587/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juni 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-713 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 29. Juli 2022 den gegenständlichen Bericht über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juni 2022 (III-713 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker und der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juni 2022 (III-713 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 10 05
Erwin Angerer Peter Haubner
Schriftführung Obmann