558/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-698 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 12. Juli 2022 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 27. September 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Ernst Gödl und Heike Grebien sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-698 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 09 27

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann