714/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Kulturausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-778 der Beilagen)

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 19. Oktober 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2022 (III-778 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. Dezember 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Sibylle Hamann und Mag. Maria Smodics-Neumann sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-778 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 12 07

                  MMag. Dr. Agnes Totter, BEd                                             Mag. Eva Blimlinger

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau