551/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Gernot Maier in der 23. Sitzung vom 23. Juni 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 27. Sitzung am 14. Juli 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Gernot Maier zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 07 14
Mag. Corinna Scharzenberger Doris Bures
Schriftführerin Vorsitzender-Vertreterin
Untersuchungsausschuss
betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP‑Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
23. Sitzung/medienöffentlich
Donnerstag, 23. Juni 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 23. Sitzung
9.09 Uhr – 21.45 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Mag. Gernot Maier
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf – zu sehr später Stunde – die Auskunftsperson, Herrn Mag. Gernot Maier, und deren Vertrauensperson, Herrn Mag. Martin Huemer, begrüßen. Ich ersuche Sie um Verständnis für die späte Stunde, auch in eigenem Namen. Ich darf Sie fragen, ob die mir vorliegenden Personalblätter den Tatsachen entsprechen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)
Obwohl es Mag. Huemer schon kann, muss ich meine Belehrungen ernst nehmen und möchte sie daher vollinhaltlich vortragen.
Herr Mag. Maier, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Vergabe und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligung des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl befragt.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Das gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen oder vervielfältigt werden.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Die Vertrauensperson, Herr Mag. Huemer, weiß um ihre Pflicht der Nichtmittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage Bescheid, bei Verstoß kann sie ebenfalls gemäß § 288 Abs. 3 StGB bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie jederzeit um Rat fragen und sie können ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf nicht an der Ablegung einer freien Aussage behindert werden. Es steht Ihnen frei, sich an uns zu wenden, falls Sie Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Mag. Maier, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Mag. Gernot Maier: Nein.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das ist nicht der Fall.
Dann ersuche ich die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Mag. Maier, Sie waren sowohl Generalsekretär als auch im Kabinett der Frau Bundesministerin. Ich darf Sie kurz fragen – ich möchte alles so kurz wie möglich halten –: Was hat dazu geführt, dass Sie diese Positionen eingenommen haben?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor Sie die Frage beantworten, darf ich die Damen und Herren Abgeordneten ersuchen, den Lärmpegel etwas zu senken, damit die Fragen der Frau Verfahrensrichterin und vor allem auch die Antworten der Auskunftsperson entsprechend hörbar sind. – Danke sehr.
Mag. Gernot Maier: Ja, vielen Dank. Ich glaube, Sie haben meinem Lebenslauf entnommen, dass ich sozusagen 2017, 2018 nach den Regierungsverhandlungen als Kabinettschef ins damalige, ich glaube, Bundesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gekommen bin, das dann zum Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde.
Ich habe schon in den Regierungsverhandlungen sozusagen an dieser Koalition mitgearbeitet und bin danach dann dementsprechend mit der Frau Bundesministerin gemeinsam ins Ministerium gekommen. Ich bin dort auch als Kabinettschef geblieben und bin dann Anfang 2020 von der Frau Bundesministerin gefragt worden, ob ich auch die Funktion des Generalsekretärs übernehmen möchte. Ich habe das Ministerium dann schon zwei Jahre lang sehr intensiv kennengelernt, habe auch schon mit Sektionsleiterinnen und Sektionsleitern sehr intensiv zusammengearbeitet. Das war aus meiner Sicht auch ein logischer Schritt und ich habe das sehr, sehr gerne gemacht.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Meine nächste Frage ist: Inwiefern waren Sie in Ihren Funktionen in das Thema Umfragen, Beratungsleistungen und Vergabe von derartigen Aufträgen an Beratungsunternehmen involviert?
Mag. Gernot Maier: Ich glaube, es ist ein sehr, sehr weiter Begriff, weil sozusagen - -, man entnimmt auch vielen parlamentarischen Anfragen, dass unter diesen Begriff der Vergabe von Dienstleistungen sehr viel fällt.
Meine Wahrnehmung dazu war, dass dieses Ministerium sehr, sehr breit aufgestellt war – schon als Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mit dem ganzen Bereich Klimaschutz, Energie und Co; dann 2020 noch Energie und Klima ans BMK abgegeben hat, aber Dinge wie Post, Telekom, Zivildienst und so dazubekommen hat – und dass es da in vielen Bereichen auch sehr autonom klassische Beauftragungen, Studien und so weiter gab.
Das ist im Ministerium ein System, das in sehr, sehr vielen Fällen sehr autonom funktioniert, wo die zuständigen Fachabteilungen, die zuständigen Sektionen sozusagen ihre Beauftragungen vornehmen. Dann gibt es natürlich auch Projekte, die wir speziell von der Ressortleitung vorangetrieben haben, und da war ich selbstverständlich etwas direkter in Vergaben involviert. Das war aber schon ein sehr breites System, wo wir auch – ganz logischerweise – nicht alles kennen konnten, was jede einzelne Fachabteilung, jeder einzelne Mitarbeiter dementsprechend beauftragt hat.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Worauf ich grundsätzlich hinaus möchte – ganz kurz – ist, dass die Frau Bundesministerin außer Dienst uns nun gerade gesagt hat, dass sie in das operative Geschehen – in die Vergabe, in die Art der Befragung, in die Art der Fragestellung – nicht unmittelbar involviert war, sondern dass das die jeweiligen Fachabteilungen gemacht haben.
Wir haben nun in einigen Akten – dem auf den ersten Blick widersprechend, damit im Widerspruch oder in einem Konflikt stehend – gefunden, dass immer wieder steht, dass Aufträge, zum Beispiel für Onlineumfragen, auf Wunsch des Büros der Bundesministerin erteilt wurden. Ich kann Ihnen dazu ein oder zwei Dokumente vorlegen, wenn Sie das möchten, dass Sie das sehen. Das wäre das Dokument 558329, die Seite 17. Ich würde Sie einfach bitten, vielleicht einmal auszuführen, was damit gemeint sein kann – Seite 17, zweiter Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Wie gesagt – um es noch einmal zu wiederholen –: Es geht darum, dass die Frau Bundesministerin außer Dienst gesagt hat, sie hatte damit gar nichts zu tun.
Mag. Gernot Maier: Ja, also das konkrete Votum ist mir so nicht bekannt (in den Unterlagen lesend), aber der „Nachhaltigkeitsmonitor des BMNT“ ist mir bekannt; das war ein – ich will jetzt nicht sagen: „Hilfsausdruck“, unter Anführungszeichen – Versuch, sozusagen sehr regelmäßig Umfragen in der Breite des Ressorts auch abzufragen.
Wir haben es regelmäßig gemacht, aber regelmäßig, glaube ich, war vielleicht einmal im Jahr – ich weiß nicht genau, wie oft diesbezüglich Aufträge ergangen sind, dazu habe ich keine Erinnerung mehr. Aber wir haben natürlich regelmäßig sozusagen Umfragen gemacht. Ich glaube, aus den Dokumenten – sofern sie dem Ausschuss vorliegen, und davon gehe ich aus, wenn ich das sehe – sieht man, glaube ich, dass die Bandbreite des Ressorts sehr groß war, dass wir dementsprechend auch viele Fragen nicht in allen, aber doch in vielen Bereichen des Ministeriums abgefragt haben.
Ich glaube, Umfragen zu machen und dementsprechend Erkenntnisgewinn über die Meinung der Bevölkerung zu erlangen, ist ein sehr legitimes Interesse – dementsprechend wurde das auch gemacht.
Also diese Geschichte ist mir bekannt, ja. Ich würde das aber nicht für alle anderen sozusagen Umfragen, die vielleicht diesbezüglich vorliegen, tun. Aber für den konkreten Fall kann ich sagen, dass mir der bekannt ist, ja.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Der Satz könnte auch so verstanden werden, dass sozusagen auf Wunsch der Frau Bundesministerin gerade die Firma Demox beauftragt wurde. Können Sie dazu irgendetwas sagen? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Mag. Gernot Maier: Also dazu habe ich sehr wenig Erinnerung, dass auf Wunsch der Frau Bundesministerin - - Das steht ja auch nicht da, sondern es steht: „auf Wunsch des Büros der [...] Bundesministerin“ wird etwas beauftragt – also ich würde das nicht so lesen, dass sozusagen diese konkrete Firma beauftragt werden muss.
Ich glaube, die Frau Bundesministerin war in die Details jetzt genauso wenig massiv involviert wie ich. Es ist meine Erinnerung, dass wir - - Also dass es Aufträge an die Firma Demox gab, sieht man, glaube ich, anhand dieses Akts. Dass aber diesbezüglich darauf geschlossen werden kann, dass das der Wunsch der Frau Bundesministerin war: Das würde ich nicht so sehen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut, vielen Dank.
Das war das, was mich am meisten interessiert hat. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
*****
Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich nun Herrn Abgeordneten Hafenecker das Wort. – Bitte schön.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Mag. Maier, ich möchte mich zuerst für Ihr Kommen zur späten Stunde bedanken. Ich möchte Ihnen aber auch mitteilen, dass es einen Konsens über vier Parteien hinweg gibt, dass es erstens für Sie und zweitens natürlich auch für uns nicht zumutbar ist, jetzt noch eine Befragung zu beginnen.
Wenn wir nach der bisherigen Erfahrung gehen, dann würde die Befragung jetzt in etwa bis 2 Uhr oder 2.30 Uhr dauern, und das ist, glaube ich, etwas, das man niemandem hier zumuten kann. Leider Gottes hat die ÖVP darauf bestanden, Sie jetzt noch zur Befragung einzuladen beziehungsweise Sie jetzt auch noch dranzunehmen.
Wir von FPÖ, Grünen, NEOS und SPÖ werden jetzt keine Fragen stellen. Die ÖVP möchte gerne Fragen stellen. Ich muss Ihnen aber gleich sagen, wir werden Sie beziehungsweise wir müssen Sie – wie gesagt, ich möchte mich auch vorab noch einmal dafür entschuldigen – dann noch einmal vorladen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn es keine weiteren Fragen gibt, dann sind die Grünen die Nächsten an der Reihe. Eingemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. (Abg. Stögmüller: Keine Fragen!) – Frau Tomaselli? – Keine Fragen. Die Nächsten an der Reihe sind die NEOS. – Ich sehe ein ablehnendes Zeichen.
Nun kommt die ÖVP dran, da ist Abgeordneter Egger gemeldet. Abgeordneter Hanger sitzt in Frageposition. – Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf für das Protokoll festhalten, dass die Auskunftsperson auf Verlangen der einsetzenden Minderheit geladen worden ist. Das halte ich einmal fest, damit das entsprechend dokumentiert ist. Ich halte es für unzumutbar, dass um diese Zeit eine Befragung stattfindet.
Ich halte es allerdings auch für unzumutbar, dass man eine Auskunftsperson für 12 Uhr oder 13 Uhr lädt, sie stundenlang warten lässt und dann um 21 Uhr auf einmal draufkommt, dass die Auskunftsperson nicht mehr befragt werden soll. Das ist ein Prozedere, eine Vorgangsweise, die abzulehnen ist – das ist absolut nicht in Ordnung.
Ich darf wirklich den Appell an alle richten, dass wir zu einer vernünftigen Planung im Untersuchungsausschuss kommen. Die Zeitachse war absehbar. Wir alle haben schon ein bisschen Erfahrung mit diesem Thema und wir wussten, dass durch die heutige Sondersitzung der Zeitplan durcheinander kommt.
Es hat auch Einvernehmen darüber gegeben, dass die jetzt anwesende Auskunftsperson unmittelbar nach der Sondersitzung befragt werden soll. Dieser Plan ist dann heute natürlich wieder durch die Luft gewirbelt worden, weil er zu wenig konkret ausformuliert war. Darum habe ich mich auch nicht zu Wort gemeldet. Natürlich kann man darauf insistieren, dass die Befragungszeiten entsprechend auszunutzen sind. Eine Auskunftsperson aber stundenlang warten zu lassen und um 21 Uhr dann draufzukommen, dass man diese Befragung nicht mehr durchführen will! Deshalb haben wir darauf insistiert, dass diese Befragung formal stattfindet.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass die Auskunftsperson von der einsetzenden Minderheit geladen worden ist und wir sowieso Fragen zu vielen Themen gar nicht auf der Agenda gehabt hätten. Wir verzichten aber auch auf unser Fragerecht, weil wir die Notwendigkeit sowieso nicht gesehen haben. Angesichts dieser Vorgangsweise, die wir hier als Untersuchungsausschuss gewählt haben, möchte ich jedenfalls noch einmal meinen Protest zum Ausdruck bringen. (Abg. Krainer: Das hat uns jetzt eine halbe Stunde gekostet, super!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächstes die Fraktion der SPÖ an der Reihe. Frau Abgeordnete Herr ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Auch wir verzichten auf unsere Redezeit und auch ich darf mich trotzdem für Ihr Erscheinen bedanken.
Ich möchte Herrn Hanger gegenüber noch kontern, dass ja niemand absehen konnte, wie lange die Sondersitzung oder auch die vorige Befragung, die ja mehrmals unterbrochen wurde, tatsächlich dauern würde.
Darüber hinaus hätten wir uns jetzt eine halbe Stunde Zeit sparen können, wenn wir uns alle – alle fünf Parteien – darauf hätten einigen können, dass eine Befragung, die um 21.30 Uhr startet, vielleicht nicht mehr unter besten Voraussetzungen startet. – Vielen Dank.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich stelle der Form halber noch die Frage, ob in der zweiten Fragerunde Fragen vorliegen: Fraktion der FPÖ? – Nicht. Die Grünen? – Ebenfalls nicht. NEOS? – Auch keine Fragen. ÖVP? – Keine Fragen. SPÖ? – Ebenso keine Fragen. Ich gehe davon aus, dass auch in einer allfälligen dritten Runde keine Fragen vorliegen.
Ich stelle fest, dass keine weiteren Fragen mehr vorliegen, und erkläre nun die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich darf mich bei der Auskunftsperson Mag. Gernot Maier herzlich für Ihr Kommen bedanken. – Noch einen schönen Abend!