663/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Oktober 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-802 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 15. November 2022 den gegenständlichen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. November 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Markus Koza.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Oktober 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-802 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 11 29

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann