712/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-774 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 13. Oktober 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für September 2022 (III-774 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. Dezember 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Sibylle Hamann und Mag. Maria Smodics-Neumann sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-774 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 12 07
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd Mag. Eva Blimlinger
Schriftführung Obfrau