574/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Umweltausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-709 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 28. Juli 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie. (III-709 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 04. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Hörl wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-679 der Beilagen) bei der Abstimmung einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 10 04
Franz Hörl Lukas Hammer
Schriftführung Obmann