594/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-706 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 26. Juni 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 (III-706 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am
10. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

In der Debatte meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten
Mag. Friedrich Ofenauer die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-706 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 10 10

                               Johann Höfinger                                                     Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann