703/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Matthias Jenewein in der 41. Sitzung vom 24. November 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 44. Sitzung am 6. Dezember 2022 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Matthias Jenewein nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2022 12 06

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                          Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführerin                                                                        Vorsitzender

 


 

Titel: Logo  - Beschreibung: Logo Parlament Österreich

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)

Stenographisches Protokoll

 

41. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 24. November 2022

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

Gesamtdauer der 41. Sitzung

9.08 Uhr – 18.33 Uhr

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Dr. Matthias Jenewein

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme über Ersuchen der Frau Vorsitzenden zu Ihnen, Herr Dr. Matthias Jenewein, und darf Ihnen folgende Belehrung zukommen lassen:

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Auf diese Belehrung möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Falls Sie die Aussage verweigern möchten, so wären dafür die Gründe anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Ich weise Sie auch auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung Ihrer Befragung.

Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen nicht angefertigt werden.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und auch den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit bin ich mit der Belehrung, was Sie, Herr Dr. Jenewein, betrifft, schon am Ende. In Ihrer Begleitung befindet sich ein Rechtsanwalt, nämlich Herr Mag. Michael Mössler. Ich begrüße auch Sie, Herr Rechtsanwalt. Obwohl Sie Rechtsanwalt sind, möchte ich auch Ihnen eine Belehrung zukommen lassen, weil es in unserer Verfahrensordnung so vorgesehen ist.

Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage, das wissen Sie ja, kann zu einer Freiheitsstrafe führen.

Die Auskunftsperson, und das ist wesentlich, kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, im Ausschuss das Wort zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder bei Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Frau Vorsitzende, ich bin mit meiner Belehrung am Ende.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Dr. Jenewein, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben; diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. –Möchten Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Dr. Matthias Jenewein: Ja, würde ich bitte gerne machen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Bitte schön.

Dr. Matthias Jenewein: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich kurz vorstellen: Mein Name ist Matthias Jenewein. Ich bin seit 1.1.2021 Dienststellenleiter der Dienststelle Innsbruck des Finanzamts Österreich.

Ich bin Maturant eines neusprachlichen Gymnasiums, habe in den Jahren 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften in Innsbruck studiert, 1992/1993 ein Gerichtspraktikum absolviert und bin im Jahr 1993 in die Finanzverwaltung eingetreten. Ich habe nach Absolvierung der Grundausbildung im Jahr 1995 dann in weiterer Folge im Jahr 1996 kurz Dienst in der Rechtsmittelabteilung der ehemaligen Finanzlandesdirektion verrichtet – in den ersten Monaten des Jahres 1996 – und bin dann im Jahr 1996 noch direkt in die ehemalige Personalabteilung, in das Präsidium der Finanzlandesdirektion berufen oder eingeladen worden, wie auch immer wir das wollen, und war dann in den Jahren 1996 bis 2012 im Personalwesen der Finanzlandesdirektion, in der Folge SZK, tätig; davon war ich seit 2006 dann als Personalleiter der Region West zuständig und tätig.

Am 4. November 2012 bin ich zum Vorstand des Finanzamtes Innsbruck berufen worden; ein Haus mit damals noch circa 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aufgestellt in der Struktur mit 21 Teams, also zuständigen Teamleitern, die in meiner direkten Führungsspanne waren.

Die Leitungssituation in einem Finanzamt darf ich vielleicht ganz kurz vorstellen: Es war eine zweigliedrige Leitungssituation – einerseits der Vorstand, der zuständig ist für Personal, wirtschaftliche Angelegenheiten, Performancemanagement und organisatorische Belange, und als zweite maßgebliche Person in der Amtsleitung der Herr Fachvorstand, der zuständig war für alle fachlichen, abgabenrechtlichen Themenstellungen; und so weiter und so fort. Soweit zur strukturellen Gliederung unserer Behörde.

Mit 1.1.2021 bin ich dann Dienststellenleiter in der Dienststelle Innsbruck des Finanzamts Österreich geworden, wo wir ja ähnliche Strukturen haben; eine Gliederung, eine organisatorische – ich bezeichne es jetzt als solche – mit den gleichen Aufgabenstellungen und eine fachliche Schiene, wo ein Fachdienststellenleiter praktisch für die abgabenrechtlichen Themenstellungen zuständig ist.

In meiner Funktion in der Personalabteilung und als organisatorischer Vorstand habe ich natürlich über Jahrzehnte in sehr vielen Personalverfahren zu tun gehabt, von der Rekrutierung bis zu Funktionsbetrauungen, bis zur Bestellung von Führungskräften und, und, und; war dort auch in aller Regel zu Beginn maßgeblich mit dabei, war dann in weiterer Folge relativ rasch auch entscheidend – ja, tatsächlich entscheidend – tätig, mit letztendlich entscheidender Stimme, wenn es darum gegangen ist, Personal entweder aufzunehmen oder Personal in entsprechende Funktionen zu bringen. – Ja, soweit mein einleitendes Statement. Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Vielen Dank.

Ich ersuche jetzt den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Jenewein, ich gehe davon aus, dass Sie wissen, zu welchem konkreten Thema Sie heute befragt werden: Es geht hier um das Steuerverfahren der Signa Holding.

Hat das Finanzamt Innsbruck dieses Steuerverfahren von Wien, vom Finanzamt Wien 1/23, übernommen, zutreffendenfalls wann, und wie kam es zur Änderung der Zuständigkeit der Finanzämter?

Dr. Matthias Jenewein: Ja, da hat es tatsächlich einen Zuständigkeitsübergang gegeben. Vorausschicken darf ich natürlich: Ich bin nach 48a an die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gebunden. Ich gehe davon aus, dass das konkrete Verfahren Gegenstand dieses Verfahrens hier ist, und demzufolge darf ich nach 35 der Geschäftsordnung aussagen - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diesbezüglich sehe ich als Verfahrensrichter keine Probleme, Herr Dr. Jenewein. Sie können in Bezug auf dieses Verfahren vor diesem Ausschuss aussagen.

Dr. Matthias Jenewein: Selbiges gilt auch für die Amtsverschwiegenheit. Ich habe mich im Vorfeld beim Personalleiter und bei der für die BAO zuständigen Abteilung informiert.

Ja, es hat im Jahr 2018 eine Situation gegeben, wo es letzten Endes zu einem Zuständigkeitsübergang gekommen ist. Ich darf das im Vorfeld ganz kurz schildern: Die von Ihnen genannte Firma hat im Juni 2018 via Finanzonline eine Sitzverlegung von Wien nach Innsbruck bekannt gegeben, im Finanzonline eingepflegt. Ich selber bin dann am 21.8. des Jahres 2018 vom Vorstandskollegen des in Wien zuständigen Finanzamts davon informiert worden, dass hier ein Sitzwechsel eingetreten ist und man deshalb den Akt in unseren Zuständigkeitsbereich digital eingespielt hat, und habe diesbezüglich ein entsprechendes Schreiben bekommen und habe dann in weiterer Folge einmal bei meinen Kolleginnen und Kollegen Nachfrage gehalten beziehungsweise diese ersucht, in die relevanten Akten Einsicht zu nehmen, welche Sachverhaltselemente hier aktenkundig sind, denen zufolge eine Sitzverlegung der kaufmännischen Geschäftsleitung erfolgt ist.

Da wir da aktenkundig nichts vorgefunden haben, habe ich dann in weiterer Folge ein Schreiben an den Kollegen in Wien gerichtet, wo ich danach frage, welche Sachverhaltsfeststellungen der vormals zuständigen Dienststelle dazu geführt haben, dass man davon ausgeht, dass hier Innsbruck zuständig sein soll, habe dann in weiterer Folge noch einmal mit dem Kollegen telefoniert, habe das hinterfragt und habe dort die Auskunft bekommen, dass man aufgrund der glaubwürdigen Angaben der Pflichtigen davon ausgegangen ist, dass die maßgebliche Geschäftsführung nach Innsbruck verlegt wurde.

Ja, und dann habe ich meinen Herrn Fachvorstand ersucht, diese Situation gemeinsam mit mir zu diskutieren, und insbesondere habe ich ihn ersucht, an die steuerliche Vertretung heranzutreten und diese praktisch seinerseits zu bitten, die relevanten Umstände bekannt zu geben, was dann auch passiert ist: Wir haben ein zweiseitiges, ausführliches Schreiben bekommen, wo die steuerliche Vertretung die Umstände darlegt.

Das war Punkt eins unserer Zuständigkeitsprüfung, und Punkt zwei war natürlich, dass man mit den - - die Gruppierung um die Pflichtige ist eine sehr große, im engeren Sinne dieses Verfahrens; es gibt sehr viele Gruppenmitglieder, sehr viele Unternehmen, die da geführt werden, und wir haben natürlich viele oder einige schon in unserem Haus gehabt, in unserer eigenen Zuständigkeit.

Man muss sich das so vorstellen: kleinere Unternehmen in der Prüfzuständigkeit des Finanzamtes; das heißt, wir haben dort in den Vorjahren natürlich auch unterschiedlichste Prüfungsverfahren gehabt, wo es um Umsatzsteuerprüfungen oder sonstige Prüfungsverfahren gegangen ist.

Ich habe da Rücksprache mit dem zuständigen Teamleiter gehalten, wie denn die Räumlichkeiten der neu angegebenen Firmenadresse, Sitzadresse ausgestattet sind, ob es sich dort tatsächlich um repräsentative, ordnungsgemäße Büroräumlichkeiten handelt, wo tatsächlich auch eine Geschäftsführung etabliert sein kann, oder ob das nur Kleinsträumlichkeiten sind. Ich habe von meinen Leuten klar die Auskunft bekommen: Ja, da sind sehr große Büroräumlichkeiten mit vielen Arbeitsplätzen eingerichtet, wo auf jeden Fall die Voraussetzungen für eine Geschäftsleitung, für die Abwicklung einer Geschäftsleitung gegeben sind!, in diesem Sinne; habe dann noch weiter auch mit den Organen der Großbetriebsprüfung, die ja in aller Regel diese großen Unternehmen bei uns am Standort prüft - -, und habe dort ähnlich lautende Auskunft bekommen. Aus diesem Grund haben wir natürlich von einer Nachschau Abstand genommen, weil wir auch ganz klar aus vielen Verfahren gewusst haben, dass dort die Möglichkeit und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Geschäftsführung gegeben sind.

Letzten Endes haben wir dann im Zusammenhang mit der schriftlichen Stellungnahme, die bei uns eingegangen ist, den Übergang der Zuständigkeit entschieden, und ich habe dann in weiterer Folge das Schreiben, das mir in dieser Sache von meinem Kollegen in Wien zugegangen ist, an meinen Fachvorstand weitergegeben und ihn gebeten, die weiteren fachlichen Veranlassungen zu treffen. – So weit einmal - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer war Ihr Gesprächs- beziehungsweise Kontaktpartner in Wien?

Dr. Matthias Jenewein: In Wien habe ich mit Herrn Mag. Werner Löffler gesprochen, mit dem Vorstand.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Magister?

Dr. Matthias Jenewein: Werner Löffler.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vorstand von Wien 1/23.

Dr. Matthias Jenewein: Von Wien  Finanzamt 09  1/23, ja, ganz genau.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, gut. In welchem Zustand beziehungsweise in welchem Verfahrensstand befand sich denn das Verfahren, das wirksam an Sie abgetreten worden ist?

Dr. Matthias Jenewein: Der Fall war zu dem Zeitpunkt, wo er zu mir gekommen ist, seit dem Jahr 2012 in einer Prüfung durch die Großbetriebsprüfung, durch ein Branchenteam in Wien, also sechs Jahre lang in Prüfung. Es ist um das Veranlagungsjahr 2008 gegangen. Ich habe die Mail beziehungsweise den Elak von Herrn Kollegen Löffler am 21.8.2018 bekommen und dann die weiteren Schritte, die ich gerade vorhin beschrieben habe, in die Wege geleitet.

Der Vollständigkeit halber: Wir sprechen vom Veranlagungsjahr 2008, das mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 verjährt wäre.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Welche Schritte haben Sie beziehungsweise das Finanzamt Innsbruck dann im Verfahren gesetzt? Wie ist das Verfahren durch Ihre Hände dann weitergegangen?

Dr. Matthias Jenewein: Ja wie gesagt, ich habe dieses Schreiben im Elak an meinen Fachvorstand weitergegeben, um das inhaltlich zu verifizieren und mit den Organen in Kontakt zu treten – mit dem Herrn Fachvorstand der Großbetriebsprüfung, um es namentlich klar zu benennen.

Warum habe ich das gemacht? – Weil alle organisatorischen Bestimmungen das so vorsehen. Wenn hier abweichende Meinungen signalisiert werden, dann sind diese innerhalb einer klar vorgesehenen Frist den zuständigen Organen, den prüfenden Organen der Großbetriebsprüfung bekannt zu geben, natürlich zwecks Abklärung der Standpunkte, zwecks Hinterfragung der Entscheidungsgrundlagen und letzten Endes zwecks Diskussion; und das ist durch meinen Herrn Fachvorstand dann auch erfolgt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ist ja dann in weiterer Folge im September 2018 – zeitlich war es ja infolge der drohenden Verjährung, wie Sie schon ausgeführt haben, geboten– zu einer Schlussbesprechung gekommen.

Waren Sie bei der Schlussbesprechung anwesend?

Dr. Matthias Jenewein: Nein, ich war nicht dabei, weil es auch nicht in meine Zuständigkeit gefallen wäre. Ich zitiere wörtlich aus der Arbeitsplatzbeschreibung eines Herrn Fachvorstandes eines Finanzamtes: “7.2 [...] Teilnahme bzw. Leitung von Schlussbesprechungen[1]“ – aber nicht verpflichtend, sondern nur dann, wenn man nicht davon ausgeht, dass man da hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellungen, hinsichtlich der rechtlichen Würdigung Einigkeit[2] hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie mit den zuständigen Beamten schon Vorgespräche geführt oder waren Sie über den Verfahrensstand informiert?

Dr. Matthias Jenewein: Ich war insofern informiert, dass die Schlussbesprechung terminisiert ist und dass es eine Besprechung[3] mit dem Finanzamt Wien gegeben hat, im Juni 2018. Das waren meine Informationen zu dem Fall.

Diese habe ich an meinen Fachvorstand, der wie gesagt für das Abgabenrecht und für die fachlichen Dinge zuständig war, weitergegeben, und der hat sich seinerseits mit dem Herrn Fachvorstand der Groß-BP, der den Fall in seinem prüfbegleitenden Fachbereich betreut und begleitet hat, abgestimmt, diskutiert und ausgetauscht.

Man muss dazusagen: Die Großbetriebsprüfung war zu dem Zeitpunkt, seit dem Jahr 2009, eine eigene bundesweit zuständige prüfende Organisation, die für sich auch einen eigenen Fachbereich hat, der klar umschriebene Aufgabenstellungen in seinem Organisationshandbuch hat – die lauten (aus den Unterlagen vorlesend): Qualität der Prüfungsmaßnahmen sicherzustellen, Prüfungen tatsächlich, rechtlich-fachlich zu begleiten – und der auch ausgewiesene Schwerpunkte hat, unter anderem Unternehmens- und Liegenschaftsbewertung, Prüfungsunterstützung bei Auslandssachverhalten und Stiftungsrecht und Rechtsfragen – unter anderem, wie ich schon gesagt habe.

Und in dieser Expertise wäre theoretisch im OHB auch eine Rolle als Ansprechperson für Finanzämter in Prüfungsverfahren, wo sie selbst zuständig sind, vorgesehen gewesen. Das hat in dem Fall aber keine Rolle gespielt, weil es eben ein Fall war, der von der Großbetriebsprüfung über viele Jahre geprüft wurde. Und wenn ich vielleicht ergänzen darf: Unter anderem hat der Herr Fachvorstand dann in diesem Verfahren herauskristallisieren können, dass gerade in dem Verfahren auch ein ganztägiger Workshop der Fachexperten und Fachexperten Spezial der Großbetriebsprüfung stattgefunden hat, um die Sachverhaltsfeststellungen und die rechtliche Würdigung zu besprechen und abzuklären.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme noch einmal zur Schlussbesprechung am 14. September 2018. Wissen Sie, wer daran teilgenommen hat oder wie viele Personen daran teilgenommen haben?

Dr. Matthias Jenewein: Das kann ich so nicht beantworten. Da müsste man den Herrn Fachvorstand fragen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber wer wird üblicherweise beigezogen?

Dr. Matthias Jenewein: Üblicherweise die Prüfer, die Gruppenleiter oder die Gruppenleiterin – Ein- oder Mehrzahl, je nachdem, ob es eine Prüfung durch mehrere Personen war oder nicht –, die Organe der Großbetriebsprüfung; und die Organe des zuständigen Finanzamts dann, wenn es Meinungsverschiedenheiten[4] zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung gibt, die vorher nicht aufgeklärt werden konnten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vonseiten des Geprüften wird niemand beigezogen?

Dr. Matthias Jenewein: Entschuldigung! Der Abgabepflichtige – natürlich!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Na das glaube ich, ja.

Dr. Matthias Jenewein: Mit seinen Vertretern, ja, selbstverständlich!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ja, also mit dem entsprechenden Steuerberater, davon gehe ich aus.

Dr. Matthias Jenewein: Selbstverständlich, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Zum Ergebnis dieser Besprechung würde ich Sie sicherlich gerne noch fragen, aber meine Zeit geht bald zu Ende und, ich glaube, dass gerade zu diesem Thema die Damen und Herren Abgeordneten noch einige Fragen haben werden. Ich bedanke mich, Herr Doktor.

Frau Vorsitzende, ich bin mit der Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Wir kommen jetzt zu den Befragungen durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne dieser Redeordnung erteile ich Abgeordneter Krisper das Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Dr. Jenewein, da hat jetzt bei Ihrer Beschreibung der Ereignisse ein bisschen etwas gefehlt. Beginnen wir noch einmal von vorne!

Sie sagten, Sie wurden am 21.8.2018 informiert und hätten ein Schreiben bekommen. Das war wohl das Schreiben von Herrn Löffler (Auskunftsperson Jenewein: Ja!) vom Finanzamt 1/23, Vorlage 9, Dokument 642601.

Ich zitiere: „Den Grund für den aus unserer Sicht überstürzten Abzug aus Wien, noch dazu während einigen offenen Prüfungsverfahren, können wir nicht nachvollziehen, nur vermuten.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Am 4. September haben Sie dann folgendes Schreiben nach Wien gerichtet: Vorlage 2, Dokument 642602 (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück), Seite 2. – Da haben Sie ganz viele Fragen.

Dr. Matthias Jenewein: Aha, ich kann da selber blättern, Entschuldigung! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Genau, ich zitiere die relevanten Bestimmungen und frage letzten Endes den Herrn Vorstand, welche konkreten Sachverhaltselemente dem Zuständigkeitsübergang aus seiner Sicht oder aus Sicht des Hauses, Finanzamt 1/23, zugrunde gelegen haben. Ich weise unter anderem darauf hin, dass wir uns den entsprechenden Vorhalt, der im Juli, glaube ich, des Jahres 2018 seitens des Fachbereiches des Amtes 1/23 ergangen ist, selbstständig besorgt haben, und die Beantwortung eben auch; das habe ich, glaube ich, auch darin zitiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihre vielen Fragen leitet Herr Löffler am 4. September weiter – Seite 1 – und stellt fest  Zitat : „unschwer“ erkennbar „Zweifel an der Änderung des Ortes der Geschäftsleitung.“

Dr. Matthias Jenewein: Das Schreiben nehme ich aktuell zur Kenntnis, ja. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und dann, was Sie noch überhaupt nicht erwähnt haben: das Telefonat mit Sektionschef Edi Müller am nächsten Tag.

Dr. Matthias Jenewein: Das ist richtig. Ich habe am 5. September einen Anruf von Herrn Sektionschef Müller bekommen, wo er sich bei mir erkundigt, ob es einen Zweifel in der Zuständigkeit für den Fall Signa Holding gibt, und ich habe diese Ausführungen genau so getätigt, wie ich sie Ihnen gegenüber jetzt getätigt habe: Ich habe ihn davon informiert, wie die Sache aus meiner Sicht gelegen ist. Ich habe die entsprechenden Bestimmungen der BAO und des AVOG auch zitiert, so wie ich es in dem Schreiben an Kollegen Löffler formuliert habe, und habe gesagt, in diesem Rahmen habe ich im Rahmen meiner Verpflichtung als zuständiger organisatorischer Leiter die Zuständigkeit des Hauses zu prüfen.

Das hat der Herr Sektionschef Müller so zur Kenntnis genommen, er hat gesagt, das ist auch seine Sichtweise. Er hat mich darauf hingewiesen, dass der Fall mit Ablauf des Jahres 2018 verjährungsbedroht ist. Da habe ich gesagt: Das ist mir bewusst und wir werden eine rasche Entscheidung des Zuständigkeitsüberganges herbeiführen, aber wir müssen das natürlich entsprechend prüfen und auch entsprechend den Akten zugrunde legen, so wie es das Gesetz und die entsprechenden Vorschriften vorsehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War das ungewöhnlich, dass am Tag nach Ihrem Schreiben gleich der Sektionschef anruft?

Dr. Matthias Jenewein: Das war jetzt sicher nicht ein alltäglicher Ablauf, aber als wirklich ungewöhnlich würde ich es auch nicht bezeichnen, zumal man ja in meiner Position doch immer wieder auch mit dem Ministerium Kontakt hat, mit Sektionschefs, Abteilungsleitern, Gruppenleitern und so weiter .

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und mit Edi Müller, haben Sie mit ihm sonst auch öfter telefoniert?

Dr. Matthias Jenewein: Immer wieder einmal. Der Hintergrund ist der – ich habe vorhin meine Laufbahn auch zitiert –: Ich bin 1995 auf Grundausbildungslehrgang gewesen und kenne Eduard Müller aus dieser Zeit, weil er gemeinsam mit mir – er war damals Absolvent des Hochschulstudiums, gerade vorm Sprung vom Betriebsprüfer, vom Lohnsteuerprüfer in das Ministerium – die entsprechend vorgesehene Ausbildung für die Verwendungsgruppe A1 absolviert hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber zu dem Zeitpunkt war er Leiter der Präsidialsektion. Hat er sich – so wie in diesem Fall – in anderen Einzelsteuersachen eingemischt?

Dr. Matthias Jenewein: Er hat da keinen Kontakt aufgenommen. Ich habe auch in dieser Sache keine Einmischung gesehen, sondern lediglich die Nachfrage, wie das ausschaut.

Er war nicht nur Leiter der Präsidialsektion, sondern er war eben der Sektionsleiter I, der auch für die Abteilung I/7 zuständig war, soweit ich das jetzt spontan beantworten kann. Aber ohne jetzt das Organigramm oder die GPE des BMF jetzt vor mir zu haben, glaube ich, war er zu diesem Zeitpunkt schon Sektionsleiter mit Zuständigkeit für die Grundsatzabteilung Personal gleichermaßen wie für die Organisationsabteilung. (Abg. Taschner hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Abgeordneter Taschner gemeldet.

*****

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde darum bitten, das Wort „eingemischt“ nicht zu verwenden. Das ist eine Art – wie soll ich sagen? – Unterstellung. Es stand nicht ein „eingemischt“ vor, sondern es war einfach eine Fragestellung, soweit wir es bis jetzt herausbekommen haben. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsbehandlung, Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prof. Taschner, bei aller Wertschätzung, ich würde schon darum bitten, dass die Auskunftsperson die Fragen so beantworten darf, wie sie möchte, und dass man jetzt nicht währenddessen dann schon andere Vorschläge macht. (Abg. Taschner hebt die Hand. – Abg. Krisper: Aber vielleicht können wir es klären, es geht ja schließlich - -!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Entschuldigung! Zur Geschäftsbehandlung, Abgeordneter Taschner. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das Wort „eingemischt“ wurde von der Fragestellerin verwendet, nicht vom Beantwortenden. (Abg. Hafenecker: Vice versa!)

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vielleicht darf ich weiterfragen und das klären? Einmischung würde ja bedeuten: unsachlich, weil nicht zuständig. Wurde die Zuständigkeit, die I/7, zu dieser Zeit verschoben? Weil: Sie schienen sich selbst nicht sicher, Herr Dr. Jenewein.

Dr. Matthias Jenewein: Entschuldigen Sie, ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde die Zuständigkeit, die I/7, zu dieser Zeit gerade verschoben?

Dr. Matthias Jenewein: Wenn ich das jetzt spontan beantworten muss, dann muss ich sagen, ich weiß es nicht. Ich müsste es nachlesen in der Organisation[5]- -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War nicht Gunter Mayr zuständig?

Dr. Matthias Jenewein: Definitiv nicht für die organisatorischen Belange, nein. Der war der Sektionschef der Fachabteilung, und das seit vielen, vielen Jahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie mit Gunter Mayr über solche Einzelfälle geredet?

Dr. Matthias Jenewein: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber mit Edi Müller.

Dr. Matthias Jenewein: In der organisatorischen Komponente, ja. Mit Gunter Mayr habe ich aus dem Grund, den ich eingangs geschildert habe, nie zu tun gehabt, weil ich für fachliche Dinge nicht zuständig war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Tatsache ist, dass Sie am 4. September viele Fragen nach Wien gerichtet haben, sodass Wien diagnostizierte: „unschwer“ erkennbar „Zweifel an der Änderung“.

Am nächsten Tag ruft Sie Sektionschef Müller an und Sie antworten – Vorlage 9, Dokument 642601, Seite 22 – am 10. September (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück):

„Sehr geehrter Herr Sektionschef, lieber Edi,

Bezug nehmend auf unser Telefonat vom 5.9.[...] darf ich Dir zum Verfahren SIGNA Holding [...] mitteilen, dass ich heute gemeinsam mit dem Herrn Fachvorstand gemäß § 50 BAO das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des FA“ – Finanzamts – „Innsbruck festgestellt habe.“

Dr. Matthias Jenewein: Genau so ist es, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es von Herrn Müller eine Art Weisung oder Bitte, dass das Abgabeverfahren in Innsbruck zu führen ist?

Dr. Matthias Jenewein: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vorlage 3, Dokument 642607 Seite 4. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegtem Schriftstück.)

Da wird eben ausgeführt – unter Punkt 3 ist das der vierte Bullet –: „Formelle SB“ – Schlussbesprechung – „mit Beratern geplant für 14.9.2018 und auch durchgeführt.“

Sie haben gemeint, Sie waren nicht dabei.

Dr. Matthias Jenewein: Richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie noch einmal versuchen, sich zu erinnern, was Sie von ihr wissen, nämlich auch wo sie stattfand?

Dr. Matthias Jenewein: Das kann ich spontan beantworten: Das weiß ich schlicht und ergreifend nicht, weil die gesamte fachlich-inhaltliche Zuständigkeit im Bereich, im Zuständigkeitsbereich meines Herrn Fachvorstandes war und er in der entsprechenden Diskussion mit der Großbetriebsprüfung war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kann sie möglicherweise in Wien gewesen sein?

Dr. Matthias Jenewein: Entschuldigung?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kann die Schlussbesprechung möglicherweise in Wien gewesen sein?

Dr. Matthias Jenewein: Würde ich nicht ausschließen, ja (Abg. Krisper: Mhm!), aber ich muss nur spekulieren darüber, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Nach jahrelangem Steuerverfahren verlegt die Signa – Zitat: völlig überstürzt – ihren Sitz nach Innsbruck. Sie haben am 4. September viele Fragen, ob das zulässig ist. Am 5. September ruft Sie Edi Müller an – richtig?

Dr. Matthias Jenewein: Ja, richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das haben Sie vorhin vergessen. Wenige Tage später schreiben Sie ihm: Danke, wir übernehmen das.

Und am 14. September gibt es eine Schlussbesprechung, vielleicht in Wien.

Haben wir jetzt alles beieinander?

Dr. Matthias Jenewein: Was wir nicht haben, ist, dass das Antwortschreiben des steuerlichen Vertreters inzwischen eingelangt ist, was ich vorhin in meinen Ausführungen (Abg. Krisper: Dazu komme ich eh gleich!) gesagt habe, wo diese ausführlich Stellung - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne. Vorlage 4 – wenn Sie wollen, dann können Sie es gleich zurate ziehen –, Dokument 642604. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegtem Schriftstück.)

Dr. Matthias Jenewein: Genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte sehr.

Dr. Matthias Jenewein: Ja, da nimmt die steuerliche Vertretung ganz klar und konkret Stellung dazu, weshalb - - aus Sicht der steuerlichen Vertretung, und damit gehe ich davon aus, auch aus Sicht der Pflichtigen, von der Sitzverlegung ausgeht. Und wie ich schon gesagt habe, in der Zwischenzeit haben auch meine Gespräche stattgefunden mit unseren prüfenden Organisationseinheiten, sprich meinen eigenen Prüfern und deren Teamleitern, mit den Organen der Groß-BP, um das zu ergründen, inwieweit der Sachverhalt überhaupt geeignet ist, da eine Verlegung des entsprechenden Geschäftsleitungssitzes herbeizuführen.

Was in meinem einleitenden Statement oder in meiner Schilderung dieses Falles auch noch nicht von mir erwähnt wurde – bitte ich zu entschuldigen –, ist, dass das Unternehmen bereits im Juni 2018 an das Firmenbuch herangetreten ist, dort die Sitzverlegung bekannt gegeben hat, und dass das Firmenbuch bereits im Juni 2018, offensichtlich mit Bescheid, auf jeden Fall in einer rechtsverbindlichen Art und Weise dergestalt die Sitzverlegung zur Kenntnis genommen hat, dass diese auch Ende des Monats Juni 2018 im Firmenbuch eingetragen wurde.

Aus diesen Gründen sind wir davon ausgegangen, dass der Zuständigkeitsübergang eingetreten ist. Also: Firmenbuch, Vorhaltsbeantwortung durch das Unternehmen mit den konkret angeführten Umständen, wo die Geschäftsleitung ganz klar hier dargelegt wird und wir auch keinen Zweifel gehabt haben, dass die kaufmännische Geschäftsleitung in Innsbruck ist, und drittens die Gespräche mit den Organen, die bereits in dem Haus Maria-Theresien-Straße 31 geprüft haben und dort auch die entsprechende Infrastruktur vorgefunden haben, die eine Geschäftsleitung, eine Wahrnehmung einer Geschäftsleitung möglich macht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welchen Unterschied macht es Ihrer Wahrnehmung nach für die Signa, ob das Steuerverfahren in Wien oder in Innsbruck durchgeführt wird, Herr Dr. Jenewein?

Dr. Matthias Jenewein: In diesem konkreten Verfahren, aus den geschilderten Umständen hinsichtlich der Zuständigkeit der Großbetriebsprüfung für die Prüfung dieser Pflichtigen, macht es nur am Rande einen Unterschied, weil, wie ich bereits ausgeführt habe, wir hier ein Prüfungsverfahren haben, das ganz klar inhaltlich, von den Abläufen her ein Prüfungsverfahren ist, das durch die Expertise eines Fachbereiches der Großbetriebsprüfung begleitet, abgedeckt und abgestimmt wird. Es wäre hier nur darum gegangen, mit dem Finanzamt konkrete Umstände herauszukristallisieren, die eine andere Meinung, konkret gegen die von der Großbetriebsprüfung getroffenen Feststellungen und rechtlichen Schlüsse - -, sich gerichtet hätten. Da das Ganze aber offensichtlich – und da müsste man den Herrn Fachvorstand dazu befragen – keine Zweifel seitens unseres Fachvorstandes nach sich gezogen hat, sehe ich keinen großen Unterschied.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, Ihre vielen Fragen, wie gesagt, waren ja nach einem Telefonat alle schon beantwortet.

Vorlage 5, Dokument 642612, Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Der Vorstand des Finanzamts in Wien beschreibt hier, wie der Tuchlaubenkomplex von Benko an seine eigene Luxemburger Firma um 141 Millionen Euro veräußert und 14 Tage später um 195 Millionen Euro weiterverkauft wurde. Zitat: „Der dadurch entstandene Gewinn in Höhe von 54 Mio“ – Millionen – „blieb steuerlich unberücksichtigt.“

Das Finanzamt Wien bot dann an, einen Betrag von 50 Millionen anzusetzen. Zitat – Sie lesen es –: „Die Fa“ –Firma – „Signa war jedoch nicht bereit die [...] 50 Mio“ – Millionen – „in Österreich zu versteuern, lediglich ein Betrag in Höhe von 35 Mio.“ –Millionen – „wurde vom Unternehmen angeboten. Dem FA [...]“ – Finanzamt in Wien – „fehlte dazu jegliche Begründung, weil es als nicht plausibel erschien, in 14 Tagen eine Wertsteigerung von 54 Mio.“ –Millionen – „zu lukrieren.“

Löffler schreibt weiter: „Aufgrund dieser Umstände war das FA [...]“ – Finanzamt Wien – „nicht bereit die Verantwortung für dieses Ergebnis zu übernehmen“.

Wissen Sie, wie hoch der Betrag in Innsbruck letztlich angesetzt wurde? Ist es richtig, dass es nur 36 Millionen waren? Das heißt, das Finanzamt Wien findet 35 Millionen Euro nicht plausibel, fordert 50, dann zieht Benko nach Innsbruck und man einigt sich auf 36?

Dr. Matthias Jenewein: Den Betrag setzt nicht Innsbruck fest, sondern schon die Großbetriebsprüfung. Und inhaltlich kann ich dazu keinerlei Stellungnahme abgeben, weil ich schlicht und ergreifend nicht zuständig war. Das müsste man mit dem Herrn Fachvorstand klären, der hat das ausführlich mit dem Herrn Fachvorstand der Großbetriebsprüfung, der dieses Verfahren begleitet hat, abgestimmt und diskutiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, dann gehen wir zum Herrn Fachvorstand: Vorlage 5, Dokument 642612, Seite 1. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Der Aktenverlauf ist hier zu sehen. Sehen wir da richtig, dass dieses Schreiben von Herrn Löffler – nach Ihrem Telefonat mit Herrn Müller – am 7. September von Ihnen an Herrn Knapp, den Fachvorstand, ging?

Dr. Matthias Jenewein: Das ging zumindest in diesen Tagen an meinen Herrn Fachvorstand (Abg. Krisper: Mhm, und der leitete es - -!), primär zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit. Nachdem die örtliche Zuständigkeit geklärt war, leitete der Herr Fachvorstand, soweit er mir das berichtet hat, genau dieses Schreiben an den Fachvorstand der Großbetriebsprüfung weiter, weil nur auf diesem Weg natürlich sichergestellt war, dass man sich mit den Einwendungen des ehemals zuständigen Finanzamtes auseinandersetzen kann, so wie es auch das OHB vorsieht. Im OHB ist sogar geregelt: Innerhalb von zehn Tagen ab Kenntnisnahme der Meinung der GBP hat ein Finanzamt diese Einwendungen schriftlich an die Großbetriebsprüfung, und zwar an den Herrn Fachvorstand, weiterzugeben – und das ist hier erfolgt.

Wir haben am 10.9. unsere Zuständigkeit entschieden und sehr, sehr zeitnahe, also innerhalb weniger Stunden, dieses Schreiben dann dem Fachvorstand - -, weil: vor der Zuständigkeitsfeststellung konnten wir nicht tätig werden, weil schlicht und ergreifend im Rahmen der BAO kein Handeln möglich war. Wir hatten keinerlei aktenkundige Kenntnis davon, ob jemals Bedenken an die GBP – so wie es die organisationsrechtlichen Vorschriften vorgesehen hatten – herangetragen wurden. Das ist genau der Grund, warum in dieser Form jetzt die Einwendungen oder halt Bedenken weitergegeben wurden – zur fachlichen Diskussion zwischen den beiden Fachvorständen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dieses Schreiben, das ich Ihnen vorgelegt habe, ging aber nicht an die Großbetriebsprüfung, sondern – nach der Schlussbesprechung – am 25.9. an Edi Müller weiter – Zitat –: “zur Information LG Bruno“.

Und etwas weiter oben sehen Sie: „Verschluss“. Das heißt, am 1.10., wenn Sie das rechts sehen, wurde der Akt mit dem Schreiben – Zitat –: „N.“ – Nach – „Anruf v.“ – von – „Hrn.“ – Herrn – „Jahny [...] unter Verschluß gesetzt“.

Wissen Sie, wer Herr Jahny ist? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Dr. Matthias Jenewein: Ganz langsam, bitte ich muss da - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 1, ganz oben: „Verschluss“, „01.10.2018“.

Dr. Matthias Jenewein: Ja, ich bin jetzt im Bilde, was Sie meinen. Danke, ich bin schon wieder orientiert. Das war der Elak, ganz konkret der Elak, den der Herr Vorstand des Finanzamts Wien 1/23 da verfasst hat. Der bestand daraus: aus diesem Schreiben an mich, das Sie vorhin zitiert haben, und aus einer 18-seitigen Sachverhaltsdarstellung der Großbetriebsprüfung, die mein Herr Fachvorstand mit dem Fachvorstand der GBP diskutiert hat und auch eine klare Stellungnahme dazu bekommen hat, dass das nicht der aktuellste Sachverhaltsstand war. Darüber hinaus war in diesem Elak auch noch gegenständig meine Veranlassungen beziehungsweise das Festhalten der Entscheidung, dass wir den Zuständigkeitsübergang entschieden haben und dass der Herr Fachvorstand dann das zuständige Organ der Großbetriebsprüfung befasst hat, nämlich den Herrn Fachvorstand dort.

Darüber hinaus habe ich davon Abstand genommen, irgendwelche Inhalte - -, oder mein Herr Fachvorstand hat davon Abstand genommen, irgendwelche Inhalte eines Abgabenverfahrens in den Elak hochzuladen, weil wir eben der Meinung waren, alle verfahrensgegenständlichen Dokumente in einem Betriebsprüfungsverfahren unterliegen dem Schutz des 48a BAO und sind im BP 2000 zu dokumentieren. Das ist die Software, die ein Prüfungsverfahren begleitet, wo auch ein entsprechendes Archiv vorhanden ist, wo man Unterlagen der BP hineinlädt, die entsprechend auch nur dem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung stehen.

Demgegenüber ist dann die Thematik aufgetaucht, hat sich das Ministerium bei mir noch einmal gemeldet, ganz konkret Sektionsleiter Müller zu Beginn des Oktober 2018, wo das thematisiert wurde: dass hier datenschutzrechtlich massivste Bedenken seien, dass man Unterlagen, Aktenteile aus einem laufenden Betriebsprüfungsverfahren in den elektronischen Verwaltungsakt, der nicht konkret für ein Abgabenverfahren vorgesehen ist, hineinlädt.

Darum ist es dann zu der Besprechung gekommen, in der Herr Jahny beauftragt wurde, gemeinsam mit der IT-Sektion so schnell wie möglich eine Verschlusssituation herbeizuführen, damit das gewahrt ist, dass Inhalte eines Abgabenverfahrens eben in den entsprechenden Archiven eines BP 2000 beziehungsweise des digitalen Aktes der Abgabepflichtigen abgelegt werden.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke.

Als Nächster gelangt Abgeordneter Taschner zu Wort.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Dr. Jenewein! Ich habe diese Fragen von Frau Dr. Krisper mit großem Interesse verfolgt. Ich muss gestehen: Ich hätte meine Fragen auch in diese Richtung gestellt, sie hat mir also einiges vorweggenommen.

Darf ich sozusagen mehr in den Hintergrund hineinfragen: Auf der einen Seite war der Anruf des Herrn Sektionschefs Müller an Sie, der aber in gewisser Hinsicht, wenn ich es so richtig verstehe, nicht unüblich war und eine – wie soll ich sagen? – Art Erkundigung oder eine Sachverhaltsdarstellung beinhaltete. Sehe ich das richtig so?

Dr. Matthias Jenewein: Ja, und, wenn ich vielleicht ergänzen darf, wo ich auch vereinbart habe, dass ich ihn vom Ergebnis der Zuständigkeitsprüfung informiere. Das habe ich dann gemacht und veraktet.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Dass die Großbetriebsprüfung dann weitergeführt oder zu Ende geführt wird, das haben dann Sie selbst veranlasst. Sehe ich das auch richtig?

Dr. Matthias Jenewein: Das hat der Herr Fachvorstand in meinem Auftrag gemacht.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): In Ihrem Auftrag?

Dr. Matthias Jenewein: Er hat den globalen Auftrag gehabt, sich dieses Abgabenverfahren gemeinsam mit dem Herrn Fachvorstand der Großbetriebsprüfung anzuschauen und alle Aspekte eingehend zu beleuchten, insbesondere auf Basis des Schreibens des bisher zuständigen Vorstandes.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Wurde in dieser Hinsicht irgendwie Einfluss auf Sie ausgeübt oder genommen?

Dr. Matthias Jenewein: In keiner Weise irgendein Einfluss. Ich habe dann abschließend von meinem Herrn Fachvorstand berichtet bekommen, dass er eine umfangreiche Darstellung des Herrn Fachvorstandes der Großbetriebsprüfung bekommen hat, die im Ergebnis in etwa – nageln Sie mich nicht auf die genaue Seitenanzahl fest! –, circa 50 Seiten Sachverhaltsdarstellung beinhaltet, wo tatsächlich auch diese Voten der einzelnen Mitglieder des Fachbereiches der Großbetriebsprüfung angeführt sind, deren Inhalt ich natürlich mangels Zuständigkeit nicht im Detail kenne und auch aufgrund meiner sachlichen Zuständigkeit natürlich auch nicht in dieser Diffizilität zu beurteilen vermag.

Darum habe ich eben meinen Fachvorstand gehabt, der sagt, das ist mehr als plausibel und sehr ausführlich aufgearbeitet worden. Man muss auch der Vollständigkeit halber anführen, dass es hier auch fünf Gutachten gegeben hat, in denen die Wertfrage beurteilt wurde. Bitte nicht von mir zu verlangen, dass ich das jetzt inhaltlich beleuchte! Das müsste man mit dem Herrn Fachvorstand machen.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Haben Sie eine Wahrnehmung gehabt, dass auf die Prüfer selbst in irgendeiner Weise Einfluss genommen worden ist?

Dr. Matthias Jenewein: Überhaupt keine, nein! Das Verfahren hat sechs Jahre gedauert, und ich bin nach fünf, nach fünfeinhalb Jahren oder so damit befasst worden; müsste man jetzt rechnen. Lassen Sie es fünf Jahre sieben Monate sein oder - -

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Haben Sie diese Großbetriebsprüfung selbst von außen weiterverfolgt oder haben Sie die Leute arbeiten lassen und dann auf das Ergebnis einfach gewartet?

Dr. Matthias Jenewein: Ich habe meinen Herrn Fachvorstand da einfach arbeiten lassen. Der Fachvorstand war zu dem Zeitpunkt, wo ich Vorstand geworden bin, bereits seit dem Jahr 2004 Fachvorstand des Finanzamtes Innsbruck, wo er vorher jahrzehntelang Betriebsprüfer, einer der aus meiner Sicht sehr erfolgreichen Betriebsprüfer der Organisation war. Er war dann in weiterer Folge auch Leiter der Prüfungsinspektion, war dann in weiterer Folge auch Großbetriebsprüfer, hat also alle relevanten Funktionen innegehabt und war der Profi in Zusammenhang mit Betriebsprüfungsverfahren und war insbesondere kraft der von mir bereits zitierten Arbeitsplatzbeschreibung natürlich einerseits für abgabenrechtliche Dinge vollumfänglich zuständig und verantwortlich. Demgegenüber habe ich eingangs meine Aufgaben beleuchtet, und aus den Gründen hat das der Herr Fachvorstand eigenverantwortlich bearbeitet.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Eigenverantwortlich gemacht. Haben Sie dann nach der Schlussbesprechung und nach der Erledigung des Akts noch Kontakt mit Herrn Löffler gehabt und mit ihm die Sache noch besprochen? Sie selbst?

Dr. Matthias Jenewein: Der letzte Kontakt war eine kurze Skype-Konferenz zur Thematik dieses Elak, wo man gesagt hat, das ist nicht das Medium, in das wir vertrauliche, unter dem Schutz des 48a stehende Informationen hochladen können oder sollten. Ich habe mich da keiner wertenden Meinung befleißigt, aber meinem Verhalten hat man entnehmen können, dass ich nur organisatorische Abläufe in dieses System eingespielt habe, weil ich das halt persönlich so gesehen habe, dass das nicht das Medium ist.

Andere Unterlagen hätte ich gar nicht einspielen können, sondern habe die Klärung der Zuständigkeitsfrage, wo ich als organisatorischer Vorstand mich auch zuständig gesehen habe - -, veranlasst, dass alle relevanten Unterlagen durch meinen zuständigen Teamleiter in die entsprechenden Abgabenakten hochgeladen werden. Darüber hinaus habe ich da nichts zu tun gehabt.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Gut. Also in einer großen Frage zusammengefasst: Hat Sie jemand darum ersucht, sich irgendwie im Steuerverfahren im Sinne René Benkos einzusetzen?

Dr. Matthias Jenewein: Nein.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Nein. – Gut, damit bin ich mit meinen Fragen am Ende. Danke Ihnen vielmals.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön. – Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie das Geständnis von Herrn Schmid im Faktum Benko?

Dr. Matthias Jenewein: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht halten wir einmal das Dokument 729910, Seite 2, vor. Das ist die Anordnung zur Hausdurchsuchung.

Dr. Matthias Jenewein: Da kommt nichts.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das dauert ein bisschen. Warten Sie, bis das kommt!

Dr. Matthias Jenewein: Es kommt gar nichts, Entschuldigung!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, bei mir ist es auch noch nicht, das dauert ein bisschen. Wir kriegen es gleichzeitig. Bei großen Datenmengen dauert es länger. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wenn Sie jetzt auf Seite 2 gehen, haben Sie die Begründung, nämlich dass „MMag. Thomas SCHMID in seiner Eigenschaft als Generalsekretär und Kabinettschef im Bundesministerium für Finanzen für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften, nämlich dafür, dass MMag. SCHMID in seinem Zuständigkeitsbereich als Generalsekretär eigene Amtsgeschäfte parteiisch und nach sachfremden Kriterien ausübt und in diesem Sinne durch diesbezügliche Anweisungen, Interventionen und Organisation von Treffen zwischen René BENKO und den zuständigen Beamt*innen dafür Sorge trägt, dass die steuerliche Außenprüfung zu den Sachverhaltskomplexen ‚Tuchlauben‘ und ‚Privatjet‘ im Sinne des SIGNA-Konzerns entschieden wird und es zu keiner oder einer möglichst geringen Abgabenfestsetzung kommt, [...]“.

Wir haben jetzt als Untersuchungsausschuss ein Geständnis von jemandem, der sagt: Ich habe meine Macht ausgeübt, um einem Steuerpflichtigen zu helfen, möglichst wenig Steuern zu zahlen. – Und wir versuchen das jetzt aufzuklären.

Das, was uns unter anderem hier vorliegt, ist, dass Sie, glaube ich, am 4. September erfahren, dass Sie jetzt dafür zuständig sind, dass die Signa ihren Sitz verlegt hat – nur dass wir diese Zeitleiste haben. Sie erfahren das am 4. September und richten am 4. September ein Schreiben an Herrn Löffler. Das wurde vorher eingeblendet. Das ist ein Dienstag. Am nächsten Tag, am Mittwoch, dem 5. September, werden Sie von Herrn Müller angerufen, von Edi Müller, der sich erkundigt. Und Sie sagen, Sie prüfen das eh, ob das jetzt gilt oder nicht.

Ist das üblich, dass, einen Tag nachdem Sie erfahren, dass irgendein Betrieb den Sitz verlegt, der oberste zuständige Beamte bei Ihnen anruft? Ist das üblich gewesen, dass der am nächsten Tag anruft – also nicht 14 Tage, drei Wochen, vier Wochen später, sondern am nächsten Tag?

Dr. Matthias Jenewein: Um die Frage beantworten zu können, darf ich vielleicht der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnen, dass ich eingangs ausgeführt habe, dass ich am 21.8. im Elak, im gegenständlichen Elak – das kann man aus der Chronologie des Elak auch nachvollziehen –, dieses Schreiben von Herrn Mag. Löffler gelesen habe, in dem er seine Bedenken anführt und er mich auch über den Zuständigkeitsübergang informiert. Das war auch der Tag, an dem ich sofort mit meinem Teamleiter gesprochen habe und in Erfahrung gebracht habe, dass es richtig ist, dass der Akt digital bereits in unserer Aktenliste steht, und unmittelbar an diesem Tag habe ich dann den Teamleiter gebeten, die entsprechenden Sachverhaltsfeststellungen oder Beweismittel dafür zu ergründen.

Also wir haben vom 21.8. bis zum 4.9., wo ich letzten Endes an Herrn Löffler geschrieben habe, glaube ich, mehrere Tage, und ich habe versucht, einmal im eigenen Bereich sozusagen festzustellen, was denn sachverhaltsmäßig vorliegt, damit ich die Einordnung im Rahmen der Zuständigkeitsvorschriften der BAO vornehmen kann. Erst nachdem ich nicht in der Lage dazu war, das im eigenen Aktenwerk nachzuvollziehen, habe ich dann das Schreiben an Kollegen Löffler am 4.9. gerichtet.

Es ist richtig, dass einen Tag später der Anruf von Herrn Sektionschef Müller gekommen ist, und ich habe dann in weiterer Folge das Gespräch mit Herrn Löffler gesucht, am 7.9., da sind wieder zwei Tage dazwischen, habe da aber eben mir nicht ausreichende Informationen bekommen und deshalb veranlasst, dass man den Abgabepflichtigen bittet, ausführlich Stellung zu den Hintergründen der Geschäftssitzverlegung zu nehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war am Freitag, dem 7.9., da haben Sie Herrn Löffler dann angerufen, weil Sie ja noch keine Antwort auf Ihr E-Mail vom 4. September hatten.

Dr. Matthias Jenewein: Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und da haben Sie ihn erreicht?

Dr. Matthias Jenewein: Da habe ich ihn erreicht und habe mit ihm gesprochen. Da hat er mir gesagt, da gibt es glaubwürdige Angaben des Abgabepflichtigen, denen zufolge der Geschäftssitz verlegt worden ist. Sie haben das als glaubwürdig gewürdigt und sind deshalb vom Zuständigkeitsübergang ausgegangen und haben die entsprechende Veranlassung in der digitalen Umgebung getätigt, dass der Fall auf unsere Zuständigkeitsliste gespielt wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Also dann hat er Ihnen am Telefon etwas anderes gesagt, als er am 21.8. im Elektronischen Akt geschrieben hat, denn da hat er gesagt, die Gründe sind nicht nachvollziehbar, wir können sie „nur vermuten.“

Dr. Matthias Jenewein: Steht so im Schreiben von Herrn Dr. Löffler drinnen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und im Telefonat am 7.9. hat er gesagt: Hat sich alles aufgeklärt, total okay.

Dr. Matthias Jenewein: „Total okay“ war, glaube ich, nicht meine Antwortdiktion.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das waren jetzt meine Worte.

Dr. Matthias Jenewein: Sondern: Sie sind aufgrund glaubwürdiger Ausführung des Pflichtigen davon ausgegangen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, okay. 8.9. und 9.9. ist Wochenende, und dann am Montag, dem 10.9., kriegen Sie ein Schreiben vom Steuerpflichtigen, also vom Steuerberater, dieses einseitige Schreiben, in dem er sagt: Der eine wohnt dort, das ist jetzt der neue Sitz, und die sind jetzt dort. – Viel mehr steht ja nicht drinnen.

Dr. Matthias Jenewein: Da steht relativ konkret drinnen, dass der zuständige kaufmännische Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz in Innsbruck hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Einer der zwei Geschäftsführer, glaube ich.

Dr. Matthias Jenewein: Der technische Geschäftsführer – das schreibt der Pflichtige selber – hat seinen Arbeitsplatz in Wien, und der einschlägigen Judikatur zufolge – darüber habe ich mich natürlich dann informiert – und nach den Meinungen der Lehre ist für die Beurteilung der Frage des Sitzes der Sitz des handelsrechtlichen Geschäftsführers und der handelsrechtlichen Geschäftsleitung ausschlaggebend. Das führt der Pflichtige in dem Schreiben ausführlich aus.

Und im Zusammenhalt mit den bereits von mir angeführten weiteren Ermittlungsschritten und Umständen, die wir in Erfahrung gebracht haben, sind wir dann davon ausgegangen, dass sich die maßgebliche handelsrechtliche Geschäftsführung tatsächlich an der Adresse Maria-Theresien-Straße 31 in Innsbruck befindet, demzufolge – das sei noch einmal betont, auch im Einklang mit dem Firmenbuch – der Sitz des Steuersubjektes in Innsbruck ist und damit die örtliche Zuständigkeit nach unserer Auffassung in Innsbruck war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, das war am 10. September. Dann haben Sie am 10. September Sektionschef Müller ein E-Mail geschickt und haben gesagt, wir übernehmen den Fall, und am Freitag derselben Woche, am 14.9., war die Schlussbesprechung, bei der Sie nicht sicher sind, ob die jetzt in Innsbruck oder in Wien war? – Nur damit ich die Zeitleiste richtig habe.

Dr. Matthias Jenewein: Ich habe mit 10.9. den Herrn Sektionsleiter vereinbarungsgemäß abschließend von der Sachentscheidung der Zuständigkeit informiert und habe meinen zuständigen Teamleiter entsprechend instruiert, was zu tun ist. Ich habe ganz klar dokumentiert, dass er sämtliche Korrespondenz in diesem Verfahren zu den Akten nimmt, und habe meinen Herrn Fachvorstand gebeten, das Verfahren begleitend abzuschließen, gemeinsam mit der Groß-BP, unter allfälliger, wenn erforderlich, Teilnahme an der Schlussbesprechung und all diese Dinge.

Wenn man da im Detail Fragen dazu hat – ich weiß nicht, ob mir das in meiner Situation hier jetzt zusteht –, möge man den Herrn Fachvorstand befragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist schon klar, dass man noch ganz viele Leute befragen muss, um den Sachverhalt aufzuklären. Aber nur dass ich die Zeitleiste richtig habe: Am 14. September, das heißt, am Freitag dieser Woche, ist dann die Schlussbesprechung gewesen?

Dr. Matthias Jenewein: Die die Großbetriebsprüfung anberaumt hat und wo die Großbetriebsprüfung meinen Herrn Fachvorstand davon informiert hat, dass das so ist, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die hat entweder in Wien oder in Innsbruck, man weiß es nicht mehr genau, stattgefunden? Also Sie wissen es jetzt nicht genau.

Dr. Matthias Jenewein: Wie ich schon gesagt habe: Ich habe das dem Herrn Fachvorstand übergeben, der kann das mit Sicherheit beantworten. Ich war ab dem 10.9. da nicht mehr eingebunden, bis auf die eine Geschichte, wo dann praktisch das Hochladen der Inhalte in den Elak thematisiert wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Herr Jahny ist ein Mitarbeiter vom Herrn Edi Strasser, oder?

Dr. Matthias Jenewein: Entschuldigung, von wem?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Mitarbeiter, über den drinnen steht: Nach dem Telefonat mit Herrn „Jahny“ – J – A – H – N – Y.

Dr. Matthias Jenewein: Ja, es gibt einen Herrn Jahny im Ministerium. Soweit ich jetzt spontan befragt dazu auskunftsfähig bin, glaube ich, war das ein Mitarbeiter der I/7, der Organisationsabteilung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und da hat man gesagt, das muss jetzt quasi als geheim klassifiziert werden oder da muss ein Verschlussakt gemacht werden, aufgrund von steuerrechtlichen und Datenschutzgründen, und das hat Herr Müller veranlasst.

Dr. Matthias Jenewein: Dazu kann ich keine eigenen Wahrnehmungen artikulieren. Das war ein ministeriumsinterner Ablauf.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Also Sie haben das nur im Elak dann gesehen, dass das passiert ist?

Dr. Matthias Jenewein: Ich habe das gesehen, dass es so erfolgt ist, und ich war, wie ich schon gesagt habe, in diesem kurzen Telefongespräch mit Herrn Müller, Herrn Löffler und mir zu dieser Thematik des Verwendens des Elak für abgabenrechtlich relevante Dokumente.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich angeschaut, wie lange der handelsrechtliche Geschäftsführer schon handelsrechtlicher Geschäftsführer war? War der das schon jahrelang oder war da kurz vorher ein Wechsel?

Dr. Matthias Jenewein: Habe ich nicht angeschaut, kann ich aktuell jetzt nicht beantworten, kann man aber im Firmenbuch nachvollziehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Haben Sie nachgeschaut, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer erst sehr kurzfristig seinen Wohnsitz geändert hat? Haben Sie das damals überprüft?

Dr. Matthias Jenewein: Ich habe mich informieren lassen, wo er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Entscheidung laut ZMR hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber ob es knapp davor zu einer Wohnsitzänderung gekommen ist, haben Sie nicht überprüft?

Dr. Matthias Jenewein: Habe ich nicht überprüft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann legen wir vielleicht noch einmal ganz am Schluss Dokument 729903 vor: – Das dauert wieder länger; große Datenmengen brauchen immer lang. Das ist dann die Seite 271.

Ganz unten auf der Seite, falls Sie das schon haben - -

Dr. Matthias Jenewein: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist noch nicht eingespielt? (Auskunftsperson Jenewein: Nein!) Bei mir ist es schon da. An und für sich bekommen wir es immer alle gleichzeitig, deswegen irritiert mich das jetzt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 271, ganz unten, sind zwei SMS vom 4. September 2018, also von dem Tag, wo Sie diese E-Mail an Herrn Löffler schreiben, und am Tag, bevor Sie von Herrn Müller angerufen werden. Also einerseits kommt die Nachricht an Herrn Benko von einem Florian Zeilinger: „Macho wäre jetzt bei HBM“, 14.13 Uhr. Das ist ein Mitarbeiter von Herrn Schmid. „Macho wäre jetzt bei HBM“. Macho ist der zuständige Mitarbeiter der Großbetriebsprüfung, und HBM ist der Herr Bundesminister. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dann um 23.18 Uhr schreibt Thomas Schmid an René Benko: „Lieber Rene, war dann bei einem Abendessen! In deiner Sache ist alles auf Schiene! Deine SV Darstellung“ – Sachverhaltsdarstellung – „hat mir dabei sehr geholfen!!!!“

Also wir haben hier eine Information des Generalsekretärs, der gestanden hat, dass er hier Einfluss genommen hat, um für den Steuerpflichtigen die Steuer möglichst gering zu halten, und quasi parallel, während Sie da prüfen, wer zuständig ist, meldet er an den Steuerpflichtigen: „In deiner Sache ist alles auf Schiene! Deine SV Darstellung“ – Sachverhaltsdarstellung – „hat mir dabei sehr geholfen!!!!“ Das wollte ich Ihnen nur als Information mitgeben, wieso wir dem so nachgehen und so akribisch versuchen herauszufinden, was da passiert ist.

Dr. Matthias Jenewein: Vielen Dank für die Information.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Die Befragungszeit ist beendet. Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 17.21 Uhr bis 17.30 Uhr.)

*****

17.30

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zur Geschäftsbehandlung: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Mir wäre es wichtig, fürs Protokoll festzuhalten: Ich würde gerne meine Irritation über das freundschaftliche Begrüßen der Auskunftsperson mit der ÖVP-Fraktion während der Pause kundtun. (Abg. Hanger: Geh bitte ...!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Was Auskunftspersonen während der Sitzungsunterbrechung machen, ist natürlich ihre Privatsache. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Kollege Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn man sich während einer Pause nicht einmal mehr unterhalten darf und aus dieser Unterhaltung dann alles Mögliche unterstellt oder hineininterpretiert wird, dann haben wir wirklich einen Tiefpunkt in der Untersuchungsausschussarbeit erreicht. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Kollege Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Tiefpunkt ist immer durch die Anwesenheit von Hanger und Sobotka erreicht, und nichts kann das tiefer bringen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Herr Kollege Krainer, bitte keine persönlichen Beleidigungen!

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.

*****

Dann gehen wir in der Befragung weiter. Zu Wort gelangt jetzt Abgeordneter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich sehe kein Problem darin, dass sich Menschen untereinander kennen und auch begrüßen, also das ist doch noch eine gute Tradition, dass man entsprechend höflich zueinander ist, aber das ist jetzt nur eine Anmerkung von mir.

Herr Doktor, im Wesentlichen, glaube ich, brauchen wir jetzt nicht die gleichen Fragen noch einmal anders formuliert zu stellen. Ich glaube, wir haben den Punkt oder die wesentlichen Punkte bereits durchbesprochen. Es geht immer um diesen Ablauf vor allem im September des Jahres 2018, bei dem sich das eben alles abgezeichnet hat und wo es darum gegangen ist, wie das mit dieser Firmensitzverlegung war und so weiter. Für mich ist das so weit alles nachvollziehbar.

Trotzdem bleibt für mich bleibt etwas Eigenartiges übrig – es ist von den Kollegen vorhin schon angesprochen worden –: Also wir haben eine ursprüngliche Forderung von 50 Millionen, die dann schlussendlich mit 36 Millionen abgewickelt worden ist. Das heißt also, wir haben da eine Diskrepanz von 14 Millionen im Vergleich zur ursprünglichen Idee aus Wien.

Meine Fragen an Sie: Sie sind lang genug in diesem Bereich tätig – kennen Sie vergleichbare Fälle, bei denen Unternehmenssitze verlegt worden sind und dann schlussendlich das Steueraufkommen so drastisch reduziert worden ist? Für mich macht das nämlich schon den Eindruck, als ob es eher ein ungewöhnlicher Vorgang ist, vor allem nachdem sich der Sektionschef auch persönlich eingeschaltet hat. Wie gesagt, aus Ihren Erfahrungen heraus: Haben Sie Wahrnehmungen oder Beispiele dafür, dass es so etwas schon einmal gegeben hat?

Dr. Matthias Jenewein: Aus meiner Erfahrung aufgrund meiner dienstlichen Funktionen und Aufgaben, die ich gehabt habe, wie ich eingangs in meinem Eingangsstatement beschrieben habe, habe ich keine derartigen Erfahrungen, weil ich in Abgabenverfahren wirklich mehr oder weniger nur im Rahmen der Grundausbildung und Ausbildung befasst war. Wie ich gesagt habe, war ich mehr oder weniger die gesamte Laufbahn im Personalwesen und dann[6] in organisatorischen Facilitys – Personalperformance und, und, und –, aber nie in abgabenrechtlichen Dingen im engeren Sinne tätig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sprechen wir vielleicht noch über das Organisatorische. Also wenn das eine Finanzamt zum Schluss kommt, dass hier 50 Millionen fällig werden und schlussendlich dann bewertet wird, dass es nur 36 sind – oder vielleicht ist es auch in irgendeiner Art und Weise ausgedealt worden –: Gibt es da irgendwelche Alarmmechanismen, die auf diese Diskrepanz hinweisen? Leuchtet da irgendwo die sprichwörtliche rote Lampe auf, dass da auf einmal ein ganz massiver Unterschied in der Einschätzung stattgefunden hat?

Dr. Matthias Jenewein: Ich habe die ganze Einschätzung des vormals zuständigen Finanzamtes direkt an meinen Fachvorstand, der dafür zuständig ist, weitergegeben, im O-Ton und wertungsfrei, ganz einfach um sicherzustellen, dass man sich wirklich vollinhaltlich auf der kompetentesten Ebene damit auseinandersetzt – zwischen den beiden Fachvorständen[7].

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kann man das salopp so formulieren, dass Sie in diesem Zusammenhang die rote Lampe waren? – (Auskunftsperson Jenewein: Entschuldigung?) – Kann man das salopp so formulieren, dass Sie in diesem Fall die rote Lampe waren, weil Sie gesagt haben: Schaut euch das genau an, denn da ein ist massiver Unterschied entstanden?

Dr. Matthias Jenewein: Alles andere wäre bei dem Eingangsstück, glaube ich, nicht wirklich sinnvoll gewesen. Ich hoffe, das war jetzt eine Beantwortung und nicht nur eine Anmerkung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, Herr Doktor, das war es von meiner Seite. (Auskunftsperson Jenewein: Danke!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Vielen Dank.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Jenewein, ich würde gerne mit der Frage beginnen: Sie sagen ganz oft „mein Fachvorstand“ –wer ist damit gemeint?

Dr. Matthias Jenewein: Mag. Bruno Knapp.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Bruno Knapp, gut.

Eine Frage ist bei einer Ihrer Antwort noch aufgetaucht. Sie haben kurz zusammengefasst – ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe – gesagt, Herr Löffler hätte quasi in einem Telefonat Anfang September die Entscheidung mit der Verlegung des Geschäftssitzes nach Innsbruck nachvollziehen können. Habe ich das richtig vernommen?

Dr. Matthias Jenewein: Er hat das mir gegenüber – ich kann es gerne noch einmal wiederholen – so formuliert, dass er gesagt hat: Sie sind auf Basis der aus ihrer Sicht – er hat damit gemeint: des Fachbereiches in Wien – - - davon ausgegangen, dass die vorgetragenen Argumente glaubwürdig waren. Ich habe, wie ich schon in der Vorbeantwortung auch gesagt habe, mir die Vorhaltsbeantwortung vergegenwärtigt oder eingeholt aus der Dienststelle Wien, die tatsächlich in zwei Sätzen ganz, ganz kurz die Sitzverlegung nur bestätigt hat. Das war dann auch der Grund, warum ich noch einmal veranlasst habe – die Pflichtige –, Stellung zu nehmen zum Sachverhalt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie uns vielleicht sagen, in welchem Akt wir das nachvollziehen können, dass das von Herrn Löffler gekommen ist?

Dr. Matthias Jenewein: Ja. Darf ich da meine Unterlagen - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ich habe da jetzt die Eintragung im Finanzonline durch die Pflichtige vom 3.7., ein zweiseitiger Ausdruck aus Finanzonline, wo die Pflichtige lediglich den neuen Sitz adressmäßig benennt; am 3.7. gegenüber der Finanzverwaltung im Finanzonline. Dann geht am 9.7. vom Finanzamt Wien an die Pflichtige ein Ergänzungsersuchen hinaus, und am 17.7. gibt es dann eine Antwort, ich glaube, die darf ich vielleicht wörtlich zitieren:

Ihre geschätzte Anfrage dürfen wir wie folgt beantworten: Sowohl der satzungsgemäße Sitz als auch die Geschäftsanschrift wurde nach Innsbruck verlegt. Dort befindet sich auch der Mittelpunkt – Klammer auf – (Ort der geschäftlichen Oberleitung). Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. – Zitatende.

Das war die Antwort, die das Finanzamt Wien bekommen hat. Da habe ich dann gesagt: Das bedarf aus meiner Sicht näherer Ausführung! – Die Antwort auf unser Nachfragen haben Sie, glaube ich, aktenkundig, ist auch heute in der Befragung schon zitiert worden, kann ich aber gerne nochmals verlesen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Aber wurde die Verlegung des Falles vom Finanzamt Wien nach Innsbruck von Herrn Löffler gutgeheißen, oder von sonst einem Vertreter des Finanzamtes Wien?

Dr. Matthias Jenewein: Da gehe ich davon aus. Aufgrund des Umstandes, dass das Finanzamt Wien die IT-technischen Veranlassungen gesetzt hat und den Fall auf unsere Zuständigkeitsliste gespielt hat, muss ich davon ausgehen, so wie es auch Herr Löffler mir gegenüber artikuliert hat, dass sie den glaubwürdigen Ausführungen des Pflichtigen vertraut haben; bin ich damals davon ausgegangen und gehe heute noch davon aus, dass es goutiert wurde, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, das ist aber mündlich kommuniziert worden, denn schriftlich finden wir das nicht, und ich habe Sie jetzt extra noch einmal gefragt.

Dr. Matthias Jenewein: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mündlich, okay.

Dr. Matthias Jenewein: Das habe ich auch in einem Aktenvermerk festgehalten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie uns, dem Untersuchungsausschuss, den noch übermitteln?

Dr. Matthias Jenewein: Den kann ich Ihnen jetzt vorlesen, kann ihn aber auch gerne vorlegen. Bitte um Entschuldigung, dass ich jetzt ein bisschen blättern muss. (Abg. Tomaselli: Kein Problem! – Ruf: Eine Kopie davon noch!) – Selbstverständlich.

Datum 7.9., das Telefonat mit Löffler, Zuständigkeit Signa Holding: Ich habe heute um 14.30 Uhr mit dem Vorstand des FA 1/23 telefoniert. Dieser hat mir zu meiner Mail vom 4.9., 8.14 Uhr, mitgeteilt, dass dem Finanzamt 1/23 im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsentscheidung gemäß § 50 BAO[8] keine weiteren konkreten Sachverhaltsvorstellungen vorgelegen haben. Man sei im Zuge der Entscheidung vom Sachverhalt laut den nach Sicht des Finanzamts 1/23 glaubwürdigen Angaben der Abgabepflichtigen, in deren Schriftsatz vom 17. Juli 2018 – wo ist der Schriftsatz noch einmal? Den Schriftsatz habe ich vorhin verlesen, der war vom 17. Juli –, mit welchem diese die Verlegung ihres Sitzes nach Innsbruck, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befinden würde, mitteilte, ausgegangen. – Punkt. Datum, Dr. Jenewein. – Zitatende.

Den kann ich, bitte, gerne vorlegen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also ich höre da eine reine Mitteilung heraus; aber wenn Sie möchten, können Sie es gerne zum Aktenbestand geben.

Dr. Matthias Jenewein: Wie Sie wollen, wie es die Frau Vorsitzende will.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vielleicht im Hinblick darauf, dass die Auskunftsperson den Aktenvermerk jetzt vorgelesen hat und dieser damit im Protokoll ist, erübrigt sich, glaube ich, eine Kopie.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Meiner Meinung nach wäre es im Untersuchungsausschuss sowieso vorlagepflichtig; aber okay.

Schriftlich vermerkt nämlich Herr Löffler dann in diesem Votum, das Sie auch bekommen haben: „Den Grund für den aus unserer Sicht überstürzten Abzug aus Wien, noch dazu während einigen offenen Prüfungsverfahren, können wir nicht nachvollziehen, nur vermuten.“

Das ist die schriftliche Ausführung, da sehe ich jetzt noch keine Unterstützung, aber ich glaube, das viel Wesentlichere ist ja – weshalb auch Herr Löffler über die Verlegung zuerst des Geschäftssitzes und dann des Verfahrens, glaube ich, ziemlich verwundert war –, dass der Ausgang des Steuerverfahrens plötzlich recht schnell ging und dann wohl auch recht anders aussah.

Er ist da also sehr verärgert und in dem Votum, das er Ihnen im August zugeschickt hat, schreibt er auch: „Aufgrund dieser Umstände war das“ – Finanzamt – „FA Wien 1/23 nicht bereit die Verantwortung für dieses Ergebnis zu übernehmen und den Fall zu approbieren“, also gutzuheißen.

Wie haben Sie denn den Inhalt quasi des Verfahrens in Innsbruck geprüft? (Auskunftsperson Jenewein: Den Inhalt habe ich - -!) Also nochmals: Es ging um eine mögliche verdeckte Gewinnausschüttung von 54 Millionen Euro. Die Signa war bereit, 35 Millionen zu versteuern. Schlussendlich sind es 36 Millionen geworden – in einer Rekordzeit von acht Tagen.

Das Verfahren ist nach Innsbruck verlegt worden, und in acht Tagen war plötzlich die Entscheidung getroffen.

Dr. Matthias Jenewein: Die Frage, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie die inhaltliche Prüfung erfolgt ist? (Auskunftsperson Jenewein: Na, die Prüfung - -!) Denn Herr Löffler, der ja über längere Zeit mit dem Fall befasst war, sagt: Also das kommt für ihn quasi überhaupt nicht infrage, auf die Forderung der Signa von 35 Millionen Euro einzugehen.

Dr. Matthias Jenewein: Die inhaltliche Prüfung ist dergestalt erfolgt, dass ich dieses Schreiben unmittelbar nach Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit meinem Herrn Fachvorstand in die Bearbeitung übergeben habe, verbunden mit dem Auftrag, dieses zu überprüfen – gemeinsam mit dem Herrn Fachvorstand der Großbetriebsprüfung im gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren, wo dieses Ergebnis in sechs Jahren der Prüfung offensichtlich von der Großbetriebsprüfung erarbeitet wurde und wo dann aktenkundigerweise auch die entsprechenden Aktenvermerke des Herrn Fachvorstandes der Groß-BP vorliegen; auch im Untersuchungsausschuss, soweit ich informiert bin, weil sie heute schon zitiert wurden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmung dazu, wie es zu der Entscheidung des Fachvorstandes gekommen ist, dann quasi zu 100 Prozent auf die Forderung der Signa einzugehen, nämlich 36 Millionen Euro nachzuversteuern?

Dr. Matthias Jenewein: In der Diskussion und im Austausch mit dem Fachvorstand der Großbetriebsprüfung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist wer?

Dr. Matthias Jenewein: Mag. Roland Macho.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, das haben wir dann auch gesehen. Er schickt ihm das Votum von Herrn Löffler, der als Fachbeamter eben sehr lange damit beschäftigt ist.

Herr Macho schreibt ihm dann relativ aufgeregt zurück: „Das Fa“ – Finanzamt – „war anscheinend – ohne mein Wissen und vor meiner Zeit als FV“ – Fachvorstand – „– im laufenden Diskussions- und Prüfungsverfahren mehrfach eingebunden.“ Er sagt, die 50 Millionen Euro seien immer nur ein „Maximalwert“ gewesen.

Hat er – Ihr Fachvorstand, wie Sie sagen – auch mit Herrn Löffler oder mit anderen mit der Großbetriebsprüfung befassten Beamten Rücksprache gehalten?

Dr. Matthias Jenewein: Das müsste man den Herrn Fachvorstand fragen. Kann ich aus eigener Wahrnehmung nicht beantworten, Entschuldigung!

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Einen Augenblick, der Herr Verfahrensrichter möchte sich zu Wort melden. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sind Sie mit der Auskunft zufrieden? Ansonsten würde die Auskunftsperson ersuchen, dieses Dokument einzuspielen zu lassen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gerne. Das wäre Vorlage 16, Dokument 642612, Seite 23.

Dr. Matthias Jenewein: Können Sie die Seite bitte noch einmal zitieren?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, Seite 23. Entschuldigung!

Dr. Matthias Jenewein: Das ist die Mail des Herrn Fachvorstandes der Groß-BP an unseren Herrn Fachvorstand, ja. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) – Das ist richtig, das Mail ist so ergangen, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie kennen es also?

Dr. Matthias Jenewein: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es üblich, dass sich quasi der oberste Chef der Großbetriebsprüfung so kurzfristig nach einer Sitzverlegung in so einer Art und Weise in ein Verfahren einbringt?

Dr. Matthias Jenewein: Da fehlen mir aus eigener Wahrnehmung aufgrund meiner Zuständigkeiten und Verwendungen meine eigenen Erfahrungen, aber wenn ich es werten darf: Ja.

Wenn ein Fachvorstand in einem Verfahren über eine lange Zeit eingebunden war und leitend mit seinen Mitarbeitern des Fachbereiches an einem Verfahren mitarbeitet und sich einbringt, dann scheint mir das kein unüblicher Vorgang zu sein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mir erscheint es unüblich. Ich rede normalerweise am liebsten mit den Expertinnen und Experten. Das sind diejenigen, die sich jahrelang damit befasst haben. – Und da bespricht sich Ihr Fachvorstand, nachdem er gerade erst einmal drei Tage überhaupt für den Akt zuständig ist, mit Herrn Macho, und wenige Tage später ergeht ein Bescheid.

Dr. Matthias Jenewein: Der Bescheid wurde durch meinen Herrn Fachvorstand am 15.10.2018 approbiert. Entschuldigung, Sie haben keine Frage gestellt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Doch.

Die Schlussbesprechung, wo man diesen Betrag festgelegt hat, war übrigens am 19.9. – acht Tage später.

Ihr Fachvorstand ist gerade einmal den zweiten Werktag dafür zuständig, bespricht sich mit Herrn Macho, und dann ist wenige Tage später, am 19.9., die Schlussbesprechung, und es ergibt sich plötzlich eine Lösung. Nach jahrelangem Verfahren ist man quasi genau bei dem, was der Steuerschuldner wollte. – Wahrnehmungen dazu?

Dr. Matthias Jenewein: Wahrnehmung dazu: Es hat eine Mail des Herrn Fachvorstandes der Großbetriebsprüfung vom 2.10.2018 an unseren Herrn Fachvorstand, an Herrn Mag. Knapp, gegeben, wo zwei Aktenvermerke mit Gegenstand der Mail waren, die Mail, die mir heute teilweise auch schon vorgehalten wurde.

Das waren zwei Aktenvermerke. Der eine war zur rechtlichen Einordnung der Situation unter Einbettung von Vota separata der Fachexperten spezial der Groß-BP zum Teil, schriftliche Stellungnahmen und unter Einbettung auch von Wertgutachten, wenn ich das so richtig jetzt erinnerlich so formulieren kann.

Der zweite Teil, der zweite Aktenvermerk war zur „Wertermittlung“ als solcher, in der seitens der prüfenden Groß-BP ausführlich fünf verschiedene Gutachten angeführt und dargelegt wurden, wo man eine gutachterliche Spreizung, wenn ich das so – ich glaube, ja –, beauskunften darf, zwischen 141 und 247 Millionen - - Bewertungsergebnissen für die konkrete Liegenschaft aus den Gutachten nachvollziehen kann.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Tut aber im vorliegenden Fall nichts zur Sache, weil der Gewinn durch den Verkauf nach Luxemburg ja schon fakturiert worden ist.

Das Interessante an diesem Mail, das Sie jetzt erwähnen – das liegt uns vor –: Am 2. Oktober schreibt Herr Macho dann im Nachhinein, nach der Schlussbesprechung, er möchte „festhalten, dass wir hier sehr transparent und objektiv agiert haben“; und: „Das FA“ – Finanzamt – „1/23“ – das in Wien – „war entgegen den Behauptungen – nicht laufend oder mehrfach eingebunden“. Er stellt das also wieder infrage.

Haben Sie da noch eine ergänzende Prüfung vorgenommen und Kontakt mit Herrn Löffler gesucht?

Dr. Matthias Jenewein: Nein. Ich kann Ihnen auch erklären, warum nicht: weil ich das meinem Fachvorstand überantwortet habe – Punkt eins – und in Kenntnis der organisationsrechtlichen Vorschrift des OHB, die uns ganz klar sagt: veranlagendes Finanzamt diskutiert auf Fachvorstandsebene mit der Fachvorstandsebene Groß-BP. Wenn man sich hier die Meinungen im unmittelbaren Gespräch nicht entsprechend abstimmen kann, dann ist seitens des Fachvorstandes der bundesweite Fachbereich als übergeordnete Instanz in das Verfahren hereinzunehmen, um unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Sachverhalte oder der Rechtslage abzuklären und letzten Endes zu entscheiden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In diesem Fall – Sie sind ja erst ganz, ganz kurz, nur ein paar Tage, zuständig gewesen – hat das Pendant von Ihnen in Wien unmittelbar vorher den Inhalt diametral anders gesehen. Die haben nämlich gesagt, sie sehen das überhaupt nicht ein, wieso sie noch irgendwie von 50 Millionen Euro abrücken sollten, oder?

Dr. Matthias Jenewein: Mhm. Sie haben das Schreiben verlesen, und wir haben als Gegenargument der Groß-BP hier diese Mail mit den umfangreichen Sachverhalten und eingebetteten Unterlagen, wo sehr konkret auf die Sache eingegangen wird. In diesem Umfeld war von unserer Seite durch den Herrn Fachvorstand zu entscheiden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie gewusst, dass sich Roland Macho mit Benko getroffen hat?

Dr. Matthias Jenewein: Habe ich zum Zeitpunkt dieser Entscheidung nicht gewusst, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie gewusst, dass sich Edi Müller mit Benko beziehungsweise seinem Steuerberater getroffen hat?

Dr. Matthias Jenewein: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte gerne meine Zeit mitnehmen, bitte.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

*****

Dann kommen wir jetzt in die zweite Fragerunde. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Jenewein! Ich habe nur noch eine Frage zu der Tatsache, dass der Akt unter Verschluss genommen wurde. Sie haben das ex post recht plausibel ausgeführt.

Warum findet man die Begründung für die Unterverschlusssetzung des Aktes nicht im Akt?

Dr. Matthias Jenewein: Kann ich aus eigener Wahrnehmung nicht beantworten, weil ich nicht der Herr dieses Elaks war. Die Rollen werden eben so und so beschrieben. Ich kann die genauen technischen Formulierungen nicht treffen, sondern war lediglich mit der Einsicht befasst, indem mir Herr Löffler diese Inhalte praktisch via Elak zur Kenntnis bringt.

Warum der Verfahrensherr dann die Entscheidung getroffen hat, unter Verschluss zu setzen beziehungsweise diese Entscheidung nicht zu dokumentieren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Dann ist der Nächste Kollege Taschner. (Abg. Taschner schüttelt den Kopf.) – Keine Fragen mehr. Somit ist Herr Kollege Krainer der Nächste.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß, dass Sie jetzt nicht Fachvorstand sind, aber vielleicht können Sie mir trotzdem kurz erklären, wie der steuerliche Gewinn geringer als 54 Millionen Euro sein kann, wenn jemand eine Immobilie kauft und sie 14 Tage später mit 54 Millionen Euro Gewinn weiterverkauft?

Dr. Matthias Jenewein: Da gibt es umfangreiche Hintergründe. Die können einerseits im Gruppenbesteuerungsrecht ihre Gründe finden. Die können in der Beurteilung der vorliegenden fünf ausführlichen Wertgutachten liegen. Die können im Umstand liegen, dass man hier mit Auslandssachverhalten zu tun hat, wo es einfach komplexeste rechtliche Hintergründe gibt, die auf der Fachschiene zu klären und zu definieren wären. (Abg. Taschner hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Kollege Taschner gemeldet.

*****

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es interessiert mich auch, Herr Kollege Krainer, aber ich glaube, es hat nichts mit unserem Untersuchungsgegenstand zu tun. (Vorsitzender-Stellvertreterin, Verfahrensrichter, Verfahrensanwältin und Vertrauensperson beraten sich.)

*****

Dr. Matthias Jenewein: Darf ich noch was anmerken, ist mir das als Auskunftsperson möglich? Darf ich? Herr Abgeordneter Krainer, vor der Pause haben Sie mir diese SMS – oder welche Nachrichten das auch immer sind – vorgestellt. Die habe ich in diesem Augenblick zur Kenntnis genommen und war eigentlich einigermaßen – ich drücke es einmal so aus – stark befremdet, dass es so etwas gibt. Ich habe es bis zu der Minute nicht für möglich gehalten. (Abg. Krainer: Nein, eh, wir sind auch ...!) Ich möchte das aber nicht werten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, ich sehe das auch so. Wir sind ja auch immer wieder befremdet. Ich meine, ich verstehe schon: ausländische Sachverhalte, aber es ist jeweils derselbe Eigentümer. Der verkauft ja an sich selber.

Dr. Matthias Jenewein: Waren unterschiedliche Rechtskonstrukte aus dem Umfeld dieser Gruppe (Abg. Krainer: Ja!), demzufolge kommen unterschiedliche rechtliche Normen zur Anwendung, deren Beurteilung wirklich nur auf einem sehr, sehr hohen und aggregierten fachlichen Niveau überhaupt möglich ist.

Das war der Grund, warum ich mich ganz gezielt auf die Fachschiene begeben habe und hier die Aufträge entsprechend erteilt habe, das zu prüfen, weil das äußerst komplexe und diffizile fachliche Zusammenhänge sind: einerseits eine Vielzahl von Gruppenkonstrukten mit unterschiedlichsten zur Anwendung gelangenden Beteiligungsvorschriften, und andererseits ein Auslandssachverhalt, wo ebenfalls unterschiedlichste rechtliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen und durch entsprechend kompetente Organwalter ausgelegt werden müssen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir sind ja hier einfache Gesetzgeber und machen auch die Steuergesetzgebung; trotzdem irritiert es mich jetzt als Mitglied dieser Steuergesetzgebung. Es verkauft jemand eine Immobilie de facto an sich selbst – er ist vorher und nachher wirtschaftlich Berechtigter –, verkauft diese dann weiter und macht 54 Millionen Euro Gewinn. Das eine Finanzamt sagt: Gut, 4 Millionen Euro schenke ich dir, aber 50 Millionen Euro musst du als Gewinn versteuern.

Dann wird es an ein anderes Finanzamt verlegt – mir ist schon klar, dass die Großbetriebsprüfung jeweils im Hintergrund ist –, und dann kommt heraus: 36 Millionen Euro. Das ist schon ein riesengroßer Unterschied. Da geht es um über 3 Millionen Euro Steuereinnahmen, die fehlen – jetzt nur bei diesem einen kleinen Geschäft.

Weil Sie jetzt doch über langjährige Erfahrung verfügen: Ist das etwas, was oft vorkommt, oder sind das wirklich total ausgerissene seltene Fälle? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwältin.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Entschuldigung, der Herr Verfahrensrichter möchte sich kurz zu Wort melden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Vertrauensperson hat sich an mich gewendet und hat gesagt, das sind sehr allgemein gehaltene Fragen und keine Sachverhaltsfragen. Ich würde dem zustimmen, meine aber, dass die Auskunftsperson das gerne beantworten kann – wenn Sie wollen.

Dr. Matthias Jenewein: Ja. Man möge mir verzeihen, dass ich mich hier wiederholen muss, weil die Sache eben vordergründig so ausschaut, wie Sie es formuliert haben, Herr Abgeordneter, aber bei einem Hintergrund der vielfältigen und komplexen Rechtslage, die hier zu berücksichtigen ist, können solche Ergebnisse herauskommen.

Ich muss es so allgemein halten, weil, wie ich Ihnen bereits gesagt habe, ich meine Expertisen schon formuliert habe und im Rahmen dieser, meiner Zuständigkeiten, glaube ich, wirklich dafür Sorge getragen habe, dass hier die Experten sich diese Sache anschauen, was wir ja auch aktenkundig haben, dass wir letzten Endes Anfang Oktober ein umfangreiches Konvolut an Entscheidungsgrundlagen seitens der – um es noch einmal zu erwähnen – viele Jahre prüfend tätigen Großbetriebsprüfung vorfinden, und zwar nicht von irgendjemandem, sondern von der obersten fachlichen Instanz der Großbetriebsprüfung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Nein, nur – Sie sind doch jetzt seit vielen Jahrzehnten in Finanzämtern tätig –: Kommt so etwas oft vor, oder sind das seltene Fälle, in denen so komplexe steuerliche Sachverhalte da sind, bei denen man sich auf den ersten Blick denkt: Na ja, was ist da los?, aber wenn man sich dann die dahinterliegenden Strukturen und Beteiligungsverhältnisse und komplizierten auslandsrechtlichen Doppelbesteuerungsabkommen et cetera anschaut - - Kommt das oft vor, oder ist das - -

Dr. Matthias Jenewein: Da würde ich davon ausgehen: Insbesondere auf Ebene der von der Großbetriebsprüfung zu prüfenden Fälle kommen solche Sachen, die vordergründig oft nicht primär nachvollziehbar erscheinen, glaube ich, sehr, sehr häufig vor. Wenn man sich Gruppenbesteuerungsvorgänge, Konzernverschmelzungen und, und, und vergegenwärtigt, wo umfangreichste rechtliche Normen zur Anwendung kommen, umfangreichste Entscheidungen, Gelehrtenmeinungen et cetera zur Anwendung gelangen, kommt es, glaube ich, durchaus häufig vor, dass man das vordergründig nicht wirklich nachvollziehen kann, ohne da wirklich detaillierteste und profundeste Expertisen selber zu haben beziehungsweise sich mit den Experten da informieren zu lassen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Also das, was ich natürlich auch aus solchen Fällen immer mitnehme, ist, dass die Steuergesetzgebung besser wird, wenn sie einfacher wird, weil sie dann auch praxisnäher wird. Vielen Dank auf jeden Fall.

Dr. Matthias Jenewein: Ich glaube, es ist verständlich, dass ich dazu nichts sagen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, ist eh klar. Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Kollege Ries? (Abg. Ries: Keine weiteren Fragen!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Keine Fragen.

Dann sind wir wieder bei Frau Kollegin Tomaselli. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde bitte gerne die Vorlage 19 einspielen, und wir legen sie Ihnen gleichzeitig in kopierter Form vor, weil man das fast nicht lesen kann.

Dr. Matthias Jenewein: Ist gescheiter, ja, geht viel schneller. Danke. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist das Mail von Herrn Macho mit den ganzen Anhängen (Auskunftsperson Jenewein: Ja!), die Sie vorhin selber (Auskunftsperson Jenewein: Ja!) angesprochen haben.

Sind Sie den Inhalt der Anhänge durchgegangen?

Dr. Matthias Jenewein: Ich bin den Inhalt im Detail nicht durchgegangen, sondern habe einfach die entscheidenden Grundlagen, die da angeführt sind, mit meinem Herrn Fachvorstand besprochen, habe mir seine Meinung dazu angehört und habe gesagt, ich kann da keine Einwände erheben und keine kritischen Punkte sehen, insbesondere auch aufgrund der Stellungnahmen, die die Topfachexperten der Groß-BP da schriftlich auch in teilweise mehrseitigen Stellungnahmen artikulieren, und habe den Herrn Fachvorstand ersucht, auf Basis dieser vorliegenden Unterlagen, wozu auch die Stellungnahme, die wir heute schon mehrfach gehört haben, des Finanzamtes 1/23 gehört, - -entscheiden und letzten Endes so wie vorgesehen zu approbieren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Damit wir noch einmal den zeitlichen Ablauf haben: Im Februar gibt es eben dieses Treffen zwischen Macho, Schmid und Benko im Finanzministerium.

Am 25.4. schickt Frau Hammerschmidt von der Großbetriebsprüfung ihm:

„Lieber Roland,

in der Beilage die rechtserhebliche Sachverhaltsdarstellung zum Tuchlaubenkomplex, die gemeinsam mit“ dem „Fachbereich erstellt wurde.“ – Die sagt eben im Grunde genommen, die 50 Millionen Euro sind anzusetzen.

Auf Seite 11 dieser Vorlage sehen Sie – und das ist eben sehr klein; ich weiß gar nicht, ob Sie es im Original lesen konnten; wir mussten es eben auf DIN-A3 ausdrucken, um es lesbar zu machen –, dass Roland Macho daraufhin gleich schreibt: „Das mir übermittelte Schriftstück ist von mir nicht autorisiert und darf KEINESFALLS nach außen (damit auch gemeint Finanzamt) gegeben werden. Eine Info an das FA“ – Finanzamt – „ist zu diesem Thema nur in einem von mir freigegebenen Umfang – unter vorheriger Vorlage (und meinem Ok“ – Okay – „) der entsprechenden schriftlichen Unterlage zulässig.“

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Matthias Jenewein: Dazu habe ich keine unmittelbaren Wahrnehmungen. Ich kann aber aufgrund der auch von mir bereits angeführten funktionalen Zuständigkeitsgliederung in der Großbetriebsprüfung jetzt hier spontan natürlich meine Meinung bekunden, wenn das überhaupt vorgesehen ist.

Der prüfbegleitende Fachbereich, dem Herr Roland Macho vorsteht, der prüfbegleitende Fachbereich der Großbetriebsprüfung, ist eben die Instanz in der Großbetriebsprüfung, die solche komplexen Dinge entscheidet, erarbeitet und entscheidet. Die Frau Teamleiterin war nicht im Fachbereich, sondern wurde hier vom Fachbereich begleitet – das ist jetzt bitte aber nur meine spontane Einschätzung dieser Situation –, und demzufolge behält sich der leitende Fachvorstand des Fachbereiches vor, eine Diskussion der Feststellungen der Großbetriebsprüfung unter Miteinbezug der Fachmeinung – der verbindlichen Fachmeinung – des Fachbereiches nach außen hin, in dem Fall durch das veranlagende Finanzamt, erst nach seiner persönlichen und voll verantwortlichen Absegnung zu tätigen – so meine Einschätzung dazu jetzt spontan in der Fragesituation.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also nochmals, alles im Lichte von zwei Monaten nach diesem Treffen zu sehen: Christa Hammerschmidt schreibt dann am 27.4. zurück:

„Lieber Roland,

entsprechend deiner Weisung habe ich den geplanten Besprechungstermin zum ‚Tuchlaubenkomplex‘ mit dem FV“ – Fachvorstand – „Mag. Schneider gestern telefonisch abgesagt.“ –Das sei jetzt nur einmal zu Verfahrensverzögerungen, die man dann ja später den Prüfern auch vorgehalten hat, eingebracht.

Es geht dann aber weiter. Die Diskussion geht dann zwischen den Prüfern hin und her. Die Großbetriebsprüfer, also die Fachzuständigen, haben da eine andere Meinung, und der direkte Stellvertreter von Macho – auf Seite 9 sind wir dann –, Herr W.[9], spricht dann quasi ein Machtwort und erteilt eine Weisung, wie das Ganze zu bewerten ist, und zwar:

„a) Bewertung Tuchlauben

„Im Besprechungsprogramm ist der Sachverhalt und der Wert der Beteiligung entsprechend dem von Mag. Pröll ermittelten Wert darzustellen.“

Da geht es genau um die Frage: Welches Gutachten ist heranzuziehen? Man hätte zum Beispiel auch das Verkehrswertgutachten nehmen können, das bei etwa 250 Millionen Euro gelegen ist.

Und: „b) Zurechnung der stillen Reserven

Auf Grund des ermittelten Sachverhaltes und der im Fachbereich der GBP“ –Großbetriebsprüfung – „stattgefundenen intensiven rechtlichen Diskussion (unterschiedlichste Rechtsansichten u.a.“ – unter anderem – „zwischen Pröll und Obererlacher hinsichtlich des Vorliegens einer“ werdenden „Gewinnausschüttung) sowie dem Rechtsgutachten Rüffler/Kirchmayr-Schliesselberger, das bereits den objektiven Tatbestand einer vGA“ – einer verdeckten Gewinnausschüttung – „verneint, sind die stillen Reserven als (steuerliche) Forderung einzustellen“.

Was wäre das Problem gewesen, hätte man das Ganze als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet? Dieser Meinung waren nämlich die fachzuständigen Prüfer.

Dr. Matthias Jenewein: Da muss ich Ihnen jetzt wirklich sagen: Das wäre ein Thema, dazu kann ich selber keine Aussage treffen, sondern da muss man jemanden Fachzuständigen, im Klartext meinen Fachvorstand beziehungsweise den Fachvorstand der Großbetriebsprüfung, fragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eine strafrechtliche Verfolgung wäre eine mögliche Folge gewesen, wenn es einen subjektiven Vorsatz für eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben hätte. Indem man es aber objektiv weggeräumt hat, war das auch schon draußen.

Vorlage 32: Dokument 642591. (Die Auskunftsperson blickt in das ihr vorgelegte Schriftstück.)

 

Dr. Matthias Jenewein: Die Seite bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Noch sind wir bei Seite 1. Das Interessante ist – man sieht –: Herr Macho schreibt wieder an Frau Hammerschmidt betreffend das Dokument zur Steuerprüfung, also die Feststellungen, und man sieht, wie er in der Begründung selber quasi Hand anlegt und die Begründungen – und das ist sehr, sehr interessant –, die von der Signa vorgenommen werden, selber im Korrekturmodus in das Dokument einfügt. Das sehen Sie zum Beispiel auf Seite 13. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Matthias Jenewein: Diese Unterlagen sehe ich jetzt zum ersten Mal. Ich halte fest: Die resultieren offensichtlich vom November 2018, also ein Monat nach Approbation des Bescheides durch meinen Herrn Fachvorstand.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auf Seite 34 aber: Nachdem man ja schon längst, im Mai, quasi den Wert festgelegt hat, wird dann sozusagen die Begründung noch etwas optimiert: „Die bei der Veräußerung der an der ‚[...] Beteiligungs- GmbH‘ gehaltenen Geschäftsanteile nicht realisierten stillen Reserven werden von der AP [...] mit einem fremdüblichen Wert (der auch in der Bandbreite der vorgelegten Gutachten Deckung findet)“ – das wird eben eingefügt – „iHv“ – in der Höhe von – „EUR 36 Mio.“ – 36 Millionen Euro – „angesetzt.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Seite 13.

Dr. Matthias Jenewein: Dazu habe ich keine unmittelbaren Wahrnehmungen, gehe aber davon aus, dass diese Umstände von der ehrlichen Überzeugung des Herrn Fachvorstandes[10] getragen waren. Insbesondere deshalb, weil er selber massiv Wert darauf legt, das ordnungsgemäß zu verakten und zu dokumentieren – mit Begründungen.

Wenn ich das entscheiden müsste, wenn ich das - - zum Zeitpunkt der Entscheidung meinen Herrn Fachvorstand hätte beraten müssen, müsste ich sagen: Ja, wenn er das so, sogar mit konkreten Gründen, dokumentiert, dann muss ich davon ausgehen, dass die Prüferin der Organisationseinheit tatsächlich hier überzeugt ist, richtig zu handeln. Das ist aber jetzt hier eine Wertung von meiner Seite, so, wie Sie mich befragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, es ist nicht dokumentiert. Es ist einfach abgeändert, und die prüfende Einheit ist woanders gelegen, eben beim Finanzamt Wien und bei der Fachabteilung der Großbetriebsprüfung. Und die Frage, die uns begleitet, ist: Wieso kommt man von einer Steuerbemessungsgrundlage von 54 Millionen Euro, dann 50 Millionen, auf 36 Millionen, wobei der Steuerschuldner quasi 35 Millionen fordert, und das eben in wenigen Tagen in Innsbruck? – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Danke schön.

Damit ist die zweite Runde abgeschlossen.

*****

Ist eine dritte Fragerunde gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall.

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein danke.

Vorsitzender-Stellvertreterin Dr. Dagmar Belakowitsch: Auch das ist nicht der Fall.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Dr. Matthias Jenewein, für Ihr Erscheinen.



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Schlussbesprechungen der Großbetriebsprüfung (GP)“ statt „Schlussbesprechungen“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Einigkeit mit den zuständigen Organen der Großbetriebsprüfung (GP) statt „Einigkeit“

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Besprechung der zuständigen Organe der GP statt „Besprechung“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Meinungsverschiedenheiten mit den zuständigen Organen der GP statt „Meinungsverschiedenheiten“

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Geschäfts- und Personaleinteilung (GPE) des BMF statt „Organisation“

[6] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] im Personalwesen und in organisatorischen Facilitys […]“ statt „im Personalwesen und dann in organisatorischen Facilitys […]“

[7] Ursprünglicher Text: „Dachvorständen“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: "Fachvorständen"

[8] Ursprünglicher Text: „BHO“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: "BAO"

[9] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.

[10] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Fachvorstandes der GP statt „Fachvorstandes“