581/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Bericht gemäß § 5 Abs. 5 Energielenkungsgesetz 2012 bezüglich Freigabe von Pflichtnotstandsreserven im Rahmen der Verordnung über Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger (Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl)
(III-656 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 27. Mai 2022 den gegenständlichen Bericht bezüglich Freigabe von Pflichtnotstandsreserven im Rahmen der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger (Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl) (III-656 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Höfinger der Abgeordnete Alois Schroll und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bezüglich Freigabe von Pflichtnotstandsreserven im Rahmen der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger (Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl) (III-656 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 05 10

                                 Erwin Angerer                                                                  Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann