574/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-709 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 28. Juli 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie. (III-709 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 04. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Hörl wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-679 der Beilagen) bei der Abstimmung einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 10 04

                                     Franz Hörl                                                                     Lukas Hammer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann