594/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Landesverteidigungsausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-706 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 26. Juni 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022 (III-706 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Landesverteidigungsausschuss hat den
gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am
10. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß
§ 28b GOG enderledigt.
In der Debatte meldete sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten
Mag. Friedrich Ofenauer die Bundesministerin für Landesverteidigung
Mag. Klaudia Tanner zu Wort.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-706 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 10 10
Johann Höfinger Dr. Reinhard Eugen Bösch
Schriftführung Obmann