662/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-780 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 21. Oktober 2022 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. November 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Markus Koza.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-780 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 11 29
Tanja Graf Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann