550/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Elisabeth Köstinger in der 23. Sitzung vom 23. Juni 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 27. Sitzung am 14. Juli 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Elisabeth Köstinger zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 07 14

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                                      Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                               Vorsitzender-Vertreterin


 

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

23. Sitzung/medienöffentlich

 

Donnerstag, 23. Juni 2022

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 23. Sitzung
9.09 Uhr – 21.45 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Elisabeth Köstinger

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf die Auskunftsperson Frau Bundesminister außer Dienst Elisabeth Köstinger und ihre Vertrauensperson Herrn Mag. Werner Suppan herzlich begrüßen und ihnen im Auftrag des Herrn Vorsitzenden die notwendigen Belehrungen erteilen.

Frau Bundesministerin außer Dienst, ich werde Sie dann vielleicht Frau Köstinger nennen dürfen, wenn es Ihnen recht ist. (Die Auskunftsperson nickt.) Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe haben Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen können. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und auf Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich darf auch noch Herrn Mag. Werner Suppan belehren. Auch wenn Sie das schon mehrfach gehört haben, möchte ich das mit der Belehrung doch ernst nehmen und sie Ihnen für heute nochmals erteilen.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mitttäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar gehindert werden.

Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an die Frau Verfahrensanwältin oder auch an mich zu wenden. – Herzlichen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Sie haben die Möglichkeit, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun? (Auskunftsperson Köstinger: Ja!) – Bitte sehr.

Elisabeth Köstinger: Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Geschätzte Frau Verfahrensanwältin! Ich darf mich ganz herzlich für die Möglichkeit bedanken, hier ein einleitendes Statement abzugeben.

Ich wurde, wie Sie wissen, im Dezember 2017 als Bundesministerin erstmals angelobt. Das damals bestehende Landwirtschafts- und Umweltministerium wurde um zusätzliche Kompetenzen – Tourismus, Energie, Bergbau und Regionalpolitik – erweitert und wurde damit ab dem Jahr 2018 zum Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Die thematische Schwerpunktsetzung der Jahre 2018 und 2019 war vor allem von der Erstellung der ersten österreichischen Klima- und Energiestrategie, der Einführung des Raus-aus-dem-Öl-Bonus, der Erarbeitung der österreichischen Tourismusstrategie, dem Plan T – Masterplan für den Tourismus – und vor allem den Vorbereitungen für die österreichische Ratspräsidentschaft, die ja im zweiten Halbjahr 2018 stattgefunden hat, geprägt.

Zudem haben wir in der Bundesregierung ab dem ersten Jahr der Regierungsverantwortung maßgebliche Gesetzesvorhaben für die Menschen in diesem Land vorangetrieben, wie damals die Arbeitszeitflexibilisierung, die Fusion der Sozialversicherungsträger, die Einführung des Familienbonus, den ausgeglichenen Haushalt im Bundesbudget und vor allem die Entlastung von niedrigen Einkommen in Österreich im Zuge der Steuerreform.

Das zweite Halbjahr 2018 war, wie schon erwähnt, geprägt vom österreichischen Ratsvorsitz in der Europäischen Union. In meinen Zuständigkeitsbereich fielen insgesamt vier Ratsformationen, die Fertigstellung sehr großer EU-Gesetzespakete – zum einen das Gesetzespaket zur CO2-Reduktion von Pkws, die Fertigstellung der Energieunion mit dem Gesetzespaket für saubere Energie, dem Verbot von unlauteren Geschäftspraktiken, das die Übermacht der Handelskonzerne gegenüber kleineren Produzenten und Erzeugern reduzieren soll, das Verbot von Einwegplastik, die generelle Einigung der EU-Staaten auf die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik samt der Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union mit ganz deutlicher österreichischer Handschrift – und nicht zuletzt die Vorsitzführung für die EU-Staaten im Rahmen der Weltklimakonferenz in Katowice im Dezember 2018.

Besonders betonen möchte ich noch den nationalen Beschluss eines Plastiksackerlverbots sowie die Erarbeitung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, das den Weg in die erneuerbare Energiezukunft geebnet hat – ein Thema, das inzwischen aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine noch einmal massiv an Bedeutung gewonnen hat.

Nach dem Ibizavideo und den darauf folgenden Neuwahlen – ich bin ja danach oder in der Zwischenzeit, 2019, wieder als Abgeordnete in den Nationalrat gewechselt – wurde ich im Jänner 2020 erneut als Bundesministerin angelobt, bin ins Bundesministerium zurückgekehrt. Die Kompetenzen für Energie, Klima und Umwelt sind damals in das ehemalige Verkehrsministerium; die Kompetenzen für Zivildienst, Post, Telekommunikation und den Breitbandausbau kamen dann zu mir ins damalige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Obwohl über allem in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die Bewältigung der Coronapandemie lag, der schwersten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg bis dorthin, gelang es doch, viele Vorhaben, speziell in meinem Zuständigkeitsbereich, umzusetzen. So wird zum Beispiel der mit 350 Millionen Euro dotierte Waldfonds mit dem großen Aufforstungsprogramm in klimafitte Wälder für Generationen wirken, wir haben den Breitbandausbau mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, der neuen Breitbandförderung und der zusätzlichen Bereitstellung von 1,4 Milliarden Euro für den Ausbau in unterversorgten Regionen auf die Überholspur gebracht.

Erwähnen darf ich auch noch die Erarbeitung einer Rohstoffstrategie und natürlich die Umsetzung der zukünftigen Agrarpolitik in Österreich. Sie wird den bäuerlichen Familienbetrieben ab 2023 den Rahmen geben und die finanzielle Abgeltung ihrer enormen Leistungen sicherstellen. Mein Herzensprojekt, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel, konnte ich nach mehr als vier Jahren Verhandlungen und Überzeugungsarbeit endlich auch in Umsetzung bringen.

Die umfassenden Hilfspakete in der Pandemie – von Ausfallsbonus über Kurzarbeit, von Mehrwertsteuersenkung bis zum Veranstalterschutzschirm – haben uns im Ministerium massiv gefordert, und das war immer getragen vom Gedanken, die heimischen Betriebe – vor allem die Tourismusbranche, aber auch die betroffenen Betriebe im vor- und nachgelagerten Bereich – so gut es irgendwie geht zu unterstützen. Auch die Neuausrichtung der Österreich-Werbung und die sehr starke Budgetaufstockung waren ein ganz wichtiger Erfolg.

In meiner Zeit in der Bundesregierung habe ich ganz klare Prinzipien und Maßstäbe an mich selbst und vor allem auch an mein Team gesetzt. Mit der Position als Bundesministerin geht eine politische Verantwortung einher, der ich mir immer, zu jedem Zeitpunkt, bewusst war. Gleichzeitig war es mein Bestreben, meinen Fokus stets auf die Umsetzung der Regierungsprogramme zu legen. Damit beschränken sich meine Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand auf jene, die ich in meiner Funktion als Bundesministerin hatte.

Zum Ersten, zu Vergabe- und Förderverfahren: Sowohl im BMNT als auch später im BMLRT wurden von fachlich zuständigen Stellen unterschiedliche Förderinstrumente ausgestaltet, evaluiert, verbessert und auch abgewickelt. Wie bei allen Vergaben, die das Ministerium abgewickelt hat, gab es auch dafür eine gesetzliche Grundlage und einen formalen Prozess, der immer einzuhalten war. In meinen Jahren als Bundesministerin, in denen ich die Ressorts leiten durfte, wurde immer äußerst sorgfältig gearbeitet, und ich war auch immer sehr dankbar, mich auf das Ressort und die bestehenden gut funktionierenden Strukturen und Abläufe verlassen zu können.

Zum Zweiten, die Beteiligungen des Bundes: Auch hier darf ich vorweg festhalten, dass sich die Beteiligungen, bei denen Ressorts eben die Aufsicht zukommt, natürlich nach den fachlichen Zuständigkeiten richten und sich dementsprechend dann auch verändern. Die breite Zuständigkeit des BMNT und des BMLRT hat sich in den vergangenen Jahren auch dort widergespiegelt und wurde innerhalb des Ressorts mit einem etablierten Beteiligungsmanagement der Sektionen verwaltet. In die operativen Geschäfte oder in die ausgegliederten Einrichtungen habe ich zu keinem Zeitpunkt eingegriffen.

Zum Dritten, die Ermittlungen und die Aufklärungsarbeit: Zur Aufklärung über Eingriffe in die Führung von Straf- oder Ermittlungsverfahren möchte ich festhalten, dass es sich hier um Fragen handelt, die zu keinem Zeitpunkt in meinem Zuständigkeitsbereich waren und ich daher den Eindruck habe, auch nichts dazu beitragen zu können.

Zum Vierten, das Thema Personalbestellungen: Im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs eines Ministeriums sind natürlich immer wieder Personalbestellungen durchzuführen. Grundsätzlich werden diese aufgrund von auslaufenden Verträgen oder Funktionsperioden, Pensionierungen oder beruflicher Umorientierung der bisherigen Funktionsträger notwendig. Wie Sie sicherlich wissen, erfolgt diese Bestellung auf Basis der dafür vorgesehenen Rechtsgrundlagen. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass bei den Personalbestellungen in meinem Zuständigkeitsbereich ausschließlich Qualifikation auf Basis der Ausschreibung die Grundlage für eine Bestellung waren. Qualifikation, Fachkenntnis, Erfahrung und Führungsfähigkeiten sind unverzichtbare Voraussetzungen, um eine Führungsfunktion auszuüben. Das gilt für jede einzelne Bestellung, die in meinem damaligen Zuständigkeitsbereich erfolgt ist.

Die fast fünf Jahre als Bundesministerin waren persönlich, politisch die herausforderndsten, die härtesten, die kräfteraubendsten, aber gleichzeitig natürlich auch die schönsten und die erfüllendsten in meinem Leben. Demokratie lebt von Menschen, die für ihre Überzeugung eintreten, und das ist natürlich auch nicht immer leicht. Für mich war es aber eine bewusste Entscheidung, mich einen wesentlichen Teil meines Lebens politisch zu engagieren, Menschen zu begegnen, Kompromisse zu schließen, Dinge in Angriff zu nehmen und über die Zukunft dieses Landes nicht nur zu reden, sondern sie auch aktiv mitzugestalten.

Ich würde das jederzeit wieder so tun und kann wirklich nur jeden ermutigen, auch seinen Beitrag zu leisten, Verantwortung zu übernehmen und sein Umfeld zu prägen.

Wie Sie wissen, habe ich mit 9. Mai meine Funktion als Bundesministerin zurückgelegt, habe mich damit auch vollständig aus der Politik zurückgezogen.

Mir war es in den Monaten davor wichtig, noch wesentliche Vorhaben des Regierungsprogrammes umzusetzen – das ist auch gelungen. Damit stehe ich Ihnen heute als ehemalige Bundesministerin zur Verfügung und werde Ihre Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf die Verfahrensrichterin um die Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich bitte ein Versäumnis meinerseits nachholen: Ich habe Ihre Personalblätter vor mir liegen und darf Sie der Form halber fragen, ob diese natürlich der Richtigkeit entsprechen. (Die Auskunftsperson und die Vertrauensperson nicken.) – Ja, danke schön.

Frau Köstinger, Sie waren bereits im Juni 2021 einmal hier als Auskunftsperson, im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Damals haben Sie eine Frage nach dem Projekt Ballhausplatz dahin gehend beantwortet, dass Sie gesagt haben, der Begriff ist Ihnen so nicht geläufig oder Sie können damit nicht viel anfangen.

Darf ich Sie fragen, ob Sie nach den zwischenzeitigen Ereignissen vielleicht eine andere Einschätzung haben, dass Sie vielleicht sagen: Manche Wahrnehmungen, die ich jetzt habe, ergeben in diesem Zusammenhang einen Sinn. – Hat für Sie mittlerweile das Projekt Ballhausplatz eine Bedeutung erfahren oder Bedeutung gewonnen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Meiner Einschätzung nach und sofern ich mich an die Befragung 2021 erinnern kann, habe ich damals festgehalten, dass es für mich immer ein Begriff war, der medial thematisiert wurde und für mich auch medial konstruiert worden ist, weil dieser Begriff für mich zuvor so nicht in irgendeiner Art und Weise greifbar war beziehungsweise präsent war.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Also diese sozusagen medial kolportierte oder medial berichtete – sagen wir einmal – Zielsetzung oder die Bestrebungen, dass Sebastian Kurz Parteiobmann und Bundeskanzler wird, sind Ihnen nicht geläufig? Oder haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen gemacht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also ich glaube, das eine, und wenn ich mich an die Befragung 2021 richtig erinnere, war ja vor allem auf Medienberichte gestützt, auf einzelne Fragmente von Unterlagen, deren Richtigkeit ich nicht bestätigen konnte, weil sie mir zu keinem Zeitpunkt irgendwo vorgelegen sind beziehungsweise weil ich vor allem auch die Herkunft nicht verifizieren konnte.

Der zweite Teil ist die politische Aktivität, die der spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz – ich glaube, zuerst Staatssekretär, dann Außenminister – hatte, und auch die Zusammenarbeit und die gemeinsame Vision, die wir erarbeitet haben. Da gibt es natürlich eine sehr enge Verbundenheit und auch – wie soll ich sagen? – ein gutes Miteinander natürlich auch aus dieser Zeit.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich Sie fragen, welches gute Miteinander, wenn Sie diese Worte gebrauchen, oder welche Rolle in der Partei dazu geführt hat, dass Sie gerade in dieser doch strategisch wichtigen Zeit des Wahlkampfs 2017 Generalsekretärin geworden sind?

Elisabeth Köstinger: Also ich war ja ab dem Jahr 2009 Europaabgeordnete, damals schon in sehr vielfältigen Themenkomplexen auf europäischer Ebene aktiv, und habe einige Parteifunktionen auch zu dieser Zeit innegehabt.

Sebastian Kurz war zuerst Staatssekretär, dann Außenminister, und da haben sich natürlich immer auch thematische Überschneidungen ergeben. Und ich glaube, das, was uns immer sehr stark verbunden hat, war der große Antrieb, dieses Land einfach an die Spitze zu bringen, auf europäischer Ebene Bedeutung zu haben, als kleines Land Österreich gehört zu werden, notwendige Reformen in dem Land auch umzusetzen. Das hat uns immer verbunden, und da haben wir sehr viel und sehr gut auch zusammengearbeitet.

2019 wurde ich dann von Sebastian Kurz gebeten, als Generalsekretärin – Entschuldigung, ich korrigiere: 2017 als Generalsekretärin – die Funktion zu übernehmen und dann halt eben auch die Rolle im Wahlkampf einzunehmen, sehr viele mediale Auftritte zu machen, die Partei vor allem auch zu einen, die Bundesländer quasi zu einen, die Bünde entsprechend auch in eine Struktur zu bringen. Das war meine damalige Aufgabe.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.

Haben Sie persönlich Wahrnehmungen dazu, was zum Bruch der Koalition 2017 geführt hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Der großen Koalition damals.

Elisabeth Köstinger: Wie gesagt, ich war zu dem damaligen Zeitpunkt Europaabgeordnete, und aus meiner Erinnerung und Wahrnehmung aus dieser Zeit ist durch die durchaus sehr lange Koalition zwischen SPÖ und ÖVP ein gewisses Gefühl des Stillstands gekommen.

Ich kann mich erinnern an den 1. Mai damals, als der damalige Bundeskanzler Faymann am Rathausplatz ausgepfiffen worden ist – also speziell auch die SPÖ war damals ja enorm im Umbruch. Man hat schon Gerüchte gehört, dass sich um Christian Kern – und ich glaube, es war damals ja auch Gerhard Zeiler – Gruppen formieren, die den damaligen Bundeskanzler auch als Parteiobmann weghaben wollten – das ist irgendwie so in meiner Wahrnehmung aus der damaligen Zeit. Auch in der ÖVP war schon eine gewisse Unzufriedenheit spürbar, vor allem auch was die thematische, inhaltliche Umsetzung, die Regierungsarbeit betrifft.

Ich kann mich dann noch erinnern, dass ja Christian Kern diesen Plan A vorgelegt hat, der damals schon etwas wie ein Wahlprogramm angemutet hat – aus meiner Wahrnehmung aus der damaligen Zeit. Und dann ist es, glaube ich, im Mai 2017 zur persönlichen Erklärung des damaligen Parteiobmannes und Vizekanzlers Reinhold Mitterlehner gekommen und zur Entscheidung dann der Volkspartei – ich glaube, es war damals interimsmäßig –, Sebastian Kurz zum Bundesparteiobmann, Vizekanzler zu machen und in Neuwahlen zu gehen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.

Dann möchte ich noch kurz, weil meine Zeit ja beschränkt ist, das Thema wechseln. Inseratenvergabe im Landwirtschaftsministerium: Wer war dafür zuständig und wer hat Einfluss darauf genommen, bei welchen Instituten und in welchem budgetären Ausmaß und bei wem sozusagen Inserate geschaltet werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Das Bundesministerium hat ja immer schon eine sehr gut funktionierende Struktur gehabt, und die hat sich durch die dazukommenden Zuständigkeiten natürlich etwas verändert. Mir als Bundesministerin, den Führungsfunktionen, auch meinem Team war es immer sehr wichtig, da sehr sparsam auch mit Inseraten umzugehen.

Inserate dienen ja vor allem zum Zweck der Information: zum einen der Zielgruppen, für die man dann die politische und inhaltliche Arbeit macht, und zum anderen natürlich auch der Information über die Arbeit in der Bevölkerung.

Die Inseratenvergabe hat vor allem eben über die zuständige Abteilung im Bundesministerium stattgefunden. Da hat es dann auch immer wieder laufend Sitzungen gegeben. Und ich glaube mich auch zu erinnern, dass es für diverse Schaltungen dann auch die Zuhilfenahme Dritter gegeben hat – also Agenturen, die die Schaltungen dann halt eben auch gemacht haben.

Das war natürlich sehr stark themenbezogen, zum einen einmal natürlich wenn man irgendwo größere Gesetzesvorhaben umgesetzt hat, um die entsprechenden Betroffenen dann auch zu informieren. Das war eigentlich so im Großen und Ganzen das System, wie das funktioniert hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist nämlich medial kolportiert oder berichtet worden, dass zum Beispiel im ersten Halbjahr 2021 sehr viel in der „Bauernzeitung“ inseriert worden ist. Können Sie dazu etwas Näheres sagen?

Elisabeth Köstinger: Zum einen einmal ist die „Bauernzeitung“ das auflagenstärkste Medium im landwirtschaftlichen Bereich. Daneben gibt es dann noch weitere, die halt eben auch entsprechend der Auflagenstärke – meiner Erinnerung nach – entsprechend in die Kommunikation miteinbezogen worden sind. 2021 hatten wir einige sehr große zum einen Kampagnen und dann auch Gesetzesvorhaben, die wir in Umsetzung gebracht haben, aber was damals vor rund einem Jahr genau der Hintergrund war, das liegt mir jetzt aktuell nicht vor.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.

Eine allerletzte Frage, die mich jetzt persönlich interessiert: Ich habe gelesen, dass bekannt geworden ist, dass Ihr Ministerium eine sogenannte Geheimdienstverschlüsselungssoftware anschaffen wollte. Können Sie dazu etwas sagen und was der Grund dafür war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Meiner Erinnerung nach handelt es sich da um einen Nachrichtendienst, der allen Ministerien empfohlen worden ist. Ich glaube, der wurde auch im Verteidigungsministerium selbst entwickelt, um entsprechend auch unter den Beamten, den Mitarbeitern eine sichere Kommunikation sicherzustellen. Meines Wissens war es nicht nur in meinem Bundesministerium so, dass diese Software für die interne Kommunikation verwendet worden ist.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist einfach nur auffällig gewesen, weil es halt zu einer Zeit gewesen ist, in der relativ viele Veröffentlichungen von Nachrichten durch die Medien gegangen sind, und ich wollte fragen, ob es damit einen Zusammenhang hätte geben können. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.

Ich bin mit meiner Befragung am Ende, danke.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Die ersten Fragen stellt Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Köstinger. Ich darf beginnen: Am 24. März dieses Jahres habe ich Ihnen im Rahmen einer Fragestunde im Rahmen einer Nationalratssitzung eine Frage gestellt und eine Antwort bekommen, und das würde ich jetzt gerne einspielen lassen. – Bitte sehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir unterbrechen die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 9.44 Uhr bis 9.56 Uhr.)

*****

9.56

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Sitzung wieder auf. Spielen Sie es bitte ein. (Es folgt eine Videoeinspielung.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank. Sie haben da einen bemerkenswerten Satz gesagt – das ist nicht einmal drei Monate her –: „Ich kann absolut ausschließen, dass es Beauftragungen gegeben hat, die nicht mit dem Ressortgegenstand zu tun haben.“ – Das haben Sie im Plenum gesagt, wo keine gesetzliche Wahrheitspflicht herrscht.

Meine Frage an Sie: Würden Sie diese Aussage auch hier vor diesem Untersuchungsausschuss wiederholen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Soweit ich mich erinnere: An meinem Informationsstand hat sich nichts geändert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie wiederholen hier in diesem Untersuchungsausschuss die Aussage: „Ich kann absolut ausschließen, dass es Beauftragungen gegeben hat, die nicht mit dem Ressortgegenstand zu tun haben.“?

Elisabeth Köstinger: Wie im Video eingespielt, habe ich auch damals bereits gesagt, dass ich persönlich keine Beauftragungen gemacht habe. Ich persönlich als Bundesministerin habe keine Beauftragung gemacht. Meinen Informationen zufolge sind die Umfragen, die aus dem Bundesministerium in Auftrag gegeben worden sind, immer mit einer auch sehr breiten fachlichen Begründung unterlegt, und an diesem Informationsstand hat sich nichts geändert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie das Meinungsforschungsinstitut Demox? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Ihr Ministerium unter Ihrer Ministerverantwortung Aufträge an Demox gegeben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ja, das ist mir aus parlamentarischen Anfragen bekannt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, wer bestimmt hat, dass Demox als Partner des Landwirtschaftsministeriums ausgesucht oder beauftragt wird? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Grundsätzlich sind ja Umfragen ein sehr wichtiges und wertvolles Instrument für die politische und vor allem dann auch für die fachliche Arbeit. Nach meinem Wissensstand war es im Bundesministerium auch in der Zeit davor schon immer gängige Praxis, dass man mit unterschiedlichen Instituten zusammengearbeitet hat. Wie genau diese Auswahl dann vonstattengegangen ist, weiß ich nicht, aber das ist auf jeden Fall immer einem Schema gefolgt, das nicht in meinem operativen Einfluss gestanden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, wie man in Ihrem Ministerium unter Ihrer Verantwortung auf Demox gekommen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Keine Erinnerung. Wissen Sie eigentlich, wer Eigentümer und Geschäftsführer von Demox ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich glaube mich zu erinnern, dass das Paul Unterhuber ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie den Herrn Unterhuber?

Elisabeth Köstinger: Ja, und ich hatte vor sehr vielen Jahren immer wieder bei Veranstaltungen dann auch Kontakt zu ihm. Ich glaube mich zu erinnern, dass er eine Funktion im Wiener Bauernbund hatte, aber ich glaube, das ist schon - -, also es war auf jeden Fall vor meiner Zeit auch im Europaparlament oder in dieser Zeit, aber in seiner Zeit als Meinungsforscher hatte ich keinen persönlichen Kontakt zu ihm.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht können wir vorlegen: Unterhuber-Foto, Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Bild vorgelegt.)

Auf der Seite 3 haben Sie ein Foto: Ich glaube, das sind Sie in der Mitte, und der eine, von uns aus gesehen links von Ihnen, ist, glaube ich, Herr Khol. Kennen Sie die Person rechts von Ihnen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Entschuldigung, gibt es eine Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, die habe ich schon gestellt.

Elisabeth Köstinger: Entschuldigung, dann habe ich sie akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kein Problem, ich kann sie ja gerne außerhalb meiner Fragezeit noch einmal wiederholen. Auf dem Foto sind Sie, glaube ich, in der Mitte, neben Ihnen ein gewisser Andreas Khol, und ich frage Sie, ob Sie den Herrn auf der anderen Seite kennen, zu Ihrer Linken, von uns aus gesehen rechts?

Elisabeth Köstinger: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wer ist das?

Elisabeth Köstinger: Bitte, ich habe es akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer das ist?

Elisabeth Köstinger: Paul Unterhuber.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also das ist der Herr Unterhuber, ich verstehe. Das heißt, den kennen Sie seit mehreren Jahren, und Sie sind laut unseren Aufzeichnungen das erste Ministerium, das seine neue Firma Demox beauftragt hat. Davor hat es nie irgendjemand getan. Sie haben das aber gar nicht mitbekommen und Sie wissen auch nicht, wie er zu diesem Auftrag gekommen ist? Sie haben keinerlei Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe es eingangs erwähnt, ich kenne Paul Unterhuber seit mehreren Jahren. Ich habe auch erwähnt, dass er meiner Erinnerung nach eine Funktion beim Wiener Bauernbund hatte, aber ich habe keine Wahrnehmung dazu, wie es zur speziellen Beauftragung des Institutes gekommen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer war von Ihren persönlich ausgesuchten MitarbeiterInnen im Kabinett für diese Umfragen zuständig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Wie vorher schon erwähnt: Viele der Beauftragungen sind ja von den Fachsektionen gemacht worden, haben dann eben auch immer einen themenspezifischen Hintergrund gehabt. Wenn es wirklich auch eine Einbeziehung des Kabinetts gegeben hat, dann war das zumeist der Kabinettschef Gernot Maier.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat denn der gemacht, bevor er Kabinettschef wurde?

Elisabeth Köstinger: Ich habe es akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat Herr Maier gemacht, bevor er bei Ihnen Kabinettschef wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also ich kenne seinen genauen Lebenslauf und die genauen Stationen nicht aus dem Gedächtnis, aber er war auf jeden Fall auch eine Zeit lang in der ÖVP-Bundespartei beschäftigt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Während Sie Generalsekretärin waren?

Elisabeth Köstinger: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat er dort gemacht? Wofür war er verantwortlich?

Elisabeth Köstinger: Er war zu dem Zeit- - (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Ah ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich war schon mehrmals versucht, mich zur Geschäftsordnung zu Wort zu melden, wollte aber den Fragefluss nicht unterbrechen. Ganz klar ist, und das haben wir schon mehrmals festgehalten: Parteien sind nicht Untersuchungsgegenstand. Diese Frage ist daher nicht zulässig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin, darf ich Sie um Ihre Einschätzung bitten?

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde jetzt in diesem Fall ein bisschen großzügig sein und sagen, der Lebenslauf von jemandem, der letztendlich in das Kabinett gekommen ist, und der Grund, warum er ins Kabinett berufen wurde, können jetzt schon von Interesse sein. (Abg. Hanger: Ein Wahnsinn!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage ist damit zulässig.

*****

Elisabeth Köstinger: Also in der Zeit, als ich Generalsekretärin in der Bundespartei war, war er einmal für den Bereich Politik zuständig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War er für Meinungsumfragen zuständig? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wiederhole mich: Wir sind hier ganz klar im Fragenkomplex zu Parteien. Da geht es nicht um die Vollziehung des Bundes. Und ich möchte meine Aussage von vorhin wiederholen: Das kann nicht Untersuchungsgegenstand sein!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich war jetzt in einem Punkt großzügig und habe gesagt, der Lebenslauf, was die Ursache dafür war, ihn ins Kabinett zu bestellen, aber ich würde Sie bitten, das nicht überzustrapazieren. Das geht jetzt letztendlich doch zu weit ins Parteigeschehen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass er Abteilungsleiter war - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung! Abgeordneter Matznetter, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, Frau Verfahrensrichterin, aber nur zur Klarstellung des Sachverhaltes: Frau Elisabeth Köstinger war Generalsekretärin der ÖVP, also die Chefin dort. Danach war sie kurze Zeit Parlamentspräsidentin und danach wurde sie Ministerin. Die Fragestellung, wieso sie ein ganzes Team mitnimmt und was dann dieses Team veranstaltet hat, muss es möglich machen, in der Vorfrage das Motiv zu erheben, welches Team sie da ins Kabinett geholt hat, denn danach sind ja die Entscheidungen gefallen.

Dass das außerhalb des Untersuchungsgegenstandes ist, ist selbst bei der neuen Frisur des Kollegen Hanger nicht verständlich, obwohl ich ihm dankbar bin für seine Geschäftsordnungsmeldung, denn sie weist darauf hin, dass offenbar ein Druckpunkt bei der ÖVP besteht. Also danke in dem Fall der ÖVP-Fraktion. (Abg. Egger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Egger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Herr Kollege Matznetter, auch wenn - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist bitte eine Stehung angesagt, sobald sich eine zweite Wortmeldung einer Fraktion ergibt!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Egger ist zur Geschäftsordnung gemeldet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber Sie brechen gerade die Geschäftsordnung, Herr Präsident! Wenn Sie hier eine zweite Wortmeldung einer Fraktion in einer Runde zulassen, dann brechen Sie die Vereinbarung aller Fraktionen und brechen damit die Geschäftsordnung. (Abg. Hanger: Das steht nicht in der Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter! Sie können das dann anmerken. Herr Abgeordneter Egger ist am Wort!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): In der Geschäftsordnung steht drinnen, dass jede Geschäftsordnungsdebatte in vertraulicher Sitzung stattzufinden hat. Sie brechen die Vereinbarung - - (Abg. Hanger: Wer ist jetzt am Wort? Oder kann man da durcheinanderreden, wie man will?)

Ich verlange jetzt eine Stehung, Herr Vorsitzender!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Egger ist zur Geschäftsordnung am Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, Sie brechen eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal: Ich ermahne Sie jetzt! Abgeordneter Egger ist am Wort. Lassen Sie ihn ausreden!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sie brechen die Geschäftsordnung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich breche keine Geschäftsordnung (Abg. Krainer: Tun Sie schon!), denn das steht nicht einmal drinnen! Jetzt machen Sie einmal einen Punkt!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Natürlich steht drinnen, dass Geschäftsordnungsdebatten in vertraulicher Sitzung stattzufinden haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, wir kennen eh Ihren Sermon. Ja, okay. Herr Abgeordneter, darf er vielleicht jetzt reden? – Bitte, Herr Abgeordneter Egger ist am Wort. (Die SPÖ-Fraktion verlässt den Saal.)

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Herr Vorsitzender, ich würde bitten, dass man versucht, die Befragung dementsprechend laufen zu lassen und nicht durch billige Polemiken unterbrechen zu lassen. Ich würde auch die Verfahrensrichterin darum bitten, dass auch eine dementsprechende Linie durchgezogen wird. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ist die Sitzung unterbrochen, oder wie ist der aktuelle Stand? – Herr Vorsitzender, gibt es eine Unterbrechung?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich berate mich mit der Verfahrensrichterin.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Gibt es dafür eine Unterbrechung?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 10.16 Uhr.)

*****

10.16

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Sitzung wieder auf. (Die SPÖ-Fraktion kommt wieder in den Saal zurück.)

Nächste Frage, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war – außerhalb meiner Fragezeit, weil ich sie ja nur wiederhole –: War Herr Maier, als Sie Generalsekretärin waren, Leiter der Abteilung für Politik und Strategie?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage hat die Frau Verfahrensrichterin nicht zugelassen. – Stellen Sie die nächste Frage!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege Vorlage Nummer 50 vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Den Akten des Untersuchungsausschusses zufolge: Wenn es zu Beauftragungen von Demox kam, ging das nie über die Fachsektion, sondern immer über Herrn Gernot Maier. Hier haben wir ein E-Mail, in dem er zum Beispiel schreibt: „[...] anbei wie letzte Woche besprochen das Angebot für eine aktuelle Umfrage nach Ostern, mit der Bitte um entsprechende Veranlassung. Fragebogen stimme ich direkt mit Paul Unterhuber ab.“

Das heißt, nicht einmal die Fachsektion hat die Fragen abgestimmt, sondern Ihr Kabinettschef. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass, wenn es um Demox ging, immer Ihr Kabinettschef alle Angebote eingeholt hat und auch die Fragestellungen abgestimmt hat und nicht die Fachsektionen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich sehe das Dokument zum ersten Mal. Ich habe ja auf eine Ihrer vorherigen Fragen bereits geantwortet, dass Gernot Maier, wenn es eben auch zu Umfragen gekommen ist, die das Kabinett befasst haben, dafür zuständig war, aber zum Inhalt selbst habe ich so weit keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Fragebogen stimme ich direkt mit Paul Unterhuber ab“, schreibt er hier an die Fachsektion. Haben Sie Wahrnehmungen darüber: Hat Herr Gernot Maier die Fragebögen auch mit Ihnen abgestimmt oder Sie in die Abstimmung der Fragen mit Herrn Unterhuber einbezogen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also ich war in meiner Zuständigkeit als Bundesministerin klarerweise immer in die große strategische Themenfrage involviert. Ich habe in meinem Einleitungsstatement ja schon ausgeführt, dass wir extrem breite Zuständigkeiten hatten. Sie bezeichnen mich immer als ehemalige Landwirtschaftsministerin, de facto war die Zuständigkeit des Ressorts – Tourismus, Breitband, Telekom, Zivildienst – eine viel, viel breitere. Ich war in die direkte Themenausgestaltung nicht involviert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf Nummer 2021 0071 075, BMLRT komplett, vorlegen. Wir beginnen bei Seite 14. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Da stellen Sie die Frage: „Wie wird sich Ihrer Ansicht nach die Zahl der Arbeitslosen in Österreich in den kommenden 12 Monaten entwickeln?“ – Können Sie mir bitte sagen, was diese Frage mit dem Auftrag Ihres Ministeriums zu tun hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, es tut mir leid, ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann sie gerne außerhalb meiner Fragezeit wiederholen. Sie fragen ab: „Wie wird sich Ihrer Ansicht nach die Zahl der Arbeitslosen in Österreich in den kommenden 12 Monaten entwickeln?“ – Können Sie mir sagen, was diese Frage mit dem gesetzlichen Auftrag Ihres Ministeriums zu tun hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Dieses Dokument, wie Sie es vorgelegt haben, sehe ich so zum ersten Mal. Zu Ihrer Frage, Sie haben zu Seite 14 die Frage gestellt, die inhaltliche Zuständigkeit zum Thema Arbeitslose: Ich darf vielleicht in Erinnerung rufen, dass wir seit sehr vielen Jahren speziell im Tourismus einen sehr großen Arbeitskräftemangel haben. Das ist etwas, das wir dann vor allem auch durch die Coronapandemie sehr schmerzhaft zu spüren bekommen haben, weil nach den monatelangen Lockdowns viele die Branche verlassen haben.

Also ich selbst habe diese Fragestellung so nicht beauftragt. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ich dieses Dokument zum ersten Mal sehe, aber ich kann Ihre Frage nach der Zuständigkeit oder dem thematischen Zusammenhang mit Arbeitslosen beziehungsweise Arbeitskräften auf jeden Fall mit Tourismus und dem Arbeitskräftemangel beziehungsweise Fachkräftemangel herleiten – aus meiner persönlichen Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie erheben Arbeitslosigkeitsentwicklungen durch Umfragen und nicht durch die Arbeit von Wirtschaftsforschungsinstituten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Sie haben mir ja die Frage nach dem Zusammenhang mit meinem Ressort und meiner Zuständigkeit gestellt. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich dieses Dokument zum ersten Mal sehe, und ich kann es aus der Zuständigkeit begründen, dass wir speziell im Tourismus das Arbeitskräftethema sehr intensiv bearbeitet haben, um der Branche zu helfen und notwendige Weichen zu stellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, also Sie können es mir auch nicht erklären. (Abg. Hanger: Er hat es nicht verstanden! Das ist unterstellend! Das ist der Stil ...! – Abg. Matznetter: Das war keine Frage! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Gehen wir doch auf Seite 22!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, die Frage ist durch die Auskunftsperson nachvollziehbar beantwortet worden. Ich meine daher, dass ein zusätzlicher Kommentar nicht erforderlich ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das macht nichts, weil ich entscheide, ob ich etwas kommentiere oder nicht, und ich darf hier alles kommentieren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das weiß ich, Herr Abgeordneter, aber es geht auch ein bisschen darum, dass wir die Stimmung nicht in einen allzu emotionalisierten Zustand geraten lassen. Ich finde, wenn die Auskunftsperson eine Frage nachvollziehbar und verständlich erklärt, dann kann man ihr das auch so zugestehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der einzige, der hier aufgeregt ist, ist Kollege Hanger. Die Uhr ist um 10 Sekunden zurückzustellen. – Danke.

Wir sind auf Seite 22: „Was halten Sie von unserer Gesellschaftsordnung? Geht es da im Großen und Ganzen eher gerecht zu oder geht es da im Großen und Ganzen eher ungerecht zu?“ – Ist das Landwirtschaftsministerium auch für Gerechtigkeit in diesem Land zuständig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur festhalten, dass wir hier im Untersuchungsausschuss Wahrnehmungen der Auskunftspersonen abfragen können. Wir diskutieren jetzt die ganze Zeit Wertungsfragen: Ob eine Frage ressortzuständig ist oder nicht, ist am Ende des Tages auch eine Wertungsfrage. Wenn man ein sehr breites Ministerium mit vielen Zuständigkeiten hat und gesellschaftspolitische Fragen abfragen will, dann ist es eine Wertung, wenn ich sage: Ja, ich will das machen! Ein anderer kann sagen: Nein, das ist jetzt nicht ressortzuständig! Man kann da unterschiedliche Standpunkte einnehmen, aber man kann auch den Standpunkt einnehmen, dass das natürlich ressortzuständig ist, und damit ist es eine Wertung. Diese Fragen zu diskutieren, denke ich, ist durch die Geschäftsordnung nicht gedeckt. Es geht um Wahrnehmungen, die die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nicht ganz zustimmen. Sie haben die Frage an die Auskunftsperson jetzt sozusagen selber beantwortet. Sie wissen, dass wir hier im Ausschuss Themen und Unterlagen haben, bei denen die Frage nach der Zuständigkeit des Ressorts oder der Zuständigkeit des Umfrageinhalts sehr wohl gerechtfertigt ist. Ich finde die Frage in der Zuständigkeit der Frau Bundesministerin außer Dienst gelegen, und dass man fragt, warum bestimmte Sachen abgefragt werden, finde ich durchaus im Bereich des Zulässigen in der Fragestellung.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte um die Antwort.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Bitte, wenn Sie die Frage beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Darf ich den Herrn Abgeordneten noch einmal bitten, die Frage zu wiederholen, weil durch die Debatte - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben abfragen lassen: „Was halten Sie von unserer Gesellschaftsordnung? Geht es da im Großen und Ganzen eher gerecht zu oder geht es da im Großen und Ganzen eher ungerecht zu?“ – Übrigens: Zwei Drittel sind der Meinung, dass es ungerecht zugeht. Wieso haben Sie das abfragen lassen? Was hat das mit Ihrer Ressortzuständigkeit zu tun?

Elisabeth Köstinger: Ich halte das für eine Unterstellung. Ich habe Ihnen eingangs schon erklärt, dass ich persönlich keine Umfragen in Auftrag gegeben habe und auch in etwaige Fragestellungen und Erarbeitungen nicht eingebunden war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind Ministerin, das war Ihr Kabinettschef, den Sie persönlich ausgesucht haben, Sie tragen die politische Verantwortung. Die untersuchen wir hier. Ich ersuche Sie, diese Frage zu beantworten. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Diese Verantwortung übernehme ich natürlich selbstverständlich. Ich kann nur noch einmal darauf hinwiesen, dass ich dieses Dokument zum ersten Mal sehe und dass ich in die konkrete Erstellung der Fragen nicht eingebunden war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mir das nicht beantworten können.

Wir kommen bitte auf Seite 24: „Was glauben Sie: Können wir noch mehr Flüchtlinge aufnehmen als wir bisher schon aufgenommen haben oder sind unsere Möglichkeiten, weitere Flüchtlinge aufzunehmen, bereits erschöpft?“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Was hat das mit Ihrem gesetzlichen Auftrag als Ministerium zu tun? – Abgesehen davon, dass die Fragestellung derartig suggestiv ist, dass ich sie hier nicht einmal stellen dürfte, weil die Verfahrensrichterin mir eine derartige Fragestellung wohl zurückweisen würde.

Elisabeth Köstinger: Ich darf vielleicht noch einmal darauf hinweisen, was ich zur vorhergehenden Frage schon geantwortet habe: Ich sehe dieses Dokument zum ersten Mal. Aber wenn es um eine Fragestellung zu Flüchtlingen geht, und Ihre eigentlich implizierte Frage ja immer die Zuständigkeit im Ressort für diese Themen ist, darf ich vielleicht darauf verweisen, dass wir mit der Kompetenzerweiterung 2020 um den Bereich Post, Breitband, Telekom auch zwei Sicherheitsforschungsprojekte, Kiras und Forte, in die Zuständigkeit des Bundesministeriums bekommen haben. Das war vorher im Verkehrsministerium in dieser Sektion angesiedelt und ist dann mit der geänderten Zuständigkeit in die Sektion in meinem Ministerium gewandert.

Und alles, was generell eben auch für die Menschen in Österreich sicherheitspolitisch relevante Themen sind, war vor allem auch in diesen Forschungsprogrammen Kiras und Forte gebündelt. Die haben eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und mit dem Verteidigungsministerium gehabt und sind eben, wie ich erwähnt habe, bei der Änderung der Zuständigkeiten 2020 in das Ressort dazugekommen. – Falls das jetzt Ihre Frage war, wenn ich das richtig verstanden habe. Eigentlich ist es Ihnen ja vor allem um die thematische Zuständigkeit gegangen, und das kann ich Ihnen aus meiner persönlichen Wahrnehmung aus den Zuständigkeitsbereichen, aus den Projekten, die eben auch aus dem Ministerium abgewickelt worden sind, aus meiner Wahrnehmung so erklären.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kiras und Forte wurden im November 2021 ausgeschrieben. Das sind Forschungsprojekte, die sich mit der zivilen Sicherheit, mit Bedrohungen aus dem digitalen Raum beschäftigen. Ich wusste nicht, dass Asylwerber aus dem digitalen Raum eine Sicherheitsbedrohung darstellen, aber offenbar gibt es Sachen, die ich halt noch nicht verstehe. – So viel zu dem, was diese Forschungsprojekte gemacht haben. (Die Verfahrensanwältin wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson.)

Ich habe noch eine andere Frage: Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass die Daten, die mit Steuergeldern bezahlt wurden, an Dritte – an andere Ministerien oder gar an politische Parteien – weitergegeben wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Machen wir vielleicht noch V 21, da fragen Sie ab: „Was, glauben Sie, sind die wichtigsten Probleme, denen sich unser Land heute gegenübersieht? Bitte wählen Sie aus der unten angegebenen Liste maximal zwei der aus Ihrer Sicht wichtigsten Probleme aus.“ Antwortmöglichkeiten: „Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt“ – die Zuständigkeit von Ihnen mir nicht bekannt; „Zuwanderung, Migration“ – detto; „Umwelt- und Klimaschutz“ – detto; „wirtschaftliche Lage, Wirtschafts- und Finanzpolitik“ – würde ich jetzt auch nicht wissen; „soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit“ – weiß ich jetzt auch nicht; „Gesundheitsversorgung, Gesundheitspolitik“ – wäre mir auch nicht bekannt. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Können Sie uns erklären, wieso Sie auf Steuerzahlerkosten derartige Fragen unmittelbar vor der Wienwahl abfragen lassen?

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, ich sehe auf diesem Dokument kein Datum. Ich kann das nicht verifizieren, was Sie jetzt in Ihrer Fragestellung behauptet haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): September 2020 ist das.

Elisabeth Köstinger: Ich muss bitte noch einmal die Frage stellen, wo ersichtlich ist - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso lassen Sie auf Steuerzahlerkosten unmittelbar vor der Wienwahl 2020 diese Fragen – Fragen, für die Sie nicht zuständig sind – abfragen? Sie sind für nichts zuständig, was hier steht. Was hat das mit Ihrer Arbeit zu tun? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, ich muss noch einmal die Frage stellen: Ich kann das nicht verifizieren, wie Sie es auch in Ihrer Fragestellung implizieren, von wann dieses Dokument sein soll. Es ist mir leider nicht ersichtlich. Ich habe versucht, es jetzt auch aufzuzoomen, aber ich kann nicht verifizieren, was Sie in Ihrer Fragestellung formuliert haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können gern auch den ganzen Akt einsehen, wir sagen Ihnen gleich die Nummer: 20200621083, Seite 313. Da haben Sie dann die gesamte Präsentation. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte fragen, wie es mit der Zeitnehmung ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage ist noch zu erklären, sonst kann die Auskunftsperson sie nicht beantworten. Ja, wir sind weit darüber.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zwei Seiten davor, auf Seite 311, sehen Sie den Befragungszeitraum: 7. September bis 11. September 2020. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Elisabeth Köstinger: Vielen Dank. Könnten Sie noch einmal die Seitenzahl , auf die sich Ihre Frage gestützt hat, nennen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seite 313. Auf Seite 311 - -

Elisabeth Köstinger: Ah nein, das habe ich schon gesehen, vielen Dank. Was ist die ursprüngliche Frage, die Sie gestellt haben?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso lassen Sie – wenige Wochen vor der Wienwahl – diese Sachen abfragen, für die alle nicht Sie, sondern andere Ministerien zuständig sind? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Elisabeth Köstinger: Könnten Sie mir noch einmal die Seitenzahl der einen Umfrage, auf die sich Ihre Frage bezieht, nennen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 313. – Sie fragen über Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Zuwanderung, Migration, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitspolitik, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit. Kein Wort über Landwirtschaft, kein Wort über Tourismus, kein Wort über ländliche Regionen, Forstwirtschaft, gar nichts. (Abg. Stögmüller: ...Zivildienst!) Kein Wort über - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, diese Frage zu beantworten, und dann ist der Nächste dran, sonst haben wir eine Ungleichgewichtung.

Elisabeth Köstinger: Ich darf noch einmal auf vorherige Beantwortungen verweisen. Ich habe die Umfragen persönlich nicht in Auftrag gegeben, ich kann aber (in die Unterlagen blickend) auf jeden Fall auch zuordnen, dass das ja durchaus relevante Themen - - Wenn Sie jetzt zum Beispiel sagen: Umwelt- und Klimaschutz – das ist einer der wichtigsten Bereiche, auch im land- und fortwirtschaftlichen Bereich. Also ich sehe, dass da speziell zu diesen Zuständigkeiten im Ressort - - Gesundheitswesen, Gesundheitspolitik – eine der Hauptfragen im ländlichen Raum: Landärztethematik. Also sogar der Name Regionen ist ja im Ressortnamen.

Ich halte das, ehrlich gesagt, für eine Unterstellung, dass Sie sagen, dass es da keinen Zusammenhang mit den Zuständigkeiten im Ressort gegeben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Für den Generalsekretär oder die Generalsekretärin der ÖVP gebe ich Ihnen absolut recht.

Elisabeth Köstinger: Das ist meine persönliche Wahrnehmung, Herr Abgeordneter. Wie gesagt, ich sehe dieses Dokument so zum ersten Mal (in die Unterlagen blickend), aber das lässt sich aus der Zuständigkeit des Ressorts für mich absolut ableiten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Köstinger, würden Sie den Österreichischen Bauernbund als ÖVP-Vorfeldorganisation bezeichnen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Elisabeth Köstinger: Nein, der Bauernbund ist - - (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Ach so, ja, Entschuldigung! Der Bauernbund ist eine Teilorganisation der ÖVP.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also: Teilorganisation der ÖVP. Und bitte - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss mich leider wieder dahin gehend zur Geschäftsordnung melden, dass Parteien nicht Untersuchungsgegenstand sind. Ich würde die befragende Abgeordnete wirklich bitten, sich ein bisschen an den Untersuchungsgegenstand zu halten. (Abg. Fürst hebt die Hand.) Es ist so offensichtlich und so klar, aber ich darf – damit Herr Kollege Matznetter nicht zum fünften Mal auf meine Frisur referenzieren muss – den Herrn Vorsitzenden bitten, die Verfahrensrichterin zu bitten, dass wir diese Klarstellung vornehmen können.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur kurz, damit für die anderen Fraktionen noch Zeit bleibt: Es geht nicht um die Partei. Sie können sich ja schon denken, dass es um Spenden aus dem Ministerium an Organisationen, um Geldflüsse, die vom Ministerium gegangen sind, geht. Ich glaube, da sind wir schon im Untersuchungsgegenstand, oder? (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, wir waren noch nicht so weit. Es war nur die Frage: Ist der Bauernbund eine Vorfeldorganisation? – Dann könnte man nur sagen: Ja, das weiß ja jeder, dass er eine Teilorganisation ist. – Und ab da können wir uns jetzt überlegen, ob die folgenden Fragen zum Thema gehören oder nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist auffällig, dass schon wieder eine Frage, die eigentlich beantwortet ist, im Nachhinein kommentiert und infrage gestellt wird. Für den Fragenfluss wäre es fein, wenn wir diese Diskussionen einfach unterbinden, weil es dann nicht mehr um die Geschäftsordnung gehen kann, weil sie ja beantwortet und zugelassen worden ist. – Danke.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage!

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie Funktionen im Österreichischen Bauernbund gehabt oder welche? Wenn Sie uns diese bitte schildern würden und sagen, welche noch aufrecht sind. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichter. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Natürlich ist das jetzt eine Frage nach der Partei. Ich verstehe es jetzt aber wirklich nicht: Wenn die Auskunftsperson das aus ihrem Lebenslauf beantworten möchte, kann ich nicht sehen, was jetzt nicht mit dem Untersuchungs- - Aber natürlich gebe ich dem formal recht: Die Frage nach der Funktion in einer Teilorganisation ist eine Parteienfrage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht um eine klare Abgrenzung zwischen Vollziehung des Bundes und Parteien. Das sind zwei Paar Schuhe. Ich bin schon bei Ihnen: Man könnte sagen, dass das eine lockere Frage ist, und ja, man kann sie beantworten. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich: Die Problematik, die daraus entsteht, ist folgende: Wenn dann ganz andere Fragen kommen, wo wir ganz tief in der Partei drinnen sind, kommt dann sofort der Einwand der Auskunftsperson: Frau Verfahrensrichterin, diese Frage, wie wir in der Partei sind, haben Sie aber vor 10 Minuten zugelassen. – Darum bin ich konsequent dafür, dass wir eine klare Abgrenzung machen: Vollziehung des Bundes – ja, Parteien – nein.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie werden ja die Berichterstattung über den Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2019 verfolgt haben. Da geht es um den Vorwurf von Unstimmigkeiten, eventuell von Geldflüssen, die aus Ihrem ehemaligen Ministerium geflossen sind, zum Beispiel eben diese konkrete Spende in Höhe von 43 200 Euro vom Ministerium für den steirischen Bauernbundball.

Was sagen Sie dazu? Was ist Ihre Wahrnehmung dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie uns dazu eine Unterlage geben, damit wir das nachvollziehen können? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Im Rechnungshofbericht, der liegt vor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Hanger.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte nur fest: Das ist ein falscher Vorhalt. Es ist keinesfalls um eine Spende gegangen, insofern würde ich hier um Präzisierung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Oder um die Vorlage einer Unterlage. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

*****

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Seite 8 bitte, der erste Punkt: Der Rechnungshof nimmt hier das Wort Spende in den Mund, ich zitiere nur. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Elisabeth Köstinger: Dürfte ich nachfragen, aus welchem Jahr das stammen sollte? Ich war im Jahr 2019 nur wenige Monate Ministerin. Es war ja damals Ibiza, die Wahlen. Ich bin ja dann erst im Jänner 2022 wieder ins Ressort gekommen. Zu dem hier so formulierten (in die Unterlagen blickend) Bericht des Rechnungshofes ist mir keine Wahrnehmung erinnerlich. Das sagt mir nichts, in welchem Zusammenhang das mit dem steirischen Bauernbundball erfolgt sein sollte – keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ihnen ist dieser Vorgang also nicht bekannt?

Elisabeth Köstinger: Nein. Also um was es sich hier gehandelt haben soll, was der Hintergrund für eine Spende sein soll, das ist mir nicht - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Na, Hintergrund: Ist Ihnen der Geldfluss – wie immer man das bezeichnet – aus dem Ministerium für den Zweck des steirischen Bauernbundballes aus Ihrer Zeit als Ministerin bekannt gewesen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Oder dieser Betrag von 43 200 Euro: Ist Ihnen bekannt oder hatten Sie eine Wahrnehmung dazu, dass dieser hier geflossen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein, ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie haben aus den Medien davon erfahren? Ich nehme an, Sie haben das verfolgt?

Elisabeth Köstinger: Aber meiner Wahrnehmung nach ist das jetzt in den letzten Wochen, schon nach meinem Rücktritt, irgendwie medial kolportiert worden. Ich habe ja auch keinen Zugang zu Dokumenten mehr. Wenn Sie vielleicht eine Unterlage hätten - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Meine Frage war nur, ob dieser Vorgang Ihnen aus Ihrer Zeit als Ministerin sozusagen bekannt gewesen ist. Und meine Frage war auch: Jetzt, nach Ihrer Zeit als Ministerin, ist das medial aufgetaucht, aber da werden Sie ja vielleicht darüber nachgedacht haben?

Elisabeth Köstinger: Nein, und ich habe auch keine Wahrnehmung dazu, in welcher Form eine – wie es hier vom Rechnungshof tituliert wird – Spende vonseiten des Ministeriums erfolgt sein sollte. Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und in Ihrer Funktion – Sie sind ja auch Vizepräsidentin des Österreichischen Bauernbundes, wenn ich das feststellen darf – ist Ihnen, sozusagen als Empfänger, vielleicht etwas von Geldfüssen bekannt? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also ich habe keine Wahrnehmung, vor allem auch was das operative Geschäft betrifft, und kann nicht nachvollziehen, um welche Art der Spende es sich hier (in die Unterlagen blickend) gehandelt haben soll. Vielleicht haben Sie eine Unterlage dazu beziehungsweise - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, wir haben den Rechnungshofbericht.

Elisabeth Köstinger: Ich darf nur noch einmal darauf hinweisen, dass ich im Jahr 2019 nicht in der gesamten Zeit als Bundesministerin die Verantwortung im Ressort getragen habe, sondern nur bis Mai, und dann erst wieder ab 2022. Aber mir ist dazu nichts bekannt und ich habe keine Wahrnehmung dazu, worum es sich hier handeln soll. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gab es in Ihrer Zeit als Ministerin – dann wieder von Jänner 2020 bis im Mai 2022 – solche Spenden oder Geldflüsse von Ihrem Ministerium an eine Bauernbundorganisation? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also Spenden kann ich ausschließen, das wäre ja verboten und das wäre ja in den internen Abläufen des Ministeriums aufgefallen, sollte es da zu irgendwelchen Beantragungen gekommen sein. Mir in meiner Zuständigkeit als Bundesministerin ist dazu nichts bekannt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie wissen davon nichts? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)

Und wer war in Ihrem Ministerium zuständig für solche – wenn Sie sich gegen den Begriff Spende wehren – Geldflüsse? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Frau Abgeordnete, ich würde bitten, einen konkreten Vorhalt vorzulegen. Ich kann aus einem Absatz in einem Rechnungshofbericht aus 2019 nicht nachvollziehen, worum es hier gegangen sein soll beziehungsweise wer das beauftragt hat oder in welchem Zusammenhang das steht. Und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich im Jahr 2019 nur bis Mai Ministerin war und dann das restliche Jahr nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das haben Sie schon gesagt.

Sie haben jetzt ausgeführt, das wäre so nicht zulässig. Oder wie haben Sie das jetzt gemeint? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Also Sie wissen nichts davon, aber wenn das so stimmt, wie es der Rechnungshof hier anführt, dann wäre diese Spende – wie es der Rechnungshof bezeichnet – aus dem Ministerium für den steirischen Bauernbundball nicht zulässig?

Elisabeth Köstinger: Frau Abgeordnete, wenn ich die Frage jetzt richtig erinnere, auf die ich geantwortet habe, war das die Frage, ob mir sonst noch Spenden an - - – ich glaube, Ihr Wortlaut war, dass es andere politische Organisationen oder der Bauernbund waren

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, also in Ihrer Zeit als Ministerin.

Elisabeth Köstinger: Das habe ich damit beantwortet, dass das meiner Einschätzung nach verboten wäre und dass ich nicht nachvollziehen könnte, wie so etwas zustande kommt.

Zu dem konkreten Fall, den Sie mir hier vorgelegt haben: Ohne den Hintergrund, was es dann wirklich sein soll, kann ich Ihnen keine Auskunft geben, weil ich dazu keine Wahrnehmung habe und noch einmal darauf hinweisen möchte, dass ich nicht das gesamte Jahr 2019 in der Funktion als Bundesministerin war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und noch einmal: In Ihrer Funktion als Ministerin, wer hat sich da mit solchen Vorgängen befasst? Wer hätte solche Geldflüsse freigegeben? Oder gab es da Compliancerichtlinien, wie man damit umgeht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nachdem ich hier keine konkrete Vorlage habe, nicht nachvollziehen kann, was hier im Rechnungshofbericht angeführt ist, kann ich Ihnen das nicht sagen, weil ich nicht weiß, aus welcher Abteilung im Bundesministerium das stammen soll oder wie sich das zusammensetzt.

Ich kann das ohne Vorlage, worum es hier geht, worauf dieser Absatz Bezug nimmt, nicht beurteilen oder einschätzen, weil es immer davon abhängt, aus welchem vor allem eben auch Zuständigkeitsbereich das dann kommen soll oder wie da in letzter Konsequenz ein Zusammenhang entsteht.

Das kann ich aus diesem Satz nicht nachvollziehen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also das heißt, je nach Inhalt oder Zweck eines Geldflusses gäbe es eine dafür zuständige Abteilung. So meinen Sie das?

Elisabeth Köstinger: Ich kann es, so wie dieser Satz hier vorliegt, nicht nachvollziehen, worum es sich hier gehandelt hat.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und welche Abteilung in Ihrem ehemaligen Ministerium wäre für die Vergabe eines solchen Geldbetrags für diesen Zweck zuständig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich kann aus diesem einen Satz keinen Zweck herleiten. Mir ist nicht bekannt, was der Hintergrund sein soll, dass der Rechnungshof das in dieser Art und Weise formulierend in den Rechenschaftsbericht geschrieben hat. Ich kann es nicht nachvollziehen und ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass ich auch nicht das gesamte Jahr 2019 in der Zuständigkeit im Bundesministerium war. Das heißt, ich bräuchte, um das beurteilen zu können, Akten oder irgendwelche Unterlagen, aus denen ich das dann nachvollziehen könnte. Aber mir persönlich ist das nicht bekannt. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da wird beraten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben schon gesagt: Sie waren nur einen Teil im Jahr 2019 Ministerin, Sie wissen von diesem Vorgang nichts und haben keine Wahrnehmung. Aber Sie können doch wohl abstrakt beantworten, welche Abteilung hier für diesen Vorgang zuständig wäre? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) Nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Vorsitzender, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich mich bitte jetzt quasi übersetzend einbringen: Sie haben selber, Frau Abgeordnete, zu Beginn gesagt, es ist die Terminologie und die Wortwahl des Rechnungshofes, der bezeichnet einen offenbar stattgefundenen tatsächlichen Zahlungsfluss als „mögliche unzulässige Spende“. Dem liegt ein realer Zahlungsfluss zugrunde, und die Frau Bundesministerin außer Dienst sagt jetzt, solange sie diesen konkreten zugrunde liegenden Zahlungsvorgang, der so vom Rechnungshof bezeichnet wurde, nicht weiß, kann sie es keiner Abteilung zuordnen. Ich finde, das ist eine nachvollziehbare Antwort.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, aber noch einmal zum Ministerium ganz allgemein: Gab es Compliancerichtlinien in Ihrem Ministerium, in denen es darum geht, wie solche Geldflüsse behandelt werden? Gab es eine zentrale Stelle, oder wurde das – wie es jetzt Ihre Antwort nahegelegt hat – in den jeweiligen Abteilungen beschlossen? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Frau Abgeordnete, ich muss darauf hinweisen, dass Sie jetzt noch einmal den Bezug auf diesen Satz nehmen mit: „solche Geldflüsse“. Ich kann das nicht nachvollziehen, wenn mir nicht vorliegt, was das sein soll.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, aber ich habe jetzt ganz allgemein gefragt. Es war jetzt nur die Frage, wie damit umgegangen wird – ob das jetzt als Spende tituliert wird oder eben Vergabe von einem Inserat, wie wir auch schon gesagt haben –: Geldflüsse aus dem Ministerium hinaus. Gab es eine Abteilung, die hier Compliancerichtlinien aufgestellt hat, oder hat da wer drübergeschaut oder nicht – losgelöst von diesem Vorgang? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Natürlich, jeder Geldfluss aus einem Ministerium wird inhaltlich, fachlich auch überprüft. Wir haben nur – und das habe ich eingangs ja jetzt mehrmals auch schon ausgeführt – in der Zuständigkeit eine große Breite; dann gibt es ausgelagerte Dienststellen, dann gibt es entsprechend auch Unternehmen, die unter Staatsaufsicht stehen – also es gibt ja unterschiedliche Konstruktionen. Ich kann aus diesem Satz nicht nachvollziehen, worum es geht, aber grundsätzlich ist es so, dass vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beamtinnen und Beamten jeder Geldfluss auch überprüft wird, dass überprüft wird und geschaut wird, ob hier dann halt eben auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und dann wird das entsprechend halt auch veranlasst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Das heißt einmal grundsätzlich, jetzt losgelöst von diesem Vorgang: In den jeweiligen fachlichen Abteilungen wird so etwas entschieden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Es müssen nicht immer Abteilungen sein. Das hängt ja davon ab, was beispielsweise eine Art der Kooperation ist, oder was auch immer, aber was ich ausschließen kann, ist, dass es zu Spenden an politische Parteien gekommen ist, weil das ja in dem gesamten Prozess irgendwo aufgefallen wäre, weil es ja nicht zulässig ist. Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben jetzt gesagt: Sie schließen aus, dass Spenden an politische Parteien geflossen sind. Ja, davon gehe ich aus. Schließen Sie auch aus, dass Spenden an Teilorganisationen von Parteien geflossen sind? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Eine Teilorganisation ist natürlich ein Bestandteil einer Partei, und damit: ja. Also: Meiner Kenntnis nach und - - dem, wo ich eine Wahrnehmung dazu habe, ist das nicht passiert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie in Ihrer Zeit als Generalsekretärin in den Jahren 2017 und 2018 Spenden oder Geldflüsse von Ministerien an Teilorganisationen von Parteien beobachtet oder wahrgenommen, gab es die? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Abg. Hanger: Herr Vorsitzender! Herr Vorsitzender!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt wurde explizit die Rolle als Generalsekretärin angesprochen – ja, ich gebe schon zu, es ist ein bisschen mühsam, mich da ständig wiederholen zu müssen –, aber die Rolle als Generalsekretärin ist nicht Untersuchungsgegenstand und jetzt wurde explizit diese Rolle angesprochen. Ich darf höflich um Einschätzung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, das stimmt. Ich habe es natürlich erwartet und war schon auf dem Sprung, aber nachdem ja die Zusatzfrage gekommen ist: Haben Sie Wahrnehmungen, ob seitens des Ministeriums Zahlungsflüsse gekommen sind?, ist das, finde ich, nicht die Frage nach der Generalsekretärinnentätigkeit. – Daher: Wahrnehmungen in diese Richtung kann man immer haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bitte, Sie werden es ja zumindest auch aus den Medien entnommen haben oder es ist Ihnen aus Ihrer Zeit als Ministerin bekannt: das Thema NPO-Unterstützungsfonds. Dieser ist dazu da, Coronahilfen auszuschütten – angedacht für gemeinnützige Vereine und explizit nicht für politische Parteien oder eben politische Teilorganisationen oder Vorfeldorganisationen.

Ist Ihnen dieser Verdacht bekannt oder haben Sie eine Wahrnehmung zu diesem Geldfluss aus dem NPO-Fonds an die Tiroler Jungbauernschaft? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich bin zu keinem Zeitpunkt in meiner Funktion als Bundesministerin mit konkreten Abwicklungen aus dem NPO-Fonds befasst worden, weil: Das ist ja nach meinem Wissensstand an das AWS ausgelagert worden, die - - eben dafür verantwortlich zeichnen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie haben von diesem möglichen Geldfluss, es handelt sich angeblich immerhin doch um einen Betrag in einer Höhe von 853 000 Euro, der hier aus dem NPO-Fonds an die Tiroler Jungbauernschaft geflossen sein soll, aus den Medien erfahren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ja, und ich habe auch da eigentlich nur eine oberflächliche Wahrnehmung, weil - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Lesen Sie sich die Artikel nicht durch? Interessiert Sie das gar nicht? (Heiterkeit der Fragestellerin.)

Elisabeth Köstinger: Vielleicht werden Sie irgendwann einmal in Ihrem Leben die Erfahrung machen, aus der Politik auszuscheiden. Wenn das aus eigenem, freien Wunsch und mit durchaus reiflicher Überlegung passiert, hat man sehr schnell ein neues und anderes Leben, das sich nicht mehr mit der Politik befasst, und damit traue ich mir keine Einschätzung zu geben, dass ich aktuell einen vollständigen Medienkonsum habe. Ganz im Gegenteil, er ist sehr beschränkt auf einzelne Berichte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das verstehe ich sehr gut, aber Sie sind nach wie vor aktive Vizepräsidentin des Österreichischen Bauernbundes. Ich meine, dass Sie da so ein Geldfluss nicht interessiert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich glaube, das ist eine interne Funktion, aber ich kann, wenn Sie das möchten, auch diese Frage gerne beantworten - -

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn Sie es tun - -, aber ich möchte schon sagen: Das ist eine sehr private Frage. Ob und wie viel die Frau Bundesministerin außer Dienst Zeitung liest, ist nicht unter - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, das gar nicht, aber wir sind bei diesem Geldfluss schon in der Bundesvollziehung drinnen, und ich meine, sie ist immerhin im Bauernbund. 

Geben Sie noch eine Antwort, oder - - (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) – Gut. Damit die anderen Fraktionen auch noch ein bisschen Zeit haben: Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 11.10 Uhr bis 11.17 Uhr.)

*****

11.17

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.

Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Tomaselli dran. – Bitte sehr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hallo, Frau Köstinger! Wir würden uns gerne in der Befragung auf Ihre Personalbestellungen in Ihrer Amtszeit konzentrieren. Wir haben dann doch recht auffällig viele Personen gefunden, die Jobs bekommen haben, denen man aber gewissermaßen doch eine Nähe zu Ihnen zuschreiben könnte.

Die erste Frage ist: Wie ist es denn zur Bestellung von Katrin Völk bei den Bundesgärten gekommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe in meinem Eingangsstatement schon ausgeführt, dass es im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dann auch im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus viele Personalbestellungen gegeben hat. Es hat ja umfassende Zuständigkeiten auch gegeben.

Grundsätzlich sind Personalbestellungen immer noch eigentlich im selben Schema passiert. Eine Stelle ist ausgeschrieben worden, das erfolgt ja über bekannte Grundlagen beziehungsweise dann in den Plattformen, wo man Stellen des öffentlichen Dienstes auch einsehen kann. Dann ist von der fachlich zuständigen Sektion beziehungsweise Abteilung, da geht es immer darum, um welche Art der Stelle es sich handelt, eine Kommission eingesetzt worden – manchmal auch unter Zuhilfenahme von externen Personalberatern, die dann beispielsweise auch Interviews mit den Bewerbern durchgeführt haben. Danach hat es von der Kommission eine Bewertung gegeben; und meiner Erinnerung nach bin ich in all den Jahren in allen Zuständigkeiten immer der Empfehlung dieser Bewertungskommission gefolgt. Meiner Erinnerung nach war das auch bei der Bestellung der Leiterin der Bundesgärten so.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Völk war ja vorher stellvertretende Kabinettschefin: Haben Sie sich mit ihr unterhalten, mit ihr über ihren Berufswunsch, Leiterin der Bundesgärten zu werden, kommuniziert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe die genaue zeitliche Einordnung nicht mehr in Erinnerung. Unter einem meiner Vorgänger ist es ja zu einer Zusammenlegung zwischen den Bundesgärten und der Schule in Schönbrunn gekommen, und das hat damals Gottfried Kellner als Leiter in dieser Doppelfunktion ausgeführt. Ich bin ja dann 2019 als Bundesministerin ausgeschieden, und Katrin Völk ist ja 2020 nicht mehr wieder ins Ressort gekommen. Sie hat mir irgendwann gesagt, dass sie sich für diese Stelle interessiert, aber ich kann da keine genaue Einschätzung mehr treffen, wann das passiert ist. Meiner Wahrnehmung nach war das in der Zeit als ich nicht Bundesministerin war.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie irgendwie auf den Bestellungsprozess eingewirkt?

Elisabeth Köstinger: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmung dazu, wieso es kein Hearing gegeben hat? 27 Personen haben sich an der Ausschreibung beteiligt, aber es gab kein Interview.

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Aber wenn ich das zeitlich richtig einordne, dürfte das im Jahr 2020 gewesen sein, und ich könnte mir vorstellen, dass es mit den damals gängigen Praktiken von Videokonferenzen und Co zu tun hatte, weil ja Lockdowns über einen durchaus längeren Zeitraum waren. Ich kann das aber eigentlich aus der Erinnerung heraus nicht mehr nachvollziehen, warum nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Im Jänner 2020 gab es noch keinen Lockdown.

Elisabeth Köstinger: Ich kann wie gesagt zeitlich aus der Erinnerung nicht einordnen, wann die Ausschreibung, die Bewerbungsfrist und die Personalbestellung vonstattengegangen ist. Das entzieht sich meiner Erinnerung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen zur Kritik, die dann nach der Bestellung aufgekommen ist, insbesondere von Kontrollbehörden, Aufsichtsbehörden und dergleichen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Könnten Sie die Aufsichtsbehörde näher definieren?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, die Volksanwaltschaft ist ja unter anderem tätig geworden und, ich glaube, auch die Gleichbehandlungskommission. Haben Sie Wahrnehmungen zur Volksanwaltschaft in der Causa? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe keine detaillierte Wahrnehmung und habe dazu meiner Erinnerung nach dann auch keine Gespräche geführt, weil: Wenn es da einen Hintergrund gibt, dann durchläuft das ja ganz normal Verfahren und Prozesse, und ansonsten bin ich ja der Empfehlung der Bewertungskommission gefolgt – und damit hat das in meiner Aufmerksamkeit eher einen geringeren Stellenwert erfahren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, die Volksanwaltschaft hat sich recht geärgert, denn die wollte Unterlagen, aber Ihr Ministerium hat es ihr verweigert. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich kann leider aus meiner Erinnerung heraus nicht nachvollziehen, um welche Unterlagen es sich da gehandelt haben sollte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Über den Bestellungsprozess: Der muss ja dokumentiert werden. Die Volksanwaltschaft hat mit dem Verweis auf die Amtsverschwiegenheit nichts bekommen, obwohl das ja für die Volksanwaltschaft nicht gilt. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Könnten Sie das Dokument, auf das sich Ihre Frage bezieht, vorlegen, weil mir da aus meiner Erinnerung nichts bekannt ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich kann Ihnen dazu einen „Standard“-Artikel vorlegen. (Auskunftsperson Köstinger: Bitte?) – Einen „Standard“-Artikel kann ich Ihnen dazu vorlegen.

Elisabeth Köstinger: Gut, das ist aber dann eine mediale Berichterstattung darüber, von der wir natürlich ausgehen können, dass sie hundertprozentig den Tatsachen entspricht, aber ich weiß nicht, ob das der Wahrheitsfindung wirklich hundertprozentig Genüge tut. Sollte es da ein Dokument geben, schaue ich mir das wirklich sehr gerne an. Aus der Erinnerung kann ich da nicht nachvollziehen, worum es sich damals gehandelt haben soll.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, dann probieren wir es vielleicht mit einer weiteren Stelle.

Harald Welsch: Woher kennen Sie ihn? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Harald Welsch war Mitarbeiter meiner Vorgängerin im Europaparlament, war dann eine Übergangszeit lang auch für mich im Europäischen Parlament tätig, hat dann als Political Advisor im Europaparlament gewechselt, ist dann nach einigen Jahren eben nach Österreich zurückgekehrt und hat eine Stelle als Kabinettsmitarbeiter bei mir aufgenommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Er wurde dann Abteilungsleiter für EU-Koordination und internationale Angelegenheiten, richtig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Aus meiner Erinnerung hat sich diese Abteilung dann aus den durchaus sehr umfassenden EU-Kompetenzen zusammengesetzt – wir haben, das habe ich auch eingangs gesagt, mehrere Ratsformationen zu bedienen gehabt –, und er wurde meiner Erinnerung nach dann als interimsmäßiger Leiter dieser Abteilung bestellt. Das ist meine Erinnerung dazu, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und am 23.7.2021 dauerhaft betraut. Auch hier haben wir keine Hinweise auf Hearings in den Akten gefunden. Gab es da Hearings?

Elisabeth Köstinger: Das entzieht sich meiner Kenntnis, unter welchen Voraussetzungen der Bestellungsvorgang passiert ist. Ich erinnere mich aber, dass es das ganz normale Bestellungsverfahren für diese Position gegeben hat. Unter welchen Gründen Hearings stattfinden oder nicht, kann ich aus meiner Erinnerung nicht einschätzen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie in irgendeiner Weise in den Bestellungsprozess eingebunden?

Elisabeth Köstinger: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie, auf Grundlage welcher Qualifikation Herr Welsch diesen Job bekommen hat? Uns ist aufgefallen, dass er Theologe ist, deshalb frage ich. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also ich habe den Ausschreibungstext nicht vorliegen, aber wahrscheinlich wird ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung gewesen sein. Das ist sehr oft in Ausschreibungen so. Das ist aber eine Mutmaßung meinerseits. Es liegt mir kein Dokument vor beziehungsweise kein Ausschreibungstext vor. Die Bestellung ist auf jeden Fall den standardmäßigen Prozess durchlaufen. Es hat dann auch eine Beurteilung durch die Bewertungskommission gegeben, der ich wie bei allen Personalbestellungen gefolgt bin.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Woher kennen Sie Herrn Christian Kasper?

Elisabeth Köstinger: Christian Kasper war auch ein Kabinettsmitarbeiter – ich glaube, mich zu erinnern – von 2017 bis 2019.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja und danach?

Elisabeth Köstinger: Christian Kasper hat sich auch um eine Dienststelle oder eine Stelle im Bundesministerium beworben. Meiner Erinnerung nach war er nach Ausschreibung, Bestellungsvorgang der von der Bewertungskommission bestgereihte Kandidat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Er ist auch Abteilungsleiter geworden. Wissen Sie noch, wen Sie in die Personalkommission entsandt haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Personalkommissionen wurden nicht von mir als Bundesministerin entsandt. Ich habe auch auf die Zusammenstellung der Personalkommissionen kein Einfluss genommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ihr Kabinettschef Gernot Maier war in der Personalkommission, und das Interessante ist, dass er bei der Bewertung der verschiedenen BewerberInnen – vier wurden als hoch qualifiziert eingeschätzt – laut Protokoll sogar die Beurteilung, die Bepunktung übernommen hat. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Dürfte ich Sie bitten, Frau Abgeordnete, dass Sie das Dokument vorlegen? Ich habe dazu nämlich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dokument Nummer 577821, Seite 106. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Es geht um die Stelle: „GS“ – Generalsekretär – „Mag. Gernot Maier nimmt eine Beurteilung der als geeignet einzustufenden Bewerbungen vor und bewertet anhand von 4 Kategorien, nämlich“ sowieso.

Elisabeth Köstinger: Ja, und danach steht: „Die übrigen Mitglieder teilen diese Beurteilung“. – Es ist also im Protokoll festgehalten, dass das keine einzelne Entscheidung war, sondern dass das von den übrigen Mitgliedern auch so beurteilt worden ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber das Interessante ist, dass halt eben diejenigen aus der Linie das Nachsehen hatten. Die Frage ist: Haben Sie sich in dem Fall mit Gernot Maier über die Bestellung von Christian Kasper unterhalten, mit ihm kommuniziert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich erinnere mich, dass ich danach dann informiert worden bin, dass es zur Bestellung gekommen ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber nicht im Vorfeld?

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Erinnerung, dass es da Gespräche gegeben hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Obwohl das alles Ihre engsten Mitarbeiter aus Ihrem politischen Büro sind? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Elisabeth Köstinger: Ich muss da vielleicht darauf hinweisen, weil ich mir jetzt auch noch einmal das Datum angeschaut habe: Ich war ja davor schon nicht mehr Ministerin, und er war ja dann schon fast ein Jahr nicht mehr mein Mitarbeiter. Ich bin ja im Mai 2019 aus dem Bundesministerium ausgeschieden und er war ja dann auch - -.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, Frau Köstinger (Auskunftsperson Köstinger: Er war ja dann auch - -!), hier geht es um den 6.4.2020, da waren Sie schon Ministerin.

Elisabeth Köstinger: Aber er war nicht mehr mein Mitarbeiter.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gernot Maier war Ihr Mitarbeiter.

Elisabeth Köstinger: Nein, Sie haben von Herrn Kasper geredet. Entschuldigung, ich habe jetzt verstanden - - Sie haben mir die Frage gestellt – aus meiner Erinnerung –, dass Sie mich nach Herrn Kasper gefragt haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können sich nicht erinnern. (Auskunftsperson Köstinger: Nein, ich habe - -!)

Wir haben auch hier keine Hinweise auf ein Hearing gefunden. Hat eines stattgefunden? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Elisabeth Köstinger: Also im vorgelegten Dokument wird das unter TOP 3 beschrieben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Von der Abhaltung eines Bewerbungsgesprächs wird einstimmig Abstand genommen“ – wie in den anderen Fällen auch.

Elisabeth Köstinger: Dazu habe ich keine Wahrnehmung, wie es dazu gekommen ist oder wie grundsätzlich der Ablauf ist: wann Bewertungskommissionen, welches Verfahren oder welches Vorgehen wählen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, wir hätten noch mehrere solche Personalbestellungen gefunden, aber zeitlich wollen wir noch auf ein anderes Thema eingehen: Welche Wahrnehmungen haben Sie zu den doch zahlreichen Aufträgen an die Agentur Media Contacta? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich erinnere mich, dass es einige Veranstaltungen gegeben hat, die vonseiten Media Contactas durchgeführt wurden. Ich glaube mich aber zu erinnern, dass die Firma Media Contacta auch schon vor meiner Zeit als Bundesministerin unterschiedliche Veranstaltungen für das Bundesministerium durchgeführt hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn Hanger so laut telefoniert, kann er gar nicht reingrätschen.

Der 50-Prozent-Gesellschafter von Media Contacta ist ja Peter Madlberger. Sind Sie mit dem – ehemaliger ÖVP-Stadtrat – persönlich bekannt?

Elisabeth Köstinger: Ja, ich kenne Peter Madlberger seit vielen Jahren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie sich persönlich mit ihm über Aufträge unterhalten?

Elisabeth Köstinger: Dazu habe ich keine Erinnerung, weil ich mich in die operative Vergabe von Veranstaltungen nicht involviert habe, die sind zumeist von der Fachsektion oder -abteilung vorgeschlagen worden und sind dann in die Umsetzung gegangen. Aber ich habe keine Erinnerung dazu, dass ich mit Peter Madlberger über, ich glaube, die Frage war Vergabe oder Veranstaltungen, gesprochen hätte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir kommen zwischen 2017 und 2021 auf insgesamt 1,3 Millionen Euro brutto an Aufträgen. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Die Zahl kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Vielleicht können Sie da ein Dokument vorlegen. Das ist durchaus ein längerer Zeitraum, ich habe mehrfach auf die Zuständigkeiten hingewiesen. Ich glaube, mich auch zu erinnern, dass, glaube ich, auch die Klimakonferenz in Katowice in diesen Zeitraum fällt. Aber das ist nur aus meiner anekdotischen Wahrnehmung, vielleicht können Sie da ein Dokument vorlegen, dass ich das nachvollziehen kann.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Machen wir es vielleicht an einzelnen Positionen fest. Die Firma Media Contacta hat unter anderem auch zwei Pressekonferenzen für Sie ausgerichtet, einmal für 8 192 und einmal für 6 150 Euro. Jetzt wäre die Frage: Wieso hat das nicht die hauseigene Öffentlichkeitsarbeitsabteilung gemacht?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dürfen wir die Unterlagen bitte haben?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, wir legen gerne die Pressekonferenzen vor. (Der Auskunftsperson werden zwei Schriftstücke vorgelegt.) Bei der einen Pressekonferenz waren Sie selber dabei, Herr Sobotka: „Bund geht bei regionaler Beschaffung mit gutem Beispiel voran“, „Österreich isst regional“, und einmal: „Pakt für mehr Tierwohl in der produzierenden Landwirtschaft“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Elisabeth Köstinger: Es ist mir zu diesen beiden Beispielen nicht erinnerlich, dass das die Firma Media Contacta gemacht hat. Vielleicht haben Sie dazu auch noch Unterlagen, weil die müssen sich ja finden, die genau das beschreiben, dass es diese Veranstaltungen beziehungsweise Presseveranstaltungen waren, die da durchgeführt worden sind.

Ich kann nur sagen, dass das zwei sehr große politische Schwerpunkte meiner politischen Arbeit waren, zum einen die öffentliche Beschaffung – an dem Gesetzespaket haben wir mehrere Jahre gearbeitet, und das wird in den nächsten Jahren maßgebliche Auswirkungen haben auf regionale, saisonale und - -, vor allem Lebensmittel und vor allem Fleisch unter sehr hohen Tierwohlstandards in Österreich, weil das haben wir eben in diesem Aktionsplan nachhaltige Beschaffung untergebracht; also das waren richtig große politische Themen in meiner Zuständigkeit –, und das Zweite ist der Pakt für mehr Tierwohl, und das war wirklich ein ganz großes Projekt, das wir mit der Branche auch über mehr als ein Jahr erarbeitet haben – Investitionsvolumen von 120 Millionen Euro in tierwohlgerechte Ställe pro Jahr ab dem Jahr 2021. Da kann ich mich erinnern, dass das zwei sehr, sehr große inhaltliche Themen und damit eben auch Veranstaltungen waren.

Aber vielleicht können Sie Unterlagen vorlegen – ich kann nicht nachvollziehen, dass da die Firma Media Contacta das veranstaltet hat beziehungsweise abgewickelt hat. Dazu habe ich keine Wahrnehmung oder keine Erinnerung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie dann vielleicht eine Erinnerung, ob die eigene Öffentlichkeitsarbeitsabteilung die Pressekonferenz organisiert und veranstaltet hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Wir hatten auch gestern schon den Fall bei Frau Schramböck, da wurde auch eine Pressekonferenz veranstaltet über die Media Contacta.

Elisabeth Köstinger: Frau Abgeordnete, ich kann weder die Zahlen nachvollziehen - - Aus meiner Wahrnehmung habe ich keine Erinnerung, ob diese Pressekonferenzen hausintern oder unter Hilfenahme von Externen abgewickelt worden sind. Wenn Sie mir Dokumente dazu vorlegen, dann kann ich mir das anschauen und versuchen, das nachzuvollziehen. Aber aus dem, was Sie an Zahlen jetzt gesagt haben - -, und ich sehe auch an diesen Presseunterlagen nicht, dass es eine Beauftragung gegeben hätte. Ich kann das nicht verifizieren, was Sie hier in den Raum gestellt haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War denn vielleicht irgendetwas speziell an diesen Pressekonferenzen, die eben Kosten von 8 200 und einmal 6 150 - -

Elisabeth Köstinger: Ich habe bereits gesagt, dass ich keine Wahrnehmung dazu habe, was die operative, organisatorische Abwicklung der Pressekonferenzen betrifft. Ich habe nur eine Wahrnehmung dazu, dass beide Themen der Pressekonferenzen, die Sie mir vorgelegt haben, sehr große politische Schwerpunkte meiner Arbeit waren. Ich würde Sie bitten, mir Unterlagen vorzulegen, Beauftragungen, Abwicklungen, Zahlen, damit ich das nachvollziehen kann. Aber so kann ich das leider nicht nachvollziehen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ja die Pressekonferenz gegeben. War irgendetwas speziell, das diese unterschieden hat zu anderen Pressekonferenzen? Wir müssen ja immer dem nachgehen, ob korrekt fakturiert worden ist. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.) – Herr Suppan, Sie brauchen sich nicht aufzuregen!

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darf ich? – Ich finde, ehrlich gesagt, wenn hier jetzt eine Zahl genannt wird, kann man die jetzt auch so hinnehmen. Mich würde verständnishalber, ehrlich gesagt, interessieren, woher man den Vergleich nimmt, dass 6 000 oder 8 000 Euro für eine große Pressekonferenz viel oder wenig ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darum geht es ja nicht, die - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter - - (Abg. Tomaselli: Entschuldigung! Pardon!) Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen: Auch wenn er ein sehr prominenter Verfassungsrichter und ÖVP-Rechtsanwalt ist: Es ist nicht die Aufgabe der Vertrauensperson, die Verfahrensrichterin da permanent anzuagitieren.

Also, bitte, Herr Vorsitzender, ich würde Sie wirklich ersuchen, das da zu unterbinden, denn das erzeugt einen Druck, der nicht notwendig ist. Wir befinden uns da in einem Untersuchungsausschuss, und, wie gesagt, auch Sie, Herr Rechtsanwalt, bitte, vielleicht können Sie sich auch ein bisschen zügeln.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, ich habe die Vertrauensperson am Anfang ausdrücklich darüber belehrt, dass sie sich an die Verfahrensanwältin oder auch mich wenden kann.

Aber, wie gesagt, prinzipiell ist der Vorhalt der Auskunftsperson natürlich richtig: Wenn Zahlen und Daten und Fakten vorgelegt werden und vorgehalten werden, wenn es dazu eine Unterlage gibt, wäre es hilfreich, wenn diese bitte vorgelegt würden.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Firma Media Contacta ist ja auch für das Familienfest im Schlosspark Schönbrunn beauftragt worden. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Matznetter: War das diese türkise Massenveranstaltung auf Steuerzahlerkosten?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie darauf hinweisen, dass § 42 klar vorsieht: Wenn sich Fragen auf Akten oder Unterlagen beziehen, so sind sie zu bezeichnen.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, ob das so ist oder nicht so ist. Ich würde Sie bitten, das dementsprechend entweder mit einer Unterlage zu bezeichnen oder mit den Akten, die schon geliefert sind.

Ich darf darauf hinweisen, dass wir in 4 Minuten aufhören müssen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, haben Sie dazu Wahrnehmungen, Frau Köstinger?

Elisabeth Köstinger: Ja, ich darf nur darauf hinweisen, dass es schon vor meiner Zeit als Bundesministerin die Tradition gegeben hat, ein Familienfest zu organisieren. Das ist in den Jahren zuvor immer im Augarten passiert, in Kooperation zwischen dem damaligen Landwirtschaftsministerium und dem Familienministerium. 2019 hatten wir die Sondersituation, dass es auch das Jubiläum der Bundesgärten gegeben hat oder des Schlossparks Schönbrunn, glaube ich, war es präzise. Und so ist dann die Idee entstanden – das Familienfest war traditionell immer im Mai –, das eben auch als eine Kooperation mit dem Schlosspark Schönbrunn abzuhalten. Das ist meine Wahrnehmung dazu und - -, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Auftragswert war über 200 000 Euro. Hat es da eine öffentliche Ausschreibung gegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: In die operative Abwicklung und Organisation war ich nicht eingebunden. Ich habe aber in Beantwortung der vorherigen Frage schon darauf hingewiesen, dass insgesamt zwei Bundesministerien und die Bundesgärten diese Veranstaltung abgewickelt haben. Ich gehe davon aus, dass Beauftragungen und dergleichen dann den rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften gefolgt sind.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, es - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung bis nach der Nationalratssitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 11.55 Uhr bis 18.27 Uhr.)

*****

18.27

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Grünen haben noch 20 Sekunden Restredezeit; da die Uhr aber nach dem Stopp noch weitergelaufen ist, geht es bis 31 Sekunden. – Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Köstinger, ich grüße Sie. Kennen Sie Frau Kathrin Glock?

Elisabeth Köstinger: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von wo? Seit wann? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich glaube mich zu erinnern, dass das bei der Befragung im letzten Jahr schon ein Thema war.

Ich habe keine Wahrnehmung, dass ich sie aus vorherigen Zusammenkünften kenne. Wir haben damals gemeinsam mit Norbert Hofer einen Kärntentag gehabt. Ich habe in der Zuständigkeit als Energieministerin ein Blockheizkraftwerk besucht, und in diesem Zusammenhang ist es zu einem Treffen gekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Frau Klima?

Elisabeth Köstinger: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seit wann? Von wo? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe auf jeden Fall eine mediale Wahrnehmung von ihr als Person als damalige Gattin des ehemaligen Bundeskanzlers Viktor Klima.

Ich kann nicht ausschließen, dass ich sie im Rahmen von Veranstaltungen einmal getroffen habe, aber ich hatte keinen persönlichen Kontakt zu ihr. Sie ist seit einiger Zeit die Geschäftsführerin der Spanischen Hofreitschule.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War das Ihre Empfehlung, dass sie die Chefin der Spanischen Hofreitschule wird? Haben Sie mit ihr persönlich über die Leitung gesprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Die Spanische Hofreitschule wurde ja viele Jahre von Elisabeth Gürtler geführt. Elisabeth Gürtler hat mir dann – für mich relativ überraschend – in einem persönlichen Gespräch einmal mitgeteilt, dass sie diese Aufgabe beenden will.

Die Grundlage für die Spanische Hofreitschule ist ja das Hofreitschulgesetz, wo ja alle Vorgänge auch gesetzlich geregelt wurden. Die Ausschreibung ist dann danach erfolgt, und sie wurde vom Aufsichtsrat bestellt. Ich habe keine Erinnerung daran, dass ich sie in dem Zeitraum persönlich getroffen habe. Sie war aber auf jeden Fall eine der BewerberInnen, der Kandidaten, und die Bestellung in der Spanischen Hofreitschule ist auf jeden Fall durch den Aufsichtsrat erfolgt. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Meine Frage war, ob sie persönlich mit ihr gesprochen hat – diese Antwort wollte ich haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie hat keine Erinnerung.

Frau Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Frage, ob sie sie persönlich getroffen hat, hat die Auskunftsperson - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein: gesprochen. Ich habe gefragt, ob sie mit ihr gesprochen hat. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Okay. Das könnte auch telefonisch sein, meinen Sie?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Korrekt.

*****

Elisabeth Köstinger: Also ich kann nicht ausschließen, dass ich sie gesprochen habe, aber ich habe keine konkrete Erinnerung mehr. Das ist, glaube ich, jetzt über vier Jahre her.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich lege ein Dokument digital vor, das ist 621073. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Für Sie ist besonders die letzte Seite interessant (aus den Unterlagen vorlesend):

„Wir können froh sein, dass Seb.“ – also Sebastian – „Mit der Fehlentscheidung Sonja Klima befasst ist....

Axel hat mir grad geschrieben: Feedback unfassbar“. – Das sehen Sie da.

Dann steht:

„Liebe Gaby !

wie kommt deine Freundin die Frau Minister Köstlinger auf die abstruse Idee die Fr Klima gegen alle Fakten zur Chefin der Spanischen Hofreitschule zu machen...??

Ich orte da eine unangenehme repetitive Annäherung an die Roten... [...]

Bussi Peter“.

Haben Sie dazu Wahrnehmungen, wie Sie Frau Klima zur Chefin machten, so wie es Frau Gabi Spiegelfeld geäußert hat? Haben Sie Gespräche mit Frau Gabi Spiegelfeld darüber geführt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Mir fehlt leider jegliche Wahrnehmung, wer dieser Absender sein sollte, mit „Peter“. Ich kann das jetzt zeitlich nicht genau zuordnen, weil da steht (aus den Unterlagen vorlesend): 18.1.2019.

Ich weiß jetzt nicht genau, wann die Bestellung erfolgt ist, aber es klingt ja so, als ob da die Bestellung schon gewesen wäre, und dass jemand, den ich nicht zuordnen kann – also vielleicht können Sie mir sagen, wer dieser Peter aus dieser Nachricht sein sollte –, vielleicht anekdotische Wahrnehmungen hat, aber nichts zu einem faktischen Bestellungsprozess – das halte ich nicht für ganz ausgeschlossen. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das machen wir in der nächsten Runde. Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Zur Geschäftsordnung? (Abg. Stögmüller: Ja!) – Bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte das nur aufklären, dass Peter Husslein gemeint ist – das wollte ich nur der Frau Ministerin mitgeben. Den kennen Sie ja.

Danke, bis zur nächsten Runde.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Köstinger, ich komme zum Thema Demox zurück. Dass die ÖVP umfragengesteuerte Parteipolitik macht, wissen wir, es wäre aber unverfroren, wenn das auf Kosten der SteuerzahlerInnen passiert – weil aus einem Ministerium heraus –, und noch dazu über eine Firma, die einem ÖVPler als Geschäftsführer gehört.

Sie weisen jetzt natürlich die Verantwortung für mögliche inkorrekte Vorgehensweisen in dem Zusammenhang von sich – Sie wussten von nichts. Auch als Kollege Krainer Ihnen die E-Mail zwischen Gernot Maier und dem Demox-Geschäftsführer gezeigt hat, haben Sie anscheinend nichts davon gewusst. Sie haben aber Gernot Maier zu Ihrem Kabinettschef und Generalsekretär gemacht, und ich wüsste gerne, warum. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Warum sie Herrn Gernot Maier zum Kabinettschef gemacht hat, ist die Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Generalsekretär.

Elisabeth Köstinger: Wir haben, anders als in anderen Ministerien, im damaligen Landwirtschaftsministerium, also bereits vor meiner Zeit, immer die Tradition gehabt, dass es einen Generalsekretär gegeben hat. Das war auch gängige Praxis im Finanzministerium.

2017 sind ja dann auch in allen Ministerien Generalsekretäre eingesetzt worden. Damals, in meiner Zuständigkeit im BMNT, war der Generalsekretär Josef Plank. Mit dem Ausscheiden aus der Regierung hat er sich auch beruflich verändert, hat diese Aufgabe niedergelegt und ist in die Privatwirtschaft gewechselt. Als ich 2020 wieder als Bundesministerin angelobt worden bin, war dann eben diese Stelle vakant, und ich habe, auch aus Effizienzgründen, nachdem Gernot Maier ja dann nur ein Gehalt bezogen hat, diese Stelle dann quasi doppelt besetzt, also einmal als Kabinettschef und als Generalsekretär.

Zur Frage, warum: Ich kenne Gernot Maier seit sehr vielen Jahren, habe auf unterschiedlichen Ebenen schon mit ihm gearbeitet und schätze vor allem seine fachliche Kompetenz, seine Art, Mitarbeiter zu führen, seine extreme Strukturiertheit und einfach auch seine Persönlichkeit; also er war zu jeder Zeit ein wirklich integrer Kabinettschef und vor allem auch Generalsekretär.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zu seiner Rolle als Generalsekretär: Mit der Novelle 2018 wurde er weisungsberechtigt gegenüber allen Sektionschefs. Er hat weder im Landwirtschaftsressort noch in der Tourismusbranche noch in irgendeinem anderen Ressort auch nur einen Tag als Beamter gearbeitet, hat sich nie regulär zu Aufnahmen im Bundesdienst beworben. Wie, warum kamen Sie zu der Entscheidung, ihn zum mächtigsten Beamten Ihres Ressorts zu machen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also die von Ihnen angeführten Gründe waren grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn es da zu einem Widerspruch gekommen wäre, wobei die Funktion des Generalsekretärs und Kabinettschefs ja einige in der Bundesregierung quasi doppelt ausführen, dann wäre dieser Widerspruch auf jeden Fall bereits vor zweieinhalb Jahren aufgefallen, und er hätte dann mehrere Ressorts umfasst. Ich habe die Gründe, warum ich Gernot Maier als Kabinettschef und dann auch als Generalsekretär eingesetzt habe, bereits genannt. Und wie gesagt, die erste Zeit, also von 2017 bis 2019, bis wir die Regierung verlassen haben, hat Josef Plank diese Funktion übernommen. Gernot Maier ist erst Generalsekretär geworden, wie ich 2020 wieder ins Ressort angelobt worden bin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage: Warum haben Sie Gernot Maier ohne jegliche fachliche Erfahrung noch einen Tag Erfahrung als Beamter zum mächtigsten Beamten Ihres Ressorts mit Weisungsbefugnis gemacht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also ich glaube, ich habe Ihnen meine Einschätzung über die Qualifikation von Gernot Maier jetzt zweimal dargelegt. Es ist keine Voraussetzung, Beamter zu sein, um als Generalsekretär eingesetzt zu sein oder zu werden. Ansonsten wäre das ja nirgends so zu bestellen, wenn es eben nicht ein Beamter oder Sektionschef oder was auch immer oder Vertragsbediensteter ist, der seit 15 Jahren in einem Ministerium ist. Gernot Maier hat in den letzten zweieinhalb Jahren als Generalsekretär eine wirklich hervorragende Arbeit geleistet und hat das vor allem auch als Kabinettschef über den gesamten Zeitraum getan.

Ich habe immer die Hauptverantwortung, vor allem die politische Verantwortung für das Ressort, für die Themen getragen, und von dem her war meiner Meinung nach diese Bestellung eine absolut richtige. Und wie gesagt ist das nicht nur im Landwirtschaftsministerium, Tourismusministerium Praxis gewesen, sondern ist ja auch in anderen Ministerien so praktiziert worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das macht es ja um nichts besser. Es kann auch eine schlechte Systematik und eine schlechte Praxis sein.

Elisabeth Köstinger: Na ja, aber Entschuldigung, Frau Abgeordnete, Sie unterstellen, weil er kein Beamter ist, wäre er kein guter Generalsekretär. Das halte ich ehrlich gesagt für eine Unterstellung. Und ich habe mit ihm sehr viele Jahre lang gearbeitet. Ich habe in meinem Einführungsstatement dargelegt, was wir auch inhaltlich umgesetzt haben. Es ist Ihnen unbenommen, dass Sie das nicht für richtig finden, aber Sie werden mir zugestehen müssen, dass ich da wirklich eine sehr klare Meinung habe – aus fünf Jahren sehr intensiver Zusammenarbeit in einem sehr umfassenden Ressort, das meiner Meinung nach, vor allem auch was die Personalführung betrifft, herausgestochen ist. Und deswegen halte ich das für eine Unterstellung, das so zu beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Am Tag eins war er noch ohne Erfahrung. Sie haben gemeint, Sie haben ihn aber wegen seiner fachlichen Expertise geschätzt, dass er auch fachlich gut war. Ist es richtig, dass er aus der Bundespartei kam, wo er Direktor für Politik und Strategie und auch für Meinungsumfragen zuständig war, also das eigentlich seine Expertise war, die er mitbrachte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, wir haben vorhin schon gesagt: Wenn Sie die Frage so stellen, ob das ein Argument oder eine Motivation für die Bestellung als Generalsekretär gewesen ist, dann würde ich das als zulässig erklären, aber nur reine Parteifunktion – da würde ich Sie bitten, die Frage nicht so zu stellen. (Abg. Krainer: Hat sie nicht getan! – Zwischenruf der Abg. Herr.)

Wenn ich meine Meinung dazu einfach klar sagen darf, damit es ein für alle Mal klar ist: Ich bin der Meinung, unbeschadet dessen, was der Herr Vorsitzende meint, wenn es um die Frage geht, was die Motivation dafür ist, jemanden zum Generalsekretär oder Kabinettschef zu machen, und ob die Erfahrung, die er in der Partei gemacht hat, dafür vielleicht mit eine Rolle spielt, dann kann ich das als zulässige Art der Fragestellung erachten, aber nur einfach nach Parteifunktionen abzufragen, würde ich so nicht zulässig finden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, ich formuliere um: War die Erfahrung als Direktor für Politik und Strategie in der ÖVP-Bundespartei, wo er insbesondere auch für Meinungsumfragen zuständig war, die Expertise – weil für uns eigentlich die einzig erkennbare –, die Sie an ihm schätzten, als er als Kabinettschef und Generalsekretär anfing? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Hanger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Fragestellung allein ist schon massiv unterstellend. Die Auskunftsperson hat sehr klar ausgeführt, wie sie die Qualifikation von Herrn Maier einschätzt. Nur nebenbei bemerkt: Wenn man so große Organisationen führt, geht es um verschiedene Kompetenzfelder, die man da abdecken muss – wir haben von der Mitarbeiterführung, von der sozialen Kompetenz, von der Strukturiertheit gehört –, und dann so irgendwie unterstellend festzuhalten, dass quasi seine einzige Kompetenz die war, in der ÖVP-Bundespartei für Meinungsumfragen zuständig gewesen zu sein, ist unterstellend, und die Frage ist aus meiner Sicht in dieser Form nicht zulässig.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich halte es nicht für unterstellend; unterstellend hat für mich einen negativen Beigeschmack. Es ist nicht unterstellend, wenn ich sage, jemand hat eine bestimmte Qualifikation. Warum soll das unterstellend sein? – Und vor allem bin ich der Meinung, dass die Auskunftsperson bis jetzt nur beantwortet hat, dass sie ihn für geeignet und kompetent hält, aber nicht aus welchem inhaltlichen Grund – und das wäre ein inhaltlicher Grund, den abzufragen ich für zulässig finde. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte eine Antwort, dann zur Geschäftsordnung. Darf ich eine Antwort haben? (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Die Auskunftsperson ist am Wort, Herr Abgeordneter. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Geschäftsordnungsmeldung jetzt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur einmal klarstellen: Es war eine ganz klar negative Formulierung der Frau Kollegin Krisper, die in ihrer Fragestellung gemeint hat, die einzige Qualifikation, die der Herr – in weiterer Folge – Generalsekretär und Kabinettschef mitgebracht hat, war doch seine Tätigkeit in der Bundespartei und dass er für Meinungsumfragen zuständig war. Das ist unterstellend! Wir wissen doch ganz klar, dass da ganz andere Kompetenzfelder auch eine Rolle spielen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es wäre maximal suggestiv, aber nicht unterstellend.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.

*****

Die nächste Frage, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es war nur eine mögliche fachliche Kompetenz. Welche war es dann – fachlich? Inhalt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Also wenn Sie den Lebenslauf von Gernot Maier anschauen, so hat er seinen beruflichen Beginn in Brüssel im Kabinett der damaligen EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner gehabt.

Das heißt, er hat, vor allem auch was EU-Politik betrifft, Gesetzesverfahren auf europäischer Ebene betrifft, sehr einschlägige Erfahrung gehabt. Er war viele Jahre dann im Wirtschaftsbund tätig. Er war auch in der Wirtschaftskammer, und er hat in der ÖVP-Bundespartei eine Leitungsfunktion innegehabt. Das heißt, er hat ein sehr breites Spektrum umfasst.

Ich kann nicht bestätigen, dass er überhaupt die Umfragen, die Sie suggestiv, nicht unterstellend, aber suggestiv, in Ihrer Frage formuliert haben, gemacht hat. Ich habe dazu keine Wahrnehmung, weil auch ich damals als Generalsekretärin nicht in diesen Bereich operativ involviert war. Das haben wir auch heute am Vormittag schon geklärt, beziehungsweise können Sie da auch gerne das Protokoll der letzten Befragung vor einem Jahr nachlesen, wie die Aufgabenverteilung in der Bundespartei war.

Er hat dort also eine Leitungsfunktion innegehabt, war dann bis Mai 2019 mein Kabinettschef. Wir haben in diesen ersten eineinhalb Jahren wirklich enorm viele Regierungsvorhaben umgesetzt, die Erstellung einer Klima- und Energiestrategie. Ich habe Ihnen das heute in meinem Einleitungsstatement schon ausgeführt. Wir haben die EU-Ratspräsidentschaft extrem erfolgreich für Österreich über die Bühne gebracht und wir haben vor allem auch im Bundesministerium diese weitreichenden Kompetenzen, die zum Bereich Landwirtschaft und Umwelt hinzugekommen sind – ich habe das heute Vormittag schon ausgeführt –, das war damals vor allem der Energiebereich, der Bergbaubereich, der Tourismus aus dem Wirtschaftsministerium, das war die Kompetenz für Regionalpolitik aus dem Bundeskanzleramt. Das hat er damals schon begleitend auch mit den Sektionschefs, mit dem damaligen Generalsekretär Josef Plank wirklich hervorragend gemacht.

Das war eigentlich auch der Hauptgrund meiner Entscheidung 2020, ihn zu bitten, dass er auch gleichzeitig zu seiner Tätigkeit als Kabinettschef die Funktion als Generalsekretär innehat. Ich darf noch einmal betonen, dass wir damit auch einen Gehaltsposten eingespart haben, er hat ja entsprechend auf seine Gehaltszahlung als Generalsekretär auch verzichtet.

Ich war mit seinem enormen Arbeitseinsatz, mit seiner Art, Personal zu führen, Gespräche zu führen, vor allem auch Themen aufzubereiten, die Gesetzesvorhaben dann wirklich auch in die Umsetzung zu bringen, außerordentlich zufrieden. Ich bin überzeugt davon, dass das wirklich eine sehr gute und richtige Entscheidung war, ihn damals, 2020, zum Generalsekretär zu bestellen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zum Thema Inserate. Wie haben Sie es grundsätzlich mit Inseraten in Parteizeitungen gehalten? Sahen Sie da ein Complianceproblem, wenn ein ÖVP-geführtes Ministerium in einer ÖVP-Zeitschrift inseriert? Wie haben Sie das gehalten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Darf ich nachfragen, was Sie genau unter einer ÖVP-Parteizeitschrift verstehen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was fällt für Sie darunter? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich würde ja gerne Ihre Frage beantworten, aber dazu müsste ich wissen, was genau die Definition dafür ist, ansonsten wird es relativ schwierig sein, das in vollem Umfang zu beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Um dafür eine Sensibilität zu haben, müssen Sie als Ministerin sich ja selber überlegt haben: Was ist eine parteinahe Zeitung und wie gehe ich damit um? Haben Sie solche Überlegungen angestellt? Dann wüssten Sie es ja. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ein bisschen unbestimmt, Frau Abgeordnete, ist es auch nach meiner Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie sich in Ihrer Ministerschaft der Frage angenommen, wie man mit parteinahen Zeitungen umgeht, und sich für diese Fragestellung natürlich auch der Frage gewidmet, was eine parteinahe Zeitung ist? Das ist ja Ihr Gedanke, der vorzunehmen ist, nicht meiner. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Wir haben heute am Vormittag schon das Thema Inserate in einer Frage gehabt, und ich darf vielleicht auf die Antwort noch einmal grundsätzlich Bezug nehmen.

Es gibt eine Presseabteilung im Ministerium, die gemeinsam dann eben auch mit den zuständigen Presseverantwortlichen aus den Abteilungen beziehungsweise dann auch immer wieder im Austausch mit dem Kabinett sich Themen und Inhalte anschaut und schaut, wo dann halt auch entsprechend inseriert wird. Das war vor allem in der Coronazeit ganz stark im Tourismusbereich und auch im Landwirtschaftsbereich angesiedelt. Es sind immer wieder auch Dritte zu Hilfe genommen worden, also Agenturen, die dann halt eben entsprechend auch der Auflagen und der Zielgruppen die Schaltungen gemacht haben. Aber grundsätzlich habe ich als Bundesministerin keine Inserate vergeben.

Alles, was nach dem Parteiengesetz meldepflichtig ist, ist, glaube ich, relativ klar bekannt, und ich gehe davon aus, dass das dann auch in der Presseabteilung gängige Praxis war, dass man auf den entsprechenden Grundlagen, wo Schaltungen gemacht werden können, gemacht werden dürfen, das dann auch macht. Aber mir sind aktuell keine Beispiele bekannt, wo das verletzt worden wäre.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole gerne meine Frage, die war, ob Sie als Ministerin sich überlegt haben oder Wahrnehmungen zu Überlegungen haben – die Zeit läuft; ich versuche, die Frage wirklich Wort für Wort zu wiederholen und bitte, meine Zeit zu schonen, danke –, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass Sie sich als Ministerin Gedanken gemacht haben, ob es ein Complianceproblem gibt, wenn man in parteinahen ÖVP-Zeitungen inseriert, und wie Sie damit umgegangen sind. Gab es dazu Überlegungen in Ihrem Haus, oder ist Ihnen die Fragestellung fremd?

Elisabeth Köstinger: Ich muss noch einmal auf meine erste Nachfrage Bezug nehmen, dass ich Ihre Definition von Parteizeitung vielleicht nicht nachvollziehen kann. Es gibt Magazine, die nach meinem Wissensstand von der ÖVP-Bundespartei verlegt werden. Ich habe keine Erinnerung oder Wahrnehmung, dass da jemals eine Schaltung durch das Landwirtschaftsministerium beziehungsweise Tourismus - -, also durch das Ressort, passiert wäre. Ich glaube, das wäre durchaus auch medial bekannt oder präsent geworden, wenn das der Fall gewesen wäre.

Aber abseits dessen habe ich als Bundesministerin - - Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ich am Vormittag schon ausgeführt habe, dass ich operativ nicht in Inseratenvergaben Einfluss genommen habe, das nicht beeinflusst habe oder wie auch immer. Ich bin immer davon ausgegangen, dass vor allem auch durch die Presseabteilung im Bundesministerium alle Vergaben, alle Inserate rechtlich einwandfrei und in Ordnung abgewickelt werden und wurden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben sich nie in Sachen Inserate interessiert und erkundigt und sich involviert? Oder geht es jetzt nur um die Frage zu parteinahen Zeitungen?

Elisabeth Köstinger: Wir hatten das Thema heute am Vormittag schon. Natürlich haben wir immer wieder auch darüber geredet, dass, wenn größere Gesetzesvorhaben umgesetzt worden sind – eine größere Kommunikationsoffensive ist beispielsweise um den österreichischen Waldfonds dann ausgerollt worden –, dann entsprechend auch Inserate geschalten werden. Dasselbe haben wir ja vor allem auch für den ganzen Gastronomie- und Tourismusbereich gemacht. Da sind wirklich auch umfassende Informationen vonseiten des Ressorts in zielgruppenspezifischen Medien geschalten worden. Ich kann mich auch an einige Einschaltungen erinnern, die in Tageszeitungen geschehen sind, aber grundsätzlich war ich in die operative Entscheidung, welches Inserat in welcher Zeitung inseriert wird, nicht eingebunden. (Vorsitzender-Stellvertreter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Köstinger, es geht nicht um die Frage, wie sehr Sie operativ eingebunden waren, sondern ob Sie vielleicht auch grundlegende Leitlinien vorgegeben haben, wie etwa: kein Inserat in parteinahen Zeitungen, oder, meine nächste Frage, objektive Kriterien, wie Werbebudget an Medien vergeben wird. Haben Sie sich dieser Fragestellung gewidmet, den Kriterien, um alle Wähler möglichst gleich zu erreichen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe in den Jahren meiner Zuständigkeit als Bundesministerin ehrlich gesagt nie den Eindruck gehabt oder eine Wahrnehmung dazu, dass es im Bereich der Inseratenvergabe von den Abteilungen, von der Presseabteilung, von allen, die da involviert waren, in irgendeiner Art und Weise zu falschen Entscheidungen oder dergleichen gekommen wäre. Dazu ist mir ehrlich gesagt nichts bekannt, und von dem her habe ich da eigentlich auch nie einen Anlass gehabt, das gängige System im Bundesministerium zu hinterfragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben es uns angeschaut. Ich darf Ihnen etwas vorlegen. Mein Team hat sich anhand der Daten der Medientransparenzdatenbank angesehen, in welchem Medium von Ihrem Ministerium wie viel inseriert wurde. Wenn Sie es sich jetzt anschauen wollen: Vorlage 2. Aber wir können es Ihnen auch ausgedruckt geben, wenn Sie wollen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Zunächst zu den ÖVP-nahen Zeitungen. Sie sehen: „Oberösterreichisches Volksblatt“ 25 000 Euro in Ihrer Amtszeit, die „Bauernzeitung“ 430 000 Euro, „Blick ins Land“ 360 000 Euro, die ÖVP-nahe „Kommunal“ 132 000 Euro, „Bauernjournal“ 120 000 Euro, „Falstaff“ 66 000 Euro.

Zu den 430 000 Euro für die „Bauernzeitung“: Es gab im Oktober 2021 in mehreren Medien das Thema, dass da so viel inseriert wird, und auch Anfragen an Sie vonseiten des Parlaments. Vielleicht haben Sie sich im Rahmen dessen dann damit beschäftigt. Ist es auch Ihre Wahrnehmung, dass da sehr viel Geld an parteinahe, ÖVP-nahe Zeitungen ging, und wenn ja, warum? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Wir hatten die Frage heute am Vormittag bereits. Die „Österreichische Bauernzeitung“ ist im Agrarbereich das auflagenstärkste Medium. Wenn Sie quasi den „Konkurrenten“ – unter Anführungszeichen – „Blick ins Land“ sehen, der, auch was die Auflagenzahl betrifft, um einiges darunter ist, glaube ich, lässt sich das relativ gut darstellen.

Dass wir, vor allem auch durch die Ressortzuständigkeit Landwirtschaft, vor allem auch in bäuerlichen, zielgruppenspezifischen Medien Schaltungen durchgeführt haben, Informationen ausgerollt haben, ist meiner Wahrnehmung und Einschätzung nach durchaus auch begründbar, weil ich eigentlich relativ wenig davon halte, diesbezügliche Einschaltungen in bekannten Stadtmedien in Wien zu machen. Ich befürchte, die werden von den österreichischen Bäuerinnen und Bauern nicht in diesem Ausmaß gelesen, und wie gesagt, da ist es ja vor allem auch immer wieder um Informationsoffensiven gegangen.

Meines Wissens ist die „Bauernzeitung“ ja eine Beteiligungsorganisation, aber ich denke, das werden Sie bei Ihrer Recherche schon genauer herausgefunden haben. Das Parteiengesetz gibt ja da ganz klare Definitionen vor. Meines Wissens wäre die „Bauernzeitung“ nach dem Parteiengesetz nicht einmal meldepflichtig, aber ich glaube, nachdem Sie sich ja sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, dürfte Ihnen das auch bekannt sein.

Ich gehe davon aus, dass alles, was hier an Schaltungen und Inseraten, auch an Kooperationen passiert ist, rechtlich absolut richtig war. Sie haben es Inserat genannt, das dann eben auch in unterschiedlichen Medien kolportiert worden ist. Ich glaube, Zackzack war das Medium, das Sie da jetzt auch heranziehen. Da ist es nicht um ein Inserat gegangen, sondern das war eine Postkartenaktion zum Weltfrauentag, die ganz speziell auf Frauen im ländlichen Raum und auf Bäuerinnen abgezielt hat. Also das war kein klassisches Inserat, wie es in diesem Medienbericht dargestellt worden ist, den Sie jetzt offensichtlich zitieren, sondern das war eine Kooperation zum Weltfrauentag gemeinsam mit der „Bauernzeitung“, um hier vor allem die Zielgruppe Bäuerinnen zu erreichen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil sie schmunzelnd gesagt haben, es hätte keinen Sinn, in einem Stadtmedium zu inserieren: Die Gratiszeitung „Heute“ hat mit Abstand am meisten Geld erhalten – fast 500 000 Euro. Warum - -

Elisabeth Köstinger: Aber Frau Abgeordnete, ich habe heute schon mehrfach erläutert, dass in der Zuständigkeit meines Ministeriums nicht nur die Landwirtschaft gelagert war, sondern dass die Zuständigkeiten relativ breit waren.

Dass man agrarpolitische Inhalte, die vor allem die Bäuerinnen und Bauern betreffen, um dann diese Zielgruppe der Bäuerinnen und Bauern zu erreichen, in Agrarmedien schaltet – und ich glaube, das zeigt sich da an den Zahlen auch ganz gut, dass die zwei größten entsprechend ihrer Auflagenstärke und Auflagenzahl bei den Schaltungen berücksichtigt worden sind –, ich glaube, das entspricht durchaus einer Logik.

Ich glaube mich zu erinnern – das kann ich Ihnen nicht zu 100 Prozent sagen, aber ich kann mich erinnern –, dass wir mit „Heute“ immer wieder Kooperationen zum Thema Bundesgärten hatten; und die Bundesgärten sind ja durchaus, wie Sie wissen, in Wien, sogar in der Wiener Innenstadt. Und von dem her: Da hat es natürlich mit Sicherheit zusätzlich auch andere Medienoffensiven gegeben, aber speziell zu den Bundesgärten ist mir das in Erinnerung, weil das eigentlich eine immer wiederkehrende Kooperation war. Ich glaube sogar, das ist dann im Endeffekt auch durchaus nachvollziehbar.

Ich schließe aber ehrlich gesagt aus, dass wir agrarpolitische Inhalte in der Tageszeitung „Heute“ geschaltet haben – das ist mir ehrlich gesagt weder aufgefallen noch in irgendeiner Art und Weise bekannt –, sondern zielgruppenspezifische Inhalte, Medienaufklärungsarbeit beziehungsweise vor allem auch Ausrollung von Offensiven sind dann natürlich dort geschaltet worden, wo auch die Zielgruppe in der Leserschaft verankert ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, haben Sie in Ihren längeren Ausführungen gemeint, dass die Auflage ein Kriterium war oder die Reichweite? Eines von den beiden haben Sie genannt.

Elisabeth Köstinger: Also ich kann es auf jeden Fall bei den agrarischen Medien so nachvollziehen. Wie gesagt, ich habe diese operativen Entscheidungen, welches Inserat, welche Kooperation, welche Kampagne mit welchem Medium gemacht wird, nicht getroffen, ich habe da auch keinen Einfluss genommen, aber für den bäuerlichen Bereich – und das war ja eigentlich Ihre Hauptfrage, auf die ich noch immer Bezug genommen habe – kann ich das ganz gut nachvollziehen, weil das durchaus relevante Medien für den Politikbereich sind, für den ich sehr viele Jahre lang zuständig war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Als Ministerin tragen Sie doch eine Verantwortung, wie mit Steuergeld umgegangen wird und ob es nach objektiven Kriterien passiert. Wir sehen eine Häufung an ÖVP-nahen Medien, ein Übergewicht an Boulevardmedien, und während beispielsweise der „Kurier“ mit 76 000 Euro bedacht wurde und „Die Presse“ mit 15 000 Euro, wurde im „Standard“, der eine höhere Reichweite als Kurier und Presse hat, gar nicht inseriert – in den gesamten vier Jahren Ihrer Amtszeit gar nicht. Ich habe da eine Vorlage für Sie, Vorlage 23, einen Screenshot aus der Medientransparenzdatenbank. Deswegen interessiert es mich ja so: ihre objektiven Kriterien und ob Sie als Ministerin ein Auge darauf hatten; denn da geht es um eine Reichweite von 549 000 Lesern. Warum wurden die ignoriert? Oder: Welche Kriterien führten dazu – damit man es in Zukunft vielleicht besser macht? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe bereits versucht, es Ihnen auszuführen. Die Entscheidung, welche Informationsoffensive, welches Inserat, welche Kampagne in welchem Medium geschalten wurde, habe operativ nicht ich umgesetzt. Ich habe ja versucht, Ihre Frage nach den bäuerlichen Medien entsprechend zu beantworten, aus meiner persönlichen Wahrnehmung. Warum welche Medienoffensive oder Kommunikationsoffensive in welcher Zeitung, in welchem Journal, wo auch immer geschalten wurde – da habe ich keinen Einfluss auf die entsprechenden Kriterien gehabt. Ich war da operativ nicht eingebunden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind noch 57 Sekunden zur Verfügung. Die Frau Verfahrensrichterin hat sich gemeldet und würde gerne eine Beurteilung abgeben. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nur weil ich für den weiteren Verlauf der Befragungen nicht präjudizieren oder negativ präjudizieren möchte: Wir haben dem jetzt breiten Raum gegeben, und ich finde diesen Zettel, also diese Vorlage, die Sie vorgelegt haben, auch interessant, prinzipiell möchte ich aber meine rechtliche Meinung insofern kundtun, dass die Tatsache, dass jemand in einer parteinahen Zeitung inseriert, nichts Verwerfliches ist und meiner Meinung nach auch nicht zwingend mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben muss, wenn da nicht ein Missbrauch im Raum steht oder sozusagen ein Missverhältnis zwischen Ausgabe und ... steht.

Ich möchte nur sagen: Wir haben dem Raum gegeben, aber die Tatsache alleine ist meiner Meinung nach nicht wesentlich.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Bitte, Frau Abgeordnete Krisper: nächste Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Gegensatz zu der Tatsache, dass im „Standard“ kein einziges Inserat geschalten wurde, wurde „Österreich“ förmlich mit Geld zugeschüttet. Wir sind da erst draufgekommen, als wir alle Titel von „Österreich“ zusammengerechnet haben, und wenn man das tut, wandert „Österreich“ von weiter hinten, zerspragelt, als großer erster Balken nach vorne – ich gebe Ihnen das: Vorlage 34 – und ist Erster. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Meine erste Frage wäre, ob Sie Wahrnehmungen haben, warum die Meldungen an die RTR derart intransparent vorgenommen werden, dass die Titel vom selben Eigentümer im Sinne der Transparenz nicht in einem aufgelistet eingemeldet werden? Für die „Presse“ wurde das nämlich gemacht, also „Die Presse am Sonntag“ wurde nicht extra eingemeldet. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden verbleiben noch als Restredezeit. – Bitte.

Elisabeth Köstinger: Also ich muss ganz ehrlich sagen, nachdem ich ja nur die jetzt von Ihnen hier vorgelegten Zahlen habe: Ich bin überzeugt davon, dass das Bundesministerium die Meldung genau nach den gesetzlichen Regelungen und Pflichten durchgeführt hat. So, wie ich Sie jetzt verstanden habe, haben Sie diese Rechnung dann in irgendeiner Art und Weise anders, nach Verlagen, aufgestellt. Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, bin aber überzeugt davon, dass im Bundesministerium die Meldepflichten genauso umgesetzt worden sind, wie sie rechtlich auch vorgesehen sind.

Ich persönlich kann diese Zahlen, die Sie hier vorgelegt haben, so nicht nachvollziehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Noch einmal konkret: Haben Sie mitbekommen oder haben Sie sich für die Gründe interessiert, warum „Der Standard“ in vier Jahren kein einziges Inserat bekam, bei 549 000 Lesern?

Elisabeth Köstinger: Das war mir nicht bekannt. Ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben sich also des Themas Inserate gar nicht angenommen, sich nie erkundigt, wie das Steuergeld ausgegeben wird? Das lief so an Ihnen vorbei?

Elisabeth Köstinger: Ich bin immer davon ausgegangen, dass das, wie es im Haus gängige Praxis ist, wie es im Ministerium umgesetzt wird, allen Vorgaben entspricht. Wir haben auch – und ich glaube, das können Sie ja auch, was die Zahlen betrifft, relativ gut herleiten –, obwohl wir im Vergleich zu vorherigen Legislaturperioden ein Vielfaches an Kompetenzbereichen dazugewonnen haben, was Inserate betrifft, sehr sparsam gewirtschaftet, haben vor allem immer versucht, Informationen, Kampagnen auch sehr zielgruppenspezifisch auszurollen – vor allem den bäuerlichen Bereich haben wir ja schon angesprochen –, und von dem her habe ich da auch nie eine Veranlassung gesehen, ganz genau zu hinterfragen oder mich überhaupt darum zu kümmern, in welchem Ausmaß welche Inserate wo geschalten worden sind. Das war ehrlich gesagt vor allem bei den durchaus sehr umfassenden anderen Aufgaben, die permanent zu bewältigen waren, nicht unbedingt meine große Priorität.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Guten Abend, Frau Köstinger! Ich darf mit einem bemerkenswerten Detail beginnen, dass sie nämlich genau vor einem Jahr – auf den Tag genau – im letzten Untersuchungsausschuss bei uns zu Gast waren. Aufgrund der Sondersitzung im Parlament sind wir sogar in der Tageszeit jetzt genau wie vor einem Jahr, die letzte Befragung hat dann um 20.25 Uhr geendet. Ob das heute so sein wird, werden wir in wenigen Stunden wissen.

Ich möchte damit beginnen und das Protokoll ebendieser besagten Befragung vom 23.6.2021 vorlegen – ich darf bitten, das entsprechend einzuspielen.

Sie hatten ein sehr förderintensives Ressort, wie wir schon gehört haben. Laut „Förderungsbericht 2020“ des Bundes wurden im Jahr 2020 Förderungen in der Höhe von immerhin 2,1 Milliarden Euro ausgezahlt. Wie uns allen bekannt ist, basieren diese Förderungen auf gesetzlichen Grundlagen.

Sie wurden schon das letzte Mal zu Ihren Wahrnehmungen zu „Einflussmöglichkeiten Dritter“ auf Gesetzespakete gefragt, und zwar durch mich persönlich. Ich würde aber dieses Thema gerne noch einmal abrunden. Entspricht das, was Sie damals gesagt haben – es ist auf Seite 37 nachzulesen –, nach wie vor Ihren Wahrnehmungen? Ich würde dieses Thema insgesamt noch einmal abrunden wollen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann geht es hier vor allem eben auch um die Einflussmöglichkeiten Dritter. Das Begutachtungsverfahren spielt meiner Meinung nach – und das habe ich auch hier so ausgeführt – eine zentrale Rolle. Ich muss nur einen Verweis auf die Coronazeit machen, wo die Situation mit Sicherheit eine andere war, wo sehr viele der gesetzlichen Umsetzungen durchaus auch mehr Geschwindigkeit erfordert haben und wo vor allem eben auch über sehr viele Gespräche mit Branchenvertretern dann auch Expertise eingeholt worden ist, wie in einer Abwicklung, vor allem eben auch was Förderinstrumente betrifft, das am sinnvollsten ist.

Das war uns vor allem eben auch in der Coronazeit als Bundesregierung sehr wichtig, dass den betroffenen Betrieben hier sehr schnell geholfen wird, dass vor allem auch die Existenznot, die in sehr vielen Branchen - -, weil die Geschäftsmodelle ja vollkommen weggebrochen sind, hier auch abgefedert und gemildert wird; und da hat vor allem diese Zeit der Begutachtungsfrist mit Sicherheit nicht den Raum bekommen, wie es sonst bei Gesetzesnovellen und Vorlagen der Fall ist.

Aber im Grundsatz habe ich dem eigentlich nichts hinzuzufügen, und das ist eben durchaus die gängige Praxis, wie dieser Prozess vonstattengeht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben es gerade angesprochen: In der Coronazeit war es natürlich notwendig, auch landwirtschaftliche und touristische Betriebe sowie auch Privatzimmervermieter abzusichern, die Existenzfähigkeit zu erhalten. Ganz konkret gefragt: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es eine Einflussnahme auf konkrete Förderentscheidungen gegeben hätte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Wie genau definieren Sie Einfluss genommen? Weil: Vor allem die Coronakrise hat ja durchaus verdeutlicht, dass die Gewerbeordnung, etwas  wie soll ich sagen?  umfassend und sehr detailreich, vor allem dann auch bei den Hilfspaketen mit schnellen Hilfen nicht immer ganz leicht in Einklang zu bringen war. – Das zum einen, weil da ist es ja sehr oft dann auch um Abgrenzungen gegangen.

Ich kann das vielleicht für den Bereich Nachtgastronomie sagen: Es gibt gewerberechtlich keine Definition von Nachtgastronomie, das ergibt sich durch die Sperrstunde. Also da waren dann schon sehr viele Gespräche mit Branchenvertretern, mit Sozialpartnern notwendig, um Systematiken zu finden, wie wir halt eben auch diese Förderinstrumente, die Wirtschaftshilfen in dieser Pandemie bauen. Das ist meine Wahrnehmung aus dieser Zeit.

Und weil Sie hier auch den landwirtschaftlichen Bereich angesprochen haben: Sie können sich sicher an die Zeit erinnern, als diese ganzen Hilfsinstrumente entwickelt worden sind; das war ja ganz zu Beginn der Fixkostenzuschuss. Da hat es dann natürlich auch immer wieder Branchen gegeben, die aufgrund ihres Geschäftsmodells diese Unterstützungsleistungen und Wirtschaftshilfen nicht in Anspruch nehmen konnten.

Wer mir in Erinnerung ist, ist beispielsweise die Reisebranche, die Reiseveranstalter, weil das Geschäftsmodell ja in den Buchungen liegt; und durch die Coronapandemie ist es zu Stornierungen gekommen und damit haben sie de facto ja die Arbeit gehabt, haben aber nach dem damals gängigen Modell des Fixkostenzuschusses keine Hilfe in Anspruch nehmen können. Das haben wir damals schon gemeinsam mit der Branche, mit Branchenvertretern, vor allem mit dem Finanzministerium permanent so anzupassen und weiterzuentwickeln versucht, dass alle Betriebe, die von der Coronakrise betroffen waren, entsprechende Entschädigung erhalten haben.

Der nächste Schritt war dann der Umsatzersatz. Damals hatten wir das Problem, dass ja nur Betriebe, die behördlich geschlossen worden sind, Umsatzersatz beantragen konnten. Es hat aber extrem viele Zulieferfirmen gegeben - -, auch Bäckereiunternehmen an Tourismusorten beispielsweise haben de facto keine Umsätze mehr machen können, weil Hotels geschlossen waren. Dann sind wir halt in einem nächsten Schritt zu Ausfallsbonus und Verlustersatz übergegangen, die dann die restliche Zeit der Pandemie quasi die Hilfsinstrumente waren. In dieser Zeit hat es wirklich einen sehr, sehr intensiven Austausch – auch direkt mit Branchenvertretern – gegeben, um Lösungen zu finden, wie man das entsprechend eben auch umsetzen und abwickeln kann.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf meine Frage konkretisieren, weil immer wieder der Vorwurf konstruiert wird, dass Personen, Unternehmen, die an die ÖVP gespendet haben, sich damit ein Gesetz gekauft haben – das wird ja sehr oft gesagt. Seit dem neuen Parteienfinanzierungsgesetz sind ja eh nur mehr 7 500 Euro pro Jahr möglich. Die NEOS zum Beispiel umgehen das, Herr Haselsteiner spendet an die NEOS Bildungsakademie – das sei aber nur in einem Nebensatz erwähnt.

Noch einmal meine konkrete Frage: Haben Sie konkret Wahrnehmungen dazu, dass ein ÖVP-Spender an Sie herangetreten ist und: Frau Ministerin, ich habe eine Förderung eingereicht, bitte schau, dass ich diese Förderung bekomme!, gesagt hat? – Das sind diese Dinge, die immer wieder konstruiert werden. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu solchen Vorfällen? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Grundsätzlich ist mir keine einzige Person oder kein einziger Unternehmer erinnerlich, der mit dem Hinweis, dass er jemals eine Spende getätigt hat, mit einer Frage an mich herangetreten ist. Dazu ist mir nichts bekannt. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wer eventuell einmal in seinem Leben eine Spende getätigt hat, aber bewusst habe ich keine Wahrnehmung dazu.

Wir haben, ich glaube, das sei, weil Sie diese Frage gestellt haben, auch einmal dazu gesagt, mit dem System der Wirtschaftshilfen mit Sicherheit auch überproportional kleine und mittlere Betriebe unterstützt und ausgeglichen. Es hat ja immer die beihilferechtlichen Obergrenzen vonseiten der EU gegeben, das heißt, viele der Betriebe, die mehrere Unternehmen in einer Gesellschaft haben, sind bei dieser beihilferechtlichen Obergrenze angestanden. Das ist dann irgendwann einmal im Laufe der letzten Monate auf europäischer Ebene angepasst, also erhöht, worden.

Der genaue Satz ist mir nicht mehr erinnerlich, aber grundsätzlich haben wir im Bereich der Wirtschaftshilfen auf jeden Fall eine großzügigere Unterstützung für kleinere Unternehmen gehabt als wir es für große hatten. Weil Sie diverse konstruierte Vorwürfe angesprochen haben: Das hat sich rein nur schon einmal durch die Ausgestaltung des EU-Beihilfenrechtes ausschließen können.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf im Sinne der Zeitökonomie noch einmal zusammenfassen und dann gleich weitergeben: Die Auskunftsperson hat unter Wahrheitspflicht sehr klar festgehalten, dass es zu keiner Zeit irgendwelche Bevorteilungen an irgendwelche Spender gegeben hat, sei es im Rahmen einer Gesetzwerdung, sei es im Rahmen von Förderabwicklungen. Diese Feststellung ist mir insgesamt sehr wichtig.

Ich darf weitergeben.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit kommen wir zur zweiten Fragerunde.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Köstinger, haben Sie Wahrnehmungen, dass für Parteizeitungen wie zum Beispiel die „Bauernzeitung“ in der Frage, wie oft und zu welchen Preisen man dort inseriert, die Fachabteilungen gar nicht eingebunden waren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, ich habe den ersten Teil der Frage akustisch nicht verstanden. Ich glaube, Sie haben eine Zeitung exemplarisch angeführt, oder nicht?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann gerne außerhalb meiner Fragezeit noch einmal wiederholen: Haben Sie Wahrnehmungen, dass im Hinblick auf die Inseratentätigkeit Ihres Ministeriums in Parteizeitungen wie der „Bauernzeitung“ bei der Entscheidung, wie viel, wie oft und zu welchen Preisen inseriert wird, die Fachabteilungen gar nicht involviert waren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vertrauensperson, Verfahrensanwältin und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Abg. Stögmüller: Herr Vorsitzender, ist die Sitzung unterbrochen?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Sitzung ist nicht unterbrochen. Die Auskunftsperson hat sich an die Verfahrensanwältin gewendet, die Verfahrensanwältin hat die Bedenken der Auskunftsperson an die Verfahrensrichterin weitergemeldet und die Verfahrensrichterin prüft diese Bedenken jetzt in Beratung mit dem Vorsitzenden. (Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dafür können Sie ja die Sitzung unterbrechen, oder? Das ist die übliche Vorgangsweise: Wenn eine Unterbrechung länger als ein paar Sekunden dauert, ist die Sitzung zu unterbrechen. – Herr Vorsitzender, können Sie bitte die Sitzung unterbrechen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung, dass die Frage deswegen zulässig ist, weil die primäre Frage nicht ist, ob es eine Parteizeitung ist oder nicht. Meines Wissensstandes nach ist es sogar eine, weil sie dem Bauernbund zuzuordnen ist, aber wie ich vorhin gesagt habe: Es geht nur darum, dass Parteispenden, Verzeihung, dass Inserate danach überprüft werden, ob jetzt an parteinahe oder nicht - -, ob damit ein Missbrauch betrieben wurde.

Herr Abgeordneter Krainer stellt damit eine potenzielle Irregularität in den Raum, indem er sagt, die von Ihnen mehrfach genannte Fachabteilung, die dafür fachlich zuständig ist, dass das korrekt abläuft, hat damit gar nichts zu tun gehabt. – Damit bin ich der Meinung, dass die Frage zulässig gestellt wurde. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie jetzt bitte die Sitzung unterbrechen, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich sehe dazu keinen Anlass.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann hätte ich gerne eine Antwort, bitte. Entweder Sie unterbrechen die Sitzung oder Sie bestehen jetzt auf eine Antwort! Die Frage wurde zugelassen. Ich meine, wir sind noch immer im Parlament.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das ist richtig, die Feststellung, dass wir im Parlament sind, ist richtig. Die Beratungen finden auch bei anderen Vorsitzenden so statt, wie sie jetzt stattfinden. Wenn Fragen gestellt wurden und entsprechend beraten werden müssen, dann können diese Beratungen so stattfinden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, da wird die Sitzung unterbrochen! Können Sie bitte die Sitzung unterbrechen? (Abg. Stögmüller: Herr Sobotka unterbricht bei längeren Diskussionen fast immer die Sitzung!)

Herr Vorsitzender, können Sie bitte die Sitzung unterbrechen? Sie nehmen den Abgeordneten wertvolle Fragezeit weg.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche die Sitzung für 3 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 19.40 Uhr bis 19.49 Uhr.)

*****

19.49

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die Sitzung wieder auf und ersuche die Frau Verfahrensrichterin, zuerst das Ergebnis der Stehung kurz zusammenzufassen, und dann Herrn Abgeordneten Krainer außerhalb der Fragezeit in Entsprechung der Äußerungen der Frau Verfahrensrichterin, seine Frage zu wiederholen. – Bitte sehr.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Kritik der Auskunftsperson und der Vertrauensperson hat sich eben an der Begrifflichkeit der Parteizeitung und den Konsequenzen, die sich daraus aus dem Parteiengesetz ergeben, gestoßen. Wir sind uns, glaube ich, darüber einig oder haben eine Einigung dahin gehend erzielt, dass die Grundsatzfrage danach, wer im Ministerium und welche Abteilung – ob korrekt oder nicht korrekt – diese Inserate in Auftrag gegeben hat, zulässig ist; und ich glaube, wir sind übereingekommen, dass die Begrifflichkeit der Parteizeitung an sich in dieser Fragestellung nicht der relevante Punkt ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also ich darf dann außerhalb meiner Fragezeit die Frage noch einmal wiederholen: Frau Köstinger, haben Sie Wahrnehmungen, dass bei der „Bauernzeitung“, die im wirtschaftlichen Eigentum einer Teilorganisation der ÖVP steht, gar nicht die Fachabteilung zuständig war (die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson), dass die bei der Frage wie viel, wie oft inseriert wird, gar nicht eingebunden war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe versucht, Frau Abgeordneter Krisper auf diese Frage meine Wahrnehmung darzulegen, wie die gängige Praxis der Inseratenvergabe im Bundesministerium abgelaufen ist. Ob und wann und von wem eventuell ein anderer Ablauf gewählt wurde, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber nicht Ihrer Verantwortung. Ich darf vorlegen: 553879, die Seite 10 bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Es handelt sich hier um ein E-Mail eines gewissen Daniel Kosak. Ist Ihnen Herr Daniel Kosak bekannt?

Elisabeth Köstinger: Ja, das war bis Dezember 2021 mein Pressesprecher.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir sind im Jahr 2018, am 14. März. Da war er Ihr Pressesprecher, Ihrem Kabinett und damit Ihnen persönlich zugeordnet, und konnte ausschließlich in Ihrem Namen Aufträge erteilen und fällt zu 100 Prozent unter Ihre politische Verantwortung – auch gegenüber diesem Haus hier. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Er schreibt: „Ich habe heute in einem persönlichen Gespräch mit Christine Demuth einen Gesamtrahmen von rd. 110.000 Euro netto für die Bauernzeitung vereinbart. Sie wird dir demnächst die nötigen Unterlagen schicken. Die Landesausgaben sind da nicht inkludiert. lG“ – liebe Grüße – „DANIEL KOSAK“.

Das schickt er an die Fachabteilung. War es gängige Praxis während Ihrer Ministerschaft, dass bei Zeitungen, die im Eigentum von ÖVP-Teilorganisationen stehen, Ihr Kabinett Rahmenverträge macht?

Elisabeth Köstinger: Also nachdem das eine Konversation von Dritten ist, kann ich auch gleich dazu sagen, dass ich dieses E-Mail zum ersten Mal sehe. Ich habe Ihnen vorher meine Wahrnehmung beziehungsweise Einschätzung gegeben, aber dazu ist mir des Weiteren nichts bekannt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Könnten Sie bitte meine Frage beantworten?

Elisabeth Köstinger: Ich habe meiner Meinung nach die Frage beantwortet. Also ich habe dazu keine Wahrnehmung. Ich weiß den Hintergrund nicht. Ich kann auch nicht ausschließen, dass es da nicht im Vorfeld auch ein Gespräch mit der Abteilung gegeben hat. Es handelt sich hier um eine Konversation Dritter. Was genau im Vorfeld gesprochen wurde, würde eine Mutmaßung sein. Mir ist weder die Zahl - - der Umfang in irgendeiner Art und Weise bekannt. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gehen Sie eine Seite weiter! Im zweiten Absatz steht: „Im Auftrag des Ministerbüros wird eine Medienkooperation mit der Agrar Media Verlagsges.mbH zur Schaltung von Inseraten in der Österreichischen Bauernzeitung beauftragt.“ Das heißt: in Ihrem Auftrag. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, mir ist nicht - - Ich kann nicht nachvollziehen, um welche Unterlage es sich hier handelt beziehungsweise aus welchem Zusammenhang diese stammt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ein Elak aus Ihrem Ministerium. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Elisabeth Köstinger: Mir liegt dieser Elak zum ersten Mal vor. Ich kann auch den Zusammenhang nicht ganz genau konstruieren. Ich gehe davon aus, dass er aus der Presseabteilung des Ministeriums stammt, aber das ist nur eine Mutmaßung, das sehe ich hier aktuell nicht.

Aber ich lese und zitiere jetzt aus dem Elak: „Die Gesamtkosten für gegenständliche Schaltungen betragen insgesamt pauschal EUR“ – Euro – „103.991,58 (inkl.“ – inklusive – „5% Werbeabgabe und 20% MwSt.).“ – Mehrwertsteuer – „Es wurde ein Sonderrabatt i.H.“ – in der Höhe – „von 50% auf den Listenpreis gewährt.“

Das ist jetzt nur eine Mutmaßung meinerseits, aber nachdem das ja, wie es hier steht, aus dem Ministerbüro kommt, kann ich nicht ausschließen, dass da nicht noch einmal ein Rabatt für eine Kooperation verhandelt worden ist und dass das deswegen dann aus dem Ministerbüro gekommen ist.

Ich sage noch einmal dazu, dass mir dieser Elak zum ersten Mal unterkommt, dass ich den vorher nicht gesehen habe, dass ich in Inseratenvergaben operativ weder involviert war noch eingegriffen habe. So aber, wie ich das jetzt hier gelesen habe, halte ich es durchaus für nachvollziehbar, und das ist hier noch einmal festgehalten – ich zitiere –: „Es wurde ein Sonderrabatt i.H.“ – in der Höhe – „von 50% auf den Listenpreis gewährt.“, dass hier vielleicht – aber das ist eine Mutmaßung, sage ich bitte ausdrücklich dazu – dann noch einmal eine langfristigere Kooperation, Zusammenarbeit vereinbart worden ist, um dafür dann eben auch einen günstigeren Preis zu bekommen.

Das ist aber jetzt nur das, was ich aus dem herauslese, was Sie, Herr Abgeordneter, mir vorgelegt haben. Aber das – aus dem Text ersichtlich – wäre eventuell eine Möglichkeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie den ganzen Akt lesen, dann sehen Sie, dass Ihre Mutmaßung leider sehr falsch ist. Es wurde von Ihrem Büro – unter Ihrer politischen Verantwortung – ein Rahmenvertrag vereinbart, und erst ab dem 15. März war die Fachabteilung eingebunden. Sie können sich das ja vielleicht noch einmal in Ruhe ansehen.

Ich muss leider weitermachen. Ich halte als Nächstes die Datei 158266, Seite 4 vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Das ist eine Erhebung des Rechnungshofes, anhand der man genau sieht, wie viel Geld von Ihrem Ministerium von 2014 bis 2021 an den Agrarverlag – zu 100 Prozent im Besitz von ÖVP-Teilorganisationen – überwiesen wurde. Das sind gut 900 000 Euro. Die Rahmenverträge wurden in Ihrem Namen vereinbart und die Beamten wurden angewiesen, das durchzuführen – nur, dass wir das für das Protokoll festhalten. Sie können sich da jedes Jahr ansehen. Im Jahr 2017 wurden 500 000 Euro inseriert, das ist der höchste Betrag an diesen Verlag. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Elisabeth Köstinger: Herr Vorsitzender, ich muss nur leider auf ein technisches Problem hinweisen: Es ist relativ klein (auf den Bildschirm, auf dem das vorgelegte Schriftstück eingespielt ist, deutend) und dann, wenn wir das rauszoomen und drehen, sieht man das Dokument nicht mehr. Gibt es das Dokument vielleicht auch in ausgedruckter Form? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Zu Ihrer Frage – und ich darf mich sehr herzlich bedanken, das noch einmal in Papierform bekommen zu haben, weil es technisch sehr schwierig war –: Ich muss mit dem Hinweis antworten, dass meine Amtszeit im Bundesministerium am 18. Dezember 2017 begonnen hat und ich ehrlich gesagt keine Wahrnehmung dazu habe, dass wir in den kurzen Tagen vor Weihnachten da bereits Schaltungen beziehungsweise Zahlungen hatten. Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Aber ich glaube, es lässt sich aus der kurzen Zeitspanne meiner Amtszeit im Jahr 2017 ableiten, dass diese Zahlungen nicht aus meiner Zuständigkeit stammen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das sind offenbar um circa 300 000 Euro mehr, als davor inseriert wurde. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass von den Eigentümern, sprich von den Bauernbund-Landesorganisationen, Wahlkampfkostenbeiträge in genau dieser Höhe an die ÖVP-Bundespartei übermittelt wurden? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Haben Sie persönliche Wahrnehmungen dazu?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Beurteilung dieser Frage. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Hanger. – Bitte sehr. (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Ich habe halt momentan das Problem - -!) – Frau Verfahrensrichter, einen Moment! (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Entschuldigung! Verzeihung!)

Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichter, ich glaube, dass man das dahin gehend relativ einfach auflösen kann, dass das eine klassische Fragestellung ist, die die Partei betrifft, und diese daher natürlich nicht durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt ist.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das wollte ich soeben einwenden. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Krainer. – Bitte sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich zitiere (aus den Unterlagen vorlesend): „Beweisthemen und inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstands [...] Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren“. Da geht es um Aufträge „mit einem Volumen von 40.000 Euro oder mehr zu mutmaßlichen Gunsten von mit der ÖVP verbundenen Personen [...] insbesondere über“ – jetzt springe ich auf den fünften Punkt – „mögliche Kick-Back-Zahlungen zu wirtschaftlichen Gunsten der ÖVP oder mit ihr verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, insbesondere in Hinblick auf die indirekte Finanzierung von Wahlkampfaktivitäten“. – So, das heißt, wir sind da im Kernbereich des Untersuchungsgegenstandes.

*****

Ich darf meine Frage – außerhalb der Fragezeit – wiederholen: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es fast in genau derselben Höhe dieser 300 000 Euro zu Wahlkampfbeiträgen der wirtschaftlichen Eigentümer der Bauernbundzeitung gekommen ist? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich nochmals Herr Abgeordneter Hanger zu Wort gemeldet. – Bitte sehr. (Abg. Krainer: Da muss eine Stehung - -!)

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender - - (Abg. Krainer: Na, da muss eine Stehung her, bitte!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung ist Herr Abgeordneter Hanger zu Wort gemeldet. (Abg. Krainer: Da muss eine Stehung sein! Es ist die zweite Wortmeldung einer Fraktion, deswegen - -!) – Sie sind nicht am Wort! Herr Abgeordneter Hanger ist am Wort. (Abg. Krainer: Nein! Das ist ...! Ich habe ...! – Abg. Stögmüller: Können wir sie unterbrechen, bis wir ...? Das haben wir heute in der Früh schon gehabt!) – Herr Abgeordneter Hanger ist am Wort.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt geht es wieder! (Abg. Krainer: Es muss eine Stehung her! – Ruf: Der Abgeordnete Hanger drückt immer drauf! – Ruf: Der Krainer!) So kann man nicht sprechen. Das ist ... Wenn Kollege Krainer ... die Tonanlage. – Jetzt geht es wieder. Zwischendurch ... (Abg. Stögmüller: Was ist denn da jetzt los? – Abg. Krainer: Sie müssen eine Stehung machen!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Hanger. (Ruf: Was ist denn da jetzt los?)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender ...

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf ersuchen, zu unterlassen, Herrn Abgeordneten Hanger das Mikrofon auszuschalten. (Abg. Scharzenberger: Geh, wir sind hier nicht im Kindergarten! – Ruf: Wenn der Kollege Krainer runterdrückt, sehen wir das trotzdem! – Abg. Krainer: Entschuldige, Sie müssen eine Stehung machen, wenn Sie nicht ...! Sie brechen die Geschäftsordnung und eine Vereinbarung von allen Parteien! Sie müssen eine Stehung machen! – Ruf: Was ist denn mit dem Herrn Klubsekretär los?)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Soweit ich den Überblick habe, bin ich am Wort. Ich darf ..., das auch zu akzeptieren. Wir sind hier nicht im Kindergarten. (Abg. Krainer: Nein, wir sind im Parlament und hier ...!) – Aber hier ist ein Vorsitzender, der entscheidet, und nicht du. Das ist ganz einfach. (Abg. Krainer: Nein, die Geschäftsordnung gibt vor ...!) Das trotzige Kind wird jetzt so lange auf die Taste drücken, bis es recht bekommt. Das ist ja alles ein Kindergarten, ehrlich! (Rufe: Jetzt geht er beleidigt in die Box! Wer ist denn er? Der Kettenhund, der gehört ...! – Abg. Stögmüller: Ich fühle mich wie so ein Scheidungskind ..., nur fürs Protokoll!)

Soweit ich den Überblick habe, bin ich am Wort, oder? (Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche die Sitzung (Ruf: Ja, das glaube ich auch!) zu einer Stehung. (Abg. Hanger: Oh, das trotzige Kind hat sich durchgesetzt, gratuliere!)

*****

(Sitzungsunterbrechung: 20.12 Uhr bis 20.22 Uhr.)

*****

20.22

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung nun wieder auf. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Hanger. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ja gespannt, ob Kollege Krainer mir jetzt das Mikrofon lässt. Momentan schaut es ja nicht schlecht aus.

Ich möchte nur fürs Protokoll ganz eindeutig festhalten: Diese Erzählung, dass nach zwei Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung quasi zwingend eine Stehung durchzuführen ist, dass das parlamentarische Praxis ist, entspricht ganz einfach nicht den Fakten.

Ich darf – und das möchte ich bitte ins Protokoll aufgenommen haben – aus dem BVT-Untersuchungsausschuss zitieren – Vorsitz Frau Präsidentin Bures und ihr Stellvertreter Feichtinger, beide SPÖ –: Insgesamt hat es 67 unterschiedliche Befragungssituationen gegeben, bei denen mehr als zwei Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung waren ... – Geht das jetzt wieder los? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Es hat insgesamt 67 Situationen gegeben, bei denen mehr als zwei Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung waren. Die Spitze war unter dem Vorsitz von Frau Präsidentin Bures mit 16 Wortmeldungen, davon acht von der Liste Jetzt, acht von der ÖVP, und erst danach kam es zu einer Stehung. Diese Liste ließe sich jetzt ewig lange fortsetzen. Es gab 67 Mal mehr als zwei Wortmeldungen. Davon quasi den Usus abzuleiten, dass nach zwei Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung eine Stehung zwingend notwendig ist, weise ich streng zurück.

Ich möchte auch fürs Protokoll noch einmal festhalten: Wir müssen uns etwas mit der Tonanlage überlegen, weil es doch bitte nicht so sein kann, dass mir der Vorsitzende das Wort erteilt und dann Herr Kollege Krainer so lange auf die Sprechtaste drückt, bis sich das trotzige Kind dann halt durchgesetzt hat. Da möchte ich noch einmal meinen scharfen Protest zum Ausdruck bringen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Krainer. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte fest, dass es seit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss parlamentarische Praxis ist, dass ab der zweiten Wortmeldung einer Fraktion eine Stehung durchgeführt wird. Was stimmt, ist, dass, wenn niemand etwas sagt, mitunter auch keine Stehung durchgeführt wird. Sobald aber eine Stehung verlangt wird, ist sie durchzuführen. Das entspricht auch einer Vereinbarung, die auch vor, ich glaube, drei Sitzungen erneuert wurde und bei der alle Fraktionen dem zugestimmt haben, dass wir so vorgehen.

Ich halte noch einmal fest: Die Geschäftsordnung schreibt vor, dass Debatten zur Geschäftsordnung an und für sich vertraulich stattzufinden haben. Das heißt, wir müssten an und für sich von der Geschäftsordnung her bei der ersten Wortmeldung irgendeiner Fraktion bereits den Saal räumen lassen. Die Vereinbarung der Fraktionen ist, dass, wenn es eine kurze Runde ist, jede Fraktion einmal in medienöffentlicher Sitzung etwas sagen kann, und dass dann, wenn es darüber hinaus zu Debatten kommt, eben eine Stehung stattfindet – das auch aus dem Grund, dass nicht die Befragungszeit gestohlen wird. Insofern bin ich auch dafür, dass wir jetzt mit der Befragung weitergehen.

*****

Ich ersuche um Antwort. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: So, geschätzte Kollegen Abgeordnete, ich habe eine zweite Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. Im Sinne des zuvor Besprochenen wäre nun konsequenterweise eine Stehung abzuhalten. Ich stelle mir allerdings die Frage, ob das im Hinblick auf den Fortgang und auf den eigentlich Zweck dieses Untersuchungsausschusses sinnvoll ist.

Konsequenterweise ist eine Stehung abzuhalten, und deswegen frage ich, ob wir eine Stehung abhalten sollen, nachdem es die zweite Wortmeldung ist. – Ich stelle Zustimmung fest. (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal: Es gibt diese parlamentarische Praxis nicht, dass man nach zwei Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung zwingend eine Stehung machen muss. Was Kollege Krainer hier ausführt, ist absolut unrichtig.

Ich bin jetzt auch seit einem Jahr im Untersuchungsausschuss. Wir haben schon intensive Geschäftsbehandlungsdebatten geführt. Dass das parlamentarischer Usus wäre, nach zweien zwingend eine Stehung zu machen, ist einfach die Unwahrheit und stimmt in der Form nicht. Das wurde immer unterschiedlich gehandhabt.

Herr Vorsitzender, ich darf Sie nur einladen, es so zu handhaben, wie Sie das für richtig erachten. Es gibt keinen parlamentarischen Usus in dieser Frage, darauf möchte ich schon noch eindringlich hinweisen. Wir können jetzt ewig lange Debatten führen, weil Kollege Krainer eh erst dann zufrieden ist, wenn er irgendwann einmal recht bekommt – aber das werde ich in dieser Form nicht zulassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir haben jetzt, denke ich, die beiden Positionen ausreichend im Sinne dieser Geschäftsbehandlung diskutiert.

Ich stelle die Frage, ob eine Stehung gewünscht wird. – Ich nehme solches allerdings nicht wahr. Ich ersuche nun die Frau Verfahrensrichterin, die Ergebnisse der zuvor durchgeführten Stehung kurz darzulegen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die zuletzt gestellte Frage an die Auskunftsperson ist im Hinblick auf das Einsetzungsverlangen und den Hinweis auf mögliche Kick-back-Zahlungen zu wirtschaftlichen Gunsten der ÖVP im Zusammenhang mit insbesondere indirekter Finanzierung von Wahlkampfaktivitäten zulässig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke, Frau Verfahrensrichterin.

*****

Ich ersuche im Hinblick auf die Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin um Beantwortung der Frage.

Elisabeth Köstinger: Die Frage - - (Abg. Matznetter: Sie hat die Frage vergessen!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte um wortgetreue Wiederholung der Frage, diesbezüglich außerhalb der Redezeit, wenn sie entsprechend wortgetreu erfolgt. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Eigentümer des Agrarverlags diese 300 000 Euro, die mehr inseriert wurden als davor, als einen Beitrag in dieser Höhe zur Finanzierung des Wahlkampfes der ÖVP 2017 geleistet haben? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann halte ich Vorlage AAB vor, Seite 5. Das ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, eine Korrespondenz mit einem Anzeiger.

Dieser hat, wie Sie auf Seite 5 sehen, eine interne Buchungsliste der ÖVP-Buchhaltung übermittelt, aus der ersichtlich ist, dass „300.000 Euro des Restbetrags eines Bauernbund-Darlehens“ ausgebucht wurden, und zwar 2018 für das Geschäftsjahr 2017. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, Sie haben sich im Zuge der Recherche da wahrscheinlich inhaltlich sehr weitgehend mit dieser Anzeige befasst. Können Sie mir sagen, ob diese Anzeige eingestellt wurde oder ob diese weiterverfolgt wurde? Ich glaube, das wäre sehr relevant.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich ersuche um die Beantwortung meiner Frage. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Haben Sie Wahrnehmungen, dass für das Geschäftsjahr 2017 im Jänner 2018 300 000 Euro des Bauerbundes ausgebucht wurden? Das ist ziemlich genau die Summe, die 2017 vom Landwirtschaftsministerium mehr inseriert wurde. Die Frage ist: Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Ich darf aber vielleicht noch einmal darauf verweisen, dass es im Wahlkampf 2017 unterschiedliche Zuständigkeiten in der Bundespartei gegeben hat, dass ich mit November 2017 dann als Parlamentspräsidentin in den Nationalrat gewechselt bin und dass ich dann als Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus angelobt wurde und damit vor allem auch mit den Abrechnungen in der Partei nicht befasst war, auch aufgrund der zeitlichen Abläufe und der Kompetenzverteilungen, die es hier gegeben hat. Also ich habe diesbezüglich keinerlei Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf nur für das Protokoll festhalten, dass die interne Arbeitsaufteilung der ÖVP irrelevant ist. Die Frage ist, wer sie nach außen vertritt und wer aufgrund der internen Regeln der ÖVP nach außen hin die Verantwortung trägt, und das sind Sie – tut mir leid, das ist im Statut der ÖVP so geregelt. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Wir bleiben beim Thema, ich bringe eine neue Vorlage mit der Nummer 158262, Seite 12 ein. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Entschuldigung, auf Seite 10 beginnt die „Media Contacta“ und auf Seite 11 sehen Sie dann die Zahlungen Ihres Ressorts an die Media Contacta. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin.)

Das ist eine Aufstellung des Rechnungshofs, in der man sieht, dass es vor Ihrer Zeit als Ministerin in vier Jahren etwas über 100 000 Euro Zahlungen an die Media Contacta gab und es, nachdem Sie Ministerin geworden sind, in Ihrer Zeit als Ministerin 800 000 waren.

Meine erste Frage: Kennen Sie die Firma Media Contacta? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ja, kenne ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass diese Firma Beiträge für die ÖVP im Wahlkampf 2017 geleistet hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich glaube, ich habe Ihre Frage nicht richtig verstanden, denn Sie haben gefragt, ob ich Wahrnehmung dazu habe, dass die Media Contacta Beiträge geleistet hat – das würde ja im Umkehrschluss bedeuten - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als Auftragnehmer der ÖVP. (Auskunftsperson Köstinger: Entschuldigung?) – Als Auftragnehmer der ÖVP. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Elisabeth Köstinger: Ja natürlich, die Media Contacta ist ein renommiertes Veranstaltungsunternehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt das, dass die unter anderem ein Event in der Stadthalle um circa 1 Million Euro im Auftrag der ÖVP ausgerichtet hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, würden Sie bitte so freundlich sein, auch für mein beziehungsweise unser Verständnis, erstens zu erklären, woher wir wissen, dass das mit der Ausrichtung um 1 Million Euro stimmt, und zweitens, inwiefern genau das jetzt wiederum mit unserem Untersuchungsgegenstand zu tun hat? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Gerne. Es geht noch immer um dieselbe Frage, nämlich um mögliche Kick-back-Zahlungen zu wirtschaftlichen Gunsten der ÖVP oder mit ihr verbundener natürlicher oder juristischer Personen, insbesondere in Hinblick auf die indirekte Finanzierung von Wahlkampfaktivitäten, wie ich dann später ausführen werde.

In derselben Korrespondenz mit der WKStA wird darauf hingewiesen, dass die ÖVP die Rechnung von 1 Million Euro 2017 gar nicht zahlen konnte, sondern gestundet hat und nur die Hälfte bezahlt hat. Dann hat sie noch einmal nur die Hälfte bezahlt und noch ein drittes Mal nur die Hälfte bezahlt, weil sie derartige wirtschaftliche Probleme hatte. Zeitgleich wird das Auftragsvolumen des Ministeriums von Frau Köstinger in die Höhe gefahren, dass einem schwindlig wird. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Wir wollen hier klären, ob es hierbei zur möglichen indirekten Finanzierung des Wahlkampfes auf Steuerzahlerkosten gekommen ist, indem jene Firmen – die Media Contacta ist ja nur eine –, die die ÖVP aus wirtschaftlichen Gründen nicht zeitgerecht bezahlen konnte, dann durch Aufträge von Ministerien auf Kosten von Steuerzahlern entschädigt wurden. Ich weiß nicht, ob ich das noch in den mir verbleibenden 9 Sekunden schaffe: Wir sind da sehr gut dokumentiert, wir stellen derartige Fragen nicht auf Basis von heißer Luft. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum einen halte ich fest, dass es sich um einen falschen Vorhalt handelt, weil Frau Köstinger im Jahr 2017 erst am 18. Dezember, glaube ich, die Ressortverantwortung übernommen hat. Da würde ich schon einmal bitten, dass wir eine klare zeitliche Abgrenzung treffen. Das ist eindeutig ein falscher Vorhalt, insofern ist diese Frage schon einmal nicht zulässig.

Frau Verfahrensrichterin, wenn ich das jetzt offen sagen darf: Wir haben jetzt wieder genau diese Thematik, die wir schon oft hatten. Ich bin sehr dafür, dass wir eine klare Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes brauchen. Wir haben schon bei allen anderen Befragungen dezidiert festgehalten, dass wir die Vollziehung des Bundes und nicht Parteien untersuchen.

Ich darf nur kurz ausführen: Wenn man dann bereit ist, im Sinne einer zügigen Befragung die Tür nur einen Spalt aufzumachen – weil dann zum Untersuchungsgegenstand irgendeine Herleitung gemacht wird –, wird die Türe gleich weit aufgestoßen. Irgendwelche Konstruktionen werden in den Raum gestellt, irgendwelche Unterstellungen werden konstruiert, irgendwelche Zusammenhänge werden hergestellt, die in keiner Weise in irgendeiner Form dokumentiert sind.

Wir sind dann wieder mittendrin in Finanzierungsfragen der Partei, und die sind nicht Untersuchungsgegenstand! Ich würde daher wirklich eindringlich ersuchen, dass wir wieder zur guten Praxis zurückkehren: Wir untersuchen die Vollziehung des Bundes und nicht irgendwelche Finanzierungsfragen in der ÖVP, die mit gestohlenen Dokumenten belegt werden (Abg. Stögmüller: He!), die mit irgendwelchen kruden Verschwörungstheorien untermauert werden.

Da ersuche ich wirklich, zum Untersuchungsgegenstand zurückzukehren. (Abg. Matznetter: Bedanken wir uns beim Kollegen Hanger ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es noch Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Dann ersuche ich die Frau Verfahrensrichterin um ihre Beurteilung. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich verstehe Ihren Einwand aus prinzipiellen Gründen, Herr Abgeordneter, aber im – nicht bestrittenen – Einsetzungsverlangen steht es genau so drinnen. Es geht nicht um Parteienfinanzierung an sich, sondern um die Frage, ob und aus welchen Gründen das Ministerium Inserate geschaltet hat und in welcher Höhe sowie welche Konsequenzen sich daraus ergeben haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Das ist Vollziehung des Bundes. Das steht da drinnen und Sie haben es nicht bestritten. (Abg. Krainer – die Hand hebend –: Ich darf vielleicht ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn das jetzt die zweite Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung ist, stelle ich die Frage, ob eine Stehung erforderlich ist, um das weitere Prozedere zu klären. (Abg. Krainer nickt.)

Dann unterbreche ich die Sitzung für eine Stehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 20.43 Uhr bis 20.49 Uhr.)

*****

20.49

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich darf nach dieser Stehung um Ihre Beurteilung ersuchen. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich kann meine Beurteilung von vorhin insofern nur wiederholen, dass ich der Meinung bin, dass es ein Thema ist, das so im Verlangen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses formuliert ist und genau in dieser Richtung und sogar mit den genannten Unternehmen aufgenommen worden ist. Es ist daher die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, diesen möglichen Verdacht so weit wie möglich aufzuklären, weswegen die Frage zulässig wäre. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: In Entsprechung der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin ersuche ich um Beantwortung.

Elisabeth Köstinger: Dürfte ich den Herrn Abgeordneten bitten, die Frage noch einmal im Wortlaut zu wiederholen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich ersuche um Wiederholung im Wortlaut – außerhalb der Restredezeit von 9 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage war, ob das in der Stadthalle von der Media Contacta ausgerichtet wurde und ob Sie Wahrnehmungen haben, dass die ÖVP das gar nicht zeitgerecht zahlen konnte. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Elisabeth Köstinger: Ich habe vorher schon ausgeführt, dass ich, auch aus dem zeitlichen Ablauf und der Kompetenzaufteilung in der Bundespartei ergebend, an den Abrechnungen aufgrund meiner dann geänderten Zuständigkeiten nicht mehr beteiligt war, auch nicht als Generalsekretärin – weil Sie mir das ja früher eben auch vorgehalten haben.

Ja, ich weiß, dass die Media Contacta bei der Veranstaltung in der Stadthalle dabei war, aber ich bin mir auch ziemlich sicher – und das ist meine Erinnerung und meine Wahrnehmung –, dass das nicht das einzige Unternehmen war, das diese Veranstaltung eben auch gemacht hat. Ich kann aber die Zahlen, die Sie hier genannt haben, nicht verifizieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann habe ich noch eine letzte Frage. Die Beauftragungen der Media Contacta ab 2018, also dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ministerin waren, ab dem die Beauftragungen seitens des Ministeriums explodiert sind: Ist in Ihrem Namen – also entweder von Ihnen oder von Ihrem Kabinett – darauf gedrängt worden, die Media Contacta zu beauftragen? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, wenn Sie die Zeitleiste anschauen, werden Sie sehr schnell erkennen, dass das Bundesministerium – damals noch in durchaus geringeren Zuständigkeiten, aber dennoch – auch dieses Unternehmen beauftragt hat.

 Ich habe in meinem Eingangsstatement sehr umfassend dargelegt, dass es sich ja in meiner Zuständigkeit nicht nur um den Bereich Landwirtschaft gehandelt hat, sondern dass vor allem aus dem Wirtschaftsministerium, aus dem Bundeskanzleramt zusätzliche Agenden hinzugekommen sind. Und ich weiß auch, dass wir im Jahr 2018 wirklich sehr viele Veranstaltungen durchgeführt haben. Das war vor allem der Ratspräsidentschaft Österreichs geschuldet, wo ja dann vor allem auch viele Veranstaltungen, die informellen Räte in Österreich stattgefunden haben.

Ich habe in meinem Einleitungsstatement ausgeführt, dass ich für vier Ratsformationen zuständig war – vier Ratsformationen! Das heißt auch, ich glaube, insgesamt zumindest drei informelle Räte – der Tourismus ist ja auf Brüsseler Ebene nicht in einer Ratsformation etabliert – erst seit dem Jahr 2020, nachdem es die Coronapandemie gegeben hat. Wir haben da schon sehr viele Veranstaltungen durchgeführt.

Herr Abgeordneter, Sie haben meines Wissens eine sehr umfassende Lieferung an Akten aus dem Bundesministerium erhalten. Ich gehe davon aus, dass es für jede Veranstaltung eine korrekte Beauftragung und eine korrekte Abrechnung zu marktüblichen Preisen für die Leistung gegeben hat. Das war immer die gängige Praxis. Wie gesagt, das ist ja durchaus ein sehr umfassender Kompetenzbereich, der im Bundesministerium umfasst war. Won dem her glaube ich, zu wissen, dass in den Ihnen vorliegenden Akten auch die Beauftragungen, die Abrechnungen, die Leistungsaufstellungen für die unterschiedlichen Veranstaltungen zu finden sind.

So, wie es hier jetzt vorgelegt - - zusammengerechnet von Ihnen dargestellt wird, kann ich das nicht nachvollziehen, denn da fehlen mir ehrlich gesagt die Unterlagen. Ich bin ja seit Mai in meiner Funktion als Bundesministerin zurückgetreten, also ich glaube, Sie haben da umfassenderen Zugriff zu den Akten, als ich es habe.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Fürst ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich möchte noch einmal an das Thema meiner Befragung vom Vormittag anschließen, an genau dieses Thema Sponsoring, Spende – oder wie man das nennt –, Geldfluss aus dem Ministerium, also aus öffentlichen Mitteln an parteinahe Organisationen oder Teilorganisationen, was ja rechtlich unzulässig ist.

Ich lege Ihnen dazu einen Screenshot von der Homepage von der Tiroler Jungbauernschaft, also der Jugendorganisation des Tiroler Bauernbunds, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da sieht man Werbebanner vom Landwirtschaftsministerium – also Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus –, dann auch vom Bundeskanzleramt und vom Land Tirol. Ich wollte nur fragen, wie Sie das einstufen und ob es diese Praxis auch in Ihrer Zeit als Ministerin gegeben hat.

Elisabeth Köstinger: Ich kann aufgrund dieses vorliegenden Screenshots nicht nachvollziehen, warum eine Jugendorganisation Logos von den unterschiedlichen Institutionen beziehungsweise Unternehmen auf die Homepage stellt.

Grundsätzlich ist es so, dass man, wenn man speziell Projektförderungen einreicht und die als Projektwerber abrechnet – das betrifft halt dann vor allem eben projektbezogene Aktivitäten –, Logos auch verwenden muss.

Ob diesem Screenshot in irgendeiner Art und Weise eine Zahlung hinterlegt ist – wie auch immer –, das kann ich nicht beurteilen. Dafür sind da zu wenig Informationen vorhanden. Ich weiß auch nicht, in welchem Zusammenhang das steht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es ist einfach auf der Startseite der Homepage, also ich glaube, es ist eindeutig, dass das Werbebanner sind. Ich wollte aber nur auch fragen - - Ich glaube, es spricht für sich: Das ist von „Unser Lagerhaus“, vom Land Tirol und vom Landwirtschaftsministerium.

Elisabeth Köstinger: Mir fehlt zu diesem Screenshot der Zusammenhang. Ich kann nicht nachvollziehen, warum eine Jugendorganisation diese Logos in dieser Anordnung und in dieser Konstellation auf eine Website stellt. Da bräuchte ich vielleicht noch weiterführende Informationen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wissen Sie davon, dass in Ihrer Zeit als Ministerin eine solche Schaltung vorgenommen wurde und dafür auch Geld geflossen ist?

Elisabeth Köstinger: Ich glaube nicht, dass die alleinige Verwendung des Logos des Bundesministeriums dann zu einer Zahlung führt. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Was aber hier der genaue Hintergrund dieses Screenshots ist, das ist mir aus diesem Bild, das Sie mir vorgelegt haben, nicht ersichtlich.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wissen Sie aber davon, dass so etwas in Ihrer Zeit als Ministerin gemacht wurde und dafür Geld geflossen ist? Ob jetzt in diesem Fall Geld geflossen ist, müssen Sie eh nicht wissen. In Ihrer Zeit als Ministerin, wurden da solche Schaltungen gegen Gelder aus dem Ministerium vorgenommen?

Elisabeth Köstinger: Frau Abgeordnete, ich erkenne aus diesem Screenshot nicht, was der Hintergrund sein soll, warum das überhaupt dort steht. Ich kann nicht beurteilen – nachdem mir keine Akten vorliegen –, ob es Zahlungen gegeben hat, ob es Projekte gegeben hat, ob die überhaupt existieren. Also ich muss da um Verständnis bitten, dass dieses Bild alleine nicht für eine Beurteilung ausreicht. Ich glaube - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, Frau Minister, ganz unabhängig davon –  Sie können das jetzt auch weglegen, es ist auf der aktuellen Homepage so drauf –, ich habe Sie ja gefragt: In Ihrer Zeit als Ministerin, ist da jemals so etwas bewusst geschalten worden und ist dafür Geld geflossen?

Elisabeth Köstinger: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Logo eine Schaltung ist. Schaltungen an sich, Inserate, haben ja immer eine Information als Hintergrund. Das sind meistens Informationskampagnen, wenn Gesetzesvorhaben umgesetzt worden sind, wenn es Informationen beispielsweise zu Förderanträgen oder Sonstiges gibt.

Die alleinige Verwendung eines Logos eines Ministeriums ist meiner Wahrnehmung nach aber nicht der Grund für eine Zahlung. Also da muss, wenn es eine Kooperation, ein Inserat, was auch immer gegeben hat - -, dann mehr Information vorhanden sein als nur die reine Verwendung eines Logos. Also ich wüsste keinen einzigen Fall, wo das jemals in irgendeinem Zusammenhang möglich gewesen wäre. (Abg. Fürst: Sie haben aber ja - ‑!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1 Sekunde. (Abg. Fürst: Letzte Frage!) – 1 Sekunde Gesamtbefragungszeit nämlich.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wäre es verboten, wenn das Landwirtschaftsministerium das so schaltet und dafür Geld fließt?

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist eine Rechtsfrage, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sehr geehrte Damen und Herren, die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung beträgt bereits 4 Stunden, deshalb erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.

Ich bedanke mich bei der Auskunftsperson Elisabeth Köstinger und ihrer Vertrauensperson Mag. Werner Suppan für ihr Erscheinen. – Danke fürs Kommen und noch einen schönen Abend!

Elisabeth Köstinger: Danke schön.