651/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des
Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Anna Kanduth, MSc in der 36. Sitzung vom 19. Oktober 2022
Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 40. Sitzung am 23. November 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Anna Kanduth, MSc zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2022 11 23
Mag. Corinna Scharzenberger Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführerin Vorsitzender-Stellvertreter

Untersuchungsausschuss
betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
36. Sitzung/medienöffentlich
Mittwoch, 19. Oktober 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer der 36. Sitzung
10.21 Uhr – 14.23 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Anna Kanduth, MSc
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nun komme ich zu Ihnen, Frau Anna Kanduth. Ich möchte Sie begrüßen und Ihnen folgende Belehrung zuteilwerden lassen: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu einem einzigen Beweisthema, nämlich Thema 1, Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese Belehrung möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Aussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Es besteht vor diesem Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Ich weise Sie auch auf die schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Hinsichtlich der klassifizierten Informationen ist Geheimhaltung geboten. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen nicht angefertigt werden.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und auch den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden komme ich nun zu Ihnen, Herr Mag Bernhard Kurz. Sie sind nicht Rechtsanwalt, aber jedenfalls Jurist – das habe ich dem Datenblatt entnommen. Obwohl Sie Jurist sind und daher Kenntnisse über diesen Bereich haben, muss ich Sie trotzdem über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage belehren, denn auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor diesem Ausschuss könnte mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Das ist jetzt wesentlich: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage gehindert oder in dieser Hinsicht beeinflusst werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, im Ausschuss das Wort zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.
Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. – Ich danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Frau Kanduth, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Anna Kanduth, MSc: Ja, bitte.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte schön, ich erteile Ihnen das Wort.
Anna Kanduth, MSc: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache von der Möglichkeit einer einleitenden Stellungnahme Gebrauch, um mich und meine Rolle beim NPO-Unterstützungsfonds kurz vorzustellen und um anschließend einen Überblick über die mit dem BMKÖS vereinbarten und in den mittlerweile fünf Abwicklungsverträgen festgehaltenen Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice GesmbH im Rahmen der Abwicklung des NPO-Unterstützungsfonds zu geben. Dabei lege ich einen besonderen Fokus auf die einzelnen Prüfschritte entlang der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung und den hierbei zu unterscheidenden Prüfsäulen.
Mein Name ist Anna Kanduth und ich bin seit Februar 2018 in der Austria Wirtschaftsservice GesmbH, in der Folge AWS genannt, tätig. Begonnen habe ich als Projektmanagerin in der Abteilung Monitoring- und Zahlstelle für EU-Strukturfonds, seit Oktober 2020 bin ich in der Abteilung NPO-Unterstützungsfonds, die ich seit Mai 2021 leiten darf, tätig.
Die Abteilung besteht aktuell aus 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großer Motivation und Engagement die Abwicklung des NPO-Fonds unterstützen. Die Zielvorgabe der Bundesregierung war von Anfang an, die Zuschüsse möglichst rasch an die antragstellenden Organisationen auszuzahlen, damit diese in der Lage sind, die ihren Tätigkeiten oder ihren Statuten gemäßen Aufgaben weiter zu erfüllen.
Seit Beginn der Antragstellung im Juli 2020 wurden in rund 55 000 Geschäftsfällen 780 Millionen Euro an 23 500 Antragsteller:innen ausbezahlt. Die AWS ist bei der Vergabe und Abwicklung der Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds, der sich an von der Covid-19-Krise betroffene gemeinnützige Organisationen, ihre Beteiligungsorganisationen, Freiwillige Feuerwehren sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften richtet, im Namen und auf Rechnung des Bundes tätig.
Die AWS stellt dem BMKÖS von sich aus regelmäßig und auf Verlangen die Daten und Informationen zu den Förderungen zur Verfügung und gewährt dem BMKÖS jederzeit Einsicht in die Förderungsunterlagen.
In den Verantwortungsbereich der AWS fällt beispielsweise die Erstellung der technischen Einreich- und Abwicklungsplattform für den NPO-Unterstützungsfonds, die Erstellung eines elektronischen Antrags- und Abrechnungsformulars auf Basis der Richtlinieninhalte und Anpassungen im Hinblick auf Richtlinienänderungen, die technische Aufsetzung und Adaption der NPO-Unterstützungsfonds-Website in Abstimmung mit dem BMKÖS, die Vorbereitung und Aktualisierung von technischen FAQ sowie Erstellung von Informationsmaterialien, die Auskunft an Fördernehmer:innen als Second-Level-Support, die Entgegennahme und automatisierte Verarbeitung der Anträge sowie Unterlagenanforderungen zur Vervollständigung, die Bewilligung der Förderung inklusive Erstellung von Förderungszusagen oder schriftlichen Ablehnungen und die Auszahlung des Zuschussbetrages auf Basis der Angaben der Fördernehmer:innen. Auf die Prüfung der Angaben der Fördernehmer:innen gehe ich dann noch näher ein.
Um dem Erfordernis, das Förderprogramm in der außergewöhnlichen Krisensituation möglichst rasch abzuwickeln, nachkommen zu können, wurde im Zuge der Antragstellung über die eigens für den NPO-Unterstützungsfonds eingerichtete elektronische Plattform neben den Identifikationsdaten, Angaben zur Feststellung, ob eine förderbare Organisation vorliegt, Angaben über sonstige Unterstützungen der öffentlichen Hand und Angaben zum tatsächlichen Einnahmenausfall sowie den förderbaren Kosten eine eidesstattliche Erklärung eingeholt. Mit dieser erklärt und bestätigt der oder die Antragsteller:in unter anderem, dass die allgemeinen Fördervoraussetzungen vorliegen, es sich bei der antragstellenden Organisation um keine nicht förderbare Organisation handelt, alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht wurden und zur Kenntnis genommen wird, dass unvollständige oder falsche Angaben zur Ablehnung und zu strafrechtlichen Folgen sowie dem mehrjährigen Ausschluss von sämtlichen Förderungen des Bundes führen können. Außerdem übernimmt der oder die Antragsteller:in unter anderem Verpflichtungen, Änderungen der für die Zuschussgewährung maßgeblichen Verhältnisse unverzüglich der AWS bekannt zu geben und die Förderung zurückzuzahlen, wenn unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht wurden, sich im Rahmen der nachträglichen Überprüfung nach den Bestimmungen des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes herausstellt, dass die dem Zuschuss zugrunde liegenden Verhältnisse nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben oder sonstige Förderungsvoraussetzungen, -bedingungen oder -auflagen von fördernehmenden Organisationen nicht eingehalten wurden.
Die von den fördernehmenden Organisationen eingelangten Anträge müssen von nachweisbar vertretungsbefugten Organen unterzeichnet werden und in gemäß der Richtlinienverordnung definierten Fällen darüber hinaus auch durch eine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden. Diese Bestätigung hat den Zweck, Missbrauch vorzubeugen, indem Falschangaben verhindert beziehungsweise reduziert werden. Von den bisher rund 56 500 zugesagten oder sich noch in Bearbeitung befindenden Anträgen wurden rund 38 Prozent von einer Steuerberatung bestätigt. Bei Betrachtung des beantragten beziehungsweise bereits geprüften Zuschussvolumens in Höhe von rund 840 Millionen Euro wurden 87 Prozent von einer Steuerberatung bestätigt.
Die Anträge auf einen Zuschuss aus dem NPO-Unterstützungsfonds werden nach etablierten Verfahren der AWS entlang des Prüfauftrags des BMKÖS ausnahmslos im Vieraugenprinzip geprüft, wobei hier vier Säulen des Prüfverfahrens unterschieden werden können: erstens die Antragsprüfung, zweitens die Konsistenzprüfungen, drittens Stichprobenprüfungen und viertens anlassbezogene Ex-post-Prüfungen.
Unter die Antragsprüfung, die bei jedem Antrag durchgeführt wird, fällt die Prüfung der Vollständigkeit der Angaben, der Abgleich der Antragsdaten mit dem Vereinsregister oder Firmenbuch, die Prüfung des Vorhandenseins und der Plausibilität der erforderlichen Unterschriften und Identitätsnachweise sowie die Abfrage der Transparenzdatenbank.
Im Zuge der Stichprobenprüfungen werden zufalls- und risikobasiert Geschäftsfälle gezogen, die einer vertieften Prüfung unterzogen und bei denen zu den zuvor bereits genannten folgende zusätzliche Prüfschritte durchgeführt werden: die Prüfung der formellen Gemeinnützigkeit anhand der Statuten, Finanzamtbestätigung oder Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen, die Prüfung des Status als freiwillige Feuerwehr gemäß der vom BMKÖS zur Verfügung gestellten Auflistung, die Prüfung des Status als anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft gemäß Auflistung auf österreich.gv.at oder Nachfrage bei der jeweils religiös übergeordneten Organisationseinheit, die Prüfung der Beteiligungsverhältnisse an und der Fördernehmer:in gemäß Firmenbuchrecherche, die Prüfung des Nichtvorliegens eines aufrechten Insolvenzverfahrens durch Einsicht in die Ediktsdatei, die Prüfung des Sitzes und der Tätigkeit der Fördernehmer:in gemäß Firmenbuch- und Vereinsregisterabfrage und gegebenenfalls plausibler Kurzstellungnahme der Fördernehmer:in sowie des Gründungs- und Entstehungdatums gemäß Firmenbuch- und Vereinsregisterabfrage, die Prüfung der Ausschlusskriterien gemäß Parteienverzeichnis, FMA-Liste und Firmenbuchrecherche.
Des Weiteren müssen 100 Prozent der förderbaren Kosten und Einnahmen von der Fördernehmer:in nachgewiesen werden, wobei ein definierter Teil der Kosten und Einnahmen einer beleghaften Prüfung unterzogen wird. Auch sei die Einforderung einer Bekräftigung der beihilfenrechtlichen Zuordnung in definierten Fällen, insbesondere bei Beteiligungsorganisationen, erwähnt.
Die Konsistenzprüfung wird ebenfalls bei jedem Antrag durchgeführt, wobei hierbei mittels Validierungsregeln die Konsistenz der Angaben zwischen zeitlich aufeinanderfolgenden Anträgen einer antragstellenden Organisation und zwischen einzelnen Angaben innerhalb eines Antrags automationsunterstützt geprüft wird.
Um hier ein Beispiel zu nennen: Eine Organisation stellt für das zweite und dritte Quartal 2020 einen Antrag und gibt an, dass die Einnahmen im Zeitraum Jänner bis September 2019 7 000 Euro betragen und die Jahreseinnahmen 2019, die für die Berechnung des Struktursicherungsbeitrages herangezogen werden, 10 000 Euro. Dieselbe Organisation stellt für das vierte Quartal 2021 einen weiteren Antrag und gibt in diesem Einnahmen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2019 in Höhe von 5 000 Euro an. Da die Konsistenz der Angaben nicht gegeben ist, weil die Einnahmen Jänner bis September 2019 und Oktober bis Dezember 2019 in Summe 12 000 Euro ergeben und nicht die angegebenen Jahreseinnahmen 2019 in Höhe von 10 000 Euro, wird im Kernsystem der AWS eine Fehlermeldung angezeigt und die Inkonsistenz der Angaben der Einnahmen einer vertieften Prüfung, sprich spezifischen Belegsprüfung, unterzogen.
Einer vertieften Prüfung in Form von Stichprobenprüfungen oder Konsistenzprüfungen wurden bisher rund 24 Prozent der zugesagten oder noch in Bearbeitung befindlichen Anträge unterzogen. Volumsmäßig wurden rund 40 Prozent des beantragten Zuschussvolumens vertiefter geprüft.
Im Zuge von Ex-ante-Prüfungen kann es zur Kürzung der beantragten Zuschusshöhe kommen, und im Zuge von Ex-post-Prüfungen, aber auch Konsistenzprüfungen, wenn Anträge nachträglich noch einmal aufgerollt werden müssen, kann es zur Rückforderung bereits ausbezahlter Zuschüsse kommen. Hierbei werden seitens AWS zwei Mahnläufe durchgeführt und sodann, sollte die Rückforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt werden und auch keine Ratenzahlungsvereinbarung zustande kommen, der Rückforderungsfall zur weiteren Betreibung an die Finanzprokuratur übergeben.
Bisher wurden von rund 2 100 Begünstigten 18 Millionen Euro zurückgefordert. Davon haben bisher rund 1 900 Begünstigte 15 Millionen Euro zurückgezahlt.
Im Zusammenhang mit der Ex-post-Prüfung, ob antragstellende Organisationen eine Partei gemäß § 2 Z 1 Parteiengesetz darstellen, wurden bisher von 129 Begünstigten rund 900 000 Euro zurückgefordert. Davon haben bislang acht Begünstigte rund 36 000 Euro zurückgezahlt.
Gerne stehe ich Ihnen nun für mögliche Fragen zum Beweisthema 1 des Untersuchungsgegenstandes zur Verfügung. – Vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
Ich ersuche nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Anna Kanduth, vorerst eine formelle Frage: Die Angaben auf dem Personaldatenblatt, das Sie ausgefüllt haben, entsprechen der Wahrheit? Davon darf ich ausgehen? (Auskunftsperson Kanduth: Ja!) – Gut.
Ich bin mit Interesse und Aufmerksamkeit Ihren Ausführungen gefolgt, aber die waren zum Teil so schnell, dass ich glaube, nicht überall mitgekommen zu sein. Ich möchte daher doch einige Fragen an Sie richten, was Ihre Tätigkeit in der AWS, in der Austria Wirtschaftsservice GmbH, genau anlangt.
Sie haben davon gesprochen, dass Sie dort 20 bis 25 Mitarbeiter haben. Welche Position genau haben Sie in der AWS?
Anna Kanduth, MSc: Ich bin die Abteilungsleitung der Abteilung NPO-Unterstützungsfonds.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie sind die Abteilungsleiterin. Wer ist Ihr Chef?
Anna Kanduth, MSc: Mein direkt Vorgesetzter ist Herr Mag. Brunner, der am Nachmittag - -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Richtig. Der Herr ist Herr Mag. Gerfried Brunner, der uns am Nachmittag Auskunft geben wird.
Anna Kanduth, MSc: Genau.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und über Herrn Mag. Gerfried Brunner – nur damit ich dieses Organigramm bildlich vor mir habe?
Anna Kanduth, MSc: Da haben wir die Geschäftsführung, Herrn Dipl.-Ing. Sagmeister und Frau Mag. Stiftinger.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie heißt die zweite Dame?
Anna Kanduth, MSc: Frau Mag. Stiftinger.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Sie sind Leiter dieser Abteilung, die den NPO-Unterstützungsfonds überhat. Und Sie haben 20 bis 25 Mitarbeiter unter sich, oder?
Anna Kanduth, MSc: Ja, genau, das ist richtig. Ja.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und Sie üben diese Position seit wann aus? Seit Feber 2018 sind Sie in der AWS. Seit wann sind Sie jetzt mit diesem NPO-Unterstützungsfonds befasst?
Anna Kanduth, MSc: Seit Oktober 2020 - -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Oktober 2020.
Anna Kanduth, MSc: - - bin ich in der Abteilung tätig und seit Mai 2021 als Abteilungsleiterin.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Seit Mai 2021 sind Sie Abteilungsleiterin. Gut.
Ist die Abteilung in den letzten Jahren vergrößert worden? Das AWS gibt es ja schon sehr, sehr lange, nicht wahr? Hat das Volumen an Mitarbeitern zugenommen? Hat die Arbeit im Laufe der Zeit zugenommen? Oder ist das konstant geblieben?
Anna Kanduth, MSc: Also mit Juli 2020 hat die Bearbeitung der Anträge begonnen, und die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich bis jetzt immer zwischen 20, 25 bewegt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben also im Juli 2020 schon in etwa dieselbe Mitarbeiterzahl gehabt?
Anna Kanduth, MSc: In etwa, ja. Genau kann ich es Ihnen nicht sagen, aber in etwa.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Und es sind auch laufend Anträge hereingekommen? Waren Sie in der Lage, diese Anträge immer rasch zu bearbeiten? Die Anträge sind ja automationsunterstützt. Können Sie ein bisschen etwas über den Gang des Verfahrens sagen? Wie schaut das aus, wenn so ein Antrag zu Ihnen kommt? Wie wird der dann erledigt? Sie haben zwar schon einiges ausgeführt, aber vielleicht könnten Sie noch konkret sagen, was mit so einem Antrag passiert, wenn er hereinkommt. Innerhalb welcher Zeit wird er erledigt? Was wird da geprüft?
Anna Kanduth, MSc: Wie eingangs erwähnt gibt es sehr unterschiedliche Prüfsäulen, vier davon. In der klassischen Antragsprüfung finden definierte Prüfschritte statt, also es kommt dann nicht zu einer vertieften Belegsprüfung, und in diesen Fällen wird der Antrag hinsichtlich der Korrektheit der Identifikationsdaten der Organisation geprüft, es werden die Unterschriften, die am Antragsformular angedruckt sind, geprüft, ob die mit dem Ausweis, der vorgelegt wird, übereinstimmen. Das Gründungs- und Entstehungsdatum der Organisation wird mit dem Firmenbuch und mit dem Vereinsregister abgeglichen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn am Anfang alles glatt ist, wie lange braucht man dann bis zur Erledigung?
Anna Kanduth, MSc: Das hat sich über die Antragsphasen etwas verändert. Zu Beginn der Antragstellung gab es Anträge, die relativ rasch innerhalb von zwei, drei Tagen erledigt werden konnten. In späteren Phasen kamen dann natürlich die Konsistenzprüfungen hinzu, wo auch mit den Voranträgen verglichen wurde und es dann auch des Öfteren eben zu vertieften Prüfungen kommt, eben hinsichtlich der Korrektheit der Angaben und eben der Konsistenz gegenüber den Voranträgen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also wenn ein Antrag gestellt wird, dann könnte der, wie Sie jetzt gesagt haben, innerhalb von zwei bis drei Tagen erledigt werden. Wann hat dann der Antragsteller sein Geld am Konto? Wie lange dauert das – nur um einen Überblick zu geben – ungefähr?
Anna Kanduth, MSc: Also wenn der Antrag positiv erledigt wird, nach zwei, drei Tagen, dann erfolgt die Auszahlung in der Regel dann auch am nächsten Tag – am Werktag, sagen wir so.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das heißt also, zwischen Antragstellung und Geld am Konto des Antragstellers vergeht nur in etwa eine Woche, wenn alles positiv ist?
Anna Kanduth, MSc: Im Idealfall ja.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Im Idealfall ja. – Und nicht im Idealfall, wenn also Prüfungen anzusetzen sind?
Anna Kanduth, MSc: Dann kann das natürlich auch mehrere Wochen dauern, denn wir müssen Unterlagen von den antragstellenden Organisationen einfordern. Dann hängt das davon ab, wie rasch wir diese retourniert bekommen und ob es dann hinsichtlich dieser Unterlagen noch weitere Nachfragen oder Rückfragen gibt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie viel Prozent der Anträge insgesamt – vielleicht können Sie das beantworten – werden im Ergebnis positiv erledigt und wie viel Prozent werden negativ erledigt, abgewiesen?
Anna Kanduth, MSc: Also, wie viele davon abgewiesen werden, das habe ich jetzt nicht auswendig im Kopf. Wir haben sehr wenig Ablehnungen im Vergleich zu den Anträgen, die positiv genehmigt werden, aber insgesamt - - Ich kann jetzt leider keine genaue Prozentzahl nennen, wie viele davon dann tatsächlich abgelehnt werden.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich gehe aber davon aus, dass die weitaus überwiegende Zahl positiv erledigt wird. (Auskunftsperson Kanduth: Jedenfalls, ja!) Nur um einen groben Überblick zu geben: Ist das richtig?
Anna Kanduth, MSc: Das ist richtig, ja.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wir haben ja schon Herrn Dr. Klingenbrunner und Herrn Imhof hier gehabt. Haben Sie Kontakt mit diesen Personen, mit Klingenbrunner und Imhof?
Anna Kanduth, MSc: Ja, das sind unsere direkten Ansprechpartner im BMKÖS. Da finden regelmäßig E-Mail-Korrespondenzen oder auch Treffen statt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Da würde mich jetzt das Verhältnis zwischen BMKÖS und AWS interessieren. Was sind Ihre Aufgaben, und wann schalten Sie das BMKÖS ein? Wie ist das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Ministerium?
Anna Kanduth, MSc: Wenn es um abwicklungstechnische Fragen geht, dann sind wir da in den Aufgaben der AWS angesiedelt. Sobald es zu inhaltlichen Auslegungen der Richtlinie kommt, treten wir an das BMKÖS heran und halten Rücksprache; und wenn dann die Entscheidung fällt, wie mit dem Thema umzugehen ist, wird das dann analog auf alle anderen Fälle ausgelegt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer sind da Ihre Ansprechpartner? Die von mir genannten oder auch andere Personen im BMKÖS?
Anna Kanduth, MSc: Die von Ihnen genannten: Herr Dr. Imhof und Herr Dr. Klingenbrunner, aber vorrangig Herr Dr. Imhof.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vornehmlich Herr Dr. Imhof. (Auskunftsperson Kanduth: Mhm!) Gut.
Die Prüfschritte bei der Vergabe der Förderungen haben Sie schon genannt. Sie haben die Antragsprüfung genannt, Sie haben die Konsistenzprüfung genannt. Können Sie dazu ein bisschen näher ausführen? Die Damen und Herren Abgeordneten werden dann sicherlich Fragen hinsichtlich des einen oder anderen Vereins an Sie richten, nämlich beispielsweise der Tiroler Jungbauernschaft und Landjugend. Das möchte ich den Damen und Herren Abgeordneten nicht vorenthalten, aber ich hätte gerne generell gewusst, wie die Prüfung durch Ihr Unternehmen beziehungsweise durch Sie erfolgt.
Anna Kanduth, MSc: Also, wenn ein Antrag einlangt, werden, wie zuvor erwähnt, die Identifikationsdaten der antragstellenden Organisationen überprüft, es kommt zur Unterschriftenprüfung, es wird eine Transparenzdatenbankabfrage gemacht, und sofern die vordefinierten Prüfschritte erfolgreich durchgeführt werden, kommt es dann auch zu einer positiven Zusage.
Jetzt gibt es aber auch Fälle, die risikobasiert oder auch zufällig in einer Stichprobe gezogen werden, und dort werden dann vertieft Unterlagen angefordert: Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, aber auch Belege und Zahlungsnachweise für die eingereichten Kosten. Dort findet dann auch eine Stichprobenprüfung, ein Abgleich mit dem Parteienverzeichnis statt, ein Abgleich mit der Liste der FMA hinsichtlich der Frage, ob die Organisation im Finanzsektor tätig ist, und auch eine Firmenbuchrecherche, ob es eine Beteiligung von Gebietskörperschaften gibt. Darüber hinaus werden auch die Statuten der Organisationen angefordert und geprüft. – Das sind die Prüfschritte, die in einer vertieften Stichprobenprüfung durchgeführt werden.
In der klassischen Antragsprüfung aber eben, wie gesagt: Identifikationsdaten, Unterschriftenabgleich, Transparenzdatenbankabfrage.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Und wenn diese vertiefte Prüfung weitere Nachfragen gebietet oder veranlasst, was machen Sie dann?
Anna Kanduth, MSc: Wenn wir mit den vorgelegten Unterlagen die Prüfung nicht abschließen können, weil Unterlagen fehlen oder erst noch etwas nachgereicht werden muss, dann treten wir wieder mit der antragstellenden Organisation in Kontakt, fordern die fehlenden Unterlagen nach und setzen dann mit der Prüfung fort.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wir kommen zu einem weiteren Prüfungsbereich, das sind die anlassbezogenen Ex-post-Prüfungen. Auch da haben uns die Auskunftspersonen Klingenbrunner und Imhof ja schon einiges gesagt. Das würde ich auch gerne aus Ihrem Mund hören.
Es wird Geld ausbezahlt, nachdem alles positiv ist. Kann dann im Nachhinein noch eine Prüfung stattfinden, diese Ex-post-Prüfungen? Das würde ich auch gerne von Ihnen hören.
Anna Kanduth, MSc: Ja, nachgelagerte Ex-post-Prüfungen können auch stattfinden, wenn es einen Einfluss von außen gibt oder ein Grund von außen daliegt. Das ist beispielsweise jetzt in den konkreten Fällen auch eine parlamentarische Anfrage der NEOS gewesen, die dann Auslöser dafür war, dass man diese Fälle vertiefter geprüft hat. Dann gibt es aber auch Beispiele, wo eine Landespolizeidirektion an die Organisation herantritt und mitteilt, dass es einen stichhaltigen Verdacht gibt, dass Förderungen zu Unrecht ausgezahlt wurden. – Das sind auch Beispiele für vertiefte nachträgliche Prüfungen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe da noch eine abschließende Frage: Wurde bei Erledigung dieser Förderansuchen oder im Förderverfahren oder auch im Prüfungsverfahren auf Sie Einfluss genommen? Hat Ihnen irgendjemand – sei es Ihr unmittelbar Vorgesetzter, Herr Mag. Gerfried Brunner, oder auch dessen Chef oder auch irgendjemand anderer, beispielsweise aus dem Ministerium – gesagt, in welche Richtung Sie entscheiden sollen? Wurde beim Förderverfahren Einfluss genommen? – Das wäre meine Frage.
Anna Kanduth, MSc: Nein, wurde nicht; es wurden alle Anträge nach demselben Prüfkonzept geprüft.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und wenn Sie Fragen gehabt haben, haben Sie Herrn Mag. Brunner – noch einmal – oder Herrn Dr. Imhof oder Klingenbrunner gefragt, wenn Sie nicht wussten, wie Sie generell, grundsätzlich eine Frage erledigen sollen? Ist das richtig?
Anna Kanduth, MSc: Also wenn es Rückfragen zu Förderfällen gibt, dann trete ich an Herrn Mag. Brunner, an Herrn Dr. Imhof heran, um inhaltliche Themen abzugleichen – Inhaltliches natürlich mit Herrn Dr. Imhof. Und wenn dann die Rückmeldung vom BMKÖS kommt, dann werden alle Fälle, die mit der gleichen Fragestellung befasst sind, gleich abgewickelt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Damit, Herr Vorsitzender, bin ich mit meiner Erstbefragung am Ende. Ich danke Ihnen, Frau Kanduth.
Anna Kanduth, MSc: Danke.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Wir kommen nun zur Befragung durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Hafenecker das Wort. – Bitte schön.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Schönen Vormittag, Frau Kanduth! Ich möchte mich eingangs für Ihr sehr umfangreiches Eingangsstatement bedanken. Der Herr Verfahrensrichter hat ja schon einige wesentliche Fragen abgearbeitet, deswegen möchte ich gleich in medias res gehen und Sie fragen:
Wann haben Sie davon erfahren, dass es eine Diskussion über die Auszahlung von Förderungen an ÖVP-nahe oder ÖVP-Teilorganisationen gegeben hat – konkret: Tiroler Jungbauernschaft mit 853 000 Euro, Tiroler Seniorenbund mit 180 000 Euro und schlussendlich der Seniorenbund Oberösterreich mit rund 2 Millionen Euro? Wann sind Sie in Kenntnis darüber gelangt, dass es da zu Diskussionen kommt oder gekommen ist?
Anna Kanduth, MSc: Die parlamentarische Anfrage der NEOS kam Ende März, und es wurden dann im Laufe des April und Mai – ganz genau weiß ich es nicht mehr – die ersten Stellungnahmen eingeholt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat das Bekanntwerden dieser Umstände – ich möchte jetzt nicht weiter werten – dazu geführt, dass Sie in Ihrer Vorgehensweise und in der täglichen Praxis irgendwelche Adaptierungen oder Veränderungen durchgeführt haben, was die Gewährung dieser Förderungen betrifft?
Anna Kanduth, MSc: Also an dem generellen Prüfkonzept wurden keine Änderungen vorgenommen. Der eingangs erwähnte Abgleich mit dem Parteienverzeichnis wurde folglich für alle Anträge – also nicht nur in der Stichprobe, sondern für alle Anträge – angewendet.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Der Verfahrensrichter hat es vorher schon gefragt, ich möchte aber trotzdem diesbezüglich noch einmal nachhaken: Hat man in irgendeiner Art und Weise im Untersuchungszeitraum im Zusammenhang mit der Ausbezahlung von Förderungen auf Sie Druck ausgeübt?
Anna Kanduth, MSc: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist nicht der Fall gewesen.
Dann komme ich schon zu meiner letzten Frage: Gibt es noch etwas, was Sie in Ihrem Eingangsstatement nicht erwähnt haben, was Sie uns zu dem Beweisgegenstand Nummer 1 noch mitteilen wollen?
Anna Kanduth, MSc: Ich glaube, ich habe im Eingangsstatement alles erwähnt. Danke.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dann bedanke ich mich für Ihre Zeit.
Anna Kanduth, MSc: Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ist als Nächste Frau Abgeordnete Tomaselli zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Morgen, Frau Kanduth! Ich möchte vielleicht ergänzend zur Frage von Kollegen Hafenecker noch fragen: Hat man Druck auf Sie ausgeübt oder auf Sie eingewirkt in Bezug auf die Rückzahlung, also nicht nur bei der Auszahlung von Förderungen, sondern auch bei der Rückzahlungen von Förderungen?
Anna Kanduth, MSc: Nein, auch nicht. Mit der Entscheidung, dass es sich hier um Organisationen handelt, die die Förderung nicht zu Recht erhalten haben, wurden dann die Rückforderungsschreiben ausgeschickt, aber das war jetzt keine Druckausübung, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Sie haben ja sehr viel im Eingangsstatement dazu ausgeführt, wie so die grundsätzliche Abwicklung ist, vor allem im Sinne der positiven Abwicklung. Haben Sie einen Überblick, in wie viel Prozent es zu Rückforderungen gekommen ist?
Anna Kanduth, MSc: Einen kurzen Moment, das habe ich sogar dabei (in den Unterlagen lesend): Rückforderungen wurden bislang an 2 140 Begünstigte in Höhe von rund 18,4 Millionen ausgestellt, das sind rund 2,5 Prozent des zugesagten Volumens.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 2,5 Prozent des ganzen Volumens. (Auskunftsperson Kanduth: Mhm!) Gibt es auch bei den Rückforderungen einen bestimmten Ablauf? Was sind die Ereignisse, die quasi diesen Rückforderungsprozess auslösen?
Anna Kanduth, MSc: Also sobald es zu einer Rückforderung kommt, also beispielsweise im Zuge von Stichprobenprüfungen oder nachgelagerten Ex-post-Prüfungen, wo man feststellt, dass die Zuschüsse zurückgefordert werden müssen, wird einmal ein Rückforderungsschreiben ausgestellt. Dann hat die Organisation vier Wochen Zeit, um das zurückzuzahlen. Dann folgt eine erste Mahnung. Wenn die Frist der ersten Mahnung verstrichen ist, erfolgt eine zweite Mahnung. Und wenn auch danach keine Rückzahlung einlangt, dann wird der Fall zur weiteren Betreibung an die Finanzprokuratur abgegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann kommen wir vielleicht zu dem Fall der Rückzahlungen von mutmaßlichen Teilen von Parteien: Das ist ja auch das, was wir hier untersuchen. Dort war, glaube ich, der Auslöser eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der NEOS. Ist das korrekt?
Anna Kanduth, MSc: Verzeihung, könnten Sie das noch einmal wiederholen? Ich habe es leider nicht verstanden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Prozess der Rückzahlung, insbesondere was mutmaßliche Teile von Parteien anbelangt, das, was wir hier auch untersuchen, ist von einer parlamentarischen Anfrage der NEOS ausgelöst worden. Ist das korrekt?
Anna Kanduth, MSc: Der Auslöser war die parlamentarische Anfrage der NEOS, dass man sich diese Organisationen genauer angesehen hatte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wie ging das genau? Die Anfrage ist beim Vizekanzleramt eingelangt, und dann, nehme ich an, hat man sich an Sie gewendet, oder wie war das?
Anna Kanduth, MSc: Genau. Die parlamentarische Anfrage wurde dann seitens BMKÖS an die AWS weitergeleitet, damit wir eben die Auswertung zu den darin genannten Organisationen machen können, welche hier Anträge eingereicht haben, und im Zuge dessen kam es dann eben zum Auftrag vom BMKÖS, dass man hier Stellungnahmen von den Organisationen einholt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weil dann aufgefallen ist sozusagen, dass auch Vereine und Organisationen Gelder bezogen haben, die auch Teil einer Partei sein könnten – Möglichkeitsform?
Anna Kanduth, MSc: Also es waren Organisationen, die in der parlamentarischen Anfrage genannt waren, als Teilorganisationen im ÖVP-Statut angeführt, und bei den Organisationen, die Anträge gestellt haben, handelt es sich großteils um Ortsgruppen, Bezirksgruppen. Deshalb wurde dann bei diesen konkret auch nachgefragt, ob sie eine Partei im Sinne von § 2 Z 1 Parteiengesetz sind.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und dazu hat das BMKÖS den Auftrag gegeben?
Anna Kanduth, MSc: Genau. Das BMKÖS hat den Auftrag gegeben, weil eben inhaltliche Prüfungen von der AWS nicht durchgeführt werden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aha, in dem Fall ist das ein gewöhnlicher Schritt, dass das Ministerium, das quasi Sie als Dienstleister beauftragt, eine vertiefende Prüfung anregt? Oder wie ist das geregelt?
Anna Kanduth, MSc: Also die Prüfung selber ist ja dann nicht von der AWS durchgeführt worden. Wir haben die Stellungnahmen eingeholt, diese werden dann an das Ministerium weitergeleitet, und die Prüfung hat dann im Ministerium stattgefunden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das bei anderen Fällen auch so gegangen, also bei möglichen Rückzahlungsfällen?
Anna Kanduth, MSc: Um ein anderes Beispiel zu nennen, wenn es um inhaltliche Auslegung geht: Wenn wir uns beispielsweise die Statuten ansehen – das ist ja auch eine Prüfung, die wir im Zuge von Stichprobenprüfungen ansehen, da gibt es ja formale Kriterien für die Gemeinnützigkeit – und wenn dann ein Mangel festgestellt wird, dann treten wir an das Ministerium heran und fragen nach, ob es sich da um einen behebbaren Mangel handelt. Und wenn das bejaht wird, dann wird das natürlich in allen anderen Fällen auch analog angewandt. Aber der erste Schritt einmal zu einer inhaltlichen Frage der Auslegung der Richtlinie, das ist dann immer auch etwas, wo wir an das BMKÖS herantreten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Das war aber in dem Fall nicht nur bei Organisationen und Vereinen der Fall, denen man eine politische Nähe nachsagt, sondern auch in anderen Fällen, wo es um mögliche Ausschließungsgründe der Förderrichtlinie geht?
Anna Kanduth, MSc: Genau. Insgesamt wird das in allen Fällen so gehandhabt, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar.
Darf ich Sie noch zu Wahrnehmungen zu einem Fall fragen, den wir bisher hier im Untersuchungsausschuss noch gar nicht behandelt haben? Und zwar: Haben Sie Wahrnehmungen zum Verein Ab5zig, einem Verein der Wiener Senior:innen?
Anna Kanduth, MSc: Ja, der ist mir bekannt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?
Anna Kanduth, MSc: Der Verein Ab5zig ist offenbar auch ein Teil des Seniorenbundes und wurde dann, so wie alle anderen Organisationen, Ortsgruppen des Seniorenbundes, ebenfalls um eine Stellungnahme ersucht und es wurden Unterlagen angefordert.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist dort die Prüfung schon abgeschlossen?
Anna Kanduth, MSc: Die Prüfung des Vereins Ab5zig ist noch nicht abgeschlossen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die haben ja 286 000, eigentlich 287 000 Euro erhalten. Ist das korrekt?
Anna Kanduth, MSc: Die genaue Zuschusshöhe weiß ich jetzt leider nicht auswendig, aber es ist schon in der Spannbreite, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir würden gerne Vorlage Nummer 80 einspielen, bitte. Entschuldigung, wir haben es ausgedruckt da. – Doch nicht. Nein, es wird nicht eingespielt, pardon, wir haben die Vorlage nicht dabei.
Wir haben uns die Homepage angeschaut und da haben wir eben recht viel Türkises gesehen, auch dieselbe Schriftart wie von der ÖVP selber wird verwendet. Werden solche Hinweise dann auch geprüft, ob es sich um dasselbe handelt?
Anna Kanduth, MSc: Die Homepages von den Organisationen, wie die aufgebaut sind oder aussehen, sind nicht Teil der Prüfschritte, die die AWS durchführt. Da haben wir eigentlich keine Kenntnis dazu.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und personelle Überschneidungen, werden die als Hinweis geprüft? Wir haben gesehen, der Wiener Seniorenbund hat Frau Korosec als Vorsitzende, ihr Stellvertreter ist Karl Mahrer, der der Parteivorsitzende der Wiener ÖVP ist, und der Landesgeschäftsführer ist Lorenz Mayer. Und genau die Gleichen finden wir dann bei dem Ab5zig-Verein auch wieder. Sind diese personellen Überschneidungen bei Ihnen geprüft worden?
Anna Kanduth, MSc: Bei der Antragsprüfung selber werden die Identifikationsdaten der Organisation geprüft und auch, ob ein vertretungsbefugtes Organ unterschrieben hat, aber nicht auf der Homepage überprüft, ob es hier Überschneidungen hinsichtlich des Personals gibt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Statuten, die wir in den Akten gefunden haben, besagen ja auch: Der Wiener Seniorenbund, die Wiener Landesorganisation des Österreichischen Seniorenbundes, ist eine Teilorganisation der Wiener ÖVP. Wenn dann die Prüfung ergibt, dass der Ab5zig-Verein quasi Teil des Wiener Seniorenbundes ist, dann hieße das ja, dass der Bezug der Förderung nicht zulässig ist. Korrekt?
Anna Kanduth, MSc: Also in Stichprobenprüfungen werden die Statuten hinsichtlich der formalen Gemeinnützigkeit geprüft: Liegt keine Gewinnorientierung vor? Ist der begünstigte Zweck angeführt? Die ideellen, materiellen Mittel müssen angeführt sein und auch die Auflösungsbestimmung, dass eben das verbleibende Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation geht.
Der Verein Ab5zig war nicht in der Stichprobenprüfung, deshalb sind zum Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses keine Statuten vorgelegen. Und es ist auch nicht Teil des Prüfschrittes.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar, danke Ihnen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Krisper. – Sie gibt in der Befragung weiter.
Damit ist als Nächster Abgeordneter Weidinger an der Reihe. – Bitte schön.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Grüß Gott, Frau Kanduth! (Auskunftsperson Kanduth: Grüß Gott!) Danke, dass Sie uns heute Rede und Antwort stehen, und auch für Ihr ausführliches Eingangsstatement, in dem Sie die Prüfungsschritte auch dargelegt haben.
Würden Sie uns schildern, wie das zu Beginn der Arbeit mit dem NPO-Fonds war: Hat es da eine Startbesprechung gegeben, wie dieser Auftrag dann erfolgt ist, dass Sie jetzt mit der Abwicklung betraut sind? Können Sie uns Ihre Wahrnehmungen dazu schildern?
Anna Kanduth, MSc: Seit Oktober 2020 bin ich beim NPO-Unterstützungsfonds tätig, das heißt, in der Eingangsphase, als es zum ersten Abwicklungsvertrag kommt, war ich noch nicht involviert. Deshalb kann ich leider keine Details schildern, wie die Vorbesprechungen, bis es zum Abwicklungsvertrag gekommen ist, abgelaufen sind.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wie Sie dann zur Leiterin bestellt wurden: Wie ist denn da Ihr Briefing erfolgt, welche Aufgaben Sie jetzt aus dieser Tätigkeit heraus zu erfüllen haben?
Anna Kanduth, MSc: Ich habe im Oktober 2020 im NPO-Unterstützungsfonds begonnen und habe dann eine umfassende Einschulung von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in der AWS auch erhalten, einmal grundsätzlich, wie die Antragstellung erfolgt, wie die Anträge geprüft werden. Dann war ich auch bei den Verlängerungen quasi stark eingebunden. Es kam ja dann zu mehreren Verlängerungen, wo dann Änderungen erforderlich waren, dass sich die Berechnung geändert hat, wo dann die elektronische Einreichplattform nach diesen neuen Regelungen auch aktualisiert werden musste, und da bin ich dann nach und nach in die Tätigkeiten eingeschult worden und habe dann im Mai 2021 die Abteilungsleitung übernommen und damit dann auch die Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): War diese Einführung ausschließlich mündlicher Natur oder haben Sie ein Regelhandbuch oder eine Checkliste für die Schritte, die einzuhalten sind, bekommen?
Anna Kanduth, MSc: Also alle Prüfschritte und alle Abwicklungsverträge, alle Dokumentationen, die es gibt, sind auch in schriftlicher Form vorliegend, und es wurde dann natürlich in der Einschulung auch intensiv das Schriftliche, das vorliegt, studiert.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich möchte Ihnen gerne die ON 1 vorlegen, dabei handelt es sich um einen E-Mail-Verkehr. Wir haben früher schon davon gesprochen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Sehen Sie es schon?
Anna Kanduth, MSc: Nein, leider nicht, das ist grau. – Ah, jetzt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Darf ich Sie bitten, dass Sie anhand dieses E-Mail-Verkehrs Ihre Wahrnehmungen und das Prozedere beschreiben?
Anna Kanduth, MSc: Also, wie zuvor bereits erwähnt gab es eben eine parlamentarische Anfrage der NEOS, wo daraufhin vom BMKÖS an die AWS herangetreten wurde, dass Stellungnahmen der eben dann genannten Organisationen einzuholen sind. Das ist in diesem Fall passiert. Das ist das E-Mail vom 31. März, wo die Organisation gefragt wurde, ob sie eine Partei gemäß § 2 Z 1 - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) – Genau. Und das ist dann eben die Antwort gewesen, und die wurde dann auch vereinbarungsgemäß an das Ministerium weitergeleitet, um eben dann zu erfragen, wie die weiteren Schritte zu setzen sind. Das wurde in allen Fällen, in denen Stellungnahmen eingeholt wurden, gemacht.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Im Kern geht es ja um die Frage der rechtlichen Beurteilung (Auskunftsperson Kanduth: Mhm!), ob es sich dabei um eine parteinahe Organisation oder eine Parteiorganisation handelt. Haben Sie die inhaltliche Beantwortung – Sie haben vorhin gesagt, das ist immer vom BMKÖS gekommen –, selbst noch einmal einer rechtlichen Prüfung unterzogen?
Anna Kanduth, MSc: Nein, die AWS war mit der rechtlichen Prüfung nicht beauftragt. Wie zuvor erwähnt gibt es ja in den Abwicklungsverträgen klar definierte Aufgaben der AWS, und dazu gehört die inhaltliche Prüfung, Auslegung der Richtlinien nicht. Auch in diesem Fall wurde die inhaltliche oder die rechtliche Prüfung nicht von der AWS durchgeführt.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, ob Herr Dr. Imhof, der in diesem Zusammenhang der Herr ist, der das E-Mail erhalten hat, ein externes Rechtsgutachten hinzugezogen hat, um zu seiner rechtlichen Einschätzung zu kommen? Oder war das eine Einschätzung, die er persönlich vorgenommen hat?
Anna Kanduth, MSc: Einen kurzen Moment, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Ich weiß es leider nicht. Wir haben nur die Information dann vom BMKÖS erhalten. Wer das im BMKÖS genau durchgeführt hat, ist mir nicht bekannt.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich darf Ihnen jetzt die ON 2 vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Darf ich Sie auch in diesem Fall bitten, Ihre Wahrnehmungen des Prozederes zu schildern?
Anna Kanduth, MSc: Das Prozedere unterscheidet sich jetzt nicht zu dem zuvor geschilderten; also derselbe Ablauf: Die Unterlagen, Stellungnahmen langen ein, die werden dann ans Ministerium weitergeleitet.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Zum Thema der inhaltlichen Bewertung: Haben Sie das in schriftlicher Form auch erhalten – also in der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem BMKÖS –, dass, wenn es Rechtsfragen gibt, diese auch immer vom BMKÖS vorgenommen werden?
Anna Kanduth, MSc: Also in den Abwicklungsverträgen ist schriftlich festgehalten, welche Aufgaben die AWS im Zusammenhang mit der Abwicklung des NPO-Unterstützungsfonds hat, welche Aufgaben eben nicht Teil der Aufgaben der AWS sind, und dazu gehört auch die inhaltliche Auslegung der Richtlinien, und damit dann auch die Prüfung solcher rechtlichen Fragestellungen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Hat es jemals eine Ausnahme gegeben, weil vielleicht eine Dringlichkeit vorgelegen ist oder ein anderer Grund, dass man von diesem vereinbarten Prozedere abgewichen ist?
Anna Kanduth, MSc: Nein, von dem vereinbarten Prozedere sind wir nicht abgewichen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Dann lege ich jetzt die ON 3 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Kanduth: Mhm!) – Da wendet sich ja Herr Dr. Imhof direkt an Sie. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem E-Mail? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Anna Kanduth, MSc: Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht ganz genau, worauf Sie hinauswollen oder was mit dem E-Mail gemeint ist.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wenn Sie das E-Mail kurz ausführen; hier wurden ja quasi Textbausteine vom Ministerium zur Verfügung gestellt, wenn in jeweiligen Einzelfällen – in diesem Fall von den Seniorenbünden – als solches ein Schreiben von Ihrer Seite her zu formulieren ist. War das ein übliches Vorgehen, also gibt es auch andere Fälle, wo es üblich war, dass es solche Textbausteine gegeben hat, oder hat das hier quasi einen Ausnahmefall dargestellt?
Anna Kanduth, MSc: Nein, wir haben inhaltlich an diesen Textbausteinen nie etwas geändert, also inhaltlich wurde das in der Form auch so übermittelt. Wir haben lediglich Erforderliches – also beispielsweise bei den Rückforderungsschreiben dann, die aus dem System automatisiert auch erstellt werden – ergänzt, aber inhaltlich haben wir an diesen Textbausteinen nichts geändert; also lediglich, dass man das anpasst, quasi je nachdem, welcher Organisation man das zuschickt, ja, dass halt dann diese Anreden beispielsweise angepasst werden. Aber inhaltlich haben wir da nichts geändert.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sie haben vorhin ausgeführt, dass dieses Prozedere hier (Auskunftsperson Kanduth: Mhm!) aufgrund der parlamentarischen Anfrage stattgefunden hat, und Sie haben ein Beispiel angeführt, dass einmal die Landespolizeidirektion an Sie herangetreten ist.
Gibt es weitere Fälle, wo Sie von sich aus hinterfragt haben, ob die Antragstellung und die Genehmigung als solches vielleicht im Nachhinein Fragen aufwirft, die dann dazu führen, dass man es noch einmal überprüft?
Anna Kanduth, MSc: Kurzen Moment. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also wie vorhin schon erwähnt beispielsweise die Statuten: Wenn uns die vorgelegt werden, wir inhaltliche Rückfragen haben, dann treten wir an das Ministerium heran; dann, wenn beispielsweise Organisationen am selben Sitz tätig sind, und es hier von außen eben eine konkrete Wahrnehmung oder Auffälligkeit gibt, dann wird in solchen Fällen auch an das BMKÖS herangetreten und rückgefragt, ob hier vertiefte Prüfungen einzuleiten sind.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): War das der Fall in dem Fall der Tiroler Landjugend oder der Seniorenbundorganisationen, dass Sie da von sich aus eine Wahrnehmung hatten und eine Rückfrage an das BMKÖS gestellt haben – ich meine jetzt natürlich vor der parlamentarischen Anfrage?
Anna Kanduth, MSc: Da muss ich kurz überlegen. – Also vor der parlamentarischen Anfrage habe ich jetzt keine Wahrnehmung dazu, aber ich kann es natürlich nicht ausschließen, dass es da mal einen E-Mail-Verkehr gibt, vielleicht hinsichtlich Statuten, ja, denn es waren ja ein paar einer Stichprobenprüfung - -, aber ja - -
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also bei den Stichprobenprüfungen war das auch nicht dabei. Können Sie sich an das vielleicht noch erinnern: eine Landjugend oder ein Seniorenbund?
Anna Kanduth, MSc: Also dadurch, dass ja die Prüfungen nicht alle von mir selber durchgeführt werden – wir haben ja auch Pouvoirregelungen und es erfolgt ja nur ab einer gewissen Zuschusshöhe –, werden dann auch Anträge an mich herangetragen sozusagen, die freizugeben und zu prüfen.
Bei den kleineren Zuschussfällen habe ich jetzt keine Wahrnehmung dazu, dass es da eine Rückfrage gab, aber, wie gesagt, es sind sehr viele Prüfungen, die durchgeführt werden, und sehr viele E-Mail-Korrespondenzen, dass ich jetzt nicht ausschließen kann, dass es da eine Rückfrage oder ein E-Mail einmal gab, ja.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Kehren wir noch einmal zurück zu dem Betreff in diesem E-Mail und dem Textbaustein, der von Herrn Dr. Imhof zur Verfügung gestellt wurde! Gemäß dem Vertrag zwischen der AWS und dem Ministerium: Müssen Sie diesen Text so übernehmen, den Herr Imhof Ihnen übermittelt hat, oder handelt es sich dabei um eine Anregung?
Anna Kanduth, MSc: Also dadurch, dass wir inhaltlich nicht beauftragt sind, dass wir das prüfen, ist es so, dass wir inhaltlich auch an diesen Schreiben nichts ändern, es sei denn, uns fallen kleine Tippfehler auf oder eben Anreden, die angepasst werden müssen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Mich würde noch einmal der Punkt interessieren, wie die AWS – die wir sehr hoch schätzen, weil Sie sehr, sehr viel wertvolle Arbeit macht, gerade im NPO-Fonds, aber auch in anderen Themen –, wie Sie mit dem Thema umgehen, wenn zum Beispiel dann durch die Medien das Thema der Kinderfreunde aufgebracht wird, dort dann auch eine SPÖ-Nähe dargestellt wird.
Wann treten Sie in Aktion, dass Sie als AWS sagen: Okay, das könnte eine Geschichte sein? Das sollten wir uns noch einmal anschauen, ob die 2,4 Millionen Euro hier wirklich widmungsgemäß und auch vertragsgemäß diesem jeweiligen Förderwerber auch zustehen. – Ist es dann üblich, dass Sie von sich aus handeln?
Anna Kanduth, MSc: Also zuerst würde ich gern rückfragen, ob die Frage, weil ich nicht weiß, ob das jetzt Beweisthema 1 betrifft, zulässig ist, wenn es um eine andere Organisation geht. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter beraten sich.)
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, könnten Sie das vielleicht ein bisschen allgemeiner formulieren? Können Sie die Frage noch einmal wiederholen und etwas allgemeiner fassen?
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Also die parlamentarische Anfrage hat ja vonseiten des BMKÖS an Sie dann eine Rückfrage ausgelöst (Auskunftsperson Kanduth: Mhm!), um das heikle Thema zwischen parteinahe oder Parteiorganisation als solches festzuhalten. War das für Sie dann Anlass, das auch allgemein, bei weiteren Fällen zu überprüfen?
Anna Kanduth, MSc: Sofern es Hinweise, stichhaltige Hinweise gibt, dass es da vertiefte Prüfungen benötigt, werden natürlich alle Organisationen hier gleichbehandelt, und es wird in allen Fällen, wo es Hinweise gibt, dass man da noch einmal nachprüfen muss, ob die Förderung zu Recht ausgezahlt wurde, dem natürlich nachgegangen.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Das heißt, Sie gehen dem im Fall der Kinderfreunde nach?
Anna Kanduth, MSc: Dazu kann ich jetzt nichts Genaues sagen, denn ich habe - - Ich weiß nicht, ob das jetzt - - Ich glaube, das hat jetzt mit Beweisthema 1 wirklich nichts zu tun.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter Weidinger, Sie wissen das schon von der Vernehmung oder Anhörung Imhof und Klingenbrunner: Es geht nach unseren Grundsätzen ja nur um Verfehlungen sozusagen der ÖVP, und sofern es sich um allgemeine Fragen handelt, die eine Gleichbehandlung zum Inhalt haben – die Gleichbehandlung, unabhängig von jeder politischen Orientierung des Vereines –, sind sie damals zugelassen worden. Ich würde die selbstverständlich heute auch zulassen, aber speziellen Fragen, konkreten Fragen dazu, ob bei den Kinderfreunden das so oder so beurteilt worden ist, würde ich eher nicht das Wort reden wollen. (Abg. Weidinger: Zur Geschäftsbehandlung!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter, zur Geschäftsbehandlung.
*****
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson hat ja auch bekannt gegeben, dass es sich um eine Gleichbehandlung von allen handelt, und da wir bei der Befragung der Herrn Imhof und Klingenbrunner ja dann nach mehrmaligem Nachfragen auch die freiwillige Antwort bekommen haben: Es wird auch den Kinderfreunden nachgegangen!, ist für mich jetzt die Frage, ob dieser Auftrag an die AWS mittlerweile schon ergangen ist. Im Sinne der Gleichbehandlung war das für mich eine Verständnisfrage, die ich hier angeführt habe.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist richtig, dass die Auskunftsperson Imhof das hier freiwillig gesagt hat, ohne dass es im Untersuchungsgegenstand eine Deckung gefunden hat. Hier besteht ja die Praxis, nicht aussagen zu müssen, wenn es nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist; sie hat das freiwillig gesagt. Insofern kann ich Ihnen durchaus folgen, wenn Sie hier eine ähnliche Frage an die Auskunftsperson richten.
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Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Wollen Sie das freiwillig beantworten?
Anna Kanduth, MSc: Ich kann das gerne freiwillig beantworten: Es wurden Statuten angefordert.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Die verbleibende Fragezeit nehme ich in die nächste Runde mit.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort. – Bitte schön.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Kanduth, es sind schon sehr viele Fragen vom Verfahrensrichter gestellt worden, die essenziell für uns waren, ich hätte aber noch zwei Nachfragen.
Der eine Bereich betrifft Folgendes: Sie haben in Ihrem Eingangsstatement von 15 Millionen Euro Rückzahlungen gesprochen, die bereits eingegangen sind. Wenn wir uns die Tiroler Jungbauern ansehen, dann gibt es in den Akten eine Rückforderungshöhe von rund 900 000 Euro. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, wie viel vonseiten der Tiroler Jungbauern schon rückgezahlt wurde?
Anna Kanduth, MSc: Augenblick. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Es wurden rund 16 000 schon zurückgezahlt, also insgesamt im Zusammenhang mit dem Auskunftsersuchen, wie eingangs erwähnt, waren es um die 35 000.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Würden Sie uns das noch einmal kurz im Detail erläutern? 16 000 – habe ich das akustisch richtig verstanden? – wurden bisweilen rückgezahlt. Was war jetzt die zweite Zahl mit den 35 000 Euro, bitte? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Anna Kanduth, MSc: Das sind alle Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem Auskunftsersuchen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Die Frist der Rückzahlung: Wie lange läuft die noch? Welche Fristenlegungen gab es da von Ihrer Seite?
Anna Kanduth, MSc: Meinen Sie die Rückzahlungsfrist der Jungbauern?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ja, das meine ich, bitte.
Anna Kanduth, MSc: Die ist vor Kurzem abgelaufen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich gehe davon aus, dass Sie dementsprechend jetzt weitere Schritte setzen werden?
Anna Kanduth, MSc: Ja, wir sind mit den Informationen an das BMKÖS herangetreten und haben dann eben wie in allen Fällen erbeten, um die weiteren Schritte - - Im Zusammenhang mit den Jungbauern gibt es, wie Ihnen wahrscheinlich medial auch bekannt ist, eine Bitte um Aufschiebung der Rückforderungsfrist, da sie noch eine Stellungnahme vorlegen möchten.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielen Dank.
Eine zweite Frage, die ich schon angekündigt habe, betrifft die Prüfung des Seniorenbundes Oberösterreich (Auskunftsperson Kanduth: Mhm!): Als Imhof und Klingenbrunner hier waren, war diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Ist die Prüfung diesbezüglich jetzt schon abgeschlossen? Haben Sie eine Wahrnehmung dazu?
Anna Kanduth, MSc: Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, noch am Laufen. Gibt es da ein ungefähres Datum oder eine Zeit, wann Sie mit dem Abschluss der Prüfung rechnen?
Anna Kanduth, MSc: Das weiß ich leider nicht, da die Prüfung nicht durch uns durchgeführt wird.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich sage vielen Dank, danke für Ihre Zeit, dafür, dass Sie dem Untersuchungsausschuss heute Rede und Antwort gestanden haben. Danke schön. (Auskunftsperson Kanduth: Danke!)
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit kommen wir zur zweiten Fragerunde.
Abgeordneter Hafenecker gelangt zu Wort.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, ich habe keine weiteren Fragen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass wir Sie noch einmal laden müssen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Somit ist als Nächste Frau Abgeordnete Tomaselli zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vielen Dank auch von unserer Seite, wir haben auch keine Fragen mehr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Nächste ist Frau Abgeordnete Krisper. (Abg. Krisper – den Kopf schüttelnd –: Danke!) – Keine Fragen.
Somit gelangt Herr Abgeordneter Weidinger zu Wort.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Frau Kanduth, als dann die parlamentarische Anfrage von den NEOS gekommen ist und dann vom BMKÖS an Sie das Mail gerichtet wurde, man möge die Liste der betreffenden Organisationen überprüfen: Würden Sie uns bitte beschreiben, wie dann Ihr konkreter nächster Schritt ausgesehen hat –in Ihrer Abteilung mit den 25 Mitarbeitern? Haben Sie das mit Herrn Brunner, Ihrem Chef, rückbesprochen, oder wie sind Sie damit umgegangen? Das kann man ja doch eher als außergewöhnlich bezeichnen, weil es ja bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren parlamentarische Anfragen gegeben hat, um dieses Thema zu erörtern.
Anna Kanduth, MSc: Also im Zuge der parlamentarischen Anfrage wurde eben wie eingangs erwähnt eine Auswertung aus dem Kernsystem der AWS durchgeführt, um die einzelnen antragstellenden Organisationen herauszufiltern, und im Zuge der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage kam es dann eben zu den vom BMKÖS weiter beauftragten Prüfungen, dass hier Stellungnahmen einzuholen sind, wobei es eben, wie in den E-Mails, die Sie schon vorgelegt haben, ersichtlich ist, hier vom BMKÖS einen Text gab, der hier zu übermitteln ist. Das wurde übermittelt und die Rückmeldungen der Stellungnahmen wurden dann in Folge eben zur Prüfung an das BMKÖS weitergeleitet.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Ich habe noch eine Vorlage, die jetzt ausgeteilt wird. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)
Haben die Unterlagen alle erhalten? (Auskunftsperson Kanduth: Ja!) – Gut, dann darf ich hier auch noch ein Abschlussstatement dazu abgeben – also das ist jetzt keine Frage mehr an Sie, Frau Kanduth.
Es ist uns nur wichtig, dass wir hier an dieser Stelle festhalten, dass uns Fotos zugespielt wurden: Diese Veranstaltung der SPÖ Groß-Enzersdorf, die in diesem Artikel in der NÖN auch als große Parteiveranstaltung dargestellt und verkauft wurde, wurde von den Kinderfreunden tatkräftig unterstützt, in Form von Inventar, von Schirmen, und auch die Verpflegung und Verköstigung wurde von Kinderfreunden vor Ort durchgeführt. Es ist für uns sehr, sehr bedeutsam ist, dass hier bei der inhaltlichen Prüfung, ob es sich dabei zweifelsohne um eine Parteiorganisation handelt, auch diese Unterlagen Berücksichtigung finden. Daher bringen wir das in dieser Form hier ein.
Ich darf mich noch einmal herzlich bei Ihnen bedanken, Frau Kanduth, dass Sie uns hier Rede und Antwort gestanden sind, und möchte zum Schluss für meine Fraktion noch festhalten: Danke für die wertvolle Arbeit, die Sie für die Republik im Bereich des NPO-Fonds und auch in den weiteren Bereichen leisten.
Anna Kanduth, MSc: Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächste Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort gemeldet. (Abg. Kucharowits schüttelt den Kopf.) – Sie hat keine weiteren Fragen.
*****
Da es in der zweiten Fragenrunde schon keine Fragen gab, gehe ich davon aus, dass auch in der dritten Fragerunde keine vorkommen beziehungsweise keine dritte Fragerunde gewünscht ist. Deshalb halte ich fest, dass die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist. Ich frage daher abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Eine kurze abschließende Frage vielleicht: Besprechen Sie sich öfters mit Ihrem Chef, Herrn Mag. Gerfried Brunner, und welchen Aufgabenkreis hat er noch darüber hinausgehend? Das würde mich interessieren von Ihnen: Besprechen Sie sich in Ihren eigenen Themen mit Ihrem Chef Brunner, und welche Aufgaben hat er darüber, über den NPO-Unterstützungsfonds hinausgehend noch?
Anna Kanduth, MSc: Also Herr Mag. Brunner war ja schon zu Beginn der Antragstellung im Juli 2020 mit dem NPO-Unterstützungsfonds befasst, damals noch als Abteilungsleiter.
Und im Zusammenhang mit meiner Einschulung, aber jetzt eben darüber hinaus, da er auch das Programm kennt, findet da natürlich auch mit Herrn Mag. Brunner Austausch statt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Ich habe sonst keine weiteren Fragen, Herr Vorsitzender.
Anna Kanduth, MSc: Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.
*****
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich bei Frau Anna Kanduth, MSc und bei ihrer Vertrauensperson Herrn Mag. Bernhard Kurz für ihr erscheinen.