640/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Ministerialrat Dr. Stefan Imhof in der 33. Sitzung vom 29. September 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 36. Sitzung am 19. Oktober 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Ministerialrat Dr. Stefan Imhof nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 10 19
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführerin Vorsitzender-Stellvertreter

Untersuchungsausschuss
betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
33. Sitzung/medienöffentlich
Donnerstag, 29. September 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer der 33. Sitzung
9.12 Uhr – 14.36 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Ministerialrat Dr. Stefan Imhof
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden komme ich nun dazu, unsere heutige Auskunftsperson, Herrn Dr. Stefan Imhof, zu belehren. Ich darf Sie herzlich begrüßen. Ich habe hier Ihre Angaben zu den Personalien, die natürlich der Wahrheit entsprechen – nur zu Abklärung? (Die Auskunftsperson nickt.)
Ich darf Sie jetzt belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zum Thema Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine allfällige Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen von Ihnen nicht an sich genommen werden und Sie dürfen davon weder Kopien noch Notizen noch Auszüge herstellen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
Herr Dr. Imhof, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie davon Gebrauch machen? (Auskunftsperson Imhof: Ja!) – Dann erteile ich Ihnen hierzu das Wort. – Bitte sehr.
Dr. Stefan Imhof: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde mich erst kurz vorstellen und dann die Funktionsweise des NPO-Unterstützungsfonds beschreiben, und zwar einerseits die Grundlagen und andererseits das Prüfsystem, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Prüfungen einiger Organisationen im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz.
Zu meiner Person: Mein Name ist Stefan Imhof, ich arbeite seit 2020 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und bin dort unter anderem auch für Angelegenheiten des NPO-Unterstützungsfonds zuständig. Ich bin promovierter Volkswirtschaftler und seit nicht ganz 20 Jahren im öffentlichen Dienst tätig: erst einige Jahre in Großbritannien, hauptsächlich im dortigen Finanzministerium, und – nach einem kurzen Arbeitsaufenthalt bei der Europäischen Kommission – seit 2009 in Wien, erst im Bundesministerium für Finanzen und von 2012 bis 2018 im Bundeskanzleramt. Zwischen 2018 und 2020 war ich erst in Elternkarenz und dann als Consultant bei der Weltbank tätig.
Zum NPO-Fonds: Der NPO-Fonds wurde auf Grundlage des NPO-Fonds-Gesetzes eingerichtet, in fünf Phasen, beginnend mit den Q2, Q3/2020 und zuletzt noch laufend für das Q1/2022, wurden bisher in über 54 000 Geschäftsfällen Förderungen in einem Gesamtvolumen von rund 770 Millionen Euro an circa 23 500 begünstigte Organisationen ausgezahlt.
Die Interventionslogik des NPO-Fonds orientiert sich am Fixkostenzuschuss für Unternehmen, wobei in der Ausgestaltung auf bestimmte Eigenarten des gemeinnützigen Sektors Rücksicht genommen wurde. Wegen genau einer dieser Eigenarten wurde auch ein eigenes Instrument für NPOs geschaffen, und zwar wegen der gänzlichen oder partiellen Steuerbefreiung in diesem Bereich. Dadurch war eine Abwicklung zum Beispiel unter Heranziehung von Steuerdaten nicht zweckmäßig beziehungsweise nicht möglich.
Antragsberechtigt im NPO-Fonds sind gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren, kirchliche Organisationen sowie die jeweiligen Beteiligungsorganisationen, die selbst nicht sui generis gemeinnützig sein müssen.
Mit der Abwicklung des NPO-Fonds ist aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelung im NPO-Fonds-Gesetz die Austria Wirtschaftsservice GmbH betraut, eine der erfahrensten Förderstellen des Bundes. Expertinnen und Experten der AWS waren auch in die Entwicklung des Förderprogramms involviert, insbesondere auch im Hinblick auf die Abwicklung und Umsetzung. Für die Erarbeitung der Rechtsgrundlagen wurde außerdem die Finanzprokuratur zur Beratung beigezogen.
Zum Berichtswesen im NPO-Fonds: Es gibt zwei monatliche Berichte zum NPO-Fonds an das Parlament, die einen Überblick über die Auszahlungen aus dem NPO-Fonds geben: einen auf Basis des NPO-Fonds-Gesetzes und einen auf Basis des COVID-19-Fonds-Gesetzes. Darüber hinaus werden auch auf www.npo-fonds.at zweimal im Monat die wesentlichen Kennzahlen aktualisiert. Mit Parlamentsbeschluss wurde zudem kürzlich die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung aller Förderungen aus dem NPO-Fonds geschaffen, aller Förderungen über 1 500 Euro im Jahr. Dies wird bis Ende Oktober ebenfalls auf der Website www.npo-fonds.at veröffentlicht, wobei dazugesagt werden kann, dass eine ähnliche Liste schon vor einigen Wochen auf anderem Weg veröffentlicht wurde.
Zum Prüfsystem im NPO-Fonds: Im NPO-Fonds können vier Arten von Prüfungen unterschieden werden, erstens, die Antragsprüfung, der alle Anträge unterliegen. In dieser Prüfung passiert der Abgleich der Antragsdaten mit dem Vereinsregister oder dem Firmenkompass hinsichtlich des Namens, Standorts, des Gründungsdatums und der Identifikationsnummer, der Abgleich der Unterschriften auf dem Antrag mit der Unterschrift der Person auf dem übermittelten Lichtbildausweis, die Kontrolle des Vorhandenseins der Bestätigung durch einen fachkundigen Experten oder einer fachkundigen Expertin – also Steuerberaterinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer –, die bei Anträgen ab einer Höhe von 6 000 Euro beziehungsweise ab einer Höhe von 12 000 Euro in der ersten Phase des Fonds erforderlich ist.
Es wird auch eine Abfrage auf der Transparenzdatenbank zur Vorförderung durchgeführt, um unerwünschte Doppelförderungen zu vermeiden. Darüber hinaus muss der Antrag ja auch die Erklärung der förderwerbenden Organisationen beinhalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß der Richtlinie vorliegen.
Die zweite Art der Prüfung ist die Konsistenzprüfung. Das ist eine Prüfung, der auch alle Anträge unterzogen werden und die automatisiert stattfindet. Hier werden die Angaben der Antragsteller zu den Einnahmen zwischen zeitlich aufeinanderfolgenden Anträgen geprüft, und in dem Fall, dass hier Angaben inkonsistent sind, wird eine vertiefte Prüfung zu den von der Inkonsistenz betroffenen Angaben durchgeführt, die sogenannte spezifische Belegsprüfung, das heißt eine Prüfung der Angaben zu den Einnahmen im Antrag und in allen vorherigen Anträgen, die schon ausbezahlt wurden.
Die dritte Art der Prüfung sind Stichprobenprüfungen. Stichprobenprüfungen passieren vor der Auszahlung von Förderungen. Es werden dabei die Belege überprüft, das ist eine sogenannte allgemeine Belegsprüfung: Rechnungen, Zahlungsnachweise, Mietverträge, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen et cetera, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Das kann man unterscheiden in die Zufallsstichprobe, da wird eine Zufallsstichprobe mit statistischen Methoden gezogen und diese Anträge werden dann dieser Belegsprüfung unterzogen, und eine risikobasierte Stichprobe. Hier stellt man darauf ab, dass zum Beispiel besonders große Anträge geprüft werden, oder bestimmte Neugründungen, die ein bisschen komplexer sind, werden dann nicht zufällig gezogen, sondern – wenn man so will – absichtlich dieser Stichprobe unterzogen.
Die vierte Art von Prüfung sind anlassbezogene Ex-post-Prüfungen. Das sind Prüfungen, die auf Basis von Hinweisen aller Art im Nachhinein passieren können. Die in Rede stehenden Prüfungen – die habe ich am Anfang erwähnt – sind auch Teil solcher anlassbezogenen Ex-post-Prüfungen.
Zum Prüfsystem liegt Ihnen meines Wissens nach auch eine Unterlage der AWS vor, die das System noch detaillierter beschreibt.
Zur Prüfintensität – das ist jetzt der Stand Mitte September –, erstens: 21 190 Anträge, das sind 37,5 Prozent aller Anträge, haben einen Bestätigungsvermerk von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Das Gesamtvolumen beträgt 733,2 Millionen Euro, das sind über 87 Prozent des gesamten ausgezahlten Volumens und das ist also von Steuerberatern bestätigt.
Die vertieften Prüfungen durch die AWS: Das sind circa 13 600. 24 Prozent aller Anträge sind damit einer vertieften Prüfung unterzogen worden. Das ist ein Gesamtvolumen von über 330 Millionen Euro – fast 40 Prozent des insgesamt beantragten Volumens. Von diesen Prüfungen waren insgesamt 4 875 Begünstigte betroffen, das sind über 20 Prozent aller Begünstigten.
Die Verteilung zwischen Stichprobenprüfungen und Konsistenzprüfungen ist: 1 528 Stichprobenprüfungen bei 1 400 Begünstigten mit fast 190 Millionen Euro und 12 000 Konsistenzprüfungen – das sind 21 Prozent aller gestellten Anträge – bei 3 600 Begünstigten – das sind 15,5 Prozent – mit einem Gesamtvolumen von 144 Millionen Euro.
Zu den Rückforderungen: In allen Förderungsprogrammen des Bundes kann und muss es unter bestimmten Bedingungen zu Rückforderungen von ausbezahlten Förderungen kommen. Das ist nicht zuletzt auch eine Regelungsverpflichtung auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien zu Förderungen des Bundes. Im NPO-Fonds kann es – wie ich vorhin dargestellt habe – vor allen Dingen aufgrund der Konsistenzprüfungen und der anlassbezogenen nachgängigen Prüfungen zu Rückforderungen kommen.
Bisher wurden im NPO-Fonds circa 2 100 Rückforderungen mit einem Gesamtvolumen von 18,4 Millionen Euro gestellt. Davon wurden bisher 1 900 ganz oder teilweise, mit einem Volumen von über 14 Millionen Euro, zurückbezahlt. Das bedeutet einen Anteil des rückgeforderten Volumens an allen ausgezahlten Förderungen von 2,4 Prozent.
Zu den gegenständlichen Prüfungen – mit gegenständlich meine ich die Prüfungen, bei denen ich davon ausgehen kann, dass Sie Fragen stellen werden –: Anlass für die Prüfungen der Vereine des Seniorenbunds, der Jungbauernschaft, Landjugenden und anderer Vereinen waren die parlamentarischen Anfragen 10270/J vom 23. März und 11100/J vom 25. Mai der NEOS zu Förderungen an bestimmte Organisationen, die in den Anfragen „Vorfeldorganisationen der politischen Parteien“ genannt wurden. Frühere parlamentarische Anfragen zu parteinahen Vereinen führten mangels entsprechender Hinweise nicht zu gleichartigen Prüfungen.
Prüfgegenstand war die Frage, ob die fördernehmende Organisation nach ihren statutarischen Grundlagen und den statutarischen Grundlagen einer politischen Partei, mit der sie gegebenenfalls in einem rechtlichen Zusammenhang steht, von § 2 Z 1 – also Parteien – oder von § 2 Z 3 Parteiengesetz – nahestehende Organisationen – beziehungsweise von keiner dieser beiden Bestimmungen erfasst ist. Nur Parteien, nicht aber nahestehende Organisationen sind vom NPO-Fonds ausgeschlossen.
In einem zweiten Schritt wäre – gegebenenfalls –, basierend auf den Erkenntnissen des UPTS und des Bundesverwaltungsgerichts, zu prüfen, ob bei der Existenz von zwei getrennten Rechtspersonen, nämlich einer Partei und einem Verein, wirtschaftliche Aktivitäten tatsächlich auf eigenem Namen und eigene Rechnung erfolgen. Diese Prüfverfahren erfolgen typischerweise in einem iterativen Nachfrageverfahren. Das heißt, es werden regelmäßig Rückfragen mit dem Ersuchen um weitere Unterlagen gestellt, sodass sich bald eine Sequenz von mehrwöchigen Fristen ergibt.
In mehreren Fällen konnten diese Prüfungen auf Basis der übermittelten Stellungnahmen und Unterlagen schon abgeschlossen werden. Das ist auch bei den Prüfungen der Jungbauernschaften der Fall, wobei die Vorarlberger Jungbauernschaft/Landjugend nicht als Teilorganisation im Sinne des Parteiengesetzes zu qualifizieren war, die Vereine der Tiroler Jungbauernschaften/Landjugenden allerdings schon.
Bei den Seniorenbünden ist die Prüfung komplexer, da – wiederum basierend auf den erwähnten Erkenntnissen des UPTS und des Bundesverwaltungsgerichts – selbst bei einer formalen Trennung die Frage nach einer möglichen wirtschaftlichen Einheit zu prüfen ist. Aus diesen Prüfungen, die zuletzt ja Gegenstand der öffentlichen Debatte waren, entstanden somit bisher Rückforderungen an 129 Organisationen mit einem Volumen von 898 000 Euro, wovon sieben Organisationen Rückzahlungen in der Höhe von 33 275 Euro geleistet haben. Die meisten Fristen für die Rückzahlungen sind allerdings noch offen.
Abschließend noch einen Satz zu Ihren möglichen Fragen: Ich bin zum Beweisthema 1, Vergabe- und Förderverfahren, geladen und bin auf Fragen zu diesem Beweisthema, insbesondere im Zusammenhang mit dem NPO-Fonds, vorbereitet, um möglichst sinnvolle Antworten geben zu können. Auf Fragen, die Beweisthemen zuzuordnen sind, zu denen ich nicht geladen bin und/oder die nicht den Untersuchungsgegenstand beziehungsweise den Untersuchungszeitraum betreffen, habe ich mich nicht vorbereitet. Ich darf Sie ersuchen, das bei Ihren Fragen zu berücksichtigen. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Dr. Imhof.
Ich ersuche nun die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Dr. Imhof, grüß Gott! Sie haben jetzt viele oder manche meiner Fragen schon vorweggenommen. Dafür bin ich jetzt durchaus recht dankbar, weil ich eh nur 15 Minuten Zeit habe, um mich mit Ihnen zu unterhalten. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass Sie sozusagen die rechtlichen und auch tatsächlichen Grundlagen ein bisschen aufbereitet haben, wobei ich auch sage: Wir müssen uns im Untersuchungsausschuss eher auf tatsächliche Fragen und nicht auf rechtliche Fragen beschränken.
Trotzdem waren die Ausführungen hilfreich. Ich sage das jetzt nur vorweg, weil meine Fragestellungen - - ich versuche, es immer tatsächlich zu machen. Wenn sie manchmal rechtlich anstreifen, müssen wir uns halt irgendwie darum herum bewegen.
Ich möchte Ihnen als Erstes einen der Anträge vorlegen, die wir in unseren Unterlagen zu den NPO-Unterstützungsfonds haben. Das wäre beispielhalber das Dokument 650453. Das wird jetzt auf Ihrem Monitor erscheinen. (Zwischenruf der Auskunftsperson Imhof.) – Nein, das dauert ein bisschen.
Erste Frage: Ist dieser Antrag für alle gleich? Wer immer das beantragt, nimmt also diesen Antrag? Ist der sozusagen für alle Antragssteller derselbe? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Stefan Imhof: Dieses Antragsformular, der sogenannte Antragsmanager, wie das die AWS nennt, ist meines Wissens überall derselbe. Ich darf aber dazusagen: Ich nehme diese Anträge nicht entgegen, also die AWS ist die abwickelnde Stelle. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, okay, aber ich habe mir gedacht, Sie wissen das vielleicht.
Dr. Stefan Imhof: Nein, ich weiß es. Ja, das ist - - (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Ja, genau!) – So schaut der Antrag im NPO-Fonds aus.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut. Ich stelle Ihnen jetzt eine Frage und wenn Sie sagen, das wissen Sie nicht, dann mag das sein. Ganz unten auf dieser ersten Seite heißt es: „Bestätigung der Antragsberechtigung“, „Ist die antragsstellende Organisation eine [...]“ – NPO – „im Sinne der Richtlinie?“ – Da sagt man Ja oder Nein.
Hat es in diesem Zusammenhang – vorher, im Zuge der Erarbeitung dieses Managements – jemals Gespräche gegeben, dass das vielleicht im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein könnte, weil das ja rechtlich sehr spezifisch ist? Selbst ich als Juristin habe mich durch das Bundesgesetz, durch die Richtlinienverordnung, durchgekämpft. Das ist ja nicht eine ganz leicht zu beantwortende Frage.
Ist das vorher jemals Thema gewesen, dass das vielleicht nicht eine unbedingt leicht zu beantwortende Frage sein könnte? (Auskunftsperson Imhof: Können Sie mir sagen, wo das steht?) – Ganz unten auf Seite 1: „Bestätigung der Antragsberechtigung“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit dem Verfahrensanwältin-Stellvertreter.)
Dr. Stefan Imhof: Also ich kann mich nicht erinnern, dass diskutiert wurde, ob das eine sinnvolle Frage ist oder nicht. Das ist eine notwendige Frage, die vom Fördernehmer bestätigt werden muss.
Ich gehe davon aus, dass ein Antragsteller weiß, welche Art von Rechtsperson er ist. Es sind ja ausschließlich Rechtspersonen antragsberechtigt. Ich kann mich nicht erinnern, dass diskutiert worden ist, ob diese Frage einem Fördernehmer zumutbar ist oder nicht.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut. Sie haben es an und für sich - -
Wenn ich Ihnen ein neues Dokument vorlegen darf, das ist 648348. Das ist eine Korrespondenz zwischen Ihnen und Mitarbeitern. Das bezieht sich tatsächlich – um es vorweg zu sagen, bevor es kommt – auch schon auf etwas, das Sie schon angesprochen haben. Das heißt, diese Rückfragen und diese notwendigen Aufklärungen in Bezug auf manche Antragsteller – wie jetzt, von mir aus, die Tiroler Jungbauern – sind aufgrund dieser Anfrage gekommen, wie Sie es jetzt auch in Ihrem - - Aufgrund der parlamentarischen Anfrage ist dieses Thema aufgekommen?
Dr. Stefan Imhof: Das ist korrekt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Können Sie mir erklären – wir haben uns das vorher überlegt –: Sie haben einen möglichen Text an Ihre Mitarbeiter geschrieben. Es sind einige dieser Textpassagen in Rot. Ist das original von Ihnen? Können Sie erklären, was diese roten Passagen bedeuten könnten? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Stefan Imhof: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AWS sind nicht meine Mitarbeiter.
Es gibt ein Auftragsverhältnis, das im Gesetz bestimmt ist, und dann gibt es einen Abwicklungsvertrag zwischen dem BMKÖS und der AWS. Das heißt, das ist keine E-Mail von mir an meine Mitarbeiter, sondern das ist eine E-Mail des BMKÖS an die AWS.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ah, okay – weil da drunter steht:
„Vielen
Dank und lG“ – liebe Grüße –
„Stefan“.
Darum habe ich das - -
Dr. Stefan Imhof: Na ja, wissen Sie, der NPO-Fonds wurde vor - - Im Juni 2020, glaube ich, ist das Gesetz beschlossen worden. Ich habe gerade erzählt, wie viele Geschäftsfälle es gegeben hat. Ich kenne die Leute dort natürlich.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Okay.
Diese Rückzahlungen: Was ich den Medien entnommen habe, gibt es – nach diesen aufgekommenen Rückfragen oder vielleicht auch Zweifeln, oder wie immer man es nennt, angesichts der Berechtigung –, soweit ich weiß, ein Gutachten der AWS, die eben zum Schluss gekommen ist, die Rückforderungen - - Oder ich sage es so: Die Rückforderungen basieren also jetzt auf der aktuellen Rechtsmeinung des AWS, das – aufgrund von Auskünften, die eingeholt worden sind – zum Schluss gekommen ist, dass etwa die Tiroler Jungbauern und Ortsgruppen Parteien sind.
Dr. Stefan Imhof: Nein, das ist ein Schluss, den das BMKÖS gezogen hat, nicht das - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das BMKÖS hat das gezogen? Was wäre jetzt rein faktisch - - Das heißt, das BMKÖS kommt zu diesem rechtlichen Schluss und fordert jetzt zurück. In welcher Form (Auskunftsperson Imhof: Die AWS - -!) passiert diese Forderung?
Dr. Stefan Imhof: Die Rückforderung wird von der AWS gestellt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, aber in welcher Form? Ist das ein Brief, ein E-Mail?
Dr. Stefan Imhof: Ja, es wird für jede, wirklich für jede Auszahlung - - also grundsätzlich nicht nur an den Begünstigten. Jede Rückforderung bezieht sich immer auf eine Auszahlung. Wenn ein Förderwerber mehr als eine Auszahlung bekommen hat und die alle zurückzahlen muss, kriegt er grundsätzlich einmal bei drei Auszahlungen, sage ich einmal, drei Rückforderungsschreiben von der AWS. Zusätzlich kriegt er in diesem Fall auch ein allgemeines Schreiben mit der Begründung, bevor dann diese drei technischen Schreiben rausgehen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut, ich wollte es jetzt einfach nur einmal - - Das ist jetzt noch kein rechtlich verbindliches - -, das ist einmal ein Rückforderungsschreiben. Oder ist es ein Bescheid? Oder ist es ein - -
Dr. Stefan Imhof: Nein, ein Bescheid kann es nicht sein, weil wir uns in der Förderverwaltung befinden und nicht in der hoheitlichen Verwaltung.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Weil Sie sagen, BMKÖS – ich frage ja nur.
Dr. Stefan Imhof: Die AWS ist die abwickelnde Stelle. Die vergibt die Förderungen, die prüft vorher - -
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, schreibt jetzt ein Schreiben.
Dr. Stefan Imhof: Schreibt ein Schreiben und sagt: Sehr geehrte begünstigte Organisation, wir müssen aufgrund bla, bla, bla die Förderung in der Höhe von XY zurückfordern, ganz oder teilweise.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Gut, und was passiert - - (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Entschuldigung, darf ich? (Abg. Stögmüller: Jetzt hör auf da zum Reinschreien!) –Bitte!
Was ist, wenn jetzt diese Stelle, die aufgefordert ist, sagt: Ich teile diese Meinung nicht, ich bin noch immer der Meinung, ich war berechtigt, ich zahle nicht! – Was ist der nächste Schritt des BMKÖS?
Dr. Stefan Imhof: Der nächste Schritt des BMKÖS ist keiner, weil das Rückforderungsmanagement der AWS obliegt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie bitte, es tut mir leid, ich bin da jetzt wieder - - Ja, also was macht das AWS als Nächstes? Was ist der nächste Schritt?
Dr. Stefan Imhof: Die AWS hat einen Mahnlauf, so wie in all ihren Fördervergaben. Es gibt ein Rückforderungsschreiben mit einer Frist. Wenn bis dahin die Zahlung nicht eingeht, kommt ein Mahnschreiben, dann gibt es wieder eine Frist. Wenn auf dieses Mahnschreiben die Rückzahlung nicht eingeht, gibt es ein zweites Mahnschreiben mit einer Frist. Wenn nach der zweiten Frist die Rückforderung auch nicht eingeht, dann wird der Fall der Finanzprokuratur übergeben, die hier die rechtsfreundliche Vertretung des Bundes ist, und die muss dann diese Forderung einklagen, auf zivilrechtlichem Weg. Das ist der übliche Mahnlauf. Dann kann natürlich die beklagte Stelle auch bestreiten, dass diese Rückforderung rechtmäßig ist, das ist klar.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Meine abschließende Frage – zugegebenermaßen finde ich es in der Sekunde nicht –: Ich bin in meiner AWS-BMKÖS-Fragestellung jetzt insofern ein bisschen durcheinandergeraten, weil ich im Kopf habe, gelesen zu haben, dass es ein Gutachten der AWS gibt, die sozusagen (Abg. Hanger: Eine Rechtsmeinung ...! – Abg. Stögmüller: Hallo, hallo ...!) der Meinung ist, dass die Jungbauern Ziffer 3 und nicht Ziffer - - oder Ziffer 1 und nicht Ziffer 3 des § 2 Parteiengesetz sind. Nachdem Sie jetzt gesagt haben: Nein, das ist die Rechtsmeinung des BMKÖS!, war ich da jetzt etwas - -
Das heißt, es gibt ein Gutachten oder eine Stelle im BMKÖS, die das geprüft hat, zu einem Schluss gekommen ist, das der AWS kommuniziert hat und gesagt hat: Bitte fordern Sie das zurück!? (Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Dr. Stefan Imhof: Korrekt.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Okay. – Vielen Dank, ich bin am Ende.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank für die Durchführung der Erstbefragung, Frau Verfahrensrichterin.
*****
Ich darf ganz grundsätzlich festhalten: Zwischenrufe bei Befragungen durch andere Kollegen sind bitte zu unterlassen, um eine geordnete Durchführung dieser Befragungen stattfinden zu lassen. – Danke schön.
Wir kommen nun zur Befragung durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt.
Im Sinne dieser Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Kollross das Wort. – Bitte schön.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Dr. Imhof, Sie haben ja in Ihrem Eingangsstatement, was den NPO-Fonds betrifft, schon sehr viel vorweggenommen, und auch die Frau Verfahrensrichterin hat mit ihrer Nachfrage dann noch ein bisschen Licht in den Schatten gebracht, aber ein paar Ergänzungsfragen diesbezüglich hätte ich noch.
Mich würde einmal interessieren: Wer hat die Richtlinien für den NPO-Fonds ausgearbeitet?
Dr. Stefan Imhof: Die Richtlinien hat, wie ich auch in meinem Eingangsstatement dargestellt habe, das BMKÖS unter beratender Hilfe der Expertinnen und Experten der AWS und der Finanzprokuratur erstellt, und die wurden dann im Einvernehmen mit dem damaligen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Tourismus per Verordnung durch den Herrn Vizekanzler erlassen.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das heißt, man kann schon feststellen, dass mehrere Ministerien in die Ausarbeitung der Richtlinien eingebunden waren?
Dr. Stefan Imhof: Entschuldigung, ich habe das jetzt akustisch nicht verstanden!
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Entschuldigung! Das heißt, man kann schon feststellen, dass mehrere Ministerien in die Ausarbeitung der Richtlinien eingebunden waren?
Dr. Stefan Imhof: Es gibt eine gesetzliche Einvernehmensherstellungsbedingung, oder wie das heißt (Heiterkeit der Auskunftsperson), und da steht das drinnen. Da steht, die Richtlinie, also das Gesetz, normiert, dass das BMKÖS im Einvernehmen mit dem BMLRT oder eigentlich der HBMKÖS im Einvernehmen mit der damaligen Frau BMLRT die Richtlinien per Verordnung erlässt – also ja.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Da die Ministerien ja politisch besetzt sind, kann man auch festhalten: Die ÖVP war von Haus aus in diese Richtlinien eingebunden?
Dr. Stefan Imhof: Ich meine, es gibt ein Gesetz, das haben Sie hier beschlossen, und es gibt eine Richtlinie, die im Einvernehmen zwischen zwei Ministerien erlassen worden, zwischen dem Vizekanzler und der Frau Bundesministerin, ja.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): War eigentlich in den Richtlinien von Haus aus klar und ist es auch von Haus aus unter den Ministerien so kommuniziert worden, dass politische Parteien von Förderungen aus diesem NPO-Fonds ausgeschlossen sind?
Dr. Stefan Imhof: Ja, weil das schon im Gesetz bestimmt ist. Also das ist keine Bestimmung, die sich aus der Verordnung, also aus der Richtlinienverordnung, ergibt, sondern das steht schon im Gesetz so drinnen. Das heißt, es hat hier für den Richtliniengeber gar keine Wahlfreiheit gegeben.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay.
Sie haben unter anderem festgehalten, dass es – wenn ich das richtig verstanden habe – über 100 Rückforderungen gibt und bei sieben davon bereits Rückzahlungen gemacht haben. Habe ich das richtig verstanden?
Dr. Stefan Imhof: Das ist korrekt – wobei, das beinhaltet auch, ich glaube – da bin ich mir nicht sicher –, ein oder zwei freiwillige Rückzahlungen, die passiert sind, bevor überhaupt ein Rückforderungsschreiben rausgegangen ist. Also nageln Sie mich da nicht drauf fest.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie auch Wahrnehmungen dazu, warum manche Organisationen sich bis jetzt geweigert haben, Rückzahlungen zu machen?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, ich habe gesagt, die Fristen sind großteils noch offen. Das heißt, ich weiß nicht, ob sich die alle weigern oder nicht. Das weiß ich erst, wenn die Frist abgelaufen ist. Dass es schon andere Fristen gegeben hat, liegt daran, dass einige Organisationen mit Rückforderungen konfrontiert waren – nicht aufgrund der rechtlichen Frage, die zu klären war, sondern weil sie auf die Unterlagenanforderung nicht reagiert haben. Das ist auch eine Rückzahlungsbedingung, die üblicherweise in Förderprogrammen existiert und so auch in diesem.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob die Tiroler Jungbauern zum Beispiel schon Rückzahlungen getätigt haben?
Dr. Stefan Imhof: Es haben auch einige Organisationen – ich weiß jetzt nicht, wie viele – der Tiroler Jungbauern Rückzahlungen getätigt aufgrund der Aufforderung, die wie gesagt aufgrund der Nichtlieferung von angeforderten Unterlagen in einem Prüfverfahren passiert ist, nicht aufgrund der jetzt ergangenen Rückforderungsschreiben, die ja noch in der offenen Frist sind. Folglich habe ich dazu keine Wahrnehmung, weil die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass der Seniorenbund Oberösterreich zum Beispiel schon Rückzahlungen getätigt hat? (Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Dr. Stefan Imhof: Na, ich weiß, dass der - - Also ich habe keine Wahrnehmung - - Also ich habe eine Wahrnehmung, dass ich weiß, dass der Seniorenbund noch keine Rückzahlung getätigt hat, weil die Prüfungen auch noch gar nicht abgeschlossen sind. Das heißt, es gibt auch kein Rückforderungsschreiben an irgendeine Organisation des Seniorenbunds.[1]
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass andere ÖVP-Einheiten, -Organisationen, -Parteiorganisationen Anträge gestellt haben?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, das ist ja - - Ich beziehe mich hier wieder auf die parlamentarischen Anfragen der NEOS vom März und vom Mai, die Anlass für diese Prüfungen waren, und insofern: Ja, dazu habe ich Wahrnehmungen, weil – ich weiß jetzt nicht, wie viele – ein, zwei, drei, ein paar Organisationen der Jungen Volkspartei zum Beispiel Förderungen erhalten haben und zurückgezahlt haben.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Können Sie ausschließen, dass noch andere ÖVP-Organisationen für den NPO-Fonds eingereicht haben und eine Förderung erhalten haben, die ihnen nicht zusteht?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, ich kann - - Nein, kann ich nicht ausschließen, weil ich die 23 500 Organisationen nicht im Kopf habe.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wenn ich noch einmal zu den Jungbauern zurückkommen darf: Wissen Sie, wann die Frist für die Jungbauern abläuft? Sie haben zuerst erklärt, wie das Prozedere mit den Forderungen ist: Dann kommt noch ein Brief und eine Mahnung und eine Mahnung und irgendwann geht es an die Finanzprokuratur. Haben Sie da irgendeine Einschätzung, wann das so weit sein wird? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwältin-Stellvertreter.)
Dr. Stefan Imhof: Na, die Frist läuft am – nageln Sie mich nicht auf den genauen Tag fest –, ich glaube, 10.11., ah nein, am 11.10, glaube ich - - Kann das sein? –Ja. Ich könnte nachschauen, aber ich glaube, um den 11.10. ist die Frist für diese Organisationen der Tiroler Jungbauernschaften/Landjugenden gesetzt. Aber wie gesagt, ob ein paar Tage rauf oder runter - - Ich habe es jetzt nicht exakt im Kopf, aber ich glaube, es ist - -
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Und für den Seniorenbund wissen Sie es zufällig auch?
Dr. Stefan Imhof: Nein, wie gesagt: Es gibt kein einziges Rückforderungsschreiben an eine Organisation des Seniorenbunds, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay.
Ich möchte ein Dokument vorlegen, und zwar: Auskunft Zweigverein Birgitz, Kufstein ... Das sind drei Dokumente – also Zweigverein Birgitz. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Wenn man sich die drei Dokumente ansieht, dann sieht man, dass die ident sind. Deshalb hätte ich eine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Anträge zum Beispiel von Teilgliederungen zentral organisiert wurden?
Dr. Stefan Imhof: Das weiß ich nicht.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass zum Beispiel Antworten dieser Zweigvereine bei den Jungbauern, die ja teilweise ziemlich ident klingen, zentral koordiniert sind?
Dr. Stefan Imhof: Na, ich habe nur die Wahrnehmung, dass es von den jetzt in Rede stehenden Organisationen, an die Rückforderungen gestellt wurden - - dass die alle gleichlautende Schreiben haben. Ich habe sonst keine Wahrnehmung, wie diese Schreiben entstanden sind.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es da eine Steuerberaterkanzlei in Sankt Pölten gibt, die die ganzen Anträge und Beantwortungen koordiniert hat?
Dr. Stefan Imhof: Nein, weiß ich nicht.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Ich nehme die Zeit mit.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke.
Wir kommen zum nächsten Fragesteller, Herrn Abgeordneten Hafenecker. – Bitte sehr.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Imhof, ich habe eigentlich nur einige wenige Fragen anschließend an Kollegen Kollross.
Hat es, nachdem diese Problematik mit den Jungbauern aufgekommen ist, so etwas wie eine Innenrevision oder Sonstiges gegeben, wo man geschaut hat, ob noch andere ÖVP-Tarnorganisationen irgendwie Geld abgesaugt haben? (Die Abgeordneten Hanger und Weidinger heben die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
*****
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenig überraschend muss ich die Wortmeldung von Herrn Kollegen Hafenecker zurückweisen. Das ist eine Unterstellung. Das sind wir von ihm gewohnt, insofern müssen wir es zur Kenntnis nehmen. Ich weise aber vehement zurück, dass Geld „abgesaugt“ worden ist. Ich bitte um Klarstellung.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zumindest hat Kollege Hanger nicht infrage gestellt, dass es Tarnorganisationen gibt. Das finde ich grundsätzlich einmal wichtig.
Um jetzt ernsthaft zu bleiben, Herr Dr. Imhof, es war - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Frage: Ist das eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? Herr Abgeordneter Hafenecker, haben Sie sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet oder wird die Befragung fortgesetzt?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es wird die Frage fortgesetzt. Verzeihung!
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat es so etwas wie eine Innenrevision gegeben, um festzustellen, ob noch andere ÖVP-nahe Organisationen Geld erhalten haben, das vielleicht aufgrund der Regelungen dort nicht hingehört hätte?
Dr. Stefan Imhof: Darf ich fragen, was Sie unter einer Innenrevision verstehen und welche Innenrevision das hätte machen sollen?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Formulieren wir es anders: Hat es innerhalb Ihrer Abteilung eine Überprüfung gegeben, ob es noch andere ähnlich gelagerte Fälle wie die Jungbauern gegeben hat, wo strittig ist, ob diese Gelder dorthin gehören?
Dr. Stefan Imhof: Abgesehen von den Jungbauern: ja. Wie gesagt, diese Prüfungen beziehen sich - - oder wurden nach einer parlamentarischen Anfrage veranlasst, und die Organisationen, die in dieser parlamentarischen Anfrage vorkommen und Förderungen erhalten haben, wurden entsprechend geprüft. Das heißt: ja. Die Antwort ist: Es wurden nicht nur die Jungbauern geprüft, die Jungbauernschaften geprüft, sondern auch andere Organisationen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sind noch andere eklatante Fälle aufgetreten, wo es wirklich um viel Geld geht, wo man sagt, da könnte auch systematisch Geld abgerufen worden sein, so wie bei den Jungbauern? In Tirol zum Beispiel sind ja die Anträge offensichtlich konzertiert eingebracht worden. Sind Ihnen da ähnliche Fälle bekannt? Haben Sie eine Wahrnehmung dazu?
Dr. Stefan Imhof: Sie meinen Fälle, wo möglicherweise konzertiert Anträge gestellt, oder Fälle, wo einfach viel Geld, oder - - Können Sie die Frage präzisieren, bitte?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Fälle, wo konzertiert Anträge von Organisationen gestellt worden sind, die der ÖVP nahestehen oder vielleicht sogar Teile der ÖVP sind.
Dr. Stefan Imhof: Also ob Anträge konzertiert gestellt wurden oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Und von anderen ÖVP-nahen Organisationen oder ÖVP-Teilorganisationen, außer Jungbauern und Seniorenbund?
Dr. Stefan Imhof: Wie gesagt, auf Basis der parlamentarischen Anfrage hat sich ergeben, dass die in der parlamentarischen Anfrage - - in der Beantwortung dann auch aufgezählten und aufgelisteten, mit den jeweiligen Beträgen genannten Organisationen dann ebenfalls angeschrieben wurden, mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme zu ihrem statutarischen Verhältnis zu einer Partei.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, aber das ist jetzt noch ein laufender Prozess, das heißt, das kann man noch nicht abschließend betrachten?
Dr. Stefan Imhof: Das ist korrekt. Ich habe gesagt, insbesondere der Fall des Seniorenbunds, wo sehr viele Organisationen des Seniorenbunds, Vereine des Seniorenbunds in verschiedenen Bundesländern Anträge gestellt haben, ist noch Gegenstand einer Prüfung. Das ist korrekt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.
Ich möchte Ihnen jetzt noch ein Dokument vorlegen, und zwar ist das das „Handout zur Besprechung am 08.07.2020“. Ich erkläre Ihnen kurz, worum es geht. Das ist ein Handout, das offensichtlich vom Nationalrat und Rechtsanwalt Dr. Fürlinger erstellt worden ist. Es dürfte sich um das Handout zu einer ÖVP-internen Besprechung handeln, in dem er das kritisch sieht, was eben den Status der Landjugend beziehungsweise der Jungbauern betrifft. Kennen Sie dieses Dokument? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Dr. Stefan Imhof: Wenn ich mich korrekt erinnere, wurde das in einer der letzten Untersuchungsausschusssitzungen vorgelegt und wurde danach auch über soziale Medien publiziert. Insofern kenne ich das Dokument seit - - wann immer das war. Davor habe ich es nicht gekannt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Möglichkeit, diese Förderungen abzurufen, besteht ja seit genau 8. Juli, und auch diese Besprechung dürfte am 8. Juli stattgefunden haben. Damals war Ihnen das Dokument nicht bekannt?
Dr. Stefan Imhof: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, danke.
Gibt es sonst noch etwas, das Sie uns mitteilen wollen, Herr Dr. Imhof?
Dr. Stefan Imhof (erheitert): Nein, also ich habe im Eingangsstatement - - (Abg. Hafenecker: Was Sie nicht im Eingangsstatement gemacht haben?) – Ich wollte mein Eingangsstatement mitteilen, das habe ich gemacht, danke.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herzlichen Dank. Keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Morgen, Herr Imhof! Jetzt würde ich Sie gerne noch einmal bitten, ob Sie insofern auf den Verhandlungsprozess eingehen können, wie das Ganze entstanden ist. Haben Sie auch Wahrnehmung, wie das – Sie haben schon sehr ausführlich über die Richtlinie geredet – korrespondierende Gesetz entstanden ist? Gab es da Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern? Wer war daran beteiligt?
Dr. Stefan Imhof: Also man muss sich, glaube ich, die Situation von 2020 da noch einmal vor Augen führen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat es die ersten Coronamaßnahmen ab dem 10. März gegeben, und dann hat sich natürlich sehr schnell die Frage gestellt, wie man vor allen Dingen die Wirtschaft unterstützen kann, um diese Krise zu überstehen.
Dann sind ja auch die entsprechenden Coronahilfen implementiert worden; Fixkostenzuschuss war, glaube ich, eine der ersten großen. Es waren davor die für EPUs – hat es dann auch gleichzeitig gegeben. Es ist dann relativ schnell klargeworden, dass es auch beim gemeinnützigen Sektor – wobei ich jetzt den gemeinnützigen Sektor im weiten Sinne verstehe und nicht nur steuerlich gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung – massive Probleme gibt. Es hat dann eine politische Willensbildung gegeben, in die ich nicht involviert war, dass man eine Unterstützungsmaßnahme gestalten sollte, um sicherzustellen, dass die gesellschaftlich wertvollen Aufgaben, die der gemeinnützige Sektor erfüllt, auch in der Pandemie und vor allen Dingen auch nach der Pandemie weiter erfüllt werden können.
Das Gesetz, der Initiativantrag, wurde dann meines Wissens, wenn ich mich richtig erinnere, irgendwann im Juni im Parlament diskutiert und beschlossen. Es hat dann noch einen Abänderungsantrag dazu gegeben, der dann auch beschlossen wurde. Dann ist das Gesetz in Kraft getreten. Ich habe jetzt keine besonderen Erinnerungen an Verhandlungen. Ich gehe davon aus, dass es politische Verhandlungen gegeben hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Initiativantrag: War der von Andreas Hanger?
Dr. Stefan Imhof: Das weiß ich nicht, aber vielleicht kann sich der Herr Abgeordnete daran erinnern (Heiterkeit der Auskunftsperson), ob der Initiativantrag von ihm war. (Zwischenruf des Abg. Hanger. – Abg. Stögmüller: Hallo, hallo, ... hat auch bei der Richtlinie mitgearbeitet!)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war Andreas Hanger.
In diesem Gesetz ist eben auch normiert, dass Organisationen im Sinne des Parteiengesetzes eben nicht anspruchsberechtigt sind. Was ist jetzt der Unterschied zwischen einer Teilorganisation, also wenn jemand Teil einer Partei ist, und wenn jemand nahe stehend ist?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, ich bin nicht sicher, ob ich da der richtige Sparringpartner dafür bin. Ich bin erstens kein Jurist - - (Abg. Hanger: Herr Vorsitzender!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.
*****
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zur Klarstellung: Wir sind hier nicht im Untersuchungsausschuss, um rechtliche Fragen zu klären. Diese rechtliche Frage Partei oder parteinahe ist eine strittige Frage. Die kann man so einschätzen, die kann man anders einschätzen, und wir sind hier nicht da, um diese Frage zu klären. Da gibt es andere. Sie haben den Prozess ja gut erklärt, finde ich. Natürlich kann man auch am Privatweg dann diese Rückforderung nicht anerkennen und den Zivilrechtsweg beschreiten. Also da gibt es Gerichte, die das zu klären haben. Wir klären die politische Verantwortung und nichts anderes.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf nun die Verfahrensrichterin um ihre Einschätzung und ihre Darstellung zu diesem Thema ersuchen.
Grundsätzlich darf ich noch einmal festhalten: Zwischenrufe bei der Befragung bitte ich zu unterlassen, um eine ordnungsgemäße Befragung durchführen zu können. – Danke sehr.
Frau Verfahrensrichterin, bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, Frau Abgeordnete, es ist eine Rechtsfrage.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann bitte ich darum, die nächste Frage dementsprechend zu formulieren. – Danke schön.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber im Gesetz ist festgehalten, dass Teilorganisationen, also solche Organisationen, die Teil einer Partei sind, nicht anspruchsberechtigt sind und alle anderen, inklusive nahestehende Organisationen, anspruchsberechtigt sind. Gebe ich das korrekt wieder?
Dr. Stefan Imhof: Das ist korrekt, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und die Feststellung an sich ist sozusagen bei der Antragstellung: Da muss der Antragsteller, die Antragstellerin selber bestätigen, ob er Teil einer Partei ist oder eben nicht – korrekt?
Dr. Stefan Imhof: Na, es wird bestätigt, dass keine Ausschlussgründe gemäß Richtlinie vorliegen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ein Ausschlussgrund ist eben, wenn man eine Teilorganisation einer Partei ist?
Dr. Stefan Imhof: Ein Ausschlussgrund ist der § 2 Z 1 Parteiengesetz, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Inwiefern sind die statutarischen Regelungen zur Beurteilung dieser Frage, ob jemand parteinah oder eine Teilorganisation ist, wichtig? Inwiefern und in welchen Fällen sind die herangezogen worden?
Dr. Stefan Imhof: Das ist sehr wichtig, weil es letztlich darum geht, wie sich die gegenseitigen statutarischen Verflechtungen darstellen. Insofern bestimmen ja Parteistatuen grundsätzlich in der Gliederung der Partei, welche – wie soll man es jetzt nennen? – Entitäten (Heiterkeit der Auskunftsperson) Teil der Partei sind oder nicht Teil der Partei sind. Insofern ist das sehr wichtig, ja. Das habe ich auch, glaube ich, in meinem Eingangsstatement dargestellt, als ich die Prüffrage dargestellt habe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja genau, wer eine eigene Rechtspersönlichkeit ist und wer nicht.
Darf ich Ihnen die Musterstatuten der Tiroler Jungbauern vorlegen. Das wäre die Vorlage 37, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit dem Verfahrensanwältin-Stellvertreter.)
Sind Ihnen die Musterstatuten bekannt?
Dr. Stefan Imhof: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Diese Musterstatuten werden auch – das sind ja mehrere Hundert Zweigvereine der Jungbauernschaft in Tirol – von allen verwendet? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Stefan Imhof: Ja, ich habe dazu Wahrnehmungen. Die Musterstatuten werden nicht in ihrer Vollständigkeit von allen verwendet. Nach eigener Aussage der Sektion Jungbauernschaft/Landjugend des Vereins Bauernbund Tirol sind insbesondere die Elemente der Statuten des § 1 Z 3 - - Abs. 3 von allen Organisationen zu übernehmen. Die anderen Teile sind laut eigener Aussage im Wesentlichen den Musterstatuten des BMF entnommen und daher nicht zwingend.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso ist der § 1 Abs. 3 wichtig?
Dr. Stefan Imhof: Die Stellungnahme der Sektion Jungbauern/Landjugend sagt, dass diese Passagen unumgänglich sind, um das Zusammenwirken zwischen Haupt- und Zweigverein zu klären. Folglich müssen diese Statutenteile zur Verfügung gestellt werden, um diesen Anforderungen entsprechen zu können.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, die Jungbauern sagen selber, die sind zwingend notwendig.
Dr. Stefan Imhof: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist ja, dass bei Absatz 3 steht, also in den Musterstatuten – wie Sie jetzt gerade ausgeführt haben: alle zwingend notwendig –: „Der Verein ‚Jungbauernschaft/Landjugend [...]‘ ist ein Zweigverein des Hauptvereins Tiroler Bauernbund (Sektion Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend)“.
Das heißt also, dass die Zweigvereine in ihren eigenen Statuten jeweils selber schreiben, sie sind ein Zweigverein und zwar vom Hauptverein Tiroler Bauernbund, der unzweifelhaft Teil der ÖVP ist?
Dr. Stefan Imhof: Das ist korrekt. Auch die Stellungnahmen der meisten, also fast aller – also die, die jetzt in Rede stehen – Vereine der Tiroler Jungbauernschaften/Landjugend haben das selbst in ihrer Stellungnahme angegeben, dass sie ein Zweigverein des Tiroler Bauernbundes sind, ja. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich Ihnen noch gerne die Vorlage 35 vorlegen, Seite 18. Es ist verdreht. Kann man das nicht drehen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Hierbei handelt es sich um die Geschäftsordnung der Tiroler Jungbauernschaft. Ist Ihnen die bekannt?
Dr. Stefan Imhof: Ich glaube nicht, offen gesagt, nein. Aber, also ich - - sie nicht verwendet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist neben den Statuten offenbar auch in der Geschäftsordnung festgelegt: „Aufgaben und Ziele“, „Die Jungbauernschaft/Landjugend als Jugendsektion des Tiroler Bauernbundes will die gesamte Jugend des ländlichen Raumes ansprechen“ und so weiter und so fort. – Ist Ihnen das bekannt?
Dr. Stefan Imhof: Es handelt sich hier um die Geschäftsordnung der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend. Ich gehe davon aus, dass das die Landesorganisation ist, die eine Sektion des Vereins Bauernbund ist. Die war nicht Gegenstand unserer Prüfung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist nämlich auch, dass es da Verquickungen bei der Mitgliedschaft gibt, und zwar: „Mitglieder der Jungbauernschaft/Landjugend sind als Familienangehörige der Stamm-Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres ordentliche Mitglieder des Tiroler Bauernbundes.“
Ist Ihnen das bekannt, dass man automatisch mit dem 18. Lebensjahr sozusagen vom Jungbauer zum Tiroler Bauernbündler wird?
Dr. Stefan Imhof: Ich habe das irgendwo gelesen, aber nicht im Zuge unseres Prüfverfahrens.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, in dem Dokument, das Ihnen Kollege Hafenecker vorhin vorgelegt hat – das ist allem Anschein nach ein ÖVP-internes Papier. Dort ist ausgeführt, dass auch der umgekehrte Fall zutrifft: Wenn man sozusagen als Mitglied des Bauernbundes – österreichweit – jung genug ist, dann ist man auch Mitglied der Landjugend beziehungsweise der Jungbauernschaft. Ist Ihnen das bekannt?
Dr. Stefan Imhof: Nein. Tendenziell wird es aber in die andere Richtung gehen, das Altern. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, es ist eben interessanterweise vice versa.
Jetzt möchte ich Ihnen gerne noch die Vorlage 38 einspielen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Das ist die öffentliche Stellungnahme, als bekannt geworden ist, dass die NPO-Unterstützungsgelder bezogen worden sind. Hier wird zum Beispiel ausgeführt: „Die Ortsvereine“ – also gemeint sind offenbar die Zweigvereine der Jungbauern – „verfolgen zweifelsfrei gemeinnützige Zwecke und zählen somit zu den förderbaren Organisationen aus dem NPO-Unterstützungsfonds.“
Ist diese Aussage so korrekt? Ist man also mit der eigenen Feststellung, dass man gemeinnützige Zwecke erfüllt, NPO-unterstützungsberechtigt?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin würde zu dieser Frage gerne eine Anmerkung machen. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, das ist jetzt natürlich eine rechtliche Einschätzung, die Frage, ob der Jungbauernbund, Herr Traxl, der da zu sehen ist (in eine Unterlage blickend), sich selber rechtlich als Ziffer 3 oder als Ziffer 1 interpretiert.
Auf der anderen Seite, würde ich die Frage: Ist es ausreichend für die Unterstützungsfähigkeit oder Förderwürdigkeit, dass diese Organisation sich selber als gemeinnützig bezeichnet?, gerade noch als Tatsachenfrage – ist das ausreichend? – zulassen –, ohne dass man damit eine rechtliche Bewertung abgibt.
Dr. Stefan Imhof: Damit ich die Frage jetzt richtig verstehe (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards): Sie fragen, ob es aus meiner Sicht ausreichend ist, eine Organisation als gemeinnützig zu betrachten, wenn sie sich selbst als gemeinnützig bezeichnet?
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist die einzige Tatsachenfrage, die ich hier jetzt zulassen kann.
Dr. Stefan Imhof: Na, also Gemeinnützigkeit ist in Österreich grundsätzlich einmal ein steuerlicher Begriff. Wenn jetzt irgendwer sagt, er ist gemeinnützig, und handelt mit Waren, um Geld zu verdienen (Heiterkeit der Auskunftsperson), dann ist er noch nicht gemeinnützig. Also die Antwort auf Ihre Frage ist: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie führen auch - - (Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Am Wort ist Frau Abgeordnete Tomaselli. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Jungbauern führen da auch an: „Die Ansuchen der Ortsvereine wurden unabhängig und mit Unterstützung einer professionellen Steuerberatungsstelle gestellt.“ – Schützt das vor einer möglichen Rückzahlung?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, unserer Auffassung nach nicht, weil wir ja Rückforderungsschreiben über die AWS haben aussenden lassen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie schreiben hier auch: „Die Vereine sind wirtschaftlich und finanziell vollkommen eigenständig. Und schon gar nicht gibt es irgendwelche rechtlichen, statutarischen und finanziellen Verbindungen zur ÖVP.“ – Nochmals: Es geht um die Tiroler Jungbauern.
Hat das Ihre Prüfung oder die Prüfung der AWS so ergeben?
Dr. Stefan Imhof: Wenn Sie sich kurz an mein Eingangsstatement erinnern, da habe ich gesagt: Grundsätzlich war die Prüffrage nach der statutarischen Verflechtung, und dann wissen wir vom Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise vom UPTS, dass selbst, wenn es in irgendeiner Form eine organisatorische Trennung gibt, die Frage nach der wirtschaftlichen Einheit gestellt werden muss. Diese Frage wurde hier gar nicht mehr gestellt, weil wir nach dem ersten Prüfschritt unsere Rechtsmeinung gebildet haben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme meine Zeit mit. – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Krisper zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Imhof, ich möchte Ihnen Vorlage 21 vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Das ist eine E-Mail, anscheinend von Pia Ulrich, der Verhandlerin aufseiten der ÖVP aus dem BMLRT, an Herrn Dietmar Seiler, der ja Verhandler aufseiten der Grünen vom BMKÖS war, in dem die finale Version der Richtlinienverordnung zum NPO-Fonds verschickt wird. Als Teilnehmer werden unten ausgewiesen: „Teilnehmer von unserer Seite: [...]“ – ÖVP – „Andreas Hange=r [...] Alexander Schmid [...] Anna Zauner“, und diese finden sich auch in cc.
Haben Sie Wahrnehmungen, warum bei den Diskussionen nicht nur die Verhandler von zwei Parteien anwesend waren, sondern auch andere Personen?
Dr. Stefan Imhof: Die Frage habe ich jetzt nicht ganz verstanden: ob wer wann wo anwesend war?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass diese Personen, die da genannt sind, auch teilgenommen haben – bei der Abstimmung der Richtlinienverordnung, bei den Gesprächen?
Dr. Stefan Imhof: Ja, ich habe Wahrnehmungen dazu, ich kann nur nicht sagen, ob das jetzt bei diesem Termin war oder nicht und wann der Termin war. Die Personen, die hier genannt sind, haben meines Wissens zu irgendeinem Zeitpunkt einmal an irgendeiner Gesprächsrunde teilgenommen, ja. Aber ich kann jetzt nicht sagen, ob das auf Basis dieser E-Mail war oder - -, das weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die ÖVP wollte es auch sonst immer generell sehr genau wissen. Das würde ich gerne mit Ihnen besprechen – wo das der Fall wir, wo wir es aus den Akten sehen.
Wir haben Mailverläufe gefunden, die zeigen, dass das BMLRT bei den parteipolitischen Verhandlungen über die Erstellung der NPO-Verordnung hineinverhandeln wollte, dass die AWS eben auch gegenüber dem türkisen BMLRT berichtspflichtig sein soll und nicht nur gegenüber dem BMKÖS.
Dazu lege ich Ihnen einen Mailverkehr vor, Vorlage 12, Dokument 643445. Die entsprechende Passage sehen Sie in Gelb. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Sie sehen, dass angedacht war, auch das Ministerium von – damals – Frau Köstinger zu informieren. Der Passus findet sich dann nicht in der Endfassung. Haben Sie Wahrnehmungen, wie da die Diskussionen abliefen und warum die ÖVP letztendlich dann doch nicht alles über die Auszahlungen wissen wollte? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Stefan Imhof: Also ich kann jetzt zu diesem konkreten - - Zu der Genese dieser Diskussion weiß ich nicht viel. Es ist nur - - es ist äußerst unüblich, dass so ein Passus nicht nur das zuständige Ministerium betrifft, sondern auch andere Ministerien. Also das wäre ein bisschen systemwidrig, würde ich jetzt einmal so sagen. Was da diese Debatte war, da habe ich jetzt keine spezifischen Wahrnehmungen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die ÖVP wollte es auch ganz genau wissen, nämlich wie die Stichproben vorgenommen werden – Vorlage 19, Dokument 643443, Seite 6. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Da schreibt die Verhandlerin der ÖVP an den Verhandler der Grünen: „Ich darf erneut an Übermittlung der Punktation des Abwicklungsvertrages mit aws im Hinblick aufStichprobensystematik erinnern. Wir warten mittlerweile seit einer W=oche auf diese zugesagten Infos, von denen unsere finale Evaluierung abhäng=t.“
Als die Grünen - - (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Entschuldigung!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Könnten Sie noch sagen, auf welcher Seite das steht? Das war akustisch nicht - - (Abg. Krisper: Seite 6, noch einmal!) – Danke.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Als dann die Grünen die Fragen der Systematik beantworten, ist die ÖVP beharrlich und will noch mehr wissen.
Vorlage 19, Seite 2: „Lieber Dietmar“, „Prüfsystematik: Danke für= =C3�bermittlung“ – Übermittlung – „des Dokuments. Es enthält jedoch nicht alle wesentlichen Inf=ormationen. Nämlich, in welcher Intensität Kontrollen erfolgen. Ihr habt skizziert: Fördernehmer, die die Maximalsum=me erhalten, werden alle kontrolliert, darunter Stichproben-Kontrollen – aber zu wie v=iel Prozent in welchen Bereichen? Bitte um Übermittlung dieser Infos.“
Haben Sie Wahrnehmungen, wieso die ÖVP die Prüfsystematik so genau wissen wollte? Wenn Sie schon vorher von „unüblich“ gesprochen haben: auch da diese Frage. (Abg. Hanger: Es geht um Steuergelder!)
Dr. Stefan Imhof: Ich habe - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller in Richtung Abg. Hanger.) Ich habe dazu keine spezifischen Wahrnehmungen, warum die das wissen wollten. Aber, ja, sie wollten es anscheinend wissen, aber die Motivlage habe ich nicht ergründet.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nachdem Herr Hanger schon seit den Fragen der Frau Richterin hereinruft und jetzt hereingerufen hat, es gehe um Steuergeld, kommen wir noch einmal zur Seite 6. Da war es der ÖVP auch wichtig, dass „Mieten für Veranstaltungen, die C=orona-bedingt nicht stattfinden konnten“, vom NPO-Fonds ausgeglichen werden sollten, und forderte dies in den Verhandlungen ein. Sie sehen es in Gelb.
Es „ist uns wichtig, dass u.a.“ – Zitat – „„verloren=e=E2�� Aufwendungen genannt werden – etwa Mieten für Veranstaltungen, die C=orona-bedingt nicht stattfinden konnten“. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Stefan Imhof: Ich finde den Passus gerade nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es steht auf Seite 6, in der ersten Mail zur Prüfsystematik, im letzten Absatz. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit dem Verfahrensanwältin-Stellvertreter.)
Dr. Stefan Imhof: Ich muss gestehen, ich kann das jetzt nicht nachvollziehen. Es geht hier um frustrierte Aufwendungen. Frustrierte Aufwendungen sind unter bestimmten Bedingungen in einem NPO-Fonds förderbar. Ich habe jetzt nicht - - ich müsste jetzt in der Richtlinie nachschauen, weil: der §7 (2) 10, das sind eigentlich nicht die frustrierten Aufwendungen. Also ich kann das jetzt auf dieser Basis nicht nachvollziehen, aber frustrierte Aufwendungen sind, unter bestimmten Bedingungen, förderbare Kosten, ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Förderbarkeit von nahestehenden Organisationen bei den Verhandlungen jemals Thema war?
Dr. Stefan Imhof: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, warum man auch nahestehende Organisationen mit Steuergeld fördern wollte, wenn doch die Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen Ziffer 1 und Ziffer 3 eine sehr bekannte ist und viel Raum für Konfliktpotenzial bieten könnte?
Dr. Stefan Imhof: Ja, also ich bin nicht sicher, ob nicht die Abgrenzung zwischen Ziffer 3 und gar nichts auch schwierig sein kann. (Heiterkeit der Auskunftsperson und der Abg. Krisper.) Insofern wäre das Problem dadurch nicht gelöst. Zweitens bin ich nicht sicher, was der Unterschied zwischen einer Ziffer-3-Organisation und einer Nichts-Organisation, die der gleichen Tätigkeit nachgehen, ist. Insofern habe ich dazu keine besondere Wahrnehmung.
Ich frage mich nur, aber das sage ich jetzt so – ungeschützt – einfach, ob man da nicht schon auch ein gewisses Gleichbehandlungsproblem hätte, wenn man nahestehende ausschließt und andere, die genau das Gleiche tun, nicht ausschließt. Das unterscheidet sich dann doch von Parteien, weil Parteien ja an sich gesetzlich gefördert sind. Das ist jetzt aber nur eine - - ist auch eine Art von Wahrnehmung. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir wissen ja aus den Akten und auch von der Homepage, dass die JVP-Ortsvereine die Förderungen wieder zurückzahlen mussten. Weil es um Steuergeld geht, wie Herr Hanger richtig gesagt hat: Warum wurde in solch augenscheinlichen Fällen überhaupt Geld ausbezahlt?
Dr. Stefan Imhof: Ich darf vielleicht jetzt noch einmal, nachdem das schon ein paar Mal Missverständnisse hervorgerufen hat, sagen, wer im NPO-Fonds was macht. (Abg. Krisper: Mhm!)
Wir haben schon etabliert: Das NPO-Fonds-Gesetz hat das Parlament beschlossen. Das Parteiengesetz hat auch das Parlament beschlossen. Die Anträge werden von den Organisationen gestellt. Die Auszahlungen macht die gesetzlich bestimmte abwickelnde Stelle, AWS. Die parlamentarische Anfrage, die zu Prüfungen geführt hat, machen Parteien oder Personen in den Parteien. Die Prüfung verantwortet, in diesem Fall, das BMKÖS. Insofern kann ich Ihre Frage nicht beantworten, weil ich die Förderung nicht ausgezahlt habe. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie beziehungsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWS haben ja von zahlreichen Vereinen die Statuten verlangt, um eine eventuelle politische Nähe prüfen zu lassen. Haben Sie Wahrnehmungen, dass Statuten von beantragenden Vereinen zeitnah geändert wurden – erst kürzlich?
Dr. Stefan Imhof: Zeitnah heißt?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zeitnah zur Richtlinienverordnung.
Dr. Stefan Imhof: Sie meinen von den Organisationen, die wir uns jetzt im Hinblick auf diese Parteiengesetzfrage angeschaut haben? (Abg. Krisper: Ja!) – Nicht, dass ich wüsste. Nein. Also - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unsere Wahrnehmung ist, dass Vereine möglicherweise kosmetische Änderungen in den Satzungen vorgenommen haben, um nicht mehr in die Ziffer 2, sondern nur mehr in die Ziffer 3 „nahestehende Organisationen“, zu fallen.
Das liegt deshalb nahe, weil auf einmal der Oberösterreichische Seniorenbund, Landesgruppe Oberösterreich, die Ortsgruppe Frankenmarkt des Oberösterreichischen Seniorenbundes und die Ortsgruppe Weitersfelden des Oberösterreichischen Seniorenbundes ihre Statuten ändern – alle am selben Tag.
Ich lege sie Ihnen vor, auch für Kollegen Hanger: Vorlage 7, Dokument 648356, Seite 2, Datum 16. Juli 2021 (Zwischenruf des Abg. Hanger), Vorlage 16, Dokument 643398, Seite 2 – Sie sehen: beschlossen am 16. Juli 2021 –, Vorlage 16, Dokument 643398, Seite 19, also dasselbe Dokument auf Seite 19 – Ortsgruppe Weitersfelden, beschlossen am 16. Juli 2021 –, und dann als Zusatz Vorlage 8, Dokument 648553, Seite 2: „Landesstatut der Schülerunion“, „21. August 2021“, also auch im Sommer 2021. (Die Auskunftsperson liest in den ihr vorgelegten Schriftstücken. – Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung der Abgeordneten Scharzenberger. – Bitte schön.
*****
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf darauf hinweisen, dass in der Art und Weise der Fragestellung in diesem Ausschuss weder suggerierende noch unterstellende Fragen zulässig sein können, und wenn Frau Kollegin Krisper in ihrer Art und Weise der Fragestellung der Auskunftsperson nahelegen möchte, ob es nicht eventuell zeitlich in Verbindung stehende Statutenänderungen gegeben hätte, die in Verbindung mit der Antragstellung sein könnten, dann ist das meiner Meinung nach eine suggerierende und gleichzeitig eine unterstellende Fragestellung. Deshalb würde ich Sie bitten, Frau Verfahrensrichterin, diese Fragestellung auch einzuschätzen – ob die Frage, so wie sie gestellt wurde, zulässig sein kann.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, sofern es keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung gibt - - (Abg. Krisper hebt die Hand.) – Frau Abgeordnete Krisper, zur Geschäftsbehandlung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe noch keine Frage gestellt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin beurteilt die bisherige Formulierung der beginnenden Frage dennoch. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte trotzdem dazu sagen, dass der Vorhalt, dass Statuten zu einem bestimmten Datum geändert worden sind, ein korrekt dargestellter Sachverhalt ist. Ich bin nur dennoch der Meinung, dass dieser Vorhalt insofern unvollständig ist, als wir die zuvor existierenden und geltenden Statuten nicht kennen und daher nicht beurteilen können, ob sie in einer für die Antragstellung relevanten Art und Weise geändert worden sind oder nicht. Das wollte ich nur sagen. (Abg. Krisper: Dann darf ich fragen?)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsverhandlung gibt, ersuche ich, mit der Befragung fortzufahren.
*****
Frau Abgeordnete Krisper ist am Wort.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich meine Frage stellen, das war nämlich genau die gewesen, ob Sie, Herr Dr. Imhof die Statuten verglichen haben.
Dr. Stefan Imhof: Ich darf noch einmal auf mein Eingangsstatement hinweisen, wo ich gesagt habe, dass die Prüfungen der Vereine des Seniorenbunds noch nicht abgeschlossen sind und insofern nehme ich das für unsere weiteren Prüfschritte zur Kenntnis.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wegen Prüfschritte: Dokument 648274, Vorlage 10 – da wird in einer E-Mail an Sie der Seniorenverein aus Wien „Ab5zig –Wiener Senioren“ thematisiert. Es werden ausbezahlte Zuschüsse aufgezählt: NPO 98 000, NPV 94 000, NP3 93 000. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Meine Frage wäre: Könnten Sie mir bitte erklären, was die Abkürzungen – „NPO“ weiß ich jetzt schön langsam – „NPV“ und „NP3“ bedeuten und ob Sie schon Ergebnisse haben, wie Sie den Verein einordnen oder wie die Prüfung da steht?
Dr. Stefan Imhof: Die Abkürzungen kann ich aufklären. Wir wussten ja nicht, dass die Pandemie so lange dauert. „NPO“ steht für NPO-Fonds, „NPV“ steht für Verlängerung und „NP3“ ist dann die dritte Förderperiode. Inzwischen haben wir auch NP4 und NP5. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Ich kann Ihnen zur Einordnung des Vereins „Ab5zig“ auch noch nichts sagen, weil der ja auch eine Seniorenbund-verbundene Organisation ist und daher das Gleiche gilt wie für den Oberösterreichischen, den Tiroler und den Kärntner Seniorenbund.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 11 Sekunden wären noch übrig.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann stelle ich die Frage, wie sehr Sie auch an diesen Organisationen dran sind. Dokument 648295, Seite 1, Vorlage 11: „Die Bäuerinnen“: 200 000 Euro. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Dr. Stefan Imhof: Ich glaube, wir haben da keine weiteren Prüfschritte eingeleitet.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weidinger zu Wort.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Grüß Gott, Herr Imhof! Ich möchte festhalten, dass sich Ortsgruppen der Tiroler Landjugend mit Anträgen beim NPO-Fonds gemeldet haben. Die wurden dann gegenstandslos ausgezahlt, nachdem man die Prüfung übernommen hat. Später ist es dann durch das grüne Ministerium zu einem Schwenk in der Rechtsansicht gekommen und dann hat man den Antrag per se auf politischer Ebene skandalisiert.
Was mich jetzt interessieren würde, wäre Folgendes: Sie haben vorhin ausgeführt, das BMKÖS wurde durch die parlamentarische Anfrage aufgefordert, eine Förderüberprüfung zu machen. Wer im BMKÖS hat diese Förderüberprüfung beauftragt?
Dr. Stefan Imhof: Die parlamentarische Anfrage oder letztlich die beiden parlamentarischen Anfragen – eine hat sich auf Oberösterreich bezogen, dann wurde eine Folgeanfrage gestellt und die gleiche Frage auf alle anderen Bundesländer ausgedehnt – waren die Anfragen vom März und vom Mai, die ich in meinem Eingangsstatement zitiert habe.
Auf Basis dieser Datenauswertung durch die AWS - - Also, wie passiert das? Ich stelle vielleicht einmal dar, was passiert: Bei uns kommt die parlamentarische Anfrage rein. Da wird gefragt: Hat die Organisation XY oder haben die Organisationen – keine Ahnung, in früheren Anfragen waren es noch mehr –Gelder aus den NPO-Fonds bekommen? – Wir leiten das dann an die AWS weiter und fragen: Haben die was bekommen?, weil wir ja gar nicht ad hoc über diese Daten verfügen, sondern das in der Datenbank der AWS ist.
Die AWS schickt uns das dann. Dann haben wir eine Liste, die meistens ein Ausschnitt aus diesen langen Listen der Anfrage ist, von Organisationen, die etwas bekommen haben. Das wird dann verarbeitet und darüber wird dann auch das Parlament informiert. In diesem Fall war es so, dass bei Ansicht der Liste dieser Organisationen erkannt wurde, dass es um die - - Der augenscheinlichste Begriff war dieser Seniorenbund in Oberösterreich. Also auf Basis der ersten Anfrage hat man gesagt: Muss man da nicht schauen, ob hier ein Zusammenhang mit der an sich bekannten Teilorganisation der ÖVP – Seniorenbund – besteht?
Man muss dazusagen, der Anlass oder Hinweis besteht ja allein deshalb, weil es ein bekanntes UPTS-Verfahren, mit Bundesverwaltungsgerichtsverfahren, gegeben hat, wo diese Frage auch gestellt wurde. Insofern ist das, wenn man so will, ein Ex-officio-Verfahren – das heißt, ich muss ganz einfach veranlassen, dass das geprüft wird –, folglich haben wir dann gesagt, wir müssen uns das anschauen. Wir haben dann eben diese Organisationen auch angeschrieben und nach ihrem statutarischen Verhältnis zu einer Partei gefragt. – So funktioniert das.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie sind derjenige, der im BMKÖS dafür zuständig ist?
Dr. Stefan Imhof: Ich bin für den NPO-Fonds zuständig, nicht allein, aber: Ja, ich bin für den NPO-Fonds zuständig.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gibt es noch jemanden, der neben Ihnen zuständig ist?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, die Auskunftsperson, die nach mir geladen ist, ist dafür auch zuständig.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Haben Sie den Auftrag von der anderen Person bekommen oder bekommen Sie das dann vom Kabinett weitergeleitet, dass Sie dafür zuständig sind?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, ich bin deshalb dafür zuständig, weil ich ja von Beginn an für den NPO-Fonds zuständig war und folglich auch für die Bearbeitung aller Angelegenheiten des NPO-Fonds – bis der NPO-Fonds dann wohl endgültig abgewickelt ist – zuständig bin.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Erstellen Sie ein rechtliches Gutachten oder geben Sie das bei einem Dritten in Auftrag?
Dr. Stefan Imhof: Es kommt immer auf die Rechtsfragen an. Grundsätzlich ist die AWS für alle Prüfungen zuständig. Regelmäßig fragt die AWS aber beim Richtliniengeber nach, das ist auch im Vertragsverhältnis so normiert, weil die AWS sagt: Hier muss der Richtliniengeber sagen, wie das zu interpretieren ist! – Da gibt es verschiedene Beispiele und in dem Fall war das eben auch so.
Wir im BMKÖS überlegen dann in einem ersten Schritt: Machen wir das selbst, mit unseren juristischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen? In spezifischen Fällen überlegen wir uns, ob wir die Finanzprokuratur zur Interpretation oder zur Beratung beiziehen müssen oder wollen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Haben Sie in den angesprochenen Fällen selbst die rechtliche Begutachtung vorgenommen oder die Finanzprokuratur zurate gezogen?
Dr. Stefan Imhof: Meinen Sie mit „selbst“ ich selbst oder das BMKÖS selbst?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sowohl als auch.
Dr. Stefan Imhof: Na, ich selbst habe das nicht allein gemacht, ich bin auch kein Jurist. Das BMKÖS selbst: ja, allerdings nicht in Bezug auf den Seniorenbund. Hier haben wir schon die Finanzprokuratur beigezogen, weil, wie ich schon in meinem Eingangsstatement gesagt habe, der Fall sehr komplex ist. Wir wissen um diese Komplexität letztlich auch aufgrund der in meinem Eingangsstatement schon zitierten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wer hat das in Bezug auf die Tiroler Landjugenden gemacht?
Dr. Stefan Imhof: Was gemacht?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Die rechtliche Beurteilung, auf die Sie dann Ihre Entscheidung stützen.
Dr. Stefan Imhof: Dr. Klingenbrunner und ich.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie haben vorhin davon gesprochen, dass eine Vorarlberger Landjugend rechtlich als Nichtparteiorganisation definiert wurde und daher das Geld erhalten hat. Können Sie uns das Gutachten, Ihre rechtliche Einschätzung, übermitteln? Die haben wir in den Unterlagen nicht gefunden.
Dr. Stefan Imhof: Die Entscheidung ist erst nach der letzten Übermittlung gefallen. Sie kriegen die Unterlagen dann erst mit der nächsten Lieferung – da ist die Frist, glaube ich, nächste Woche.
Das Argument ist aber relativ einfach, ich kann es kurz darstellen: Die Vorarlberger Jungbauern/Landjugend hat 2016, glaube ich, war das – nageln Sie mich nicht auf das Jahr fest –, eine Statutenänderung vorgenommen. Es gibt seither in diesen Statuten keinen Bezug mehr zum Bauernbund bis auf eine Restinformationsbestimmung, die allerdings keine Relevanz hat. Die Vorarlberger Jungbauern/Landjugend ist daher aus unserer Sicht eigentlich in keinem Zusammenhang mit dem Vorarlberger Bauernbund oder der ÖVP Vorarlberg zu sehen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich möchte jetzt die Dokumente ON 1, 2 und 3 vorlegen. Wir beginnen mit ON 1, die gleich eingespielt wird. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
In der ersten ON ist zu lesen, dass Ihnen eine gewisse Frau Anna Kanduth, eine Mitarbeiterin des AWS, die Rückmeldung in Sachen Jungbauernschaft übermittelt hat. Das Interessante dabei war, sie hat nachgefragt, wie da die Vorgehensweise sein soll. Wie hat Ihre Antwort gelautet?
Dr. Stefan Imhof: Das weiß ich nicht mehr genau. Vermutlich habe ich gesagt: Warten wir einmal ab, bis die Frist abgelaufen ist und wir alle Rückmeldungen haben! – Wenn das die erste Rückmeldung ist, ist auf Basis dieser ersten Rückmeldung wahrscheinlich noch gar nichts passiert. Typischerweise wartet man ja ab, bis die Frist abgelaufen ist, und dann schaut man, was man für Rückmeldungen bekommt, würde ich einmal sagen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wurde das auch dokumentiert?
Dr. Stefan Imhof: Was wurde dokumentiert?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Die Antwort, die Sie mir gerade gegeben haben. Bei den Unterlagen haben wir nichts dazu gefunden.
Dr. Stefan Imhof: Das kann ich Ihnen nicht sagen, ob ich das per E-Mail oder per Telefon gemacht habe. Eigentlich müsste es - - Wenn ich eine E-Mail geschrieben habe, dann sollte sie bei den Unterlagen sein. Aber ich kann Ihnen das jetzt nicht mehr sagen – weiß ich nicht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Das wurde nicht geliefert. Wenn es eine E-Mail war, würden wir ersuchen, dass die nachgeliefert wird.
Dr. Stefan Imhof: Ich schaue noch einmal nach.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Nun lege ich Ihnen ON 2 vor. Da hat Frau Kanduth um eine Stellungnahme gebeten, „mit der Bitte um Mitteilung zur weiteren Vorgehensweise.“ Wie hat Ihre Antwort gelautet? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Dr. Stefan Imhof: Das weiß ich nicht mehr. Es gilt wahrscheinlich das Gleiche wie für die erste Anfrage. Es ist ja unstrittig, dass die AWS in diesem Fall für diese Angelegenheiten das BMKÖS um eine weitere Vorgangsweise gefragt hat – das ist ja unstrittig –; und die weitere Vorgangsweise ist ja dann auch passiert, wie Sie in meinem Eingangsstatement gehört haben.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Antwort wurde uns dazu keine geliefert.
Dr. Stefan Imhof: Wenn Sie das sagen, dann wird das so sein. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Die AWS hat, glaube ich, sehr umfangreich geliefert. Ich kann das nicht beurteilen. Ich bin mir auch nicht ganz sicher - - ich weiß nicht, worauf die Frage abzielt. Vielleicht helfen Sie mir, dann kann ich sie beantworten.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Für uns ist natürlich relevant zu wissen, welche Antwort Sie gesendet haben. Für uns stellt sich natürlich die Frage, was Sie geantwortet haben, wenn wir sehen, dass eine AWS-Mitarbeiterin Sie nach Ihrer Einschätzung, wie sie weiter vorgehen soll, fragt.
Verakten Sie Ihre Telefonate?
Dr. Stefan Imhof: Nein.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Gut. Dann kommen wir zu ON 3: Da wenden Sie sich aktiv an Frau Kanduth und übermitteln ihr einen Textvorschlag samt rechtlicher Beurteilung zur Frage der Förderwürdigkeit des Seniorenbundes. Sie sind ja kein Jurist. Wer hat diesen Text verfasst? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Stefan Imhof: Ich würde davon ausgehen, dass die juristischen Elemente daraus von meinem Kollegen verfasst wurden, von Dr. Klingenbrunner.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wissen Sie das oder gehen Sie davon aus?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, schauen Sie, ich gehe davon aus. Ich bin ziemlich sicher, aber - - (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Schauen Sie, solche Texte ... : Man spricht darüber. Ich kann es nicht sagen, vielleicht habe ich da irgendwann auch einen Satz geschrieben. Also, deswegen sage ich: Die juristischen Elemente stammen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von Dr. Klingenbrunner. Dazu können Sie ihn ja dann heute noch fragen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich darf Ihnen ON 11, ON 12 und ON 13 vorlegen – das findet man leicht auf Google. Da ist erkennbar, dass die Kinderfreunde und die SPÖ in einem Guss auftreten. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)
Dr. Stefan Imhof: Zu dem Dokument?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ja. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Dr. Stefan Imhof: Nein.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Haben Sie einen Prüfauftrag betreffend den Antrag der Kinderfreunde beim NPO-Fonds erhalten?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Stögmüller. – Bitte schön.
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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, wo ist denn bei den Kinderfreunden – bei allem Willen zu dieser Diskussion über den NPO-Fonds, der jetzt aktuell noch immer in Auszahlung ist – der Zusammenhang mit mit der ÖVP verbundenen Personen? Mir ist nicht bekannt oder ersichtlich gewesen, wo bei den Kinderfreunden mit der ÖVP verbundene Personen oder Strukturen wären. Vielleicht kann man das herausarbeiten. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Abgeordnete Scharzenberger zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja natürlich, es ist kein Geheimnis, dass wir in diesem Ausschuss immer auch vergleichende Fragen als zulässig erachtet haben. Um eine Einschätzung abzugeben, ist es in meinen Augen notwendig, auch diese Frage zuzulassen, ansonsten würden wir den Parameter nicht als Vergleich haben. Insofern ist diese Frage meines Erachtens zulässig.
Frau Verfahrensrichterin, bitte schätzen Sie diese Fragestellung ein. (Abg. Kollross hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung, dass sie - - Ich kann Sie nur bitten, den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen oder es zu versuchen. Auf den ersten Blick ist er weder erkenntlich beziehungsweise ersichtlich noch ist er mit den letzten Entscheidungen zu diesen Fragen in Einklang zu bringen. Bei bestimmter Konsequenz hier im Untersuchungsausschuss würde ich die Frage ohne weitere Ausführungen als nicht mit dem Verfahrensgegenstand in Einklang zu bringen sehen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da ich zwei weitere Geschäftsordnungswortmeldungen wahrgenommen habe, unterbreche ich die Sitzung kurz zu einer Stehung. – Bitte in der Mitte zusammenkommen!
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(Sitzungsunterbrechung: 10.53 Uhr bis 11.08 Uhr.)
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11.08
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme nun die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Am Wort ist nach wie vor Abgeordneter Weidinger. – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich habe die ON 11 vorgelegt. Ich möchte hier einfach festhalten, dass auf der Homepage ganz klar erkennbar war, dass die Kinderfreunde und die SPÖ Niederösterreich in einem Guss auftreten und dass dann plötzlich, über Nacht, dieser Eintrag verschwunden ist. Da macht sich natürlich für mich ein Bild auf, dass man da versucht, diese Verflechtung, die ganz offensichtlich besteht, auseinanderzunehmen.
Jetzt möchte ich zur ON 10 kommen, wo wir Ähnliches finden: einen Wikipedia-Eintrag, der ganz klar zum Ausdruck bringt, dass die K- - (Abg. Tomaselli: Wir sehen nichts!) – Würden Sie mir bitte nicht das Wort nehmen, Frau Abgeordnete?! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Also auf der - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn sich jemand zur Geschäftsbehandlung melden will, dann soll er das bitte tun. Ansonsten bitte ich, entsprechend störende Zwischenrufe oder sogar das Abschalten der Mikros im Sinne einer ordentlichen Abwicklung dieses Ausschusses zu unterlassen. – Danke sehr. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Auf der ON 10 sieht man auch ganz klar, dass im Wikipedia-Eintrag die Kinderfreunde als Vorfeldorganisation der SPÖ bezeichnet werden. Dann wurde auch da, mit einem auf 2021 rückdatierten Datum, plötzlich eine Anpassung vorgenommen, dass das nur bis eben dahin der Fall gewesen sein soll.
Die ON 12 bringt auch ganz klar die Identität zum Ausdruck, nämlich dass sämtliche Vorsitzende der Kinderfreunde in Landesorganisationen gleichzeitig hochdekorierte SPÖ-Funktionäre und -Mitglieder sind, und auch ganz klar, dass mit den Kinderfreunden immer wieder SPÖ-Werbung gemacht wird, wie durch die Inserate von der SPÖ Hietzing klar erkenntlich ist.
Dass Kollege Kollross sich bei den niederösterreichischen Kinderfreunden einbringt, möchte ich nur so goutieren, dass die Leistungen unbestritten sind, dass da viele positive Dinge im Sinne des Allgemeinwohls stattfinden.
Jetzt darf ich bitte darum ersuchen, dass wir ein Video einspielen. (Abg. Kollross hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche die Sitzung kurz, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
(In Richtung Abg. Kollross:) Die Geschäftsordnungsdebatte machen wir nach Wiederaufnahme der Sitzung.
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(Sitzungsunterbrechung: 11.11 Uhr bis 11.12 Uhr.)
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11.12
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die technischen Voraussetzungen sind jetzt da, daher nehme ich die Sitzung wieder auf.
Da es vorhin eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Kollross gab, erteile ich ihm das Wort. – Bitte schön.
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Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Als bekennender Kinderfreund freut es mich eh außerordentlich, dass die Kinderfreunde hier jetzt vonseiten der ÖVP so viel Beachtung erfahren. Ich glaube auch, dass sie da etwas ganz Großem auf der Spur ist. Ich bin immerhin seit 2004 Vorsitzender der Kinderfreunde Niederösterreich. Dass die ÖVP 18 Jahre später draufkommt, lässt mich, was die Öffentlichkeitswirksamkeit betrifft, ein bisschen an meiner Vorsitzführung zweifeln, aber es freut mich umso mehr.
Sie können jetzt noch sehr viele Unterlagen vorlegen, mich würde aber schon irgendwann interessieren, Herr Vorsitzender und Frau Verfahrensrichterin: Was hat das mit dem Erkenntnisgewinn des Untersuchungsausschusses und mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?
Wir haben vorhin eine Stehung gehabt, in der wir das Thema, glaube ich, intensiv abgehandelt haben. Wenn die ÖVP jetzt noch, ich weiß ich nicht, wie lange, parteipolitisch spielen will, soll sie das tun, aber irgendwann wird sie auch zu einer Frage kommen, und es wäre durchaus interessant, dass man einmal irgendwann den Zusammenhang herstellt, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat und was die Kinderfreunde mit der ÖVP-Korruption oder mit dem Projekt Ballhausplatz zu tun haben sollen – oder mit etwas anderem; denn ich möchte nur daran erinnern, wie der Untersuchungsausschuss heißt und was er untersucht. Er untersucht nicht die Kinderfreunde. Vielleicht kann man also irgendwann den Bezug herstellen, bevor man da jetzt, ich weiß nicht, wie lange, irgendetwas weitertransportiert. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Tomaselli hat sich noch zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ja grundsätzlich der Meinung, dass man fast schon alles sagen kann, wenn man in seiner eigenen Redezeit redet, obwohl es in der Geschäftsordnung auch einen Ruf zur Sache gebe.
Was ich aber schon gerne vorab in der Geschäftsordnung klären würde, ist, auf welche Zeit das geht, wenn man so Dinge wie Videos einspielt. Was wir natürlich nicht einreißen lassen sollten, ist, dass Beweisvorlagen in Form von Videos dann missbräuchlich verwendet werden. Ich meine, rein theoretisch könnte ich meine komplette Argumentation selber per Video aufnehmen und dann einspielen und damit meine Redezeit verdoppeln oder verdreifachen. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Weidinger hebt die Hand.)
Daher, Herr Vorsitzender, würde ich jetzt gerne noch einmal klären, auf welche Zeit es geht, wenn man jetzt das Video – wir haben alle, glaube ich, eine Vermutung, um welches Video es sich handelt – einspielt? – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete, ich kann Sie beruhigen, die Abspielzeit des Videos geht auf die Redezeit dessen, der dieses Video vorlegt.
Ich habe aber noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung des Abgeordneten Weidinger – die sich aber offensichtlich durch meine Aussage jetzt bereits erledigt hat.
Ich ersuche nun die Frau Verfahrensrichterin um Darbringung Ihrer Überlegungen aufgrund dieser Geschäftsordnungsdebatte. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich gebe natürlich dem Herrn Vorsitzenden recht, aber – Entschuldigung, dass ich das so sage – er hat auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten geantwortet und ich habe keine Frage gehört. Nur, wenn eine Frage gestellt worden wäre, deren Zulässigkeit ich zu beurteilen hätte - - Ansonsten bin ich völlig der Meinung: Wenn der Herr Abgeordnete seine Redezeit für ein politisches Statement verwenden möchte, ist für mich keine Zulässigkeitsfrage damit verbunden. (Abg. Weidinger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: So ist es. Es war in den vergangenen Untersuchungsausschüssen immer wieder der Fall, dass die Fragezeit verwendet wurde, um eigene Wahrnehmungen, in welche Richtung auch immer, zu postulieren, die dann zu Protokoll genommen wurden. Ob diese im Zusammenhang standen oder nicht, ob sie den Tatsachen entsprochen haben oder nicht, sei jetzt einmal dahingestellt.
Ich habe noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Weidinger, der seine Wortmeldung vorhin zurückgezogen hatte, jetzt aber offensichtlich nochmals zu Wort kommen möchte. – Zur Geschäftsbehandlung, bitte sehr.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch wenn manche es anders sehen: Es handelt sich hier ja nicht um einen Gerichtssaal, sondern um ein politisches Gremium, durch das ganz selbstverständlich politische Äußerungen und Meinungen artikuliert werden.
Ich möchte aber den Punkt, den Kollegin Tomaselli aufgenommen hat, noch einmal vertiefen. Soweit es mir erinnerlich ist, hat Abgeordneter Krainer ein Video vorgespielt, und dieses Video wurde dann, soweit es mir erinnerlich ist, nicht in seine Redezeit eingerechnet. Ich würde darum ersuchen, dass man diese Thematik einfach klärt, damit wir eine einheitliche Linie haben, wie wir mit diesem Thema hinkünftig umgehen. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller hat sich noch zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber dann bitte auch vorab zu überprüfen, ob das Video überhaupt vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist! Wie Frau Kollegin Tomaselli gesagt hat: Da das nicht missbräuchlich verwendet werden soll, muss das schon vorweg geklärt werden. Da braucht es eine einheitliche Lösung, wie man das in Zukunft macht, wie das gehandhabt wird. Es muss nicht unbedingt von der Redezeit abgezogen werden, aber es muss hinsichtlich Untersuchungsgegenstand entsprechend vorab gesichtet werden, denn sonst kann man ja irgendetwas vorspielen. Da braucht es also wirklich eine einheitliche Regelung, denn sonst haben wir das Problem, dass nächstes Mal - - weiß ich nicht. (Die Abgeordneten Hafenecker und Weidinger heben die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da noch weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung vorliegen, unterbreche ich die Sitzung zu einer Stehung.
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(Sitzungsunterbrechung: 11.18 Uhr bis 11.23 Uhr.)
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11.23
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung nun wieder auf und halte fest, dass besprochen wurde, dass es den Abgeordneten freisteht, ihre Fragezeit so zu verwenden, wie sie der Meinung sind, dass es der Vorbereitung der zu stellenden Frage dient, und das ist auch für die Vorlage von Unterlagen der Fall.
Man ist übereingekommen, dieses Video jetzt einzuspielen, und es wurde – unpräjudiziell für die Vorlage und das Abspielen weiterer Videos in nachfolgenden Sitzungen – vereinbart, dieses Video, weil es nur circa 30 Sekunden lang ist, nicht in die Fragezeit des Abgeordneten einzurechnen.
Damit ist Herr Abgeordneter Weidinger am Wort beziehungsweise beginnen wir mit dem Einspielen des Videos. – Bitte schön. (Es wird ein Ausschnitt aus einem Video gezeigt.)
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich sage das selten, aber die Frau Vorsitzende hat in diesem Fall recht, und es gibt ihr auch ON 13, das ich vorlegen möchte, recht, nämlich das Parteistatut der Sozialdemokratischen Partei. Ich verweise auf die §§ 48, 66, 68 und 75, in denen auch ganz klar die statutarische Verflochtenheit auf allen Ebenen zum Ausdruck kommt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Aufbauend darauf möchte ich jetzt an Sie, Herr Imhof, die Frage stellen: Sind diese Beweise nicht Last genug, um eine Ex-post-Prüfung vorzunehmen, ob die Förderwürdigkeit bestanden hat? (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte schön.
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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt könnten wir über die Justiz - -, da haben wir auch öfters so etwas: Was wäre, wenn?, und: Haben Sie nicht das? – Diese Fragen sind uns auch alle abgeschmettert worden. Daher auch da die Frage, ob solche Fragen zulässig sind.
Zweitens würde ich gern im Hinblick auf den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erfahren, wo bei den Kinderfreunden eine ÖVP-nahe Organisation oder eine ÖVP-nahe Personen irgendeinen Vorteil bekommen haben soll. Das würde ich bitte gerne erläutert bekommen, und dann können wir gerne darüber diskutieren. (Abg. Kollross hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Kollross hat sich noch zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte das, was Kollege Stögmüller gesagt hat, nur unterstützen und unterstreichen. Genau jetzt sind wir bei dem Punkt, den wir schon zwei Mal bei der Stehung gehabt haben: dass man zwar in seiner Redezeit alles formulieren kann, aber es dann, wenn es um die Frage geht, irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben sollte.
Das hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. Mir ist es im Prinzip auch gleich, ob Herr Dr. Imhof das beantwortet oder nicht, aber es hat mit dem Untersuchungsausschuss nichts zu tun. (Abg. Weidinger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Weidinger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es hat ganz maßgeblich mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, weil es nämlich um die Frage geht: Wie wird die Bundesvollziehung umgesetzt und ernst genommen? – Die Auskunftsperson hat selbst gesagt, dass sie ex officio, nämlich wenn sie einfach Informationen hat, wo eine Notwendigkeit besteht, weitergehende Nachprüfungen vorzunehmen, dem nachgeht. Diese Informationen wurden hier jetzt vertieft und in der Breite der statutarischen Verflochtenheit dargelegt.
Und jetzt ist für mich die Tatsachenfrage relevant, ob diesem Sachverhalt jetzt vonseiten der Bundesvollziehung, verkörpert durch Herrn Dr. Imhof, nachgegangen wird – ja oder nein. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung durch Abgeordneten Stögmüller. – Bitte sehr.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es kann schon interessant sein, und mich würde auch sehr viel in der Vollziehung interessieren, nur – noch einmal –: Wo ist der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, Frau Verfahrensrichterin? – Ich sehe ihn einfach partout nicht. Es ist einfach nirgends abgebildet. Auch wenn Behördenvorgänge irgendwie untersuchungswürdig wären – ja, das kann schon sein, mich interessiert auch sehr viel, ich würde auch sehr viel fragen –, aber – noch einmal –: Untersuchungsgegenstand sind ÖVP-nahe und mit der ÖVP verbundene Personen und Organisationen.
Frau Verfahrensrichterin, sagen Sie mir, wo das ist! Wenn Sie das sehen, dann können Sie bitte dem Herrn Vorsitzenden empfehlen, dass er die Frage zulässt. Nur: Es gibt einfach keinen Zusammenhang! Auch wenn die Verwaltung an sich Untersuchungsgegenstand ist, muss aber immer auch die mit der ÖVP verbundene Person oder Organisation im Vordergrund stehen. So will es der Untersuchungsgegenstand – Punkt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich darf (Abg. Weidinger hebt die Hand) – nach den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Weidinger zur Geschäftsbehandlung – um Ihre Einschätzung ersuchen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also erstens einmal ist das Ministerium ein grün geführtes Ministerium, das über die Koalitionsregierung mit der ÖVP verbunden ist, und wir haben auch früher bei den Befragungen – ich darf da an die Befragungen durch Frau Kollegin Krisper erinnern – ganz klar die Kommunikation und die Verflochtenheit bei der Ausarbeitung der Richtlinien ins Treffen geführt und festgestellt.
Weiters wissen wir auch nicht, ob Herr Dr. Imhof vielleicht eine mit der ÖVP verbundene Person ist oder ob er Mitglied einer anderen Partei ist, wie zum Beispiel der SPÖ. Diese Fragen wären hier einfach relevant, um die Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen. (Abg. Stögmüller: ... SPÖ? Es muss einen Vorteil geben! Er muss einen Vorteil haben davon! – Abg. Kollross hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Kollross hat sich nochmals zu Wort gemeldet.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also die ÖVP versucht jetzt gerade wieder einmal die Quadratur des Kreises. Es wird ihr nicht gelingen. Ich würde jetzt wirklich darum ersuchen, dass die Frau Verfahrensrichterin eine Einschätzung abgibt und dass wir das Kasperltheater hier beenden könnten. (Unruhe im Saal.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Mit der Bezeichnung „Kasperltheater“, Herr Abgeordneter, schrammen Sie ganz knapp, aber wirklich haarscharf an einem Ordnungsruf vorbei. Gestern haben mich mehrere aufgefordert, aufgrund der lang dauernden Ausführungen beziehungsweise mancher Zwischenrufe Ordnungsrufe zu erteilen, wo kein ordnungsrufwürdiger Inhalt erkennbar war, aber „Kasperltheater“ ist knapp daran. Das gibt es zwar hier nicht, aber im Fußball wäre es die blaue Karte. Bitte die Wortwahl entsprechend zu mäßigen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)
Frau Abgeordnete Tomaselli hat sich noch zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich würde Ihnen wegen der andauernden Geschäftsordnungsdebatte vorschlagen, dass wir vielleicht unterbrechen. Ich möchte einfach nur kurz und bündig zu dieser ganzen Argumentation sagen: Die Kollegen von der ÖVP-Fraktion sind mit dieser oder einer ähnlichen Argumentation jetzt 90 Mal beim VfGH abgeblitzt. Vielleicht können wir es somit abkürzen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bin mir nicht sicher, ob nicht die Einschätzung der Frau Verfahrensrichterin die Inhalte der letzten vier Geschäftsbehandlungsbeiträge umfasst hätte. Ich würde jetzt einmal die Frau Verfahrensrichterin um ihre Einschätzung ersuchen. – Bitte sehr.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt insofern noch einmal an die vorige oder vorvorige Stehung erinnern. Ich möchte jetzt allen hier oppositionellen Abgeordneten recht geben: Untersuchungsgegenstand ist nicht die Bundesvollziehung an sich, sondern die Bundesvollziehung im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand – und da muss es um einen Vorteil an eine mit der ÖVP verbundene Person gehen. Das ist bei konzentriert auf die SPÖ bezogenen Fragen einfach nicht der Fall, und da gibt es keine Verfassungsgerichtshofentscheidung und keine bisherigen Entscheidungen in den Sitzungen, die dafür sprechen. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwältin-Stellvertreter.)
Wir haben uns in der Stehung darauf geeinigt, dass die Prüfungsstruktur per se Frage sein kann, das stört niemanden von den Abgeordneten. Daher würde ich Sie bitten – ich sage es Ihnen jetzt vor –: Eine Frage danach, ob vom BMKÖS allen Anhaltspunkten gleich nachgegangen wird, würde ich jetzt der Ordnung halber und des Friedens halber zulassen, aber nicht eine speziell auf die SPÖ gerichtete Frage, in der es nur um die SPÖ geht. Also: eine allgemeine Frage, wie wir es in der Stehung ausgemacht haben, aber nicht die mit dem Untersuchungsgegenstand nicht in Einklang zu bringende spezifische SPÖ-Frage.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann halte ich im Sinne der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin die Frage in der ursprünglich gestellten Form für nicht zulässig und ersuche, die Frage entsprechend den Ausführungen der Verfahrensrichterin abzuändern.
*****
Sie sind wieder am Wort.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also der Auskunftsperson ist es ja unbenommen, diese Frage trotzdem zu beantworten.
Ich halte nur fest: Für die Öffentlichkeit ist es entscheidend, dass es nicht das Bild einer Ungleichbehandlung gibt, dass ähnlich gelagerte Sachverhalte anders beurteilt werden – also: Wenn es ein ÖVP-Verein ist, dann ist es ganz schwierig und wird skandalisiert; ist es ein SPÖ-Verein, ist alles super und alles ordnungsgemäß. – Das halte ich wirklich für bedenklich. Daher meine Frage: Wird im BMKÖS in allen Sachverhalten nach gleichem Maß, nach den gleichen Richtlinien vorgegangen oder werden da Unterschiede gemacht?
Dr. Stefan Imhof: Es werden keine Unterschiede gemacht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wollen Sie die Frage beantworten, die ich zuvor gestellt habe?
Dr. Stefan Imhof: Dazu sage ich ganz kurz etwas, denn ich habe das jetzt gerade mit dem Verfahrensanwalt besprochen und habe dann entschieden, dass ich ganz einfach immer dem folge, was der Vorsitzende auf Empfehlung – oder nicht auf Empfehlung – der Verfahrensrichterin entscheidet.
Ich halte noch einmal fest: Es gibt keine Ungleichbehandlung. Aber ich werde mich, egal was entschieden wird, einfach danach richten. Insofern kann ich nicht mehr dazu sagen, als dass wir im BMKÖS keine Unterschiede zwischen irgendwelchen Vereinen machen. Ich kann noch auf mein Eingangsstatement hinweisen: Es ist immer die Frage, was es für Hinweise gibt, die eine Prüfung notwendig erscheinen lassen, und in Bezug darauf hat es eben bisher keine Hinweise gegeben, und - - (Zwischenruf des Abg. Hanger.– Abg. Krisper hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte Zwischenrufe zu unterlassen!
Dr. Stefan Imhof: Ich darf noch einmal darauf hinweisen – das ist dann wieder eine rechtliche Debatte –, dass im Parteiengesetz eben die Ziffer 1 und die Ziffer 3 existieren - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Auch Herr Abgeordneter Stögmüller: Bitte Zwischenrufe zu unterlassen!
Verzeihen Sie die Unterbrechung. Waren Sie mit Ihrer Stellungnahme am Ende, Herr Dr. Imhof?
Dr. Stefan Imhof: Nein, nein, ich wollte eigentlich nur sagen, dass ich mich nach Beratung dazu entschieden habe – unabhängig davon, welche Frage jetzt nicht zugelassen ist, sage ich einmal –, immer dem zu folgen, was der Vorsitzende entscheidet, und das gilt dann für alle – ich glaube, das ist der konsistenteste Umgang mit solchen Fragestellungen –, weil ich mich nicht über eine Geschäftsordnungsdebatte oder eine Entscheidung über den Untersuchungsgegenstand hinwegsetzen will oder das beurteilen will. Darf ich um Verständnis für diese Vorgangsweise ersuchen?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 17 Sekunden Fragezeit wären noch übrig.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also wir gehen jetzt davon aus, dass die Hinweise so erdrückend sind, dass das BMKÖS diesem Sachverhalt nachgehen wird.
Meine Frage wäre noch betreffend das Prüfsystem, das Sie in Ihrem Eingangsstatement erwähnt haben: Gibt es das auch in schriftlicher Form? Warum wurde das dem Untersuchungsausschuss nicht übermittelt?
Dr. Stefan Imhof: Sie haben – ich habe auch in meinem Eingangsstatement explizit darauf hingewiesen – von der AWS ein Dokument zur Prüfsystematik bekommen, in dem das detailliert dargestellt wird. Ich glaube, es ist eine Anlage zum Schreiben der AWS. Also dieses Dokument liegt meines Wissens dem Untersuchungsausschuss vor. Ich habe es nicht übermittelt.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Es liegt nicht vor – und die Redezeit ist für diese Runde ja ohnehin abgelaufen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: So ist es.
*****
Wir kommen zur zweiten Fragerunde. Abgeordneter Kollross hat übergeben. – Bitte, Frau Kollegin.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wir haben keine weiteren Fragen. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Keine weiteren Fragen.
Damit gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort. – Er hat auch keine Fragen.
Frau Abgeordnete Tomaselli wäre die Nächste an der Reihe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne nochmals auf die Überprüfung eingehen, Herr Imhof. Sie haben ja im Eingangsstatement dann erklärt, es gibt eine automatisierte Vorprüfung, glaube ich, und es gibt auch, haben Sie gesagt, einen risikobasierten Ansatz auf Stichprobenüberprüfung und es gibt dann vertiefende Prüfungen, wenn im Nachklang Hinweise einlangen. Wie kommen Sie zu diesen Hinweisen?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, es ist ganz unterschiedlich. Oft stellt sich eine Prüffrage aufgrund einer - -, also ich kann Beispiele nennen: Wenn zum Beispiel irgendein Verein gefördert wurde und dann schreibt aber ein Mitglied dieses Vereins, dass es hier ein Problem gibt oder so. So etwas kommt vor.
In diesem Fall ist es so, dass wir ja auf Basis dieser Voranfragen, die ich genannt habe – eine war, glaube ich, Ende Dezember und eine Anfang Februar –, zu parteinahen Organisationen keine Prüfungen veranlasst haben, während, als wir auf diesen Seniorenbund gestoßen sind, auch auf diese Rechtssache, die im UPTS und im Bundesverwaltungsgericht gelaufen ist, das dann der Hinweis, wenn man so will, darauf war, dass wir uns das anschauen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann ging das aber so weiter, dass sozusagen die Organisationen, zu denen Hinweise eingelangt sind, zuerst ein Schreiben bekommen und die Chance bekommen haben, selber Stellung zu beziehen. Ist das korrekt?
Dr. Stefan Imhof: Ja, das ist das, was ich mit diesem iterativen Verfahren gemeint habe. Also man schreibt erst einmal – das habe ich auch dargestellt, was der erste Prüfschritt ist – diese Organisation an, also in dem konkreten Fall – der ist, nehme ich an, das Interessanteste – fragt man: Was ist Ihre statutarische Stellung? – Dann kriegt man eine Antwort, und wenn die erschöpfend ist, dann kann man darüber entscheiden, sonst wird einfach nachgefragt. Das ist ein Prozess, der länger oder kürzer dauern kann. Das hängt immer davon ab, wie komplex die Frage ist beziehungsweise welche Unterlagen auch geliefert werden. Also das ist ein übliches - - ein iterativer Prozess, wie man das halt in solchen Nachfrageverfahren hat.
Das gilt übrigens auch für die Belegsprüfung. Also wenn jemand in die Stichprobe kommt, dann fordert die AWS Belege an, und wenn die nicht klar sind, dann fordert sie halt weitere Unterlagen an.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann gibt es auch Fördernehmer, die gar nicht antworten. Das ist auch passiert.
Dr. Stefan Imhof: Ja, das gibt es auch.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei den Tiroler Jungbauern. Was passiert da?
Dr. Stefan Imhof: Na ja, das ist das, was ich dargestellt habe: Wenn ein Fördernehmer eine Aufforderung bekommt, zu einer Frage Stellung zu nehmen, und nicht antwortet, dann ist das eigentlich ein Rückforderungsgrund. Das ist in der Richtlinie auch so normiert. Das ist auch eine übliche Bedingung in Förderverträgen: dass man zur Verfügung stehen muss, man muss bei Prüftätigkeiten der Förderstelle kooperativ sein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wichtig ist aber, glaube ich, festzuhalten, dass jeder, der geprüft worden ist, auch immer die Möglichkeit hat – auch im Nachhinein –, Teil des Prüfverfahrens zu sein, indem man selber Argumente vorbringt, die die eigene Antragstellung unterstützen, auch im Nachhinein?
Dr. Stefan Imhof: Das ist korrekt, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Super.
Weil wir viel über die Tiroler Jungbauern gehört haben, würde ich gerne noch einen anderen Fall aufgreifen, und zwar den Vorarlberger Seniorenbund. Da gab es ja auch eine Rückforderung von 24 000 Euro. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?
Dr. Stefan Imhof: Ja, da ist grundsätzlich kaum Information zurückgekommen. Es ist dann auf Basis des Rückforderungsschreibens noch eine rechtliche Stellungnahme gekommen, und es ist so, dass man das in der Praxis natürlich dann auch noch berücksichtigen muss, bevor man dann eventuell diese Mahnschreiben macht. Insofern ist praktisch dieses Mahnschreiben seitens der AWS auch noch nicht rausgegangen, weil man sich das noch einmal anschaut, was da jetzt an neuen Unterlagen vorliegt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben das Schreiben in den Akten, das tatsächlich kurz und bündig ist, wie man eh auch in Vorarlberg sagen würde. Das wäre das Dokument 71, bitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auch in diesem Rückschreiben wird eben festgehalten: „Der Verein Vorarlberger Seniorenbund hält fest, dass der gemeinnützige Landesverein der unter der Internet Adresse www.mitdabei.at auftritt und eigenständige Organisation ist. Unsere Organisation hat eigenständige Statuten“ und so weiter und so fort. Sie schreiben dann auch – im Vergleich –: „Der Verein ist daher weder ident noch zu verwechseln mit der Teilorganisation“.
Haben Sie Hinweise gefunden, dass es noch eine zweite Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit gibt, die Teilorganisation ist?
Dr. Stefan Imhof: Sie meinen in Vorarlberg?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, Vorarlberger Seniorenbund.
Dr. Stefan Imhof: Nein, noch nicht. Ich bin jetzt nicht ganz sicher – nicht, dass ich da die Bundesländer verwechsle –, aber ich glaube, in Vorarlberg sind uns da noch keine Unterlagen bekannt geworden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Rückforderung ist jedenfalls rausgegangen, laut öffentlicher Berichterstattung.
Dr. Stefan Imhof: Ein Rückforderungsschreiben ist rausgegangen, ja, das ist korrekt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Wir haben nachgeschaut – die Vorlage 64, das sind die Statuten des Seniorenbundes. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Die haben wir genau von dieser vorhin angesprochenen Seite www.mitdabei.at, und das Interessante ist, wenn Sie auf Seite 3 gehen – die Statuten stammen übrigens aus dem Jahr 2016, aus demselben Jahr, wie die Vorarlberger Jungbauern (Heiterkeit der Rednerin) quasi aus der ÖVP ausgetreten sind; das ist auch so eine Überschneidung –, steht da: „Der Vorarlberger Seniorenbund ist eine Teilorganisation der Vorarlberger Volkspartei und hat seinen Sitz in Dornbirn. Seine Kurzbezeichnung lautet ‚Seniorenbund‘.“
Auch da sehen wir wie bei den Jungbauern eine Eigendefinition als Teilorganisation der Vorarlberger Volkspartei. Teilorganisationen der Vorarlberger Volkspartei sind beim NPO-Fonds nicht anspruchsberechtigt, ist das korrekt? (Abg. Hanger klopft auf den Tisch und hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Hanger. – Bitte schön.
*****
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zwei Anmerkungen dazu: Man müsste sich die Rechtskonstruktion im Detail anschauen, weil es meines Wissens so ist, dass der Seniorenbund aus einem Verein und einer Teilorganisation besteht. Das macht ja auch die rechtliche Beurteilung so komplex. Zum anderen, Frau Verfahrensrichterin, darf ich festhalten, dass die Klärung von rechtlichen Fragen nicht untersuchungsgegenständlich ist. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um Ihre Einschätzung ersuchen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Verzeihen Sie (in den Unterlagen lesend), ich muss jetzt nur noch schnell auf Seite 3 gehen.
Darf ich jetzt noch einmal fragen: Ist das ein Statut des Seniorenbundes oder dieser - - (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsbehandlung!) – ah, des Vorarlberger Seniorenbundes, ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Frau Abgeordnete Tomaselli. Die Frage ist, ob das die Statuten des Vereines sind oder die Statuten der Teilorganisation, sprich der Partei. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, das sind die einzigen Statuten, die auf dieser Seite mitdabei.at sind. Ich habe ja vorhin ausgeführt, dass in der Stellungnahme des Vorarlberger Seniorenbundes an die AWS ausgeführt ist, dass sie ein Verein sind, der unter www.mitdabei.at organisiert ist. Wir haben auf dieser Homepage nach Statuten gesucht; es gibt ein Statutendokument, das dort abrufbar ist, geändert 2016, und das ist dieses, das ich vorgelegt habe. In diesem Dokument steht eben unter § 1: „Der Vorarlberger Seniorenbund ist eine Teilorganisation der Vorarlberger Volkspartei und hat seinen Sitz in Dornbirn.“
Zu Ihrer Frage, Herr Vorsitzender, ob es jetzt zwei Vereine gibt: Das ist ja genau die strittige Frage, aber ich habe es korrekt wiedergegeben.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist jetzt alles ein bisschen auf Messers Schneide, ich gebe es zu, auch Herr Dr. Imhof. Die Frage aber, ob das Inhalt der Statuten ist, ist eine Wahrnehmungsfrage. Verbunden mit der Wahrnehmungsfrage, dass Teilorganisationen nach § 2 Z 1 Parteiengesetz nicht antragsberechtigt sind - - Das ist auch eine Wahrnehmungsfrage, aber es ist nicht eine Frage an Herrn Dr. Imhof, ob er aufgrund dieser zwei Wahrnehmungen, die er zu gesetzlichen oder statutarischen Bestimmungen hat, einen rechtlichen Schluss zieht, ob dieser Seniorenbund jetzt endgültig antragsberechtigt war oder nicht. Ich weiß nicht, ob ich mich jetzt klar ausgedrückt habe, in meinem Abgrenzen zwischen Tatsachen und Rechtsbereich.
*****
Dr. Stefan Imhof: Ich muss gestehen, ich weiß jetzt nicht ganz genau, welche Frage ich beantworten soll. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die letzte Frage war: Stimmt es, dass Teilorganisationen einer Partei nicht antragsberechtigt sind? (Abg. Tomaselli: Eine Teilorganisation der Vorarlberger Volkspartei, habe ich gefragt!) – Der Vorarlberger Volkspartei.
Dr. Stefan Imhof: Na, das ist ja eine Frage nach dem NPO-Gesetz, oder? Ja, also wenn eine Organisation unter § 2 Z 1 Parteiengesetz fällt, dann ist sie nicht antragsberechtigt. (Abg. Hanger: Welche Gesetzlage ..., da steht das drin!)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was auch interessant ist: In diesen Statuten, den einzigen Statuten, die wir auf dieser Homepage bei der Mitgliedschaft gefunden haben – zur Erinnerung noch einmal: bei den Jungbauern ist man ja automatisch Mitglied –, steht, zumindest in abgeschwächter Form, unter „§ 3 Mitgliedschaft“: „Um die Ziele des Seniorenbundes besser erreichen zu können, ist die Mitgliedschaft der Seniorenbundmitglieder bei der Vorarlberger Volkspartei anzustreben.“ (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwältin-Stellvertreter.)
Ist dieser Teil der Statuten auch geprüft worden, haben Sie da eine Wahrnehmung dazu?
Dr. Stefan Imhof: Entschuldigen Sie, ich hatte jetzt gerade eine Frage an den Verfahrensanwalt. Können Sie das wiederholen? Es tut mir leid, es war mein Fehler.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darf ich es wiederholen, außerhalb der Fragezeit?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte. Nachdem es vorgelesen wurde, noch einmal vorlesen!
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): § 3 dieser einzigen Statuten, die wir gefunden haben, ist eben auch normiert: „Um die Ziele des Seniorenbundes besser erreichen zu können, ist die Mitgliedschaft der Seniorenbundmitglieder bei der Vorarlberger Volkspartei anzustreben.“
Meine Frage war: Haben Sie auch diesen Teilaspekt der Statuten bei der Rückforderung geprüft?
Dr. Stefan Imhof: Wie gesagt, es geht hier um eine Statutenprüfung. Aber ich möchte - - Vielleicht darf ich tatsächlich auf den Abgeordneten Hanger verweisen, weil das ja ganz genau der Punkt ist: Wie viele Rechtspersonen gibt es? Welche Rechtspersonen fallen unter welche Bestimmung des Parteiengesetzes? Wenn sie unter unterschiedliche Bestimmungen des Parteiengesetzes fallen sollten, dann würden wir – dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts folgend – prüfen müssen, ob es sich nichtsdestotrotz um eine wirtschaftliche Einheit handelt.
Insofern ist das, was gesagt wurde, glaube ich, der entscheidende Punkt. Wie unterscheidbar sind zwei Organisationen erstens formal, und, sollten sie formal unterscheidbar sein, sind sie dann möglicherweise wirtschaftlich nicht unterscheidbar? Das ist die Frage, die zu stellen ist, und das ist die Rechtsfrage, die zu prüfen ist.
Vielleicht kann ich noch dazusagen: Es gibt halt noch keine hinreichende Judikatur dazu und insbesondere ist es eine Einzelprüfungsfrage. Auch das ergibt sich meines Wissens aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, und deswegen müssen wir uns die halt anschauen. Mehr kann ich Ihnen jetzt da leider nicht dazu sagen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist jetzt nur eine Anmerkung, weil Sie die Personalunion angesprochen haben: In diesem Fall soll ja Werner Huber – langjähriger ÖVP-Landtagsabgeordneter und Bürgermeister – Chef des Vorarlberger Seniorenbundes und gleichzeitig auch Obmann des Vereins sein. Es ist jetzt eben zweifelhaft, ob das nicht das Gleiche ist.
Ein dritter Hinweis, den wir auch gefunden haben, ist auch interessant – ist übrigens ein bissel ähnlich gelagert wie in Oberösterreich; das finde ich auch interessant, dass sich ganz vieles wiederholt. Auch in Vorarlberg gibt es Hinweise darauf, dass der Seniorenbund 2019 auf Grundlage der Wählerevidenz Wahlkampfmaterialien verschickt hat. Dass man diese Daten verwendet, ist ja – zur Erinnerung – nur erlaubt, wenn man tatsächlich Teil einer Partei ist.
Werden solche Dinge bei etwaigen Rückforderungen auch geprüft? Ist das auch ein Hinweis?
Dr. Stefan Imhof: Na, solche Dinge, die Sie da jetzt gebracht haben, haben wir bisher nicht geprüft, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir spielen mal Vorlage 73 ein, ich glaube, das ist das Einfachste. – Bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Das ist ein Artikel aus dem „Standard“. Da ist auch interessant, dass eben Franz Himmer, Geschäftsführer des – wir wissen jetzt nicht, ist es der gleiche, ist es der ungleiche – Seniorenbundes Vorarlberg, angesprochen auf die Versendung von Wahlkampfmaterialien, n das Telefon auflegt. Ich glaube, das wäre vielleicht auch noch ganz interessant, dass man dies noch weiter prüft. – Vielen Dank jedenfalls, Herr Imhof, fürs Kommen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Krisper ist als Nächste zu Wort gemeldet und gelangt hiermit zu Wort. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Imhof, wir haben noch zwei Fragenkomplexe über. Der erste wäre betreffend politische Akademie. Dazu darf ich Ihnen Vorlage 6 einspielen, Dokument 648342. Da schreibt nämlich eine Mitarbeiterin an Sie mit dem Betreff „Rückzahlungen + Politische Akademien“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Ich würde gerne wissen, wie es zu dieser E-Mail-Korrespondenz kam und dazu, dass Sie sich die Akademien im Rahmen der Frage, ob jetzt Rückzahlungen zu tätigen sind oder Anträge gestellt wurden, anscheinend angesehen haben.
Können wir helfen? Das Dokument ist noch nicht zu sehen. Vorlage 6, danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Stefan Imhof: Also meines Wissens fallen Parteiakademien nicht unter den § 2 Z 1, sie sind eigens gesetzlich geregelt, daher sind sie wohl antragsberechtigt. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob die, die da genannt sind, Anträge gestellt haben – glaube ich nicht –, aber es gibt an sich keinen rechtlichen Rückforderungsgrund, sollte eine Parteiakademie Geld bekommen haben, weil sie eben keine Partei ist. – Ist das die Frage, die Sie gestellt haben?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, pardon. Meine Frage war, wie es zu dieser Korrespondenz kam, weil da ja mit dem Betreff „Rückzahlungen + Politische Akademien“ an Sie geantwortet wird. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Stefan Imhof: Na ja, wahrscheinlich habe ich vollständigkeitshalber gefragt, ob die - -, weil das eine Frage - - Waren die in Ihren parlamentarischen Anfragen? Ich kann es jetzt wirklich nicht sagen, oft stößt die AWS - -. Die AWS hat ja auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, und die schaut sich halt dann gewisse Sachen an.
Ich kann es jetzt nicht sagen, ich muss gestehen - ‑ Ich sehe es aber auch als gesetzlich nicht - - oder ich sehe keinen Anlass zu einer Prüfung hier – das kann ich sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben anscheinend völlig sachlich nach allen politischen Akademien gefragt, von allen Parteien. Es findet sich unten nämlich die Information: „Die nachstehenden von dir angesprochenen“ – by the way –„politischen Akademien sind in unserem System weder als antragstellende Organisation noch als Eigentümer einer antragstellenden Organisation beim NPO-Fonds hinterlegt: Karl-Renner-Institut [...], NEOS Lab [...], FREDA – die Akademie“ der Grünen. (Auskunftsperson Imhof: Ja!)
Vor diesem abschließenden Absatz, führt aber Ihre Mitarbeiterin aus: „Seminarhotel ‚Springer Schlößl‘ Betriebsgesellschaft mbH hat folgende NPO-Zuschüsse erhalten bzw. beantragt: 2.+3. Quartal 2020:“ 175 000, „4. Quartal [...]“: 45 000, erstes Halbjahr 2021: 214 000, „4. Quartal 2021:“ 103 000 – also insgesamt wurden 538 000 Euro beantragt.
Ja, ich nehme an, das ist kein Zufall, dass Ihre Mitarbeiterin auf Ihre Frage nach Anträgen vonseiten politischer Akademien das Seminarhotel Springer-Schlössl anführt.
Dr. Stefan Imhof: Ich kann die Frage tatsächlich nicht ganz nachvollziehen, denn erstens ist es nicht meine Mitarbeiterin, sondern - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann: bitte wer?
Dr. Stefan Imhof: Ist eine Mitarbeiterin der AWS. (Abg. Krisper: Danke!)
Zweitens wird - - Es sieht so aus, als hätte ich gefragt: Haben politische Akademien was bekommen?, oder vielleicht ist es so: Haben andere was bekommen? – Vielleicht muss man einmal googeln und schauen, ob ein Zeitungsbericht zu diesen Förderungen da war. Ich weiß es tatsächlich nicht. Ich kann es aus dieser E-Mail nicht nachvollziehen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nein, meine Frage war jetzt, ob Sie nachvollziehen können, dass Frau Kanduth auf das Seminarhotel Springer-Schlössl zu sprechen kommt, wenn Sie einen Betreff mit „Rückzahlungen + Politischen Akademien“ haben.
Herr Sigi Wolf hat mir hier seiner Meinung nach das ABC der Wirtschaft beigebracht. Deswegen habe ich ins Firmen-ABC geschaut, da findet sich als Gesellschafter mit 100-prozentigem Anteil des Springer-Schlössls die „Firma Politische Akademie der ÖVP“.
Dr. Stefan Imhof: Ach so, jetzt verstehe ich, glaube ich, die Frage. (Abg. Krisper: Ja, bitte!) Es ist eine technische Frage, ach so, dann - - (Heiterkeit der Auskunftsperson – Abg. Krisper – erheitert –: Ja, danke!)
Gut, Sie fragen, wie Betriebsgesellschaften oder Tochtergesellschaften von antragsberechtigten NPOs – also eine aus diesen drei Kategorien – zu ihrem Antrag kommen. Die müssen in ihrem Antrag natürlich, wenn sie nicht sui generis gemeinnützig sind, angeben, ob ihre Mutter gemeinnützig ist oder nicht, beziehungsweise eine kirchliche Organisation oder eine Feuerwehr, im wahrscheinlich eher seltenen Fall.
Insofern geht aus dem Antrag zwingend hervor, wer die Mutter ist, sonst kann die AWS ja nicht beurteilen, ob diese sui generis nicht gemeinnützige GmbH überhaupt antragsberechtigt ist. Das heißt, wenn die dort irgendetwas in ihren Datenbanken eingeben, dann wird das ausgespuckt, weil die Muttergesellschaft immer Teil der dokumentierten Antragstellung ist.
War das die Frage?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es danach Diskussionen, ob man da vielleicht eine Lücke hat, wenn eine 100-Prozent-Tochter der Politischen Akademie der ÖVP da einen Antrag stellen kann, um 538 000 Euro zu lukrieren? Wurde einmal diskutiert, ob man da nicht bei den Richtlinien und bei der Form nachbessern muss?
Dr. Stefan Imhof: Meines Wissens nicht, nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil sich das auch im Firmen-ABC findet: Aufsichtsrat dieser Springer-Schlössl Betriebsgesellschaft mbH sind Herr Obernosterer, auch Andreas Ottenschläger – Parlamentskollegen –, Frau Bernadette Arnoldner und auch ein gewisser Herr Norbert Totschnig. Dazu stelle ich aber keine Frage mehr.
Noch zu Ihrem Lebenslauf: Das Bundeskanzleramt hat uns leider im Gegensatz zu anderen Ministerien auf Anfragen nie Geschäftseinteilungen geschickt. Wann genau, muss ich demnach hier fragen, war die Ablöse von Ihrem Sektionsposten?
Dr. Stefan Imhof: Ich habe, glaube ich, in meinem Eingangsstatement gesagt, dass ich zum Untersuchungsgegenstand 1 eingeladen bin, und wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind Fragen zulässig, die zu der Vorladung existieren. (Abg. Stögmüller: Nein, nein, nein, das ist ...!) Ich werde mich auch hier wie immer - - Also ich mache das, was ich vorher gesagt habe: Wenn entschieden wird, dass diese Frage für meine Ladung zugelassen ist, dann ist es - -, und sonst bleibe ich bei der Linie, die ich vorher dargelegt habe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist für mich eine Frage zum Lebenslauf: wie lang – von wann bis wann – Sie den Sektionsposten innehatten. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin-Stellvertreter. – Abg. Stögmüller: ... keine Lebenslauffragen beantworten ...! ... eine Lebenslauffrage!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung zu dieser Angelegenheit.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich habe es jetzt ursprünglich überhaupt nicht bedenklich gefunden, weil es als Lebenslauffrage gestellt worden ist. Ich habe es einfach wirklich nur als Frage nach dem Lebenslauf gesehen. Wenn es darauf abzielt, ob es eine politische Beeinflussung zu Postenbesetzungen gegeben hätte, dann würde ich in weiterer Folge vielleicht - -, aber als reine Lebenslauffrage würde ich das schon als zulässig sehen.
Dr. Stefan Imhof: Dann: Mit Ende Februar - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es möchte auch der Herr Verfahrensanwalt noch seine Anmerkungen dazu machen. – Bitte schön.
Verfahrensanwältin-Stellvertreter Dr. Andreas Joklik, LL.M.: Ausnahmsweise eine divergierende Meinung: eine Lebenslauffrage im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand natürlich schon, aber ich glaube nicht, dass eine Auskunftsperson hier über ihren Lebenslauf berichten muss. Warum? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Dr. Stefan Imhof: Ich kann sie beantworten. (Abg. Krisper hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Abgeordnete Krisper.
*****
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, es ist für mich ganz klar eine Lebenslauffrage, wie lange jemand einen Sektionsposten innehatte. Falls das in Zeiten wie diesen in diesem U-Ausschuss nicht reicht: Es gab ja auch 2018 Förderungen, und dann würden wir gern wissen, wo er gerade zuständig war, damit wir wissen, wie wir fragen können – wenn Sie das heute brauchen. (Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin-Stellvertreter beraten sich.)
*****
Dr. Stefan Imhof: Bis Ende Februar 2018.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.
Was war Ihre Tätigkeit danach?
Dr. Stefan Imhof: Danach habe ich bis Anfang September eine Stabsstelle im Bundeskanzleramt geleitet, danach war ich in Elternkarenz, dann bei der Weltbank und dann im BMKÖS.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann kamen Sie ins BMKÖS?
Dr. Stefan Imhof: Ich glaube, Ende Februar – ich sage jetzt kein Datum dazu, weil ich mich an den Tag nicht erinnern kann, glaube ich – 2020.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was war dort Ihre Aufgabe?
Dr. Stefan Imhof: Meine erste Aufgabe war auch dort eine Stabsstelle mit dem Titel „strategische Koordination“. Es war dann relativ schnell eine Frage von Covid-Angelegenheiten und -Förderungen, weil ja eigentlich wenige Tage später die ersten Maßnahmen in Bezug auf die Pandemiebekämpfung gesetzt wurden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dr. Imhof, waren oder sind Sie SPÖ-Mitglied?
Dr. Stefan Imhof: Ich nehme an, das ist auch eine Lebenslauffrage. Ja, ich bin SPÖ-Mitglied.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Haben Sie sich irgendwann einmal selber in der Beurteilung dieser Rechtsfrage auch gedacht, dass da eine Befangenheit vorliegt?
Dr. Stefan Imhof: Nein.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das sehe ich persönlich ganz anders, denn – ich komme auch zum wesentlichen Punkt meiner Ausführungen – wir haben eine Situation, dass bei der Jungbauernschaft eine Rückzahlungsforderung von Ihnen – gemeinsam mit Herrn Klingenbrunner – definiert worden ist. Ich halte fest, dass es Argumente gibt, die für Ihre Entscheidung sprechen, es gibt aber auch Argumente, die dagegen sprechen.
Wir haben einen gleichen Sachverhalt bei den Kinderfreunden: Wir haben Argumente dafür, dass die Kinderfreunde förderwürdig sind, wir haben aber auch Argumente dafür, dass die Kinderfreunde nicht förderwürdig sind. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Bitte, Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen jetzt wirklich ins Wort fallen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Moment, Moment, Moment, bisher war das Unterbrechen von - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte akzeptieren Sie, dass Sie nicht am Wort sind. (Abg. Stögmüller: Das ist ja peinlich!) – Nein, Sie sind nicht am Wort und das Hereinrufen stört den Ablauf dieses Untersuchungsausschusses. (Abg. Stögmüller: Ja gut, das ist aber ein ...!) Auch andere haben zwischengerufen, die habe ich auch ersucht, diese Zwischenrufe zu unterlassen, weil das einen ordentlichen Ablauf des Untersuchungsausschusses stört. (Abg. Stögmüller: Aber dann greifen Sie auch einmal ein, wenn der Hanger Unterstellungen macht!) – Sie sind jetzt nicht am Wort, Sie sind nicht zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.
So: Es war in der Vergangenheit nie üblich, dass Ausführungen von Abgeordneten unterbrochen wurden, auch wenn sie ihre Wahrnehmungen, ihre Einstellungen, ihre Interpretationen im Gegensatz zu den Feststellungen und zu den tatsächlichen Vorfällen geäußert haben.
Die Frau Verfahrensrichterin ist beim Begriff der Befangenheit aufmerksam geworden, und ich ersuche sie nun diesbezüglich um ihre Anmerkungen und ihre Beurteilungen. – Bitte schön.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es tut mir leid, dass ich da ins Wort gefallen bin. Ich entschuldige mich dafür.
Das war ein Punkt, an dem ich eine Grenze ziehen muss. Ich möchte Sie bitte auf unsere Bundesverfassung verweisen: Jedem Beamten steht die Ausübung seiner politischen Rechte frei. Damit sofort eine Befangenheit zu unterstellen: Dann ist die Ausübung der Vollziehung, der Gerichtsbarkeit in dieser Republik nicht mehr möglich, wenn niemand, der Entscheidungen trifft, auch eine politische Meinung haben darf.
Es geht nicht an, dass wir hier jemandem unterstellen, dass er, nur weil er einer bestimmten politischen Richtung anhängt, keine unbefangenen, keine ordnungsgemäßen und keine sachlichen Entscheidungen mehr treffen kann. Wir haben uns darauf geeinigt, irgendwann und irgendwo wird das rechtlich gelöst werden, aber nicht über den Vorwurf – den unberechtigten und unsubstantiierten Vorwurf – einer Befangenheit.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Ich ersuche nun, unter Berücksichtigung der Anmerkungen und der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin fortzufahren. Abgeordneter Hanger ist am Wort.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf nur dazu anmerken, dass die WKStA das zum Beispiel sehr wohl festgehalten hat. Also da gibt es schon auch unterschiedliche Rechtsstandpunkte. Sie können sich erinnern, oder?
Darf ich jetzt meine Frage formulieren? Also wir haben ähnliche Sachverhalte bei der Jungbauernschaft – Förderwürdigkeit: Argumente dafür, Argument dagegen –, bei den Kinderfreunden auch – Argumente dafür, Argumente dagegen. Meine konkrete Frage: Herr Dr. Imhof, wieso wurde in einem Fall vertiefend geprüft – ist ja okay – und im anderen Fall gar nicht? Ich kann das nicht nachvollziehen. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.
*****
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Was ich jetzt schon einmal in den Raum stellen möchte: Hier werden Sachen und Sachverhalte in den Raum gestellt, ohne dass irgendein Vorhalt gemacht wird. Es geht hier um die ÖVP-Korruption. Herr Hanger behauptet ständig, dass den Kinderfreunden unsachgemäß Gelder ausgezahlt worden sind, ohne irgendeinen Vorhalt zu machen, stellt hier einem Beamten gegenüber einen strafrechtlich relevanten Vorwurf in den Raum – ohne irgendeinen Vorhalt, ohne uns irgendetwas vorzulegen, das das irgendwie bekräftigen würde.
Frau Verfahrensrichterin, ich gebe Ihnen hinsichtlich ihrer vorigen Äußerung absolut recht: Das ist unsachlich und unkorrekt und auch diesem Haus gegenüber unredlich, was er hinsichtlich der Beamtenschaft hier in den Raum stellt. (Abg. Hanger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weise die Ausführungen von Herrn Abgeordneten Stögmüller vehement zurück. Ich habe in keiner Sekunde behauptet, dass die Kinderfreunde unrechtmäßig Geld erhalten haben. Die einzige Frage, die ich stelle, lautet: Wieso wurde in dem einen Fall unglaublich vertiefend geprüft und im anderen Fall gar nicht?
Ich habe niemandem etwas unterstellt, ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Organisationen förderberechtigt sind – da kann man unterschiedlicher rechtlicher Auffassung sein –, und ich habe niemandem unterstellt, da quasi Gelder bekommen zu haben.
Ich will nur wissen: Wieso wurde im einen Fall vertiefend geprüft und im anderen Fall gar nicht? Das ist nicht nachvollziehbar und da sind wir schon bei der Prüfsystematik insgesamt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich darf Sie um Ihre Beurteilung ersuchen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte es jetzt noch einmal wiederholen: Wenn Sie nach allgemeinen Prüfkriterien fragen und danach, ob bei gleichen rechtlichen Voraussetzungen die gleichen Prüfmaßstäbe angewendet werden, dann ist das in Ordnung, aber zu unterstellen, dass bei gleicher rechtlicher Lage, bei gleicher rechtlicher Beurteilung und bei gleichen rechtlichen Voraussetzungen bei den einen geprüft wird und bei den anderen nicht: Sie sagen ja - - (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Entschuldigen Sie bitte, Herr Abgeordneter, Sie sagen jetzt - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Ich möchte nur fertig reden: Sie sagen jetzt, bei dem einen wird bei gleicher Sachlage vertiefend geprüft, bei dem anderen nicht. Damit unterstellen Sie ja, dass die Sachlage die gleiche war. Das weiß man aber nicht. Daher möchte ich bitte, dass Sie nur allgemein fragen, ob bei gleichen Sachlagen gleich geprüft wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Doch, Sie haben gesagt, dass bei der SPÖ - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche die Sitzung zu einer Stehung.
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(Sitzungsunterbrechung: 12.14 Uhr bis 12.18 Uhr.)
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12.18
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf die Frau Verfahrensrichterin ersuchen, die Ergebnisse der Stehung darzulegen.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte ausdrücklich, auch für das Protokoll, festhalten, dass ich die gezielt auf die SPÖ hin gestellte Frage – und daher nicht im Zusammenhang mit einem Vorteil für eine mit der ÖVP verbundene Person stehend – als nicht zulässig erachte, aber wenn Herr Dr. Imhof bereit ist, freiwillig die Frage zu beantworten, dann würden wir das sogar mit Dankbarkeit zur Kenntnis nehmen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich halte dazu fest, dass ich mich der Rechtsmeinung der Frau Verfahrensrichterin anschließe. Die Frage ist also nicht zulässig, aber die Auskunftsperson hat natürlich die Möglichkeit, diese Frage freiwillig zu beantworten.
Ich erteile nun, falls das der Fall ist, das Wort dazu.
Dr. Stefan Imhof: Ich sage noch dazu – nicht, dass ich dann inkonsistent wäre –: An sich bleibe ich dabei, was ich vorhin gesagt habe, aber wenn alle damit glücklich sind, wenn ich antworte, dann antworte ich auch gerne.
Die Frage ist: Warum haben wir in einem Fall schon geprüft und im anderen nicht? – Das kann sich ja nur darauf beziehen, dass wir große Unterschiede in den Organisationsstrukturen gesehen haben.
Das ist das, worauf der Abgeordnete abzielt, weil er sagt, wenn alles gleich ist, dann müsste ich ja die gleiche Prüfung machen. Das ist auch völlig richtig, weil ich habe vorher gesagt, dass wir alle gleich behandeln, und das ist auch so.
Die Kinderfreunde waren schon einmal Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage, im Februar, wo eine Reihe von - - Ich glaube, damals war der Ausdruck in den parlamentarischen Anfragen parteinahe. Das ist ähnlich wie der gesetzliche Begriff nahe stehend. Es hat auch eigentlich alles immer darauf hingedeutet, dass es sich um nahe stehende Organisationen oder um nicht einmal vom Parteiengesetz umfasste Organisationen handelt, bei den Kinderfreunden am ehesten um eine nahe stehende Organisation.
Der erste wesentliche Unterschied ist, dass weder ein Parteistatut in seiner Gliederung die Kinderfreunde als Teilorganisation auflistet noch Statuten der Kinderfreunde - -, zumindest die – wir haben uns das nur ausschnittweise angeschaut –, die uns vorliegen beziehungsweise bekannt sind. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Bitte? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger. – Abg. Tomaselli: Jetzt schon wieder? ...!) – Aber ich sage ja gerade, was wir gemacht haben.
Auf dieser Basis gibt es keinen Hinweis darauf, dass es sich bei den Kinderfreunden um eine Organisation gemäß § 2 Z 1 handelt. Es besteht auch keine gleichnamige oder rechtlich teilidentische Gliederung der politischen Partei. Es gibt diese Bezugnahme in den Statuten nicht. Insofern unterscheiden sich aus unserer Sicht die Anfangsvoraussetzungen für eine Prüfung.
Wir haben uns aber, nachdem das ja letzte - - ich weiß jetzt nicht – nicht, dass ich da jetzt irgendwas Falsches sage. Letzte Woche waren dann die Medienberichte, glaube ich, zu diesen Kinderfreunden. Wir haben uns dann eben das angeschaut, was ich gerade referiere, und haben uns jetzt dazu entschieden, dass wir der Vollständigkeit halber uns auch alle Landesparteistatuten der SPÖ aus denjenigen Bundesländern, in denen Kinderfreunde-Organisationen Anträge gestellt haben, und die Statuten der Landes-Kinderfreunde-Organisationen anschauen und schauen, ob es in diesen Statuten Hinweise darauf gibt, dass es sich um eine Organisation gemäß § 2 Z 1 handelt, wo die Grundvoraussetzung eine statutarische Verankerung ist.
Bisher, auf Basis der uns vorliegenden Statuten der Kinderfreunde und der Statuten der damit assoziierten Partei, die auf Landesebene nicht alle öffentlich zugänglich sind – das gilt, glaube ich, für alle Parteien –, gibt es keinen Hinweis darauf, und nur, wenn sich dieses Bild ändert, würden wir die Veranlassung sehen, auch hier ein weiteres Nachfrageverfahren zu starten. Bisher gibt es dazu keinen Hinweis.
Ich hoffe, dass das die Frage beantwortet.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke sehr. Wir kommen ja weiter. Das nehme ich positiv zur Kenntnis.
Ich darf noch einmal festhalten, dass die Bundesparteivorsitzende selber gesagt hat, die Kinderfreunde sind Teil der Partei. Laut § 48 Abs. 11 sind sechs Delegierte der Österreichischen Kinderfreunde am Bundesparteitag zur Teilnahme berechtigt. Delegierte der Kinderfreunde können laut § 68 in den Bundesparteirat entsendet werden und, und, und. Es gibt schon auch viele Hinweise darauf.
Ich ersuche ja nur um eine vertiefende Prüfung. Das Ergebnis ist offen, genauso wie das Ergebnis bei der Jungbauernschaft offen ist. Das halte ich schon fest. (Abg. Tomaselli: Nein! Nein! Falscher Vorhalt! Falscher Vorhalt! ...!)
Dr. Stefan Imhof: Ich muss mich jetzt schon auch ein bisschen wehren. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller. – Abg. Hanger: Aus meiner Sicht!)
Erstens – ich möchte das jetzt auch noch mal sagen; die Verfahrensrichterin hat es gesagt und es ist protokolliert –: Es gibt keine Ungleichbehandlung und es gibt auch keine Befangenheit. (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsbehandlung!) Und ich darf Sie dringend ersuchen, dass auch nicht in irgendeiner Form zu unterstellen, wirklich – und dabei belasse ich es jetzt erst mal.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Frau Abgeordnete Tomaselli.
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Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Noch einmal in aller Ruhe und Deutlichkeit: Das ist ein falscher Vorhalt, da werden zwei unterschiedliche Dinge gleichgemacht. Das ist auch nicht derselbe Verfahrensstand. Bei den Jungbauern zum Beispiel sind die Rückforderungen draußen, beim Seniorenbund in Vorarlberg genauso. Bei den Kinderfreunden ist keine Rückforderung draußen.
Obwohl es keinerlei Hinweise gibt – hat die Auskunftsperson jetzt ausgeführt –, wird nochmals geprüft. Es gibt keine Hinweise und es ist nicht gleich unstrittig. Beim einen sind die Rückforderungen nach intensiver Prüfung – vor allem die Statuten, die wir dargelegt haben, zeigen, dass es ein und dasselbe ist – draußen, beim anderen nicht. Das ist ein falscher Vorhalt.
Ich bitte auch im Sinne einer objektiven Vorsitzführung, Herr Vorsitzender, darauf zu achten, dass man das korrekt wiedergibt. Wir kauen das jetzt seit 3 Stunden von vorne bis hinten durch, und es wäre schön, wenn wir da bei objektiven Tatsachen bleiben würden. (Abg. Hanger hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete, ich versuche, sehr genau entsprechend objektiv zu sein, nehme aber auch wahr, dass diese Äußerung zur Geschäftsordnung auch eine politische Beurteilung dargestellt hat, genauso wie die Äußerung des Herrn Abgeordneten Hanger, so wie es bei zahlreichen anderen Äußerungen von Abgeordneten in diesem und in vorherigen Untersuchungsausschüssen auch war.
Herr Abgeordneter, zur Geschäftsbehandlung, oder? (Abg. Hanger:: Ich werde meine restliche Redezeit anders nutzen!) – Bitte schön.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte noch einmal zusammenfassen. Ich halte fest: Wenn zwei SPÖ-Mitglieder im Vizekanzleramt zu dieser Rechtsansicht kommen, dann tue ich mir schwer, das zur Kenntnis zu nehmen und sehe auch bezüglich der Rechtsstaatlichkeit eine hohe Problemlage. Es braucht Gerichte, die das entscheiden. (Abg. Tomaselli: ... Unerhört ist das! Wir haben ein Problem mit dem Rechtsstaat? – Abg. Stögmüller: Unerhört! ...! – Abg. Hafenecker hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich ersuche Herrn Abgeordneten Stögmüller und Frau Abgeordnete Tomaselli, ihre Zwischenrufe und das Stören dieses Untersuchungsausschusses zu unterlassen und sich wenn, dann mit einem Handzeichen, so wie es Herr Abgeordneter Hafenecker ordnungsgemäß macht, zu Wort zu melden. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Bitte, Herr Abgeordneter Stögmüller, Contenance!
Herr Abgeordneter Hafenecker ist zur Geschäftsbehandlung gemeldet.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte anregen, Abgeordneten Hanger aussprechen zu lassen, auch wenn es irgendwie mühsam ist. Es sind nur mehr 2, 3 Minuten, und dann wäre es vorbei. Also das halten wir noch aus. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich ersuche Herrn Abgeordneten Stögmüller nochmals, seine Zwischenrufe zu unterlassen, und Herrn Abgeordneten Hanger, bei seinen fortwährenden Ausführungen tunlichst keine Unterstellungen im Hinblick auf Befangenheit, so wie es die Frau Verfahrensrichterin schon ausgeführt hat, zu machen.
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Herr Abgeordneter Hanger ist am Wort.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich fasse zusammen und möchte ausdrücklich noch einmal festhalten, dass die Kinderfreunde Österreich, die Naturfreunde Österreich ausgezeichnete Arbeit leisten. Das möchte ich ausdrücklich betonen, und das soll in der Diskussion nicht zu kurz kommen. Ich möchte das aber auch für die Jungbauernschaft, für die Landjugend und für die Seniorenbünde in Anspruch nehmen, die sehr gute gemeinnützige, freiwillige, ehrenamtliche Arbeit machen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es am Ende des Tages eine rechtliche Einschätzung ist, ob man förderberechtigt ist oder nicht. In allen Fällen gibt es Argumente dafür und dagegen. Ich will nur haben, dass auch in einem Prüfverfahren, auch in der rechtlichen Beurteilung sichergestellt wird, dass alle Institutionen gleich behandelt werden. Letztlich braucht es auch in einer rechtlich unterschiedlichen Einschätzung einen Instanzenzug, um das auch rechtsstaatlich beurteilen zu können. Nicht mehr und nicht weniger will ich.
Ich möchte auch noch einmal sagen, dass ich Herrn Dr. Imhof dazumal bei der Richtlinie des NPO-Fonds als sehr kompetenten Verhandlungsteilnehmer kennengelernt habe. Ich bin der Meinung, dass diese Richtlinie eine ausgezeichnete Grundlage dafür ist, dass wir die gemeinnützigen Organisationen in Österreich unterstützen konnten.
Man muss aber festhalten – da werden wir, glaube ich, Einvernehmen haben –: Die rechtliche Abgrenzung zwischen Partei und parteinahe, zum Beispiel bei den Seniorenbünden, ist in Wirklichkeit eine hochkomplexe Frage, weil beide Rechtskonstruktionen parallel bestehen. Das, bitte ich, ganz einfach zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche wirklich die Oppositionsparteien, mit diesen ständigen Skandalisierungen aufzuhören. Das sind ordentliche Organisationen, die einfach beantragt haben, weil sie der Meinung waren, sie sind förderberechtigt. Diese Skandalisierungen weise ich vehement zurück.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frau Verfahrensrichterin hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte abschließend noch einmal sagen: Skandalisierungen – oppositionelle – dürfen aber auch nicht mit dem Ansatz einer Skandalisierung der Auskunftsperson einhergehen oder beantwortet werden können.
Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich, gerade weil die Auskunftsperson ohne Vertrauensperson da ist, für ihre Persönlichkeitsrechte einsetzen und jede auch nur Andeutung, dass, weil Parteinähe besteht oder bestehen könnte, eine sachliche und unvoreingenommene Behandlung dieser Anträge durch die Auskunftsperson nicht stattgefunden hat oder infrage steht, deutlichst für die Auskunftsperson zurückweisen, weil das ihr Persönlichkeitsrecht und ihre berufliche Integrität zu Unrecht infrage stellt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
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Es ist nun die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft. Deshalb frage ich die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.
Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Nein, vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn das nicht der Fall ist, dann erkläre ich, weil keine weiteren Fragen mehr vorliegen, die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, Herr Dr. Stefan Imhof. Ich wünsche noch einen angenehmen Tag. (Auskunftsperson Imhof: Herzlichen Dank!)
[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „..[...] Seniorenbundes Oberösterreich“ statt „[...] Seniorenbundes“