftungsrates des ORF Gespräche über die Frage, wen die Bundesregierung in den Stiftungsrat schicken wird, und über die Frage, wer Landesdirektor des ORF werden soll, geführt?

Mag. Markus Wallner: Ich kann versuchen, das zu rekapitulieren, soweit das möglich ist und mir noch erinnerlich ist – da werden nur Teile davon möglich sein.

Beim Stiftungsrat haben wir Herrn Geismayr, der aus meiner Sicht eine hervorragende Arbeit im Stiftungsrat leistet. Mir war es auch ein Anliegen – der Regierung insgesamt –, dass wir den Stiftungsrat auch dort wieder hineinnominieren werden. Herr Geismayr ist deswegen wieder nominiert worden, nachdem wir, glaube ich, schriftlich aufgefordert sind, einen Stiftungsrat zu nominieren.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie mit Personen über die Frage, wen die Bundesregierung in den Stiftungsrat entsenden wird, gesprochen haben.

Mag. Markus Wallner: Da habe ich gar nichts in Erinnerung. Meine Gespräche haben sich jetzt auf die mit dem Stiftungsrat selber bezogen, der ausgezeichnete Arbeit geleistet hat und von uns wieder entsendet wurde.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Haben Sie mit Herrn Fleischmann, der das damals im Bundeskanzleramt koordiniert hat, wer in den Stiftungsrat kommt, über die Frage, wer in den Stiftungsrat kommt, und über die Frage, wer Landesdirektor des ORF Vorarlberg werden soll, gesprochen?

Mag. Markus Wallner: Dazu habe ich überhaupt keine Erinnerung. Beim Landesdirektor des ORF habe ich nach den gesetzlichen Grundlagen gehandelt. Da gibt es ein Anhörungsrecht des Landeshauptmannes dazu, und diesem Vorschlag bin ich dann auch gefolgt. Mir ist vorgeschlagen worden, Herrn Klement wieder zu bestellen, und diese Wiederbestellung habe ich von meiner Seite begrüßt.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sie haben aber vorher schon Gespräche darüber geführt, dass Ihnen Herr Klement vorgeschlagen werden solle?

Mag. Markus Wallner: Ich habe mich auf Basis der gesetzlichen Grundlagen bewegt. Soweit ich mich erinnern kann, ist das das Wahrnehmen eines Anhörungsrechtes, und der Vorschlag ist mir unterbreitet worden, Direktor Klement wieder zu bestellen, und ich habe dieser Wiederbestellung von meiner Seite zugestimmt.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Obwohl Ihnen, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ schreiben, die Vorwürfe aus der Belegschaft bekannt waren?

Mag. Markus Wallner: Also zu den Vorwürfen aus der Belegschaft: Da haben Sie mir diesen „Falter“-Artikel vorgelegt – das ist eine Reihe von Mutmaßungen, Spekulationen –, den ich jetzt versucht habe, zu studieren – aber das war es auch schon.

An sich war ich der Meinung, dass die Verlängerung des Direktors, wenn er wieder vorgeschlagen wird, richtig ist und dem nichts entgegenstehen sollte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Noch einmal zurück zur Frage Ihrer Einflussnahme auf den Herrn Parteigeschäftsführer, der für Sie Erkundigungen beim Seniorenbund eingeholt hat: Sind der Seniorenbund und der Wirtschaftsbund ein Verein, eine Teilorganisation oder beides?

Mag. Markus Wallner: Sie reden jetzt vom Seniorenbund oder vom Wirtschaftsbund?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Wenn das unterschiedlich ist, dann gerne auch von beiden das Unterschiedliche. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, es ist ganz eindeutig. Wiederum sind wir mit dieser Frage nicht im Untersuchungsgegenstand, weil Parteien oder deren Teilorganisationen nicht Untersuchungsgegenstand sind.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Kollege Loacker, können Sie die Frage vielleicht so umformulieren, dass sie passt?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Es geht um die Frage, ob es durch Inserate möglicherweise zu einer Beeinflussung von Entscheidungen in der mittelbaren Bundesverwaltung gekommen ist. Da wäre es natürlich von entscheidender Bedeutung, ob der Landeshauptmann, der auch Parteiobmann der ÖVP ist, auf den Wirtschaftsbund Einfluss nehmen oder nicht Einfluss nehmen kann. Hat er also als Parteiobmann ein Durchgriffsrecht oder nicht? Beim Seniorenbund scheint er es zu haben, beim Wirtschaftsbund nicht. Diese Frage hätte ich gerne geklärt gehabt. (Die Abgeordneten Stocker und Hanger heben die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Stocker. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es tut mir leid, wenn ich mich wiederholen muss, aber es ist neuerlich eine Frage, welche Möglichkeiten der Parteiobmann im Rahmen der Parteiorganisation hat. Das hat uns hier nicht zu interessieren. Das heißt, ob und inwieweit ein Durchgriffsrecht besteht, kann man vielleicht in den öffentlich aufliegenden Statuten ohnehin nachlesen, aber Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist es nicht, das zu untersuchen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger. – Bitte. (Abg. Hanger: Ich ziehe zurück!)

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Loacker, wollen Sie es noch einmal probieren oder wollen Sie die nächste Frage stellen?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Die nächste Frage.

Ich lege das Dokument Nummer 12 vor, also 488072. Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Rechnung, die aus dem Nationalratswahlkampf stammt? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Mag. Markus Wallner: Die einzige Wahrnehmung, die ich dazu habe, liegt jetzt in Form dieser Rechnung vor, die mir nicht bekannt ist (aus den Unterlagen vorlesend), Rechnung Nummer 17, datiert vom 22.9.2017. Da geht es um ein „Displaytuch ‚Karlheinz Kopf‘“, und darunter befindet sich noch eine Art von Werbung – oder wie man das beurteilen muss –: „Verlässlich. Menschlich. Kompetent.“

Mehr kann ich dazu jetzt eigentlich nicht sagen, weil ich das nicht kenne.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Nach meiner Einschätzung ist das eine Sachleistung des Wirtschaftsbundes im Nationalratswahlkampf 2017, Projekt Ballhausplatz. Sie haben allerdings die Auskunft gegeben, dass es neben den 900 000 Euro, die Sie als Zuwendung des Wirtschaftsbundes ausgewiesen haben, keine Spenden oder Sachleistungen des Wirtschaftsbundes gegeben haben. Woher kommt Ihre Wahrnehmung, dass es über diese 900 000 Euro hinaus keine Sachleistung des Wirtschaftsbundes gegeben hätte, wenn es solche Rechnungen gibt? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, wir sind zum x-ten Mal in der Themenstellung von Parteifinanzierung oder Wahlkampffinanzierung. Da ist weit und breit kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. Wir sind nicht in der Vollziehung von Organen des Bundes. Ich darf den Herrn Verfahrensrichter einmal mehr um seine Einschätzung bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich sehe das prima vista auch nicht und würde bitten, dass man vielleicht den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand aufklären könnte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr Landeshauptmann hat in seinem Einleitungsstatement gesagt, dass er heute die Gelegenheit nützen möchte, einen Einblick in die Sachlage zum Wirtschaftsbund zu geben. Diese Frage richtet sich auf das Anliegen des Landeshauptmannes, einen Einblick in die Sachlage zum Wirtschaftsbund zu geben. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Kollege Hanger, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ja alles schön und wichtig, nur es bleibt trotzdem die Frage über, ob diese Frage durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt ist, und das ist sie ganz eindeutig nicht.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Loacker, können Sie es so machen, dass es mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang steht, oder wollen Sie die nächste Frage stellen?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Ich stelle die nächste Frage. Das spricht alles für sich selbst, wenn man solche Dinge nicht beantworten will. Dann ist auch die vorgeschobene Gelegenheit zum Einblick in die Sachlage halt ein politisches Statement und entspricht halt nicht der Wahrheit. Das muss ich auch zur Kenntnis nehmen.

Vorlage Nummer 17, bitte. Herr Landeshauptmann, haben Sie Wahrnehmungen dazu, worum es bei diesem Geld geht? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, auch dieser vorgelegte Beleg ist unglaublich unbestimmt. Es ist kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erkennbar. Und einmal mehr halte ich fest, dass Zahlungen des Wirtschaftsbundes nicht durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt sind. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Kollege Loacker.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Kollege Hanger hat insofern recht, als dieser Beleg über 8 000 Euro für Diverses tatsächlich sehr unbestimmt ist. Gerade deswegen stellt sich die Frage, wofür Bargeld innerhalb einer Partei ausgegeben wird, wo es möglich wäre, dass beispielsweise jemand Inserate an den Wirtschaftsbund zahlt, um Beeinflussungen in Entscheidungen der mittelbaren Bundesverwaltung vorzunehmen, möglicherweise durch die Weitergabe von Bargeld an Entscheidungsträger. Wir haben ja schon solche Bargeldauszahlungen an Wirtschaftslandesräte gesehen – dass Geld über den Umweg Wirtschaftsbund seinen manipulativen Weg findet. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Aussage von Herrn Kollegen Loacker ist spekulativ und massiv unterstellend, und ich weise das auf das Schärfste zurück. Ich halte einmal mehr fest: Zahlungsströme im Wirtschaftsbund sind nicht durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Loacker.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Die Aufklärung von Bargeldflüssen im Betrag von 8 000 Euro – das ist weit mehr, als die meisten Menschen in einem Monat verdienen – wäre schon der Rede wert. Natürlich kann man durch Zuwendungen in dem Betrag Beeinflussungen von Entscheidungsträgern vornehmen. Gerade deshalb wäre es relevant, zu wissen, an wen dieses Geld gegangen ist. Wenn der Herr Landeshauptmann Wahrnehmungen dazu hat, könnte er diese sagen, und wenn er keine Wahrnehmungen dazu hat, kann er sagen: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu!

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich schlage vor, wir machen eine Stehung.

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(Sitzungsunterbrechung: 18.48 Uhr bis 18.55 Uhr.)

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18.55

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Es war die Frage des Kollegen Loacker, ob Sie, Herr Landeshauptmann, Wahrnehmungen zu diesem Auszahlungsbeleg haben. Diese Frage ist zulässig. Ich bitte Sie daher, die Frage zu beantworten.

Mag. Markus Wallner: Also anhand dieses Auszahlungsbeleges ist für mich nichts ersichtlich. Einen Betrag kann man herauslesen und ein Datum steht dabei, ansonsten ist jede Art von Zuordnung, was das sein könnte, an dem Beleg nicht ersichtlich.

Zum Zweiten würde ich gerne darauf hinweisen, dass auch die Frage der Unterstützung der Partei Teil eines offenen Steuerverfahrens ist. Ich habe ja in der Öffentlichkeit mehrfach darauf hingewiesen, dass wir zwei Zahlungen bekommen haben, 2014 und 2019, und es ist im Moment Teil einer offenen Steuerprüfung, ob Aufwendungen des Wirtschaftsbundes auch der Partei zugerechnet werden müssen. Ich kann daher über derartige Auszahlungsbelege oder auch das, was vorher als Dokument genannt wurde, bei Karlheinz Kopf, keinerlei Aussagen treffen, denn es wird das Ergebnis der Steuerprüfung abzuwarten sein, und dann werden die nötigen Schlüsse daraus gezogen. Das wollte ich von meiner Seite noch ergänzen.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Können Sie die Paraphen auf diesem Beleg identifizieren?

Mag. Markus Wallner: Nein.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Ich resümiere: Sie haben zwar gesagt, Sie kommen hierher, um uns einen Einblick in die Sachlage zu geben, aber immer, wenn es zu den spannenden Fragen kommt, können Sie sich nicht erinnern, wird die Geschäftsordnung vorgeschoben, haben Sie keine Wahrnehmung oder es ist ein Verfahren. Am Schluss sind wir so gescheit wie am Anfang und die Vorarlberger wissen über die Verwendung ihres Steuergeldes so wenig wie am Anfang. Da habe ich mir eigentlich von Ihnen, Herr Landeshauptmann, bei ihrer Verantwortung und bei der Reisezeit, die Sie auf sich nehmen, mehr Beitrag zur Aufklärung erwartet.

Ich gebe an den nächsten Fragesteller weiter.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Als nächster Fragesteller ist Abgeordneter Hanger dran. – Bitte, Herr Abgeordneter, Ihre Fragen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich repliziere nur kurz: Herr Kollege Loacker, ein Lösungsansatz wäre auch, Fragen zu stellen, die durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt sind, und Themen für den Untersuchungsausschuss zu wählen, die in der Bundesvollziehung liegen. Das wäre auch ein Lösungsansatz, um hier seriöse parlamentarische Kontrollarbeit zu leisten.

Herr Landeshauptmann, ich tue mir ganz offen gesagt sehr schwer, Fragen zu formulieren, weil aus unserer Sicht ja der gesamte Themenkomplex durch den Untersuchungsgegenstand nicht abgedeckt ist. Übrigens ist diese Rechtsposition sehr klar auch durch das Justizministerium in einem Schreiben, das wir gestern erhalten haben, bestätigt.

Die einzige Causa, der man eventuell noch eine Zuständigkeit zubilligen kann, ist die Steuercausa Illwerke. Persönlich habe ich das immer sehr bemerkenswert gefunden, dass man sich als Landeshauptmann für sich, für sein Bundesland einsetzt und das dann so dargestellt wird, man hat politische Einflussnahme gemacht. Ich würde deshalb gerne noch einmal das Thema Steuercausa Illwerke ansprechen und Sie einleitend fragen, welche Rolle Sie im Zusammenhang mit dieser Steuercausa haben. Sie sind als Landeshauptmann auch Eigentümervertreter der Illwerke, ist das richtig?

Mag. Markus Wallner: Ja, das kann ich so bestätigen. Bei dieser ganzen Causa, die ja sehr viele Jahre zurückliegt - - Wie gesagt, in Erinnerung habe ich noch, aber nicht ganz genau: Es muss im April 2012, irgendwie um diesen Zeitpunkt herum, seinen Ausgang genommen haben. Es ist ein sehr langes, sehr komplexes mehrjähriges Verfahren mit schwierigen juristischen Fragen gewesen. In erster Linie hat es natürlich das Unternehmen betroffen, das liegt in der Natur der Sache. Beim Heimfallsrecht haben wir eine Konstellation, die eben weit zurückgeht, in das Jahr 1926, 1994 durch ein Schiedsgerichtsurteil bestätigt wurde.

Es ging zum einen um die steuerliche Behandlung dieser Heimfallsrechtsablösezahlungen an das Land. Das war die eine Causa, die auch schon intensiv diskutiert wurde. Zum Zweiten hatte ich auch den Eindruck, dass das Heimfallsrecht per se in Frage gestellt wird. Insbesondere in der zweiten Causa bitte ich um Verständnis dafür, dass ich es als Aufgabe eines Landeshauptmannes sehe, wenn so ein vitales Interesse des Landes, ein Recht des Landes angezweifelt wird, dass wir dort natürlich auch argumentiert haben. Wie gesagt, das war eine sehr stark fachliche Auseinandersetzung.

Wie gesagt, das war eine sehr stark fachliche Auseinandersetzung, die Grundlage waren fünf Universitätsgutachten dazu, sehr renommierte Gutachter. Was ich mich noch erinnern kann, ist, dass auch ein Gutachter dabei war, der im Schiedsgerichtsurteil damals auch mit begutachtet hat, also wirklich profundes Fachwissen eingebracht wurde.

Diese gesamte Diskussion hat dann zu einer Beurteilung geführt, die bis zum heutigen Tage standgehalten hat, weil es für uns für die Zukunft auch entscheidend ist, wie wir mit künftigen Kraftwerken und deren Heimfallsrechten überhaupt umgehen. Das Allerletzte, was wir - - was das Unternehmen, muss ich sagen, bekommen hat, war ein Auskunftsbescheid, wo diese Rechtslage neuerlich bestätigt wurde, was uns eigentlich sagt, dass da die Weichen für die Zukunft richtig gestellt sind.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie sind als Landeshauptmann natürlich Eigentümervertreter, und für mich ist es sehr schlüssig, dass Sie in dieser Sache tätig geworden sind. Können Sie noch einmal ganz konkret schildern, zu welchem Zeitpunkt Sie in dieser Causa tätig geworden sind? Was war damals der unmittelbare Anlass?

Mag. Markus Wallner: Ich bitte um Verständnis, dass man das über die Jahre nicht mehr punktgenau zuordnen kann, weil es sich eben über einen sehr, sehr langen Zeitraum erstreckt hat. Das Unternehmen Illwerke hat mich fortlaufend immer wieder über deren Gespräche mit der Großbetriebsprüfung informiert und in cc gehalten sozusagen, sodass ich eine laufende Information hatte, wie die Gespräche insgesamt verlaufen.

In meiner Erinnerung – aber das wird nicht die vollständige sein können, weil: Gespräche sind in dem Zusammenhang viele gelaufen – hatte ich einen Kontakt mit Sektionschef Mayr – das habe ich, glaube ich, am Beginn schon einmal ausgeführt –, den ich als Steuerexperten sehr schätze. Ich kenne ihn noch aus ehemaligen Steuerreformverhandlungen, ich glaube, des Jahres 2015, wenn ich mich zurückerinnere. Ich weiß, dass er ein ausgesprochen profunder Kenner dieser Materie war, und ich hatte mit ihm immer wieder einmal Kontakt und auch nachgefragt sozusagen: Wie geht es in diesem Verfahren insgesamt weiter?

Ich habe ihn auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir hier natürlich schon von einem vitalen Recht des Landes reden, nämlich vom sogenannten Heimfallsrecht, und es war, glaube ich, auch im Bundesministerium bekannt, dass wir jedenfalls auch bereit sein werden, hier den Rechtsweg zu bestreiten. Allen handelnden Personen im Ministerium – da gab es, glaube ich, insgesamt sehr viele, die ich gar nicht mehr aufzählen kann – war bewusst, dass das eine Steuercausa ist, die zu klären ist, dass das Land Vorarlberg in der Frage Heimfallsrecht eine Antwort benötigt, und wie das in der Zukunft gehandhabt wird. So ist das im Großen und Ganzen besprochen worden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich möchte noch ein bisschen Ihre Rolle als Landeshauptmann, als Eigentümervertreter herausarbeiten. Können Sie uns hier in Wien dahin gehend auch kurz schildern, welche Bedeutung die Illwerke für das Land Vorarlberg ganz insgesamt haben, um auch zu verstehen, warum Sie als Landeshauptmann da als Eigentümervertreter aktiv geworden sind? (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Das wird vielleicht landläufig unterschätzt, aber das ist ein sehr erfolgreiches Landesunternehmen, das natürlich in der Energieerzeugung und Energieversorgung des Landes eine ganz dominierende Rolle spielt. Aber wir sind ja auch in der Lage, das Landesunternehmen ist auch in der Lage, am deutschen Markt zu reüssieren, insbesondere bei der Regelenergie, das heißt, dort ist es für das Landesunternehmen auch möglich, auf der einen Seite einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, auf der anderen Seite aber auch wirklich was zu verdienen – was nicht verboten ist – und dadurch natürlich auch eine mögliche Dividendenzahlung an das Land für die Zukunft sicherzustellen.

Das heißt, das Landesunternehmen übernimmt eine wesentliche Rolle in der Versorgung, aber auch in allen Fragen der Energieautonomie und der Klimapolitik insgesamt. Wir nehmen das sehr ernst, wir bemühen uns da als Eigentümer, sehr zurückhaltend zu sein, was Dividendenausschüttungen angeht. Wir wollen, dass das Unternehmen investitionsfähig bleibt.

Es ist als nächster Schritt geplant, das größte Pumpspeicherkraftwerk Österreichs zu errichten. Das heißt, wir haben natürlich größtes Interesse daran, dass dieses gesunde Unternehmen seinen Beitrag für das Land leisten kann, am Ende des Tages natürlich auch für das Landesbudget, aber natürlich auch für die Entwicklung der Energiewirtschaft und des Klimaschutzes insgesamt. Also das ist jetzt keine Kleinigkeit, sondern das ist ein sehr starkes, vitales Landesunternehmen, das große Beiträge in der Energiepolitik leistet. (Abg. Tomaselli hebt erneut die Hand.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Mir ist persönlich auch nicht ganz klar ersichtlich, wie da quasi eine Vorteilsnahme an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen konstruiert werden kann. Haben Sie persönlich eine Wahrnehmung, wie man da eine Konstruktion herstellen kann?

Mag. Markus Wallner: Also mir ging es immer darum, dass wir in dem Zusammenhang einfach sicherstellen können, dass die Heimfallsrechte in Zukunft ihre Gültigkeit haben, dass auf Bundesseite die Bundesvertreter wissen, sowohl beamtet als auch politisch, dass wir hier gewillt sind, auch den Rechtsweg zu bestreiten.

Wir sind in diesen Verfahren auch keinerlei Kompromisse eingegangen. Also das war eine ganz offene Diskussion darüber, eine sehr steuerlich-fachlich orientierte Diskussion, die wir ganz klar miteinander geführt haben und wo ich auch immer informiert habe, dass das Land Vorarlberg jedenfalls in diesem Zusammenhang auch seinen Rechten zum Durchbruch verhelfen wird, wenn nötig auch bis zu Höchstgerichten. Also der Standpunkt des Landes war in dem Zusammenhang ein sehr klarer, aber es war ein Rechtsstandpunkt. Wir sind ja auch in eine Bescheidbeschwerde gegangen, wie gesagt mit fünf Universitätsgutachten; ein sehr komplexes Verfahren dahinter, das man mit drei Sätzen gar nicht erklären kann.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, ich würde bitten, dass man denselben Maßstab an alle anlegt. Ich habe jetzt bei der Fragestellerei von Kollegen Abgeordneten Hanger sehr ruhig zugehört. Ich kann mir vorstellen, dass der Herr Landeshauptmann sehr gerne darüber redet, aber was jetzt die Bedeutung der Illwerke in Wien ist oder das in Wien zu erklären: Da erschließt sich mir jetzt nicht, was da beim Erkenntnisgewinn des Untersuchungsgegenstandes dienlich sein sollte.

Ich würde einfach bitten, dass man präzise fragt. Präzise heißt auch: zu persönlichen Wahrnehmungen – darauf hat man bei Kollegen Einwallner ständig hingewiesen. Ich glaube, dieselbe Regel gilt auch für Abgeordneten Hanger. – Danke. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Kollegin Tomaselli, ich darf Sie daran erinnern, dass meine letzte Fragestellung sehr klar im Zusammenhang damit zu sehen war, ob es eine Vorteilsnahme an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen geben kann – also klarer kann man gar nicht im Untersuchungsgegenstand sein.

Was Sie quasi releviert haben, ist die Frage der Bedeutung der Illwerke. Ich halte diese Frage für unglaublich relevant für den Untersuchungsgegenstand, weil man ja dem Herrn Landeshauptmann unterstellt hat, er hätte da quasi eine politische Einflussnahme gemacht, und es gilt herauszuarbeiten, dass der Herr Landeshauptmann sich für ein im Land Vorarlberg befindliches Unternehmen, das auch zu 100 Prozent dem Land Vorarlberg gehört, bei dem der Herr Landeshauptmann Eigentümervertreter ist, es eigentlich sogar seine Aufgabe ist, die Rechte und Anliegen dieses Unternehmens wahrzunehmen - - Das ist die Conclusio, die ich in dem Zusammenhang mit dieser Geschäftsordnungsdebatte festhalten will.

*****

Gut, dann darf ich noch einmal zusammenfassen: Ich halte fest, dass - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Moment, Herr Kollege Hanger! (Abg. Hanger: Entschuldigung!) – Ganz kurz, ich wollte Sie jetzt nicht - - Kollege Hanger, die Kritik war insoweit natürlich schon auch berechtigt, als Sie ein Statement gehalten und keine präzisen Fragen gestellt haben. Aber Sie sind jetzt wieder am Wort und haben jetzt wieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich glaube, die Causa Illwerke ist damit sehr klar thematisiert und aufgezeigt worden. Ich habe zu diesem Themenkomplex keine weiteren Fragen und nehme meine Fragezeit in die nächste Befragungsrunde mit.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Dann kommen wir jetzt in die zweite Runde. Es liegen pro Fraktion 5 Minuten Redezeit vor.

Der erste Fragesteller ist Abgeordneter Einwallner.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Landeshauptmann, meine erste Fragezeit war zu Ende, als wir über die Betriebsanlagengenehmigungen der Firma Rauch im Zusammenhang mit der Erweiterung in Ludesch gesprochen haben. Sie haben bestätigt, dass Sie über die Flächenwidmung hinaus bezüglich dieser Betriebserweiterung Gespräche geführt haben, persönlich bei einem Abendessen, nehme ich an – wahrscheinlich, wie wir bei den Belegen gesehen haben.

Wie erfolgte des Weiteren der Kontakt mit Unternehmensvertretern der Firma Rauch?

Mag. Markus Wallner: Ich würde Sie trotz allem auch bitten, keine Unterstellungen zu formulieren. Ob das jetzt persönlich bei einem Abendessen war oder nicht: Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich jetzt dort keinen direkten Zusammenhang sehe und auch keine Erinnerung hatte, worum es da wirklich ging. Ich habe Ihnen ja auch schon ausführlich formuliert, dass da eine starke öffentliche Diskussion stattgefunden hat, nicht nur in der Gemeinde, sondern über das ganze Land hinaus, weil es ja um die Frage ging, ob man ein Grundstück aus einer Grünzone herausnimmt oder nicht, und ich kann Ihnen jetzt bei Gott nicht sagen, mit wem ich da aller wirklich wann, wo und wie und was genau besprochen habe. Das war Bestandteil einer gesamten politischen Diskussion, an der sich sehr, sehr viele beteiligt haben, und ich gehe davon aus, dass ich da immer wieder auch in Gesprächen mit dabei war. Wenn Sie mich jetzt konkret fragen: Wann und wo hat was stattgefunden?, kann ich es schlichtweg nicht beantworten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie hatten aber in dieser Frage persönlichen Kontakt mit Vertretern des Unternehmens Rauch?

Mag. Markus Wallner: Ich habe zumindest eine Wahrnehmung dazu, dass da auch Kontakte stattgefunden haben, aber ich kann Ihnen jetzt nicht mehr sagen, wann genau das war oder was genau besprochen wurde.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung, ob ein konkretes Anliegen an Sie herangetragen wurde?

Mag. Markus Wallner: Also wenn ich mich auf meine Wahrnehmung beziehe, dann wird es darum gegangen sein – ich würde es einmal so formulieren –, dass das Unternehmen sicher der Landesregierung gegenüber, in erster Linie den Wirtschaftsreferenten, aber auch mir gegenüber, ohne dass ich jetzt einen genauen Zeitpunkt sagen kann oder einen genauen Zusammenhang feststellen kann oder eine genaue Situation schildern kann - -

Dass das Unternehmen selbst für diese Investition eingetreten ist, das war kein öffentliches Geheimnis[1], und ich gehe auch davon aus, dass das mir gegenüber geäußert wurde, was ich für absolut normal halte, weil Unternehmer uns durchaus auch formulieren, wenn sie investieren wollen. Wir sind ein Wirtschaftsland und wollen auch Bescheid wissen, wenn Investitionen im Land passieren. Das halte ich für das normale Tagesgeschäft.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Mich würde noch einmal interessieren, in welcher Form Sie kommuniziert haben. Ich weiß, dass das vielleicht schwierig ist, aber ich komme jetzt dann noch einmal aufs Handy zurück, damit Sie auch verstehen, warum ich diese Frage stelle. In welcher Form – via Mail, via Messengerdienste et cetera – haben Sie mit Vertretern der Firma Rauch kommuniziert? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Markus Wallner: Ich kann mich da überhaupt nicht festlegen, weil ich nicht weiß, in welcher Kommunikationsform das passiert ist. Wie gesagt: große öffentliche Diskussion, viele haben sich daran beteiligt. Ich gehe davon aus, da bin ich auch ständig angesprochen worden. Also ich bitte Sie wirklich um Verständnis dafür: Das kann man im Nachhinein nicht alles eindeutig zuordnen.

Es ist im Übrigen eigentlich unterm Strich eher die Frage gewesen, die uns intensiver beschäftigt hat: Herausnahme aus der Landesgrünzone. – Sie sind Vorarlberger, Sie wissen das. Eine Diskussion darüber, ob wir aus der Landesgrünzone ein Grundstück herausnehmen, das ist keine Sache, die man irgendwo im Vorbeigehen macht, da wird intensiv darüber diskutiert, da braucht es Gutachten, da braucht es den Raumplanungsbeirat dazu. Das ist ein relativ komplexes und schwieriges Verfahren.

Wir sind im Übrigen in der Frage auch sehr, sehr zurückhaltend, weil wir ja die Landesgrünzone als Ganzes möglichst erhalten wollen. Per se ist es so: Wenn ein Unternehmen auf uns zukommt und artikuliert, sozusagen eine Möglichkeit zu bekommen, ein Grundstück aus einer Landesgrünzone herauszunehmen, dann haben wir grundsätzlich eine sehr strikt-kritische Grundhaltung dazu, und das Ganze kann nur durch ein umfangreiches Behördenverfahren entschieden werden. Das kann man nicht mit irgendwelchen Kurznachrichtendiensten erledigen – unmöglich! –, sondern das Einzige, was da einen Sinn macht, ist eine ganz genaue Befassung der Behörden, denn die Herausnahme aus der Landesgrünzone ist keine Kleinigkeit.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das ist mir sehr wohl bewusst, dass die Herausnahme aus der Landesgrünzone keine Kleinigkeit ist. Haben Sie Wahrnehmungen darüber, wie sich das Inseratenvolumen der Firma Rauch im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ im Laufe der Jahre verändert hat?

Mag. Markus Wallner: Ich habe am Beginn darauf hingewiesen, dass ich keinen Einfluss auf operative Tätigkeiten des Wirtschaftsbundes habe, und ich habe auch das Inseratenvolumen von Unternehmen nie studiert.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das habe ich verstanden. Meine Frage war aber, ob Ihnen aufgefallen ist, dass das Inseratenvolumen der Firma Rauch in der Zeit, in der es um diese Diskussion rund um die Landesgrünzone gegangen ist, enorm gestiegen ist.

Mag. Markus Wallner: Ehrlich gesagt: Es hat mich überhaupt nicht interessiert. Es ging um die Fragestellung Landesgrünzone, Grundstück heraus, wird eine Investition eines großen, bedeutenden Vorarlberger Unternehmens ermöglicht, das am Weltmarkt eine große Rolle spielt? Sie kennen das als Vorarlberger: Red-Bull-Produktion dahinter.

Ich kann mich an frühere Jahre erinnern, dass da – ich glaube, damals noch in der Funktion des Bundeskanzlers – Herr Kern in Vorarlberg war, immer wieder das Unternehmen Rauch besucht hat, auch damals in der Funktion als ÖBB-Chef vor allem – ja, es war eigentlich als ÖBB-Chef, so muss ich es sagen –, und dort ging es vor allem um die Frage, ob ein eigener Terminal errichtet wird.

Das heißt, es waren sehr viele Diskussionen, auch der Vorjahre, im Gang, dass diese Investition an diesem Standort an sich eine ist, die man positiv sieht und die von allen Seiten wirtschaftspolitisch als Chance für die Standortentwicklung betrachtet wurde, sonst hätte man, glaube ich, nicht überlegt, auch einen eigenen Terminal zu errichten, um diese ganzen Red-Bull-Getränke über die Bahn abzuliefern.

Das heißt, es stand sicher ein größeres Konzept, auch logistisch insgesamt, dahinter, aber ja, die Bevölkerung in Ludesch hat anders entschieden und hat sich gegen dieses Projekt ausgesprochen, und wie Sie aktuell ja wissen: Es kommt auch nicht zustande. Die Landesregierung hat dann keine weitere Entscheidung getroffen, dieses Grundstück aus der Landesgrünzone herauszunehmen.

Was ich damit sagen will, ist: Wir sind da strikt nach Behördenvorgängen vorgegangen, weil auch jetzt keine Herausnahme aus der Landesgrünzone erfolgt, weil es schlichtweg nicht geht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wenn Sie keine Wahrnehmung dazu haben, liefere ich Ihnen ein paar Zahlen, damit Sie es präsenter haben. Herr Landeshauptmann, nur zur Info: Bevor die Betriebserweiterung der Firma Rauch Thema war, hat es gerade einmal zwei Inserate pro Jahr gegeben, und in der Zeit, in der es dann um diese Betriebserweiterung gegangen ist, ist es auf bis zu 15 Inserate im Jahr gestiegen – also eine enorme Steigerung –, und danach, nach dem negativen Volksentscheid, ist es wieder auf vier Inserate gesunken; also schon sehr deutlich nachvollziehbar, wie offenbar die Inseratentätigkeit mit dem Ansinnen der Betriebserweiterung doch einen Zusammenhang hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Herr Landeshauptmann, Sie haben in der ersten Runde gesagt, dass Ihnen dieses Ungleichgewicht zwischen redaktionellem Anteil und Inseraten in der Zeitschrift des Wirtschaftsbundes natürlich aufgefallen ist. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese Ausgaben mit enorm vielen Inseratenschaltungen immer sehr wahlterminnahe waren? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung hat sich Abgeordneter Hanger zu Wort gemeldet.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Abgesehen davon, dass der Herr Landeshauptmann diese Frage jetzt schon mehrfach beantwortet hat – dass es natürlich keinen Zusammenhang der Inseratentätigkeit mit irgendwelchen Behördenvorgängen gibt –, möchte ich schon um der Präzision willen festhalten, dass dieses Rauch-Verfahren ausschließlich ein Raumordnungsverfahren war, was ich höre, denn es ist um die Frage gegangen, ob man quasi Grünland in Bauland-Betriebsgebiet – so heißt es zumindest in Niederösterreich – umwidmet, und wir da noch lange nicht von einer Betriebsanlagengenehmigung reden können, denn die Grundlage für ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ist eine rechtsgültige Raumordnungsfrage.

Das heißt, Herr Verfahrensrichter, ich halte schon fest, dass genau in dieser konkreten Fragestellung überhaupt kein Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung vorliegt, weil ja noch nicht einmal die Grundlagen für ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren da waren. Das will ich nur der Präzision halber festgestellt haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Hanger, danke für Ihre Präzision. Die Frage ist aber – und dahin gehend gibt es natürlich wiederum auch den Zusammenhang mit der Betriebsanlagengenehmigung – zunächst eine Raumordnung, die verändert werden muss, und in weiterer Folge hätte es natürlich auch eine Betriebsanlagengenehmigung gebraucht. (Abg. Hanger: Zu der ist es nie gekommen!) Das hat Kollege Einwallner ja herausgearbeitet. (Abg. Einwallner hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung? – Kollege Einwallner, bitte.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich versuche, Kollegen Hanger ein bisschen zu helfen. Vielleicht war er bei der ersten Befragungsrunde nicht im Raum: Der Herr Landeshauptmann hat selbst gesagt, dass es neben den Flächenwidmungsthemen natürlich auch Themen der Betriebserweiterung gegeben hat, in persönlichen Gesprächen. Auf mehreren Kanälen, hat er gesagt. Er kann gar nicht mehr sagen, auf welchen Kanälen überall kommuniziert wurde. Es war also natürlich auch die Betriebserweiterung neben der Herausnahme aus der Landesgrünzone ein Thema. Daher ist der Komplex natürlich schon zu hinterfragen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gut, Sie sind weiterhin am Wort, Herr Kollege Einwallner.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Landeshauptmann, Sie haben als eine der Konsequenzen angekündigt, dass die landeseigenen Unternehmen zukünftig nicht mehr in Parteizeitungen inserieren werden oder angehalten sind, nicht mehr darin zu inserieren – habe ich das so richtig verstanden?

Mag. Markus Wallner: Ja, das haben Sie richtig verstanden. Wir haben am 3.5. einen Regierungsbeschluss gefällt. Den haben wir davor genau besprochen, über die Abteilung Beteiligungswirtschaft im Lande. Das heißt, wir haben nach Möglichkeiten gesucht, wie wir das für die Zukunft eindeutiger regeln können.

Es wurde mir von der Abteilung IIIb vorgeschlagen, dass wir einen Corporate-Governance-Kodex in dem Punkt anpassen. Der umfasst ja viele Dinge, und in einem Punkt haben wir präzisiert, dass wir jedenfalls keine Inserierungen von Landesunternehmen in Parteizeitungen mehr haben wollen.

Das ist ein Corporate-Governance-Kodex, das heißt, in Folge müssen darüber Gesellschafterbeschlüsse gefällt werden. In den Unternehmen, in denen wir über eine klare Mehrheit verfügen, also bestimmend sind, sozusagen beherrschend sind, werden wir das als Gesellschafterbeschlüsse einbringen. In anderen Unternehmen, wo wir Minderheitsbeteiligungen haben, werden wir diese Beschlüsse natürlich anregen. Das heißt, was jetzt kommt, ist die konkrete Umsetzung dieses Corporate-Governance-Kodexes.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke, Herr Landeshauptmann.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass die landeseigenen Unternehmungen auch in anderen Parteizeitungen, also nicht in Parteizeitungen des Wirtschaftsbundes oder der ÖVP, Inserate geschalten haben?

Mag. Markus Wallner: Ich habe jetzt keine Wahrnehmungen dazu, nein, habe aber auch nicht nachgefragt.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Kann man eigentlich fast davon ausgehen, dass es nur in Parteizeitungen der ÖVP-nahen Teilorganisationen und der ÖVP nahestehenden Organisationen war?

Mag. Markus Wallner: Ich kann das weder bestätigen noch dementieren, weil ich das gesamte Inseratenvolumen oder die gesamten Inserierungen der Landesunternehmen eben in den Aufgaben der operativen Geschäftsführung sehe.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Haben Sie bei der Beschlussfassung in der Landesregierung, die Sie jetzt gerade besprochen haben, nicht das Thema Inserate genau angeschaut und geschaut, ob es auch in anderen Parteizeitungen Inserate gegeben hat oder nur bei der ÖVP?

Mag. Markus Wallner: Wir haben es nicht im Detail durchkontrolliert, aber nach einer Möglichkeit gesucht, das für die Zukunft neu zu regeln, und dieser neue Corporate-Governance-Kodex als Ergänzung ist aus meiner Sicht eine Möglichkeit, die ich für richtig halte.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Da ich ja, wie Sie jetzt mehrmals gesagt haben, ein Vorarlberger bin, kann ich es Ihnen fast bestätigen, dass es außerhalb von ÖVP-nahen Zeitungen wahrscheinlich keine Inserate gegeben hat. Also gehe ich davon aus, dass es wirklich nur um den Wirtschaftsbund und ÖVP-nahe Organisationen und Zeitungen gegangen ist.

Ich komme aber jetzt noch einmal zu Ihrem Handy und zu Ihrem I-Pad zurück, Herr Landeshauptmann. Sie haben gesagt, relevante Themen, die zu verakten sind, löschen Sie nicht, andere Themen löschen Sie in regelmäßigen Abständen, fast täglich. Mich würde interessieren, wie viele Whatsapp-Nachrichten beziehungsweise Nachrichten von Messengerdiensten Sie in den letzten Jahren veraktet haben.

Mag. Markus Wallner: Das kann ich Ihnen leider jetzt im Detail nicht beantworten, aber ich kann auf das zurückkommen, was ich gesagt habe: Kanzleiordnung und Archivgesetz verpflichten uns zu einer regelmäßigen Veraktung. Es müssen Amtsgeschäfte nachvollziehbar sein, in erster Linie in den Fachabteilungen, aber natürlich auch im eigenen Büro, in der eigenen Amtstätigkeit, und das muss fortlaufend durchgeführt werden. Die Bestimmungen sagen, dass ansonsten gelöscht werden kann.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Da Sie es ja selbst machen, Herr Landeshauptmann: Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass Sie Whatsapp-Nachrichten mehr als einmal veraktet haben?

Mag. Markus Wallner: Das wird sicher so sein, aber die Technik ist eben die, dass man sich sehr schnell einen Aktenvermerk diktiert oder notiert oder, wenn es sich um eine E-Mail handelt, das dann im Wesentlichen eigentlich nur über das Sekretariat läuft, da wird das Ganze sofort einem elektronischen Akt zugeordnet. Das heißt, in meiner Arbeitsweise werden zum Beispiel E-Mails ausgedruckt, sie werden mir vorgelegt  das ist Teil des Postablaufes  und dann wird entschieden, was veraktet werden muss.

Wenn andere Informationen eingehen, sei es ein Whatsapp, sei es ein Kurznachrichtendienst – dazu zählen auch Anrufe –, dann hat man selbst zu beurteilen, ob das jetzt für den weiteren Fortlauf wichtig ist. Im Regelfall hat es ja damit zu tun, dass man die eigene Notiz benötigt, um die Dinge weiterzuverfolgen. Das ist mein Arbeitsstil, der entspricht auch den gesetzlichen Grundlagen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie haben gerade beschrieben, wie Sie bei E-Mails vorgehen, dass Sie die ausdrucken und dann zum Akt dazulegen.

Können Sie auch noch beschreiben, wie Sie konkret bei Kurznachrichten, Messengerdiensten, Whatsapp-Nachrichten umgehen? Es ist ja anzunehmen, dass auch dort Nachrichten kommen. Sie haben vorhin beschrieben, dass Sie mitunter auf allen Kanälen zu Betriebsanlagenerweiterungen kommunizieren.

Mag. Markus Wallner: Ja, man hat heute damit zu tun, dass eben man von vielen Seiten Informationen hereinbekommt. Wie gesagt, es ist die Entscheidung zu treffen: Was ist zu verakten, welchem Akt muss das zugeordnet werden? – Wenn es sich um ein Whatsapp oder um eine SMS handelt, die in dem Zusammenhang überhaupt eine Bedeutung hat, dann ist die Entscheidung darüber zu treffen, eine Veraktung ist vorzunehmen und eigentlich dann fortlaufend zu löschen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann frage ich noch einmal konkret nach: Sie haben in der letzten Zeit – jetzt müssen wir nämlich den ganzen Untersuchungszeitraum betrachten – auch Whatsapp-Nachrichten veraktet und andere Nachrichten auf anderen Dienstleistungen?

Mag. Markus Wallner: Also im Detail kann ich es jetzt nicht sagen, aber es zählt zu meinem täglichen Arbeitsstil. Wenn eine Meldung eines Kurznachrichtendienstes aktenrelevant ist – ich wiederhole es jetzt noch einmal –, dann handle ich nach Kanzleiordnung und Archivgesetz. Es muss dann eine Veraktung vorgenommen werden und wenn es nicht relevant ist, kann es auch gelöscht werden.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Wenn Sie es täglich machen, dann würde mich jetzt noch mehr interessieren, wie Sie es dann mit Nachrichten auf Whatsapp und anderen Messengerdienstleistern machen, denn dann ist es ja Tagesgeschäft und dann müssen Sie eine tägliche Routine dazu haben.

Mag. Markus Wallner: Ich glaube, ich habe die Frage ausreichend beantwortet.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Damit ist die Fragezeit der Sozialdemokraten - -

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Außerhalb der Befragungszeit – Entschuldigung, Frau Vorsitzende! –: Da fehlt jetzt einfach eine Antwort. Der Herr Landeshauptmann beschreibt, dass es eine tägliche Routine ist, wie er damit umgeht, und kann aber nicht beschreiben, wie er solche Dienste, solche Meldungen von diesen Diensten und Messengern veraktet. Das ist schon eine entscheidende Frage, weil wir ja auch die Frage behandeln, ob Handydaten gelöscht wurden oder nicht.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Einwallner, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Die nächste Fragen stellt die Freiheitliche Partei, Abgeordneter Zanger.  Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Vorsitzende! Herr Landeshauptmann! Sie haben jetzt  wenn ich aufgepasst habe, und ich denke, das habe ich  mehrfach betont, dass Sie hinsichtlich der Inserate sozusagen keinen Zusammenhang mit politischen Projekten sehen, also es seien keine wie auch immer gearteten Wünsche von den jeweiligen Inserenten an Sie – politisch – herangetragen worden. Habe ich das jetzt korrekt wiedergegeben?

Mag. Markus Wallner: Sie haben es sehr unverständlich wiedergegeben, aber vielleicht können Sie noch einmal versuchen, es mir zu erklären, was Sie mir jetzt genau sagen wollen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Sie haben mehrfach betont, keinen Zusammenhang zwischen den Inseraten und politischen Wünschen von Projektträgern zu sehen.

Mag. Markus Wallner: Ich habe gesagt, es gibt aus meiner Sicht keinen Zusammenhang – und den gibt es auch nicht – zwischen Inseraten, die von der Wirtschaft in der Wirtschaftsbundzeitung geschaltet wurden, und irgendwelchen Amtsgeschäften. Diesen Zusammenhang gibt es nicht.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Hinsichtlich der Vorgänge im Wirtschaftsbund haben Sie auch betont, Sie hätten keine operative Funktion und wüssten daher nichts. Ist das auch korrekt?

Mag. Markus Wallner: Das ist korrekt. Alles was ich jetzt erfahren habe, sozusagen, kommt aus Medienberichten. Im Moment werde ich auch vom derzeitigen Obmann informiert, aber direkte Einsichtsrechte, direkte Durchgriffsrechte stehen mir nicht zu; es ist eine selbstständige Teilorganisation.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Generell wird in Österreich politisch sehr viel über die Transparenz von Zahlungsströmen diskutiert. Es ist auch immer wieder im Parlament und selbstverständlich auch für die Länder ein Thema. Wie ist Ihr Zugang dazu? Sehen Sie das als wichtig an und als wie wichtig? Welchen Stellenwert hat das und wie stehen Sie generell dazu? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Untersuchungsausschuss ist dazu da, um nach Wahrnehmungen in der Vollziehung des Bundes zu fragen und nicht, um irgendwelche Einschätzungen zu Transparenzfragen oder was auch immer abzugeben. Ich ersuche, da präzise in der Geschäftsordnung zu bleiben.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte, Herr Abgeordneter Zanger, können Sie die Frage präzisieren?

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Dann präzisieren wir die Frage: Sie sind als Landeshauptmann in der mittelbaren Vollziehung beziehungsweise auch mit Bundesthemen betraut. Ein Bundesthema sind transparente Zahlungsströme; es gibt ja auch entsprechende Gesetze dazu. (Abg. Stocker hebt die Hand.) Ich würde ganz gerne wissen, wie Ihr Umgang damit ist.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Transparente Zahlungsströme sind keine Vollziehung in der mittelbaren Bundesverwaltung.

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Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ja, so kann man das auch alles verschleiern. Transparenz und transparente Zahlungsströme im Vollziehungsbereich sind Ihnen also nicht wichtig? (Heiterkeit der Abg. Tomaselli. Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, jetzt wird es ja fast ein bisschen amüsant, das muss man ja sagen, in der Endphase dieser Befragung. (Heiterkeit des Redners.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist massiv unterstellend und wird deshalb auch zurückgewiesen. (Heiterkeit des Redners.) Bitte, Herr Abgeordneter Zanger, nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses Thema nicht im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung abgehandelt werden kann und machen Sie bitte keine Unterstellungen!

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Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Okay, wie ihr meint, meine lieben Freunde.

Gehen wir eine andere Frage an. Wenn Sie sagen, Sie hätten nichts von den Vorgängen im Wirtschaftsbund gewusst: Sie sind als Landeshauptmann eigentlich auch dazu da – so ist jedenfalls meine Einschätzung, Sie können mich ja eines anderen belehren –, sozusagen eine saubere Politik in einem Land zu machen. Hatten Sie nie Interesse daran, zu überprüfen, ob die Gebarung respektive die Versteuerung von Einnahmen im Wirtschaftsbund korrekt abläuft, als Mitglied und auch als – wurscht – politisch Verantwortlicher? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es tut mir, aber die Frage der Versteuerung von Einkünften einer Teilorganisation ist auch kein Thema des Untersuchungsgegenstandes und des Untersuchungsausschusses. (Heiterkeit des Redners.) Der Herr Abgeordnete hat aber ja noch fast 6 Minuten Zeit – vielleicht gelingt ja eine Frage, die trifft.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Zanger, könnten Sie bitte Fragen zum Untersuchungsgegenstand stellen?

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Na, ich versuche ja einfach, auf die Spur zu kommen, warum er da alles verschleiert – das ist der Punkt.

Eine Frage, die auch wieder die ÖVP beziehungsweise den Wirtschaftsbund betrifft, sind Vorwürfe im Zusammenhang damit, dass für Zuwendungen des Wirtschaftsbundes an die ÖVP nie Mehrwertsteuer bezahlt wurde, obwohl diese eigentlich zu entrichten gewesen wäre. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ein bisschen überrascht, dass Herr Abgeordnete Zanger in den nun nahezu zehn oder elf Stunden Befragungszeit noch immer nicht mitbekommen hat, dass wir da nicht in der Vollziehung des Bundes sind. Das Steuerverfahren des Wirtschaftsbundes ist nicht Vollziehung des Bundes und kann daher nicht Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses sein. Vielleicht wird es, wenn wir bis Mitternacht sitzen, Abgeordnete Zanger dann auch verstehen. Momentan plädiere ich sehr dafür, dass wir im Untersuchungsgegenstand bleiben. (Abg. Zanger: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Meiner Meinung nach ist die Einhebung von Steuern sehr wohl Bundeskompetenz. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): (zur Geschäftsbehandlung): Gratuliere, das ist ja wirklich eine Erkenntnis des heutigen Tages, dass die Steuereinhebung Bundeskompetenz ist! Nur, der Wirtschaftsbund als Steuersubjekt kann nicht Untersuchungsgegenstand sein.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Zanger, vielleicht könnten Sie die Frage so formulieren, dass es in den Untersuchungsgegenstand hineinpasst.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Es ist eigentlich relativ sinnlos, mit dieser ÖVP da irgendetwas zu diskutieren – das muss man auch einmal feststellen.

Ein Argument, das immer angeführt wurde, warum es sozusagen zu einer Nichtbezahlung von Steuern gekommen ist, ist eine geänderte Gesetzeslage seit dem Jahr 2016. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung: Warum es dazu kommen konnte, dass eine geänderte Gesetzeslage im Jahr 2016 von Experten, egal ob es der Wirtschaftsbund ist oder wer anderer, nicht erkannt wurde? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das Steuerverfahren des Wirtschaftsbundes ist nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses.

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Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Laut ÖVP ist ja sowieso nichts Gegenstand des Untersuchungsausschusses oder Untersuchungsgegenstand. Das ist euer Zirkus, den ihr da aufführt. Gut!

Rekapitulieren wir: Sie sehen keinen Zusammenhang zwischen den Inseraten und möglicher Vorteilsgewährung der Behörden. Hinsichtlich der Vorgänge im Wirtschaftsbund haben Sie weder als Landeshauptmann noch als Parteiobmann noch als Wirtschaftsbundmitglied Kenntnis, weil Sie keine operative Funktion ausüben. Im Prinzip ist das, was die Bevölkerung, was der Blinde, wie man so schön sagt, mit dem Krückstock sieht, für Sie also nicht ersichtlich, und Sie haben sich die ganze Zeit nie Gedanken darüber gemacht, was dann auch in der Berichterstattung gekommen ist.

Ich erkenne daraus, dass da wieder mal das typische Spiel der ÖVP  Verschleierung gespielt wird, und nichts anderes ist das. Wir sitzen da einen ganzen Tag im Untersuchungsausschuss und dann ist man entweder nicht zuständig, man weiß von nichts oder man hat keine Ahnung. Also das ist die ÖVP! Das soll eine staatstragende Partei sein? Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gut. Wir gehen mit den Fragen weiter zur Fraktion der Grünen. Frau Abgeordnete Tomaselli, Sie gelangen zu Wort.

Ich möchte aber darauf hinweisen, es ist jetzt noch genau eine Stunde bis zum Ende der Befragungszeit, das heißt, wir haben die letzte Stunde eingeläutet.

Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte gerne dort anschließen, wo ich aufgehört habe, nämlich bei der Frage, ob es mögliche Deals oder Gegengeschäfte bei den Inseraten gegeben hat. Ich fahre einfach mit diversen Beispielen an Betriebsanlagengenehmigungen und dergleichen von Inserenten fort.

Kommen wir zur Betriebserweiterung der Alpla Werke in Fußach: Die Alpla, kurz repliziert, ist über die ganzen Jahre eine der Hauptinserenten bei der Wirtschaftsbundzeitung. Das Auffällige ist, dass man über die Jahre meistens in der Höhe von 3 000, 2018 16 000, aber 2019 in der Höhe von 40 500 Euro inseriert hat. In der Wirtschaftsbundzeitung 2019 war aber auch die Umwidmung für die geplante Betriebserweiterung in die Landesgrünzone. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es von der Gemeinde keine Kompensationsflächen gegeben hat und dass in die blaue Zone, also in das Hochwasserschutzgebiet, hineingewidmet worden ist. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Ja, ich kann nur wiederholen - - Entschuldigung, der Kollege ist - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt sind wir aber mitten in der Vollziehung des Landes. Die Raumordnung ist meines Erachtens nicht in der mittelbaren Bundesverwaltung angesiedelt, daher sind wir nicht im Untersuchungsgegenstand, wenn ich die Frage richtig verstanden habe.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter Stocker, ich muss Ihnen recht geben, die Raumordnung ist nicht in der mittelbaren Bundesverwaltung, wohl aber die Betriebserweiterungen. Die Frau Abgeordnete hat, glaube ich, auch von Betriebserweiterungen gesprochen – so habe ich das gehört.

*****

Mag. Markus Wallner: Würden Sie die Frage bitte noch einmal präzisieren?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehr gerne, außerhalb meiner Zeitnehmung – ich habe eh lang ausgeholt –: Es geht um die Widmung in die Landesgrünzone für die Betriebserweiterung der Alpla Werke in Fußach. Es ging um 3,7 Hektar in der Landesgrünzone – nicht nur Landesgrünzone, sondern blaue Zone, also Hochwasserschutzgebiet.

Das Bemerkenswerte an dieser Widmung war eben, dass keine Kompensationsflächen vorgewiesen worden sind, wie es eigentlich bei Landesgrünzonenwidmungen üblich ist. Es geht um eine Betriebserweiterung von insgesamt 20 Arbeitsplätzen, 37 000 Quadratmeter. Das Auffällige – weshalb ich Sie frage – ist, dass im 2019er-Jahr die Alpla 40 500, also fast die Hälfte ihrer kompletten Inseratenzahlungen über den Zeitraum 2012 bis 2019, inseriert hat.

Ich frage Sie, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Na, das Projekt der Firma - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Entschuldigung, Herr Landeshauptmann! Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mit dieser Fragestellung ist aber jetzt eindeutig und ganz präzise klargelegt, dass sich die Frage im Zusammenhang mit der Betriebserweiterung ausschließlich auf Landeskompetenzen bezieht, nämlich Kompensationsflächen, Widmungsfragen, was auch immer. Dann ist meines Erachtens der Untersuchungsgegenstand nicht mehr erfüllt, denn wenn ich nur Betriebserweiterung sage, aber sich die Frage ausschließlich auf Landeskompetenz bezieht, habe ich keinen Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung und Vollziehung des Bundes.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, das genau macht ja den Unterschied aus. Raumordnungsfragen fallen in die Zuständigkeit der Länder, aber Betriebsgenehmigungen fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Da muss man wirklich abgrenzen. Ich würde Sie bitten, das deutlich abzugrenzen und festzustellen, ob das eine mittelbare Bundesverwaltung oder ob das eigentlich eine Landesverwaltung ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Die Widmung ist damals mit der Betriebserweiterung begründet worden. Das kann man sogar öffentlich nachlesen, da braucht man gar keine Aktenkenntnis zu haben. Da ging es um eine Erweiterung, um Lagerflächen, deshalb waren es eben auch nur 20 Arbeitsplätze auf 37 000 Quadratmeter Umwidmungsfläche.

Die Herausnahme aus der Landesgrünzone und der blauen Zone – Hochwasserschutzgebiet – ist ja eine sehr sensible Widmung. Die ist damit begründet worden, dass es eine Betriebserweiterung der Alpla Werke gibt, der Alpla, die im selben Jahr eben um rund 40 000 Euro inseriert hat, was über den kompletten Zeitraum bis 2012 fast die Hälfte der Inseratenzahlungen ausmacht. Deshalb hätten wir gerne nachgefragt. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte noch einmal fest, dass ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren erst dann möglich ist, wenn eine rechtsgültige Flächenwidmung/Raumordnung vorliegt. Solange Raumordnungsfragen diskutiert werden, sind wir in der Landesvollziehung. Erst mit einer rechtskräftigen Widmung sind wir gegebenenfalls in der Bundesvollziehung, wenn eben ein Antrag auf eine Betriebsanlage gestellt wird.

Die Fragestellung von Frau Kollegin Tomaselli, da muss ich Kollegen Stocker zu 100 Prozent recht geben, hat sich aber ausschließlich auf die Raumordnung bezogen, die Grundlage für ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ist. Insofern sind wir mit der Fragestellung ganz einfach nicht im Untersuchungsgegenstand. (Die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensanwältin. – Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Selbstverständlich sind wir im Untersuchungsgegenstand. Herr Pöschl, Sie haben es ja vorhin selber auch ausgeführt: Bei der Firma Rauch geht es um genau dieselbe Thematik mit der Eingrenzung, dass dort das Projekt gar nicht umgesetzt worden ist. (Heiterkeit der Rednerin.)

Die Widmung an sich ist Grundlage für die Betriebserweiterung, für die Betriebsanlagengenehmigung, die mittelbare Bundesverwaltung ist, und die Widmung an sich wird im Übrigen auch genau mit dieser Betriebserweiterung begründet, das ist ein Faktum – ich kenne die Akten, Sie können es mir glauben, aber Sie müssen es nicht, Sie können es sogar googeln –, das ist genau damit begründet worden. Die Widmung wird mit der Betriebserweiterung begründet, die natürlich mittelbare Bundesverwaltung ist. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ein Raumordnungsverfahren, das nebenbei bemerkt natürlich Länderkompetenz ist, kann nie auf den Einzelfall bezogen werden. Ein Raumordnungsverfahren dient der grundsätzlichen Abklärung in den Ländern, was Grünland ist, was Bauland ist. Das ist die Aufgabe der Raumordnung und eine etwaige Betriebsanlagengenehmigung kann immer erst danach erfolgen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensanwältin.)

Ein konkretes Projekt darf eigentlich gar nicht Grundlage für ein Raumordnungsverfahren sein, weil es im Raumordnungsverfahren um die Ordnung der Räume geht; also zuerst das Raumordnungsverfahren und danach gegebenenfalls bei rechtsgültiger Flächenwidmung das Flächenwidmungsverfahren. (Heiterkeit des Redners.) Insofern sind wir erst dann in der mittelbaren Bundesverwaltung, wenn eine rechtsgültige Raumordnung vorliegt, und solange keine rechtsgültige Raumordnung vorliegt, sind wir nicht in der mittelbaren Bundesverwaltung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, um den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen: Könnten Sie abklären, allenfalls in Form einer Frage, ob wir noch im Raumordnungsverfahren waren oder ob Ihre Frage schon darauf abzielt, dass eine Betriebsbewilligung oder Betriebsgenehmigung erreicht wird? – Das sind zwei verschiedene Verfahren. Das eine ist bedauerlicherweise Landessache, das andere ist Bundessache. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht kann das der Herr Landeshauptmann einfach klären. Meines Wissens ist der Herr Landeshauptmann total stolz darauf, dass sie ein One-Stop-Verfahren haben. Das heißt, dass man bei der Bezirkshauptmannschaft quasi ein Verfahren führt, wenn man eine Betriebsanlage erweitern will, und dort alle Verfahren konzentriert in einem One-Stop-Verfahren erledigt werden, nämlich die Betriebsanlage mit dem Wasserrecht, mit dem Umweltrecht, mit dem Widmungsrecht und so weiter.

Wenn er das bestätigt, dass sie sehr stolz darauf sind, dass sie das so machen, dann erklären Sie mir, wie Sie diese Verfahren auseinanderdividieren wollen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: So, bitte, jetzt machen wir eine Stehung. (Abg. Hanger: Das ändert nichts!)

*****

(Sitzungsunterbrechung: 19.45 Uhr bis 19.54 Uhr.)

19.53

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) meldet sich während der Sitzungsunterbrechung zur Geschäftsbehandlung zu Wort, woraufhin Vorsitzender-Vertreterin Belakowitsch anmerkt, dass die Sitzung noch unterbrochen sei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur kurz für das Protokoll sagen: Wir haben jetzt diese ORF-Frage bei Kickl recherchiert. Ich darf bekannt geben: Diese Fragen zum Thema ORF an Klubobmann Kickl wurden zugelassen, Vorsitz hat ein gewisser Abgeordneter Hanger geführt und Verfahrensrichter war Herr Pöschl.

*****

19.54

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)

Frau Abgeordnete Tomaselli wird die Frage neu formulieren. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Wallner, haben Sie im Zusammenhang mit der Betriebserweiterung der Alpla Werke Kontakt mit den Organen dieses Unternehmens gehabt?

Mag. Markus Wallner: Es gilt auch hier das vorher Gesagte. Das Unternehmen Alpla ist, wie Sie wissen, ein großes Unternehmen, Weltmarktführer in seinem Bereich. Auch da gab es eine umfassende Diskussion in der Gemeinde. Ich kann jetzt spontan auch hier keine Zeitpunkte nennen, aber ich gehe schon davon aus, dass ich da auch Kontakte hatte, wo das prinzipiell, von der Investitionsabsicht her, auch angesprochen wurde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es Treffen, bei denen auch Organe des Wirtschaftsbundes anwesend waren?

Mag. Markus Wallner: Ich kann mich jetzt an kein Treffen erinnern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie sonst noch Wahrnehmungen, ob sich da der Wirtschaftsbund in irgendeiner Weise besonders eingebracht hat?

Mag. Markus Wallner: Also mir ist noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen – weil Sie immer versuchen, mit dem Argument zu kommen: den Zusammenhang zwischen Inseratenvolumen und Amtsgeschäften oder Behördenverfahren–: Den gibt es aus meiner Sicht nicht und das gilt auch für die Firma Alpla.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kommen wir vielleicht zum nächsten Fall, die Firma Keckeis in Rankweil – es geht da um den Steinbruch –, die 2018 1 500, 2019 3 000 und 2020 2 000 Euro inseriert hat. Das Interessante dabei ist, dass es eben 2019 ein Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz – über den Gewinnungsbetriebsplan – gegeben hat, also kurz gesagt musste man die An- und Ablieferung abändern.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Markus Wallner: Es gilt hier auch das vorher Gesagte: kein Zusammenhang zwischen Inseraten und irgendwelchen Amtsgeschäften. (Abg. Krainer: Das wissen Sie doch gar nicht!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Firma Keckeis ist im Übrigen auch eine Firma, die 2018 für 1 500 Euro inseriert hat, und wo in dem Akt – wir haben es heute schon gehört – vermerkt ist: Unterstützung ohne Einschaltung.

Mag. Markus Wallner: Ich kann in dem Zusammenhang nur noch einmal darauf hinweisen: Mir ist weder der Steuerakt des Wirtschaftsbundes bekannt noch hatte ich Einblick in operative Inseratengeschäfte. Ich kann jetzt - - Bei dem genannten Unternehmen habe ich im Moment spontan überhaupt keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Unterstützung ohne Einschaltung ist ja eigentlich eine Spende, oder?

Mag. Markus Wallner: Ich kann das nicht beantworten, weil ich keinen Einblick ins operative Geschäft habe und den Steuerakt nicht kenne.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das wäre eigentlich rechenschaftspflichtig, also nach dem Vorarlberger Parteiengesetz, das haben wir aber im Rechenschaftsbericht nicht gefunden.

Mag. Markus Wallner: Es liegen mir auch keine Hinweise vor, dass wir das Parteiengesetz nicht eingehalten hätten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, eine Unterstützung ohne Einschaltung ist eine Spende. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Ich muss bei dem bleiben, was ich gesagt habe: Steuerakt liegt mir nicht vor. Operatives Geschäft des Wirtschaftsbundes: hatte ich keinen Einblick.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nachdem wir jetzt wieder zu vertiefen beginnen, wie eine Spende behandelt wird, weise ich noch einmal darauf hin, dass eine Parteispende an sich – und außerhalb des Untersuchungsgegenstandes – nicht Gegenstand der Befragung sein kann.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Frau Abgeordnete, vielleicht können Sie die Frage anders formulieren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie auch Kontakt mit Organen der Firma Keckeis – ich glaube, Peter Keckeis GmbH – bezüglich des Verfahrens der mittelbaren Bundesverwaltung aus dem Jahr 2019?

Mag. Markus Wallner: Ich habe überhaupt keine Erinnerung dazu.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Erinnerung.

Ich nehme vielleicht den nächsten Fall her, der war auch mit großem Brimborium in der Öffentlichkeit: der sogenannte Speicherteich am Schwarzköpfle. Auch da haben wir eine Auffälligkeit der Spenden. Die Silvretta-Montafon hat über Jahre 3 000 Euro gespendet und das steigt dann mit dem Verfahren 2018/19 fast um das Dreifache auf 8 700 Euro. – Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Markus Wallner: Ja, zum Projekt selber natürlich schon: intensive Diskussion – soll ein Speicherteich errichtet werden oder nicht? –, dahinter ein sehr komplexes Verfahren. Die Genehmigung eines Speicherteichs ist ein Verfahren, das äußerst schwierig durchzuführen ist und viele Fragen aufwirft.

Auch das wurde im ganzen Land sehr ausführlich diskutiert. Da gab es öffentliche Veranstaltungen und alles Mögliche – breite Diskussion – dazu. Damit ist man natürlich mit dem Thema befasst. Aber auch hier muss ich festhalten: Einen Zusammenhang zu Inseratengeschäften, den Sie jetzt halt abermals versuchen, zu konstruieren, kann ich keinen feststellen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann möchte ich einfach auch die Gegenfrage, auch an Sie als Eigentümervertreter, von Inserenten stellen. Ich habe es ja bereits erwähnt, die top zwei Inserenten sind jeweils Landesunternehmen. Was ist denn die Werbewirksamkeit dieses Magazins mit 20 000 Euro Umsatz, das quasi nur aus Inseraten besteht?

Mag. Markus Wallner: Ich habe schon einmal ausgeführt, dass die Entscheidung darüber beim Unternehmen liegt, dass wir am 3.5. einen Kodex geändert haben. Das ändert aber nichts daran, dass das Landesunternehmen zu beurteilen hat, wo inseriert wird und wo nicht – jedenfalls nicht mehr in Parteimedien –, aber insgesamt muss natürlich die Werbewirksamkeit von einer Geschäftsführung oder den dafür Verantwortlichen beurteilt werden. Alles andere sind Spekulationen, sind Mutmaßungen. Da kann ich eigentlich gar nichts dazu sagen.

Ich gehe davon aus, dass ein Landesunternehmen, wenn es inseriert, egal wo, weiß, warum es inseriert und zu welchem Zweck inseriert wird und welche Werbewirksamkeit damit erreicht wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wieso zahlreiche Unternehmen in Vorarlberg, die Exportquoten weit über 50 Prozent haben, in einem Magazin inserieren, das nur 20 000 Inserenten in Vorarlberg zugänglich ist? Was will zum Beispiel ein internationaler Beschlägehersteller in einem Magazin für Vorarlberger Unternehmen? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, es ist wieder einmal notwendig, den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen. Wir diskutieren jetzt die Inseratenvergabe in einem Medium im Land Vorarlberg. Das hat jetzt wirklich nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Frau Abgeordnete, vielleicht können Sie den Zusammenhang in Ihrer Frage herstellen. (Abg. Krainer hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, diese Diskussion, ob jetzt etwas rechtlich zulässig ist oder nicht: Das hier ist eine politische Veranstaltung. Der Landeshauptmann war Abonnent dieser Zeitung und er muss diese Fragen sowieso beantworten. Er muss sie nämlich gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Wählerinnen und Wählern beantworten: ob ihm nicht aufgefallen ist, dass da einfach ein Inseratenfriedhof erscheint, wobei Millionen Euro von Unternehmen – von landeseigenen Unternehmen, aber auch von privatwirtschaftlichen Unternehmen – an eine Parteiorganisation der ÖVP gehen und er davon quasi als Landesparteivorsitzender 25 Prozent bekommt.

Er kann es hier herinnen unter Wahrheitspflicht machen oder er kann sagen: Nein, ich will es hier herinnen nicht machen, weil es mir unangenehm ist, unter Wahrheitspflicht dazu Stellung zu nehmen! – So einfach ist die Frage am Ende des Tages. Der Landeshauptmann kann selber entscheiden, ob er das jetzt beantwortet, weil er es ohnehin beantworten muss. Die Frage ist ja nur: Will er es hier herinnen beantworten oder will er hier herinnen kneifen? Kommt hier alles auf den Tisch oder kommt hier alles unter den Teppich? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist für mich ein wenig verwunderlich, dass bis jetzt immer noch nicht klar ist, dass es nicht darum geht, was man will oder was man nicht will, sondern darum, was in diesem Untersuchungsgegenstand Platz hat und was nicht. Wir können in diesem Untersuchungsausschuss nicht alles, was Herrn Kollegen Krainer oder wen anderen vielleicht interessiert, diskutieren.

Wo und wann das dann beantwortet wird, wird sich weisen, aber hier sind Fragen zu beantworten, die den Untersuchungszeitraum und den Untersuchungsgegenstand betreffen, und wenn es in der Fragestellung nicht gelingt, diese Frage so zu stellen, dann ist sie nicht zuzulassen – wurscht, ob es wer beantworten will oder nicht. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, Herr Wallner hat jetzt mehrmals auf jede Vorhaltung hin erwähnt, dass es Inseratenschaltungen gegeben hat, also sogar innerhalb der Inseratenschaltungen betragliche Auffälligkeiten, dass es mitunter zeitliche Zusammenhänge zu Bewilligungsverfahren der mittelbaren Bundesverwaltung gegeben hat, dass er dezidiert einen Zusammenhang ausschließt.

Jetzt ist natürlich auf der anderen Seite doch die Frage komplett zulässig, was denn die Werbewirksamkeit ist. Wenn es also nicht darum gegangen ist, worum ist es dann gegangen? Wenn es um eine reine Werbeeinschaltung gegangen wäre, dann könnte man das ja jetzt erklären. Mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, wieso Industrieunternehmen, die, nochmals, weit über 50 Prozent Exportquote haben, die im B2B-Geschäft sind, groß im Industriebusiness sind, in einem Blatt mit einer Anzahl von 20 000 Abonnenten, die sich ausschließlich in Vorarlberg befinden, inserieren. Die finden ihre Kundinnen und Kunden einfach nicht dort. Ich finde, in dem Sinn ist die Frage, ob er Wahrnehmungen hat, wie denn die Werbewirksamkeit dieser Firmen in diesem Blatt eingeschätzt wird, wohl zulässig.

Das betrifft ja im Übrigen auch – ich habe es eh vorgerechnet – Landesunternehmen. Ich bin auf eine Zahl von über eine halbe Million gekommen. Das ist nur überschlagsmäßig gerechnet und das sind nur diejenigen, die hauptsächlich im Einflussbereich des Landes sind. Da habe ich die ganzen Tourismuszusammenschlüsse noch gar nicht gerechnet.

Wieso inserieren Landesunternehmen über eine halbe Million Euro in dem Zeitraum in einem Parteiblatt und wieso vor allem Firmen, Großindustriebetriebe mit einer Exportquote von weit über 50 Prozent? (Abg. Krainer: Illwerke – wozu?) Welche Kunden sucht ein Beschlägehersteller in der Zeitung? – Ich weiß es nicht. Ich habe keine Idee. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, das mag schon für die Frau Kollegin von Interesse sein, welchen Werbewert das hat, aber der Herr Landeshauptmann hat ja ausdrücklich und dezidiert gesagt, dass er in die operative Gebarung dieser Unternehmen keinen Einfluss genommen hat und daher auch keine Wahrnehmungen dazu hat. Wir können das also hundert Mal fragen, es werden sich die Antworten nicht ändern. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Abgeordneter Loacker, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr Landeshauptmann hat sehr wohl gesagt, dass er eine Wahrnehmung hat, dass sich der redaktionelle Teil der Zeitung zurückentwickelt hat und der Anzeigenteil zugewachsen ist. Da könnte er sich ja – das ist ja ein Mann, der sich Gedanken macht – auch Gedanken zu den Fragen von Frau Tomaselli gemacht haben.

Wir sind ja immer bei der mittelbaren Bundesverwaltung. Wenn jemand ein Inserat schaltet, um in einem Verfahren günstiger behandelt zu werden, dann geht es natürlich um den Kern des Untersuchungsgegenstandes und genau darauf richtet sich die Frage. Wenn nämlich das Inserat einen hohen Werbewert hat, dann fällt der Verdacht der Beeinflussung des Entscheidungsträgers weg. Wenn der Werbewert nicht da ist, dann geht es genau um die Frage: Wurde da jemand beeinflusst?

Ich sage Ihnen gleich das nächste Beispiel: Die Firma Ball, die ausschließlich Dosen für Red Bull und für sonst niemand anderen macht, hat auch inseriert. Das kann keinen Werbewert haben, weil die nur den Red Bull abfüllen. Das kann nur um das Verschieben von Geld an den Wirtschaftsbund, an die ÖVP gegangen sein.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gut, dann machen wir jetzt eine Stehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 20.08 Uhr bis 20.15 Uhr.)

*****

20.15

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Frage – so, wie sie Kollegin Tomaselli gestellt hat – ist in dieser Art und Weise nicht zulässig. Sie hat die Möglichkeit, die Frage umzuformulieren oder eine neue Frage zu stellen.

Am Wort ist jedenfalls Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte neu formulieren: Mir ist dieses Missverhältnis halt eben aufgefallen, dass zahlreiche Großbetriebe, die nur oder fast ausschließlich internationale KundInnen haben, in einem kleinen Magazin in Vorarlberg inserieren.

Haben Sie in den letzten Jahren dieselbe Wahrnehmung gemacht – insbesondere im Hinblick auf Betriebsanlagengenehmigungen der mittelbaren Bundesverwaltung: ob es da einen Zusammenhang geben könnte?

Mag. Markus Wallner: Also ich muss halt abermals einleitend festhalten: kein Zusammenhang Amtsgeschäfte und Inserate – nur, dass ich es noch einmal wiederholt habe; ist mir aber wichtig –, ist nicht Teil der Amtsführung, habe ich am Beginn, im Eingangsstatement, schon gesagt, und das wird auch bei meiner Aussage so bleiben.

In der zweiten Fragestellung – weil ja auch geäußert wurde: Hat man eine Meinung dazu? – An sich ist man ja nicht dazu da, um hier jetzt irgendwelche Meinungen und Mutmaßungen zu tätigen, und die Beurteilung einer Werbewirksamkeit ist eine Sache des Unternehmens. Das Unternehmen entscheidet: Inserat ja oder nein, in welcher Zeitung auch immer; und ich nehme an, da gibt es eine Motivation, auch ein Inserat zu schalten.

Sie kennen die Vorarlberger Verhältnisse, was die Wirtschaftsstandortentwicklung bei uns angeht, sehr gut. Jetzt bin ich im Feld von Interpretationen und Mutmaßungen und deswegen auch vorsichtig, aber wenn ich in Vorarlberg Unternehmer wäre, dann hätte ich mir das gut überlegt und wahrscheinlich hätte ich auch in dieser Zeitung ein Inserat geschaltet, und zwar deswegen, weil wir in Vorarlberg auch wirtschaftspolitisch, arbeitsmarktpolitisch mit großen Herausforderungen konfrontiert sind, weil ein Unternehmen, auch ein Weltunternehmen, sicherlich ein Interesse daran hat, am Standort präsent zu sein, weil die gesamte Vorarlberger Wirtschaft um Arbeitskräfte kämpft. Das kennen die Vorarlberger ganz gut, wir sind in der Nähe der Schweiz und haben einen riesigen Konkurrenzkampf in allen Feldern.

Also wenn Sie mich jetzt fragen würden: Können Sie sich vorstellen, warum ein Unternehmen dort inseriert?, dann würden mir wahrscheinlich 100 Gründe einfallen, warum das auch einen Sinn machen würde, ist aber an sich nicht Gegenstand einer Befragung heute, sondern das sind Mutmaßungen, das sind Interpretationen, das sind Spekulationen; aber woher Sie die These nehmen, dass ein Unternehmen, nur weil es am Weltmarkt tätig ist, kein Interesse haben soll, am Standort irgendeine Form von Inserat, PR oder Werbung oder Marketing zu betreiben - - nicht tun soll, das entzieht sich meiner Beurteilung komplett. Ich würde jedem Unternehmen, wenn ich es entscheiden könnte, raten, auch am Standort, und auch am Standort Vorarlberg für eine wirklich gute Präsenz zu sorgen, weil allein die Frage: Woher nehme ich Fachkräfte? eine ganz entscheidende für die Zukunft ist, und es wäre ein schwerer Fehler für ein Unternehmen, am Standort nicht präsent zu sein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, es geht ums Sparen, und die Mittel, die man hat, sollte man ja auch effizient einsetzen. Das macht dann Sinn – Sie haben die Konkurrenz mit der Schweiz angesprochen –, wenn man zum Beispiel potenzielle Arbeitskräfte anspricht, aber auch das ist da nicht der Fall, weil das ja ein Magazin ist, das an Wirtschaftsbundmitglieder geht.

Mag. Markus Wallner: Ja, aber vielleicht kann ich noch einmal einwenden, dass es ein Wirtschaftsbundmitgliedsmagazin ist, das an Unternehmer geht, aber es kann auch einen Sinn machen, die Zielgruppe der Unternehmer auch direkt anzusprechen, und es gibt ja in Vorarlberg, wie Sie wissen, nicht so viele Möglichkeiten, diese eingegrenzte Zielgruppe der Unternehmer überhaupt direkt zu erreichen. (Abg. Krainer: Die Wirtschaftskammerzeitung!) Sie haben Möglichkeiten – Kollege Krainer hat recht, es gibt eine Wirtschaftskammerzeitung, wo ich das machen kann –, es gibt eine Wir- - es gab, mittlerweile, eine Wirtschaftsbundzeitung, wo Unternehmer erreicht werden können. Es gibt natürlich Möglichkeiten, im Rahmen der „Vorarlberger Nachrichten“ oder der dortigen Produkte was zu tun – mit größeren Streuverlusten.

Also ja, wie gesagt: Ich bin jetzt im Bereich von Spekulationen und möchte es daher an dem Punkt beenden, aber Sie haben gefragt, wie ich es einschätze. An sich ist der Ausschuss nicht die Plattform, Dinge einzuschätzen, aber Sie wollten meine Meinung hören, ausnahmsweise habe ich sie jetzt kundgetan.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Thema Sparen: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass man auch den Unternehmen, den InserentInnen Sparen ermöglichen wollte, indem sie in der Parteizeitung inserieren konnten, also dass das im Gegensatz zu Parteispenden steuerlich absetzbar ist?

Mag. Markus Wallner: Ich kann nur wiederholen: keinen Einblick ins operative Geschäft gehabt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie keinerlei Wahrnehmung dazu?

Mag. Markus Wallner: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte noch meine restliche Zeit nutzen und Sie fragen, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass es vorher schon irgendwelche Prüfungen oder dergleichen vom Finanzamt gegeben hat – Wirtschaftsbund und Organe des Wirtschaftsbundes –, bis auf die aktuelle?

Mag. Markus Wallner: Also da kann ich jetzt im ersten Augenblick nichts feststellen. Ob ich da eine Wahrnehmung aus der Vergangenheit habe, ist mir jetzt nicht erinnerlich. Ich bin zum ersten Mal durch diese Selbstanzeige auf das Steuerverfahren des Wirtschaftsbundes aufmerksam geworden. Ob es davor eines gab oder nicht gegeben hat, das ist mir derzeit nicht erinnerlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann ist Ihnen die Selbstanzeige zur Kenntnis gebracht worden?

Mag. Markus Wallner: Ich habe davon aus den Medien erfahren. Das muss gegen Ende März gewesen sein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, und Sie haben dort eben in einem Statement gesagt, es soll geklärt werden, ob innerparteiliche Zuwendungen steuerpflichtig sind. „Wenn eine Pflicht festgestellt wird, ist aufzuräumen und nachzuzahlen. Aber dann wäre das Finanzamt zu einer anderen Meinung gekommen als in der Vergangenheit.“ – Wie kommen Sie zu dieser Feststellung?

Mag. Markus Wallner: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen bitte? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich kann es Ihnen auch vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Markus Wallner: War das ein Medienstatement?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung hat sich Abgeordneter Stocker gemeldet.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch hier haben wir bereits am Vormittag des Langen und des Breiten vertieft, dass dieses Verfahren außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt, weil es nach dem Untersuchungszeitraum mit einer Selbstanzeige begonnen wurde, und die Frage, ob Einfluss genommen wurde oder etwas verhindert wurde, vielleicht Gegenstand hier im Ausschuss sein kann, aber sich das insofern ja ausschließt, dass, wenn eine Selbstanzeige, die nach dem Untersuchungszeitraum eingebracht wird, zu einem Verfahren führt, man denkmöglich diese Dinge hier ja nicht annehmen kann. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

So gesehen ist diese Frage wiederum am Ende des Tages so wie am Anfang des Tages außerhalb des Untersuchungszeitraumes.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, im Gegenteil! Also es geht hier nicht um dieses Verfahren, das wir heute Vormittag immer diskutiert haben, sondern der Herr Landeshauptmann sagt in diesem Medienstatement eben am selben Tag, als das mit der Selbstanzeige bekannt geworden ist, es sollte geklärt werden, ob innerparteiliche Zuwendungen steuerpflichtig sind. Zitat: „Wenn eine Pflicht festgestellt wird, ist aufzuräumen und nachzuzahlen. Aber dann wäre das Finanzamt zu einer anderen Meinung gekommen als in der Vergangenheit.“

Uns interessiert: Wie kommt er zu der Wahrnehmung, dass das Finanzamt in der Vergangenheit zu einer anderen Meinung gekommen ist? (Abg. Stocker hebt die Hand.) Das ist genau die Frage: ob man vielleicht in früheren Zeiten da einmal einen Unterschied gemacht hat.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte das für völlig unerheblich. Die Frage ist, ob auf das Verfahren Einfluss genommen wurde oder ob es verhindert wurde. Das ist Untersuchungsgegenstand und nicht, zu welcher Meinung irgendein Finanzamt irgendwann gekommen ist. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Frage, ob auf ein Verfahren Einfluss genommen wurde, muss ich überhaupt einmal wissen, ob es ein anderes Verfahren gab. Diese Aussage des Landeshauptmanns lässt darauf schließen, dass er über ein anderes, davorliegendes Verfahren Kenntnis hat. Jetzt wollen wir einfach wissen, wie er zu dieser Feststellung kommt: Hat er eigene Wahrnehmungen, dass es ein Verfahren gab? Ist das vom Hörensagen? Wer hat es ihm erzählt? Woher hat er es erfahren?  et cetera. (Vorsitzender und Verfahrensrichter beraten sich.)

Mag. Markus Wallner: Ich glaube schon, dass ich dazu etwas sagen kann.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Zu Abgeordneten Stocker: Zu diesem Verfahren, das ja erst im März dieses Jahres eingeleitet worden ist, darf nicht gefragt werden. Das hat, glaube ich, die Frau Kollegin am Vormittag hier eindeutig dargelegt. Das trifft auch meine Meinung. Aber wenn Fragen, die schon ein vorangegangenes Verfahren betreffen wie jetzt hier, geltend gemacht werden, dann habe ich dagegen keinen Einwand.

*****

Mag. Markus Wallner: Ist die Frage zulässig oder ist sie nicht zulässig?

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Die Frage ist dementsprechend zulässig, ja.

Mag. Markus Wallner: Ja, ich nehme jetzt einmal den vorliegenden Bericht her und schaue mir den etwas genauer an. Da bin ich zitiert: „Die Selbstanzeige ist mir gegenüber vom Wirtschaftsbundobmann Hans Peter Metzler mitgeteilt worden, der Obmann hat auf Anraten des Steuerberaters entschieden, dass die Angelegenheit geprüft wird.“ – Das entspricht meiner Wahrnehmung, dass ich etwa gegen Ende März – genaues Datum weiß ich nicht – von dieser Selbstanzeige jedenfalls aus den Medien erfahren habe. Ich habe auch in vager Erinnerung – ich kann jetzt auch keinen genauen Tag und den genauen Zeitpunkt nennen –, dass ich mit dem Wirtschaftsbundobmann Hans-Peter Metzler natürlich Kontakt aufgenommen habe und mich erkundigt habe, worum es bei dieser Selbstanzeige geht und er mir darüber Auskünfte erteilt hat.

Die zweite Fragestellung würde ich jetzt aus meiner Sicht anders verstehen, so wie es da steht. „Wallner: ,Wenn eine Pflicht festgestellt wird, ist aufzuräumen und nachzuzahlen.ʻ“ – Diese Aussage stimmt ganz sicher. Das war auch meine Haltung, die ich beim Eingangsstatement gesagt habe. Wenn die Steuerprüfer jetzt am Ende eines offenen Steuerverfahrens zum Schluss kommen, dass eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, dass eine Körperschaftsteuerpflicht besteht – unter Umständen, weil ein Betrieb gewerblicher Art entstanden ist –, dann gehe ich davon aus, dass es zu Nachzahlungen kommt, und ich erwarte mir da auch vom Wirtschaftsbund eine optimale Kooperation dazu.

Ich habe keine Wahrnehmungen über ein früheres Steuerverfahren. Ich habe diese Aussage, die ich jetzt im zweiten Teil noch einmal zitieren darf: „Aber dann wäre das Finanzamt zu einer anderen Meinung gekommen als in der Vergangenheit.“ Ich war selber überrascht, dass vonseiten der Steuerprüfung – weil von mir so noch nie gehört – auch eine Prüfung stattfindet, ob wir bei einer Zahlung einer Teilorganisation an die Gesamtpartei von einer Zuwendung und damit von einer Zuwendungssteuer ausgehen müssen. Und das war für mich überhaupt gänzlich neu, und die Aussage habe ich so verstanden: Wenn es früher Prüfungen gegeben hätte, von denen ich jetzt keine Wahrnehmungen habe, dann hätte möglicherweise auch diese Frage der Zuwendungssteuer irgendwie thematisiert werden müssen. Und für mich persönlich ist die Wahrnehmung so, dass ich zum allerersten Mal im Zuge dieser Prüfung jetzt und den veröffentlichten Medienberichten – wie gesagt, kein Zugang zum Steuerakt – davon überhaupt Kenntnis genommen habe, dass eine Zahlung von einer Teilorganisation an die Partei einer Zuwendungssteuer überhaupt unterliegen könne. In früheren Prüfungen, von denen ich zwar keine kenne, habe ich auch keine Kenntnis darüber, ob das thematisiert wurde, aber es ist tatsächlich zum ersten Mal aufgetaucht – meiner Wahrnehmung nach.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, also Sie haben zwar insinuiert, dass das Finanzamt eine andere Meinung gehabt hätte, hat es aber nicht gehabt. Sie haben auch keine Wahrnehmung dazu, weil Sie es einfach nicht wussten?

Mag. Markus Wallner: Nein, ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich zum ersten Mal überhaupt Kenntnis davon bekommen habe, dass eine Zuwendungssteuer anfallen könnte. Bei einer innerparteilichen Zahlung war das für mich ein gänzlich neuer Sachverhalt, dass da auch eine Zuwendungssteuer anfallen könnte. Ob das in früheren Prüfungen irgendwann einmal auch einmal gesagt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu habe ich wirklich überhaupt keine Wahrnehmungen. So war es gemeint.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Trotzdem haben Sie gesagt: „Aber dann wäre das Finanzamt zu einer anderen Meinung gekommen als in der Vergangenheit.“ Hatten es aber gar nicht geprüft. Das finde ich auch bemerkenswert.

Ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Zu Wort gelangt jetzt Abgeordneter Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Landeshauptmann, jetzt sprechen Sie von einer innerparteilichen Zahlung. Vorhin haben Sie gesagt, der Wirtschaftsbund ist eine ganz andere Organisation, da habe ich keinen Einfluss. – Ist es jetzt eine innerparteiliche Zahlung oder ist es die Zahlung von einer anderen Organisation? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf einmal mehr festhalten, dass Finanzierungsfragen von Parteien nicht Untersuchungsgegenstand sein können, und darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Einschätzung bitten.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Hanger, ich habe jetzt nichts von einer Finanzierungsfrage gehört. Die Frage war, ob die beiden zusammenhängen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es wurden immer wieder die Finanzierungsfragen releviert - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Hanger, bitte warten Sie wenigstens, bis ich Ihnen das Wort gebe. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Sie haben eine Frage an den Herrn Verfahrensrichter gestellt. Die wird er jetzt beantworten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ist richtig, dass politische Parteien nicht Gegenstand unseres Verfahrens sein können. Insofern gebe ich Ihnen recht.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Kollegin Tomaselli hat die zugelassene Frage gestellt, dass der Herr Landeshauptmann feststellt, das Finanzamt sei zu einer anderen Meinung gekommen als in der Vergangenheit, und welche Wahrnehmung er zu einem Verfahren in der Vergangenheit habe. Der Herr Landeshauptmann hat geantwortet, es sei ihm neu gewesen, dass bei einer innerparteilichen Zahlung diese Zuwendungssteuer anfalle.

Ich nehme zwei Antworten des Herrn Landeshauptmannes, nämlich die Antwort der innerparteilichen Zahlung und die frühere Antwort, dass es sich beim Wirtschaftsbund – die Antwort hat der Herr Landeshauptmann gegeben – um eine völlig getrennte Organisation handle, auf die er keinen Einfluss habe.

Ich möchte wissen, wie diese zwei Antworten zueinander stehen. Ich mache keinen neuen Sachverhalt auf, sondern versuche zwei Antworten des Landeshauptmannes miteinander in Einklang zu bringen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Der Herr Landeshauptmann hat ja einiges gesagt, was über den Untersuchungsgegenstand hinausgeht, nicht wahr? Wenn man das koordinieren will und harmonisieren will, dann halte ich das zur Abrundung des Verständnisses für möglich.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Kollege Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur ganz grundsätzlich festhalten, dass, und das haben wir auch schon einleitend zum Ausdruck gebracht, die gesamte Causa nicht untersuchungsgegenständlich ist. Jetzt haben wir natürlich die Situation, dass wir bei jeder einzelnen Frage diskutieren müssen, sind wir im Untersuchungsgegenstand, ja oder nein. Und dann denke ich mir halt irgendwann einmal, damit das nicht nur ganz sinnlos ist, was den ganzen Tag hier herinnen passiert, wird die eine oder andere Frage dann mit gutem Willen zugelassen. Nur: wenn dann daraus abgeleitet wird, dass quasi dann auch andere Fragen zulässig sind - - Also bildlich gesprochen ist es so: Wenn man irgendwie die Tür einen ganz kleinen Spalt aufmacht, dann ist auf einmal alles wieder untersuchungsgegenständlich. Und insofern müssen wir dann auch wieder unsere klare Position einnehmen: dass natürlich Fragen zu Parteien, Fragen zum Wirtschaftsbund natürlich nicht im Untersuchungsgegenstand liegen können.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte eine Stehung.

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(Sitzungsunterbrechung: 20.32 Uhr bis 20.38 Uhr.)

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20.38

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Herr Abgeordneter Loacker wird seine Frage außerhalb seiner Zeitrechnung, obwohl er eh noch genug hat, noch einmal wiederholen. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Landeshauptmann, es gibt also diesen Widerspruch der Antworten: dass Sie auf der einen Seite sagen, es handle sich um eine innerparteiliche Zahlung und Ihnen daher nicht erklärlich sei, warum eine Zuwendungsabgabe anfalle, und auf der anderen Seite haben Sie gesagt, der Wirtschaftsbund ist eine völlig getrennte Organisation, auf die Sie keinen Einfluss haben. Ist es also nun innerparteilich, Sie sind der Parteichef und Sie haben Einfluss, oder ist es eine ganz andere Organisation und Sie haben keinen? Das ist die Frage.

Mag. Markus Wallner: Ich kann einmal darauf zurückkommen, was ich damit gemeint habe. Ich habe ja öffentlich gesagt, dass wir 2014 eine Zahlung bekommen haben und dass wir 2019 eine Zahlung bekommen haben. Die Größenordnungen dazu sind in der Öffentlichkeit genannt worden. Und in Bezug auf diese Steuerpflicht war eben für mich neu, dass diese Zahlungen einer Zuwendungssteuer unterliegen könnten. Ich habe jetzt keine Kenntnis von Finanzamtsprüfungen der Vergangenheit, aber es ist eben aus der Vergangenheit bei mir auch keine Wahrnehmung da, dass diese Frage der Zuwendungssteuer jemals thematisiert wurde, und das habe ich versucht klarzustellen.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Der Widerspruch bleibt aufrecht.

Ich komme zur nächsten Frage: Sie haben Bezug genommen auf die Covid-Hilfe, die der Seniorenbund bekommen hat, auf diese 24 000 Euro, und haben geschildert, welche Schritte Sie gesetzt haben, um aufzuklären, wie es dazu kommen konnte. Sie haben auch geschildert, welche Schritte Sie gesetzt haben, um aufzuklären, ob andere Teilorganisationen auch solche Covid-Hilfen beantragt und bekommen haben.

Dann erscheint es mir unglaubwürdig, dass Sie in Anbetracht der viel größeren Beträge, um die es beim Wirtschaftsbund geht, keine Aufklärungsschritte gesetzt haben und jetzt hier stehen und sagen: Ich weiß es nicht. Ich kenne den Steuerakt nicht. Ich weiß nicht, schulden die dem Finanzamt 900 000 Euro oder eine Million.

Wieso waren Sie beim Seniorenbund so streng bei der Aufklärung der Covid-Hilfen und beim Wirtschaftsbund nicht?

Mag. Markus Wallner: Muss die Frage beantwortet werden? (Abg. Krainer: Ja! Die liegt doch auf der Hand!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Also Sie haben auch vorhin eine Frage beantwortet, oder halb beantwortet, die in Wahrheit letztlich zur Aufklärung Ihres persönlichen Widerspruchs hier gedient hat. Insoweit könnten Sie also auch diese Frage beantworten, weil es letztlich um die Widersprüche in Ihren Antworten geht. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Stocker.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es tritt jetzt das ein, was ich in der Stehung schon gesagt habe und was zu befürchten war. Ich halte es für wirklich nicht zulässig, dass, wenn eine Auskunftsperson aus freien Stücken in der Antwort den Untersuchungsgegenstand überschreitet, sie in der Folge verpflichtet wird, auf weitere Fragen zu antworten, die außerhalb des Untersuchungsgegenstandes liegen. Ich frage mich, wo in der Fragestellung des Herrn Loacker die Vollziehung des Bundes betroffen sein kann – das würde mich wirklich interessieren, wie das noch in den Untersuchungsgegenstand passt.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Stocker, wir haben uns heute schon einmal darauf geeinigt: Es gibt hier herinnen keine freiwilligen Antworten – es gibt Fragen, die zugelassen werden, die dann beantwortet werden müssen, oder die Fragen werden eben nicht zugelassen. Diese Frage, und darauf haben wir uns in der Stehung geeinigt, ist zugelassen worden. (Abg. Loacker hebt die Hand.)

Zur Geschäftsordnung: Kollege Loacker, bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Stocker, ich nehme Bezug auf zwei Antworten, die der Landeshauptmann gegeben hat, und versuche, den Widerspruch aus diesen zwei Antworten aufzuklären. Sie sind ja Rechtsanwalt und vertreten auch die Interessen von Mandanten, und in Ihrem Beruf wird es Ihnen auch oft ein Anliegen sein, dass bei Widersprüchen Ihre Mandantschaft die Gelegenheit hat, diese Widersprüche aufzuklären. (Abg. Hanger hebt die Hand. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Jetzt hätte der Herr Landeshauptmann die Gelegenheit, die Widersprüchlichkeit seiner Antworten aufzuklären, und ich gehe davon aus, dass er ein Interesse daran hat, Widersprüche aufzuklären und diese nicht stehen zu lassen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Dann machen wir noch einmal eine Stehung.

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(Sitzungsunterbrechung: 20.42 Uhr bis 20.49 Uhr.)

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20.49

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Herr Abgeordneter Loacker wird die Frage umformulieren. – Bitte um Ihre Frage.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Bezug nehmend auf die Antworten des Herrn Landeshauptmannes, und um zu klären, was konkret gemeint war und wie diese Antworten zu verstehen sind – für das Auditorium –: Der Herr Landeshauptmann hat gesagt, dass er bei der Frage der Covid-Hilfe für den Seniorenbund der Sache nachgegangen ist, hat geschildert, wie er den Parteigeschäftsführer beauftragt hat zu klären, ob andere Teilorganisationen auch solche Covid-Hilfen beantragt haben, und hat auch eine Antwort bekommen, dass dem nicht so sei. Da geht es um 24 000 Euro, die der Seniorenbund bekommen hat, das hat der Herr Landeshauptmann geschildert.

Er hat aber auch geschildert, dass er beim Wirtschaftsbund keinen Wissensstand habe und keine Auskunft geben könne und über das Verfahren nicht Bescheid wisse. Da wäre es schon interessant zu sehen, warum er bei 24 000 Euro mit so scharfem Auge drauf ist und bei einem sechs- oder siebenstelligen Betrag beim Wirtschaftsbund eben nicht mit gleich scharfem Auge drauf ist. Das ist noch nicht erklärt. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Stocker, zur Geschäftsordnung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, es tut mir leid - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ja, mir auch!

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): - -, aber diese Frage bezieht sich wieder ausschließlich auf die Stellung des Herrn Landeshauptmannes als Parteiobmann – nämlich, ob er als Parteiobmann in seiner Teilorganisation etwas tut oder nicht tut –, das ist nicht Untersuchungsgegenstand. Wenn freiwillige Antworten nicht zugelassen werden, kann es bei einer Fragestellung außerhalb des Untersuchungsgegenstandes keine Verpflichtung zur Antwort geben.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Stocker, wir haben das jetzt gerade in der Stehung besprochen und uns darauf geeinigt, dass Herr Kollege Loacker die Frage umformuliert. (Zwischenrufe der Abg. Stocker und Hanger.)

Wenn Sie jetzt hier weiter permanent mit Wortmeldungen zur Geschäftsordnung kommen, dann machen wir halt noch einmal eine Stehung und müssen das noch einmal aufklären, wenn Sie das möchten. (Zwischenruf des Abg. Stocker.) – Ja, dann machen wir noch einmal eine Stehung.

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(Sitzungsunterbrechung: 20.51 Uhr bis 20.53 Uhr.)

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20.53

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und mache darauf aufmerksam, dass sich die Frage des Kollegen Loacker außerhalb des Untersuchungsgegenstandes befindet.

Herr Landeshauptmann, möchten Sie sie dennoch beantworten?

Mag. Markus Wallner: Na ich möchte natürlich schon versuchen, das aufzuklären. Es sind ja zwei verschiedene Sachverhalte, über die wir da reden: Der eine ist, bezogen auf den Seniorenbund, eine relativ einfache Fragestellung, auch an einen Geschäftsführer: sich beim Seniorenbund zu erkundigen, ob ein Antrag für eine Covid-Hilfe gestellt wurde und gegebenenfalls, wie weiter damit umgegangen wird; auch die anderen Teilorganisationen abzufragen, ob es eine derartige Hilfestellung, Antragstellung und auch Ergebnisse dazu gibt.

Das Zweite ist das offene Steuerverfahren beim Wirtschaftsbund, da geht es natürlich um wesentlich umfangreichere Fragestellungen. Dort bin ich in einer anderen Art und Weise vorgegangen, das stimmt. Der Wirtschaftsbund selber hat den Interimsobmann Karlheinz Rüdisser dort eingesetzt, den ich kenne, den ich für besonders versiert halte, und der auch im direkten Kontakt mit den Finanzbehörden und auch einer Kanzlei dazu versucht, die Dinge systematisch aufzuklären und abzuarbeiten. Dort habe ich diese Vorgangsweise gewählt.

Der Wirtschaftsbund hat das in eigener Verantwortung zu klären, und ich habe den amtierenden Obmann – jetzt Karlheinz Rüdisser – - -, weil doch eher anspruchsvollere Fragestellungen dahinterstecken, mich in dem gesamten Ablauf jetzt immer wieder auf dem Laufenden zu halten.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Danke.

Wurden in diesem Fall die anderen Teilorganisationen auch gefragt, ob sie Zuwendungsabgaben abführen?

Mag. Markus Wallner: Wie gesagt, das ist Teil eines offenen Steuerverfahrens beim Wirtschaftsbund, deswegen kann ich darüber keine weiteren Aussagen treffen. Wir müssen dieses Steuerverfahren abwarten. Wenn es da zu einer Entscheidung in Richtung einer Zuwendungsabgabe kommt, hat das natürlich auf alle Teile der Partei insgesamt Auswirkungen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir da in einem offenen Steuerverfahren sind, die Gespräche mit den Prüfern laufen, die Endergebnisse sind aus meiner Sicht abzuwarten.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Ich fasse zusammen: Die anderen Teilorganisationen wurden gefragt, ob sie auch Covid-Hilfen beantragt haben – die anderen Teilorganisationen wurden nicht gefragt, ob sie auch Zuwendungsabgaben abführen.

Ich möchte die Vorlage 8, Seite 3 vorlegen. Da geht es wieder um Anzeigen, also Inserate in der Zeitung „Vorarlberger Wirtschaft“, und um die Frage, ob möglicherweise solche Anzeigen dienlich waren bei der Erlangung von Betriebsanlagengenehmigung und ähnlichen Dingen.

Mag. Markus Wallner: Es ist die Vorlage nicht ersichtlich.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Vorlage 8, Seite 3. (Auskunftsperson Wallner: Ah, jetzt!)

Ab der Überschrift: „Anzeigen im Umfeld des Fruchtsaftherstellers Rauch“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Mag. Markus Wallner: Können Sie mir sagen, was die genaue Fragestellung dazu ist?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Da Herr Rauch auch direkt an die Bundes-ÖVP gespendet hat, ist es schon relevant, zu erfahren, warum er bei der Vorarlberger ÖVP nicht den direkten Weg der Spende gewählt hat, sondern Inserate gewählt hat, um Geld zukommen zu lassen. Es geht nämlich um das Zukommenlassen von Geld und es geht nicht um den Werbewert, denn der Dosenhersteller Ball füllt dort am Standort ausschließlich Red Bull ab. Wenn Ball inseriert, wird damit keine Werbewirkung erzielt, weil ein anderer Getränkehersteller dort Dosen kaufen würde, in die er abfüllen würde – sondern nur die Red-Bull-Abfüllung von Rauch funktioniert mit den Dosen von Ball. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Ball inseriert, damit das Geld zur ÖVP kommt: Warum nimmt da Rauch bei der Landes-ÖVP die Inserateschiene und bei der Bundes-ÖVP den direkten Weg der Spende, die auch öffentlich ausgewiesen wird? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Offensichtlich hat nämlich Herr Rauch keinen Schmerz, wenn sein Name als Spender ausgewiesen wird – hätte er einen Schmerz, würde er der Bundes-ÖVP nicht spenden, das macht er aber. Beim Land wählt er einen anderen Weg, der Werbewert ist es nicht.

Wie erklären Sie sich das?

Mag. Markus Wallner: Na ja, Sie haben das jetzt ziemlich breit ausgeführt, sodass es nicht einfach ist festzustellen, was Sie mich eigentlich fragen wollen – aber die Frage, die Sie am Ende versucht haben zu formulieren, würde sich eigentlich an Herrn Rauch richten.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sie hatten das heute schon besprochene Essen, bei dem Sie, Franz Rauch, Hans-Peter Metzler und Jürgen Kessler dabei waren: Inserate waren bei diesem Gespräch ein Thema – oder nicht? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Markus Wallner: Ich kann mich da nicht erinnern, dass wir da über Inserate gesprochen hätten, das habe ich heute mehrfach festgestellt. Ich habe auch dazugesagt, zum x-ten Mal jetzt: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Amtsgeschäften und Inseraten.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Und Sie haben auch keine Wahrnehmung dazu, worum es bei diesem Essen überhaupt gegangen ist?

Mag. Markus Wallner: Nein, ich hatte nicht einmal richtig eine Wahrnehmung zum Termin, also ich müsste in irgendeiner Art und Weise nachvollziehen oder nachprüfen können, was dort überhaupt besprochen wurde. Ich habe wirklich keine Erinnerung daran.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu anderen Treffen mit Herrn Rauch persönlich?

Mag. Markus Wallner: Wie war die Frage bitte noch einmal?

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu anderen direkten persönlichen Begegnungen mit Herrn Rauch? Wenn nicht an dieses konkrete Essen, das angesprochen war, dann zu anderen persönlichen Begegnungen? Mag. Markus Wallner: Ja, das gibt es natürlich schon. Es gab immer wieder Möglichkeiten, miteinander zu sprechen. Wie gesagt, der Kontakt zu Unternehmen ist stark in Vorarlberg, der ist vorhanden. Ich habe jetzt keinen konkreten Termin im Kopf, aber ich bin sicher dann und wann auch im Kontakt mit Franz Rauch gestanden.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Ich beende meine Befragung und bleibe mit sehr vielen widersprüchlichen Antworten und sehr wenigen erhellenden Antworten zurück.

Ich bedanke mich für die Zeit. Ich hoffe, es war eine vergnügliche Reise nach Wien.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Es verbleiben noch 6 Minuten Restbefragungszeit, diese gehen an die Österreichische Volkspartei. Zu Wort gemeldet ist Kollege Hanger. – Bitte, Herr Kollege.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Landeshauptmann, ich möchte noch einmal zur Steuercausa Illwerke zurückkehren. Ich darf Ihnen dazu einen Zeitungsbericht vorlegen – ON 1 – und darf unseren Referenten bitten, diesen auszuteilen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Der Titel lautet: „Steuerfall Illwerke: Wallners Interventionen und verzweifelte Prüfer“, und im Untertitel: „Prüfer sahen ‚massive persönliche Angriffe‘“. – Der fünfte Absatz mit dem Titel „Lieber Gunter“ legt ein Naheverhältnis zu Sektionschef Mayr nahe. (Abg. Krainer: Was ist der Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand?)

Herr Landeshauptmann, darf ich Sie bitten, das zitierte E-Mail, diese Anrede des Sektionschefs Mayr einzuordnen. Oder konkreter gefragt: Sind Sie mit Herrn Sektionschef Mayr befreundet oder was hat Sie dazu veranlasst, in diesem E-Mail diese Tonalität zu wählen?

Mag. Markus Wallner: Wie gesagt, das liegt jetzt einige Jahre zurück, aber ich kann mich zumindest grob daran erinnern, dass wir immer wieder miteinander zu tun hatten, jetzt nicht nur in der Frage der Illwerke – da gab es immer wieder Kontakte über den Gesamtverlauf der Thematik –, aber insbesondere hatten wir bei den Steuerreformverhandlungen miteinander zu tun. Das muss – wenn ich es noch richtig im Kopf habe – im Jahre 2015, 2016 gewesen sein, da war Sektionschef Mayr öfters zu diesen Steuerreformverhandlungen beigezogen. Dort haben wir uns im Rahmen von Verhandlungen kennengelernt und das Du-Wort sozusagen muss, nach meiner Erinnerung, wahrscheinlich dort entstanden sein. Deswegen wird auch hier diese Anrede verwendet worden sein.

Ich weiß jetzt nicht genau, um welches konkrete E-Mail oder um welche konkrete Nachricht es sich dabei handelt – die müssten Sie mir vorlegen, damit ich auch den inhaltlichen Zusammenhang irgendwie einordnen könnte. Aber ich würde da jetzt nicht von einer persönlichen Freundschaft reden, sondern ich würde davon reden, dass wir uns aus den Steuerreformverhandlungen kennen.

Immer dann, wenn ich Steuerfragen zu klären hatte oder überhaupt zu Steuerfragen eine fachkundige Auskunft aus dem Ministerium haben wollte, habe ich in den vergangenen Jahren mal zum Hörer gegriffen und Sektionschef Mayr angerufen, um seine Einschätzung gebeten. Das hat auch damit zu tun, dass man als Landeshauptmann insbesondere ein Wissen darüber entwickeln muss, wie sich Ertragsanteile entwickeln, wie sich Steueranteile in der Republik entwickeln, wie sich wirtschaftliche Zusammenhänge, auch weltwirtschaftliche Zusammenhänge darstellen.

Es ist, glaube ich, für die Republik gesamt, aber auch für einen Landeshauptmann wichtig, zu wissen, wie die Steuerpolitik weitergeht, wie sich die Steueranteile entwickeln. Das sind so übliche Fragen, die ich am liebsten dem Sektionschef stelle, weil er sie im Regelfall sehr fachkundig beantworten kann. Diese Anrede ergibt sich aus einem Kennenlernen bei den damaligen Steuerreformverhandlungen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): In dieser Steuercausa hat es ja zwei Rechtspositionen gegeben: eine Position der Großbetriebsprüfung, die auch vom Sektionschef Mayr als Extremposition bezeichnet wurde, und auf der anderen Seite dann die Position des Sektionschefs, auch gestützt durch sehr umfangreiche Gutachten, die vorgelegt worden sind.

Könnten Sie diese beiden Rechtspositionen noch einmal gegenüberstellen und auch herausarbeiten, welche Wahrnehmungen Sie zu diesen einzelnen Rechtspositionen hatten? (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Mag. Markus Wallner: Ja, es - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Entschuldigung, Herr Landeshauptmann! Frau Abgeordnete Tomaselli hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.

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Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, dieser Vorhalt ist leider falsch. Die ganze Causa ging über sechs Jahre, und davon zu sprechen, dass es zwei Rechtsansichten gegeben hat, ist dezidiert falsch. Es gab mehrere Rechtsansichten sowohl der Finanzbeamten als auch des Landes und der steuerprüfenden Illwerke, diese haben sich im Übrigen über die Jahre auch mehrmals geändert. Das sieht man, wenn man die Akten durchsieht, vor allem daran, dass es mehrere Kompromissvorschläge seitens der Großbetriebsprüfung und auch seitens des Wohnsitzfinanzamts und wiederum seitens des Bundesfinanzministeriums gegeben hat. Die Frage ist meiner Meinung nach also einfach nicht zulässig, weil es ein falscher Vorhalt ist. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Verfahrensrichter. (Abg. Hanger: Dann präzisiere ich meine Frage!) – Kollege Hanger, Sie sind jetzt nicht am Wort! Ich bitte den Herrn Verfahrensrichter, das zu beurteilen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde meinen, dass das, was Frau Abgeordnete Tomaselli gesagt hat, auch meinem Verständnis des gesamten Falls entspricht und die Frage davon abweichend war. Herr Abgeordneter Hanger, ich bitte Sie, entsprechend zu präzisieren.

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Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Abgeordneter Hanger! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Befragung ist jetzt gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung zu Ende, denn Sie hat bereits 4 Stunden gedauert. Ich erkläre die Befragung damit für beendet.

Herr Landeshauptmann Mag. Markus Wallner, wir bedanken uns für Ihr Kommen und wünschen Ihnen eine gute Heimreise.

 



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] öffentlich bzw. kein Geheimnis“ statt „[…] kein öffentliches Geheiminis“