634/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Ostermayer in der 30. Sitzung vom 14. September 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 36. Sitzung am 19. Oktober 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Ostermayer zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 10 19

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                         Mag. Friedrich Ofenauer

                                    Schriftführerin                                                              Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Titel: Logo  - Beschreibung: Logo Parlament Österreich

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)

Stenographisches Protokoll

 

30. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 14. September 2022

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

Gesamtdauer der 30. Sitzung

10.08 Uhr – 17.01 Uhr

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Ostermayer

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wir setzen die Sitzung nun medienöffentlich fort.

Ich begrüße die Damen und Herren Medienvertreter und weise sie darauf hin, dass Ton- und Bildaufnahmen unzulässig sind, sofern diese nicht im Auftrag der Parlamentsdirektion gemäß § 17 Abs. 1 Verfahrensordnung erfolgen.

Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Ausführungen hinsichtlich der medienrechtlichen Verpflichtungen und des Persönlichkeitsschutzes der Auskunftsperson ersuchen und darum, im Anschluss daran mit der Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten fortzufahren. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ganz kurz zu den Damen und Herren von den Medien: Als Medienvertreter unterliegen Sie besonderen gesetzlichen Bedingungen, die Sie auch im vorliegenden Fall in Eigenverantwortung wahrzunehmen haben. Damit kann ich es hinsichtlich der Medien schon bewenden lassen.

Ich komme nun zur Auskunftsperson, es ist dies Herr Dr. Josef Ostermayer:

Herr Dr. Ostermayer, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Beweisthemen Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl – kurz: zu allen Themen dieses Ausschusses – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung erhalten. Auf diese schriftliche Belehrung möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine falsche Aussage vor diesem Ausschuss wäre wie eine falsche Aussage vor Gericht anzusehen und könnte eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Vor dem Untersuchungsausschuss besteht kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Falls Sie die Aussage verweigern möchten, verweise ich Sie diesbezüglich auf die Gründe, die auch in der schriftlichen Belehrung angeführt sind. Im Einzelfall wären diese Gründe anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht hinsichtlich des Informationsordnungsgesetzes hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen nicht an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen davon nicht angefertigt werden.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Dr. Josef Ostermayer, Sie haben als Auskunftsperson das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Dr. Josef Ostermayer: Ja, bitte. Aber ich verspreche, dass es vermutlich in 2 Minuten erledigt ist.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bitte schön.

Dr. Josef Ostermayer: Also was ich sagen wollte, ist: Wie ich die Ladung bekam und den Untersuchungsgegenstand gelesen habe – nämlich Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder –, war ich einigermaßen überrascht. Ich kann bekennen: Ich war nie bei der ÖVP und ich bin es auch nicht.

Das Zweite: Wie ich dann genauer gelesen habe, um welchen Zeitraum es geht, 18.12.2019 bis 11.10.2021 - - Da möchte ich festhalten: Ich war von Dezember 2008 bis - - also fünf Jahre lang Staatssekretär für Verfassung, Medien und Koordinierung und dann war ich Bundesminister für Kunst, Kultur, Medien und Verfassung, dazwischen auch kurz für Beamte, und bin im Mai 2016 aus der Regierung ausgeschieden, also mit dem Zeitraum habe ich auch nicht unmittelbar zu tun.

Und wie ich mir dann die einzelnen Punkte - - Es steht ja drinnen, dass ich zu den Punkten 1, 2, 3, 4 befragt bin. Ich kann nur sagen, ich habe in meiner Zeit keine Vorteile an natürliche oder juristische Personen, die ein Verhältnis oder Naheverhältnis zur ÖVP haben, gewährt.

Ich habe dann auch noch in den letzten Wochen mitbekommen, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung Leitlinien festgelegt hat, was Gegenstand - - und welche Beweismittel angefordert werden können, und dass die einen Konnex zum Gegenstand haben müssen.

Ich bin jetzt aber sehr gespannt auf die Fragen. Das wollte ich nur eingangs bemerkt haben, damit nicht allfällige Missverständnisse entstehen. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.

Ich bitte nun den Herrn Verfahrensrichter, die Erstbefragung durchzuführen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Ostermayer, wenn ich Sie recht verstanden habe, dann sind Sie seit Mai 2016 nicht mehr in hoheitlicher Funktion tätig. Ist das richtig?

Dr. Josef Ostermayer: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sind Sie parteipolitisch noch aktiv? (Auskunftsperson Ostermayer: Na - -!) Haben Sie Funktionen innerhalb - - (Auskunftsperson Ostermayer: Nein!) – Nicht?

Dr. Josef Ostermayer: Nein. Für mich war immer klar, dass eine demokratische Funktion eine zeitlich befristete Funktion ist. Wie ich dann aus der Regierung ausgeschieden bin, war auch für mich sozusagen dieses Kapitel in meinem Leben beendet. Ich habe dann in der Folge ein Semester lang eine Gastprofessur an der Universität für angewandte Kunst gehabt. Ich bin dann 5 Jahre lang in führender Position bei einem gemeinnützigen Wohnbauträger gewesen und bin seit 1. Jänner bei einem Familienunternehmen beschäftigt.

Damit nicht irgendwas überbleibt: Seit Ende 2018, ich glaube, Oktober 2018, bin ich Vorstandsvorsitzender vom Leopold Museum, also von der Privatstiftung – das würde ich jetzt auch nicht als politische Funktion betrachten –, und seit Dezember letzten Jahres bin ich Christian Konrad als Präsident im Konzerthaus nachgefolgt. Also das sind halböffentliche Funktionen, aber in meiner Interpretation keine politischen oder hoheitlichen Funktionen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie unterhalten aber sicherlich noch Kontakt zu maßgeblichen in der Politik tätigen Personen. Kann man das so sagen? (Auskunftsperson Ostermayer: Ich unterhalte Kontakt oder nicht Kontakt?) – Kontakt.

Dr. Josef Ostermayer: Ich habe zu einzelnen Personen in der Politik nach wie vor Kontakt, ja. Ich bin auch übrigens ins Leopold Museum vom damaligen Kulturminister Gernot Blümel entsandt worden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Sie selbst haben gesagt, dass Sie die Themen gelesen haben, und dazu wollte ich Sie fragen: Haben Sie Kenntnisse zu dem einen oder anderen Bereich, es sind ja mehrere – es sind vier Beweisthemen angeführt und dazu auch ausdrückliche Begründungen? Haben Sie eigene Wahrnehmungen, mit denen Sie zum Gelingen dieses Untersuchungsausschusses oder zur Aufklärung beitragen können?

Dr. Josef Ostermayer: Also wie vermutlich viele Staatsbürger oder zumindest politisch interessierte Staatsbürger verfolge ich regelmäßig schon auch österreichische Medien. Ich bin zwar jetzt im Schnitt wahrscheinlich zwei Tage in der Woche in Deutschland, aber ich habe mit den Personen - - Ich habe gerade Gernot Blümel genannt: Ich habe Gernot Blümel wahrscheinlich in den letzten Jahren vier, fünf Mal getroffen, aber natürlich überhaupt nicht in dem Konnex.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sagt Ihnen der Begriff Beinschab-„Österreich“-Tool etwas? Können Sie mit dem etwas anfangen, aus eigener Wahrnehmung oder aus den Medien?

Dr. Josef Ostermayer: Ich kann es aus der Wahrnehmung durch die Medien bestätigen, also ich habe es gelesen, ich habe „Zeit im Bild“ oder was auch immer – Fernsehen – gesehen. Ansonsten kann ich dazu nichts sagen. Also ich wusste auch nicht, dass es das gibt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Waren Sie mit Inseraten, Umfragen, mit solchen Aufgaben jemals befasst in Ihrer politischen - - Ich nehme die Frage zurück, weil Ihre politische Zeit 2016 geendet hat, und darauf muss man schon achten.

Ich habe keine Fragen mehr in meiner Erstbefragung. Danke vielmals, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

*****

Die Redezeitvereinbarung ist bekannt. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass es ein Problem mit der Darstellung der Zeit gibt. Dieses ist auch nicht unmittelbar zu beheben, weil es offenbar einen Fehler im Quellcode gibt. Das heißt, wir machen es so wie vor der Anzeige der Zeit: 30 Sekunden vor Ende der Redezeit werde ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese nun zu Ende geht.

Herr Abgeordneter Mag. Hanger, Ihre Fragen bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dr. Ostermayer! Ich bin einmal grundsätzlich sehr zuversichtlich, dass wir mit der Zeitnehmung heute keine Probleme haben werden, weil ich glaube, dass die Sachverhalte, die es zu besprechen gilt, auch in der gebotenen Kürze abzuhandeln sind.

Ich möchte einleitend einmal dem Herrn Verfahrensrichter danken, dass er sehr klar die Linie gelegt hat, dass das Beinschab-Tool natürlich untersuchungsgegenständlich ist – er hat selber Fragen dazu gestellt. Jetzt habe ich die Erwartungshaltung, dass ich auch welche stellen darf, weil wir natürlich immer intensive Debatten über den Untersuchungsgegenstand und über den Untersuchungszeitraum haben.

Ich wollte Ihnen auch kundtun: Mir ist auch klar, dass Sie im eigentlichen Untersuchungszeitraum keine hoheitliche Aufgabe mehr hatten, aber wir haben halt den Begriff der Vorbereitungshandlung im Untersuchungsgegenstand und aus den bisherigen Debatten im Untersuchungsausschuss subsummiert sich da unglaublich viel. Wir haben schon Themen aus dem Jahr 2008 diskutiert, wie ich mich erinnern kann. Also mit diesem Begriff wir haben da schon einen Zugang.

Einleitend wäre es mir wichtig: Ich möchte einen „Kurier“-Artikel vorlegen, der vor Kurzem erschienen ist. Ich bitte, diesen Artikel entsprechend vorzulegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur, dass wir das auch richtig im Protokoll haben: Im Untersuchungsgegenstand sind die Vorbereitungshandlungen eingeschränkt „auf Grundlage und ab Beginn des ‚Projekts Ballhausplatz‘“. Das steht ausdrücklich so drin: „im Zeitraum von 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 sowie diesbezügliche Vorbereitungshandlungen auf Grundlage und ab Beginn des ‚Projekts Ballhausplatz‘“. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung halte ich fest, dass der Begriff der Vorbereitungshandlung juristisch nicht eindeutig definierbar ist. Ich kenne einen Juristen, der gesagt hat, Kanzler Gusenbauer, glaube ich, wollte schon in der Sandkiste Bundeskanzler werden und das könnte auch eine Vorbereitungshandlung gewesen sein. – Ich meine das jetzt scherzhaft. Es ist nicht definierbar, wann Vorbereitungshandlungen beginnen. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Matznetter, bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich würde dringend bitten, dass Sie Abgeordneten Hanger ersuchen, weiterzulesen. Da steht nämlich ausdrücklich drinnen: „Vorbereitungshandlungen auf Grundlage“ und „Beginn“. – Damit ist das eingeschränkt und nicht einer so weiten Interpretation wie Sandkastenspielen zugänglich, wie Kollege Hanger glaubt.

Ich weiß schon, wir waren heute schon sehr weit – wer alles mit der ÖVP verbunden ist –, da muss Dr. Ostermayer auch aufpassen. Wenn man in Koalition ist, ist man nach Auffassung der ÖVP bereits mit ihr verbunden – manche bezeichnen das als gefesselt.

In diesem Sinne würde ich doch bitten, dass wir bei der Linie bleiben, die wir bisher hatten, dass wir im Untersuchungsgegenstand und im Untersuchungszeitraum bleiben. Extendierende Befragungen nach Sandkisten vor dem Jahr 2008, wie es Kollege Hanger vorhat, bitte ich Sie, Herr Vorsitzender, zu unterbinden. – Danke. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Hinsichtlich des Projekts Ballhausplatz und wann das zeitlich begonnen hat, darüber kann man lange diskutieren.

Ich habe gerade ein zustimmendes Nicken der Auskunftsperson hinsichtlich der Frage gesehen, ob er in der Koalition dazumal mit der ÖVP verbunden war oder nicht – also auch eine spannende juristische Frage. Wenn nichts dagegen spricht, beginne ich jetzt mit meiner Befragung.

*****

Herr Dr. Ostermayer, ich habe Ihnen da einen Artikel vorgelegt: „Beinschab-Umfragen holen SPÖ ein [...]. Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft befasst sich mit Norbert Darabos, Laura Rudas, Paul Pöchhacker, Josef Ostermayer und erneut Sophie Karmasin“.

Ich würde Sie jetzt wirklich sehr sachlich fragen: Können Sie uns Informationen über den Verfahrensstand geben? Wird ein Anfangsverdacht geprüft? Sind Sie Verdächtiger? Sind Sie mittlerweile Beschuldigter? Sind Sie von der WKStA in dieser Sache einvernommen worden? Ich frage das auch deshalb, weil Sie dann natürlich, abgeleitet davon, auch weitgehende Entschlagungsrechte hätten.

Dr. Josef Ostermayer: Vielleicht vorher noch zum Punkt mit dem Nicken: Ich habe zwei Jahre an der Seite des damaligen Regierungskoordinators Faymann – 2007, 2008, also in der Regierung Gusenbauer – an der Koordinierung der Koalition teilgenommen und ich war selber dann von Ende 2008 bis Mitte 2016 mit der Koordinierungsaufgabe, mit der Vorbereitung der Ministerratssitzungen betraut. Insofern habe ich in meiner Vergangenheit einen sehr intensiven Kontakt mit einzelnen Personen der ÖVP gehabt.

Das hat aber jetzt nichts mit der Frage Projekt Ballhausplatz oder was auch immer zu tun und es hat auch nichts mit der Phase ab 2017 zu tun, wo ich eben nicht mehr in der Regierung war. Das Ausscheiden aus der Regierung hat für mich bedeutet, dass es sozusagen auch ein Ausscheiden aus der politischen Tätigkeit, eine Beendigung der politischen Tätigkeit ist. Das heißt nicht, dass es nicht noch zu einzelnen Personen Kontakt gibt. Der frühere Vizekanzler Josef Pröll sitzt zum Beispiel auch im Kuratorium des Konzerthauses, also auch da gibt es Kontakt.

Zu Ihrer Frage: Ich habe den „Kurier“-Artikel gelesen. Ich wurde von einem Redakteur von Ö1 kontaktiert, mit dieser Frage, dass es eine anonyme Anzeige bei der WKStA geben würde. Ich weiß es nicht. Ich wurde von der WKStA nicht kontaktiert. Ob es das gibt oder nicht gibt, kann ich Ihnen nicht bestätigen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das heißt – darf ich das noch einmal präzisieren? –, Sie sind von der WKStA über diese Ermittlungshandlungen noch nicht informiert worden.

Dr. Josef Ostermayer: Ich habe das so gesagt und ich sage es ein zweites Mal, wenn Sie es wollen: ja.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das finde ich persönlich sehr, sehr bemerkenswert. Mit dem Beinschab-Tool werden wir uns - -

Dr. Josef Ostermayer: Die Frage, ob es bemerkenswert ist oder nicht: Die Frage ist ja, ob es das gibt oder nicht. Ich weiß es nicht. Es gibt mediale Äußerungen dazu. Mehr kann ich Ihnen auch nicht dazu sagen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie erlauben mir, für mich festzuhalten, dass ich das bemerkenswert finde.

Ich möchte aber, bevor ich zu dieser ganzen Causa Beinschab und gegebenenfalls politischer Einflussnahme auf Meinungsumfragen komme, zu einem anderen Themenkomplex kommen, und da würde ich gerne ein Video einspielen – das ist uns ja auch möglich, wir können nicht nur Zeitungsartikel vorlegen, sondern auch Videos. Ich würde die Parlamentsdirektion bitten, uns jetzt dieses wirklich sehr kurze Video vorzuspielen. (Es wird ein Ausschnitt des Interviews von Armin Wolf mit Christian Kern in der „ZIB 2“ vom 19.10.2021 gezeigt.)

Es gibt noch einen zweiten kurzen Ausschnitt. (Es wird ein weiterer Ausschnitt des Interviews gezeigt.)

Ich darf zusammenfassen, es sind zwei Themenkomplexe. Der zweite Teil: Die Wiener Stadtregierung hat doppelt so viel Inseratenvolumen wie alle anderen Bundesländer zusammen. Ich habe mir auch die aktuellen Zahlen angeschaut: Das hat sich noch verstärkt. Mittlerweile liegen wir bei 35 Millionen für Inserate und Medienkooperationen der Stadt Wien.

Ich möchte aber zum ersten Teil des Interviews mit Herrn Kern, Bundeskanzler außer Dienst, kommen. Er spricht da von einer „Erbsünde der SPÖ“. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu dieser Aussage?

Dr. Josef Ostermayer: Also ich denke, ich muss jetzt nicht einzelne politische Aussagen kommentieren. Ich hoffe, ich muss es nicht. Ich habe mir nämlich auch eines geschworen, wie ich aus der Politik ausgeschieden bin, nämlich dass ich in Zukunft keine politischen Kommentare abgeben werde. Dazu gibt es viele Menschen. Es hat in der Vergangenheit bestimmte andere Personen gegeben, die das tun. Manche tun es danach noch immer. Ich habe für mich die Position eingenommen, es nicht zu tun, und werde, falls ich es jetzt nicht tun muss – wovon ich ausgehe –, es auch nicht tun. Ich danke Ihnen. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bevor sich Abgeordneter Hafenecker meldet: Es geht um Wahrnehmungen, die Sie selber haben, und nicht um Meinungen, die Sie haben. Sie müssen hier keine Meinungen bekannt geben.

Dr. Josef Ostermayer: Ich glaube, das war eine Frage nach der Meinung, oder?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ja, deswegen.

Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Herr Verfahrensrichter! Ich bin der ÖVP natürlich dankbar, dass sie sich jetzt hier im Ausschuss auch als TVthek betätigt. Nichtsdestotrotz hätte ich die Bitte an Kollegen Hanger, dass er uns vielleicht noch einmal erklärt, wie diese Befragung jetzt mit dem Untersuchungsgegenstand korreliert, zu welchem Punkt das genau ist. Vielleicht kann man das noch einmal prüfen, ob das irgendwie auch mit dem Zeitraum des Untersuchungsgegenstandes in Einklang zu bringen ist.

Das würde mich grundsätzlich interessieren, weil wir uns vielleicht auch Zeit sparen können, wenn sich die ÖVP da vielleicht irgendwie mit dem Datum verhaut hat oder so – kann ja passieren. (Die Abgeordneten Matznetter und Hanger heben die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger. (Abg. Hanger: Ich bin am Wort?) – Ja.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Beitrag von Herrn Kollegen Hafenecker zur Geschäftsbehandlung: Wir reden über das Beweisthema 1, Auftragsvergabe. Ich habe in meinem einleitenden Statement schon festgehalten, dass im Untersuchungsgegenstand subsumiert ist: inklusive Vorbereitungshandlungen. Daher sind Inseratenvergaben in der hoheitlichen Verantwortung der Auskunftsperson natürlich untersuchungsgegenständlich. Ich untermauere das auch noch damit, dass hier auch Vergleichsgrößen von Frau Vorsitzender Bures schon zugelassen worden sind – das ist das wesentliche Kernargument.

Zu Ihrer Beantwortung: Ich halte fest, dass diese Frage nicht beantwortet ist. Die Frage wurde sehr klar und, wie ich finde, sehr offen gestellt. Ich habe Ihnen nicht einmal einen Vorwurf gemacht, sondern ich habe gefragt: Welche Wahrnehmungen haben Sie zu der Aussage von Herrn Kern – die schon sehr maßgeblich war – genau zu diesem untersuchungsgegenständlichen Thema?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Matznetter, bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Auch zur Geschäftsbehandlung: Herr Vorsitzender, Herr Verfahrensrichter, die Frage bezog sich auf eine Meinung, die er dazu hat (Abg. Hanger: Wahrnehmung!), und die Wahrnehmung bezieht sich darauf, dass er das Video gesehen hat, aber selbst die Vorführung des Videos durch Herrn Hanger findet Mitte September 2022 und daher wohl außerhalb des Untersuchungsgegenstandes statt.

Kollege Hanger leugnet weiterhin – ich habe es schon einmal vorgelesen –: „Vorbereitungshandlungen auf Grundlage des ‚Projekts Ballhausplatz‘“. – Es gibt die klare Bestimmung im Untersuchungsgegenstand, deshalb verstehe ich überhaupt nicht, warum er hier eine Kommentierung eines – noch dazu älteren – Fernsehinterviews haben will und dazu noch eine Frage stellt, die ausdrücklich darin enthalten ist, nämlich: Die „Erbsünde der SPÖ“ war, dass sie diese Dinge nicht abgestellt hat und die Perfektionierung durch Sebastian Kurz stattgefunden hat.

Ich verstehe das ganze Theater hier nicht. Es gelingt nicht. Herr Kollege Hanger, halten Sie sich an den Untersuchungsgegenstand, halten Sie sich an den Zeitraum und stellen Sie Fragen, die damit in Relation stehen! Wenn Sie keine haben, können wir diesen Teil rasch beenden. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich darf nur festhalten – Sie wissen, ich passe ganz genau auf –: Bisher ist noch keine Frage gestellt worden – wobei eine solche, glaube ich, droht –, zu der ich sage, ich lasse sie nicht zu. Da kann ja die Auskunftsperson sagen: Ich habe keinerlei Wahrnehmung.

Jetzt kommt es darauf an, welche weiteren Fragen noch kommen. Das Video zu zeigen – noch einmal –, ist noch in Ordnung, aber jetzt hängt es eben davon ab, wie die weitere Fragestellung sein wird.

*****

Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Um es noch einmal zu präzisieren – außerhalb meiner Redezeit –: Herr Bundeskanzler Kern hat einen sehr starken Vorwurf in diesem „ZIB 2“-Interview erhoben und da sind wir in Ihrer hoheitlichen Aufgabe dazumal, als Staatssekretär und als Minister. Es hat ja alles auch eine Vorgeschichte – Sie wissen das –: Asfinag, ÖBB und so weiter.

Ich frage Sie: Welche Wahrnehmungen haben Sie zu dieser „Erbsünde der SPÖ“? – Das ist eine klare Frage. Wir sind ganz klar im Untersuchungszeitraum, weil es ganz klar um eine Vorbereitungshandlung geht, sodass wir auch da im Untersuchungszeitraum untersuchen – klarer kann man nicht mehr im Untersuchungsgegenstand sein. (Auskunftsperson Ostermayer: Aber, darf ich nur - -!)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Moment! Der Herr Verfahrensrichter möchte sich noch gerne melden. Oder wollen Sie - -

Dr. Josef Ostermayer: Na, ich wollte nur fragen, ob mir mit dieser Frage jetzt unterstellt wird, dass ich 2017 vorbereitet habe. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Ehrlich gesagt zur Frage Erbsünde: Ich bin zu wenig theologisch bewandert, um das beantworten zu können. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Der Herr Verfahrensrichter kommt noch zu Wort. – Bitte schön.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Hanger, ich muss Ihnen leider wieder dasselbe sagen, was ich heute schon bei einer anderen Auskunftsperson gesagt habe: Ich sehe uns weder im Untersuchungszeitraum noch im Untersuchungsgegenstand und letztlich bin ich auch der Meinung, dass nur Wahrnehmungen und nicht Meinungen abgefragt werden dürfen. Das, was Sie zuletzt hier von der Auskunftsperson wissen wollten, ist eher die Meinung zur Erbsünde – wobei die Auskunftsperson gesagt hat, dass sie ja theologisch nicht sehr bewandert ist.

Im Einzelnen: Ich habe Herrn Dr. Ostermayer auch so verstanden, dass er sich mit der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes auseinandergesetzt hat. Herr Abgeordneter Hanger, da gibt es die letzte Entscheidung vom 25.8.2022, die sich auch damit befasst hat, dass Ihnen auch mit den vergleichbaren Sachverhalten nicht recht gegeben werden kann. Es müssen Akten nicht aufgrund „vergleichbarer Sachverhalte“ vorgelegt werden.

Sie sagen immer – das haben Sie auch heute wieder erwähnt –: Frau Präsidentin Bures hat hier die Frage über die Vergleichsgrößen zugelassen!, und ich habe Ihnen schon gesagt, das war richtig – das ist bei der Anhörung von Herrn Mag. Pasquali passiert. Das ist ein Einzelfall gewesen. Mit dem Begriff Vergleichsgrößen können wir nichts anfangen. Wenn Sie meinen, dass man die Tätigkeit der SPÖ vor dem Untersuchungszeitraum mit der Tätigkeit der ÖVP im Untersuchungszeitraum vergleichen kann, dann verstehe ich das, das ist ein legitimes und wunschgemäßes Anliegen, nur: Es ist vom Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt.

Wenn Sie mit den Vorbereitungshandlungen argumentieren: Die Vorbereitungshandlungen ergeben sich ja auch aus dem Untersuchungsgegenstand, wie er schriftlich festgehalten worden ist. Es kann sich nur um Vorbereitungshandlungen handeln, die sich darauf beziehen: „auf Grundlage und ab Beginn des ‚Projekts Ballhausplatz‘“. – Das sehe ich da auch nicht.

Herr Vorsitzender, ich bitte also doch zur Kenntnis zu nehmen, dass ich selbst bei wohlwollendem Verständnis da keine Grundlage sehe, diese Frage zuzulassen.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Sie hören also: Wenn jetzt auf Grundlage des vorgelegten Videos konkrete Fragen gestellt werden, dann werde ich sie nicht zulassen können.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich halte für mich noch einmal fest – zur Geschäftsbehandlung –, dass wir inhaltlich dezidiert im Untersuchungsgegenstand sind, weil: Beweisthema 1, Vergabe von Inseraten. Man mag über den Untersuchungszeitraum diskutieren können, aber das subsumiert sich für mich letztlich unter dem Begriff der Vorbereitungshandlung. Ich habe schon mehrmals argumentiert: Wir haben ja auch schon Vergleiche zugelassen. Das ist jetzt mehrmals - - 

Ich nehme aber auch die Entscheidung des Verfahrensrichters und des Vorsitzenden zur Kenntnis. Ich fordere nur noch einmal vehement ein, dass auch in der zukünftigen Ausschussarbeit diese klare Abgrenzung vorgenommen wird. Ich erinnere an vorige Woche, da hatten wir zwei Tage lang die OMV als Untersuchungsgegenstand zum Thema und irgendwie sind sich alle Juristen einig, dass wir damit nicht im Untersuchungsgegenstand waren, weil es um ein ausgegliedertes Unternehmen gegangen ist, an dem die Republik eine Minderheitsbeteiligung hält. Ich wünsche mir nur sehr eine einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich Untersuchungsgegenstand und Untersuchungszeitraum.

Ich habe zudem wirklich keinen Vorwurf formuliert. Es wäre ja auch die Antwort möglich gewesen: Ich habe dazumal meine hoheitliche Aufgabe - - – keine Ahnung was, ich will Ihnen jetzt nicht die Antwort vorgeben. Ich habe noch keine Unterstellung formuliert. Es wäre durchaus auch die Möglichkeit gewesen, das klarzustellen. Ich habe also noch keinen Vorwurf formuliert, das will ich ausdrücklich festhalten.

Übrigens: Man kann auch immer zur Aufklärung beitragen, wenn man mag. Die Debatte darüber, ob wir im Untersuchungsgegenstand sind, ist dann zu akzeptieren. Sie können aber immer auch eine Wahrnehmung zu Fragen geben, die ich Ihnen stelle – das wollte ich noch sagen.

Ich möchte es noch einmal probieren, und zwar mit der Frage: Welche Wahrnehmungen haben Sie zur Aussage, dass die Werbeausgaben unter Kanzler Faymann explodiert sind?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Es wird Sie nicht überraschen, dass ich diese Frage nicht zulassen kann.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich hätte noch ein paar spannende Fragen zu der damaligen Causa Asfinag vorbereitet, bei der offensichtlich von Ihnen interveniert worden ist, Medienkooperationen einzugehen, bevor mit dem jeweiligen Unternehmen darüber gesprochen worden ist, aber ich nehme zur Kenntnis, dass dann vermutlich wieder der Einwand kommen würde, ich bin nicht im Untersuchungszeitraum.

Ich merke aber schon an, dass wir die Gelegenheit gehabt hätten, das aufzuklären. Nach den ständigen Wortmeldungen seitens SPÖ nehme ich auch zur Kenntnis, dass man dieses Thema offensichtlich beiseiteschieben und da nicht zur Aufklärung beitragen will. Ich nehme meine restliche Redezeit in die zweite Runde mit, in der ich mich dann mit dem Komplex Beinschab auseinandersetzen möchte.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte schön.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich bin froh, dass Kollege Hanger keine unterstellenden Fragen gestellt hat, wie er zuletzt angekündigt hat.

Ich tue mir natürlich jetzt auch schwer, Fragen an Dr. Ostermayer zu stellen, denn er ist ja immerhin im Mai 2016 ausgeschieden und, wie er uns schon dargelegt hat, auch nachher weder politisch noch in hoheitlicher Funktion tätig geworden. Daher sehe ich im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes und des -zeitraumes eigentlich nichts, wozu ich ihn im Detail befragen kann.

Die einzige Frage, die noch bleibt – Wahrnehmungen kann jeder haben –, ist, ob er irgendwelche Wahrnehmungen zum Projekt Ballhausplatz hat – weil dafür in diesem Zeitraum Fragen möglich sind. Es heißt ja im Untersuchungsgegenstand:  „auf Grundlage des ‚Projekts Ballhausplatz‘“.

Haben Sie, Herr Dr. Ostermayer, in Ihrer politischen Funktion irgendwelche Wahrnehmungen zum Projekt Ballhausplatz, geplant rund um Sebastian Kurz, gehabt?

Dr. Josef Ostermayer: Ich war Regierungskoordinator, da war Aufgabenstellung genug. Ich habe nichts mit der ÖVP-innerparteilichen Struktur oder geplanten Änderungen oder so zu tun gehabt.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): So absurd es klingt, aber nach dem Vormittag heute muss ich fragen: Waren Sie durch diese Koordinierungstätigkeit mit der ÖVP verbunden?, denn mittlerweile sind ja bereits der ÖGB und die AK mit der ÖVP verbunden. Es könnte ja sein, dass Sie auch verbunden worden sind.

Dr. Josef Ostermayer: Ist jetzt die Frage, was - - (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Was ist verbunden?

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sind Sie mit der ÖVP verbunden? Ich muss zum Untersuchungsgegenstand kommen.

Dr. Josef Ostermayer: Nein. Ich habe mit dem Koalitionspartner oder -vertretern, insbesondere mit den Koordinatoren - - Es waren ja in der Zeit, wie ich Koordinator für die SPÖ war, glaube ich, vier Personen vis-à-vis, Maria Fekter, Jochen Danninger, Mahrer und dazwischen Mikl-Leitner. Mit den Personen habe ich natürlich viel zu tun gehabt. Wir haben alle möglichen Projekte abzuarbeiten gehabt, Ministerratssitzungen vorzubereiten gehabt, aber das würde ich noch nicht als verbunden betrachten, sondern es war ein Miteinander-Arbeiten.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Vorsitzender, wären wir beim amerikanischen Gericht, dann würde ich sagen: keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.

Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Ostermayer, ich finde es schade, dass sich die ÖVP zunehmend schwerer dabei tut, Gesetzestexte richtig zu lesen. Das zeigen ja auch die 74 Anträge, die vom VfGH abgelehnt worden sind, im Zusammenhang mit Beweismittelanforderungen.

Herr Dr. Ostermayer, Sie haben es ja bereits gesagt: Sie sind nicht Mitglied der ÖVP? (Heiterkeit des Redners.)

Dr. Josef Ostermayer (erheitert): Ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich frage nur noch einmal nach.

Herr Dr. Ostermayer, vielleicht haben wir es nicht bemerkt: Waren Sie im Untersuchungszeitraum, also zwischen 18.12.2017 und 11.10.2021 ein von der ÖVP nominiertes Regierungsmitglied? (Heiterkeit des Redners.)

Dr. Josef Ostermayer: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Waren Sie auch nicht.

Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie hin und wieder Kontakt mit Herrn Blümel haben. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob Herr Mag. Blümel in der fraglichen Zeit des Untersuchungsgegenstandes einen Laptop hatte?

Dr. Josef Ostermayer: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Keine Wahrnehmung.

Waren Sie im Zuge des Projektes Ballhausplatz in irgendeiner Art und Weise daran beteiligt, für die ÖVP Spenden einzutreiben?

Dr. Josef Ostermayer: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Auch nicht.

Ich möchte Sie jetzt noch auf die Wahrheitspflicht hinweisen, Herr Dr. Ostermayer: Sind Sie das Mastermind hinter dem Projekt Ballhausplatz?

Dr. Josef Ostermayer (erheitert): Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Auch das nicht.

Gehören Sie in irgendeiner Art und Weise oder haben Sie in irgendeiner Art und Weise – auch von der Partei entkoppelt –  zum strategischen Team von Sebastian Kurz gehört?

Dr. Josef Ostermayer: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann würde ich sagen: quod erat demonstrandum.

Tut mir leid, dass man Ihnen die Zeit gestohlen hat. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag.

Dr. Josef Ostermayer: Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Grüß Gott, Herr Dr. Ostermayer! Ich versuche vielleicht, anzuschließen, jetzt nicht so lustig wie der Herr Kollege, aber mit ein paar ernsthaften Fragen. Seit wann kennen Sie Sebastian Kurz?

Dr. Josef Ostermayer: Seit er Staatssekretär wurde. Wann war das? (Abg. Stögmüller: 2011!) – 2011, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie mit ihm zusammengearbeitet? Gab es eine enge Kooperation, Zusammenarbeit mit ihm?

Dr. Josef Ostermayer: Also wie er Staatssekretär war, wie er in der Regierung war, habe ich natürlich mit ihm zusammengearbeitet. Wir haben uns zumindest – wenn er da war – einmal in der Woche im Rahmen des Ministerrats getroffen. Wie er Außenminister wurde, war die Zusammenarbeit im Regelfall nicht unmittelbar persönlich mit ihm, sondern über die Kabinette, weil er für Außen- - – wie heißt das eigentlich? – Außenkultur zuständig war, also für die Kulturinstitute et cetera.

Eine intensivere Zusammenarbeit hatten wir dann einerseits, wie es um die Frage des Hauses der Geschichte ging – das habe ich zuerst auf der Ebene der Koordinierung mit Harald Mahrer verhandelt und dann am Ende noch mit ihm, bevor es dann, ich glaube, im April 2016 im Nationalrat beschlossen wurde –, und in der ganzen Flüchtlingsthematik. Also ab September 2015, wie die Flüchtlingsthematik losgegangen ist, haben wir regelmäßig miteinander zu tun gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben da auch die Rolle für die Koordination gehabt, oder? Wenn man das noch so sagen kann: Koordination.

Dr. Josef Ostermayer: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, warum - -

Dr. Josef Ostermayer: Und wir haben so eine Taskforce gehabt, wo unter anderem damals auch der Flüchtlingskoordinator dabei war, die Innenministerin, Sebastian Kurz, der Bundeskanzler, der Vizekanzler – irgendwen habe ich jetzt sicher vergessen. Die Gruppe traf sich im Regelfall einmal in der Woche.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sprechen die Geschichte mit der Obergrenze an? Das war diese Obergrenzetaskforce, oder? (Auskunftsperson Ostermayer: Die - -?) – Obergrenze, diese Taskforce zur Flüchtlingskoordination.

Dr. Josef Ostermayer: Nein, generell. Wie die Flüchtlingsthematik begann, ging es ja auch darum, dass Quartiere, also Unterkünfte, organisiert werden mussten und, und, und. Da sind ja – ich weiß jetzt die Zahlen auch nicht mehr genau – zum Teil pro Tag über 20 000 Menschen gekommen, die zum großen Teil – muss man sagen – ohnehin nach Deutschland weiterreisen wollten, aber ein Teil ist natürlich auch hier geblieben. Um da eine entsprechende Versorgung sicherzustellen und so weiter, hat es immer wieder - - Aber es hat dann auch diese Runde gegeben, da waren auch, glaube ich, Landeshauptleute eingebunden, wie es um die Frage ging, ob wir – genau! – eine Obergrenze festlegen. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, Frau Bundesminister, Kabinettschef Kloibmüller, glaube ich, war dabei und so weiter – diese Gruppe wahrscheinlich.

Dr. Josef Ostermayer: Mikl-Leitner war auch dabei. Kloibmüller: Ja, kann sein, dass er dabei war.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Könnte Kollege Stögmüller vielleicht noch einmal ganz kurz den Verweis auf den Untersuchungsgegenstand machen? Ich tue mir gerade ein bisschen schwer. – Danke.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Genau deswegen. Das heißt, Sie kennen Herrn Kurz. Mir geht es darum: Haben Sie Wahrnehmungen aus Ihrer Zusammenarbeit, dass es im Rahmen der Ablöse vom damaligen Bundeskanzler durch Herrn Kurz irgendwelche Spannungen in der Koordinierung der Gesetzesvorhaben gab? Haben Sie in diesem Zeitraum dazu Wahrnehmungen?

Dr. Josef Ostermayer: Ich bin wie gesagt Mai 2016 ausgeschieden. Der Wechsel war 2017, nicht?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Vorfeld war da nie irgendetwas zu spüren, dass man da schon irgendwie von Plänen gehört hätte?

Dr. Josef Ostermayer: Nein. Also ich wusste es nicht. Ob das intern schon in der ÖVP bekannt war oder diskutiert wurde, das weiß ich nicht, aber in meiner Arbeit war ich davon nicht berührt oder wusste es nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, ich frage es deswegen, weil ja schon im Vorfeld die klare Positionierung von Sebastian Kurz gerade bei der Flüchtlingsfrage auch ein bissel sichtbar war, dass er sich eher in der Hardlinerrichtung positioniert hat. Da waren nie irgendwie Gespräche oder sonst irgendetwas spürbar?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie müssen - - (Abg. Stögmüller: Das war Ballhausplatz, das ist alles Projekt Ballhausplatz, Vorfeld!) – Sie sprechen jetzt komplett das Projekt Ballhausplatz an, nur dass das klargestellt ist?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich meine jetzt das Vorfeld des Projekts Ballhausplatz, ob da quasi schon irgendwelche Pläne oder sonst irgendetwas sichtbar war. Das haben Sie nicht gespürt, haben Sie gesagt?

Dr. Josef Ostermayer: Nein, aber dass es unterschiedliche Meinungen oder Spannungen auch in einer Regierungskonstellation geben kann, das ist auch Teil vom Regieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie jemals Angebote von Market Intelligence GmbH bekommen? (Auskunftsperson Ostermayer: Von wem?) – Von der Karmasin Motivforschung zum Beispiel oder von dieser - - Nie wahrgenommen?

Dr. Josef Ostermayer: Also ich kann mich an nichts erinnern. Ich kann mich auch nicht an das - -, was, glaube ich, medial kommuniziert wurde, dass 2009 ein Angebot gekommen sei. Oder: Ich kann mich auch nicht erinnern, je Frau Beinschab getroffen zu haben, ich kann es auch nicht hundertprozentig ausschließen. Ich meine, man trifft so viele Menschen auch auf der Straße oder wo auch immer.

Also wie ich das gelesen habe, war das für mich was total Neues. Mag es jetzt auch damit zu tun haben, dass wir von einem Zeitpunkt reden, der 13 Jahre her ist. Ich habe damals auch ein paar andere Themen zur Behandlung gehabt. Also wir haben 2008 immerhin eine Finanzkrise gehabt und dann Konjunkturpakete und eine Steuerreform gemacht. Ich habe dann begonnen, die Ortstafeln zu verhandeln und wegen ORF mit Brüssel zu verhandeln. Also ich kann mich - - Ich würde es eigentlich ausschließen, dass es das gegeben hat – in der Rückerinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Ihnen ist kein konkretes Essen, Gespräch oder sonst etwas mit Beinschab irgendwie erinnerlich?

Dr. Josef Ostermayer: Nein. Also mit Beinschab kann ich mich überhaupt nicht erinnern. Mit Karmasin hatte ich natürlich Kontakt (Abg. Stögmüller: Ja, klar!), weil sie ja meine Regierungskollegin war und zwei Plätze neben mir saß, ab 2014, glaube ich, war das – ja, 2014.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wird so sein, ja.

Ich weiß, es ist außerhalb des Untersuchungszeitraums: Haben Sie Wahrnehmungen, dass Frau Karmasin jemals irgendetwas – auch im Untersuchungszeitraum – von Studien, Aufträgen oder sonst etwas mit ÖVP-verbundenen Personen erwähnt hätte?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Die Frage lasse ich natürlich nicht zu. Sie müssen sie nicht beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, wieso? Es war im Untersuchungszeitraum, es war eine ÖVP-verbundene Frage drinnen. Ich frage ja nicht indirekt, sondern ob er Wahrnehmungen hat, ob ÖVP-verbundene Personen - -

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Sie haben gesagt - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): - - im Untersuchungszeitraum mit Karmasin ein Gespräch geführt haben – ob Herr Dr. Ostermayer Wahrnehmungen dazu hat.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Sie haben gesagt: „außerhalb des Untersuchungszeitraums“.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, innerhalb des Untersuchungszeitraums, habe ich gesagt.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ja, aber da hatte er ja keine hoheitliche Aufgabe inne.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber er kann trotzdem Wahrnehmungen darüber gehabt haben.

Dr. Josef Ostermayer: Also ich habe keine Wahrnehmungen, dass Frau Karmasin ab 2017 mit ÖVP-Vertretern Gespräche führte. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, es leider ein bissel schwierig. (Heiterkeit des Redners.)

Eine andere Sache noch: Sie waren auch in der Reformgruppe der Öbag, also nicht von der Öbag direkt, sondern von der ÖIAG. Haben Sie dazu noch Wahrnehmungen?

Dr. Josef Ostermayer: Ehrlich gesagt, ich kann mich gar nicht erinnern, dass ich in der Reformgruppe war. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir können die Vorlage 5 vorlegen. (Abg. Krainer: Beim Nominierungskomitee der Öbib!) Beim Nominierungskomitee der Öbib?

Dr. Josef Ostermayer: War ich nicht. Das weiß ich, dass ich nicht war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen es vor, Vorlage 5.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bitte auch den Konnex zum Untersuchungsgegenstand darlegen!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist überhaupt kein Problem. Das haben wir schon öfters gehabt, das war ja dann um Wolf. Das war schon letzte Woche mit der OMV mehrmals auch Thema hier im Untersuchungsausschuss, das war quasi: Wolf, Russlandconnection bis zur Öbag und so weiter. Das ist jetzt die Bestellung von Rainer Seele, das haben wir letzte Woche auch schon gehabt. Das war sozusagen quasi - - (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Das war schon letzte Woche falsch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Ihre Einschätzung.

Dr. Josef Ostermayer: Was mache ich jetzt mit dem Eingeblendeten? Darauf bezieht sich jetzt eine Frage, oder?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Sie müssen die Frage nicht beantworten. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Sie können sie beantworten, wenn Sie wollen. Aber ich weiß noch nicht genau, wie - - (Abg. Stögmüller: Ich habe noch keine Frage gestellt ...!) – Ich werde ganz genau zuhören. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (aus den Unterlagen vorlesend): „Auch Experten im Verhandler-Team“, und da sehen Sie auch Josef Ostermayer: „Mitterlehner und für den Kanzler Josef Ostermayer.“

Dr. Josef Ostermayer: Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht mehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben keine Wahrnehmung dazu. Haben Sie Wahrnehmungen zu - -

Dr. Josef Ostermayer: Ich würde eher glauben – aber ich weiß es wirklich nicht –, das Thema war eigentlich bei Sonja Steßl angesiedelt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir haben es als Zeitungsbericht gefunden, dass Sie da auch quasi für den Kanzler drinnen waren. Damit wir die Diskussion abkürzen – ich will gar nicht viel Geschäftsordnungsdiskussionen –: Haben Sie Wahrnehmungen zu der Bestellung von Rainer Seele?

Dr. Josef Ostermayer: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie nie involviert?

Dr. Josef Ostermayer: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zu Herrn Sigi Wolf?

Dr. Josef Ostermayer: Auch nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch keine Wahrnehmungen.

Gut, dann sage ich vielen Dank.

Dr. Josef Ostermayer: Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Keine Fragen.

*****

Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich möchte zu dieser gesamten Causa Beinschab kommen. Da hat auch der Herr Verfahrensrichter schon eine Frage gestellt. Offensichtlich sind wir dann dadurch auch im Untersuchungsgegenstand. Ich darf Ihnen das Dokument vorlegen beziehungsweise am Bildschirm anzeigen lassen, das Dokument 408443, ON 2171. Ich darf auch aus dem Dokument zitieren, dann können wir es einfacher machen.

Ich bin auch sehr dafür, dass wir zu einer gewissen Ernsthaftigkeit zurückkommen, weil die Vorwürfe, die Frau Beinschab da erhebt, schon schwerwiegend sind. Ich betone: Vorwürfe – ich weiß es nicht, ich war nicht dabei, ich thematisiere es und wir reden darüber. Das sind schon wirklich vehemente, sehr schwere Vorwürfe. Ich zitiere: „Damals führte die Karmasin Motivforschung laufend Studien für die Tageszeitung Heute durch, wobei - -“

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Welche Seite? Das müssen wir noch anführen. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): 73. Aber wenn man sinnerfassend zuhören kann, dann - -, ich zitiere ja daraus: „Damals führte die Karmasin Motivforschung laufend Studien für die Tageszeitung Heute durch, wobei es im Hintergrund Gespräche zwischen der Bundes SPÖ, der Verantwortlichen“ – den Verantwortlichen – „der Tageszeitung HEUTE, konkret Jansky [...] und mir als persönliche Assistentin von Karmasin gab. Unter der Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas wurden mir von Michaela Topolnik und Paul PÖCHHACKER, sehr deutliche Wünsche der SPÖ kommuniziert, in welche Richtung die Ergebnisse der Umfragen zu Gunsten der Wünsche der SPÖ verändert werden sollen. [...] der von mir genannte Mann“ übte „Druck aus [...] den ‚Druck‘, Umfragen zugunsten der SPÖ zu adaptieren, habe ich von Mitarbeitern der SPÖ bekommen.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Aussage von Frau Beinschab?

Dr. Josef Ostermayer: Ich hatte nie eine operative Funktion in der SPÖ. Ich habe keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf Ihnen das Dokument mit der Nummer 408444, Seite 7, vorlegen. Ich zitiere wiederum - -

Dr. Josef Ostermayer: Sie haben das schon, oder?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Seite 7. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Also es geht sehr deutlich hervor, dass die Kooperation zwischen der SPÖ, „Heute“ und Karmasin bereits ab dem Jahr 2012 stattfand. Beinschab musste Topolnik anrufen und über Ergebnisse informieren beziehungsweise Änderungen durchführen, wenn die Ergebnisse nicht den Vorstellungen entsprachen. Topolniks Nachfolger war Pöchhacker, bei dem die Vorgangsweise gleich weiterging. – Ich zitiere Beinschab aus ihrer Einvernahme.

Dann sagt sie: „Die erste von mir wahrgenommene Angebotslegung erfolgte an Josef Ostermayer, der von 2008 bis 2013 als Staatssekretär im Bundeskanzleramt fungierte. Das Angebot wurde von [...] Karmasin [...] ans Bundeskanzleramt gerichtet. [...] Es war [...] geplant, politische Inhalte über Medienkooperationen zu kommunizieren.“

Welche Wahrnehmungen haben Sie zu dieser Aussage von Frau Beinschab? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Bevor Sie antworten, noch eine Geschäftsordnungswortmeldung. – Bitte, Herr Abgeordneter Jan Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass alle diese Fragestellungen nicht den Untersuchungsgegenstand, nicht den Untersuchungszeitraum betreffen und einen Missbrauch des Fragerechts durch die ÖVP darstellen.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass die ÖVP Akten zu diesem angeblichen Vorgang angefordert hat und das Kanzleramt selber gesagt hat, dass es sie nicht liefert, weil die abstrakte Relevanz der geforderten Akten und Unterlagen für den Untersuchungsgegenstand fraglich ist, sie deswegen nicht übermittelt werden können, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um sie überhaupt rechtlich übermitteln zu dürfen – sofern es überhaupt welche gäbe.

Ich ersuche – bitte! – diesen ständigen Missbrauch des Fragerechts seitens der ÖVP abzustellen. Wenn die ÖVP Fragen zum Untersuchungsgegenstand hat, soll sie sie stellen, außerhalb des Untersuchungsgegenstandes kann sie es draußen auf der Straße, in den Medien, wo auch immer machen. Hier wird permanent das Minderheitsrecht – nämlich dass eine Minderheit des Nationalrates einen Untersuchungsgegenstand formulieren kann und darf – von der ÖVP mit Füßen getreten, indem Themen, die nicht im Untersuchungsgegenstand sind, nicht im Untersuchungszeitraum sind, quasi permanent gebracht werden, und Auskunftspersonen geladen werden, von denen man vorher weiß, sie können keinen Beitrag leisten. Das ist den ganzen Tag heute so. Die können keinen Beitrag zum Untersuchungsgegenstand leisten. Das muss aufhören!

Ich ersuche deswegen wirklich, dass man, wenn die ÖVP Fragen zum Untersuchungsgegenstand hat, diese schnell abhandelt, und ansonsten diese Sitzung beendet, weil wir mittlerweile meilenweit von jedem Untersuchungsgegenstand entfernt sind. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich zitiere aus Akten, die dem Untersuchungsausschuss übermittelt worden sind. Ich halte schon fest, dass das jetzt ein ganz schwerer Vorwurf in Richtung Verfahrensrichter war, weil auch der Herr Verfahrensrichter in seinen einleitenden Befragungen das Beinschab-Tool angesprochen hat. Wenn das der Herr Verfahrensrichter macht, dann wird es wohl auch in meiner Rolle als Abgeordneter möglich sein.

Ich zitiere in aller Ruhe aus einem Einvernahmeprotokoll und gebe der Auskunftsperson die Möglichkeit, ihre Wahrnehmungen kundzutun. Herr Kollege Krainer, da braucht man nicht so nervös darauf zu reagieren. Es ist ja auch eine gute Gelegenheit, hier manche Dinge vielleicht auch klarzustellen. Ich nehme schon auch mein Recht als Abgeordneter in Anspruch, hier diese Fragen zu stellen, die ganz klar im Untersuchungsgegenstand sind und die sich aus den Akten, die dem Untersuchungsausschuss übermittelt worden sind, ergeben – nicht mehr und nicht weniger.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Verfahrensrichter, bitte Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich sehe keine Möglichkeit, diese Frage anzubringen. Wir sind weit außerhalb des Untersuchungszeitraums.

Josef Ostermayer war von 2008 bis 2013 Staatssekretär, wie Frau Beinschab vor der WKStA bekannt gegeben hat und was er ja auch hier heute bestätigt hat, bis 2016 - -, daher gibt es meines Erachtens keine Möglichkeit, diesbezüglich nachzufragen.

Herr Abgeordneter Hanger, nicht alles, was an unseren Ausschuss geliefert wird, ist auch abstrakt relevant. Nicht jede Seite ist abstrakt relevant, und nur das, was abstrakt relevant sein könnte, könnte hier abgefragt werden, aber selbstverständlich auch den Untersuchungszeitraum und Untersuchungsgegenstand betreffend.

Wenn Sie mir vorhalten, dass ich hier nach einem Beinschab-Tool gefragt habe: Ja, selbstverständlich, das ist auch mitten im Untersuchungsgegenstand. Aber nicht die Vorgeschichte, wie sie sich in den Jahren 2008 bis 2013 zugetragen hat. Ich bitte Sie oder ich bitte den Vorsitzenden, meine Meinung zur Kenntnis zu nehmen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das finde ich bemerkenswert und ich halte auch fest, dass Sie es selber angesprochen haben und sich jetzt selber revidieren müssen, dass wir jetzt doch, was die Auskunftsperson betrifft, nicht untersuchungsgegenständlich sind.

Ich halte nur schon fest: Ein zentraler Vorwurf hier im Untersuchungsausschuss ist dieses sogenannte Beinschab-Tool. Sie kennen das alle. Wenn da genau in der gleichen Systematik diese Dinge mutmaßlich – ich weiß es nicht – schon da waren, die SPÖ dieses System erfunden hat und ich dann keine Frage dazu stellen darf: Das finde ich durchaus bemerkenswert.

Herr Verfahrensrichter, wir sind einmal mehr in der Situation, dass die Schlüssigkeit Ihrer Argumentation für mich persönlich manchmal sehr zu wünschen übrig lässt, denn im einen Fall wird es zugelassen und im anderen Fall ist es dann wieder anders – im gleichen Themenkomplex. Das ist schon sehr bemerkenswert. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich darf, bevor sich der Abgeordnete Matznetter zu Wort meldet, schon sagen, dass sich der Herr Verfahrensrichter nicht selbst revidiert hat, sondern er hat klar darauf hingewiesen, warum sich die Fragestellung in seinem Fall im Untersuchungszeitraum befunden hat und sich die Fragestellung in diesem Fall weit davor befindet, also außerhalb des Untersuchungszeitraums. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Herr Abgeordneter Matznetter und dann wieder Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender, dass Sie bereits klargestellt haben, dass sich der Herr Verfahrensrichter nicht selbst revidiert hat.

Ich halte es aber mit der Würde des Hauses nicht einvernehmlich, dass Kollege Hanger in Geschäftsordnungsmeldungen den Verfahrensrichter desavouiert – so quasi: er wüsste nicht, was er redet –, indem er sagt, er musste sich selbst revidieren. Ich würde Sie bitten, darauf zu achten, dass hier die Würde des Hauses hergestellt ist und auch im Ausschuss jene Mindeststandards gehalten werden, die wir haben. Darunter fällt auch, dass man dem Verfahrensrichter nicht unterstellt, er wüsste nicht, was er redet. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir ist nur wichtig, noch einmal zu untermauern: Ich zitiere aus Akten, die dem Untersuchungsausschuss übermittelt worden sind – also dann auch eine spannende Frage: Was darf an den Untersuchungsausschuss quasi übermittelt werden?, weil die aktenliefernde Stelle offensichtlich sehr wohl der Meinung ist, dass es für den Untersuchungsgegenstand relevant ist –, und ich darf dann daraus nicht zitieren und darf dann keine Fragen stellen. Das finde ich schon sehr, sehr interessant.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also natürlich kann man daraus zitieren. Ob dann die Fragen zulässig sind, die auf Basis von Dokumenten gestellt werden, ist natürlich eine andere Sache.

*****

Herr Minister Ostermayer, also Sie müssen nicht darauf antworten. Die Frage ist nicht zugelassen, aber Sie können natürlich etwas dazu sagen.

Dr. Josef Ostermayer: Ich kann damit leben, nicht zu antworten, wenn sie nicht zugelassen ist. – Danke.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): In Ihrer Beschuldigtenvernehmung vom Oktober 2021, Dokumentennummer 408443, Seite 73 – ich wiederhole – gab Beinschab zusammengefasst an, dass es für sie nichts Neues war, dass im Zusammenhang mit Meinungsumfragen Absprachen zwischen einer Partei, der Meinungsforscherin und einem Medium getroffen werden. Diese Praxis habe bereits im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der SPÖ und der Tageszeitung „Heute“ existiert.

Ich habe zitiert und ich frage Sie noch einmal: Haben Sie zu dieser offensichtlich mutmaßlich gelebten Praxis Wahrnehmungen?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Ich kann diese Frage aus denselben Gründen, wie zuvor erläutert, nicht zulassen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, welche Wünsche von SPÖ-Seite an die Meinungsforscherin herangetragen worden sind?

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: An welche Meinungsforscherin jetzt konkret?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Konkret an Frau Beinschab.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Innerhalb oder außerhalb des Untersuchungszeitraumes?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nachdem es um eine Vorbereitungshandlung geht, sind wir natürlich im Untersuchungszeitraum.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Also ich kann diese Frage nicht zulassen, weil wir eben nicht im Untersuchungszeitraum sind und auch das Argument mit der Vorbereitungshandlung in diesem Fall nicht zu unterstützen ist.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Beinschab wollte das SPÖ-„Heute“-System deshalb darstellen, weil es sich aus ihrer Sicht um dasselbe System handelt, das im Zuge des Beinschab-„Österreich“-Tool zur Anwendung kam.

Ich nehme zur Kenntnis, dass diese aus meiner Sicht sehr wichtigen Fragen zur Aufklärung einer Situation in der Republik, mit der auch die SPÖ und SPÖ-Verantwortliche in dieser Beinschab-Aussage sehr stark konfrontiert worden sind, nicht zugelassen sind. Ich darf durchaus meinen Protest zum Ausdruck bringen, denn wenn wir eine vollumfängliche Aufklärung in diesem Themenkomplex haben wollen – auch im Sinne einer politischen Verantwortung –, dann wäre es dringend geboten, die politischen Verantwortlichkeiten auch in diese Richtung zu klären.

Es liegen sehr schwere Vorwürfe von Frau Beinschab in Richtung SPÖ auf dem Tisch. Ich kann persönlich nicht nachvollziehen, wieso man hier nicht zur Aufklärung beitragen will. Ich kann nachvollziehen, dass SPÖ-Vertreter hier die Zulässigkeit dieser Fragen vehement bestreiten, weil man halt kein Interesse daran hat, dieses System auch unter diesem Gesichtspunkt aufzuklären.

Ich halte abschließend für mich noch einmal dezidiert fest: Ich nehme zur Kenntnis, dass am heutigen Tag der Untersuchungsgegenstand und der Untersuchungszeitraum sehr eng ausgelegt worden sind, und ich werde das vehement auch in der weiteren Ausschussarbeit einfordern. – Danke.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Wenn Sie mir auch noch eine Bemerkung erlauben: Wenn Österreich jetzt nicht gerade so gebeutelt werden würde, was die Sicherung von Existenzen anbelangt, und die Politik nicht so sehr damit beschäftigt wäre, würde ich empfehlen, sich die Zeit zu nehmen, auch einmal die Verfahrensordnung zu überarbeiten – auch aus den Erfahrungen heraus, die man bisher im Ausschuss gesammelt hat.

Herr Dr. Matznetter, bitte schön.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Nach der Kapitulation von Kollegen Hanger keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich finde es schade, dass gerade Kollege Hanger als Kapitän des FC Nationalrat noch immer nicht verstanden hat, dass es überhaupt nichts bringt, sich ständig beim Schiedsrichter aufzuregen. Das hat noch in keinem Fußballspiel geholfen und auch nicht im Untersuchungsausschuss.

Ich möchte auch dem Herrn Verfahrensrichter mein volles Vertrauen entgegenbringen. Ich finde es auch unwürdig für diesen Ausschuss, dass man ständig an den Entscheidungen und an den Empfehlungen des Verfahrensrichters rüttelt. Ich glaube, das haben wir alle hier nicht verdient, auch wenn es für Sie politisch noch so wichtig wäre, da jetzt irgendwie einen wie auch immer hergezauberten Treffer zu erzielen – aber es klappt halt einfach nicht.

Für mich bleibt nur ein schaler Beigeschmack vom heutigen Tages übrig, und das ist jener, dass die ÖVP, die immer gelobt, transparent sein zu wollen und aufklären zu wollen, diesen Tag und ihre und unsere Zeit dafür missbraucht hat, ein sehr, sehr billiges politisches Manöver mit einem sehr, sehr überschaubaren Ergebnis zu fahren. Kollege Hanger, also ich glaube, mehr blamieren kann man sich an sich nicht.

Ich finde es schade, dass wir diesen Tag nicht dazu genutzt haben, uns tatsächlich auch einmal weiter mit der Korruption, mit der latenten Korruption innerhalb der ÖVP auseinanderzusetzen. Ich hoffe, dass wir wiederum fruchtbringendere Tage haben.

In diesem Sinne noch einmal: Herr Dr. Ostermayer, danke für Ihre Zeit. Es tut mir leid, dass Sie da eher überschaubar sinnvoll aus Ihrem Arbeitsalltag gerissen worden sind. Ich habe keine weiteren Fragen mehr. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hanger noch einmal zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur kurz auf Kollegen Hafenecker replizieren und ihn auffordern, sich an einer seriösen Aufklärungsarbeit zu beteiligen. Da liegen schwere Vorwürfe am Tisch, die eine ehemalige Meinungsforscherin getätigt hat. Sich da nicht an der Aufklärung beteiligen zu wollen, nehme ich ganz einfach zur Kenntnis.

Ich habe schon auch die Bitte oder die Aufforderung an Herrn Kollegen Hafenecker, die Würde des Hauses auch dahin gehend gelten zu lassen und sich seine süffisanten und seine Halbschmähwortmeldungen zu ersparen. Das hat mit parlamentarischer Aufklärungsarbeit gar nichts zu tun. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Mir wird da ja mangelnde Ernsthaftigkeit vorgeworfen: Kollege Hanger, wenn Sie so interessiert daran sind, das Thema der SPÖ und ihrer Inserate zu klären, dann stelle ich mir schon die Frage, warum Sie nicht einfach einen Untersuchungsausschuss dazu einberufen. Sie könnten das mit den Grünen locker machen, da hätten Sie alle Zeit der Welt, das zu prüfen. Sie tun es aber nicht, und genau das unterstreicht aus meiner Sicht, dass es sich bei dem heutigen Tag um ein politisches Manöver handelt, und das lasse ich mir von Ihnen auch nicht kleinreden.

*****

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Stögmüller? – Nein. Frau Dr.in Krisper?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, nein, das richtet sich von selbst. Die Kritik der Oppositionskollegen teile ich. – Danke.

*****

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein danke, ich habe schon eingangs wenige Fragen gehabt.

Vorsitzender-Vertreter Ing. Norbert Hofer: Da nun keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, Herr Dr. Josef Ostermayer.