660/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für Jänner 2020 bis August 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-761 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 28. September 2022 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. November 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Graf der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für Jänner 2020 bis August 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-761 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 11 29

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann