633/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Siegfried Lindenmayr in der 30. Sitzung vom 14. September 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 36. Sitzung am 19. Oktober 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Siegfried Lindenmayr zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 10 19
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführerin Vorsitzender-Stellvertreter

Untersuchungsausschuss
betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
30. Sitzung/medienöffentlich
Mittwoch, 14. September 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer der 30. Sitzung
10.08 Uhr – 17.01 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Siegfried Lindenmayr
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Die Sitzung wird nun medienöffentlich wieder aufgenommen und fortgesetzt.
Ich begrüße die Damen und Herren Medienvertreter und weise darauf hin, dass Ton- und Bildaufnahmen unzulässig sind, sofern diese nicht im Auftrag der Parlamentsdirektion gemäß § 17 Abs. 1 VO-UA erfolgen.
Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Ausführungen hinsichtlich der medienrechtlichen Verpflichtungen und des Persönlichkeitsschutzes der Auskunftsperson ersuchen und im Anschluss daran mit der Belehrung der Auskunftsperson und deren Vertrauensperson über ihre Rechte und Pflichten fortzufahren. – Bitte schön.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Siegfried Lindenmayr, ich darf Sie über Ihre Rechte und Pflichten als heutige Auskunftsperson belehren.
Ich darf aber vorher noch ein paar Worte an die Medien richten. Ich darf die Damen und Herren Medienvertreter daran erinnern, dass Sie auch im vorliegenden Fall Ihre besonderen gesetzlichen Bedingungen zu beachten haben werden, und zwar in Eigenverantwortung. Dabei kann ich es schon belassen, was die Damen und Herren von den Medien anbelangt.
Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Siegfried Lindenmayr. Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson vernommen, und zwar zu den Beweisthemen 1 – Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren – und 3 – Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit –.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese schriftliche Belehrung möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Aussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Sie haben auch die Möglichkeit der Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Im Falle einer Aussageverweigerung wären die Gründe anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Ende der Befragung.
Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Sie sind nicht berechtigt, davon Kopien, Notizen oder Auszüge anzufertigen. Sie sind aber wohl berechtigt, selbst Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und auch den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Ich komme zu Ihnen, Herr Dr. Alois Obereder, Rechtsanwalt in Wien. Herr Dr. Obereder, obwohl Sie Rechtsanwalt sind, sieht unsere Verfahrensordnung vor, Ihnen auch zwei, drei Sätze über Ihre heutige Position als Vertrauensperson zukommen zu lassen.
Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage könnte gerichtlich geahndet werden. Das wissen Sie ohnedies. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Und jetzt, das ist wesentlich: Die Auskunftsperson kann Sie jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Sie dürfen dabei aber nicht die Auskunftsperson an einer freien oder vollständigen Aussage hindern oder auch nur beeinflussen. Selbst dürfen Sie das Wort hier im Ausschuss nicht ergreifen.
Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich an mich als den Verfahrensrichter oder den rechts neben mir sitzenden Herrn Verfahrensanwalt zu wenden.
Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. – Danke.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Verfahrensrichter.
Herr Lindenmayr, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie davon Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Dann bitte schön.
Siegfried Lindenmayr: Einen schönen Nachmittag allen anwesenden Personen! Ich war etwas befremdet, als ich die Einladung bekommen habe, hierherzukommen, nämlich befremdet über das Thema ÖVP-Korruption. Ich denke mir: Was betrifft mich die Korruption der ÖVP? Ich finde aber, zu kommen ist eine staatsbürgerliche Pflicht, wenn man vorgeladen wird. Das Gremium selbst, Untersuchungsausschuss, finde ich eine sehr wichtige Einrichtung in der Republik. Daher bin ich – (erheitert:) gerne – hier und stehe gerne für alle Auskünfte, soweit es mir möglich ist, zur Verfügung.
Ich möchte einleitend bemerken: Ich habe den Medien entnommen, es ginge um die Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft, in der ich Vorstandsmitglied war. Dazu kann ich Folgendes sagen: Ich kannte Dr. Heinz Kienzl persönlich. Die Nationalbank ist ja im 9. Bezirk, ich persönlich bin auch Politiker im 9. Bezirk gewesen, und die Gespräche mit ihm über volkswirtschaftliche Themen und so waren immer sehr spannend. Einmal hat er mich dann gefragt, ob ich nicht Vorstandsmitglied - -, also er hat mich gebeten, Vorstandsmitglied in der Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft zu werden. Dem bin ich gerne nachgekommen. Ich bin vereinsrechtlicher Schriftführer, war aber nie sozusagen in die operativen Geschehnisse eingebunden; vereinsrechtlich bei der Generalversammlung und vor allem dann auch vereinsrechtlich bei der Auflösung, bei der freiwilligen Auflösung dieser Gesellschaft.
Man muss dazusagen, Heinz Kienzl war der Mentor dieser Gesellschaft, weil er viele, viele Jahre und Jahrzehnte im ÖGB tätig war und dann eben in der Nationalbank, und wirtschaftspolitische Fragen oder gesellschaftspolitische Fragen sind ihm, habe ich bemerkt, immer ein Anliegen gewesen. Diese Dinge hat er immer sehr stark mitverfolgt und vermutlich sehr viele Gespräche geführt, um eben in dieser Gesellschaft Forschungen weiterzutreiben und Ähnliches; aber er hat auch, das habe ich mitgekriegt, sehr, sehr viel privates Geld in diese Organisation gesteckt.
Als er dann immer kränker und kränker geworden ist – er ist ja, wie Sie sicherlich alle wissen, fast 100 Jahre alt geworden, das ist ja ein ganz schönes Alter –, war der Mentor dieser Gesellschaft weg, und daher haben wir dann in einer Generalversammlung beschlossen, diese Gesellschaft aufzulösen. Im Sommer – ich glaube, es war Sommer 2018 – hat sich diese Gesellschaft aufgelöst. Das ist kurz nach dem Zeitraum, in dem diese Untersuchung hier stattfindet, daher – ich komme jetzt zum Anfang zurück –: Ich bin also befremdet darüber, dass ich hier eingeladen werde. Ich bin auf die Fragen gespannt, aber ich weiß nicht, ob ich sie beantworten kann.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.
Ich darf nun den Herrn Verfahrensrichter bitten, die Erstbefragung durchzuführen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Lindenmayr, Sie haben gesagt, Sie sind befremdet über diese Einladung heute. Sie haben mit der Ladung sicherlich die Themen, zu denen Sie heute hier befragt werden sollen, bekommen. Haben Sie diese Themen gelesen oder wurden sie Ihnen bekannt gegeben? Warum sind Sie befremdet? Das würde mich interessieren.
Siegfried Lindenmayr: Na ja, welche Auskünfte ich zur ÖVP-Korruption geben kann. Ich habe mit der ÖVP-Korruption nichts zu tun und daher - -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Womit haben Sie zu tun? Sie haben sich nicht vorgestellt. Was war Ihre berufliche Tätigkeit und was ist derzeit Ihre berufliche Tätigkeit? Ich habe entnommen, dass Sie Pensionist sind. Ist das richtig?
Siegfried Lindenmayr: Ich bin Pensionist.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie darüber hinaus noch Tätigkeiten, die Sie derzeit ausüben?
Siegfried Lindenmayr: Ich habe keine beru- - Na ja, ich habe ehrenamtliche Tätigkeiten in manchen Vereinen, aber in meinem Brotberuf bin ich Pensionist.
Ich bin Jahrgang 1956 und bin jetzt 66, also ich habe das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht und bin nicht vorzeitig gegangen; also ich bin genau mit 65 in Pension gegangen und war als Politiker zuletzt Landtagsabgeordneter. Bei der letzten Gemeinderatswahl, die war im Jahr 2020, war ich kurz vor dem 65. Lebensjahr und habe mir gedacht, na jetzt bin ich eh bald 65, da macht man Jüngeren Platz, und bin nicht mehr angetreten. Daher bin ich jetzt sozusagen in Pension.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also Sie waren politisch aktiv. Wie lange?
Siegfried Lindenmayr: Ich war politisch aktiv, ja.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie lange waren Sie politisch aktiv?
Siegfried Lindenmayr: Na ja, seit – wie soll ich sagen? Na ja, seit meinem 20. Lebensjahr; eigentlich schon länger.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und wie lange? Bis zuletzt haben Sie welche politische Funktion ausgeübt?
Siegfried Lindenmayr: Ich war - - Politische Funktion als Mandat, als Mandatar?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, als Mandat.
Siegfried Lindenmayr: Ich war Bezirksrat seit 1985 im 9. Bezirk, war dann Bezirksvorsteher-Stellvertreter und bin 2003 in den Gemeinderat gewechselt und da war ich bis zur letzten Gemeinderatswahl, bis 20- -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bis 2020, nehme ich an?
Siegfried Lindenmayr: Ja.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bei welcher Partei waren Sie?
Siegfried Lindenmayr: Ich war bei der SPÖ.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie waren bei der SPÖ, und darum vielleicht befremdet – um das zu verstehen –, dass Sie zum ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss eingeladen werden.
Siegfried Lindenmayr (erheitert): Ja, verwundert. Vielleicht kann man sagen, verwundert, ja.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Befremdet haben Sie gesagt, also das ist eher Ihre Stimmung.
Sie haben gesagt, Sie waren auch bei der Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft, die im Sommer 2018 aufgelöst worden ist. Hat diese Gesellschaft im Untersuchungszeitraum – unser Untersuchungszeitraum geht von Dezember 2017 bis Oktober 2021, also da waren doch noch einige Monate da – Förderungen bekommen?
Meine nächste Frage wäre, ob das Förderungen zugunsten der ÖVP waren.
Siegfried Lindenmayr: Ich habe gesagt, ich war ins operative Geschäft nicht eingebunden. Untersuchungszeitraum ist Dezember 2017 – ein halbes Jahr später hat sich diese Gesellschaft aufgelöst, also da gab es diese Gesellschaft nicht mehr. Aber auch in dem halben Jahr ist mir operativ nichts in Erinnerung. Ich war vereinsrechtlicher Schriftführer, aber mir ist nichts in Erinnerung, was irgendwie Förderungen für die ÖVP oder für wen auch immer - - Wir haben keine För- -
Die Gesellschaft hat früher Studien gemacht, und diese Studien mussten finanziert werden. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass für irgendeine Partei eine Studie erstellt worden ist, sondern das hat immer - - Heinz Kienzl hat eine Idee gehabt und hat gesagt: So, das Thema erforschen wir näher. Aber für irgendeine Partei, für welche auch immer, waren wir nicht tätig, also war die Gesellschaft nicht tätig. Wie gesagt, ich war vereinsrechtlich Schriftführer, aber auch die, die operativ gearbeitet haben, ist mir nicht in Erinnerung, dass die im Auftrag einer Partei etwas gemacht hätten. Also mir ist es jedenfalls nicht in Erinnerung.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Kienzl war ja jedenfalls der SPÖ zugehörig, das ist ja allgemein bekannt. Hier geht es um Zuwendungen zugunsten der ÖVP. Sie haben gesagt, Sie haben für keine Partei Zuwendungen bekommen, weder für die SPÖ noch für die ÖVP. Das möchte ich noch einmal hinterfragen, denn Thema dieses Ausschusses sind ja Zuwendungen im Wesentlichen für die ÖVP. Haben Sie darüber irgendwelche Wahrnehmungen?
Siegfried Lindenmayr: Ich habe keine Wahrnehmungen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie außerhalb dieser Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft Wahrnehmungen über Zuwendungen zugunsten der Österreichischen Volkspartei?
Siegfried Lindenmayr: Nein, habe ich auch keine Wahrnehmungen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Beispielsweise Inserate, Meinungsumfragen, die letztlich zugunsten der Volkspartei hätten ausschlagen können?
Siegfried Lindenmayr: Habe ich keine Wahrnehmungen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sagt Ihnen das Wort Beinschab-„Österreich“-Tool irgendetwas, das gemeiniglich in der Öffentlichkeit so genannt wird?
Siegfried Lindenmayr: Na ja, ich lese ja Zeitungen, und in den letzten - - Also ich muss sagen, natürlich habe ich darüber gelesen, aber im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit in der Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft habe ich das nie gehört. Nein.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich danke Ihnen.
Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meiner Erstbefragung schon am Ende. – Danke.
*****
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Die Redezeitvereinbarung ist bekannt. Frau Abgeordnete Dr.in Krisper darf ich um - - (Abg. Krisper wehrt ab.) Keine Fragen? – Keine Fragen.
Abgeordneter Weidinger.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Grüß Gott, Herr Lindenmayr, danke, dass Sie für Fragen zur Verfügung stehen. Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie Ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen. Wenn man bei Ihnen von einem politischen Profi spricht, glaube ich, würden Sie dem nicht widersprechen.
Siegfried Lindenmayr: Entschuldigung, akustisch habe ich es nicht gehört. Einem politischen - -?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Profi.
Siegfried Lindenmayr: Politischer was? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) – Ah so, politisches Profil!
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Nein, Profi.
Siegfried Lindenmayr: Bitte?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Politischen Profi!
Siegfried Lindenmayr: Politischer Profi. – Entschuldigung, die Akustik ist so schlecht hier im Saal.
Ein politischer Profi? – Na ja, bis vor zwei Jahren habe ich mich sicher als politischer Profi gesehen. Jetzt bin ich Pensionist und muss ehrlich sagen, es war eine schöne Zeit als Politiker. Es ist aber auch eine schöne Zeit, als Pensionist in dieser Republik zu leben.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Genau. Daher haben wir ja jetzt die gemeinsame Zielsetzung, zur Aufklärung beizutragen, und da ist Transparenz etwas ganz, ganz Wichtiges. (Auskunftsperson Lindenmayr: Ja!) Daher möchte ich Sie jetzt einfach zu bestimmten Themen fragen, wo Sie Wahrnehmungen haben, wie es dazu gekommen ist. Sie haben vorhin ja auch von sich aus bei Ihrer ersten Ausführung über Ihr Engagement in der Lazarsfeld-Gesellschaft gesprochen. Ganz konkret haben wir in den Akten gefunden, dass es hier einen Antrag an das Bundeskanzleramt gegeben hat – ich werde Ihnen das gleich vorlegen, dass Sie das auch vom Akt her lesen können –, wo es darum gegangen ist, 80 000 Euro vom Bundeskanzleramt als Fördermittel für die Lazarsfeld-Gesellschaft zu lukrieren, wo strategische Partner, wie die Arbeiterkammer Wien, der Österreichische Gewerkschaftsbund und der Pensionistenverband, ein großes Interesse gehabt haben, bestimmte Fragen beantwortet zu bekommen.
Es hat dann auf fachlicher Ebene eine Ablehnung dazu gegeben, weil keine budgetären Mittel da waren. Dann hat es vom Herrn Sektionschef Matzka einen Termin gegeben, und es sind 40 000 Euro geflossen. Ich darf Ihnen nun an dieser Stelle die ON 1, die Nummer 553879, als Dokument Nummer 181565 hinterlegt, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Der Verfahrensanwältin-Stellvertreter wendet sich an die Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich darf dazu anführen – weil es mir wichtig ist, dass wir korrekt vorgehen –: Es war nicht im Untersuchungszeitraum und ist auch nicht Gegenstand der Untersuchungen, die wir hier zu führen haben. Sie können die Frage beantworten, wenn Sie wollen, aber Sie müssen sie nicht beantworten.
Siegfried Lindenmayr: Die Frage beantworte ich nicht. (Ruf: Nächste Frage!)
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Herr Lindenmayr, ich glaube, der Herr Vorsitzende hat eine Entscheidung getroffen, die wir inhaltlich nicht teilen, denn wir sehen das als sehr relevante Frage an. Nachdem Sie aber Ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen und auch schon in Ihrem ersten Statement bereitwillig über Ihr Engagement in der Lazarsfeld-Gesellschaft gesprochen haben, darf ich Sie noch einmal ersuchen, eine Stellungnahme, eine Wahrnehmung von Ihnen, bitte abzugeben.
Ich darf aus dem vorgelegten Papier zitieren: „Wie aus dem Vorakt [...] ersichtlich übermittelte die Paul Lazarsfeld Gesellschaft für Sozialforschung [...] mit Schreiben vom 30.1.2015 einen Förderantrag, mit dem um Gewährung einer Förderung in Höhe von € 80.000 für das Projekt ‚Trendmonitoring‘ ersucht wird.“
Es geht beim Trendmonitoring um eine Meinungsforschung, „Einstellungen und Haltungen der ÖsterreicherInnen und von ExpertInnen zu [...] aktuellen politisch relevanten Themen“. Die Studie soll als „Argumentations- und Entscheidungsgrundlage für politische [...] Entscheidungsträger“ dienen.
Ich darf weiter zitieren: „Die Gesamtkosten von € 80.000 sollen zur Gänze vom BKA zur Verfügung gestellt werden.“
Wer hat festgelegt, dass das Bundeskanzleramt für die komplette Studie bezahlen soll?
Siegfried Lindenmayr: Wie war das Datum, das Sie zitiert haben?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Das war der 30.1.2015.
Siegfried Lindenmayr: 2015? – Ja, 2015, glaube ich, ist nicht im - -
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Es gilt natürlich, was ich vorhin gesagt habe, auch hier wieder: Sie können es beantworten, Sie müssen es nicht beantworten.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie haben eingangs gesagt, Sie würden gerne alle Fragen beantworten, um zur Aufklärung beizutragen. Diese Frage wäre für uns eine relevante, deswegen darf ich Sie ersuchen, dass Sie uns Ihre Sicht der Dinge dazu mitteilen.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich lasse diese Frage nicht zu.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie waren ja auch im Pensionistenverband engagiert und haben ja auch die ehrenwerte Funktion des Landesgeschäftsführers ausgeübt. Können Sie uns sagen, wie es zu der inhaltlichen Abstimmung der Fragen gekommen ist, was die Studie betrifft?
Siegfried Lindenmayr: Da war ich nicht eingebunden, das kann ich nicht beantworten.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wer hat das dann gemacht?
Siegfried Lindenmayr: Das weiß ich nicht. Es gibt ja neun Landesorganisationen. Ich war in Wien Landessekretär, aber das ist auch nicht die Aufgabe des Landessekretärs. Wir betreuen unsere Mitglieder, aber wir in Wien machen ja keine irgendwie politischen Abstimmungen – mit wem auch immer. Also das kann ich Ihnen nicht beantworten. Damit war ich nicht befasst.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wissen Sie, wer damit befasst war?
Siegfried Lindenmayr: Nein. (Abg. Hanger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Ihnen das Wort erteile, bitte auch ich, bei den Fragen den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
*****
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Ich meine, es ist absolut richtig, dass es einen Untersuchungszeitraum gibt – 2017 bis 2021 –, nur wir alle, die hier im Raum sind, wissen, dass dieser Untersuchungszeitraum mit dem Wort Vorbereitungshandlungen ergänzt worden ist. Es ist durchaus legitim, auch darüber zu diskutieren, was man unter Vorbereitungshandlungen versteht.
Wir haben ja ständig das Thema, dass quasi argumentiert wird, dass Studien beauftragt worden sind, die parteipolitisch motiviert waren. Es ist aktenkundig, dass in einer Studie der Gesellschaft parteipolitische Präferenz abgefragt worden ist. Das ist Faktum, und insofern kann man das Argument sehr wohl auch gelten lassen, dass das unter Vorbereitungshandlung zu sehen ist, weil damit ja unter SPÖ-Kanzlerschaft quasi ein System etabliert worden ist, das immer wieder auch Bestandteil dieser Debatten hier im Untersuchungsausschuss ist.
Ein zweites, sehr wesentliches Argument: Es geht im Untersuchungsgegenstand ganz zentral um die Frage der Vorteilsgewährung an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen. Dazu halte ich fest, dass juristisch überhaupt nicht klar definiert ist, was eine mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Person ist. Das könnte eine Mitgliedschaft sein, dann ist es relativ klar. Das könnte aber auch ein Koalitionspartner sein, das könnte eine nahe Verwandte sein. Was ist mit der ÖVP verbunden? – Das ist nicht definiert.
Ich halte fest – das haben wir auch am Vormittag schon intensiv diskutiert –, dass diese besagte Studie, über die wir derzeit diskutieren, drei Kooperationspartner zu Ihrer Gesellschaft hat. Das war zum einen der Pensionistenverband Österreich. Ich weiß das vom Seniorenbund, da sind bei uns auch SPÖ-nahestehende Persönlichkeiten dabei. Das wird sich aber noch relativ schwierig argumentieren lassen, das gestehe ich zu.
Kooperationspartner ist aber sehr wohl auch die Arbeiterkammer gewesen, und wie wir alle wissen, besteht die Arbeiterkammer aus Fraktionen, mehrheitlich aus der SPÖ, aber auch andere Fraktionen sind als Kooperationspartner genannt. Da lässt sich jetzt juristisch sehr wohl ein Konnex herleiten, dass gegebenenfalls auch eine mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Person damit verbunden sein könnte.
Die gleiche Argumentation gilt für den ÖGB. Wir wissen, dass auch der ÖGB fraktionell organisiert ist, und insofern ist das schon eine sehr schlüssige Argumentation, dass hier dann gegebenenfalls eine mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Person – gegebenenfalls, wir untersuchen das ja – einer Vorteilsgewährung anheimkommen konnte.
Ich fasse also zusammen: Unter dem Begriff Vorbereitungshandlungen – das haben wir hier im Raum schon x-mal diskutiert – kann sehr wohl eine Aktion aus dem Jahr 2015, manche meinen, aus dem Jahr 2012, sein, und wir haben das auch schon sehr oft zugelassen. Vom Untersuchungszeitraum gibt es also eine sehr schlüssige Argumentation, und auch inhaltlich lässt sich sehr klar ein Konnex zu einer gegebenenfalls mit der ÖVP verbundenen natürlichen und juristischen Person herstellen. – Nur um das auch einmal zum Ausdruck zu bringen. Das können wir gerne auch in einer intensiven Geschäftsordnungsdebatte ausdiskutieren.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Es war eine interessante Ausführung, aber Sie haben mich nicht überzeugt, Herr Abgeordneter (Abg. Krainer hebt die Hand), genauso wenig, wie mich die Kollegen von der SPÖ beim letzten Mal oft nicht überzeugen konnten, als das Spiel nämlich umgekehrt gelaufen ist. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, man kann jetzt einfach schon einmal erstens festhalten: Wir sind hier im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss und wir haben ja den Auftrag, zu untersuchen, nämlich „das Gewähren von Vorteilen an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes im Zeitraum von 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 sowie diesbezügliche Vorbereitungshandlungen auf Grundlage und ab Beginn des ‚Projekts Ballhausplatz‘“. Es ist eine relativ einfache Sache.
Was wir erleben, ist, dass die ÖVP hier die Geschäftsordnung missbraucht, ihre Möglichkeiten als qualifizierte Minderheit, das heißt, mehr als 25 Prozent, missbraucht, um die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses zu behindern, und zwar dadurch, wie an diesem Tag heute, indem sie Personen lädt, die keinerlei Beitrag zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes leisten können.
Das haben wir bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss erlebt, in dem genau dasselbe passiert ist. Da ist mehr oder weniger jeder rote Funktionär, der irgendwann einmal bei einem Wettspiellokal vorbeigegangen ist, wo Glücksspielautomaten drinstehen, zum Thema Glücksspiel vorgeladen worden, weil: Novomatic zahlt alle.
Dabei geht es in Wahrheit nur um die Verhinderung von Aufklärung. Das ist insofern erfolgreich, als dass uns als Ausschuss dadurch ein Drittel der Befragungszeit weggenommen wird, der ganze heutige Tag. Das müssen die anderen Fraktionen hier erleiden, das müssen die Damen und Herren von der Presse erleiden, und das müssen leider auch diese Auskunftspersonen erleiden, aber ich bin der Meinung, dass man dieses Leiden hier kurz machen kann.
Die ÖVP soll bitte diese Fragen, die alle nicht zulässig sind, stellen. Das ist nach einer Viertelstunde erledigt, und dann haben wir zumindest 2 Stunden Pause und können in dieser Zeit irgendetwas Vernünftiges machen, müssen uns nicht mehr diese sinnlosen Ergüsse eines Herrn Hanger und Konsorten anhören und können dann morgen mit der Aufklärung weitermachen, nämlich dort, wo es darum geht, zu vermessen, wie korrupt die ÖVP ist. (Abg. Weidinger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zunächst, Herr Vorsitzender, weise ich die Wortwahl wie „Konsorten“ und dergleichen aufs Schärfste zurück. Ich glaube, das ist der Würde des Hauses und auch nicht des Untersuchungsausschusses angemessen, denn wir haben hier einfach die Aufgabe, Aufklärungsarbeit im Sinne der Transparenz zu führen. Was wir einfordern, ist, dass es einfach ein objektives gesamtheitliches Bild gibt. Ich glaube, es ist ganz schlüssig, zu sagen – und das möchte ich gerne auch einmal vom Herrn Verfahrensrichter argumentiert hören –: Wie kann man es denn ausschließen, dass die Ergebnisse dieser Studie nicht auch zum Beispiel mit ÖVP-Regierungsmitgliedern geteilt wurden, die dann durchaus für das nach wie vor nicht bewiesene und unserer Meinung nach auch nicht bestehende Projekt Ballhausplatz als Vorbereitungsarbeit in Berührung gestanden sind?
Aus diesem Grund ist es für uns notwendig. Da möchte ich bei Herrn Lindenmayr anschließen, der mit einem großen staatsbürgerlichen Pflichtbewusstsein hierhergekommen ist und auskunftswillig darüber erzählt, wie die Wahrnehmung von ihm zu diesem Sachverhalt ist, wenn es um Steuergeld geht. Wir werden auch noch über Punkte sprechen, die auch das Jahr 2018 betreffen, wo Steuergeld geflossen ist.
Deswegen ersuche ich einfach darum, dass wir diese Befragung so durchführen, dass die Auskunftsperson von sich aus gelassen Antworten gibt und dass wir hier nicht unnötige Geschäftsordnungsdebatten führen, die eigentlich vom wesentlichen Kern, nämlich Transparenz und alles vom Tisch, ablenken.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich darf Folgendes festhalten: Ich glaube, es ist ja unschwer zu sehen, dass es in weiten Teilen dieses Ausschusses um Geschäftsordnungsdebatten geht – leider, weil man ja dadurch von der Auskunftsperson auch weniger an Auskünften erhält. Mit dem Argument, ich kann etwas nicht ausschließen, müsste man aber nahezu alle Fragen zulassen. Das heißt, es ist schon abzuschätzen und auch von der Person, die fragt, dann auch darzustellen, warum das in den Untersuchungszeitraum hineingeht – da haben Sie, Herr Abgeordneter Hanger, versucht, eine Argumentation darzulegen – und warum das Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist. Es muss halt glaubwürdig sein, und der Vorsitz muss halt auch entscheiden, ob das wirklich der Fall sein könnte oder nicht.
Schauen wir aber einmal, was der Herr Verfahrensrichter dazu sagt. – Bitte schön. (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Wollen Sie dem Herrn Abgeordneten den Vortritt lassen? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte noch einmal fest – und das ist für mich ja das stärkste Argument –, dass wir ganz klar im Untersuchungsgegenstand sind. Es ist aktenkundig, das können wir durch Akten belegen, dass die Lazarsfeld-Gesellschaft parteipolitische Präferenzen abgefragt hat, und wir wissen, dass diese Studie mit öffentlichen Geldern finanziert worden ist. Das ist ja einer der Hauptvorwürfe, der immer wieder artikuliert wird, dass mit öffentlichen Geldern Parteiarbeit gemacht worden ist. Das ist ganz klar Untersuchungsgegenstand. Es ist auch, wenn Sie so wollen, der Hauptvorwurf, den wir hier im Zusammenhang mit dieser Gesellschaft richten.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Sie argumentieren, die ÖVP hätte also davon profitiert, dass das abgefragt worden ist, wenn ich das richtig verstehe. Das war doch Ihr Argument, dass es eine Fraktion in der Arbeiterkammer gibt - -
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nein, das haben Sie mir jetzt in den Mund gelegt. So argumentiere ich nicht. Ich sage nur, wir sind damit im Untersuchungsgegenstand.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also ich bin der Meinung, die Frage ist nicht zulässig. Herr Verfahrensrichter, bitte Ihre Meinung dazu.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Vorsitzender, ich bin der Meinung, dass wir weder im Untersuchungszeitraum noch im Untersuchungsgegenstand sind. Der Untersuchungszeitraum – das ist ja allgemein bekannt – beginnt im Dezember 2017. Die hier maßgebliche Förderung soll im Jänner 2015 gewesen sein. Das heißt, wir sind also weit davon entfernt.
Wenn mit einer Vorbereitungshandlung argumentiert wird, dann sehe ich das auch nicht, weil es sich um eine Vorbereitungshandlung zum Projekt Ballhausplatz handeln muss, und ich kann weit und breit nicht erkennen, dass diese Förderung, die im Jahr 2015 getätigt worden sein soll, irgendeinen Bezug mit dem bekannten Projekt Ballhausplatz hat. Es ist vielleicht eine Vorbereitungshandlung, aber sicher nicht zu dem Projekt Ballhausplatz.
Wenn man sich anschaut, zu wessen Gunsten hier diese Gelder geflossen sind oder Vorteile gewährt worden sind, so kann ich auch nicht erkennen, dass das im Zusammenhang mit der ÖVP gewesen wäre, sondern das ist, da die Auskunftsperson ein Mitglied der SPÖ ist und auch Kienzl bekannterweise eine SPÖ-nahestehende Person war, für mich wirklich nicht erkennbar, wie hier ein Zusammenhang mit der ÖVP, eine Vorteilsgewährung für die ÖVP begründet werden kann; auch nicht mit der Arbeiterkammer und auch nicht mit dem ÖGB.
*****
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weidinger, bitte.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Dann darf ich weiter zitieren, und zwar aus dem vorgelegten Akt: „Zu bemerken ist, dass bereits im Jahr 2014 Unterstützungsschreiben vom Österreichischen Gewerkschaftsbund, vom Pensionistenverband Österreich und der Bundesarbeitskammer Österreich für dieses Projekt an das BKA übermittelt wurden. Es wurde ausgeführt, dass seitens der Organisationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Projekt strategisch unterstützt werde. Es wurde um wohlwollende Prüfung des Projekts ersucht“.
Haben Sie eine Wahrnehmung zu diesem Schreiben oder dazu, wer das koordiniert hat?
Siegfried Lindenmayr: Von wann war das?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Das stammt aus dem Jahr 2014.
Siegfried Lindenmayr: 2014?
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich lasse die Frage nicht zu!
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie können freiwillig antworten.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weidinger, wenn sich dieser Ausschuss noch irgendwie ernst nehmen will, dann bitte ich jetzt wirklich zur Kenntnis zu nehmen, dass ich die Frage nicht zulasse.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, an wen dieses Schreiben gesendet wurde?
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich lasse die Frage nicht zu!
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gab es darüber hinaus Kontaktaufnahme?
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich lasse auch diese Frage nicht zu!
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie haben sie nicht gehört, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ja, aber es ist doch immer - - (Unruhe im Saal.) Wollen Sie sich vielleicht zu Wort melden, gnädige Frau?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Nein. Herr Vorsitzender - -
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich meine - - Entschuldigen Sie, ich bitte Sie - -
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also bitte, bei aller Wertschätzung!
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich bin ja eh ein umgänglicher Mensch, aber Sie können doch nicht permanent Fragen stellen, wenn ich schon davor gesagt habe, ich lasse solche Fragen nicht zu. Sie können natürlich weiter Fragen stellen. Sie können weiter Fragen stellen, ich weiß nicht, wie lange. Dann kommt Herr Ostermayer vielleicht nicht mehr, wenn das so weitergeht, nach ein paar Geschäftsordnungsdebatten, aber das hat doch so keinen Sinn. Sie können die Frage aber fertigstellen. – Bitte schön. (Abg. Hanger: Zur Geschäftsbehandlung!) – Das Wort erteile ich! Sie können die Frage fertigstellen, wenn Sie wollen. Wenn Sie Nein sagen, dann gebe ich weiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich richte auch diesen Beitrag zur Geschäftsbehandlung auch an den Herrn Verfahrensrichter. Ich würde mir nur wünschen, dass wir dann hier im Untersuchungsausschuss endlich einmal eine einheitliche Vorgangsweise hätten, denn diese Vorgangsweise, die wir jetzt haben, haben wir auch schon mit umgekehrten Vorzeichen mehrere Male durchdekliniert, wobei mehrmals darauf hingewiesen worden ist, dass wir nicht im Untersuchungsgegenstand sind, und dann wurde dutzendmal wieder die gleiche Frage gestellt. Ich würde mir nur von der Vorsitzführung und vom Herrn Verfahrensrichter wünschen, dass man dann auch die Vorsitzführung mit dieser Entschiedenheit so handhabt, aber bitte einheitlich und nicht einmal so und einmal so. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das wissen Sie ja nicht, Herr Vorsitzender: Wir haben ja heute in der Früh auch schon eine Diskussion gehabt, bei der die ÖVP gesagt hat, man soll endlich einmal die Meinung oder die Entscheidung des Verfahrensrichters anerkennen und auch so hinnehmen. Jetzt ist es mehrmals so, dass die ÖVP wohl nicht mehr weiß, was sie in der Früh gesagt hat. Ich würde hier wirklich einmal bitten, die Empfehlung des Verfahrensrichters und die Entscheidung des Vorsitzenden auch entsprechend zur Kenntnis zu nehmen. Es ist einmal so, es ist nicht Untersuchungsgegenstand.
Vielleicht macht ihr einen eigenen Ausschuss zur SPÖ-Korruption. Was weiß ich, da fällt euch schon etwas ein. Wir können auch einmal Russland behandeln. Wir haben auch schon Vorschläge für einen möglichen neuen Untersuchungsausschuss vorgebracht.
Nichtsdestotrotz ist das einfach nicht Untersuchungsgegenstand. Der Verfahrensrichter und der Vorsitzende haben das entsprechend gesagt, und das ist einfach einmal so zur Kenntnis zu nehmen. Da hilft es nichts, wenn man die ganze Zeit eine Geschäfts- - (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Ich nehme immer die Entscheidung und die Meinung des Verfahrensrichters auch so zur Kenntnis. Ich bin auch schon öfter außerhalb des Untersuchungsgegenstands gewesen und entsprechend habe ich mich dann eingeschränkt. Das ist auch einmal so hinzunehmen. Da muss man nicht ewig lang diskutieren. Ich kann mich also nur anschließen: Die Entscheidung liegt und pickt.
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Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich nehme die weitere Befragungszeit in die nächste Runde mit.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Danke schön.
Herr Abgeordneter Kollross. – Bitte schön.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich gebe meine Redezeit weiter und warte gespannt auf die weiteren Fragen der ÖVP. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dr.in Fürst. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, da sind wir alle gespannt.
Wir haben uns bei der Vorbereitung auch redlich bemüht, Sie in Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand zu bringen. Es ist uns eigentlich nicht gelungen. Die ÖVP hat Sie geladen, daher geht offensichtlich die ÖVP davon aus, dass Sie etwas über die ÖVP-Korruption wissen. Ich frage Sie daher ganz pauschal im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes: Haben Sie Wahrnehmungen zur Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren durch die ÖVP im Untersuchungszeitraum, also zwischen Dezember 2017 und Oktober 2021? Haben Sie im Rahmen Ihrer Funktionen, die Sie ausgeübt haben – ich glaube, in dem Zeitraum dann stellvertretender Vorsitzender des Wiener SPÖ-Gemeinderatsklubs –, relevante Wahrnehmungen?
Siegfried Lindenmayr: Sie fragen, ob ich Wahrnehmungen über Korruption in der ÖVP habe. Ich meine, ich lese Medien, und ich denke schon, dass dort Korruption vorgeherrscht hat oder noch vorherrscht, aber ich kann dazu nichts sagen. Ich habe meine Informationen aus den Medien und ich bilde mir meine Meinung, auch wenn ich jetzt Pensionist bin, aber konkret kann ich nichts dazu sagen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter. – Bitte schön.
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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf die Auskunftsperson darauf aufmerksam machen, dass wir hier herinnen nicht über Meinungen reden, sondern über Wahrnehmungen. Und wenn Sie dazu keine Wahrnehmungen haben, dann artikulieren Sie das. Meinungen sind nicht relevant.
Sie waren sehr konsequent vorhin, Herr Vorsitzender, in der einen Fragestellung. In dieser waren Sie jetzt ein bisschen weicher, wenn ich das so sehen darf.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Das höre ich oft. (Allgemeine Heiterkeit.)
Gibt es eine weitere Frage, Frau Abgeordnete?
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Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also ich glaube, Sie haben keine persönliche Wahrnehmung. Sie haben Ihre Informationen zu diesem Thema, zum Untersuchungsgegenstand, der Ihnen bekannt ist, auch nur aus den Medien, aber sozusagen keine persönliche Wahrnehmung jetzt zur Beeinflussung und von Vergabe an Förderverfahren durch die ÖVP. – Kann man das so zusammenfassen?
Siegfried Lindenmayr: Also ich persönlich habe noch nie den Versuch unternommen, jemand von der ÖVP zu bestechen, wenn das die Frage war.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (erheitert): Das war nicht die Frage, aber gut, dass wir es wissen. Aber Sie haben keine Wahrnehmung dazu.
Haben Sie Wahrnehmung zur Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit durch die ÖVP im genannten Zeitraum? Haben Sie dazu irgendeine persönliche Wahrnehmung gemacht?
Siegfried Lindenmayr: Generell in der Politik? – Es ist mir derzeit nicht in Erinnerung, aber ich müsste nachlesen. Das kann ich momentan jetzt gar nicht sagen. Es würde mich nicht wundern, aber – ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber auch keine Wahrnehmung?
Siegfried Lindenmayr: Nein.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. – Wenn Ihnen sonst sozusagen nichts einfällt, was Sie noch berichten könnten – aber Sie haben ja in Ihrer einleitenden Stellungnahme wahrscheinlich alles gesagt, was Ihnen zum Untersuchungsgegenstand einfällt –, dann bedanke ich mich bei Ihnen und verzichte auf die restliche Zeit.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte schön.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich begrüße Sie, Herr Lindenmayr, bei uns im Untersuchungsausschuss! Vielen Dank dafür, dass Sie gekommen sind.
Sie haben vorhin gesagt, Sie haben niemanden von der ÖVP bestochen. Umgekehrt: Sind jemals Personen, die der ÖVP nahestehen, an Sie herangetreten bezüglich Vorteilen oder Sonstigem? Haben Sie dazu Wahrnehmungen oder Kenntnisse?
Siegfried Lindenmayr: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie sonst irgendwelche Kenntnisse über Studienaufträge, Sonstiges, aus ÖVP-geführten Ministerien im Untersuchungszeitraum?
Siegfried Lindenmayr: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie auch nicht. Haben Sie nie einen Auftrag bekommen, irgendwelche Telefonate, sonst etwas?
Siegfried Lindenmayr: Nein, ich kann mich nicht erinnern, so etwas bekommen zu haben. Also ich habe keine Wahrnehmung, nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie waren ja auch nicht im operativen Geschäft, haben Sie vorhin gesagt.
Siegfried Lindenmayr: Bitte?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie waren nie im operativen Geschäft?
Siegfried Lindenmayr: In dieser Gesellschaft?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, in der Gesellschaft.
Siegfried Lindenmayr: Nein, ich war nie operativ tätig, nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Sie haben auch überhaupt keine Kenntnisse über Aufträge oder Sonstiges, die dort erteilt worden sind?
Siegfried Lindenmayr: Nein, ist mir nichts in Erinnerung.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht über Inhalte, die dort abgefragt worden sind?
Siegfried Lindenmayr: Na ja, also in groben Zügen ist beim Rechnungsabschluss dann halt berichtet worden (Abg. Stögmüller: Ja!), die oder die Studie ist erstellt worden, aber im Detail kann ich dazu nichts sagen, nein. (Abg. Stögmüller: Okay!) Ich war weder bei der Erarbeitung der Studien dabei noch bei der sozusagen Abnahme dieser Studien.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind Sie dann quasi bei Studien als Vermittler eingesetzt worden, sprich, dass Sie Studien lukriert haben, dass Sie zum Beispiel in Ministerien gegangen sind und mit ÖVP-nahen Personen dort geredet haben, dass es Studienmöglichkeiten gibt oder irgendwas?
Siegfried Lindenmayr: Nein, habe ich nicht.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nichts. – Okay, gut. Dann sage ich vielen Dank für Ihr Kommen und bin schon auf die weiteren Fragen gespannt. Vielen Dank.
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Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, haben Sie Fragen? (Abg. Krisper schüttelt den Kopf.)
Abgeordneter Weidinger? – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Dann kommen wir jetzt zum Fragenkatalog der Umfrage, die für den Pensionistenverband von großer Bedeutung war.
Im Fragebogen wird unter anderem gefragt – auf Seite 111 in dem Akt –:
„Sind Sie Mitglied einer politischen Partei?“
„Gehen Sie zu Wahlen?“
Oder auf Seite 114:
„Welche Partei sagt Ihnen zurzeit am meisten zu?“
Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wer den Fragenkatalog entworfen hat?
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Darf ich ersuchen, auch hier wieder klar zu sagen, aus welchem Jahr dieser Fragebogen stammt? Oder können Sie ihn auch vorlegen?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Es handelt sich um das Dokument 181565.
Siegfried Lindenmayr: Von wann?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Hierbei handelt es sich um die besagte Studie aus dem Jahr 2015.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Es gilt natürlich auch hier wieder, dass die Frage nicht beantwortet werden muss.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gut. Dann die nächste Frage: Für welchen strategischen Partner war die Abfrage von Parteimitgliedschaft und Parteipräferenz von großer Bedeutung?
Siegfried Lindenmayr: Ist das diese Studie aus 2015?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ja.
Siegfried Lindenmayr: Das ist nicht im Untersuchungszeitraum. Es gibt dazu aus meiner Sicht nichts zu sagen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wer hat die Ergebnisse dieser Studie erhalten?
Siegfried Lindenmayr: Ich kann dazu nichts sagen.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Vielleicht darf ich einmal eine Sammelaussage machen: Alle Fragen, die sich damit befassen, müssen Sie nicht beantworten. (Auskunftsperson Lindenmayr: Ja!) Ich sage das, damit ich mich nicht jedes Mal zu Wort melden muss.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gut. Dann darf ich zu einer Zusammenfassung schreiten:
Hier wurde an die Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft zugunsten des Pensionistenverbandes, der Arbeiterkammer Wien und des ÖGB, als strategische Kooperationspartner von großer Bedeutung, eine Studie in Auftrag gegeben. Es gab keine Bereitschaft vom roten Pensionistenverband, das selbst zu zahlen, daher hat man sich dann an das Bundeskanzleramt gewandt. Dort gab es dann ein Schreiben der Präsidialsektion des Kanzleramtes, dass es eine wohlwollende Prüfung des Projektes geben sollte. Diesem wurde nicht stattgegeben aufgrund der strengen Budgetrestriktionen.
Es gab aber dann, wie veraktet, am 9. März 2015 auch dementsprechend Gespräche, die dazu geführt haben, dass aufgrund der Miteinflussnahme von Sektionschef Matzka 40 000 Euro Steuergeld für die erste Erhebungswelle abgesegnet wurden.
Später dann wurde ausgeführt, dass es kein weiteres Geld für diese Studie geben wird, aber es hat dann später noch einmal 40 000 Euro aus einem anderen Ressort, in diesem Fall aus dem Arbeitsministerium, gegeben. Dazu darf ich Dokument Nummer 489544 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es wurden dann – Seite 5 – Auszahlungen von Ministerien an die Lazarsfeld-Gesellschaft vorgenommen. Ich darf hier zitieren: von 2015 bis 2018 insgesamt 80 000 Euro, nämlich 2015: 20 000, 2016: 40 000, 2017: 10 000 und 2018 noch einmal 10 000 Euro aus dem Arbeitsministerium.
Somit ist hier abschließend festzuhalten, dass es sich um eine parteipolitische Präferenzstudie gehandelt hat, aus – wie es früher zitiert wurde – dem Dunstkreis der SPÖ, die der Steuerzahler berappen musste. (Abg. Krainer hebt die Hand.)
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es hier eine Reihe von falschen Vorhalten gab.
Es wurde nie eine wohlwollende Prüfung vom Bundeskanzleramt zugesagt, sondern es wurde von Dritten darum gebeten. Und es gab kein Geld von der politischen Ebene. Und die Studienergebnisse, wie aus dem Aktenverlauf ersichtlich, sind auch nur an die Verwaltungsebene gegangen und niemals an die politische Ebene.
Die erste Förderung aus dem BKA ist meines Wissens unter Bundeskanzler Schüssel vergeben worden. Dabei muss man zu Schüssels Ehrenrettung sagen: Er wusste davon nichts, genauso wenig wie Bundeskanzler nach ihm jemals irgendwo vorkommen, weder als Auftraggeber noch als Empfänger von Studien.
Das erste Mal, dass auf der politischen Ebene dazu etwas dokumentiert ist, ist ein Gespräch mit dem Herrn Kern, und dem folgte eine Absage für alle weiteren Finanzierungen.
Ich sage das, damit wir hier keine falschen Vorhaltungen im Protokoll haben, sondern das Ganze so, wie es in den Akten dokumentiert ist. – Vielen Dank.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Interessante Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, muss ich festhalten. Ich darf den Vorwurf, dass hier immer die Geschäftsordnung missbraucht wird, an Herrn Kollegen Krainer in aller Deutlichkeit zurückgeben.
Ich weise den Vorwurf eines falschen Vorhalts dezidiert zurück. Es geht aus den Unterlagen, die uns vorliegen, ganz klar hervor, dass mit öffentlichen Geldern aus dem Bundeskanzleramt eine Studie finanziert worden ist über die Gesellschaft, mit der ganz klar parteipolitische Präferenzen abgefragt worden sind.
Es ist richtig, dass zu einem zweiten Studienteil eine Ablehnung aus dem Bundeskanzleramt kam, aber interessanterweise ist der zweite Studienteil dann vom Ministerium Stöger, vom Arbeitsministerium, finanziert worden. Das halte ich nur in aller Deutlichkeit fürs Protokoll fest.
Abschließend möchte ich schon einen Punkt sagen, der für die weitere Ausschussarbeit von enormer Bedeutung ist: Ich lege sehr viel Wert darauf, dass wir in der zukünftigen Ausschussarbeit eine klare, enge Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes und des Untersuchungszeitraumes haben und dass wir ausschließlich Vollziehungshandlungen des Bundes untersuchen können. All diese drei Punkte werde ich auch zukünftig mit wirklicher Vehemenz einfordern, weil – der Herr Verfahrensrichter nickt mir zu – wir diese Frage der inhaltlichen Ausgestaltung des Untersuchungsgegenstands, der zeitlichen Ausgestaltung und vor allem auch die Frage, was eine Vollziehungshandlung des Bundes ist, in den letzten Monaten sicher nicht ernst genommen haben.
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Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weidinger, haben Sie noch weitere Fragen?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Keine weiteren Fragen. Gut. – Abgeordneter Kollross?
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Danke.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dr. Fürst? – Keine Fragen. Abgeordneter Stögmüller?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielen Dank.
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Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich nehme an, eine dritte Fragerunde ist nicht gewünscht. (Abg. Tomaselli: Wir von unserer Fraktion wollen anbieten: Falls die ÖVP noch eine dritte Runde machen möchte, gerne!)
Ich nehme an - - (Abg. Hafenecker hebt die Hand.) – Herr Abgeordneter Hafenecker.
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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hoffe, dass die ÖVP noch Fragen hat, weil sie ja den Herrn Doktor heute immerhin geladen haben. Also wäre es nicht unspannend, jetzt einmal zu wissen, warum die Auskunftsperson heute kommen musste. Dass Sie keine Fragen mehr haben, ist hochinteressant. Das schaut ja schon fast nach einem taktischen Manöver aus. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)
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Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also es gibt keinen Wunsch. Gut.
Dann darf ich festhalten, dass die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist. Ich frage den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals.
Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Siegfried Lindenmayr für beendet. – Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.