591/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-689 der Beilagen)

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 30. Juni 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2022 (III-689 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf, die Abgeordneten Cornelia Ecker, Mag. Gerald Hauser und Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Mai 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-689 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 10 06

                           Peter Schmiedlechner                                                  Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann