602/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III‑768 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 7. Oktober 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022 (III‑768 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Gabriele Heinisch-Hosek und Mag. Julia Seidl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-768 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 10 17
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd Mag. Eva Blimlinger
Schriftführung Obfrau