59/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht des Bundesministers für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 (III-143 der Beilagen)

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 12. Juni 2020 den gegenständlichen Bericht über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 (III-143 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 1. Oktober 2020 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Ernst Gödl ergriff der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 (III-143 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

Wien, 2020 10 01

                  Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                                     Karl Mahrer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann